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Heiligenstädter Friedhof – Führung

Sa., 9. Mai 2026: Heiligenstädter Friedhof – Führung

“Von Nilpferden, der Vienna und der Stimme Österreichs” – Ein kultur- und kunsthistorischer Spaziergang durch den Heiligenstädter Friedhof mit dem Döblinger Landschaftshistoriker Dr. Christian Hlavac. Nach Auflösung des alten Heiligenstädter Friedhofs auf dem Areal der 1894-98 neu erbauten katholischen Pfarrkirche hl. Michael (Hohe Warte 72) wurde der neue Friedhof, am Schreiberbach sowie am Fuß der Weingärten des Nussbergs gelegen, 1873 eröffnet und 1897/98, 1910 sowie in der Zwischenkriegszeit erweitert. Nach einem Gemeinderatsbeschluss im Jahr 1953 zur Auflösung mehrerer Friedhöfe in Wien, war der Heiligenstädter Friedhof bis 1980 von der Zerstörung bedroht. Begraben sind u.a.: Karlheinz Hackl, Niki Lauda, Walter Berry, Udo Proksch sowie der Architekt, Denkmalpfleger und Archäologe Alois Hauser und die Architekten Carl Appel und Heinrich Schmid. Dauer der Führung: ca. 1,5 bis 2 Stunden +++ Der Heiligenstädter Friedhof auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Heiligenst%C3%A4dter_Friedhof

Treffpunkt: 10:00 Uhr, , Haupteingang Wildgrubgasse 20, 1190 Wien (öffentliche Anfahrt mit Straßenbahnlinie 38 (Endstation) bzw. Autobus 38A, Haltestelle Grinzing)

Anmeldung erforderlich. Spende für Führung erbeten: ab € 17.- pro Person


Ehem. Kerzengeschäft Retti (Sa., 23.03.)

Sa., 23. März 2024: Das ehem. Kerzengeschäft Retti am Kohlmarkt

Hans Holleins erster Auftrag sorgte 1965 für großes Aufsehen. Der junge Architekt zeigte in diesem auffallenden Geschäftsportal sein Interesse für die Raumfahrt und das Weltall und erhielt dafür den internationalen „Reynolds Memorial Award“. Seit 1985 unter Denkmalschutz, wurde das Geschäft vor kurzem umfassend restauriert, von späteren Ein- und Umbauten befreit und u.a. das originale Beleuchtungskonzept wiederhergestellt. Es wird aktuell als Keramikkunst-Galerie („Ceramic Art Space“) zwischengenützt. Frau Dr. Barbara Neubauer, die das Geschäft betreibt, ist passender Weise die ehemalige Präsidentin des Bundesdenkmalamts und wird uns dieses Kulturdenkmal näherbringen.

Zeit: 9:55 Uhr – Ort: Kohlmarkt 10, 1010 Wien

Anmeldung erforderlich, Spendenbeitrag: ab € 10 pro Person erbeten,

 

Linktipps:

Auf Nextroom (Verein für Architekturvermittlung): https://www.nextroom.at/building.php?id=2341

Eintrag im Buch “Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert” (Band III/1) von Friedrich Achleitner: https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/9783035602227-044/html?lang=de

“Retti und die Folgen” auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Hollein#Retti_und_die_Folgen

 

Eine Wiederholung der Führung gibt es am Samstag, dem 13. April 2024 (gleiche Uhrzeit)

 

Change.org-Petition und Demo (Sa., 11.1.): Gegen den Abriss der Gründerzeithäuser Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41 im Zuge des U5-Baus

Change.org-Petition und Demo (Sa., 11.1.) gegen den Abriss der Gründerzeithäuser Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41 im Zuge des U5-Baus

Architekturrebellion Österreich und die Initiative Denkmalschutz laden zur Versammlung am Elterleinplatz ein, um gegen die geplanten Abrisse der historischen Gebäude Elterleinplatz 8 (17. Bezirk) und Währinger Gürtel 41 (18. Bezirk) durch die Wiener Linien zu protestieren (vgl. Presseaussendung vom 9.12.). Durch diese Abrisse im Zuge des U5-Baus wird nicht nur unnötig das historische Stadtbild Wiens und die Grätzlstruktur empfindlich gestört, sondern es werden ohne Not gut funktionierende und vermietete Wohn- und Geschäftsflächen abgerissen.

