Beiträge

Wien Baumgarten mit Casino: Stellungnahme Planentwurf 8301

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8301

18.02.2020

Für das Gebiet zwischen Linzer Straße, Hochsatzengasse, Hellmesbergergasse im 14. Bezirk, Katastralgemeinde Oberbaumgarten

Beschreibung des Baubestandes im Plangebiet

Im Erläuterungsbericht (Seite 6 f.) wird Folgendes ausgeführt: „Erhaltenswerte Gebäude: Das Erscheinungsbild des Gebäudeensembles Villensiedlung ist bis heute erhalten, soll auch weiterhin – durch die erstmalige Festsetzung einer Schutzzone – als Denkmal bürgerlicher Baukultur vor dem Ersten Weltkrieg erhalten bleiben. Im Bereich der Lautensackgasse (ONr. 23 [heute Neuapostolische Kirche aus 2014, Vorgänger-Kirchenbau aus 1972], 25, 27, 31, 33 und 37), Pierrongasse (ONr. 1-3, 4, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15), Hellmesbergergasse (ONr: 2, 4, 8, 12, 14, 16 und 18) sowie Westermayergasse (ONr. 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 13 und 15) existieren weitgehend authentisch erhaltenen [sic] Gründerzeithäuser und ein z.T. erhaltenswertes Erscheinungsbild der Straßenräume. (…) Casino Baumgarten in der Linzer Straße 297 (…) ebenfalls eine Schutzzone vorgeschlagen.“

Auch im Buch von Friedrich Achleitner (Österreichische Architektur im 20. Jh.) wird das Ensemble beschrieben: Hellmesbergergasse 2-16 (Westermayergasse), 1913-15“ (S. 106 f.): „Die siedlungsähnliche Anlage ist offenbar auf Initiative des Baumeisters [Emanuel] Slama entstanden, obwohl auch andere Entwerfer aufscheinen [Herman Hornek, Anna Krisch und Richard Krisch, Ferdinand Baldia] (…) „ein Denkmal kleinbürgerlicher Baukultur vor dem Ersten Weltkrieg.“ (konkret erwähnt sind die Gebäude: Hellmesbergergasse 2, 4, 8, 14; Westermayergasse 1, 3 [mittlerweile abgerissen], 4, 5). Vgl. auch AzW-Architektenlexikon Eintrag zu „Emanuel Slama“.

Das Dehio Handbuch Wien (Hrsg. Bundesdenkmalamt) führt aus: Hochsatzengasse Nr. 7[, 10]: 2geschossige, späthistoristische Villen über kreuzförmigen Grundriß“ (S. 312). Lautensackgasse: Überwiegend Verbauung mit 2-3geschossigen Mietvillen E. 19./A. 20. Jh. hinter Vorgärten: (…) Nr. 25-27, neobar[ocker]. Dekor, gartenseitig Holzveranda, Nr. 29, 1892, Cottagestil-Elemente [mittlerweile abgerissen], Nr. 31.“ (S. 316). Linzer Straße 297: Ehem. Baumgartner Casino, erb[aut]. 1891/92 von Eugen Sehnal in den ausgedehnten Parkanlagen des ehem. Baugartner Schlosses. Monumentaler Bau (…)“ (S. 318). „Westermayergasse 1-6 [Nr. 3 mittlerweile abgerissen]: Einheitliche 2geschossige Villensiedlung erb[aut]. 1914 von Richard Krisch und Emanuel Slama mit hohen Mansarddächern, Erkern und Säulenloggien. – Nr. 11, 13: Erb[aut]. 1898-1900 von Josef Schnatter und Carl Mühlhofer, 2geschossige identische Mietvillen in späthistoristischen Formen mit verbretterten Giebeln, sparsamer Dekor.“ (S. 329).

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Zunächst werden die neuen Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf sehr begrüßt. Konterkariert werden diese Festsetzungen jedoch durch vielfache Ausweitungen der bebaubaren Flächen im Vergleich zum aktuell gültigen Plandokument Nr. 6972. Somit muss kritisch angemerkt werden, dass viele für die Schutzzone vorgesehene Bauten nicht bestandsgenau gewidmet sind (allgemein als „offene oder gekuppelte Bauweise“ ausgewiesen (Bezeichnung „ogk“; gemäß § 76 Bauordnung für Wien), Baufluchtlinien oft nicht deckungsgleich mit den Bestandsbauten). Insbesondere in Bezug zu den Fassaden zum öffentlichen Straßenraum gelegen, mögen daher die Fassaden den Baufluchtlinien angepasst werden: Hellmesbergergasse 2-4, 12, 18; Lautensackgasse 31; Pierrongasse 1, Pierrongasse 7, Pierrongasse 11-15). Ebenso ist die Bauklasse – südlich des Baumgartner-Casino-Parks einheitlich beschränkt auf 7,5 m – über alle für die Schutzzone vorgesehenen historischen Bauten zu undifferenziert. Diese mögen daher bei niedrigeren Bauten im Ensemble auch niedriger gewidmet werden (z. B. Hellmesbergergasse 2-4). Auch das per Bescheid denkmalgeschützte Baumgartner Casino ist viel zu undifferenziert in der Höhenwidmung ausgewiesen (einheitlich Bauklasse II beschränkt auf 10,5 m), wiewohl das Casino eine gestaffelte Baukubatur aufweist (ein- bis zweigeschoßig bzw. noch höhere, flankierende Ecktürme).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien / Vienna
Österreich / Austria
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 106 f.

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– AzW Architektenlexikon Wien 1770-1945 (Architekturzentrum Wien) – Eintrag Baumeister „Emanuel Slama“: http://www.architektenlexikon.at/de/607.htm

– Das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmalliste-gemaess-3-dmsg

– Casino Baumgarten (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Casino_Baumgarten

– Kulturgüterkataster der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public

– „Neuapostolische Kirche Wien Penzing“ auf Nextroom.at: https://www.nextroom.at/building.php?id=36956&sid=40405&inc=pdf

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Hellmesbergergasse 2, Hellmesbergergasse 4, Hellmesbergergasse 8, Hellmesbergergasse 12, Hellmesbergergasse 14, Hellmesbergergasse 16, Hellmesbergergasse 18, Lautensackgasse 23, Lautensackgasse 25, Lautensackgasse 27, Lautensackgasse 29, Lautensackgasse 31, Lautensackgasse 33, Lautensackgasse 37, Linzer Straße 297, Pierrongasse 1, Pierrongasse 3, Pierrongasse 4, Pierrongasse 7, Pierrongasse 9, Pierrongasse 10, Pierrongasse 11, Pierrongasse 12, Pierrongasse 13, Pierrongasse 14, Pierrongasse 15, Westermayergasse 1, Westermayergasse 2, Westermayergasse 3, Westermayergasse 4, Westermayergasse 5, Westermayergasse 6, Westermayergasse 7, Westermayergasse 8, Westermayergasse 9, Westermayergase 11, Westermayergasse 13, Westermayergasse 15

1017_Parlament

Initiative Denkmalschutz: Neues Denkmalschutzgesetz unzureichend! Weitere Kulturgutverluste drohen!

APA-OTS-Presseaussendung, 20. März 2024

Ressorts: KI, II – Stichworte: Nationalrat/Parlament/Recht/Architektur/Kultur

Initiative Denkmalschutz: Neues Denkmalschutzgesetz unzureichend! Keine echte Erhaltungspflicht. Weitere Kulturgutverluste drohen!

Heute wird im Nationalrat das neue Denkmalschutzgesetz beschlossen, doch wesentliche Lücken bleiben!

Wien (OTS) – Unbestritten gibt es im neuen Denkmalschutzgesetz Verbesserungen (z.B. im Haftungsrecht), doch eine umfassende Erhaltungspflicht, wie angekündigt, wird es nicht geben. Denn sobald eine Erhaltung als “wirtschaftlich unzumutbar” beurteilt wird, kann sofort abgerissen werden (§ 5 Abs. 5 Zerstörungsbewilligung). Ein Abwarten auf “bessere Zeiten” oder “neue Eigentümer” für ein im Verfall befindliches Denkmal – so wie bisher – wird damit ausgeschlossen. Auch bleibt offen, ob Österreich endlich die so wichtige Konvention von Granada (Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes) ratifzieren wird, die die unbedingte Erhaltungspflicht vorsieht. Von den 46 Europaratsmitgliedern haben das Abkommen nur fünf noch immer nicht ratifiziert: Österreich, Albanien, Island, Monaco und San Marino. Dabei hat die Republik Österreich bereits mit einer Unterzeichnung der Konvention im Jahr 1985 quasi eine Absichtserklärung zur Umsetzung abgegeben.

