Wolfsberger Schloßberg

Erscheinungsbild Wolfsberger Schlossberg, 22.10.2013

Initiative Denkmalschutz, Presseaussendung Kärnten, 22. Oktober 2013

Initiative Denkmalschutz: Das Erscheinungsbild des Wolfsberger Schlossberges muss erhalten bleiben

Der Gemeinderat will übermorgen einen Bebauungsplan beschließen, der “das einzigartige Erscheinungsbild des Schlosses” zerstören würde.

Am kommenden Donnerstag beabsichtigt der Gemeinderat der Stadt Wolfsberg einen integrierenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan zu beschließen, der den umstrittenen Neubau der so genannten Schlossbergsiedlung auf den Schüßlergründen ermöglichen soll. Der Verein Initiative Denkmalschutz appelliert eindringlich an die Gemeinderatsmitglieder den Beschluss auszusetzen und von einer Bebauung des Wolfsberger Schlossberges abzusehen.

Gemeinde hat die Verpflichtung den Erhalt des historischen Ortsbildes zu wahren!

Das Areal, das von einer historischen Wehrmauer umsäumt ist, liegt in dem sehr sensiblen Bereich zwischen der historisch schützenswerten Wolfsberger Altstadt und dem Schlossberg samt denkmalgeschützten Schloss von Henckel von Donnersmarck: auf der Festungsterrasse aus dem 14./15. Jh westlich des ebenso denkmalgeschützten Paurischen Hauses (Schloßstraße 1). Gemäß dem Kärntner Ortsbildpflegegesetz (K-OBG, § 1) hat die Gemeinde für die “Pflege des erhaltenswerten Ortsbildes zu sorgen”.

Ortsbildpflegekommission und Naturschutzabteilung haben sich klar gegen jegliche Verbauung ausgesprochen!

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ehem. Kaiserin Elisabeth-Spital, Stellungnahme zu Planentwurf 8053

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8053, Katastralgemeinde Rudolfsheim, 15. Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus

Für das Gebiet zwischen Kardinal-Rauscher-Platz, Huglgasse, Felberstraße und Holochergasse,

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Bestand, Architektur und Baugeschichte

Das Plangebiet ist ident mit dem Areal des ehem. Kaiserin Elisabeth-Spitals (von 1890 bis 2012 in Betrieb; 1888 bis 1891 als Kaiser Franz Joseph-Krankenhaus bezeichnet) und war eine weitläufige späthistoristische Anlage im Pavillonsystem. Von der ursprünglichen Anlage blieben nach der Aufhebung des Denkmalschutzes (§ 2a Denkmalschutzgesetz) im Jahr 2011 und den darauf folgenden umfangreichen Abrissen im heurigen Jahr nur mehr der südlich der Goldschlagstraße bestehende Teil erhalten: der Bettina-Stiftungspavillon (Felberstraße 66-76; erbaut: 1894-96) sowie die beiden identen, flankierenden Bauten Pavillon 4 im Westen (Holochergasse 2; ursprünglich Wohnhaus für die geistlichen Pflegerinnen mit Spitalskapelle; erbaut 1896/97) sowie im Osten das Wohnhaus/Verwaltungsgebäude für Beamte und Diener (Huglgasse 1; 1899-1900). Die Architektur, insbesondere die Fassadenentwürfe stammen von Eugen Sehnal, die Bauleitung hatte Franz Berger über und das Raumprogramm erstellte Friedrich Schauta.

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Linzer Eisenbahnbrücke

Linzer Eisenbahnbrücke Denkmalschutzaufhebung – Herr Landeshauptmann bitte melden! 16.8.2013

Herr Landeshauptmann bitte melden! Sprechen auch Sie sich für den Abriss der Linzer Eisenbahnbrücke aus?

Initiative Denkmalschutz zu Linzer Eisenbahnbrücke:

Oberösterreich, Linz – Noch bis etwa nächster Woche(?) hat der Oberösterreichische Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer (ÖVP) Zeit den Bescheid des Bundesdenkmalamtes zu beeinspruchen. Leider hat er bis heute keine öffentliche Stellungnahme abgegeben.

