Gem. Pfunds (u. Tösens): Die denkmalgeschützte Bergwerksanlage Platzertal (15. Jh. bis 1910 in Betrieb) zähltmit bis 2815 m zu den höchstgelegenen Bergwerken Europas. Der Bergwerksverein Platzertal sieht Erwartungen nach Abschluss des Restaurierungsprojekts „weit übertroffen“. Stollen-Öffnung bleibt vorerst Vision. Traurig: Die Stolleneingänge mussten 1996 “aus Sicherheitsgründen” auf Anordnung der Berghauptmannschaft Innsbruck gesprengt werden. TIROLER TAGESZEITUNG-ARTIKEL WEITERLESEN:https://www.tt.com/artikel/17284993/neue-fenster-in-versunkene-bergbau-zeiten-im-tiroler-oberland-geoeffnet; ORF: “Altes Bergwerk in neuem Glanz”(2.9.2020, ORF): https://tirol.orf.at/stories/3064913
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/09/Liftstation_Bergwerk_Platzertal_c-Mor08rado-Privatsammlung_CC_BY-SA_3-0_2005-09-07_Wikipedia.jpg600800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-09-02 23:20:192020-09-06 17:47:50Bergwerk Platzertal (Tirol): Einzigartige Einblicke in die Bergbaugeschichte
In der Nacht vom 6. auf den 7. September 2015 (Sonntag auf Montag) brannte die denkmalgeschützte Villa Pehamin Hinterstoder im oberösterreichischen Traunviertel lichterloh, rasch wurde Brandstiftung als Ursache festgestellt, unbekannte Täter waren eingebrochen und hatten am Dach Feuer gelegt (Fotos und Video nach dem Brand). Bereits im November 2015 begannen die Abrissarbeiten des ehemaligen Landes-Erholungsheims unweit der Polsterlucke. Doch aus bisher noch unerfindlichen Gründen blieb die Villa Peham im Bundesdenkmalamt weiterhin als Denkmal gelistet (vgl. Denkmalliste 2020). Die Villa Peham am Goierweg 21 wurde 1924-1926für den Wiener Gynäkologen Prof. Dr. Heinrich Pehamals geräumiges Ferienhaus mit Gästezimmern von den bekannten Architekten Siegfried Theiss (1882-1963) und Hans Jaksch (1879-1970) erbaut.
Die Villa Peham nach dem Brand vom 7.9.2015, Foto: privat
2007 kaufte die Gemeinde Hinterstoderdie per Verordnung (§ 2a) denkmalgeschützte Villa vom Land Oberösterreich. So stellen sich Fragen: Wurde das Bundesdenkmalamt nicht über den Abriss informiert? War der Abriss rechtskonform? Letztere Frage gelang dieser Tage erneut in den Fokus, da an dessen Stelle jetzt ein umstrittens Luxus-Campingressort entstehen soll. Die Projektgegner schalteten das Bundesdenkmalamt ein. Der Bürgermeister soll beim Abriss des historischen Gebäudes voreilig agiert haben, um rasch Platz für neue Projekte zu schaffen. Der Bürgermeister von Hinterstoder, Helmut Wallner (ÖVP) rechtfertigt sich:„Nach dem Brand habe ich in erster Linie nicht an das Denkmalamt gedacht. Jetzt werden wir die Sache wieder reparieren. Aber einen vollständigen Wiederaufbau der Peham-Villa können und konnten wir uns nicht leisten“. Karin Zörrer Zeiner hat nun die Petition “Rettet das Hintere Stodertal ! Das Villa Peham – Areal (nahe Schiederweiher) soll Grünland bleiben!” gestartet. Darin wird zur Villa selbst ausgeführt: “Die denkmalgeschützte Villa Peham wurde am 07.09.2015 unter bisher ungeklärten Umständen durch Brandstiftung beschädigt und danach ohne Genehmigung des Denkmalamts einzuholen abgerissen.”
Georg Schwalm-Theiss, Theiss & Jaksch, Architekten 1907-1961, Wien 1986, Seite 78
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/03/Villa-peham-landeserholungsheim-hinterstoder-austria_c-Florian-Koenig_Gummihansl_CC_BY-SA-3_0-at_2011-09-10_Wikipedia.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-03-08 23:52:392021-03-09 23:53:52Hinterstoder (OÖ): Villa Peham trotz Abriss 2015 weiterhin unter Denkmalschutz?