Historische Gärten: Österreich bleibt europäisches Schlusslicht

Hier bleibt Österreich absolutes Schlusslicht in Europa, da weiterhin die “gestaltete Natur” grundsätzlich nicht als Kulturdenkmal anerkannt wird. Es wurde schmerzlich verabsäumt, eine grundlegende verfassungsrechtliche Änderung herbeizuführen. Nur mittels Verfassungsbestimmung können derzeit die allerwichtigsten historischen Gärten unter Schutz gestellt werden; doch von den 56 Park- und Gartenanlagen sind bis heute nur 30 rechtskräftig unter Schutz, da bei den restlichen privaten Gartenanlagen der Eigentümer weiterhin freiwillig(!) zustimmen muss (§ 1 Abs. 12).

Zerstörungen während laufender Unterschutzstellungsverfahren

Zu viele Denkmale wurden in letzter Zeit während eines laufenden Unterschutzstellungsverfahrens zerstört. Eine sofortige (vorläufige) Unterschutzstellung mit Beginn jeder Denkmalprüfung bleibt ein wichtiges Desiderat. Deswegen hat unser Verein die parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich” eingebracht, die derzeit im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen behandelt wird (64/BI).

Umgebungsschutz für Denkmäler quasi nicht vorhanden

Die Erscheinung eines Kulturdenkmals wird wesentlich durch die Umgebung bestimmt, doch der so genannte Umgebungsschutz ist viel zu schlecht verankert bzw. zahnlos, da dieser nur auf Nebensächlichkeiten wie etwa Reklameschilder u.ä. abzielt (§ 7).

Bürgerbeteiligung: Zivilgesellschaft bleibt ausgeschlossen

Der Denkmalschutz liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse. Es kann nicht sein, dass immer vom „öffentliche Interesse“ gesprochen wird, die Öffentlichkeit de facto aber von allen Verfahren ausgeschlossen bleibt (sogar die Möglichkeit der Einbeziehung von Vereinen im Denkmalbeirat wurde jetzt aus dem Gesetz gestrichen! Vgl. § 15). Dies öffnet politischen Interventionen Tür und Tor, wie das traurige Fallbeispiel Zerstörung des Seebahnhofs in Gmunden/OÖ 2010 gezeigt hat (vgl. Denkmail-Zeitschrift Nr. 8). Es ist ein Gebot der Stunde, die Bürgerbeteiligung ganz allgemein zu stärken, inbesondere auch unter dem Aspekt der von Österreich ratifizierten Faro-Konvention (Rahmenübereinkommen des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft). Die Faro-Konvention bietet einen Rahmen für die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in Entscheidungs- und Managementprozesse im Bereich Kulturerbe.

Sicherungsmaßnahmen: Intensivpatient wird Intensivstation verwehrt!

Die Sicherungsmaßnahmen bei Gefahr im Verzug scheinen im Gesetz ausreichend geregelt (§ 31), die Praxis zeigt aber, dass hier entscheidende Schwachstellen vorhanden sind, die dringend geschlossen werden müssen (Problem Bezirksverwaltungsbehörde?). Dazu bedarf es zuvor einer grundlegenden Analyse, am besten am ganz aktuellen Fallbeispiel Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner (Tirol). Seit dem Brand am 11. Mai letzten Jahres wurde es bis heute nicht geschafft, eine dringend nötige Schutzabdeckung füŕ das schwer beschädigte und offene Dach umzusetzen. Einem Intensivpatienten wird seit über 10 Monaten(!) die Aufnahme auf die Intensivstation verwehrt! Was bringt das jetzige und zukünftige Denkmalschutzgesetz, wenn Behörden komplett versagen?

So kann sich die Initiative Denkmalschutz den Ausführungen der SPÖ-Kultursprecherin Gabriele Heinisch-Hosek vom 12.3. (anlässlich des Kulturausschusses) nur anschließen: “Es gab 118 Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren mit sehr vielen Kritikpunkten, die Großteiles nicht berücksichtigt wurden. Auch wurde verabsäumt, Betroffene und Expert*innen vorzeitig einzubeziehen. Das Ergebnis ist eine Novelle, die keinen Grund für Freude darstellt – ein Neustart wäre besser“.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.idms.at

 

Laaerberg, Heimkehrerg. (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8437

Initiative Denkmalschutz, 2. April 2026

Stellungnahme zum Planentwurf 8437 – Laaer Berg, Heimkehrergasse 43, 1100 Wien

Für das Gebiet zwischen Bitterlichstraße, Linienzug 1-10, Vollnhoferplatz, Filmteichstraße, Linienzug 11-13, Oppenheimgasse, Linienzug 14-15, Koliskogasse, Burgenlandgasse, Linienzug 16-18, Palisagasse und Linienzug 19-20 im 10. Bezirk, Katastralgemeinde Oberlaa Stadt und Katastralgemeinde Simmering

Öffentliche Auflage: 5. März 2026 bis 16. April 2026

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Haus Tscholakoff, Heimkehrergasse 43: Das Einfamilienhaus für den bulgarischen Arzt Parusch Tscholakoff wurde von der bekannten Architektin Anna Lülja Praun 1975 entworfen und 1976 fertiggestellt. Unser Verein Initiative Denkmalschutz empfiehlt, für dieses Haus eine Schutzzone auszuweisen* und den Bebauungsplan möglichst bestandsgenau festzusetzen.

Haus Tscholakoff, Heimkehrergasse 43, 1100 Wien, Foto: 2. April 2026, (c) Initiative Denkmalschutz (ML)

Haus Tscholakoff, Heimkehrergasse 43, 1100 Wien, Foto: 2. April 2026, (c) Initiative Denkmalschutz (ML)

Anna Lülja Praun „gehörte zu den weiblichen Pionieren der österreichischen Baukunst und war eine der ersten Frauen, die in Österreich Architektur studierten“ (Quelle: Wikipedia). Das Haus Tscholakoff ist „der einzige Auftrag, bei welchem die Architektin völlig freie Hand hatte und nicht bereits bestehendes Baumaterial in ihrem Konzept mitbedenken musste. Diese einzigartige Situation in ihrem Werk gibt uns einen wertvollen Einblick in den Prozess der Künstlerin. Es existieren für dieses Bauprojekt viele Vorstudien von Praun, durch die man ihren Entwicklungsprozess bis zum endgültigen Entwurf besonders gut verfolgen kann.“ (Zitat aus dem MAK Blog; undatiertes Foto des ‚Haus Tscholakoff‘). Anna Lülja Praun (* 1906, + 2004) wurde mehrfach geehrt und ausgezeichnet (u.a. Preis der Stadt Wien für angewandte Kunst 1981 sowie Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse 2001). Der Nachlass von Anna-Lülja Praun befindet sich im Museum für angewandete Kunst (MAK) in Wien und umfasst viele Skizzen und Entwürfe für das Haus Tscholakoff sowie für dessen Interieur (vgl. MAK Blog). Bedauerlicherweise wird das Haus Tscholakoff im Erläuterungsbericht zum vorliegenden Planentwurf mit keinem Wort erwähnt.

Ehem. k.u.k. Militärfunkanlage / Radiotelegraphiestation
Ab 1912/13 wurde die k.u.k. Funktelegrafenanlage am Laaer Berg erbaut. Da der Betrieb oft Experi­mentiercharakter hatte und zumeist unbefriedigend war, musste die Funktelegrafiestation bis Ende 1918 zweimal umgebaut werden. Trotz allem war sie ein wichtiger Teil für die Infrastruktur des Funkverkehrs der k. u. k. Armee. Im Laufe der folgenden Jahrzehnte wurde die radiotelegrafische Station mit ihren ein- und zweigeschoßigen Gebäuden baulich kaum verändert (siehe Fotos: https://newsv2.orf.at/stories/2378900/2379380/).

