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Ehem. AUVA-Gebäude (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8444

Initiative Denkmalschutz, 19. Jänner 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8444 – ehem. AUVA-Verwaltungsgebäude, Adalbert-Stifter-Straße 65

Für das Gebiet zwischen Lorenz-Böhler-Gasse, Pasettistraße, Linienzug 1-3, Adalbert-Stifter-Straße, Lorenz-Müller-Gasse und Kornhäuselgasse im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau

Öffentliche Auflage: 12. Dezember 2024 bis 23. Jänner 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Das ehem. Forschungs- und Verwaltungszentrum der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in der Adalbert-Stifter-Straße 65 wurde 1972 bis 1977 nach Plänen des österreichischen Architekten Kurt Hlaweniczka (https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Hlaweniczka) erbaut; vor dem Gebäudekomplex steht die monumentale Nirosta-Skulptur „Offener Raum“ des Bildhauers Oskar Höfinger (https://de.wikipedia.org/wiki/Oskar_H%C3%B6finger). Das Büro- und Verwaltungsgebäude „zählt“ laut der Fachorganisation Docomomo Austriaim Gebäudebestand der Nachkriegsmoderne in Wien aus konstruktiv-technischer Sicht sicherlich zu den herausragenden Bauten. Seinen Landmark-Charakter hat das Hauptgebäude der AUVA trotz baulicher Veränderung in der unmittelbaren Umgebung bis heute behalten. Es handelt sich um ein in seiner Entstehungszeit für Österreich herausragendes, technisch und funktional visionäres Gebäude und wird in der Literatur mehrfach in Zusammenhang mit dem Juridicum (Ernst Hiesmayr, 1970–84) und der UNO-City (Johann Staber, 1973-79) erwähnt.“ (vgl. https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt)

Seit März 2024 ist ein Unterschutzstellungsverfahren des Bundesdenkmalamtes im Laufen, dieser Umstand dokumentiert damit grundsätzlich die besondere Bedeutung dieses monumentalen und stadtbildprägenden Verwaltungsgebäudes der Nachkriegsmoderne. Auch im Erläuterungsbericht zum vorliegenden Planentwurf wird die Bedeutung des Gebäudekomplexes insofern anerkannt, als im Kapitel „Festsetzungen / Bebauungsstruktur“ ausgeführt wird, dass „der Positionierung, Gestaltung und bauhistorischen Bedeutung des Gebäudekomplexes (…) Rechnung getragen werden soll“ (Seite 9). Daher wird nachdrücklich angeregt, für das Plangebiet eine Schutzzone gemäß § 7 Bauordnung für Wien auszuweisen, zumal Gebäude, die nach 1945 errichtet wurden, gemäß § 60 Abs. 1 lit. d baurechtlich nicht von einem Schutz vor Abbruch umfasst sein können. Eine solche Schutzzonenwidmung wird als umso wichtiger erachtet, da weiters nicht abgeschätzt werden kann, ob das Gebäude tatsächlich unter Denkmalschutz gestellt werden wird (die Schutzkriterien gemäß Denkmalschutzgesetz sind nämlich deutlich strenger und enger anzulegen als diejenigen der Bauordnung für Wien).

Auch der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe „unterstützt“ in seiner Stellungnahme vom 13.11.2024nachdrücklich das Ziel, das Gebäude unter den Aspekten von Umwelterwägungen und Nachhaltigkeit zu erhalten und einer neuen Nutzung zuzuführen.“

Positiv ist auch das Bestreben im Planentwurf anzuerkennen, den Bebauungsplan des Gebäudekomplexes dem Bestand deutlich anzupassen. (Zitate aus dem Erläuterungsbericht, Seite 9: „Mit der Bedachtnahme auf das spezielle Erscheinungsbild des Gebäudekomplexes aufgrund seiner Konstruktionsweise und der daraus resultierenden Konfiguration sollen die Baufluchtlinien (…) dem Baubestand entsprechend festgesetzt werden. Um der differenzierten Höhenentwicklung des Baubestandes Rechnung zu tragen, sollen bestandsorientierte Gebäudehöhenfestsetzungen vorgenommen werden. (…) Um zusätzliche Kubaturen im Dachbereich hintanzuhalten und der vorhandenen Gebäudestruktur zu entsprechen, sind auf den mit der Bauklasse VI ausgewiesenen Grundflächen die zur Erichtung gelangenden Dächer von Gebäuden als Flachdächer auszuführen“).

Kleinere Anpassungen des Bebauungsplanes im Sinne des Bestandes werden seitens der Initiative Denkmalschutz jedoch als notwendig erachtet, um die im Planentwurf noch vorhandenen baulichen Spielräume hintanzuhalten, die die bauhistorisch bedeutende Außenerscheinung negativ beeinflussen könnten.

Abschließend wird angeregt für die Schutzzone in Betracht zu ziehen, entsprechende Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
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Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049 832 110

 

Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 444

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3: Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 119

Docomomo Austria: Hauptgebäude Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (Beschreibung): https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt/
(DOCOMOMO is a non-profit organization dedicated to the documentation and conservation of buildings, sites and neighborhoods of the Modern Movement).

AUVA-Zentrale in der Internationalen Architektur-Datenbank archINFORM: https://deu.archinform.net/projekte/17318.htm

Wikipedia-Fotos der AUVA-Zentrale: https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:AUVA-Zentrale

Ö1-Radio Serie „Hundert Häuser“ (18.10.2018): 1977. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Wien
https://oe1.orf.at/artikel/644841/Allgemeine-Unfallversicherungsanstalt-Wien

Wien Geschichte Wiki: Allgemeinde Unfallversicherungsanstalt (Letzte Änderung: 7.5.2021): https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Allgemeine_Unfallversicherungsanstalt

AUVA-Metallplastik „Offener Raum“ aus 1977 des Bildhauers Oskar Eberhard Höfinger:
Foto 1: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9816
Foto 2: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9817

