Wien Rudolfsheim-Fünfhaus: Stellungnahme Planentwurf Nr. 8231

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8231

19.02.2020

Für das Gebiet zwischen Avedikstraße, Grenzgasse, Viktoriagasse, Würffelgasse, Mariahilfer Straße und Zollernsperggasse im 15. Bezirk, Katastralgemeinde Rudolfsheim und Fünfhaus

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Die neuen Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf werden ausdrücklich begrüßt. Einige Häuser, die für die Festsetzung einer Schutzzone vorgesehen sind, sollen höher als Bestand gewidmet werden. Wie in der Einleitung festgehalten, wäre eine bestandsgenaue Widmung jedoch wichtig. Augenfällig ist das einstöckige Haus Denglergasse 11 (Ecke Toßgasse 6) mit Bauklasse III im aktuellen Planentwurf viel zu hoch gewidmet. Die Höhenwidmung möge daher dem Bestand angeglichen werden (Detto Denglergasse 1-3).

Bedauerlich ist, dass offenbar den Vorschlägen für Schutzzonen-Festsetzungen von der für das Stadtbild zuständigen Magistratsabteilung 19 von der Magistratsabteilung 21 nicht durchgehend gefolgt wurde. Denn auf Seite 9 im Erläuterungsbericht heißt es: „Zur Sicherung des charakteristischen historischen Erscheinungsbildes der Gebäude, des Ensembles bzw. des Grätzels im Bereich Rustendorf soll, wo nicht andere städtebauliche Zielsetzungen vorrangig sind [!], dem Vorschlag der für das Stadtbild zuständigen Magistratsabteilung gefolgt und entsprechend ihrem Motivenbericht Schutzzonen ausgewiesen werden.“ Kritisiert werden muss, dass sowohl der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 im Dunkeln bleibt, als auch aus dem Erläuterungsbericht nicht hervorgeht, bei welchen Gebäuden von den Vorschlägen der Magistratsabteilung 19 abgewichen wurde. Unabhängig davon schlägt unser Verein Initiative Denkmalschutz folgende zusätzliche Schutzzonen bzw. -prüfungen vor:

Es wird vorgeschlagen folgende Gebäude als Schutzzone auszuweisen:

– Avedikstraße 7

– Avedikstraße 27 (Atelier Oskar Höfinger; mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)

– Jurekgasse 15

– Lehnergasse 9 (mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)

– Lehnergasse 14 (Ecke Avedikstraße 19; mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)

– Mariahilfer Straße 178 (Ecke Grenzgasse 1)

– Toßgasse 8

Es wird empfohlen folgende Objekte, insbesondere im Hinblick auf die Innere Gebäudestruktur- und -gestaltung, auf Schutzwürdigkeit zu prüfen:

– Kauergasse 2-4, Kauergasse 3-7

– Mariahilfer Straße 182 (Ecke Denglergasse 2), Mariahilfer Straße 200, Mariahilfer Straße 202 („Eisenhof“), Mariahilfer Straße 204 (Ecke Kauergasse 2)

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss

im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien / Vienna
Österreich / Austria
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– Kulturgüterkataster der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Avedikstraße 7, Avedikstraße 27, Denglergasse 1, Denglergasse 2, Denglergasse 3, Denglergasse 11, Grenzgasse 1, Jurekgasse 15, Kauergasse 2, Kauergasse 3, Kauergasse 4, Kauergasse 5, Kauergasse 7, Lehnergasse 9, Lehnergasse 14, Mariahilfer Straße 178, Mariahilfer Straße 182, Mariahilfer Straße 200, Mariahilfer Straße 202, Mariahilfer Straße 204, Toßgasse 6, Toßgasse 8

Taborstraße, u.a. Hotel National (Wien): Vorläufige Stellungnahme Planentwurf 8318

Vorläufige (!) Stellungnahme zum Planentwurf 8318 der Initiative Denkmalschutz, 7.9.2020

Für das Gebiet zwischen Taborstraße, Schmelzgasse, Große Mohrengasse 2. Bezirk, Katastralgemeinde Leopoldstadt
Öffentliche Auflage des Planentwurfs 8318 (Alle Unterlagen): https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/8318.html

Grundsätzliches

Unser Verein erachtet es als eine Unsitte der Bezirksvertretung noch während der öffentlichen Auflage [hier bis 1. Oktober] abschließende Beratungen im Bauausschuss zu tätigen, oder womöglich gar die Stellungnahme noch während der öffentlichen Auflage in der Bezirksvertretung zu beschließen. Vgl. unseren Bericht dazu: „Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!“: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger/. (…)

[Anmerkung: der Bauausschuss tagt am 9. September, voraussichtliche Beschlussfassung in der nächsten Bezirksvertretungssitzung am 21. September zu befürchten]

