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Ehem. Kerzengeschäft Retti (Sa., 13.04.)

Sa., 13. April 2024: Das ehem. Kerzengeschäft Retti am Kohlmarkt

Hans Holleins erster Auftrag sorgte 1965 für großes Aufsehen. Der junge Architekt zeigte in diesem auffallenden Geschäftsportal sein Interesse für die Raumfahrt und das Weltall und erhielt dafür den internationalen „Reynolds Memorial Award“. Seit 1985 unter Denkmalschutz, wurde das Geschäft vor kurzem umfassend restauriert, von späteren Ein- und Umbauten befreit und u.a. das originale Beleuchtungskonzept wiederhergestellt. Es wird aktuell als Keramikkunst-Galerie („Ceramic Art Space“) zwischengenützt. Frau Dr. Barbara Neubauer, die das Geschäft betreibt, ist passender Weise die ehemalige Präsidentin des Bundesdenkmalamts und wird uns dieses Kulturdenkmal näherbringen.

Zeit: 9:55 Uhr – Ort: Kohlmarkt 10, 1010 Wien

Anmeldung erforderlich, Spendenbeitrag: ab € 10 pro Person erbeten,

Eine Wiederholung der Führung vom 23. März 2024

 

Linktipps:

Auf Nextroom (Verein für Architekturvermittlung): https://www.nextroom.at/building.php?id=2341

Eintrag im Buch “Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert” (Band III/1) von Friedrich Achleitner: https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/9783035602227-044/html?lang=de

“Retti und die Folgen” auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Hollein#Retti_und_die_Folgen

 

Das Josephinum – Museum medizinhistorischer Sammlungen (Sa., 25.02.)

Samstag, 25. Februar 2023, Das Josephinum – Museum medizinhistorischer Sammlungen

Nach Plänen von Isidor Canevale 1785 fertiggestellt ist das vor kurzem renovierte Josephinum neben der heutigen Nationalbibliothek am Josephsplatz der einzige Repräsentativbau, der auf Joseph II. zurückgeht und gilt als das bedeutendste Beispiel klassizistischer Architektur in Wien. Die gewachsenen Bestände spiegeln über 650-jährige Geschichte der Institution wider und stellen aufgrund ihrer Fülle und Vielfalt einen weltweit einzigartigen Schatz dar. Wir bekommen eine Kombinationsführung von Schausammlung und Revitalisierung des Gebäudes. +++ Siehe www.josephinum.ac.at

Treffpunkt: 9:45 Uhr, Währinger Straße 25, 1090 Wien +++ Anreise: Öffentliche Verkehrsmittel: U2 (Schottentor + 5 Minuten zu Fuß), Straßenbahn 37,38,40,41,42 (Schwarzspanierstraße)

Eintritt und Führungsgebühr: € 19 pro Person / ab 65 Jahre € 15 (Ausweis notwendig). Dauer: ca. 1 Stunden, begrenzte Teilnehmerzahl! +++ Das Tragen einer FFP2-Maske ist im Institut verpflichtend!

Anmeldung erforderlich unter:

Schneidersalon Knize (Sa., 20.04.)

Sa., 20. April 2024: Schneidersalon Knize am Graben

Das Geschäftslokal dieses renommierten Modesalons wurde vom berühmten Architekten Adolf Loos 1913 gestaltet und blieb bis heute fast unverändert. 1922 konnte die Familie Wolff den Grafiker Ernst Dryden als Designer gewinnen. Durch dessen Arbeit wurde KNIZE als weltweit erstes Herren-Mode-Label der Moderne berühmt. Zahlreiche Künstler waren Kunden bei KNIZE; so bezahlte Oskar Kokoschka seine Anzüge mit Gemälden, für Marilyn Monroe wurden Blusen gefertigt, für Kurt Tucholsky Hemden, für Josephine Baker Skihosen. Auch Marlene Dietrich ließ sich bei KNIZE Fracks für ihre Bühnenshows schneidern. Durch das Geschäft führt Architekt und Loos-Experte Ralf Bock.