ORF Wien (4.7.2024): „Böhler-Spital könnte auf Parkdeck übersiedeln“, darin Zitat: „Alte AUVA-Zentrale als weitere Standortoption: (…) Für die abgesiedelte AUVA-Zentrale aus den 1970er Jahren ist seit März ein Denkmalschutzverfahren im Gange.“: https://wien.orf.at/stories/3263749

Kronenzeitung (16.3.2024): „Alte AUVA-Zentrale steht seit Jahren leer: Die ehemalige AUVA-Zentrale in der Brigittenau verkommt zur Bauruine. Doch wie soll es mit der alten Hauptstelle weitergehen?“: https://www.krone.at/3296005

 

Kronawettergasse (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8425

Initiative Denkmalschutz, 4. Juni 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8425 – Laaer-Berg-Str., Bitterlichstr., 1100 Wien

Für das Gebiet zwischen Bitterlichstraße, Linienzug 1-2, Palisagasse, Linienzug 3-5, Geißfußgasse, Linienzug 6-7, Burgenlandgasse, Koliskogasse, Linienzug 8-9, Oppenheimgasse und Laaer-Berg-Straße im 10. Bezirk, Katastralgemeinde Oberlaa Stadt

Öffentliche Auflage 2. Mai 2025 bis 13. Juni 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann,
so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes (vgl. Einleitung) immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Kronawettergasse 27 bis 69: Diese Häuserzeile ist Teil der weitläufigen Siedlung „Süd-Ost“ (Bitterlichstraße, Burgenlandgasse, Weichselbaumgasse, Kronawettergasse, Schautagasse, Koliskogasse und Oppenheimgasse; im Dehio-Handbuch unter der Adresse „Laaer-Berg-Straße 151-203 zu finden). Diese Siedlung wurde 1921 von Franz Schuster und Franz Schacherl (Wiener Siedlungsamt MA 16) als große Gartenstadtsiedlung mit vorweigend zweigeschoßigen Familienhäusern im Block- und Zeilenverband erbaut (Dehio, S. 28, Weihsmann, S. 260, Achleitner, S. 276). Diese Häuserzeile steht per Verordnung unter Denkmalschutz (§ 2a Denkmalschutzgesetz), das heißt, eine abschließende Prüfung auf ihre Schutzwürdigkeit gemäß dem sehr streng auszulegenden Denkmalschutzgesetz seitens des Bundesdenkmalamtes fehlt jedoch. Umso wichtiger erachtet es unser Verein Initiative Denkmalschutz daher, dass diese Häuserzeile als Schutzzone ausgewiesen wird, was er hiermit nachdrücklich anregt.

Dies wäre wohl auch im Sinne des Fachbeirats für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe, der die historische und kulturgeschichtliche Bedeutung der Siedlung erkannt und darauf in seiner Stellungnahme vom 19.2.2025 zum vorliegenden Planentwurf hingewiesen hat. Darin heißt es (Zitat): Das Areal ist ein wichtiger Teil der Wiener Siedlungsgeschichte, dessen Charakter in diesem Planentwurf reflektiert wird.“ In diesem Sinne wäre auch noch zu prüfen, ob nicht auch andere Teilbereiche der Siedlung als Schutzzone ausgewiesen werden sollten. Denn die Denkmalunterschutzstellung per Verordnung (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz) bedeutet nämlich auch, dass sich die oben genannten Häuser zum Zeitpunkt der Verordnungserlassung (1.4.2007) „im alleinigen oder überwiegenden Eigentum des Bundes, eines Landes oder von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Fonds sowie von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften einschließlich ihrer Einrichtungen“ befunden haben mussten (vgl. § 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz). Das heißt, dass das Denkmalamt durchaus auch andere Teilbereiche der Siedlung in die Denkmalliste (Verordnung) aufgenommen hätte, wenn eine solche Verordnungserlassung auch für im Privateigentum befindliche Gebäude möglich gewesen wäre. (Andernfalls müsste das Denkmalamt in einem aufwendigen Unterschutzstellungsverfahren die Schutzwürdigkeit gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz prüfen, was oftmals durch die Ressourcenknappheit des Denkmalamtes lange Zeit unterbleibt).

Scharf kritisiert werden muss, dass der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19, Architektur und Stadtgestaltung (fachlich zuständig für Schutzzonenvorschläge) wieder einmal im Dunkeln bleibt. Nichts dergleichen wird im Erläuterungsbericht dazu ausgeführt (keine Nennung der MA 19, keine Nennung einer möglichen Schutzzonenwürdigkeit oder Nicht-Würdigkeit).

Abschließend wird vorgeschlagen, für die hier vorgeschlagene Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 Absatz 4 Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
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Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
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ZVR-Nr.: 049832110

Literatur / Quellen:

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jh., Band III/1, 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990, Seite 276

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. Und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 28

Helmut Weihsmann, Das Rote Wien, Sozialdemokratische Architektur und Kommunalpolitik 1919-1934, Wien 2002, Seite 260

Verordnung des Bundesdenkmalamtes betreffend den 10. Wiener Gemeindebezirk – Favoriten, Wien, 1. April 2007, Seite 4 (Quelle: https://www.bda.gv.at/dam/jcr:81b578f1-8c0c-45bb-a0b6-1dc266492ff2/Verordnung_Wien_10_Favoriten.pdf)

