Klosterneuburg

Kaumberg: Wieder historischer Gasthof vor Abriss ohne Bewilligung durch Denkmalamt? 29.12.2017

Initiative Denkmalschutz: Wieder historischer Gasthof im Bezirk Lilienfeld vor Abriss? Wieder ohne Bewilligung durch Denkmalamt?

Bürgermeister von Kaumberg möchte Gasthaus “Goldener Hirsch” wegen “Gefahr im Verzug” abreißen!

Bereits 2011 wurde im politischen Bezirk Lilienfeld ein denkmalgeschützter historischer Gasthof wegen “Gefahr im Verzug” abgerissen (“Zum Schwarzen Adler”, Gemeinde Türnitz), nun möchte auch der Kaumberger Bürgermeister Michael Wurmetzberger gleiches vollbringen und hat bereits einen Abrissbescheid ausgestellt.

Initiative Denkmalschutz attestiert Befangenheit in Gemeinde – Belohnung durch Vernachlässigung?

2005 hat die Gemeinde Kaumberg das ehemalige Gasthaus “Goldener Hirsch”, zuletzt auch als “Gasthof Rohrer” bekannt, erworben. Seit 2006 steht der Gasthof unter Denkmalschutz. Die Gemeinde hat gemäß Niederösterreichischer Bauordnung (§ 34 Abs. 1) eine Erhaltungsverpflichtung (Vermeidung von Baugebrechen) sowie die Verpflichtung ggf. Baugebrechen zu beheben. Nun will der seit März amtierende Bürgermeister nach 12 jähriger Vernachlässigung und Ausbreitung von Schimmelpilz und Hausschwamm im Namen der Gemeinde “Tabula rasa” machen und den Abriss durchsetzen. Das Pikante daran: Der Bürgermeister hatte als Baubehörde I. Instanz 12 Jahre Zeit die Erhaltungsverpflichtung von seiner eigenen “Marktgemeinde Kaumberg” als Eigentümerin einzufordern. Jetzt möchte der neue Bürgermeister – trotz Denkmalschutz – den Abbruch durchsetzen. Hätte also der Bürgermeister nicht schon Jahre zuvor die Behebung der Baugebrechen des im Gemeindebesitz befindlichen Gasthauses einfordern müssen, bevor sich die Bausubstanz derart verschlechtert, dass sogar mittels “Gefahr im Verzug” argumentiert wird? Soll jetzt diese Vernachlässigung durch Zerstörung eines Denkmals “belohnt” werden? Die Initiative Denkmalschutz fordert daher die Gemeinde Kaumberg auf ihre eigene Verantwortung wahrzunehmen und das geschichtsträchtige Gebäude zu erhalten.

Initiative Denkmalschutz fordert Erhaltung des historisch bedeutenden Gasthauses

Der Gasthaus “Goldener Hirsch” (Markt 26) stellt das einzige per Bescheid unter Denkmalschutz stehenden Gebäude im Gemeindegebiet dar (gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz, für alle anderen gilt die “vorläufige Unterschutzstellung per Verordnung”, § 2a Denkmalschutzgesetz), sodass es nur zu diesem Objekt einen eigenen Unterschutzstellungsbescheid gibt, aus dem zitiert werden kann: “Der Gasthof ‘Goldener Hirsch’ (..) ist aus einem 1434 nachweisbaren Straßengericht bzw. 1589 urkundlich genannten Gerichtshaus hervorgegangen (…). Der breit gestreckte zweigeschossige Bau (…) entwickelte sich aus der Zusammenlegung mittelalterlicher Häuser (…). Im Inneren bestehen mehrere historische Gewölbe, zum Teil überputzte Balkendecken, zwei Stuckdecken im Obergeschoss sowie eine holzverkleidete Gaststube mit einfachen Dekorationselementen. Als bemerkenswertes hausgeschichtliches Detail hat sich in einer Fensternische des Erdgeschosses ein aus dem Boden ragender Felsen mit einer angeketteten Fußschelle samt Schloss und Schlüssel erhalten.” Die geschichtliche, künstlerische und kulturelle Bedeutung begründet sich “durch seine überlieferte Substanz, auch in der jüngernen Überformung, die gotische Bautechnik, den spätmittelalterlich/frühneuzeitlichen Strafvollzug bei Verwaltungsübertretungen, die marktbürgerliche Bau- und Wohnkultur der frühen Neuzeit und des Barock sowie als bauliches Zeugnis in markanter Lage etwa sechs Jahrhunderte Siedlungsgeschichte von Kaumberg (…).”

Forderung nach Offenlegung der Fachgutachten und Parteistellung für NGOs in Denkmalschutzverfahren

Laut aktuellem Zeitungsbericht in den Niederösterreichischen Nachrichten (28.12.) attestiert Bürgermeister Wurmetzberger “Gefahr im Verzug” und stützt sich auf 3 Fachgutachten. Begründet wird die akute Gefahr mit der Erwartung, dass der gefährliche Schimmel auf angrenzende Gebäude übergreift. Grundproblem bei solch’ öffentlich verkündeten Behauptungen und Interpretationen von Gutachten ist die Nicht-Überprüfbarkeit. Daher fordert die Initiative Denkmalschutz die Offenlegung all dieser Gutachten und – so wie in der Schweiz – Parteistellung für facheinschlägige Organisationen in Denkmalschutzverfahren.

Foto: Karl Gruber, CC BY-SA 3.0, Wikipedia Von Karl GruberEigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link

Rückfragehinweis:
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vereins Initiative Denkmalschutz
Mobil: 0699 1024 4216 oder 0676 / 740 43 27
www.initiative-denkmalschutz.at

Quellen/Literatur: