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Dresdner Straße 119-121 (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8461

Initiative Denkmalschutz, 4. Juni 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8461 – Dresdner Straße 119-121 (ehem. Leichenhalle), 1020 Wien

Für das Gebiet zwischen Innstraße (Bezirksgrenze), Linienzug 1-2 (Trasse ÖBB Nordbahn), Linienzug 2-3, Nordbahnstraße (Bezirksgrenze) und Dresdner Straße (Bezirksgrenze) im 2. Bezirk, Katastralgemeinde Leopoldstadt

Öffentliche Auflage 2. Mai 2025 bis 13. Juni 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Dresdner Straße 119 bis 121: Das Gebäude der ehemaligen Leichenhalle wurde 1915 erbaut (Quelle Umweltbericht, S. 21) und steht per Bescheid unter Denkmalschutz (Feststellungsbescheid § 2 positiv). Beschreibung: Ebenerdiger, kubischer Baukörper mit Kammputzfassade und hohem Walmdach mit Dachreiter; über der mittleren Portal-Fenster-Gruppe befindet sich ein Dachaufsatz mit einem Kreuz und Vasen. Reste der ursprünglichen Innenausstattung erhalten (Stand: 1993): Grau-schwarze Fliesenverkleidung, keramischer Bodenbelag mit zentralem Kreuzmotiv; sparsamer geometrischer Stuckdekor. Laut Erläuterungsbericht (S. 15) ist dieses während des ersten Weltkriegs errichtete städtische Gebäude eines der wenigen aus dieser Zeit. Das Areal wurde bis 2020 als „Mistplatz Zwischenbrücken“ (MA 48) benutzt.

Konkrete Empfehlungen:

Sehr begrüßt wird die erstmalige Ausweisung einer Schutzzone (gemäß § 7 Abs. 1 BO für Wien) im aktuellen Planentwurf (Dresdner Straße 119-121). Es wird angeregt, die Schutzzone in Richtung Südosten um die historische Einfriedungsmauer mit den beiden Einfahrtstoren zu erweitern (dies wäre auch im Sinne der im Erläuterungsbericht auf Seite 15 ausgedrückten Intention: „Die südliche Einfriedungsmauer in Verlängerung des Gebäudes soll nach Möglichkeit erhalten bleiben“).

Die in der Struktureinheit 1 (StrE1) ausgewiesene „Besondere Bebauungsbestimmung“ (BB4 = 5,5 m Gebäudehöhe; BB6 = 9,5 m Gebäudehöhe) für den denkmalgeschützten Gebäudekomplex wirkt augenscheinlich höher als der Bestand (im Erläuterungsbericht auf S. 13 wird in diesem Zusammenhang auch nur von „bestandsorientiert“ und nicht von „bestandsgenau“ gesprochen). Es wird daher empfohlen, die in den „Besonderen Bebauungsbestimmungen BB4 und BB6 definierten Gebäudenhöhen für den Gebäudekomplex der ehemaligen Leichenhalle etwas niedriger festzusetzen und diese im Sinne der Denkmalpflege genau dem Bestand anzupassen, zumal am Areal ohnehin Hochbauten mit bis zu 35 m Gebäudehöhe ausgewiesen werden sollen. Gleichzeitig wird angeregt, die Anzahl der Hauptgeschoße für den denkmalgeschützten Gebäudekomplex festzulegen und exakt dem Bestand anzupassen (BB 4 = ein Geschoß; BB6 = zwei Geschoße). Dies kann unabhängig von den im Erläuterungsbericht angeführten Überlegungen erfolgen (Seite 12: „Der Rahmen für Raumhöhen ist hier von den Anforderungen des Denkmalschutzes abhängig und wird daher nicht explizit vorgeschlagen.“), da es dabei nicht um die Raumhöhen per se geht. Durch diese Maßnahmen – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 Abs. 4 Bauordnung für Wien aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Scharf kritisiert wird, dass der im Erläuterungsbericht auf Seite 17 f. erwähnte Umweltbericht nicht Teil dieser öffentlichen Auflage ist, und somit dessen Inhalt im Rahmen dieser öffentlichen Auflage für die breite Öffentlichkeit im Dunkeln bleibt, obwohl dieses Plangebiet von der Umweltprüfung mitumfasst wurde und die im aktuellen Planentwurf vorgesehene Nutzung von der im Rahmen der Umweltprüfung angenommenen Nutzung deutlich abweicht. (Erläuterungsbericht S. 18: „Für das gegenständliche Plangebiet wurde im Umweltbericht die Nutzung als Sondergebiet „Abfallwirtschaft und Straßenreinigung“ angenommen, was von der nun vorgeschlagenen Nutzung als Bauland/Gemischtes Baugebiet abweicht.“). Diese gesamtheitliche Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 1a der Bauordnung für Wien wurde nämlich bereits 2017 im Zuge der Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und teilweise Bebauungsplanes (Plandokument 8112) durchgeführt und veröffentlicht. Diese wäre auch im Hinblick auf die ehemalige Leichenhalle interessant, denn dabei „werden die Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter bewertet und Maßnahmen zur Optimierung dargestellt“ (Erläuterungsbericht, S. 17). Der Initiative Denkmalschutz ist der Umweltbericht bekannt, da dieser im Zuge der Abgabe seiner Stellungnahme zum genannten Planentwurf Nr. 8112 archiviert wurde.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
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Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 24

Baunachrichten. Niederösterreich. (…) Wien. Bau einer Leichenkammer. In: Der Bautechniker, Jahrgang 1914, 25. September 1914, Nr. 39/1914 (XXXIV. Jahrgang), S. 691, Spalte 1. (online bei ANNO: https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=bau&datum=1914&page=775).

Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes (unbewegliche und archäologische Denkmale unter Denkmalschutz) vom 28.5.2024, Quelle: https://www.bda.gv.at/service/unterschutzstellung/denkmalverzeichnis/denkmalliste-gemaess-3-dmsg.html (siehe auch Wikipedia, „Liste der denkmalgeschützten Objekte in Wien/Leopoldstadt“: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Wien/Leopoldstadt)

Umweltbericht zum Planentwurf Nr. 8112 – 2., Nordbahnhof-Taborstraße, März 2017 (38 Seiten)

 

PS: In der Bezirksvertretungssitzung am 17. Juni 2025 hat Bezirksrat Raphael Priglinger (SPÖ) die negative Stellungnahme verlesen, wie im Bauaussschuss am 10.6.2025 vorbesprochen [Anmerkung Initiative Denkmalschutz: Das ist vor Ende der öffentlichen Auflagefrist am 13. Juni]. Der Stellungnahme wird stimmeneinhellig zugestimmt (vgl. Protokoll über die Sitzung der Bezirksvertretung des 2. Bezirks, Seite 5).

Die Stellungnahme der Bezirksvertretung Leopoldstadt (gemäß § 2 Abs. 5 Bauordnung für Wien) im vollen Worlaut (Auskunft des Büros der Bezirksvorstehung vom 12.11.2025; angefragt am 13.10.2025):

BV 2 – 1.404.347/2024

Flächenwidmungsplan MA 21B Plan Nr. 8461

Es besteht öffentliches Interesse an dem neuen Flächenwidmungsplan. Die Interessen der Bevölkerung des Bezirks sowie die infrastrukturellen Interessen des Bezirkes selbst, wurden bei der Erstellung des Flächenwidmungsplanes nicht berücksichtigt. Daher beschließt die Bezirksvertretung bei der Bezirksvertretungssitzung am 17. Juni 2025 keine Zustimmung zum Flächenwidmungsplan Nr. 8461 zu geben, sondern die in der Stellungnahme angeführten Problemstellungen für eine neuerliche Anpassung an die Interessen der Bevökerung des Bezirks sowie des Bezirks selbst, an den Wiener Gemeinderat zu retournieren.

Der Standpunkt der Bezirksvertretung Leopoldstadt aus dem Antrag gem. § 104 WstV, Zl. BV2-826.136/2020, der seit 2020 unverändert blieb und am 13. März 2025 erneut stimmeneinhellig bestätigt wurde (Antrag gem. § 104 WStV, Zl. BV2-369.795/2025), bekräftigt weiterhin, dass der Mistplatz am Standort Dresdner Straße vergrößert, modernisiert und wiedereröfnet werden soll.

