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Am Cobenzl (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8424

Initiative Denkmalschutz, 19. Februar 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8424
Am Cobenzl

Für das Gebiet zwischen Höhenstraße und dem Linienzug 1-3 im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Grinzing

Öffentliche Auflage 9. Jänner bis 20. Februar 2025

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Es ist für den Verein Initiative Denkmalschutz nicht nachvollziehbar, dass für kein einziges Objekt im Plangebiet Am Cobenzl (auch „am Reisenberg“ genannt) eine Schutzzone vorgesehen ist, obwohl manche Objekte aus unserer Sicht klar als erhaltenswert einzustufen sind, insbesondere wenn man – wie unser Verein – die Praxis der Schutzzonenausweisungen der letzten Jahre sehr genau verfolgt, in der Bauten von zum Teil gleicher und sogar geringerer historischer Prägnanz als schutzzonenwürdig eingestuft und ausgewiesen wurden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf unsere am 10. April 2017 eingebrachte Petition „Für die Erhaltung des ‘Café-Restaurant Schloss Cobenzl’ in Grinzing“ (gemäß Gesetz über „Petitionen in Wien“, LGBI. 2/2013), die am 29.11.2017 begründet, jedoch negativ, abgeschlossen wurde (Petitionstext und abschließende Begründung hier nachlesbar: https://www.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=3323a83dc5034bb592f1671a9d4851e3). Daher empfehlen wir neuerlich das Areal bzw. das Ensemble Am Cobenzl als Schutzzone auszuweisen. Die Schutzzone soll das Cafe-Restaurant „Schloss“ (ehem. Meierei) Cobenzl, das ein wichtiges Beispiel des secessionistisch beeinflussten barockisierenden Heimatstils darstellt (den auch Bauten wie das 1903-1906 von Friedrich Ohmann gebaute Wienflussportal beim Stadtpark vertreten) und unter der Leitung des Baurats Josef Pürzl vom Wiener Stadtbauamt erbaute wurde (Planverfasser: Architekt und Stadtbaumeister Rudolf Beck), den nordwestlich anschließenden Meierhof aus 1887, das „Weingut Cobenzl“ (Am Cobenzl 96, Rundumadum), die Bedienstetenwohnhäuser in Heimatstilformen aus 1910 und den Pfeiler-Torbau vom Ende des 18. Jh. aus der Zeit des Grafen Cobenzl (Am Cobenzl 96A) beim Zugang Landgut Cobenzl umfassen.

Am Cobenzl 96A, 1190 Wien

Pfeiler-Torbau (Ende 18. Jh.) aus der Zeit des Grafen Cobenzl (Am Cobenzl 96A), Foto: 8.2.2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, 1996) ist der Cobenzl folgendermaßen beschrieben: „Cobenzl, auch Reisenberg. Wienerwald-Anhöhe südwestlich des Kahlenbergs. (…). Café-Restaurant-Cobenzl, erbaut 1910-12 unter Einbeziehung älterer Bausubstanz (…). Neobarocke eingeschossiger schlößchenartiger Bau (Mansarddach, pavillonartige Eckrisalite), Inneres großteils erneuert (…). Nr. 96: Meierhof der Gemeinde Wien, im Kern wohl 3. Viertel 19. Jh., stark verändert; hufeisenförmige Anlage. Dahinter Nr. 95A, 2geschossige Arbeiterwohnhäuser 1. Viertel 20. Jh.“.

Die in der Petitionsbeantwortung angeführten Argumente gegen die Schutzzone, nämlich (neben einzelnen getätigten Zu-, Umbauten und baulichen Adaptierungen) die (laut Stadt Wien) „extreme Unterschiedlichkeit der Baustile als auch der Gebäudefunktionen“, ist kein objektives und nachweisbares Kriterium gegen eine Schutzzone, zumal bereits ein Jahr nach der Petition, im Jahr 2018 erstmals Objekte einzeln beurteilt und als Schutzzone ausgewiesen wurden (die beiden ersten Einzelgebäude, die als Schutzzone ausgewiesen wurden, waren die Gebäude Nikolsdorfer Gasse 20 im 5. Bezirk, Plandokument 8191, kundgemacht am 12.04.2018, sowie das Objekt Darwingasse 35 im 2. Bezirk, Plandokument 8166, kundgemacht am 17.05.2018).

Ebenso scharf kritisiert werden muss, dass im Erläuterungsbericht eine Äußerung der für Schutzzonen zuständigen Magistratsabteilung 19 („Architektur und Stadtgestaltung“) gänzlich fehlt, sodass offen bleiben muss, ob diese Fachabteilung für den aktuell vorliegenden Planentwurf nicht doch auch einzelne Objekte für eine Schutzzone vorgeschlagen hat.

Cobenzl 95a, 1190 Wien

Ehem. Arbeiterwohnhaus, Am Cobenzl 95A, Foto: 8.2.2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Es wird empfohlen für das Gebäude „Am Cobenzl 95A“ die Baufluchtlinien exakt dem Bestand anzupassen (in Richtung Südosten ist hier im Hinblick auf die historische äußere Fassadengestaltung zu viel Spielraum vorgesehen).

Es wird empfohlen für das Gebäude „Am Cobenzl 96“ („Heurigen Restaurant Waldgrill Cobenzl“) die Baufluchtlinien so zu belassen wie im aktuell gültigen Plandokument 7714, ansonsten könnte das äußere Fassadenbild des zum Teil historischen Gebäudes hinter einem Neubautrakt/Anbau gänzlich verschwinden (vgl. Google Street View).

Auf das Allerschärfste kritisiert werden muss, dass die jetzt beabsichtigte Neu- bzw. Umwidmung, also der vorliegende Planentwurf, offensichtlich die Folge des bereits umgesetzten Siegerprojekts mit dem Titel „Weitsicht Cobenzl“ von Mostlikely Architecture gemeinsam mit Realarchitektur ist. Zitat Erläuterungsbericht (S. 2): „2017 startete ein Architekturwettbewerb für die Sanierung des Café-Restaurants (heute unter anderem als „Schlosscafé“ oder „Schloss Cobenzl“ bezeichnet) sowie Neuerrichtung des Rondell-Cafés und Erweiterung um ein Veranstaltungsgebäude. 2023 kam es zur vollständigen Fertigstellung dieses Projektes.“ (vgl.: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180704_OTS0117/simawimmerrohla-siegerprojekt-steht-fest-so-sieht-das-neue-schloss-cobenzl-aus).

