Initiative Denkmalschutz: Die angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig, um laufende Kulturgutverluste zu verhindern!
Am 9./10. November soll in einer großen Fachenquete über die Änderung der Bauordnung für Wien beraten werden. Das aktuelle Umwidmungsverfahren Oberlaa zeigt den Handlungsbedarf
Wien (OTS) – Die Bauordnungsnovelle vom Frühsommer 2018 war ein wichtiger Meilenstein. Damals sind endlich auch erhaltenswerte historische Gebäude außerhalb von Schutzzonen vor dem Abriss geschützt worden (nachdem jahrzehntelang Schutzzonenerweiterungen sträflich vernachlässigt worden waren; vgl. MA19-Studie aus 1996).
Erschwerung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” ein Muss!
Das Problem verlagert sich jetzt jedoch immer mehr auf die “Umgehung” dieser Erhaltungspflicht, durch Nachweis eines angeblich so schlechten Bauzustandes, sodass dann – belegt durch ein Privatgutachten – trotzdem abgerissen werden darf (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung für Wien), auch wenn – wie unlängst in Meidling in der Hohenbergstraße 18 – das Haus wenige Jahre zuvor sogar renoviert wurde. Eine zentrale Rolle bei der Berechnung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” spielt auch der Wiener Altstadterhaltungsfonds, denn sind zu geringe Fördersummen vorhanden, wird ein Altbau allein deswegen quasi als in seinem Bauzustand zu schlecht deklariert.
Pflicht zum guten Bauzustand in Bauordnung nur Makulatur?
Dabei wären die Eigentümer gemäß Gesetz sogar dazu verpflichtet (gemäß § 129 Abs. 2), dass die Bauwerke “in gutem (…) Zustand erhalten werden”. Wie es sein kann, dass dann viel zu oft der schlechte Bauzustand die Begründung für eine Abbruchbewilligung bildet, ist aufklärungs- und auf jeden Fall reformbedürftig.
Kulturerbe braucht Schutz im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
Zentral für die Erhaltung historischer Gebäude ist auch eine entsprechende, weitgehend bestandsgenaue Flächenwidmung für den Altbau (Ausweisung im Bebauungsplan). Kann größer und höher gebaut werden als das historische Bestandsgebäude, wird der Anreiz es abzureißen deutlich erhöht, und die Geldstrafe für illegale Abrisse wird durch den Widmungsgewinn mehr als kompensiert.
Bürgerbeteiligung/-anhörung bei Flächenumwidmungen ein Witz!
Im Rahmen von Umwidmungsverfahren können Bürger:innen und NGOs, genauso wie die politischen Bezirksvertretungen, Stellungnahmen abgeben (“Anhörungsrecht”). Wer glaubt, der Bezirk vertritt die Interessen der Bürger:innen, der hat sich geirrt. Dies ist in der Bauordnung nicht vorgesehen. So wird jetzt in Oberlaa (10. Bezirk) der Bauausschuss abschließend über den Inhalt der Stellungnahme der Bezirksvertretung Favoriten beraten, ohne alle Stellungnahmen der Bürger:innen kennen zu können (der Bauausschuss tagt, wie so oft, noch vor dem Ende der Stellungnahmefrist am 3.11., 24 Uhr). Dabei hätte die Stellungnahme des Bezirks wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat. Auch spannend dabei: Fünf Planentwürfe sind gleichzeitig in öffentlicher Auflage, also über ein Gebiet, das mehr als doppelt so groß ist (3,64 km2) wie der 4. Bezirk Wieden. Wie die Bezirksräte ob der schieren Größe der 5 Plangebiete eine fundierte Stellungnahme abgeben können, muss ein Rätsel bleiben.
Der Fachbeirat für Stadtplanung benötigt Ersatzmitglieder
Im Rahmen von Umwidmungsverfahren gibt der “Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung” seine Stellungnahme ab. Doch deklarieren sich immer wieder einzelne Fachbeiratsmitglieder als befangen, sodass ihr Fachbereich (z.B. Raumplanung, Denkmal- oder Verkehrswesen), dann im Umwidmungsverfahren vollkommen fehlt. So geschehen aktuell im Planentwurf Nr. 8262 beim Kurpark Oberlaa.
