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AKTUELLE BERICHTE

Haus Scheu (Wien): Baustopp im Adolf-Loos Haus

In der Larochegasse 3 in Unter St. Veit kam es im August dieses Jahres zu einem Eigentümerwechsel, das 1912-13 erbaute Haus Scheu vom berühmten Architekten der Moderne, Adolf Loos wurde verkauft. Das einzige Terrassenhaus, das Loos errichtete, gilt auch als das erste Terrassenhaus in Mitteleuropa. Kaum in neuem Besitz, begannen sogleich Bauarbeiten, doch diese waren weder mit der Baupolizei (Magistratsabteilung 37), noch mit dem Bundesdenkmalamt abgestimmt, sodass das Denkmalamt jetzt einen Baustopp für das 1971 unter Denkmalschutz gestellte Gebäude verhängen musste. Der Loos-Experte Ralf Bock und die Aktionsgruppe „Bauten in Not“ hatten die Behörden von den Umbauarbeiten verständigt. Das damals hochinnovative Haus Scheu ist nämlich eines der wichtigsten Gebäude von Adolf Loos, das noch weitgehend im Originalzustand erhalten ist, auch mit der Inneneinrichtung von Adolf Loos. Bauherren waren die Eheleute Scheu – der Rechtsanwalt und sozialdemokratische Stadtrat Gustav Scheu sowie die Schriftstellerin und Verlegerin Helene Scheu-Riesz. „Das Haus Scheu ist eine der bedeutensten Villen von internationalem Rang, die wir in Österreich haben. Bedeutender geht’s nicht mehr„, sagt Wolfgang Salcher, stellvertretender Abteilungsleiter im Bundesdenkmalamt Wien gegenüber „Die Presse“, und der Loos-Experte Ralf Bock: „Es war in einem perfekten Zustand, das bestgepflegte Loos-Haus, das wir haben“. Bis 2011 war es im Besitz von Silvia Leodolter, danach Johannes Holländer, der sogar Loos-Möbel zukaufte. Laut Grundbuch sind die neuen Eigentümer Stefan Tweraser und Nadja Holstein (Kaufvertrag vom 19.8.2021). Das Bundesdenkmalamt hat jetzt eine bauhistorische Untersuchung angeordnet. Auch der Loos-Experte Burkhardt Rukschcio machte mit dem Eigentümer am 15. September einen Lokalaugenschein, beruhigte und meinte, nichts sei zu beanstanden. Kommentar Initiative Denkmalschutz: Nicht ausgeschlossen werden kann, dass nun all diejenigen Ausstattungsstücke, die nicht wandfest verbaut waren und nicht unter Denkmalschutz standen, mittlerweile verkauft wurden (vom Vorbesitzer?). Medienberichte: 21. September 2021, Wiener Zeitung Wirbel um Loos-Villa in Hietzing. Ein Eigentümer saniert eine der wichtigsten Villen der Moderne – ohne Genehmigung. Nun verhängt das BDA Baustopp: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/chronik/wien-chronik/2121329-Wirbel-um-Loos-Villa-in-Hietzing.html 16./18. September 2021, Die Presse (Spectrum) Wenn Loos das wüsste. Das Haus Scheu von Adolf Loos in Hietzing ist ein Schlüsselwerk der Moderne. Bedeutenderes gibt es kaum, es steht unter Denkmalschutz. Bis vor Kurzem war es ein mit höchster Wertschätzung bewohntes, gepflegtes Haus, dann wechselte der Besitzer. Nun ist es eine Baustelle (Bezahlschranke): https://www.diepresse.com/6034804/wenn-loos-das-wusste Kommentar: 22. September 2021, Die Presse Wo, bitte, bleibt denn da die Baukulturpolizei? Zum Tag des Denkmals: Wiens kulturelles Erbe und die A-scho-Wurschtigkeit (Bezahlschranke): https://www.diepresse.com/6037002/wo-bitte-bleibt-denn-da-die-baukulturpolizei Ältere Medienberichte: 1. November 2020, Kurier Architektentraum: Leben mit Loos. Vor 150 Jahren wurde Adolf Loos, Wegbereiter der Moderne in der Architektur, geboren. Wie lebt man heute mit Loos? Ein Rundgang [u. a. mit Johannes Holländer im Haus Scheu]: https://kurier.at/freizeit/architektentraum-leben-mit-loos/401082204 24. März 2008, Die Presse Das Loos-Haus, das fast niemand will. Das einzige Terrassenhaus von Adolf Loos steht seit Mitte 2006 zum Verkauf: https://www.diepresse.com/371897/das-loos-haus-das-fast-niemand-will Linktipps: Das Haus Scheu auf Wien Geschichte Wiki: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Haus_Scheu – auf Hietzing.at: http://www.hietzing.at/Bezirk/geschichte2.php?id=321 – auf Wien.at: https://www.wien.gv.at/bezirke/hietzing/geschichte-kultur/einfamilienhaeuser-loos.html#sche Literatur: Burkhardt Rukschcio / Roland Schachel, Adolf Loos. Leben und Werk,  Salzburg 1987, 173 ff. und 493 bis 496 Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 48 f.  