Die ehem. k.u.k. Militärfunkanlage am Laaer Berg, 1100 Wien, Foto: 2.4.2026, (c) Initiative Denkmalschutz (ML)

Die ehem. k.u.k. Militärfunkanlage am Laaer Berg, 1100 Wien, Foto: 2.4.2026, (c) Initiative Denkmalschutz (ML)

Heute zeugen noch einige Sendemasten von der einstigen Funktion als Militärfunkanlage, die für die Verbindung der Oberkommanden und Ministerien mit der k.u.k. Armee sorgte und insbesondere für die Kriegsmarine von besonderer Wichtigkeit war (siehe Fotos der Sendemasten: https://commons.wikimedia.org/w/index.php?search=Radiotelegrafie+Laaer+Berg). Nach dem Ersten Weltkrieg diente die Anlage nur noch als Empfangsstation und war Back-up für die größere Radiostation in Bad Deutsch-Altenburg bei Hainburg (NÖ), die 1985 geschlossen wurde. Ende der 1990er-Jahre wurde schließlich die Empfangsstation am Laaerberg (damals Teil der Radio Austria AG) außer Betrieb gestellt. Nach Auskunft des Bundesdenk­malamtes, Abteilung für Denkmalforschung vom 16.3.2026 an unseren Verein Initiative Denkmalschutz läuft aktuell ein Denkmalunterschutzstellungsverfahren, dessen Ausgang jedoch noch ungewiss ist. Umso wichtiger ist daher die Ausweisung einer Schutzzone, zumal eine weitgehend erhaltene Funk­anlage aus der Frühzeit der Funktechnik (der Zeit der Monarchie bis 1918) eine außerordentliche Selten­heit darstellt. Unser Verein Initiative Denkmalschutz regt nachdrücklich an, nicht nur die Gebäude der ehemaligen Funkanlage selbst, sondern auch die historischen Sendemasten, also (weitgehend) den gesamten Bereich „Kastenbaum“ (ehemals „Radio Austria Gelände“) als Schutzzone auszuweisen (Grundstücksnummern 1445 sowie 1456), zumal der Bereich Kastenbaum zur Kulturlandschaft und Erholungsraum Laaer Berg-Liesingtal“ gezählt wird (Erläuterungsbericht S. 10) und gemäß Motivenbericht zur Schutzzonenuntersuchung Heimkehrersiedlung der Magistrats­abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) vom 24. Oktober 2025 den sieben, über den weitläufigen Bereich verteilte Funkmasten als „Schonobjekte“ einen gewissen Schutz zugesprochen werden soll (vgl. Erläuterungsbericht S. 15). Nebenbei bemerkt: „Der so genannte ‚Kastenbaum‘ ist nicht nur Landschaftsschutzgebiet gemäß § 24 Abs. 1 bis 3 Wiener Naturschutzgesetz, sondern auch Naturdenkmal (Nr. 795) gemäß § 28 Wiener Naturschutzgesetz als ein ‚Lebensraum für geschützte Nagetiere’, nämlich Ziesel.“ (Erläuterungsbericht S. 4).

Kritisiert wird, dass der im Erläuterungsbericht (S. 15) erwähnte Motivenbericht zur Schutzzonen­untersuchung Heimkehrersiedlung der Magistratsabteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) vom 24. Oktober 2025 nicht veröffentlicht wird und somit im Dunkeln bleibt. Es ist somit nicht nachvollziehbar, ob nicht doch auch weitere Gebäude/Flächen zur Ausweisung als Schutzzone von der MA 19 empfohlen wurden. Es ist allgemein bekannt, dass die für die Ausarbeitung des Planentwurfs zuständige Magistratsabteilung für Stadtteilplanung und Flächenwidmung (MA 21) nicht alle Vorschläge der MA 19 in den Planentwurf übernimmt.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architektur­teile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://x.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049 832 110

* Seit 2018 können auch Einzelgebäude als Schutzzone gewidmet werden (z.B. Nikolsdorfer Gasse 10 und Nikolsdorfer Gasse 20, Plandokument 8191 aus 2018; Darwingasse 35, Plandokument 8166 aus 2018)

PS: Eine fast wortgleiche vorläufige Stellungnahme hat unser Verein am 23. März den Bauausschussmitgliedern des 10. Bezirks bzw. an die Bezirksvertreter:innen in Favoriten, die nicht im Bauausschuss vertreten sind, übermittelt. Im Bauausschuss wird die Stellungnahme des Bezirks vorberaten (hier am 23. April), die dann in der Bezirksvertretungssitzung gemäß § 2 Abs. 5 Bauordnung für Wien beschlossen wird (hier am 29. April). Der rechtsgültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan wird dann u.a. in Kenntnisnahme (bzw. in sehr seltenen Fällen unter Berücksichtigung) der eingelangten Stellungnahmen im Gemeinderat beschlossen.

Literatur / Quellen:

Haus Tscholakoff und Anna Lülja Praun
MAK Blog: Anna Lülja Praun – das Lebenswerk der Architektur-Pionierin ist ab sofort auf der MAK Sammlungsdatenbank einsehbar (Carlotta Schiller und Judith Herunter, 31. August 2024): https://blog.mak.at/architektur-pionierin-anna-luelja-praun/
– Martina Kandeler-Fritsch, Entwicklungslinien und Grundsätze im Werk von Anna Lülja Praun, Diplomarbeit (Kunstgeschichte), Wien 2008: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:1249686
Undatiertes Foto des Haus Tscholakoff von Karl Heinz Koller im MAK-Blog: https://blog.mak.at/wp-content/uploads/Anna_Luelja_Praun-14-1.jpg
Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur des 20. Jahrhunderts, Band III/1, Wien 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990, Seite 276 (Beschreibung und Foto)
– Anna Lülja Praun, 1997 Verleihung der ÖGFA Ehrenmitgliedschaft (mit weiterführender Literatur und Auswahl Werkverzeichnis): https://oegfa.at/institution/ehrenmitglieder-1/anna-luelja-praun
– Anna Lülja Praun auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Anna-L%C3%BClja_Praun und auf Wien Geschichte Wiki: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Anna-L%C3%BClja_Praun

Ehem. k.u.k. Funkanlage / Radiotelegrafiestation
ORF-Bericht vom 15.6.2017, „Kommunikation für den Krieg“, https://newsv2.orf.at/stories/2378900/ +++ „Militärinfrastruktur für zivile Zwecke“ (Johannes Luxner, Text): https://newsv2.orf.at/stories/2378900/2378901/ +++ „Einst kriegsnotwendige Technik“ (Fotostrecke; Christian Öser, Bild): https://newsv2.orf.at/stories/2378900/2379380/index.html)
– Alte Militäranlage & Co: Stadt Wien will idyllische Heimkehrersiedlung in Favoriten schützen, MeinBezirk.at, 27. März 2026 (mit vielen aktuellen Fotos der Funkanlage mit ihren Sendemasten): https://www.meinbezirk.at/favoriten/c-politik/stadt-wien-will-idyllische-heimkehrersiedlung-in-favoriten-schuetzen_a8557036
– Funkgeschichte Österreichs. Kurzgeschichte der Funktechnik und der Entstehung des Radios in Österreich: https://www.wabweb.net/radio/radio/tele_a3.htm
– Virtuelles Museum Radio-Austria AG: https://www.radio-austria.at
– Empfangsstation Laaerberg (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Radio_Austria_AG#Empfangsstation_Laaerberg
– DokuFunk, Rundfunk in Österreich vor 1924, Kapitel 1908-1918 Radiotelegrafie für den Krieg: https://www.dokufunk.org/broadcast/austria/index.php?CID=7128&ID=7042
– Die Radiotelegraphie beim Militär der k.u.k. Monarchie, 1898-1918 (Entwurf eines Kapitels für ein geplantes Buch, März 2007): https://dokufunk.org/upload/radiotelegraphie.pdf

Wien Rudolfsheim-Fünfhaus: Stellungnahme Planentwurf Nr. 8231

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8231

19.02.2020

Für das Gebiet zwischen Avedikstraße, Grenzgasse, Viktoriagasse, Würffelgasse, Mariahilfer Straße und Zollernsperggasse im 15. Bezirk, Katastralgemeinde Rudolfsheim und Fünfhaus

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Die neuen Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf werden ausdrücklich begrüßt. Einige Häuser, die für die Festsetzung einer Schutzzone vorgesehen sind, sollen höher als Bestand gewidmet werden. Wie in der Einleitung festgehalten, wäre eine bestandsgenaue Widmung jedoch wichtig. Augenfällig ist das einstöckige Haus Denglergasse 11 (Ecke Toßgasse 6) mit Bauklasse III im aktuellen Planentwurf viel zu hoch gewidmet. Die Höhenwidmung möge daher dem Bestand angeglichen werden (Detto Denglergasse 1-3).