Während sich langsam die Vorgänge rund um die Denkmalschutzaufhebung des einzigartigen technischen Denkmals der Linzer Eisenbahnbrücke zu einem veritablen Skandal entwickeln, bleibt der Landeshauptmann von Oberösterreich verdächtig still. Nachdem sich in der Stadt Linz die SPÖ, FPÖ und Grüne für den Abriss der denkmalgeschützten Eisenbahnbrücke ausgesprochen haben, liegt jetzt die ganze Hoffnung auf der Position der Landes-ÖVP (die Stadt-ÖVP spricht sich – nur vermeintlich(?) – für den Erhalt der Eisenbahnbrücke aus). Der Landeshauptmann ist die einzige Partei im Denkmalschutzverfahren, die sich (noch?) nicht dezitiert für den Abriss ausgesprochen hat. Währenddessen verdichten sich die Indizien, dass sich der Denkmalbeirat ganz klar für den Erhalt der Eisenbahnbrücke ausgesprochen hat. Warum weicht nun das Denkmalamt von der Meinung des Denkmalbeirates ab? Unser Verein Initiative Denkmalschutz will keine Spekulationen anstellen, sondern endlich die Fakten auf den Tisch! – Wann wird endlich die Bevölkerung und damit die Öffentlichkeit sich ein sachliches Bild von der Angelegenheit machen dürfen, und warum verschanzt man sich hinter das Amtsgeheimnis, gerade in einer Angelegenheit, die sich im “öffentlichen Interesse” befindet? – Herr Landeshauptmann bitte melden!

Foto: NeoUrfahraner/Wikipedia

Rückfragehinweis:

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Mobil: 0699 1024 4216
ZVR-Nr. 049832110

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Linzer Eisenbahnbrücke

Linzer Eisenbahnbrücke – Denkmalschutzaufhebung durch Bundesdenkmalamt, 9. 8. 2013

Initiative Denkmalschutz zu Denkmalschutzaufhebung Linzer Eisenbahnbrücke:

Landeshauptmann Pühringer ist aufgefordert die Entscheidung des Bundesdenkmalamtes zu beeinspruchen!

Oberösterreich, Linz – Nach dem gestrigen Bekanntwerden, dass der Denkmalschutz für die Linzer Eisenbahnbrücke aufgehoben werden soll, ist nun der Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer am Zug und aufgefordert die 14tägige Einspruchfrist gegen den Bescheid des Bundesdenkmalamtes zu nutzen und gegen diesen zu berufen. Von allen anderen Parteien wie die ÖBB, die die Denkmalschutzaufhebung betreiben, und die Stadt Linz, die sich öffentlich gegen die Erhaltung ausgesprochen hat, sind wohl keine Einsprüche zu erwarten. Besondere Brisanz kommt in diesem Zusammenhang der Stellungnahme des Denkmalbeirates zu, der die Sachlage zu prüfen hatte. Dieses Gremium ist vor einer Bewilligung zur Zerstörung eines Denkmals zu hören (§ 5 Abs. 5 Denkmalschutzgesetz/DMSG).

Inititiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Offenlegung des Denkmalbeiratsprotokolls

Unser Verein fordert die sachliche, öffentliche Diskussion über die Erhaltungsmöglichkeit der Linzer Eisenbahnbrücke, insbesondere da die Erhaltung von Kulturgut “im öffentlichen Interesse” gelegen ist. Gemäß Verordnung über den Denkmalbeirat (BGBl. II Nr. 572/2003) kann der Denkmalbeiratsbericht veröffentlicht werden (§ 13 Abs. 3). Wenn es stimmt, dass der Denkmalbeirat für die Erhaltung der Linzer Eisenbahnbrücke eingetreten ist, dann hat die Öffentlichkeit ein Recht zu erfahren, wieso das Bundesdenkmalamt (BDA) hier zu einer anderen Entscheidung gekommen ist, insbesondere als dem Denkmalbeirat eine wesentliche Hilfestellung zur Entscheidungsfindung des Denkmalamtes zukommt. Absolute Transparenz ist das Gebot der Stunde.

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Ehem. Wirtschaftsgebäude Schloss Wilheminenberg, Stellungnahme zu Planentwurf 8066, 16.6.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8066, Katastralgemeinde Ottakring, 16. Bezirk Ottakring