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Große Mohrengasse 11-13
Unverständlich erachtet unser Verein, dass dieser Teil der breit gelagerten historischen Krankenhausanlage nicht als Schutzzone gewidmet werden soll. Es wird daher eindringlich empfohlen, auch den Trakt rechts (nördlich) vom dominanten Mittelrisalit (auf Höhe der Kreuzung Komödiengasse) als Schutzzone zu widmen. Laut Dehio-Handbuch wurde dieser nördliche Trakt von Franz Ritter von Neumann 1903-05 erbaut (Seite 7). Siehe Google Maps Foto: https://www.google.at/maps/@48.2153028,16.3823002,3a,75y,289.87h,121.52t/data=!3m6!1e1!3m4!1se5KT7LHiHZMohSGDwTY0xg!2e0!7i16384!8i8192 (bez. Foto anbei)

Taborstraße 8, 8a, 8b (Große Mohrengasse 3, 3a, 3b) Hotel (City-) Central, erbaut 1914, von Siegfried Theiß und Hanns Jaksch. Großer, prägender Hotelbau mit secessionistisch-neoklassizistischer Gliederung. Hier wird empfohlen auch die dominante Innenhofausbildung mit Erkern u.ä. mit Baufluchtlinien dem Bestand exakt anzupassen, sodass auch die Fassadenausprägungen zum Innenhof hin erhalten bleiben bzw. geschützt werden (nicht wie jetzt mit Planentwurf vorgesehen mit undifferenzierter „85 % Beschränkung der bebaubaren Fläche“; also ohne Baufluchtlinien nach Innen hin). Siehe Google Maps Foto: https://www.google.at/maps/@48.2133406,16.3808817,63a,35y,289.87h,45.04t/data=!3m1!1e3

Taborstraße 18 (Schmelzgasse 2), ehem. Hotel National
Dieses in der Hotel-Geschichte einzigartige Haus aus der Frühzeit des Historismus erachtet der Verein auch mit der inneren Struktur/Räumlichkeiten und den Innenhöfen als klar erhaltenswürdig, insbesondere der hufeisenförmige Innenhof ist für das Frühgründerzeithaus besonders charakteristisch. Die Schutzzonenwidmung für dieses Gebäude wird daher grundsätzlich sehr begrüßt. Doch ebenso wichtig wäre es, dass die Baufluchtlinien exakt den Fassadenfronten zu den Innenhöfen hin angeglichen bleiben – derzeit sind beide Innenhöfe ja in ihrem Bestand gewidmet. Die jetzt im Planentwurf vorgesehene Innenhofwidmung an anderer Stelle bereitet die Entkernung des Gebäudes widmungstechnisch vor, dies lehnt unser Verein strikt ab. Siehe Google Maps Foto: https://www.google.at/maps/@48.2156086,16.3798448,81a,35y,90h,45.03t/data=!3m1!1e3 (bez. Foto anbei)

[Ergänzung: Hotel National Presseaussendungen:
21.7.2017: Taborstraße 18: Das erste Grand Hotel Wiens darf nicht filetiert werden
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/taborstrasse-18-das-erste-grand-hotel-wiens-darf-nicht-filetiert-werden-2172017/
10.11.2016: Grand Hotel National: Initiative Denkmalschutz unterstützt Petition zum Erhalt, 10.11.2016
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/grand-hotel-national-initiative-denkmalschutz-unterstuetzt-petition-zum-erhalt-10112016/]

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter

Wien: Neue Schutzzonen in Brigittenau – Stellungnahme zum Planentwurf 8338

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8338

Für das Gebiet zwischen Wallensteinstraße, Nordwestbahnstraße, Rabbiner-Schneerson-Platz, Linienzug 1-3 (Bezirksgrenze zum 2. Bezirk) und Rauscherstraße im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Sehr begrüßt wird die im Planentwurf vorgesehene, umfassende Vergrößerung der Schutzzonen. Insbesondere positiv hervorgehoben wird, dass nun auch stadtbildprägende Gründerzeitbauten mit zum Teil stark reduziertem Fassadendekor (aber oftmals mit gut erhaltenen Gründerzeitstrukturen und Dekorationselementen im Gebäudeinneren) für Schutzzonenwidmungen vorgesehen sind. Zitat im Erläuterungsbericht (Seite 15): „Einige Gebäude wurden trotz ihrer reduzierten oder kaum vorhandenen Dekorelemente, aufgrund der Proportionen und Strukturierung ihrer Fassaden, in Bezug auf das Umfeld als maßstäblich einheitliche Verbindung der historischen Nachbargebäude, in die Schutzzone aufgenommen.“

Nordwestbahnstraße 37-39, 1200 Wien

Das Eckhaus Nordwestbahnstraße 37 am Rabbiner-Schneerson-Platz 2 wird – ebenso wie das Gründerzeithaus Nordwestbahnstraße 39 (am rechten Bildrand) erstmals als Schutzzone gewidmet, Foto: Sept. 2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Scharf kritisiert werden muss jedoch, dass die Bezirksvertretung Brigittenau noch während der öffentlichen Auflage ihre Stellungnahme zum Planentwurf abgegeben hat (15. September 2021), die öffentliche (sechswöchige) Auflagefrist aber erst am 14. Oktober endet (Zu dieser Problematik vgl. Bericht der Initiative Denkmalschutz: „Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!“ (21.8.2020): https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger). Es wird daher nachdrücklich angeregt, dass die Magistratsabteilung 21 hinkünftig die öffentlichen Auflagen von Planentwürfen mit den Sitzungsterminen der örtlichen Bezirksvertretung zeitlich besser abstimmt, um diese Reihenfolge hinkünftig zu verhindern bzw. – noch besser – die Bauordnung entsprechend zu ändern (vgl. Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur Bauordnungsnovelle 2021 vom 20.9.2021 zu § 2 Abs. 5: https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-2021-initiative-denkmalschutz).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Kunzgasse 7, 1200 Wien