Linz (OÖ): Post-Turm beim Hauptbahnhof vor Abriss

Zwischen 1947 und 1955 errichtet wurden Bahnpostamt und Busabfahrt von Architekt Joseph Langhof, dessen Werk bisher kaum aufgearbeitet ist. Sie stellen eines der wenigen bedeutenden Ensembles der Linzer Nachkriegsmoderne dar, meint Georg Wilbertz in seinem 2018 erschienen Bericht “Prominent in Gefahr, im Stillen saniert” (siehe: https://www.bauforum.at/architektur-bauforum/prominent-gefahr-im-stillen-saniert-173208). Nun sollen die Bauten Ende 2020 abgerissen werden und bis 2028 elf (!) neuen Hochhäusern Platz machen. Linza-Bericht weiterlesen: https://www.linza.at/postturm +++ Petition: “Rettet das alte Postverteilerzentrum!”: https://www.change.org/p/klaus-luger-rettet-das-alte-postverteilerzentrum +++ Bereits 2017 hat die Aktionsgruppe “Bauten in Not” auf den drohenden Abriss in einer Pressekonferenz aufmerksam gemacht und sich für die Erhaltung eingesetzt, siehe: https://architektur-kaernten.at/news/2017-09-24_tag-des-schutzlosen-denkmals/bauten_in_not_pk_tdsd.pdf (Offizielle Website von “Bauten in Not”: http://www.bauten-in-not.at)  +++ Älterer Medienbericht: “Den Post-Gebäuden beim Linzer Hauptbahnhof droht der Abriss” (OÖN; 30.6.2016): https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/Den-Post-Gebaeuden-beim-Linzer-Hauptbahnhof-droht-der-Abriss;art66,2276205. +++ Das “Denkmal” Bahnhofspostamt auf “Stadtgeschichte Linz”: https://stadtgeschichte.linz.at/denkmal/Default.asp?action=denkmaldetail&id=3092 sowie Wikipedia-Eintrag: https://de.wikipedia.org/wiki/Bahnhofpostamt_(Linz).

Schwendau (Tirol): Historischer Kulturplatz ‘Drei Linden’ in Gefahr

Die Gemeinde Schwendau im Zillertal (Bez. Schwaz) will einen neuen Kindergarten errichten. Der geplante Standort für das Projekt ist jedoch äußerst umstritten. Der Bürgermeister Franz Hauser spricht sich klar gegen den Standort „Drei Linden“ aus, denn der historisch bedeutende Platz darf nicht für ein Projekt geopfert werden, von dem einzelne Grundbesitzer finanziell profitieren. Doch der Bürgermeister wurde am 20. Februar 2020 von der Mehrheit im Gemeinderat überstimmt und es wurde ein Grundsatzbeschluss gefasst. Das Bundesdenkmalamt hat Einwände bezüglich des Standortes „Drei Linden“ da das Projekt viel zu nahe an die Bäume bzw. das historische Wegkreuz heranreichen würde. Sowohl Bäume als auch das Kreuz stehen unter Schutz, die Baumgruppe als Naturdenkmal, das Wegkreuz steht unter Denkmalschutz. Jetzt wurde eine Online-Petition “Gegen das Neubauprojekt Kindergarten am Standort Dreilinden” gestartet. Der Initiator Gerhard Schiestl kritisiert in der Begründung der Petition weiters, dass im aktuellen örtlichen Raumordnungskonzept für diesen Bereich keine bauliche Entwicklung vorgesehen und zudem auch im gelben Wildbachgefahrenzonenbereich gelegen ist. ZILLERTALER-ZEITUNG WEITERLESEN: https://www.zillertalerzeitung.at/de/homepage/historischer-kulturplatz-drei-linden-in-gefahr +++ ONLINE-PETITION UNTERZEICHNEN: https://www.openpetition.eu/at/petition/online/gegen-das-neubauprojekt-kindergarten-am-standort-dreilinden +++ Weitere Medienberichte: “Schwendauer Kindergarten bei den drei Linden?” (17.6.2020, MeinBezirk): https://www.meinbezirk.at/schwaz/c-lokales/schwendauer-kindergarten-bei-den-drei-linden_a4105377; “Petition gegen Neubau von Schwendauer Kindergarten bei ‘Drei Linden'” (24.6.2020, Tiroler Tageszeitung): https://www.tt.com/artikel/17073853/petition-gegen-neubau-von-schwendauer-kindergarten-bei-drei-linden +++ Kommentar: “Schwendau. So ein Kindergarten!” (17.6.2020; MeinBezirk): https://www.meinbezirk.at/schwaz/c-lokales/schwendau-so-ein-kindergarten_a4109034. +++ Liste der Naturdenkmäler im Bezirk Schwaz (“Lindenbaumgruppe” in Schwendau): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Naturdenkm%C3%A4ler_im_Bezirk_Schwaz +++ Liste der denkmalgeschützten Objekte in Schwendau (Wegkreuz. Lindenstraße): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Schwendau.

Linz (OÖ): Scharfe Kritik an Umwidmung des Bergschlössl-Parks

Das Bergschlössel nahe des Linzer Hauptbahnhofes wurde in den Jahren 1717 bis 1718 unter der Leitung des Barockbaumeisters Johann Michael Prunner errichtet. Es besitzt den ältesten Park von Linz (Bergschlößlgasse 1) und befindet sich seit 1986 im Eigentum der Stadt. Nun soll dieser Park im Volksgartenviertel  verbaut werden. Entsprechend heftige Kritik gibt es jetzt für die Umwidmung, die am 24. September im Gemeinderat von SPÖ und FPÖ beschlossen wurde. “Mit der heute beschlossenen Umwidmung des teilweise denkmalgeschützten Bergschlösslareals auf ‘Kerngebiet’ werden Tür und Tor für die Zerstörung der Grünfläche geöffnet. Somit ist es nun möglich, dass Büroflächen oder sogar ein Supermarkt in der wertvollen Grünanlage Platz finden, kritisiert die Umweltstadträtin Eva Schobesberger (Grüne), “da jetzt einen historischen Park, der schon einmal durch das Engagement von BürgerInnen gerettet wurde, auch nur anzutasten, zeigt, dass man immer noch nicht verstanden hat, worum es geht.” Dies wurde 1985 durch die Initiative “Rettet das Bergschlössl”, zu der auch Maler Christian Ludwig Attersee gehörte, verhindert. TIPS-ARTIKEL WEITERLESEN: https://www.tips.at/nachrichten/linz/wirtschaft-politik/517194-bergschloessl-park-umgewidmet-scharfe-kritik-von-umweltstadtraetin +++ Originale Stellungnahme Umweltstadträtin Eva Schobesberger (Grüne): https://linz.gruene.at/themen/umwelt-naturschutz/schutz-des-bergschloesslparks-muss-an-erster-stelle-stehen-stadt-soll-liegenschaft-selbst-nutzen +++ Stellungnahme Vizebürgermeister Markus Hein (FPÖ): “Bergschlösselpark bleibt unberührt” (9.9.2020): https://linz.news/2020/09/hein-bergschloesselpark-bleibt-unberuehrt +++ Auch Lorenz Potocnik (NEOS) kritisiert im Februar 2020: Ein möglicher Verkauf des Bergschlössls und somit Teilen des Parks – beide bilden seit jeder eine schlüssige Einheit – ist aus historischer, volkswirtschaftlicher sowie aus städtebaulicher Sicht abzulehnen. +++ Noch im Jahr 2005 erstellte die Landschaftsarchitektin DIin Elisabeth Lehner ein Parkpflegewerk als Grundlage für die weitere Entwicklung, siehe: “Vom Barock bis ins Heute – 300 Jahre Bergschlößlpark” (2018, Linz.at): https://botanischergarten.linz.at/8069.php

