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Wien: Novelle Bauordnung – Was kostet die Zerstörung?

Seit 23. August befindet sich der Entwurf für die Änderung der Wiener Bauordnung in öffentlicher Auflage. Stellungnahmen dazu kann jede/r Bürger/in bis 20. September 2021 abgeben. Eine wesentliche Änderung soll unter anderem auch die Verschärfung für Strafen bei widerrechtlichen Abrissen und Beschädigungen von Altbauten sein. In einer offiziellen Presseaussendung von der zuständigen Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) gemeinsam mit der Wohnbausprecherin der NEOS Selma Arapovic, heißt es:

Verschärfte Strafen für Bausünden

Erst im Jahr 2018 wurde der Erhalt von stadtbildprägenden Gebäuden der Gründerzeit und der Zwischenkriegszeit in Wien massiv gestärkt. Ein Abbruch von vor 1945 errichteten Gebäuden ist seither nur noch unter engen Voraussetzungen möglich. So muss insbesondere geprüft werden, ob ein öffentliches Interesse am Erhalt des Gebäudes besteht.

Weil ein widerrechtlicher Abriss in der Regel einen irreversiblen Schaden auslöst, müssen die verwaltungsstrafrechtlichen Folgen empfindlich und abschreckend sein, um BauführerInnen und BauherrInnen von der Begehung einer solchen Tat abzuhalten.

NEU: Vor diesem Hintergrund soll der derzeitige Strafrahmen für ein Zuwiderhandeln beträchtlich erhöht werden. Wer vorsätzlich handelt, soll in jedem Fall eine Strafe von mindestens 20.000 Euro erhalten. Die neue Strafbemessung gilt auch für Übertretungen, durch die eine Gefahr für Leben oder Gesundheit eintritt.

Die große Frage jetzt: Wird diese Summe wirklich abschreckend sein? Dem Vernehmen nach war ursprünglich eine höhere Mindeststrafe im Gespräch, heißt es im “Standard“. Die maximale Geldstrafe wird jedenfalls verdoppelt und liegt künftig bei 200.000 Euro, wenn ein Gebäude ohne Bewilligung ganz oder teilweise abgebrochen wird.

Unser Verein Initiative Denkmalschutz befürchtet, dass diese Geldbeträge weiterhin viel zu gering sind, insbesondere, wenn mit dem Neubau nicht nur eine sehr große Baukubatur erzielt werden kann, sondern weil auch dann, bei einem Neubau, das restriktive Mietrecht für Altbauten vor 1945 nicht mehr gilt. Auch eine sehr große Schwäche dieses Gesetzes: Ein Vorsatz muss nachgewiesen werden, was bei Unfällen wie bekannt kaum nachgewiesen werden kann.

Ende November soll die Gesetzesnovelle im Landtag  beschlossen werden.

Entwürfe von Wiener Landesgesetzen: Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird (Bauordnungsnovelle 2021): https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm

Offizielle Presseaussendung:

25. August 2021, APA-OTS
Gaal/Arapovic: Verschärfte Baustrafen und Maßnahmen gegen „Maximalbauten“. Kleine Novelle der Wiener Bauordnung knüpft sich übermassive Neubauten in Siedlungen sowie grobe Bausünden vor: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210825_OTS0013

24. August 2021, APA-OTS
Auflage eines Entwurfes für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht. Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210824_OTS0040

Medienberichte:

25. August 2021, Der Standard
Novelle der Wiener Bauordnung: Zerstörung alter Häuser wird teurer. Auch der Bau überdimensionierter Häuser in Einfamilienhaus- und Gartensiedlungsgebieten soll unterbunden werden: https://www.derstandard.at/story/2000129153576/novelle-der-wiener-bauordnung-zerstoerung-alter-haeuser-wird-teurer

25. August 2021, ORF
Wiens Neubauten sollen kleiner werden. Ausladende Mehrfamilienhäuser werden in Wien immer mehr. Sie stechen besonders aus Siedlungen mit Einfamilienhäusern hervor. Jetzt will die Stadt die Bauordnung novellieren, um neue Mehrfamilienhäuser in ihrer Größe zu beschränken: https://wien.orf.at/stories/3118346

25. August 2021, MeinBezirk
Stadträtin Gaal: Wiener Bauordnung: Was jetzt alles neu wird: https://www.meinbezirk.at/wien/c-politik/wiener-bauordnung-was-jetzt-alles-neu-wird_a4841245

25. August 2021, Kurier
Stadt Wien verhängt strengere Regeln gegen Monsterbauten. Großbauten in Einfamilienhaus-Gebieten sollen mit einer Reform der Bauordnung verhindert werden. Künftig gibt es auch höhere Geldstrafen (Bezahlschranke): https://kurier.at/chronik/wien/stadt-wien-verhaengt-strengere-regeln-gegen-monsterbauten/401482939

25. August 2021, Die Presse
Verschärfung der Wiener Bauordnung: Kann denn Bauen Sünde sein? Mit einer Gesetzesänderung will Rot-Pink gegen „Bausünden“ vorgehen. Einschränkungen soll es bei Fläche, Abstandsregeln und Gebäudehöhe geben (Bezahlschranke): https://www.diepresse.com/6025422/verscharfung-der-wiener-bauordnung-kann-denn-bauen-sunde-sein

APA-OTS-Pressereaktionen:

25. August 2021, Vereinigung Österreichischer Projektentwickler
VÖPE/Lebensraumentwickler zur Novelle der Wiener Bauordnung: gewerbliche Bauträger halten sich stets an geltende Gesetze. Sebastian Beiglböck (VÖPE): “Der Gesetzgeber ist für eine funktionale Bauordnung verantwortlich, nicht die Bauträger”: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210825_OTS0113

25. August 2021, FPÖ
Nepp zu Bauordnung: SPÖ lenkt von wahren Problemen ab. 150.000 Gemeindewohnungen sanierungsbedürftig: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210825_OTS0116