Die ehemalige Synagoge in Korneuburg ist der älteste erhaltene Bau seiner Art in Österreich und zählt zu den bedeutendsten Zeugnissen mittelalterlicher Synagogenarchitektur im deutschsprachigen Raum, sie wurde zwischen 1306 und 1325 errichtet (Gutachten Prof. Ferenc David, ungarisches Denkmalamt, 1982 oder 1985). Bis zur Vertreibung der Juden aus Korneuburg im Jahr 1420 wurde der Synagogenbau religiös genutzt. Damals wurde die Synagoge konfisziert und danach als landesfürtlicher Schüttkasten benutzt. Das oft umgebaute Bauwerk befindet sich östlich des Hauptplatzesin der Roßmühlgasse (Propst Bernhard-Straße 6) in unmittelbarer Nähe der ehemaligen Stadtmauer. Doch fristet sie weiterhin leider ein würdeloses Dasein als Garage. Aufregung herrschte im Herbst 2007, als der Eigentümer die historische Mauer aufbrach und eben dieses Garagentor einbaute. Diese Arbeiten widersprachen den Denkmalschutzauflagen und wurden daraufhin gestoppt. Das veranlasste die “Arge jüdisches Leben im Bezirk Korneuburg” rund um Gerhard Meseck dazu, eine Unterschriftenaktion 2008 für die würdevolle Erhaltung der Synagoge zu starten. Nun gibt es erneut Hoffnung für das Bauwerk, nachdem die Stadt Korneuburg schon mehrfach um den Erwerb des Synagogenbaus erfolglos bemüht hatte. Bürgermeister Christian Gepp (ÖVP) berichtet von neuerlichen Gesprächen mit dem Eigentümer, die in Bezug auf Verkaufan Stadtgemeinde nun vielversprechend klingen. Bereits 2015 gab es eine Ausstellung im Korneuburger Stadtmuseum („Synagoge – Rossmühle – Garage: Für immer Ruine?“), mit dem Anliegen, zumindest in der Ausstellung dem Bau seine Würde zurückzugeben. Mit Skizzen und Visualisierungen wurde der Tempel in seiner alten Pracht und hohem Dach dargestellt. Bis zum Ende des 16. Jahrhunderts wurde es von der Stadt an verschiedene Handwerker vermietet, bevor es an den Bürger Johannes Rosmüller kam, der darin seine Mühle einrichtete (daher der Name „Roßmühle“). Nach einem Brand im Jahr 1766 diente das Gebäude als Lagerraum. Das Dach wurde 1942 bei einem Sturm zerstört. Seit 1980 ist das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Seither wurden sämtliche Bauarbeiten seitens des Korneuburger Bauamtes gestoppt.
Die spätere „Roßmühle“ in Korneuburg (Arne Herbote, Simon Paulus): Das als Ruine erhaltene Bauwerk der ehemaligen Synagoge in Korneuburg dürfte zu den bemerkenswertesten und wichtigsten Zeugnissen mittelalterlicher Synagogenarchitektur im deutschsprachigen Raum zählen (David, Jüdische Kulturzeitschrift, Heft 66, 09/2005): https://davidkultur.at/artikel/die-spatere-8222rossmuhle8220-in-korneuburg
Im ORF-Interview erzähltJames von Klemperer, ein US-amerikanischer Architekt aus New York (Architekturbüro Kohn Pedersen Fox), der gerade in Wien den neuen UniCampus am Steinhof plant (vgl. iD-Bericht: “Steinhof: Central European University (CEU) plant Pavillons um”), von seiner Familiengeschichte, den Kuffners. Die Familie Kuffner lässt sich bis ins 17. Jh. in die südmährische Stadt Lundenburg ( Břeclav) zurückverfolgen. Ignaz und Jakob Kuffner kauften 1850 eine Brauerei in Ottakring, die durch Ausbau und Modernisierung der Kuffner-Brauerei ein sehr bekanntes Bierimperium erschufen (heute Ottakringer Brauerei). Das Ottakringer Bier würde heute noch Kuffner heißen. Seine Familie hat ihr gesamtes Vermögen nach dem Anschluss an Nazi-Deutschland verloren und das Land verlassen müssen. Ein Teil der Familie wurde in Auschwitz ermordet, der Vater von Klemperer schaffte es nach New York. Nach dem Krieg wurde die Familie teilweise entschädigt. Das Bier machte die Kuffner damals reich, sodass sie sich u.a. zwei Villen bauen konnten. Die eine Villa stand in Dornbach (Promenadegasse 19, 17. Bezirk Hernals), heute steht an ihrer Stelle ein Gemeindebau. Von der zweiten Kuffner-Villa in Wien-Oberdöbling steht heute nur noch die Einfriedung (Vegagasse 20). Heute erinnert die Kuffner-Sternwarte an die große Geschichte der Familie, den Kuffner-Nachfahren ist die Sternwarte ein besonderes Anliegen und finanzieren weiter die Erhaltung mit.