Zeit: 8:55 Uhr (1. Führung) und 16:55 Uhr (2. Führung) – Ort: Graben 13, 1010 Wien

Anmeldung erforderlich, Spendenbeitrag: ab € 13 pro Person erbeten,

 

Linktipps:

Auf Nextroom (Verein für Architekturvermittlung): https://www.nextroom.at/building.php?id=2341

Eintrag im Buch “Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert” (Band III/1) von Friedrich Achleitner: https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/9783035602227-044/html?lang=de

“Retti und die Folgen” auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Hollein#Retti_und_die_Folgen

 

Erhaltenswertes Jedlesee (Sa., 20.05.)

Samstag, 20. Mai 2023, Erhaltenswertes Jedlesee

Grätzelspaziergang durch Jedlesee im 21. Wiener Bezirk Floridsdorf mit Gerhard Jordan (ehem. Bezirksrat in Floridsdorf und Referent für Stadtplanung im Grünen Rathausklub).

Die Schutzzone in Jedlesee (21. Bezirk) besteht lediglich aus zwei winzigen Bereichen rund um den Lorettoplatz und an der Kreuzung Anton-Bosch-Gasse/Jeneweingasse/Michtnergasse.

Ein Antrag der Grünen vom 9. November 2022 auf Ausweitung der Schutzzone, vor allem auf die spätgründerzeitlich geprägten Bereiche zwischen Prager Straße und Jedleseer Straße, wird derzeit im Bezirks-Bauausschuss behandelt.

Die Zeit drängt, denn Monat für Monat verschwinden nicht nur ebenerdige Häuser des alten Ortskerns, sondern auch Objekte aus Straßenzügen, in denen sich noch nahezu geschlossene Ensembles mit Wohnhäusern aus der Zeit von 1910 bis 1914 befinden.

Bei dem Bezirksspaziergang werden sowohl schützenswerte Objekte als auch Verluste behandelt.

Dauer bis ca. 13:00 Uhr c.t..

Treffpunkt: 10:50 Uhr, Prager Straße 78, Ecke Hopfengasse 1 (bei Straßenbahnstation “Hopfengasse” der Linie 26), 1210 Wien

Anmeldung bis Samstag, 13. Mai erforderlich.
Spende € 13 pro Person erbeten

Neuwaldegger Schlosspark (Sa., 25.05.)

Sa., 25. Mai 2024: “Ungemein viel Vergnügen” Der Neuwaldegger Schlosspark einst und heute

Sonderführung von Frau Dr. Eva Berger (TU Wien). Schloss Neuwaldegg, wurde 1692 bis 1697 vermutlich nach Plänen von Johann Bernhard Fischer von Erlach für den Grafen Theodor von Strattmann als „Gartenpalais Strattmann“ mit einem in Terrassen angelegten Barockgarten errichtet. 1765 wurde es von Franz Moritz Graf Lacy ersteigert, der eine großzügige Gartenanlage umgestalten ließ, die zu ihrer Zeit eine der größten und schönsten Parks des Landes war. Der Landschaftsgarten gilt als die erste englische Gartenanlage Österreichs. 1801 gelangten Schloss und Park in den Besitz der Familie Schwarzenberg, 1951 der Erzdiözese Wien und 1958 der Stadt Wien. Heute steht Schloss Neuwaldegg im Privatbesitz. Der Garten gehört zu den bedeutendsten gartenarchitektonischen Denkmalen Österreichs und steht unter Denkmalschutz +++ Infos über den ehem. Neuwaldegger Schlosspark / Schwarzenbergpark auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzenbergpark

Treffpunkt: 10:45 Uhr, vor Waldegghofgasse 3-5, 1170 Wien,

Anmeldung erforderlich, Spendenbeitrag: ab € 13 pro Person erbeten

 

Dominikanerkirche Wien – Innenrestaurierung (Sa., 13.05.)

Samstag, 13. Mai 2023, Die Innenrestaurierung der Dominikanerkirche

Wiederholung der Führung vom 26.11.2023 (war ursprünglich für den 11.3.2023 angekündigt). Die denkmalgerechte Innenrestaurierung der Dominikanerkirche in Wien. Sonderführung durch Architekt DI Thomas Kratschmer. Die Dominikanerkirche St. Maria Rotunda, Wiens erste frühbarocke Kirche, erstrahlt seit kurzem im neuen Glanz. Die aufwendige Generalsanierung der 1631-1634 erbauten Ordenskirche wurde heuer nach zweijähriger Renovierungszeit abgeschlossen. So konnte z.B. der unter der Flachkuppel liegende Freskenzypklus, der die Lebensgeschichte Mariens und das Verkündigungsbild darstellt und im Laufe der Jahrhunderte mehrfach übermalt wurde, nach Beseitigung der Beschädigungen und Reinigung wieder so hergestellt werden, wie er zu seiner Zeit entstanden ist. +++ Linktipps: https://de.wikipedia.org/wiki/Dominikanerkirche_(Wien) sowie 5min Video zur Restaurierung: https://www.youtube.com/watch?v=GC4qOJopunw
Die Führungen werden jeweils in sehr kleinen Gruppen durchgeführt, deshalb bitte bei der Anmeldung die gewünschte Uhrzeit bekannt geben.
Zeit “Gruppe 1”: 10:15 Uhr
Zeit “Gruppe 2”: 12:15 Uhr
Dauer der Führung: ca. 1 Stunde (bis 11:30 Uhr / 13:30 Uhr)
Ort: Postgasse 4a, 1010 Wien
Anmeldung erforderlich. Spendenbeitrag: ab € 9

Die Tribünen des Wiener Trabrennvereins in der Krieau (Sa., 30.4.)

Sa., 30. April 2022, Die Tribünen des Wiener Trabrennvereins in der Krieau

Im Herbst 1878 wurde der Trabrennplatz auf dem ehemaligen Weltausstellungsareal von 1873 angelegt. Nach Plänen der Otto Wagner Schüler Emil Hoppe, Marcel Kammerer und Otto Schönthal wurden von 1911 bis 1913 drei Zuschauertribünen errichtet. Sie sind Wiens älteste Stahlbetongebäude und stehen gemeinsam mit dem Schiedsrichterturm und den Administrations- und Stallungsgebäuden unter Denkmalschutz. Bei unserer Sonderführung bekommen wir Einblick in die interessante Architekturgeschichte und in die Entwicklung der Gebäude des Trabrennplatzes sowie Zutritt zum Richterturm. Dieser Schiedsrichterturm “ist einer der interessantesten Stahlskelettbauten Wiens. Das einfache, doch überzeugende architektonische Konzept, das auch den statischen Aufbau klar erkennen läßt, ist nicht zuletzt als ein Dokument der Otto-Wagner-Schule anzusehen. Er besitzt überregionale Bedeutung.” (Zitat aus dem Buch “Baudenkmäler der Technik und Industrie in Österreich”, Wehdorn/Georgeacopol-Winischhofer, Bd. 1, 1984). In den vergangenen Jahren wurden zwei Tribünen unter Einbehaltung der Grundstruktur umfassend saniert und zu neuen Bürogebäuden revitalisiert.

Treffpunkt: 10:00 Uhr, Eingang seitlich der Tribüne Richtung Stadion, Nordportalstraße 247, 1020 Wien (Anfahrt siehe: https://www.krieau.at/index.php/besucherinfos/anfahrt)

Anmeldung erforderlich, Teilnahmebetrag inkl. Spende € 22 (beinhaltet die Eintrittsgebühr für einen Renntag und einen Wettgutschein im Wert von € 2)

 

Stammersdorf Kellergasse

Sommerspaziergang Stammersdorf mit Kellergasse (Fr., 18.08.)

