1978 wurde die Sixt-Mühle in Wittmannsdorf (Gerichtsbezirk Feldbach) in der Südoststeiermark stillgelegt, danach verfiel sie immer mehr. 2005 unter Denkmalschutz gestellt, wurde die alte Industriemühle 2011 von dem Baumeister Rudolf Strohmaier, Neffe der Müllermeisterin Rosa Maria Frauwallner, erworben, um das Erbe seines Großvaters Gottfried Sixt weiterzuführen. Strohmaier hat sie gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Mag. Theodor Poppmeier schließlich bis Juli 2014 erfolgreich revitalisiert. Die über 400 Jahre alte Ottersbachmühle war in ihrer Hochblüte mit fünf Wasserläufern, einer Ölmühle, Sägewerk und dem Müllerhaus eine der letzten voll ausgebauten Mühlen. Der Vorbesitzer Alois Frauwallner sah sich außer Stande, die verfallene Mühle zu erhalten, umso glücklicher ist er, dass die Mühle gerettet werden konnte. ORF-FERNSEHBEITRAG (2 MIN) ZUM NACHSEHEN:https://tvthek.orf.at/profile/Steiermark-heute/70020/Steiermark-heute/14083726/Sehenswuerdigkeit-Ottersbachmuehle/14870457 (1.3.2021, ORF ‘Steiermark Heute’: “Sehenswürdigkeit Ottersbachmühle”) ORF-BERICHT LESEN:https://steiermark.orf.at/magazin/stories/3092782 (1.3.2021, ORF Steiermark, “Von der Ruine zum Baujuwel”)
“Die Mühle wurde als Getreidemühle in der Mitte des 19. Jahrhunderts errichtet, der Ottersbach wurde dafür künstlich verlegt. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts erfolgte der Einbau einer Ölmühle. Der außen zweigeschoßige Bau hat innen vier Ebenen mit Holzstützen und verfügt über eine fast vollständig erhaltene Einrichtung (Walzenstuhl, Getreidewinde, Sackstützen usw.) einschließlich des ursprünglichen Antriebs über die Hauptwelle im Keller und die Transmissionsriemen und -wellen zu den Maschinen in den verschiedenen Geschoßen.” (Quelle: Liste der denkmalgeschützten Objekte in Sankt Peter am Ottersbach (Wikipedia))
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/03/Sixtmuehle_c-E-mil-mil_talk_CC_BY-SA_3-0_at_2006-04-04_Wikipedia.jpg600800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-03-07 21:54:242021-03-08 00:23:41St. Peter am Ottersbach (Stmk): Verfallene Mühle gerettet
Villa Rezek: “Eines der bedeutendsten und wohl auch mysteriösesten Wiener Häuser der frühen dreißiger Jahre” (Zitat Friedrich Achleitner) wird derzeit vom engagierten Architekten Maximilian Eisenköck in Zusammenarbeit mit dem Bundesdenkmalamt restauriert. Das Terrassenwohnhaus des Arztehepaares Dr. Rezek in der Wilbrandtgasse 37 in Pötzleinsdorf wurde 1932-33 vom Architekten Hans Glas (1892 – nach 1960) entworfen.
Treffpunkt: 9:50 Uhr vor dem Haus, Wilbrandtgasse 37, 1180 Wien
Spende erbeten: € … Annmeldung erforderlich an eMail:
Achtung: Veranstaltung unterliegt den aktuell gültigen Corona-Bestimmungen (z.B. “3-G-Regel”)
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/07/Wilbrandtgasse-37_c-Szojak_CC_BY-SA_3-0_at_2012-06-02_Wikipedia.jpg600800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-07-28 17:14:552022-04-27 04:26:30Führung durch das Haus Rezek
Stellungnahme zur 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes und 26. Änderung des Bebauungsplanes in 3002 Purkersdorf bei Wien (NÖ)
Zl.: B-031/2-wo-4596/2-2022
betreffend Wiener Straße 68(Teil des ehemaligen Sanatoriumsparks)
Grundstücksnummer (GST-NR) 170/14 (ÄP 2)
FW-Änderungen: Widmungsänderung von BS-Pflegeheim Seniorenbetreuung in BKN-1,1-Generationenhaus
BB-Änderungen: Festlegung 1,1/g/III, Anpassung Freifläche, Festlegung seitliche Baufluchtlinie
im Zusammenhang mit dem denkmalgeschütztem Sanatorium Purkersdorf („Seniorenresidenz Hoffmannpark“) auf dem Nachbargrundstück Wiener Straße 64-66 (GST-NR. 170/3; EZ 2489) sowie der historischen Gartenanlage auf beiden Grundstücken.
