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Herrenhaus Halltal (Tirol): Nach Lawinenschäden 1999 jetzt vor Revitalisierung

Das Herrenhaus im Halltalauf etwa 1.500 Meter Höhe im Naturpark Karwendel  gelegen – wurde durch einen verheerenden Lawinenabgang im Februar 1999 schwer beschädigt. Die Lawine riss ein großes Loch in die Fassade, welches mit einem “Provisorium” vorübergehend geschützt wurde. Im Zuge der letzen Jahre schritt der Verfall weiter fort und das Industriedenkmal am Haller Salzberg (Gemeinde Absam) droht zur Ruine zu verkommen. Im Zuge einer Architektur-Masterarbeit “Das Herrenhaus im Halltal : funktionale Neuinterpretation eines bedeutsamen historischen Ortes” (Franziska Zahn, Juli 2020) wurde die Öffentlichkeit letztes Jahr wieder auf das Herrenhaus aufmerksam. Im März 2021 wurde der Verein „Initiative rettet das Herrenhaus im Halltal“ gegründet. Der Verein beabsichtigt, das Herrenhaus, das auch als Königsberg-Betriebsgebäude bezeichnet wird, vor dem Verfall zu retten. Das Herrenhaus wurde  um 1780  errichtet, später mehrfach umgebaut und erweitert. 1967 stellte die Salinen Austria AG den Bergwerksbetrieb ein. In Vorbereitung eines Verkaufs durch die Österreichische Republik (Österreichische Salinen) wurde das Herrenhaus 1977 fachlich unter Denkmalschutz gestellt (konkret: die Außenerscheinung des Königsberg-Betriebsgebäudes samt den Tonnen- und Kreuzgewölben im Kellergeschoß; zuvor nur ‘ex lege’ – kraft gesetzlicher Vermutung – unter Denkmalschutz gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz). Das Haus stand nach der Betriebseinstellung 13 Jahre lang leer, bis es 1980 von Ekkehard Öfner privat gekauft und saniert wurde. Das Gebäude wurde der Öffentlichkeit durch einen Museumbetrieb und eine Gaststätte zugänglich gemacht. Am 24. Februar 1999 zerstörte eine Lawine den südwestlichen Teil des Königsberg-Wohnhauses, sodass der Betrieb eingestellt werden musste. Ziel des neu gegründeten Vereins ist es, den fortschreitenden Verfall des Herrenhauses aufzuhalten und eine Sanierung nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten anzuregen. Eine nachhaltige Nutzung im Bewusstsein und Respekt der historischen Erzählung sowie eine öffentliche Aufmerksamkeit soll angestrebt werden. In diesem Sinne erfolgt jetzt im ersten Schritt eine Bau- und Bestandsaufnahme durch Studierende des Tagekollegs der HTBLVA Ortweinschule – Bautechnik in Graz (HTBLVA = Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt). Auf dieser Grundlage sollen danach Architektur-Studierende der Uni Innsbruck weiterarbeiten und Nutzungskonzepte erstellen. Bevor man jedoch mit einer Sanierung starten kann, ist die zukünftige Absicherung des Gebäudes (auch vor Lawinen) sicherzustellen und eine Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt nötig. Der neue Verein bittet jetzt um tatkräftige Mithilfe sowie Spenden (Bausteinaktion). Offizielle Website: https://herrenhaus.tirol.

Das Herrenhaus im Halltal 1999, Tirol

Das Herrenhaus im Halltal, Schäden nach dem Lawinenabgang, Foto: 1999, (c) Verein ‘Initiative rettet das Herrenhaus im Halltal’

Anmerkung: Unserem Verein Initiative Denkmalschutz liegt der aktuell gültige (dreiseitige) Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes aus dem Jahr 1977 vor (16.10.1977; Zl.8289/77). Damals wurde nicht nur die Außenerscheinung des Königsberg-Betriebsgebäudes samt den Tonnen- und Kreuzgewölben im Kellergeschoß unter Schutz gestellt, sondern auch das benachbarte Objekt: “die Außenerscheinung des Material- und Zeugbewahrungsgebäudes mit angebauter Kapelle in ihrer Gesamtheit”. Für die weiteren elf Nebengebäude wurde damals kein Denkmalschutz ausgesprochen (vgl. auch die Liste der denkmalgeschützten Objekte in Absam auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Absam).

Das Herrenhaus im Halltal vor 1999, Tirol

Das Herrenhaus im Halltal vor dem Lawinenunglück, Foto: ca. Mitte 1990er-Jahre, (c) Verein ‘Initiative rettet das Herrenhaus im Halltal’

Linktipps:

Podcast (22 min) Museum Absam – Herrenhaus im Halltal: Vergangenheit und Zukunft (10.12.2020). Franziska Zahn aus Reutlingen bei Stuttgart hat sich für ihre Masterarbeit über ein Jahr lang intensiv mit den baulichen Überresten des Salzbergbaus im Absamer Halltal beschäftigt. Im Zentrum der Recherchen für ihre Masterarbeit stand das Herrenhaus. Mit der Studie „Das Herrenhaus im Halltal – Funktionale Neuinterpretation eines bedeutsamen historischen Ortes“ hat sie unlängst ihr Architekturstudium an der Universität Innsbruck erfolgreich abgeschlossen. Im September haben wir mit Franzsika Zahn ein Interview geführt: Über die Baugeschichte im Halltal und über ihre Vorschläge für eine zukünftige Nutzung des Herrenhauses: https://soundcloud.com/museumabsam/franziska-zahn

– Die Geschichte und Areal des Herrenhauses: https://herrenhaus.tirol/geschichte

– Der Salzbergbau in Hall: https://www.hall-wattens.at/de/salzbergbau-zu-hall.html

Wandertipp zum Herrenhaus (und der Magdalenenkapelle): https://tirolischtoll.wordpress.com/2018/06/29/die-magdalenenkapelle-im-halltal

Wandertipp: ‘Mehr Geschichte geht nicht’: https://www.tt.com/artikel/13489990/mehr-geschichte-geht-nicht

Podcast (37 min) Museum Absam – Im Herrenhaus 1907 – der Journalist Max Winter (1870–1937) besuchte 1907 das Absamer Halltal. In einer Artikelserie für die »Arbeiter-Zeitung« berichtete er im Oktober 1907 darüber, welche Verhältnisse er in den Unterkünften der Salzberger im Herrenhaus vorgefunden hat: https://soundcloud.com/museumabsam/herrenhaus