Für das Gebiet Savoyenstraße 1-1a

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Im Plangebiet befinden sich in der Savoyenstraße 1 die ehem. Wirtschaftsgebäude des Schlosses Wilheminenberg, die heute das Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie enthalten (FIWI). Der langgestreckte, mehr oder weniger in U-Form angelegte 2geschoßige Baublock mit Fachwerkauflagen im Obergeschoß und verbretterten Zwerchgiebeln wurde um 1900 erbaut (lt. Dehio um 1890, lt. Erläuterungsbericht 1908). Die Gebäude (Grundstücksnummer 213/3) stehen gemäß Verordnung §2a Denkmalschutzgesetz “unter Denkmalschutz”, d. h. eine Wahrscheinlichkeit der Schutzwürdigkeit ist zu erwarten, eine verfahrensmäßige Prüfung des Denkmalschutzstatus durch das Bundesdenkmalamt steht jedoch noch aus (Bescheid fehlt). Im Sinne der Sicherung des Bestandes wird daher vorgeschlagen die äußeren Baufluchtlinien bei den ehem. Wirtschaftsgebäuden wie im aktuell gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan aus 1999 zu belassen. Darüber hinaus mögen zum Innenhof hin ebenso Baufluchtlinien gemäß Bestand ausgewiesen werden. Die im aktuellen Planentwurf vorgesehene großflächige Ausweisung von 50 % Bebaubarkeit (BB1) nimmt keinerlei Rücksicht auf den historischen Bestand und ist daher abzulehnen. Bei einer allfälligen negativen Prüfung durch das Bundesdenkmalamt können die für die Stadt Wien historisch wertvollen ehem. Wirtschaftsgebäude gänzlich abgerissen werden. Es wird daher zusätzlich vorgeschlagen für die ehem. zum Schloss Wilheminenberg gehörenden Wirtschaftsgebäude gemeinsam mit dem außerhalb des Planentwurfs liegenden Schloss in der Savoyenstraße 2 eine Schutzzone auszuweisen. Weiterlesen

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Ottakring (u.a. Hasnerstraße, Hyrtlgasse) – Stellungnahme zu Planentwurf 7469E, 13.6.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7469E, Katastralgemeinde Ottakring, 16. Bezirk Ottakring

Für das Gebiet zwischen Hasnerstraße, Hyrtlgasse, Koppstraße und Ganglbauergasse

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Es wird empfohlen für folgende Gründerzeithäuser eine Schutzzone zu widmen: Koppstraße 58, Hyrtlgasse 19-21 und Ganglbauergasse 20 sowie für Hyrtlgasse 25-29, Hasnerstraße 59-63 und Ganglbauergasse 26-28. Diese Schutzzonenbestimmung erachten wir insbesondere deshalb als wichtig, da durch die im Planentwurf vorgesehene Erhöhung der Bebauungstiefe von 12 auf 14 Meter Trakttiefe neben “Anreize für die Sanierung” auch “Anreize für den Neubau” geschaffen werden sollen (vgl. Erläuterungsbericht Seite 4). Die “Anreize für den Neubau” sollten jedoch bei den genannten Objekten auf Grund der großteils gut erhaltenen streng- bis späthistoristischen Fassadengestaltung hintangehalten werden (vgl. Dehio-Handbuch, Hrsg. Bundesdenkmalamt). Weiterlesen

1140_Linzerstr. 468

Hütteldorf und Hadersdorf, Stellungnahme zu Planentwurf 7986, 6.6.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7986, Katastralgemeinden Hütteldorf und Hadersdorf, 14. Bezirk Penzing

Für das Gebiet zwischen Hüttelbergstraße, Bujattigasse, Wolfersberggasse, Linzer Straße, Samptwandnergasse, Bierhäuselberggasse, Ignaz-Binder-Platz, Bierhäuselberggasse, Anzbachgasse, Grenzweg, Jupiterweg, Saturnweg und Knödelhüttenstraße.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Für folgende Gebiete wird empfohlen Schutzzonen zu widmen (gemäß § 7 Wiener Bauordnung):

Schutzzonengebiet 1: Linzer Straße 452 bis 454

Die biedermeierliche, denkmalgeschützte ehem. Villa Windisch-Graetz (erbaut 1. Viertel 19. Jh.; jetzt Buddhistisches Zentrum) mit seinem historischen Garten in der Linzer Straße 452 möge gemeinsam mit der gründerzeitlichen Villa in der Linzer Straße 454 (erbaut Ende 19. Jh.) als Schutzzone ausgewiesen und an die der Straße schräg gegenüberliegende Schutzzone (Europahaus, ehem. Miller von Aichholz Schlössel und Garten) in der Linzer Straße 429 angebunden werden. Weiters wird bei den beiden genannten Objekten empfohlen die Baufluchtlinien sowie die Höhenwidmung exakt dem Bestand anzupassen (derzeit ganz allgemein 17 % der Baufläche) sowie in einer Besonderen Bebauungsbestimmung die Anzahl der Hauptgeschoße gemäß Bestand festzulegen. Auf Grund der Bedeutung des historischen Gartens der ehem. Villa Windisch-Graetz möge dieses Grundstück überhaupt von Bebauungswidmungen freigehalten werden (vgl. Eva Berger, Historische Gärten Österreichs, 2004).