Die Kuffner-Villa in Oberdöbling (Döblinger Cottage)
Wilhelm und Camilla Kuffner ließen sich von 1905-1908 vom bekannten ArchitektenKarl König eine prachtvolle Neorenaissance-Villa nach französischen Vorbildern erbauen (Vegagasse 20, Gymnasiumstraße 85, Lannerstraße 2-8). Leider sind von der Kuffner-Villa keine Fotos von den Innenräumen bekannt. In der Zeitschrift “Der Bautechniker” wird das reiche Interieur ausführlich beschrieben (siehe: “‘Der Bautechniker’ Nr. 9, 3. März 1911, Seite 187-189“). Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Villa von den Amerikanern zunächst als Schule für die Kinder der Besatzungssoldaten genutzt, danach hat der Direktor des Realgymnasium XIX die Villa 1955 für die unter Raumnot leidende Schule anmieten können. 1959 erwarb die Gemeinde Wien die Liegenschaft von den überlebenden Erben. Am 26. Dezember 1960 erreichte die Gemeinde Wien als Grundstückseigentümerin bei der Baubehörde eine Abbruchbewilligung, Mitte Februar 1961 war die Kuffner-Villa geschleift. An ihrer Stelle wurde das “Haus Döbling”, ein Studentenheim der Stadt Wien mit mehreren Gebäuden in zwei Etappen vom Architekten Fred Freylererrichtet (1962-63 und 1968-69). 2013 wurden drei Häuser davon abgerissen, um Platz für Genossenschaftswohnungen zu machen. Das nunmehr deutlich verkleinerte Haus Döbling wurde renoviert und in Base19 (www.base19.at) umbenannt.
Die Kuffner-Villa in der Vegagasse 20, 1190 Wien, Foto: 1911, (c) Der Bautechniker, Nr. 9
Villa Kuffner mit Garten im ‘Generalstadtplan 1912’ (überlagert mit rezentem Stadtplan), Vegagasse 20, Lannerstraße 2-8, Gymnasiumstraße 85, 1190 Wien (Wien Kulturgut; https://www.wien.gv.at/kulturportal/public)
Quellen (u.a.):
– Dieter Klein, “Entschwundene Mosaikstücke des Cottage-Viertels”, in: “Das Wiener Cottage. Der Traum vom gesunden Wohnen” (Hrsg. Heidi Brunnbauer / Erich Stöger, 150 Jahre Wiener Cottage Verein 1872-2022), Seite 327-344 (Seite 333 f.: XIX., Gymnasiumstraße 85 / Lannerstraße 2-8 / Peter-Jordan-Straße 1 / Vegagasse 20: Villa Kuffner)
Villa Kuffner mit Garten im ‘Generalstadtplan 1912’ (überlagert mit rezentem Stadtplan), Promenadegasse 19, Heuberggasse 42-50, 1170 Wien (Wien Kulturgut; https://www.wien.gv.at/kulturportal/public)
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2022/06/Kuffner-Villa_Promenadeg-23_Oesterr-Zeitschrift-Ing-u-Architektenverein_1895_Screenshot.jpg576800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2022-06-17 23:04:062022-06-18 19:29:11Verlorenes Erbe (Wien): Die Kuffner-Villen in Dornbach und Oberdöbling
Stellungnahme zum Planentwurf 8461 – Dresdner Straße 119-121 (ehem. Leichenhalle), 1020 Wien
Für das Gebiet zwischen Innstraße (Bezirksgrenze), Linienzug 1-2 (Trasse ÖBB Nordbahn), Linienzug 2-3, Nordbahnstraße (Bezirksgrenze) und Dresdner Straße (Bezirksgrenze) im 2. Bezirk, Katastralgemeinde Leopoldstadt
Öffentliche Auflage 2. Mai 2025 bis 13. Juni 2025
Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Dresdner Straße 119 bis 121: Das Gebäude der ehemaligen Leichenhalle wurde 1915 erbaut (Quelle Umweltbericht, S. 21) und steht per Bescheid unter Denkmalschutz (Feststellungsbescheid § 2 positiv). Beschreibung: Ebenerdiger, kubischer Baukörper mit Kammputzfassade und hohem Walmdach mit Dachreiter; über der mittleren Portal-Fenster-Gruppe befindet sich ein Dachaufsatz mit einem Kreuz und Vasen. Reste der ursprünglichen Innenausstattung erhalten (Stand: 1993): Grau-schwarze Fliesenverkleidung, keramischer Bodenbelag mit zentralem Kreuzmotiv; sparsamer geometrischer Stuckdekor. Laut Erläuterungsbericht (S. 15) ist dieses während des ersten Weltkriegs errichtete städtische Gebäude eines der wenigen aus dieser Zeit. Das Areal wurde bis 2020 als „Mistplatz Zwischenbrücken“ (MA 48) benutzt.