Das Gründerzeithaus Kunzgasse 7 wird ebenso erstmals als Schutzzone gewidmet, Foto: Sept. 2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
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Wien-Donaustadt: Stellungnahme zum Planentwurf 7440E (Stadlau)

Stellungnahme zum Entwurf

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7440E, 1. März 2020

Für das Gebiet zwischen Stadlauer Straße, Wurmbrandgasse, Konstanziagasse, Gemeindeaugasse und Am Bahnhof im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Stadlau und Hirschstetten

 

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Zunächst werden die neuen Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf sehr begrüßt, wobei gleichzeitig bedauert wird, dass dies nicht schon viel früher erfolgt ist (z.B. bei der letzten Überarbeitung des Plangebiets im Jahr 2003; Plandokument 7440). Denn bereits 1996 war bekannt, dass es sich hier um ein Gebiet handelt, das „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ Schutzzonen würdige Bereiche umfasst. (Quelle: Wiener Schutzzonenmodell, 1996, Ausgangslage, Magistratsabteilung 19).

Für folgende Objekte wird eine zusätzliche Schutzzonenwidmung vorgeschlagen:

Gemeindeaugasse 5: Stadlauer Pfarrkirche Herz Jesu. Die 1923-24 erbaute Kirche (Entwurf: Karl Ambacher und Hans Sauer) wurde 1970-72 erweitert und steht unter Denkmalschutz (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz). Im Erläuterungsbericht wird die Kirche als „bemerkenswertes Einzelobjekt“ hervorgehoben (Seite 3). Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Stadlauer_Pfarrkirche.

Langobardenstraße 13, ein frisch renoviertes Haus mit reichem Gründerzeitdekor. Das Haus ähnelt und korrespondiert mit dem Nachbargrundstück in der Hans-Steger-Gasse 6, das gemäß Planentwurf für eine Schutzzone vorgesehen ist (wurde auch offensichtlich gemeinsam renoviert).

Schickgasse. Zu prüfen wäre die Schutzzonenwürdigkeit der im Erläuterungsbericht genannten Wirtschaftsgebäude (Zitat: „Fünf Häuser samt den dahinter liegenden Wirtschaftsgebäuden sind in ihrer Struktur noch gut erhalten“, Seite 3), denn es handelt sich bei der Schickgasse um „die Reste des ehemaligen Angerdorfes, die einen besonders erhaltenswerten Straßenabschnitt im Stadtgefüge Stadlaus bilden.“ (Zitat ebenda).

Stadlauer Straße 26, den kurzen Baukörper mit seinem kräftigen Kranzgesims, dem gründerzeitlichen/secessionistischem Attikaaufsatz mit Maskaron.

Insbesondere für folgende Objekte, die für die Schutzzone vorgesehen sind, möge die Höhenwidmung besser dem Bestand angeglichen werden:

Schickgasse 1-3 sowie Schickgasse 7: (auf augenscheinlich etwa 4 m bzw. 4,5 m anstatt der aktuell im Planentwurf vorgesehenen 5 m).

Schickgasse 4: der westliche, ebenerdige Baukörper möge deutlich niedriger (ca. 4,5 m) als die vorgesehenen 7,5 Meter gewidmet werden.

Weiters möge folgendes Objekt in der Höhenwidmung angepasst werden.

Stadlauer Straße 26, der kurze Baukörper mit der Attika (vgl. Vorschlag Schutzzonenerweiterung): ca. 4,5 m statt jetzt im Planentwurf vorgesehen Bauklasse II (= 12 m).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– Das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmalliste-gemaess-3-dmsg

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Gemeindeaugasse 5, Hans-Steger-Gasse 6, Langobardenstraße 13, Schickgasse 1, Schickgasse 3, Schickgasse 4, Schickgasse 7, Stadlauer Straße 26.

Fasanviertel (Wien): Vorläufige (unvollständige!) Stellungnahme Planentwurf 8254

Initiative Denkmalschutz

Vorläufige (unvollständige!) Stellungnahme zum Planentwurf 8254 (Fasanviertel), 7.9.2020

Für das Gebiet zwischen Aspangstraße, Josef-Schmid-Platz, Adolf-Blamauer-Gasse, Landstraßer Gürtel, Jacquingasse, Mechelgasse, Magazingasse, Rennweg im 3. Bezirk, Katastralgemeinde Landstraße. Öffentliche Auflage (Alle Unterlagen): https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/8254.html

Grundsätzliches

Unser Verein erachtet es als eine Unsitte der Bezirksvertretung noch während der öffentlichen Auflage [hier bis 1. Oktober] abschließende Beratungen im Bauausschuss zu tätigen, oder womöglich gar die Stellungnahme noch während der öffentlichen Auflage in der Bezirksvertretung zu beschließen. Vgl. unseren Bericht dazu: „Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!“: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger/. Da auch noch andere Planentwürfe gleichzeitig in öffentlichen Auflage sind, war es uns bis dato in dieser kurzen Zeit nicht möglich einen Lokalaugenschein über das gesamte Plangebiet zu machen.

