Denkmalamt (Bgld.): Ende des Abriss-Automatismus gefordert!

Anlässlich der beiden aktuellen Abrisse im Burgenland (Jakobhaus in Pöttelsdorf und Altes Lagerhaus in Eisenstadt) meldet sich der Denkmalamt-Abteilungsleiter für das Burgenland, Peter Adam zu Wort: Es gibt einen regelrechten Abriss-Automatismus, alte Bauten würden als „vogelfrei“ gelten und nur zu gerne plattgemacht werden, um Platz für moderne Objekte zu schaffen. Er meint auch, die Kriterien für Denkmal-Unterschutzstellung sind gemäß dem Denkmalschutzgesetz sehr hoch angesetzt [siehe iD-Kommentar unten], sodass das alte Lagerhaus in Eisenstadt nicht geschützt werden konnte. Trotzdem wäre es wünschenswert gewesen, wenn das Gebäude nicht abgerissen wird, sondern in den Neubau integriert wird und fügt hinzu “nur weil ein Gebäude nicht denkmalgeschützt ist, heißt das noch lange nicht, dass man es gleich abreißen soll. Aber wir erleben derzeit leider einer Abriss-Kultur, wie man es zum Beispiel auch am alten Jakobhaus in Pöttelsdorf sieht.” Für Norbert Pingitzer, Landesobservator des Vereins Initiative Denkmalschutz wäre “das Gebäude auf alle Fälle erhaltenswert gewesen. Zumindest über die Erhaltung der Außenhülle sollte nachgedacht werden”. KRONE-WEITERLESEN: https://www.krone.at/2253067 (15.10., “Zu wenig Schutz: Ende des ‘Abriss-Automatismus’ gefordert”); MEINBEZIRK-WEITERLESEN: https://www.meinbezirk.at/eisenstadt/c-lokales/das-alte-lagerhaus-ist-bald-geschichte_a4297572 (16.10., “Abriss in der Rusterstraße Eisenstadt: Das alte Lagerhaus ist bald Geschichte”)

Altes Lagerhaus in Eisenstadt

Das alte Lagerhaus in Eisenstadt aus den 1950er-Jahren soll abgerissen werden, Foto: 2015, (c) Linie29, CC BY-SA 4.0, Wikipedia

Weiterer Medienbericht: 12.10.2020, MeinBezirk: “Abreißen statt Integrieren: Warum reißt man das alte Lagerhaus komplett ab?”: https://www.meinbezirk.at/eisenstadt/c-regionauten-community/warum-reisst-man-das-alte-lagerhaus-komplett-ab_a4290474

Kommentar Initiative Denkmalschutz: Wir können das Problem absolut bestätigen. Zum Abbruch des Jakobhauses in Pöttelsdorf kam es insbesondere auf Grund des großen Ressourcenmangels im Bundesdenkmalamt (personell wie finanziell), und beim alten Lagerhaus in Eisenstadt lag es an den strengen Kriterien im Denkmalschutzgesetz, denn für lokale und regionale Denkmäler sind primär die Bundesländer und die einzelnen Gemeinden zuständig. Im § 1 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz heißt es: “Die Erhaltung liegt dann im öffentlichen Interesse, wenn es sich bei dem Denkmal aus überregionaler oder vorerst auch nur regionaler (lokaler) Sicht umKulturgut handelt, dessen Verlust eine Beeinträchtigung des österreichischen Kulturgutbestandes in seiner Gesamtsicht hinsichtlich Qualität sowie ausreichender [!!!] Vielzahl [!!!], Vielfalt [!!!] und Verteilung [!!!] bedeuten würde. Wesentlich ist auch, ob und in welchem Umfang durch die Erhaltung des Denkmals eine geschichtliche Dokumentation erreicht werden kann.”