S t e l l u n g n a h m e:
Die laut Planentwurf zur Verbauung vorgesehene Grünfläche mit der GST-NR 170/14 (EZ 2605) grenzt unmittelbar an das weltberühmte Gebäude des ehemaligen Sanatoriums Purkersdorf (ehem. „Sanatorium Westend“) an, das als ein „Gesamtkunstwerk“ gilt und „zu einem Inkunabel der Architektur des 20. Jahrhunderts“ wurde (Zitat aus dem Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes aus 1992, S. 5). Diese Grünfläche bildet nicht nur einen essenziellen Teil des (ehemaligen) Sanatoriumsparks, sondern gilt auch als eine wichtige Freifläche für die Sichtbarkeit und Wirkung einer der Ikonen der österreichischen Architektur der Moderne, insbesondere die Blickbeziehung von der Wiener Straße her betreffend.
Das Sanatorium-Hauptgebäude (Hoffmann-Pavillon) gilt als Hauptwerk der kubisch-geometrischen Phase des Wiener Jugendstils. Es wurde 1904-06 vom berühmten Architekten Josef Hoffmann erbaut und bildet mit dem Park eine kulturgeschichtliche Anlage und Einheit. Nicht umsonst fand der „Sanatoriumspark“ Aufnahme im Standardwerk „Historische Gärten Österreichs – Garten und Parkanlagen von der Renaissance bis 1930“ von Eva Berger (Band 1: Niederösterreich, Burgenland, Wien-Köln-Weimar 2002, Seite 472 f.). Noch viel mehr betont der Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes (BDA) die Bedeutung und Wichtigkeit der dem Sanatorium zugehörigen Parkanlage:„Die den Objekten zugehörige und den Charakter der Anlage unterstützende Ausformung des Gartenbereiches mit seinen Wegen, Beeten und Bepflanzungen, stellt einen integrierenden Teil des Denkmals im Hinblick auf das intendierte Gesamtkunstwerk dar.“ (Zitat aus dem BDA-Unterschutzstellungsbescheid von 1992, S. 5).
Gemäß unseren umfassenden Grundbuchs-Recherchen unterliegt das betreffende Grundstück 170/14 weiterhin den Denkmalschutzbestimmungen, da eine entsprechende amtliche Löschung des Denkmalschutzes für das Grundstück nicht gefunden werden konnte, und diese Fläche im Unterschutzstellungsbescheid aus 1992 mitumfasst ist (damals mit der GST-NR. 170/1 (EZ 1827) und 170/3 (EZ 1826); eine abschließende Beurteilung respektive Verifizierung war uns in der kurzen Zeit jedoch nicht möglich). Es findet somit unserer Auffassung nach weiterhin der § 5 Abs. 1 im Zusammenhang mit dem § 4 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes Anwendung, in der „jede Veränderung, die (…) die überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen könnte“, einer Bewilligung des Bundesdenkmalamtes bedarf.
Das Denkmalamt konnte die Freifläche / Parkanlage jedoch nicht als „historische Gartenanlage“ unter Schutz stellen (obwohl im Unterschutzstellungsbescheid auf Seite 5 klar intendiert), da das österreichische Denkmalschutzgesetz hier – einzigartig in Europa – eine große verfassungsrechtliche Lücke aufweist. Umso mehr liegtdaher die kulturelle Verantwortung, dieses Kulturjuwel von der Verbauung freizuhalten, bei der Gemeinde Purkersdorf und dem Land Niederösterreich, zumal auch ein „generelles Leitziel“ gemäß § 1 Abs. 2 (1) lit. f. NÖ Raumordnungsgesetz 2014 die „Erhaltung (…) des Orts- und Landschaftsbildes“ darstellt. Dies wird hier – ob der einzigartigen Bedeutung des Hoffmann-Baues – in keiner Weise entsprochen, ganz im Gegenteil.