Verlorenes Erbe (NÖ): Krupp-Villa in Berndorf, 1945 ausgebrannt, 1957 abgerissen

In der sehenswerten TV-Serie „Verlorenes Erbe“ (von Rupert Reiter-Kluger) im ORF 2-Vorabendprogramm (“Studio 2”) wurde am 23. September 2021 die Krupp-Villa am Brand in Berndorf behandelt. ORF-FERNSEHBEITRAG: https://tvthek.orf.at/profile/Archiv/7648449/Berndorf-und-die-Rache-am-Uebervater/14111578/Berndorf-und-die-Rache-am-Uebervater/15026853.  Die ab 1892 vom Architekten Ludwig Baumann geplante und bis 1895 errichtete neobarocke, palaisartige Villa (historisches Foto) lag auf einer 40 Meter über der Stadt Berndorf gelegenen Geländeterrasse (zuvor wurde das „Schweizer-Häuschen“, 1869 erbaut von Hermann Krupp, Arthur Krupp’s Vater, abgetragen). Die Villa, als Wohnsitz, Gästehaus und Repräsentationsbau der Krupp-Fabrik erbaut, wurde 1945 von Vandalen geplündert, in Brand gesetzt und schließlich 1957 abgerissen. Die Villa im Berndorfer Stadtteil Brand lag in direkter Sichtachse zur Berndorfer Pfarrkirche hl. Margareta, die ebenfalls auf einem Hügel lag, der Kruppschen-Fabrik und der Stadt Berndorf. Der österreichische Künstler Richard Kauffungen schuf die Bildhauerarbeiten. Die Wohnräume der Villa orientierten sich nach außen zu Stadt und Landschaft, im Inneren lag ein zweigeschoßiger Zentralraum. Die 13 mal 13 Meter große Empfangshalle war von einem gläsernen Dach gedeckt. Dicht geschmückt mit Luxusgütern wie Kunstwerken, edler Möblierung und exotischen Pflanzen, war der Raum repräsentatives Kernstück des Hauses. Ein gedeckter, innen liegender Garten, wie Architekt und Krupp-Villa Spezialist Leonhard Panzenböck es ausdrückt. Bis heute erhalten geblieben sind die Fundamente dieser ehemals imposanten Gründerzeitvilla sowie die beeindruckenden, halbkreisförmigen Felskolonnaden [-arkaden] der Krupp-Villa (steinerne Loggien bzw. in den Felsen gehauene, grottenartige Nischen, die den abgetragenen Hang stützen) mit riesigen Steinfratzen, die die Villa eingerahmt haben. Beeindruckend auch die aus Metall geformten Blumen an den Einfahrtspfeilern – Meisterwerke aus der Zeit der Secession. Ebenso erhalten haben sich ein 53,5 Meter langer Zufahrtstunnel, ein Steinbogen und drei, heute denkmalgeschützte Portierhäuser. 1964 sollten an Stelle der Krupp-Villa in aufgelockerter Bauweise Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser entstehen, doch diese Pläne kamen zum Glück nicht zu einer Ausführung. 2015 wurde das Areal an einen Gastwirt und Unternehmer verkauft. Man darf gespannt sein, welche Pläne nun für eine weitere Nutzung gewälzt werden. ORF-FERNSEHBEITRAG ANSEHEN (6 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Archiv/7648449/Berndorf-und-die-Rache-am-Uebervater/14111578/Berndorf-und-die-Rache-am-Uebervater/15026853 (23.9.2021, ORF-Studio 2: „Berndorf und die Rache am Übervater“; ursprünglich hieß der Fernsehbeitrag am Tag seiner Veröffentlichung: „Dunkles Geheimnis von Berndorf“) Die österreichische Linie der Familie Krupp hatte ab der Mitte des 19. Jahrhunderts aus einem 300 Einwohner Dorf bis kurz vor dem 1. Weltkrieg eine 12.000 Einwohner zählende Stadt gemacht. Basis dafür war die von der deutschen Unternehmerfamilie Krupp aus Essen 1843 gegründete Berndorfer Metallwarenfabrik (bekannt vor allem das Berndorfer Besteck). Das größte Wachstum erlebte die Fabrik unter der Leitung von Arthur Krupp (*1856, +1938). „Wer hat die Villa angezündet?“ wird im ORF-Fernsehbeitrag gefragt, und auch über mögliche Feinde der Familie Krupp spekuliert. Der Bürgermeister Franz Rumpler erklärt: „Es werden Namen genannt, aber es ist nichts bewiesen und niemand verurteilt worden.“ Die Polizei hatte damals nicht nachgeforscht, aber es gibt bis heute viele Gerüchte, unter anderem wird den Kommunisten die Tat nachgesagt. Der frühere Museumsleiter Reinhard Muschik (ehem. Kustos, Museum Berndorf) erklärt, manche bezeichneten Krupp als Todfeind der Arbeiter, obwohl er so viel Positives für die Gemeinde gemacht hat (in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung erbaute er drei Schulen (mit den berühmten Berndorfer Stilklassen), zwei Kirchen, eine Konsumanstalt, ein Casino, ein Freibad, ein Theater sowie unzählige Wohnbauten). Krupps berühmtes Theater wäre auch beinahe abgerissen worden, doch wurde es nach starken Vereinfachungen wieder in seine alte Pracht restauriert. Nebenbei: Zur selben Zeit (26./27.4.1945) brannte auch das benachbarte Schloss Fahrafeld der Grafen Wimpffen (ebenso deutschen Geschlechts) in der Gemeinde Pottenstein ab, auch dieses wurde zuvor geplündert (nur sehr mehr wenige Spuren blieben bis heute erhalten). Die drei erhaltenen Portierhäuser der Krupp-Villa in Berndorf stehen in der Anton Wildgans-Straße 6, Vöslauer Straße 34 sowie in der Leobersdorfer Straße 17 (vgl. Denkmalliste Berndorf Wikipedia). Linktipps / Quellen: Geocaching-Spaziergang zur abgerissenen Krupp-Villa: https://www.geocaching.com/geocache/GC1H7B2_am-brand?guid=459d0160-e3e4-4887-8b0f-9cce6edb9465 Das Grundstück der Krupp-Villa heute in Luftaufnahmen, der „Garten am Brand“: https://leonhardpanzenboeck.com/garten-am-brand „Kolonnaden [richtig: Arkaden] der ehem. Krupp-Villa“ in Berndorf auf Unterirdisch.de (Das Forum für vergessene Orte, Geschichte und Technik; mit vielen Fotos):  https://unterirdisch.de/index.php?threads/kolonnaden-der-ehem-krupp-villa-in-berndorf.14409 Diplomarbeit Leonhard Panzenböck, 2018: Villa am Brand – Interpretation und Rekonstruktion, siehe: https://repositum.tuwien.at/handle/20.500.12708/3440. (Die 226-seitige Diplomarbeit als .PDF). Der stillgelegte Garten – Stipendiat Leonhard Panzenböck berichtet über sein Diplomthema (Juni 2016): https://www.detail.de/artikel/der-stillgelegte-garten-stipendiat-leonhard-panzenboeck-berichtet-ueber-sein-diplomthema-27920 X-Akte Triestingtal: Tunnel in eine andere Welt und das unrühmliche Schicksal der Krupp-Villa. Der Industrielle Arthur Krupp ließ 1893 hoch über Berndorf eine Villa errichten, die 1945 abbrannte. Ein Tunnel führt auf das mystische Gelände ‚am Brand‘ (26.5.2021): https://www.meinbezirk.at/triestingtal/c-lokales/tunnel-in-eine-andere-welt-und-das-unruehmliche-schicksal-der-krupp-villa_a4643333 Das denkmalgeschützte Portierhaus der Krupp-Villa in der Leobersdorfer Straße 17 „verfällt aber leider zusehends“, heißt es in der Beschreibung des 11 Minuten Video: „UrbEx: ehem. Portier-Haus der Krupp Villa in Berndorf“ (21.4.2020) auf dem Youtube-Kanal Graustufe. Medienbericht: 8. April 2015, Niederösterreichische Nachrichten (NÖN) Berndorf: Stadtjuwel „Der Brand“ verkauft. Erneuter Besitzerwechsel des ehemaligen Krupp-Areals sorgt für Stirnrunzeln bei der Bevölkerung. Wird es nun zugänglich? https://www.noen.at/baden/berndorf-stadtjuwel-der-brand-verkauft-top-4124838 Literatur: Rudolf Kolowrath, Ludwig Baumann, Architektur zwischen Barock und Jugendstil, Wien 1985

Währinger Bad (Wien) Höherwidmung – Stellungnahme Planentwurf 8280

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8280 Für das Gebiet zwischen Klostergasse, Staudgasse, Lacknergasse und Schulgasse im 18. Bezirk, Katastralgemeinde Währing und Weinhaus Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Die Stellungnahme im Detail: Klostergasse 27, ehemaliges Währinger Bad (Tröpferlbad). Erbaut 1898 vom Wiener Stadtbauamt mit turmartig überhöhtem Mittelrisalit, Nutung. Inneres umgestaltet. Der aktuell gültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument 7505 aus dem Jahr 2003) mit Bauklasse II (bis 12 Meter Gebäudehöhe) soll laut vorliegendem Planentwurf auf Bauklasse III (16 Meter) erhöht werden. Dies wird grundsätzlich kritisch gesehen, da erfahrungsgemäß Höherwidmungen von Bestandsgebäuden eine mögliche optische Entstellung oder gar Abriss – auch in Schutzzonen – begünstigen. Insbesondere besteht durch eine mögliche Aufstockung die Gefahr, dass die optische Wahrnehmung des turmartigen Mittelrisalits stark beeinträchtigt wird. Die „Besondere Bebauungsbestimmung“ „nur für Bildungs- und Betreuungszwecke sowie soziale Zwecke“ (BB1) wird hingegen begrüßt. Auf jeden Fall wäre vorab darauf zu achten, dass die Erhaltung der Fassade (dreigeschoßig + Souterrain) nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten vertraglich garantiert wird, bevor ein solcher Mehrwert durch eine größere Bebauungsmöglichkeit rechtlich beschlossen wird. Lacknergasse 98, steht per Bescheid unter Denkmalschutz. Beschreibung Dehio-Handbuch (1996): „Ehem[alige]. Kinderschutzstation, heute Männerheim St. Josef der Caritas, erb[aut]. 1907 von Josef Plečnik, b[e]m[er]k[ens]w[erter]. Stahlbetonbau in streng stilisierten Neoempire-Formen mit Pilastergliederung und secessionistisch-antikisierendem gemalten Friesdekor im Obergeschoß, plastische Akzente durch gerade Fensterverdachungen auf kräftigen Konsolen; in der Eingangsachse 3armige Treppe, Innenumbau 1938/39.“ Unser Verein Initiative Denkmalschutz gewinnt den optischen Eindruck, dass die „Bauklasse III 13 m“ nicht dem Bestand entspricht, sondern höher ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Bauklasse exakt dem kulturhistorisch äußerst wertvollem Bestand anzugleichen. Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden. Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216 www.facebook.com/initiative.denkmalschutz https://twitter.com/iDenkmalschutz Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich email: ZVR-Nr.: 049832110 Literatur: – Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 498 ff. – Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 232 PS: Die öffentliche Auflage dieses Planentwurfs war vom 12. August bis 23. September 2021 (https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell) Linktipps: – Lesetipp: 18. April 2019, WienSchauen: Währinger Bad: Schützt Gesetz vor Abriss? https://www.wienschauen.at/waehringer-bad-schuetzt-gesetz-vor-abriss-klostergasse-27 – Währinger Bad, Fotos von Erich J. Schimek / Initiative Denkmalschutz: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157703007642564

