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AKTUELLE BERICHTE

Wien-Kagran: Lorenz Kellner-Schule, Stellungnahme Planentwurf Nr. 7671G

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7671G, 2. März 2020 Für das Gebiet zwischen Lorenz-Kellner-Gasse, Am langen Felde im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Kagran Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Die Stellungnahme im Detail: Das Schulgebäude in der Lorenz Kellner-Gasse 15 (Ecke Am langen Felde 3) steht unter Denkmalschutz (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz). Unerklärlich, wieso dieser seitens des Bundesdenkmalamtes als kulturell erhaltenswert beurteiltes Gebäude im aktuellen Planentwurf nicht für eine Schutzzone vorgesehen ist. Hier wird nachdrücklich eine Schutzzonenwidmung empfohlen. Weiters mögen die Baufluchtlinien dem Bestand exakt angepasst werden, insbesondere an den Nord-, Ost- und Südfassaden. Scharf kritisiert werden muss, dass im Erläuterungsbericht – anders als sonst üblich – weder das Baualter des im Plangebiet befindlichen Gebäudes angegeben wird, noch aus welcher Epoche es stammt. Es wird lapidar nur vom „Bestandsgebäude der Lorenz-Kellner-Schule ‚Zentrum für den Fachbereich Inklusion Diversität und Sonderpädagogik (FIDS)‘“ gesprochen (Seite 2). Wir empfehlen daher die Festlegung von Schutzzonen unter verstärkter Kooperation mit Fachbehörden, wie zum Beispiel dem Bundesdenkmalamt, und NGOs sowie unter Berücksichtigung entsprechender Fachliteratur, Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert (Autor Friedrich Achleitner) usw. durchzuführen. Beschreibung im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 672): „Sonderschule der Stadt Wien, erb. 1908, 3geschossiger blockhafter Bau in Formen eines barockisierenden Heimatstils; Eckrisalite mit Neoempire-Dekor und Mansarddächern.“ Entwurf: Adolf Stöckl (Stadtbauamt), Ausführung: Georg Köhler. (Quelle: Achleitner-Buch, dort auf Seite 277 ausführliche Beschreibung des Baus). Foto auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Wien/Donaustadt#/media/Datei:Kagran_(Wien)_-_Lorenz-Kellner-Schule.JPG Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden. Markus Landerer und Claus Süss im Namen der Initiative Denkmalschutz — Initiative Denkmalschutz Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter Fuchsthallergasse 11/5 1090 Wien, Österreich www.initiative-denkmalschutz.at mobil: +43 (0)699 1024 4216 email: (ZVR-Nr.: 049 832 110) Literatur: – Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 277 – Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 672 – Das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmalliste-gemaess-3-dmsg – Denkmalliste Wien-Donaustadt (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Wien/Donaustadt – Zur Person Adolf Stöckl im Architektenlexikon Wien: http://www.architektenlexikon.at/de/628.htm

Neusiedl (Bgld.) Hallenbad: Denkmalamt für Schutz, jetzt Einsturzgefahr

Das Hallenbad in Neusiedl am See wurde 1975-77 von den Architekten Rüdiger Stelzer und Walter Hutter erbaut und gilt als Vertreter des „Brutalismus“. Das Bundesdenkmalamt setzt  sich schon seit Jahren für die Unterschutzstellung ein. Jetzt wurde dem Hallenbad plötzlich Einsturzgefahr attestiert und das Bad wurde umgehend gesperrt. Laut „Liste brutalistischer Bauwerke in Österreich“ auf Wikipedia gilt das Gebäude als „einziges aus dieser Zeit stammendes Hallenbad, das später nicht verändert wurde“, (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_brutalistischer_Bauwerke_in_%C3%96sterreich). ORF-FERNSEHBERICHT (2 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Burgenland-heute/70021/Burgenland-heute/14043659/Einsturzgefahr-Hallenbad-Neusiedl-gesperrt/14656041 +++ ORF-Bericht lesen: https://burgenland.orf.at/stories/3037447 +++ Weitere aktuelle Medienberichte: MeinBezirk: https://www.meinbezirk.at/neusiedl-am-see/c-lokales/zweieinhalb-bis-drei-jahre-bleibt-hallenbad-gesperrt_a3965616; Kurier: https://kurier.at/chronik/burgenland/einsturzgefahr-hallenbad-neusiedl-am-see-ist-gesperrt/400771533; BVZ: https://www.bvz.at/neusiedl/einsturzgefahr-das-neusiedler-hallenbad-ist-gesperrt-neusiedl-am-see-redaktionsfeed-hallenbad-neusiedl-am-see-einsturzgefahr-sperre-freizeitbetriebe-neusiedl-am-see-195128815 +++ Facebook-Seite „Unser Hallenbad muss erhalten bleiben“: https://www.facebook.com/unserhallenbadneusiedl; Bürgerinitiative „Rettet das Hallenbad“ im Internet: http://www.rettet-das-hallenbad.at.+++ Ältere Medienberichte: „Einspruch gegen Denkmalschutz für Hallenbad. Gemeinderat bringt Beschwerde gegen Bescheid des Bundesdenkmalamtes beim Bundesverwaltungsgericht ein.“ (10.7.2019): https://www.bvz.at/neusiedl/neusiedl-am-see-einspruch-gegen-denkmalschutz-fuer-hallenbad-neusiedl-am-see-denkmalschutz-hallenbad-neusiedl-am-see-bundesdenkmalamt-gemeinderat-neusiedl-154178656; „Neusiedler Hallenbad: Gemeinderat einstimmig gegen einen Denkmalschutz“ (18.1.2019): https://www.bvz.at/neusiedl/neusiedler-hallenbad-gemeinderat-einstimmig-gegen-einen-denkmalschutz-neusiedl-am-see-hallenbad-neusiedl-132650824; „Neues Gutachten: Neusiedler Hallenbad: Denkmalschutz aufgeweicht“ (7.1.2019): https://www.bvz.at/neusiedl/neues-gutachten-neusiedler-hallenbad-denkmalschutz-aufgeweicht-neusiedl-am-see-bundesdenkmalamt-131140019; „Gutachten liegt vor: Neusiedler Hallenbad wird zum Denkmal. Das Gutachten des Bundesdenkmalamtes liegt vor: Gebäude ist zur Gänze schützenswert“ (17.10.2018): https://www.bvz.at/neusiedl/gutachten-liegt-vor-neusiedler-hallenbad-wird-zum-denkmal-hallenbad-neusiedl-am-see-bundesdenkmalamt-architektur-119870865; „Neusiedl: Denkmalschutz für Hallenbad“ (24.2.2018): https://burgenland.orf.at/v2/news/stories/2897332; „Denkmalschutz: Amt prüft Hallenbad“ (BVZ; 11.10.2017): http://www.bvz.at/neusiedl/neusiedl-am-see-denkmalschutz-amt-prueft-hallenbad/63.580.455; „Neue Pläne für Neusiedler Hallenbad“ (ORF; 18.9.2017): http://burgenland.orf.at/news/stories/2866909; „Hallenbad Neusiedl: Ungewisse Zukunft“ (ORF; 2.2.2017): http://burgenland.orf.at/news/stories/2823379; Für Hallenbad Neusiedl: 400 Teilnehmer bei Protestmarsch (29.7.2016, NÖN): https://www.noen.at/bruck/fuer-hallenbad-neusiedl-400-teilnehmer-bei-protestmarsch-fotos-hallenbad-proteste-19128567. +++ Fotos des Hallenbad Neusiedl/See (Adresse: Sportzentrum 4) von Erich J. Schimek für die Initiative Denkmalschutz: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157662143694013.

