In der Max-Mell-Allee 39 am Rosenhain im 3. Grazer Bezirk Geidorf befindet sich eine denkmalgeschützte Ruine. Das ehemalige Sommerrefektorium der Jesuiten, das in den 1980er-Jahren nach einem elektrischen Kurzschluss ausbrannte. Jetzt wurden durch massive Winde im Februar Mauerteile locker, sodass “Gefahr in Verzug” attestiert wurde und das Areal mit einem Bauzaun abgesperrt wurde. In den nächsten Wochen werden Sicherungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt und den Behörden gesetzt. Graz-at-Artikel weiterlesen:https://www.graz.at/cms/beitrag/10346499/8144945/GBG_musste_Jesuitenrefektorium_sperren.html (Artikel: “GBG musste Jesuitenrefektorium sperren”) +++ Im November 2019 hatte die Karl-Franzens-Universität vor, die Ruine zu kaufen und dem Gebäude neues Leben einzuhauchen:https://futter.kleinezeitung.at/geisterhaus-am-rosenhain-soll-verkauft-werden (Quelle: Futter-Kleinezeitung-Artikel 19.11.2019: “Geisterhaus am Rosenhain soll verkauft werden”) +++ Beschreibung des ehem. Sommerrefektoriums im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, 1979, S. 138): “erb[aut] 1654 (Schornstein ehem. dat. 1654), 1952 Neubedachung und notdürftig gesichert; schlechter Erhaltungszustand. An der Fassade Freskenreste, u. a. Erzengel Michael. Rustiziertes Rundbogen-Steinportal mit Maskaron-Schlußstein, bekrönender bauplastischer Schmuck (Putti mit Kartusche) fast zur Gänze fehlend, 1654; schmiedeeisernes Oberlichtgitter. An der Hoffront gleichzeitiges Rundbogen-Steinportal mit schmiedeeisernem Oberlichtgitter. Innen zerstörte bar[ocke] Wandmalereien.” (vgl. https://bda.gv.at/publikationen/details/dehio-graz-die-kunstdenkmaeler-oesterreichs) +++ Das “Ehem. Sommerrefektorium der Jesuiten” in der Denkmalliste auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Graz/Geidorf.
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/03/Sommerrefektorium-Jesuiten-Graz_Wikipedia_Foto-Mitte-talk_CC_BY-SA_3-0_at_2011-09-23_a.jpg534800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-03-10 23:24:412020-07-29 22:47:08Graz (Stmk.): Barockruine am Rosenhain wegen "Gefahr in Verzug" gesperrt
Die Tafel, die der Grazer Bürgermeisters direkt vor das Girardihaus hat aufstellen lassen, Foto: 30.7.2020, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Standard, 27.8.2017: Ein Geburtshaus und Ex-Beisl mit ungewisser Zukunft in Graz
Christian Brugger, Abteilungsleiter der Steiermark im Bundesdenkmalamt: “Wir sind ohnehin schon sehr flexibel geworden, weil wir natürlich eine Lösung suchen. Es gab vor Jahren einen Erweiterungsplan des Eigentümers, den wir von uns aus bewilligt hatten”. Auch die Altstadtkommission beteuert, sehr entgegenkommend gewesen zu sein, man habe das Objekt sogar aus der Schutzzone herausgenommen, es also als nicht mehr schützenswert im Altstadtensemble bewertet.
