Hallein

Einspruch gegen Bebauungsplan, Wittgenstein-Villa (“Fischer-Villa”) in Oberalm bei Hallein, 05.03.2015

Einspruch gegen Bebauungsplan, Wittgenstein-Villa (“Fischer-Villa”) in Oberalm bei Hallein, 05.03.2015

Einspruch gegen Bebauungsplan „Oberalm Süd und Bogenmühle Teil B“ – “Fischer-Villa”

In der so genannten Fischer-Villa (Fischer-Villa-Straße 6) hat der österreichische Philosoph Ludwig Wittgenstein (1889–1951) im Sommer 1918 – auf Fronturlaub bei seinem Onkel Paul Wittgenstein (1842–1928) – seiner epochalen Schrift „Tractatus logico philosophicus“ die endgültige Fassung verliehen. Die ehem. Sommerfrische-Villa ist nicht denkmalgeschützt, muss aber als erhaltenwürdiges, kulturgeschichtlich außergewöhnliche Gebäude eingestuft werden.

Deshalb erhebt der Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für den Erhalt gefährdeter Kulturgüter in Österreich einsetzt, Einspruch gegen den geänderten Bebauungsplan „Oberalm Süd und Bogenmühle Teil B“.

  • Die Erweiterung der „Fischer-Villa“ in ein Doppelhaus hätte zur Folge, dass historisch bedeutsame Baustruktur zerstört würde.
  • Die Beseitigung alten Baumbestandes würde sich negativ auf die Lebensqualität vor Ort auswirken.
  • Die geplanten Maßnahmen würden die solitäre Stellung der Fischer-Villa mit ihrem charakteristischen Kranz mächtiger Bäume vernichten.

Unser Verein fordert daher die Erhaltung und Restaurierung des bestehenden Bestandes im Hinblick auf die Nutzung als „Europäischen Erinnerungsort für lebendige Kultur“.

Foto: Wittgenstein-Villa (“Fischer-Villa”), Stefan Zenzmaier

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1130 Wien

Stellungnahme Planentwurf 7318E, Cottagegasse, Gentzgasse, 05.03.2015

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7318E, Kat.G. Währing, 1180 Wien

Für das Gebiet zwischen Cottagegasse, Hofstattgasse und Gentzgasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Es wird vorgeschlagen für das gesamte Plangebiet, das durch seine viergeschoßige gründerzeitliche Blockrandbebauung gekennzeichnet ist, eine Schutzzone auszuweisen. Bereits 1996 wurde dieses Gebiet von der Magistratsabteilung 19 mit hoher Wahrscheinlichkeit als schutzzonenwürdig befunden (vgl. “Schutzzonenmodell Wien” ), und sonst hat es – bis auf den bedauerlichen Abbruch Cottagegasse 6 / Ecke Hofstattgasse 9 (Gasthaus “Sanfter Heinrich” bzw. “Das Cottage”) in jüngster Zeit (vgl. Fotoserie: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157629297696963/ ) – kaum nachteilige Veränderungen der historistischen Gründerzeithäuser gegeben: Haus Gentzgasse 64-66 (historistische Fassadengliederung teilweise erhalten, gründerzeitliche Struktur im Inneren), Cottagegasse 2 (Ecke Gentzgasse 68; vgl. Foto 1; Eckturm, Fassade abgeschlagen, erhaltene gründerzeitlicher Dekor und Gestaltung im Inneren), Cottagegasse 4 (vgl. Foto 2; reiche späthistoristische Fassadengliederung), Hofstattgasse 7 (vgl. Foto 3; secessionistische Fassadengliederung). Insbesondere auch im Hinblick auf die gründerzeitliche Häuserzeile gegenüber der Cottagegasse 2-6 (die Häuser Cottagegasse 1 bis 7 wurden um 1890/1900 erbaut und zeichnen sich durch barockisierende und zum Teil üppige neomanieristische Formensprache aus), die sich zwar außerhalb des Plangebietes befindet, jedoch unzweifelhaft schutzzonenwürdig ist und ein gemeinsam geschütztes Straßenensemble bilden könnte, ist eine Schutzzonenwidmung angebracht. Ebenso wird empfohlen für das Plangebiet die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (“BB”) gemäß dem Bestand festzuschreiben. Dadurch wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

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1210 Wien

Stellungnahme Planentwurf 8117, Gaswerk Leopoldau, 18.09.2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8117, Kat.G. Leopoldau in Floridsdorf, 1210 Wien