Die Rahmenbedingungen für den Erhalt historischer Bauten müssen endlich verbessert werden. Das Mietrechtsgesetz diskriminiert Eigentümer von Altbauten (erbaut vor 1945), die denkmalgerechte Restaurierung ist aufwendiger, und schlussendlich können allzu oft die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne Abrisse “fördern”.
Rückfragen & Kontakt:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at
Offzielle OTS-Presseaussendung der Stadt Wien zu den Umwidmungen in Oberlaa (9.9.2022): Südraum Favoriten: Entwicklungskonzept kommt in Umsetzung. Schutz der alten Ortskerne rechtlich fixiert, klimagerechte Entwicklung an Kurbadstraße in öffentlicher Auflage – Zusätzliches Service durch Bürger*innenveranstaltungen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220909_OTS0074
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/12/default-image.jpg500794IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2022-09-30 09:46:402022-10-30 21:51:51Initiative Denkmalschutz: Angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig. Aktuell Umwidmung Oberlaa
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/02/1090_AKH_ehem-I-Medizin-Klinik_c_Erich-J-Schimek.jpg516800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-02-22 19:11:222020-02-22 21:11:31Historische AKH-Kliniken: Petition gegen Abriss hat erforderliche Unterschriften erreicht
ORF-SERIE “Verlorenes Erbe” – Folge 2: Schloss Guntramsdorf: Ein hochbarocker Pavillon zeugt noch von dem eindrucksvollen Schlossensemble samt Gartenanlage, das bis 1951 in der Gemeinde Guntramsdorf südlich von Wien stand (in nur 3 Kilometer Entfernung vom kaiserlichen Laxenburger Schloss). Der Entwurf wird dem bedeutenden Barockbaumeister Johann Lucas von Hildebrandt zugeschrieben, dieser italienische Barockarchitekt hat auch das berühmte Obere Belvedere in Wien gestaltet. Seine Werke stehen ausnahmslos unter Denkmalschutz. Nach dem 2. Weltkrieg stand das Schloss bis 1948 leer, damals wurde Vieles devastiert oder aus dem Schloss gestohlen. Nach dem Krieg erhielt die Familie Hussarek das Schloss zwar wieder zurück, doch die vielen Erben hatten sich nur auf den Verkauf des verwahrlosten Schlosses an die Stadt Wien (?!) einigen können. Damals gehörte Guntramsdorf noch zum 24. Wiener Bezirk (Groß-Wien 1938-54). Im Wiener Rathaus konnte man am Schloss nichts erhaltenswertes erkennen. Schlussendlich wurde es 1951 abgerissen. Lediglich der ebenfalls desolate barocke Gartenpavillon entging diesem Schicksal, da dieser bereits 1945 von Frieda von Hussarek an den Verein für Denkmalpflege verkauft wurde (heute “Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege“). 1963 ging der 1715-17 erbaute Barockpavillon ins Eigentum der Gemeinde Guntramsdorf über. Er ist einer der qualitätsvollsten hochbarocken Gartenpavillons Österreichs und steht unter Denkmalschutz (Lage: zwischen Rohrgasse, Sportplatzstraße und Schlossgasse). Heute wird er ausschließlich für standesamtliche Trauungen vermietet. Der Pavillon steht in der Nordostecke des ehemaligen Schlossareals, von dem heute sonst nichts mehr zu erkennen ist, da sich an seiner Stelle eine Wohnsiedlung befindet. Einige Fragmente von Gartenfiguren sind im Guntramsdorfer Heimatmuseum ausgestellt. ORF-FERNSEHBEITRAG ZUM NACHSEHEN (5 MIN):https://tvthek.orf.at/history/Panorama/8378979/Ueberreste-des-Schloss-Guntramsdorf/14067640/Ueberreste-des-Schloss-Guntramsdorf/14775048 (11.2.2020, ORF-Studio 2 “Verlorenes Erbe: ‘Überreste’ des Schloss Guntramsdorf”; inklusive Interview mit: Franz Süppel (Zeitzeuge); Alexandra Janetschek-Borst (Landschaftsplanerin und Autorin)
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Niederösterreich südlich der Donau (Teil 1: A bis L), Hrsg. Bundesdenkmalamt, Horn-Wien 2003, Seite 627f.)