Freitag, 18. August 2023, Wien

Sommerspaziergang Stammersdorf mit Kellergasse und Heurigenbesuch

Die Stammersdorfer Kellergasse, die einzige Kellergasse Wiens mit Heurigenbetrieben, entstand nach der Liberalisierung des Weinbaus im 18. Jahrhundert durch Kaiserin Maria Theresia und Joseph II. 1784 bekamen die Stammersdorfer das Privileg, selbst Wein ausschenken zu dürfen. Seit wenigen Jahren ist die Kellergasse eine Ensemble-Schutzzone. Es führt Dr. Gerhard Hertenberger
Treffpunkt: 16:30 Uhr, Straßenbahn 31 Endstation “Stammersdorf” (gegenüber Bahnhofplatz 3), 1210 Wien
Dauer: ca. 90 Minuten, anschl. Heurigenbesuch
Anmeldung bitte bis spätestens Montag, 14.8.

Wien: Stellungnahme Bauordnungsnovelle

Wien, 18. Mai 2020

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Allgemein

die Initiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Informationszugang für alle Bürger sowie Parteistellung für NGOs in allen baurechtlichen Verfahren ein, die das öffentliche Interesse im Sinne der Stadtbilderhaltung und des Kulturgüterschutzes betreffen. Weiters eine bürgerfreundlichere und extensivere Handhabung bzw. allfällige Novellierung des Wiener Auskunftspflichtgesetzes in dieser Hinsicht. Im Zweifel sind die Bestimmungen dieses Gesetzes zu Gunsten des um Auskunft Ersuchenden anzuwenden. (vgl. Petition der Initiative Denkmalschutz: „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 2; eingebracht am 21. August 2013).

ad Ziel der aktuellen Bauordnungsnovelle, u. a. „Schaffung der Rechtsgrundlage für die elektronische Abwicklung von Bauverfahren“:

Grundsätzlich wird die Digitalisierung und die elektronische Abwicklung begrüßt. Hier sollten jedoch im Sinne der Bürgernähe weiter reichende Änderungen vorgenommen werden. So möge auch die öffentliche Auflage „Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne“ online eine Rechtsverbindlichkeit erhalten (Begründung: Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass wichtige Beilagen (z.B. Unterlagen zur Umweltprüfung) erst verspätet online veröffentlicht wurden). Ebenso möge das Amtsblatt endlich online veröffentlicht werden (wie in vielen anderen Gemeinden, Beispiel: „Elektronisches Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg“).

ad § 2 Abs. 5: Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne

Unser Verein Initiative Denkmalschutz – der bekanntermaßen in den letzten 12 Jahren Dutzende Stellungnahmen abgegeben hat – fordert, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sowie der jeweiligen örtlichen Bezirksvertretung zu Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufeinander zeitlich abzustimmen. D.h. es wäre zu garantieren, dass die örtliche Bezirksvertretung erst nach Ende der öffentlichen Auflagefrist ihre Stellungnahme beschließt. Dabei wäre zusätzlich darauf zu achten, dass alle im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen auch den jeweiligen Bauausschussmitgliedern der Bezirke – vor ihrer abschließenden ‘Vorberatung zur Abgabe der Bezirksstellungnahme’ in ihrer Bauausschusssitzung – zur Kenntnis gebracht werden, um diese ggf. inhaltlich in die Bezirksstellungnahme einfließen lassen zu können. Die Änderung der Bauordnung vom Dezember 2018 (LGBl. Nr. 69/2018 ) hat – mit einer Verkürzung der Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen von 3 auf 2 Monate – diese Problematik noch verschärft. Auch die qualitative Unterscheidung zwischen “wesentlichen” und “unwesentlichen” Abänderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen – wie damals beschlossen – möge aus oben genannten Gründen ebenso rückgängig gemacht werden. Denn diese Unterscheidung öffnet einer gewissen Willkür, was als “wesentlich” und “unwesentlich” zu gelten hat, Tür und Tor (so könnten auch heikle Gebiete in mehrere kleine “unwesentliche” Änderungen aufgesplittet werden), sondern auch die Rechte der Bürger noch mehr reduzieren (Fristverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger auf vier Wochen, Verkürzung der Frist für die Bezirke auf einen Monat; keine Möglichkeit mehr des Studiums der Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung, weil nicht mehr vorgesehen).