Der nunmehr vorliegende Entwurf würde dieses Ziel verunmöglichen, da an der betreffenden im Eigentum der Stadt Wien stehenden Stelle, sowie im angrenzenden Bereich, der noch den ÖBB gehört, gemischte Bebauung, vornehmlich Wohnen, vorgesehen ist.

Von der Bevölkerung wurde immer wieder verdeutlicht, dass der Mistplatz am alten Standort verbleiben und entsprechend den geltenden Vorgaben adaptiert werden soll. Das zeigt eine Reihe von Petitionen, Aktionen und Presseberichten.

Die derzeit schwierige Einfahrtsituation kann gelöst werden, indem eine neue Einfahrt weiter südlich als bisher, im Zuge der Adaptierung der südlichen Einfriedungsmauer realisiert wird. Und der nicht denkmalgeschützte Anbau hinter der denkmalgeschützten ehemaligen Leichenhalle abgerissen wird. Siehe Seite 15 des Erläuterungsberichtes “Die südliche Einfriedungsmauer in Verlängerung des Gebäudes soll nach Möglichkeit erhalten bleiben, Adaptierungen sind jedoch denkbar.”.

Die in den “Besonderen Bebauungsbestimmungen BB4 und BB6 definierten Gebäudehöhen für den Gebäudekomplex der ehemaligen Leichenhalle sind etwas niedriger festzusetzen und diese im Sinne der Denkmalpflege genau dem Bestand anzupassen. Gleichzeitig wird angeregt, die Anzahl der Hauptgeschoße für den denkmalgeschützten Gebäudekomplex festzulegen und exakt dem Bestand anzupassen (BB 4 = ein Geschoß; BB6 = zwei Geschoße).

Entgegen der Gepflogenheiten wird weder im Antragsentwurf noch im Erläuterungsbericht eine konkret angedachte Zahl für die Stellplatzverpflichtung genannt. Wegen des dauerhaften Entfalls von 125 Parkplätzen in direkter Nähe Am Tabor sowie den am Nordbahnhof Gelände in den letzten Jahren neu hinzugezogen [sic] Anrainer*innen droht daher die ohnehin schon äußerst angespannte Parkplatzsituation zu eskalieren. Die Parkhäuser in dem Grätzel nehmen keine neuen Dauerparker auf. Daher spricht sich Bezirksvertretung explizit für die Beibehaltung des Stellplatzregulativs “Die Stellplatzverpflichtung beträgt 70 vH der nach dem Wiener Garagengesetz erforderlichen Stellplatzzahl. Es dürfen insgesamt höchstens 80 vH der nach dem Wiener Garagengesetz erforderlichen Stellplätze errichtet werden.” (Plandokument 8112 beschlossen mit der Gemeinderatssitzung am 24. Mai 2018, Pr. Zl. 940222-2017-GSK) aus.

 

PPS: Der rechtsgültige Beschluss des Plandokuments Nr. 8461 erfolgte am 22. Oktober 2025 im Gemeinderat (Kundmachung 6. November 2025).

 

Sanatorium Purkersdorf Parkverbauung: 2. Stellungnahme zur geplanten Umwidmung

Initiative Denkmalschutz

Stellungnahme zur 21. Änderung des Flächenwidmungsplanes und 28. Änderung des Bebauungsplanes in 3002 Purkersdorf bei Wien (NÖ)

Zl.: B-031/2-wo-4747/2-2025 und Zl.: B-031/2-wo-4748/2-2025

betreffend insbesondere Wiener Straße 68 (Teil des ehemaligen Sanatoriumparks) Grundstücksnummer (Gst.-Nr.) 170/14

im Zusammenhang mit dem denkmalgeschütztem Sanatorium Purkersdorf („Seniorenresidenz Hoffmannpark“) auf dem Nachbargrundstück Wiener Straße 64-66 (GST-NR. 170/3; EZ 2489) sowie der historischen Gartenanlage auf beiden Grundstücken.

S t e l l u n g n a h m e:

Die laut Planentwurf zur Verbauung vorgesehene Grünfläche mit der Gst.-Nr. 170/14 grenzt unmittelbar an das weltberühmte Gebäude des ehemaligen Sanatoriums Purkersdorf (ehem. „Sanatorium Westend“) an, das als ein „Gesamtkunstwerk“ gilt und „zu einem Inkunabel der Architektur des 20. Jahrhunderts“ wurde (Zitat aus dem Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes aus 1992, S. 5). Diese Grünfläche bildet nicht nur einen essenziellen Teil des (ehemaligen) Sanatoriumsparks, sondern gilt auch als eine wichtige Freifläche für die Sichtbarkeit und Wirkung einer der Ikonen der österreichischen Architektur der Moderne, insbesondere die Blickbeziehung von der Wiener Straße her betreffend.

Das Sanatorium-Hauptgebäude (Hoffmann-Pavillon) gilt als Hauptwerk der kubisch-geometrischen Phase des Wiener Jugendstils. Es wurde 1904-06 vom berühmten Architekten Josef Hoffmann erbaut und bildet mit dem Park eine kulturgeschichtliche Anlage und Einheit. Nicht umsonst fand der „Sanatoriumspark“ Aufnahme im Standardwerk „Historische Gärten Österreichs – Garten und Parkanlagen von der Renaissance bis 1930“ von Eva Berger (Band 1: Niederösterreich, Burgenland, Wien-Köln-Weimar 2002, Seite 472 f.). Noch viel mehr betont der Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes (BDA) die Bedeutung und Wichtigkeit der dem Sanatorium zugehörigen Parkanlage: „Die den Objekten zugehörige und den Charakter der Anlage unterstützende Ausformung des Gartenbereiches mit seinen Wegen, Beeten und Bepflanzungen, stellt einen integrierenden Teil des Denkmals im Hinblick auf das intendierte Gesamtkunstwerk dar. (Zitat aus dem BDA-Unterschutzstellungsbescheid von 1992, S. 5). Das Denkmalamt konnte die Freifläche / Parkanlage jedoch nicht als „historische Gartenanlage“ unter Schutz stellen (obwohl im Unterschutzstellungsbescheid auf Seite 5 klar intendiert), da das österreichische Denkmalschutzgesetz hier – einzigartig in Europa – eine große verfassungsrechtliche Lücke aufweist.

Umso mehr liegt daher die kulturelle Verantwortung, dieses Kulturjuwel von der Verbauung freizuhalten, bei der Gemeinde Purkersdorf und dem Land Niederösterreich. Gemäß § 14 Abs. 2 (14) NÖ Raumordnungsgesetz sind u. a. folgende Planungsrichtlinien bei der Ausarbeitung von Flächenwidmungsplänen einzuhalten (Zitat): “Bei der Festlegung von Widmungsarten sind die Auswirkungen auf strukturelle und kulturelle Gegebenheiten, das Orts- und Landschaftsbild (…) abzuschätzen, in die Entscheidung einzubeziehen und im Falle von maßgeblichen Auswirkungen ausgleichende Maßnahmen zu prüfen. Der prägende Charakter von historisch oder künstlerisch wertvollen Bereichen darf nicht beeinträchtigt werden.

Als „generelles Leitziel“ wird gemäß § 1 Abs. 2 (1) lit. f. NÖ Raumordnungsgesetz 2014 auch die „Erhaltung (…) des Orts- und Landschaftsbildes“ dargestellt. Dies wird hier – ob der einzigartigen Bedeutung des Hoffmann-Baues – in keiner Weise entsprochen, ganz im Gegenteil. Daher fordert die Initiative Denkmalschutz insbesondere für die Grundstücksnummer 170/14 (Wiener Straße 68) die Rückwidmung in Grünland.

