Gem. Pfunds (u. Tösens): Die denkmalgeschützte Bergwerksanlage Platzertal (15. Jh. bis 1910 in Betrieb) zähltmit bis 2815 m zu den höchstgelegenen Bergwerken Europas. Der Bergwerksverein Platzertal sieht Erwartungen nach Abschluss des Restaurierungsprojekts „weit übertroffen“. Stollen-Öffnung bleibt vorerst Vision. Traurig: Die Stolleneingänge mussten 1996 “aus Sicherheitsgründen” auf Anordnung der Berghauptmannschaft Innsbruck gesprengt werden. TIROLER TAGESZEITUNG-ARTIKEL WEITERLESEN:https://www.tt.com/artikel/17284993/neue-fenster-in-versunkene-bergbau-zeiten-im-tiroler-oberland-geoeffnet; ORF: “Altes Bergwerk in neuem Glanz”(2.9.2020, ORF): https://tirol.orf.at/stories/3064913
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/09/Liftstation_Bergwerk_Platzertal_c-Mor08rado-Privatsammlung_CC_BY-SA_3-0_2005-09-07_Wikipedia.jpg600800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-09-02 23:20:192020-09-06 17:47:50Bergwerk Platzertal (Tirol): Einzigartige Einblicke in die Bergbaugeschichte
In der Nacht vom 6. auf den 7. September 2015 (Sonntag auf Montag) brannte die denkmalgeschützte Villa Pehamin Hinterstoder im oberösterreichischen Traunviertel lichterloh, rasch wurde Brandstiftung als Ursache festgestellt, unbekannte Täter waren eingebrochen und hatten am Dach Feuer gelegt (Fotos und Video nach dem Brand). Bereits im November 2015 begannen die Abrissarbeiten des ehemaligen Landes-Erholungsheims unweit der Polsterlucke. Doch aus bisher noch unerfindlichen Gründen blieb die Villa Peham im Bundesdenkmalamt weiterhin als Denkmal gelistet (vgl. Denkmalliste 2020). Die Villa Peham am Goierweg 21 wurde 1924-1926für den Wiener Gynäkologen Prof. Dr. Heinrich Pehamals geräumiges Ferienhaus mit Gästezimmern von den bekannten Architekten Siegfried Theiss (1882-1963) und Hans Jaksch (1879-1970) erbaut.
Die Villa Peham nach dem Brand vom 7.9.2015, Foto: privat
2007 kaufte die Gemeinde Hinterstoderdie per Verordnung (§ 2a) denkmalgeschützte Villa vom Land Oberösterreich. So stellen sich Fragen: Wurde das Bundesdenkmalamt nicht über den Abriss informiert? War der Abriss rechtskonform? Letztere Frage gelang dieser Tage erneut in den Fokus, da an dessen Stelle jetzt ein umstrittens Luxus-Campingressort entstehen soll. Die Projektgegner schalteten das Bundesdenkmalamt ein. Der Bürgermeister soll beim Abriss des historischen Gebäudes voreilig agiert haben, um rasch Platz für neue Projekte zu schaffen. Der Bürgermeister von Hinterstoder, Helmut Wallner (ÖVP) rechtfertigt sich:„Nach dem Brand habe ich in erster Linie nicht an das Denkmalamt gedacht. Jetzt werden wir die Sache wieder reparieren. Aber einen vollständigen Wiederaufbau der Peham-Villa können und konnten wir uns nicht leisten“. Karin Zörrer Zeiner hat nun die Petition “Rettet das Hintere Stodertal ! Das Villa Peham – Areal (nahe Schiederweiher) soll Grünland bleiben!” gestartet. Darin wird zur Villa selbst ausgeführt: “Die denkmalgeschützte Villa Peham wurde am 07.09.2015 unter bisher ungeklärten Umständen durch Brandstiftung beschädigt und danach ohne Genehmigung des Denkmalamts einzuholen abgerissen.”