Sophienspital (Wien): Siegerprojekt für Um- und Ausbau präsentiert

Das denkmalgeschützte, 2017 geschlossene Sophienspital in der Apollogasse 19 – direkt gegenüber dem Westbahnhof gelegen – wird Wohnquartier mit Park. Auf dem rund 13.000 Quadratmeter großen Gelände zwischen Kaiserstraße, Apollogasse, Stollgasse und Neubaugürtel entstehen rund 180 geförderte Wohnungen. Bis 2024 soll alles fertig sein. Bis dahin ist eine kulturelle Zwischennutzung angedacht. KURIER-Artikel weiterlesen: https://kurier.at/chronik/wien/wiener-sophienspital-so-sieht-das-siegerprojekt-aus/400840052 +++ Luftbild des Areals auf Google Maps: https://www.google.at/maps/@48.1997126,16.3401543,211a,35y,180h,39.4t/data=!3m1!1e3 +++ Gute Fotovisualisierung der Umgestaltung im Standard: https://www.derstandard.at/story/2000117461661/180-gefoerderte-wohnungen-am-wiener-sophienspital-areal-bis-2024; +++ Kurzbeschreibung in der Denkmalliste Wikipedia: “Der Kenyon-Kranken-Pavillon wurde zwischen 1879 und 1881 errichtet, das Verwaltungsgebäude, der Karl-Ludwig-Pavillon und das Prosekturgebäude von 1901 bis 1906.” (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Wien/Neubau) +++ Ausführlicher Wikipedia-Eintrag Sophienspital: https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialmedizinisches_Zentrum_Sophienspital +++ Weitere Medienberichte: ORF: https://wien.orf.at/stories/3048369; MeinBezirk: https://www.meinbezirk.at/neubau/c-lokales/so-gehts-mit-dem-ehemaligen-sophienspital-weiter_a4056756; Vienna.at: https://www.vienna.at/ehemaliges-wiener-sophienspital-areal-wird-zur-wohnanlage/6616582 ; Wiener Zeitung (7.5.2020): https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/chronik/wien/2059821-Zwischennutzung-fuer-das-Sophienspital.html +++ Offizielle APA-OTS-Presseaussendung: “Wohnbaustadträtin Gaal: Aus Sophienspital wird urbane Oase mit 100 Prozent gefördertem Wohnbau. Ergebnis der 2. Stufe des Bauträgerwettbewerbs: 180 geförderte Wohnungen, öffentlicher Grünraum und modernste Infrastruktur in bester Lage” (13.5.2020): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200513_OTS0033.

Ö1-Radio: Geschütztes Erbe (“Journal Panorama”; 7.7.2020)

Ö1 Radio – Journal Panorama, Di., 7. Juli 2020, 18:25 bis 18:55 Uhr

Geschütztes Erbe – Anforderungen an den Denkmalschutz im 21. Jahrhundert

Gestaltung: Uschi Mürling-Darrer

Mit Interview INITIATIVE DENKMALSCHUTZ: ab 18:47 Uhr bis 18:49 (ab Minute 22)

BIS Di.. 14.7.2020, ca. 18 Uhr: HIER  NACHHÖRBAR: https://oe1.orf.at/programm/20200707/604240/Geschuetztes-Erbe

Was bedeutet Denkmalschutz heutzutage? Geht es darum, das zu bewahren, an das wir uns erinnern sollen? Oder ist es die Befürchtung, ein Stück Identität zu verlieren, wenn Relikte vergangener Epochen nicht mehr existieren?

Nach dem Ersten Weltkrieg wollte man mit einem Ausfuhrverbot von Kunstgegenständen vermeiden, dass die hungernde Bevölkerung Kulturgüter verscherbelt. Daraus entstand 1923 das erste Denkmalschutzgesetz, auf das unser jetziges noch immer aufbaut – freilich nicht ohne einige Male novelliert zu werden. So wurde etwa klargestellt, dass es keine Erhaltungs- oder Instandsetzungspflicht gibt. Für Kritiker ist damit der Denkmalschutz in Österreich ein schwaches, wenn nicht gar zahnloses Gesetz. Immer wieder sei man auf Bürgerinitiativen oder Medien angewiesen, um Denkmalschutz durchzusetzen, sagen Kritiker. Hinzu kommen neue Anforderungen und Herausforderungen, die sich zum Beispiel durch die Vergangenheitsbewältigung ergeben, Stichwort Hitler-Geburtshaus. Oder, dass es auch in denkmalgeschützten Bauten inzwischen den Anspruch auf Barrierefreiheit gibt und man Gebäude für eine sinnvolle Nutzung modernisieren muss.

 

 

Hainburg (NÖ): Ehem. Tuchfabrik wird Kindergarten

Der ehemalige Götzenhof – an der Stadtmauer von Hainburg an der Donau gelegen – war Pontonierkaserne und danach seit 1702 eine k.k. Tuchfabrik (laut Stadler: seit 1725/27). Sie “ist das einzige in Österreich noch erhaltene Gebäude aus der Frühzeit des Merkantilismus in Österreich” (Zitat NÖN). In dem auch als ‘Wasserkaserne’ bezeichneten langgestreckten Gebäude mit Korbbogenportal (bez. 1702) und 25 Fensterachsen wurden im 20. Jahrhundert im 1. Stock Wohnungen errichtet. Jetzt wird ab Oktober das seit 2016 denkmalgeschützte Gebäude in der Oppitzgasse 9 revitalisiert und ein Kindergarten eingerichtet. Die Sparkasse Hainburg Privatstiftung hat für das insgesamt 6.800 Quadratmeter große Areal den Architekten Rainhardt Gallister beauftragt. NÖN-ARTIKEL WEITERLESEN: https://www.noen.at/bruck/grossprojekt-hainburg-stiftung-saniert-wasserkaserne-fuer-kinder-hainburg-a-d-donau-sanierung-kindergarten-wasserkaserne-print-227347179 (12.10.2020, “Großprojekt: Hainburg: Stiftung saniert Wasserkaserne für Kinder”)

Kurzbeschreibung: “Ehem. Tuchfärberei und Tuchfabrik, Wasserkaserne und Götzenhof“, Oppitzgasse 9: Der Götzenhof, auch Wasserkaserne, war wohl ein Ministerialenhof der Röthelstein-Haslauer. Er wurde urkundlich 1411 als herzogliches Lehen erwähnt, fiel aber bereits 1590 öde. 1702 wurde eine k. k. Tuchfabrik errichtet, von 1829 bis 1845 Kaserne des k. k. Mineurcorps. Aktuell befindet sich eine städtische Wohnhausanlage auf dem Gelände, die zweigeschoßige Anlage erstreckt sich um einen weitläufigen, im Norden und Osten von der Stadtmauer begrenzten Hof, die Einfahrt hat ein Kreuzgratgewölbe und ein Korbbogenportal.” (Quelle: Denkmalliste Wikipedia). +++ Vgl. auch Eintrag im Buch von Gerhard A. Stadler.