Auch in der Verordnung zur Bausperre (Gemeinderatsprotokoll vom 29. April 2025, Seite 51 f.; vgl. auch Gemeinderatsprotokoll vom 21. September 2023, Seite 39) wird diese Rückwidmung in Ihren Überlegungen ausdrücklich miteinbezogen, darin heißt es gemäß § 4 Zweck der Bausperre:

Zweck der Bausperre ist es, dem Gemeinderat Gelegenheit für eine Abwägung über die langfristige Nutzung der betroffenen Bereiche des Gst.-Nr. 170/3 und Gst.-Nr. 170/14 zu geben und mögliche Festlegungen des Flächenwidmungsplans zu prüfen. Die Option einer möglichen Abänderung des Flächenwidmungsplans mit der Festlegung Grünland Parkanlagen (Gp) auf Grundlage von § 20 Abs. 2 Z 12 NÖ ROG 2014 LGBl. Nr. 10/2024 wird ausdrücklich in die Erwägungen des Gemeinderates miteinbezogen.

In der Aufgabenstellung der “ExpertInnengruppe” wird diese wichtige Option mit einer möglichen Festlegung “Grünland Parkanlagen” jedoch quasi ausgeschlossen (Die Expertinnen und Experten sind: Prof. DI Maria Auböck, Univ. Prof. DI Dr. Caroline Jäger-Klein, Arch. DI Franz Denk). Darin heißt es (vgl. Gemeinderatsprotokoll vom 26. November 2024, Seite 70 ff.) unter Aufgabenstellung. “Das vorliegende Anbot der “ExpertInnengruppe” dient dazu, die Rahmenbedingungen für weitere Bauprojekte[!] in und um das heute “Hoffmannpark” genannte Areal durch Abänderungen des Bebauungsplanes zu fixieren, dass sie dem Denkmal “Sanatorium Purkersdorf” in Zukunft als Ensemble-Einheit gerecht werden. Unter dem Kapitel “Erarbeitung eines Lösungsvorschlages, Themen” heißt es: “Die zu behandelnden Themen beinhalten: (…) b) Erarbeitung von Vorgaben für die Anordnung der Bauvolumen[!] und Höhenstaffelungen.”

Im Erläuterungsbericht zur Änderung des Bebauungsplanes heißt es auf Seite 5: “Die Grundstücks­eigentümerin plant nun die Errichtung eines Pflegeheims mit maximal 72 Betten und damit eine widmungskonforme Nutzung des Grundstücks Nr. 170/14. Die Verteilung der hierfür erforderlichen Grundrissflächen leitet sich aus den Ergebnissen des Arbeitsgruppenprozesses ab: Eine zwischen dem von der Grundstückseigentümerin beauftragten Architekturbüro und den von der Stadtgemeinde Purkersdorf beauftragten Expert:innen abgestimmte Bebauungsstudie bildet die Grundlage für die ggs. Änderung des Bebauungsplans (und Flächenwidmungsplans).”

Auch aus diesem Erläuterungsbericht kann also abgeleitet werden, dass die einzige Aufgabe der “ExpertInnengruppe” darin bestand, die “Verteilung der Grundrissflächen” für die Errichtung des Pflegeheimes mit 72 Betten möglichst “denkmalverträglich”(?) festzulegen. Es ist aber wohl davon auszugehen, dass die “ExpertInnen” eine Rückwidmung in Grünland klar bevorzugt hätten, insbesondere wenn man die Stellungnahme von Maria Auböck als Präsidentin der Zentralvereinigung der ArchitektInnen Österreichs im Rahmen der öffentlichen Auflage von 2022/23 nachliest. Darin heißt es: “Die Unterfertigenden, die Zentralvereinigung der ArchitektInnen Wien, Niederösterreich, Burgenland sowie die AKTIONSGRUPPE „BAUTEN IN NOT“, sprechen sich daher mit Nachdruck gegen die geplante Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes aus. Gleichzeitig regen wir entschieden eine Rückwidmung an, welche sicherstellt, dass die Grünfläche mit der GST-NR 170/14 (EZ 2605) weiterhin unverbaut bleibt und das einzigartige Baudenkmal, das ehemalige Sanatorium Purkersdorf, in den ehemaligen „Sanatoriumspark“ eingebettet bleibt.” (u.a. hier nachlesbar: https://www.pro-purkersdorf.at/zentralvereinigungderarchitektinnen). Auch haben die beiden Expertinnen Caroline Jäger-Klein und Maria Auböck in einer öffentlichen Podiumsdiskussion die einzigartige Bedeutung dieses Denkmals betont (“Hoffmann-Park in Gefahr, Montag, 24. April 2023, Stadtsaal Purkersdorf, Veranstalter: Die Grünen Purkersdorf, vgl. https://gruene-purkersdorf.at/nachschau-denk-mal-purkersdorf/). Ein Mitschnitt dieser zweistündigen Veranstaltung, auch unter Teilnahme der Initiative Denkmalschutz, ist hier nachsehbar: https://www.youtube.com/watch?v=_VuISewcyY4 (“Mitschnitt Denk-mal Purkerdorf: Hoffmann-Park in Gefahr am 24.04.2023 im Stadtsaal Purkersdorf”).

Begründet wird die geplante Verbauung auf Grundstücknummer 170/14 (Wiener Straße 68) im Erläuterungsbericht Bebauungsplan auf Seite 11: “Insgesamt ist festzuhalten, dass die ggs. Änderung das Ergebnis einer Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen abbildet. Einerseits wird das private Interesse, das Grundstück durch ein wirtschaftlich tragfähiges und dem Stand der Technik entsprechendes Pflegeheim mit bis zu 72 Betten nutzen zu können, berücksichtigt. Andererseits sollen die hierfür erforderlichen Grundrissflächen in der Art angeordnet werden, dass sich diese möglichst harmonisch in das Gesamtareal einfügen und dem Sanatorium Purkersdorf unterordnen, wobei vor allem ein größtmöglicher Erhalt der Sichtbeziehungen angestrebt wird. Dabei sei bemerkt, dass auch für die Nutzung des Grundstücks als Pflegeheim ein öffentliches Interesse besteht, das nicht zuletzt in der entsprechenden Flächenwidmung (BS-Pflegeheim Seniorenbetreuung) dokumentiert ist.”

Es ist das übliche, allzu oft schlechte Spiel der Politik. Nutzungen für den „guten Zweck“ werden für geplante Verbauungen in sensible Natur- und Kulturräume als Argument vorgeschoben, im Wissen, dass man deren Verbauung anders schwerlich begründen kann. Unser Verein möchte daher ganz klar hinterfragen, ob die Gemeinde Purkersdorf wirklich nur im Bereich des Sanatoriums die dafür nötige Bebauungsfläche (oder Gebäude) finden kann, um hier die oben erwähnte soziale Infrastruktur für die Gemeinde herstellen zu können. Unser Verein möchte das ganz stark in Zweifel ziehen (Vgl. dazu, Robert Schediwy, Von guten Zwecken und Verwertungsinteressen, in: Zeitschrift „Denkma[i]l Nr. 3 / Okt. 2009, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, S. 15 f.: https://www.initiative-denkmalschutz.at/denkmail/Denkmail_Nr_03_web.pdf).

Auch wenn marginale Änderungen im Vergleich zur öffentlichen Auflage (19. Änderung des Flächenwidmungsplanes und 26. Änderung des Bebauungsplanes, 12.12.2022 bis 23.01.2023), die damals zu so viel fachlichen Aufruhr geführt haben, erkennbar sind, spricht sich der Verein Initiative Denkmalschutz ganz klar gegen diese Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes aus. Ganz im Gegenteil, es wird nachdrücklich angeregt, diesen Bereich, der auch aktuell schon für eine Verbauung zugelassen ist, wieder rückzuwidmen, damit dieser weiterhin unverbaut bleiben und damit der überragenden kulturgeschichtlichen Bedeutung des ehemaligen Sanatoriums, ein Denkmal von internationaler Bedeutung(!), gerecht werden kann.