Begründung: Die in die Bezirksvertretung gewählten Mandatare sollen die politischen Interessen der Bevölkerung im Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut und können die Stellungnahmen der Bürger und NGOs besonders gut beurteilen. Daher wäre es zielführender, wenn die Bezirksvertreter diese Stellungnahmen in ihren eigenen Stellungnahmen berücksichtigen könnten. Dies ist aber nur dann gewährleistet, wenn die öffentliche Auflagefrist abgewartet wird. Die Stellungnahme der Bezirksvertretung bildet eine sehr wichtige Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und hat wesentlichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte. Stellungnahmen der Bürger haben, wenn sie in die Bezirksstellungnahme einfließen, viel größere Aussichten, im Gemeinderatsbeschluss indirekt berücksichtigt zu werden. Dies wäre ein erster Schritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Wien ernster zu nehmen, zumal sich die Stadt Wien 1996 mit dem Beitritt zur Charta von Aalborg sogar verpflichtet(!) hat, die Bürger „an den lokalen Entscheidungsprozessen“ zu beteiligen. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung abschließend zu beraten und zu beschließen, stößt hingegen viele Bürger vor den Kopf. Wenn nicht einmal die Bezirkspolitiker Interesse an der Meinung der Bürgerinnen und Bürger haben, warum sollte dann der Gemeinderat größeres Interesse an einzelnen Stellungnahmen zeigen?

ad § 3: Fachbeirat

Neben der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Ergänzung des Fachbeirats um eine Expertenperson auf dem Gebiet des Klimaschutzes und Energiewesens, wäre es auch Sicht der Initiative Denkmalschutz unbedingt notwendig, dass auch entsprechende Ersatzmitglieder der einzelnen Fachbereiche bestellt werden.

Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass sich einzelne Fachexperten für Befangen erklären, sodass das entsprechende Fachgebiet in der Fachbeiratsstellungnahme keinerlei Berücksichtigung finden kann. So geschehen schon mehrfach beim Experten auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Beispiel: Planentwurf Nr. 8139, 1. Fachbeiratsstellungnahme aus 2016; denkmalgeschütztes, ehemaliges Otto Wagner Spital Areal am Steinhof im 14. Bezirk; Plandokument Nr. 8048 aus 2017, denkmalgeschütztes Spital beim Elisabethinenkloster an der Landstraßer Hauptstraße 4a im 3. Bezirk), aber auch auf dem Gebiet der Raumplanung (Beispiel: Plandokument 8177 aus 2016, Laxenburger Straße 244-256 im 23. Bezirk).

ad § 60 Abs. 1 lit. d: Abbruch von Bauwerken

Notwendige Adaptierung/Verbesserung im Hinblick auf den Stadtbildschutz bzgl. Begründungen für Abbruchbewilligungen von Bauwerken trotz Feststellung der Erhaltungswürdigkeit durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung). Derzeitige Formulierung: Für Bauwerke in Schutzzonen und Gebäude (…) darf die Abbruchbewilligung nur erteilt werden, wenn (…) sein Bauzustand derart schlecht ist, dass eine Instandsetzung technisch unmöglich ist oder nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen bewirkt werden kann.“ Insbesondere wie die Kriterien der „wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen“ definiert werden, liegen in der Bauordnung im Dunkeln. Beispiel: In der Stadt Salzburg konnte bisher in einem Wirtschaftlichkeitsgutachten der Vergleich der Nutzfläche des Altbaus zum Neubau hinzugerechnet werden, sodass eine in seiner Nutzfläche deutlich vergrößerte Neubauplanung sehr rasch zu einer „Unwirtschaftlichkeit“ gegenüber der Erhaltung des Altbaus führte. In Hinkunft sollen die Kriterien in Salzburg dahingehend geändert werden, dass nur mehr die gleiche Nutzfläche von Alt- und Neubau verglichen werden darf, so das Vorhaben der Salzburger Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler (in: Salzburger Nachrichten vom 8. Mai 2020, Beilage Lokalausgabe: „Erhaltungsgebot wird durch Weisung gestärkt. Strengere Richtlinien sollen weitere Abrisse der Häuser in der Stadt Salzburg verhindern“).