Georg Schwalm-Theiss, Theiss & Jaksch, Architekten 1907-1961, Wien 1986, Seite 78
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/03/Villa-peham-landeserholungsheim-hinterstoder-austria_c-Florian-Koenig_Gummihansl_CC_BY-SA-3_0-at_2011-09-10_Wikipedia.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-03-08 23:52:392021-03-09 23:53:52Hinterstoder (OÖ): Villa Peham trotz Abriss 2015 weiterhin unter Denkmalschutz?
Die ehemalige Synagoge in Korneuburg ist der älteste erhaltene Bau seiner Art in Österreich und zählt zu den bedeutendsten Zeugnissen mittelalterlicher Synagogenarchitektur im deutschsprachigen Raum, sie wurde zwischen 1306 und 1325 errichtet (Gutachten Prof. Ferenc David, ungarisches Denkmalamt, 1982 oder 1985). Bis zur Vertreibung der Juden aus Korneuburg im Jahr 1420 wurde der Synagogenbau religiös genutzt. Damals wurde die Synagoge konfisziert und danach als landesfürtlicher Schüttkasten benutzt. Das oft umgebaute Bauwerk befindet sich östlich des Hauptplatzesin der Roßmühlgasse (Propst Bernhard-Straße 6) in unmittelbarer Nähe der ehemaligen Stadtmauer. Doch fristet sie weiterhin leider ein würdeloses Dasein als Garage. Aufregung herrschte im Herbst 2007, als der Eigentümer die historische Mauer aufbrach und eben dieses Garagentor einbaute. Diese Arbeiten widersprachen den Denkmalschutzauflagen und wurden daraufhin gestoppt. Das veranlasste die “Arge jüdisches Leben im Bezirk Korneuburg” rund um Gerhard Meseck dazu, eine Unterschriftenaktion 2008 für die würdevolle Erhaltung der Synagoge zu starten. Nun gibt es erneut Hoffnung für das Bauwerk, nachdem die Stadt Korneuburg schon mehrfach um den Erwerb des Synagogenbaus erfolglos bemüht hatte. Bürgermeister Christian Gepp (ÖVP) berichtet von neuerlichen Gesprächen mit dem Eigentümer, die in Bezug auf Verkaufan Stadtgemeinde nun vielversprechend klingen. Bereits 2015 gab es eine Ausstellung im Korneuburger Stadtmuseum („Synagoge – Rossmühle – Garage: Für immer Ruine?“), mit dem Anliegen, zumindest in der Ausstellung dem Bau seine Würde zurückzugeben. Mit Skizzen und Visualisierungen wurde der Tempel in seiner alten Pracht und hohem Dach dargestellt. Bis zum Ende des 16. Jahrhunderts wurde es von der Stadt an verschiedene Handwerker vermietet, bevor es an den Bürger Johannes Rosmüller kam, der darin seine Mühle einrichtete (daher der Name „Roßmühle“). Nach einem Brand im Jahr 1766 diente das Gebäude als Lagerraum. Das Dach wurde 1942 bei einem Sturm zerstört. Seit 1980 ist das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Seither wurden sämtliche Bauarbeiten seitens des Korneuburger Bauamtes gestoppt.
