1140_Hofjägerstraße 1

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Penzing

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7920 im 14. Bezirk Penzing, Kat. G. Auhof und Weidlingau

für das Gebiet zwischen Wientalstraße, Linienzug 1-4, Wolfgang-Pauli-Gasse, Zimbagasse, Johann-Schorsch-Gasse, Bezirksgrenze zum 13. Bezirk und Hofjägerstraße (Linienzug 5-8), Hofjägerstraße, Mühlbergstraße, Linienzug 9-10, Hauptstraße und Josef-Palme-Platz

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Das Haus in der Hofjägerstraße 1 ist ein sehr gut erhaltenes Villengebäude mit Fachwerk vermutlich aus der 2. Hälfte des 19. Jh. Unbestätigten Informationen zufolge soll dieses Haus auch im Zusammenhang mit dem ehem. Gartenpalais Huldenberg (auch Huldenberg- oder Lederer-Schlössel genannt) gestanden haben. Das Gartenpalais stand in der Mühlbergstraße 7-9 und wurde 1715 erbaut, im 19. Jh. umgestaltet und schließlich 1971/72 im Zuge des Neubaus der “Stadt des Kindes” abgebrochen. Das Objekt in der Hofjägerstraße 1 mit seinem reich geschnitzten Fachwerkdekor ist unzweifelhaft erhaltenswert und bildet in seiner Art einen seltenen Vertreter in Wien. Es wird daher vorgeschlagen das Objekt bestandsgenau zu widmen, sowohl was die Baufluchtlinien, als auch die Höhenwidmung betrifft, um Spekulation und einen möglichen Abriss vorzubeugen. Der derzeitige Bebauungsplan für diesen Bereich (teils “G”, teils “W I 7.5m o”) nimmt überhaupt keine Rücksicht auf dieses wertvolle Gebäude.

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Engerthstraße 151

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Leopoldstadt, 9.6.2011

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7673E, Leopoldstadt

für das Gebiet zwischen Handelskai, Weschelstraße, Engerthstraße und Holubstraße

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Die ehem. Maschinenfabrik “Donauwerke” Ernst Krause & Co. in der Engerthstraße 151 (Ecke Weschelstraße 3) wurde 1904/05 vom Architekt Heinrich Adam erbaut (Ausführung: Georg Parthilla). Die Straßenfront wird bestimmt durch eine dreischiffige, basilikale Halle mit einer zarten Eisenkonstruktion, seitlich befinden sich Galerien mit hochliegenden Fensterbändern. Derzeit ist die Fabrik Bauklasse IV gewidmet, also viel höher als der Bestand.

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Speisinger Straße 7-23

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Speising, 26.5.2011

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7734E im 13. Bezirk, Katastralgemeinde Speising

für das Gebiet zwischen Speisinger Straße, Linienzug 1-2, Hofwiesengasse und Feldkellergasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Das Plangebiet zählt zum alten Ortskern von Speising und weist in der Speisinger Straße noch zahlreiche, für den Ortskern strukturtypische eingeschoßige Straßentrakte auf. Da es sich auch um den historisch gewachsenen Ortskern von Speising handelt, wird in diesem Bereich – auch im Hinblick auf eine anzustrebende, künftige Schutzzonenwidmung auf der gegenüberliegenden Seite der Speisinger Straße – für die Häuser Speisinger Straße Nr. 7 bis 31 sowie für den “Speisinger Hof” in der Hofwiesengasse 38 bis 44 (Wohnhausanlage, erbaut 1913, bestehend aus zwei großen, 3geschoßigen Baukörpern mit secessionistisch-geometrisierendem Dekor) eine Schutzzone vorgeschlagen. Weiters wird vorgeschlagen für die beabsichtigte Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

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Denkmalschutz-Skandal in Pressbaum! – Jugendstilvilla Seewald ein Opfer der Politik?

Initiative Denkmalschutz: Denkmalschutz-Skandal in Pressbaum! Jugendstilvilla Seewald ein Opfer der Politik?