Bedauerlich ist, dass offenbar den Vorschlägen für Schutzzonen-Festsetzungen von der für das Stadtbild zuständigen Magistratsabteilung 19 von der Magistratsabteilung 21 nicht durchgehend gefolgt wurde. Denn auf Seite 9 im Erläuterungsbericht heißt es: „Zur Sicherung des charakteristischen historischen Erscheinungsbildes der Gebäude, des Ensembles bzw. des Grätzels im Bereich Rustendorf soll, wo nicht andere städtebauliche Zielsetzungen vorrangig sind [!], dem Vorschlag der für das Stadtbild zuständigen Magistratsabteilung gefolgt und entsprechend ihrem Motivenbericht Schutzzonen ausgewiesen werden.“ Kritisiert werden muss, dass sowohl der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 im Dunkeln bleibt, als auch aus dem Erläuterungsbericht nicht hervorgeht, bei welchen Gebäuden von den Vorschlägen der Magistratsabteilung 19 abgewichen wurde. Unabhängig davon schlägt unser Verein Initiative Denkmalschutz folgende zusätzliche Schutzzonen bzw. -prüfungen vor:

Es wird vorgeschlagen folgende Gebäude als Schutzzone auszuweisen:

– Avedikstraße 7

– Avedikstraße 27 (Atelier Oskar Höfinger; mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)

– Jurekgasse 15

– Lehnergasse 9 (mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)

– Lehnergasse 14 (Ecke Avedikstraße 19; mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)

– Mariahilfer Straße 178 (Ecke Grenzgasse 1)

– Toßgasse 8

Es wird empfohlen folgende Objekte, insbesondere im Hinblick auf die Innere Gebäudestruktur- und -gestaltung, auf Schutzwürdigkeit zu prüfen:

– Kauergasse 2-4, Kauergasse 3-7

– Mariahilfer Straße 182 (Ecke Denglergasse 2), Mariahilfer Straße 200, Mariahilfer Straße 202 („Eisenhof“), Mariahilfer Straße 204 (Ecke Kauergasse 2)

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss

im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien / Vienna
Österreich / Austria
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– Kulturgüterkataster der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Avedikstraße 7, Avedikstraße 27, Denglergasse 1, Denglergasse 2, Denglergasse 3, Denglergasse 11, Grenzgasse 1, Jurekgasse 15, Kauergasse 2, Kauergasse 3, Kauergasse 4, Kauergasse 5, Kauergasse 7, Lehnergasse 9, Lehnergasse 14, Mariahilfer Straße 178, Mariahilfer Straße 182, Mariahilfer Straße 200, Mariahilfer Straße 202, Mariahilfer Straße 204, Toßgasse 6, Toßgasse 8

St. Pölten (NÖ): Kinderhort Grillparzerstraße wird abgerissen

Der Kinderhort der Stadt St. Pölten wird dieser Tage abgerissen. Das Gründerzeitgebäude in der Grillparzerstraße 17 wurde 1897 als evangelisches Waisenhaus erbaut und soll einem Neubau weichen. Der späthistoristische, 3geschoßige Bau ist Torso einer ursprünglich mehrtraktig geplanten Anlage. Der Architekt des ursprünglichen Waisenhauses, Otto Thienemann, (*1827, +1905) zählt zu den großen Architekten der Ringstraßenära. Eines seiner Hauptwerke ist das 1872 errichtete Gebäude des Österreichischen Ingenieur- und Architektenvereines in der Eschenbachgasse in der Wiener Innenstadt, auch sehr bekannt ist der “Grabenhof” am Wiener Graben. In der Grillparzerstraße 17 (Kranzbichlerstraße 16) in St. Pölten ist jetzt ein Neubau der Musikschule mit Akademie und des Hortes der Landeshauptstadt St. Pölten geplant. NÖN-ARTIKEL WEITERLESEN: https://www.noen.at/st-poelten/abriss-und-neubau-platz-fuer-musiker-und-schueler-in-st-poelten-st-poelten-grillparzerstrasse-musikschule-st-poelten-print-237006700 (10.12.2020, “Abriss und Neubau: Platz für Musiker und Schüler in St. Pölten”, Niederösterreichische Nachrichten) +++ Weitere Medienberichte: KURIER: https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/sankt-poelten/st-poelten-neues-gebaeude-fuer-kinderbetreuung-und-musikschule/401118585 (4.12.2020, “St. Pölten: Neues Gebäude für Kinderbetreuung und Musikschule”); MeinBezirk: https://www.meinbezirk.at/st-poelten/c-lokales/akademie-entsteht-in-der-grillparzerstrasse_a4372478 (30.11.2020, “St. Pölten: Akademie entsteht in der Grillparzerstraße”).

Grillparzerstraße 17, St. Pölten, Luftaufnahme

Der gründerzeitliche Gebäudetorso in der Grillparzerstraße 17 (T-förmige Bau) in Verlängerung der Maria-Theresia-Straße liegt inmitten einer weitläufigen Grünfläche, (c) Google Maps 2020

Literatur

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, Herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Band: Niederösterreich südlich der Donau, Teil 2: M bis Z, Horn – Wien 2003, Seite 2010 (vgl. https://bda.gv.at/publikationen/details/dehio-niederoesterreich-suedlich-der-donau-in-zwei-teilen-die-kunstdenkmaeler-oesterreichs).

Architekt

Otto Thienemann (1827-1905) im Architektenlexikon Wien (1770-1945): http://www.architektenlexikon.at/de/1307.htm

PS: Zur Situation “Abrisse und drohende Abrisse” in St. Pölten siehe auch Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz (4. Oktober 2019): St. Pölten (NÖ): Abriss Arbeiterwohnhaus – schwerer Verlust für Stadtbild: https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/st-poelten-noe-abriss-arbeiterwohnhaus-schwerer-verlust-fuer-stadtbild

Presseaussendung: Heutige Fachenquete zur Bauordnungsnovelle in Wien muss neue Weichen für den Erhalt des Kulturerbes stellen!

APA-OTS- PRESSEAUSSENDUNG, https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221109_OTS0016

Initiative Denkmalschutz: Heutige Fachenquete zur Bauordnungsnovelle in Wien muss neue Weichen für den Erhalt des Kulturerbes stellen!
“Wirtschaftliche Abbruchreife” als Totengräber des Wiener Kulturerbes. Auch die Seele der Stadt, das Innere der Altstadthäuser, gehört neu in den Erhaltungs-Fokus genommen.

Wien (OTS) – Heute und morgen findet die Fachenquete zur geplanten Bauordnungsnovelle 2023 im Wiener Rathaus statt. Da die Initiative Denkmalschutz nicht eingeladen wurde und auch, trotz Nachfrage, nicht daran teilnehmen darf, möchten wir hier das Wichtigste darlegen:

“Wirtschaftliche Abbruchreife” als Totengräber des Kulturerbes!

Viel zu leicht können wertvolle Altbauten trotz Erhaltungspflicht abgerissen werden. Die Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” öffnet hier Tür und Tor, da auch der Wiener Altstadterhaltungsfonds sich außer Stande sieht, die immer höher werdenden und schwer nachvollzieh- und nachprüfbaren Fehlbeträge auszugleichen. So wurde beispielsweise im März 2022 für das klar erhaltenswerte, um 1830/40 erbaute Spätbiedermeierhaus (mit frühhistoristischer Fassade) in der Gentzgasse 4 in Währing trotz Schutzzone eine Abbruchbewilligung erteilt. Für das um 1870 erbaute Gründerzeithaus in der Pötzleinsdorfer Straße 90 wurde unlängst mit einem Gutachten (“wirtschaftliche Abbruchreife”) ein Abbruchansuchen gestellt (ebenso in Schutzzone). Noch schlimmer trifft es Häuser, die zwar gemäß Bauordnungsnovelle 2018 auch außerhalb von Schutzzonen geschützt sein sollen, bei denen aber der Altstadterhaltungsfonds erst gar keine finanziellen Mittel bereitstellt. So unlängst geschehen beim 1931 erbauten Haus in der Hofwiesengasse 29 (Hietzing); dem Vernehmen nach mit der Begründung, weil sich das Gebäude in keiner Schutzzone befindet (und auch in absehbarer Zeit nicht befinden wird).

Die Seele der Stadt besteht auch aus dem Gebäudeinneren!

