1210_Leopoldauer Platz 93

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Leopoldau

Stellungnahme zum Planentwurf 7414E, 1210 Wien (Kat.G. Leopoldau)

für das Gebiet Leopoldauer Platz 93 u. 94

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Das genannte Plangebiet liegt im sensibelsten und zentralen Bereich des alten Ortskerns von Leopoldau, in unmittelbarer Nachbarschaft zur Pfarrkirche. Das Objekt Leopoldauer Platz 93, erbaut 1794, ist das ehem. Gemeindewirtshaus und wurde 1903 von dem bekannten Wiener Architekten Friedrich Dietz von Weidenberg adaptiert und mit neuer Fassade versehen. „Die streng symmetrische Fassade mit Mittelrisalit und sparsamem Otto-Wagner’schem Dekor zeigt eine beachtliche Prospektwirkung“ (Achleitner). Der seitliche Saalanbau besitzt ebenfalls eine „markante Jugendstilfassade“ (Achleitner). Die Feuerwache am Leopoldauer Platz 94 wurde 1915/16 in der Form einer romantischen Villa mit ausgebautem Mansarddach errichtet und 1946-54 durch das Aufsetzen eines vollen Geschoßes und die Errichtung eines 3geschoßigen „Steigerturms“ (aufgesetzt wie ein Eckerker) erweitert. Sie steht nach § 2a Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz.

Es wird daher vorgeschlagen für die Objekte Leopoldauer Platz 93 und 94 sowohl die Höhe bestandsgenau zu widmen, als auch die Baufluchtlinien dem Bestand genau anzupassen. Durch die bestandsgenaue Widmung sowohl in der Höhe, als auch in Bezug auf die Baufluchtlinien ist am besten der Weiterbestand der bedeutenden historischen Objekte im Ortskern von Leopoldau, die in einer Schutzzone liegen, gewährleistet. Da sowieso durch die beabsichtigte BB1 Widmung „die Unterbrechung der geschlossenen Bauweise vorgesehen wird“, „um eine kleingliedrige Abfolge der bestehenden und geplanten Gebäude zu ermöglichen“ (vgl. Erläuterungsbericht S. 4) und die bauliche Ausnutzbarkeit ohnedies nicht mit mehr als 50 v. H. (50 %) ausgewiesen werden soll, sollte dies keine wesentliche Beeinträchtigung für die bauliche Entwicklung des Plangebiets darstellen.

Weiters wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes
Verein Initiative Denkmalschutz
Streichergasse 5/12, 1030 Wien (ZVR-Nr.: 049832110)
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 1024 4216

Beilagen:
Foto 1: Leopoldauer Platz 93
Foto 2: Leopoldauer Platz 94

Quellen:
  • Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur des 20. Jahrhunderts, Band III/3, Wien: 19. – 23. Bezirk, St. Pölten-Salzburg, 2010, Seite 186 und 245
  • Dehio Handbuch, die Kunstdenkmäler Österreichs (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 639
  • Friedrich Dietz von Weidenberg im Architektenlexikon des Architekturzentrum Wiens: http://www.architektenlexikon.at/de/91.htm

 


An die

Magistratsabteilung 21 A
Rathausstraße 14-16
1010 Wien

ergeht in Kopie an:

  • die Bezirksvorstehung Floridsdorf
  • an die Mitglieder des Bauausschusses bzw. an die politischen Parteien im 21. Bezirk