St. Pölten (OTS) – 2007 wurde die 1898 erbaute Villa Seewald in Pressbaum (Krumpöckgasse 3) als ein “sehr seltener Vertreter der für die Cottagebewegung charakteristischen Landhausarchitektur” (Zitat Bundesdenkmalamt) unter Denkmalschutz gestellt. Mit dem “Karfreitagsbescheid” des Bundesministeriums für Kunst und Kultur vom 22. April wurde jetzt der Denkmalschutz überraschend aufgehoben.

Bescheid überprüfen: Appell an Bürgermeister und Landeshauptmann

Noch 2010 hat sich der Denkmalbeirat, ein Gremium facheinschlägiger Wissenschafter zur Beratung des Bundesdenkmalamtes – auch unter Berücksichtigung der Gebäudeschäden – klar für die Beibehaltung des Denkmalschutzes ausgesprochen.

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ID-Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Breitenlee

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (MA 21 B – Plan Nr. 7905) im 22. Bezirk, Kat. G Breitenlee

für das Gebiet zwischen Rautenweg, Schukowitzgasse, Linienzug 1-3, Schukowitzgasse, Stadlbreiten, An der Neurisse, Breitenleer Straße und Linienzug 4-5

Wien, den 16. März 2011

An die Bezirksvorstehung von Donaustadt
An die Mitglieder des Bauausschusse der Bezirksvertretung Donaustadt

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dies gilt inbesondere für Gebäude in Schutzzonen. Dadurch wird auch am ehesten kein Anreiz für Abbruch und Neubau gegeben.

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ID-Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Schloss und Schlosspark Gainfarn in Bad Vöslau

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum geplanten Flächenwidmungs- und Bebauungsplan für Schloss und Schlosspark Gainfarn in Bad Vöslau

Flächenwidmungsplan: Plan Nr. 3 (KG Gainfarn) Parz. Nr. 1/1 (T), 2 (T), 323 (T),  3360 (T)
Bebauungsplan: Plan Nr. 4 (KG Gainfarn) Parz. Nr. 1/1 (T), 2 (T), 323 (T), 3360 (T)

Der Verein Initiative Denkmalschutz hat – nach einem am 23. Oktober durch­geführten Lokalaugenschein – folgende Stellungnahme gegenüber dem Bauamt der Stadtgemeinde Bad Vöslau abgegeben:

Im Plangebiet liegt das Schloss Gainfarn samt Schlosspark. Das Schloss wurde 1816 unter Verwendung älterer Bauteile errichtet, 1929 ergänzt und nach 1955 als Schule adaptiert. Der ursprünglich barocke Garten wurde nach 1800 um etwa das drei- bis vierfache erweitert und durchgehend im „englischen Stil“ als Land­schafts­garten mit verästeltem Wegenetz und wei­ten Wiesenflächen mit Ge­hölzen ausge­staltet.

Der Landschaftsgarten hat sich beinahe in seiner gesamten Größe erhalten und ist bis heute im Gelände – trotz Verwahrlosung und Adaptierungen in den Nachkriegs­jahrzehnten (wie bei zahllosen historischen Gärten in Österreich geschehen) – deutlich in der Vegetation spürbar und im Gelände ablesbar. Somit ist die untrenn­bare Einheit Schloss und Schlosspark als Kulturdenkmal Schlossanlage (-ensemble) bis heute im Wesentlichen erhalten geblieben und als Einheit im Sinne der Denkmal- und Ortsbildpflege schützenswert. Gerade in der Gartendenkmalpflege ist es üblich, deutlich sensiblere Maßstäbe als in der Bau­denk­malpflege anzulegen, da die Natur einem ständigen Wandel unterliegt.

Monikapforte in Salzburg: Bewährte Zukunftslösung

Memorandum der unabhängigen österreichischen Denkmalschutz-NGOs Initiative Denkmalschutz, Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege und ICOMOS AUSTRIA – Österreichisches  Nationalkomitee

Die beiden österreichischen Denkmalschutz-NGOs sowie ICOMOS Austria unterstützen den Stadtteilverein Mülln bei seiner Forderung: Der Zustand der barocken Wehranlage vor dem Brückenprovisorium, das eigentlich nur dem Bau des 2004 (!) eröffneten Museums der Moderne dienen sollte, ist wiederherzustellen.

