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Initiative Denkmalschutz: Mit neuem Denkmalschutzgesetz Substanzverluste zu befürchten!

APA-OTS-Presseaussendung vom 27.08.2024

Initiative Denkmalschutz: Mit neuem Denkmalschutzgesetz sind viele Substanzverluste zu befürchten!

Am 1. September tritt das neue Denkmalschutzgesetz in Kraft, doch der neu formulierte § 5 Abs. 5 könnte den raschen Todesstoß für viele Denkmäler bedeuten!

Wien (OTS) –  Die Warnungen der Initiative Denkmalschutz wurden nicht gehört, ab kommenden Sonntag (1.9.) können denkmalgeschützte Objekte viel rascher als bisher eine Zerstörungsbewilligung bekommen (Denkmalschutzaufhebung). Allein mit der Begründung, dass die “weitere Erhaltung wirtschaftlich unzumutbar” sei, könne dann der Eigentümer die Aufhebung des Denkmalschutzes erwirken.

Baldige Verluste auch von gut erhaltenen Denkmälern zu befürchten!

Bis jetzt war es oft so, dass Denkmale jahrzehntelang verfallen gelassen wurden, da dies – im Gegensatz zum aktiven Zerstören – nicht verboten war. In Hinkunft ist jedoch zu befürchten, dass allein mit der (von zumeist Privatgutachten) attestierten „fehlenden wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ Denkmale rasch zerstört werden dürfen. Ein Abwarten auf „bessere Zeiten“ oder „neue Eigentümer“, wie es bis jetzt nicht selten der Fall war (z.B. Ortszentrum von Bad Gastein), ist dann nicht mehr möglich, das Denkmal wird sofort zerstört!

Lastenausgleich für Denkmaleigentümer umso dringlicher!

Umso wichtiger sind daher Steuererleichterungen und möglichst unbürokratische Förderungen für Eigentümer, die im Gegenzug große arbeitsintensive Aufwendungen für den Erhalt unseres österreichischen Kulturgutes leisten und damit viele Steuereinnahmen bringen. Es darf nicht sein, dass Abriss und Neubau gewinnbringender sind als der Erhalt unseres Kulturerbes! Derzeit wird so mancher Denkmaleigentümer sogar noch steuerlich bestraft, wenn er mit besonders viel Aufwand Gebäude restauriert (Stichwort: Liebhaberei). Es gilt daher einen gerechten Lastenausgleich zu schaffen!

Nach Nationalratswahl: Rasche Evaluierung des Gesetzes nötig!

Die Initiative Denkmalschutz befürchtet sehr bald auch den Verlust von gut erhaltenen Denkmälern! Oder wie soll der Erhalt von z.B. Burgruinen, religiösen (Klein-)Denkmälern oder technischen Denkmälern wirtschaftlich zumutbar sein? Die nächste Bundesregierung wird daher jetzt schon aufgefordert, möglicht umgehend das neue Gesetz zu evaluieren (und nicht erst 2029 wie im Gesetz vorgesehen).

Konvention von Granada (echte Erhaltungspflicht) unterzeichnen!

Überdies ist es für die Republik Östereich höchst an der Zeit, die so wichtige „Konvention von Granada“ aus dem Jahr 1985 endlich zu ratifizieren. Die Ratifizierung wurde zwar im Rahmen der Denkmalschutzgesetznovelle immer wieder in Aussicht gestellt, ist aber bis heute nicht erfolgt. Von den 46 Europaratsmitgliedern haben dieses so wichtige „Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas“ nur fünf noch immer nicht ratizifiert, darunter neben Österreich nur noch Albanien, Island, Monaco und San Marino. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unsere laufende „Parlamentarische Bürgerinitiative: Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich“ und auf unsere gesamte Stellungnahme zur Denkmalschutzgesetznovelle verweisen.