Wien-Donaustadt: Stellungnahme Planentwurf 8286 (Kagran, Wagramer Straße)

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8286, 2. März 2020 Für das Gebiet zwischen Donaufelder Straße, Wagramer Straße, Am Freihof, Komzakgasse, Mälzelplatz, Steigenteschgasse, Meißnergasse und St.-Wendelin-Platz, St.-Wendelin-Gasse im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Kagran +++ Dieser Planentwurf ist noch bis inklusive 12. März in öffentlicher Auflage. Alle Unterlagen siehe: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/index.html   Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen. Die Stellungnahme im Detail: Zunächst werden die erstmalig geplanten Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf ausdrücklich begrüßt. Sehr bedauerlich ist jedoch, dass unsere Stellungnahme zum Planentwurf Nr. 7996 vom 15. September 2011 (Plangebiet überlappend mit dem Gebiet westliche Wagramer Straße Nr. 105-123) keine Berücksichtigung fand, sodass mittlerweile die erhaltenswerten Häuser Wagramer Straße 115-117 sowie Wagramer Straße 123 abgerissen werden konnten (siehe damalige Stellungnahme auf Website der Initiative Denkmalschutz; Fotos Wagramer Straße 117: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157684820689026/). Ebenso abgerissen wurden in den letzten Jahren Wagramer Straße 110 (Fotos von Erich J. Schimek: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157666040008992/) sowie Wagramer Straße 114 (Fotos: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157681995468333/). Für folgende Objekte wird eine zusätzliche Schutzzonenwidmung vorgeschlagen: – Am Freihof 8, ebenerdiges Dorfhaus mit kräftiger Fassadennutung. Hier möge die vorgesehene Bauklasse II stark reduziert und auf den Bestand angepasst werden (ca. 4 m). – Meißnergasse 4-6 (Ecke Andreas-Huger-Gasse 52). Denkmalgeschützter Gemeindebau (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz) aus der Zwischenkriegszeit. Unerklärlich, wieso dieser seitens des Bundesdenkmalamtes als kulturell erhaltenswert eingestufter Gebäudeblock im aktuellen Planentwurf nicht für eine Schutzzone vorgesehen ist. Hier wird nachdrücklich eine Schutzzonenwidmung empfohlen. Beschreibung im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 672): „Wohnhausanlage der Gemeinde Wien, erbaut 1925 von Karl Felsenstein und Hans Seitl (Wiener Stadtbauamt), 4geschossiger Bau mit breitgelagerter Fassade in blockhaft-expressiven Heimatstilformen. An der Einfahrt 4 steinerne Puttenfiguren.“ – Steigenteschgasse 7A, Ecke Meißnergasse 2. Zweistöckiges Gründerzeithaus mit gut erhaltenem Fassadendekor zur Steigenteschgasse. Hier möge die vorgesehene Bauklasse III reduziert und auf den Bestand angepasst werden. – Wagramer Straße 107-109, mehrstöckige Gründerzeithäuser. Trotz baulicher Veränderungen zwei stadtbildprägende Häuser mit zum Teil gut erhaltener Fassadengliederung bzw. Gründerzeitdekor. – Wagramer Straße 112, einstöckiges Vorstadthaus, Gasthaus „Vogelbauer“ (hier möge auch die vorgesehene Bauklasse III reduziert und auf den Bestand angepasst werden). – Wagramer Straße 131 (Ecke Schrickgasse 20-22), Wohnhausanlage aus den Jahren 1931/32 (Entwurf: Franz Hansal). Der niedrigere Baukörper Schrickgasse 20 möge auf Bestand gewidmet werden (jetzt zu hoch vorgesehen). Insbesondere für folgende Objekte, die für die Schutzzone vorgesehen sind, möge die Höhenwidmung besser dem Bestand angeglichen werden (auch im Sinne des Erläuterungsberichts, Seite 8: „Die Gebäudehöhen in der Schutzzone sollen bestands­orientiert angepasst werden. Demnach werden Reduzierungen der Bauklassen bzw. Höhenbe­schränkungen vorgeschlagen“.) – Donaufelder Straße 248 (Ecke St. Wendelin-Gasse 6, St. Wendelin-Platz 5), Annahof. Hier möge insbesondere der Baukörper entlang der St. Wendelin-Gasse und dem St. Wendelin-Platz auf Bestand angepasst werden (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse III) – Meißauergasse 8-10, einstöckige Gründerzeithäuser. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse II 10 m). – Wagramer Straße 118, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I). – Wagramer Straße 119, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I). – Wagramer Straße 122, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I). – Wagramer Straße 128, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I). – Wagramer Straße 137 (Cafe „Falk“). Hier wird für den niedrigeren Baukörper zum St. Wendelin Platz eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt eindeutig zu hoch vorgesehen mit Bauklasse IV 17 m). – Wagramer Straße 142, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I). Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden. Markus Landerer und Claus Süss im Namen der Initiative Denkmalschutz — Initiative Denkmalschutz Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter Fuchsthallergasse 11/5 1090 Wien, Österreich www.initiative-denkmalschutz.at mobil: +43 (0)699 1024 4216 email: (ZVR-Nr.: 049 832 110) Literatur: – Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010 – Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996 – Helmut Weihsmann, Das Rote Wien – Sozialdemokratische Architektur und Kommunalpolitik 1919-1934, Wien 2002, Seite 450 f. (Wohnhausanlage Meißnergasse) – Das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmalliste-gemaess-3-dmsg In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen: Am Freihof 8, Andreas Huger-Gasse 52, Donaufelder Straße 248, Meißauergasse 8, Meißauergasse 10, Meißnergasse 2, Meißnergasse 4, Meißnergasse 6, Sankt Wendelin-Gasse 6, Sankt Wendelin-Platz 5, Schrickgasse 20, Schrickgasse 22, Steigenteschgasse 7A, Wagramer Straße 107, Wagramer Straße 109, Wagramer Straße 112, Wagramer Straße 118, Wagramer Straße 119, Wagramer Straße 122, Wagramer Straße 128, Wagramer Straße 131, Wagramer Straße 137, Wagramer Straße 142

Wien-Donaustadt: Stellungnahme zum Planentwurf 7440E (Stadlau)

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7440E, 1. März 2020 Für das Gebiet zwischen Stadlauer Straße, Wurmbrandgasse, Konstanziagasse, Gemeindeaugasse und Am Bahnhof im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Stadlau und Hirschstetten   Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen. Die Stellungnahme im Detail: Zunächst werden die neuen Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf sehr begrüßt, wobei gleichzeitig bedauert wird, dass dies nicht schon viel früher erfolgt ist (z.B. bei der letzten Überarbeitung des Plangebiets im Jahr 2003; Plandokument 7440). Denn bereits 1996 war bekannt, dass es sich hier um ein Gebiet handelt, das „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ Schutzzonen würdige Bereiche umfasst. (Quelle: Wiener Schutzzonenmodell, 1996, Ausgangslage, Magistratsabteilung 19). Für folgende Objekte wird eine zusätzliche Schutzzonenwidmung vorgeschlagen: – Gemeindeaugasse 5: Stadlauer Pfarrkirche Herz Jesu. Die 1923-24 erbaute Kirche (Entwurf: Karl Ambacher und Hans Sauer) wurde 1970-72 erweitert und steht unter Denkmalschutz (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz). Im Erläuterungsbericht wird die Kirche als „bemerkenswertes Einzelobjekt“ hervorgehoben (Seite 3). Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Stadlauer_Pfarrkirche. – Langobardenstraße 13, ein frisch renoviertes Haus mit reichem Gründerzeitdekor. Das Haus ähnelt und korrespondiert mit dem Nachbargrundstück in der Hans-Steger-Gasse 6, das gemäß Planentwurf für eine Schutzzone vorgesehen ist (wurde auch offensichtlich gemeinsam renoviert). – Schickgasse. Zu prüfen wäre die Schutzzonenwürdigkeit der im Erläuterungsbericht genannten Wirtschaftsgebäude (Zitat: „Fünf Häuser samt den dahinter liegenden Wirtschaftsgebäuden sind in ihrer Struktur noch gut erhalten“, Seite 3), denn es handelt sich bei der Schickgasse um „die Reste des ehemaligen Angerdorfes, die einen besonders erhaltenswerten Straßenabschnitt im Stadtgefüge Stadlaus bilden.“ (Zitat ebenda). – Stadlauer Straße 26, den kurzen Baukörper mit seinem kräftigen Kranzgesims, dem gründerzeitlichen/secessionistischem Attikaaufsatz mit Maskaron. Insbesondere für folgende Objekte, die für die Schutzzone vorgesehen sind, möge die Höhenwidmung besser dem Bestand angeglichen werden: – Schickgasse 1-3 sowie Schickgasse 7: (auf augenscheinlich etwa 4 m bzw. 4,5 m anstatt der aktuell im Planentwurf vorgesehenen 5 m). – Schickgasse 4: der westliche, ebenerdige Baukörper möge deutlich niedriger (ca. 4,5 m) als die vorgesehenen 7,5 Meter gewidmet werden. Weiters möge folgendes Objekt in der Höhenwidmung angepasst werden. – Stadlauer Straße 26, der kurze Baukörper mit der Attika (vgl. Vorschlag Schutzzonenerweiterung): ca. 4,5 m statt jetzt im Planentwurf vorgesehen Bauklasse II (= 12 m). Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden. Markus Landerer und Claus Süss im Namen der Initiative Denkmalschutz — Initiative Denkmalschutz Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter Fuchsthallergasse 11/5 1090 Wien, Österreich www.initiative-denkmalschutz.at mobil: +43 (0)699 1024 4216 email: (ZVR-Nr.: 049832110) Literatur: – Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010 – Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996 – Das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmalliste-gemaess-3-dmsg In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen: Gemeindeaugasse 5, Hans-Steger-Gasse 6, Langobardenstraße 13, Schickgasse 1, Schickgasse 3, Schickgasse 4, Schickgasse 7, Stadlauer Straße 26.

Freistadt (OÖ): Alte Versteigerungshalle aus 1951 vor Abriss, Denkmalamt prüft Unterschutzstellung

Die alte Versteigerungshalle („Am Stieranger 2“) soll einem neuen Hotelprojekt weichen. Zwar steht die im Jahr 1951 eröffnete Halle derzeit nicht unter Denkmalschutz, das Bundesdenkmalamt hat aber mittlerweile ein Prüfverfahren für das vom Architekt Hans Arndt (1904-1971) errichtete Gebäude eingeleitet. Der markante Hallenbau in der gewaltigen Dimension von 38 mal 26,2 Meter Grundfläche und mit einer Höhe von 18,3 Metern war für die damalige Zeit einzigartig in ganz Österreich. Tips-Artikel weiterlesen: https://www.tips.at/nachrichten/freistadt/land-leute/500622-hotelplaene-in-alter-versteigerungshalle-bundesdenkmalamt-schaltet-sich-ein. +++ Der Architekt Hans Arndt auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Arndt_(Architekt). +++ Weitere Medienberichte: „Alte Versteigerungshalle in Freistadt soll neuem Hotel weichen“ (26.2.2020, Tips): https://www.tips.at/nachrichten/freistadt/wirtschaft-politik/499972-alte-versteigerungshalle-in-freistadt-soll-neuem-hotel-weichen; „Hotelprojekt in Freistadt: Einigung auf alte Versteigerungshalle als Standort“ (26.2.2020, Oberösterreichische Nachrichten): https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/muehlviertel/hotelprojekt-in-freistadt-einigung-auf-alte-versteigerungshalle-als-standort;art69,3232051; „Alte Versteigerungshalle als Hotelstandort“ (25.2.2020, MeinBezirk): https://www.meinbezirk.at/freistadt/c-lokales/alte-versteigerungshalle-als-hotelstandort_a3948876.

Oberschützen (Bgld.): Bahnstrecke vor Abbau? Was geschieht mit Bahnhofsgebäude?

Das Bahnhofsgebäude in der Gemeinde Oberschützen steht unter Denkmalschutz, doch die Brücke zum Bahnhof Oberschützen wurde abgebaut und auch die Gleisanlagen rückgebaut. Wenn sich nicht bis 15. März ein Investor findet, ist die Südburgenländische Regionalbahn (SRB) endgültig Geschichte. Wie wird dann in Hinkunft das denkmalgeschützte Aufnahmsgebäude (Bahnhofstraße 14) genützt werden, um es nicht dem Verfall preiszugeben? Kurier-Artikel weiterlesen: https://kurier.at/chronik/burgenland/reicher-bahnliebhaber-soll-strecke-von-oberschuetzen-nach-oberwart-retten/400764372 +++ Weitere Medienberichte: „Drei Bürgermeister suchen einen Käufer für Regionalbahn“ (26.2.2020): https://www.bvz.at/oberwart/region-oberwart-drei-buergermeister-suchen-einen-kaeufer-fuer-regionalbahn-oberwart-bad-tatzmannsdorf-oberschuetzen-bahnstrecke-oberwart-bad-tatzmannsdorf-regionalbahn-193629153; „Stillgelegte Bahnstrecke steht zum Verkauf“ (26.2.2020, ORF): https://burgenland.orf.at/stories/3036288 +++ Ältere Medienberichte: „Gleise werden abgebaut: Der Zug ist in Oberschützen abgefahren“ (1.3.2019, BVZ): https://www.bvz.at/oberwart/gleise-werden-abgebaut-der-zug-ist-in-oberschuetzen-abgefahren-oberschuetzen-hans-unger-bahnstrecke-oberschuetzen-bad-tatzmannsdorf-145514989; „Für diese Bahnstrecke ist der Zug endgültig abgefahren“ (25.4.2019, Kurier): https://kurier.at/chronik/burgenland/fuer-diese-bahnstrecke-ist-der-zug-endgueltig-abgefahren/400476169; „Streit geht in die nächste Runde: Verein muss Bahnhof räumen. Räumungsklage liegt vor. ‚Schiene Burgenland‘ muss weg. Exekution ist angedroht.“ (23.3.2014): https://kurier.at/chronik/burgenland/streit-geht-in-die-naechste-runde-verein-muss-bahnhof-oberschuetzen-raeumen/57.197.602. +++ Das Bahnhofsgebäude (Aufnahmsgebäude) in der Denkmalliste Oberschützen auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Obersch%C3%BCtzen.

Graz: Schutzzonen wachsen, Experte äußert weiterhin Kritik

Schützenswert: Das Grazer Erbe wächst. Erstmals seit 28 Jahren wachsen in Graz die Altstadtschutzzonen: Experte Peter Laukhardt (Soko Altstadt) fehlt aber ein Schutz-Kataster. Erfreulicher Weise jetzt doch in Schutzzone: die Villen Polzergasse 30 und Rilkeweg 22. MeinBezirk-Artikel weiterlesen. : https://www.meinbezirk.at/graz/c-lokales/schuetzenswert-das-grazer-erbe-waechst_a3949251. +++ Weiterer Medienbericht: „Grazer Altstadt: Bürgermeister Nagl stoppt Abriss von Baujuwelen“ (18.2.2020, Österreich): https://www.oe24.at/oesterreich/politik/steiermark/Grazer-Altstadt-Nagl-stoppt-Abriss-von-Baujuwelen/417760506. Älterer iD-Bericht (10.2.2020): Die Frist für Stellungnahmen zur Erweiterung der Altstadtschutzzone in der steirischen Landeshauptstadt ist abgelaufen. Es gibt Bedenken, dass so manches Juwel schutzlos zurückbleibt. Die Politik hat sich im Herbst letzten Jahres darauf verständigt, die Schutzzonen auf 41 Hektar auszuweiten (u. a. am Ruckerlberg im 9. Grazer Bezirk Waltendorf; vgl.: „Grazer Altstadtschutzzonen wachsen um 40 Hektar. Stadt, Land und ASVK ziehen an einem Strang“ (Graz.at, 9.10.2019): https://www.graz.at/cms/beitrag/10338844/8145109/Grazer_Altstadtschutzzonen_wachsen_um_Hektar.html). Jetzt wird gerätselt, warum auf die beiden Villen in der Polzergasse 30 und am Rilkweg 22 „vergessen“ wurden. (Die Villa Belvedere am Rilkeweg 22 auf Baugeschichte.at: https://baugeschichte.at/Rilkeweg_22). Wirklich im Bestand gefährdet scheint jedoch nur die Villa am Rilkeweg. In der Kleinen Zeitung weiterlesen (6.2.2020): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5764724/Graz_Die-erweiterte-AltstadtSchutzzone-vergisst-auf-Prachtvillen Leserbrief Peter Laukhardt, SOKO Altstadt (6.2.2020): Lieber Herr Mag. Hecke! Zu Ihrem heutigen Beitrag in der Kleinen Zeitung: „Schutzzone vergisst auf Prachtvillen“: Natürlich hat auch SOKO Altstadt nach Abstimmung mit anderen Initiativen eine ausführliche Stellungnahme eingereicht, die bei vier Teilzonen am Ruckerlberg und in der Gartenstadt St. Peter Ergänzungen vorschlägt, siehe dazu die Pläne in den Anlagen. Was leider vorher nicht geschehen ist: Die Einbeziehung der bekannten Grazer Bürgerinitiativen (Schutzverein Ruckerlberg, Unverwechselbares Graz, SOKO Altstadt) in die Vorbereitung. Und auch in der ASVK [Altstadtsachverständigenkommission] sah man sich wohl auch nicht voll eingebunden. Also: business as usual (zwei Politiker von Stadt und Land lösen das Thema allein?). Ich hoffe aber, dass die eingereichten Verbesserungsvorschläge noch ernsthaft geprüft werden. Mit schönen Grüßen Dipl. Dolm. Peter Laukhardt SOKO Altstadt www.grazerbe.at Linktipps: SOKO Altstadt: https://www.grazerbe.at (bzw. https://www.baugeschichte.at) Initiative für ein unverwechselbares Graz: http://www.unverwechselbaresgraz.at Facebook: https://www.facebook.com/groups/unverwechselbares.graz Schutzverein Ruckerlberg und Umgebung: http://www.ruckerlberg.at Facebook: https://www.facebook.com/SchutzvereinRuckerlberg Weiterer Linktipp: „Graz denkt!“ Facebook (öffentliche Gruppe): https://www.facebook.com/groups/131217993588196

Lippitzbachbrücke (Kärnten): Widerstand gegen Abriss wächst, Start Online Petition

Der Widerstand gegen den geplanten Abriss der 1895 erbauten und denkmalgeschützten(!) Lippitzbachbrücke über die Drau in der Gemeinde Ruden (Bez. Völkermarkt) wächst. Der Hotelier Stefan Breznik hat heute eine ONLINE-PETITION für die Erhaltung gestartet und hat bereits mehr als 548 Unterstützende (22:50 Uhr). HIER UNTERZEICHNEN: https://www.openpetition.eu/at/petition/online/rettung-der-lippitzbachbruecke. ORF-FERNSEHBEITRAG (2 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Kaernten-heute/70022/Kaernten-heute/14043121/Brueckenabriss-Suedkaerntner-wehren-sich/14652625;  Bericht auf MeinBezirk „Online-Petition zum Erhalt der Lippitzbachbrücke gestartet“ (28.2.2020): https://www.meinbezirk.at/voelkermarkt/c-lokales/online-petition-zum-erhalt-der-lippitzbachbruecke-gestartet_a3956664; Aktueller ORF-Bericht: „Abriss der Lippitzbachbrücke befürchtet“ (28.2.2020): https://kaernten.orf.at/stories/3036775. +++ Ausführliche Beschreibung/Baugeschichte der Lippitzbachbrücke: https://www.ruden.at/diegemeinde/geschichtekultur/geschichtelippitzbachbrucke.html +++ Kronenzeitung: „Sanierung zu teuer: Alter Lippitzbachbrücke droht jetzt der Abriss“ (24.2.2020): https://www.krone.at/2104515; „Gemeinde kämpft um Erhalt der Lippitzbachbrücke„(MeinBezirk; 19.2.2020): https://www.meinbezirk.at/voelkermarkt/c-politik/gemeinde-kaempft-um-erhalt-der-lippitzbachbruecke_a3927921. Das Bundesdenkmalamt ist über Pläne noch nicht informiert, heißt es in der Kleinen Zeitung (17.2.2020): https://www.kleinezeitung.at/kaernten/voelkermarkt/aktuelles_voelkermarkt/5770497/Ruden_Empoerung-ueber-Abrissplaene-der-Lippitzbachbruecke+++ Älterer iD-Bericht (28.2.2019): Der denkmalgeschützten historischen Lippitzbachbrücke droht der Abriss, es sei denn, es geschieht bis Ende des Jahres noch ein Wunder. Doch der Hoffnungsschimmer ist eher am Erlöschen. Dass es jetzt soweit gekommen ist, hat für die Lippitzbacher ihren Anfang im Jahr 2005 genommen, als die neue Lippitzbachbrücke (Jörg-Haider-Brücke) eröffnet wurde. „Seitdem hat man sich immer weniger um die Straße und die Brücke gekümmert“: https://www.kleinezeitung.at/kaernten/voelkermarkt/aktuelles_voelkermarkt/5587578/Ruden-Bleiburg_Alter-Bruecke-in-Lippitzbach-droht-der-Abriss (vgl. Medienbericht: „Ärger und Enttäuschung über Totalsperre der alten Lippitzbachbrücke“ (Mai 2018): https://www.meinbezirk.at/voelkermarkt/c-lokales/aerger-und-enttaeuschung-ueber-totalsperre-der-alten-lippitzbachbruecke_a2627333). +++ Kurzbeschreibung der Lippitzbachbrücke in der Denkmalliste (Wikipedia): „Die eiserne Fachwerkbrücke wurde 1895/96 nach Plänen von Josef Clementschitz erbaut und im Zuge des Kärntner Abwehrkampfes im Winter 1918/19 gesprengt. 1921 erfolgte eine Wiederherstellung. Durch den Bau des Schwabegger Draukraftwerkes musste die Brücke zweimal angehoben werden. Die Parabelträger der Brücke ruhen auf gemauerten Widerlagern und Mittelpfeilern.“ (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Ruden_(K%C3%A4rnten)). +++ Älterer Medienbericht: „Lippitzbachbrücke: Wenig Chancen für Sanierung“ (Juni 2018): https://www.meinbezirk.at/voelkermarkt/c-lokales/lippitzbachbruecke-wenig-chancen-fuer-sanierung_a2716769.

Salzburg: Glas-Pavillon-Neubau hinter Pferdeschwemme, Cafe Niemetz wird abgerissen

Neubau eines Glas-Pavillons im Hof des denkmalgeschützten Schüttkastens samt unterirdischem Saal für die Festspiele geplant, dafür soll das Cafe Niemetz am Herbert-von-Karajan-Platz 11 neben dem Sigmundstor abgerissen werden. Es wurde als nicht erhaltenswert beurteilt. Ein im Sommer geladener Wettbewerb hat jetzt das Siegerprojekt von Marte.Marte Architekten gekürt. Salzburger Nachrichten-Artikel weiterlesen: https://www.sn.at/salzburger-festspiele/festspiel-besucherzentrum-kommt-aber-noch-fehlt-geld-84082810 (dort Foto 4 Bild des Cafe Niemetz). ORF-FERNSEHBEITRAG (2 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Salzburg-heute/70019/Salzburg-heute/14042994/Plaene-fuer-neues-Festspielzentrum-praesentiert/14651941 +++ Altes Foto des Schüttkastens mit beiden historischen Torbauten im ORF-Artikel (31.1.2019): „Festspiele wollen Empfangsraum und Cafe“: https://salzburg.orf.at/v2/news/stories/2961828/ +++ Weitere aktuelle Medienberichte in „Die Presse“: https://www.diepresse.com/5776077/festspielzimmer-zum-100er; ORF: https://salzburg.orf.at/stories/3036558/; Drehpunktkultur: http://www.drehpunktkultur.at/index.php/home-sp-1905016579/13954-ausblick-mit-licht-und-frischluft.

Währinger Bad (Wien) Höherwidmung – Stellungnahme Planentwurf 8280

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8280 Für das Gebiet zwischen Klostergasse, Staudgasse, Lacknergasse und Schulgasse im 18. Bezirk, Katastralgemeinde Währing und Weinhaus Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Die Stellungnahme im Detail: Klostergasse 27, ehemaliges Währinger Bad (Tröpferlbad). Erbaut 1898 vom Wiener Stadtbauamt mit turmartig überhöhtem Mittelrisalit, Nutung. Inneres umgestaltet. Der aktuell gültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument 7505 aus dem Jahr 2003) mit Bauklasse II (bis 12 Meter Gebäudehöhe) soll laut vorliegendem Planentwurf auf Bauklasse III (16 Meter) erhöht werden. Dies wird grundsätzlich kritisch gesehen, da erfahrungsgemäß Höherwidmungen von Bestandsgebäuden eine mögliche optische Entstellung oder gar Abriss – auch in Schutzzonen – begünstigen. Insbesondere besteht durch eine mögliche Aufstockung die Gefahr, dass die optische Wahrnehmung des turmartigen Mittelrisalits stark beeinträchtigt wird. Die „Besondere Bebauungsbestimmung“ „nur für Bildungs- und Betreuungszwecke sowie soziale Zwecke“ (BB1) wird hingegen begrüßt. Auf jeden Fall wäre vorab darauf zu achten, dass die Erhaltung der Fassade (dreigeschoßig + Souterrain) nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten vertraglich garantiert wird, bevor ein solcher Mehrwert durch eine größere Bebauungsmöglichkeit rechtlich beschlossen wird. Lacknergasse 98, steht per Bescheid unter Denkmalschutz. Beschreibung Dehio-Handbuch (1996): „Ehem[alige]. Kinderschutzstation, heute Männerheim St. Josef der Caritas, erb[aut]. 1907 von Josef Plečnik, b[e]m[er]k[ens]w[erter]. Stahlbetonbau in streng stilisierten Neoempire-Formen mit Pilastergliederung und secessionistisch-antikisierendem gemalten Friesdekor im Obergeschoß, plastische Akzente durch gerade Fensterverdachungen auf kräftigen Konsolen; in der Eingangsachse 3armige Treppe, Innenumbau 1938/39.“ Unser Verein Initiative Denkmalschutz gewinnt den optischen Eindruck, dass die „Bauklasse III 13 m“ nicht dem Bestand entspricht, sondern höher ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Bauklasse exakt dem kulturhistorisch äußerst wertvollem Bestand anzugleichen. Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden. Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216 www.facebook.com/initiative.denkmalschutz https://twitter.com/iDenkmalschutz Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich email: ZVR-Nr.: 049832110 Literatur: – Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 498 ff. – Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 232 PS: Die öffentliche Auflage dieses Planentwurfs war vom 12. August bis 23. September 2021 (https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell) Linktipps: – Lesetipp: 18. April 2019, WienSchauen: Währinger Bad: Schützt Gesetz vor Abriss? https://www.wienschauen.at/waehringer-bad-schuetzt-gesetz-vor-abriss-klostergasse-27 – Währinger Bad, Fotos von Erich J. Schimek / Initiative Denkmalschutz: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157703007642564