Herrenhaus im Halltal, Luftbild, Tirol

Das Herrenhaus im Vordergrund (auch Königsberg-Betriebsgebäude genannt). Links dahinter zu sehen das ebenso denkmalgeschützte Material- und Zeugbewahrungsgebäude mit angebauter Kapelle. Die weiteren Nebengebäude stehen nicht unter Denkmalschutz, Foto: 2021, (c) Verein ‘Initiative rettet das Herrenhaus im Halltal’

Medienberichte:

18. Juni 2021, MeinBezirk
Initiative fordert Erhalt des historischen Herrenhauses. Absam. Das Herrenhaus im Halltal, gelegen im Karwendelgebirge auf zirka 1.500 m Seehöhe, ist ein Stück Salz- und Bergbaugeschichte. Außerdem zählt das historische Gebäude zu einem der wichtigsten Industriedenkmäler Tirols – doch nun droht es zur Ruine zu verkommen: https://www.meinbezirk.at/hall-rum/c-lokales/erhalt-des-historischen-herrenhauses_a4711604

14. Juni 2021, Tiroler Tageszeitung
Initiative will historisches Herrenhaus im Halltal retten: Ein neuer Verein möchte den Verfall des bergbaugeschichtlich einmaligen Komplexes stoppen und eine denkmalgerechte Revitalisierung angehen: https://www.tt.com/artikel/30793912/initiative-will-historisches-herrenhaus-im-halltal-retten

18.12.2020, Tiroler Tageszeitung
Herrenhaus im Halltal: Frische Ideen für einen historisch bedeutsamen Ort. Eine junge Architektin hat die Baugeschichte des Herrenhauses im Halltal akribisch aufgearbeitet – und regt eine Aufwertung des Areals an (Bezahlschranke): https://www.tt.com/artikel/17662376/herrenhaus-im-halltal-frische-ideen-fuer-einen-historisch-bedeutsamen-ort

Denkmalschutznovelle zu zahnlos. Parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz” im Parlament eingebracht

APA-OTS-Presseaussendung, 19. Dezember 2023

Kulturerbe: Denkmalschutzgesetznovelle viel zu zahnlos! Forderung nach “Wirkungsvollem Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich”!

Initiative Denkmalschutz übergab heute ihre “Parlamentarische Bürgerinitiative” im Parlament. Besserer Schutz für gefährdete Kulturgüter im neuen Denkmalschutzgesetz dringend nötig!

Parlamentarische Bürgerinitiative HIER UNTERZEICHNEN: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/BI/64 (bitte zahlreich online unterzeichnen und weiterverbreiten!)

Wien (OTS) – Bis 28.12. kann noch eine Stellungnahme zur derzeit in öffentlicher Begutachtung befindlichen Denkmalschutzgesetznovelle abgegeben werden. Der Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für den Erhalt gefährdeter Kulturgüter in Österreich einsetzt, sieht nicht nur große Schwächen im aktuell gültigen Denkmalschutzgesetz (keine Erhaltungspflicht, Denkmäler dürfen quasi verfallen gelassen werden), sondern auch im vorliegenden Gesetzesentwurf von ÖVP und Grüne, der noch vor Sommer 2024 im Parlament beschlossen werden soll.

Übergabe der Parlamentarischen Bürgerinitiative im Parlamentsbüro am 19.12.2023

Übergabe der Parlamentarischen Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich” im Parlamentsbüro am 19.12.2023

Zerstörungsbewilligung bei “wirtschaftlicher Abbruchreife”?

Endlich soll eine Erhaltungspflicht im Gesetz eingeführt werden, doch diese wird sofort wieder aufgeweicht (§ 5 Abs. 5): Eine Zerstörungsbewilligung ist zu erteilen, wenn “die weitere Erhaltung wirtschaftlich unzumutbar ist”! Wegen dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife” fielen in Wien zahlreiche Altbauten der Spitzhacke zum Opfer; diese Lücke wurde großteils geschlossen. Will man nun im Denkmalschutzgesetz eine solche Lücke ernsthaft aufmachen? So kommen Altbauten vor allem in begehrten Lagen nur noch mehr unter Druck, wenn diese in der Wirtschaftlichkeit Neubauten nachstehen! Oder wie soll der Erhalt von z.B. Burgruinen, Kleindenkmälern oder technischen Denkmälern wirtschaftlich zumutbar sein? Umso wichtiger wären daher gesetzliche Begleitmaßnahmen wie z.B. eine deutliche finanzielle Entlastung von Denkmaleigentümern, die bis heute schmerzlich fehlt.

Die Parlamentarische Bürgerinitiative wurde heute gemeinsam mit den Vereinen “Zur Rettung des Hotels Wörthersee” (Klagenfurt) und der Österreichischen Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege sowie der SOKO Altstadt Graz eingebracht.

Übergabe der Parlamentarischen Bürgerinitative im Parlament, 19.12.2023

Übergabe der Parlamentarischen Bürgerinitiative im Parlamentsbüro. Foto (von li. nach re.): Markus Landerer (Obmann Initiative Denkmalschutz), Franz Sagaischek (Präsident der Österr. Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege), Sabine Biedermann (Verein “Rettet das Hotel Wörthersee”), Dieter Klein (Kunsthistoriker), Robert Hölzl (Isar Media Agentur)

Tiefpunkt der Denkmalpflege: Gasthaus Weißes Rössl in Tirol

Wie hilflos das Bundesdenkmalamt sein kann, zeigt aktuell der Fall Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner. Über 7 Monate nach dem Brand steht das Dach noch immer offen. Schnee, Frost und Regen setzen völlig ungestört ihr Zerstörungswerk fort …

 

Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner

Das Gasthaus Weiße Rössl im Gries am Brenner mit schwer beschädigtem Dach nach Brand am 11. Mai 2023. Seit über sieben Monaten(!) fehlt jegliche Schutzabdeckung, Foto: 3. Dezember 2023, (c) Initiative Denkmalschutz

 

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, www.idms.at

 

Linktipps:

– Unsere Parlamentarische Bürgerinitiative kann ab sofort online unterzeichnet werden. HIER UNTERZEICHNEN: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/BI/64

Präsentation unserer Parlamentarischen Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter am 13.3.2023 in Klagenfurthttps://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/parlamentarische-buergerinitiative-wirkungsvoller-schutz-gefaehrdeter-kulturgueter-praesentiert

– Denkmalschutzgesetz (aktuell gültig / 2023): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009184

– Entwurf Denkmalschutzgesetz (16.11. bis 28.12.2023 in Begutachtung): https://www.bmkoes.gv.at/kunst-und-kultur/Neuigkeiten/novelle-denkmalschutzgesetz.html

OTS Ressorts: KI, CI – Stichworte: Architektur, Parlament, Kultur, Recht, Bundesregierung

 

Initiative Denkmalschutz: Abriss Scharfrichterhaus in Salzburg – Komplettversagen der Politik

APA-OTS-Presseaussendung vom 22.08.2024

Initiative Denkmalschutz: Abriss Scharfrichterhaus in Salzburg zeigt Komplettversagen der Politik im Kulturgüterschutz!