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42
https://www.idms.at

OTS Stichwörter: Architektur, Innenpolitik, Immobilien, Kultur, Recht, Denkmalpflege, Bundesdenkmalamt, Ortsbildschutz, Kulturgüterschutz, Kulturerbe
Ressorts: Kultur Österreich, Innenpolitik

Initiative Denkmalschutz: Kundgebung zur Rettung des Monturdepots in der Hofburg

Kundgebung zur Rettung des Monturdepots in der Wiener Hofburg am Mittwoch, 4.9.2024

Gestern, Mittwoch Abend um 18:00 Uhr (4.9.) fand eine Demonstration vor der Präsidentschaftskanzlei der Wiener Hofburg statt, um gegen die bevorstehende Zerstörung des historisch einzigartigen Monturdepots aus 1908 zu protestieren, das sich im Parterre des Leopoldinischen Traktes befindet. Initiiert von der Künstlerin Raja Schwahn-Reichmann und unterstützt von der Initiative Denkmalschutz, dem Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, versammelte man sich am Ballhausplatz. Auch der Denkmalbeirat, einem Expertengremium des Bundesministers für Kultur in Belangen des Denkmalschutzes, streicht die einzigartige Bedeutung dieses Monturdepots hervor, es stellt ein “einzigartiges Dokument der höfischen Kultur des späten 19. Jahrhunderts” dar (siehe: Wahrnehmungsbericht des Denkmalbeirates vom 26. Juli 2024).

Das Monturdepot soll für die Sicherheitszentrale der Präsidentschaftskanzlei geopfert werden, der Umbau respektive die Zerstörung soll unmittelbar bevorstehen, obwohl das Bundesdenkmalamt noch am 7. August mitteilte, dass nicht einmal ein Antrag auf Veränderung der Denkmalanlage der Wiener Hofburg gestellt wurde (die Verändung entspräche der Zerstörung des Monturdepots). [Nachtrag: Auch am 4.9. ist noch kein Antrag im Bundesdenkmalamt eingelangt, aktuelle Auskunft aus dem Bundesdenkmalamtes]

Der Denkmalbeirat “spricht sich mit aller Deutlichkeit gegen diese Zerstörung aus”, nun will auch die Bevölkerung ein Zeichen setzen und sich für die Erhaltung einsetzen.

Es wird nicht die letzte Protestveranstaltung gewesen sein! Weitere werden folgen !!!

Um das Kulturerbe besorgte Bürgerinnen und Bürger

Rückfragen:

Raja Schwahn-Reichmann, tel.: 0676 / 495 31 33 (https://rajaschwahnreichmann.at)
Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz, 0699 / 1024 4216 (www.idms.at)

Diverse Stellungnahmen:

10. August 2024, TICCIH Austria, Österreichischer Denkmalrat für das kulturelle Erbe von Industrie und Technik
Stellungnahme TICCIH Austria zur geplanten Auflösung des Monturdepot in der Wiener Hofburg
https://www.ticcih.at/2024/08/10/stellungnahme-ticcih-austria-zur-geplanten-aufloesung-des-monturdepot-in-der-wiener-hofburg/

2. Augsut 2024, ÖRV, Österreichischer Restauratorenverband
ÖRV-Stellungnahme zum Monturdepot in der Wiener Hofburg
https://www.orv.at/aktuelles/news

26. Juli 2024, Denkmalbeirat beim Bundesdenkmalamt
Denkmalbeirat-Wahrnehmungsbericht: Das „Monturdepot“ im Leopoldinischen Trakt der Wiener Hofburg
https://www.bda.gv.at/dam/jcr:ca6e7d6d-7a1d-49db-8e3a-068c638a081c/20240726_Monturdepot_Wahrnehmungsbericht.pdf

Medienberichte:

30. Oktober 2024, Ö1 Radio
Betrifft Geschichte: Ausgedient, kein Platz mehr für Livreen? Das Monturdepot in der Hofburg steht vor dem Aus
https://oe1.orf.at/programm/20241030/775081/Ausgedient-kein-Platz-mehr-fuer-Livreen

14. August 2024, Kronenzeitung
Zerstörung droht! Hofburg: Sicherheitszentrale statt Baujuwel?
https://www.krone.at/3493460

11. August 2024, ORF III
Kultur Heute Weekend: Monturdepot der Hofburg: Ein Rundgang durch die Zeit (2 min Privatvideo; noch bis 10.9. abrufbar)
https://on.orf.at/video/14238100/15698273/monturdepot-der-hofburg-ein-rundgang-durch-die-zeit-kultur-heute-weekend-vom-11082024