Rudolf Büttner, Brigitte Faßbinder, Burgen und Schlösser in Niederösterreich, Zwischen Mödling, Purkersdorf und Klosterneuburg (Band 2 aus der Birken Reihe NÖ), Birken-Verlag, Wien, 2. erw. Auflage 1988, Seite 31 f.
ORF-Vorankündigung des Fernsehbeitrages (Februar 2020):“Verlorenes Erbe: Das kleine Schloss des großen Barockmeisters: Manche Künstler haben sich die Bezeichnung „unsterblich“ erworben. Auch nach Hunderten von Jahren ziehen ihre Werke die Menschen in ihren Bann. Wenn ein Bild oder ein Bauwerk eines solchen Superstars der Kunstwelt verloren geht, ist die Betroffenheit immer groß. Wenn ein solches Werk aber absichtlich zerstört wird, dann kann das eigentlich niemand verstehen. Einen solchen Fall stellen wir diesmal vor.”
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8301
18.02.2020
Für das Gebiet zwischen Linzer Straße, Hochsatzengasse, Hellmesbergergasse im 14. Bezirk, Katastralgemeinde Oberbaumgarten
Beschreibung des Baubestandes im Plangebiet
Im Erläuterungsbericht (Seite 6 f.) wird Folgendes ausgeführt: „Erhaltenswerte Gebäude: Das Erscheinungsbild des Gebäudeensembles Villensiedlung ist bis heute erhalten, soll auch weiterhin – durch die erstmalige Festsetzung einer Schutzzone – als Denkmal bürgerlicher Baukultur vor dem Ersten Weltkrieg erhalten bleiben. Im Bereich der Lautensackgasse (ONr. 23 [heute Neuapostolische Kirche aus 2014, Vorgänger-Kirchenbau aus 1972], 25, 27, 31, 33 und 37), Pierrongasse (ONr. 1-3, 4, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15), Hellmesbergergasse (ONr: 2, 4, 8, 12, 14, 16 und 18) sowie Westermayergasse (ONr. 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 13 und 15) existieren weitgehend authentisch erhaltenen [sic] Gründerzeithäuser und ein z.T. erhaltenswertes Erscheinungsbild der Straßenräume. (…) Casino Baumgarten in der Linzer Straße 297 (…) ebenfalls eine Schutzzone vorgeschlagen.“
Auch im Buch von Friedrich Achleitner (Österreichische Architektur im 20. Jh.) wird das Ensemble beschrieben: „Hellmesbergergasse 2-16 (Westermayergasse), 1913-15“ (S. 106 f.): „Die siedlungsähnliche Anlage ist offenbar auf Initiative des Baumeisters [Emanuel] Slama entstanden, obwohl auch andere Entwerfer aufscheinen [Herman Hornek, Anna Krisch und Richard Krisch, Ferdinand Baldia] (…) „ein Denkmal kleinbürgerlicher Baukultur vor dem Ersten Weltkrieg.“ (konkret erwähnt sind die Gebäude: Hellmesbergergasse 2, 4, 8, 14; Westermayergasse 1, 3 [mittlerweile abgerissen], 4, 5). Vgl. auch AzW-Architektenlexikon Eintrag zu „Emanuel Slama“.