Die Stadtpolitik glänzte durch Unfähigkeit. Land Salzburg soll Raumordnungsgesetz verbessern!

Salzburg/Wien (OTS) — Der Abriss des geschichtsträchtigen Henkerhauses in Salzburg-Gneis seit Montag, 19.8. ist der traurige Endpunkt eines langen Versagens der Stadtpolitik. Unfähig, eine wirksame Raumordnungsvereinbarung 2011 mit dem Eigentümer abzuschließen (jetzt zeigt sie sich plötzlich als rechtlich “zahnlos”), hatte der Eigentümer nur die “feste Absicht” ausdrücken müssen, das Gebäude in der Neukommgasse 26 zu erhalten (und bekam im Gegenzug dafür woanders Widmungsgewinne!). Ebenso zeigte sich die Stadt unfähig, einen Bebauungsplan für das historische Kulturdenkmal zu erlassen, mit dem ein Erhaltungsgebot ausgesprochen werden hätte können. Daher erwartet sich unser Verein von der Stadtpolitik, dass die Fläche nun auch weiterhin als Grünland ausgewiesen bleibt (alles andere wäre nach dem Abriss eine Verhöhnung). Auch ist die Stadt Salzburg nun gefordert, den historischen Häuserbestand in der Stadt auf erhaltungswürdige Gebäude zu untersuchen, die bis heute ohne Bebauungsplan sind, um dies nachzuholen und Erhaltungsgebote auszusprechen.

Land Salzburg soll Raumordnungsgesetz überarbeiten!

Unverständlich, dass im § 59 Salzburger Raumordnungsgesetz (S-ROG) ein vorhandener Bebauungsplan Voraussetzung ist, um “charakteristische Bauten” mit einem Erhaltungsgebot belegen zu können. Es wird daher nachdrücklich eine Änderung des Gesetzes angeregt, damit – ähnlich wie in Wien – auch ohne Bebauungsplan ein Erhaltungsgebot verhängt werden kann.

22 Jahre zugewartet – auch Bundesdenkmalamt versagte

Besonders bedauerlich ist, dass das Denkmalamt das Scharfrichterhaus aus dem (17.?/) 18. Jh. nicht unter Denkmalschutz gestellt hat, obwohl es sich bereits 2002 und 2013 damit befasst hatte (und sich das Gebäude 2013 noch in einem “relativ guten baulichen Zustand” befand). Jetzt – wen wundert’s nach 22 Jahren? – soll der Bauzustand dafür zu schlecht sein …

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42
https://www.idms.at

 

OTS Stichwörter: Architektur, Kultur, Politik, Recht, NGOs, Kunst & Kultur, Stadtplanung, Raumordnung, Denkmalpflege, Ortsbildschutz
Ressorts: Kultur Österreich, Chronik Österreich

 

Arsenal (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8443

Initiative Denkmalschutz, 18. Septmber 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8443 – Arsenal, Franz-Grill-Straße, 1030 Wien

Für das Gebiet zwischen Ghegastraße, Bezirksgrenze, Lilienthalgasse, Linienzug 1-2, unbenannte Verkehrsfläche (06606), unbenannte Verkehrsfläche (06608), unbenannte Verkehrsfläche (06605), Lilienthalgasse, Franz-Grill-Straße, Linienzug 3-4, Landstraßer Gürtel, Wildgansplatz, Franz-Grill-Straße und Kelsenstraße im 3. Bezirk, Katastralgemeinde Landstraße

Öffentliche Auflage: 7. August 2025 bis 18. September 2025

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau
vermieden.

Die Stellungnahme im Detail

1.) Die geplanten Zubauten für die Erweiterung der Ausstellungsflächen des Heeresgeschichtlichen Museums (HGM) hinter dem denkmalgeschützten Hauptbau des Arsenals (Objektnummer 18) und inmitten einer Schutzzone und des Parkschutzgebiets (Spk) gelegen, werden äußerst kritisch gesehen. Dieser zentrale Prunkbau gilt als „erster Museumsbau Wiens“ und bildet das „ideelle Kernstück des Arsenals“ und wurde „in byzantinisch-islamischen Formen“ (Zitate Dehio, S. 75) vom berühmten Architekten Theophil Hansen, dem Erbauer des Parlamentsgebäudes, in den Jahren 1850 bis 1857 errichtet. „Das frühe Hauptwerk Theophil Hansens ist das erste profane historistische Gesamtkunstwerk Wiens und eines der bedeutendsten Werke der Architektur des europäischen Historismus.“ (Dehio, S. 75). In Anbetracht der außerordentlichen architekturgeschichtlichen Bedeutung dieses Bauwerks wird nachdrücklich angeregt, hier möglichst andere Lösungen für die „benötigten zusätzlichen Ausstellungsflächen“ (Zitat Erläuterungsbericht S. 8) zu finden. Auch beim geplanten Besucherzentrum des Belvedere fand man eine denkmalverträglichere Lösung mit unterirdischen Erweiterungsflächen.

Hauptgebäude Arsenal Wien

Die Rückseite des Hauptgebäudes des Arsenals (Heeresgeschichtliches Museum), Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe sieht in seiner Stellungnahme zum vorliegenden Planentwurf vom 26.6.2025 die geplanten Zubauten ebenso sehr kritisch. Darin heißt es: „Eine kritische Haltung nimmt der Fachbeirat hinsichtlich der beiden parallel zum heeresgeschichtlichen Museum stehenden bebaubaren Flächen ein.“ (BB2 = maximale Gebäudehöhe von 4,5 m; BB 16 = Dachneigung höchstens 15 Grad).

