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Das Josephinum – Museum medizinhistorischer Sammlungen (Sa., 25.02.)

Samstag, 25. Februar 2023, Das Josephinum – Museum medizinhistorischer Sammlungen

Nach Plänen von Isidor Canevale 1785 fertiggestellt ist das vor kurzem renovierte Josephinum neben der heutigen Nationalbibliothek am Josephsplatz der einzige Repräsentativbau, der auf Joseph II. zurückgeht und gilt als das bedeutendste Beispiel klassizistischer Architektur in Wien. Die gewachsenen Bestände spiegeln über 650-jährige Geschichte der Institution wider und stellen aufgrund ihrer Fülle und Vielfalt einen weltweit einzigartigen Schatz dar. Wir bekommen eine Kombinationsführung von Schausammlung und Revitalisierung des Gebäudes. +++ Siehe www.josephinum.ac.at

Treffpunkt: 9:45 Uhr, Währinger Straße 25, 1090 Wien +++ Anreise: Öffentliche Verkehrsmittel: U2 (Schottentor + 5 Minuten zu Fuß), Straßenbahn 37,38,40,41,42 (Schwarzspanierstraße)

Eintritt und Führungsgebühr: € 19 pro Person / ab 65 Jahre € 15 (Ausweis notwendig). Dauer: ca. 1 Stunden, begrenzte Teilnehmerzahl! +++ Das Tragen einer FFP2-Maske ist im Institut verpflichtend!

Anmeldung erforderlich unter:

Erhaltenswertes Jedlesee (Sa., 20.05.)

Samstag, 20. Mai 2023, Erhaltenswertes Jedlesee

Grätzelspaziergang durch Jedlesee im 21. Wiener Bezirk Floridsdorf mit Gerhard Jordan (ehem. Bezirksrat in Floridsdorf und Referent für Stadtplanung im Grünen Rathausklub).

Die Schutzzone in Jedlesee (21. Bezirk) besteht lediglich aus zwei winzigen Bereichen rund um den Lorettoplatz und an der Kreuzung Anton-Bosch-Gasse/Jeneweingasse/Michtnergasse.

Ein Antrag der Grünen vom 9. November 2022 auf Ausweitung der Schutzzone, vor allem auf die spätgründerzeitlich geprägten Bereiche zwischen Prager Straße und Jedleseer Straße, wird derzeit im Bezirks-Bauausschuss behandelt.

Die Zeit drängt, denn Monat für Monat verschwinden nicht nur ebenerdige Häuser des alten Ortskerns, sondern auch Objekte aus Straßenzügen, in denen sich noch nahezu geschlossene Ensembles mit Wohnhäusern aus der Zeit von 1910 bis 1914 befinden.

Bei dem Bezirksspaziergang werden sowohl schützenswerte Objekte als auch Verluste behandelt.

Dauer bis ca. 13:00 Uhr c.t..

Treffpunkt: 10:50 Uhr, Prager Straße 78, Ecke Hopfengasse 1 (bei Straßenbahnstation “Hopfengasse” der Linie 26), 1210 Wien

Anmeldung bis Samstag, 13. Mai erforderlich.
Spende € 13 pro Person erbeten

Dominikanerkirche Wien – Innenrestaurierung (Sa., 13.05.)