Das Dehio Handbuch Wien (Hrsg. Bundesdenkmalamt) führt aus: Hochsatzengasse Nr. 7[, 10]: 2geschossige, späthistoristische Villen über kreuzförmigen Grundriß“ (S. 312). Lautensackgasse: Überwiegend Verbauung mit 2-3geschossigen Mietvillen E. 19./A. 20. Jh. hinter Vorgärten: (…) Nr. 25-27, neobar[ocker]. Dekor, gartenseitig Holzveranda, Nr. 29, 1892, Cottagestil-Elemente [mittlerweile abgerissen], Nr. 31.“ (S. 316). Linzer Straße 297: Ehem. Baumgartner Casino, erb[aut]. 1891/92 von Eugen Sehnal in den ausgedehnten Parkanlagen des ehem. Baugartner Schlosses. Monumentaler Bau (…)“ (S. 318). „Westermayergasse 1-6 [Nr. 3 mittlerweile abgerissen]: Einheitliche 2geschossige Villensiedlung erb[aut]. 1914 von Richard Krisch und Emanuel Slama mit hohen Mansarddächern, Erkern und Säulenloggien. – Nr. 11, 13: Erb[aut]. 1898-1900 von Josef Schnatter und Carl Mühlhofer, 2geschossige identische Mietvillen in späthistoristischen Formen mit verbretterten Giebeln, sparsamer Dekor.“ (S. 329).
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.
Die Stellungnahme im Detail:
Zunächst werden die neuen Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf sehr begrüßt. Konterkariert werden diese Festsetzungen jedoch durch vielfache Ausweitungen der bebaubaren Flächen im Vergleich zum aktuell gültigen Plandokument Nr. 6972. Somit muss kritisch angemerkt werden, dass viele für die Schutzzone vorgesehene Bauten nicht bestandsgenau gewidmet sind (allgemein als „offene oder gekuppelte Bauweise“ ausgewiesen (Bezeichnung „ogk“; gemäß § 76 Bauordnung für Wien), Baufluchtlinien oft nicht deckungsgleich mit den Bestandsbauten). Insbesondere in Bezug zu den Fassaden zum öffentlichen Straßenraum gelegen, mögen daher die Fassaden den Baufluchtlinien angepasst werden: Hellmesbergergasse 2-4, 12, 18; Lautensackgasse 31; Pierrongasse 1, Pierrongasse 7, Pierrongasse 11-15). Ebenso ist die Bauklasse – südlich des Baumgartner-Casino-Parks einheitlich beschränkt auf 7,5 m – über alle für die Schutzzone vorgesehenen historischen Bauten zu undifferenziert. Diese mögen daher bei niedrigeren Bauten im Ensemble auch niedriger gewidmet werden (z. B. Hellmesbergergasse 2-4). Auch das per Bescheid denkmalgeschützte Baumgartner Casino ist viel zu undifferenziert in der Höhenwidmung ausgewiesen (einheitlich Bauklasse II beschränkt auf 10,5 m), wiewohl das Casino eine gestaffelte Baukubatur aufweist (ein- bis zweigeschoßig bzw. noch höhere, flankierende Ecktürme).
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
—
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien / Vienna
Österreich / Austria
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)
Literatur:
– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 106 f.
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8231
19.02.2020
Für das Gebiet zwischen Avedikstraße, Grenzgasse, Viktoriagasse, Würffelgasse, Mariahilfer Straße und Zollernsperggasse im 15. Bezirk, Katastralgemeinde Rudolfsheim und Fünfhaus
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.
Die Stellungnahme im Detail:
Die neuen Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf werden ausdrücklich begrüßt. Einige Häuser, die für die Festsetzung einer Schutzzone vorgesehen sind, sollen höher als Bestand gewidmet werden. Wie in der Einleitung festgehalten, wäre eine bestandsgenaue Widmung jedoch wichtig. Augenfällig ist das einstöckige Haus Denglergasse 11 (Ecke Toßgasse 6) mit Bauklasse III im aktuellen Planentwurf viel zu hoch gewidmet. Die Höhenwidmung möge daher dem Bestand angeglichen werden (Detto Denglergasse 1-3).