Das Nadelöhr Monikapforte erschloß bis zur Errichtung des Provisoriums 2002 das Landschaftsschutz- und Erholungsgebiet Mönchsberg optimal. Seitdem stieg der Individualverkehr dramatisch und wird durch die Altstadt-Poller erst ab 10:00 beschränkt. Der geplante Brückenbau würde zudem weiteren Begehrlichkeiten in diese Richtung bis hin zu Wünschen nach neuen Zu- und Umbauten auslösen.

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ID-Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7964 – Ortskern Jedlesee

Initiative Denkmalschutz: Jedleseer Loretto-Schlössel in Bedrängnis – Neue Flächenwidmung soll heute im Bezirk Floridsdorf beschlossen werden

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme zum Entwurf für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7964 ab:

Jedlesee ist die älteste Siedlung im Bezirk Floridsdorf. Im Bereich der Lorettokirche und im Kreuzungsbereich Anton-Bosch-Gasse/Michtnergasse sind noch Reste der ursprünglich historischen Ortsbebauung von Jedlesee erhalten. Die Gebäude sind hier 1 bis 2geschoßig. Sie sind als Schutzzone ausgewiesen und stehen zum Teil unter Denkmalschutz. So z.B. Lorettoplatz 5, das historische “Loretto-Schlössel”, auch als “Maria Theresien-Schlössel” bekannt (ehem. Herrschaftshaus, erbaut Ende 17. Jh und damit eines der ältesten noch bestehenden Gebäude in Floridsdorf).

Es wird vorgeschlagen, die beiden ortsbildprägenden Häuser Anton-Bosch-Gasse 7 (erbaut 1906, dreigeschoßig mit secessionistischem Dekor) und Michtnergasse 9 in die Schutzzone aufzunehmen. Diese historischen Gebäude grenzen unmittelbar an die vorgesehene Schutzzone an. Aufgrund des engen räumlichen sowie geschichtlichen Konnex der Häuser Anton-Bosch-Straße 3 bis 5 zum historischen Ortskern, der als Schutzzone ausgewiesen ist, wird angeregt zu prüfen, ob eine Ausweitung der Schutzzone auch um die straßenseitigen Außenflächen der genannten, jedoch nachteilig veränderten Häuser sinnvoll sein kann.

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Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7974 – Hohe Warte: ID-Stellungnahme

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme zum Entwurf für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7974 ab:

Die villenartige Bebauung entlang der Hohen Warte (Nr. 22 bis 40) wird zu Recht als Schutzzone gemäß Wiener Bauordnung ausgewiesen, da es sich um ein “wegen ihres örtlichen Stadtbildes in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhaltenswürdiges Gebiet als in sich geschlossenes Ganzes” handelt (§ 7 Abs 1).

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Schloss_Suessenbrunn

Flächenwidmungsplan Entwurf Süssenbrunner Schloß: ID-Stellungnahme

ID-Stellungnahme zum Flächenwidmungsplan Entwurf PD 7280E (Süssenbrunner Schloß)


Grundsätzlich wäre die (Um)-Nutzung des Areals des Süßenbrunner Schlosses, eines ehemaligen landwirtschaftlichen Gutsbetriebes, als Manufakturbetrieb nicht abzulehnen. Die Frage ist hier die konkrete Umsetzung. Hinsichtlich des nun aufgelegten Entwurfs für die Änderung der Flächenwidmung ergeben sich jedoch einige Problematiken. So erscheint die – hinsichtlich (zusätzlicher und/oder alternativer) Lage von (neuen) Bauten – völlig fehlende Regulierung als bedenklich (keine Festsetzung entsprechender Fluchtlinien). Ebenso bedenklich erscheint auch die Beibehaltung der Widmung als “Spk” ohne nähere Definition der dort zulässigen Nutzungen.

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