Die spätere „Roßmühle“ in Korneuburg (Arne Herbote, Simon Paulus): Das als Ruine erhaltene Bauwerk der ehemaligen Synagoge in Korneuburg dürfte zu den bemerkenswertesten und wichtigsten Zeugnissen mittelalterlicher Synagogenarchitektur im deutschsprachigen Raum zählen (David, Jüdische Kulturzeitschrift, Heft 66, 09/2005): https://davidkultur.at/artikel/die-spatere-8222rossmuhle8220-in-korneuburg
Im ORF-Interview erzähltJames von Klemperer, ein US-amerikanischer Architekt aus New York (Architekturbüro Kohn Pedersen Fox), der gerade in Wien den neuen UniCampus am Steinhof plant (vgl. iD-Bericht: “Steinhof: Central European University (CEU) plant Pavillons um”), von seiner Familiengeschichte, den Kuffners. Die Familie Kuffner lässt sich bis ins 17. Jh. in die südmährische Stadt Lundenburg ( Břeclav) zurückverfolgen. Ignaz und Jakob Kuffner kauften 1850 eine Brauerei in Ottakring, die durch Ausbau und Modernisierung der Kuffner-Brauerei ein sehr bekanntes Bierimperium erschufen (heute Ottakringer Brauerei). Das Ottakringer Bier würde heute noch Kuffner heißen. Seine Familie hat ihr gesamtes Vermögen nach dem Anschluss an Nazi-Deutschland verloren und das Land verlassen müssen. Ein Teil der Familie wurde in Auschwitz ermordet, der Vater von Klemperer schaffte es nach New York. Nach dem Krieg wurde die Familie teilweise entschädigt. Das Bier machte die Kuffner damals reich, sodass sie sich u.a. zwei Villen bauen konnten. Die eine Villa stand in Dornbach (Promenadegasse 19, 17. Bezirk Hernals), heute steht an ihrer Stelle ein Gemeindebau. Von der zweiten Kuffner-Villa in Wien-Oberdöbling steht heute nur noch die Einfriedung (Vegagasse 20). Heute erinnert die Kuffner-Sternwarte an die große Geschichte der Familie, den Kuffner-Nachfahren ist die Sternwarte ein besonderes Anliegen und finanzieren weiter die Erhaltung mit.
Die Kuffner-Villa in Oberdöbling (Döblinger Cottage)
Wilhelm und Camilla Kuffner ließen sich von 1905-1908 vom bekannten ArchitektenKarl König eine prachtvolle Neorenaissance-Villa nach französischen Vorbildern erbauen (Vegagasse 20, Gymnasiumstraße 85, Lannerstraße 2-8). Leider sind von der Kuffner-Villa keine Fotos von den Innenräumen bekannt. In der Zeitschrift “Der Bautechniker” wird das reiche Interieur ausführlich beschrieben (siehe: “‘Der Bautechniker’ Nr. 9, 3. März 1911, Seite 187-189“). Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Villa von den Amerikanern zunächst als Schule für die Kinder der Besatzungssoldaten genutzt, danach hat der Direktor des Realgymnasium XIX die Villa 1955 für die unter Raumnot leidende Schule anmieten können. 1959 erwarb die Gemeinde Wien die Liegenschaft von den überlebenden Erben. Am 26. Dezember 1960 erreichte die Gemeinde Wien als Grundstückseigentümerin bei der Baubehörde eine Abbruchbewilligung, Mitte Februar 1961 war die Kuffner-Villa geschleift. An ihrer Stelle wurde das “Haus Döbling”, ein Studentenheim der Stadt Wien mit mehreren Gebäuden in zwei Etappen vom Architekten Fred Freylererrichtet (1962-63 und 1968-69). 2013 wurden drei Häuser davon abgerissen, um Platz für Genossenschaftswohnungen zu machen. Das nunmehr deutlich verkleinerte Haus Döbling wurde renoviert und in Base19 (www.base19.at) umbenannt.