2.) Umfassungsbauten der Anlage (Adresse: Arsenal 12): Die Verkleinerung der Schutzzone der Arsenalanlage mit Herausnahme des Objekt 13 (Panzerhalle) und Objekt 7 (ehemalige Eckkaserne; Lilienthalgasse 1 / Ecke Arsenalstraße) möge überdacht werden. Die letzte Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes erfolgte im Jahr 2006 (Plandokument 7571) bzw. 2008 (Plandokument 7571E). In diesem Zusammenhang wird kritisiert, dass der im Erläuterungsbericht (S. 10) erwähnte Motivenbericht der fachlich für Schutzzonen zuständigen Magistratsabteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) – wie so oft – nicht veröffentlicht wird und somit im Dunkeln bleibt. Haben sich die Intentionen der Magistratsabteilung 19 seit den beiden letzten Neuwidmungen geändert? Uns wäre keine entsprechende Gesetzesänderung dazu bekannt. Auch damals umfasste die Schutzzone schon diese beiden bestehenden Neubauten (Objekte Nr. 7 und Nr. 13). Zweifellos ist die Anlage des Arsenals eine von Symmetrie geprägte Anlage, deren symmetrische Ausprägung möglichst erhalten bleiben soll und daher strukturell auch hier eine Schutzzone von Vorteil wäre. „Die Umfassungsbauten der Anlage gliedern sich in die monumentalen Eck- und Mittelkasernen mit großen Innenhöfen und die sich verbindenden niedrigen, langgestreckten Depots. Alle Sichtziegelbauten [sind] in Formen italienisch-mittelalterlicher Wehrbauten [gestaltet], erb[aut] 1849-54 von August Sicard v. Siccardsburg und Eduard van der Nüll.“ (Zitat Dehio S. 77). Daher sollen auch die Eckbauten (die ehemaligen historischen Eckkasernen: Objekte 3, 7, 12 und 16) und die Verbindungsbauten (die ehemaligen historischen Depots: Objekte 4, 6, 13, 15) möglichst eine gleiche bauliche Ausprägung im Sinne und im baulichen Umfang des historischen Bestandes haben, insbesondere die Kubatur betreffend (in Bezug auf Baufläche und Höhenwidmung).

Historischen Depots des Arsenals (Objekt 6)

Das historische ehemalige Depot (Objekt 6) im Wiener Arsenal, Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Es ist auffällig, dass die vier mächtigen Eckbauten (Objekte 3, 7, 12, 16) im vorliegenden Planentwurf unterschiedliche Höhenwidmungen aufweisen (von 22 m (BB7; Objekt 3) über 24 m (BB9 bzw. Bauklasse V 24 m; Objekt 16 bzw. Objekt 12) bis zu 26 m (Bauklasse V ohne Beschränkung; Objekt 7). Hier sollte eine Einheitlichkeit im Sinne des historischen Bestandes gegeben sein, detto sollte dies auch für die Verbindungsbauten, ehem. Depots (Objekte 4, 6, 13, 15) und für die mächtigen ehemaligen Mittelkasernen (Objekte 5 und 14) gelten. In diesem Sinne mögen auch die im Planentwurf vorgesehenen Baufluchtlinien für das Objekt 13 (Panzerhalle) abgeändert werden, sowie die Bauklasse III (entspricht Bauhöhe 16 m) auf die gleiche Höhe wie jene des symmetrisch gegenüberliegenden Verbindungsbaus / ehemaligen Depots (Objekt 6) auf Bauklasse II (entspricht 12 m) verringert werden; kurz gesagt, der aktuell gültige Bebauungsplan (Plandokument Nr. 7571) möge für das Objekt 13 (Panzerhalle) unverändert bleiben.

Die Panzerhalle des Wiener Arsenals

Die Panzerhalle (Objekt 13) an Stelle des im Krieg zerstörten historischen Depots. Im Hintergrund ist Objekt 14 zu sehen, eine der mächtigen Mittelkasernen; Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

3.) Zu prüfen wäre, wieso die Bundestheaterwerkstätten und -bühne (Objekt 19 und Umgebung) unter Denkmalschutz stehen (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz), jedoch im vorliegenden Planentwurf nicht für die Schutzzone vorgesehen sind. Siehe Auszug aus der Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes:

Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes, 2025

Auszug aus der aktuellen Denkmalliste des Bundesdenkmalmtes (Stand: 30.06.2025)

Obwohl diesen Gebäuden „mit hoher Wahrscheinlichkeit eine geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung“ im Sinne des restriktiven Denkmalschutzgesetzes zukommt (§ 2a), so fehlt doch eine abschließende fachliche Beurteilung durch das Bundesdenkmalamt. Ob aktuell ein solches Verfahren über die „Feststellung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung“ des Denkmals läuft (§ 26 Denkmalschutzgesetz), und in deren Folge der Denkmalschutz vielleicht aufgehoben werden wird, ist uns nicht bekannt. Eine diesbezügliche Anfrage unseres Vereins an dasBundesdenkmalamt vom 28. August wurde noch nicht beantwortet. Umso wichtiger erscheint uns daher die Prüfung und allfällige Schutzzonenwidmung für diese Gebäude.

4.) Sehr begrüßt werden die im Planentwurf vorgesehenen neuen Schutzzonenwidmungen für die Bauten entlang der Franz-Grill-Straße (gegenüber Franz-Grill-Straße 1b und 1c) sowie die Schutzzone für die denkmalgeschützte Ballonhalle (Franz-Grill-Straße 1a).

Bauten entlang der Franz Grill-Straße in Wien

Die historischen Gebäude an der Franz-Grill-Straße (gegenüber Nr. 1b und 1c); Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

5.) Scharf kritisiert werden muss, dass bereits ohne rechtliche Grundlage (fehlender Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) ein “einstufiger Realisierungswettbewerb” für die denkmalgeschützte Ballonhalle ausgetragen wurde (Erläuterungsbericht Seite 8). Hier wurde ein Fait accompli geschaffen. Somit erübrigt sich quasi hier eine Stellungnahme abzugeben. Mit dieser Vorgehensweise (quasi vollendete Tatsachen schaffen) wird die Abgabe einer Stellungnahme so gut wie unmöglich gemacht.

