Fünfhaus und Sechshaus, Stellungnahme zu Planentwurf 8035, 14.11.2012
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8035 im 15. Bezirk, Katastralgemeinde Fünfhaus und Sechshaus
Für das Gebiet zwischen Sechshauser Straße, Kranzgasse, Herklotzgasse, Fünfhausgasse, Sechshauser Straße, Sechshauser Gürtel, (Linke Wienzeile) Bezirksgrenze und Stiegergasse
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Auf Grund des Fehlens von Daten der Bestandshöhen können wir bei den aus unserer Sicht historisch relevanten Objekten nur die augenfälligen Abweichungen von Bestandshöhe zur geplanten Widmungshöhe aufzeigen.