Umso befremdlicherwirkt daher auch die im Erläuterungsbericht zur geplanten Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes profane Begründung zur Verbauung: „Eine Nutzung der gegenständlichen Liegenschaft als Parkanlage für die Seniorenresidenz Hoffmannpark ist im gegebenen Ausmaß nicht erforderlich [!], da die umgebenden Bereiche des Areals des ehemaligen Sanatoriums ein ausreichendes Maß an Freiräumen zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt da die Parkanlage nicht öffentlich zugänglich ist, liegt im Bereich der gegenständlichen Liegenschaft eine sehr geringe Nutzungsdichte vor.“ (Zitat ident sowohl im Erläuterungsbericht zur Änderung des Bebauungsplanes, S. 6 als auch im Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, S. 7).
Umso absurder muss daher auch die profane Interessensabwägung erscheinen: „In der Abwägung der Interessen wird der Ermöglichung von zwei für die Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur erforderlichen Kindergartengruppen ggü. dem größtmöglichen Erhalt der Sichtachse zum Sanatorium Vorrang eingeräumt.“ (Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan, S. 8).
Es ist das übliche, allzu oft schlechte Spiel der Politik. Nutzungen für den „guten Zweck“ werden für geplante Verbauungen in sensible Natur- und Kulturräume als Argument vorgeschoben, im Wissen, dass man deren Verbauung anders schwerlich begründen kann. Unser Verein möchte daher ganz klar hinterfragen, ob die Gemeinde Purkersdorf wirklich nur im Bereich des Sanatoriums die dafür nötige Bebauungsfläche (oder Gebäude) finden kann, um hier die oben erwähnte soziale Infrastruktur für die Gemeinde herstellen zu können. Unser Verein möchte das ganz stark in Zweifel ziehen (Vgl. dazu, Robert Schediwy, Von guten Zwecken und Verwertungsinteressen, in: Zeitschrift „Denkma[i]l Nr. 3 / Okt. 2009, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, S. 15 f.: https://www.initiative-denkmalschutz.at/denkmail/Denkmail_Nr_03_web.pdf).
Der Verein Initiative Denkmalschutz spricht sich daher ganz klar gegen diese Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes aus. Ganz im Gegenteil, es wird nachdrücklich angeregt, diesen Bereich, der auch aktuell schon für eine – etwas geringere Verbauung – zugelassen ist, wieder rückzuwidmen, damit dieser weiterhin unverbaut bleibenund damit der überragenden kulturgeschichtlichen Bedeutung des ehemaligen Sanatoriums, ein Denkmal von internationaler Bedeutung(!), gerecht werden kann.
Markus Landerer und DI Dr. Alexander Schmiderer Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien www.initiative-denkmalschutz.at
Mobil: 0699 / 1024 4216
ZVR-Nr.: 049 832 110
Hitler Geburtshaus in Braunau: Die von der Politik unterdrückte Nutzungsdiskussion muss endlich nachgeholt werden!
Initiative Denkmalschutz: “Neutralisierung” mit Nachnutzung als Polizeistation denkbar ungeeignet. Quasi Denkmalschutzaufhebung vor sieben Jahren muss rückgängig gemacht werden!
Wien (OTS) – Anlässlich der heutigen Diskussionsveranstaltung “Hitlerhaus – was nun?” der Initiative “Diskurs Hitler-Haus” (Presseclub Linz, 11 Uhr) und der vorangegangenen Diskussion im Wiener MAK am 15.3.2023 (“How to Hitlerhaus?” von Diskurs-Architektur.eu), aber auch unter dem Aspekt der aktuellen Kostenexplosion des geplanten Umbauprojekts, ist es mehr als nötig, die geplante Umgestaltung und Nachnutzung von Hitlers Geburtshaus noch einmal zu hinterfragen; denn das von der Bundesregierung seit 2016 vorgesehene Konzept der “Neutralisierung” entspricht keineswegs den international anerkannten wissenschaftlichen Standards, sondern war ausschließlich und alleiniger Wunsch sowie Vorgabe der Politik (vgl. OTS 17.7.2020)! Jetzt zeigt man sich verlegen und erklärt in der aktuellen Stellungnahme des Innenministeriums (“Aktuelles”, 24.5.) die Polizei gar zur “größten Menschenrechts-Organisation Österreichs” (Hermann Feiner, ehem. Sektionschef im Innenministerium sowie Mitglied der “Kommission zum historisch korrekten Umgang mit dem Geburtshaus Adolf Hitlers”).
Politik: Täuschung der Öffentlichkeit und Diskussionverweigerung
Im Zuge des Enteignungsgesetzes wurde 2016 auch der Denkmalschutz defacto aufgehoben (OTS 10.4.2018), ohne die Öffentlichkeit darüber zu informieren; ganz im Gegenteil, die Absicht war offenbar, die Öffentlichkeit gezielt zu täuschen und jegliche Diskussion darüber zu verhindern (vgl. OTS 12.7.2016 sowie OTS 19.9.2016). Daher fordert die Initiative Denkmalschutz neuerlich eine Kontextualisierung des Gebäudes statt die Umsetzung des auch von der breiten Öffentlichkeit abgelehnten Konzepts der “Auslöschung” der Geschichte, denn der geographische Ort des Geschehens an sich lässt sich nicht zum Verschwinden bringen (“neutralisieren”).
Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433), Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/06/Braunau_Hitlerhaus_1_Wikipedia_Thomas-Ledl_CC-BY-SA-4.0.jpg655800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2023-05-26 01:23:272023-08-14 22:35:36Hitler Geburtshaus: Von Politik unterdrückte Nutzungsdiskussion muss nachgeholt werden!
Stellungnahme zum Planentwurf 8444 (2. Auflage) – ehem. AUVA-Verwaltungsgebäude, Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien
Für das Gebiet zwischen zwischen Lorenz-Böhler-Gasse, Pasettistraße, Linienzug 1-3, Adalbert-Stifter-Straße, Lorenz-Müller-Gasse und Kornhäuselgasse im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau
Öffentliche Auflage: 22. Mai 2025 bis 3. Juli 2025
Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Das ehem. Forschungs- und Verwaltungszentrum der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in der Adalbert-Stifter-Straße 65 wurde 1972 bis 1977 nach Plänen des österreichischen Architekten Kurt Hlaweniczka (https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Hlaweniczka) erbaut. Laut „Wien Geschichte Wiki“ befinden sich im Gebäude folgende Kunstwerke: ein Bronzerelief (1977) von Horst Aschermann, ein Bronzerelieftisch (1976) von Horst Aschermann, das Kupferrelief “Auferstehung” (1954) von Ludwig Schmidle, die Gipsskulptur “Heiliger Sebastian” (1958) von Ludwig Schmidle sowie das Gemälde “Großvater” (1963) von Wilhelm Zimmerhackl. Vor dem Gebäudekomplex steht die monumentale Nirosta-Skulptur „Offener Raum“ des Bildhauers Oskar Höfinger (https://de.wikipedia.org/wiki/Oskar_H%C3%B6finger).
Das Büro- und Verwaltungsgebäude „zählt“ laut der Fachorganisation Docomomo Austria„im Gebäudebestand der Nachkriegsmoderne in Wien aus konstruktiv-technischer Sicht sicherlich zu den herausragenden Bauten. Seinen Landmark-Charakter hat das Hauptgebäude der AUVA trotz baulicher Veränderung in der unmittelbaren Umgebung bis heute behalten. Es handelt sich um ein in seiner Entstehungszeit für Österreich herausragendes, technisch und funktional visionäres Gebäude und wird in der Literatur mehrfach in Zusammenhang mit dem Juridicum (Ernst Hiesmayr, 1970–84) und der UNO-City (Johann Staber, 1973-79) erwähnt.“ (vgl. https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt)
Kritisiert werden muss, dass im Erläuterungsbericht keinerlei Hinweis auf die erste öffentliche Auflage dieses Planentwurfs Nr. 8444 (12. Dezember 2024 bis 23. Jänner 2025), geschweige denn eine Begründung für die aktuelle, erneute öffentliche Auflage gegeben wird. Mit einem gewissen Aufwand konnte unser Verein dem Erläuterungsbericht die Unterschiede zur ersten öffentlichen Auflage entnehmen. Von der in der ersten öffentlichen Auflage beabsichtigten Verhängung eines „Wohnungsverbots“ (Erläuterungsbericht vom 18. November 2024, S. 9) wird im aktuellen Planentwurf abgerückt und „eine flächenmäßige Beschränkung der Wohnnutzung vorgeschlagen“. Weiters heißt es im Erläuterungsbericht vom 24. April 2025 (Seite 9): „Die Brutto-Grundfläche für Wohnen gemäß ÖNORM EN 15221-6 von überwiegend über dem anschließenden Gelände liegenden Räumen, ausgenommen Balkone und Dachterrassen, darf insgesamt höchstens 24.000 m2 betragen.“Völlig im Dunkeln bleibt die Intention dieser Änderung, was hiermit scharf kritisiert wird. Für die Zukunft wird eingemahnt, dass nicht nur auf die vorangegangene Auflage im Erläuterungsbericht der erneuten öffentlichen Auflage hingewiesen wird, sondern auch eine Begründung einer solchen zweiten Auflage des gleichen Planentwurfs angeführt werden muss (beide tragen die gleiche Planentwurfsnummer 8444).