Für das Gebiet zwischen Pfendlergasse, Jürgenssenweg, Rosenblattgasse, Tauschekgasse, Felmayergasse und Richard-Neutra-Gasse.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Im Plangebiet befindet sich das ehem. Gaswerk Leopoldau (Pfendlergasse 1), das neben dem Simmeringer Gaswerk die ehemals größte Gaswerk-Erzeugung Wiens darstellte. Erbaut 1909-1912 von den Architekten Georg Köhler, Georg Löwitsch und Friedrich Dietz von Weidenberg weist die Anlage ein “bemerkenswertes Ensemble von Wohn- Verwaltungsgebäuden, Betriebs- und Magazinhallen” auf (Dehio). Im Gelände des Gaswerks befinden sich aktuell 17 unter Denkmalschutz stehende Objekte.

Einleitung: Zur Gewährleistung des Bestandes der historisch erhaltenswerten Bauten im Plangebiet wird vorgeschlagen – neben der Festsetzung einer Schutzzone – für diese sowohl die Höhenwidmung als auch die bebaubare Fläche exakt dem historischen Bestand anzugleichen. Ebenso wird empfohlen bei (ehem.) Wohngebäuden die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (“BB”) gemäß dem Bestand festzuschreiben. Dadurch wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Empfehlungen im Detail:

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Bauernhaus vulgo Mang – 1000 Jahre alte Geschichte vernichtet, 29. Juli 2014

Eines der geschichtlich ältesten ländlichen Bauwerke der Steiermark abgerissen

Murau (Bezirk). Vor wenigen Tagen wurde der historische Bauernhof – just als die zuständigen Beamten samt deren Urlaubsvertreter im Bundesdenkmalamt Steiermark nicht erreichbar sind – abgerissen. Zuvor bemühte sich das Denkmalamt um eine Unterschutzstellung, der Bescheid wurde aufgehoben. Aus unerfindlichen Gründen wurde dieser Bescheid jedoch nicht saniert.

Bauernhaus vulgo Mang – (Bau-)Geschichtliche Bedeutung

Das mächtige Bauernhaus, vulgo Mang (auch Freithofer-Hof genannt), in der Gemeinde St. Peter am Kammersberg im Ortsteil Althofen (Nr. 20), der geschichtlich auf einen karolingischen Großhof (Königshof) des 9. Jh. zurückgeht, von dem sich letztlich auch der Ortsname ableitet, prägte bis vor kurzem das Ortsbild. Es handelte sich damit um eines der geschichtlich ältesten ländlichen Bauwerke der Steiermark. Das Gebäude wies bemerkenswerte mittelalterliche Bausubstanz mit zahlreichen gotischen Baudetails auf. Ende letzter Woche (24./25. Juli) wurde das geschichtsträchtige Gebäude dem Erdboden gleichgemacht. Es war wohl kein Zufall, dass zu diesem Zeitpunkt die leitenden Beamten im Bundesdenkmalamt (Landeskonservatorat Steiermark) auf Urlaub waren.

Bundesdenkmalamt mühte sich um Unterschutzstellung

Bereits im Mai vorigen Jahres hatte das Denkmalamt erfahren, dass das Bauernhaus abgerissen werden soll und verhängte daraufhin wegen “Gefahr in Verzug” eine sofortige Unterschutzstellung mittels Mandatsbescheids (§ 57 AVG), d. h. das Ermittlungsverfahren wurde nachgereicht. Im September schließlich erließ das Bundesdenkmalamt einen endgültigen Bescheid, gegen den berufen wurde. Mit Spruch vom 23. Juni 2014 wurde dieser Bescheid vom zuständigen Bundesverwaltungsgericht aus Formalgründen aufgehoben, da der Mandatsbescheid vom 10. Mai 2013 in der Hektik des Dienstschlusses an einem Freitag Nachmittag nicht mehr ordnungsgemäß mit einer (elektronischen) Amtssignatur versehen werden und damit nicht rechtskonform zugestellt werden konnte.

Wieso unterblieb die Sanierung des Bescheides, sodass Abbruch ermöglicht wurde?