Zuerst einen EU-weiten Architekturwettbewerb auszuschreiben, ein Siegerpojekt küren und dieses noch dazu auch baulich umsetzen (gemäß § 71 Bauordnung für Wien, „Bewilligung für Bauten vorübergehenden Bestandes“, in diesem konkreten Fall befristet bis 31.1.2029 erteilt**) und erst danach die dafür nötige Umwidmung vorzunehmen, ist ein absolutes No Go, zumal dieser Paragraph eigentlich nur für „Bauwerke, die vorübergehenden Zwecken dienen oder nicht dauernd bestehen bleiben können“ gedacht ist, und nicht dafür, um noch vor einer Umwidmung vollendete bauliche Tatsachen zu schaffen. Noch dazu ragen die Baukörper nicht unbeträchtlich über die im aktuell gültigen Plandokument Nr. 7714 festgelegten Baufluchtlinien hinaus (z.B. Am Cobenzl 92, „Rondell-Cafe“ oder Am Cobenzl 94, „Schloss Cobenzl“. Hier verkommt die Abgabe einer Stellungnahme endgültig zu jeglicher Makulatur (ähnliche solche Fälle gab es bereits bei der Sport und Fun Halle am Praterstern im 2. Bezirk 2024, vgl. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240612_OTS0027 oder auch bei der nachträglichen Bauplatzwidmung der Gärtnerunterkunft der Stadtgärten am Schlickplatz im 9. Bezirk oder das Bankgebäude in der Kolingasse 14-16 (nördlich des Schottenrings) beides 2012, vgl. Die Presse, Wien: Widmungen auf Wunsch?“ vom 13. März 2018: https://www.diepresse.com/1269916/wien-umwidmungen-auf-wunsch bzw. MeinBezirk vom 6. August 2012, „Streit um illegalen Megabau entbrannt“: https://www.meinbezirk.at/alsergrund/c-lokales/streit-um-illegalen-megabau-entbrannt_a234745).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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ZVR-Nr.: 049 832 110

Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 553 (Cobenzl)

** Auskunft des Bezirksvorstehers Daniel Resch am 17.2. per eMail gegenüber unserem Verein Initiative Denkmalschutz

Graz (Stmk.): Barockruine am Rosenhain wegen “Gefahr in Verzug” gesperrt

In der Max-Mell-Allee 39 am Rosenhain im 3. Grazer Bezirk Geidorf befindet sich eine denkmalgeschützte Ruine. Das ehemalige Sommerrefektorium der Jesuiten, das in den 1980er-Jahren nach einem elektrischen Kurzschluss ausbrannte. Jetzt wurden durch massive Winde im Februar Mauerteile locker, sodass “Gefahr in Verzug” attestiert wurde und das Areal mit einem Bauzaun abgesperrt wurde.  In den nächsten Wochen werden Sicherungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt und den Behörden gesetzt. Graz-at-Artikel weiterlesen: https://www.graz.at/cms/beitrag/10346499/8144945/GBG_musste_Jesuitenrefektorium_sperren.html (Artikel: “GBG musste Jesuitenrefektorium sperren”) +++ Im November 2019 hatte die Karl-Franzens-Universität vor, die Ruine zu kaufen und dem Gebäude neues Leben einzuhauchen: https://futter.kleinezeitung.at/geisterhaus-am-rosenhain-soll-verkauft-werden (Quelle: Futter-Kleinezeitung-Artikel 19.11.2019: “Geisterhaus am Rosenhain soll verkauft werden”) +++ Beschreibung des ehem. Sommerrefektoriums im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, 1979, S. 138): “erb[aut] 1654 (Schornstein ehem. dat. 1654), 1952 Neubedachung und notdürftig gesichert; schlechter Erhaltungszustand. An der Fassade Freskenreste, u. a. Erzengel Michael. Rustiziertes Rundbogen-Steinportal mit Maskaron-Schlußstein, bekrönender bauplastischer Schmuck (Putti mit Kartusche) fast zur Gänze fehlend, 1654; schmiedeeisernes Oberlichtgitter. An der Hoffront gleichzeitiges Rundbogen-Steinportal mit schmiedeeisernem Oberlichtgitter. Innen zerstörte bar[ocke] Wandmalereien.” (vgl. https://bda.gv.at/publikationen/details/dehio-graz-die-kunstdenkmaeler-oesterreichs) +++ Das “Ehem. Sommerrefektorium der Jesuiten” in der Denkmalliste auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Graz/Geidorf.

Terramare-Schlössl (Wien-Hernals) verfällt weiter, Zukunft ungewiss

Das seit 2018 denkmalgeschützte Terramare-Schlössl steht schon seit 5 Jahren leer und bereitet dem Bezirk, den Anrainern und Denkmalschützern viel Sorgen, denn die frühhistoristische Villa in der Heuberggasse 10 mit einem großen Park, Wirtschaftsgebäude und Portiershaus war bis 2014 Sitz der kroatischen Botschaft und befindet sich im Besitz des Staates Bosnien und Herzegowina und die Bausubstanz wird immer schlechter. Deswegen hat die Bezirksvertretung Hernals in der Sitzung am 4.12.2019 einstimmig eine Resolution für die Erhaltung des Terramare-Schlössls beschlossen. MeinBezirk-Artikel weiterlesen: https://www.meinbezirk.at/hernals/c-lokales/das-terramare-schloessl-in-hernals-die-geschichte-und-die-ungewisse-zukunft_a4106250 +++ Beschreibung des Schlössls im Dehio-Handbuch aus 1996 (Hrsg. Bundesdenkmalamt!, vgl.: http://www.bda.at/publikationen/812/6796/Die-Kunstdenkmaeler-Oesterreichs) ist das Schlössl auf Seite 444 ausführlich(!) beschrieben: “Botschaft der Republik Kroatien (bis 1991 Residenz der jugoslawischen Botschaft). Erb. 1865, 1904 Adaptierung durch Fellner & Helmer. Malerische Villa mit symmetrischer Gliederung durch übergiebelte Risalite und polyonale Türme mit Glockenhelmen; den Fronten Treppen, Veranden und Terrassen zu Garten (zartes Rosenornament an Geländern und Brüstungen) vorgelagert; Giebelschmuck mit glasierten Terrakotta-Madonnentondi und plastisch aus der Wand modelliertem Pfau. Im Inneren zentrale 2geschossige Halle mit 2läufiger Holztreppe und halkreisförmig eingezogener Galerie mit Balustrade (Zugang zu Obergeschoß-Zimmer), Farbglas-Oberlichte mit Blumenfries. Abschluß des Geländes durch Wirtschaftsgebäude und Pförtnerwohnung, 1869.” +++ Resolution der Bezirksvertretung Hernals (4.12.2019): “Die Hernalser Bezirksvertretung spricht sich für den Erhalt des denkmalgeschützten und ortsbildprägenden Terramare-Schlössls samt seinem Park mit schützenswertem Baumbestand in der Heuberggasse 10 aus und ist daher gegen ein seitens der Firma GPM Group-General-Planungs-Management GmbH angekündigtes Wohnbauprojekt für die Errichtung einer „Wohnanlage mit 4.000m² Parkanlage“. Geplant sind 25 Wohnungen mit einer Wohnfläche von 2.000m². Auf diesem Areal befindet sich neben der historischen, denkmalgeschützten Villa ein wertvoller Baumbestand, wie z.B. eine als Naturdenkmal eingestufte besonders schützenswerte Blutbuche. Als Willenskundgebung soll diese Resolution in geeigneter Form an die Bevölkerung kundgemacht werden.”, Quelle: https://www.wien.gv.at/bezirke/hernals/politik/sitzungen/pdf/resolution-20191204-erhalt-terramare-schloessl.pdf +++ Fotos von Erich J. Schimek für die Initiative Denkmalschutz: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157649414795475. +++ Artikel von Hermann Härtel, Dem Terramare-Schlössel droht der Verfall, in: “Denkma[i]l” Nr. 24/2017, Zeitschrift der Initiative Denkmalschutz, siehe Seite 28: https://www.initiative-denkmalschutz.at/denkmail/DenkMail_Nr-24-2017_web.pdf +++ Ältere Medienberichte: Der Verfall eines Baujuwels (MeinBezirk, 18.2.2018): https://www.meinbezirk.at/hernals/c-freizeit/der-verfall-eines-baujuwels_a2411364; “Terramare-Schlössl nicht ‘an Immobilienhändler verscherbeln’. Bürger und Politiker setzen sich für Erhaltung und Sanierung des Gebäudes ein.” (Kurier, 1.3.2017): https://kurier.at/chronik/wien/terramare-schloessl-nicht-an-immobilienhaendler-verscherbeln/249.106.483; “Verfallendes Terramare-Schlössl: Schon ein Jahr lang tut sich gar nichts” (MeinBezirk, 17.1.2017): https://www.meinbezirk.at/hernals/c-lokales/verfallendes-terramare-schloessl-schon-ein-jahr-lang-tut-sich-gar-nichts_a1989734.; “Terramare-Schlössl: Nun meldet sich der Botschafter zu Wort” (MeinBezirk, 19.1.2016): https://www.meinbezirk.at/mariahilf/c-lokales/terramare-schloessl-nun-meldet-sich-der-botschafter-zu-wort_a1605001; “Terramare Schlössl wird nicht verkauft” (MeinBezirk, 5.10.2015): https://www.meinbezirk.at/hernals/c-lokales/terramare-schloessl-wird-nicht-verkauft_a1497626; “Das erste Gerücht: Terramareschlössel soll abgerissen werden” (MeinBezirk, 13.10.2014): https://www.meinbezirk.at/hernals/c-lokales/terramareschloessel-1170-wien-heuberggasse-10_a1115759.