Online-Petition für die Erhaltung unterzeichnen:

https://chng.it/crk5FzT2Lm

Demonstration Treffpunkt: Samstag, 11. Jänner, 10:30 Uhr, Elterleinplatz 8 (beim Alszauberbrunnen), 1170 Wien

Mit der Demonstration wollen wir dagegen ein Zeichen setzen: Für den Schutz unseres baukulturellen Erbes, mehr Transparenz seitens der Wiener Linien und eine städtebauliche Lösung, die den U-Bahnbau in das historische Stadtbild nahtlos und respektvoll eingliedert, statt Ensembles zu zerreißen. Partizipation ist notwendig, um das Bewusstsein in der Bevölkerung für diese Abrisse zu schärfen, wurden die Abrisse doch eigentlich bis diesen Sommer trotz der sonst reichlichen Informationen zum U5 Bau de facto von Seiten der Stadt und Wiener Linien verschleiert. Die technische Möglichkeit zum Erhalt der betroffenen Gebäude bzw. derer Fassaden bestünde mit Rückblick auf die zahlreichen Stationen der Wiener U-Bahn in Bestandsgebäude sicher, doch sind weitere Informationen und Erwägungen zum Abriss für die Bevölkerung nicht zugänglich.

Im Zuge der Demonstration haben wir auch parallel eine Change.org-Petition gestartet, da eine Petition nach Landesgesetz vom zuständigen Magistrat der Stadt Wien mit einer fadenscheinig anmutenden Begründung abgelehnt wurde. Damit wollen wir aufzeigen, dass sowohl EinwohnerInnen als auch BesucherInnen Wiens das Stadtbild nicht egal ist !

Hier Online-Petition unterzeichnen: https://chng.it/crk5FzT2Lm

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme bzw Berichterstattung!

Mag. Stephan Erath, Für Architekturrebellion Österreich
https://www.instagram.com/architekturrebellion_austria
mobil: 0681 / 8113 70 46

Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
https://www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 / 1024 4216

Dominikanerkirche Wien – Innenrestaurierung (Sa., 26.11.)

Samstag, 26. November 2022, Die Innenrestaurierung der Dominikanerkirche

Die denkmalgerechte Innenrestaurierung der Dominikanerkirche in Wien. Sonderführung durch Architekt DI Thomas Kratschmer. Die Dominikanerkirche St. Maria Rotunda, Wiens erste frühbarocke Kirche, erstrahlt seit kurzem im neuen Glanz. Die aufwendige Generalsanierung der 1631-1634 erbauten Ordenskirche wurde heuer nach zweijähriger Renovierungszeit abgeschlossen. So konnte z.B. der unter der Flachkuppel liegende Freskenzypklus, der die Lebensgeschichte Mariens und das Verkündigungsbild darstellt und im Laufe der Jahrhunderte mehrfach übermalt wurde, nach Beseitigung der Beschädigungen und Reinigung wieder so hergestellt werden, wie er zu seiner Zeit entstanden ist. +++ Linktipps: https://de.wikipedia.org/wiki/Dominikanerkirche_(Wien) sowie 5min Video zur Restaurierung: https://www.youtube.com/watch?v=GC4qOJopunw
Die Führungen werden jeweils in sehr kleinen Gruppen durchgeführt, deshalb bitte bei der Anmeldung die gewünschte Uhrzeit bekannt geben.
Zeit “Gruppe 1”: 10:15 Uhr
Zeit “Gruppe 2”: 12:15 Uhr
Dauer der Führung: ca. 1 Stunde
Ort: Postgasse 4a, 1010 Wien
Anmeldung erforderlich. Spendenbeitrag: ab € 9
Bei großem Interesse ist eine weitere Führung im Spätwinter/Frühjahr 2023 geplant (oder bitte ggf. jetzt schon Interesse bekunden).

John

Demo (Sa., 8.3.): Rettet den Khleslplatz

Sa., 8. März 2025: Kundgebung “Rettet den Khleslplatz!”

Die Initiative Khleslplatz lädt ein (mit Unterstützung der Initiative Denkmalschutz).

Zeit: 10:30 Uhr – Ort: Khleslplatz, 1120 Wien (Nähe U6 Station “Am Schöpfwerk”)

Die Bürgerinitiative Khleslplatz erwartet Redner aus Politik und Gesellschaft (u.a. unsere Initiative Denkmalschutz), und wir demonstrieren friedlich am Platz. Zahlreiches Kommen erwünscht – Bringt Freunde und Bekannte mit!
Forderung: Die Schutzzone Khleslplatz muss bewahrt werden! Der Khleslplatz darf nicht verbaut werden! Erfahre die negativen Konsequenzen der Umwidmung! Lerne diesen schönen Dorfplatz kennen.