Die Ballonhalle im Wiener Arsenal

Die denkmalgeschützte Ballonhalle, Franz Grill-Straße 1A, Wien; Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

6.) Auf das Allerschärfste kritisiert werden muss die Vorgehensweise beim bereits erfolgten, dauerhaften Anbau des Kulissendepots (südlich der Bundestheaterwerkstätte, Objekt 19). Zuerst eine Baubewilligung gemäß § 71 Bauordnung für Wien zu erteilen (“Bewilligung für Bauten vorübergehenden Bestandes”; bestätigt durch Auskunft bei der MA 21) und erst danach für die nötige Umwidmung zu sorgen (der hier vorliegende Planentwurf), ist ein absolutes No Go, zumal dieser Paragraph eigentlich nur für „Bauwerke, die vorübergehenden Zwecken dienen oder nicht dauernd bestehen bleiben können“ gedacht ist, und nicht dafür, um noch vor einer Umwidmung vollendete bauliche Tatsachen zu schaffen. Hier verkommt die Abgabe einer Stellungnahme endgültig zu jeglicher Makulatur (ähnliche solche Fälle gab es bereits bei der Sport und Fun Halle am Praterstern im 2. Bezirk 2024, vgl. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240612_OTS0027, beim Cobenzl (Projekt „Weitsicht Cobenzl“; vgl. Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8424 vom 19.2.2025), aber auch bei der nachträglichen Bauplatzwidmung der Gärtnerunterkunft der Stadtgärten am Schlickplatz im 9. Bezirk oder das Bankgebäude in der Kolingasse 14-16 (nördlich des Schottenrings) beides 2012, vgl. Die Presse, Wien: Widmungen auf Wunsch?“ vom 13. März 2018: https://www.diepresse.com/1269916/wien-umwidmungen-auf-wunsch bzw. MeinBezirk vom 6. August 2012, „Streit um illegalen Megabau entbrannt“: https://www.meinbezirk.at/alsergrund/c-lokales/streit-um-illegalen-megabau-entbrannt_a234745). Eine solche Vorgehensweise erachtet die Volksanwaltschaft für klar rechtswidrig (vgl. Auszug aus ihrem Bericht 2022).

Bericht der Volksanwaltschaft (VA) an den Wiener Landtag 2022 (S. 107 ff.; Punkt 2.6.3.), anlässlich der Causa „befristete Baubewilligung für eine auf Dauer angelegte Sporthalle“ (Sport & Fun Halle Praterstern):

§ 71 BO [Bauordnung für Wien] erlaubt es der Behörde, Bauwerke, die vorübergehenden Zwecken dienen, auf eine bestimmte Zeit oder auf Widerruf zu bewilligen. Solche Bauwerke sind z.B. Tribünen bei großen Sportveranstaltungen. Mit Ablauf der befristet erteilten Bewilligung tritt ein konsensloser Zustand ein, der zum Abbruch des Bauwerks verpflichtet. Ist bei einem auf Dauer angelegten Projekt von vornherein erkennbar, dass kein sachlicher Grund für eine Befristung oder einen Widerruf denkbar ist, darf keine Bewilligung auf eine bestimmte Zeit oder auf Widerruf erteilt werden. Eine solche Bewilligung kommt nur in Frage, wenn eine erkennbare Belassungsabsicht fehlt. (…) Im Ergebnis nahm die Baubehörde mit der Erteilung der befristeten Bewilligung die Entscheidung des Gemeinderates über die Änderung des geltenden Plandokuments vorweg. Es kann nach Ansicht der VA aber nicht Sinn und Zweck von befristeten Bewilligungen sein, auf Dauer angelegte Vorhaben, die dem geltenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan widersprechen, so lange befristet zu bewilligen, bis für sie nachträglich die planungsrechtliche Grundlage geschaffen ist. Nach Ansicht der VA hat die Baubehörde den ihr durch § 71 BO eingeräumten Ermessensspielraum überschritten. +++ Ausnahme im Einzelfall ist willkürlich und gleichheitswidrig: Einerseits widersprach die befristete Baubewilligung den Intentionen des geltenden Plandokuments, andererseits müsste die Behörde ingleichen oder ähnlich gelagerten Fällen eine Ausnahmebewilligung erteilen, wollte sie sich nicht dem Vorwurf einer willkürlichen Handhabung des Ermessens aussetzen. Nach der Rechtsprechung liefe das letztlich auf eine „Unvollziehbarkeit des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanesʺ hinaus. Einzelfall: 2022-0.597.951 (VA/W-BT/B-1), MPRGIR-V-2011937/22 (Quelle: https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Berichte/LT/W/44_Wien_2022_bf.pdf)

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden
Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://x.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

 

Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien 1993, S. 73 – 77

Denkmalschutzstatus der Objekte im Plangebiet, siehe offizielle Denkmalliste des
Bundesdenkmalamtes (Quelle: https://www.bda.gv.at/dam/jcr:8169a67a-9ffd-493d-a7b3-1cd25797e285/NEU_Wien_DML_2025.pdf)

 

PS: In der Bezirksvertretungssitzung am 18. September 2025 (wie so oft von uns kritisiert vor Ende der öffentlichen Auflagefrist!) hat die Bezirksvertretung Landstraße (gegen die Stimmen der FPÖ und drei Stimmen der NEOS) gemäß § 2 Abs. 5 Bauordnung für Wien folgende Stellungnahme abgegeben (Auskunft des Büros der Bezirksvorstehung vom 3.10.2025):

“Seitens des Bezirkes wäre die Durchlässigkeit innerhalb des Stadtentwicklungsgebietes insbesondere vom Objekt 5 (Art for Art) und dem Objekt 14 (Telekom) hin zu der Franz Grill Straße respektive zur Haltestelle 18 zumindest für den Rad- und Fußgänger*innen-Verkehr wünschenswert, wenn der dortige § 53 Fußweg eine breite [sic] von 8 Metern aufweisen würde.

Darüber hinaus wird der Hintergrund für die GB GV I Widmung entlang der Arsenalstraße hinterfragt. Aktuell ist diese Fläche nicht bebaut. Ohne klare Absichtserklärung erscheint aus Sicht des Bezirkes die vorgesehene Widmung für diese Fläche nicht zielführend.”

Der rechtsgültige Beschluss im Gemeinderat wird gemäß § 1 Abs. 1 Bauordnung für Wien voraussichtlich in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen erfolgen (nach der Behandlung im Gemeinderatsausschuss für Stadtentwicklung): 22. Oktober, 18. November oder 18. Dezember 2025.