Fotos vom ehem. Götzenhof auf Wikipedia: https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:G%C3%B6tzenhof_Hainburg_an_der_Donau?uselang=de

Älterer Medienbericht:

Dez. 2008, NÖN (Nr. 52/2018):
Grabungen geplant / Die Stiftung will der Gemeinde die Wasserkaserne abkaufen und archäologische Grabungen veranlassen. Privatstiftung will die Wasserkaserne kaufen: https://www.stiftung-hainburg.at/wp-content/uploads/2017/03/noen_52_2008.pdf

Literatur:

Gerhard A. Stadler, Das industrielle Erbe Österreichs, Geschichte – Technik – Architektur, Wien-Köln, Weimar 2006, Seite 296, Eintrag “Tuchmanufaktur in der Pontonierkaserne, Oppitzgasse 9, Hainburg an der Donau”

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: Niederösterreich südlich der Donau, Teil 1: A bis L (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Horn/Wien 2003, Seite 692

 

 

Linz (OÖ): Wohnsiedlung Sintstraße – Teilabriss trotz Denkmalschutz?

Die Wohnanlage in der Sintstraße im 14. Linzer Bezirk Industriegebiet-Hafen (KG: Lustenau) soll – trotz Denkmalschutz – zum Teil abgerissen werden. Dem Vernehmen nach hat das Bundesdenkmalamt bereits eine grundsätzliche Zusage für den Teilabbruch der nach Plänen des Stadtbaudirektors Curt Kühne (1883-1963) im Jahr 1927 erbauten Arbeiterhäuserkolonie gegeben (für Abriss vorgesehen: Sintstraße 3 und 5 im Norden sowie die Häuser Sintstraße 27, 29, 33, 35 und 37 im Süden). Der Gemeinderat und Stadtentwickler, Lorenz Potocnik, beklagt dies vehement in einer Presseaussendung: Wenn das wirklich so kommt, bleibt von der denkmalgeschützten Arbeitersiedlung in der Sintstraße nur mehr ein Rumpf übrig: Geht es nach der STRABAG () und der GWG (Gemeinnützige Wohnungs­gesellschaft der Stadt Linz GmbH), sollen nur 11 der 18 Gebäude der historisch-städtebaulichen Vision einer ‘Gartenstadt’ des legendären Curt Kühne stehenbleiben. Der Rest soll der Abrissbirne und Neubauten geopfert werden. ‘Statt einem innovativen Konzept rund um das gesamte historische Ensemble geht’s jetzt in Richtung maximalem Profitdenken – leider ein weiterer Sündenfall seitens der stadteigenen GWG vor hemmungslosen Investorenwünschen“. Vertreter von GWG und Strabag erwidern: „Der Denkmalschutz auf dem Areal ist nach wie vor aufrecht.“ Ein Ideenwettbewerb läuft, im Mai sind Verhandlungen mit dem Denkmalamt anberaumt, um die nächsten Schritte zu klären. Vorwurf von Potocnik: “Die GWG hat letztes Jahr die denkmalgeschützte Arbeitersiedlung in der Sintstraße einfach an den Bestbieter (STRABAG) verkauft. Von den ursprünglichen Plänen, das gesamte Ensemble zu erhalten und durch Sanierung und Verdichtung aufzuwerten, war bereits beim Verkauf keine Rede mehr. Die vom legendären Stadtbaudirektor Curt Kühne von 1927-1931 erbaute Hafenarbeiter-Siedlung hätte enormes Potenzial – jetzt wird das Gelände maximal verwertet, Luxus- oder Anlegerwohnungen, statt der bisher angesiedelte leistbare und soziale Wohnbau werden verwirklicht.” Seit Februar läuft jetzt ein von der STRABAG und der GWG ein ausgeschriebener Architektenwettbewerb. TIPS-ARTIKEL WEITERLESEN: https://www.tips.at/nachrichten/linz/wirtschaft-politik/531574-denkmalgeschuetzte-arbeitersiedlung-am-hafen-soll-ein-ort-der-zukunft-werden (15.4.2021, “Denkmalgeschützte Arbeitersiedlung am Hafen soll ein ‘Ort der Zukunft’ werden”)

Beschreibung “Gartenstadt Sintstraße” (Lorenz Potocnik):
Architekt dieser von 1927-1931 errichteten Hafenarbeiter-Siedlung war der legendäre Stadtbaudirektor Curt Kühne. Das „Rote Linz“ verfolgte damals die Idee einer Gartenstadt – eher kleine, schmucklose Wohnhäuser mit viel Grünraum als Treffpunkt und Kommunikationsraum, die sich an englische Vorbilder anlehnte. Das Viertel umfasst 18 idente, zweigeschossige, freistehende Häuser mit 144 (der damaligen Zeit entsprechenden, sehr kleinen) Wohnungen auf einem knapp 16.000 Quadratmeter großen Grundstück mit einer parkähnlichen Grünanlage als Zentrum. Die ehemalige Arbeitersiedlung ist architektonisch ein historisch wertvolles Beispiel für die bis heute lebendige „Gartenstadt“-Bewegung. Seit 2008 war die Anlage im Besitz der GWG. Diese wollte die Siedlung abreißen und Standard-Wohnungen errichten. Bis auf 4 Einheiten stehen die Häuser etwa seit 2015 leer.

Originale Presseaussendung Lorenz Potocnik (14.4.2021):

Abriss der Sintstraßen-Häuser zur Gewinn-Maximierung von STRABAG und GWG: https://linz.news/2021/04/potocnik-abriss-der-sintstrassen-ha%CC%88user-zur-gewinn-maximierung-von-strabag-und-gwg

Wohnsiedlung Sintstraße, Linz

Die Arbeiterwohnhäuser zeigen am risalitartig ausgebildeten Stiegenhaus einen expressionistischen Dekor in Form von Klinkerverkleidungen an den wesentlichen Bauteilen, Foto: Lorenz Potocnik

Weitere Fotos der ehem. Arbeitersiedlung Sintstraße (Wikimedia Commons): https://commons.wikimedia.org/w/index.php?search=linz+sintstra%C3%9Fe&title=Special:MediaSearch&go=Go&type=image

Weitere Medienberichte:

15. April 2021, Oberösterreichische Nachrichten
Steht historische Arbeiter-Siedlung in Linz jetzt doch vor dem Teilabriss? Gerüchte um Aufhebung des Denkmalschutzes für sieben der 18 Häuser in der Sintstraße (Bezahlschranke): https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/steht-historische-arbeiter-siedlung-in-linz-jetzt-doch-vor-dem-teilabriss;art66,3384434