Nachdrücklich begrüßt wird die Vorgabe der “Expert:innengruppe” betreffend bestehender historischer Einfriedung (vgl. Erläuterungsbericht Bebauungsplan Seite 10): “Die heute vorhandene Einfriedung – ein Eisenrahmen, der mit einem Drahtgeflecht ausgefüllt ist – stammt noch aus der Errichtungszeit des ehemaligen Sanatoriums Purkersdorf von Josef Hoffmann und erstreckt sich an der Straßenfluchtlinie der Gst.-Nr. 170/10, 170/3 und 170/14. Damit ist die bestehende Einfriedung charakteristischer Bestandteil des historischen Ensembles und gem. dem Expert:innengutachten als solcher zu erhalten.” Daher wird die Sonderbestimmung für Teilbereiche unter Punkt 2.4. grundsätzlich sehr positiv beurteilt. Darin heißt es im Erläuterungsbericht Bebauungsplan (Seite 10): “Im Bereich der Gst.-Nr. 170/10, 170/3 und 170/14 ist die bestehende Einfriedung gegen die Straßenfluchtlinie – ein aus der Errichtungszeit des ehemaligen Sanatoriums Purkersdorf stammender Eisenrahmen, der mit einem Drahtgeflecht ausgefüllt ist – zu erhalten. Ist der Erhaltung der ursprünglichen Einfriedung – etwa aufgrund eines unverhältnismäßig hohen technischen oder wirtschaftlichen Aufwandes – die (stellenweise) Neuerrichtung einer solchen Einfriedung vorzuziehen, so hat sich diese Einfriedung hinsichtlich der Gestaltung – unter Einhaltung sämtlicher gültiger Normen – an der ursprünglichen Einfriedung zu orientieren. Mauerwerke oder anderweitig blickdichte Einfriedungen sind ausdrücklich nicht gestattet.” Es ist sehr zu hoffen, dass nicht unter dem Aspekt der “unverhältnismäßig hohen technischen oder wirtschaftlichen Aufwandes” diese historische Einfriedung zum Opfer fallen wird. Es wird daher nachdrücklich angeregt, diese Einschränkung präziser im Sinne der Erhaltung zu formulieren (z.B. Definition “unverhältnismäßig”).

Abschließend muss scharf kritisiert werden, dass diese öffentliche Auflage in einer Zeit stattfindet, in der erwartungsgemäß die interessierte Öffentlichkeit durch die Vorweihnachts- und Weihnachtszeit stark abgelenkt ist. Eine so heikle und wichtige Materie gerade in dieser Zeit öffentlich aufzulegen, zeugt nicht von der Sensibilität der Stadtgemeinde Purkersdorf. Ganz im Gegenteil, man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese öffentliche Auflage ganz gezielt auf diesen Zeitraum gelegt wurde, um die erwartbare Aufregung (wie vor knapp drei Jahren) und die Anzahl der abgegebenen Stellungnahmen gezielt zu miniminieren.

Markus Landerer und DI Dr. Alexander Schmiderer
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
www.initiative-denkmalschutz.at
Mobil: 0699 / 1024 4216
ZVR-Nr.: 049 832 110

PS: Die öffentliche Auflage zur Änderung dieses Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes war vom 17.11.2025 bis 29.12.2025 (= Ende Stellungnahmefrist)

Prof. Arch. Dipl. Ing. Maria Auböck ist aktuell Präsidentin des Zentralvereinigung der Architekt:innen Österreichs – Landesverbandes für Wien, Niederösterreich und Burgenland sowie kooptiertes Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege

Ao.Univ.Prof.in Dipl.-Ing.in Dr.in techn. Caroline Jäger-Klein ist aktuell Präsidentin ICOMOS Austria (Internationaler Rat für Denkmalpflege) sowie  Univ. Prof. auf der Technischen Universität Wien

Architekt Dipl.-Ing. Franz Denk ist Vorstandsmitglied ORTE Architekturnetzwerk Niederösterreich

 

Linz (OÖ): Post-Turm beim Hauptbahnhof vor Abriss

Zwischen 1947 und 1955 errichtet wurden Bahnpostamt und Busabfahrt von Architekt Joseph Langhof, dessen Werk bisher kaum aufgearbeitet ist. Sie stellen eines der wenigen bedeutenden Ensembles der Linzer Nachkriegsmoderne dar, meint Georg Wilbertz in seinem 2018 erschienen Bericht “Prominent in Gefahr, im Stillen saniert” (siehe: https://www.bauforum.at/architektur-bauforum/prominent-gefahr-im-stillen-saniert-173208). Nun sollen die Bauten Ende 2020 abgerissen werden und bis 2028 elf (!) neuen Hochhäusern Platz machen. Linza-Bericht weiterlesen: https://www.linza.at/postturm +++ Petition: “Rettet das alte Postverteilerzentrum!”: https://www.change.org/p/klaus-luger-rettet-das-alte-postverteilerzentrum +++ Bereits 2017 hat die Aktionsgruppe “Bauten in Not” auf den drohenden Abriss in einer Pressekonferenz aufmerksam gemacht und sich für die Erhaltung eingesetzt, siehe: https://architektur-kaernten.at/news/2017-09-24_tag-des-schutzlosen-denkmals/bauten_in_not_pk_tdsd.pdf (Offizielle Website von “Bauten in Not”: http://www.bauten-in-not.at)  +++ Älterer Medienbericht: “Den Post-Gebäuden beim Linzer Hauptbahnhof droht der Abriss” (OÖN; 30.6.2016): https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/Den-Post-Gebaeuden-beim-Linzer-Hauptbahnhof-droht-der-Abriss;art66,2276205. +++ Das “Denkmal” Bahnhofspostamt auf “Stadtgeschichte Linz”: https://stadtgeschichte.linz.at/denkmal/Default.asp?action=denkmaldetail&id=3092 sowie Wikipedia-Eintrag: https://de.wikipedia.org/wiki/Bahnhofpostamt_(Linz).

Schwendau (Tirol): Historischer Kulturplatz ‘Drei Linden’ in Gefahr

Die Gemeinde Schwendau im Zillertal (Bez. Schwaz) will einen neuen Kindergarten errichten. Der geplante Standort für das Projekt ist jedoch äußerst umstritten. Der Bürgermeister Franz Hauser spricht sich klar gegen den Standort „Drei Linden“ aus, denn der historisch bedeutende Platz darf nicht für ein Projekt geopfert werden, von dem einzelne Grundbesitzer finanziell profitieren. Doch der Bürgermeister wurde am 20. Februar 2020 von der Mehrheit im Gemeinderat überstimmt und es wurde ein Grundsatzbeschluss gefasst. Das Bundesdenkmalamt hat Einwände bezüglich des Standortes „Drei Linden“ da das Projekt viel zu nahe an die Bäume bzw. das historische Wegkreuz heranreichen würde. Sowohl Bäume als auch das Kreuz stehen unter Schutz, die Baumgruppe als Naturdenkmal, das Wegkreuz steht unter Denkmalschutz. Jetzt wurde eine Online-Petition “Gegen das Neubauprojekt Kindergarten am Standort Dreilinden” gestartet. Der Initiator Gerhard Schiestl kritisiert in der Begründung der Petition weiters, dass im aktuellen örtlichen Raumordnungskonzept für diesen Bereich keine bauliche Entwicklung vorgesehen und zudem auch im gelben Wildbachgefahrenzonenbereich gelegen ist. ZILLERTALER-ZEITUNG WEITERLESEN: https://www.zillertalerzeitung.at/de/homepage/historischer-kulturplatz-drei-linden-in-gefahr +++ ONLINE-PETITION UNTERZEICHNEN: https://www.openpetition.eu/at/petition/online/gegen-das-neubauprojekt-kindergarten-am-standort-dreilinden +++ Weitere Medienberichte: “Schwendauer Kindergarten bei den drei Linden?” (17.6.2020, MeinBezirk): https://www.meinbezirk.at/schwaz/c-lokales/schwendauer-kindergarten-bei-den-drei-linden_a4105377; “Petition gegen Neubau von Schwendauer Kindergarten bei ‘Drei Linden'” (24.6.2020, Tiroler Tageszeitung): https://www.tt.com/artikel/17073853/petition-gegen-neubau-von-schwendauer-kindergarten-bei-drei-linden +++ Kommentar: “Schwendau. So ein Kindergarten!” (17.6.2020; MeinBezirk): https://www.meinbezirk.at/schwaz/c-lokales/schwendau-so-ein-kindergarten_a4109034. +++ Liste der Naturdenkmäler im Bezirk Schwaz (“Lindenbaumgruppe” in Schwendau): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Naturdenkm%C3%A4ler_im_Bezirk_Schwaz +++ Liste der denkmalgeschützten Objekte in Schwendau (Wegkreuz. Lindenstraße): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Schwendau.