Hier weiterlesen: https://www.derstandard.at/story/2000063170366/ein-geburtshaus-und-ex-beisl-mit-ungewisser-zukunft-in-graz
Jahrelang ist ein übriggebliebenes, kleines unscheinbares Gebäude beim Bahnhof “Wien-Mitte” verfallen. Jetzt soll dieses denkmalgeschützte Relikt in der Unteren Viaduktgasse 2 zu neuem Leben erweckt werden. Seit 18 Jahren beschäftigt sich Projektentwickler Peter Schneyder mit diesem ehemaligen Verwaltungsgebäude des Frachtenterminals, das er von der ÖBB per Baurechtsvertrag erworben hat. Es stellt den letzten verbleibenden Teil des von Otto Wagner gestalteten Bahnhof Hauptzollamt dar. Seit 2015 gibt es ein Baurecht und viele Pläne, die ob der vielen Zwänge (kleines eingezwicktes Grundstück, direkt neben den Bahn-Gleisen) nicht so einfach umzusetzen sind. Jetzt scheint endlich ein konkretes Projekt vor der Umsetzung zu stehen. Am Areal soll jetzt eine siebenstöckige Gästeunterkunft entstehen, die das kleine, einstöckige Verwaltungsgebäude von zwei Seiten einrahmen und seinen schrägen Wänden auch überragen soll. ORF-FERNSEHBERICHT ANSEHEN (2 MIN):https://tvthek.orf.at/profile/Wien-heute/70018/Wien-heute/14081199/Echt-Nah-Vor-Umbau-des-Geisterbahnhofs/14853585 (7.2.2021, ORF ‘Wien Heute’: “‘Echt Nah’: Vor Umbau des Geisterbahnhofs”)
Das denkmalgeschützte, ehemalige Verwaltungsgebäude des Frachtenbahnhofs Hauptzollamt (heute ‘Wien Mitte’), Foto: Jän. 2018, (c) Erich J. Schimek / Initiative Denkmalschutz
Besichtigung von Eisenstadt – im Jubiläumsjahr “100 Jahre Burgenland”
Samstag, 3. Juli 2021, 9:30 Uhr
“Vom Werden einer Hauptstadt: Eisenstadt und seine Bauten der Zwischenkriegszeit”
mit Architekt DI Stefan Tenhalter. Am Nachmittag führt uns Dr. Brigitte Krizsanits, Obmann-Stellvertreterin des Vereins “Freunde des Eisenstädter Schlossparks” (http://www.schlossparkfreunde-eisenstadt.at) auf einem kleinen Rundgang durch einen der bedeutendsten Landschaftsgärten aus dem 18. Jh., der für die Fürstenfamilie Esterhazy angelegt und weit über die Grenzen Österreichs und Ungarns berühmt wurde. Nach einem drohenden Verfall im 20. Jh. gibt es seit den 1980er Jahren sehr erfolgreiche Bemühungen, dieses historische Gartenjuwel mit besonderer Parkarchitektur wiederherzustellen und zu erhalten.
Treffpunkt: 9:30 Uhr, Bahnhof Eisenstadt (individuelle Anreise) Spende erbeten: € 22 Anmeldung erforderlich an eMail: (begrenzte Teilnehmerzahl)
Achtung: Veranstaltung unterliegt den aktuell gültigen Corona-Bestimmungen (derzeit “3-G-Regel”)
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/06/Eisenstadt_Landhaus_c-Bwag_CC_BY-SA_4-0_2019-08-30_Wikipedia_a.jpg450800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-05-29 02:34:192022-04-27 04:26:31Besichtigung von Eisenstadt - im Jubiläumsjahr "100 Jahre Burgenland"
Initiative Denkmalschutz übergab heute ihre “Parlamentarische Bürgerinitiative” im Parlament. Besserer Schutz für gefährdete Kulturgüter im neuen Denkmalschutzgesetz dringend nötig!
Wien (OTS) – Bis 28.12. kann noch eine Stellungnahme zur derzeit in öffentlicher Begutachtung befindlichen Denkmalschutzgesetznovelle abgegeben werden. Der Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für den Erhalt gefährdeter Kulturgüter in Österreich einsetzt, sieht nicht nur große Schwächen im aktuell gültigen Denkmalschutzgesetz (keine Erhaltungspflicht, Denkmäler dürfen quasi verfallen gelassen werden), sondern auch im vorliegenden Gesetzesentwurf von ÖVP und Grüne, der noch vor Sommer 2024 im Parlament beschlossen werden soll.
Übergabe der Parlamentarischen Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich” im Parlamentsbüro am 19.12.2023
Zerstörungsbewilligung bei “wirtschaftlicher Abbruchreife”?
Endlich soll eine Erhaltungspflicht im Gesetz eingeführt werden, doch diese wird sofort wieder aufgeweicht (§ 5 Abs. 5): Eine Zerstörungsbewilligung ist zu erteilen, wenn “die weitere Erhaltung wirtschaftlich unzumutbar ist”! Wegen dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife” fielen in Wien zahlreiche Altbauten der Spitzhacke zum Opfer; diese Lücke wurde großteils geschlossen. Will man nun im Denkmalschutzgesetz eine solche Lücke ernsthaft aufmachen? So kommen Altbauten vor allem in begehrten Lagen nur noch mehr unter Druck, wenn diese in der Wirtschaftlichkeit Neubauten nachstehen! Oder wie soll der Erhalt von z.B. Burgruinen, Kleindenkmälern oder technischen Denkmälern wirtschaftlich zumutbar sein? Umso wichtiger wären daher gesetzliche Begleitmaßnahmen wie z.B. eine deutliche finanzielle Entlastung von Denkmaleigentümern, die bis heute schmerzlich fehlt.