Viele zum Teil sehr wertvolle Wand-, Fenster- und Stiegenhaus- Gestaltungen finden sich auch im Gebäudeinneren von Altbauten. Doch nur die Außenfassaden sind gemäß Bauordnung schützenswert (und auch dann nur, wenn diese vom öffentlichen Straßenraum aus sichtbar sind, vgl. Abriss der Baldia-Villa im Hütteldorfer Cottage 2020). Und auch das Bundesdenkmalamt kann gemäß limitiertem Denkmalschutzgesetz nur sehr eingeschränkt den in seiner Gesamtheit erhaltenswerten Baubestand unter Schutz stellen. Aus diesem Grund konnte auch problemlos das Jugendstil-Stiegenhaus im ehemaligen Leiner-Kaufhaus in der Mariahilfer Straße 18 2021 abgerissen werden. Jetzt im Oktober wurde im Stiegenhaus des Gründerzeithauses Streichergasse 5 (3. Bezirk) der aus der Erbauungszeit 1893 gut erhaltene, sehr dekorative historische Terrazzo-Boden brutal herausgeschlagen und ohne ersichtlichen Grund zerstört. Damit hat das Haus einen wesentlichen Teil seiner inneren Seele verloren. Sehr viel an Innerem wurde in den letzten Jahrzehnten, ohne Rücksicht auf deren Erhaltungswürdigkeit zerstört. Auch hier gehört die Bauordnung entsprechend nachgeschärft, wenn man kein “potemkinsches Dorf” Wien erzeugen will. Weitere Forderungen unseres Vereins sind in der OTS vom 30.9. nachzulesen.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433), Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Weitere Links:

Gentzgasse 4: https://www.wienschauen.at/schutzzone-versagt-abriss-fuer-altbau-in-waehring-gentzgasse-4/

Pötzleinsdorfer Straße 90: https://www.meinbezirk.at/waehring/c-wirtschaft/abbruchreife-in-waehring-auf-bestellung_a5659750

Hofwiesengasse 29: https://www.wienschauen.at/villa-aus-den-1930ern-in-gefahr-hofwiesengasse-29/

Leiner-Kaufhaus, Mariahilfer Straße 18, Jugendstil-Stiegenhaus: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/leiner-wien-jugendstilgelaender-abtransportiert-haus-wird-abgerissen/

Ehem. Elekrizitätswerk aus 1906: Ausweiden und recyclen in der Mariannengasse

Das ehemalige Verwaltungsgebäude der Wiener Stadtwerke-Elekrizitätswerke in der Mariannengasse 4-6 wurde 1906-07 erbaut und zur Höfergasse 2-12 1914 erweitert. Jetzt wird das Innere ‘ausgeweidet’ und wiederverwertet: Vom Paternoster bis zum Heizkörper. Das Gebäudenseemble befindet sich in einer Schutzzone der Stadt Wien und die straßen- und hofseitigen Fassaden in der Höfergasse 8-10 stehen sogar unter Denkmalschutz (Unterschutzstellungsbescheid, Bundesdenkmalamt vom 1.12.2010). Ab 2026 wird am Med-Uni-Campus in Wien studiert und geforscht. Jetzt versucht man sich an Kreislaufwirtschaft. Vintagekinosessel, Treppen und andere Kuriositäten sind wohlfeil: https://baukarussell.bauteillager.de/bauteilnetz/website/bauteilsuche. Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) das Innere beschrieben: “aufwendiges Foyer mit Oberlichte (Zopfornament), Marmorverkleidung und figurale Bronzetafeln von M. Böck (Die für den Dienst ihr Leben ließen – Opfer des Faschismus). Standard-Artikel weiterlesen: https://www.derstandard.at/story/2000114862142/grosser-wert-kleiner-preis-wiederverwerten-vom-paternoster-bis-zum-heizkoerper. +++ Ältere Medienberichte: “Campus Mariannengasse: Neue Flächenwidmung für MedUni Campus abgesegnet” (MeinBezirk, 3.2.2020): https://www.meinbezirk.at/alsergrund/c-lokales/neue-flaechenwidmung-fuer-meduni-campus-abgesegnet_a3898302; “Fliesen und Paternoster suchen neues Heim” (ORF, 10.12.2019): https://wien.orf.at/stories/3024877; APA-OTS-Presseaussendung (5.12.2019): Aus Alt wird Neu: BIG, MedUni Wien und Baukarussell nutzen großes Re-Use-Potential beim MedUni Campus Mariannengasse. BIG und MedUni Wien fördern soziale Kreislaufwirtschaft und intelligente Ressourcennutzung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20191205_OTS0042.

Fotos Mariannengasse 4-6, Höfergasse 2-12 von Erich J. Schimek für die Initiative Denkmalschutz: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157666837800775

Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien 1993, Seite 419

 

Gefährdetes Welterbe Wien (u. Heumarkt): Streichung von ‘Roter Liste’ 2022?

Divergierende Interpretationen gibt es derzeit zur aktuell (22. Juni) veröffentlichten “Draft Decision” der bevorstehenden UNESCO-Welterbe-Komitee Sitzung (32. Historic Centre of Vienna (Austria) (C 1033) , Seite 32 bis 49). Die “Draft Decision” ist der Beschluss-Entwurf, der beschreibt, wie voraussichtlich das UNESCO-Welterbekomitee bei seiner nächsten Sitzung im Juli abstimmen wird (Extended 44th session of the World Heritage Committee. Fuzhou (China)/Online meeting , 16-31 July 2021). Während der UNESCO-Welterbebeauftragte der Stadt Wien, Landtagspräsident Ernst Woller auf Grund dieser “Draft Decision” starke Hoffnungen hegt, dass Wien zumindest im Folgejahr 2022 von der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten gestrichen wird (vgl. Presseaussendung der Stadt Wien), sehen das kritische Architekturexperten gänzlich anders. Andreas Vass, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Gesellschaft für Architektur (ÖGFA) und Teilnehmer  der Politischen Enquete zum Managementplan am 6. Mai  gegenüber Ö1-Radio letzten Freitag (25.6.) betreffend des umstrittenen Hochhausprojekts am Heumarkt: “Das kann die UNESCO sicherlich nie akzeptieren so etwas”, und auch der Architekturkritiker und Univ. Prof. an der TU Wien, Christian Kühn: “Es ist praktisch ausgeschlossen, dass Wien bei der nächsten UNESCO-Sitzung von der Roten Liste runterkommt. Und die Vorgaben von der UNESCO sind bisher unverändert strikt. In China soll im Juli zumindest wieder entschieden werden, wie es weiter geht. Die UNESCO fordert bzgl. Heumarkt-Areal beim Wiener Eislaufverein weiterhin: “nicht höher als Bestand” d.h. gemäß Bauordnung etwa 38 m Bauhöhe. Dies wäre deutlich niedriger als der Letzt-Entwurf des Heumarkt-Bauprojekts. Auf jeden Fall ist im aktuellen UNESCO-Beschlussentwurf zu lesen, dass das “Historische Zentrum von Wien” weiterhin auf der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten bleiben soll (‘Draft Decision’ Seite 49, Punkt 11: “Decides to retain Historic Centre of Vienna (Austria) on the List of World Heritage in Danger.”). Weiters in Kritik bzw. Beobachtung in der ‘Draft Decision’ sind die Verbauung in der historischen Gartenanlage des Palais Schwarzenberg sowie das Wien Museum (Karlsplatz 8) und das benachbarte Winterthur Haus (Karlsplatz 9) bzgl. visueller Auswirkungen auf die barocke Karlskirche. Alles wird sich jetzt wohl entscheiden, wie es mit dem Hochhausprojekt am Heumarkt konkret weitergeht. Eigentlich hätte schon im Mai ein neuer Projektentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen. Dieser soll jetzt laut Woller im Spätherbst präsentiert werden. Dass man sich dann strikt an die UNESCO-Vorgaben “nicht höher als Bestand” (ca. 38 m) halten wird, ist stark zu bezweifeln, zumal Ernst Woller von einem Kompromiss mit mildernden Maßnahmen (mitigation measures) beim Projekt Heumarkt-Eislaufverein” spricht (also höher als Bestand?), das in den nächsten Monaten entwickelt werden soll (wobei hier Bezug genommen wird auf die Advisory Mission von UNESCO und ICOMOS; vgl. OTS)). Ebenso im Herbst soll nun endlich der von der UNESCO eingeforderte, längst überfällige Managementplan für das Weltkulturerbe “Historisches Zentrum von Wien” im Gemeinderat beschlossen werden.

