AVISO: Rettet das Hotel Wörthersee – Quo vadis Kärntens Kulturgüter? 13.3.: Warum Denkmalschutz in Österreich nicht vor Zerstörung schützt
Die ‘Initiative Denkmalschutz’ präsentiert am Montag bei einer Diskussionsveranstaltung die parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich”
Wien (OTS) – Zu viele denkmalgeschützte Gebäude werden in Österreich konsequenzenlos dem Verfall überlassen, so scheint es aktuell auch beim Hotel Wörthersee in Klagenfurt. Dass es auch anders geht, möchten die Vereine Initiative Denkmalschutz und der Verein zur Rettung des Hotels Wörthersee (www.einziegeltraegtgeschichte.com) am Montag, 13. März bei einer Diskussionsveranstaltung aufzeigen. Dass trotzdem Vieles beim Denkmalschutz in Österreich im Argen liegt, möchten die beiden Vereine gemeinsam mit der Österreichischen Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege und der SOKO Altstadt Graz ändern und starten die parlamentarische Bürgerinitiative: “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich”. Interessierte Bürger:innen werden eingeladen, das Anliegen mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.
Rettet das Hotel Wörthersee – Quo vadis Kärntens Kulturgüter?
Diskussionsveranstaltung. Anlässlich des Verfalls des „Hotel Wörthersee“ in Klagenfurt wird über den aktuellen Zustand des denkmalgeschützten Gründerzeitjuwels (Villacher Straße 338) und über mögliche Rettungsszenarien diskutiert, dies auch im Kontext weiterer gefährdeter Kulturgüter in Kärnten (z.B. Schloss Waldenstein in Wolfsberg; Bürgerspital Feldkirchen; Schrotturm in Klagenfurt; Gasthaus Pichler in Federaun, Villach; Brunnwirthaus in Grades).
Am Podium: Sabine Biedermann und Barbara Hofer, Verein zur Rettung des Hotels Wörthersee („ein ziegel trägt geschichte“); Markus Landerer, Verein Initiative Denkmalschutz (iD); Constantin Staus-Rausch, iD sowie Blue Shield Austria. Weitere Gäste in Planung.
Datum: 13.03.2023, 18:30 – 21:00 Uhr
Ort:
VENTIL – kultur raum
Kardinalplatz 1, 9020 Klagenfurt, Österreich
Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42) Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter www.idms.at
OTS: Ressorts: CI, KI – Stichworte: Architektur, Termin, Kärnten, Politik, Kultur
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2023/02/Hotel-Woerthersee_2023-01-04_c-Sabine-Biedermann_1958.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2023-03-09 03:09:272023-08-14 22:33:30AVISO: Rettet das Hotel Wörthersee - Quo vadis Kärntens Kulturgüter? 13.3.: Start 'parlamentarische Bürgerinitiative'
Wien (OTS) – Über das letzte Wochenende spitzte sich die Lage beim denkmalgeschütztem Gasthaus Weißes Rössl in Tirol dramatisch zu. Schneemassen drangen in das seit einem Brand am 11. Mai offene Dach ein. Verzweifelte Bewohner:innen von Gries verständigten sogar die Polizei, um endlich die lang ersehnte Schutzabdeckung einzufordern, jedoch ohne Erfolg, es wurde auf den Bürgermeister von Gries am Brenner als Baubehörde verwiesen. Das Bundesdenkmalamt hat erst fünf Monate nach dem Brand einen Antrag auf Sicherungsmaßnahmen bei der Bezirksverwaltungsbehörde gestellt (§ 31 Denkmalschutzgesetz). Jetzt ist die Bezirksverwaltungsbehörde Innsbruck-Land am Zug, die schon allein wegen “Gefahr im Verzug” von sich aus hätte handeln müssen!
Haben Eigentümer und Raiffeisenbank überhaupt Interesse am Erhalt?
Der private Eigentümer hat im Februar dieses Jahres ein Pfandrecht mit bis zu € 1,3 Mio. für die Raiffeisenbank Matrei am Brenner im Grundbuch eintragen lassen. Nun stellt sich die Frage: Haben der Eigentümer (Politiker und Gemeinderat in Gries) und Raiffeisenbank überhaupt ein ernsthaftes Interesse an der Erhaltung dieses Kulturerbes, wenn bis jetzt keine Schutzabdeckung erfolgt ist?
Politik gefordert, Denkmalamt mit mehr Ressourcen auszustatten!
Das Bundesdenkmalamt ist personell offensichtlich deutlich unterbesetzt. Vielfach sind die sehr engagierten Mitarbeiter mit der Arbeit im Rückstand (vgl. Rechnungshofbericht aus 2017). Allein ein neues Denkmalschutzgesetz ohne Aufstockung der Personalressourcen ist daher schwer vorstellbar! Eine umfassende Reform ist dringend nötig!
Das Gasthaus Weiße Rössl im Gries am Brenner mit schwer beschädigtem Dach nach Brand am 11. Mai 2023. Seit sieben Monaten(!) fehlt jegliche Schutzabdeckung, Foto: 3. Dezember 2023, (c) Initiative Denkmalschutz
Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, www.idms.at
OTS Ressorts: KI, CI – Stichworte: Architektur, Parlament, Kultur, Recht, Bundesregierung
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2023/12/Gasthaus-Weisses-Roessl_Gries-am-Brenner_Foto-2023-12-03_c-Initiative-Denkmalschutz_162147_a.jpg450800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2023-12-04 08:30:302024-04-05 23:13:13Gries am Brenner: Denkmalschutz ohne Schutz. Abdeckung fehlt!