Paragrah

Wien: Stellungnahme Bauordnungsnovelle 2021 – Initiative Denkmalschutz

Wien, 20. September 2021 Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Allgemein: Transparenz und Informationszugang Die Initiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Informationszugang für alle Bürger sowie Parteistellung für NGOs in allen baurechtlichen Verfahren ein, die das öffentliche Interesse im Sinne der Stadtbilderhaltung und des Kulturgüterschutzes betreffen. Weiters eine bürgerfreundlichere und extensivere Handhabung bzw. allfällige Novellierung des Wiener Auskunftspflichtgesetzes in dieser Hinsicht. Im Zweifel sind die Bestimmungen dieses Gesetzes zu Gunsten des um Auskunft Ersuchenden anzuwenden (vgl. Petition der Initiative Denkmalschutz: „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 2; eingebracht am 21. August 2013). ad § 1 Abs. 2 Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne – Ziele – Zeile 16 Festsetzung bzw. Abänderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne: Sehr begrüßt wird die Aufnahme des Ziels: „Schutz der UNESCO-Welterbestätten in ihrem außergewöhnlichen universellen Wert“. Diese Formulierung erachtet unser Verein Initiative Denkmalschutz allerdings als zu allgemein gehalten, ergänzt werden soll daher: „gemäß UNESCO-Welterbe Konvention (UNESCO Convention Concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage) sowie der dazugehörigen offiziellen Managementpläne der Welterbestätten. Ausschluss von Hochhausbebauungen in Kern- und Pufferzonen der UNESCO-Welterbestätten.“ – Zeile 18 Es möge Zeile 18 ergänzt werden: „Schutz und Erhalt von Kulturgütern und Kulturlandschaften im Sinne der Denkmal-, Orts- und Stadtbildpflege (insbesondere hinsichtlich denkmalschutzrelevante Aspekte).“ Begründung: Allzu oft wird bei Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und insbesondere der Bebauungspläne viel zu wenig Rücksicht genommen auf denkmalschutzrelevante Aspekte, sodass z.B. durch überdimensionierte Bebauungspläne Anreize für nachteilige bauliche Überformungen, Abbrüche oder schwere visuelle Beeinträchtigungen von denkmalgeschützter bzw. kulturhistorisch bedeutender Bausubstanz geschaffen werden. ad § 2 Abs. 5 Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne – Digitalisierung und Rechtsverbindlichkeit Es möge die öffentliche Auflage „Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne“ online eine Rechtsverbindlichkeit erhalten (Begründung: Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass wichtige Beilagen (z.B. Unterlagen zur Umweltprüfung) erst verspätet online veröffentlicht wurden). Ebenso möge das Amtsblatt endlich online veröffentlicht werden (wie in vielen anderen Gemeinden, Beispiel: „Elektronisches Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg“). Ebenso möge der online abrufbare Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Rechtsverbindlichkeit erhalten. – Frist Abgabe Stellungnahmen Bürger_innen sowie der örtlichen Bezirksvertretung Unser Verein Initiative Denkmalschutz – der bekanntermaßen seit seiner Gründung 2008 Dutzende Stellungnahmen abgegeben hat – fordert, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sowie der jeweiligen örtlichen Bezirksvertretung zu Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufeinander zeitlich abzustimmen. D.h. es wäre zu garantieren, dass die örtliche Bezirksvertretung erst nach Ende der öffentlichen Auflagefrist ihre Stellungnahme beschließt. Dabei wäre zusätzlich darauf zu achten, dass alle im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen auch den jeweiligen Bauausschussmitgliedern der Bezirke – vor ihrer abschließenden ‘Vorberatung zur Abgabe der Bezirksstellungnahme’ in ihrer Bauausschusssitzung – zur Kenntnis gebracht werden, um diese ggf. inhaltlich in die Bezirksstellungnahme einfließen lassen zu können. Die Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sollen hierbei auch im Originaltext den Bauausschussmitgliedern der Bezirke übermittelt werden, und nicht (nur) in einer verkürzten, potenziell sinnveränderten „Zusammenfassung“, wie es derzeit manchmal geschieht. Die Änderung der Bauordnung vom Dezember 2018 (LGBl. Nr. 69/2018 ) hat – mit einer Verkürzung der Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen von drei auf zwei Monate – diese Problematik noch verschärft. Auch die qualitative Unterscheidung zwischen “wesentlichen” und “unwesentlichen” Abänderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen – wie damals beschlossen – möge aus oben genannten Gründen ebenso rückgängig gemacht werden. Denn diese Unterscheidung öffnet einer gewissen Willkür, was als “wesentlich” und “unwesentlich” zu gelten hat, Tür und Tor (so könnten auch heikle Gebiete in mehrere kleine “unwesentliche” Änderungen aufgesplittet werden), was die Rechte der Bürger noch mehr reduziert (Fristverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger auf vier Wochen, Verkürzung der Frist für die Bezirke auf einen Monat; keine Möglichkeit mehr des Studiums der Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung, weil nicht mehr vorgesehen). Begründung: Die in die Bezirksvertretung gewählten Mandatare sollen die politischen Interessen der Bevölkerung im Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut und können die Stellungnahmen der Bürger und NGOs besonders gut beurteilen. Daher wäre es zielführender, wenn die Bezirksvertreter diese Stellungnahmen in ihren eigenen Stellungnahmen berücksichtigen können. Dies ist aber nur dann gewährleistet, wenn die öffentliche Auflagefrist abgewartet wird. Die Stellungnahme der Bezirksvertretung bildet eine sehr wichtige Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und hat wesentlichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte. Stellungnahmen der Bürger haben, wenn sie in die Bezirksstellungnahme einfließen, viel größere Aussichten, im Gemeinderatsbeschluss indirekt berücksichtigt zu werden. Dies wäre ein erster Schritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Wien ernster zu nehmen, zumal sich die Stadt Wien 1996 mit dem Beitritt zur Charta von Aalborg sogar verpflichtet(!) hat, die Bürger „an den lokalen Entscheidungsprozessen“ zu beteiligen. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung abschließend zu beraten und zu beschließen, stößt hingegen viele Bürger vor den Kopf. Wenn nicht einmal die Bezirkspolitiker Interesse an der Meinung der Bürgerinnen und Bürger haben, warum sollte dann der Gemeinderat größeres Interesse an einzelnen Stellungnahmen zeigen? ad § 3: Fachbeirat Aus Sicht der Initiative Denkmalschutz wäre es unbedingt notwendig, dass auch entsprechende Ersatzmitglieder der einzelnen Fachbereiche bestellt werden. Beim Fachmann auf dem „Gebiet des Denkmalwesens“ wäre es wichtig, dass eines der beiden (Ersatz-/)Mitglieder nicht gleichzeitig eine Funktion im Bundesdenkmalamt innehat, um mögliche Befangenheiten weitgehend auszuschließen. Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass sich einzelne Fachexperten für Befangen erklären, sodass das entsprechende Fachgebiet in der Fachbeiratsstellungnahme keinerlei Berücksichtigung finden kann. So geschehen schon mehrfach beim Experten auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Beispiel: Planentwurf Nr. 8139, 1. Fachbeiratsstellungnahme aus 2016; denkmalgeschütztes, ehemaliges Otto Wagner Spital Areal am Steinhof im 14. Bezirk; Plandokument Nr. 8048 aus 2017, denkmalgeschütztes Spital beim Elisabethinenkloster an der Landstraßer Hauptstraße 4a im 3. Bezirk), aber auch auf dem Gebiet der Raumplanung (Beispiel: Plandokument 8177 aus 2016, Laxenburger Straße 244-256 im 23. Bezirk). ad § 60 Abs. 1 lit. d: Abbruch von Bauwerken Wirtschaftliche Zumutbarkeit Notwendige Adaptierung/Verbesserung im Hinblick auf den Stadtbildschutz bzgl. Begründungen für Abbruchbewilligungen von Bauwerken trotz Feststellung der Erhaltungswürdigkeit durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung). Derzeitige Formulierung: „Für Bauwerke in Schutzzonen und Gebäude (…) darf die Abbruchbewilligung nur erteilt werden, wenn (…) sein Bauzustand derart schlecht ist, dass die Instandsetzung technisch unmöglich ist oder nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen bewirkt werden kann.“ Insbesondere wie die Kriterien der „wirtschaftlich unzumutbaren Aufwendungen“ definiert werden, liegt in der Bauordnung im […]