Bedauerlich ist, dass offenbar den Vorschlägen für Schutzzonen-Festsetzungen von der für das Stadtbild zuständigen Magistratsabteilung 19 von der Magistratsabteilung 21 nicht durchgehend gefolgt wurde. Denn auf Seite 9 im Erläuterungsbericht heißt es: „Zur Sicherung des charakteristischen historischen Erscheinungsbildes der Gebäude, des Ensembles bzw. des Grätzels im Bereich Rustendorf soll, wo nicht andere städtebauliche Zielsetzungen vorrangig sind [!], dem Vorschlag der für das Stadtbild zuständigen Magistratsabteilung gefolgt und entsprechend ihrem Motivenbericht Schutzzonen ausgewiesen werden.“ Kritisiert werden muss, dass sowohl der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 im Dunkeln bleibt, als auch aus dem Erläuterungsbericht nicht hervorgeht, bei welchen Gebäuden von den Vorschlägen der Magistratsabteilung 19 abgewichen wurde. Unabhängig davon schlägt unser Verein Initiative Denkmalschutz folgende zusätzliche Schutzzonen bzw. -prüfungen vor:
Es wird vorgeschlagen folgende Gebäude als Schutzzone auszuweisen:
– Avedikstraße 7
– Avedikstraße 27 (Atelier Oskar Höfinger; mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)
– Jurekgasse 15
– Lehnergasse 9 (mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)
– Lehnergasse 14 (Ecke Avedikstraße 19; mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)
– Mariahilfer Straße 178 (Ecke Grenzgasse 1)
– Toßgasse 8
Es wird empfohlen folgende Objekte, insbesondere im Hinblick auf die Innere Gebäudestruktur- und -gestaltung, auf Schutzwürdigkeit zu prüfen:
– Kauergasse 2-4, Kauergasse 3-7
– Mariahilfer Straße 182 (Ecke Denglergasse 2), Mariahilfer Straße 200, Mariahilfer Straße 202 („Eisenhof“), Mariahilfer Straße 204 (Ecke Kauergasse 2)
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
—
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien / Vienna
Österreich / Austria
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)
Literatur:
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996
Der gründerzeitliche Gebäudetorso in der Grillparzerstraße 17 (T-förmige Bau) in Verlängerung der Maria-Theresia-Straße liegt inmitten einer weitläufigen Grünfläche, (c) Google Maps 2020
Initiative Denkmalschutz: Heutige Fachenquete zur Bauordnungsnovelle in Wien muss neue Weichen für den Erhalt des Kulturerbes stellen!
“Wirtschaftliche Abbruchreife” als Totengräber des Wiener Kulturerbes. Auch die Seele der Stadt, das Innere der Altstadthäuser, gehört neu in den Erhaltungs-Fokus genommen.
Wien (OTS) – Heute und morgen findet die Fachenquete zur geplanten Bauordnungsnovelle 2023 im Wiener Rathaus statt. Da die Initiative Denkmalschutz nicht eingeladen wurde und auch, trotz Nachfrage, nicht daran teilnehmen darf, möchten wir hier das Wichtigste darlegen:
“Wirtschaftliche Abbruchreife” als Totengräber des Kulturerbes!
Viel zu leicht können wertvolle Altbauten trotz Erhaltungspflicht abgerissen werden. Die Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” öffnet hier Tür und Tor, da auch der Wiener Altstadterhaltungsfonds sich außer Stande sieht, die immer höher werdenden und schwer nachvollzieh- und nachprüfbaren Fehlbeträge auszugleichen. So wurde beispielsweise im März 2022 für das klar erhaltenswerte, um 1830/40 erbaute Spätbiedermeierhaus (mit frühhistoristischer Fassade) in der Gentzgasse 4 in Währing trotz Schutzzone eine Abbruchbewilligung erteilt. Für das um 1870 erbaute Gründerzeithaus in der Pötzleinsdorfer Straße 90 wurde unlängst mit einem Gutachten (“wirtschaftliche Abbruchreife”) ein Abbruchansuchen gestellt (ebenso in Schutzzone). Noch schlimmer trifft es Häuser, die zwar gemäß Bauordnungsnovelle 2018 auch außerhalb von Schutzzonen geschützt sein sollen, bei denen aber der Altstadterhaltungsfonds erst gar keine finanziellen Mittel bereitstellt. So unlängst geschehen beim 1931 erbauten Haus in der Hofwiesengasse 29 (Hietzing); dem Vernehmen nach mit der Begründung, weil sich das Gebäude in keiner Schutzzone befindet (und auch in absehbarer Zeit nicht befinden wird).
