Sa., 8. März 2025: Kundgebung “Rettet den Khleslplatz!”
Die Initiative Khleslplatz lädt ein (mit Unterstützung der Initiative Denkmalschutz).
Zeit: 10:30 Uhr – Ort: Khleslplatz, 1120 Wien (Nähe U6 Station “Am Schöpfwerk”)
Die Bürgerinitiative Khleslplatz erwartet Redner aus Politik und Gesellschaft (u.a. unsere Initiative Denkmalschutz), und wir demonstrieren friedlich am Platz. Zahlreiches Kommen erwünscht – Bringt Freunde und Bekannte mit! Forderung: Die Schutzzone Khleslplatz muss bewahrt werden! Der Khleslplatz darf nicht verbaut werden! Erfahre die negativen Konsequenzen der Umwidmung! Lerne diesen schönen Dorfplatz kennen.
Drei Forderungen: 1. Keine Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans im gesamten Bereich der Schutzzone Khleslplatz, um dessen historisches und kulturelles Erbe zu bewahren +++ 2. Klare Absage an jede schrittweise Aufweichung von Schutzbestimmungen, die zugunsten wirtschaftlicher Interessen vorgenommen werden könnten +++ 3. Entflechten der Widmung für den Khleslplatz von der notwendigen Widmung für die Neue Schule “An den Eisteichen”.
Grund: Entwurf Flächenwidmung Khleslplatz: Khleslplatz 3 und 8: Gartenanlagen werden zu Bauklasse II, ermöglicht Bebauung mit fünfgeschoßigen Gebäuden +++ Khleslplatz 3 und Nr. 2: Verkleinerung “Bereinigung” der Schutzzone, exakt für ein Bauvorhaben, welches damit außerhalb der Schutzzone +++ Khleslplatz: Besondere Bestimmung BB8: die Errichtung von ober- und unterirdischen Gebäuden ist untersagt wird ersatzlos gestrichen wodurch unterirdische Garagen ermöglicht werden
Schutzzone wird untergraben: Bereits 1973 wurde eine Schutzzone errichtet (als eine der ersten in Wien), um das Ortsbild sowie die bauliche Struktur zu bewahren, die Schutzzone wird durch die Umwidmung auf Bauklasse II untergraben, die Schutzzone wird anlassbezogen verkleinert, womit eine Bebauung ohne Rücksicht auf das Ensemble ermöglicht wird, es wird ein Präzedenzfall geschaffen, wodurch das weitere Untergraben der Schutzzone geebnet wird.
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2018/08/1120_Altmannsdorf_Castle_3_Wikipedia_a.jpg150200IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2025-01-31 22:12:412025-05-10 15:45:32Demo (Sa., 8.3.): Rettet den Khleslplatz
Sa., 30. Mai 2026: Volksgarten, Heldenplatz, Burggarten – Führung
Es führt Kunsthistorikerin und Expertin für Gartenkunst, ao Univ. Prof. i.R. Dr. Eva Berger. Wir lernen den Volksgarten als vom Kaiserhaus beauftragte erste öffentlich zugängliche, 1823 eröffnete Parkanlage, den Heldenplatz, gegründet als Paradeplatz für das Militär vor der Hofburg und den Burggarten, als Hof- oder Kaisergarten als 1823 fertiggestellten ersten größeren Privatgarten des Kaiserhauses kennen. Die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und im frühen 20. Jahrhundert erfolgten Veränderungen werden ebenso wie die heutigen Nutzungen erläutert. Dauer der Führung über zwei Stunden.