PS: Der 10-seitige Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes vom 2. August 2018 liegt unserem Verein Initiative Denkmalschutz vor.

Girardihaus (Graz): Aktivisten besetzen gefährdetes Altstadthaus

Seit vielen Jahren verwahrlost das denkmalgeschützte Geburtshaus des Volksschauspielers Alexander Girardi (1850-1918) und man befürchtet einen Abbruch. Jetzt wurde das Haus in St. Leonhard (2. Grazer Bezirk) letzten Samstag (1.8.) von Aktivisten besetzt, was für viel Aufsehen sorgte. “Die Stadt Graz lässt das Girardi-Geburtshaus vollkommen verfallen. Man will mehr Profit und deswegen soll jetzt ein Bauprojekt entstehen, sagt ein Aktivist überzeugt. MeinBezirk-ARTIKEL WEITERLESEN: https://www.meinbezirk.at/graz/c-lokales/fuenf-nach-zwoelf-aktivisten-besetzen-girardi-geburtshaus-in-der-leonhardstrasse_a4173087 (Krone: https://www.krone.at/2203222; KleineZeitung: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5847602/Protestaktion_Grazer-Girardihaus-auch-am-Sonntag-noch-besetzt) +++ Meldung Hausbesetzung auf Twitter: https://twitter.com/DokuServiceStmk/status/1289536477458624512 +++ Kommentar INITIATIVE DENKMALSCHUTZ: Sehr glaubwürdig wirkt der Einsatz für den Erhalt dieses vom Abbruch bedrohten, denkmalgeschützten Altstadthauses seitens der Stadt Graz nicht, trotz der Tafel, die der Bürgermeister Siegfried Nagl vor dem Haus aufstellen hat lassen. Darauf steht zu lesen: “Das Girardihaus (Leonhardstraße 28) steht unter Denkmalschutz. Beschädigungen bzw. widerrechtliche Veränderungen oder Zerstörungen sind verboten und werden (straf)rechtlich verfolgt.” Denn gleichzeitig hat die Stadt Graz das Haus aus der Schutzzone herausgenommen !!! Siehe:

Girardihaus, Tafel des Bürgermeisters

Die Tafel, die der Grazer Bürgermeisters direkt vor das Girardihaus hat aufstellen lassen, Foto: 30.7.2020, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Standard, 27.8.2017: Ein Geburtshaus und Ex-Beisl mit ungewisser Zukunft in Graz
Christian Brugger, Abteilungsleiter der Steiermark im Bundesdenkmalamt: “Wir sind ohnehin schon sehr flexibel geworden, weil wir natürlich eine Lösung suchen. Es gab vor Jahren einen Erweiterungsplan des Eigentümers, den wir von uns aus bewilligt hatten”. Auch die Altstadtkommission beteuert, sehr entgegenkommend gewesen zu sein, man habe das Objekt sogar aus der Schutzzone herausgenommen, es also als nicht mehr schützenswert im Altstadtensemble bewertet.
Hier weiterlesen: https://www.derstandard.at/story/2000063170366/ein-geburtshaus-und-ex-beisl-mit-ungewisser-zukunft-in-graz

Mehr Infos und Hintergründe:

Initiative Denkmalschutz Bericht, 12. Juni 2020
Girardihaus (Graz): Trotz Denkmalschutz nicht ‘schützenswert’?
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/girardihaus-graz-trotz-denkmalschutz-nicht-schuetzenswert

Bahnhof Hauptzollamt (Wien-Mitte): Letztes Relikt vor Revitalisierung

Jahrelang ist ein übriggebliebenes, kleines unscheinbares Gebäude beim Bahnhof “Wien-Mitte” verfallen. Jetzt soll dieses denkmalgeschützte Relikt in der Unteren Viaduktgasse 2 zu neuem Leben erweckt werden. Seit 18 Jahren beschäftigt sich Projektentwickler Peter Schneyder mit diesem ehemaligen Verwaltungsgebäude des Frachtenterminals, das er von der ÖBB per Baurechtsvertrag erworben hat. Es stellt den letzten verbleibenden Teil des von Otto Wagner gestalteten Bahnhof Hauptzollamt dar. Seit 2015 gibt es ein Baurecht und viele Pläne, die ob der vielen Zwänge (kleines eingezwicktes Grundstück, direkt neben den Bahn-Gleisen) nicht so einfach umzusetzen sind. Jetzt scheint endlich ein konkretes Projekt vor der Umsetzung zu stehen. Am Areal soll jetzt eine siebenstöckige Gästeunterkunft entstehen, die das kleine, einstöckige Verwaltungsgebäude  von zwei Seiten einrahmen und seinen schrägen Wänden auch überragen soll. ORF-FERNSEHBERICHT ANSEHEN (2 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Wien-heute/70018/Wien-heute/14081199/Echt-Nah-Vor-Umbau-des-Geisterbahnhofs/14853585 (7.2.2021, ORF ‘Wien Heute’: “‘Echt Nah’: Vor Umbau des Geisterbahnhofs”)

Berichte / Linktipps

20.3.2019, aktualisiert 2020, WienSchauen.at
Verfall im Schatten von Wien Mitte: https://www.wienschauen.at/verfaellt-letztes-gebaeude-eines-historischen-bahnhofs-hauptzollamt-untere-viaduktgasse-4a/

Fotos Untere Viaduktgasse 2 von Erich J. Schimek (für die Initiative Denkmalschutz): https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157631336907850/with/7900579976

1. Dezember 2020, Die Presse
Zwischen Hoffen auf Wunder und Abrissbescheid. Wien Mitte: ein letzter Rest des Bahnhofs Hauptzollamt – und was damit (nicht) geschieht. (Bezahlschranke): https://www.diepresse.com/5905770/zwischen-hoffen-auf-wunder-und-abrissbescheid

Bahnhof Hauptzollamt / Wiener Hauptzollamt:
– Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Hauptzollamt
– Wien Geschichte Wiki: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Bahnhof_Hauptzollamt

Untere Viaduktgasse 2, 1030 Wien

Das denkmalgeschützte, ehemalige Verwaltungsgebäude des Frachtenbahnhofs Hauptzollamt (heute ‘Wien Mitte’), Foto: Jän. 2018, (c) Erich J. Schimek / Initiative Denkmalschutz

Literatur / Quellen:

– ÖBB Immobilien, Baurechtsexposè, 1030 Wien, Untere Viaduktgasse 2, Baurecht auf 99 Jahre, 2011 (23 Seiten)

– Liste der denkmalgeschützten Gebäude in Wien-Landstraße (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Wien/Landstra%C3%9Fe

Besichtigung von Eisenstadt – im Jubiläumsjahr “100 Jahre Burgenland”

Besichtigung von Eisenstadt – im Jubiläumsjahr “100 Jahre Burgenland”

Samstag, 3. Juli 2021, 9:30 Uhr

Vom Werden einer Hauptstadt: Eisenstadt und seine Bauten der Zwischenkriegszeit
mit Architekt DI Stefan Tenhalter. Am Nachmittag führt uns Dr. Brigitte Krizsanits, Obmann-Stellvertreterin des Vereins “Freunde des Eisenstädter Schlossparks” (http://www.schlossparkfreunde-eisenstadt.at) auf einem kleinen Rundgang durch einen der bedeutendsten Landschaftsgärten aus dem 18. Jh., der für die Fürstenfamilie Esterhazy angelegt und weit über die Grenzen Österreichs und Ungarns berühmt wurde. Nach einem drohenden Verfall im 20. Jh. gibt es seit den 1980er Jahren sehr erfolgreiche Bemühungen, dieses historische Gartenjuwel mit besonderer Parkarchitektur wiederherzustellen und zu erhalten.

Treffpunkt: 9:30 Uhr, Bahnhof Eisenstadt (individuelle Anreise)
Spende erbeten: € 22
Anmeldung erforderlich an eMail: (begrenzte Teilnehmerzahl)

Achtung: Veranstaltung unterliegt den aktuell gültigen Corona-Bestimmungen (derzeit “3-G-Regel”)

U5-Ausbau: Initiative Denkmalschutz und Architekturrebellion Austria fordern Erhalt der Häuser Elterleinplatz und Währinger Gürtel

APA-OTS-Presseaussendung, Initiative Denkmalschutz, Montag, 9. Dezember 2024

U5-Ausbau: Initiative Denkmalschutz und Architekturrebellion Austria fordern Erhalt der Häuser Elterleinplatz und Währinger Gürtel

Eingebrachte Petition am 6.12. abgelehnt, die beiden Initiativen werden dagegen Einspruch erheben bzw. eine neue Petition starten!

Wien (OTS) – Just erst letzten Freitag, 6.12., bekamen die Initiatoren der Petition “Erhalt der historischen Eckbauten Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41. Abrisse im Zuge des U5-Baus stoppen!” die offizielle Antwort, dass die Petition aus rechtlichen Gründen nicht zugelassen wird, somit fand die abgelehnte Petition auch nicht in der am gleichen Tag abgehaltenen Sitzung des Gemeinderatsausschusses für Petitionen Erwähnung (OTS). Dem Einbringer der Petition (eingebracht am 21.11.), Stephan Erath, wurde tags zuvor noch telefonisch mitgeteilt, die Thematik sei so “komplex” und muss daher länger geprüft werden. Sehr komplex klingt der zu prüfende Sachverhalt jedoch nicht. Mit der Begründung: “Gegenstand einer Petition kann jedoch nur das Handeln von Organen der Gemeinde oder des Landes Wien sein, nicht jedoch die privatrechtliche Tätigkeit einer eigenständigen juristischen Person”. Dies, obwohl sich die Wiener Linien zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien befinden, putzt sich die Stadt Wien ab und meint, keinen Einfluss auf die Wiener Linien ausüben zu können. Die Initiative Denkmalschutz und Architekturrebellion Austria werden daher Einspruch erheben bzw. eine neue Petition starten, um die Gründerzeithäuser am Elterleinplatz 8 (17. Bezirk) und am Währinger Gürtel 41 (18. Bezirk) doch noch vor dem Abriss zu retten.

Erfreut zeigen sich die beiden Initiativen, dass von den Grünen Hernals ein Verlangen auf Abhaltung einer Bürgerversammlung gemäß § 104c Wiener Stadtverfassung in der letzten Bezirksvertretungssitzung am 5.12. eingebracht wurde, sodass der Bezirkvorsteher Peter Jagsch (SPÖ) über die neue “Gestaltung am Elterleinplatz” in den nächsten Monaten in einer öffentlichen Veranstaltung der interessierten Wiener Bevölkerung Frage und Antwort wird stehen müssen.

 

Währinger Gürtel 41

Auch das Gründerzeithaus Währinger Gürtel 41 (Ecke Kreuzgasse 1) soll der neuen U5 geopfert werden (Station “Michelbeuern-AKH”), Foto: 2024, (c) Stephan Erath

Stadt Wien Taktik: Intransparenz und möglichst späte Information!

Wie es aussieht, hat die Wiener Stadtregierung alles daran gesetzt, die Wiener Bevölkerung möglichst spät über den “nötigen”(?) Abriss der beiden Gründerzeithäuser zu informieren, obwohl dies spätestens seit April 2022 bekannt war (MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung, vgl. z.B. Präsentation “U2xU5, 2. Baustufe” von Gregor Stratil-Sauer). Ohne dass es ausgeprochen wurde, hat man diese wichtige Info in Bild und Text möglichst gut “versteckt” bzw. nicht erwähnt. Echte Bürgerbeteiligung (Charta von Aalborg) und eine ehrliche Informationseinbindung umfasst auch eine “frühzeitige Information” der Bevölkerung. Es ensteht der unschöne Eindruck, dass die möglichst späte Information Absicht war, um jeden Widerstand gegen die Abrisse im Keim zu ersticken; so auch die Nichterwähnung der Petition im Gemeinderatsausschuss für Petitionen letzten Freitag.

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich
Markus Landerer, tel.: 0699 / 1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676 / 772 34 33
https://www.idms.at

Architekturrebellion Austria, Stephan Erath, tel.: 0681 / 1054 1664,
https://www.instagram.com/architekturrebellion_austria

Beilage:

– abgelehnte “Petition: Erhalt der historischen Eckbauten Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41. Abrisse im Zuge des U5-Baus stoppen!” (eingebracht am 21.11.2024) im vollen Worlaut:
Petition_Erhalt-Elterleinplatz-u-Waehringer-Guertel_eingebracht-2024-11-21_abgelehnt-2024-12-06

Zusätzliche Infos / Links (z.T. nicht in OTS angeführt):

OTS vom 6.12.2024: Petitionsausschuss tagte im Wiener Rathaus. Der Gemeinderatsausschuss für Petitionen hat heute, Freitag, im Wiener Rathaus getagt. Auf der Tagesordnung standen 29 Petitionen.”: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20241206_OTS0113

OTS vom 5.12.2024: “Grüne Wien/Prack, Prauhart: Abbruch von Gründerzeithaus am Elterleinplatz wird Thema für Bürgerversammlung in Hernals. Bezirk muss bessere Informationen zur Umgestaltung des Elterleinplatzes im Zuge des U-Bahnbaus bereitstellen”, siehe: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20241205_OTS0077

Wiener Stadtverfassung § 104c (Bürgerversammlung): https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000308&FassungVom=2024-11-04&Artikel=&Paragraf=104c&Anlage=&Uebergangsrecht=

Präsentation “U2xU5, 2. Baustufe. U5 bis Hernals, U2 bis Wienerberg” von Gregor Stratil-Sauer (Stadt Wien MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung), 21. April 2022: https://oevg.at/fileadmin/user_upload/Editor/Dokumente/Veranstaltungen/2022/u2u5/stratil-sauer.pdf (vgl. dazu auch “Mit der U5 vom Karlsplatz bis Hernals”, Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung, abgerufen am 8.12.2024: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/verkehrsplanung/u-bahn/u2u5/linie-u5.html)

MeinBezirk.at: Bezirksparlament: Abriss am Elterleinplatz 8 sorgt für heftigen Polit-Streit (5.12.2024): https://www.meinbezirk.at/hernals/c-politik/abriss-am-elterleinplatz-8-sorgt-fuer-heftigen-polit-streit_a7047392

Charta von Aalborg: “Die Vereinten Nationen haben bei ihrer im Juni 1992 in Rio de Janeiro abgehaltenen Konferenz für Umwelt und Entwicklung (auf welches sich die am 27. Mai 1994 von den Teilnehmern der europäischen Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden in Aalborg beschlossene Charta von Aalborg ausdrücklich bezieht) ein “Agenda 21” genanntes Schlüsseldokument als Instrument der Bürgerbeteiligung verabschiedet. Darin ist die Teilhabe der Bevölkerung an kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen festgeschrieben. Die Staatengemeinschaft hat also erkannt, dass die Teilhabe der Bevölkerung an Planungs- und Entscheidungsprozessen in der Kommune als notwendige und sinnvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie und gleichzeitig auch als deren Korrektiv dienen kann, um eine nachhaltige und umweltgerechte Entwicklung zu gewährleisten.” (Quelle: http://www.aktion21.at/kontakt/index.php?menu=17; vgl. dazu auch Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Aalborg-Charta, englische Wikipedia: https://en.wikipedia.org/wiki/Aalborg_Charter.

Weitere wichtige Informationen:

WienSchauen (16.10.2024): Elterleinplatz: Hernalser Prachtbau trotz Schutzzone vor Abriss: https://www.wienschauen.at/elterleinplatz-hernalser-prachtbau-trotz-schutzzone-vor-abriss/

WienSchauen (06.07.2024): Währinger Gürtel: Wiener Linien wollen Gründerzeithaus abreißen: https://www.wienschauen.at/wahringer-gurtel-wiener-linien-wollen-grunderzeithaus-abreissen/

OTS Stichworte: Stadtplanung, Verkehr, Denkmalpflege, Infrastruktur, Ortsbild, Architektur, Bahn, Kultur, NGOs, Politik, Bau, Immobilien, Bildende Kunst, Kunst, Kunst & Kultur, Transport, Branchen, Wirtschaft und Finanzen
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Arsenal (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8443

Initiative Denkmalschutz, 18. Septmber 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8443 – Arsenal, Franz-Grill-Straße, 1030 Wien

Für das Gebiet zwischen Ghegastraße, Bezirksgrenze, Lilienthalgasse, Linienzug 1-2, unbenannte Verkehrsfläche (06606), unbenannte Verkehrsfläche (06608), unbenannte Verkehrsfläche (06605), Lilienthalgasse, Franz-Grill-Straße, Linienzug 3-4, Landstraßer Gürtel, Wildgansplatz, Franz-Grill-Straße und Kelsenstraße im 3. Bezirk, Katastralgemeinde Landstraße

Öffentliche Auflage: 7. August 2025 bis 18. September 2025

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau
vermieden.

Die Stellungnahme im Detail

1.) Die geplanten Zubauten für die Erweiterung der Ausstellungsflächen des Heeresgeschichtlichen Museums (HGM) hinter dem denkmalgeschützten Hauptbau des Arsenals (Objektnummer 18) und inmitten einer Schutzzone und des Parkschutzgebiets (Spk) gelegen, werden äußerst kritisch gesehen. Dieser zentrale Prunkbau gilt als „erster Museumsbau Wiens“ und bildet das „ideelle Kernstück des Arsenals“ und wurde „in byzantinisch-islamischen Formen“ (Zitate Dehio, S. 75) vom berühmten Architekten Theophil Hansen, dem Erbauer des Parlamentsgebäudes, in den Jahren 1850 bis 1857 errichtet. „Das frühe Hauptwerk Theophil Hansens ist das erste profane historistische Gesamtkunstwerk Wiens und eines der bedeutendsten Werke der Architektur des europäischen Historismus.“ (Dehio, S. 75). In Anbetracht der außerordentlichen architekturgeschichtlichen Bedeutung dieses Bauwerks wird nachdrücklich angeregt, hier möglichst andere Lösungen für die „benötigten zusätzlichen Ausstellungsflächen“ (Zitat Erläuterungsbericht S. 8) zu finden. Auch beim geplanten Besucherzentrum des Belvedere fand man eine denkmalverträglichere Lösung mit unterirdischen Erweiterungsflächen.