Linz (OÖ): Scharfe Kritik an Umwidmung des Bergschlössl-Parks

Das Bergschlössel nahe des Linzer Hauptbahnhofes wurde in den Jahren 1717 bis 1718 unter der Leitung des Barockbaumeisters Johann Michael Prunner errichtet. Es besitzt den ältesten Park von Linz (Bergschlößlgasse 1) und befindet sich seit 1986 im Eigentum der Stadt. Nun soll dieser Park im Volksgartenviertel  verbaut werden. Entsprechend heftige Kritik gibt es jetzt für die Umwidmung, die am 24. September im Gemeinderat von SPÖ und FPÖ beschlossen wurde. “Mit der heute beschlossenen Umwidmung des teilweise denkmalgeschützten Bergschlösslareals auf ‘Kerngebiet’ werden Tür und Tor für die Zerstörung der Grünfläche geöffnet. Somit ist es nun möglich, dass Büroflächen oder sogar ein Supermarkt in der wertvollen Grünanlage Platz finden, kritisiert die Umweltstadträtin Eva Schobesberger (Grüne), “da jetzt einen historischen Park, der schon einmal durch das Engagement von BürgerInnen gerettet wurde, auch nur anzutasten, zeigt, dass man immer noch nicht verstanden hat, worum es geht.” Dies wurde 1985 durch die Initiative “Rettet das Bergschlössl”, zu der auch Maler Christian Ludwig Attersee gehörte, verhindert. TIPS-ARTIKEL WEITERLESEN: https://www.tips.at/nachrichten/linz/wirtschaft-politik/517194-bergschloessl-park-umgewidmet-scharfe-kritik-von-umweltstadtraetin +++ Originale Stellungnahme Umweltstadträtin Eva Schobesberger (Grüne): https://linz.gruene.at/themen/umwelt-naturschutz/schutz-des-bergschloesslparks-muss-an-erster-stelle-stehen-stadt-soll-liegenschaft-selbst-nutzen +++ Stellungnahme Vizebürgermeister Markus Hein (FPÖ): “Bergschlösselpark bleibt unberührt” (9.9.2020): https://linz.news/2020/09/hein-bergschloesselpark-bleibt-unberuehrt +++ Auch Lorenz Potocnik (NEOS) kritisiert im Februar 2020: Ein möglicher Verkauf des Bergschlössls und somit Teilen des Parks – beide bilden seit jeder eine schlüssige Einheit – ist aus historischer, volkswirtschaftlicher sowie aus städtebaulicher Sicht abzulehnen. +++ Noch im Jahr 2005 erstellte die Landschaftsarchitektin DIin Elisabeth Lehner ein Parkpflegewerk als Grundlage für die weitere Entwicklung, siehe: “Vom Barock bis ins Heute – 300 Jahre Bergschlößlpark” (2018, Linz.at): https://botanischergarten.linz.at/8069.php

Über die Geschichte des Bergschlössls samt Garten: “Bergschlösslpark blieb lange im Verborgenen” (Oberösterreichische Nachrichten, 23.9.2020): https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/bergschloesslpark-blieb-lange-im-verborgenen;art66,3304234

Das Bergschlössl und Park auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Bergschl%C3%B6ssl sowie auf Linz Wiki: https://www.linzwiki.at/wiki/Bergschl%C3%B6sslpark

Ältere Medienberichte:

10.9.2020: “Bergschlössl: Debatte um Umwidmung” (Oberösterr. Nachrichten): https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/bergschloessl-debatte-um-umwidmung;art66,3292044

10.9.2020: “Grüne warnen vor Garage unter dem Bergschlössl” (Krone): https://www.krone.at/2227005

9.9.2020: “Aufregung um geplante Umwidmung des Bergschlösslparks” (TIPS): https://www.tips.at/nachrichten/linz/wirtschaft-politik/515870-aufregung-um-geplante-umwidmung-des-bergschloesslparks

28.2.2020: “Bergschlössl-Zukunft wird zum Thema im Gemeinderat”: https://www.tips.at/nachrichten/linz/wirtschaft-politik/500355-bergschloessl-zukunft-wird-zum-thema-im-gemeinderat

25.2.2020: “Wird jetzt auch noch das Linzer Bergschlössl verkauft?” (Linza): https://www.linza.at/bergschloessllinz

6.12.2019: “Tiefgarage unter dem Bergschlösslpark? “Das wird es sicher nicht spielen”(Oberösterr. Nachrichten; Bezahlartikel): https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/tiefgarage-unter-dem-bergschloesslpark-das-wird-es-sicher-nicht-spielen;art66,3196774

Literaturtipp:

Eva Berger, “Linz Schloßpark, Bergschlößl” in: Historische Gärten Österreichs, Garten- und Parkanlagen von der Renaissance bis um 1930, Band 2 (Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg, Kärnten, Steiermark, Tirol), Wien Köln Weimar 2003, Seite 80 f.

Spätgotisches Widum in Gries (Tirol): Zugangssperre verhindert dringende Dachsanierung

Seit 2016 möchte der Eigentümer das denkmalgeschützte, jedoch zunehmend desolate Widum (= Pfarrhof) sanieren, doch die Gemeinde Gries am Brenner verbietet ihm den Zugang zu seinem Grundstück. So verfällt das spätgotische Gebäude, ehemals Teil der landesfürstlichen Zollstätte Lueg, immer mehr. Insbesondere das eindringende Wasser setzen dem Haus stark zu. Das Problem: Nach einem Steinschlag 2011 wurde das Gebiet, in dem auch das Widum liegt, zum Sperrgebiet erklärt. Der Eigentümer Juri Vonmetz zeigt sich dennoch verwundert, weil sehr viele Ausnahmen für die Betretung dieses Sperrgebietes erteilt wurden, er jedoch die so dringenden Sanierungsmaßnahmen für dieses alte Kulturgut nicht umsetzen darf. Ursprünglich wollte der Bürgermeister Karl Mühlsteiger (Offene Gemeindeliste) wegen ‘Einsturzgefahr’ gar den Abriss des Gebäudes, doch die Unterschutzstellung durch das Bundesdenkmalamt verhinderte dies. Die ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) könnte Teil einer Lösung sein, denn oberhalb des Widums überragt die Brennerautobahn den Berghang, und dieser könnte mit Sicherungsnetzen auch das darunterliegende Widum vor Steinschlag schützen. Die ASFINAG würde im Zuge der notwendigen Sanierung der Autobahnbrücke Lueg zudem auch einen Schutzdamm für den Talboden errichten, der unter anderem Kirche und Widum schützen würde. Die Gemeinde jedoch verweigert der ASFINAG die Grundinanspruchnahme. Jetzt ist das Bundesdenkmalamt aktiv geworden und hat im Dezember 2020 einen Brief an die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck gerichtet. Darin heißt es (u.a.): “Diese Haltung ist sachlich aus Sicht des Bundesdenkmalamtes nicht nachvollziehbar, da der Damm sowohl die Kirche, das Widum wie den Sportplatz schützen und dadurch einen Mehrwert für die Gemeinde erbringen würde. Damit ist eine Lösung vorläufig wieder in weite Ferne gerückt. (…) Das Bundesdenkmalamt bittet daher das Land Tirol um Unterstützung in dieser doch schon sehr lange andauernden Angelegenheit. (…) Die von der ASFINAG geplanten Schutzbauten sind eine Chance, die Denkmalanlage Lueg wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und das Ensemble als Ganzes zu erhalten. Nachdem sich die Angelegenheit nun erneut mit allen Konsequenzen für den Bestand in die Länge zieht, wäre es hilfreich Alternativen zu unterstützen.”

Widum Lueg in Gries am Brenner, Tirol

Das Widum in Lueg, Gries am Brenner, Foto: Jänner 2021, (c) privat

Das Bundesdenkmalamt möchte nun mittels Gutachten zumindest Möglichkeiten einer Notsicherung ausloten. Durch die Verweigerung einer Grundinanspruchnahme durch die ASFINAG steht jetzt für die Gemeinde eine Enteignung im Raum, bei der aber nur die unmittelbar für die ASFINAG nötigen Grundstücke in Besitz genommen werden dürfen, wodurch der Schutzdamm nicht mehr wie geplant umsetzbar ist. ORF-FERNSEHBERICHT ZUM NACHSEHEN (3 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Tirol-heute/70023/Tirol-heute/14087009/Sanierungsstreit-um-Widum-in-Gries/14891404 (29.3.2021, ORF ‘Tirol Heute’: “Sanierungsstreit um Widum in Gries”) +++ ORF-BERICHT LESEN: https://tirol.orf.at/stories/3096907 (29.3.2021, “Streit um Zugang zu Widum”).

APA-OTS Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz (6. Juni 2018)

Kuriosum zum Europäischen Kulturerbejahr 2018: Eigentümer will spätgotisches Haus retten, doch Tiroler Bürgermeister fordert Abriss! Initiative Denkmalschutz fordert Land Tirol und den Bund auf zu vermitteln, um dem Eigentümer bei seinem vorbildlichen Einsatz für unser österreichisches Kulturerbe zu unterstützen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180606_OTS0012

Widum – Baugeschichte / Beschreibung

– im Tiroler Kunstkataster: https://gis.tirol.gv.at/kunstkatasterpdf/pdf/43841.pdf
– in der Denkmalliste (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Gries_am_Brenner

Weitere Medienberichte

4. März 2021, Tirol lokal (Tiroler Tageszeitung)
Luegbrücke: Asfinag leitet Enteignungsverfahren ein. Die Gemeinde Gries sorgt mit ihrer beharrlichen Tunnel-Forderung für Kopfschütteln bei der Asfinag. Zusatz-Benefits für Gries sind vom Tisch. – Artikel nicht im Internet abrufbar

6. Februar 2021, Krone
Kuriose Corona-Blüten: Zuhören im Ort verboten, im Landtag erlaubt: https://www.krone.at/2335696

4. Februar 2021, Tiroler Tageszeitung
Zollstätte Lueg am Brenner Sperrgebiet, Denkmalamt interveniert (Bezahlschranke): https://www.tt.com/artikel/17808762/zollstaette-lueg-am-brenner-sperrgebiet-denkmalamt-interveniert

10. November 2019, Krone
Gries am Brenner: Kurioser Streit um Sanierung im Sperrgebiet: https://www.krone.at/2039032

1. August 2019, Tiroler Tageszeitung
Zollstätte Lueg: Kulturgut am Brenner in Gefahr. Seit Mai hat Tirol mit der Zollstätte Lueg ein neues Denkmal. Dagegen stellt sich ausgerechnet die Gemeinde – und blockiert die Erhaltung: https://www.tt.com/artikel/15907435/zollstaette-lueg-kulturgut-am-brenner-in-gefahr

23. Mai 2019, Tiroler Tageszeitung
Widum der Zollstätte Lueg offiziell zu Denkmal erklärt: https://www.tt.com/artikel/15673144/widum-der-zollstaette-lueg-offiziell-zu-denkmal-erklaert

6. April 2019, Tiroler Tageszeitung
Streit um Betretungsverbot in Lueg geht weiter. Die Gemeinde Gries hat eine Verordnung wegen Steinschlaggefahr neu erlassen – der Besitzer des Widums darf weiter nicht zu seinem Objekt: https://www.tt.com/artikel/15510174/streit-um-betretungsverbot-in-lueg-geht-weiter

7. Februar 2019, Tiroler Tageszeitung
Schneelast setzt zu: Denkmal in Gries am Brenner droht der Einsturz: https://www.tt.com/artikel/15301265/schneelast-setzt-zu-denkmal-in-gries-am-brenner-droht-der-einsturz

25. September 2018, Tiroler Tageszeitung
Gries mit Denkmal-Veto abgeblitzt. Ermittlungen gegen Dorfchef eingestellt, Fortsetzung beantragt. Gries geht gegen Widum Lueg als Denkmal jetzt ans Höchstgericht: https://www.tt.com/artikel/14840466/gries-mit-denkmal-veto-abgeblitzt

15. September 2018, Tiroler Tageszeitung
Widum in Gries: Justiz ermittelt gegen Bürgermeister. Abbruchsbescheid kontra Denkmal. Ein Widum beschäftigt die Staatsanwaltschaft, weil der Eigentümer beim Bürgermeister Willkür ortet: https://www.tt.com/artikel/14781464/widum-in-gries-justiz-ermittelt-gegen-buergermeister

7. Juni 2018, ORF
Gotisches Widum zwischen Abbruch und Schutz. In der Gemeinde Gries am Brenner harrt ein Rechtsstreit um ein altes Widum einer Entscheidung. Der Eigentümer will das Gebäude erhalten und sanieren, die Gemeinde verweist auf einen Abbruchbescheid: https://tirol.orf.at/v2/news/stories/2917384

17. Oktober 2017, Tiroler Tageszeitung
Gries rüttelt weiter an Denkmal. Das Bundesdenkmalamt in Wien erklärte die alte Zollstätte Lueg samt Kirche und Widum zum Denkmal. Die Gemeinde Gries drängt weiter zum Abbruch und beruft ein letztes Mal: https://www.tt.com/artikel/13560721/gries-ruettelt-weiter-an-denkmal

28. Februar 2017, Tiroler Tageszeitung
Widum Lueg wurde zum Denkmal erklärt: https://www.tt.com/artikel/12666338/widum-lueg-wurde-zum-denkmal-erklaert

4. Februar 2017, Tiroler Tageszeitung
Verfallenes Widum soll Denkmal sein. Pattstellung um ein altes Widum in Gries. Seit Jahren sollte es wegen Einsturzgefahr abgerissen sein. Nun meldete sich der Denkmalschutz: https://www.tt.com/artikel/12576482/verfallenes-widum-soll-denkmal-sein

Klagenfurt (Ktn.): Denkmalamt stellt Alten Platz unter Ensembleschutz

Selten aber doch stellt das Bundesdenkmalamt ganze Häuserensembles unter Denkmalschutz. Nach zweijähriger Prüfung hat das Bundesdenkmalamt nun den Alten Platz in der Klagenfurter Innenstadt als Ensemble unter Denkmalschutz gestellt – noch nicht rechtskräftig. 35 Bürgerhäuser, zumeist aus dem 16. Jahrhundert, sollen geschützt werden, zwölf der Häuser sowie die Dreifaltigkeitssäule stehen bereits als Einzeldenkmal unter Schutz. Dies löst Missfallen unter einigen Hauseigentümer aus, wie z.B. Heinz Dolenc, der eine Wertminderung seiner Immobilie befürchtet. Nun besteht noch die Möglichkeit, gegen diese Unterschutzstellung Einspruch zu erheben. Paul Mahringer, Leiter der Abteilung für Inventarisation und Denkmalforschung im Bundesdenkmalamt, erklärt die besondere kulturhistorische Bedeutung des Platzensembles, es sei einer der schönsten und am besten erhaltenen historischen Stadtplätze in Kärnten.