Linktipps:

Die “Draft Decision” der UNESCO-Welterbesitzung im Juli 2021 in China (Wien: Seite 32 bis 49): https://whc.unesco.org/archive/2021/whc21-44com-7A.Add-en.pdf
Extended 44th session of the World Heritage Committee. Fuzhou (China)/Online meeting. 16-31 July 2021: https://whc.unesco.org/en/sessions/44com/documents/WHC/21/44.COM

Politische Enquete „Managementplan Welterbe Historisches Zentrum von Wien“ vom 6. Mai 2021.
Damaliger Live-Stream nun online zum Nachsehen/hören: https://vimeo.com/547929950/4a9ea508a2
Weitere Infos siehe: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/strategien/managementplan-welterbe.html. Damalige offizelle Ankündigung der Enquete: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210429_OTS0051 sowie https://www.wien.gv.at/presse/2021/04/29/aviso-politische-enquete-managementplan-welterbe-historisches-zentrum-von-wien

Medienberichte:

25. Juni 2021, ORF, Ö1-Radio (Morgenjournal, 7:00 Uhr)
Wien und die rote Liste der UNESCO: https://oe1.orf.at/player/20210625/641920/1624598750000

23. Juni 2021, Österreich-Zeitung
UNESCO-Antragsentwurf gibt Hoffnung: Weltkultur-Erbe: Wien wird von Roter Liste gestrichen. Siehe: https://epaper-oesterreich.at, Seite 17

22. Juni 2021, ORF
Heumarkt: Hoffen auf Streichung von roter Liste. 2022 könnte Wien wieder von der Roten Liste des gefährdeten Welterbes gestrichen werden. Hoffnung gebe eine von der UNESCO positiv formulierte „Draft Decision“, so Landtagspräsident Ernst Woller (SPÖ): https://wien.orf.at/stories/3109511

22. Juni 2021, Kurier
Wien bleibt vorerst auf Roter Liste der UNESCO. Das geht aus einer sogenannten “Draft Decision” für die Sitzung des Welterbe-Komitees hervor. Die Stadt rechnet mit einer Streichung im Jahr 2022: https://kurier.at/chronik/wien/wien-bleibt-vorerst-auf-roter-liste-der-unesco/401421039

22. Juni 2021, Heute
Weltkulturerbe: Stadt hofft von roter Liste zu kommen. Seit 2017 steht Wien wegen dem umstrittenen Heumarkt-Projekt auf der roten Liste der UNESCO. Eine Vorentscheidung lässt nun auf Streichung hoffen: https://www.heute.at/s/weltkulturerbe-stadt-hofft-von-roter-liste-zu-kommen-100148610

22. Juni 2021, Salzburger Nachrichten / APA
Wien sieht Weg frei für Streichung von Roter Welterbe-Liste. Im Zuge des wackelnden Welterbestatus für die Wiener Innere Stadt infolge des Heumarktprojekts zeigt sich die Stadt nun zuversichtlich, dass Wien 2022 wieder von der Roten Liste des gefährdeten Welterbes gestrichen wird: https://www.sn.at/kultur/allgemein/wien-sieht-weg-frei-fuer-streichung-von-roter-welterbe-liste-105573973

22.  Juni 2021, Vienna.at
Heumarkt: Wien könnte Welterbe-Status doch nicht verlieren. Eine positiv formulierte “Draft Decision” der UNESCO gibt der Stadt Wien Hoffnung, nächstes Jahr wieder von der Roten Welterbe-Liste gestrichen zu werden: https://www.vienna.at/heumarkt-wien-koennte-welterbe-status-doch-nicht-verlieren/7029740

21. Juni 2021, Der Standard
Plan B zum Heumarkt ohne Turm wird erst im Spätherbst präsentiert. Das umstrittene Hochhaus am Wiener Heumarkt kommt nicht. Es wird aber ein anderes Gebäude am Areal geben. Die Präsentation der Details wurde um einige Monate verschoben: https://www.derstandard.at/story/2000127590698/plan-b-zum-heumarkt-ohne-turm-wird-erst-im-spaetherbst

Politische Reaktionen (APA-OTS):

23. Juni 2021, Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz
Kulturausschuss: Rolle des Bundes beim Schutz des Welterbes soll genauer geregelt werden. Anträge der Opposition mit den Stimmen von ÖVP und der Grünen vertagt: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210623_OTS0236

22. Juni 2021, 13:48 Uhr, ÖVP
VP-Wölbitsch/Olischar ad Weltkulturerbe: Ein weiteres Jahr steht Wien auf der Roten Liste: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210622_OTS0150

22. Juni 2021, 11:01 Uhr, PID Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien
UNESCO signalisiert: Wien könnte 2022 von der Roten Liste des gefährdeten Welterbes gestrichen werden. Woller: „Beschluss-Entwurf zum ‘Historischen Zentrum Wien’ für die 44. Welterbe-Komitee Sitzung bestätigt positive Entwicklung und Korrekturkurs zur Streichung von der ‘Roten Liste'”: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210622_OTS0088

22. Juni 2021, 10:38 Uhr, FPÖ
FP-Nepp zu Heumarkt: Welche „Planspiele“ erwarten Wien und das Welterbe diesmal? Heumarkt-Projekt muss gänzlich neu aufgerollt werden. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210622_OTS0073

16. Juni 2021, FPÖ
FP-Grebner: MD-Wien misst in Sachen Baubescheid beim Hochhausprojekt am Heumarkt mit zweierlei Maß. In der Sitzung der Bezirksvertretung Landstraße vom 17. Juni 2021 sollte der Antrag der FPÖ-Landstraße behandelt werden, mit dem sich der 3. Bezirk dafür ausspricht, dass vorerst kein Baubescheid für das Heumarkt Projekt erlassen wird: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210616_OTS0182

Presseaussendungen der Initiative Denkmalschutz (Auswahl)

9. Jänner 2020, APA-OTS-Presseaussendung
Initiative Denkmalschutz zu Heumarkt-Gefeilsche ums Weltkulturerbe: Ein unmoralisches Angebot der Stadt Wien an die UNESCO!
Neuer Vizekanzler und Kulturminister Werner Kogler ist jetzt verpflichtet Recht im Sinne des Regierungsprogrammes umzusetzen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200109_OTS0013

7. Mai 2019, APA-OTS-Pressseaussendung
Aviso PK Heumarkt: Kulturminister Blümel und Bundesregierung müssen(!) rechtliche Schritte zur Erhaltung des Welterbes einleiten!
Präsentation der neuen, vertiefenden Rechtsanalyse von Dr. Helmut Hofmann durch Initiative Denkmalschutz, Initiative Stadtbildschutz und Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190507_OTS0017

26. März 2018, APA-OTS-Presseaussendung
UNESCO-Welterbe Wien: Ohne Reduktion des Heumarkt-Hochhausprojekts zielsicher zur Aberkennung. Initiative Denkmalschutz zeigt die Fakten
Die ÖVP-FPÖ Bundesregierung muss den Flächenwidmungsplan beeinspruchen und den Turm reduzieren. Aktuelle Aussagen des Kulturministers Blümel lassen jedoch anderes befürchten: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180326_OTS0021
Die Fakten: https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/02/UNESCO-Beschluesse-Heumarkt_2012-17_Initiative-Denkmalschutz.pdf

Ältere iD-Berichte:

7. Mai 2021, Welterbe Wien (u. Heumarkt): Managementplan mit 15 Jahren Verspätung?
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/welterbe-wien-u-heumarkt-managementplan-mit-15-jahren-verspaetung

19. April 2021, Heumarkt (Wien) Hochhausprojekt: Auch Plan ‘B’ zu hoch – neuerliche Umplanung nötig
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/heumarkt-wien-hochhausprojekt-auch-plan-b-zu-hoch-neuerliche-umplanung-noetig

Verlorenes Erbe: Fernsehreihe im ORF – Palais Lanckoronski neben Belvedere in Wien

Theaterschloss mit filmreifen Ende. Das Traumpalais des Grafen Lanckoroński in der Nähe des Belvedere in der Rubrik “Verlorenes Erbe”jeden Dienstag ab 17:30 Uhr auf ORF 2 in der Sendung “Studio 2”. Theaterschloss deshalb, weil es von den besten Theaterarchitekten Europas entworfen worden ist. Das Ende war filmreif, weil es wie in jeder gut gemachten Tragödie war: Kurz vor dem unvermeidlichen schlimmen Ende sieht es einmal noch kurz so aus, als ob es doch noch gut ausgehen könnte. ORF-FERNSEHBEITRAG ANSEHEN (4 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Studio-2/13890037/Studio-2/14042737/Theaterschloss-mit-filmreifen-Ende/14650638. +++ Das Palais Lanckoroński war ein in den Jahren von 1894 bis 1895 von den Theaterarchitekten Ferdinand Fellner d. J. und Hermann Helmer für den Kunstsammler, Mäzen und Denkmalpfleger Karl Graf Lanckoroński errichtetes neobarockes Gebäude im Fasanviertel im Wiener Bezirk Landstraße, an der Jacquingasse 16–18 (Ecke heutiger Landstraßer Gürtel). Das Palais beherbergte die große Kunstsammlung des Grafen und war ein Treffpunkt für Künstler und Adel. Das Gebäude und die Sammlung hatten den Charakter eines öffentlichen Museums. Wikipedia-Eintrag weiterlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Palais_Lanckoro%C5%84ski.

Buchtipp:

Edgard Haider, Verlorenes Wien. Adelspaläste vergangener Tage. Böhlau, Wien-Köln-Graz 1984 (auf Seite 114 bis 118 ist das Palais samt Ausstattung ausführlich beschrieben und bebildert; Buch vergriffen). +++ Website des Historikers Edgard Haider: https://www.historia-animata.net.