Stellungnahme zum Planentwurf 8387
Khleslplatz, An den Eisteichen
Für das Gebiet zwischen Hoffingergasse, Linienzug 1-3, Hetzendorfer Straße, Khleslplatz,
Hetzendorfer Straße, Linienzug 4-6, Khleslplatz und Oswaldgasse im 12. Bezirk, Kat. G. Altmannsdorf
Öffentliche Auflage: 30. Jänner 2025 bis 13. März 2025
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*
* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)
Die Stellungnahme im Detail:
Zur Bedeutung des Khleslplatzes:
Der Khleslplatz, bis 1894 Kirchenplatz genannt, bildet den historischen Ortskern von Altmannsdorf und war ursprünglich ein Dreieckangerdorf, das auch heute noch durch überwiegend niedrige, ein- bis zweigschoßige Häuser charakterisiert wird (der Dreieckangerplatz stammt aus der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts). Der heutige Khleslplatz wurde bereits 1973 (gemeinsam mit dem Spittelberg) zur ersten Schutzzone Wiens erklärt und bekommt schon durch dieses frühzeitige Anerkennen seines erhaltenswerten Ensemblecharakters eine zusätzliche besondere Bedeutung.
Hauptkritikpunkte: Khleslpatz 3 und Khleslplatz 8 (Hetzendorfer Straße 10)
Auf den Grundstücken Khleslplatz 8 (Grundstücksnr. 23) und Khleslplatz 3 (Grundstücksnr. 39 und 38/3) sollen auf zwei im aktuell gültigen Plandokument Nr. 7521 als „Grünland“ gewidmeten Flächen (mit der ausdrücklichen Untersagung zur Errichtung von ober- und unterirdischen Gebäuden; „BB 8“) im vorliegenden Planentwurf plötzlich Bauflächenwidmungen mit „W II“ ausgewiesen werden.
Khleslplatz 8, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Das würde einer für den Platz sehr großen Bauhöhe von 12 Meter entsprechen, bis zum möglichen Dachfirst sogar 16,5 m. Eine solch gravierende Abkehr von der aktuell gültigen Widmung ist sachlich schwer nachvollziehbar, zumal die beiden Gebäude, auch wenn etwas vom Khleslplatz abgerückt, eine negative Wirkung auf den Gesamteindruck des Platzes verursachen würden. Insbesondere bei Khleslplatz 8 würde der Neubau den historischen, ebenerdigen Trakt deutlich überragen und sich sehr negativ auf das historische Platzbild auswirken (dies im Erläuterungsbericht auf S. 7 als eine „sensible[!] Nachverdichtung“ darzustellen, entbehrt nicht einer gewissen Ironie). Im Zuge der geplanten, neuen Bauflächenausweisung am Khleslplatz 3 soll sogar die Schutzzone verkleinert werden (detto auf Grundstücknr. 37 bei Khleslplatz 2), was seitens der Initiative Denkmalschutz strikt abgelehnt wird. Begrüßt wird die niedrigere Bauhöhenwidmung des Straßentrakts, nur mehr 3,5 m statt aktuell gültig 5,5 m, besser wäre es aber noch stärker auf die Bestandshöhe zu reduzieren (ca. knapp 3 m). Im Gegenzug wird offenbar die Baufläche des südlichen Seitentrakts vergrößert und der nördliche Seitentrakt nach Osten etwas verlängert (ein wenig zu stark vergrößert und verlängert).
Khleslplatz 3, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Im Zuge der Besprechungen mit Mitarbeiter:innen der Stadtplanung im Rahmen der öffentlichen Planentwurfspräsentation im Amtshaus (6. und 25.2.) bekam man den Eindruck, dass die Umwidmung der beiden Grundstücke Khleslplatz 3 und Khleslplatz 8 mit dem privaten Grundstück „An den Eisteichen 5“ (Grundstücksnr. 271/5), das für die Errichtung der neuen AHS „An den Eisteichen“ benötigt wird, als gegenseitige Bedingung zwingend verknüpft wurde. Dies scheint sich zu bestätigen in der Darstellung des ORF Radio Wien Stadtjournals vom 8. März (7:30 Uhr), darin heißt es: „Bezirksvorsteher Wilfried Zankl von der SPÖ sagt, dass die geplante AHS dringend notwendig für den Bezirk sei, diese könne allerdings erst gebaut werden, wenn die Schutzzone verkleinert worden ist.“ Falls eine solche Vorgehensweise zutreffen sollte, zwei Umwidmungen am Khleslplatz (mit Verkleinerung der Schutzzone) im Abtausch mit der Ermöglichung der Errichtung der AHS kann unmöglich den allgemeinen Richtlinien einer sachlichen und objekten Stadtplanung entsprechen. Diese Vorgehensweise wird aufs Schärfste kritisiert.
Weitere, wesentliche Punkte: Khleslplatz 9 und Schüttkasten „An den Eisteichen “
Khleslplatz 9: Das ebenerdige Vorstadthaus mit seiner frühhistoristischen Fassadengliederung ist mit Bauklasse W I 7, 5 m viel zu hoch gewidmet. Auch wenn dieser Bebauungsplan bereits im aktuell gültigen Plandokument so ausgewiesen ist, wird dringend und nachdrücklich angeregt, im Sinne des Stadtbildschutzes die Höhenwidmung möglichst genau dem Bestand anzupassen (ca. W I 3,5 m).
Khleslplatz 9, Teil der ältesten Schutzzone Wiens, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Schüttkasten „An den Eisteichen“: Der historische Schüttkasten, direkt neben der Ubahn-Linie U6 gelegen (bei „An den Eisteichen Nr. 5)“, ist der letzte von ursprünglich mehreren Wirtschaftsgebäuden der historischen Schlossanlage Altmannsdorf, der sich erhalten hat. Sehr begrüßt wird die erstmalige Ausweisung als Schutzzone im aktuellen Planentwurf. Kritisch gesehen wird die Ausweisung der nördlich benachbarten Fläche als „GB GVI 7,5 m“ im aktuell vorliegenden Planentwurf. Es wird vorgeschlagen – so wie im Gründruck/Vorentwurf (des Planentwurfs; Juli 2024) – diese Fläche nur mit Bauklasse I beschränkt auf 3,5 m auszuweisen (also 4 Meter niedriger), um die Wahrnehmbarkeit des historischen Schüttkastens besser zur Geltung zu bringen. Wieso im aktuellen Planentwurf (Rotdruck) die Höhe von 7,5 m nötig sein soll, erschließt sich unserem Verein nicht, zumal die Höhe von 3,5 m für die Umsetzung des benachbarten Schulneubaus (Jurierung des Siegerprojekts war im Februar 2024) völlig ausreichend ist.