14. Oktober 2020, Tips
GWG verkauft denkmalgeschützte Siedlung in der Sintstraße. Die denkmalgeschützte Arbeitersiedlung in der Sintstraße gilt als historisch einzigartiges Beispiel einer Linzer Gartenstadt. Nun verkauft die GWG die Siedlung an die Strabag – und erntet Kritik dafür: https://www.tips.at/nachrichten/linz/wirtschaft-politik/518819-gwg-verkauft-denkmalgeschuetzte-siedlung-in-der-sintstrasse

14. Oktober 2020, Oberösterreichische Nachrichten
GWG will Arbeiter-Siedlung an die Strabag verkaufen. Die denkmalgeschützte Siedlung in der Sintstraße gilt als historisch wertvoll. Die Strabag soll nun um 3,9 Millionen Euro den größten Teil des Areals kaufen (Bezahlschranke): https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/gwg-will-arbeiter-siedlung-an-die-strabag-verkaufen;art66,3311855

31. Oktober 2017, Tips
Kreativschmiede belebt denkmalgeschützte Sintstraße. Dank Nadine Müller, Steven Osmanaj und ihrem „Sintwerk“ kehrt wieder Leben in die lange Zeit leerstehenden ehemaligen Arbeiterhäuser in der Linzer Sintstraße ein: https://www.tips.at/nachrichten/linz/wirtschaft-politik/408103-kreativschmiede-belebt-denkmalgeschuetzte-sintstrasse

23. Jänner 2017, Oberösterreichische Nachrichten
Arbeitersiedlung Sintstraße braucht neuen Schwung. Sie sind denkmalgeschützt und ein Teil der Linzer Stadtgeschichte. Aber was wird mit den von 1927 bis 1931 von Stadtbaudirektor Curt Kühne errichteten Häusern in der Sintstraße? Diese Frage ist weiterhin offen: https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/Arbeitersiedlung-Sintstrasse-braucht-neuen-Schwung;art66,2463034

18. Jänner 2016, Oberösterreichische Nachrichten
Neos sind für den Verkauf der Arbeitersiedlung Sintstraße. GWG soll zu Fixpreis verkaufen können – Antrag im Gemeinderat: https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/Neos-sind-fuer-den-Verkauf-der-Arbeitersiedlung-Sintstrasse;art66,2086177

21. August 2012, Oberösterreichische Nachrichten
Denkmalschützer setzen sich gegen Linzer Abriss-Befürworter durch. Nach langem Hin und Her kommt eine 85 Jahre alte Wohnsiedlung im Linzer Hafenviertel unter Denkmalschutz. Die Anlage ist Eigentum der städtischen Linzer Wohnungsgesellschaft GWG. Geschützt werden alle 18 Bauten: https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/Denkmalschuetzer-setzen-sich-gegen-Linzer-Abriss-Befuerworter-durch;art66,950167

13. August 2012, ORF
Sintstraße bald unter Denkmalschutz. Der lange Konflikt zwischen der Wohnungsgesellschaft GWG und dem Bundesdenkmalamt um die Häuser in der Linzer Sintstraße dürfte ein Ende gefunden haben. Die 18 Häuser sollen jetzt unter Denkmalschutz gestellt werden: https://ooe.orf.at/v2/news/stories/2545456

26. Jänner 2012, ORF
Konflikt um denkmalgeschützte Bauten. Sie liegt abseits des Geschehens und ist doch Zentrum eines Konflikts, der seit Jahren zwischen Bundesdenkmalamt und der Stadt Linz schwelt: die Sintstraße. Geht es nach der GWG, soll hier abgerissen und neu gebaut werden. Das kommt für das Bundesdenkmalamt nicht in Frage: https://ooe.orf.at/v2/news/stories/2518595

3. März 2011, ORF
Streit mit Denkmalamt über Linzer Sintstraße. Seit über einem Jahrzehnt ist die Wohnanlage Sintstraße im Linzer Hafen ein Dauerthema. Die Stadt will die völlig heruntergekommenen Wohnhäuser abreißen und neue errichten. Das Denkmalamt sagt kategorisch “Nein”: Eine Sackgasse: https://ooev1.orf.at/stories/502174

14. Jänner 2009, Oberösterreichische Nachrichten
Ende des Behördenstreits um Häuser in Sintstraße in Sicht. Seit mehr als drei Jahren streiten Stadt und Denkmalamt darüber, ob die 18 historischen Wohnhäuser in der Sintstraße abgerissen werden dürfen. Nun scheint endlich ein Ende des Streits in Sicht: https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/Ende-des-Behoerdenstreits-um-Haeuser-in-Sintstrasse-in-Sicht;art66,94471

Literatur/Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österrreichs: Oberösterreich, Band II: Linz, Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Horn/Wien 2009, Seite 363

Österreichische Kunsttopographie, Band LV: Die profanen Bau- und Kunstdenkmäler der Stadt Linz, III. Teil: ‘Außenbereiche, Urfahr, Ebelsberg’,  Horn 1999, Seite 247

Andrea Bina und Lorenz Potocnik (Hrsg.), Architektur in Linz, 1900-2011, Wien 2012, Seite 75

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band I: ‘Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg’, Salzburg und Wien 1980, Seite 177

Währinger Bad (Wien) Höherwidmung – Stellungnahme Planentwurf 8280

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8280

Für das Gebiet zwischen Klostergasse, Staudgasse, Lacknergasse und Schulgasse im 18. Bezirk, Katastralgemeinde Währing und Weinhaus

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Klostergasse 27, ehemaliges Währinger Bad (Tröpferlbad). Erbaut 1898 vom Wiener Stadtbauamt mit turmartig überhöhtem Mittelrisalit, Nutung. Inneres umgestaltet. Der aktuell gültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument 7505 aus dem Jahr 2003) mit Bauklasse II (bis 12 Meter Gebäudehöhe) soll laut vorliegendem Planentwurf auf Bauklasse III (16 Meter) erhöht werden. Dies wird grundsätzlich kritisch gesehen, da erfahrungsgemäß Höherwidmungen von Bestandsgebäuden eine mögliche optische Entstellung oder gar Abriss – auch in Schutzzonen – begünstigen. Insbesondere besteht durch eine mögliche Aufstockung die Gefahr, dass die optische Wahrnehmung des turmartigen Mittelrisalits stark beeinträchtigt wird. Die „Besondere Bebauungsbestimmung“ „nur für Bildungs- und Betreuungszwecke sowie soziale Zwecke“ (BB1) wird hingegen begrüßt. Auf jeden Fall wäre vorab darauf zu achten, dass die Erhaltung der Fassade (dreigeschoßig + Souterrain) nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten vertraglich garantiert wird, bevor ein solcher Mehrwert durch eine größere Bebauungsmöglichkeit rechtlich beschlossen wird.