Übergabe der Parlamentarischen Bürgerinitiative im Parlamentsbüro. Foto (von li. nach re.): Markus Landerer (Obmann Initiative Denkmalschutz), Franz Sagaischek (Präsident der Österr. Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege), Sabine Biedermann (Verein “Rettet das Hotel Wörthersee”), Dieter Klein (Kunsthistoriker), Robert Hölzl (Isar Media Agentur)
Tiefpunkt der Denkmalpflege: Gasthaus Weißes Rössl in Tirol
Wie hilflos das Bundesdenkmalamt sein kann, zeigt aktuell der Fall Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner. Über 7 Monate nach dem Brand steht das Dach noch immer offen. Schnee, Frost und Regen setzen völlig ungestört ihr Zerstörungswerk fort …
Das Gasthaus Weiße Rössl im Gries am Brenner mit schwer beschädigtem Dach nach Brand am 11. Mai 2023. Seit über sieben Monaten(!) fehlt jegliche Schutzabdeckung, Foto: 3. Dezember 2023, (c) Initiative Denkmalschutz
Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, www.idms.at
OTS Ressorts: KI, CI – Stichworte: Architektur, Parlament, Kultur, Recht, Bundesregierung
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2023/02/Hotel-Woerthersee_2023-01-04_c-Sabine-Biedermann_1958.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2023-12-19 10:33:352024-04-05 23:14:16Denkmalschutznovelle zu zahnlos. Parlamentarische Bürgerinitiative "Wirkungsvoller Schutz" im Parlament eingebracht
Initiative Denkmalschutz: Abriss Scharfrichterhaus in Salzburg zeigt Komplettversagen der Politik im Kulturgüterschutz!
Die Stadtpolitik glänzte durch Unfähigkeit. Land Salzburg soll Raumordnungsgesetz verbessern!
Salzburg/Wien (OTS) — Der Abriss des geschichtsträchtigen Henkerhauses in Salzburg-Gneis seit Montag, 19.8. ist der traurige Endpunkt eines langen Versagens der Stadtpolitik. Unfähig, eine wirksame Raumordnungsvereinbarung 2011 mit dem Eigentümer abzuschließen (jetzt zeigt sie sich plötzlich als rechtlich “zahnlos”), hatte der Eigentümer nur die “feste Absicht” ausdrücken müssen, das Gebäude in der Neukommgasse 26 zu erhalten (und bekam im Gegenzug dafür woanders Widmungsgewinne!). Ebenso zeigte sich die Stadt unfähig, einen Bebauungsplan für das historische Kulturdenkmal zu erlassen, mit dem ein Erhaltungsgebot ausgesprochen werden hätte können. Daher erwartet sich unser Verein von der Stadtpolitik, dass die Fläche nun auch weiterhin als Grünland ausgewiesen bleibt (alles andere wäre nach dem Abriss eine Verhöhnung). Auch ist die Stadt Salzburg nun gefordert, den historischen Häuserbestand in der Stadt auf erhaltungswürdige Gebäude zu untersuchen, die bis heute ohne Bebauungsplan sind, um dies nachzuholen und Erhaltungsgebote auszusprechen.
Land Salzburg soll Raumordnungsgesetz überarbeiten!
Unverständlich, dass im § 59 Salzburger Raumordnungsgesetz (S-ROG) ein vorhandener Bebauungsplan Voraussetzung ist, um “charakteristische Bauten” mit einem Erhaltungsgebot belegen zu können. Es wird daher nachdrücklich eine Änderung des Gesetzes angeregt, damit – ähnlich wie in Wien – auch ohne Bebauungsplan ein Erhaltungsgebot verhängt werden kann.