Paragrah

Wien: Stellungnahme Bauordnungsnovelle 2021 – Initiative Denkmalschutz

Wien, 20. September 2021

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Allgemein: Transparenz und Informationszugang

Die Initiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Informationszugang für alle Bürger sowie Parteistellung für NGOs in allen baurechtlichen Verfahren ein, die das öffentliche Interesse im Sinne der Stadtbilderhaltung und des Kulturgüterschutzes betreffen. Weiters eine bürgerfreundlichere und extensivere Handhabung bzw. allfällige Novellierung des Wiener Auskunftspflichtgesetzes in dieser Hinsicht. Im Zweifel sind die Bestimmungen dieses Gesetzes zu Gunsten des um Auskunft Ersuchenden anzuwenden (vgl. Petition der Initiative Denkmalschutz: „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 2; eingebracht am 21. August 2013).

ad § 1 Abs. 2 Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne – Ziele

– Zeile 16

Festsetzung bzw. Abänderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne: Sehr begrüßt wird die Aufnahme des Ziels: „Schutz der UNESCO-Welterbestätten in ihrem außergewöhnlichen universellen Wert“. Diese Formulierung erachtet unser Verein Initiative Denkmalschutz allerdings als zu allgemein gehalten, ergänzt werden soll daher: „gemäß UNESCO-Welterbe Konvention (UNESCO Convention Concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage) sowie der dazugehörigen offiziellen Managementpläne der Welterbestätten. Ausschluss von Hochhausbebauungen in Kern- und Pufferzonen der UNESCO-Welterbestätten.“

– Zeile 18

Es möge Zeile 18 ergänzt werden: „Schutz und Erhalt von Kulturgütern und Kulturlandschaften im Sinne der Denkmal-, Orts- und Stadtbildpflege (insbesondere hinsichtlich denkmalschutzrelevante Aspekte).“

Begründung: Allzu oft wird bei Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und insbesondere der Bebauungspläne viel zu wenig Rücksicht genommen auf denkmalschutzrelevante Aspekte, sodass z.B. durch überdimensionierte Bebauungspläne Anreize für nachteilige bauliche Überformungen, Abbrüche oder schwere visuelle Beeinträchtigungen von denkmalgeschützter bzw. kulturhistorisch bedeutender Bausubstanz geschaffen werden.

ad § 2 Abs. 5 Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne

– Digitalisierung und Rechtsverbindlichkeit
Es möge die öffentliche Auflage „Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne“ online eine Rechtsverbindlichkeit erhalten (Begründung: Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass wichtige Beilagen (z.B. Unterlagen zur Umweltprüfung) erst verspätet online veröffentlicht wurden). Ebenso möge das Amtsblatt endlich online veröffentlicht werden (wie in vielen anderen Gemeinden, Beispiel: „Elektronisches Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg“). Ebenso möge der online abrufbare Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Rechtsverbindlichkeit erhalten.

– Frist Abgabe Stellungnahmen Bürger_innen sowie der örtlichen Bezirksvertretung
Unser Verein Initiative Denkmalschutz – der bekanntermaßen seit seiner Gründung 2008 Dutzende Stellungnahmen abgegeben hat – fordert, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sowie der jeweiligen örtlichen Bezirksvertretung zu Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufeinander zeitlich abzustimmen. D.h. es wäre zu garantieren, dass die örtliche Bezirksvertretung erst nach Ende der öffentlichen Auflagefrist ihre Stellungnahme beschließt. Dabei wäre zusätzlich darauf zu achten, dass alle im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen auch den jeweiligen Bauausschussmitgliedern der Bezirke – vor ihrer abschließenden ‘Vorberatung zur Abgabe der Bezirksstellungnahme’ in ihrer Bauausschusssitzung – zur Kenntnis gebracht werden, um diese ggf. inhaltlich in die Bezirksstellungnahme einfließen lassen zu können. Die Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sollen hierbei auch im Originaltext den Bauausschussmitgliedern der Bezirke übermittelt werden, und nicht (nur) in einer verkürzten, potenziell sinnveränderten „Zusammenfassung“, wie es derzeit manchmal geschieht. Die Änderung der Bauordnung vom Dezember 2018 (LGBl. Nr. 69/2018 ) hat – mit einer Verkürzung der Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen von drei auf zwei Monate – diese Problematik noch verschärft. Auch die qualitative Unterscheidung zwischen “wesentlichen” und “unwesentlichen” Abänderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen – wie damals beschlossen – möge aus oben genannten Gründen ebenso rückgängig gemacht werden. Denn diese Unterscheidung öffnet einer gewissen Willkür, was als “wesentlich” und “unwesentlich” zu gelten hat, Tür und Tor (so könnten auch heikle Gebiete in mehrere kleine “unwesentliche” Änderungen aufgesplittet werden), was die Rechte der Bürger noch mehr reduziert (Fristverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger auf vier Wochen, Verkürzung der Frist für die Bezirke auf einen Monat; keine Möglichkeit mehr des Studiums der Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung, weil nicht mehr vorgesehen).

Begründung: Die in die Bezirksvertretung gewählten Mandatare sollen die politischen Interessen der Bevölkerung im Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut und können die Stellungnahmen der Bürger und NGOs besonders gut beurteilen. Daher wäre es zielführender, wenn die Bezirksvertreter diese Stellungnahmen in ihren eigenen Stellungnahmen berücksichtigen können. Dies ist aber nur dann gewährleistet, wenn die öffentliche Auflagefrist abgewartet wird. Die Stellungnahme der Bezirksvertretung bildet eine sehr wichtige Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und hat wesentlichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte. Stellungnahmen der Bürger haben, wenn sie in die Bezirksstellungnahme einfließen, viel größere Aussichten, im Gemeinderatsbeschluss indirekt berücksichtigt zu werden. Dies wäre ein erster Schritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Wien ernster zu nehmen, zumal sich die Stadt Wien 1996 mit dem Beitritt zur Charta von Aalborg sogar verpflichtet(!) hat, die Bürger „an den lokalen Entscheidungsprozessen“ zu beteiligen. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung abschließend zu beraten und zu beschließen, stößt hingegen viele Bürger vor den Kopf. Wenn nicht einmal die Bezirkspolitiker Interesse an der Meinung der Bürgerinnen und Bürger haben, warum sollte dann der Gemeinderat größeres Interesse an einzelnen Stellungnahmen zeigen?

ad § 3: Fachbeirat

Aus Sicht der Initiative Denkmalschutz wäre es unbedingt notwendig, dass auch entsprechende Ersatzmitglieder der einzelnen Fachbereiche bestellt werden. Beim Fachmann auf dem „Gebiet des Denkmalwesens“ wäre es wichtig, dass eines der beiden (Ersatz-/)Mitglieder nicht gleichzeitig eine Funktion im Bundesdenkmalamt innehat, um mögliche Befangenheiten weitgehend auszuschließen.

Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass sich einzelne Fachexperten für Befangen erklären, sodass das entsprechende Fachgebiet in der Fachbeiratsstellungnahme keinerlei Berücksichtigung finden kann. So geschehen schon mehrfach beim Experten auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Beispiel: Planentwurf Nr. 8139, 1. Fachbeiratsstellungnahme aus 2016; denkmalgeschütztes, ehemaliges Otto Wagner Spital Areal am Steinhof im 14. Bezirk; Plandokument Nr. 8048 aus 2017, denkmalgeschütztes Spital beim Elisabethinenkloster an der Landstraßer Hauptstraße 4a im 3. Bezirk), aber auch auf dem Gebiet der Raumplanung (Beispiel: Plandokument 8177 aus 2016, Laxenburger Straße 244-256 im 23. Bezirk).

ad § 60 Abs. 1 lit. d: Abbruch von Bauwerken

Wirtschaftliche Zumutbarkeit

Notwendige Adaptierung/Verbesserung im Hinblick auf den Stadtbildschutz bzgl. Begründungen für Abbruchbewilligungen von Bauwerken trotz Feststellung der Erhaltungswürdigkeit durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung). Derzeitige Formulierung: „Für Bauwerke in Schutzzonen und Gebäude (…) darf die Abbruchbewilligung nur erteilt werden, wenn (…) sein Bauzustand derart schlecht ist, dass die Instandsetzung technisch unmöglich ist oder nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen bewirkt werden kann.“ Insbesondere wie die Kriterien der „wirtschaftlich unzumutbaren Aufwendungen“ definiert werden, liegt in der Bauordnung im Dunkeln. Beispiel: In der Stadt Salzburg konnte bisher in einem Wirtschaftlichkeitsgutachten der Vergleich der Nutzfläche des Altbaus zum Neubau hinzugerechnet werden, sodass eine in seiner Nutzfläche deutlich vergrößerte Neubauplanung sehr rasch zu einer „Unwirtschaftlichkeit“ gegenüber der Erhaltung des Altbaus führte. In Hinkunft sollen die Kriterien in Salzburg dahingehend geändert werden, dass nur mehr die gleiche Nutzfläche von Alt- und Neubau verglichen werden darf, so das Vorhaben der Salzburger Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler (in: Salzburger Nachrichten vom 8. Mai 2020, Beilage Lokalausgabe: „Erhaltungsgebot wird durch Weisung gestärkt. Strengere Richtlinien sollen weitere Abrisse der Häuser in der Stadt Salzburg verhindern“).