Petition unterzeichnen: Hier können Sie die Petition “Rettet den Khleslplatz” noch digital (per ID Austria) unterzeichnen. Jede Signatur zählt: https://petitionen.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=ed2c69d688ea4f5abeb108c46d097f04 (Vgl. auch aktuelle öffentliche Auflage zur Umwidmung (bis 13. März kann eine Stellungnahme abgegeben werden): https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/8387.html).

Drei Forderungen: 1. Keine Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans im gesamten Bereich der Schutzzone Khleslplatz, um dessen historisches und kulturelles Erbe zu bewahren +++ 2. Klare Absage an jede schrittweise Aufweichung von Schutzbestimmungen, die zugunsten wirtschaftlicher Interessen vorgenommen werden könnten +++ 3. Entflechten der Widmung für den Khleslplatz von der notwendigen Widmung für die Neue Schule “An den Eisteichen”.

Grund: Entwurf Flächenwidmung Khleslplatz: Khleslplatz 3 und 8: Gartenanlagen werden zu Bauklasse II, ermöglicht Bebauung mit fünfgeschoßigen Gebäuden +++ Khleslplatz 3 und Nr. 2: Verkleinerung “Bereinigung” der Schutzzone, exakt für ein Bauvorhaben, welches damit außerhalb der Schutzzone +++ Khleslplatz: Besondere Bestimmung BB8: die Errichtung von ober- und unterirdischen Gebäuden ist untersagt wird ersatzlos gestrichen wodurch unterirdische Garagen ermöglicht werden

Schutzzone wird untergraben: Bereits 1973 wurde eine Schutzzone errichtet (als eine der ersten in Wien), um das Ortsbild sowie die bauliche Struktur zu bewahren, die Schutzzone wird durch die Umwidmung auf Bauklasse II untergraben, die Schutzzone wird anlassbezogen verkleinert, womit eine Bebauung ohne Rücksicht auf das Ensemble ermöglicht wird, es wird ein Präzedenzfall geschaffen, wodurch das weitere Untergraben der Schutzzone geebnet wird.

Volksgarten, Heldenplatz, Burggarten – Führung

Sa., 30. Mai 2026: Volksgarten, Heldenplatz, Burggarten – Führung

Es führt Kunsthistorikerin und Expertin für Gartenkunst, ao Univ. Prof. i.R. Dr. Eva Berger. Wir lernen den Volksgarten als vom Kaiserhaus beauftragte erste öffentlich zugängliche, 1823 eröffnete Parkanlage, den Heldenplatz, gegründet als Paradeplatz für das Militär vor der Hofburg und den Burggarten, als Hof- oder Kaisergarten als 1823 fertiggestellten ersten größeren Privatgarten des Kaiserhauses kennen. Die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und im frühen 20. Jahrhundert erfolgten Veränderungen werden ebenso wie die heutigen Nutzungen erläutert. Dauer der Führung über zwei Stunden.

Treffpunkt: 10:00 Uhr, vor dem Theseustempel im Volksgarten, 1010 Wien

Anmeldung erforderlich. Spende für Führung erbeten: ab € 17.- pro Person


Paragrah

Wien: Stellungnahme Bauordnungsnovelle

Wien, 18. Mai 2020

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Allgemein

die Initiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Informationszugang für alle Bürger sowie Parteistellung für NGOs in allen baurechtlichen Verfahren ein, die das öffentliche Interesse im Sinne der Stadtbilderhaltung und des Kulturgüterschutzes betreffen. Weiters eine bürgerfreundlichere und extensivere Handhabung bzw. allfällige Novellierung des Wiener Auskunftspflichtgesetzes in dieser Hinsicht. Im Zweifel sind die Bestimmungen dieses Gesetzes zu Gunsten des um Auskunft Ersuchenden anzuwenden. (vgl. Petition der Initiative Denkmalschutz: „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 2; eingebracht am 21. August 2013).

ad Ziel der aktuellen Bauordnungsnovelle, u. a. „Schaffung der Rechtsgrundlage für die elektronische Abwicklung von Bauverfahren“:

Grundsätzlich wird die Digitalisierung und die elektronische Abwicklung begrüßt. Hier sollten jedoch im Sinne der Bürgernähe weiter reichende Änderungen vorgenommen werden. So möge auch die öffentliche Auflage „Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne“ online eine Rechtsverbindlichkeit erhalten (Begründung: Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass wichtige Beilagen (z.B. Unterlagen zur Umweltprüfung) erst verspätet online veröffentlicht wurden). Ebenso möge das Amtsblatt endlich online veröffentlicht werden (wie in vielen anderen Gemeinden, Beispiel: „Elektronisches Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg“).