22 Jahre zugewartet – auch Bundesdenkmalamt versagte
Besonders bedauerlich ist, dass das Denkmalamt das Scharfrichterhaus aus dem (17.?/) 18. Jh. nicht unter Denkmalschutz gestellt hat, obwohl es sich bereits 2002 und 2013 damit befasst hatte (und sich das Gebäude 2013 noch in einem “relativ guten baulichen Zustand” befand). Jetzt – wen wundert’s nach 22 Jahren? – soll der Bauzustand dafür zu schlecht sein …
Rückfragen & Kontakt
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42 https://www.idms.at
OTS Stichwörter: Architektur, Kultur, Politik, Recht, NGOs, Kunst & Kultur, Stadtplanung, Raumordnung, Denkmalpflege, Ortsbildschutz
Ressorts: Kultur Österreich, Chronik Österreich
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2024/08/Scharfrichterhaus-Salzburg-Abriss_Foto-895_2024-08-19_c-Initiative-Denkmalschutz.jpg534800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2024-08-22 00:57:062024-08-27 00:25:16Initiative Denkmalschutz: Abriss Scharfrichterhaus in Salzburg - Komplettversagen der Politik
Stellungnahme zum Planentwurf 8443 – Arsenal, Franz-Grill-Straße, 1030 Wien
Für das Gebiet zwischen Ghegastraße, Bezirksgrenze, Lilienthalgasse, Linienzug 1-2, unbenannte Verkehrsfläche (06606), unbenannte Verkehrsfläche (06608), unbenannte Verkehrsfläche (06605), Lilienthalgasse, Franz-Grill-Straße, Linienzug 3-4, Landstraßer Gürtel, Wildgansplatz, Franz-Grill-Straße und Kelsenstraße im 3. Bezirk, Katastralgemeinde Landstraße
Öffentliche Auflage: 7. August 2025 bis 18. September 2025
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau
vermieden.
Die Stellungnahme im Detail
1.) Die geplanten Zubauten für die Erweiterung der Ausstellungsflächen des Heeresgeschichtlichen Museums (HGM) hinter dem denkmalgeschützten Hauptbau des Arsenals (Objektnummer 18) und inmitten einer Schutzzone und des Parkschutzgebiets (Spk) gelegen, werden äußerst kritisch gesehen. Dieser zentrale Prunkbau gilt als „erster Museumsbau Wiens“ und bildet das „ideelle Kernstück des Arsenals“ und wurde „in byzantinisch-islamischen Formen“ (Zitate Dehio, S. 75) vom berühmten Architekten Theophil Hansen, dem Erbauer des Parlamentsgebäudes, in den Jahren 1850 bis 1857 errichtet. „Das frühe Hauptwerk Theophil Hansens ist das erste profane historistische Gesamtkunstwerk Wiens und eines der bedeutendsten Werke der Architektur des europäischen Historismus.“ (Dehio, S. 75). In Anbetracht der außerordentlichen architekturgeschichtlichen Bedeutung dieses Bauwerks wird nachdrücklich angeregt, hier möglichst andere Lösungen für die „benötigten zusätzlichen Ausstellungsflächen“ (Zitat Erläuterungsbericht S. 8) zu finden. Auch beim geplanten Besucherzentrum des Belvedere fand man eine denkmalverträglichere Lösung mit unterirdischen Erweiterungsflächen.
Die Rückseite des Hauptgebäudes des Arsenals (Heeresgeschichtliches Museum), Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe sieht in seiner Stellungnahme zum vorliegenden Planentwurf vom 26.6.2025 die geplanten Zubauten ebenso sehr kritisch. Darin heißt es: „Eine kritische Haltung nimmt der Fachbeirat hinsichtlich der beiden parallel zum heeresgeschichtlichen Museum stehenden bebaubaren Flächen ein.“ (BB2 = maximale Gebäudehöhe von 4,5 m; BB 16 = Dachneigung höchstens 15 Grad).