Konkrete Empfehlungen:
Sehr begrüßt wird die erstmalige Ausweisung einer Schutzzone (gemäß § 7 Abs. 1 BO für Wien) im aktuellen Planentwurf (Dresdner Straße 119-121). Es wird angeregt, die Schutzzone in Richtung Südosten um die historische Einfriedungsmauer mit den beiden Einfahrtstoren zu erweitern (dies wäre auch im Sinne der im Erläuterungsbericht auf Seite 15 ausgedrückten Intention: „Die südliche Einfriedungsmauer in Verlängerung des Gebäudes soll nach Möglichkeit erhalten bleiben“).
Die in der Struktureinheit 1 (StrE1) ausgewiesene „Besondere Bebauungsbestimmung“ (BB4 = 5,5 m Gebäudehöhe; BB6 = 9,5 m Gebäudehöhe) für den denkmalgeschützten Gebäudekomplex wirkt augenscheinlich höher als der Bestand (im Erläuterungsbericht auf S. 13 wird in diesem Zusammenhang auch nur von „bestandsorientiert“ und nicht von „bestandsgenau“ gesprochen). Es wird daher empfohlen, die in den „Besonderen Bebauungsbestimmungen BB4 und BB6 definierten Gebäudenhöhen für den Gebäudekomplex der ehemaligen Leichenhalle etwas niedriger festzusetzen und diese im Sinne der Denkmalpflege genau dem Bestand anzupassen, zumal am Areal ohnehin Hochbauten mit bis zu 35 m Gebäudehöhe ausgewiesen werden sollen. Gleichzeitig wird angeregt, die Anzahl der Hauptgeschoße für den denkmalgeschützten Gebäudekomplex festzulegen und exakt dem Bestand anzupassen (BB 4 = ein Geschoß; BB6 = zwei Geschoße). Dies kann unabhängig von den im Erläuterungsbericht angeführten Überlegungen erfolgen (Seite 12: „Der Rahmen für Raumhöhen ist hier von den Anforderungen des Denkmalschutzes abhängig und wird daher nicht explizit vorgeschlagen.“), da es dabei nicht um die Raumhöhen per se geht. Durch diese Maßnahmen – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 Abs. 4 Bauordnung für Wien aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Scharf kritisiert wird, dass der im Erläuterungsbericht auf Seite 17 f. erwähnte Umweltbericht nicht Teil dieser öffentlichen Auflage ist, und somit dessen Inhalt im Rahmen dieser öffentlichen Auflage für die breite Öffentlichkeit im Dunkeln bleibt, obwohl dieses Plangebiet von der Umweltprüfung mitumfasst wurde und die im aktuellen Planentwurf vorgesehene Nutzung von der im Rahmen der Umweltprüfung angenommenen Nutzung deutlich abweicht. (Erläuterungsbericht S. 18: „Für das gegenständliche Plangebiet wurde im Umweltbericht die Nutzung als Sondergebiet „Abfallwirtschaft und Straßenreinigung“ angenommen, was von der nun vorgeschlagenen Nutzung als Bauland/Gemischtes Baugebiet abweicht.“). Diese gesamtheitliche Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 1a der Bauordnung für Wien wurde nämlich bereits 2017 im Zuge der Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und teilweise Bebauungsplanes (Plandokument 8112) durchgeführt und veröffentlicht. Diese wäre auch im Hinblick auf die ehemalige Leichenhalle interessant, denn dabei „werden die Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter bewertet und Maßnahmen zur Optimierung dargestellt“ (Erläuterungsbericht, S. 17). Der Initiative Denkmalschutz ist der Umweltbericht bekannt, da dieser im Zuge der Abgabe seiner Stellungnahme zum genannten Planentwurf Nr. 8112 archiviert wurde.