ad § 2 Abs. 5: Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne

Unser Verein Initiative Denkmalschutz – der bekanntermaßen in den letzten 12 Jahren Dutzende Stellungnahmen abgegeben hat – fordert, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sowie der jeweiligen örtlichen Bezirksvertretung zu Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufeinander zeitlich abzustimmen. D.h. es wäre zu garantieren, dass die örtliche Bezirksvertretung erst nach Ende der öffentlichen Auflagefrist ihre Stellungnahme beschließt. Dabei wäre zusätzlich darauf zu achten, dass alle im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen auch den jeweiligen Bauausschussmitgliedern der Bezirke – vor ihrer abschließenden ‘Vorberatung zur Abgabe der Bezirksstellungnahme’ in ihrer Bauausschusssitzung – zur Kenntnis gebracht werden, um diese ggf. inhaltlich in die Bezirksstellungnahme einfließen lassen zu können. Die Änderung der Bauordnung vom Dezember 2018 (LGBl. Nr. 69/2018 ) hat – mit einer Verkürzung der Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen von 3 auf 2 Monate – diese Problematik noch verschärft. Auch die qualitative Unterscheidung zwischen “wesentlichen” und “unwesentlichen” Abänderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen – wie damals beschlossen – möge aus oben genannten Gründen ebenso rückgängig gemacht werden. Denn diese Unterscheidung öffnet einer gewissen Willkür, was als “wesentlich” und “unwesentlich” zu gelten hat, Tür und Tor (so könnten auch heikle Gebiete in mehrere kleine “unwesentliche” Änderungen aufgesplittet werden), sondern auch die Rechte der Bürger noch mehr reduzieren (Fristverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger auf vier Wochen, Verkürzung der Frist für die Bezirke auf einen Monat; keine Möglichkeit mehr des Studiums der Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung, weil nicht mehr vorgesehen).

Begründung: Die in die Bezirksvertretung gewählten Mandatare sollen die politischen Interessen der Bevölkerung im Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut und können die Stellungnahmen der Bürger und NGOs besonders gut beurteilen. Daher wäre es zielführender, wenn die Bezirksvertreter diese Stellungnahmen in ihren eigenen Stellungnahmen berücksichtigen könnten. Dies ist aber nur dann gewährleistet, wenn die öffentliche Auflagefrist abgewartet wird. Die Stellungnahme der Bezirksvertretung bildet eine sehr wichtige Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und hat wesentlichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte. Stellungnahmen der Bürger haben, wenn sie in die Bezirksstellungnahme einfließen, viel größere Aussichten, im Gemeinderatsbeschluss indirekt berücksichtigt zu werden. Dies wäre ein erster Schritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Wien ernster zu nehmen, zumal sich die Stadt Wien 1996 mit dem Beitritt zur Charta von Aalborg sogar verpflichtet(!) hat, die Bürger „an den lokalen Entscheidungsprozessen“ zu beteiligen. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung abschließend zu beraten und zu beschließen, stößt hingegen viele Bürger vor den Kopf. Wenn nicht einmal die Bezirkspolitiker Interesse an der Meinung der Bürgerinnen und Bürger haben, warum sollte dann der Gemeinderat größeres Interesse an einzelnen Stellungnahmen zeigen?

ad § 3: Fachbeirat

Neben der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Ergänzung des Fachbeirats um eine Expertenperson auf dem Gebiet des Klimaschutzes und Energiewesens, wäre es auch Sicht der Initiative Denkmalschutz unbedingt notwendig, dass auch entsprechende Ersatzmitglieder der einzelnen Fachbereiche bestellt werden.

Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass sich einzelne Fachexperten für Befangen erklären, sodass das entsprechende Fachgebiet in der Fachbeiratsstellungnahme keinerlei Berücksichtigung finden kann. So geschehen schon mehrfach beim Experten auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Beispiel: Planentwurf Nr. 8139, 1. Fachbeiratsstellungnahme aus 2016; denkmalgeschütztes, ehemaliges Otto Wagner Spital Areal am Steinhof im 14. Bezirk; Plandokument Nr. 8048 aus 2017, denkmalgeschütztes Spital beim Elisabethinenkloster an der Landstraßer Hauptstraße 4a im 3. Bezirk), aber auch auf dem Gebiet der Raumplanung (Beispiel: Plandokument 8177 aus 2016, Laxenburger Straße 244-256 im 23. Bezirk).

ad § 60 Abs. 1 lit. d: Abbruch von Bauwerken

Notwendige Adaptierung/Verbesserung im Hinblick auf den Stadtbildschutz bzgl. Begründungen für Abbruchbewilligungen von Bauwerken trotz Feststellung der Erhaltungswürdigkeit durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung). Derzeitige Formulierung: Für Bauwerke in Schutzzonen und Gebäude (…) darf die Abbruchbewilligung nur erteilt werden, wenn (…) sein Bauzustand derart schlecht ist, dass eine Instandsetzung technisch unmöglich ist oder nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen bewirkt werden kann.“ Insbesondere wie die Kriterien der „wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen“ definiert werden, liegen in der Bauordnung im Dunkeln. Beispiel: In der Stadt Salzburg konnte bisher in einem Wirtschaftlichkeitsgutachten der Vergleich der Nutzfläche des Altbaus zum Neubau hinzugerechnet werden, sodass eine in seiner Nutzfläche deutlich vergrößerte Neubauplanung sehr rasch zu einer „Unwirtschaftlichkeit“ gegenüber der Erhaltung des Altbaus führte. In Hinkunft sollen die Kriterien in Salzburg dahingehend geändert werden, dass nur mehr die gleiche Nutzfläche von Alt- und Neubau verglichen werden darf, so das Vorhaben der Salzburger Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler (in: Salzburger Nachrichten vom 8. Mai 2020, Beilage Lokalausgabe: „Erhaltungsgebot wird durch Weisung gestärkt. Strengere Richtlinien sollen weitere Abrisse der Häuser in der Stadt Salzburg verhindern“).

Begründung: Allzu oft werden Bewilligungen für erhaltenswürdige, historisch bedeutende Gebäude erteilt, obwohl die zuständige MA 19 die Erhaltungswürdigkeit festgestellt hat (z.B. unlängst die Bewilligung zum Abbruch des historischen Klinikgebäudes der ehemaligen 1. Medizinischen Klinik in der Lazarettgasse 14 bzw. am Lazarettgassenweg im 9. Bezirk). Hier müsste – wie schon von unserem Verein in der Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“ (eingebracht am 21. August 2013; Punkt 3: „Vorrang bei Feststellung ‚öffentliches Interesse‘ durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) vor der Entscheidung der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) auf Erteilung einer Abbruchbewilligung“) „Vorrang bei Feststellung „öffentliches Interesse“ durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) vor der Entscheidung der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) auf Erteilung der Abbruchbewilligung gegeben werden, insbesondere unter dem Aspekt des § 129 Abs. 2 Bauordnung für Wien. Darin wird festgehalten, dass der Eigentümer ohnedies dafür zu sorgen hat, „dass die Bauwerke (…) in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften dieser Bauordnung entsprechendem Zustand erhalten werden (…)“. Wie kann es also sein, dass allzu oft erhaltenswerte Altbauten trotz Feststellung der Erhaltungswürdigkeit abgerissen werden? Gibt es keine wirkungsvollen Konsequenzen bzw. werden diese seitens der Baupolizei unterlassen, sodass der „Bauzustand“ der Gebäude „derart schlecht“ werden können?

Weiters wird angeregt, dass der Stichtag 1.1.1945 bzgl. Prüfung Erhaltungswürdigkeit („Bestätigung des Magistrats“; MA 19) auch auf Bauten der Nachkriegszeit und der Moderne ausgedehnt werden.

ad § 70a: Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren

die Einreichungen der Bauvorhaben mögen im Amtsblatt veröffentlicht werden, damit die Anrainer ihre Rechte wahrnehmen können, was bei einem vereinfachten Verfahren wie beim § 70 a besonders wichtig wäre.

ad 135: Strafen

die Verschärfung von Strafen und darüber hinausgehende Sanktionen bei Bauordnungswidrigkeiten im Sinne einer tatsächlich abschreckenden Wirkung (wie die Wiederherstellung eines zerstörten Hauses), statt Geldstrafen in der Höhe von „Beträgen aus der Portokasse“. Informationsfreiheit für Bürger, die wirksam gewordenen Sanktionen zu erfahren (Beispiel: Illegaler Abbruch in Neustift am Walde 58 im Jahr 2007. Auskunft dazu wurde unserem Verein verwehrt. Vgl. auch OTS „Baupolizei stellt illegale Abbrucharbeiten in Schutzzone ein!“ vom 17. April 2007: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20070417_OTS0220). Insbesondere im Hinblick auf das absichtliche Verfallen lassen wäre eine Verschärfung im Sinne des Stadtbildschutzes von besonders großer Bedeutung. (vgl. auch Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 5 (eingebracht am 21. August 2013).