Über die Geschichte des Bergschlössls samt Garten: “Bergschlösslpark blieb lange im Verborgenen” (Oberösterreichische Nachrichten, 23.9.2020): https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/bergschloesslpark-blieb-lange-im-verborgenen;art66,3304234

Das Bergschlössl und Park auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Bergschl%C3%B6ssl sowie auf Linz Wiki: https://www.linzwiki.at/wiki/Bergschl%C3%B6sslpark

Ältere Medienberichte:

10.9.2020: “Bergschlössl: Debatte um Umwidmung” (Oberösterr. Nachrichten): https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/bergschloessl-debatte-um-umwidmung;art66,3292044

10.9.2020: “Grüne warnen vor Garage unter dem Bergschlössl” (Krone): https://www.krone.at/2227005

9.9.2020: “Aufregung um geplante Umwidmung des Bergschlösslparks” (TIPS): https://www.tips.at/nachrichten/linz/wirtschaft-politik/515870-aufregung-um-geplante-umwidmung-des-bergschloesslparks

28.2.2020: “Bergschlössl-Zukunft wird zum Thema im Gemeinderat”: https://www.tips.at/nachrichten/linz/wirtschaft-politik/500355-bergschloessl-zukunft-wird-zum-thema-im-gemeinderat

25.2.2020: “Wird jetzt auch noch das Linzer Bergschlössl verkauft?” (Linza): https://www.linza.at/bergschloessllinz

6.12.2019: “Tiefgarage unter dem Bergschlösslpark? “Das wird es sicher nicht spielen”(Oberösterr. Nachrichten; Bezahlartikel): https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/tiefgarage-unter-dem-bergschloesslpark-das-wird-es-sicher-nicht-spielen;art66,3196774

Literaturtipp:

Eva Berger, “Linz Schloßpark, Bergschlößl” in: Historische Gärten Österreichs, Garten- und Parkanlagen von der Renaissance bis um 1930, Band 2 (Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg, Kärnten, Steiermark, Tirol), Wien Köln Weimar 2003, Seite 80 f.

Spätgotisches Widum in Gries (Tirol): Zugangssperre verhindert dringende Dachsanierung

Seit 2016 möchte der Eigentümer das denkmalgeschützte, jedoch zunehmend desolate Widum (= Pfarrhof) sanieren, doch die Gemeinde Gries am Brenner verbietet ihm den Zugang zu seinem Grundstück. So verfällt das spätgotische Gebäude, ehemals Teil der landesfürstlichen Zollstätte Lueg, immer mehr. Insbesondere das eindringende Wasser setzen dem Haus stark zu. Das Problem: Nach einem Steinschlag 2011 wurde das Gebiet, in dem auch das Widum liegt, zum Sperrgebiet erklärt. Der Eigentümer Juri Vonmetz zeigt sich dennoch verwundert, weil sehr viele Ausnahmen für die Betretung dieses Sperrgebietes erteilt wurden, er jedoch die so dringenden Sanierungsmaßnahmen für dieses alte Kulturgut nicht umsetzen darf. Ursprünglich wollte der Bürgermeister Karl Mühlsteiger (Offene Gemeindeliste) wegen ‘Einsturzgefahr’ gar den Abriss des Gebäudes, doch die Unterschutzstellung durch das Bundesdenkmalamt verhinderte dies. Die ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) könnte Teil einer Lösung sein, denn oberhalb des Widums überragt die Brennerautobahn den Berghang, und dieser könnte mit Sicherungsnetzen auch das darunterliegende Widum vor Steinschlag schützen. Die ASFINAG würde im Zuge der notwendigen Sanierung der Autobahnbrücke Lueg zudem auch einen Schutzdamm für den Talboden errichten, der unter anderem Kirche und Widum schützen würde. Die Gemeinde jedoch verweigert der ASFINAG die Grundinanspruchnahme. Jetzt ist das Bundesdenkmalamt aktiv geworden und hat im Dezember 2020 einen Brief an die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck gerichtet. Darin heißt es (u.a.): “Diese Haltung ist sachlich aus Sicht des Bundesdenkmalamtes nicht nachvollziehbar, da der Damm sowohl die Kirche, das Widum wie den Sportplatz schützen und dadurch einen Mehrwert für die Gemeinde erbringen würde. Damit ist eine Lösung vorläufig wieder in weite Ferne gerückt. (…) Das Bundesdenkmalamt bittet daher das Land Tirol um Unterstützung in dieser doch schon sehr lange andauernden Angelegenheit. (…) Die von der ASFINAG geplanten Schutzbauten sind eine Chance, die Denkmalanlage Lueg wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und das Ensemble als Ganzes zu erhalten. Nachdem sich die Angelegenheit nun erneut mit allen Konsequenzen für den Bestand in die Länge zieht, wäre es hilfreich Alternativen zu unterstützen.”

