Neulerchenfeld, Stellungnahme zu Planentwurf 8026, 4.4.2013
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8026 im 16. Bezirk, Katastralgemeinde Neulerchenfeld
Für das Gebiet zwischen Lerchenfelder Gürtel, Gablenzgasse, Liebhartsgasse, Koppstraße, Ludo-Hartmann-Platz und Koppstraße.
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Zunächst möchten wir unsere Verwunderung Ausdruck verleihen, dass im aktuellen Planentwurf keine einzige Schutzzone vorgesehen ist, obwohl sich noch nicht wenige historisch wertvolle Gründerzeitbauten im Ensemble befinden. Die Initiative Denkmalschutz regt daher an über folgende Gebiete Schutzzonen auszuweisen:
Schutzzonengebiet 1.: Lerchenfelder Gürtel 1-7 und 11-17, Koppstraße 1-3, Hippgasse 1-11, 4-12 , 17 und 18 sowie Herbstraße 1-3, 7-9 und 2. Das Ensemble besteht aus Gründerzeitbauten zumeist aus der Zeit zwischen 1870-1895 mit z.T. gut erhaltener stark gegliederter Gründerzeitfassaden.
Schutzzonengebiet 2.: Gablenzgasse 8-18, insbesondere das späthistoristische Eckhaus Gablenzgasse 18 (ident mit Neumayrgasse 1, erb. 1894) ist erhaltenswert.