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

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Parlamentsgebäude Wien (Sa., 04.11.)

Samstag, 4. November 2023: Das sanierte Parlamentsgebäude in Wien. Spezialführung mit Architektur-Schwerpunkt

Das historistische Parlamentsgebäude wurde 1874 bis 1883 nach Plänen von Theophil Hansen erbaut. Nach über fünfjähriger Generalsanierung (2017-2023) mit Fokus auf den Denkmalschutz erstrahlt der Ringstraßenbau nun im neuen Glanz. Der Plenarsaal im 1950iger Jahre-Design von Max Fellerer und Eugen Wörle mit Glaskuppel, ein neues Besucherzentrum unter der Säulenhalle sowie das Dachgeschoß mit öffentlich zugänglichem Gastronomiebetrieb zählen zu den Neuheiten des spektakulären Umbaus.

Treffpunkt: 10:45 Uhr, Besuchereingang hinter dem Pallas-Athene-Brunnen, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

Anmeldung und Lichtbildausweis erforderlich!

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Augarten: Runder Tisch ohne vertrauensbildende Maßnahmen zwecklos

Augarten-Initiativen fordern Baustopp während Gesprächen

Wien (OTS) – Erst heute Abend soll unter Beteiligung der Bürgerinitiativen ein Runder Tisch auf Einladung von Frau Mag. Vassilakou zum Thema Augarten stattfinden. Die Bürgerinitiativen haben ihre Bereitschaft zum Runden Tisch bekundet, jedoch Ergebnisoffenheit und Baustopp für die Konzerthalle der Wiener Sängerknaben gefordert. Zwar soll es Ergebnisoffenheit geben, doch ist dazu eine …

Begleitende vertrauensbildende Maßnahme notwendig

Ein echter, ergebnisoffener Dialog setzt voraus, dass durch weitere Baumaßnahmen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. Stimmt der Bauwerber dem nicht zu, gibt er von vorneherein zu erkennen, dass er nicht bereit ist, auch nur einen Zentimeter von dem auf mehr als fragwürdige Grundlagen gestützten Bau abzurücken.

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Wiener Landtagswahlen 2010 – Antworten der Parteien auf unsere Fragen, 4.10.2010

Fragen zum Thema Denkmalschutz und Stadtbildschutz im Zuge der Landtags- und Gemeinderatswahlen am 10. Oktober 2010

Der folgende Fragenkatalog wurde am 11. August 2010 von der Initiative Denkmalschutz an die bei der Wiener Landtagswahl voraussichtlich kandidierenden politischen Parteien geschickt. Antworten: siehe unten (update 08.10.2010: auch die SPÖ hat noch geantwortet)

1/ Schutzzonen

Leider bieten Schutzzonen oftmals keinen ausreichenden Schutz, um schützenswerte Gebäude vor negativen Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes bzw. vor einem Abriss zu bewahren. Insbesondere voluminöse Dachgeschoßausbauten, aufgesetzte Staffelgeschoße und die Veränderung von historischen Dachaufbauten (Giebeln, Kuppeln, etc.) sowie der Fenstertausch von Kasten- in Isolierfenster haben sich in den letzen Jahren sehr negativ auf das historische Stadtbild innerhalb dieser Zonen ausgewirkt. Auch finden vermehrt Abbrüche in Schutzzonen statt, die mit der Begründung der „technischen“ bzw. „wirtschaftlichen Abbruchreife“ seitens der Baupolizei (MA 37) bewilligt werden, obwohl die Behörde den Nachweis des Vorliegens der technischen / wirtschaftlichen Abbruchreife teils völlig unzureichend prüft (z.B. Sigmundsgasse 5). Und auch die Konsequenzen bei illegalen Abbrüchen scheinen eher für den Abbruch förderlich als abschreckend zu sein.

Fragen:

– Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um Gebäude, die sich in Schutzzonen befinden, besser zu schützen?

– Sind Sie für eine Ausweitung der Schutzzonen, wie sie die Stadt Wien 1996 angedacht, aber bis heute nur in geringem Ausmaß umgesetzt hat?