Schüttkasten “An den Eisteichen” (bei Nr. 5), Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Weitere Anregungen:
Khleslplatz 2: Die platzseitigen Trakte sind im aktuellen Planentwuf zu hoch ausgewiesen (im aktuell gültigen Plandokument W I 5,5 m und jetzt im Planentwurf wieder W I 5,5 m vorgesehen). Diese sollten auf Bestandshöhe (ca. 4 m bis 5 m ?) gewidmet werden, was vor allem im Sinne des historischen Platzcharakters wichtig wäre. Die Schutzzonenverkleinerung im hinteren Bereich wird abgelehnt (Grundstücknr. 37; vgl. Kommentar zu Khleslplatz 3).
Khleslplatz 2, erbaut um 1820, zum Platz vorragender giebelständiger Wohntrakt (Lisenengliederung, barockisierende Parapete), seitlich zurückgestufter Tortrakt, breites Rechteckportal flankiert von toskanischen Säulen (Spolien, 17. Jh.?); hofseitig Glashaus-Aufbau, 20. Jh. (Quelle: Dehio, BDA), Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Hetzendorfer Straße 8 (neben Khleslplatz 3): im Planentwurf ist eine Erhöhung auf W I 6 m (von W I 5,5 m) vorgesehen, auf jeden Fall sollte es bestandsgenau gewidmet werden (ca. 5,5 m?). Die Bauhöhe im Bebauungsplan ist bei den Trakten zum Khleslplatz bzw. zur Hetzendorfer Straße hin zu hoch. Hier sollte die Höhe möglichst bestandsgenau ausgewiesen werden (W I ca. 4 m).
Hetzendorfer Straße 6: Bei diesem Vorstadthaus mit seiner historistischen Fassade aus 1904 möge die gewidmete Bauhöhe möglichst bestandsgenau bei W I 5,5 m belassen bleiben (statt wie jetzt im Planentwurf vorgesehen W I 6 m).
Hetzendorfer Straße 6 mit historistischer Fassade aus 1904, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Oswaldgasse 75 (neben Khleslplatz 1): Hier wird die Grünland-Widmung im Innenhof begrüßt (bis jetzt gültig „W I 5,5 m“).
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Scharf kritisiert werden muss bei der Stellungnahme des Fachbeirats für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe (13. November 2024), dass sich der Experte auf dem Fachgebiet Landschaftsarchitektur, Herr Dipl.-Ing. Karl Grimm, für Befangen erklärt hat. Dieses Fachgebiet wäre aber besonders wichtig gewesen, da es beim vorliegenden Planentwurf um die Verbauung von großen Flächen von Grünland geht; umso unverständlicher, dass bei Befangenheiten von Fachbeiratsmitgliedern keine Ersatzmitglieder vorgesehen sind.
Realisierungswettbewerb als „Fait accompli“ – „Anhörungsrecht“ wird zur Makulatur!
Da der Standort „An den Eisteichen“ seit 1971 als Schulstandort vorgesehen ist (vgl. Erläuterungsbericht S. 5) und bereits ein Realisierungswettbewerb seitens der Bundesimmobiliengesellschat (BIG) durchgeführt wurde, den die S.E.A. Shibukawa Eder Architects ZT GmbH im Rahmen der Jurierung im Februar 2024 gewonnen hat (vgl. Erläuterungsbericht S. 5 bzw. https://www.sea.gmbh/projekt/brg-an-den-eisteichen/ und https://www.wien.gv.at/stadtplanung/schule-an-den-eisteichen) und die Verbauung ohnehin besiegelt zu sein scheint, wird die Abgabe einer Stellungnahme zur Umwidmung in diesem Bereich zur reinen Makulatur, also absolut sinnlos. Warum hier die Stadt Wien ernsthaft noch die Meinung der Wiener Bürger:innen und NGOs im Rahmen der öffentlichen Auflage einholen will, wo doch längst alles lange vor dem Beschluss des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans politisch akkordiert und quasi beschlossen wurde, muss offen bleiben. Die Abgabe einer solchen Stellungnahme in diesem Bereich wird damit wohl zu einem reinen Formalakt ohne Wirkungsmöglichkeit degradiert. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz möchte hier ausdrücklich diese seit längerem eingerissene Unsitte der Stadt Wien aufzeigen, die Bürger:innen erst dann formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden, wenn unter Umgehung jeglicher Partizipationsmöglichkeit alles längst politisch ausgehandelt wurde.
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 145 f. und S. 148
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2025/03/Khleslplatz-9_c-IDMS_2025-03-08_7808a.jpg507800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2025-03-13 23:53:352025-06-23 23:08:23Khleslplatz, An den Eisteichen (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8387
Seit Jahren ist das Geburtshaus von Alexander Girardi im 2. Bezirk St. Leonhard trotz Denkmalschutz vom Abriss bedroht. Heftige Reaktionen löste nun ein Interview mit dem neuen Vorsitzenden der Altstadtsachverständigenkommission(ASVK), Architekt Alfred Bramberger aus. Angesprochen auf seinen Vorgänger, der meinte, man könne das desolate Haus abreißen und auf die Frage, was mit dem Haus passieren solle, antwortete der neue ASVK-Chef: “Ich glaube, ins Haus mit dem früheren Lokal Girardikeller wird sehr viel hinein interpretiert, das es so nicht zu bieten hat. Es wäre besser, Girardi in diesem schönen Altstadthaus am Kai zu würdigen [Anmerkung: Kaiser-Franz-Josef-Kai 50]. Es ist in Privatbesitz. Darin befand sich früher eine Tanzschule und ein Kleinod, das Girardi-Theater. Vielleicht kann man da etwas für die freie Szene machen.” (aus: “Kleine Zeitung”, „Der Girardikeller oder die Würdigung im falschen Haus“, 10.6.2020)
Leserbrief-Reaktion von Peter Laukhardt (SOKO Altstadt)
“Wird das Girardihaus das Waterloo für den Altstadt- und Denkmalschutz?”