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1140 Wien

Stellungnahme Planentwurf 8063E, Penzing: Linzer Straße, Bergmillergasse, 4. Juni 2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8059, Kat.G. Hütteldorf in Penzing, 1140 Wien

Für das Gebiet zwischen Keißlergasse, Bergmillergasse, Christine-Enghaus-Weg, Linzer Straße, Stockhammerngasse, Helene-Odilon-Gasse und Weinfeldweg

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Zur Gewährleistung des Bestandes der historisch erhaltenswerten Bauten im Plangebiet wird vorgeschlagen – neben der Festsetzung einer Schutzzone – für diese sowohl die Höhenwidmung als auch die bebaubare Fläche exakt dem historischen Bestand anzugleichen. Ebenso wird empfohlen die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (“BB”) gemäß dem Bestand festzuschreiben. Dadurch wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Anmerkung: Da in den gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen sowie im aktuellen Planentwurf keine Bestandshöhen angegeben sind, kann in dieser Stellungnahme nur auf augenfällige Differenzen zwischen Bestandshöhe und Widmungshöhe hingewiesen werden.

Im Plangebiet befinden sich 2 unter Denkmalschutz stehende Objekte (Linzer Straße 417 und 419), diese sind jedoch “nur” vermutlich(!) denkmalschutzwürdig (gemäß § 2a (Bundes-)Denkmalschutzgesetz), eine abschließende Prüfung über die Schutzwürdigkeit fehlt.

Die historisch erhaltenswerten Objekte, bei denen oben angeführte Vorschläge umgesetzt werden sollen, sind:

Linzer Straße 415 (in Schutzzone gelegen), 3geschoßiges späthistoristisches Eckhaus mit zeittypischem, gut erhaltenen Fassadendekor, erbaut 1911 von Matthäus Bohdal. Die bestehende Geschoßanzahl soll im Bebauungsplan festgeschrieben werden (“BB”).

Kindergarten in der Linzer Straße 417 (in Schutzzone gelegen; vermutlich denkmalschutzwürdig, § 2a Denkmalschutz). Ein einstöckiger, breit gelagerter, leicht geknickter traufständiger Bau mit genutetem Erdgeschoß, im 1. Stock mit Lünetten über den Fenstern. gartenseitig verglaste Holzveranda aus dem 4. Viertel des 19. Jahrhunderts. Hier mögen die Baufluchtlinien dem Bestand exakt angeglichen sowie die bestehende Geschoßanzahl in einer besonderen Bebauungsbestimmung festgeschrieben werden (“BB”). Die geplante Höhenwidmung (Bauklasse II = 12 Meter) ist augenfällig zu hoch, diese soll ebenso dem Bestand exakt angepasst werden.

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Stellungnahme Planentwurf 8082 Ottakring: Seeböckg., Seitenbergg., 10.4.2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8082, Kat.G. Ottakring, 1160 Wien

Für das Gebiet zwischen Seeböckgasse, Seitenberggasse, Degengasse und Vorortelinie

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Im Plangebiet befinden sich viele gründerzeitliche Bauten mit gut erhaltenen Fassaden (besonders erhaltenswerte Häuser: Wilhelminenstraße 67, Heigerleinstraße 20-22, Seeböckgasse 47).

Schutzzone: Degengasse – Heigerleinstraße – Seitenberggasse

1160  WienEs wird vorgeschlagen für folgende Häuser, die gemeinsam ein zusammenhängendes Ensemble bilden, eine Schutzzone zu widmen: Degengasse 50 bis 56 (Ecke Heigerleinstraße 13 ), sowie für die Häuser Heigerleinstraße 18 bis 34A, Wilhelminenstraße 68 bis 72, Wilhelminenstraße 67 bis 69 (Ecke Heigerleinstraße 23 ). Ebenso die Häuser Seitenberggasse 17 bis 27 (siehe Foto; Ecke Wilhelminenstraße 61 ).

Im Achleitner-Buch davon beschrieben:

  • Heigerleinstraße 20-22 (siehe Foto): Bauherr: Josef Wiesgrill, Entwurf: Wenzel König, 1906 (S. 165)
  • Wilhelminenstraße 67 (=Heigerleinstraße 28 , siehe Foto): Bauherr: Altine Gmeiner, Entwurf und Architekt Josef Schwarz, 1910 (S. 169)

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1220

Anlässlich Hopf-Haus Demo: Verliert die Donaustadt ihr historisches Erscheinungsbild, 4.4.2014

Initiative Denkmalschutz: Verliert die Donaustadt ihr historisches Erscheinungsbild? )