2.) Umfassungsbauten der Anlage (Adresse: Arsenal 12): Die Verkleinerung der Schutzzone der Arsenalanlage mit Herausnahme des Objekt 13 (Panzerhalle) und Objekt 7 (ehemalige Eckkaserne; Lilienthalgasse 1 / Ecke Arsenalstraße) möge überdacht werden. Die letzte Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes erfolgte im Jahr 2006 (Plandokument 7571) bzw. 2008 (Plandokument 7571E). In diesem Zusammenhang wird kritisiert, dass der im Erläuterungsbericht (S. 10) erwähnte Motivenbericht der fachlich für Schutzzonen zuständigen Magistratsabteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) – wie so oft – nicht veröffentlicht wird und somit im Dunkeln bleibt. Haben sich die Intentionen der Magistratsabteilung 19 seit den beiden letzten Neuwidmungen geändert? Uns wäre keine entsprechende Gesetzesänderung dazu bekannt. Auch damals umfasste die Schutzzone schon diese beiden bestehenden Neubauten (Objekte Nr. 7 und Nr. 13). Zweifellos ist die Anlage des Arsenals eine von Symmetrie geprägte Anlage, deren symmetrische Ausprägung möglichst erhalten bleiben soll und daher strukturell auch hier eine Schutzzone von Vorteil wäre. „Die Umfassungsbauten der Anlage gliedern sich in die monumentalen Eck- und Mittelkasernen mit großen Innenhöfen und die sich verbindenden niedrigen, langgestreckten Depots. Alle Sichtziegelbauten [sind] in Formen italienisch-mittelalterlicher Wehrbauten [gestaltet], erb[aut] 1849-54 von August Sicard v. Siccardsburg und Eduard van der Nüll.“ (Zitat Dehio S. 77). Daher sollen auch die Eckbauten (die ehemaligen historischen Eckkasernen: Objekte 3, 7, 12 und 16) und die Verbindungsbauten (die ehemaligen historischen Depots: Objekte 4, 6, 13, 15) möglichst eine gleiche bauliche Ausprägung im Sinne und im baulichen Umfang des historischen Bestandes haben, insbesondere die Kubatur betreffend (in Bezug auf Baufläche und Höhenwidmung).
Das historische ehemalige Depot (Objekt 6) im Wiener Arsenal, Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Es ist auffällig, dass die vier mächtigen Eckbauten (Objekte 3, 7, 12, 16) im vorliegenden Planentwurf unterschiedliche Höhenwidmungen aufweisen (von 22 m (BB7; Objekt 3) über 24 m (BB9 bzw. Bauklasse V 24 m; Objekt 16 bzw. Objekt 12) bis zu 26 m (Bauklasse V ohne Beschränkung; Objekt 7). Hier sollte eine Einheitlichkeit im Sinne des historischen Bestandes gegeben sein, detto sollte dies auch für die Verbindungsbauten, ehem. Depots (Objekte 4, 6, 13, 15) und für die mächtigen ehemaligen Mittelkasernen (Objekte 5 und 14) gelten. In diesem Sinne mögen auch die im Planentwurf vorgesehenen Baufluchtlinien für das Objekt 13 (Panzerhalle) abgeändert werden, sowie die Bauklasse III (entspricht Bauhöhe 16 m) auf die gleiche Höhe wie jene des symmetrisch gegenüberliegenden Verbindungsbaus / ehemaligen Depots (Objekt 6) auf Bauklasse II (entspricht 12 m) verringert werden; kurz gesagt, der aktuell gültige Bebauungsplan (Plandokument Nr. 7571) möge für das Objekt 13 (Panzerhalle) unverändert bleiben.
Die Panzerhalle (Objekt 13) an Stelle des im Krieg zerstörten historischen Depots. Im Hintergrund ist Objekt 14 zu sehen, eine der mächtigen Mittelkasernen; Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
3.) Zu prüfen wäre, wieso die Bundestheaterwerkstätten und -bühne (Objekt 19 und Umgebung) unter Denkmalschutz stehen (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz), jedoch im vorliegenden Planentwurf nicht für die Schutzzone vorgesehen sind. Siehe Auszug aus der Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes:
Auszug aus der aktuellen Denkmalliste des Bundesdenkmalmtes (Stand: 30.06.2025)
Obwohl diesen Gebäuden „mit hoher Wahrscheinlichkeit eine geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung“ im Sinne des restriktiven Denkmalschutzgesetzes zukommt (§ 2a), so fehlt doch eine abschließende fachliche Beurteilung durch das Bundesdenkmalamt. Ob aktuell ein solches Verfahren über die „Feststellung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung“ des Denkmals läuft (§ 26 Denkmalschutzgesetz), und in deren Folge der Denkmalschutz vielleicht aufgehoben werden wird, ist uns nicht bekannt. Eine diesbezügliche Anfrage unseres Vereins an dasBundesdenkmalamt vom 28. August wurde noch nicht beantwortet. Umso wichtiger erscheint uns daher die Prüfung und allfällige Schutzzonenwidmung für diese Gebäude.