[Anmerkung: der Bauausschuss tagte heute, 9. September, Beschlussfassung war bereits für die nächste Bezirksvertretungssitzung am 17. September vorgesehen, wurde aber jetzt verschoben, laut heutigem Telefonat einer Bezirksrätin mit unserem Verein]

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Es wird empfohlen die Wohnhausanlage Khunngasse 20 in die Schutzzone aufzunehmen. „Volkswohnhaus 3., Khunngasse 20, städtisches Wohnhaus, erbaut 1928/1929 nach Plänen von Rudolf Scherer (16 Wohnungen). Die äußeren beiden Achsen der Fassade sind durch spitze Erker vorgezogen, was den expressionistischen Einfluss auf den kommunalen Wohnbau der 1920er Jahre unterstreicht. An der Eingangstür ist der zierende Charakter der Schraubenköpfe auffallend.“ (Quelle: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Volkswohnhaus_Khunngasse_20). Weitere ausführliche Beschreibung des Hauses siehe Eintrag „Khunngasse 20“ auf Wiener Wohnen (mit Foto): https://www.wienerwohnen.at/hof/438/Khunngasse-20.html +++ Über den Architekten Rudolf Scherer (im Architektenlexikon): http://www.architektenlexikon.at/de/537.htm

Khunngasse 20, 1030 Wien

Khunngasse 20, städtisches Wohnhaus, erbaut 1928/1929 (mit expressionistischen Einfluss) nach Plänen von Rudolf Scherer, im aktuellen Planentwurf nicht für die Schutzzone vorgesehen, Foto: 2020, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Ebenso wird empfohlen das Gründerzeithaus Mohsgasse 31 mit seiner gut erhaltenen Gründerzeitfassade in die Schutzzone aufzunehmen (Foto anbei)

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
Initiative Denkmalschutz

Wien: Frauenheim Meidling – Stellungnahme Planentwurf 7870E

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7870E

Für das Gebiet zwischen Bischoffgasse, Frauenheimgasse und Schönbrunner Straße im 12. Bezirk, Katastralgemeinde Meidling in Wien

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadt­erhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebau­baren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Das einzige Gebäude im Planentwurf ist das so genannte Pflegeheim „Haus Schönbrunn“, ein Pflegewohnhaus der Caritas der Erzdiözese Wien (Adresse: Frauenheimgasse 2, Bischoffgasse 2, Schönbrunner Straße 295).

Es ist eingroßzügig dimensionierter Baublock in späthistoristischen Formen mit Park zur Schönbrunner Straße (Zitat Dehio) und wurde als Wiener Frauenheim vom Architekten Karl Holzer 1906-07 erbaut (Entwurf). Ausführung: Karl Krepp, Friedrich Mahler und Albrecht Michler). Eröffnung 1907 von Erzherzogin Marie Valerie (Gedenktafel). Es ist „ein langgestreckter, zweistöckiger Bau, der durch einen Mittel- sowie zwei Eckrisalite aufgelockert ist. Die Risalite sind über das oberste Gesims hochgezogen, wodurch sich in der Zusammenschau mit den Rundbogenfenstern und Balkonen ein malerisches Erscheinungsbild ergibt.“ (Zitat Architektenlexikon). Ursprünglich wurde der Verein „Wiener Frauenheim“ von Auguste von Littrow (geborene Bischoff) 1881 gegründet. Es bot alleinstehenden, mittellosen, gebildeten Frauen Verpflegung und Unterkunft. Das erste derartige Altersheim fand seinen Sitz (hier) in der Sommervilla der Familie der Initiatorin („Bischoffvilla“).

Es wird dringend empfohlen dieses historisch wertvolle Gebäude als Schutzzone zu widmen, zumal es derzeit nicht unter Denkmalschutz gemäß Bundesgesetz steht (Denkmalschutzgesetz), jedoch spätestens seit 1996 bekannt ist, dass im Schutzzonenmodell der Stadt Wien (Magistratsabteilung 19, Architektur und Stadtgestaltung) das betreffende Plangebiet als mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ schutzwürdig ausgewiesen wurde.

Die Ermöglichung der Verbauung im Parkschutzgebiet (Spk) im aktuellen Planentwurf wird als äußerst kritisch betrachtet. Unser Verein Initiative Denkmalschutz empfiehlt daher die Beibehaltung des aktuell gültigen Bebauungsplanes (Plandokument 7870), der auch den Nordteil der Parkanlage unverbaut lässt. Es wird daher nachdrücklich empfohlen, nach Alternativen für das aktuell in Diskussion stehende Bauprojekt zu suchen, damit nicht nur die gesamte Parkanlage, sondern auch die historische Nordfassade erhalten werden kann.