Widum Lueg in Gries am Brenner, Tirol

Das Widum in Lueg, Gries am Brenner, Foto: Jänner 2021, (c) privat

Das Bundesdenkmalamt möchte nun mittels Gutachten zumindest Möglichkeiten einer Notsicherung ausloten. Durch die Verweigerung einer Grundinanspruchnahme durch die ASFINAG steht jetzt für die Gemeinde eine Enteignung im Raum, bei der aber nur die unmittelbar für die ASFINAG nötigen Grundstücke in Besitz genommen werden dürfen, wodurch der Schutzdamm nicht mehr wie geplant umsetzbar ist. ORF-FERNSEHBERICHT ZUM NACHSEHEN (3 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Tirol-heute/70023/Tirol-heute/14087009/Sanierungsstreit-um-Widum-in-Gries/14891404 (29.3.2021, ORF ‘Tirol Heute’: “Sanierungsstreit um Widum in Gries”) +++ ORF-BERICHT LESEN: https://tirol.orf.at/stories/3096907 (29.3.2021, “Streit um Zugang zu Widum”).

APA-OTS Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz (6. Juni 2018)

Kuriosum zum Europäischen Kulturerbejahr 2018: Eigentümer will spätgotisches Haus retten, doch Tiroler Bürgermeister fordert Abriss! Initiative Denkmalschutz fordert Land Tirol und den Bund auf zu vermitteln, um dem Eigentümer bei seinem vorbildlichen Einsatz für unser österreichisches Kulturerbe zu unterstützen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180606_OTS0012

Widum – Baugeschichte / Beschreibung

– im Tiroler Kunstkataster: https://gis.tirol.gv.at/kunstkatasterpdf/pdf/43841.pdf
– in der Denkmalliste (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Gries_am_Brenner

Weitere Medienberichte

4. März 2021, Tirol lokal (Tiroler Tageszeitung)
Luegbrücke: Asfinag leitet Enteignungsverfahren ein. Die Gemeinde Gries sorgt mit ihrer beharrlichen Tunnel-Forderung für Kopfschütteln bei der Asfinag. Zusatz-Benefits für Gries sind vom Tisch. – Artikel nicht im Internet abrufbar

6. Februar 2021, Krone
Kuriose Corona-Blüten: Zuhören im Ort verboten, im Landtag erlaubt: https://www.krone.at/2335696

4. Februar 2021, Tiroler Tageszeitung
Zollstätte Lueg am Brenner Sperrgebiet, Denkmalamt interveniert (Bezahlschranke): https://www.tt.com/artikel/17808762/zollstaette-lueg-am-brenner-sperrgebiet-denkmalamt-interveniert

10. November 2019, Krone
Gries am Brenner: Kurioser Streit um Sanierung im Sperrgebiet: https://www.krone.at/2039032

1. August 2019, Tiroler Tageszeitung
Zollstätte Lueg: Kulturgut am Brenner in Gefahr. Seit Mai hat Tirol mit der Zollstätte Lueg ein neues Denkmal. Dagegen stellt sich ausgerechnet die Gemeinde – und blockiert die Erhaltung: https://www.tt.com/artikel/15907435/zollstaette-lueg-kulturgut-am-brenner-in-gefahr

23. Mai 2019, Tiroler Tageszeitung
Widum der Zollstätte Lueg offiziell zu Denkmal erklärt: https://www.tt.com/artikel/15673144/widum-der-zollstaette-lueg-offiziell-zu-denkmal-erklaert

6. April 2019, Tiroler Tageszeitung
Streit um Betretungsverbot in Lueg geht weiter. Die Gemeinde Gries hat eine Verordnung wegen Steinschlaggefahr neu erlassen – der Besitzer des Widums darf weiter nicht zu seinem Objekt: https://www.tt.com/artikel/15510174/streit-um-betretungsverbot-in-lueg-geht-weiter

7. Februar 2019, Tiroler Tageszeitung
Schneelast setzt zu: Denkmal in Gries am Brenner droht der Einsturz: https://www.tt.com/artikel/15301265/schneelast-setzt-zu-denkmal-in-gries-am-brenner-droht-der-einsturz

25. September 2018, Tiroler Tageszeitung
Gries mit Denkmal-Veto abgeblitzt. Ermittlungen gegen Dorfchef eingestellt, Fortsetzung beantragt. Gries geht gegen Widum Lueg als Denkmal jetzt ans Höchstgericht: https://www.tt.com/artikel/14840466/gries-mit-denkmal-veto-abgeblitzt

15. September 2018, Tiroler Tageszeitung
Widum in Gries: Justiz ermittelt gegen Bürgermeister. Abbruchsbescheid kontra Denkmal. Ein Widum beschäftigt die Staatsanwaltschaft, weil der Eigentümer beim Bürgermeister Willkür ortet: https://www.tt.com/artikel/14781464/widum-in-gries-justiz-ermittelt-gegen-buergermeister

7. Juni 2018, ORF
Gotisches Widum zwischen Abbruch und Schutz. In der Gemeinde Gries am Brenner harrt ein Rechtsstreit um ein altes Widum einer Entscheidung. Der Eigentümer will das Gebäude erhalten und sanieren, die Gemeinde verweist auf einen Abbruchbescheid: https://tirol.orf.at/v2/news/stories/2917384

17. Oktober 2017, Tiroler Tageszeitung
Gries rüttelt weiter an Denkmal. Das Bundesdenkmalamt in Wien erklärte die alte Zollstätte Lueg samt Kirche und Widum zum Denkmal. Die Gemeinde Gries drängt weiter zum Abbruch und beruft ein letztes Mal: https://www.tt.com/artikel/13560721/gries-ruettelt-weiter-an-denkmal

28. Februar 2017, Tiroler Tageszeitung
Widum Lueg wurde zum Denkmal erklärt: https://www.tt.com/artikel/12666338/widum-lueg-wurde-zum-denkmal-erklaert

4. Februar 2017, Tiroler Tageszeitung
Verfallenes Widum soll Denkmal sein. Pattstellung um ein altes Widum in Gries. Seit Jahren sollte es wegen Einsturzgefahr abgerissen sein. Nun meldete sich der Denkmalschutz: https://www.tt.com/artikel/12576482/verfallenes-widum-soll-denkmal-sein

