Selten aber doch stellt das Bundesdenkmalamt ganze Häuserensembles unter Denkmalschutz. Nach zweijähriger Prüfung hat das Bundesdenkmalamt nun den Alten Platz in der Klagenfurter Innenstadtals Ensembleunter Denkmalschutz gestellt – noch nicht rechtskräftig. 35 Bürgerhäuser, zumeist aus dem 16. Jahrhundert, sollen geschützt werden, zwölf der Häuser sowie die Dreifaltigkeitssäule stehen bereits als Einzeldenkmal unter Schutz. Dies löst Missfallen unter einigen Hauseigentümer aus, wie z.B. Heinz Dolenc, der eine Wertminderung seiner Immobilie befürchtet. Nun besteht noch die Möglichkeit, gegen diese Unterschutzstellung Einspruch zu erheben. Paul Mahringer, Leiter der Abteilung für Inventarisation und Denkmalforschung im Bundesdenkmalamt, erklärt die besondere kulturhistorische Bedeutung des Platzensembles, es sei einer der schönsten und am besten erhaltenen historischen Stadtplätze in Kärnten.
19. August 2021, ORF Klagenfurts Alter Platz denkmalgeschützt. Der Alte Platz in der Klagenfurter Innenstadt wird unter Ensembleschutz gestellt. 35 Bürgerhäuser aus dem 16. Jahrhundert gelten als historisch wertvoll. Alle Eingriffe müssen daher künftig mit dem Bundesdenkmalamt abgestimmt werden, zum Missfallen der Hausbesitzer: https://kaernten.orf.at/stories/3117580
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/08/Klagenfurt_Alter_Platz_Ostteil_-c-Johann-Jaritz_CC_BY-SA_4-0_2020-05-18_Wikipedia.jpg534800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-08-23 23:36:572021-08-23 23:36:57Klagenfurt (Ktn.): Denkmalamt stellt Alten Platz unter Ensembleschutz
APA-OTS-Presseaussendung (www.ots.at), Initiative Denkmalschutz, 29. Juni 2022
Abbruchskandal in Wien: Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 vor Abriss! Trotz Schutzzone und Denkmalschutz!
Initiative Denkmalschutz kritisiert Wiener Altstadtschutz scharf. Die “wirtschaftliche Abbruchreife” kann den Tod jedes Altstadthauses bedeuten. Bauordnung gehört dringend reformiert!
Wien (OTS) – Ursprünglich hätte das Biedermeierhaus in der Kaiserstraße 31 (7. Bezirk Neubau) revitalisiert werden sollen, doch plötzlich kam alles anders. Jetzt gibt die “wirtschaftliche Abbruchreife” dem Gebäude den Todesstoß, denn “die Kosten der notwendigen Sanierung dieses Gebäudes können nicht vom Ertrag der Liegenschaft nach Sanierung abgedeckt werden.” So wurde – unbemerkt von der Öffentlichkeit – am 27.10.2021 die Abbruchbewilligung erteilt (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung). Die Vorarbeiten zum Abbruch laufen bereits. [Vgl. WienSchauen: Lücke auf Zeit (30.8.2019)]
Kaiserstraße – Ein geschlossenes Altstadtensemble wird zerstört
Reform der Bauordnung und Ende dieser Berechnungsmethoden!
Die Berechnungsmethode dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife” ist extrem benachteiligend für den Altbau, denn einerseits sind die Mieteinnahmen gedeckelt (im Gegensatz zum Neubau), andererseits lassen sich bei Neubauten zumeist deutlich mehr Geschoße errichten und somit mehr Einnahmen (Miete/Verkauf) erwirtschaften. Des Weiteren erspart man sich eine aufwändige Sanierung von Fassadendekor (usw.). Auch der dafür zuständige Altstadterhaltungsfonds kann – trotz zum Teil beträchtlicher Förderzusagen (bei Krieglergasse 12 waren es € 778.000) – diese Schieflage immer seltener ausgleichen. Daher fordert die Initiative Denkmalschutz eine Abschaffung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” und damit ein Ende einer solchen Förderung von Abriss und Neubau. Es müssen neue Instrumente gefunden werden, um Eigentümer von Altbauten zu entlasten und die Altstadterhaltung zu sichern.
Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2022/06/Kaiserstr-31_Initiative-Denkmalschutz_2018-11-04_ML-7316.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2022-06-29 09:21:512022-08-05 22:37:14Kaiserstraße 31 Abriss (Wien): Anlass für Wunsch nach Änderung der Bauordnung
Linz / Initiative Denkmalschutz: Appell an Gestaltungsbeirat, klares Bekenntnis zur Erhaltung der Arbeitersiedlung Sintstraße abzugeben!
Nach der offenkundigen Kapitulation des Bundesdenkmalamtes tagt heute der Linzer Gestaltungsbeirat. Letzte Chance um Zerstörung der einzigartigen Zwischenkriegszeit-Moderne zu verhindern?
Wien (OTS) – Noch 2012 betonte das Bundesdenkmalamt (BDA) in seinem Unterschutzstellungsbescheid (S. 11) die Wichtigkeit der Erhaltung der Gesamtanlage(!) der 1927-31 erbauten Hafenarbeitersiedlung (“eine Auswahl bzw. Einschränkung der Unterschutzstellung auf einzelne Häuser ist aus denkmalpflegerischer Sicht nicht vertretbar”!). Und auch der beim BDA angesiedelte Denkmalbeirat hat die Sanierbarkeit der Gesamtanlage klar bestätigt. Doch wider jeder Aussage knickte das Denkmalamt ein und erlaubt nun offenbar den Teilabriss. Daher appelliert unser Verein Initiative Denkmalschutz an den Linzer Gestaltungsbeirat, der in seiner heutigen Sitzung das Projekt behandelt, sich klar und nachdrücklich für die Erhaltung der vom bekannten und für Linz prägenden Architekten und Stadtbaudirektor Curt Kühne erbauten Gesamtanlage (Sintstraße 3-37 / Lustenau) auszusprechen! (Vgl. auch unsere Presseaussendung vom 14.06.2021).
Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42) Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter www.idms.at
OTS: Ressorts: CI, KI – Stichworte: Architektur, Immobilien, Politik, Oberösterreich, Kultur
Die Arbeiterwohnhäuser zeigen am risalitartig ausgebildeten Stiegenhaus einen expressionistischen Dekor in Form von Klinkerverkleidungen an den wesentlichen Bauteilen, Foto: Lorenz Potocnik
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österrreichs: Oberösterreich, Band II: Linz, Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Horn/Wien 2009, Seite 363
Österreichische Kunsttopographie, Band LV: Die profanen Bau- und Kunstdenkmäler der Stadt Linz, III. Teil: ‘Außenbereiche, Urfahr, Ebelsberg’, Horn 1999, Seite 247
Andrea Bina und Lorenz Potocnik (Hrsg.), Architektur in Linz, 1900-2011, Wien 2012, Seite 75
Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band I: ‘Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg’, Salzburg und Wien 1980, Seite 177
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/04/2021-04-14_Potocnik-Sintstrasse_Luft_7-Haeuser_Abriss_markiert_a.jpg549800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2023-02-06 07:45:552023-08-14 22:31:48Linz / Initiative Denkmalschutz: Appell an Gestaltungsbeirat, klares Bekenntnis zur Erhaltung der Arbeitersiedlung Sintstraße abzugeben!