Hauptgebäude Arsenal Wien

Die Rückseite des Hauptgebäudes des Arsenals (Heeresgeschichtliches Museum), Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe sieht in seiner Stellungnahme zum vorliegenden Planentwurf vom 26.6.2025 die geplanten Zubauten ebenso sehr kritisch. Darin heißt es: „Eine kritische Haltung nimmt der Fachbeirat hinsichtlich der beiden parallel zum heeresgeschichtlichen Museum stehenden bebaubaren Flächen ein.“ (BB2 = maximale Gebäudehöhe von 4,5 m; BB 16 = Dachneigung höchstens 15 Grad).

2.) Umfassungsbauten der Anlage (Adresse: Arsenal 12): Die Verkleinerung der Schutzzone der Arsenalanlage mit Herausnahme des Objekt 13 (Panzerhalle) und Objekt 7 (ehemalige Eckkaserne; Lilienthalgasse 1 / Ecke Arsenalstraße) möge überdacht werden. Die letzte Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes erfolgte im Jahr 2006 (Plandokument 7571) bzw. 2008 (Plandokument 7571E). In diesem Zusammenhang wird kritisiert, dass der im Erläuterungsbericht (S. 10) erwähnte Motivenbericht der fachlich für Schutzzonen zuständigen Magistratsabteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) – wie so oft – nicht veröffentlicht wird und somit im Dunkeln bleibt. Haben sich die Intentionen der Magistratsabteilung 19 seit den beiden letzten Neuwidmungen geändert? Uns wäre keine entsprechende Gesetzesänderung dazu bekannt. Auch damals umfasste die Schutzzone schon diese beiden bestehenden Neubauten (Objekte Nr. 7 und Nr. 13). Zweifellos ist die Anlage des Arsenals eine von Symmetrie geprägte Anlage, deren symmetrische Ausprägung möglichst erhalten bleiben soll und daher strukturell auch hier eine Schutzzone von Vorteil wäre. „Die Umfassungsbauten der Anlage gliedern sich in die monumentalen Eck- und Mittelkasernen mit großen Innenhöfen und die sich verbindenden niedrigen, langgestreckten Depots. Alle Sichtziegelbauten [sind] in Formen italienisch-mittelalterlicher Wehrbauten [gestaltet], erb[aut] 1849-54 von August Sicard v. Siccardsburg und Eduard van der Nüll.“ (Zitat Dehio S. 77). Daher sollen auch die Eckbauten (die ehemaligen historischen Eckkasernen: Objekte 3, 7, 12 und 16) und die Verbindungsbauten (die ehemaligen historischen Depots: Objekte 4, 6, 13, 15) möglichst eine gleiche bauliche Ausprägung im Sinne und im baulichen Umfang des historischen Bestandes haben, insbesondere die Kubatur betreffend (in Bezug auf Baufläche und Höhenwidmung).

Historischen Depots des Arsenals (Objekt 6)

Das historische ehemalige Depot (Objekt 6) im Wiener Arsenal, Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Es ist auffällig, dass die vier mächtigen Eckbauten (Objekte 3, 7, 12, 16) im vorliegenden Planentwurf unterschiedliche Höhenwidmungen aufweisen (von 22 m (BB7; Objekt 3) über 24 m (BB9 bzw. Bauklasse V 24 m; Objekt 16 bzw. Objekt 12) bis zu 26 m (Bauklasse V ohne Beschränkung; Objekt 7). Hier sollte eine Einheitlichkeit im Sinne des historischen Bestandes gegeben sein, detto sollte dies auch für die Verbindungsbauten, ehem. Depots (Objekte 4, 6, 13, 15) und für die mächtigen ehemaligen Mittelkasernen (Objekte 5 und 14) gelten. In diesem Sinne mögen auch die im Planentwurf vorgesehenen Baufluchtlinien für das Objekt 13 (Panzerhalle) abgeändert werden, sowie die Bauklasse III (entspricht Bauhöhe 16 m) auf die gleiche Höhe wie jene des symmetrisch gegenüberliegenden Verbindungsbaus / ehemaligen Depots (Objekt 6) auf Bauklasse II (entspricht 12 m) verringert werden; kurz gesagt, der aktuell gültige Bebauungsplan (Plandokument Nr. 7571) möge für das Objekt 13 (Panzerhalle) unverändert bleiben.

Die Panzerhalle des Wiener Arsenals

Die Panzerhalle (Objekt 13) an Stelle des im Krieg zerstörten historischen Depots. Im Hintergrund ist Objekt 14 zu sehen, eine der mächtigen Mittelkasernen; Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

3.) Zu prüfen wäre, wieso die Bundestheaterwerkstätten und -bühne (Objekt 19 und Umgebung) unter Denkmalschutz stehen (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz), jedoch im vorliegenden Planentwurf nicht für die Schutzzone vorgesehen sind. Siehe Auszug aus der Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes:

Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes, 2025

Auszug aus der aktuellen Denkmalliste des Bundesdenkmalmtes (Stand: 30.06.2025)

Obwohl diesen Gebäuden „mit hoher Wahrscheinlichkeit eine geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung“ im Sinne des restriktiven Denkmalschutzgesetzes zukommt (§ 2a), so fehlt doch eine abschließende fachliche Beurteilung durch das Bundesdenkmalamt. Ob aktuell ein solches Verfahren über die „Feststellung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung“ des Denkmals läuft (§ 26 Denkmalschutzgesetz), und in deren Folge der Denkmalschutz vielleicht aufgehoben werden wird, ist uns nicht bekannt. Eine diesbezügliche Anfrage unseres Vereins an dasBundesdenkmalamt vom 28. August wurde noch nicht beantwortet. Umso wichtiger erscheint uns daher die Prüfung und allfällige Schutzzonenwidmung für diese Gebäude.

4.) Sehr begrüßt werden die im Planentwurf vorgesehenen neuen Schutzzonenwidmungen für die Bauten entlang der Franz-Grill-Straße (gegenüber Franz-Grill-Straße 1b und 1c) sowie die Schutzzone für die denkmalgeschützte Ballonhalle (Franz-Grill-Straße 1a).

Bauten entlang der Franz Grill-Straße in Wien

Die historischen Gebäude an der Franz-Grill-Straße (gegenüber Nr. 1b und 1c); Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

5.) Scharf kritisiert werden muss, dass bereits ohne rechtliche Grundlage (fehlender Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) ein “einstufiger Realisierungswettbewerb” für die denkmalgeschützte Ballonhalle ausgetragen wurde (Erläuterungsbericht Seite 8). Hier wurde ein Fait accompli geschaffen. Somit erübrigt sich quasi hier eine Stellungnahme abzugeben. Mit dieser Vorgehensweise (quasi vollendete Tatsachen schaffen) wird die Abgabe einer Stellungnahme so gut wie unmöglich gemacht.