Klagenfurt (Ktn.): Denkmalamt stellt Alten Platz unter Ensembleschutz

Selten aber doch stellt das Bundesdenkmalamt ganze Häuserensembles unter Denkmalschutz. Nach zweijähriger Prüfung hat das Bundesdenkmalamt nun den Alten Platz in der Klagenfurter Innenstadt als Ensemble unter Denkmalschutz gestellt – noch nicht rechtskräftig. 35 Bürgerhäuser, zumeist aus dem 16. Jahrhundert, sollen geschützt werden, zwölf der Häuser sowie die Dreifaltigkeitssäule stehen bereits als Einzeldenkmal unter Schutz. Dies löst Missfallen unter einigen Hauseigentümer aus, wie z.B. Heinz Dolenc, der eine Wertminderung seiner Immobilie befürchtet. Nun besteht noch die Möglichkeit, gegen diese Unterschutzstellung Einspruch zu erheben. Paul Mahringer, Leiter der Abteilung für Inventarisation und Denkmalforschung im Bundesdenkmalamt, erklärt die besondere kulturhistorische Bedeutung des Platzensembles, es sei einer der schönsten und am besten erhaltenen historischen Stadtplätze in Kärnten.

ORF-FERNSEHBERICHT (2 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Kaernten-heute/70022/Kaernten-heute/14102631/Aufregung-wegen-Denkmalschutz/14982262 (19.8.2021, ORF “Kärnten Heute”, “Aufregung wegen Denkmalschutz”)

Medienbericht:

19. August 2021, ORF
Klagenfurts Alter Platz denkmalgeschützt. Der Alte Platz in der Klagenfurter Innenstadt wird unter Ensembleschutz gestellt. 35 Bürgerhäuser aus dem 16. Jahrhundert gelten als historisch wertvoll. Alle Eingriffe müssen daher künftig mit dem Bundesdenkmalamt abgestimmt werden, zum Missfallen der Hausbesitzer: https://kaernten.orf.at/stories/3117580

Linktipps:

Der Alte Platz in Klagenfurt auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Alter_Platz_(Klagenfurt_am_W%C3%B6rthersee)

Denkmalliste Wikipedia (mit den 13 Einzelobjekten am Alten Platz, die bereits unter Denkmalschutz stehen): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Klagenfurt_am_W%C3%B6rthersee-Klagenfurt

Älterer iD-Bericht:

18. August 2020, Klagenfurt (Ktn.): Alter Platz soll als Ensemble unter Denkmalschutz gestellt werden:
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/klagenfurt-ktn-alter-platz-soll-als-ensemble-unter-denkmalschutz-gestellt-werden

Kaiserstraße 31 Abriss (Wien): Anlass für Wunsch nach Änderung der Bauordnung

 

Medienberichte:

7. Juli 2022, Der Standard
Keine Sanierung: Abbruch eines Wiener Biedermeierhauses sorgt für Aufregung. Häufig wird bei alten Häusern mit wirtschaftlicher Abbruchreife argumentiert, bevor der Bagger anrollt. Die Wiener Grünen wollen das ändern: https://www.derstandard.at/story/2000137057788/abbruch-eines-wiener-biedermeierhauses-sorgt-fuer-aufregung

30. Juni 2022, Kurier
Biedermeierhaus schutzlos in der Schutzzone. Der Abriss eines historischen Baus im 7. Bezirk zeigt einmal mehr auf, wie zahnlos die bestehenden Regeln zum Erhalt historischer Gebäude sind: https://kurier.at/chronik/wien/biedermeierhaus-schutzlos-in-der-schutzzone/402058930

 

 

APA-OTS-Presseaussendung (www.ots.at), Initiative Denkmalschutz, 29. Juni 2022

Abbruchskandal in Wien: Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 vor Abriss! Trotz Schutzzone und Denkmalschutz!

Initiative Denkmalschutz kritisiert Wiener Altstadtschutz scharf. Die “wirtschaftliche Abbruchreife” kann den Tod jedes Altstadthauses bedeuten. Bauordnung gehört dringend reformiert!

Wien (OTS) – Ursprünglich hätte das Biedermeierhaus in der Kaiserstraße 31 (7. Bezirk Neubau) revitalisiert werden sollen, doch plötzlich kam alles anders. Jetzt gibt die “wirtschaftliche Abbruchreife” dem Gebäude den Todesstoß, denn “die Kosten der notwendigen Sanierung dieses Gebäudes können nicht vom Ertrag der Liegenschaft nach Sanierung abgedeckt werden.” So wurde – unbemerkt von der Öffentlichkeit – am 27.10.2021 die Abbruchbewilligung erteilt (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung). Die Vorarbeiten zum Abbruch laufen bereits. [Vgl. WienSchauen: Lücke auf Zeit (30.8.2019)]

Kaiserstraße – Ein geschlossenes Altstadtensemble wird zerstört

Das Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 wurde 1803-04 erbaut und bildet mit den anschließenden Gebäuden Kaiserstraße 25-29 ein geschlossenes Altstadtensemble (Kloster Töchter vom Göttlichen Heiland), das auch deswegen eigens als Schutzzone gewidmet wurde. Und schon 1973 hat das Bundesdenkmalamt zumindest für die “Reliefs der Straßenfassade” (Muschelmotive) einen Schutz ausgesprochen.

Die “wirtschaftliche Abbruchreife” – ein Geschenk für Spekulanten?

Viele Altbauten (vor 1945 errichtet und von der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) als erhaltenswert beurteilt) wurden in letzter Zeit Opfer dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife”. Hier nur eine kleine Auswahl: KRANZGASSE 24 (15. Bezirk), Abriss ca. März 2022 +++ GUDRUNSTRASSE 120 / HUMBOLDTGASSE 42-44 (10. Bezirk), Abriss Aug./Sept. 2021 +++ KRIEGLERGASSE 12 (3. Bezirk; Schutzzone), Abriss Februar 2021 +++ LEOPOLDAUER PLATZ 9 und 11 (Schutzzone), Abriss Aug./Sept. 2020.