Treffpunkt: 10:00 Uhr, vor dem Theseustempel im Volksgarten, 1010 Wien
Anmeldung erforderlich. Spende für Führung erbeten: ab € 17.- pro Person
Freitag, 11. November 2022, Besuch in der Werkstätte der J. & L. Lobmeyr Glas- und Lustermanufaktur
Das Traditionsunternehmen wurde 1823 von Josef Lobmeyr sen. in der Wiener Weihburggasse gegründet, Sohn Ludwig wurde zum bedeutendsten Protagonisten der österreichisch-böhmischen Glasherstellung und präsentierte die Firma auf den ersten Weltausstellungen. 1864 ist er Mitgründer des heutigen Museums für angewandte Kunst in Wien. Ludwigs Neffe Stefan Rath sen. (1902–1960) führte Lobmeyr in die Moderne und war 1912 Mitgründer des Österreichischen Werkbunds. Mit Josef Hoffmann und den Künstlern der Wiener Werkstätte entstanden Klassiker. Hans Harald Rath (1938–1968) baute die österreichische Glaserzeugung nach dem Krieg wieder auf und revolutioniert den Kristallluster. Ein Beispiel ist der Mittelluster der Wiener Staatsoper. Heute wird das weltweit bekannte Unternehmen von Andreas, Leonid und Johannes Rath erfolgreich geführt. Bei der Betriebsführung bekommen wir Einblicke in diese faszinierende Handwerksarbeit. +++ Vgl. Wikipedia-Eintrag ” J. & L. Lobmeyr”: https://de.wikipedia.org/wiki/J._%26_L._Lobmeyr
Zeit: 10:45 Uhr – Ort: Salesianergasse 9, 1030 Wien
Führungsbeitrag inkl. Spende: € 15
Anmeldung erforderlich
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2022/10/Lobmeyr-Image-Fotos.png237522IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2022-09-07 16:02:322023-02-04 23:30:49Besuch Werkstätte J. & L. Lobmeyr Glas- und Lustermanufaktur (Fr., 11.11.)
Sa., 13. April 2024: Das ehem. Kerzengeschäft Retti am Kohlmarkt
Hans Holleins erster Auftrag sorgte 1965 für großes Aufsehen. Der junge Architekt zeigte in diesem auffallenden Geschäftsportal sein Interesse für die Raumfahrt und das Weltall und erhielt dafür den internationalen „Reynolds Memorial Award“. Seit 1985 unter Denkmalschutz, wurde das Geschäft vor kurzem umfassend restauriert, von späteren Ein- und Umbauten befreit und u.a. das originale Beleuchtungskonzept wiederhergestellt. Es wird aktuell als Keramikkunst-Galerie („Ceramic Art Space“) zwischengenützt. Frau Dr. Barbara Neubauer, die das Geschäft betreibt, ist passender Weise die ehemalige Präsidentin des Bundesdenkmalamts und wird uns dieses Kulturdenkmal näherbringen.
Zeit: 9:55 Uhr – Ort: Kohlmarkt 10, 1010 Wien
Anmeldung erforderlich, Spendenbeitrag: ab € 10 pro Person erbeten,
Do., 5. Juni 2025: Looshaus, Renoviertes Geschäftslokal der Firma Schullin
Führung durch Lukas Schullin persönlich. Das so genannte Looshaus wurde Ende 1909 vom berühmten Architekten Adolf Loos für den Herrenausstatter Goldman & Salatsch errichtet, sorgte das bemerkenswerte Haus am Michaelerplatz schon damals für Aufsehen, als Kaiser Franz Joseph II. es „Haus ohne Augenbrauen“ bezeichnet haben soll. Nach den jüngsten Renovierungen, bei jenen die historische Architektur des Geschäftes im Erdgeschoß neu belebt und z.B. Originalteile im Eingangsportal freigelegt wurden, ist vor wenigen Monaten der Familienbetrieb Schullin mit seiner Uhrmacher-Werkstatt und dem Schmuckgeschäft eingezogen. +++ Vgl. u.a. Medienbericht vom 31.3.2025: “Einzug mit Strahlkraft: Schullin erweckt das Looshaus Wien zu neuem Luxusleben” (in: DerJuwelier.at)
31. März. 2025 12:55
Treffpunkt: 17:50 Uhr (Beginn: 18:00 Uhr), Loos-Haus am Michaelerplatz 3, 1010 Wien
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird
Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Allgemein
die Initiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Informationszugang für alle Bürger sowie Parteistellung für NGOs in allen baurechtlichen Verfahren ein, die das öffentliche Interesse im Sinne der Stadtbilderhaltung und des Kulturgüterschutzes betreffen. Weiters eine bürgerfreundlichere und extensivere Handhabung bzw. allfällige Novellierung des Wiener Auskunftspflichtgesetzes in dieser Hinsicht. Im Zweifel sind die Bestimmungen dieses Gesetzes zu Gunsten des um Auskunft Ersuchenden anzuwenden. (vgl. Petition der Initiative Denkmalschutz: „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 2; eingebracht am 21. August 2013).