Kufstein (Tirol): Lösung in Sicht im Streit um barrierefreien Zugang zur Stadtpfarrkirche

Nach Ausstrahlung der ORF-Bürgeranwalt Sendung „Pfarrkirche St. Vitus: Barrierefreiheit versus Denkmalschutz“ im Februar 2021 kamen die stockenden Verhandlungen rasch wieder ins Laufen. Dies ist auch ein Erfolg für die Sendereihe ORF-Bürgeranwalt, die diese Beschleunigung durch das Öffentlich-Machen dieses Denkmalschutz-Problems erst ermöglichte, wie es auch der für Denkmalschutz zuständige Bürgeranwalt Walter Rosenkranz im Fernsehbeitrag sieht. Der Landeskonservator Walter Hauser, Leiter der Abteilung Tirol im Bundesdenkmalamt, plädierte im Februar 2021 für eine städtebaulich große Lösung, und die scheint nun auch wirklich vor der Umsetzung zu stehen. Kufsteins Vizebürgermeisterin Brigitta Klein berichtet im ORF-Interview darüber. Auch der pensionierte Baumeister Anton Rieder, der seit vielen Jahren Projektvorschläge gemacht hatte, freut sich über die gefundene Lösung. ORF-FERNSEHBERICHT ZUM ANSEHEN (9 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Buergeranwalt/1339/Buergeranwalt/14104480/Nachgefragt-Steiler-Weg-zur-Pfarrkirche-St-Vitus-in-Kufstein/14991286 (4.9.2021, ORF-Bürgeranwalt, „Nachgefragt: Steiler Weg zur Pfarrkirche St. Vitus in Kufstein“) iD-Bericht vom Februar 2021 Fernsehsendung „ORF-Bürgeranwalt„: Pfarrkirche St. Vitus: Barrierefreiheit versus Denkmalschutz: Über 10 Jahre dauert schon der Streit um einen barrierefreien Zugang zur Stadtpfarrkirche St. Vitus, damals gab die Stadt Kufstein das Versprechen ab, eine Aufstiegshilfe zu bauen. Der Bürgermeister Martin Krumschnabel (die Parteifreien) schiebt jetzt dem Bundesdenkmalamt den Schwarzen Peter für das Scheitern zu, warum nichts weitergeht, doch die Sachlage zeigt sich viel komplexer. Zur Vorgeschichte: Nach einem Ideenwettbewerb hätte es 2014 ein genehmigungsfähiges Siegerprojekt des Architekten Markus Jaufer gegeben. Es sah einen Aufzug von der Stadtebene durch den Kirchhügel vor, mit einem Ausstieg direkt am Pfarrplatz. Das Projekt sei aber, wie auch die anderen, nie zu Ende verfolgt bzw. zur Genehmigung eingereicht worden. Der Bürgermeister erklärt warum: Bei Ausgrabung des Schachtes sind plötzlich 200 Skelette aufgetaucht, die man mit großem archäologischen Aufwand ausgegraben hat. Danach ist man dann an eine Mauer gestoßen, die wiederum denkmalpflegerisch wertvoll war. Somit war klar, die Kosten gehen durch die Decke und das Projekt wurde abgebrochen. Der St. Vitus Kirchgänger und Baumeister Anton Rieder ließ nicht locker und hat 2018 eine weitere Variante vorgelegt, die jedoch einen baulichen Eingriff in das Pfarrstöckl (Paramentenstöckl) vorsah, das Teil des Rathaus-Komplexes ist und vom Denkmalamt wegen einer massiven Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der Hauptansicht des Rathauses am Oberen Stadtplatz abgelehnt wurde. DI Walter Hauser, Abteilungsleiter im Bundesdenkmalamt Tirol, verweist darauf, dass von 500 im Denkmalamt eingereichten Projekten beschäftigten sich in den letzten Jahren 50 Projekte ausschließlich mit der Barrierefreiheit und diese auch bewilligt wurden. Hier in Kufstein sieht Hauser eine äußerst komplexe Gemengenlage, das Denkmalamt ist bereit an Lösungen mitzuwirken. Hauser plädiert darüber hinaus, dass das Projekt gemeinsam mit der Erschließung der Festung Kufstein zu betrachten wäre. Lösungen gebe es viele, man müsste sich nur zwischen der Stadt Kufstein, der zuständigen Stadt- und Ortsbildschutzkommission, der Erzdiözese Salzburg mit ihrem Bauamt, der Pfarre Kufstein sowie dem Bundesdenkmalamt auf eine Projekt einigen. Volksanwalt Walter Rosenkranz hofft nun auf eine rasche Lösung für die betroffene Bevölkerung. ORF-FERNSEHBERICHT ANSEHEN (17 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Buergeranwalt/1339/Buergeranwalt/14082677/Pfarrkirche-St-Vitus-Barrierefreiheit-versus-Denkmalschutz/14863406 (20.2.2021, „Pfarrkirche St. Vitus: Barrierefreiheit versus Denkmalschutz“) Architekt Markus Jaufer: „erschliessung pfarrplatz kufstein, architektenwettbewerb – 1. preis“: http://www.jaufer-architektur.at/wettbewerbe/erschliessung-pfarrplatz Weitere Medienberichte: 19. Februar 2021, APA-OTS ORF Vorankündigung: „Bürgeranwalt“: Zu langes Warten auf einen ärztlichen Eingriff? (u. a. Barrierefreiheit versus Denkmalschutz: Darf bei der Stadtpfarre von Kufstein ein Lift gebaut werden?). Am 20. Februar um 18.00 Uhr in ORF 2: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210219_OTS0073 18. Februar 2021, Tiroler Tageszeitung Kufsteiner Pfarrkirche: Barrierefrei geht nur mit Schulung und Umsteigen. Komplizierter Weg für Geheingeschränkte und Senioren zur Kufsteiner Pfarrkirche. Für den Lift ist eine Registrierung und Einschulung nötig: https://www.tt.com/artikel/17856024/kufsteiner-pfarrkirche-barrierefrei-geht-nur-mit-schulung-und-umsteigen

Schottenring 1-5 (Wien): Ringstraßenhäuser vor Entkernung oder gar Abriss?