Die Ballonhalle im Wiener Arsenal

Die denkmalgeschützte Ballonhalle, Franz Grill-Straße 1A, Wien; Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

6.) Auf das Allerschärfste kritisiert werden muss die Vorgehensweise beim bereits erfolgten, dauerhaften Anbau des Kulissendepots (südlich der Bundestheaterwerkstätte, Objekt 19). Zuerst eine Baubewilligung gemäß § 71 Bauordnung für Wien zu erteilen (“Bewilligung für Bauten vorübergehenden Bestandes”; bestätigt durch Auskunft bei der MA 21) und erst danach für die nötige Umwidmung zu sorgen (der hier vorliegende Planentwurf), ist ein absolutes No Go, zumal dieser Paragraph eigentlich nur für „Bauwerke, die vorübergehenden Zwecken dienen oder nicht dauernd bestehen bleiben können“ gedacht ist, und nicht dafür, um noch vor einer Umwidmung vollendete bauliche Tatsachen zu schaffen. Hier verkommt die Abgabe einer Stellungnahme endgültig zu jeglicher Makulatur (ähnliche solche Fälle gab es bereits bei der Sport und Fun Halle am Praterstern im 2. Bezirk 2024, vgl. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240612_OTS0027, beim Cobenzl (Projekt „Weitsicht Cobenzl“; vgl. Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8424 vom 19.2.2025), aber auch bei der nachträglichen Bauplatzwidmung der Gärtnerunterkunft der Stadtgärten am Schlickplatz im 9. Bezirk oder das Bankgebäude in der Kolingasse 14-16 (nördlich des Schottenrings) beides 2012, vgl. Die Presse, Wien: Widmungen auf Wunsch?“ vom 13. März 2018: https://www.diepresse.com/1269916/wien-umwidmungen-auf-wunsch bzw. MeinBezirk vom 6. August 2012, „Streit um illegalen Megabau entbrannt“: https://www.meinbezirk.at/alsergrund/c-lokales/streit-um-illegalen-megabau-entbrannt_a234745). Eine solche Vorgehensweise erachtet die Volksanwaltschaft für klar rechtswidrig (vgl. Auszug aus ihrem Bericht 2022).

Bericht der Volksanwaltschaft (VA) an den Wiener Landtag 2022 (S. 107 ff.; Punkt 2.6.3.), anlässlich der Causa „befristete Baubewilligung für eine auf Dauer angelegte Sporthalle“ (Sport & Fun Halle Praterstern):

§ 71 BO [Bauordnung für Wien] erlaubt es der Behörde, Bauwerke, die vorübergehenden Zwecken dienen, auf eine bestimmte Zeit oder auf Widerruf zu bewilligen. Solche Bauwerke sind z.B. Tribünen bei großen Sportveranstaltungen. Mit Ablauf der befristet erteilten Bewilligung tritt ein konsensloser Zustand ein, der zum Abbruch des Bauwerks verpflichtet. Ist bei einem auf Dauer angelegten Projekt von vornherein erkennbar, dass kein sachlicher Grund für eine Befristung oder einen Widerruf denkbar ist, darf keine Bewilligung auf eine bestimmte Zeit oder auf Widerruf erteilt werden. Eine solche Bewilligung kommt nur in Frage, wenn eine erkennbare Belassungsabsicht fehlt. (…) Im Ergebnis nahm die Baubehörde mit der Erteilung der befristeten Bewilligung die Entscheidung des Gemeinderates über die Änderung des geltenden Plandokuments vorweg. Es kann nach Ansicht der VA aber nicht Sinn und Zweck von befristeten Bewilligungen sein, auf Dauer angelegte Vorhaben, die dem geltenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan widersprechen, so lange befristet zu bewilligen, bis für sie nachträglich die planungsrechtliche Grundlage geschaffen ist. Nach Ansicht der VA hat die Baubehörde den ihr durch § 71 BO eingeräumten Ermessensspielraum überschritten. +++ Ausnahme im Einzelfall ist willkürlich und gleichheitswidrig: Einerseits widersprach die befristete Baubewilligung den Intentionen des geltenden Plandokuments, andererseits müsste die Behörde ingleichen oder ähnlich gelagerten Fällen eine Ausnahmebewilligung erteilen, wollte sie sich nicht dem Vorwurf einer willkürlichen Handhabung des Ermessens aussetzen. Nach der Rechtsprechung liefe das letztlich auf eine „Unvollziehbarkeit des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanesʺ hinaus. Einzelfall: 2022-0.597.951 (VA/W-BT/B-1), MPRGIR-V-2011937/22 (Quelle: https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Berichte/LT/W/44_Wien_2022_bf.pdf)

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden
Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://x.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

 

Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien 1993, S. 73 – 77

Denkmalschutzstatus der Objekte im Plangebiet, siehe offizielle Denkmalliste des
Bundesdenkmalamtes (Quelle: https://www.bda.gv.at/dam/jcr:8169a67a-9ffd-493d-a7b3-1cd25797e285/NEU_Wien_DML_2025.pdf)

 

PS: In der Bezirksvertretungssitzung am 18. September 2025 (wie so oft von uns kritisiert vor Ende der öffentlichen Auflagefrist!) hat die Bezirksvertretung Landstraße (gegen die Stimmen der FPÖ und drei Stimmen der NEOS) gemäß § 2 Abs. 5 Bauordnung für Wien folgende Stellungnahme abgegeben (Auskunft des Büros der Bezirksvorstehung vom 3.10.2025):

“Seitens des Bezirkes wäre die Durchlässigkeit innerhalb des Stadtentwicklungsgebietes insbesondere vom Objekt 5 (Art for Art) und dem Objekt 14 (Telekom) hin zu der Franz Grill Straße respektive zur Haltestelle 18 zumindest für den Rad- und Fußgänger*innen-Verkehr wünschenswert, wenn der dortige § 53 Fußweg eine breite [sic] von 8 Metern aufweisen würde.

Darüber hinaus wird der Hintergrund für die GB GV I Widmung entlang der Arsenalstraße hinterfragt. Aktuell ist diese Fläche nicht bebaut. Ohne klare Absichtserklärung erscheint aus Sicht des Bezirkes die vorgesehene Widmung für diese Fläche nicht zielführend.”

Der rechtsgültige Beschluss im Gemeinderat wird gemäß § 1 Abs. 1 Bauordnung für Wien voraussichtlich in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen erfolgen (nach der Behandlung im Gemeinderatsausschuss für Stadtentwicklung): 22. Oktober, 18. November oder 18. Dezember 2025.