 

Rankweil (Vbg.): Denkmalgeschützte Häusle-Villa abgebrannt

Denkmalgeschütztes Häusle-Villa ausgebrannt. In der Gemeinde Rankweil ist in der Nacht auf Sonntag (14./15.3.2020) in der 1902 erbauten Heimatstil-Villa ein Feuer ausgebrochen (St.-Peter-Gässele 1). Das seit Jahren unbewohnte Gebäude  – vom erfolgreichen Rankweiler Sticker Johann Marte erbaut – war erst vor kurzem von der Gemeinde erworben worden. +++ Brandeinsatz-Bericht (Fireworld.at): https://www.fireworld.at/2020/03/15/vbg-denkmalgeschuetzte-haeusle-villa-in-rankweil-in-vollbrand +++ Älterer Bericht (2016): Lange hat das Bundesdenkmalamt mit dem Eigentümer der denkmalgeschützten Villa Häusle über eine dringend notwendige Bestandssicherung verhandelt. Laut Denkmalamt mussten das Dach und mehrere Fenster der 1902 im Heimatstil erbauten Villa (Dehio) abgedichtet werden, um weitere Schäden zu verhindern. Nachdem mehrere Fristen verstrichen waren und seit Herbst eine Finanzierungszusage des Denkmalamtes vorliegt, hat die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch die Umsetzung in per Bescheid angeordnet. Siehe: “Gemeinde hat Häusle-Villa gekauft” (16.12.2019; Vorarlberg Online): https://www.vol.at/gemeinde-hat-haeusle-villa-gekauft/6459968; “Notmaßnahmen bei Häusle Villa abgeschlossen” (7.3.2016; Vorarlberg Online): https://www.vol.at/rankweil/notmassnahmen-bei-haeusle-villa-abgeschlossen/4645396; “Bürgerforum: ‘Juwel’ Häusle-Villa der Gemeinde erhalten. Notsicherungsmaßnahmen an Häusle-Villa sollen noch vor dem Winter starten” (29.10.2015; Vorarlberg Online): https://www.vol.at/buergerforum-juwel-der-gemeinde-erhalten/4502023 (vgl. Meldung: “Notmaßnahmen für Häusle Villa” (Marktgemeinde Rankweil): https://www.rankweil.at/aktuell/notmassnahmen-fuer-haeusle-villa). +++ Kurzbeschreibung in Denkmalliste (Wikipedia): Villa Häusle, Wohngebäude und Stickereigebäude: “Die zweigeschoßige Villa mit geschwungenem Giebel und turmartigem Aufbau im Nordosten wurde 1902 errichtet.” (Quelle: Denkmalliste Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Rankweil). +++ Fotos der Häusle-Villa (Wikimedia Commons): https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Villa_H%C3%A4usle_(Rankweil)?uselang=de.

 

Guggenthal (Sbg.): Erneut Brand auf denkmalgeschütztem Gut

Fahrlässiger Brandstiftungs-Verdacht in historischer Brauerei. Dienstagfrüh (23.6.) ist in der denkmalgeschützten ehemaligen Brauerei Guggenthal bei Salzburg (Gemeinde Koppl), fast genau zwei Jahre nach dem Großbrand 2018 wieder ein Feuer ausgebrochen. Diesmal wurde die Villa Ceconi, das ehemalige Herrenhaus, beschädigt. Die Polizei ermittelt wegen Brandstiftungs-Verdacht. Bereits im Februar ist eine Stützmauer der Villa Ceconi eingebrochen. ORF-FERNSEHBERICHT (2 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Salzburg-heute/70019/Salzburg-heute/14056223/Brandstiftungs-Verdacht-in-historischer-Brauerei/14718716 +++ ORF-Bericht lesen: https://salzburg.orf.at/stories/3054427 +++ Weitere Medienberichte: Krone: https://www.krone.at/2177840; Salzburg24: https://www.salzburg24.at/news/salzburg/flachgau/brand-in-koppl-guggenthal-feuerwehren-im-einsatz-89249188 +++ Ältere Medienberichte: “Gut Guggenthal: Stützmauer von Ceconi-Villa eingestürzt” (13.2.2020): https://www.sn.at/salzburg/kultur/gut-guggenthal-stuetzmauer-von-ceconi-villa-eingestuerzt-83371495. +++ “Das [denkmalgeschützte] Herrenhaus der Brauerei Gut Guggenthal wurde 1863 bis 1864 vom Baumeister Valentin Ceconi erbaut.” (Quelle Denkmalliste Gemeinde Koppl, Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Koppl#objektid-60453). +++ Das Gut Guggenthal auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Gut_Guggenthal.

Das große Brauereigebäude durch Brand im Juni 2018 zerstört

Die Landeskonservatorin Eva Hody kurz nach dem Brand im Interview: https://www.sn.at/salzburg/chronik/gut-guggenthal-feuer-zerstoert-alten-brauhof-29604994. In der Folge wurde der Denkmalschutz im November 2019 aufgehoben: https://salzburg.orf.at/v2/news/stories/2948160 +++ +++ Presseaussendung INITIATIVE DENKMALSCHUTZ (17.6.2019): “Abriss Brauerei Guggenthal bei Salzburg – Ein systemischer Frevel im Denkmalschutzgesetz! Abbruch nach Großbrand im Juni letzten Jahres scheint jetzt fix. Bundesverwaltungsgericht hat letzten Einspruch abgewiesen. Denkmalschutzgesetz braucht Novellierung!: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190617_OTS0009. Darin fordern wir das Ende des Anreizsystems für Unglücksfälle! Ob diese Unglücke zufällig, fahrlässig oder absichtlich geschehen, keinesfalls dürfen sich daraus Vorteile ziehen lassen. Ein Wiederaufbau in gleicher Form, egal wie viel historische Bausubstanz zerstört wurde, wäre wohl die effektivste Präventionsmaßnahme. Wir sind fest davon überzeugt, dass z.B. eine solche Maßnahme in Hinkunft viele Unglücksfälle verhindert.” (vgl. auch ORF-Bericht: “Guggenthal: Denkmalschutz will mehr Mitsprache” (18.6.2019): https://salzburg.orf.at/stories/3000881)

Das nahe gelegene Jagdschloss Guggenthal ebenso gefährdet!

Nicht genug, dass das denkmalgeschützte Gut Guggenthal seit Jahren verfällt. Im Februar 2018 haben Diebe ein historisches Wappen des Jagdschloss Guggenthal am helllichten Tag gestohlen. Und Vandalen haben viele Graffiti hinterlassen: SN-BERICHT WEITERLESEN: https://www.sn.at/salzburg/chronik/gut-guggenthal-diebstahl-vandalismus-und-verfall-gefaehrden-das-baujuwel-24280156. +++ Das vom Diebstahl betroffene denkmalgeschützte Jagdschloss Guggenthal auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Guggenthal. +++ +++ Liste der denkmalgeschützten Gebäude in der Gemeinde Koppl (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Koppl.