Nur der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe gibt in seiner Stellungnahme vom 22. April 2025 einen Hinweis auf eine erneute Auflage des gleichen Planentwurfs. Darin heißt es: „Der Fachbeirat (…) kann die Änderungen aufgrund der prozesshaften Darstellung nachvollziehen.“ Für die interessierte Öffentlichkeit bleibt jedoch diese „prozesshafte Darstellung“ verborgen. Sehr überzeugt von der nun erfolgten Änderung im neuen Planentwurf scheint auch der Fachbeirat nicht zu sein. Während dieser den Antragsentwurf ursprünglich „positiv[!] zur Kenntnis“ genommen hat, nimmt er ihn jetzt nur mehr schlicht „zur Kenntnis“. Wieso nun der Fachbeirat in seiner erneuten Stellungnahme von seiner Unterstützung der Erhaltung des Gebäudes abweicht, bleibt ebenso im Dunkeln. In der ersten Stellungnahme vom 13. November 2024 heißt es noch: „Der Fachbeirat unterstützt nachdrücklich das Ziel, das Gebäude unter den Aspekten von Umwelterwägungen und Nachhaltigkeit zu erhalten und einer neuen Nutzung zuzuführen.“ Diese Textpassage fehlt bedauerlicherweise nun gänzlich in der aktuellen Fachbeiratsstellungnahme.
Seit März 2024 ist ein Unterschutzstellungsverfahren des Bundesdenkmalamtes im Laufen (Quelle: ORF, 4.7.2024 bzw. Rechnungshofbericht, S. 11, 33 und 49), dieser Umstand dokumentiert damit grundsätzlich die besondere Bedeutung dieses monumentalen und stadtbildprägenden, ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Nachkriegsmoderne. Auch im Erläuterungsbericht zum vorliegenden Planentwurf (Seite 8) wird – so wie im alten (Seite 9) – die Bedeutung des Gebäudekomplexes insofern anerkannt, als im Kapitel „Festsetzungen / Bebauungsstruktur“ ausgeführt wird, dass „der Positionierung, Gestaltung und bauhistorischen Bedeutung des Gebäudekomplexes (…) Rechnung getragen werden soll“. Daher wird nachdrücklich angeregt, für das Plangebiet eine Schutzzone gemäß § 7 Bauordnung für Wien auszuweisen, zumal Gebäude, die nach 1945 errichtet wurden, gemäß § 60 Abs. 1 lit. d baurechtlich nicht von einem Schutz vor Abbruch umfasst sein können. Eine solche Schutzzonenwidmung wird als umso wichtiger erachtet, da weiters nicht abgeschätzt werden kann, ob das Gebäude tatsächlich unter Denkmalschutz gestellt werden wird (die Schutzkriterien gemäß Denkmalschutzgesetz sind nämlich deutlich strenger und enger anzulegen als diejenigen der Bauordnung für Wien). Ein gutes Beispiel einer solchen ganz bewusst festgesetzten Schutzzonenwidmung für ein Gebäude der jüngeren Architektur stellt der 1993 errichtete ÖBV-Wohnbau von Henke Schreieck Architekten in der Frauenfelderstraße 14-20 / Ecke Kainzgasse 28 in Wien-Hernals dar (vgl. Nextroom-Eintrag: https://www.nextroom.at/building.php?id=2424&sid=2880&inc=pdf). Eine rechtsgültige Schutzzonenwidmung besteht dort seit Mai 2024 (Plandokument 8277).