Das Hotel ‚De France‘, prominent am Schottentor gelegen, bildet mit den benachbarten Gründerzeithäusern ein baulich geschlossenes Ringstraßenensemble. Nun „könnte“ dieses Hotel am Schottenring 3 – laut Kronenzeitung –  bald „aus dem Stadtbild verschwinden“. Ob damit nur ein massiver Umbau (Entkernung?) im Inneren gemeint ist, wie beim benachbarten ehemaligen Ringstraßen-Gründerzeitbaues ehemaliges „Haus Ölzelt“ am Beginn der Währinger Straße (Schottenring 1, Ecke Schottengasse 10) bereits geplant, was wohl wahrscheinlicher ist, oder gar ein Komplettabriss vorgesehen ist, geht aus dem Medienbericht nicht klar hervor. Auf jeden Fall stehen die beiden Gründerzeit-Ringstraßenbauten Schottenring 3 (Hotel De France) und Schottenring 5 (Hotel und Kino De France) wohl ebenso vor dem Verkauf. Keines der drei Gebäude steht unter Denkmalschutz (gemäß Denkmalschutzgesetz), jedoch in einer Schutzzone der Stadt Wien. D. h. nur die Außenfassaden stehen formal unter Schutz (§ 7 Bauordnung für Wien), doch mit entsprechenden, negativen Gutachten wäre auch ein gänzlicher Abriss – wie leider allzu oft in Wien schon geschehen – grundsätzlich möglich (§ 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung für Wien). Die beiden Gründerzeit-Ringstraßenbauten Schottenring 3-5 mit ortsteingequaderten Seitenrisaliten und additiven Giebelfenstern wurden 1872 von Franz Fröhlich erbaut. Besonderes Augenmerk sollte man jetzt jedoch auf das palaisartige, 1870 von Anton Ölzelt erbaute Eckhaus Schottenring 1 (Ecke Schottengasse 10) legen, denn im Inneren des Gebäudes hat sich Einiges erhalten, welches im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) ausführlich beschrieben wurde (siehe unten). Vom Gesetz her wäre es jetzt kein Problem, im Inneren alles zu zerstören. KRONENZEITUNG LESEN: https://www.krone.at/2495417 (30.8.2021, Krone, „Historische Gebäude: Traditionshotel im Visier von Immo-Spekulanten“). Beschreibung der einzelnen Bauten gemäß Dehio-Handbuch (Kunstdenkmäler, Hrsg. Bundesdenkmalamt): – Schottenring 1 (Schottenring 10, Maria Theresien-Straße 2): Erbaut 1870 von Anton Ölzelt [dem Älteren, Ritter von Newin]. Bemerkenswertes strenghistoristischer, 3seitig freistehender Bau mit ortsteingequaderten Eckrisaliten sowie neoklassizistischen Dachaufbauten, 1911 (Eckpavillons, Karyatiden entfernt). 1921-22 von Alexander Neumann als Bankgebäude für Wiener Lombard- und Escompte Bank adaptiert. (…). Pilastergegliederter Vorraum mit Bauinschrift in Ädikule. Foyer: 3schiffige Arkadenpfeilerhalle mit vorgestellten korinthischen Säulen bzw. Pilastern sowie schlichten Stuckdecken. Stiegenhaus (ionische Säulenstellung, Gusseisengeländer). In Beleetage mehrere Stuckdecken (reiche Groteskenmalerei, Wappenkartuschen) mit großteils nicht erhaltenen Gemälden von Hans Makart, 1870-72): Bemerkenswerte Stuckkassettendecke des Ecksalons mit Allegorien der Architektur, Bildhauerei, Malerei und Tätigkeit in Ädikulen sowie Inschrift (Industrie, Kunst). – Schottenring 3: „leicht vortretende, schmale Fassade (breitere Fenster, korinthische Riesenpilaster in der Rücklage, durch Karyatidhermen 2geteilte Fenster in Mezzanin und Attika, seichter Beletagebalkon) – Schottenring 5 (Ecke Heßgasse 7): Eckhaus mit ionischem Pilasterportal und Beletagebalkon über gebänderten Pilastern sowie Eckrisaliten mit Ädikulen, Balkonen und Eckpavillons (Pyramidenstümpfe mit Ädikulagaupen). Gedenktafel für Anton Bruckner mit Porträtrelief  (Bronze) von Robert Ullmann, 1924. Literatur: Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: Wien, 1. Bezirk – Innere Stadt, Topographisches Denkmälerinventar, Herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Horn/Wien 2003, Seite 832 f. (siehe: https://bda.gv.at/publikationen/details/dehio-wien-1-bezirk-innere-stadt-die-kunstdenkmaeler-oesterreichs)

Feistritztalbahn (Stmk.): Nach Denkmalschutzaufhebung 2017. Jetzt wieder unter Schutz?