Abschließend wird nachdrücklich empfohlen für die vorgeschlagene Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

 

Literatur und Links:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 142

– Architektenlexikon Wien 1770-1945 des AzW (Architekturzentrum Wien) – Eintrag „Karl Holzer“, dort auch Beschreibung Frauenheim, siehe: http://www.architektenlexikon.at/de/239.htm

– Wien Geschichte Wiki: „Wiener Frauenheim (12, Frauenheimgasse 2)“: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Wiener_Frauenheim_(12,_Frauenheimgasse_2) sowie „Bischoffvilla“: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Bischoffvilla

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/1, Wien 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien, 1990, Seite 326

– Kulturgüterkataster der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public (insbesondere Generalstadtplan 1912 sowie Fotodokumentation aus 2000)

– Schutzzonenmodell Wien der Magistratsabteilung 19 aus dem Jahr 1996, Wien-Karte: “Grundlage für die flächendeckende Darstellung künftiger Untersuchungsgebiete” (Schutzzone Ausgangslage; Stand: 1996), siehe: http://www.idms.at/images/IDMS/x_diverse/Schutzzonenplan.jpg

– Petition „Stoppt die Verbauung des Frauenheimparks in Obermeidling!“ vom Juni 2018 (gemäß Gesetzes über Petitionen in Wien, LGBl. 2/2013), siehe: https://www.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=bdc3612a00d24ac08bcd99086db12a9c

 

Wien-Donaustadt: Stellungnahme Planentwurf 8286 (Kagran, Wagramer Straße)

Stellungnahme zum Entwurf

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8286, 2. März 2020

Für das Gebiet zwischen Donaufelder Straße, Wagramer Straße, Am Freihof, Komzakgasse, Mälzelplatz, Steigenteschgasse, Meißnergasse und St.-Wendelin-Platz, St.-Wendelin-Gasse im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Kagran +++ Dieser Planentwurf ist noch bis inklusive 12. März in öffentlicher Auflage. Alle Unterlagen siehe: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/index.html

 

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Zunächst werden die erstmalig geplanten Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf ausdrücklich begrüßt. Sehr bedauerlich ist jedoch, dass unsere Stellungnahme zum Planentwurf Nr. 7996 vom 15. September 2011 (Plangebiet überlappend mit dem Gebiet westliche Wagramer Straße Nr. 105-123) keine Berücksichtigung fand, sodass mittlerweile die erhaltenswerten Häuser Wagramer Straße 115-117 sowie Wagramer Straße 123 abgerissen werden konnten (siehe damalige Stellungnahme auf Website der Initiative Denkmalschutz; Fotos Wagramer Straße 117: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157684820689026/). Ebenso abgerissen wurden in den letzten Jahren Wagramer Straße 110 (Fotos von Erich J. Schimek: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157666040008992/) sowie Wagramer Straße 114 (Fotos: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157681995468333/).

Für folgende Objekte wird eine zusätzliche Schutzzonenwidmung vorgeschlagen:

Am Freihof 8, ebenerdiges Dorfhaus mit kräftiger Fassadennutung. Hier möge die vorgesehene Bauklasse II stark reduziert und auf den Bestand angepasst werden (ca. 4 m).

Meißnergasse 4-6 (Ecke Andreas-Huger-Gasse 52). Denkmalgeschützter Gemeindebau (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz) aus der Zwischenkriegszeit. Unerklärlich, wieso dieser seitens des Bundesdenkmalamtes als kulturell erhaltenswert eingestufter Gebäudeblock im aktuellen Planentwurf nicht für eine Schutzzone vorgesehen ist. Hier wird nachdrücklich eine Schutzzonenwidmung empfohlen. Beschreibung im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 672): „Wohnhausanlage der Gemeinde Wien, erbaut 1925 von Karl Felsenstein und Hans Seitl (Wiener Stadtbauamt), 4geschossiger Bau mit breitgelagerter Fassade in blockhaft-expressiven Heimatstilformen. An der Einfahrt 4 steinerne Puttenfiguren.“

Steigenteschgasse 7A, Ecke Meißnergasse 2. Zweistöckiges Gründerzeithaus mit gut erhaltenem Fassadendekor zur Steigenteschgasse. Hier möge die vorgesehene Bauklasse III reduziert und auf den Bestand angepasst werden.

Wagramer Straße 107-109, mehrstöckige Gründerzeithäuser. Trotz baulicher Veränderungen zwei stadtbildprägende Häuser mit zum Teil gut erhaltener Fassadengliederung bzw. Gründerzeitdekor.

– Wagramer Straße 112, einstöckiges Vorstadthaus, Gasthaus „Vogelbauer“ (hier möge auch die vorgesehene Bauklasse III reduziert und auf den Bestand angepasst werden).

Wagramer Straße 131 (Ecke Schrickgasse 20-22), Wohnhausanlage aus den Jahren 1931/32 (Entwurf: Franz Hansal). Der niedrigere Baukörper Schrickgasse 20 möge auf Bestand gewidmet werden (jetzt zu hoch vorgesehen).

Insbesondere für folgende Objekte, die für die Schutzzone vorgesehen sind, möge die Höhenwidmung besser dem Bestand angeglichen werden (auch im Sinne des Erläuterungsberichts, Seite 8: „Die Gebäudehöhen in der Schutzzone sollen bestands­orientiert angepasst werden. Demnach werden Reduzierungen der Bauklassen bzw. Höhenbe­schränkungen vorgeschlagen“.)