4.) Sehr begrüßt werden die im Planentwurf vorgesehenen neuen Schutzzonenwidmungen für die Bauten entlang der Franz-Grill-Straße (gegenüber Franz-Grill-Straße 1b und 1c) sowie die Schutzzone für die denkmalgeschützte Ballonhalle (Franz-Grill-Straße 1a).
Die historischen Gebäude an der Franz-Grill-Straße (gegenüber Nr. 1b und 1c); Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
5.) Scharf kritisiert werden muss, dass bereits ohne rechtliche Grundlage (fehlender Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) ein “einstufiger Realisierungswettbewerb” für die denkmalgeschützte Ballonhalle ausgetragen wurde (Erläuterungsbericht Seite 8). Hier wurde ein Fait accompli geschaffen. Somit erübrigt sich quasi hier eine Stellungnahme abzugeben. Mit dieser Vorgehensweise (quasi vollendete Tatsachen schaffen) wird die Abgabe einer Stellungnahme so gut wie unmöglich gemacht.
Die denkmalgeschützte Ballonhalle, Franz Grill-Straße 1A, Wien; Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
6.) Auf das Allerschärfste kritisiert werden muss die Vorgehensweise beim bereits erfolgten, dauerhaften Anbau des Kulissendepots (südlich der Bundestheaterwerkstätte, Objekt 19). Zuerst eine Baubewilligung gemäß § 71 Bauordnung für Wien zu erteilen (“Bewilligung für Bauten vorübergehenden Bestandes”; bestätigt durch Auskunft bei der MA 21) und erst danach für die nötige Umwidmung zu sorgen (der hier vorliegende Planentwurf), ist ein absolutes No Go, zumal dieser Paragraph eigentlich nur für „Bauwerke, die vorübergehenden Zwecken dienen oder nicht dauernd bestehen bleiben können“ gedacht ist, und nicht dafür, um noch vor einer Umwidmung vollendete bauliche Tatsachen zu schaffen. Hier verkommt die Abgabe einer Stellungnahme endgültig zu jeglicher Makulatur (ähnliche solche Fälle gab es bereits bei der Sport und Fun Halle am Praterstern im 2. Bezirk 2024, vgl. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240612_OTS0027, beim Cobenzl (Projekt „Weitsicht Cobenzl“; vgl. Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8424 vom 19.2.2025), aber auch bei der nachträglichen Bauplatzwidmung der Gärtnerunterkunft der Stadtgärten am Schlickplatz im 9. Bezirk oder das Bankgebäude in der Kolingasse 14-16 (nördlich des Schottenrings) beides 2012, vgl. Die Presse, Wien: Widmungen auf Wunsch?“ vom 13. März 2018: https://www.diepresse.com/1269916/wien-umwidmungen-auf-wunsch bzw. MeinBezirk vom 6. August 2012, „Streit um illegalen Megabau entbrannt“: https://www.meinbezirk.at/alsergrund/c-lokales/streit-um-illegalen-megabau-entbrannt_a234745). Eine solche Vorgehensweise erachtet die Volksanwaltschaft für klar rechtswidrig (vgl. Auszug aus ihrem Bericht 2022).