Begründung: Allzu oft werden Bewilligungen für erhaltenswürdige, historisch bedeutende Gebäude erteilt, obwohl die zuständige MA 19 die Erhaltungswürdigkeit festgestellt hat (z.B. 2020 die Bewilligung zum Abbruch des historischen Klinikgebäudes der ehemaligen 1. Medizinischen Klinik in der Lazarettgasse 14 bzw. am Lazarettgassenweg im 9. Bezirk).
Hier müsste bei Feststellung „öffentliches Interesse“ durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) diesem Faktum Vorrang gegeben werden vor der Entscheidung der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) auf Erteilung der Abbruchbewilligung, insbesondere unter dem Aspekt des § 129 Abs. 2 Bauordnung für Wien. Darin wird festgehalten, dass der Eigentümer ohnedies dafür zu sorgen hat, „dass die Bauwerke (…) in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften dieser Bauordnung entsprechendem Zustand erhalten werden (…)“.
Unser Verein hat dies bereits in der Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“ (eingebracht am 21. August 2013; Punkt 3: „Vorrang bei Feststellung ‚öffentliches Interesse‘ durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) vor der Entscheidung der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) auf Erteilung einer Abbruchbewilligung“) explizit gefordert.
Wie kann es also sein, dass allzu oft erhaltenswerte Altbauten trotz Feststellung der Erhaltungswürdigkeit abgerissen werden? Warum gibt es keine wirkungsvollen Konsequenzen bei offensichtlicher Vernachlässigung der Gebäudeerhaltung bzw. werden diese seitens der Baupolizei nicht angewendet, sodass der „Bauzustand“ mancher Gebäude „derart schlecht“ werden kann?

Wirkung auf das örtliche Stadtbild versus baukulturelle Bedeutung

„Für Bauwerke in Schutzzonen und Gebäude, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, darf die Abbruchbewilligung nur erteilt werden, wenn an der Erhaltung des Bauwerkes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht (…).“ Das heißt, nicht die baukulturelle Bedeutung des historischen Bauwerks ist für die Erhaltung von Relevanz, sondern „seine Wirkung auf das örtliche Stadtbild“. So kann es vorkommen, dass kulturell erhaltenswerte Altbauten abgerissen werden dürfen, allein weil diese vom öffentlichen Straßengrund aus nicht sichtbar sind (mit dieser Begründung durfte die Baldia-Villa im Hütteldorfer Cottage (Freyenthurmgasse 16, 1140 Wien) im Herbst 2020 abgerissen werden, vgl. https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/huetteldorfer-cottage-wien-verwaltungsgericht-bestaetigt-villenabbruch bzw. Erkenntnis des Verwaltungsgericht Wien (26.8.2020, GZ: VGW-111/078/7881/2019-9, Seite 13 ff.): http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at/Content.Node/rechtsprechung/111-078-7881-2019.pdf). Es wird daher nachdrücklich empfohlen, hinsichtlich der Erhaltungswürdigkeit zusätzlich auch die baukulturelle Bedeutung des historischen Gebäudes zu berücksichtigen und die Bauordnung entsprechend zu adaptieren. In diese Beurteilung der baukulturellen Bedeutung soll auch das Innere des Gebäudes Berücksichtigung finden, so wie es dem Vernehmen nach in früheren Jahrzehnten auch der Fall war. Begründung: Immer öfter werden ganze Gründerzeitbauten vollständig entkernt, obwohl die innere Baustruktur und -gestaltung klar erhaltungswürdig sind.

Erhaltungswürdigkeit auch für Bauten nach 1945

Weiters wird angeregt, dass die Prüfung hinsichtlich Erhaltungswürdigkeit („Bestätigung des Magistrats“; MA 19), die bisher auf vor dem Stichtag 1.1.1945 errichtete Bauten beschränkt ist, auch bei Bauten der Nachkriegszeit und der Moderne zur Anwendung kommt.

ad § 70a: Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren

Die Einreichungen der Bauvorhaben mögen im Amtsblatt veröffentlicht werden, damit die Anrainer ihre Rechte wahrnehmen können, was bei einem vereinfachten Verfahren wie beim § 70 a besonders wichtig wäre.

ad § 81: Gebäudehöhe und Gebäudeumrisse; Bemessung

Es wird vorgeschlagen, dass der oberste Abschluss des Daches, sofern der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, grundsätzlich(!) nicht höher als 4,5 m sein soll (und nicht wie im Gesetzesentwurf vorgesehen zum Teil bis 7,5 m); dies betrifft Absatz 1-3. Die Änderung der Giebelfächenberechnung wird grundsätzlich begrüßt, doch soll diese für alle Bauweisen gelten (also auch für Gruppen- und geschlossene Bauweise). Insbesondere im Hinblick auf die historischen, alten Ortskerne in den Vororten wäre dies von großer Bedeutung.

ad § 135: Baustrafen

Grundsätzliches Ziel muss sein: Verschärfung von Strafen und darüber hinausgehende Sanktionen bei Bauordnungswidrigkeiten zum Zweck einer tatsächlich abschreckenden Wirkung (wie die Wiederherstellung eines zerstörten Hauses), statt Geldstrafen in der Höhe von „Beträgen aus der Portokasse“. Die in § 135 Abs. 3 Zeile 2 vorgesehene „Geldstrafe von bis zu 200.000 Euro” erachtet unser Verein Initiative Denkmalschutz daher als viel zu gering („Dem Vernehmen nach war ursprünglich eine höhere Mindeststrafe im Gespräch“, heißt es auch im „Der Standard“ vom 25.8.2021: „Gesetzesänderung: Novelle der Wiener Bauordnung: Zerstörung alter Häuser wird teurer“). Unser Verein Initiative Denkmalschutz erachtet die vorgesehene Geldstrafe insbesondere in solchen Fällen für viel zu gering, wenn mit dem Neubau nicht nur eine sehr große Baukubatur erzielt werden kann, sondern auch das restriktive Mietrecht für Altbauten vor 1945 nicht mehr gilt (letzteres eigentlich so gut wie immer der Fall). Daher wäre eine Geldstrafe von z.B. mindestens 200.000 Euro bis zu 2 Mio. € anzustreben. Unbedingtes Ziel muss es sein, dass die Summen abschreckend sind. Auch möge die Einschränkung auf „Vorsatz“ unbedingt aus dem Gesetz gestrichen werden (so wie es jetzt im Gesetzesentwurf § 135 Abs. 3 vorgesehen ist). Ein Vorsatz ist nur sehr schwer nachzuweisen und bietet daher ein Leichtes, der Schärfe des Gesetzes zu entgehen. Ebenso möge diese Schärfe des Gesetzes auch für § 135 Abs. 2 Zeile 1 gelten bzgl. Veränderung ohne Bewilligung von Gebäuden, die in Schutzzonen liegen (gemäß § 60 Abs. 1 lit. e: „Änderungen an Gebäuden in Schutzzonen, die die äußere Gestaltung, den Charakter oder den Stil eines Gebäudes beeinflussen.“). Auch im Hinblick auf das (absichtliche) Verfallen lassen wäre eine Verschärfung im Sinne des Stadtbildschutzes und der Altstadterhaltung von besonders großer Bedeutung. (vgl. auch Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 5 (eingebracht am 21. August 2013).

Eine weitere Forderung der Initiative Denkmalschutz lautet: Informationsfreiheit für Bürger, die wirksam gewordenen Sanktionen zu erfahren (Beispiel: Illegaler Abbruch in Neustift am Walde 58 im Jahr 2007. Auskunft dazu wurde unserem Verein verwehrt. Vgl. auch OTS „Baupolizei stellt illegale Abbrucharbeiten in Schutzzone ein!“ vom 17. April 2007: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20070417_OTS0220).

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

PS: Die Auflagefrist für das Begutachtungsverfahren: “Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird (Bauordnungsnovelle 2021)” war vom 23. August 2021 bis 20. September 2021.