Reform der Bauordnung und Ende dieser Berechnungsmethoden!

Die Berechnungsmethode dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife” ist extrem benachteiligend für den Altbau, denn einerseits sind die Mieteinnahmen gedeckelt (im Gegensatz zum Neubau), andererseits lassen sich bei Neubauten zumeist deutlich mehr Geschoße errichten und somit mehr Einnahmen (Miete/Verkauf) erwirtschaften. Des Weiteren erspart man sich eine aufwändige Sanierung von Fassadendekor (usw.). Auch der dafür zuständige Altstadterhaltungsfonds kann – trotz zum Teil beträchtlicher Förderzusagen (bei Krieglergasse 12 waren es € 778.000) – diese Schieflage immer seltener ausgleichen. Daher fordert die Initiative Denkmalschutz eine Abschaffung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” und damit ein Ende einer solchen Förderung von Abriss und Neubau. Es müssen neue Instrumente gefunden werden, um Eigentümer von Altbauten zu entlasten und die Altstadterhaltung zu sichern.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien

 

Linz / Initiative Denkmalschutz: Appell an Gestaltungsbeirat, klares Bekenntnis zur Erhaltung der Arbeitersiedlung Sintstraße abzugeben!

APA-OTS-PRESSEAUSSENDUNG – 6. Februar 2023
https://www.ots.at/pressemappe/6940/verein-initiative-denkmalschutz

Linz / Initiative Denkmalschutz: Appell an Gestaltungsbeirat, klares Bekenntnis zur Erhaltung der Arbeitersiedlung Sintstraße abzugeben!

Nach der offenkundigen Kapitulation des Bundesdenkmalamtes tagt heute der Linzer Gestaltungsbeirat. Letzte Chance um Zerstörung der einzigartigen Zwischenkriegszeit-Moderne zu verhindern?

Wien (OTS) – Noch 2012 betonte das Bundesdenkmalamt (BDA) in seinem Unterschutzstellungsbescheid (S. 11) die Wichtigkeit der Erhaltung der Gesamtanlage(!) der 1927-31 erbauten Hafenarbeitersiedlung (“eine Auswahl bzw. Einschränkung der Unterschutzstellung auf einzelne Häuser ist aus denkmalpflegerischer Sicht nicht vertretbar”!). Und auch der beim BDA angesiedelte Denkmalbeirat hat die Sanierbarkeit der Gesamtanlage klar bestätigt. Doch wider jeder Aussage knickte das Denkmalamt ein und erlaubt nun offenbar den Teilabriss. Daher appelliert unser Verein Initiative Denkmalschutz an den Linzer Gestaltungsbeirat, der in seiner heutigen Sitzung das Projekt behandelt, sich klar und nachdrücklich für die Erhaltung der vom bekannten und für Linz prägenden Architekten und Stadtbaudirektor Curt Kühne erbauten Gesamtanlage (Sintstraße 3-37 / Lustenau) auszusprechen! (Vgl. auch unsere Presseaussendung vom 14.06.2021).

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.idms.at

OTS: Ressorts: CI, KI – Stichworte: Architektur, Immobilien, Politik, Oberösterreich, Kultur

Vgl. aktuelle Presseaussendungen dazu:

18.01.2023, MeinBezirk
Bauprojekt Sintstraße: Bundesdenkmalamt einverstanden mit Teilabriss und Neubau
https://www.meinbezirk.at/linz/c-lokales/bundesdenkmalamt-einverstanden-mit-teilabriss-und-neubau_a5822320

26.01.2023, Linza.at
Sündefall Sintstraße
https://www.linza.at/suendenfall-sintstrasse

Wohnsiedlung Sintstraße, Linz

Die Arbeiterwohnhäuser zeigen am risalitartig ausgebildeten Stiegenhaus einen expressionistischen Dekor in Form von Klinkerverkleidungen an den wesentlichen Bauteilen, Foto: Lorenz Potocnik

Ältere iD-Presseaussendung:

14. Juni 2021: Linz Sintstraße: Initiative Denkmalschutz zur Arbeitersiedlung: Teilabriss wäre Bankrotterklärung des Denkmalschutzes in Österreich!
Noch 2012 war Zerstörung dieser Zwischenkriegs-Moderne für Denkmalamt wegen Einzigartigkeit und Geschlossenheit undenkbar!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/linz-arbeitersiedlung-sintstrasse-ooe-initiative-denkmalschutz-teilabriss-waere-bankrotterklaerung-des-denkmalschutzes-in-oesterreich/

Älterer iD-Bericht:

18. April 2021: Linz (OÖ): Wohnsiedlung Sintstraße – Teilabriss trotz Denkmalschutz? 
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/linz-ooe-wohnsiedlung-sintstrasse-teilabriss-trotz-denkmalschutz

Literatur/Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österrreichs: Oberösterreich, Band II: Linz, Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Horn/Wien 2009, Seite 363

Österreichische Kunsttopographie, Band LV: Die profanen Bau- und Kunstdenkmäler der Stadt Linz, III. Teil: ‘Außenbereiche, Urfahr, Ebelsberg’,  Horn 1999, Seite 247

Andrea Bina und Lorenz Potocnik (Hrsg.), Architektur in Linz, 1900-2011, Wien 2012, Seite 75

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band I: ‘Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg’, Salzburg und Wien 1980, Seite 177

Parlamentarische Bürgerinitiative: “Kulturerbe versus Eisenbahngesetz”

Initiative Denkmalschutz, 30. März 2025

Parlamentarische Bürgerinitiative “Kulturerbe versus Eisenbahngesetz”

Keine Zerstörungen, wenn nicht gelindere Mittel und Alternativen möglich sind. Frühzeitige Information und Einbindung der Öffentlichkeit als Pflicht! Abrisse im Zuge des U5-Baus in Wien unter Berufung auf das Eisenbahngesetz stoppen!