Bericht der Volksanwaltschaft (VA) an den Wiener Landtag 2022 (S. 107 ff.; Punkt 2.6.3.), anlässlich der Causa „befristete Baubewilligung für eine auf Dauer angelegte Sporthalle“ (Sport & Fun Halle Praterstern):
§ 71 BO [Bauordnung für Wien] erlaubt es der Behörde, Bauwerke, die vorübergehenden Zwecken dienen, auf eine bestimmte Zeit oder auf Widerruf zu bewilligen. Solche Bauwerke sind z.B. Tribünen bei großen Sportveranstaltungen. Mit Ablauf der befristet erteilten Bewilligung tritt ein konsensloser Zustand ein, der zum Abbruch des Bauwerks verpflichtet. Ist bei einem auf Dauer angelegten Projekt von vornherein erkennbar, dass kein sachlicher Grund für eine Befristung oder einen Widerruf denkbar ist, darf keine Bewilligung auf eine bestimmte Zeit oder auf Widerruf erteilt werden. Eine solche Bewilligung kommt nur in Frage, wenn eine erkennbare Belassungsabsicht fehlt. (…) Im Ergebnis nahm die Baubehörde mit der Erteilung der befristeten Bewilligung die Entscheidung des Gemeinderates über die Änderung des geltenden Plandokuments vorweg. Es kann nach Ansicht der VA aber nicht Sinn und Zweck von befristeten Bewilligungen sein, auf Dauer angelegte Vorhaben, die dem geltenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan widersprechen, so lange befristet zu bewilligen, bis für sie nachträglich die planungsrechtliche Grundlage geschaffen ist. Nach Ansicht der VA hat die Baubehörde den ihr durch § 71 BO eingeräumten Ermessensspielraum überschritten. +++ Ausnahme im Einzelfall ist willkürlich und gleichheitswidrig: Einerseits widersprach die befristete Baubewilligung den Intentionen des geltenden Plandokuments, andererseits müsste die Behörde ingleichen oder ähnlich gelagerten Fällen eine Ausnahmebewilligung erteilen, wollte sie sich nicht dem Vorwurf einer willkürlichen Handhabung des Ermessens aussetzen. Nach der Rechtsprechung liefe das letztlich auf eine „Unvollziehbarkeit des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanesʺ hinaus. Einzelfall: 2022-0.597.951 (VA/W-BT/B-1), MPRGIR-V-2011937/22 (Quelle: https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Berichte/LT/W/44_Wien_2022_bf.pdf)
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden
Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien 1993, S. 73 – 77
PS: In der Bezirksvertretungssitzung am 18. September 2025 (wie so oft von uns kritisiert vor Ende der öffentlichen Auflagefrist!) hat die Bezirksvertretung Landstraße (gegen die Stimmen der FPÖ und drei Stimmen der NEOS) gemäß § 2 Abs. 5 Bauordnung für Wienfolgende Stellungnahme abgegeben (Auskunft des Büros der Bezirksvorstehung vom 3.10.2025):
“Seitens des Bezirkes wäre die Durchlässigkeit innerhalb des Stadtentwicklungsgebietes insbesondere vom Objekt 5 (Art for Art) und dem Objekt 14 (Telekom) hin zu der Franz Grill Straße respektive zur Haltestelle 18 zumindest für den Rad- und Fußgänger*innen-Verkehr wünschenswert, wenn der dortige § 53 Fußweg eine breite [sic] von 8 Metern aufweisen würde.
Darüber hinaus wird der Hintergrund für die GB GV I Widmung entlang der Arsenalstraße hinterfragt. Aktuell ist diese Fläche nicht bebaut. Ohne klare Absichtserklärung erscheint aus Sicht des Bezirkes die vorgesehene Widmung für diese Fläche nicht zielführend.”
Der rechtsgültige Beschluss im Gemeinderat wird gemäß § 1 Abs. 1 Bauordnung für Wien voraussichtlich in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen erfolgen (nach der Behandlung im Gemeinderatsausschuss für Stadtentwicklung): 22. Oktober, 18. November oder 18. Dezember 2025.
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2025/09/Arsenal_HGM-Front_c-Initiative-Denkmalschutz_ML_2025-09-12_8360.jpg500800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2025-09-18 19:19:452025-10-13 11:03:21Arsenal (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8443
Das denkmalgeschützte Stadttheater in Grein wurde 1790/91 erbaut und ist eine Sehenswürdigkeit von europäischer Bedeutung, das älteste im Originalzustand erhaltene bürgerliche Theater Mitteleuropas. Heftige Diskussionüber den Umbau des Stadttheaters. Es wird u. a. befürchtet, dass bei der Sanierung der historische Wert des 1791 erbauten Theaters nicht geschätzt werde. Auch die Außenholztreppe soll abgerissen werden. Selbst der Landeskulturbeirat hat eine äußerst kritische Stellungnahme abgegeben. ORF-FERNSEHBERICHT (3 MIN):https://tvthek.orf.at/profile/Oberoesterreich-heute/70016/Oberoesterreich-heute/14055312/Eine-Holztreppe-spaltet-eine-Stadt/14714078 +++ ORF-Bericht lesen: https://ooe.orf.at/stories/3050643.
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/05/Grein_Stadttheater_c-Pfeifferfranz_CC_BY-SA_3-0_Foto-2011-04-16_Wikipedia.jpg800800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-06-18 21:59:242020-06-18 21:59:24Grein Stadttheater (OÖ): Eine Holztreppe spaltet eine Stadt