Auch wenn Alexander Girardi, der größte Bühnenkünstler, den Österreich je hervorgebracht hat, hier nicht 1850 geboren worden wäre, hätte das Haus seinen Platz unter den Denkmälern Österreichs zu Recht. Im Rahmen der Initiative „Rettet das Girardihaus“ gemachte intensive Recherchen ergaben 2018 eine durchgehende Baugeschichte seit der Renaissance. 1570 erbaut, ist das Girardihaus das ältestes profane Bauwerk im Osten von Graz. Tonnengewölbe mit scharfgratigen Stichkappen aus dem 16./17. Jh. bestätigen das, weitere bauliche Merkmale sind Holzbalkendecken aus dem 17. Jahrhundert, die aktuelle Fassade stammt aus der Mitte des 19. Jahrhunderts.
Gestalt und Lage des Hauses machen die städtebaulichen Veränderungen und Brüche in einer der historisch wichtigsten Ausfallsstraßen von Graz ablesbar. Die ASVK hatte 2015 dem Abbruchantrag mit dem Argument zugestimmt, das Viertel sei durch gründerzeitliche Bauten geprägt, und das Girardihaus somit ein Fremdkörper und nicht schützenswert – eine unglaubliche Fehleinschätzung. Tatsächlich ist die Leonhardstraße noch immer durch eine abwechslungsreiche Bebauung gepräft, die verschiedenen Epochen widerspiegelt; teilweise ist sogar noch die schlichte ein- bis zweigeschossige Vorstadtverbauung mit alten Gasthäusern, Läden und Werkstätten erhalten. Prominente Palais, Kloster- und Kasernbauten ergänzen das Bild. Die Häuser der Gründerzeit überwiegen keinesfalls.
Eine Bausünde der späteren Gründerzeit war der überdimensionierte Neubau des Hauses Nr. 30, der ohne Rücksicht auf die übrige Bebauung auf engstem Eckgrund einen künftigen gründerzeitlichen Häuserblock markieren sollte. Mit einem in diese Gegend nicht passenden überhohen Sockelgeschoß versehen, sprengte der Bau die Dimension aller anderen Objekte an dieser Ecke. Das Nachbarhaus Nr 28 sollte mit einbezogen werden, wie die hässliche Feuermauer beweist. Das gelang aber nicht, weil auch Girardi dagegen auftrat (der Bauherr war der Mann seiner Ziehschwester).
Das denkmalgeschützte Girardihaus dem Verfall preiszugeben, wäre ein Waterloo für den Grazer Altstadt- und den österreichische Denkmalschutz: Dass dem Eigentümer nur verboten wird, das Denkmal zu zerstören, und er nicht verpflichtet werden kann, mehr zu tun, als einzelne Dachziegel oder Fensterscheiben zu ersetzen, ist ein Skandal. Wäre Österreich nicht säumig, die Konvention von Granada von 1985 (sie definiert ein Erhaltungsgebot!) endlich zu ratifizieren, könnte man an eine Enteignung denken.
Auch der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl hat sich daraufhin zu Wort gemeldet und gesagt: “Wir müssen das Gebäude retten und darin ein kleines Museum mit Kaffeehaus einrichten!” Das sei das Ziel seiner Gespräche mit dem Hausbesitzer. (aus: Kleine Zeitung, “Grazer kämpfen um Geburtshaus. Von wegen Bruchbude: Der wahre Wert des Girardi-Hauses”, 11. Juni 2020).
Ältere Medienberichte:
Der Grazer, 29.4.2018: “Girardihaus: Keine Rettung in Sicht!” “Vieles deutet darauf hin, dass der Eigentümer auf eine Abbruchgenehmigung wartet. Und die kann schneller kommen als die Retter denken.” Hier weiterlesen: https://www.grazer.at/de/olYrnpeO/girardihaus-keine-rettung-in-sicht/
Standard, 27.8.2017: Ein Geburtshaus und Ex-Beisl mit ungewisser Zukunft in Graz Christian Brugger, Abteilungsleiter der Steiermark im Bundesdenkmalamt: “Wir sind ohnehin schon sehr flexibel geworden, weil wir natürlich eine Lösung suchen. Es gab vor Jahren einen Erweiterungsplan des Eigentümers, den wir von uns aus bewilligt hatten”. Auch die Altstadtkommission beteuert, sehr entgegenkommend gewesen zu sein, man habe das Objekt sogar aus der Schutzzone herausgenommen, es also als nicht mehr schützenswert im Altstadtensemble bewertet.
Hier weiterlesen: https://www.derstandard.at/story/2000063170366/ein-geburtshaus-und-ex-beisl-mit-ungewisser-zukunft-in-graz
PS: Ein ausführlicher Artikel von Peter Laukhardt ist auch in unserer Zeitschrift “Denkma[i]l” Nr. 26, November 2019 erschienen (“Girardis Geburtshaus: Abend-Dämmerung für den Denkmalschutz in Graz?”; Seite 20-23)
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/06/Girardihaus-Graz_c-Andi-oisn_CC_BY-SA_3-0_Foto-2011-08-13_Wikipedia.jpg493800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-06-12 22:27:082020-06-14 22:48:05Girardihaus (Graz): Trotz Denkmalschutz nicht 'schützenswert'?