Im Zuge von Zerstörungen wertvollen Kulturgutes wird immer wieder als Grund mit dem Eisenbahngesetz (EisbG 1957) argumentiert. So beruft sich unlängst die Stadt Wien respektive die Wiener Linien hinsichtlich der geplanten Abrisse der Gebäude Elterleinplatz 8 (17. Bezirk) und Währinger Gürtel 41 (18. Bezirk) auf dieses EisbG. Eine Abänderung des
Bundesgesetzes wäre nur durch den Nationalrat möglich.

ANLIEGEN: Der Nationalrat wird ersucht, bei der Interessensabwägung dem Kulturerbe mehr Gewicht einzuräumen bzw. als Mindestanforderung eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit als Verpflichtung im Eisenbahngesetz einzuführen (§ 31 f EisbG). Weiters mögen ebenso Privatpersonen oder zumindest NGOs Gelegenheit gegeben werden, zum Bauvorhaben Stellung zu nehmen (§ 31 d EisbG). Im konkreten Anlassfall möge der Nationalrat sich für den Erhalt der historischen Gründerzeithäuser Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41 einsetzen. Auch das stadtbildprägende Eckgebäude Landstraßer Hauptstraße 13 war ursprünglich vom Abriss für den U3-Bau bedroht, doch konnte damals ein Abriss durch das Umsetzen einer Alternativlösung abgewendet werden. Heute steht das frühhistoristische Gründerzeithaus im 3. Bezirk nicht nur in einer Schutzzone, sondern sogar unter Denkmalschutz. Ein vorausschauendes, umfassenderes Verfahren, hätte so auch in logischer Konsequenz für den Bauwerber nach EisbG eine von Anfang an gegebene höhere Berechenbarkeit.

HIER PARLAMENTARISCHE BÜRGERINITIATIVE DOWNLOADEN (Bis zum Erreichen von 500 gültigen Unterschriften müssen diese auf Papier unterzeichnet werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe): Parlamentarische-BI_Kulturerbe-versus-Eisenbahngsetz_Initiative-Denkmalschutz

Das Anliegen wird nachdrücklich eingefordert und unterstützt von zwei NGOs: Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter und der Bürger:inneninitative Architektur Rebellion Österreich.

Währinger Gürtel 41

Auch das Gründerzeithaus Währinger Gürtel 41 (Ecke Kreuzgasse 1) soll der neuen Ubahn-Station “Michelbeuern” geopfert werden, Foto: 2024, (c) Stephan Erath

BEGRÜNDUNG: Am aktuellen Beispiel der Stadt Wien wird hier die Problematik erklärt. Die Wiener Linien planen in Zusammenarbeit mit der Magistratsabteilung 18 (Stadtentwicklung und Stadtplanung) den Abriss der beiden stadtbildprägenden und als erhaltenswert anerkannten Gründerzeitbauten Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41, um Platz für zwei neue Stationsgebäude im Rahmen des U5-Ausbaus zu schaffen. Obwohl beide Gebäude in Schutzzonen liegen und in Wien durch die §§ 60 Abs 1 lit. d, bzw. außerhalb von Schutzzonen per § 62 a Abs. 5a Bauordnung für Wien (Landesgesetz) vor dem Abriss grundsätzlich geschützt sind, ziehen die Wiener Linien für den Abriss das EisbG heran. Dieses Vorgehen ist aus mehreren Gründen problematisch: Neben den Problemen auf kommunalpolitischer Ebene (keine transparente Prüfung alternativer Lösungen, wie der häufig in der Vergangenheit auch in Wien durchgeführten Integration der Stationen und Technik in die Bestandsgebäude oder zumindest ein Erhalt der Fassade) wird auch die interessierte Öffentlichkeit überhaupt nicht informiert, geschweige denn kann diese ihre Meinung dazu kundtun. Wie es aussieht, hat die Wiener Stadtregierung alles drangesetzt, die Bevölkerung möglichst spät über den geplanten Abriss der beiden Gründerzeithäuser zu informieren, obwohl dies spätestens seit April 2022 bekannt war (MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung, vgl. z.B. Präsentation “U2xU5, 2. Baustufe” von Gregor Stratil-Sauer). Ohne dass es ausgesprochen wurde, hat man diese wichtige Info in Bild und Text in allen Unterlagen möglichst gut “versteckt” bzw. nicht erwähnt. Erst als diese Informationen nicht mehr zurückzuhalten waren (den Mietern mussten Ersatzwohnungen angeboten werden) kam diese Info im Sommer/Herbst 2024 langsam ans Licht der Öffentlichkeit. Echte Bürgerbeteiligung (Charta von Aalborg) und eine ehrliche Informationseinbindung umfasst auch eine “frühzeitige Information” der Bevölkerung. Es entsteht der unschöne Eindruck, dass die möglichst späte Information Absicht war, um jeden Widerstand gegen die Abrisse im Keim zu ersticken. Das Ausschließen der Öffentlichkeit steht auch im eklatanten Widerspruch zur Konvention von Faro (Artikel 12 „Zugang zum Kulturerbe und demokratischen Teilnahme“). Dieses Rahmenübereinkommen über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft wurde vom Europarat 2005 verabschiedet und von der Republik Österreich 2015 ratifiziert (BGBl. III Nr. 23/2015). Ein verbesserter bzw. transparenterer Baugenehmigungsprozess im EisbG, der sämtliche historische Substanz miteinbezieht und berücksichtigt (auch wenn das Objekt “nur” nach Landesgesetzen wie der Wiener Bauordnung geschützt ist), würde aktuellen demokratiepolitischen Anforderungen gerecht und erscheint durch die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten anstehenden Bauprojekten nach EisbG (wie zB die angedachten Erweiterungen des U-Bahnnetzes in Wien) im Zuge des Ausbaus des Schienennetz geboten.

KONTAKTINFORMATIONEN:

Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich,
www.initiative-denkmalschutz.at, Tel.: 0699 / 1024 4216

Mag. Stephan Erath, Architektur Rebellion Österreich
https://www.instagram.com/architekturrebellion_austria, Tel.: 0681 / 1054 1664