ad Ziel der aktuellen Bauordnungsnovelle, u. a. „Schaffung der Rechtsgrundlage für die elektronische Abwicklung von Bauverfahren“:
Grundsätzlich wird die Digitalisierung und die elektronische Abwicklung begrüßt. Hier sollten jedoch im Sinne der Bürgernähe weiter reichende Änderungen vorgenommen werden. So möge auch die öffentliche Auflage „Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne“ online eine Rechtsverbindlichkeit erhalten (Begründung: Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass wichtige Beilagen (z.B. Unterlagen zur Umweltprüfung) erst verspätet online veröffentlicht wurden). Ebenso möge das Amtsblatt endlich online veröffentlicht werden (wie in vielen anderen Gemeinden, Beispiel: „Elektronisches Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg“).
ad § 2 Abs. 5: Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne
Unser Verein Initiative Denkmalschutz – der bekanntermaßen in den letzten 12 Jahren Dutzende Stellungnahmen abgegeben hat – fordert, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sowie der jeweiligen örtlichen Bezirksvertretung zu Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufeinander zeitlich abzustimmen. D.h. es wäre zu garantieren, dass die örtliche Bezirksvertretung erst nach Ende der öffentlichen Auflagefrist ihre Stellungnahme beschließt. Dabei wäre zusätzlich darauf zu achten, dass alle im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen auch den jeweiligen Bauausschussmitgliedern der Bezirke – vor ihrer abschließenden ‘Vorberatung zur Abgabe der Bezirksstellungnahme’ in ihrer Bauausschusssitzung – zur Kenntnis gebracht werden, um diese ggf. inhaltlich in die Bezirksstellungnahme einfließen lassen zu können. Die Änderung der Bauordnung vom Dezember 2018 (LGBl. Nr. 69/2018 ) hat – mit einer Verkürzung der Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen von 3 auf 2 Monate – diese Problematik noch verschärft. Auch die qualitative Unterscheidung zwischen “wesentlichen” und “unwesentlichen” Abänderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen – wie damals beschlossen – möge aus oben genannten Gründen ebenso rückgängig gemacht werden. Denn diese Unterscheidung öffnet einer gewissen Willkür, was als “wesentlich” und “unwesentlich” zu gelten hat, Tür und Tor (so könnten auch heikle Gebiete in mehrere kleine “unwesentliche” Änderungen aufgesplittet werden), sondern auch die Rechte der Bürger noch mehr reduzieren (Fristverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger auf vier Wochen, Verkürzung der Frist für die Bezirke auf einen Monat; keine Möglichkeit mehr des Studiums der Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung, weil nicht mehr vorgesehen).
Begründung: Die in die Bezirksvertretung gewählten Mandatare sollen die politischen Interessen der Bevölkerung im Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut und können die Stellungnahmen der Bürger und NGOs besonders gut beurteilen. Daher wäre es zielführender, wenn die Bezirksvertreter diese Stellungnahmen in ihren eigenen Stellungnahmen berücksichtigen könnten. Dies ist aber nur dann gewährleistet, wenn die öffentliche Auflagefrist abgewartet wird. Die Stellungnahme der Bezirksvertretung bildet eine sehr wichtige Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und hat wesentlichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte. Stellungnahmen der Bürger haben, wenn sie in die Bezirksstellungnahme einfließen, viel größere Aussichten, im Gemeinderatsbeschluss indirekt berücksichtigt zu werden. Dies wäre ein erster Schritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Wien ernster zu nehmen, zumal sich die Stadt Wien 1996 mit dem Beitritt zur Charta von Aalborg sogar verpflichtet(!) hat, die Bürger „an den lokalen Entscheidungsprozessen“ zu beteiligen. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung abschließend zu beraten und zu beschließen, stößt hingegen viele Bürger vor den Kopf. Wenn nicht einmal die Bezirkspolitiker Interesse an der Meinung der Bürgerinnen und Bürger haben, warum sollte dann der Gemeinderat größeres Interesse an einzelnen Stellungnahmen zeigen?
ad § 3: Fachbeirat
Neben der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Ergänzung des Fachbeirats um eine Expertenperson auf dem Gebiet des Klimaschutzes und Energiewesens, wäre es auch Sicht der Initiative Denkmalschutz unbedingt notwendig, dass auch entsprechende Ersatzmitglieder der einzelnen Fachbereiche bestellt werden.
Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass sich einzelne Fachexperten für Befangen erklären, sodass das entsprechende Fachgebiet in der Fachbeiratsstellungnahme keinerlei Berücksichtigung finden kann. So geschehen schon mehrfach beim Experten auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Beispiel: Planentwurf Nr. 8139, 1. Fachbeiratsstellungnahme aus 2016; denkmalgeschütztes, ehemaliges Otto Wagner Spital Areal am Steinhof im 14. Bezirk; Plandokument Nr. 8048 aus 2017, denkmalgeschütztes Spital beim Elisabethinenkloster an der Landstraßer Hauptstraße 4a im 3. Bezirk), aber auch auf dem Gebiet der Raumplanung (Beispiel: Plandokument 8177 aus 2016, Laxenburger Straße 244-256 im 23. Bezirk).
ad § 60 Abs. 1 lit. d: Abbruch von Bauwerken
Notwendige Adaptierung/Verbesserung im Hinblick auf den Stadtbildschutz bzgl. Begründungen für Abbruchbewilligungen von Bauwerken trotz Feststellung der Erhaltungswürdigkeit durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung). Derzeitige Formulierung: „Für Bauwerke in Schutzzonen und Gebäude (…) darf die Abbruchbewilligung nur erteilt werden, wenn (…) sein Bauzustand derart schlecht ist, dass eine Instandsetzung technisch unmöglich ist oder nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen bewirkt werden kann.“ Insbesondere wie die Kriterien der „wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen“ definiert werden, liegen in der Bauordnung im Dunkeln. Beispiel: In der Stadt Salzburg konnte bisher in einem Wirtschaftlichkeitsgutachten der Vergleich der Nutzfläche des Altbaus zum Neubau hinzugerechnet werden, sodass eine in seiner Nutzfläche deutlich vergrößerte Neubauplanung sehr rasch zu einer „Unwirtschaftlichkeit“ gegenüber der Erhaltung des Altbaus führte. In Hinkunft sollen die Kriterien in Salzburg dahingehend geändert werden, dass nur mehr die gleiche Nutzfläche von Alt- und Neubau verglichen werden darf, so das Vorhaben der Salzburger Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler (in: Salzburger Nachrichten vom 8. Mai 2020, Beilage Lokalausgabe: „Erhaltungsgebot wird durch Weisung gestärkt. Strengere Richtlinien sollen weitere Abrisse der Häuser in der Stadt Salzburg verhindern“).
Begründung: Allzu oft werden Bewilligungen für erhaltenswürdige, historisch bedeutende Gebäude erteilt, obwohl die zuständige MA 19 die Erhaltungswürdigkeit festgestellt hat (z.B. unlängst die Bewilligung zum Abbruch des historischen Klinikgebäudes der ehemaligen 1. Medizinischen Klinik in der Lazarettgasse 14 bzw. am Lazarettgassenweg im 9. Bezirk). Hier müsste – wie schon von unserem Verein in der Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“ (eingebracht am 21. August 2013; Punkt 3: „Vorrang bei Feststellung ‚öffentliches Interesse‘ durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) vor der Entscheidung der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) auf Erteilung einer Abbruchbewilligung“) „Vorrang bei Feststellung „öffentliches Interesse“ durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) vor der Entscheidung der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) auf Erteilung der Abbruchbewilligung gegeben werden, insbesondere unter dem Aspekt des § 129 Abs. 2 Bauordnung für Wien. Darin wird festgehalten, dass der Eigentümer ohnedies dafür zu sorgen hat, „dass die Bauwerke (…) in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften dieser Bauordnung entsprechendem Zustand erhalten werden (…)“. Wie kann es also sein, dass allzu oft erhaltenswerte Altbauten trotz Feststellung der Erhaltungswürdigkeit abgerissen werden? Gibt es keine wirkungsvollen Konsequenzen bzw. werden diese seitens der Baupolizei unterlassen, sodass der „Bauzustand“ der Gebäude „derart schlecht“ werden können?
Weiters wird angeregt, dass der Stichtag 1.1.1945 bzgl. Prüfung Erhaltungswürdigkeit („Bestätigung des Magistrats“; MA 19) auch auf Bauten der Nachkriegszeit und der Moderne ausgedehnt werden.
ad § 70a: Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren
die Einreichungen der Bauvorhaben mögen im Amtsblatt veröffentlicht werden, damit die Anrainer ihre Rechte wahrnehmen können, was bei einem vereinfachten Verfahren wie beim § 70 a besonders wichtig wäre.
ad 135: Strafen
die Verschärfung von Strafen und darüber hinausgehende Sanktionen bei Bauordnungswidrigkeiten im Sinne einer tatsächlich abschreckenden Wirkung (wie die Wiederherstellung eines zerstörten Hauses), statt Geldstrafen in der Höhe von „Beträgen aus der Portokasse“. Informationsfreiheit für Bürger, die wirksam gewordenen Sanktionen zu erfahren (Beispiel: Illegaler Abbruch in Neustift am Walde 58 im Jahr 2007. Auskunft dazu wurde unserem Verein verwehrt. Vgl. auch OTS „Baupolizei stellt illegale Abbrucharbeiten in Schutzzone ein!“ vom 17. April 2007: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20070417_OTS0220). Insbesondere im Hinblick auf das absichtliche Verfallen lassen wäre eine Verschärfung im Sinne des Stadtbildschutzes von besonders großer Bedeutung. (vgl. auch Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 5 (eingebracht am 21. August 2013).