Begründung: Allzu oft werden Bewilligungen für erhaltenswürdige, historisch bedeutende Gebäude erteilt, obwohl die zuständige MA 19 die Erhaltungswürdigkeit festgestellt hat (z.B. unlängst die Bewilligung zum Abbruch des historischen Klinikgebäudes der ehemaligen 1. Medizinischen Klinik in der Lazarettgasse 14 bzw. am Lazarettgassenweg im 9. Bezirk). Hier müsste – wie schon von unserem Verein in der Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“ (eingebracht am 21. August 2013; Punkt 3: „Vorrang bei Feststellung ‚öffentliches Interesse‘ durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) vor der Entscheidung der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) auf Erteilung einer Abbruchbewilligung“) „Vorrang bei Feststellung „öffentliches Interesse“ durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) vor der Entscheidung der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) auf Erteilung der Abbruchbewilligung gegeben werden, insbesondere unter dem Aspekt des § 129 Abs. 2 Bauordnung für Wien. Darin wird festgehalten, dass der Eigentümer ohnedies dafür zu sorgen hat, „dass die Bauwerke (…) in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften dieser Bauordnung entsprechendem Zustand erhalten werden (…)“. Wie kann es also sein, dass allzu oft erhaltenswerte Altbauten trotz Feststellung der Erhaltungswürdigkeit abgerissen werden? Gibt es keine wirkungsvollen Konsequenzen bzw. werden diese seitens der Baupolizei unterlassen, sodass der „Bauzustand“ der Gebäude „derart schlecht“ werden können?

Weiters wird angeregt, dass der Stichtag 1.1.1945 bzgl. Prüfung Erhaltungswürdigkeit („Bestätigung des Magistrats“; MA 19) auch auf Bauten der Nachkriegszeit und der Moderne ausgedehnt werden.

ad § 70a: Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren

die Einreichungen der Bauvorhaben mögen im Amtsblatt veröffentlicht werden, damit die Anrainer ihre Rechte wahrnehmen können, was bei einem vereinfachten Verfahren wie beim § 70 a besonders wichtig wäre.

ad 135: Strafen

die Verschärfung von Strafen und darüber hinausgehende Sanktionen bei Bauordnungswidrigkeiten im Sinne einer tatsächlich abschreckenden Wirkung (wie die Wiederherstellung eines zerstörten Hauses), statt Geldstrafen in der Höhe von „Beträgen aus der Portokasse“. Informationsfreiheit für Bürger, die wirksam gewordenen Sanktionen zu erfahren (Beispiel: Illegaler Abbruch in Neustift am Walde 58 im Jahr 2007. Auskunft dazu wurde unserem Verein verwehrt. Vgl. auch OTS „Baupolizei stellt illegale Abbrucharbeiten in Schutzzone ein!“ vom 17. April 2007: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20070417_OTS0220). Insbesondere im Hinblick auf das absichtliche Verfallen lassen wäre eine Verschärfung im Sinne des Stadtbildschutzes von besonders großer Bedeutung. (vgl. auch Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 5 (eingebracht am 21. August 2013).

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

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Parlamentsgebäude Wien (Sa., 04.11.)

Samstag, 4. November 2023: Das sanierte Parlamentsgebäude in Wien. Spezialführung mit Architektur-Schwerpunkt

Das historistische Parlamentsgebäude wurde 1874 bis 1883 nach Plänen von Theophil Hansen erbaut. Nach über fünfjähriger Generalsanierung (2017-2023) mit Fokus auf den Denkmalschutz erstrahlt der Ringstraßenbau nun im neuen Glanz. Der Plenarsaal im 1950iger Jahre-Design von Max Fellerer und Eugen Wörle mit Glaskuppel, ein neues Besucherzentrum unter der Säulenhalle sowie das Dachgeschoß mit öffentlich zugänglichem Gastronomiebetrieb zählen zu den Neuheiten des spektakulären Umbaus.

Treffpunkt: 10:45 Uhr, Besuchereingang hinter dem Pallas-Athene-Brunnen, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

Anmeldung und Lichtbildausweis erforderlich!