Die Seele der Stadt besteht auch aus dem Gebäudeinneren!
Viele zum Teil sehr wertvolle Wand-, Fenster- und Stiegenhaus- Gestaltungen finden sich auch im Gebäudeinneren von Altbauten. Doch nur die Außenfassaden sind gemäß Bauordnung schützenswert (und auch dann nur, wenn diese vom öffentlichen Straßenraum aus sichtbar sind, vgl. Abriss der Baldia-Villa im Hütteldorfer Cottage 2020). Und auch das Bundesdenkmalamt kann gemäß limitiertem Denkmalschutzgesetz nur sehr eingeschränkt den in seiner Gesamtheit erhaltenswerten Baubestand unter Schutz stellen. Aus diesem Grund konnte auch problemlos das Jugendstil-Stiegenhaus im ehemaligen Leiner-Kaufhaus in der Mariahilfer Straße 18 2021 abgerissen werden. Jetzt im Oktober wurde im Stiegenhaus des Gründerzeithauses Streichergasse 5 (3. Bezirk) der aus der Erbauungszeit 1893 gut erhaltene, sehr dekorative historische Terrazzo-Boden brutal herausgeschlagen und ohne ersichtlichen Grund zerstört. Damit hat das Haus einen wesentlichen Teil seiner inneren Seele verloren. Sehr viel an Innerem wurde in den letzten Jahrzehnten, ohne Rücksicht auf deren Erhaltungswürdigkeit zerstört. Auch hier gehört die Bauordnung entsprechend nachgeschärft, wenn man kein “potemkinsches Dorf” Wien erzeugen will. Weitere Forderungen unseres Vereins sind in der OTS vom 30.9. nachzulesen.
Rückfragen & Kontakt:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433), Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2022/11/Gentzg-4_Initiative-Denkmalschutz_ML_c-2022-10-30_9391.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2022-11-09 10:03:212022-11-09 21:41:36Presseaussendung: Heutige Fachenquete zur Bauordnungsnovelle in Wien muss neue Weichen für den Erhalt des Kulturerbes stellen!
Das ehemalige Verwaltungsgebäude der Wiener Stadtwerke-Elekrizitätswerke in der Mariannengasse 4-6 wurde 1906-07 erbaut und zur Höfergasse 2-12 1914 erweitert. Jetzt wird das Innere ‘ausgeweidet’ und wiederverwertet: Vom Paternoster bis zum Heizkörper. Das Gebäudenseemble befindet sich in einer Schutzzone der Stadt Wien und die straßen- und hofseitigen Fassaden in der Höfergasse 8-10 stehen sogar unter Denkmalschutz (Unterschutzstellungsbescheid, Bundesdenkmalamt vom 1.12.2010). Ab 2026 wird am Med-Uni-Campus in Wien studiert und geforscht. Jetzt versucht man sich an Kreislaufwirtschaft. Vintagekinosessel, Treppen und andere Kuriositäten sind wohlfeil:https://baukarussell.bauteillager.de/bauteilnetz/website/bauteilsuche. Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) das Innere beschrieben: “aufwendiges Foyer mit Oberlichte (Zopfornament), Marmorverkleidung und figurale Bronzetafeln von M. Böck (Die für den Dienst ihr Leben ließen – Opfer des Faschismus). Standard-Artikel weiterlesen:https://www.derstandard.at/story/2000114862142/grosser-wert-kleiner-preis-wiederverwerten-vom-paternoster-bis-zum-heizkoerper. +++ Ältere Medienberichte: “Campus Mariannengasse: Neue Flächenwidmung für MedUni Campus abgesegnet” (MeinBezirk, 3.2.2020): https://www.meinbezirk.at/alsergrund/c-lokales/neue-flaechenwidmung-fuer-meduni-campus-abgesegnet_a3898302; “Fliesen und Paternoster suchen neues Heim” (ORF, 10.12.2019): https://wien.orf.at/stories/3024877; APA-OTS-Presseaussendung (5.12.2019): Aus Alt wird Neu: BIG, MedUni Wien und Baukarussell nutzen großes Re-Use-Potential beim MedUni Campus Mariannengasse. BIG und MedUni Wien fördern soziale Kreislaufwirtschaft und intelligente Ressourcennutzung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20191205_OTS0042.