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 24
Umweltbericht zum Planentwurf Nr. 8112 – 2., Nordbahnhof-Taborstraße, März 2017 (38 Seiten)
PS: In der Bezirksvertretungssitzung am 17. Juni 2025 hat Bezirksrat Raphael Priglinger (SPÖ) die negative Stellungnahme verlesen, wie im Bauaussschuss am 10.6.2025 vorbesprochen [Anmerkung Initiative Denkmalschutz: Das ist vor Ende der öffentlichen Auflagefrist am 13. Juni]. Der Stellungnahme wird stimmeneinhellig zugestimmt (vgl. Protokoll über die Sitzung der Bezirksvertretung des 2. Bezirks, Seite 5).
Die Stellungnahme der Bezirksvertretung Leopoldstadt (gemäß § 2 Abs. 5 Bauordnung für Wien) im vollen Worlaut (Auskunft des Büros der Bezirksvorstehung vom 12.11.2025; angefragt am 13.10.2025):
BV 2 – 1.404.347/2024
Flächenwidmungsplan MA 21B Plan Nr. 8461
Es besteht öffentliches Interesse an dem neuen Flächenwidmungsplan. Die Interessen der Bevölkerung des Bezirks sowie die infrastrukturellen Interessen des Bezirkes selbst, wurden bei der Erstellung des Flächenwidmungsplanes nicht berücksichtigt. Daher beschließt die Bezirksvertretung bei der Bezirksvertretungssitzung am 17. Juni 2025 keine Zustimmung zum Flächenwidmungsplan Nr. 8461 zu geben, sondern die in der Stellungnahme angeführten Problemstellungen für eine neuerliche Anpassung an die Interessen der Bevökerung des Bezirks sowie des Bezirks selbst, an den Wiener Gemeinderat zu retournieren.
Der Standpunkt der Bezirksvertretung Leopoldstadt aus dem Antrag gem. § 104 WstV, Zl. BV2-826.136/2020, der seit 2020 unverändert blieb und am 13. März 2025 erneut stimmeneinhellig bestätigt wurde (Antrag gem. § 104 WStV, Zl. BV2-369.795/2025), bekräftigt weiterhin, dass der Mistplatz am Standort Dresdner Straße vergrößert, modernisiert und wiedereröfnet werden soll.
Der nunmehr vorliegende Entwurf würde dieses Ziel verunmöglichen, da an der betreffenden im Eigentum der Stadt Wien stehenden Stelle, sowie im angrenzenden Bereich, der noch den ÖBB gehört, gemischte Bebauung, vornehmlich Wohnen, vorgesehen ist.
Von der Bevölkerung wurde immer wieder verdeutlicht, dass der Mistplatz am alten Standort verbleiben und entsprechend den geltenden Vorgaben adaptiert werden soll. Das zeigt eine Reihe von Petitionen, Aktionen und Presseberichten.
Die derzeit schwierige Einfahrtsituation kann gelöst werden, indem eine neue Einfahrt weiter südlich als bisher, im Zuge der Adaptierung der südlichen Einfriedungsmauer realisiert wird. Und der nicht denkmalgeschützte Anbau hinter der denkmalgeschützten ehemaligen Leichenhalle abgerissen wird. Siehe Seite 15 des Erläuterungsberichtes “Die südliche Einfriedungsmauer in Verlängerung des Gebäudes soll nach Möglichkeit erhalten bleiben, Adaptierungen sind jedoch denkbar.”.
Die in den “Besonderen Bebauungsbestimmungen BB4 und BB6 definierten Gebäudehöhen für den Gebäudekomplex der ehemaligen Leichenhalle sind etwas niedriger festzusetzen und diese im Sinne der Denkmalpflege genau dem Bestand anzupassen. Gleichzeitig wird angeregt, die Anzahl der Hauptgeschoße für den denkmalgeschützten Gebäudekomplex festzulegen und exakt dem Bestand anzupassen (BB 4 = ein Geschoß; BB6 = zwei Geschoße).