Die Kuffner-Villa in der Vegagasse 20, 1190 Wien, Foto: 1911, (c) Der Bautechniker, Nr. 9
Villa Kuffner mit Garten im ‘Generalstadtplan 1912’ (überlagert mit rezentem Stadtplan), Vegagasse 20, Lannerstraße 2-8, Gymnasiumstraße 85, 1190 Wien (Wien Kulturgut; https://www.wien.gv.at/kulturportal/public)
Quellen (u.a.):
– Dieter Klein, “Entschwundene Mosaikstücke des Cottage-Viertels”, in: “Das Wiener Cottage. Der Traum vom gesunden Wohnen” (Hrsg. Heidi Brunnbauer / Erich Stöger, 150 Jahre Wiener Cottage Verein 1872-2022), Seite 327-344 (Seite 333 f.: XIX., Gymnasiumstraße 85 / Lannerstraße 2-8 / Peter-Jordan-Straße 1 / Vegagasse 20: Villa Kuffner)
Villa Kuffner mit Garten im ‘Generalstadtplan 1912’ (überlagert mit rezentem Stadtplan), Promenadegasse 19, Heuberggasse 42-50, 1170 Wien (Wien Kulturgut; https://www.wien.gv.at/kulturportal/public)
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2022/06/Kuffner-Villa_Promenadeg-23_Oesterr-Zeitschrift-Ing-u-Architektenverein_1895_Screenshot.jpg576800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2022-06-17 23:04:062022-06-18 19:29:11Verlorenes Erbe (Wien): Die Kuffner-Villen in Dornbach und Oberdöbling
Stellungnahme zum Planentwurf 8411
Skodagasse, Lederergasse – Abriss und Neubau Privatklinik Confraternität
Für das Gebiet zwischen Skodagasse, Trude-Waehner-Platz, Alser Straße, Kochgasse, Haspingergasse und Lederergasse im 8. Bezirk, Katastralgemeinde Josefstadt
Öffentliche Auflage: 19. Dezember 2024 bis 30. Jänner 2025
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*
* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)
Die Stellungnahme im Detail:
Zitat Erläuterungsbericht (S. 3): „Als erhaltenswerte Bausubstanz werden seitens der Magistratsabteilung für Architektur und Stadtgestaltung die beiden nördlichen Gebäude an der Kochgasse (ONr. 27 und 29) eingestuft (…).“ Die Behauptung, dass die anderen Altbauten nicht schützenswert seien, verwundert ein wenig (Zitat Erläuterungsbericht, S. 3: „Bei den übrigen Gebäuden im Plangebiet handelt es sich entweder um über mehrere Jahrzehnte hinweg stark überformte Gebilde, die durch Zubauten noch weiter in ihrer Wirkung geschwächt sind, oder aber – wie im Fall des kommunalen Wohnbaus Kochgasse ONr. 25 um einen Solitär, dessen Architektur noch nicht die Kraft eigenständigen Ensembles generieren konnte.“), insbesondere wenn man – wie unser Verein – die Praxis der Schutzzonenausweisungen der letzten Jahre sehr genau verfolgt, in der Bauten von zum Teil geringerer historischer Prägnanz als schutzzonenwürdig eingestuft und ausgewiesen wurden. Denn im Plangebiet befindet sich ein Baublock mit älterer, historischer Bausubstanz, wie auch im Erläuterungsbericht (S. 3) ausgeführt: „Die einzelnen Gebäude stammen aus unterschiedlichen Bauepochen, wobei sich das älteste von ihnen an der Skodagasse [Nr. 32] befindet und aus der Zeit des Klassizismus aus 1821 stammt. Jene Gebäude an der Lederergasse [Nr. 30-32] stammen aus der Zeit des Strengen Historismus, ein Gebäude im Mittleren Teil der Liegenschaft stammt aus der Zeit des Späthistorismus, Jugendstil und Neoklassizismus, ein Zubau an der Haspingergasse wurde 1929 errichtet. (…).“ Auch bleibt im Erläuterungsbericht im Dunkeln, ob die Magistratsabteilung 19 („Architektur und Stadtgestaltung“) die Bauten tatsächlich expressis verbis nicht als erhaltenswert eingestuft hat, was unser Verein stark in Zweifel ziehen will. Diese unsere Ansicht deckt sich auch mit den Ausführungen des WienSchauen-Artikels von Georg Scherer: „Privatklinik will halben Häuserblock abreißen“ vom 2. Juni 2024 (siehe: https://www.wienschauen.at/privatklinik-will-halben-hauserblock-abreissen), daraus zitiert: „Von der MA 19 hieß es im April 2024 zum Fall der Confraternität: Im Zuge der Beantwortung von Abbruchansuchen zu den von Ihnen genannten Liegenschaften hat die MA19 ein öffentliches Interesse an der Erhaltung der betreffenden Gebäude hinsichtlich ihrer stadtgestalterischen Wirkung festgestellt. Heißt also: Im Sinne des Stadtbildes sind die Altbauten der Klinik erhaltenswert. Von der MA 19 gibt es keine Zustimmung zum Abbruch. Interessant ist der Nachsatz: Demnach könnten ‚Verpflichtungen zur Daseinsvorsorge ebenfalls dem öffentlichen Interesse‘ zugerechnet werden. Das würde ‚möglicherweise schwerer wiegen als stadtgestalterische Aspekte.‘“
Wenn das so zutrifft, was wohl jetzt anzunehmen ist, kritisiert unser Verein Initiative Denkmalschutz aufs Schärfste, im Erläuterungsbericht zu insinuieren, die Magistratsabteilung 19 hätte aus Stadtbildschutzgründen eine Erhaltung nicht empfohlen und daher einem Abbruch „zugestimmt“, indem man sich hinter Begriffen wie „stark überformte Gebilde“ zu verstecken versucht, anstatt auszusprechen, was Sache zu sein scheint: „Verpflichtungen zur Daseinsvorsorge“ (Gesundheitswesen) könnten wohl „schwerer wiegen als stadtgestalterische Aspekte,“ auch wenn es sich dabei um eine Privatklinik handelt. Unsere Frage dazu lautet dann aber, durch welche Rechtsnorm eine solche Abwägung überhaupt gedeckt wäre? In der Bauordnung für Wien, Grundlage für Flächenwidmungs- und Bebauungspläne und somit auch Schutzzonen, können wir eine solche Abwägung nicht finden.