Donaufelder Straße 248 (Ecke St. Wendelin-Gasse 6, St. Wendelin-Platz 5), Annahof. Hier möge insbesondere der Baukörper entlang der St. Wendelin-Gasse und dem St. Wendelin-Platz auf Bestand angepasst werden (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse III)

Meißauergasse 8-10, einstöckige Gründerzeithäuser. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse II 10 m).

Wagramer Straße 118, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Wagramer Straße 119, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Wagramer Straße 122, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Wagramer Straße 128, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Wagramer Straße 137 (Cafe „Falk“). Hier wird für den niedrigeren Baukörper zum St. Wendelin Platz eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt eindeutig zu hoch vorgesehen mit Bauklasse IV 17 m).

Wagramer Straße 142, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz


Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049 832 110)

Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– Helmut Weihsmann, Das Rote Wien – Sozialdemokratische Architektur und Kommunalpolitik 1919-1934, Wien 2002, Seite 450 f. (Wohnhausanlage Meißnergasse)

– Das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmalliste-gemaess-3-dmsg

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Am Freihof 8, Andreas Huger-Gasse 52, Donaufelder Straße 248, Meißauergasse 8, Meißauergasse 10, Meißnergasse 2, Meißnergasse 4, Meißnergasse 6, Sankt Wendelin-Gasse 6, Sankt Wendelin-Platz 5, Schrickgasse 20, Schrickgasse 22, Steigenteschgasse 7A, Wagramer Straße 107, Wagramer Straße 109, Wagramer Straße 112, Wagramer Straße 118, Wagramer Straße 119, Wagramer Straße 122, Wagramer Straße 128, Wagramer Straße 131, Wagramer Straße 137, Wagramer Straße 142

Franzensbrückenstraße (Wien): Vorläufige Stellungnahme Planentwurf 8319

Vorläufige (!) Stellungnahme zum Planentwurf 8319, 7.9.2020

Für das Gebiet zwischen Franzensbrückenstraße, Praterstern, Stoffellagasse und Vivariumstraße im 2. Bezirk, Katastralgemeinde Leopoldstadt

Grundsätzliches

Unser Verein erachtet es als eine Unsitte der Bezirksvertretung noch während der öffentlichen Auflage abschließende Beratungen im Bauausschuss zu tätigen, oder womöglich gar die Stellungnahme noch während der öffentlichen Auflage in der Bezirksvertretung zu beschließen. Vgl. unseren Bericht dazu: „Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!“: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger/.

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Franzensbrückenstraße 9
Die neu im Planentwurf vorgesehene Schutzzonenwidmung war bereits mehr als überfällig und wird daher sehr begrüßt. Ergänzend wird vorgeschlagen das ehemalige Hotel Cristall in der Franzensbrückenstraße 9 in die Schutzzone aufzunehmen (Foto Google Maps). Das zweistöckige Haus wurde 1822 erbaut (biedermeierliches Lünettenrelief im 1. Stock erhalten) und die Fassade wurde – dem Anschein nach – später in Art Deco Formen adaptiert. (Baualter Quelle: Kulturgüterkataster der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public). (bez. Foto anbei).

Franzensbrückenstraße 13 und Helenengasse 14
Begrüßt wird die Aufnahme des vorgründerzeitlichen Gebäudes Franzensbrückenstraße 13 in die Schutzzone. Recht unmotiviert/undifferenziert erfolgt jedoch unserer Meinung nach die Schutzzonenabgrenzung zum Hof hin. Warum nur die vordere Hälfte des Hofbereiches (in Richtung Franzensbrückenstraße) als Schutzzone ausgewiesen werden soll, nicht jedoch die hintere, erschließt sich kulturhistorisch nicht. Die Begründung im Erläuterungsbericht zielt darauf ab, dass ein Neubau in der Helenengasse 14 ermöglicht werden soll. Denn auf Seite 10 des Erläuterungsberichts heißt es: „Da insbesondere der Straßentrakt dieses Objekts [Franzensbrückenstraße 13] schützenswert ist, wird der Hofbereich nur bis zur hinteren Baufluchtlinie an der Helenengasse [Nr. 14] mit in die Schutzzone aufgenommen. Damit soll auch die Herstellung eines Straßentraktes an der Helenengasse, entsprechend der vorgeschlagenen Widmung, ermöglicht werden.“ (Foto Google Maps). Wir empfehlen, auch die hintere Hofhälfte, also die Helenengasse 14 auch als Schutzzone zu widmen.