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)
Samstag, 4. November 2023: Das sanierte Parlamentsgebäude in Wien. Spezialführung mit Architektur-Schwerpunkt
Das historistische Parlamentsgebäude wurde 1874 bis 1883 nach Plänen von Theophil Hansen erbaut. Nach über fünfjähriger Generalsanierung (2017-2023) mit Fokus auf den Denkmalschutz erstrahlt der Ringstraßenbau nun im neuen Glanz. Der Plenarsaal im 1950iger Jahre-Design von Max Fellerer und Eugen Wörle mit Glaskuppel, ein neues Besucherzentrum unter der Säulenhalle sowie das Dachgeschoß mit öffentlich zugänglichem Gastronomiebetrieb zählen zu den Neuheiten des spektakulären Umbaus.
Treffpunkt: 10:45 Uhr, Besuchereingang hinter dem Pallas-Athene-Brunnen, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
Anmeldung und Lichtbildausweis erforderlich!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2012/02/1017_Wien_Parlament.jpg12001600IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2023-07-31 20:55:532023-11-18 23:35:51Parlamentsgebäude Wien (Sa., 04.11.)
Augarten-Initiativen fordern Baustopp während Gesprächen
Wien (OTS) – Erst heute Abend soll unter Beteiligung der Bürgerinitiativen ein Runder Tisch auf Einladung von Frau Mag. Vassilakou zum Thema Augarten stattfinden. Die Bürgerinitiativen haben ihre Bereitschaft zum Runden Tisch bekundet, jedoch Ergebnisoffenheit und Baustopp für die Konzerthalle der Wiener Sängerknaben gefordert. Zwar soll es Ergebnisoffenheit geben, doch ist dazu eine …
Begleitende vertrauensbildende Maßnahme notwendig
Ein echter, ergebnisoffener Dialog setzt voraus, dass durch weitere Baumaßnahmen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. Stimmt der Bauwerber dem nicht zu, gibt er von vorneherein zu erkennen, dass er nicht bereit ist, auch nur einen Zentimeter von dem auf mehr als fragwürdige Grundlagen gestützten Bau abzurücken.
Fragen zum Thema Denkmalschutz und Stadtbildschutz im Zuge der Landtags- und Gemeinderatswahlen am 10. Oktober 2010
Der folgende Fragenkatalog wurde am 11. August 2010 von der Initiative Denkmalschutz an die bei der Wiener Landtagswahl voraussichtlich kandidierenden politischen Parteien geschickt. Antworten: siehe unten (update 08.10.2010: auch die SPÖ hat noch geantwortet)
1/ Schutzzonen
Leider bieten Schutzzonen oftmals keinen ausreichenden Schutz, um schützenswerte Gebäude vor negativen Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes bzw. vor einem Abriss zu bewahren. Insbesondere voluminöse Dachgeschoßausbauten, aufgesetzte Staffelgeschoße und die Veränderung von historischen Dachaufbauten (Giebeln, Kuppeln, etc.) sowie der Fenstertausch von Kasten- in Isolierfenster haben sich in den letzen Jahren sehr negativ auf das historische Stadtbild innerhalb dieser Zonen ausgewirkt. Auch finden vermehrt Abbrüche in Schutzzonen statt, die mit der Begründung der „technischen“ bzw. „wirtschaftlichen Abbruchreife“ seitens der Baupolizei (MA 37) bewilligt werden, obwohl die Behörde den Nachweis des Vorliegens der technischen / wirtschaftlichen Abbruchreife teils völlig unzureichend prüft (z.B. Sigmundsgasse 5). Und auch die Konsequenzen bei illegalen Abbrüchen scheinen eher für den Abbruch förderlich als abschreckend zu sein.
Fragen:
– Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um Gebäude, die sich in Schutzzonen befinden, besser zu schützen?
– Sind Sie für eine Ausweitung der Schutzzonen, wie sie die Stadt Wien 1996 angedacht, aber bis heute nur in geringem Ausmaß umgesetzt hat?