Hopf-Haus: Anlässlich der Demo am 5.4.2014 gegen Abriss

Das einstöckige Hopf-Haus in Wien-Kagran, ein wunderschönes Beispiel für den “Baumeister-Jugendstil” in Transdanubien, soll abgerissen werden und einem 6geschoßigen Wohnungsneubau weichen. Das vom Stadtbaumeister Josef Hopf 1905-06 erbaute Haus zeichnet sich durch seine reizvolle, dekorative Fassade in secessionistischen bzw. Neoempire-Formen aus. Falls die Demonstration morgen, Samstag “Gegen den Abriss des Hopf-Hauses” (5. April, 14-15 Uhr direkt vor dem Hopf-Haus, Donaufelder Straße 241; vgl. Facebook-Gruppe) den geplanten Abriss nicht mehr verhindern kann, sind die Verantwortlichen schnell ausgemacht: Es war wieder einmal die Untätigkeit sowohl der Wiener Stadtregierung als auch der Bezirksvertretung Donaustadt.

Fordert die Untätigkeit von Gemeinde und Bezirk drei Opfer in Kagran?

Diese beiden Institutionen haben es nämlich verabsäumt sich zeitgerecht für den Schutz der historisch wertvollen Häuserzeile an der Donaufelderstraße einzusetzen. 2004/05 wäre der richtige Zeitpunkt dafür gewesen. Damals wurde der aktuell gültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan im Gemeinderat beschlossen (24. Mai 2005; Plandokument 7482). Und der Bezirk Donaustadt hat in seiner Stellungnahme zum Planentwurf, die wesentlichen Einfluss auf den Beschluss im Gemeinderat hat, keinen Wunsch im Sinne der Erhaltung geäußert (mehrheitlicher Beschluss in der Bezirksvertretungssitzung vom 2. Dezember 2004): Es wurde weder eine Schutzzone noch eine niedrigere Bauhöhenwidmung vorgeschlagen, beides wesentliche Instrumente, die den Erhalt gesichert und den Anreiz zum Abriss und Neubau vermieden hätten.

Donaufelderstraße 217 und 219 die nächsten Opfer?

Nach dem Hopf-Haus könnten zwei weitere historische Gebäude in der Donaufelderstraße die nächsten Opfer sein: Beim Haus Donaufelderstraße 217 mit secessionistischem Fassadendekor, prangt aktuell schon ein Werbeplakat für einen Wohnungsneubau, ebenso beim Nachbarhaus aus der gleichen Bauepoche.

Spätestens seit 1996 war die Erhaltenswürdigkeit bekannt!

Bereits 1996 hat die Stadt Wien im Rahmen ihres Schutzzonenmodells Gebiete definiert, die “mit hoher Wahrscheinlichkeit” als schutzzonenwürdig eingestuft werden konnten, darunter waren auch die betroffenen Häuser. Geschehen ist leider – wie man sieht – nichts.

Wann werden Gemeinde und die Bezirke endlich tätig?
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ist das entscheidende Schutzinstrument

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1230

Stellungnahme Planentwurf 8075, Liesing: Endresstraße, Maurer Lange Gasse, Haymogasse, 27. Februar 2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8075, Kat.G. Mauer in Liesing, 1230 Wien

Für das Gebiet zwischen Endresstraße, Linienzug 1-3, (1. Wr. Hochquellenwasserleitung), Alma-König-Weg, Binagasse, Haymogasse, Dreiständegasse und Geßlgasse.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Es wird vorgeschlagen das ebenerdige Haus Endresstraße 113 (erbaut 1867 mit einer Fassadenadaptierung von Adolf Göbl aus 1901; historistische Fassadengliederung mit dekokrativem Zwerchgiebel) bestandsgenau zu widmen (derzeit im Planentwurf mit W I 7,5 m viel zu hoch gewidmet). Zu überprüfen wäre, ob die bebaubare Fläche im Anschluss an die gartenseitige Fassade vom historischen Bau abgerückt werden kann.
Um den Bestand und die Sicht auf die von der Endresstraße zurück gesetzte späthistorische Villa (Endresstraße 101) zu erhalten, wird einerseits empfohlen die Baufluchtlinien dem Bestand exakt anzupassen und andererseits die im Planentwurf vorgesehene bebaubare Fläche östlich des biedermeierlichen Landhauses Endresstraße 103 nicht zu widmen, sodass die Baufluchtlinie mit der östlichen Außenwand des Hauses Endresstraße 103 abschließt.