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Wilheminenspital (Südost, Flötzersteig), Stellungnahme zu Planentwurf 7880, 25.4.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7880, Katastralgemeinde Ottakring, 16. Bezirk Ottakring

Für das Gebiet zwischen Montleartstraße, Joachimsthalerplatz, Flötzersteig.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Das Plangebiet (Flötzersteig 2, Joachimsthalerplatz, Ecke Montleartstraße) liegt im südöstlichen Teil des Areals Wihelminenspital und enthält “2- bis 3-geschossigen Gebäude”, die “in der Periode bis 1919 errichtet und in der Zwischenkriegszeit erweitert und ergänzt” wurden (Zitat Erläuterungsbericht, S. 1). Der Verein Initiative Denkmalschutz ist der Auffassung, dass auf Grund der Größe des Neubauprojekts Wilhelminenspital eine Strategischen Umweltprüfung (SUP) gemäß EU-Richtlinie 2001/42/EG durchzuführen ist. Auf Grund des Fehlens der SUP, in der auch gemäß Anhang II Angelegenheiten des kulturellen Erbes zu prüfen und alle Vor- und Nachteile bzw. Umweltauswirkungen abzuwiegen sind, erhebt die Initiative Denkmalschutz Einspruch gegen diesen Planentwurf.

Bild: Wirtschaftsgebäude Wilheminenspital, Flötzersteig (gegenüber Nr. 15-17), 1160 Wien, Fotograf: Erich J. Schimek

Rückfragehinweis:

Markus Landerer und Claus Süss
Verein Initiative Denkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
www.initiative-denkmalschutz.at

mobil: 0699 / 1024 4216 oder 0676 / 740 43 27
(ZVR-Nr.: 049832110)


Bregenzer Altstadt, Anschlag auf das Stadtbild, 10.04.2013

Bis nach Wien verbreitet sich die Kunde vom Stadtbild zerstörenden Projekt in Bregenz!

Am Deuring-Schlössle in der Oberstadt soll morgen ein weithin sichtbarer, völlig unpassender Anbau genehmigt werden – die Initiative Denkmalschutz zeigt sich schockiert!

Die Bregenzer Altstadt, die Oberstadt, überragt weithin sichtbar die Stadt Bregenz und wird von der ehemaligen, über Jahrhunderte überformten Stadtmauer noch weitgehend eingefasst. Gerade an der Stadtbild prägenden Schauseite zur unteren Stadt und zum Bodensee hin soll nun ein Küchenzubau samt Lift an die erhaltene Stadtmauer der Oberstadt bzw. des Deuringschlössles angebaut werden. Eine Bauverhandlung ist für morgen, Donnerstag, angesetzt. Der Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für bedrohte Kulturgüter in ganz Österreich einsetzt, zeigt sich entsetzt! Unglaublich, dass die Vorarlberger Landesregierung die Erweiterung der Küche durch (u.a. einen Stahlcontainer für Leergut!) an dieser prominenten Schauseite des Deuring-Schlössles über das Interesse des Stadtbildschutzes gestellt und den Flächenwidmungsplan der Stadt Bregenz genehmigt hat, zumal es sich beim Erhalt des Ortsbildes um “überörtliche Interessen” handelt (§ 21 Abs. 6 Vorarlberger Raumplanungsgesetz). Wer trägt dafür die Verantwortung? – Die Initiative Denkmalschutz fordert eine Rückwidmung (§ 27 Abs. 2a)!

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Neulerchenfeld, Stellungnahme zu Planentwurf 8026, 4.4.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8026 im 16. Bezirk, Katastralgemeinde Neulerchenfeld

Für das Gebiet zwischen Lerchenfelder Gürtel, Gablenzgasse, Liebhartsgasse, Koppstraße, Ludo-Hartmann-Platz und Koppstraße.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Zunächst möchten wir unsere Verwunderung Ausdruck verleihen, dass im aktuellen Planentwurf keine einzige Schutzzone vorgesehen ist, obwohl sich noch nicht wenige historisch wertvolle Gründerzeitbauten im Ensemble befinden. Die Initiative Denkmalschutz regt daher an über folgende Gebiete Schutzzonen auszuweisen:

Schutzzonengebiet 1.: Lerchenfelder Gürtel 1-7 und 11-17, Koppstraße 1-3, Hippgasse 1-11, 4-12 , 17 und 18 sowie Herbstraße 1-3, 7-9 und 2. Das Ensemble besteht aus Gründerzeitbauten zumeist aus der Zeit zwischen 1870-1895 mit z.T. gut erhaltener stark gegliederter Gründerzeitfassaden.

Schutzzonengebiet 2.: Gablenzgasse 8-18, insbesondere das späthistoristische Eckhaus Gablenzgasse 18 (ident mit Neumayrgasse 1, erb. 1894) ist erhaltenswert.

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