Samstag, 13. Mai 2023, Die Innenrestaurierung der Dominikanerkirche

Wiederholung der Führung vom 26.11.2023 (war ursprünglich für den 11.3.2023 angekündigt). Die denkmalgerechte Innenrestaurierung der Dominikanerkirche in Wien. Sonderführung durch Architekt DI Thomas Kratschmer. Die Dominikanerkirche St. Maria Rotunda, Wiens erste frühbarocke Kirche, erstrahlt seit kurzem im neuen Glanz. Die aufwendige Generalsanierung der 1631-1634 erbauten Ordenskirche wurde heuer nach zweijähriger Renovierungszeit abgeschlossen. So konnte z.B. der unter der Flachkuppel liegende Freskenzypklus, der die Lebensgeschichte Mariens und das Verkündigungsbild darstellt und im Laufe der Jahrhunderte mehrfach übermalt wurde, nach Beseitigung der Beschädigungen und Reinigung wieder so hergestellt werden, wie er zu seiner Zeit entstanden ist. +++ Linktipps: https://de.wikipedia.org/wiki/Dominikanerkirche_(Wien) sowie 5min Video zur Restaurierung: https://www.youtube.com/watch?v=GC4qOJopunw
Die Führungen werden jeweils in sehr kleinen Gruppen durchgeführt, deshalb bitte bei der Anmeldung die gewünschte Uhrzeit bekannt geben.
Zeit “Gruppe 1”: 10:15 Uhr
Zeit “Gruppe 2”: 12:15 Uhr
Dauer der Führung: ca. 1 Stunde (bis 11:30 Uhr / 13:30 Uhr)
Ort: Postgasse 4a, 1010 Wien
Anmeldung erforderlich. Spendenbeitrag: ab € 9

Die Tribünen des Wiener Trabrennvereins in der Krieau (Sa., 30.4.)

Sa., 30. April 2022, Die Tribünen des Wiener Trabrennvereins in der Krieau

Im Herbst 1878 wurde der Trabrennplatz auf dem ehemaligen Weltausstellungsareal von 1873 angelegt. Nach Plänen der Otto Wagner Schüler Emil Hoppe, Marcel Kammerer und Otto Schönthal wurden von 1911 bis 1913 drei Zuschauertribünen errichtet. Sie sind Wiens älteste Stahlbetongebäude und stehen gemeinsam mit dem Schiedsrichterturm und den Administrations- und Stallungsgebäuden unter Denkmalschutz. Bei unserer Sonderführung bekommen wir Einblick in die interessante Architekturgeschichte und in die Entwicklung der Gebäude des Trabrennplatzes sowie Zutritt zum Richterturm. Dieser Schiedsrichterturm “ist einer der interessantesten Stahlskelettbauten Wiens. Das einfache, doch überzeugende architektonische Konzept, das auch den statischen Aufbau klar erkennen läßt, ist nicht zuletzt als ein Dokument der Otto-Wagner-Schule anzusehen. Er besitzt überregionale Bedeutung.” (Zitat aus dem Buch “Baudenkmäler der Technik und Industrie in Österreich”, Wehdorn/Georgeacopol-Winischhofer, Bd. 1, 1984). In den vergangenen Jahren wurden zwei Tribünen unter Einbehaltung der Grundstruktur umfassend saniert und zu neuen Bürogebäuden revitalisiert.

Treffpunkt: 10:00 Uhr, Eingang seitlich der Tribüne Richtung Stadion, Nordportalstraße 247, 1020 Wien (Anfahrt siehe: https://www.krieau.at/index.php/besucherinfos/anfahrt)

Anmeldung erforderlich, Teilnahmebetrag inkl. Spende € 22 (beinhaltet die Eintrittsgebühr für einen Renntag und einen Wettgutschein im Wert von € 2)

 

Wien: Stellungnahme Bauordnungsnovelle

Wien, 18. Mai 2020

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Allgemein

die Initiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Informationszugang für alle Bürger sowie Parteistellung für NGOs in allen baurechtlichen Verfahren ein, die das öffentliche Interesse im Sinne der Stadtbilderhaltung und des Kulturgüterschutzes betreffen. Weiters eine bürgerfreundlichere und extensivere Handhabung bzw. allfällige Novellierung des Wiener Auskunftspflichtgesetzes in dieser Hinsicht. Im Zweifel sind die Bestimmungen dieses Gesetzes zu Gunsten des um Auskunft Ersuchenden anzuwenden. (vgl. Petition der Initiative Denkmalschutz: „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 2; eingebracht am 21. August 2013).

ad Ziel der aktuellen Bauordnungsnovelle, u. a. „Schaffung der Rechtsgrundlage für die elektronische Abwicklung von Bauverfahren“:

Grundsätzlich wird die Digitalisierung und die elektronische Abwicklung begrüßt. Hier sollten jedoch im Sinne der Bürgernähe weiter reichende Änderungen vorgenommen werden. So möge auch die öffentliche Auflage „Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne“ online eine Rechtsverbindlichkeit erhalten (Begründung: Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass wichtige Beilagen (z.B. Unterlagen zur Umweltprüfung) erst verspätet online veröffentlicht wurden). Ebenso möge das Amtsblatt endlich online veröffentlicht werden (wie in vielen anderen Gemeinden, Beispiel: „Elektronisches Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg“).

ad § 2 Abs. 5: Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne

Unser Verein Initiative Denkmalschutz – der bekanntermaßen in den letzten 12 Jahren Dutzende Stellungnahmen abgegeben hat – fordert, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sowie der jeweiligen örtlichen Bezirksvertretung zu Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufeinander zeitlich abzustimmen. D.h. es wäre zu garantieren, dass die örtliche Bezirksvertretung erst nach Ende der öffentlichen Auflagefrist ihre Stellungnahme beschließt. Dabei wäre zusätzlich darauf zu achten, dass alle im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen auch den jeweiligen Bauausschussmitgliedern der Bezirke – vor ihrer abschließenden ‘Vorberatung zur Abgabe der Bezirksstellungnahme’ in ihrer Bauausschusssitzung – zur Kenntnis gebracht werden, um diese ggf. inhaltlich in die Bezirksstellungnahme einfließen lassen zu können. Die Änderung der Bauordnung vom Dezember 2018 (LGBl. Nr. 69/2018 ) hat – mit einer Verkürzung der Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen von 3 auf 2 Monate – diese Problematik noch verschärft. Auch die qualitative Unterscheidung zwischen “wesentlichen” und “unwesentlichen” Abänderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen – wie damals beschlossen – möge aus oben genannten Gründen ebenso rückgängig gemacht werden. Denn diese Unterscheidung öffnet einer gewissen Willkür, was als “wesentlich” und “unwesentlich” zu gelten hat, Tür und Tor (so könnten auch heikle Gebiete in mehrere kleine “unwesentliche” Änderungen aufgesplittet werden), sondern auch die Rechte der Bürger noch mehr reduzieren (Fristverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger auf vier Wochen, Verkürzung der Frist für die Bezirke auf einen Monat; keine Möglichkeit mehr des Studiums der Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung, weil nicht mehr vorgesehen).

Begründung: Die in die Bezirksvertretung gewählten Mandatare sollen die politischen Interessen der Bevölkerung im Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut und können die Stellungnahmen der Bürger und NGOs besonders gut beurteilen. Daher wäre es zielführender, wenn die Bezirksvertreter diese Stellungnahmen in ihren eigenen Stellungnahmen berücksichtigen könnten. Dies ist aber nur dann gewährleistet, wenn die öffentliche Auflagefrist abgewartet wird. Die Stellungnahme der Bezirksvertretung bildet eine sehr wichtige Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und hat wesentlichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte. Stellungnahmen der Bürger haben, wenn sie in die Bezirksstellungnahme einfließen, viel größere Aussichten, im Gemeinderatsbeschluss indirekt berücksichtigt zu werden. Dies wäre ein erster Schritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Wien ernster zu nehmen, zumal sich die Stadt Wien 1996 mit dem Beitritt zur Charta von Aalborg sogar verpflichtet(!) hat, die Bürger „an den lokalen Entscheidungsprozessen“ zu beteiligen. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung abschließend zu beraten und zu beschließen, stößt hingegen viele Bürger vor den Kopf. Wenn nicht einmal die Bezirkspolitiker Interesse an der Meinung der Bürgerinnen und Bürger haben, warum sollte dann der Gemeinderat größeres Interesse an einzelnen Stellungnahmen zeigen?

ad § 3: Fachbeirat

Neben der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Ergänzung des Fachbeirats um eine Expertenperson auf dem Gebiet des Klimaschutzes und Energiewesens, wäre es auch Sicht der Initiative Denkmalschutz unbedingt notwendig, dass auch entsprechende Ersatzmitglieder der einzelnen Fachbereiche bestellt werden.

Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass sich einzelne Fachexperten für Befangen erklären, sodass das entsprechende Fachgebiet in der Fachbeiratsstellungnahme keinerlei Berücksichtigung finden kann. So geschehen schon mehrfach beim Experten auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Beispiel: Planentwurf Nr. 8139, 1. Fachbeiratsstellungnahme aus 2016; denkmalgeschütztes, ehemaliges Otto Wagner Spital Areal am Steinhof im 14. Bezirk; Plandokument Nr. 8048 aus 2017, denkmalgeschütztes Spital beim Elisabethinenkloster an der Landstraßer Hauptstraße 4a im 3. Bezirk), aber auch auf dem Gebiet der Raumplanung (Beispiel: Plandokument 8177 aus 2016, Laxenburger Straße 244-256 im 23. Bezirk).

ad § 60 Abs. 1 lit. d: Abbruch von Bauwerken

Notwendige Adaptierung/Verbesserung im Hinblick auf den Stadtbildschutz bzgl. Begründungen für Abbruchbewilligungen von Bauwerken trotz Feststellung der Erhaltungswürdigkeit durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung). Derzeitige Formulierung: Für Bauwerke in Schutzzonen und Gebäude (…) darf die Abbruchbewilligung nur erteilt werden, wenn (…) sein Bauzustand derart schlecht ist, dass eine Instandsetzung technisch unmöglich ist oder nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen bewirkt werden kann.“ Insbesondere wie die Kriterien der „wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen“ definiert werden, liegen in der Bauordnung im Dunkeln. Beispiel: In der Stadt Salzburg konnte bisher in einem Wirtschaftlichkeitsgutachten der Vergleich der Nutzfläche des Altbaus zum Neubau hinzugerechnet werden, sodass eine in seiner Nutzfläche deutlich vergrößerte Neubauplanung sehr rasch zu einer „Unwirtschaftlichkeit“ gegenüber der Erhaltung des Altbaus führte. In Hinkunft sollen die Kriterien in Salzburg dahingehend geändert werden, dass nur mehr die gleiche Nutzfläche von Alt- und Neubau verglichen werden darf, so das Vorhaben der Salzburger Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler (in: Salzburger Nachrichten vom 8. Mai 2020, Beilage Lokalausgabe: „Erhaltungsgebot wird durch Weisung gestärkt. Strengere Richtlinien sollen weitere Abrisse der Häuser in der Stadt Salzburg verhindern“).

Begründung: Allzu oft werden Bewilligungen für erhaltenswürdige, historisch bedeutende Gebäude erteilt, obwohl die zuständige MA 19 die Erhaltungswürdigkeit festgestellt hat (z.B. unlängst die Bewilligung zum Abbruch des historischen Klinikgebäudes der ehemaligen 1. Medizinischen Klinik in der Lazarettgasse 14 bzw. am Lazarettgassenweg im 9. Bezirk). Hier müsste – wie schon von unserem Verein in der Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“ (eingebracht am 21. August 2013; Punkt 3: „Vorrang bei Feststellung ‚öffentliches Interesse‘ durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) vor der Entscheidung der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) auf Erteilung einer Abbruchbewilligung“) „Vorrang bei Feststellung „öffentliches Interesse“ durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) vor der Entscheidung der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) auf Erteilung der Abbruchbewilligung gegeben werden, insbesondere unter dem Aspekt des § 129 Abs. 2 Bauordnung für Wien. Darin wird festgehalten, dass der Eigentümer ohnedies dafür zu sorgen hat, „dass die Bauwerke (…) in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften dieser Bauordnung entsprechendem Zustand erhalten werden (…)“. Wie kann es also sein, dass allzu oft erhaltenswerte Altbauten trotz Feststellung der Erhaltungswürdigkeit abgerissen werden? Gibt es keine wirkungsvollen Konsequenzen bzw. werden diese seitens der Baupolizei unterlassen, sodass der „Bauzustand“ der Gebäude „derart schlecht“ werden können?

Weiters wird angeregt, dass der Stichtag 1.1.1945 bzgl. Prüfung Erhaltungswürdigkeit („Bestätigung des Magistrats“; MA 19) auch auf Bauten der Nachkriegszeit und der Moderne ausgedehnt werden.

ad § 70a: Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren

die Einreichungen der Bauvorhaben mögen im Amtsblatt veröffentlicht werden, damit die Anrainer ihre Rechte wahrnehmen können, was bei einem vereinfachten Verfahren wie beim § 70 a besonders wichtig wäre.

ad 135: Strafen

die Verschärfung von Strafen und darüber hinausgehende Sanktionen bei Bauordnungswidrigkeiten im Sinne einer tatsächlich abschreckenden Wirkung (wie die Wiederherstellung eines zerstörten Hauses), statt Geldstrafen in der Höhe von „Beträgen aus der Portokasse“. Informationsfreiheit für Bürger, die wirksam gewordenen Sanktionen zu erfahren (Beispiel: Illegaler Abbruch in Neustift am Walde 58 im Jahr 2007. Auskunft dazu wurde unserem Verein verwehrt. Vgl. auch OTS „Baupolizei stellt illegale Abbrucharbeiten in Schutzzone ein!“ vom 17. April 2007: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20070417_OTS0220). Insbesondere im Hinblick auf das absichtliche Verfallen lassen wäre eine Verschärfung im Sinne des Stadtbildschutzes von besonders großer Bedeutung. (vgl. auch Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 5 (eingebracht am 21. August 2013).

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

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Augarten: Runder Tisch ohne vertrauensbildende Maßnahmen zwecklos

Augarten-Initiativen fordern Baustopp während Gesprächen

Wien (OTS) – Erst heute Abend soll unter Beteiligung der Bürgerinitiativen ein Runder Tisch auf Einladung von Frau Mag. Vassilakou zum Thema Augarten stattfinden. Die Bürgerinitiativen haben ihre Bereitschaft zum Runden Tisch bekundet, jedoch Ergebnisoffenheit und Baustopp für die Konzerthalle der Wiener Sängerknaben gefordert. Zwar soll es Ergebnisoffenheit geben, doch ist dazu eine …

Begleitende vertrauensbildende Maßnahme notwendig

Ein echter, ergebnisoffener Dialog setzt voraus, dass durch weitere Baumaßnahmen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. Stimmt der Bauwerber dem nicht zu, gibt er von vorneherein zu erkennen, dass er nicht bereit ist, auch nur einen Zentimeter von dem auf mehr als fragwürdige Grundlagen gestützten Bau abzurücken.

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Wiener Landtagswahlen 2010 – Antworten der Parteien auf unsere Fragen, 4.10.2010

Fragen zum Thema Denkmalschutz und Stadtbildschutz im Zuge der Landtags- und Gemeinderatswahlen am 10. Oktober 2010

Der folgende Fragenkatalog wurde am 11. August 2010 von der Initiative Denkmalschutz an die bei der Wiener Landtagswahl voraussichtlich kandidierenden politischen Parteien geschickt. Antworten: siehe unten (update 08.10.2010: auch die SPÖ hat noch geantwortet)

1/ Schutzzonen

Leider bieten Schutzzonen oftmals keinen ausreichenden Schutz, um schützenswerte Gebäude vor negativen Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes bzw. vor einem Abriss zu bewahren. Insbesondere voluminöse Dachgeschoßausbauten, aufgesetzte Staffelgeschoße und die Veränderung von historischen Dachaufbauten (Giebeln, Kuppeln, etc.) sowie der Fenstertausch von Kasten- in Isolierfenster haben sich in den letzen Jahren sehr negativ auf das historische Stadtbild innerhalb dieser Zonen ausgewirkt. Auch finden vermehrt Abbrüche in Schutzzonen statt, die mit der Begründung der „technischen“ bzw. „wirtschaftlichen Abbruchreife“ seitens der Baupolizei (MA 37) bewilligt werden, obwohl die Behörde den Nachweis des Vorliegens der technischen / wirtschaftlichen Abbruchreife teils völlig unzureichend prüft (z.B. Sigmundsgasse 5). Und auch die Konsequenzen bei illegalen Abbrüchen scheinen eher für den Abbruch förderlich als abschreckend zu sein.