Entgegen der Gepflogenheiten wird weder im Antragsentwurf noch im Erläuterungsbericht eine konkret angedachte Zahl für die Stellplatzverpflichtung genannt. Wegen des dauerhaften Entfalls von 125 Parkplätzen in direkter Nähe Am Tabor sowie den am Nordbahnhof Gelände in den letzten Jahren neu hinzugezogen [sic] Anrainer*innen droht daher die ohnehin schon äußerst angespannte Parkplatzsituation zu eskalieren. Die Parkhäuser in dem Grätzel nehmen keine neuen Dauerparker auf. Daher spricht sich Bezirksvertretung explizit für die Beibehaltung des Stellplatzregulativs “Die Stellplatzverpflichtung beträgt 70 vH der nach dem Wiener Garagengesetz erforderlichen Stellplatzzahl. Es dürfen insgesamt höchstens 80 vH der nach dem Wiener Garagengesetz erforderlichen Stellplätze errichtet werden.” (Plandokument 8112 beschlossen mit der Gemeinderatssitzung am 24. Mai 2018, Pr. Zl. 940222-2017-GSK) aus.
PPS: Der rechtsgültige Beschluss des Plandokuments Nr. 8461 erfolgte am 22. Oktober 2025 im Gemeinderat (Kundmachung 6. November 2025).
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2025/06/Dresdner-Str_Mai-2022_Screenshot_2025-06-04.jpg450800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2025-06-04 21:05:432025-11-12 20:01:44Dresdner Straße 119-121 (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8461
Hannes P. Schneilinger, “Dem Salzburger Gesamtkunstwerk ‘Mozarteum’ droht Gefahr”, in der Zeitschrift: Denkma[i]l, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, Nr. 25, September 2019, Seite 24-27, siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/zeitschrift
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/07/Stiftung-Mozarteum_Eweth_CC_BY-SA_3-0_Wikipedia_a.jpg543800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-09-25 21:04:072020-09-26 19:45:20Mozarteum Salzburg: Trotz Denkmalschutz-Protest Umbaustart mit Teilabriss
Mit dem Abriss des Verbindungstraktes der beiden Mozarteums-Gebäude an der Schwarzstraße 24-26 wurde am Montag, 8. März 2021 begonnen. Dieser Mitteltrakt wird einem großen Glasfoyer weichen, das alte Pausenfoyer im Verbindungstrakt war seit langem zu klein geworden. Entstanden ist das denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus der Verbindung der 1910-11 um- bzw. ausgebauten ehemaligen Villa Lassermit dem 1912 bis 1914 realisierten Jugendstilneubau des Münchner Architekten Richard Berndl. Vorausgegangen ist dem Abriss ein Streit um den Denkmalschutz (noch dazu innerhalb des UNESCO-Weltkulturerbes “Das historische Zentrum der Stadt Salzburg”). Eine Bürgerinitiative hatte sich gegründet und sich für den Erhalt des in den frühen 1910er-Jahren erbauten Verbindungstraktes eingesetzt. Die Hintergründe, wie ein solcher Abriss trotz Denkmalschutz bewilligt werden konnte, entwickelte sich jedoch zu einem veritablen Skandal hinter den Kulissen (siehe: “Der eklatante Sündenfall – Actio und Reactio”). Innerhalb von zwei Wochen soll der alte Mitteltrakt vollständig abgebrochen sein, im Herbst 2021 ist mit dem Beginn des Glasfoyer-Neubaues zu rechnen. Die Pläne stammen vom Salzburger Architektenbüro Maria Flöckner und Hermann Schnöll, die 2018 den Wettbewerb gewannen. Die Fertigstellung ist für Sommer 2022 geplant. Danach soll der Große Konzertsaal umfassend saniert werden. ORF-FERNSEHBERICHT ZUM NACHSEHEN (3 MIN):https://tvthek.orf.at/profile/Salzburg-heute/70019/Salzburg-heute/14084562/Abrissarbeiten-Mozarteum/14876856 +++ ORF-BERICHT LESEN:https://salzburg.orf.at/stories/3093941 (9.3.2021, “Teilabriss des Mozarteums hat begonnen”). +++ Salzburg24-Bericht: “Bagger rollen durchs Mozarteum: Neuer Trakt mit großem Foyer wird gebaut” (mit vielen ABRISSFOTOS): https://www.salzburg24.at/news/salzburg/stadt/bagger-rollen-in-salzburger-mozarteum-100840819 +++ Salzburger Nachrichten: “Ins Mozarteum wird ein Durchblick gerissen” (10.3.2021; mit vielen ABRISSFOTOS): https://www.sn.at/salzburg/kultur/ins-mozarteum-wird-ein-durchblick-gerissen-100793179
Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs Mozarteum Salzburg, Pressefoto
Hannes P. Schneilinger, “Dem Salzburger Gesamtkunstwerk ‘Mozarteum’ droht Gefahr”, in der Zeitschrift: Denkma[i]l, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, Nr. 25, September 2019, Seite 24-27, siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/zeitschrift