Klagenfurt (Ktn.): Alter Platz soll als Ensemble unter Denkmalschutz gestellt werden

Selten aber doch stellt das Bundesdenkmalamt ganze Häuserensembles unter Denkmalschutz. Nun erachtet das Denkmalamt den “Alten Platz” in der Altstadt von Klagenfurt als ein solches kulturhistorisch erhaltenswertes Ensemble. Der Alte Platz ist umgeben von 34 Bürgerhäusern, die zumeist auf das 16. Jahrhundert zurückgehen. 12 dieser Häuser sowie die Dreifaltigkeitssäule stehen bereits als Einzelobjekte unter Denkmalschutz, nun sollen auch die anderen Gebäude unter Schutz gestellt werden. Die Eigentümer wurden soeben von diesem Vorhaben informiert, sie können nun innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme abgeben und gegebenenfalls dagegen Einspruch erheben.  Laut dem Medium “5 Min.at” steigen bereits Händler und Eigentümer auf die Barrikaden, denn Wertverlust und Leerstände werden befürchtet. Das Bundesdenkmalamt ist jetzt um Beruhigung bemüht. Auch der Chef der Klagenfurter Stadtplanung, Robert Piechl, beruhigt: Das wird nicht so heiß gegessen, wie gekocht.” In Österreich gibt es derzeit rund 80 denkmalgeschützte Ensembles von unterschiedlicher Größe. In Kärnten wurden zuletzt die Ensembles Gmünd und Friesach unter Denkmalschutz gestellt. PS: Ein Ensembleschutz in der Innenstadt von Wien – wie der Kurier berichtet- ist unserem Verein nicht bekannt! (nur eine Schutzzone der Stadt Wien). KURIER-ARTIKEL WEITERLESEN (17.8.2020): https://kurier.at/chronik/oesterreich/der-alte-platz-wird-unter-denkmalschutz-gestellt/401002424 +++ Offizielle APA-OTS-Presseaussendung BUNDESDENKMALAMT (12.11.2019): “Unterschutzstellung des Ensembles „Klagenfurt – Alter Platz“ in Prüfung“: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20191112_OTS0115 +++ Weitere Medienberichte: Eigentümer steigen auf die Barrikaden. Alter Platz: Haus­besitzer fürchten Zu­griff durch Denk­mal­schutz (5 min, 16.8.2020): https://www.5min.at/202008305091/alter-platz-hausbesitzer-fuerchten-zugriff-durch-denkmalschutz; Leserbrief: Die Auswahl des Alten Platzes alleine wäre diskriminierend” (17.8.2020): https://www.5min.at/202008305179/die-auswahl-des-alten-platzes-bedeutet-eine-diskriminierung +++ Ältere Medienberichte: “Alter Platz soll unter Schutz gestellt werden” (12.11.2019, ORF): https://kaernten.orf.at/stories/3021327; “Alter Platz in Klagenfurt soll zum Denkmal werden” (19.11.2019, Kurier): https://kurier.at/lifestyle/wohnen/alter-platz-in-klagenfurt-soll-zum-denkmal-werden/400678088; “Alter Platz unter Denkmalschutz” (13.11.2019, Ö24): https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/kaernten/alter-platz-unter-denkmalschutz/405754796 +++ Der Alte Platz in Klagenfurt auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Alter_Platz_(Klagenfurt_am_W%C3%B6rthersee) +++ Denkmalliste Wikipedia (mit den 13 Einzelobjekten am Alten Platz, die bereits unter Denkmalschutz stehen): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Klagenfurt_am_W%C3%B6rthersee-Klagenfurt.

Bad Gastein (Sbg.): Ortszentrum-Revitalisierung mit Hotelturm

Nach jahrzentelangem Verfall historischer Bauten im Ortszentrum des berühmten Weltkurorts Bad Gastein, wurde schlussendlich das Land Salzburg aktiv, kaufte die denkmalgeschützten Objekte dem früheren Eigentümer ab, einen Investor gesucht und in der Hirmer Gruppe 2018 auch gefunden. Dieser möchte nun die drei Gebäude revitalisieren (Hotel Straubinger, Straubingerplatz 2; Badeschloss, Straubingerplatz 4; Alte Post, Straubingerplatz 3). Das Hotel Straubinger soll zu einem Fünfsterne-Hotel umgebaut werden. Beim Badeschloss, das zu einem Vier-Sterne-Superior-Hotel umgebaut werden soll, ist ein moderner Zubau in Form eines 35 m hohen Hotelturms geplant, damit die aufwändige Sanierung der Bestandsbauten sich wirtschaftlich auch rechnet, wie es heißt. Leise Bedenken und Kritik an der Höhe des Hotelturms waren beim Pressegespräch am Mittwoch (24.2.) bereits zu vernehmen. Dies wurde mit dem Argument gekontert, dass der  Neubau eine dunkle Fassade aus Kunststein bekommen und sich farblich an den Felsen des Wasserfalls der Gasteiner Ache erinnern soll, der nur wenige Meter daneben ins Tal stürzt.

Badeschloss, Bad Gastein

Das verfallene, denkmalgeschützte Badeschloss am Straubingerplatz in Bad Gastein, Foto: Juli 2012, (c) Isiwal, CC BY-SA 3.0 at, Wikipedia

Jetzt haben die Bauarbeiten begonnen. Die baulichen Adaptierungen werden von den Wiener BWM-Architekten (Erich Bernard und Markus Kaplan) geplant, die renovierten Prachtbauten aus der Belle Époque sollen bis spätestens Ende 2023 neu eröffnet werden. ORF-FERNSEHBERICHT (3 MIN) NACHSEHEN: https://tvthek.orf.at/profile/Salzburg-heute/70019/Salzburg-heute/14083172/Start-zur-Revitalisierung-von-Bad-Gastein/14866048 (24.2.2021, ORF ‘Salzburg Heute’, “Start zur Revitalisierung von Bad Gastein”) +++ STANDARD-ARTIKEL LESEN: https://www.derstandard.at/story/2000124445566/bad-gastein-ein-hotelturm-fuer-das-manhattan-der-alpen (24.2.2021, “Bad Gastein: Ein Hotelturm für das ‘Manhattan der Alpen'”)

BWM-Architekten über das Projekt:
Hotel Ensemble Straubingerplatz. Arbeiten mit den Schichten der Vergangenheit: https://www.bwm.at/de/projects/hotel-ensemble-straubingerplatz

Weitere Medienberichte

25. Februar 2021, Oe24
Mondäner Tourismus: Neuer Luxus-Hotelkomplex in Bad Gastein: https://www.oe24.at/reiselust24/neuer-luxus-hotelkomplex-in-bad-gastein/466684844