Nachdem am 17. Oktober 2017 das Bundesverwaltungsgericht auf Beschwerde des damaligen Eigentümers, der Steiermärkischen Landesbahn den damaligen Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes der Feistritztalbahn aus 2.2.2011 behoben und die Angelegenheit eines neuen Bescheides an das Bundesdenkmalamt zurückverweisen hatte (Spruch: W176 2000808-1/7E). Die Feistritztalbahn wurde 1909 bis 1911 erbaut und der öffentlichen Personenverkehr wurde zwischen 1971 und 1973 eingestellt. Die Gleisanlagen von Birkfeld nach Ratten wurden gar 1981 abgetragen. Seit 1994 kümmert sich der Club U44 – Freunde der Feistritztalbahn um den Betrieb der Strecke. Jetzt hat das Bundesdenkmalamt die Bahnstrecke jetzt im Juli neuerlich unter Denkmalschutz gestellt. Die 24 km lange Strecke zwischen Weiz und Birkfeld umfasst drei Tunnels und insgesamt 77 Viadukte, Brücken und Durchlässe. Besonders bemerkenswert sind die sehr frühen Stahlbetonviadukte. Zwei Bahnhöfe sind weitgehend in ihrem historischen Erscheinungsbild erhalten. Auszug aus dem damaligen Unterschutzstellungsbescheid (Amtssachverständige war Dr. Richard Dieckmann, Bundesdenkmalamt, Abteilung für Spezialmaterien): „Die (…) Feistritztalbahn zählt mit ihren zahlreichen Kunstbauten und der weitgehend erhaltenen Ausstattung zu einer der bedeutendsten Schmalspurbahnen Österreichs. Die in Beton ausgeführten Viadukte sind Zeugnisse der frühen Anwendung dieser neuen Technologie in Österreich und stellen in ihrer ansprechenden Gestaltungsweise als Bogenkonstruktion seltene Dokumente der Brückenbauweise Anfang des 20. Jahrhunderts dar. Die Hochbauten veranschaulichen die typische architektonische Ausformung von Bahnhofsbauwerken einer Lokalbahn in einer nicht mehr häufig anzutreffenden Geschlossenheit. Eisenbahngeschichte ist immer auch Kultur- und Wirtschaftsgeschichte eines Landes, in Österreich ist dies sehr deutlich seit der Errichtung der ersten kontinentalen Eisenbahnstrecke, nämlich der Pferdeeisenbahn Linz-Budweis 1824-32, zu beobachten. Die durch Eisenbahnen erschlossenen Gebiete erlebten einen bedeutenden wirtschaftlichen Aufschwung, leistungsfähige Verkehrsverbindungen entstanden auch zwischen den Staaten. Die Entwicklung des Eisenbahnwesens bedeutete aber auch einen bemerkenswerten Technologieschub, in dem sich verschiedene Zweige der technischen Wissenschaften (Statik, Verkehrsbau, Maschinenbau) und der Industrie, vorrangig der Eisenerzeugung, gegenseitig befruchteten und die Weiterentwicklung vorantrieben. In diesem Sinne ist auch die Feistritztalbahn als ein Denkmal der österreichischen Wirtschafts- (Verkehrs-)geschichte anzusprechen, das mit seinen original erhaltenen Hoch- und Brückenbauten besonders anschaulich überliefert ist. Die Planung und Gestaltung derselben ist für diese Bahnlinie und ihre historische Entwicklung charakteristisch. Die Feistritztalbahn ist daher ein wichtiger Bestandteil der Eisenbahngeschichte Österreichs und von besonderer (technik-, wirtschafts)geschichtlicher und kultureller Bedeutung.“ Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin damals (2011)  fristgerecht Berufung an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, wobei sie im Wesentlichen festhielt, dass eine Unterschutzstellung der gesamten Bahnlinie „in Bausch und Bogen“ nicht nachvollziehbar sei. Das Bundesverwaltungsgericht führt aus: „Im gegenständlichen Fall hat es das Bundesdenkmalamt unterlassen, hinreichende und nachvollziehbare Feststellungen zum Sachverhalt zu treffen und ist festzuhalten, dass bloß ansatzweise ermittelt wurde“. Es wird kritisiert, dass das Amtsachverständigengutachten nicht die unter Punkt 2.2.1. dargestellten Charakteristika eines Gutachtens aufweist. „(…) Jedenfalls wird aber nicht dargelegt, wie die Sachverständigen zu den Schlussfolgerungen gekommen sind. Zum anderen hat es das Bundesdenkmalamt unterlassen, ausreichende Ermittlungen hinsichtlich der in § 1 Abs. 2 DMSG genannten Kriterien anzustellen. Insbesondere wurde die gegenständliche Bahnlinie nicht in Relation zu Vergleichsobjekten gesetzt. Aufgrund der vorliegenden Ermittlungen ist es daher nicht möglich festzustellen, welchen Stellenwert das gegenständliche Objekt regional bzw. österreichweit einnimmt. Erst nach Vorliegen entsprechender umfassender Daten kann beurteilt werden, ob vor dem Hintergrund der Kriterien Vielzahl, Vielfalt und Verteilung eine Unterschutzstellung des gegenständlichen Objektes gerechtfertigt ist.“ Somit wurde gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz der Bescheid 2017 behoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an das Bundesdenkmalamt zurückverwiesen. Diese Mängel wurden jetzt im Juli 2021 mit einem neuen Bescheid repariert, doch hat bereits der neue Mehrheitseigentümer der Feistritztalbahn, Martin Platzer einen neuerlichen Einspruch angekündigt (die Platzer Industrie Holding hält 76 Prozent der Feistritztalbahn GmbH, den Rest halten Gemeinde Birkfeld (10,86 %), Tourismusverband Weiz (7,14 %)und Club U44 – Freunde der Feistritztalbahn). Bei der Neugründung der GmbH 2019 wurde vereinbart, dass der Club U44 – Freunde der Feistritztalbahn den Betrieb des Zuges weiterhin gewährleistet und Martin Platzer für die Erhaltung der Infrastruktur zuständig ist. Doch da hapert es gewaltig. Probleme bereiten auch ein Bahnübergang, wo die Spurweiter um mehrere Millimeter zu schmal geworden ist sowie eine Hangrutschung beim Hollersbachviadukt nahe Birkfeld. Auch schlägt der Eisenbahnexperte Hans Hufnagl Alarm und warnt: Wenn nicht rasch ordentlich saniert wird, kann man den Betrieb „vergessen“, da die Sanierungskosten ansonsten explodieren. Und auch Karl Schellauf, Betriebsleiter und Obmann des Clubs U44 meint: „Es brennt der Hut, ich bin nahe daran, das Handtuch zu werfen.“ Dass es so weit gekommen ist, dafür macht Platzer die Mitgesellschafter verantwortlich. Seit der Gründung der Gesellschaft 2019 gibt es auch die Verpflichtung: Sollte Platzer den touristischen Betrieb nicht aufrecht erhalten, fallen seine Anteile an der Feistritztalbahn an das Land Steiermark zurück. Auch darf die Holding nichts ohne Zustimmung des Landes verkaufen. Linktipps: Die Feistritztalbahn auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Feistritztalbahn Club U44 – Freunde der Feistritztalbahn: http://club-u44.at Die Feistritztalbahn (offizielle Website): https://www.feistritztalbahn.at Medienberichte: 19. August 2021, Kleine Zeitung Nach Aufhebung 2017: Feistritztalbahn wieder unter Denkmalschutz gestellt. Im Jahr 2017 hatte das Bundesdenkmalamt entschieden, den Denkmalschutz der Feistritztalbahn neu zu prüfen. Der Spruch liegt jetzt vor, die gesamte Bahnstrecke samt Gleisanlagen und Objekten wird wieder unter Denkmalschutz gestellt. Mehrheitseigentümer Martin Platzer legt dagegen Berufung ein: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/weiz/6022658/Nach-Aufhebung-2017_Feistritztalbahn-wieder-unter-Denkmalschutz 10. August 2021, Kleine Zeitung Heftige Reaktionen: Feistritztalbahn: „Situation nicht kommentarlos hinnehmen“. Von „Bahn unbedingt erhalten“ bis „Radweg errichten“ erreichten uns Reaktionen zum Stillstand der Feistritztalbahn. Außerdem: Gemeinde Birkfeld und Club U44 sagen, sie hätten nie eine Einladung zu einer Gesellschafterversammlung bekommen, die laut Mehrheitseigentümer mehrfach hinausgegangen ist: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/oststeier/6019282/Heftige-Reaktionen_Situation-nicht-kommentarlos-hinnehmen 10. August 2021, Kleine Zeitung Kommt der Bummelzug noch in Fahrt?“Es brennt der Hut“ bei der Feistritztalbahn. Wird die Feistritztalbahn jemals wieder fahren? Im Vorjahr waren nur wenige Fahrten möglich, heuer ist der „Bummelzug“ überhaupt noch nicht mit Gästen unterwegs gewesen. Und manche bezweifeln, dass der Betrieb überhaupt wieder auf Schiene kommt: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/weiz/6018896/Kommt-der-Bummelzug-noch-in-Fahrt_Es-brennt-der-Hut-bei-der 10. August 2021, Kleine Zeitung Kommentar: Grabesstille rund um die Feistritztalbahn. Darf die Region stillschweigend zur Kenntnis nehmen, dass die Feistritztalbahn einfach nicht mehr fährt? https://www.kleinezeitung.at/steiermark/weiz/6018988/Kommentar_Grabesstille-rund-um-die-Feistritztalbahn 30. Juni 2021, Kleine Zeitung Feistritztalbahn: Der Zug steht und keiner weiß, wann er fahren wird. Die Stimmung unter den Gesellschaftern der Feistritztalbahn war schon einmal besser: Gemeinde und Bummelzugbetreiber klagen, der Mehrheitseigentümer sei für sie nicht erreichbar, dabei müssten dringend Sanierungen unternommen werden. https://www.kleinezeitung.at/steiermark/weiz/6001180/Feistritztalbahn_Der-Zug-steht-und-keiner-weiss-wann-er-fahren-wird 31. Jänner 2019, Kleine Zeitung Von Weiz nach Birkfeld: Club U44 präsentiert Plan B für Feistritztalbahn. Der Club U44 würde Anteile an der Feistritztalbahn BetriebsgesmbH. abgeben, wenn er den Bereich Touristenfahrten bekäme: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/weiz/5571493/Von-Weiz-nach-Birkfeld_Club-U44-praesentiert-Plan-B-fuer 30. Mai 2019, Krone Feistritztalbahn: Neue Herren, große Pläne – und der alte Charme. Jahrelang wurde um die Feistritztalbahn gefeilscht und spekuliert – […]

Wien: Novelle Bauordnung – Was kostet die Zerstörung?