 

Rankweil (Vbg.): Denkmalgeschützte Häusle-Villa abgebrannt

Denkmalgeschütztes Häusle-Villa ausgebrannt. In der Gemeinde Rankweil ist in der Nacht auf Sonntag (14./15.3.2020) in der 1902 erbauten Heimatstil-Villa ein Feuer ausgebrochen (St.-Peter-Gässele 1). Das seit Jahren unbewohnte Gebäude  – vom erfolgreichen Rankweiler Sticker Johann Marte erbaut – war erst vor kurzem von der Gemeinde erworben worden. +++ Brandeinsatz-Bericht (Fireworld.at): https://www.fireworld.at/2020/03/15/vbg-denkmalgeschuetzte-haeusle-villa-in-rankweil-in-vollbrand +++ Älterer Bericht (2016): Lange hat das Bundesdenkmalamt mit dem Eigentümer der denkmalgeschützten Villa Häusle über eine dringend notwendige Bestandssicherung verhandelt. Laut Denkmalamt mussten das Dach und mehrere Fenster der 1902 im Heimatstil erbauten Villa (Dehio) abgedichtet werden, um weitere Schäden zu verhindern. Nachdem mehrere Fristen verstrichen waren und seit Herbst eine Finanzierungszusage des Denkmalamtes vorliegt, hat die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch die Umsetzung in per Bescheid angeordnet. Siehe: “Gemeinde hat Häusle-Villa gekauft” (16.12.2019; Vorarlberg Online): https://www.vol.at/gemeinde-hat-haeusle-villa-gekauft/6459968; “Notmaßnahmen bei Häusle Villa abgeschlossen” (7.3.2016; Vorarlberg Online): https://www.vol.at/rankweil/notmassnahmen-bei-haeusle-villa-abgeschlossen/4645396; “Bürgerforum: ‘Juwel’ Häusle-Villa der Gemeinde erhalten. Notsicherungsmaßnahmen an Häusle-Villa sollen noch vor dem Winter starten” (29.10.2015; Vorarlberg Online): https://www.vol.at/buergerforum-juwel-der-gemeinde-erhalten/4502023 (vgl. Meldung: “Notmaßnahmen für Häusle Villa” (Marktgemeinde Rankweil): https://www.rankweil.at/aktuell/notmassnahmen-fuer-haeusle-villa). +++ Kurzbeschreibung in Denkmalliste (Wikipedia): Villa Häusle, Wohngebäude und Stickereigebäude: “Die zweigeschoßige Villa mit geschwungenem Giebel und turmartigem Aufbau im Nordosten wurde 1902 errichtet.” (Quelle: Denkmalliste Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Rankweil). +++ Fotos der Häusle-Villa (Wikimedia Commons): https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Villa_H%C3%A4usle_(Rankweil)?uselang=de.

 

Grein Stadttheater (OÖ): Eine Holztreppe spaltet eine Stadt

Das denkmalgeschützte Stadttheater in Grein wurde 1790/91 erbaut und ist eine Sehenswürdigkeit von europäischer Bedeutung, das älteste im Originalzustand erhaltene bürgerliche Theater Mitteleuropas. Heftige Diskussion über den Umbau des Stadttheaters. Es wird u. a. befürchtet, dass bei der Sanierung der historische Wert des 1791 erbauten Theaters nicht geschätzt werde. Auch die Außenholztreppe soll abgerissen werden. Selbst der Landeskulturbeirat hat eine äußerst kritische Stellungnahme abgegeben. ORF-FERNSEHBERICHT (3 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Oberoesterreich-heute/70016/Oberoesterreich-heute/14055312/Eine-Holztreppe-spaltet-eine-Stadt/14714078 +++ ORF-Bericht lesen: https://ooe.orf.at/stories/3050643.

Älterer iD-Medienbericht vom 26. Mai 2020:

Das denkmalgeschützte Stadttheater in Grein wurde 1790/91 erbaut und ist eine Sehenswürdigkeit von europäischer Bedeutung, das älteste im Originalzustand erhaltene bürgerliche Theater Mitteleuropas. Seit letztem Jahr tobt ein heftiger Streit um die Sanierung, insbesondere um den geplanten Zubau, auch eine eigene Petition wurde ins Leben gerufen. Jetzt  ist ein sehr kritisches Urteil des Oberösterreichischen Landeskulturbeirats, Fachbeirat V: Architektur, Denkmalpflege, Ortsbildpflege publik geworden. Aus Sicht der Sozialdemokraten ist in diesem “eine vernichtende Kritik” herauszulesen. Zur Sanierung des Stadttheaters und der Errichtung des Zubaus schreiben die Vorsitzenden des Fachbeirates V, Margit Greinöcker und Wolfgang Sedelmaier, unter anderem: “Künstlerische Qualifikationen fehlen völlig. Dies zeigt, dass die kulturelle Bedeutung des Gebäudes von den Beteiligten offensichtlich nicht wahrgenommen wird. … Um ein diesem in OÖ hochbedeutenden Bau entsprechendes Ergebnis der Realisierung sicherzustellen, wäre ein Verfahren auszuloben, das die geistige Leistung ‚Planung‘ nicht dem Preiswettbewerb, sondern dem Qualitätswettbewerb überläßt. (…)“ MeinBezirk-Artikel weiterlesen: https://www.meinbezirk.at/perg/c-politik/vernichtende-kritik-herauszulesen_a4074744 +++ Die bereits beendete Online-Petition “Bewahrt das Stadttheater Grein!”: https://www.openpetition.eu/at/petition/online/bewahrt-das-stadttheater-grein +++ Ältere Medienberichte: “Petition wegen Zubau. Theater rund um Holzbalkon vor Theater in Grein” (20.11.2019): https://www.krone.at/2045776; Stadttheater: 750 Unterschriften für Holzbalkon. SPÖ: “Wollen nichts mit Kulturgut-Frevel zu tun haben” (14.11.2019): https://www.meinbezirk.at/perg/c-politik/spoe-wollen-nichts-mit-kulturgut-frevel-zu-tun-haben_a3735603 ; “Petition soll geplanten Liftturmzubau stoppen” (Krone, 8.5.2019): https://www.krone.at/1917785; “Greiner Verein kämpft mit Petition für historisches Stadttheater” (OÖN, 6.5.2019): https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/muehlviertel/greiner-verein-kaempft-mit-petition-fuer-historisches-stadttheater;art69,3126151; “VP-Antwort auf Unterschriftenaktion” (5.5.2019): https://www.meinbezirk.at/perg/c-politik/vp-antwort-auf-unterschriftenaktion_a3368874; “Unterschriftenaktion Stadttheater Grein: Gegen zu großen Umbau und Abriss des Holzbalkons” (MeinBezirk, 27.4.2019): https://www.meinbezirk.at/perg/c-politik/gegen-zu-grossen-umbau-und-abriss-des-holzbalkons_a3353229 ; “SP zeigt Alternativen auf: Hebelift und Holzstiege” (MeinBezirk, 21.10.2018): https://www.meinbezirk.at/perg/c-politik/hebelift-und-holzstiege_a2973138; “FP verlangt Mitbestimmung und macht Vorschläge” (9.10.2018): https://www.meinbezirk.at/perg/c-politik/fp-verlangt-mitbestimmung-und-macht-vorschlaege_a2956710; “Erste Präsentation des Greiner Theater-Umbaus” (OÖN, 8.10.2018): https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/muehlviertel/Erste-Praesentation-des-Greiner-Theater-Umbaus;art69,3026245 +++ Das Stadttheater Grein auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Stadttheater_Grein und in der Denkmalliste Grein auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Grein. +++ Offizielle Website des Stadttheater Grein: https://www.stadttheater-grein.at.