Stellungnahme zur Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes
Entwurf eines Bundesgesetzes zur Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G 2000) und Aufhebung des Umweltsenatsgesetzes zur Anpassung an die Verwaltungsgerichtsbarkeit
GZ: BMLFUW-UW.1.4.2/0008-V/1/2013
Verein Initiative Denkmalschutz nimmt zu obigem Ministerialentwurf wie folgt Stellung:
Grundsätzlich: Der gegenständliche Gesetzesentwurf wurde am 1. März 2013 dem Parlament und den zur Begutachtung auserwählten Behörden und Dienststellen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften, NGO’s und Vereinigungen unter Setzung einer Frist für die Abgabe allfälliger Stellungnahmen bis zum 12. März 2012 übermittelt. Abgesehen davon, dass sich unter den Adressaten keine einzige Bürgerinitiative befand, ist die Bestimmung einer derart kurzen Frist für eine allfällige Stellungnahme von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere in Hinblick auf den beabsichtigten Regelungsinhalt, dessen Vollzugsauswirkungen die konkreten und vitalen Lebensumstände vieler nachhaltig betreffen sowie auf die Schwierigkeit, vom Gesetzesentwurf innert kurzer Zeit Kenntnis zu erlangen, geradezu als gewollter Ausschluss der Meinung ebendieser Betroffenen zum Gesetzesvorhaben anzusehen.