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien 1993, Seite 419
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/02/Marianneng-4-6_0194_Schimek_2015-02-21.jpg592800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-02-24 16:56:202020-02-24 17:16:30Ehem. Elekrizitätswerk aus 1906: Ausweiden und recyclen in der Mariannengasse
Divergierende Interpretationen gibt es derzeit zuraktuell (22. Juni) veröffentlichten“Draft Decision” der bevorstehenden UNESCO-Welterbe-Komitee Sitzung (32. Historic Centre of Vienna (Austria) (C 1033) , Seite 32 bis 49). Die “Draft Decision” ist der Beschluss-Entwurf, der beschreibt, wie voraussichtlich das UNESCO-Welterbekomitee bei seiner nächsten Sitzung im Juli abstimmen wird (Extended 44th session of the World Heritage Committee. Fuzhou (China)/Online meeting , 16-31 July 2021). Während der UNESCO-Welterbebeauftragte der Stadt Wien, Landtagspräsident Ernst Woller auf Grund dieser “Draft Decision”starke Hoffnungen hegt, dass Wien zumindest im Folgejahr 2022 von der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten gestrichen wird (vgl. Presseaussendung der Stadt Wien), sehen das kritische Architekturexperten gänzlich anders. Andreas Vass, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Gesellschaft für Architektur (ÖGFA) und Teilnehmer der Politischen Enquete zum Managementplan am 6. Mai gegenüber Ö1-Radio letzten Freitag (25.6.) betreffend des umstrittenen Hochhausprojekts am Heumarkt: “Das kann die UNESCO sicherlich nie akzeptieren so etwas”, und auch der Architekturkritiker und Univ. Prof. an der TU Wien, Christian Kühn: “Es ist praktisch ausgeschlossen, dass Wien bei der nächsten UNESCO-Sitzung von der Roten Liste runterkommt. Und die Vorgaben von der UNESCO sind bisher unverändert strikt.“ In China soll im Juli zumindest wieder entschieden werden, wie es weiter geht. Die UNESCO fordert bzgl. Heumarkt-Areal beim Wiener Eislaufverein weiterhin: “nicht höher als Bestand” d.h. gemäß Bauordnung etwa 38 mBauhöhe. Dies wäre deutlich niedriger als der Letzt-Entwurf des Heumarkt-Bauprojekts. Auf jeden Fall ist im aktuellen UNESCO-Beschlussentwurf zu lesen, dass das “Historische Zentrum von Wien” weiterhin auf der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten bleiben soll (‘Draft Decision’ Seite 49, Punkt 11: “Decides to retain Historic Centre of Vienna (Austria) on the List of World Heritage in Danger.”). Weiters in Kritik bzw. Beobachtung in der ‘Draft Decision’ sind die Verbauung in der historischen Gartenanlage des Palais Schwarzenberg sowie das Wien Museum (Karlsplatz 8) und das benachbarte Winterthur Haus (Karlsplatz 9) bzgl. visueller Auswirkungen auf die barocke Karlskirche. Alles wird sich jetzt wohl entscheiden, wie es mit dem Hochhausprojekt am Heumarkt konkret weitergeht. Eigentlich hätte schon im Mai ein neuer Projektentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen. Dieser soll jetzt laut Woller im Spätherbst präsentiert werden. Dass man sich dann strikt an die UNESCO-Vorgaben “nicht höher als Bestand” (ca. 38 m) halten wird, ist stark zu bezweifeln, zumal Ernst Woller von einem “Kompromiss mit mildernden Maßnahmen (mitigation measures) beim Projekt Heumarkt-Eislaufverein” spricht (also höher als Bestand?), das in den nächsten Monaten entwickelt werden soll (wobei hier Bezug genommen wird auf die Advisory Mission von UNESCO und ICOMOS; vgl. OTS)). Ebenso im Herbstsoll nun endlich der von der UNESCO eingeforderte,längst überfällige Managementplan für das Weltkulturerbe “Historisches Zentrum von Wien” im Gemeinderat beschlossen werden.