31. Juli 2024, ORF
Wiener Hofburg: Eine “Zeitkapsel” droth zu verschwinden
https://topos.orf.at/monturdepot100

26. Juli 2024, Kronenzeitung
Bau-Juwel in Gefahr: Montur-Depot in der Hofburg droht die Zerstörung
https://www.krone.at/3471211

7. Mai 2024, Falter
Unter der Hofburg ist die Kaiserzeit noch fast lebendig. Aber nicht mehr lange: Dem Monturdepot im Souterrain der Präsidentschaftskanzlei droht das Aus – und damit einem der letzten komplett erhaltenen Orte, an dem sich die Arbeitswelt eines kaiserlichen Hofstaats erleben lässt (Bezahlschranke)
https://www.falter.at/zeitung/20240507/unter-der-hofburg-ist-die-kaiserzeit-noch-fast-lebendig-aber-nicht-mehr-lange

6. Mai 2024, APA/Salzburger Nachrichten
K.u.k. Monturdepot übersiedelt von Hof- in Wagenburg
https://www.sn.at/kultur/allgemein/monturdepot-hof-wagenburg-157950967

6. Mai 2024, APA-OTS-Presseaussendung Burghauptmannschaft Österreich / Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
BHÖ / KHM: Des Kaisers alte Kleider in neuem Licht: Bewahrung eines österreichischen Kulturguts – Verlegung des k.u.k. Monturdepot vom bisherigen Standort in der Hofburg Wien in die Wagenburg des Kunsthistorischen Museums.
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240506_OTS0025/bhoe-khm-des-kaisers-alte-kleider-in-neuem-licht

Krankenhaus Hietzing (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8398 – Abriss Pavillon 2

Initiative Denkmalschutz, 3. Oktober 2024

Stellungnahme zum Planentwurf 8398 – Krankenhaus Hietzing (ehem. Krankenhaus Lainz) – Abriss Pavillon 2

Für das Gebiet zwischen Wolkersbergenstraße, Hochmaisgasse, Lynkeusgasse, Linienzug 1-2, Hermesstraße und Linienzug 3-12 im 13. Bezirk, Katastralgemeinde Lainz und Speising

Öffentliche Auflage 22. August 2024 bis 3. Oktober 2024

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Das Krankenhaus Hietzing wurde in neoklassizistischen Formen 1908-1913 als Kaiser-Jubiläums-Spital der Gemeinde Wien nach Plänen von Johann Nepomuk Scheiringer erbaut (Bauleitung Josef Klingsbigl) und in der Zwischenkriegszeit um den Tuberkulosepavillon, Pavillon 8, erweitert.

Unser Verein Initiative Denkmalschutz kann [in] keiner Weise nachvollziehen, warum der Pavillon 2 (Hermesstraße 2) abgerissen werden soll. Es gab Alternativplanungen auch im Realisierungswettbewerb, bei denen der historische Pavillon erhalten geblieben wäre (vgl. Soyka/Silber/Soyka, siehe: https://architekt.at/projekte/klinik-hietzing). Es hätte unserer Meinung nach die Vorgabe geben müssen, dass auch der Pavillon 2 zu erhalten sei. Für uns ist in keiner Weise nachvollziehbar, wieso der Pavillon 2, der spiegelgleich zum Pavillon 6/7 situiert ist und eine Einheit mit den anderen Pavillons (Pavillon 3-5 und Direktionsgebäude) um den Garten bildet, zum Abriss freigegeben wird. Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) wird der Pavillon 2 zusammen mit dem gegenüberliegenden und als erhaltenswert eingestuften Pavillon 6/7 folgendermaßen beschrieben: „Die den Park begrenzenden 3geschossigen Gebäude als Doppelflügelanlagen ausgebildet, mit abwechslungsreicher Gliederung durch Risalite (gestuft, an den Seitenfronten polygonal, von Dreieck- oder Segmentgiebeln überfangen) und Putzfelder; reliefierte Profilportraits berühmter Ärzte zwischen den Genien mit Atrributen der Medizin; Portale mit Vordächern auf toskanischen kannelierten Säulen, darüber Sprenggiebel mit Maskenreliefs.“ Der Pavillon 2 ist nicht so überformt (wie im STEK-Bericht aus 2022 auf Seite 9 behauptet: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/pdf/stek-klinik-hietzing.pdf), dass er nicht mehr erhaltenswert wäre (War das wirklich die Stellungnahme der für Schutzzonen zuständigen Magistratsabteilung 19? Wir bezweifeln das stark). Umso mehr kritisiert unser Verein, dass der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 wieder einmal im Dunkeln bleibt. Im Erläuterungsbericht auf Seite 18 heißt es lediglich: „Diese [Schutzzone] soll basierend auf Untersuchungen der Magistratsabteilung 19 – Stadtgestaltung und Architektur – den genannten Gebäudebestand und Garten- und Parkanlagen am historischen Areal umfassen.“ Die architektonische Beurteilung der technischen Infrastruktur mit der Küchen- und Heizzentrale (Kesselhaus) im Zwickel Hermesstraße/Wolkersbergenstraße [die ebenso abgerissen werden soll] bleibt ebenso im Dunkeln.