Positiv ist auch das Bestreben im Planentwurf anzuerkennen, den Bebauungsplan des Gebäudekomplexes dem Bestand deutlich anzupassen. (Zitate aus beiden Erläuterungsberichten, jeweils Seite 9: „Mit der Bedachtnahme auf das spezielle Erscheinungsbild des Gebäudekomplexes aufgrund seiner Konstruktionsweise und der daraus resultierenden Konfiguration sollen die Baufluchtlinien (…) dem Baubestand entsprechend festgesetzt werden. Um der differenzierten Höhenentwicklung des Baubestandes Rechnung zu tragen, sollen bestandsorientierte Gebäudehöhenfestsetzungen vorgenommen werden. (…) Um zusätzliche Kubaturen im Dachbereich hintanzuhalten und der vorhandenen Gebäudestruktur zu entsprechen, sind auf den mit der Bauklasse VI ausgewiesenen Grundflächen die zur Erichtung gelangenden Dächer von Gebäuden als Flachdächer auszuführen“).
Kleinere Anpassungen des Bebauungsplanes im Sinne des Bestandes werden seitens der Initiative Denkmalschutz jedoch als notwendig erachtet, um die im Planentwurf noch vorhandenen baulichen Spielräume hintanzuhalten, die die bauhistorisch bedeutende Außenerscheinung negativ beeinflussen könnten.
Abschließend wird angeregt für die Schutzzone in Betracht zu ziehen, entsprechende Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 444
Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3: Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 119
Rechnungshof Österreich, Liegenschaften der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, Bericht des Rechnungshofes (Reihe Bund 2025/9), III-121 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Natonalrates XXVIII. GP Rechnungshof GZ 2025-0.126.534 (005.059), Februar 2025, siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/III/121/imfname_1670906.pdf
ORF Wien (4.7.2024): „Böhler-Spital könnte auf Parkdeck übersiedeln“, darin Zitat: „Alte AUVA-Zentrale als weitere Standortoption: (…) Für die abgesiedelte AUVA-Zentrale aus den 1970er Jahren ist seit März ein Denkmalschutzverfahren im Gange.“: https://wien.orf.at/stories/3263749
Kronenzeitung (16.3.2024): „Alte AUVA-Zentrale steht seit Jahren leer: Die ehemalige AUVA-Zentrale in der Brigittenau verkommt zur Bauruine. Doch wie soll es mit der alten Hauptstelle weitergehen?“: https://www.krone.at/3296005
Wind zerreißt immer wieder Spardachvariante bei Widum. Das Dach des denkmalgeschützten Nesselwängler Hauses ist seit vielen Jahren mit Löchern übersät. Die Diözese arbeitet mit Plastikplanen als Notbehelf. Tiroler Tageszeitung Artikel weiterlesen:https://www.tt.com/artikel/16802356/nesselwaengle-wind-zerreisst-immer-wieder-spardachvariante-bei-widum +++ Beschreibung Widum (Nesselwängle 51): “Der zweigeschoßige Bau aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ist mit einem Satteldach gedeckt und besteht aus einem gemauerten Wohnteil und einem aus Holz errichteten Wirtschaftsteil. Über dem Eingang befindet sich ein Wandbild mit der Darstellung der hl. Notburga, zwischen den Geschoßen ein Gesimsband mit Inschrift aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.” (Quelle: Denkmalliste Wikipedia). +++ Mehr Fotos vom Widum in Nesselwängle (Wikimedia Commons): https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Widum,_Nesselw%C3%A4ngle.