Paragrah

Wien: Stellungnahme Bauordnungsnovelle 2021 – Initiative Denkmalschutz

Wien, 20. September 2021 Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Allgemein: Transparenz und Informationszugang Die Initiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Informationszugang für alle Bürger sowie Parteistellung für NGOs in allen baurechtlichen Verfahren ein, die das öffentliche Interesse im Sinne der Stadtbilderhaltung und des Kulturgüterschutzes betreffen. Weiters eine bürgerfreundlichere und extensivere Handhabung bzw. allfällige Novellierung des Wiener Auskunftspflichtgesetzes in dieser Hinsicht. Im Zweifel sind die Bestimmungen dieses Gesetzes zu Gunsten des um Auskunft Ersuchenden anzuwenden (vgl. Petition der Initiative Denkmalschutz: „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 2; eingebracht am 21. August 2013). ad § 1 Abs. 2 Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne – Ziele – Zeile 16 Festsetzung bzw. Abänderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne: Sehr begrüßt wird die Aufnahme des Ziels: „Schutz der UNESCO-Welterbestätten in ihrem außergewöhnlichen universellen Wert“. Diese Formulierung erachtet unser Verein Initiative Denkmalschutz allerdings als zu allgemein gehalten, ergänzt werden soll daher: „gemäß UNESCO-Welterbe Konvention (UNESCO Convention Concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage) sowie der dazugehörigen offiziellen Managementpläne der Welterbestätten. Ausschluss von Hochhausbebauungen in Kern- und Pufferzonen der UNESCO-Welterbestätten.“ – Zeile 18 Es möge Zeile 18 ergänzt werden: „Schutz und Erhalt von Kulturgütern und Kulturlandschaften im Sinne der Denkmal-, Orts- und Stadtbildpflege (insbesondere hinsichtlich denkmalschutzrelevante Aspekte).“ Begründung: Allzu oft wird bei Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und insbesondere der Bebauungspläne viel zu wenig Rücksicht genommen auf denkmalschutzrelevante Aspekte, sodass z.B. durch überdimensionierte Bebauungspläne Anreize für nachteilige bauliche Überformungen, Abbrüche oder schwere visuelle Beeinträchtigungen von denkmalgeschützter bzw. kulturhistorisch bedeutender Bausubstanz geschaffen werden. ad § 2 Abs. 5 Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne – Digitalisierung und Rechtsverbindlichkeit Es möge die öffentliche Auflage „Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne“ online eine Rechtsverbindlichkeit erhalten (Begründung: Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass wichtige Beilagen (z.B. Unterlagen zur Umweltprüfung) erst verspätet online veröffentlicht wurden). Ebenso möge das Amtsblatt endlich online veröffentlicht werden (wie in vielen anderen Gemeinden, Beispiel: „Elektronisches Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg“). Ebenso möge der online abrufbare Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Rechtsverbindlichkeit erhalten. – Frist Abgabe Stellungnahmen Bürger_innen sowie der örtlichen Bezirksvertretung Unser Verein Initiative Denkmalschutz – der bekanntermaßen seit seiner Gründung 2008 Dutzende Stellungnahmen abgegeben hat – fordert, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sowie der jeweiligen örtlichen Bezirksvertretung zu Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufeinander zeitlich abzustimmen. D.h. es wäre zu garantieren, dass die örtliche Bezirksvertretung erst nach Ende der öffentlichen Auflagefrist ihre Stellungnahme beschließt. Dabei wäre zusätzlich darauf zu achten, dass alle im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen auch den jeweiligen Bauausschussmitgliedern der Bezirke – vor ihrer abschließenden ‘Vorberatung zur Abgabe der Bezirksstellungnahme’ in ihrer Bauausschusssitzung – zur Kenntnis gebracht werden, um diese ggf. inhaltlich in die Bezirksstellungnahme einfließen lassen zu können. Die Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sollen hierbei auch im Originaltext den Bauausschussmitgliedern der Bezirke übermittelt werden, und nicht (nur) in einer verkürzten, potenziell sinnveränderten „Zusammenfassung“, wie es derzeit manchmal geschieht. Die Änderung der Bauordnung vom Dezember 2018 (LGBl. Nr. 69/2018 ) hat – mit einer Verkürzung der Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen von drei auf zwei Monate – diese Problematik noch verschärft. Auch die qualitative Unterscheidung zwischen “wesentlichen” und “unwesentlichen” Abänderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen – wie damals beschlossen – möge aus oben genannten Gründen ebenso rückgängig gemacht werden. Denn diese Unterscheidung öffnet einer gewissen Willkür, was als “wesentlich” und “unwesentlich” zu gelten hat, Tür und Tor (so könnten auch heikle Gebiete in mehrere kleine “unwesentliche” Änderungen aufgesplittet werden), was die Rechte der Bürger noch mehr reduziert (Fristverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger auf vier Wochen, Verkürzung der Frist für die Bezirke auf einen Monat; keine Möglichkeit mehr des Studiums der Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung, weil nicht mehr vorgesehen). Begründung: Die in die Bezirksvertretung gewählten Mandatare sollen die politischen Interessen der Bevölkerung im Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut und können die Stellungnahmen der Bürger und NGOs besonders gut beurteilen. Daher wäre es zielführender, wenn die Bezirksvertreter diese Stellungnahmen in ihren eigenen Stellungnahmen berücksichtigen können. Dies ist aber nur dann gewährleistet, wenn die öffentliche Auflagefrist abgewartet wird. Die Stellungnahme der Bezirksvertretung bildet eine sehr wichtige Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und hat wesentlichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte. Stellungnahmen der Bürger haben, wenn sie in die Bezirksstellungnahme einfließen, viel größere Aussichten, im Gemeinderatsbeschluss indirekt berücksichtigt zu werden. Dies wäre ein erster Schritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Wien ernster zu nehmen, zumal sich die Stadt Wien 1996 mit dem Beitritt zur Charta von Aalborg sogar verpflichtet(!) hat, die Bürger „an den lokalen Entscheidungsprozessen“ zu beteiligen. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung abschließend zu beraten und zu beschließen, stößt hingegen viele Bürger vor den Kopf. Wenn nicht einmal die Bezirkspolitiker Interesse an der Meinung der Bürgerinnen und Bürger haben, warum sollte dann der Gemeinderat größeres Interesse an einzelnen Stellungnahmen zeigen? ad § 3: Fachbeirat Aus Sicht der Initiative Denkmalschutz wäre es unbedingt notwendig, dass auch entsprechende Ersatzmitglieder der einzelnen Fachbereiche bestellt werden. Beim Fachmann auf dem „Gebiet des Denkmalwesens“ wäre es wichtig, dass eines der beiden (Ersatz-/)Mitglieder nicht gleichzeitig eine Funktion im Bundesdenkmalamt innehat, um mögliche Befangenheiten weitgehend auszuschließen. Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass sich einzelne Fachexperten für Befangen erklären, sodass das entsprechende Fachgebiet in der Fachbeiratsstellungnahme keinerlei Berücksichtigung finden kann. So geschehen schon mehrfach beim Experten auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Beispiel: Planentwurf Nr. 8139, 1. Fachbeiratsstellungnahme aus 2016; denkmalgeschütztes, ehemaliges Otto Wagner Spital Areal am Steinhof im 14. Bezirk; Plandokument Nr. 8048 aus 2017, denkmalgeschütztes Spital beim Elisabethinenkloster an der Landstraßer Hauptstraße 4a im 3. Bezirk), aber auch auf dem Gebiet der Raumplanung (Beispiel: Plandokument 8177 aus 2016, Laxenburger Straße 244-256 im 23. Bezirk). ad § 60 Abs. 1 lit. d: Abbruch von Bauwerken Wirtschaftliche Zumutbarkeit Notwendige Adaptierung/Verbesserung im Hinblick auf den Stadtbildschutz bzgl. Begründungen für Abbruchbewilligungen von Bauwerken trotz Feststellung der Erhaltungswürdigkeit durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung). Derzeitige Formulierung: „Für Bauwerke in Schutzzonen und Gebäude (…) darf die Abbruchbewilligung nur erteilt werden, wenn (…) sein Bauzustand derart schlecht ist, dass die Instandsetzung technisch unmöglich ist oder nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen bewirkt werden kann.“ Insbesondere wie die Kriterien der „wirtschaftlich unzumutbaren Aufwendungen“ definiert werden, liegt in der Bauordnung im […]