Stellungnahme zum Planentwurf 8444 – ehem. AUVA-Verwaltungsgebäude, Adalbert-Stifter-Straße 65
Für das Gebiet zwischen Lorenz-Böhler-Gasse, Pasettistraße, Linienzug 1-3, Adalbert-Stifter-Straße, Lorenz-Müller-Gasse und Kornhäuselgasse im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau
Öffentliche Auflage: 12. Dezember 2024 bis 23. Jänner 2025
Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Das ehem. Forschungs- und Verwaltungszentrum der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in der Adalbert-Stifter-Straße 65 wurde 1972 bis 1977 nach Plänen des österreichischen Architekten Kurt Hlaweniczka (https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Hlaweniczka) erbaut; vor dem Gebäudekomplex steht die monumentale Nirosta-Skulptur „Offener Raum“ des Bildhauers Oskar Höfinger (https://de.wikipedia.org/wiki/Oskar_H%C3%B6finger). Das Büro- und Verwaltungsgebäude „zählt“ laut der Fachorganisation Docomomo Austria „im Gebäudebestand der Nachkriegsmoderne in Wien aus konstruktiv-technischer Sicht sicherlich zu den herausragenden Bauten. Seinen Landmark-Charakter hat das Hauptgebäude der AUVA trotz baulicher Veränderung in der unmittelbaren Umgebung bis heute behalten. Es handelt sich um ein in seiner Entstehungszeit für Österreich herausragendes, technisch und funktional visionäres Gebäude und wird in der Literatur mehrfach in Zusammenhang mit dem Juridicum (Ernst Hiesmayr, 1970–84) und der UNO-City (Johann Staber, 1973-79) erwähnt.“ (vgl. https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt)
Seit März 2024 ist ein Unterschutzstellungsverfahren des Bundesdenkmalamtes im Laufen, dieser Umstand dokumentiert damit grundsätzlich die besondere Bedeutung dieses monumentalen und stadtbildprägenden Verwaltungsgebäudes der Nachkriegsmoderne. Auch im Erläuterungsbericht zum vorliegenden Planentwurf wird die Bedeutung des Gebäudekomplexes insofern anerkannt, als im Kapitel „Festsetzungen / Bebauungsstruktur“ ausgeführt wird, dass „der Positionierung, Gestaltung und bauhistorischen Bedeutung des Gebäudekomplexes (…) Rechnung getragen werden soll“ (Seite 9). Daher wird nachdrücklich angeregt, für das Plangebiet eine Schutzzone gemäß § 7 Bauordnung für Wien auszuweisen, zumal Gebäude, die nach 1945 errichtet wurden, gemäß § 60 Abs. 1 lit. d baurechtlich nicht von einem Schutz vor Abbruch umfasst sein können. Eine solche Schutzzonenwidmung wird als umso wichtiger erachtet, da weiters nicht abgeschätzt werden kann, ob das Gebäude tatsächlich unter Denkmalschutz gestellt werden wird (die Schutzkriterien gemäß Denkmalschutzgesetz sind nämlich deutlich strenger und enger anzulegen als diejenigen der Bauordnung für Wien).
Auch der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe„unterstützt“ in seiner Stellungnahme vom 13.11.2024 „nachdrücklich das Ziel, das Gebäude unter den Aspekten von Umwelterwägungen und Nachhaltigkeit zu erhalten und einer neuen Nutzung zuzuführen.“
Positiv ist auch das Bestreben im Planentwurf anzuerkennen, den Bebauungsplan des Gebäudekomplexes dem Bestand deutlich anzupassen. (Zitate aus dem Erläuterungsbericht, Seite 9: „Mit der Bedachtnahme auf das spezielle Erscheinungsbild des Gebäudekomplexes aufgrund seiner Konstruktionsweise und der daraus resultierenden Konfiguration sollen die Baufluchtlinien (…) dem Baubestand entsprechend festgesetzt werden. Um der differenzierten Höhenentwicklung des Baubestandes Rechnung zu tragen, sollen bestandsorientierte Gebäudehöhenfestsetzungen vorgenommen werden. (…) Um zusätzliche Kubaturen im Dachbereich hintanzuhalten und der vorhandenen Gebäudestruktur zu entsprechen, sind auf den mit der Bauklasse VI ausgewiesenen Grundflächen die zur Erichtung gelangenden Dächer von Gebäuden als Flachdächer auszuführen“).
Kleinere Anpassungen des Bebauungsplanes im Sinne des Bestandes werden seitens der Initiative Denkmalschutz jedoch als notwendig erachtet, um die im Planentwurf noch vorhandenen baulichen Spielräume hintanzuhalten, die die bauhistorisch bedeutende Außenerscheinung negativ beeinflussen könnten.