Krankenhaus Hietzing

Krankenhaus Hietzing, technische Infrastruktur (Küche mit Kesselhaus), Foto: Nov. 2023, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Auch die Behauptung im Umweltbericht unter Punkt 5.2. (“Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes im Plangebiet bei Nichtdurchführung des vorliegenden Plans (Nullvariante)”): “Auch käme es nicht zur Ausweisung einer Schutzzone, um, ergänzend zu den Auflagen des Denkmalschutzes für einzelne Bestandsgebäude, das baukulturell bedeutsame Ensemble einschließlich der milieuprägenden Grünräume vor Abbruch oder Überformung in geeigneter Form zu schützen.” kann nicht nachvollzogen werden. Seit der Bauordnungsnovelle 2018 sind grundsätzlich auch Bauwerke, die vor 1945 errichtet wurden und als erhaltenswert eingestuft werden, vor Abbrüchen geschützt. Wie man also die Behauptung aufstellen kann, dass Gebäude ohne Schutzzonenausweisung vom Abbruch bedroht wären, ist für uns nicht nachvollziehbar (oder will man damit ausdrücken, dass die Bauordnungsnovelle 2018 für Bauten vor 1945, die nicht in einer Schutzzone liegen, doch keinen Schutz gebracht hat?).

Da bereits spätestens im Beschluss der Stadtentwicklungskommission (63. STEK-Bericht vom 13.12.2022: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/pdf/stek-klinik-hietzing.pdf) die Weichen für den Abriss des Pavillon 2 gestellt wurden (und ein mehrstufiger Wettbewerb bereits abgeschlossen ist, siehe „Realisierungswettbewerb Klinik Hietzing – Gesamtentwicklung“: https://www.next-pm.at/wettbewerbe/ausstellungen/klinik_hietzing), erscheint hier die Abgabe einer Stellungnahme zur Umwidmung reine Makulatur und wohl absolut sinnlos zu sein. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz gibt trotz allem eine Stellungnahme ab, um damit gleichzeitig diese Unsitte der Stadt Wien aufzuzeigen, erst so spät die Bürger:innen formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

PS: Aus Denkmalschutzsicht bemerkenswert ist auch, dass das Bundesdenkmalamt erst in der 2. Nachtragsverordnung (15. Dezember 2009), also ganz kurz vor Auslaufen der Bestimmung § 2 Denkmalschutzgesetz („Vorläufige Unterschutzstellung kraft gesetzlicher Vermutung“) am 31. Dezember 2009, das Krankhaus Hietzing (hier bezeichnet als „Anlage Krankenhaus der Stadt Wien Lainz“) in den § 2a Denkmalschutzgesetz („Vorläufige Unterschutzstellung durch Verordnung“) aufgenommen hat: „Verwaltungsgebäude (Direktion, A-, B-Gebäude), ehem. Schwesternheim (Pavillon IV), ehem. Tuberkulosepavillon (Pavillon VIII), Rolandsbrunnen, Umfriedung, gestaltete Freiflächen.“
(siehe: 2. Nachtragsverordnung auf der Website des Bundesdenkmalamtes: https://www.bda.gv.at/dam/jcr:0b83ffcf-353a-4b4e-bcf4-10f1f27e49bb/Nachtragsverordnung_II.pdf)

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. Bis XIX. Und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 181 ff.

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2: Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 19

 

Weitere Infos:

Stadt Wien: Klinik Hietzing Neu – Modernisierung der Gesundheitseinrichtung: https://www.wien.gv.at/stadtplanung/klinik-hietzing-neu