Klostergasse 27, Währinger Bad, 1180 Wien

Ehem. Währinger (Tröpferl-)Bad, Klostergasse 27 in Wien-Währing, Foto: 31.8.2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Lacknergasse 98, steht per Bescheid unter Denkmalschutz. Beschreibung Dehio-Handbuch (1996): Ehem[alige]. Kinderschutzstation, heute Männerheim St. Josef der Caritas, erb[aut]. 1907 von Josef Plečnik, b[e]m[er]k[ens]w[erter]. Stahlbetonbau in streng stilisierten Neoempire-Formen mit Pilastergliederung und secessionistisch-antikisierendem gemalten Friesdekor im Obergeschoß, plastische Akzente durch gerade Fensterverdachungen auf kräftigen Konsolen; in der Eingangsachse 3armige Treppe, Innenumbau 1938/39.“ Unser Verein Initiative Denkmalschutz gewinnt den optischen Eindruck, dass die „Bauklasse III 13 m“ nicht dem Bestand entspricht, sondern höher ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Bauklasse exakt dem kulturhistorisch äußerst wertvollem Bestand anzugleichen.

Ehemalige Kinderschutzstation, Lacknergasse 28, Architekt Josef Plečnik, 1180 Wien, Foto: Okt. 2012, Fotograf: Thomas Ledl, CC BY-SA 3.0 at, Wikipedia

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

Literatur:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 498 ff.

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 232

PS: Die öffentliche Auflage dieses Planentwurfs war vom 12. August bis 23. September 2021 (https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell)

Linktipps:

– Lesetipp: 18. April 2019, WienSchauen: Währinger Bad: Schützt Gesetz vor Abriss? https://www.wienschauen.at/waehringer-bad-schuetzt-gesetz-vor-abriss-klostergasse-27

– Währinger Bad, Fotos von Erich J. Schimek / Initiative Denkmalschutz: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157703007642564

Nußdorf-Heiligenstadt (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8361

Initiative Denkmalschutz

Stellungnahme zum Planentwurf 8361 – Nußdorf-Heiligenstadt

Für das Gebiet zwischen Heiligenstädter Straße, Grinzinger Straße, Linienzug 1-4, Grinzinger Straße, Springsiedelgasse, Zahnradbahnstraße, Eroicagasse, Dennweg, Linienzug 5-8 und Hammerschmiedgraben im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Nußdorf und Heiligenstadt

Öffentliche Auflage vom 5. Jänner bis 16. Februar 2023

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen.

Die Stellungnahme im Detail:

Sehr begrüßt werden die vielfachen neuen Schutzzonenausweisungen sowie die reduzierte Bebaubarkeit beim erhaltenswerten historischen Gebäudebestand (z.B. Hammerschmidtgasse 18A). Kritisiert werden muss jedoch, dass nirgends in einer „Besonderen Bebauungsbestimmung“ die Anzahl der Hauptgeschoße gemäß Bestand festlegt wird, was den Schutz historischer Bauten deutlich stärken würde (vgl. Einleitung).

Armbrustergasse 10 siehe Probusgasse 1

Armbrustergasse 16 (FOTO): Bei dieser 1900 erbauten, neobarocken Gründerzeitvilla (Architekt Adolph Ambor bzw. Adolf Amber; Dehio S. 551, Achleitner S. 56) mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden, insbesondere in Richtung Süden.

Armbrustergasse 18 (FOTO): Bei dieser späthistoristischen Gründerzeitvilla (mit vereinfachter Fassadengestaltung) mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden, insbesondere in Richtung Nordosten.

Gänzlich unverständlich ist, dass die beiden unten beschriebenen Villen Armbrustergasse 20 und 22 nicht für die Schutzzone vorgesehen sind; beim Architekten des Hauses Nr. 22 handelt es sich gar um einen weltberühmten Architekten des Wiener Jugendstils. Es wird daher nachdrücklich empfohlen, dass diese beiden erhaltenswerten, nicht denkmalgeschützten Häuser zumindest als Schutzzone ausgewiesen werden. Weiters wird angeregt, dass die Bebaubarkeit viel mehr dem Bestand angepasst wird (d.h. dass die Baufluchtlinien dem Bestand angeglichen und wohl eher Höhenwidmung/Bauklasse „W I 6,5 m“ als – wie im vorliegenden Planentwurf „W I 7,5 m“ – festgesetzt werden):

Armbrustergasse 20, Villa Dr. Tietze (FOTO). Erbaut 1907, Architekt Hartwig Fischel (Ausführung: Adolf Micheroli), Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) kurz die Haus-Nr. erwähnt (S. 551) und auch im bekannten Achleitner-Architekturführer mit Foto und Beschreibung (S. 56). Seit 2005 ist an der Einfriedung eine Gedenktafel angebracht: “Im Andenken an die Kunsthistoriker Hans Tietze (…) und Erica Tietze-Conrat (…) denen dieses Haus von 1908-1938 Heimat war.“ Hans Tietze (*1880, +1954) war auch ein bekannter Denkmalpfleger aus der Frühzeit des Denkmalschutzes.

Armbrustergasse 21 siehe nach Armbrustergasse 22

Armbrustergasse 22, Villa Legler (FOTO). Dehio-Eintrag (Hrsg. Bundesdenkmalamt, S. 551): “Nr. 22: Haus Legler, erb. 1905-07 von Josef Hoffmann, später verändert (1914 gartenseitige Veranda, 1934 Innenumbau). Schlichte 2geschossige Villa mit Rauhputz und Faschenrahmungen, Sprossenfenstern und Walmdach.” Ausführlicher Eintrag auch im Achleitner-Architekturführer (S. 56).

Armbrustergasse 21 (FOTO; auf Google Maps nicht wirklich sichtbar): Die Bebaubarkeit, insbesondere die Baufluchtlinien betreffend, mögen bei dieser „repräsentativen freistehenden Villa“ (Zitat Erläuterungsbericht, S. 18) dem Bestand angepasst werden.

Eroicagasse 15 (FOTO): Bei diesem 1899 erbauten, gründerzeitlichen Miethaus (Dehio, S. 557) möge die Baufluchtlinie der Hauptfassade angepasst werden.