Abschließend wird angeregt für die Schutzzone in Betracht zu ziehen, entsprechende Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 444
Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3: Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 119
ORF Wien (4.7.2024): „Böhler-Spital könnte auf Parkdeck übersiedeln“, darin Zitat: „Alte AUVA-Zentrale als weitere Standortoption: (…) Für die abgesiedelte AUVA-Zentrale aus den 1970er Jahren ist seit März ein Denkmalschutzverfahren im Gange.“: https://wien.orf.at/stories/3263749
Kronenzeitung (16.3.2024): „Alte AUVA-Zentrale steht seit Jahren leer: Die ehemalige AUVA-Zentrale in der Brigittenau verkommt zur Bauruine. Doch wie soll es mit der alten Hauptstelle weitergehen?“: https://www.krone.at/3296005
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2025/02/AUVA-Zentrale_Wien_Wikipedia_c-C-Stadler-Bwag_2018-04-18_CC_BY-SA_4-0.jpg577800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2025-01-19 17:48:472025-02-09 18:19:05Ehem. AUVA-Gebäude (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8444
Stellungnahme zum Planentwurf 8425 – Laaer-Berg-Str., Bitterlichstr., 1100 Wien
Für das Gebiet zwischen Bitterlichstraße, Linienzug 1-2, Palisagasse, Linienzug 3-5, Geißfußgasse, Linienzug 6-7, Burgenlandgasse, Koliskogasse, Linienzug 8-9, Oppenheimgasse und Laaer-Berg-Straße im 10. Bezirk, Katastralgemeinde Oberlaa Stadt
Öffentliche Auflage 2. Mai 2025 bis 13. Juni 2025
Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann,
so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes (vgl. Einleitung) immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*
* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)
Die Stellungnahme im Detail:
Kronawettergasse 27 bis 69: Diese Häuserzeile ist Teil der weitläufigen Siedlung „Süd-Ost“ (Bitterlichstraße, Burgenlandgasse, Weichselbaumgasse, Kronawettergasse, Schautagasse, Koliskogasse und Oppenheimgasse; im Dehio-Handbuch unter der Adresse „Laaer-Berg-Straße 151-203 zu finden). Diese Siedlung wurde 1921 von Franz Schuster und Franz Schacherl (Wiener Siedlungsamt MA 16) als große Gartenstadtsiedlung mit vorweigend zweigeschoßigen Familienhäusern im Block- und Zeilenverband erbaut (Dehio, S. 28, Weihsmann, S. 260, Achleitner, S. 276). Diese Häuserzeile steht per Verordnung unter Denkmalschutz (§ 2a Denkmalschutzgesetz), das heißt, eine abschließende Prüfung auf ihre Schutzwürdigkeit gemäß dem sehr streng auszulegenden Denkmalschutzgesetz seitens des Bundesdenkmalamtes fehlt jedoch. Umso wichtiger erachtet es unser Verein Initiative Denkmalschutz daher, dass diese Häuserzeile als Schutzzone ausgewiesen wird, was er hiermit nachdrücklich anregt.
Dies wäre wohl auch im Sinne des Fachbeirats für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe, der die historische und kulturgeschichtliche Bedeutung der Siedlung erkannt und darauf in seiner Stellungnahme vom 19.2.2025 zum vorliegenden Planentwurf hingewiesen hat. Darin heißt es (Zitat): „Das Areal ist ein wichtiger Teil der Wiener Siedlungsgeschichte, dessen Charakter in diesem Planentwurf reflektiert wird.“ In diesem Sinne wäre auch noch zu prüfen, ob nicht auch andere Teilbereiche der Siedlung als Schutzzone ausgewiesen werden sollten. Denn die Denkmalunterschutzstellung per Verordnung (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz) bedeutet nämlich auch, dass sich die oben genannten Häuser zum Zeitpunkt der Verordnungserlassung (1.4.2007) „im alleinigen oder überwiegenden Eigentum des Bundes, eines Landes oder von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Fonds sowie von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften einschließlich ihrer Einrichtungen“ befunden haben mussten (vgl. § 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz). Das heißt, dass das Denkmalamt durchaus auch andere Teilbereiche der Siedlung in die Denkmalliste (Verordnung) aufgenommen hätte, wenn eine solche Verordnungserlassung auch für im Privateigentum befindliche Gebäude möglich gewesen wäre. (Andernfalls müsste das Denkmalamt in einem aufwendigen Unterschutzstellungsverfahren die Schutzwürdigkeit gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz prüfen, was oftmals durch die Ressourcenknappheit des Denkmalamtes lange Zeit unterbleibt).
Scharf kritisiert werden muss, dass der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19, Architektur und Stadtgestaltung (fachlich zuständig für Schutzzonenvorschläge) wieder einmal im Dunkeln bleibt. Nichts dergleichen wird im Erläuterungsbericht dazu ausgeführt (keine Nennung der MA 19, keine Nennung einer möglichen Schutzzonenwürdigkeit oder Nicht-Würdigkeit).
Abschließend wird vorgeschlagen, für die hier vorgeschlagene Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 Absatz 4 Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
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Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
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ZVR-Nr.: 049832110
Literatur / Quellen:
Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jh., Band III/1, 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990, Seite 276
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. Und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 28
Helmut Weihsmann, Das Rote Wien, Sozialdemokratische Architektur und Kommunalpolitik 1919-1934, Wien 2002, Seite 260
Der große Um- und Ausbau der denkmalgeschützten Alten Schmiede aus dem 16. Jh. in der Steiner Altstadtentsetzt Steiner Bürger. Es wird das gesamte Ensemble zerstört, meint eine Steinerin. “Es sei alles in Ordnung” heißt es in der Bauabteilung der Stadt Krems. Auch der nicht umumstrittene Gestaltungsbeirat segnete das Projekt ab. NÖN-Artikel weiterlesen (6.5.2020):https://www.noen.at/krems/stein-proteste-gegen-verschandelung-von-alter-schmiede-krems-stein-alte-schmiede-bauvorhaben-umbau-proteste-204290071 +++ Kommentar “Tauschgeschäft mit Bausünden?”(NÖN; 6.5.2018): https://www.noen.at/krems/kommentar/tauschgeschaeft-mit-bausuenden-krems-stein-kommentar-lokal-204290295 +++ Beschreibung des Gebäudes (SteinerLandstraße 94) in der Denkmalliste (Wikipedia):“Das Haus in der Steiner Landstraße 94 hat einen Baukern aus dem 16. Jahrhundert. Es entstand aus ursprünglich zwei Gebäuden, die durch eine hochgezogene Giebelmauer zusammengefasst wurden und durch ein Doppelwalmdach gedeckt sind. Die Fassade wurde um 1715 mit Eckquaderung und einem Kordonband gestaltet. Im Obergeschoß befinden sich Steingewändefenster aus dem 17. Jahrhundert. Die Erdgeschoßräume sind durch Stichkappentonnen des 16./17. Jahrhunderts gewölbt. Das ehemalige Hinterhaus hat einen hohen Doppelgiebel und eine angebaute offene Hufschmiede aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, in Holzständerbauweise ausgeführt, mit Zahnschnittprofil an den gebauchten Ständern und Kerbschnittgesims.” (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Krems-Stein).
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/05/Landstrasse_94_Stein-Krems-Donau_aa.jpg408469IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-05-08 16:25:282020-05-08 16:28:23Krems-Stein (NÖ): Protest gegen 'Verschandelung' der Alten Schmiede
Weiterhin Auseinandersetzungen um rund das denkmalgeschützte und umstritteneKarl Lueger-Denkmal am Dr.-Karl-Lueger-Platz (bei U3-Stubentor am Ring). Karl Lueger war Politiker und Wiener Bürgermeister von 1897-1910. Wegen seiner Bedeutung für die Entwicklung Wiens zu einer modernen Großstadt einerseits und seines Antisemitismus andererseits ist er bis heute Gegenstand teils heftig geführter Kontroversen (vgl. Wikipedia). Eine Künstlergruppe rund um Eduard Freudmannhat am Montag (5.10.) eine “Schandwache” beim Lueger-Denkmal gebildet. Diese sollte die Stadt Wien daran hindern, die im Sommer aufgesprühten Schande-Graffitischriftzüge zu entfernen. Dabei wurden die Schande-Graffitti abgenommen, in Beton gegossen und mit Goldfarbe überzogen wieder angebracht. Daraufhin haben Mitglieder der Identitären Bewegung eine Gegenaktion gestartet und unter den Augen der Polizei die goldenen Betonbuchstabenwieder mit Hammer und Meißel abgeschlagen. Die Polizei hat angekündigt, den Vorfall zu untersuchen. ORF-FERNSEHBEITRAG (KULTURMONTAG) (5.10., 4 MIN):https://tvthek.orf.at/profile/kulturMontag/1303/kulturMontag/14066770/Kuenstlerische-Schandwache-am-Karl-Lueger-Denkmal/14772819; ORF-FERNSEHBEITRAG (ZIB 1; 1 MIN):https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-1/1203/ZIB-1/14067035/Schandwache-am-Lueger-Denkmal/14773058 +++ ORF-BERICHT LESEN:https://wien.orf.at/stories/3069961 +++Weiteres Video (Standard):https://www.derstandard.at/story/2000120527691/lueger-denkmal-antisemiten-auf-dem-podest (7.10.2020, Standard: “Lueger-Denkmal: Antisemiten auf dem Podest”).
Initiative fordert Umgestaltung des Lueger-Denkmals:Der Aufruf an die Wiener Politik kurz vor der Wahl wird von bekannten Vertretern der Kulturszene unterstützt (1.10.2020, Standard): https://www.derstandard.at/story/2000120381787/initiativ
Ljiljana Radonić: Von fehlenden und überholten Denkmälern (Blog: Geschichte Österreichs): Manche Denkmäler fehlen, andere sollen künstlerisch dekonstruiert werden. Denkmäler erinnern niemals nur an Vergangenes. Sie polarisieren oftmals in der Gegenwart. Das ist gut so, denn Debatten über Denkmäler sind in einer Demokratie wichtig (27.9.2020, Standard): https://www.derstandard.at/story/2000120203507/von-fehlenden-und-ueberholten-denkmaelern
9.10.2020: Karl Lueger repräsentiert Antisemitismus im Herzen der Stadt:Die jüdischen Österreichischen HochschülerInnen (JöH) veranstalteten am Mittwoch, 7. Oktober, ihre kritische Kunstinstallation am Lueger Denkmal: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201009_OTS0174
Die Heilstätte Am Hirschenstein wurde für tuberkulose- und lungenkranke Patienten 1949-55 vom Amt der burgenländischen Landesregierung und dem Architekten Erwin Fabrici (1898–1957) geplant und erbaut. Das im Günser Gebirge auf 826 Metern Seehöhe gelegene ehemalige Landessonderkrankenhaus wurde 1986/87 zum Pflegezentrum umgebaut und steht seit 2012 leer. Das unter Denkmalschutz (§ 2a DMSG) befindliche Sanatorium wird immer wieder von Vandalismus heimgesucht, sodass sein Zustand – neben den Witterungseinflüssen – immer schlechter wird, obwohl es seit 2019 mittels Videokameras und Sicherheitspersonal stark überwacht wird. Die KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten GesmbH), in dessen Eigentum sich die Heilanstalt befindet, erstattet deswegen laufend Anzeigen. Wegen einer zukünftigen Umnutzung des Gebäudes führt die KRAGESGespräche mit dem Land Burgenland. BVZ-ARTIKEL WEITERLESEN:https://www.bvz.at/oberwart/rechnitz-hirschenstein-vandalismus-ist-kein-kavaliersdelikt-rechnitz-vandalismus-print-268256565 (1. April 2021, “Hirschenstein: Vandalismus ist ‘kein Kavaliersdelikt'”)
Seit 23. August befindet sich der Entwurf für die Änderung der Wiener Bauordnungin öffentlicher Auflage. Stellungnahmen dazu kann jede/r Bürger/in bis 20. September 2021 abgeben. Eine wesentliche Änderung soll unter anderem auch die Verschärfung für Strafen bei widerrechtlichen Abrissen und Beschädigungen von Altbauten sein. In einer offiziellen Presseaussendung von der zuständigen Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) gemeinsam mit der Wohnbausprecherin der NEOS Selma Arapovic, heißt es:
Verschärfte Strafen für Bausünden
Erst im Jahr 2018 wurde der Erhalt von stadtbildprägenden Gebäuden der Gründerzeit und der Zwischenkriegszeit in Wien massiv gestärkt. Ein Abbruch von vor 1945 errichteten Gebäuden ist seither nur noch unter engen Voraussetzungen möglich. So muss insbesondere geprüft werden, ob ein öffentliches Interesse am Erhalt des Gebäudes besteht.
Weil ein widerrechtlicher Abriss in der Regel einen irreversiblen Schaden auslöst, müssen die verwaltungsstrafrechtlichen Folgen empfindlich und abschreckend sein, um BauführerInnen und BauherrInnen von der Begehung einer solchen Tat abzuhalten.
NEU: Vor diesem Hintergrund soll der derzeitige Strafrahmen für ein Zuwiderhandeln beträchtlich erhöht werden. Wer vorsätzlich handelt, soll in jedem Fall eine Strafe von mindestens 20.000 Euro erhalten. Die neue Strafbemessung gilt auch für Übertretungen, durch die eine Gefahr für Leben oder Gesundheit eintritt.
Die große Frage jetzt: Wird diese Summe wirklich abschreckend sein? Dem Vernehmen nach war ursprünglich eine höhere Mindeststrafe im Gespräch, heißt es im “Standard“. Die maximale Geldstrafe wird jedenfalls verdoppelt und liegt künftig bei 200.000 Euro, wenn ein Gebäude ohne Bewilligung ganz oder teilweise abgebrochen wird.
Unser Verein Initiative Denkmalschutz befürchtet, dass diese Geldbeträge weiterhin viel zu gering sind, insbesondere, wenn mit dem Neubau nicht nur eine sehr große Baukubatur erzielt werden kann, sondern weil auch dann, bei einem Neubau, das restriktive Mietrecht für Altbauten vor 1945 nicht mehr gilt. Auch eine sehr große Schwäche dieses Gesetzes: Ein Vorsatz muss nachgewiesen werden, was bei Unfällen wie bekannt kaum nachgewiesen werden kann.
Ende November soll die Gesetzesnovelle im Landtag beschlossen werden.
25. August 2021, APA-OTS Gaal/Arapovic: Verschärfte Baustrafen und Maßnahmen gegen „Maximalbauten“. Kleine Novelle der Wiener Bauordnung knüpft sich übermassive Neubauten in Siedlungen sowie grobe Bausünden vor: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210825_OTS0013
24. August 2021, APA-OTS Auflage eines Entwurfes für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht. Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210824_OTS0040
25. August 2021, ORF Wiens Neubauten sollen kleiner werden. Ausladende Mehrfamilienhäuser werden in Wien immer mehr. Sie stechen besonders aus Siedlungen mit Einfamilienhäusern hervor. Jetzt will die Stadt die Bauordnung novellieren, um neue Mehrfamilienhäuser in ihrer Größe zu beschränken: https://wien.orf.at/stories/3118346
25. August 2021, Vereinigung Österreichischer Projektentwickler VÖPE/Lebensraumentwickler zur Novelle der Wiener Bauordnung: gewerbliche Bauträger halten sich stets an geltende Gesetze. Sebastian Beiglböck (VÖPE): “Der Gesetzgeber ist für eine funktionale Bauordnung verantwortlich, nicht die Bauträger”: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210825_OTS0113
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/08/FW-Rundgang_2-Bezirk-Praterstern-Novarragasse_2016_DSCN8713a.jpg599800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-08-25 22:34:472021-08-26 00:59:27Wien: Novelle Bauordnung - Was kostet die Zerstörung?
Parlamentarische Bürgerinitiative “Kulturerbe versus Eisenbahngesetz”
Keine Zerstörungen, wenn nicht gelindere Mittel und Alternativen möglich sind. Frühzeitige Information und Einbindung der Öffentlichkeit als Pflicht! Abrisse im Zuge des U5-Baus in Wien unter Berufung auf das Eisenbahngesetz stoppen!
Im Zuge von Zerstörungen wertvollen Kulturgutes wird immer wieder als Grund mit dem Eisenbahngesetz (EisbG 1957) argumentiert. So beruft sich unlängst die Stadt Wien respektive die Wiener Linien hinsichtlich der geplanten Abrisse der Gebäude Elterleinplatz 8 (17. Bezirk) und Währinger Gürtel 41 (18. Bezirk) auf dieses EisbG. Eine Abänderung des
Bundesgesetzes wäre nur durch den Nationalrat möglich.
ANLIEGEN:Der Nationalrat wird ersucht, bei der Interessensabwägung dem Kulturerbe mehr Gewicht einzuräumen bzw. als Mindestanforderung eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit als Verpflichtung im Eisenbahngesetz einzuführen (§ 31 f EisbG). Weiters mögen ebenso Privatpersonen oder zumindest NGOs Gelegenheit gegeben werden, zum Bauvorhaben Stellung zu nehmen (§ 31 d EisbG). Im konkreten Anlassfall möge der Nationalrat sich für den Erhalt der historischen Gründerzeithäuser Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41 einsetzen. Auch das stadtbildprägende Eckgebäude Landstraßer Hauptstraße 13 war ursprünglich vom Abriss für den U3-Bau bedroht, doch konnte damals ein Abriss durch das Umsetzen einer Alternativlösung abgewendet werden. Heute steht das frühhistoristische Gründerzeithaus im 3. Bezirk nicht nur in einer Schutzzone, sondern sogar unter Denkmalschutz. Ein vorausschauendes, umfassenderes Verfahren, hätte so auch in logischer Konsequenz für den Bauwerber nach EisbG eine von Anfang an gegebene höhere Berechenbarkeit.
Das Anliegen wird nachdrücklich eingefordert und unterstützt von zwei NGOs: Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter und der Bürger:inneninitative Architektur Rebellion Österreich.
Auch das Gründerzeithaus Währinger Gürtel 41 (Ecke Kreuzgasse 1) soll der neuen Ubahn-Station “Michelbeuern” geopfert werden, Foto: 2024, (c) Stephan Erath
BEGRÜNDUNG: Am aktuellen Beispiel der Stadt Wien wird hier die Problematik erklärt. Die Wiener Linien planen in Zusammenarbeit mit der Magistratsabteilung 18 (Stadtentwicklung und Stadtplanung) den Abriss der beiden stadtbildprägenden und als erhaltenswert anerkannten Gründerzeitbauten Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41, um Platz für zwei neue Stationsgebäude im Rahmen des U5-Ausbaus zu schaffen. Obwohl beide Gebäude in Schutzzonen liegen und in Wien durch die §§ 60 Abs 1 lit. d, bzw. außerhalb von Schutzzonen per § 62 a Abs. 5a Bauordnung für Wien (Landesgesetz) vor dem Abriss grundsätzlich geschützt sind, ziehen die Wiener Linien für den Abriss das EisbG heran. Dieses Vorgehen ist aus mehreren Gründen problematisch: Neben den Problemen auf kommunalpolitischer Ebene (keine transparente Prüfung alternativer Lösungen, wie der häufig in der Vergangenheit auch in Wien durchgeführten Integration der Stationen und Technik in die Bestandsgebäude oder zumindest ein Erhalt der Fassade) wird auch die interessierte Öffentlichkeit überhaupt nicht informiert, geschweige denn kann diese ihre Meinung dazu kundtun. Wie es aussieht, hat die Wiener Stadtregierung alles drangesetzt, die Bevölkerung möglichst spät über den geplanten Abriss der beiden Gründerzeithäuser zu informieren, obwohl dies spätestens seit April 2022 bekannt war (MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung, vgl. z.B. Präsentation “U2xU5, 2. Baustufe” von Gregor Stratil-Sauer). Ohne dass es ausgesprochen wurde, hat man diese wichtige Info in Bild und Text in allen Unterlagen möglichst gut “versteckt” bzw. nicht erwähnt. Erst als diese Informationen nicht mehr zurückzuhalten waren (den Mietern mussten Ersatzwohnungen angeboten werden) kam diese Info im Sommer/Herbst 2024 langsam ans Licht der Öffentlichkeit. Echte Bürgerbeteiligung (Charta von Aalborg) und eine ehrliche Informationseinbindung umfasst auch eine “frühzeitige Information” der Bevölkerung. Es entsteht der unschöne Eindruck, dass die möglichst späte Information Absicht war, um jeden Widerstand gegen die Abrisse im Keim zu ersticken. Das Ausschließen der Öffentlichkeit steht auch im eklatanten Widerspruch zur Konvention von Faro (Artikel 12 „Zugang zum Kulturerbe und demokratischen Teilnahme“). Dieses Rahmenübereinkommen über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft wurde vom Europarat 2005 verabschiedet und von der Republik Österreich 2015 ratifiziert (BGBl. III Nr. 23/2015). Ein verbesserter bzw. transparenterer Baugenehmigungsprozess im EisbG, der sämtliche historische Substanz miteinbezieht und berücksichtigt (auch wenn das Objekt “nur” nach Landesgesetzen wie der Wiener Bauordnung geschützt ist), würde aktuellen demokratiepolitischen Anforderungen gerecht und erscheint durch die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten anstehenden Bauprojekten nach EisbG (wie zB die angedachten Erweiterungen des U-Bahnnetzes in Wien) im Zuge des Ausbaus des Schienennetz geboten.
KONTAKTINFORMATIONEN:
Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich, www.initiative-denkmalschutz.at, Tel.: 0699 / 1024 4216