24. Februar 2021, Salzburg 24
Bad Gasteins Zentrum wird rundum erneuert. Hotels und Treffpunkt am Straubingerplatz: https://www.salzburg24.at/news/salzburg/pongau/bad-gastein-zentrum-wird-rundum-erneuert-100241455

24. Februar 2021, ORF
Start zur Revitalisierung von Bad Gastein. Das Zentrum von Bad Gastein (Pongau) soll durch den Umbau von drei alten Hotels wiederbelebt werden. Projektbetreiber, Architekten und Politiker stellten Mittwoch ihre Pläne vor: https://salzburg.orf.at/stories/3091893

24. Februar 2021, Salzburger Nachrichten
Bad Gastein: Neues Hochhaus für das Manhattan der Alpen. Architekt Erich Bernard vergleicht Bad Gastein mit einem New Yorker Stadtteil. Seine Pläne für die Hotels am Straubingerplatz sorgen für Jubel, aber auch für Kritik (Bezahlschranke): https://www.sn.at/salzburg/politik/bad-gastein-neues-hochhaus-fuer-das-manhattan-der-alpen-100253977

8. Februar 2021, Salzburger Nachrichten
Pläne geleakt – an Hotelturm in Bad Gastein scheiden sich die Geister. Vertrauliche Pläne des Hotelprojekts am Straubingerplatz sind an die Öffentlichkeit gelangt. Der angekündigte Zubau fällt größer aus als viele dachten. Hotelier Olaf Krohne sorgt sich um die Architektur des Orts. Der Bürgermeister stellt sich hinter das Vorhaben (Bezahlschranke): https://www.sn.at/salzburg/politik/plaene-geleakt-an-hotelturm-in-bad-gastein-scheiden-sich-die-geister-99527677

28. Jänner 2021, Salzburger Nachrichten
Leserbrief: Baudisch, Badeschloß und Bad Gastein. Der Leserbriefschreiber Karl Stingl (8054 Graz) sorgt sich um drei großflächige Stuckdecken im Badeschloss, die von der Künstlerin Gudrun Baudisch-Wittke 1948 geschaffen wurden: https://www.sn.at/leserforum/leserbrief/baudisch-badeschloss-und-bad-gastein-99067477

Quelle (u. a.):

Liste der denkmalgeschützten Objekte in Bad Gastein (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Bad_Gastein

 

Führung in Wiener Neustadt durch Hofrat Prof. Erwin Reidinger

Führung in Wiener Neustadt durch Hofrat Prof. Erwin Reidinger

Samstag, 7. August 2021, 9:45 Uhr

zum Thema “Stadtplanung im hohen Mittelalter am Beispiel Wiener Neustadt”. Wiener Neustadt, nach exakter Planung 1192 errichtet, kann als eine in Europa einzigartige “Spitzenleistung mittelalterlicher Stadtplanung” bezeichnet werden. Prof Erwin Reidinger Bauingenieur, Bauforscher und Archäoastronom erklärt die Erkenntnisse seiner langen, naturwissenschaftlichen Forschungen. Am Nachmittag öffnet Familie Karlik für unsere Vereinsmitglieder ihr privat geführtes Museum im Reckturm. Die Grundmauern des einzigen noch existierenden Eckturmes, von den ursprünglich 4 der Wiener Neustädter Stadtmauer stammen aus dem frühen 13. Jh. Ende des 19. Jhs. begann man den Reckturm und die angrenzende Stadtmauer abzutragen, 1901 konnten die Demolierungen eingestellt und mit der Rekonstruktion des Turmes im Stile des 15. Jhs. begonnen werden. (die Ausstellung zeigt u. a. historische Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie Ausrüstungsgegenstände der k.u.k. Armee).

Treffpunkt: 9:45 Uhr, Hauptplatz 1, Altes Rathaus, 2700 Wiener Neustadt (individuelle Anreise)
Spende erbeten: € 22
Anmeldung erforderlich an eMail: (letzte 24 Stunden an bzw. mobil: 0699 / 1024 4216)

Achtung: Veranstaltung unterliegt den aktuell gültigen Corona-Bestimmungen (z.B. “3-G-Regel”)

Keine Schutzzone in Wien-Floridsdorf? Geplante Umwidmung ignoriert klar erhaltenswerte Altbauten in der Brünner Straße 59-65

APA-OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz

Heute soll Vorentscheidung im Planungsausschuss fallen. Initiative Denkmalschutz kritisiert die oft nicht nachvollziehbaren Kriterien für Schutzzonenwidmungen.

Immer wieder kommt es bei Umwidmungen vor, dass klar erhaltenswerte Altbauten nicht als Schutzzone gewidmet werden. Auch wird im Rahmen von Umwidmungsverfahren so gut wie nie der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung), die für die fachliche Beurteilung der Schutzzonen zuständig ist, transparent gemacht. Die Initiative Denkmalschutz fordert endlich Transparenz und Offenlegung der Kriterien ein.

Planentwurf 8347: Planungsausschuss ist heute gefordert zu handeln

So passiert es im aktuellen Umwidmungsverfahren in der Brünner Straße (Kat. G. Großjedlersdorf): Die zwei Gründerzeithäuser Brünner Straße 59-61 sowie die 1930-31 erbaute Wohnhausanlage Brünner Straße 63-65 sollen keine Schutzzonenwidmung erhalten. Heute tagt dazu der zuständige Gemeinderatsausschuss für Stadtplanung (vulgo “Planungsausschuss”). Unser Verein Initiative Denkmalschutz fordert diesen auf, die drei Gebäude noch als Schutzzonenwidmung aufzunehmen und einen entsprechenden Beschluss für den Gemeinderat vorzubereiten.

Oft übersehen: Auch den örtlichen Bezirksvertretungen kommt eine hohe Verantwortung für das historische Kulturerbe zu!

Die örtlichen Bezirksvertretungen beschließen zwar nicht die Umwidmungen, doch sie geben eine Stellungnahme zu den Planentwürfen ab, die wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat hat. In diesem Fall hat unser Verein Initiative Denkmalschutz zeitgerecht den Floridsdorfer Bauausschuss auf das oben erwähnte Problem hingewiesen, doch in der Stellungnahme der Bezirksvertretung wurde diese Anregung unverständlicher Weise nicht aufgenommen. So bleibt nun als letzte Hoffnung der Planungsausschuss.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
1090 Wien

Originale APA-OTS-Presseaussendung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220527_OTS0010