Greinergasse 35 siehe Kahlenberger Straße 1

Greinergasse 39 (FOTO): Ehemaliger Freihof des Stiftes Kremsmünster, denkmalgeschützter, stattlicher Winzerhof 16. Jh. (Dehio, S. 585). Es wird angeregt, die im Planentwurf vorgesehene (und aktuell gültige) Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ zu reduzieren.

Greinergasse 48 (FOTO): Beim Gasthof Alt-Nußdorf, im Kern 16. Jh. (Dehio, S. 585) möge die im Planentwurf vorgesehene Höhenwidmung/Bauklasse „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ reduziert werden.

Hammerschmidtgasse 18A (Ecke Steinbüchlweg 13; FOTO): Sehr begrüßt wird die Reduzierung der Höhenwidmung/Bauklasse des desolaten, „ehem. Winherzhauses(?)“ mit „im Kern vielleicht 17. Jh., umgebaut.“ (Dehio, S. 587) von aktuell gültig „W I 7,5 m“ auf „W I 4,5 m“.

Heiligenstädter Straße 173 (FOTO): Beim ehemaligen Vorstadthaus mit frühhistoristischer Fassade (Dehio, S. 569) möge die – im Planentwurf vorgesehene – Höhenwidmung/Bauklasse „ W II 9 m“ auf „W I 7,5 m“ reduziert werden.

Heiligenstädter Straße 187 (FOTO): Das repräsentative, ehemalige Vorstadthaus mit frühhistoristischer Fassade (Dehio, S. 569) möge von der im Planentwurf vorgesehenen Höhenwidmung/Bauklasse „W II 9 m“ auf „W I 7,5 m“ reduziert werden.

Heiligenstädter Straße 201 siehe Nußdorfer Platz 8

Heiligenstädter Straße 207 (FOTO): Bei diesem historischen Gebäude, Teil des Freihofes / ehem. Nußdorfer Brauerei, möge beim nördlichen, zurückgesetzten Seitenrisalit (drei Fensterachsen breit) die Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5“ auf „W I 6,5 m“, also mehr dem Bestand entsprechend, reduziert werden. (Der vorspringende Hauptrisalit des Gebäudes hat die Adresse Heiligenstädter Straße 205b).

Heiligenstädter Straße 225 (FOTO): Beim stattlichen Gründerzeithaus mit kleinem Eckturm und Fachwerkgliederung in den Obergeschoßen möge die Baufläche der Garageneinfahrt (südlich der Seitenfassade) gänzlich gestrichen bzw. ansonsten nur der Größe der Garageneinfahrt entsprechend als Baufläche ausgewiesen werden.

Heiligenstädter Straße 255, Wien

Das mächtige Gründerzeithaus in der Heiligenstädter Straße 255 (am Weg nach Klosterneuburg), Foto: 12.2.2023, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Heiligenstädter Straße 255 (FOTO): Das mächtige Gründerzeithaus (um 1900) mit Turm und Erker (mit späthistoristischer Fassadendekoration), direkt neben der Hauptverkehrsader nach Klosterneuburg gelegen, ist zweifelsfrei erhaltenswert im Sinne der Bauordnung und möge daher unbedingt als Schutzzone ausgewiesen werden.* Um die langfristige Erhaltung zu sichern, möge auch eine Baufläche für das Gründerzeithaus ausgewiesen werden, und zwar nur dem exakten Gebäudebestand entsprechend (oder ein wenig geringer) sowie mit Festlegung der Anzahl der Hauptgeschoße in einer „besonderen Bestimmung“ (BB); derzeit im aktuell gültigen Plandokument sowie im vorliegenden Planentwurf ist die Grundfläche nur als Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel (SWW) ohne Bebaubarkeit festgesetzt.

Kahlenberger Straße 1 (Ecke Greinergasse 35; FOTO): Stattliches, denkmalgeschütztes einstöckiges Winzerhaus aus dem 16./17. Jh. (ehemals Besitz des Schottenklosters), im Kern spätmittelalterlich (Dehio, S. 587). Es wird angeregt, die im Planentwurf vorgesehene (und aktuell gültige) Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ zu reduzieren, ebenso für Kahlenberger Straße 3 (Fassade Mitte 19. Jh., im Kern deutlich älter).

Kahlenberger Straße 51-57 (FOTO) und Nr. 72-74 (FOTO): Bei diesen für die Schutzzone vorgesehenen historischen Gebäuden mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden. Bei den giebelständigen Gebäuden Kahlenberger Straße 53-55 möge noch die besondere Bebauungsbestimmung „BB5“ ausgewiesen werden (Firste der Dächer parallel zu den seitlichen Grundgrenzen).

Nußdorfer Platz 8 (Ecke Heiligenstädter Straße 201; FOTO): Ehem. Gasthof Zur Rose, erbaut 4. Viertel 19. Jh., 2-3 geschoßiger repräsentativer Bau in Neorenaissance-Formen und Mittelrisalit (Dehio, S. 589). Hier möge die Höhenwidmung/Bauklasse (einheitlich im vorliegenden Planentwurf als „W II 10,5 m“ ausgewiesen) stärker differenziert auf die unterschiedlichen Bauhöhen des Gebäudes eingehen (die seitlichen, zweigeschoßigen Seitenflügel z.B. auf „W I 7,5 m“ reduzieren).

Oskar-Spiel-Gasse (1-) 3 (FOTO): Bei diesem in der Gründerzeit erbauten Schulgebäude möge die Baufluchtlinie der östlichen Hauptfassade angeglichen werden. FOTO:

Probusgasse 1 (Ecke Armbrustergasse 10; FOTO): Die Bauhöhenwidmung möge mehr dem Bestand des aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts stammenden Wohnhauses angepasst werden. Statt der im aktuell gültigen Plandokument und im aktuell vorliegenden Planentwurf ausgewiesenen Bauklasse I (ohne Beschränkung) möge die Bauklasse „W I 7,5 m“ festgesetzt werden.

Probusgasse 12 (FOTO): Ehemaliger Heuriger Werner Welser. Es ist gänzlich unverständlich und muss scharf kritisiert werden, dass der Gemeinderatsausschuss bei diesem ebenerdigen Winzerhaus im Oktober 2022 ein Umbauprojekt noch auf Basis des bisher gültigen Plandokuments, also während einer gültigen Bausperre (in Vorbereitung der jetzt vorliegenden öffentlichen Auflage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes) bewilligte, das den Zielsetzungen der Bausperre ganz offensichtlich zuwiderläuft (vgl. Erläuterungsbericht, S. 13: „Schwerpunktsetzung ‚Ortskernschutz‘“). So kann der Eigentümer nämlich jetzt eine höhere Bebaubarkeit ausnützen, als im aktuell vorliegenden Planentwurf zugelassen worden wäre, was unserer Meinung nach dem Ortsbildschutz und der Erhaltung alter Ortskerne klar zuwiderläuft. (vgl. Krone, 10.10.2022, „Wegen Wohnhaus: Wieder Angst um einen Wiener Heurigen“: ; MeinBezirk 17.10.2022: „Probusgasse: Heuriger in Döblinger Schutzzone wird zum Luxus-Wohnhaus“).