ORF-FERNSEHBERICHT (2 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Kaernten-heute/70022/Kaernten-heute/14102631/Aufregung-wegen-Denkmalschutz/14982262 (19.8.2021, ORF “Kärnten Heute”, “Aufregung wegen Denkmalschutz”)

Medienbericht:

19. August 2021, ORF
Klagenfurts Alter Platz denkmalgeschützt. Der Alte Platz in der Klagenfurter Innenstadt wird unter Ensembleschutz gestellt. 35 Bürgerhäuser aus dem 16. Jahrhundert gelten als historisch wertvoll. Alle Eingriffe müssen daher künftig mit dem Bundesdenkmalamt abgestimmt werden, zum Missfallen der Hausbesitzer: https://kaernten.orf.at/stories/3117580

Linktipps:

Der Alte Platz in Klagenfurt auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Alter_Platz_(Klagenfurt_am_W%C3%B6rthersee)

Denkmalliste Wikipedia (mit den 13 Einzelobjekten am Alten Platz, die bereits unter Denkmalschutz stehen): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Klagenfurt_am_W%C3%B6rthersee-Klagenfurt

Älterer iD-Bericht:

18. August 2020, Klagenfurt (Ktn.): Alter Platz soll als Ensemble unter Denkmalschutz gestellt werden:
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/klagenfurt-ktn-alter-platz-soll-als-ensemble-unter-denkmalschutz-gestellt-werden

Kaiserstraße 31 Abriss (Wien): Anlass für Wunsch nach Änderung der Bauordnung

 

Medienberichte:

7. Juli 2022, Der Standard
Keine Sanierung: Abbruch eines Wiener Biedermeierhauses sorgt für Aufregung. Häufig wird bei alten Häusern mit wirtschaftlicher Abbruchreife argumentiert, bevor der Bagger anrollt. Die Wiener Grünen wollen das ändern: https://www.derstandard.at/story/2000137057788/abbruch-eines-wiener-biedermeierhauses-sorgt-fuer-aufregung

30. Juni 2022, Kurier
Biedermeierhaus schutzlos in der Schutzzone. Der Abriss eines historischen Baus im 7. Bezirk zeigt einmal mehr auf, wie zahnlos die bestehenden Regeln zum Erhalt historischer Gebäude sind: https://kurier.at/chronik/wien/biedermeierhaus-schutzlos-in-der-schutzzone/402058930

 

 

APA-OTS-Presseaussendung (www.ots.at), Initiative Denkmalschutz, 29. Juni 2022

Abbruchskandal in Wien: Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 vor Abriss! Trotz Schutzzone und Denkmalschutz!

Initiative Denkmalschutz kritisiert Wiener Altstadtschutz scharf. Die “wirtschaftliche Abbruchreife” kann den Tod jedes Altstadthauses bedeuten. Bauordnung gehört dringend reformiert!

Wien (OTS) – Ursprünglich hätte das Biedermeierhaus in der Kaiserstraße 31 (7. Bezirk Neubau) revitalisiert werden sollen, doch plötzlich kam alles anders. Jetzt gibt die “wirtschaftliche Abbruchreife” dem Gebäude den Todesstoß, denn “die Kosten der notwendigen Sanierung dieses Gebäudes können nicht vom Ertrag der Liegenschaft nach Sanierung abgedeckt werden.” So wurde – unbemerkt von der Öffentlichkeit – am 27.10.2021 die Abbruchbewilligung erteilt (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung). Die Vorarbeiten zum Abbruch laufen bereits. [Vgl. WienSchauen: Lücke auf Zeit (30.8.2019)]

Kaiserstraße – Ein geschlossenes Altstadtensemble wird zerstört

Das Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 wurde 1803-04 erbaut und bildet mit den anschließenden Gebäuden Kaiserstraße 25-29 ein geschlossenes Altstadtensemble (Kloster Töchter vom Göttlichen Heiland), das auch deswegen eigens als Schutzzone gewidmet wurde. Und schon 1973 hat das Bundesdenkmalamt zumindest für die “Reliefs der Straßenfassade” (Muschelmotive) einen Schutz ausgesprochen.

Die “wirtschaftliche Abbruchreife” – ein Geschenk für Spekulanten?

Viele Altbauten (vor 1945 errichtet und von der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) als erhaltenswert beurteilt) wurden in letzter Zeit Opfer dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife”. Hier nur eine kleine Auswahl: KRANZGASSE 24 (15. Bezirk), Abriss ca. März 2022 +++ GUDRUNSTRASSE 120 / HUMBOLDTGASSE 42-44 (10. Bezirk), Abriss Aug./Sept. 2021 +++ KRIEGLERGASSE 12 (3. Bezirk; Schutzzone), Abriss Februar 2021 +++ LEOPOLDAUER PLATZ 9 und 11 (Schutzzone), Abriss Aug./Sept. 2020.

Reform der Bauordnung und Ende dieser Berechnungsmethoden!

Die Berechnungsmethode dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife” ist extrem benachteiligend für den Altbau, denn einerseits sind die Mieteinnahmen gedeckelt (im Gegensatz zum Neubau), andererseits lassen sich bei Neubauten zumeist deutlich mehr Geschoße errichten und somit mehr Einnahmen (Miete/Verkauf) erwirtschaften. Des Weiteren erspart man sich eine aufwändige Sanierung von Fassadendekor (usw.). Auch der dafür zuständige Altstadterhaltungsfonds kann – trotz zum Teil beträchtlicher Förderzusagen (bei Krieglergasse 12 waren es € 778.000) – diese Schieflage immer seltener ausgleichen. Daher fordert die Initiative Denkmalschutz eine Abschaffung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” und damit ein Ende einer solchen Förderung von Abriss und Neubau. Es müssen neue Instrumente gefunden werden, um Eigentümer von Altbauten zu entlasten und die Altstadterhaltung zu sichern.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien

 

Linz / Initiative Denkmalschutz: Appell an Gestaltungsbeirat, klares Bekenntnis zur Erhaltung der Arbeitersiedlung Sintstraße abzugeben!

APA-OTS-PRESSEAUSSENDUNG – 6. Februar 2023
https://www.ots.at/pressemappe/6940/verein-initiative-denkmalschutz

Linz / Initiative Denkmalschutz: Appell an Gestaltungsbeirat, klares Bekenntnis zur Erhaltung der Arbeitersiedlung Sintstraße abzugeben!

Nach der offenkundigen Kapitulation des Bundesdenkmalamtes tagt heute der Linzer Gestaltungsbeirat. Letzte Chance um Zerstörung der einzigartigen Zwischenkriegszeit-Moderne zu verhindern?

Wien (OTS) – Noch 2012 betonte das Bundesdenkmalamt (BDA) in seinem Unterschutzstellungsbescheid (S. 11) die Wichtigkeit der Erhaltung der Gesamtanlage(!) der 1927-31 erbauten Hafenarbeitersiedlung (“eine Auswahl bzw. Einschränkung der Unterschutzstellung auf einzelne Häuser ist aus denkmalpflegerischer Sicht nicht vertretbar”!). Und auch der beim BDA angesiedelte Denkmalbeirat hat die Sanierbarkeit der Gesamtanlage klar bestätigt. Doch wider jeder Aussage knickte das Denkmalamt ein und erlaubt nun offenbar den Teilabriss. Daher appelliert unser Verein Initiative Denkmalschutz an den Linzer Gestaltungsbeirat, der in seiner heutigen Sitzung das Projekt behandelt, sich klar und nachdrücklich für die Erhaltung der vom bekannten und für Linz prägenden Architekten und Stadtbaudirektor Curt Kühne erbauten Gesamtanlage (Sintstraße 3-37 / Lustenau) auszusprechen! (Vgl. auch unsere Presseaussendung vom 14.06.2021).