Fragen:

– Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um Gebäude, die sich in Schutzzonen befinden, besser zu schützen?

– Sind Sie für eine Ausweitung der Schutzzonen, wie sie die Stadt Wien 1996 angedacht, aber bis heute nur in geringem Ausmaß umgesetzt hat?

Pressekonferenz der Aktion 21 zu Stadtplanung und Flächenwidmungen, 14.9.2010

Am 14. September 2010 fand eine Pressekonferenz der Aktion 21 (www.aktion21.at) mit dem Titel “Bürger wollen mitreden! – Stadtplanung und Flächenwidmungen” statt, auch unser Verein Initiative Denkmalschutz war aktiv beteiligt.

Bei der von der Journalistin Annette Scheiner moderierten Veranstaltung berichteten Vertreter verschiedener Bürgerinitiativen sowie der Stadtplaner Reinhard Seiß über spektakuläre Fehlplanungen.

Die Aktion 21 fordert schon lange im Namen von über 40 Bürgerinitiativen (und die Zahl steigt weiter) von der Wiener Stadtregierung mehr Mitspracherecht bei der Planung von Projekten.

Die Reaktion von Planungsstadtrat Schicker war leider alles andere als konstruktiv (www.aktion21.at/themen).

Die ORF-Sendung Kulturmontag ging einen Tag vor der Pressekonferenz auf das Thema ein (tv.ORF.at).


Wien (OTS) – Beim heutigen Pressefrühstück von Aktion 21 – proBürgerbeteiligung zum Thema Widmungen wurde an den aktuellen Projekten Monte Laa und Kometgründe in Meidling, aber auch an früheren Verfahren (Wien Mitte) aufgezeigt, wie die Stadtverwaltung nicht nur ihr eigenes Hochhaus-Konzept willkürlich und zum Schaden der Bewohner ad absurdum führt, sondern auch Empfehlungen der Umweltanwaltschaft, ja selbst der UNESCO, ignoriert und eigenmächtig gegen Landesgesetze verstößt.

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Augarten-Bescheid: schwere Rechtsmängel nun amtlich

Konzerthalle der Wiener Sängerknaben materielle Rechtsgrundlage entzogen

(OTS) – Nun ist es auch amtlich: die Volksanwaltschaft hat bestätigt, dass der Augarten-Bescheid des Denkmalamtes die von den Freunden des Augartens gerügten und auch vom Verfassungsexperten Prof. Heinz Mayer festgestellten schwerwiegenden Mängel aufweist und so nicht hätte erlassen werden dürfen.
Der darauf beruhenden Baugenehmigung ist damit die materielle Rechtsgrundlage entzogen.

Da ein Einspruch aber nur seitens der am Bau Interessierten möglich war, ist der Bescheid rechtskräftig und kann vom Bundesdenkmalamt nicht mehr 1020_Wien_Obere_Augartenstrasse_1e_Augartenspitz_04_kleinaufgehoben werden. Allerdings könnte der Landeshauptmann Dr. Michael Häupl als “übergangene Partei” Einspruch erheben und den Rechtsbruch sanieren – wenn er wollte und sich für das Recht statt für seine persönliche Vorliebe entschiede.

Ein Fall für den Staatsanwalt

Dies wäre vor allem deshalb angebracht, weil die Volksanwaltschaft festgestellt hat, es seien “Mängel bei der Bestellung und Zweifel an der Objektivität des für die Entscheidungsfindung wesentlichen Gutachters (..) hervorgetreten”, ein Umstand, der nun die Staatsanwaltschaft beschäftigt. Unnötig zu sagen, dass es einem Landeshauptmann anstünde, alle Mittel auszuschöpfen, um solche zweifelhaften “Entscheidungsfindungen” zu bekämpfen.
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