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/03/NesselwaengleWidum1774_Foto-2011-09-27_c-OW_talk_CC_BY-SA_3-0_AT_Wikipedia.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-03-31 16:49:552020-03-31 16:49:55Nesselwängle (Tirol): Kampf gegen Löcher im Dach des denkmalgeschützten Widums
Gem. Pfunds (u. Tösens): Die denkmalgeschützte Bergwerksanlage Platzertal (15. Jh. bis 1910 in Betrieb) zähltmit bis 2815 m zu den höchstgelegenen Bergwerken Europas. Der Bergwerksverein Platzertal sieht Erwartungen nach Abschluss des Restaurierungsprojekts „weit übertroffen“. Stollen-Öffnung bleibt vorerst Vision. Traurig: Die Stolleneingänge mussten 1996 “aus Sicherheitsgründen” auf Anordnung der Berghauptmannschaft Innsbruck gesprengt werden. TIROLER TAGESZEITUNG-ARTIKEL WEITERLESEN:https://www.tt.com/artikel/17284993/neue-fenster-in-versunkene-bergbau-zeiten-im-tiroler-oberland-geoeffnet; ORF: “Altes Bergwerk in neuem Glanz”(2.9.2020, ORF): https://tirol.orf.at/stories/3064913
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/09/Liftstation_Bergwerk_Platzertal_c-Mor08rado-Privatsammlung_CC_BY-SA_3-0_2005-09-07_Wikipedia.jpg600800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-09-02 23:20:192020-09-06 17:47:50Bergwerk Platzertal (Tirol): Einzigartige Einblicke in die Bergbaugeschichte
In der Nacht vom 6. auf den 7. September 2015 (Sonntag auf Montag) brannte die denkmalgeschützte Villa Pehamin Hinterstoder im oberösterreichischen Traunviertel lichterloh, rasch wurde Brandstiftung als Ursache festgestellt, unbekannte Täter waren eingebrochen und hatten am Dach Feuer gelegt (Fotos und Video nach dem Brand). Bereits im November 2015 begannen die Abrissarbeiten des ehemaligen Landes-Erholungsheims unweit der Polsterlucke. Doch aus bisher noch unerfindlichen Gründen blieb die Villa Peham im Bundesdenkmalamt weiterhin als Denkmal gelistet (vgl. Denkmalliste 2020). Die Villa Peham am Goierweg 21 wurde 1924-1926für den Wiener Gynäkologen Prof. Dr. Heinrich Pehamals geräumiges Ferienhaus mit Gästezimmern von den bekannten Architekten Siegfried Theiss (1882-1963) und Hans Jaksch (1879-1970) erbaut.
Die Villa Peham nach dem Brand vom 7.9.2015, Foto: privat
2007 kaufte die Gemeinde Hinterstoderdie per Verordnung (§ 2a) denkmalgeschützte Villa vom Land Oberösterreich. So stellen sich Fragen: Wurde das Bundesdenkmalamt nicht über den Abriss informiert? War der Abriss rechtskonform? Letztere Frage gelang dieser Tage erneut in den Fokus, da an dessen Stelle jetzt ein umstrittens Luxus-Campingressort entstehen soll. Die Projektgegner schalteten das Bundesdenkmalamt ein. Der Bürgermeister soll beim Abriss des historischen Gebäudes voreilig agiert haben, um rasch Platz für neue Projekte zu schaffen. Der Bürgermeister von Hinterstoder, Helmut Wallner (ÖVP) rechtfertigt sich:„Nach dem Brand habe ich in erster Linie nicht an das Denkmalamt gedacht. Jetzt werden wir die Sache wieder reparieren. Aber einen vollständigen Wiederaufbau der Peham-Villa können und konnten wir uns nicht leisten“. Karin Zörrer Zeiner hat nun die Petition “Rettet das Hintere Stodertal ! Das Villa Peham – Areal (nahe Schiederweiher) soll Grünland bleiben!” gestartet. Darin wird zur Villa selbst ausgeführt: “Die denkmalgeschützte Villa Peham wurde am 07.09.2015 unter bisher ungeklärten Umständen durch Brandstiftung beschädigt und danach ohne Genehmigung des Denkmalamts einzuholen abgerissen.”
Georg Schwalm-Theiss, Theiss & Jaksch, Architekten 1907-1961, Wien 1986, Seite 78
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/03/Villa-peham-landeserholungsheim-hinterstoder-austria_c-Florian-Koenig_Gummihansl_CC_BY-SA-3_0-at_2011-09-10_Wikipedia.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-03-08 23:52:392021-03-09 23:53:52Hinterstoder (OÖ): Villa Peham trotz Abriss 2015 weiterhin unter Denkmalschutz?