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/07/Burg_Trautson_mit_Sill_c-Haneburger-Gemeinfrei_2011-07-16_Wikipedia_a.jpg553800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-07-31 23:53:342020-08-01 22:57:42Trautson (Tirol): Auf den Spuren der 1945 zur Ruine gebombten Burg
In der sehenswerten TV-Serie „Verlorenes Erbe“ im ORF2-Vorabendprogramm (“Studio 2”) wurde am 7. Jänner 2021 über die Wiener Flaktürme berichtet (Flak = Fliegerabwehrkanone): “Verlorenes Erbe: Die unzerstörbaren Flaktürme”. Im Zuge der Erbauung dieser sechs monströsen Flugabwehr-Türme 1942 bis 1945 wurden drei historische Gartenanlagen verbaut. Der Arenbergparkim 3. Bezirk, der Esterházypark im 6. Bezirk sowie der Augarten im 2. Bezirk. Während nur der Flakturm im Esterházy-Park, der heute als „Haus des Meeres“ genutzt wird und unlängst groß ausgebaut wurde, nicht unter Denkmalschutz steht, besteht für die anderen fünf Flaktürme ein solcher Schutzstatus. Nun wird im aktuellen ORF-Fernsehbeitrag darüber nachgedacht, ob man die Türme nicht doch abtragen könnte. Nikola Prajo, Vertreter der Abbruchfirma Prajo spricht im Interview über Machbarkeit, Aufwand und mögliche Kosten eines solchen Abrisses. In der Folge heißt es im ORF-Beitrag wörtlich:„Der erste Turm, der vermutlich abgetragen werden muss, ist der runde Turm im Augarten. Die Explosion eines Munitionsdepots hat ihn so stark beschädigt, dass er 2006 vorübergehend einsturzgefährdet war und abgesichert werden musste.“ Die renommierte Gartenhistorikerin Maria Auböck findet die Idee, dass man die “Bunker” abträgt und etwas G‘scheiteres macht, interessant. Nur meint Sie: „Ich hab noch niemanden gefunden, der das durchsetzt.“ Weiters heißt es wörtlich im ORF-Beitrag: „Diskutiert wurde auch schon, die Türme zum großteil abzutragen, und nur einen Stumpf stehen zu lassen. Der weitgehend unbekannte siebente Wiener Flakturm in Floridsdorf, der unvollendet blieb, zeigt, wie dasaussehen könnte.“
Der Bunker (‘Flakturm’) in der Gerichtsgasse 1b in Wien-Floridsdorf, Foto: Nov. 2013, (c) VIEX – Ernest Niedermann CC BY-SA 3.0
30. Jänner 2017, MeinBezirk Was passiert mit den Flaktürmen im Augarten?
https://www.meinbezirk.at/leopoldstadt/c-lokales/was-passiert-mit-den-flaktuermen-im-augarten_a1996685
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/01/Flakturm-Augarten_11330_Erich-J-Schimek_2014-08-07_a.jpg599800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-01-08 23:43:252021-02-10 18:30:04Wien: Flakturm im Augarten vor Teilabriss?
Das Haus (oder die Villa) Beer ist “das wohl bedeutendste Beispiel der Wiener Wohnkultur der Zwischenkriegszeit”(Zitat Friedrich Achleitner*) und steht – so gut wie in seinem Originalzustand erhalten – seit 1987 unter Denkmalschutz. Es wurde vom Gummisohlenfabrikanten Julius Beer in Auftrag gegeben und ist ein Vorzeigebauwerk moderner Architektur aus 1929-31 vom österreichisch-schwedischen Architekten und Designer Josef Frank (* 15. Juli 1885 in Baden bei Wien; † 8. Jänner 1967 in Stockholm) gemeinsam mit Oskar Wlach. Kaum ein Haus der Wiener Moderne ist öffentlich zugänglich. Jetzt ist ein Glücksfall eingetreten. Vor kurzem hat Lothar Trierenberg (Villa Beer Immobilien GmbH) das Haus gekauft und möchte es restaurieren, als Museum gestalten und somit der Öffentlichkeit zugänglich machen. Aktuell sind Renovierungsarbeiten in Planung und ein Nutzungskonzept in Zusammenarbeit mit Fachexperten in Ausarbeitung. Lothar Trierenberg hat die Idee gemeinsam und kooperativ einen inhaltlich interessanten Ort zu schaffen bereits vor über 20 Jahren bei der Gründung von “das möbel – das café” konsequent verfolgt. Sein Interesse an Architektur und Design hat er mit “das möbel” (das café und das geschäft) zu seinem Beruf gemacht. Nach dem Verkauf des Geschäftes mit dem Ziel Zeit für neue Projekte zu schaffen, spielte ein glücklicher Zufall letzten November die Information, dass die “Villa Beer” zum Verkauf stand, in seine Hände. Jetzt möchte Trierenberg dieses architekturhistorisch so wertvolle Haus ohne Zeitdruck wohlüberlegt und gut beraten wiederbeleben. Wer die Geschichte dieses Hauses ab jetzt mitverfolgen will, kann auf der offiziellen Website www.villabeer.wien einen Newsletter abonnieren. Siehe: https://www.villabeer.wien/das-haus.
5. Mai 2021, APA-OTS Architekturjuwel Villa Beer soll Museum werden. Wie das Wirtschaftsmagazin GEWINN in seiner neuen Ausgabe berichtet, soll die von Josef Frank und Oskar Wlach entworfene Villa Beer in Hietzing für Besucher geöffnet werden: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210505_OTS0170
Das Haus Beer auf “Hietzing” (Online-Plattform für den 13. Bezirk): http://www.hietzing.at/Bezirk/geschichte2.php?id=329 (Wenzgasse 12: Dieses Haus von Josef Frank und Oskar Wlach mit seiner durchkomponierten Raumfolge wurde für Julius und Margarete Beer erbaut.)
21. Juli 2016, Profil Architektur: Moderne Gebäude sind massiv bedroht. Umbau, Leerstand, Abriss: Die architektonischen Schätze der Moderne sind in Österreich heftigen Bedrohungen ausgesetzt. Experten und Bürgerinitiativen laufen Sturm (u.a. Haus Beer): https://www.profil.at/kultur/architektur-moderne-gebaeude-7317126
26. März 2016, ORF Baujuwel von Josef Frank: Villa Beer verfällt. Ein Baujuwel verfällt in Wien-Hietzing: die Villa Beer des österreichischen Architekten Josef Frank aus den frühen 1930er Jahren. Das Haus ist im Privatbesitz, am ersten April-Wochenende wird die Villa erstmals zugänglich sein.: https://wien.orf.at/v2/news/stories/2764985
9. Juli 2009, Wiener Zeitung Die Villa Beer wird wiederbelebt. (…) Josef Franks “Villa Beer” in Hietzing wird in ihrer ursprünglichen Widmung wiederauferstehen: als Wohnhaus einer kunstsinnigen Wiener Familie. Die Zweidrittel-Mehrheit an diesem brüchig gewordenen Juwel wurde von der gemeinnützigen Privatstiftung des Wiener Unternehmers Dr. Johannes Strohmayer erworben: https://www.wienerzeitung.at/startseite/archiv/75011_Die-Villa-Beer-wird-wiederbelebt.html
18. Jänner 2006, OTS VP-Dworak zur Villa Beer: Ohne Nutzungskonzept ist der Kauf ein konzeptloses Projekt. Wien (VP-Klub) – Die Ankündigung von SP-Stadtrat Rudi Schicker, die von Josef Frank 1931 erbaute Villa Beer, Josef Franks Hauptwerk der “Moderne”, durch die Stadt Wien anzukaufen, begrüßt LAbg. Bernhard Dworak, Bezirksparteiobmann der ÖVP Hietzing: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20060118_OTS0035
17. Jänner 2006, OTS Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien:Villa Beer – Schlüsselwerk moderner österreichischer Architektur. Studie über Zugängigkeit des Gebäudes für die Öffentlichkeit ist fertig: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20060117_OTS0129
* Zitat aus: Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jh., Band III/2, Salzburg und Wien 1995, Seite 65
PS: Der originale, 4-seitige Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes liegt unserem Verein Initiative Denkmalschutz vor
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/07/Haus-Beer_2016-04-01_Erich-J-schimek_2008_k.jpg472800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-06-15 23:01:372021-06-16 08:24:58Haus Beer (Wien): Architekturjuwel von Josef Frank wird Museum
Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich
Bundeskompetenz:
Denkmalschutzgesetz / Bundesdenkmalamt / Bundesministerium für Kultur
Anliegen:
1.) Anlässlich des Verfalls und der aktuellen Diskussion um das Hotel Wörthersee in Klagenfurt und der heurigen 100-Jahr Feier des Bestehens des österreichischen Denkmalschutzgesetzes (25.9.1923) wird der Nationalrat ersucht, Schritte zu setzen, dass seitens der Republik Österreich die Konvention von Granada (Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas) aus dem Jahr 1985 nicht nur unterzeichnet, sondern nach 38 Jahren auch endlich ratifiziert wird, um einen wirkungsvollen Schutz im Sinne der Erhaltung des österreichischen Kulturerbes gewährleisten und im Denkmalschutzgesetz zu verankern. Ebenso möge der Denkmalfonds zur Rettung von unmittelbar vom Verfall bedrohten, denkmalgeschützten Kulturgütern endlich nachhaltig befüllt werden (vgl. § 33 Denkmalschutzgesetz).
In diesem Zusammenhang unabdingbar ist es aber auch, gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die Eigentümer von denkmalgeschützten Kulturgütern bei der Erhaltung entsprechend unterstützt bzw. es bei einer Erhaltungspflicht deutliche Erleichterungen für diese geben muss (steuerlich/finanziell; Stichwort: “Liebhaberei”; vgl. dazu auch den Wahrnehmungsbericht des Denkmalbeirates beim Bundesdenkmalamt vom 11.2.2019), da der Erhalt des Österreichischen Kulturgutes im öffentlichen Interesse liegt und damit auch zum Wohle der Allgemeinheit.
2.) Des Weiteren fordern die Unterzeichnenden, dass umittelbar mit der Absicht bzw. Beginn eines Unterschutzstellungsverfahrens durch das Bundesdenkmalamt die Gebäude/Objekte automatisch bis zum Abschluss des Verfahrens unter Schutz gestellt sind (ohne eigens einen Mandatsbescheid gemäß § 57 AVG ausstellen zu müssen).
Präsentation der ‘Parlamentarischen Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich” vor dem Hotel Wörthersee am 13. März 2023, (c) ein ziegel trägt geschichte / Initiative Denkmalschutz
ad 1.) Begründung:
Die letzten Jahrzehnte zeigen sehr schmerzlich auf, dass gefährdete, denkmalgeschützte Kulturgüter zumeist konsequenzenlos verfallen gelassen werden können. Dieser Missstand liegt darin begründet, dass es einerseits keinerlei Erhaltungspflicht im Sinne des Denkmalschutzgesetzes gibt (sondern nur ein Verbot vor der (aktiven) Zerstörung, vgl. § 2 Denkmalschutzgesetz) und andererseits der dafür eingerichtete Denkmalfonds “zur Rettung von unter Denkmalschutz stehenden (…) Objekten, die unmittelbar vom Verfall (…) bedroht sind”, so gut wie nicht dotiert ist; und dieser somit quasi nicht zur Anwendung kommt (Der Denkmalfonds wird vom Bundesministerium für Kultur verwaltet; vgl. § 33 Denkmalschutzgesetz). In Bezug auf die fehlende Erhaltungspflicht ist Österreich mittlerweile einer der allerletzten Staaten des Europarates, die die “Konvention von Granada” (Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas) von 1985 noch immer nicht ratifiziert hat. Von den 46 Europaratsmitgliedern haben diese 41 ratifiziert, nur Österreich nicht, wie auch die Staaten Albanien, Island, Monaco und San Marino. Dabei hat die Republik Österreich als einziges Europaratsmitglied mit der Unterzeichnung der Konvention im Jahr 1985 quasi eine Absichtserklärung zur Umsetzung abgegeben, aber die Konvention selbst bis heute nicht ratifiziert!
Es gibt allzu viele Fälle von Kulturgütern, die während(!) eines laufenden Unterschutzstellungsverfahren zerstört oder schwer entstellt wurden. Beispiele sind u.a.: der Abriss eines Biedermeierhauses in Wien-Margareten 2002 (Schloßgasse 5); der Abriss des Gaupmannhauses in Pottendorf/NÖ 2008 (Badener Straße 9); die Zerstörung der Inneneinichtung des Haus Paitl zum Jahreswechsel 2010/11 in Wien-Döbling (Krottenbachstraße 190); der Abriss der Farbenfabrik Reininghaus in Graz 2011, die ehemalige Lederfabrik Bieber in Graz 2016, das Schwimmbad des Künstlers Paul Flora in Innsbruck 2018 und aktuell ein Biedermeierhaus in Wien-Meidling (Schönbrunner Straße 276).
Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42) Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Fuchsthallergassse 11/5, 1090 Wien www.idms.at
Historische Gärten in Österreich ohne Schutz: Weiteres Bauvorhaben im denkmalgeschützten Augarten in Wien geplant!
Die Vereine “Freunde des Augartens” und “Initiative Denkmalschutz” fordern die Bezirksvertretung Leopoldstadt auf, der Umwidmung in ihrer heutigen Sitzung nicht zuzustimmen!
Wien (OTS) – Heute ab 17:00 Uhr wird die Bezirksvertretung des 2. Bezirks ihre Stellungnahme zum Planentwurf Nr. 7053E abgeben, die eine wesentliche Grundlage für den rechtsgültigen Beschluss im Wiener Gemeinderat bilden wird. Wie der aktuell vorliegende Entwurf für ein neues Denkmalschutzgesetz erkennen lässt, sind weiterhin ca. 1.700 historische Gartenanlagen in Österreich auch in Zukunft ohne Schutz. Im Augarten geht es aktuell um die geplante bauliche Erweiterung der Betriebsstätte der in Privatbesitz befindlichen Porzellanmanufaktur, die im Kernbereich des ältesten Barockgartens Wiens liegt. Bereits in den 1980er Jahren erfolgte ein massiver Eingriff, und ein langer, zweigeschoßiger Baukörper wurde hinter dem barocken Gartensaaltrakt errichtet. Dieser Bau wird nun als Kindergarten genutzt, weil er von der Porzellanmanufaktur später nicht mehr benötigt wurde. Da die Republik Österreich offenbar vergessen hat, den Mietvertrag mit der Stadt Wien als Betreiberin des Kindergartens zu befristen, um dieses Betriebsgebäude wieder der Porzellanmanufaktur zur Verfügung stellen zu können, soll jetzt wieder ein Teil des Augartens geopfert werden.
Ressorts: Chronik, Kultur – Stichworte: Architektur / Natur / Umwelt / Politik / Wien
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2023/12/Augarten-Gartensaaltrakt_Foto-2023-11-12_c-Initiative-Denkmalschutz_5224_a.jpg450800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2023-12-12 08:10:002023-12-25 23:52:42Historische Gärten in Österreich ohne Schutz: Bauprojekt im Augarten!
Stellungnahme zum Planentwurf 8416
Am Kahlenberg, Josefsdorf
Für das Gebiet zwischen Linienzug 1-2 (Höhenstraße), Linienzug 2-7 und Linienzug 7-8-1 (Am Kahlenberg) im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Josefsdorf
Öffentliche Auflage 9. Jänner bis 20. Februar 2025
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*
* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)
Die Stellungnahme im Detail:
Erfreulich ist, dass als Anlass und wesentliche Zielsetzung des vorliegenden Umwidmungsentwurfs die „Bedachtnahme auf das örtliche Stadtbild des Josefsdorfs mit seinem historischen Gebäudebestand“ angegeben wird. „Weiters gilt es dieses Stadtgebiet im Hinblick auf eine etwaige Ausweisung einer Schutzzone gemäß § 7 der BO für Wien zu überprüfen.“ (vgl. „Maßgebliche Entwicklungen und Planungen“, Erläuterungsbericht S. 7 f.).
Zu befürchten ist jedoch, dass die seit 2. November 2023 gültige Bausperre (Plandokument Nr. 8403) gemäß § 6 Abs. 2 Wiener Bauordnung zu spät kommt, denn wenige Monate zuvor gab es bereits eine Bauverhandlung für ein Bauprojekt auf dem Gelände dieser alten Klostersiedlung und bis dato ist keine Schutzzone ausgewiesen (vgl. u.a. ORF Wien Bericht vom 7.6.2023: „Döbling kämpft um Ortsbild am Kahlenberg. Aufregung herrscht in Döbling rund um ein Bauprojekt am Kahlenberg. Noch liegt keine Bewilligung vor, der Bezirk will das Ortsbild aber jedenfalls erhalten.“: https://wien.orf.at/stories/3210807).
Grundsätzlich wird die erstmalige Ausweisung einer Schutzzone am Kahlenberg im Bereich und östlich der Josefskirche sehr begrüßt, zumal das so bezeichnete Josefsdorf auch heute noch einen historisch bedeutenden Ort darstellt, wie dies auch an den zahlreichen Unterschutzstellungen durch das Bundesdenkmalamt im Plangebiet ablesbar ist. Das von Kaiser Ferdinand II. im 17. Jahrhundert gegründeten Kloster der Kamaldulenser, das von Kaiser Joseph II. 1782 aufgelöst wurde, bestand ursprünglich aus vier regelmäßigen Reihen von giebelständigen Häuschen – den Klosterzellen – und Gemeinschaftseinrichtungen. Die ehemalige Eremitage zeigt sich heute in neun im nördlichen Teil noch bestehenden, teils authentischen, teils stark veränderten Klosterzellen (vgl. Erläuterungsbericht S. 2).