23. Juni 2021, Österreich-Zeitung UNESCO-Antragsentwurf gibt Hoffnung: Weltkultur-Erbe: Wien wird von Roter Liste gestrichen. Siehe: https://epaper-oesterreich.at, Seite 17
22. Juni 2021, ORF Heumarkt: Hoffen auf Streichung von roter Liste. 2022 könnte Wien wieder von der Roten Liste des gefährdeten Welterbes gestrichen werden. Hoffnung gebe eine von der UNESCO positiv formulierte „Draft Decision“, so Landtagspräsident Ernst Woller (SPÖ): https://wien.orf.at/stories/3109511
22. Juni 2021, Salzburger Nachrichten / APA Wien sieht Weg frei für Streichung von Roter Welterbe-Liste. Im Zuge des wackelnden Welterbestatus für die Wiener Innere Stadt infolge des Heumarktprojekts zeigt sich die Stadt nun zuversichtlich, dass Wien 2022 wieder von der Roten Liste des gefährdeten Welterbes gestrichen wird: https://www.sn.at/kultur/allgemein/wien-sieht-weg-frei-fuer-streichung-von-roter-welterbe-liste-105573973
23. Juni 2021, Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz Kulturausschuss: Rolle des Bundes beim Schutz des Welterbes soll genauer geregelt werden. Anträge der Opposition mit den Stimmen von ÖVP und der Grünen vertagt: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210623_OTS0236
22. Juni 2021, 11:01 Uhr, PID Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien UNESCO signalisiert: Wien könnte 2022 von der Roten Liste des gefährdeten Welterbes gestrichen werden. Woller: „Beschluss-Entwurf zum ‘Historischen Zentrum Wien’ für die 44. Welterbe-Komitee Sitzung bestätigt positive Entwicklung und Korrekturkurs zur Streichung von der ‘Roten Liste'”: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210622_OTS0088
16. Juni 2021, FPÖ FP-Grebner: MD-Wien misst in Sachen Baubescheid beim Hochhausprojekt am Heumarkt mit zweierlei Maß. In der Sitzung der Bezirksvertretung Landstraße vom 17. Juni 2021 sollte der Antrag der FPÖ-Landstraße behandelt werden, mit dem sich der 3. Bezirk dafür ausspricht, dass vorerst kein Baubescheid für das Heumarkt Projekt erlassen wird: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210616_OTS0182
Presseaussendungen der Initiative Denkmalschutz (Auswahl)
9. Jänner 2020, APA-OTS-Presseaussendung Initiative Denkmalschutz zu Heumarkt-Gefeilsche ums Weltkulturerbe: Ein unmoralisches Angebot der Stadt Wien an die UNESCO!
Neuer Vizekanzler und Kulturminister Werner Kogler ist jetzt verpflichtet Recht im Sinne des Regierungsprogrammes umzusetzen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200109_OTS0013
7. Mai 2019, APA-OTS-Pressseaussendung Aviso PK Heumarkt: Kulturminister Blümel und Bundesregierung müssen(!) rechtliche Schritte zur Erhaltung des Welterbes einleiten!
Präsentation der neuen, vertiefenden Rechtsanalyse von Dr. Helmut Hofmann durch Initiative Denkmalschutz, Initiative Stadtbildschutz und Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190507_OTS0017