Ob das für den Abriss vorgesehene Gründerzeithaus Stoffellagasse 7 mit offenbar abgeschlagener(?) Gründerzeitfassade erhaltenswert ist, können wir nicht abschließend beurteilen. Hier fehlen uns Informationen über die innere Gestaltung des Hauses. Foto Google Maps.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
Initiative Denkmalschutz

Sanatorium Purkersdorf Parkverbauung: Stellungnahme zur geplanten Umwidmung

Initiative Denkmalschutz

Stellungnahme zur 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes und 26. Änderung des Bebauungsplanes in 3002 Purkersdorf bei Wien (NÖ)

Zl.: B-031/2-wo-4596/2-2022

betreffend Wiener Straße 68 (Teil des ehemaligen Sanatoriumsparks)
Grundstücksnummer (GST-NR) 170/14 (ÄP 2)

FW-Änderungen: Widmungsänderung von BS-Pflegeheim Seniorenbetreuung in BKN-1,1-Generationenhaus
BB-Änderungen: Festlegung 1,1/g/III, Anpassung Freifläche, Festlegung seitliche Baufluchtlinie

im Zusammenhang mit dem denkmalgeschütztem Sanatorium Purkersdorf („Seniorenresidenz Hoffmannpark“) auf dem Nachbargrundstück Wiener Straße 64-66 (GST-NR. 170/3; EZ 2489) sowie der historischen Gartenanlage auf beiden Grundstücken.

S t e l l u n g n a h m e:

Die laut Planentwurf zur Verbauung vorgesehene Grünfläche mit der GST-NR 170/14 (EZ 2605) grenzt unmittelbar an das weltberühmte Gebäude des ehemaligen Sanatoriums Purkersdorf (ehem. „Sanatorium Westend“) an, das als ein „Gesamtkunstwerk“ gilt und „zu einem Inkunabel der Architektur des 20. Jahrhunderts“ wurde (Zitat aus dem Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes aus 1992, S. 5). Diese Grünfläche bildet nicht nur einen essenziellen Teil des (ehemaligen) Sanatoriumsparks, sondern gilt auch als eine wichtige Freifläche für die Sichtbarkeit und Wirkung einer der Ikonen der österreichischen Architektur der Moderne, insbesondere die Blickbeziehung von der Wiener Straße her betreffend.

Das Sanatorium-Hauptgebäude (Hoffmann-Pavillon) gilt als Hauptwerk der kubisch-geometrischen Phase des Wiener Jugendstils. Es wurde 1904-06 vom berühmten Architekten Josef Hoffmann erbaut und bildet mit dem Park eine kulturgeschichtliche Anlage und Einheit. Nicht umsonst fand der „Sanatoriumspark“ Aufnahme im Standardwerk „Historische Gärten Österreichs – Garten und Parkanlagen von der Renaissance bis 1930“ von Eva Berger (Band 1: Niederösterreich, Burgenland, Wien-Köln-Weimar 2002, Seite 472 f.). Noch viel mehr betont der Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes (BDA) die Bedeutung und Wichtigkeit der dem Sanatorium zugehörigen Parkanlage: „Die den Objekten zugehörige und den Charakter der Anlage unterstützende Ausformung des Gartenbereiches mit seinen Wegen, Beeten und Bepflanzungen, stellt einen integrierenden Teil des Denkmals im Hinblick auf das intendierte Gesamtkunstwerk dar. (Zitat aus dem BDA-Unterschutzstellungsbescheid von 1992, S. 5).

Gemäß unseren umfassenden Grundbuchs-Recherchen unterliegt das betreffende Grundstück 170/14 weiterhin den Denkmalschutzbestimmungen, da eine entsprechende amtliche Löschung des Denkmalschutzes für das Grundstück nicht gefunden werden konnte, und diese Fläche im Unterschutzstellungsbescheid aus 1992 mitumfasst ist (damals mit der GST-NR. 170/1 (EZ 1827) und 170/3 (EZ 1826); eine abschließende Beurteilung respektive Verifizierung war uns in der kurzen Zeit jedoch nicht möglich). Es findet somit unserer Auffassung nach weiterhin der § 5 Abs. 1 im Zusammenhang mit dem § 4 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes Anwendung, in der „jede Veränderung, die (…) die überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen könnte“, einer Bewilligung des Bundesdenkmalamtes bedarf.

Das Denkmalamt konnte die Freifläche / Parkanlage jedoch nicht als „historische Gartenanlage“ unter Schutz stellen (obwohl im Unterschutzstellungsbescheid auf Seite 5 klar intendiert), da das österreichische Denkmalschutzgesetz hier – einzigartig in Europa – eine große verfassungsrechtliche Lücke aufweist. Umso mehr liegt daher die kulturelle Verantwortung, dieses Kulturjuwel von der Verbauung freizuhalten, bei der Gemeinde Purkersdorf und dem Land Niederösterreich, zumal auch ein „generelles Leitziel“ gemäß § 1 Abs. 2 (1) lit. f. NÖ Raumordnungsgesetz 2014 die Erhaltung (…) des Orts- und Landschaftsbildes darstellt. Dies wird hier – ob der einzigartigen Bedeutung des Hoffmann-Baues – in keiner Weise entsprochen, ganz im Gegenteil.

Umso befremdlicher wirkt daher auch die im Erläuterungsbericht zur geplanten Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes profane Begründung zur Verbauung: „Eine Nutzung der gegenständlichen Liegenschaft als Parkanlage für die Seniorenresidenz Hoffmannpark ist im gegebenen Ausmaß nicht erforderlich [!], da die umgebenden Bereiche des Areals des ehemaligen Sanatoriums ein ausreichendes Maß an Freiräumen zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt da die Parkanlage nicht öffentlich zugänglich ist, liegt im Bereich der gegenständlichen Liegenschaft eine sehr geringe Nutzungsdichte vor.“ (Zitat ident sowohl im Erläuterungsbericht zur Änderung des Bebauungsplanes, S. 6 als auch im Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, S. 7).