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.idms.at

OTS: Ressorts: CI, KI – Stichworte: Architektur, Immobilien, Politik, Oberösterreich, Kultur

Vgl. aktuelle Presseaussendungen dazu:

18.01.2023, MeinBezirk
Bauprojekt Sintstraße: Bundesdenkmalamt einverstanden mit Teilabriss und Neubau
https://www.meinbezirk.at/linz/c-lokales/bundesdenkmalamt-einverstanden-mit-teilabriss-und-neubau_a5822320

26.01.2023, Linza.at
Sündefall Sintstraße
https://www.linza.at/suendenfall-sintstrasse

Wohnsiedlung Sintstraße, Linz

Die Arbeiterwohnhäuser zeigen am risalitartig ausgebildeten Stiegenhaus einen expressionistischen Dekor in Form von Klinkerverkleidungen an den wesentlichen Bauteilen, Foto: Lorenz Potocnik

Ältere iD-Presseaussendung:

14. Juni 2021: Linz Sintstraße: Initiative Denkmalschutz zur Arbeitersiedlung: Teilabriss wäre Bankrotterklärung des Denkmalschutzes in Österreich!
Noch 2012 war Zerstörung dieser Zwischenkriegs-Moderne für Denkmalamt wegen Einzigartigkeit und Geschlossenheit undenkbar!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/linz-arbeitersiedlung-sintstrasse-ooe-initiative-denkmalschutz-teilabriss-waere-bankrotterklaerung-des-denkmalschutzes-in-oesterreich/

Älterer iD-Bericht:

18. April 2021: Linz (OÖ): Wohnsiedlung Sintstraße – Teilabriss trotz Denkmalschutz? 
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/linz-ooe-wohnsiedlung-sintstrasse-teilabriss-trotz-denkmalschutz

Literatur/Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österrreichs: Oberösterreich, Band II: Linz, Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Horn/Wien 2009, Seite 363

Österreichische Kunsttopographie, Band LV: Die profanen Bau- und Kunstdenkmäler der Stadt Linz, III. Teil: ‘Außenbereiche, Urfahr, Ebelsberg’,  Horn 1999, Seite 247

Andrea Bina und Lorenz Potocnik (Hrsg.), Architektur in Linz, 1900-2011, Wien 2012, Seite 75

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band I: ‘Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg’, Salzburg und Wien 1980, Seite 177

Ehem. AUVA-Gebäude (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8444

Initiative Denkmalschutz, 19. Jänner 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8444 – ehem. AUVA-Verwaltungsgebäude, Adalbert-Stifter-Straße 65

Für das Gebiet zwischen Lorenz-Böhler-Gasse, Pasettistraße, Linienzug 1-3, Adalbert-Stifter-Straße, Lorenz-Müller-Gasse und Kornhäuselgasse im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau

Öffentliche Auflage: 12. Dezember 2024 bis 23. Jänner 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Das ehem. Forschungs- und Verwaltungszentrum der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in der Adalbert-Stifter-Straße 65 wurde 1972 bis 1977 nach Plänen des österreichischen Architekten Kurt Hlaweniczka (https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Hlaweniczka) erbaut; vor dem Gebäudekomplex steht die monumentale Nirosta-Skulptur „Offener Raum“ des Bildhauers Oskar Höfinger (https://de.wikipedia.org/wiki/Oskar_H%C3%B6finger). Das Büro- und Verwaltungsgebäude „zählt“ laut der Fachorganisation Docomomo Austriaim Gebäudebestand der Nachkriegsmoderne in Wien aus konstruktiv-technischer Sicht sicherlich zu den herausragenden Bauten. Seinen Landmark-Charakter hat das Hauptgebäude der AUVA trotz baulicher Veränderung in der unmittelbaren Umgebung bis heute behalten. Es handelt sich um ein in seiner Entstehungszeit für Österreich herausragendes, technisch und funktional visionäres Gebäude und wird in der Literatur mehrfach in Zusammenhang mit dem Juridicum (Ernst Hiesmayr, 1970–84) und der UNO-City (Johann Staber, 1973-79) erwähnt.“ (vgl. https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt)

Seit März 2024 ist ein Unterschutzstellungsverfahren des Bundesdenkmalamtes im Laufen, dieser Umstand dokumentiert damit grundsätzlich die besondere Bedeutung dieses monumentalen und stadtbildprägenden Verwaltungsgebäudes der Nachkriegsmoderne. Auch im Erläuterungsbericht zum vorliegenden Planentwurf wird die Bedeutung des Gebäudekomplexes insofern anerkannt, als im Kapitel „Festsetzungen / Bebauungsstruktur“ ausgeführt wird, dass „der Positionierung, Gestaltung und bauhistorischen Bedeutung des Gebäudekomplexes (…) Rechnung getragen werden soll“ (Seite 9). Daher wird nachdrücklich angeregt, für das Plangebiet eine Schutzzone gemäß § 7 Bauordnung für Wien auszuweisen, zumal Gebäude, die nach 1945 errichtet wurden, gemäß § 60 Abs. 1 lit. d baurechtlich nicht von einem Schutz vor Abbruch umfasst sein können. Eine solche Schutzzonenwidmung wird als umso wichtiger erachtet, da weiters nicht abgeschätzt werden kann, ob das Gebäude tatsächlich unter Denkmalschutz gestellt werden wird (die Schutzkriterien gemäß Denkmalschutzgesetz sind nämlich deutlich strenger und enger anzulegen als diejenigen der Bauordnung für Wien).

Auch der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe „unterstützt“ in seiner Stellungnahme vom 13.11.2024nachdrücklich das Ziel, das Gebäude unter den Aspekten von Umwelterwägungen und Nachhaltigkeit zu erhalten und einer neuen Nutzung zuzuführen.“

Positiv ist auch das Bestreben im Planentwurf anzuerkennen, den Bebauungsplan des Gebäudekomplexes dem Bestand deutlich anzupassen. (Zitate aus dem Erläuterungsbericht, Seite 9: „Mit der Bedachtnahme auf das spezielle Erscheinungsbild des Gebäudekomplexes aufgrund seiner Konstruktionsweise und der daraus resultierenden Konfiguration sollen die Baufluchtlinien (…) dem Baubestand entsprechend festgesetzt werden. Um der differenzierten Höhenentwicklung des Baubestandes Rechnung zu tragen, sollen bestandsorientierte Gebäudehöhenfestsetzungen vorgenommen werden. (…) Um zusätzliche Kubaturen im Dachbereich hintanzuhalten und der vorhandenen Gebäudestruktur zu entsprechen, sind auf den mit der Bauklasse VI ausgewiesenen Grundflächen die zur Erichtung gelangenden Dächer von Gebäuden als Flachdächer auszuführen“).

Kleinere Anpassungen des Bebauungsplanes im Sinne des Bestandes werden seitens der Initiative Denkmalschutz jedoch als notwendig erachtet, um die im Planentwurf noch vorhandenen baulichen Spielräume hintanzuhalten, die die bauhistorisch bedeutende Außenerscheinung negativ beeinflussen könnten.

Abschließend wird angeregt für die Schutzzone in Betracht zu ziehen, entsprechende Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049 832 110

 

Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 444

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3: Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 119

Docomomo Austria: Hauptgebäude Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (Beschreibung): https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt/
(DOCOMOMO is a non-profit organization dedicated to the documentation and conservation of buildings, sites and neighborhoods of the Modern Movement).

AUVA-Zentrale in der Internationalen Architektur-Datenbank archINFORM: https://deu.archinform.net/projekte/17318.htm

Wikipedia-Fotos der AUVA-Zentrale: https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:AUVA-Zentrale

Ö1-Radio Serie „Hundert Häuser“ (18.10.2018): 1977. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Wien
https://oe1.orf.at/artikel/644841/Allgemeine-Unfallversicherungsanstalt-Wien

Wien Geschichte Wiki: Allgemeinde Unfallversicherungsanstalt (Letzte Änderung: 7.5.2021): https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Allgemeine_Unfallversicherungsanstalt

AUVA-Metallplastik „Offener Raum“ aus 1977 des Bildhauers Oskar Eberhard Höfinger:
Foto 1: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9816
Foto 2: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9817

ORF Wien (4.7.2024): „Böhler-Spital könnte auf Parkdeck übersiedeln“, darin Zitat: „Alte AUVA-Zentrale als weitere Standortoption: (…) Für die abgesiedelte AUVA-Zentrale aus den 1970er Jahren ist seit März ein Denkmalschutzverfahren im Gange.“: https://wien.orf.at/stories/3263749

Kronenzeitung (16.3.2024): „Alte AUVA-Zentrale steht seit Jahren leer: Die ehemalige AUVA-Zentrale in der Brigittenau verkommt zur Bauruine. Doch wie soll es mit der alten Hauptstelle weitergehen?“: https://www.krone.at/3296005