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1140 Wien

Stellungnahme zum Planentwurf 8059 (u. a. Linzer Straße, Rosentalgasse), 02.01.2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8059, Kat.G. Hütteldorf in Penzing, 1140 Wien

Für das Gebiet zwischen Pappelstraße, Steinböckengasse, Eichenweg, Heideweg, Heschweg, An der Niederhaid, Dehnegasse, Linzer Straße, Rosentalgasse, Freyenthurmgasse, Hüttelbergstraße, Wegerichgasse, Libellenweg, Stockentenweg, Zyklamengasse, Schmätzerweg, Nachtigallenweg, Ulmenstraße.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Es wird vorgeschlagen für die Häuser Linzer Straße 392 bis 396 (gemeinsam mit Linzer Straße 381a) eine Schutzzone auszuweisen (gemäß Beilage 1, Antragsentwurf 2, Seite 1, ist auch eine “Festsetzung einer Schutzzone” für Teile dieses Plangebietes vorgesehen, jedoch ist im Planentwurf keine solche ausgewiesen!) . Das Haus Linzer Straße 396 wird selbst im Erläuterungsbericht (S. 3) als “von kunsthistorischer Bedeutung” bewertet und im Dehio (S. 319) folgendermaßen beschrieben: “Erbaut 1904 von M. Markl und F. Müller, secessionistisches Miethaus, überhöhte Seitenachsen mit Erkern, vorgezogene Traufe, floraler Reliefdekor, Gitterbalkons; marmorverkleidetes Vestibül mit Stuckreliefs, Ätzglasfenster” (vgl. auch Achleitner, S. 95). 1140 Wien Dieses Haus und die beiden Nachbarhäuser (aus der gleichen Bauperiode stammend: Linzer Straße 392 mit Gründerzeitdekor, erb. 1887; Linzer Straße 394, erbaut 1901, mit Mittelerker) bilden typische Vertreter von Schutzzonenhäusern in Wien und würden allein oder gemeinsam mit dem der Straße gegenüberliegenden Haus Linzer Straße 381A (erbaut 1902, mit gründerzeitlicher Fassadengliederung; außerhalb des Plangebietes gelegen) eine eigenständige Schutzzone bilden. Zum besseren Schutz wird darüber hinaus vorgeschlagen eine besondere Bebauungsbestimmung (BB) für die genannten Bauten auszuweisen, in denen die Anzahl der existierenden Hauptgeschoße festgesetzt wird.

Weiters wird empfohlen für die Häuser Rosentalgasse 14 und Rosentalgasse 19 bestandsgenaue Widmungen sowohl in Bezug auf die Bauhöhe, als auch in Bezug auf die bebaubare Fläche auszuweisen.

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1200 Wien

Stellungnahme zum Planentwurf 7103E (Kindergarten Kapaunplatz 10), 14.11.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7103E, Kat.G. Brigittenau

Für das Gebiet zwischen Kapaunplatz und Aignerstraße

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Auf dem kleinen Plangebiet befindet sich am Kapaunplatz 10 der (§ 2a) denkmalgeschützte Kindergarten „Friedrich Wilhelm Fröbel“, der von der bekannten und u.a. auf die Errichtung von Kindergärten spezialisierten Architektin Margarete Schütte-Lihotzky 1950-1952 erbaut wurde. “Der Bau spiegelt den Willen der Stadtregierung, den sozialpädagogischen Niedergang der totalitären Ära des Nationalsozialismus zu überwinden und die Ideen der Zwanzigerjahre neuerlich aufleben zu lassen und sie weiter zu entwickeln.” (Zitat Docomomo). Laut Erläuterungsbericht soll südlich dieses Hauptbaues eine zusätzliche bebaubare Fläche verordnet werden, um einen “Erweiterungsspielraum” (S.4) zu schaffen. Wieso dafür so eine umfassende Ausweitung der Baufläche bis zur Aignerstraße erfolgen muss, zumal nur beabsichtigt ist einen “kleinräumigen Neubau an Stelle des bestehenden provisorischen Objekts” (S. 3; südl. des Hauptbaues) zu errichten, bleibt unklar.

Im Sinne der Erhaltung des denkmalgeschützten Bestandes wird empfohlen die Baufluchtlinien des Hauptbaues (aus 1950-52) möglichst dem Bestand genau anzupassen und die Höhenwidmung auf Bestand zu reduzieren (derzeit mit Bauklasse I viel höher gewidmet). Für den “beabsichtigten Erweiterungsspielraum” möge dazu abgesetzt(!) eine kleinere bebaubare Fläche geschaffen werden. Dies gewährleistet nicht nur die Sicherung des denkmalgeschützten Hauptbaues, sondern dient auch der visuellen Lesbarkeit des architekturgeschichtlich bedeutenden Kindergartens.
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