Umso absurder muss daher auch die profane Interessensabwägung erscheinen: „In der Abwägung der Interessen wird der Ermöglichung von zwei für die Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur erforderlichen Kindergartengruppen ggü. dem größtmöglichen Erhalt der Sichtachse zum Sanatorium Vorrang eingeräumt.“ (Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan, S. 8).

Es ist das übliche, allzu oft schlechte Spiel der Politik. Nutzungen für den „guten Zweck“ werden für geplante Verbauungen in sensible Natur- und Kulturräume als Argument vorgeschoben, im Wissen, dass man deren Verbauung anders schwerlich begründen kann. Unser Verein möchte daher ganz klar hinterfragen, ob die Gemeinde Purkersdorf wirklich nur im Bereich des Sanatoriums die dafür nötige Bebauungsfläche (oder Gebäude) finden kann, um hier die oben erwähnte soziale Infrastruktur für die Gemeinde herstellen zu können. Unser Verein möchte das ganz stark in Zweifel ziehen (Vgl. dazu, Robert Schediwy, Von guten Zwecken und Verwertungsinteressen, in: Zeitschrift „Denkma[i]l Nr. 3 / Okt. 2009, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, S. 15 f.: https://www.initiative-denkmalschutz.at/denkmail/Denkmail_Nr_03_web.pdf).

Der Verein Initiative Denkmalschutz spricht sich daher ganz klar gegen diese Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes aus. Ganz im Gegenteil, es wird nachdrücklich angeregt, diesen Bereich, der auch aktuell schon für eine – etwas geringere Verbauung – zugelassen ist, wieder rückzuwidmen, damit dieser weiterhin unverbaut bleiben und damit der überragenden kulturgeschichtlichen Bedeutung des ehemaligen Sanatoriums, ein Denkmal von internationaler Bedeutung(!), gerecht werden kann.

Markus Landerer und DI Dr. Alexander Schmiderer
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
www.initiative-denkmalschutz.at
Mobil: 0699 / 1024 4216
ZVR-Nr.: 049 832 110

PS: Ebenso kritische Stellungnahmen haben dazu u. a. auch die Zentralvereinigung der Architekt:innen Österreichs LV Wien Niederösterreich Burgenland sowie die Aktionsgruppe “Bauten in Not”.

PPS: Die öffentliche Auflage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes war vom 12.12.2022 bis 23.01.2023 (= Ende Stellungnahmefrist)

Wien-Kagran: Lorenz Kellner-Schule, Stellungnahme Planentwurf Nr. 7671G

Stellungnahme zum Entwurf

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7671G, 2. März 2020

Für das Gebiet zwischen Lorenz-Kellner-Gasse, Am langen Felde im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Kagran

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Das Schulgebäude in der Lorenz Kellner-Gasse 15 (Ecke Am langen Felde 3) steht unter Denkmalschutz (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz). Unerklärlich, wieso dieser seitens des Bundesdenkmalamtes als kulturell erhaltenswert beurteiltes Gebäude im aktuellen Planentwurf nicht für eine Schutzzone vorgesehen ist. Hier wird nachdrücklich eine Schutzzonenwidmung empfohlen. Weiters mögen die Baufluchtlinien dem Bestand exakt angepasst werden, insbesondere an den Nord-, Ost- und Südfassaden.

Scharf kritisiert werden muss, dass im Erläuterungsbericht – anders als sonst üblich – weder das Baualter des im Plangebiet befindlichen Gebäudes angegeben wird, noch aus welcher Epoche es stammt. Es wird lapidar nur vom „Bestandsgebäude der Lorenz-Kellner-Schule ‚Zentrum für den Fachbereich Inklusion Diversität und Sonderpädagogik (FIDS)‘“ gesprochen (Seite 2). Wir empfehlen daher die Festlegung von Schutzzonen unter verstärkter Kooperation mit Fachbehörden, wie zum Beispiel dem Bundesdenkmalamt, und NGOs sowie unter Berücksichtigung entsprechender Fachliteratur, Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert (Autor Friedrich Achleitner) usw. durchzuführen.

Beschreibung im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 672): „Sonderschule der Stadt Wien, erb. 1908, 3geschossiger blockhafter Bau in Formen eines barockisierenden Heimatstils; Eckrisalite mit Neoempire-Dekor und Mansarddächern.“ Entwurf: Adolf Stöckl (Stadtbauamt), Ausführung: Georg Köhler. (Quelle: Achleitner-Buch, dort auf Seite 277 ausführliche Beschreibung des Baus).

Foto auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Wien/Donaustadt#/media/Datei:Kagran_(Wien)_-_Lorenz-Kellner-Schule.JPG

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049 832 110)

Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 277

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 672

– Das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmalliste-gemaess-3-dmsg

– Denkmalliste Wien-Donaustadt (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Wien/Donaustadt

– Zur Person Adolf Stöckl im Architektenlexikon Wien: http://www.architektenlexikon.at/de/628.htm