Seit 23. August befindet sich der Entwurf für die Änderung der Wiener Bauordnung in öffentlicher Auflage. Stellungnahmen dazu kann jede/r Bürger/in bis 20. September 2021 abgeben. Eine wesentliche Änderung soll unter anderem auch die Verschärfung für Strafen bei widerrechtlichen Abrissen und Beschädigungen von Altbauten sein. In einer offiziellen Presseaussendung von der zuständigen Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) gemeinsam mit der Wohnbausprecherin der NEOS Selma Arapovic, heißt es: Verschärfte Strafen für Bausünden Erst im Jahr 2018 wurde der Erhalt von stadtbildprägenden Gebäuden der Gründerzeit und der Zwischenkriegszeit in Wien massiv gestärkt. Ein Abbruch von vor 1945 errichteten Gebäuden ist seither nur noch unter engen Voraussetzungen möglich. So muss insbesondere geprüft werden, ob ein öffentliches Interesse am Erhalt des Gebäudes besteht. Weil ein widerrechtlicher Abriss in der Regel einen irreversiblen Schaden auslöst, müssen die verwaltungsstrafrechtlichen Folgen empfindlich und abschreckend sein, um BauführerInnen und BauherrInnen von der Begehung einer solchen Tat abzuhalten. NEU: Vor diesem Hintergrund soll der derzeitige Strafrahmen für ein Zuwiderhandeln beträchtlich erhöht werden. Wer vorsätzlich handelt, soll in jedem Fall eine Strafe von mindestens 20.000 Euro erhalten. Die neue Strafbemessung gilt auch für Übertretungen, durch die eine Gefahr für Leben oder Gesundheit eintritt. Die große Frage jetzt: Wird diese Summe wirklich abschreckend sein? Dem Vernehmen nach war ursprünglich eine höhere Mindeststrafe im Gespräch, heißt es im „Standard„. Die maximale Geldstrafe wird jedenfalls verdoppelt und liegt künftig bei 200.000 Euro, wenn ein Gebäude ohne Bewilligung ganz oder teilweise abgebrochen wird. Unser Verein Initiative Denkmalschutz befürchtet, dass diese Geldbeträge weiterhin viel zu gering sind, insbesondere, wenn mit dem Neubau nicht nur eine sehr große Baukubatur erzielt werden kann, sondern weil auch dann, bei einem Neubau, das restriktive Mietrecht für Altbauten vor 1945 nicht mehr gilt. Auch eine sehr große Schwäche dieses Gesetzes: Ein Vorsatz muss nachgewiesen werden, was bei Unfällen wie bekannt kaum nachgewiesen werden kann. Ende November soll die Gesetzesnovelle im Landtag  beschlossen werden. Entwürfe von Wiener Landesgesetzen: Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird (Bauordnungsnovelle 2021): https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm Offizielle Presseaussendung: 25. August 2021, APA-OTS Gaal/Arapovic: Verschärfte Baustrafen und Maßnahmen gegen „Maximalbauten“. Kleine Novelle der Wiener Bauordnung knüpft sich übermassive Neubauten in Siedlungen sowie grobe Bausünden vor: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210825_OTS0013 24. August 2021, APA-OTS Auflage eines Entwurfes für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht. Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210824_OTS0040 Medienberichte: 25. August 2021, Der Standard Novelle der Wiener Bauordnung: Zerstörung alter Häuser wird teurer. Auch der Bau überdimensionierter Häuser in Einfamilienhaus- und Gartensiedlungsgebieten soll unterbunden werden: https://www.derstandard.at/story/2000129153576/novelle-der-wiener-bauordnung-zerstoerung-alter-haeuser-wird-teurer 25. August 2021, ORF Wiens Neubauten sollen kleiner werden. Ausladende Mehrfamilienhäuser werden in Wien immer mehr. Sie stechen besonders aus Siedlungen mit Einfamilienhäusern hervor. Jetzt will die Stadt die Bauordnung novellieren, um neue Mehrfamilienhäuser in ihrer Größe zu beschränken: https://wien.orf.at/stories/3118346 25. August 2021, MeinBezirk Stadträtin Gaal: Wiener Bauordnung: Was jetzt alles neu wird: https://www.meinbezirk.at/wien/c-politik/wiener-bauordnung-was-jetzt-alles-neu-wird_a4841245 25. August 2021, Kurier Stadt Wien verhängt strengere Regeln gegen Monsterbauten. Großbauten in Einfamilienhaus-Gebieten sollen mit einer Reform der Bauordnung verhindert werden. Künftig gibt es auch höhere Geldstrafen (Bezahlschranke): https://kurier.at/chronik/wien/stadt-wien-verhaengt-strengere-regeln-gegen-monsterbauten/401482939 25. August 2021, Die Presse Verschärfung der Wiener Bauordnung: Kann denn Bauen Sünde sein? Mit einer Gesetzesänderung will Rot-Pink gegen „Bausünden“ vorgehen. Einschränkungen soll es bei Fläche, Abstandsregeln und Gebäudehöhe geben (Bezahlschranke): https://www.diepresse.com/6025422/verscharfung-der-wiener-bauordnung-kann-denn-bauen-sunde-sein APA-OTS-Pressereaktionen: 25. August 2021, Vereinigung Österreichischer Projektentwickler VÖPE/Lebensraumentwickler zur Novelle der Wiener Bauordnung: gewerbliche Bauträger halten sich stets an geltende Gesetze. Sebastian Beiglböck (VÖPE): „Der Gesetzgeber ist für eine funktionale Bauordnung verantwortlich, nicht die Bauträger“: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210825_OTS0113 25. August 2021, FPÖ Nepp zu Bauordnung: SPÖ lenkt von wahren Problemen ab. 150.000 Gemeindewohnungen sanierungsbedürftig: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210825_OTS0116

Villach (Ktn): Grand Hotel Annenheim – Verlorenes Erbe, 1971 gesprengt

In der sehenswerten TV-Serie „Verlorenes Erbe“ (von Rupert Reiter-Kluger) im ORF 2-Vorabendprogramm (“Studio 2”) wurde am 19. August 2021 das Grand Hotel Annenheim am Ossiacher See behandelt. Dieses 1884 erbaute Hotel aus der Gründerzeit stand exakt an jener Stelle, an der sich heute das Apartementhaus Landskron in St. Andrä erhebt (Landskron ist ein Stadtteil von Villach). Im ORF-Beitrag erzählt Ulrich Schmalzl, Sohn des letzten Granhotel Annenheim Besitzers, ausführlich über die prächtige Inneneinrichtung und, wie das Hotel damals, 1971 in die Luft gesprengt wurde. Auch Frau Veronika Zorn vom Tourismusverband Gerlitzen Alpe – Ossiacher See erinnert sich lebendig und mit Wehmut an die damalige Sprengung, denn damit wurde ein wichtiger Markstein der Tourismusgeschichte zerstört. Erbaut wurde das Grand Hotel 1884 vom dalmatinischen Holzarbeiter und Analphabeten Stefan Kleinszig. Das Hotel erhielt damals den Namen „Annenheim“, benannt nach seiner Frau Anna. Dieser Name ging 1908 amtlich auf die vis-a-vis gelegene Ortschaft, die bis dahin „Obersattendorf“ hieß, über. Für das Hotel wurde eine eigene Haltestelle der „Kronprinz-Rudolf-Bahn“ eingerichtet, der heutige Bahnhof Annenheim. Nur das gut erhaltene Bootshaus aus Holz soll heute noch von der Anlage des Grand Hotel Annenheim bestehen. ORF-FERNSEHBEITRAG (5 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Studio-2/13890037/Studio-2/14102684/Blick-zurueck-Urlaub-am-Ossiacher-See/14982868 (19.8.2021, ORF ‚Studio 2‘, „Blick zurück: Urlaub am Ossiacher See“) Historische Fotos / Geschichte / Quelle: Ossiacher See Insider Das historische Grand Hotel Annenheim – Alte Ansichten vom Ossiacher See https://www.ossiachersee.cc/grand-hotel-annenheim Apropos Annenheim: Älterer iD-Bericht: 4. August 2020: Annenheim (Ktn.): Hotel Aichelberghof Abriss und historische Bahnhof-Verlegung: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/annenheim-ktn-hotel-aichelberghof-abriss-und-historische-bahnhof-verlegung

Initiative Denkmalschutz: Weißes Rössl – Misst die BH mit zweierlei Maß?