Umso wichtiger ist es daher, dass einige Gebäude bereits unter Denkmalschutz gemäß Bundesgesetz stehen (Denkmalschutzgesetz). Unter Denkmalschutz stehen neben der katholischen Pfarrkirche samt Brunnen (beide per Verordnung, § 2a unter Denkmalschutz) die ehemaligen Camadulenserzellen (Am Kahlenberg Nr. 15*, 18, 21), ein „Wehrturm samt Mauer“ (bei „Am Kahlenberg 18“) sowie die Camaldulensergrotte (auf Grundstücksnummer 16 im Nordosten der als SWW ausgewiesenen Fläche im Plangebiet gelegen**). Die Adresse „Am Kahlenberg 19“, wie im Erläuterungsbericht (S. 3) angeführt, steht gemäß (nicht rechtsverbindlichen) Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes jedoch offenbar nicht unter Schutz. (Alle anderen unter Denkmalschutz per Bescheid, gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz.).
Nicht nur die Mitglieder des Fachbeirates für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe „begrüßen die bestandsdorientierte Widmung sowie die Ausweisung einer Schutzzone“ im Plangebiet in deren Stellungnahme (16.10.2024), sondern – wie erwähnt – auch unser Verein Initiative Denkmalschutz, wiewohl in Bezug auf die bebaubaren Flächen noch einige Adaptierungen aus unserer Sicht empfohlen werden.
Ehem. Camaldulenserzellen, Am Kahlenberg 18-19 (vermutlich richtig: Nr. 19 links und Nr. 18 rechts im Bild), Foto: 8.2.2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Diese umfassende Ausweisung einer Schutzzone im vorliegenden Planentwurf ist umso wichtiger, als nicht alle historischen Gebäude im Plangebiet unter Denkmalschutz stehen (z.B. stehen nicht unter Denkmalschutz: Am Kahlenberg Nr. 12, 13, 14 und 19). Es wird weiters vorgeschlagen, den Bereich, der im Planentwurf als „SWW“ ausgewiesen wird, auch noch als Schutzzone auszuweisen und insbesondere in Richtung Osten zu erweitern, in diesem Bereich (Grundstücksnr. 16) befindet sich die erwähnte unterirdische, bereits seit 1926 ** denkmalgeschützte(!) Camaldulensergrotte, die auch der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe in seiner Stellungnahme besonders hervorhebt (Zitat: „Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Sww ein historischer Kellner [sic] befindet.“). Diese Grotte wird jedoch im Erläuterungsbericht vergessen zu erwähnen. Die Initiative Denkmalschutz schließt sich in diesem Zusammenhang den Ausführungen des Fachbeirates an, dass noch „eine weiterführende Untersuchung des Sachverhalts empfohlen wird.“
Stark kritisiert wird jedoch die Ausweisung einer übergroßen Baufläche im Bereich der Häuser „Am Kahlenberg 20 und 21“. Hier könnte durch die großzügige Ermöglichung von Anbauten das historische Erscheinungsbild stark beeinträchtigt werden. Es wird daher empfohlen, die Baufluchtlinien in diesem Bereich möglichst genau dem Bestand anzupassen.
Am Kahlenberg Nr. 21 und Nr. 20 (ehem. Kamaldulenserzelle noch giebelständig), Foto: 8.2.2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Sehr begrüßt wird die Ausweisung der besonderen Bebauungsbestimmung („BB2“), denen zufolge auf den als Bauland/Wohngebiet gewidmeten Flächen die Firste der Dächer parallel zu den seitlichen Grundgrenzenverlaufen müssen. Es wird empfohlen, dass diese „BB2“ auch für das Gebäude „Am Kahlenberg 20“ gelten möge, da dieses Haus ebenso giebelständig zur Straße orientiert ist.
Die Ausweisung einer Baufläche im Bereich des vorhandenen Parkplatzes (im Planentwurf ausgewiesen als 23 Meter lang und 16 Meter breit) wird auch etwas kritisch gesehen, zumal diese Bauflächenausweisung eine „historische“(?) Mauer „durchschneidet“. Es sollte dabei unbedingt die ursprüngliche historische Struktur in diesem Bereich überprüft und ggf. noch einmal abgewogen werden (vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Josefsdorf_(Wien)#/media/Datei:Kahlenberg_-_Josefsdorf_(1819).JPG).
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
* In einer älteren BDA-Denkmalverzeichnis (z.B. aus 2013) mit der Adresse: „Josefsdorf 15, 17“ beschrieben, in der aktuellen Denkmalliste – bei gleicher Angabe der Grundstücksnummern – nur mehr als („Am Kahlenberg“) Nr. 15 verzeichnet. Eine Nr. 17 wird, wie auch im Stadtplan und im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (ebenso im vorliegenden Planentwurf) nicht mehr verzeichnet, wiewohl auch vor Ort noch eine solche Bezeichnung am Gebäude angebracht ist („Josefsdorf 15-17“).
** Vgl. Birgit Knauer, Dissertation, Wien 2018, Seite 146
Literatur / Quellen:
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 573 f.
Medienberichte zum geplanten Bauprojekt im Josefsdorf / Am Kahlenberg:
07.06.2023, ORF Wien Döbling kämpft um Ortsbild am Kahlenberg
Aufregung herrscht in Döbling rund um ein Bauprojekt am Kahlenberg. Noch liegt keine Bewilligung vor, der Bezirk will das Ortsbild aber jedenfalls erhalten. Erste Arbeiten sollen schon begonnen haben und Bäume gefällt worden sein. https://wien.orf.at/stories/3210807/
07.06.2023, Kronenzeitung Bauprojekt Josefsdorf: Gerüchte um „Scheich-Oase“ auf dem Kahlenberg https://www.krone.at/3026493
05.06.2023, MeinBezirk Ortsbild in Döbling: Anrainer am Kahlenberg besorgt über Bauprojekt
In der Nähe der St. Josef Kirche am Kahlenberg soll ein größeres Wohngebäude errichtet werden. Die Anrainer sind besorgt, passt dies mit dem Ortsbild am Berg zusammen? Die BezirksZeitung bekam Auskunft vom Projektbetreiber. Er beruhigt, das Vorhaben wäre seiner Ansicht nach vielmehr eine Wiederherstellung des ehemaligen Ortscharakters. https://www.meinbezirk.at/doebling/c-lokales/anrainer-am-kahlenberg-besorgt-ueber-bauprojekt_a6079527