Springsiedelgasse 28, Villa Bernatzik (FOTO): Bei der 1912/13 von Josef Hoffmann erbauten, denkmalgeschützten Villa (Dehio S. 600 f.; Achleitner S. 98) mögen die Baufluchtlinien an den Gebäudebestand angepasst werden; so ist insbesondere die im aktuell gültigen Plandokument (noch ohne Schutzzone) und die im Planentwurf (mit Schutzzone) vorgesehene bebaubare Fläche im Anschluss an die nördliche Seitenfassade der Villa in keiner Weise denkmalverträglich (und vermutlich auch kaum die rückwärtige, östliche).

Steinbüchlweg 13 siehe Hammerschmidtgasse 18A

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
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Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
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ZVR-Nr.: 049832110

L i t e r a t u r:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. Bis XIX. Und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg, 2010

 

* Seit wenigen Jahren können sogar Einzelgebäude als Schutzzone ausgewiesen werden (z.B. Nikolsdorfer Gasse 10 und Nikolsdorfer Gasse 20, Plandokument 8191 aus 2018; Darwingasse 35, Plandokument 8166 aus 2018)

In dieser Stellungnahme erwähnte Häuser (u.a.): Kahlenberger Straße 51, Kahlenberger Straße 53, Kahlenberger Straße 55, Kahlenberger Straße 57, Kahlenberger Straße 72, Kahlenbergerstraße 74, Oskar-Spiel-Gasse 1, Oskar-Spiel-Gasse 3

Rankweil (Vbg.): Häusle-Villa muss nach Brand nicht abgerissen werden

Die denkmalgeschützte Häusle-Villa in Rankweil kann erhalten bleiben. Die Villa stand im März in Flammen, kurz nachdem es die Gemeinde Rankweil erworben hatte. Nun gab die Gemeinde bekannt, dass eine Sanierung trotz des großen Brandschadens möglich sei. ORF-BERICHT WEITERLESEN: https://vorarlberg.orf.at/stories/3049391 +++ Weiterer Medienbericht (Vorarlberg online): https://www.vol.at/haeusle-villa-bleibt-erhalten/6622583 +++ Ältere iD-Meldung (15.3.2020): Denkmalgeschütztes Häusle-Villa ausgebrannt. In der Gemeinde Rankweil ist in der Nacht auf Sonntag (14./15.3.2020) in der 1902 erbauten Heimatstil-Villa ein Feuer ausgebrochen (St.-Peter-Gässele 1). Das seit Jahren unbewohnte Gebäude  – vom erfolgreichen Rankweiler Sticker Johann Marte erbaut – war erst vor kurzem von der Gemeinde erworben worden. +++ Brandeinsatz-Bericht (Fireworld.at): https://www.fireworld.at/2020/03/15/vbg-denkmalgeschuetzte-haeusle-villa-in-rankweil-in-vollbrand +++ Älterer Bericht (2016): Lange hat das Bundesdenkmalamt mit dem Eigentümer der denkmalgeschützten Villa Häusle über eine dringend notwendige Bestandssicherung verhandelt. Laut Denkmalamt mussten das Dach und mehrere Fenster der 1902 im Heimatstil erbauten Villa (Dehio) abgedichtet werden, um weitere Schäden zu verhindern. Nachdem mehrere Fristen verstrichen waren und seit Herbst eine Finanzierungszusage des Denkmalamtes vorliegt, hat die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch die Umsetzung in per Bescheid angeordnet. Siehe: “Gemeinde hat Häusle-Villa gekauft” (16.12.2019; Vorarlberg Online): https://www.vol.at/gemeinde-hat-haeusle-villa-gekauft/6459968; “Notmaßnahmen bei Häusle Villa abgeschlossen” (7.3.2016; Vorarlberg Online): https://www.vol.at/rankweil/notmassnahmen-bei-haeusle-villa-abgeschlossen/4645396; “Bürgerforum: ‘Juwel’ Häusle-Villa der Gemeinde erhalten. Notsicherungsmaßnahmen an Häusle-Villa sollen noch vor dem Winter starten” (29.10.2015; Vorarlberg Online): https://www.vol.at/buergerforum-juwel-der-gemeinde-erhalten/4502023 (vgl. Meldung: “Notmaßnahmen für Häusle Villa” (Marktgemeinde Rankweil): https://www.rankweil.at/aktuell/notmassnahmen-fuer-haeusle-villa). +++ Kurzbeschreibung in Denkmalliste (Wikipedia): Villa Häusle, Wohngebäude und Stickereigebäude: “Die zweigeschoßige Villa mit geschwungenem Giebel und turmartigem Aufbau im Nordosten wurde 1902 errichtet.” (Quelle: Denkmalliste Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Rankweil). +++ Fotos der Häusle-Villa (Wikimedia Commons): https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Villa_H%C3%A4usle_(Rankweil)?uselang=de.

 

Hitlers Geburtshaus: “Neutralisierung muss scheitern”. Initiative Denkmalschutz: Erhaltung und Kontextualisierung ‘State of the Art’

Bundesministerium unterdrückt Kommissionsbericht. Die de facto Denkmalschutzaufhebung muss rückgängig gemacht werden!

Wien (OTS) – Nach der letztwöchigen Allparteien-Entscheidung der Stadtgemeinde Braunau, den Mahnstein vor Hitlers Geburtshaus zu belassen, ist das Konzept der “Neutralisierung” wohl endgültig gescheitert. Es war aber ohnehin zum Scheitern verurteilt, denn ExpertInnen und Wissenschafter geben der “Kontextualisierung” ganz klar den Vorrang (Abteilungsleiter im Bundesdenkmalamt Friedrich Dahm im ‘Journal Panorama’, Ö1 Radio am 7.7. zu Denkmalschutz: “Bewahrung und Kontextualisierung”), zuletzt Ljiljana Radonić (Österr. Akademie der Wissenschaften) im Radio auf Ö1 gestern um 13 Uhr, Expertin für Erinnerungspolitik und Gedächtnistheorie zu Hitlers Geburtshaus: “Der Versuch einer Neutralisierung dieses Ortes, der muss scheitern”.