Eil-Pressemitteilung vom 12. März 2025 Causa Weißes Rössl in Gries/Brenner, Abbruch eines denkmalgeschützten Gebäudes im Gange! Misst die Bezirkshauptmannschaft (BH) Innsbruck mit zweierlei Maß? Während die BH Innsbruck den Antrag des Bundesdenkmalamtes auf Baustopp beim denkmalgeschützten Gasthaus „Weißes Rössl“ in Gries am Brenner am 5.3. aus uns unerklärlichen Gründen abgelehnt hat, hat die gleiche BH im Jahr 2017 den entsprechenden Paragraphen der Tiroler Bauordnung sehr wohl anerkannt. Zitat aus dem BH-Bescheid (24.2.2017): „Gem. § 42 Abs 5 TBO 2016 ist ein Abbruch denkmalgeschützter Gebäude und Gebäudeteile unzulässig. Eine Vollstreckung des do. Bescheides vom 21.11.2012 ist daher nicht mehr möglich; das Vollstreckungsverfahren [Vollstreckung des Beseitigungs-/Abbruchauftrags] wird eingestellt.“ Anmerkung: Die genauen Paragraphen haben sich zwar zwischen 2017 und 2025 geändert, sind aber inhaltlich gleich geblieben! Siehe entsprechende Dokumente anbei (Beispiel Widum Lueg, Gries/Brenner), mit Genehmigung des Eigentümers – Abbruchbescheid (Beseitigungsauftrag) vom 21.11.2012 der Gemeinde Gries/Brenner (als Baubehörde): 2012-11-21_Gemeinde-Gries-Bescheid_Beseitigungsauftrag_Widum-Lueg_iD – Einstellung des Vollstreckungsverfahren Beseitungsauftrag (Abbruchauftrag), seitens BH Innsbruck, 24.2.2017: 2017-02-24_BH-Innsbruck_Einstellung-Beseitungsauftrag_Widum-Lueg_iD Wir erinnern an unsere gestrige OTS-Presseaussendung und insbesondere an die OTS von letzter Woche, in der wir diesen Paragraphen der Tiroler Bauordnung (TBO) entsprechend zitiert haben und das „Vergessen“ auf diesen Paragraphen im LVwGT-Urteil vom 12.2.2025 scharf kritisiert haben. OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz vom 4. März 2025 Initiative Denkmalschutz: Abbruchauftrag widerspricht Denkmalschutzgesetz. Kein Abriss für Gasthaus Weißes Rössl in Gries/Brenner möglich! Zitat daraus: In der rechtlichen Würdigung im Urteil (LVwG-2023/31/2508-9; S. 11 ff.) wurde noch dazu auf den § 49 TBO “Unzulässigkeit des Abbruchs” “vergessen”, in dem es ausdrücklich heißt (Abs. 4.): “Im Übrigen ist der Abbruch von denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäudeteilen, für deren Abbruch eine rechtskräftige denkmalschutzrechtliche Bewilligung nicht vorliegt, unzulässig.” Somit wäre auch zu hinterfragen, wie ein solches Urteil des Landesverwaltungsgerichts ohne Einbeziehung des § 49 möglich geworden ist! https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250304_OTS0070/initiative-denkmalschutz-abbruchauftrag-widerspricht-denkmalschutzgesetz-kein-abriss-fuer-gasthaus-weisses-roessl-in-griesbrenner-moeglich OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz, gestern, 11. März 2025 Denkmalschutz-Skandal in Tirol: Bezirksverwaltungsbehörde (BH Innsbruck) „entmachtet“ Bundesdenkmalamt und torpediert Denkmalschutzgesetz! https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250311_OTS0124/denkmalschutz-skandal-in-tirol-bezirksverwaltungsbehoerde-bh-innsbruck-entmachtet-bundesdenkmalamt-und-torpediert-denkmalschutzgesetz mit freundlichen Grüßen Markus Landerer Obmann der Initiative Denkmalschutz tel.: 0699 1024 4216 Rückfragen & Kontakt Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42, https://www.idms.at    

Initiative Denkmalschutz: Denkmalschutz-Skandal in Tirol. Bezirksverwaltungsbehörde „entmachtet“ Denkmalamt

APA-OTS-Presseaussendung, 11. März 2025 Channel: Chronik, Kultur Denkmalschutz-Skandal in Tirol: Bezirksverwaltungsbehörde (BH Innsbruck) „entmachtet“ Bundesdenkmalamt und torpediert Denkmalschutzgesetz! Initiative Denkmalschutz schaltet nach Abrissbeginn Gasthaus „Weißes Rössl“ in Gries/Brenner die Landesvolksanwaltschaft ein! Wien (OTS) – Auch wenn das Landesverwaltungsgericht Tirol einen Abbruchauftrag verfügt hat (LVwG-2023/31/2508-9), basiert dieser ausschließlich auf einem Landesgesetz (Tiroler Bauordnung). Gänzlich unberührt davon gilt weiterhin auch das bundesweit gültige Denkmalschutzgesetz (DMSG), das ebenso einzuhalten ist. So spricht das Bundesdenkmalamt (BDA) in seiner aktuellen Stellungnahme vom 10.3. treffend von einem “Torpedierungsverbot”: “Die Tiroler Bauordnung (…) soll nicht in einer Weise angewandt werden, die das öffentliche Interesse (bundesgesetzlicher) Denkmalschutz torpediert.” Bezirksverwaltungsbehörde negiert Aufgaben des Denkmalschutzes Für die Anwendung des Denkmalschutzes im Sinne einer Gefahrenabwehr ist die örtliche Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, im konkreten Fall die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (§ 31 Abs. 1 DMSG). Diese hat jedoch den BDA-Antrag auf Baustopp am 5.3. aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgewiesen! Da durch die baulichen Absperrungen und das Betretungsverbot eine “Gefahr für Leib und Leben” ausgeschlossen werden kann, wäre eine denkmalschutzrechtliche Bewilligung für den Abriss nötig, die bis dato nicht vorliegt! LVwGT verurteilt BH Innsbruck wegen Auskunftsverweigerung Dieser Tage erst wurde die BH Innsbruck verurteilt, unserem Verein Initiative Denkmalschutz gegenüber rechtswidrig eine Auskunft in der Causa Weißes Rössl verweigert zu haben (LVwG-2024/19/1053-4). Politische und behördliche Aufarbeitung dringend nötig Die Vorgänge rund um das Gasthaus Weißes Rössl gehören sowohl politisch, als auch behördlich in Tirol dringend aufgearbeitet. Der Abbruch ist nun einer Entscheidung einer anhängigen BDA-Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol zuvorgekommen. Nächstes Tiroler Opfer: Die Rotunde in Innsbruck? Auch die denkmalgeschützte Rotunde in Innsbruck ist in einem baulich schlechtem Zustand. Was werden Tiroler Politik und Behörden unternehmen, damit wir keinen zweiten Fall “Weißes Rössl” in Tirol erleben? Rückfragen & Kontakt Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42, https://www.idms.at     PS: Vergleiche auch unsere APA-OTS-Presseaussendungen vom 10. Mai 2024 Initiative Denkmalschutz: Bankrott des Denkmalschutzes in Gries/Brenner – keine Schutzabdeckung nach 1 Jahr sowie 4. Dezember 2023: Denkmalschutz ohne Schutz? Nach Brand in Gries am Brenner im Mai noch immer keine Schutzabdeckung trotz Schnee beim Gasthaus Weißes Rössl! https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/gries-am-brenner-denkmalschutz-ohne-schutz-abdeckung-fehlt   OTS-Stichworte: Denkmalpflege, Ortsbildschutz, Tirol, NGOs, Innsbruck-Land, Architektur, Politik, Immobilien, Recht, Kultur, Bildende Kunst, Kunst, Kunst & Kultur, Bau, Branchen, Wirtschaft und Finanzen, Kriminalität und Justiz