Neutralisierung: Politisches, nicht wissenschaftliches Konzept!

Das Konzept der “Neutralisierung” war von Anfang an ein rein politischer Wunsch, die Wissenschaft wurde nur als Feigenblatt vorgeschoben. Denn wenn man den Kommissionsbericht “Zum historisch korrekten Umgang mit dem Geburtshaus Adolf Hitlers” aufmerksam liest, war quasi die “Neutralisierung” – keine “Assoziierung mit der Person Hitlers” – die wesentliche Vorgabe an die WissenschafterInnen.

Transparenz? Fehlanzeige! Ministerium hüllt sich in Schweigen

Sektionschef Hermann Feiner (BMI) spricht in der Pressekonferenz am 2. Juni von “größtmöglicher Transparenz” und sagt, ein weiterer Kommissionsbericht zum Thema “Umgang mit historisch belasteten Örtlichkeiten” sei “veröffentlicht”(!) worden. Auf Nachfrage bleibt dieser Bericht unter Verschluss und wird als “internes Dokument” des Bundesministerium für Inneres (BMI) bezeichnet, “welches nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist”! Keine Chance die Wissenschaftlichkeit dieses Neutralisierungs-Konzepts also irgendwoher ableiten zu können!

Bundesdenkmalamt “begeistert”? – Eine reine Chimäre!

Juryvorsitzender Robert Wimmer bei der Pressekonferenz am 2. Juni: “Der Denkmalschutz war begeistert”. Doch diese Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage, denn das Denkmalamt wurde im Enteignungsgesetz eiskalt ausgeschaltet. Unter dem Vorwand der Verhinderung des NS-Gedenkens wurde dem Denkmalamt jegliche Behördenfunktion entzogen, nur ein Beraterstatus blieb im Wettbewerbsverfahren zur Umgestaltung.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer 0699/1024 4216 und Claus Süss 0676/740 43 27,
Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Bisherige Presseaussendungen der Initiative Denkmalschutz:

10. April 2018, APA-OTS
Hitlers Geburtshaus in Braunau: Initiative Denkmalschutz fordert Erhaltung des Altstadthauses statt tiefgreifende Veränderung
Keine denkmalbehördliche Bewilligung für baulichen Eingriff mehr nötig. Denkmalamt mittels Enteignungsgesetz ausgeschaltet
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180410_OTS0006

19. September 2016, APA-OTS
Hitler Geburtshaus: Hohe Politik täuscht Öffentlichkeit! Enteignung als Vorwand für Zerstörung? Initiative Denkmalschutz fordert Erhalt!
Nun ist es ausgesprochen: “Vollständige Beseitigung” des denkmalgeschützten Adolf Hitler Geburtshauses soll durch geplantes “Enteignungsgesetz” ermöglicht werden!
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160919_OTS0008

12. Juli 2016, APA-OTS
Hitler Geburtshaus: Aufhebung des Denkmalschutzes durch die Hintertür? Initiative Denkmalschutz kritisiert Enteignungsgesetz
Für ein würdiges Gedenken an die schreckliche Zeit des Nationalsozialismus ist Abriss weder nötig noch richtig!
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160712_OTS0014

Hallenbad Neusiedl (Bgld): Gericht bestätigt Denkmalschutz

Das Hallenbad in Neusiedl am See steht jetzt rechtskräftig unter Denkmalschutz. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt in einer Verhandlung am 27.11. den Bescheid des Bundesdenkmalamtes bestätigt. Der Bescheid wurde vom Bundesdenkmalamt bereits am 7. Juni 2019 ausgestellt und von der Stadtgemeinde und den Freizeitbetriebe Neusiedl Gmbh angefochten. Es ist damit das erste Hallenbad im Stil des Brutalismus, das jetzt unter Denkmalschutz steht. es wurde 1975-77 von den Architekten Rüdiger Stelzer und Walter Hutter erbaut (Adresse: Sportzentrum 4). Auch die Gemeinde wollte den Abriss, jetzt kündigt die Bürgermeisterin LAbg. Elisabeth Böhm (SPÖ) Gespräche mit dem Bundesdenkmalamt an. Laut “Liste brutalistischer Bauwerke in Österreich” auf Wikipedia gilt das Gebäude als “einziges aus dieser Zeit stammendes Hallenbad, das später nicht verändert wurde”. ORF-FERNSEHBERICHT ZUM NACHSEHEN (2 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Burgenland-heute/70021/Burgenland-heute/14073091/Neusiedl-Denkmalschutz-fuer-Hallenbad-fix/14804384 (27.11.2020, Burgenland Heute: “Neusiedl: Denkmalschutz für Hallenbad fix”) +++ ORF-BERICHT LESEN: https://burgenland.orf.at/stories/3077988

Politische Reaktion auf diese Entscheidung: Sportlandesrat Heinrich Dorner (SPÖ): Klares Bekenntnis zu Fortbestand des Hallenbads Neusiedl (27.11.2020), siehe: https://burgenland.spoe.at/de/startseite/aktuell/meldungen/detail/1225/dorner:-klares-bekenntnis-zu-fortbestand-des-hallenbads-neusiedl.html

Weitere aktuelle Medienberichte:
BVZ: https://www.bvz.at/neusiedl/neusiedl-am-see-gericht-bestaetigt-denkmalschutz-fuer-hallenbad-neusiedl-am-see-redaktionsfeed-hallenbad-neusiedl-am-see-schliessung-gerichtsprozess-redaktion-235303558
Kronenzeitung: https://www.krone.at/2285976
MeinBezirk: https://www.meinbezirk.at/neusiedl-am-see/c-lokales/denkmalschutz-ist-nun-fix_a4370009

Fotos des Hallenbades von Erich J. Schimek (Initiative Denkmalschutz): https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157662143694013

Ältere iD-Berichte:

31.5.2020, Initiative Denkmalschutz
Neusiedl Hallenbad: Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Sommer über Denkmalschutz
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/neusiedl-bgld-hallenbad-bundesverwaltungsgericht-entscheidet-im-sommer-ueber-denkmalschutz

4.3.2020, Initiative Denkmalschutz
Neusiedl Hallenbad: Denkmalamt für Schutz, jetzt Einsturzgefahr
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/neusiedl-bgld-hallenbad-denkmalamt-fuer-schutz-jetzt-einsturzgefahr