Da für diese Spitalsliegenschaft jedoch bereits ein „Gestaltungs- und Realisierungswettbewerb durchgeführt“ (vgl. Erläuterungsbericht S. 10) und das Siegerprojekt präsentiert wurde (vgl. Bericht der Stadtplanung Wien auf: https://www.wien.gv.at/stadtplanung/skodagasse, dort auch Presseaussendung vom 2.10.2024 erwähnt: „Gemeinsamer Neubau für Confraternität und Goldenes Kreuz: Das Siegerprojekt steht fest“) scheint der Abriss des Baublocks Skodagasse 30-34 / Lederergasse 30-32 / Haspingergasse 6 ohnehin besiegelt zu sein. Auch in einem Dokument zum Architekturwettbewerb ist dies zu lesen: „Durch den bereits baurechtlich bewilligten Abbruch der Bestandsgebäude ist es möglich am Standort der Privatklinik Confraternität ein neues Privatspital zu errichten. Darüber hinaus wurde eine Änderung des Bebauungsplanes angesucht.“ (zitiert aus dem genannten WienSchauen-Artikel).
Lederergasse 32, Foto: 19.1.2025, (c) Markus Landerer
Unser Verein hätte grundsätzlich die Erhaltung großer Teile des Baublocks empfohlen, doch da jetzt die Abgabe einer Stellungnahme zur Umwidmung reine Makulatur zu sein scheint und daher wohl absolut sinnlos ist, werden wir uns dazu nicht detaillierter äußern. Warum hier die Stadt Wien ernsthaft noch die Meinung der Wiener Bürger:innen und NGOs im Rahmen der öffentlichen Auflage einholen will, wo doch längst alles lange vor dem Beschluss des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans politisch beschlossen wurde, muss offen bleiben. Die Abgabe einer solchen Stellungnahme wird damit wohl zu einem reinen Formalakt ohne Wirkungsmöglichkeit degradiert. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz gibt trotz allem eine Stellungnahme ab, um damit gleichzeitig diese seit längerem eingerissene Unsitte der Stadt Wien aufzuzeigen, die Bürger:innen erst dann formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden, wenn unter Umgehung jeglicher Bürgerbeteiligung alles längst politisch festgelegt wurde.
Begrüßt wird die neuerliche Ausweisung einer Schutzzone für die beiden späthistoristischen Gebäude in der Kochgasse 27 sowie Kochgasse 29 / Ecke Skodagasse 31, beide Gründerzeitgebäude finden auch im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) Erwähnung (S.353). Wie in der Einleitung angeführt wäre es aber wichtig, die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand anzupassen, ähnlich wie im Planentwurf Nr. 8379 geschehen (Währinger Gürtel, 18. Bezirk, öffentliche Planauflage 1.2. bis 14.3.2024), der jedoch noch nachteilig mittels Beschluss im Gemeinderat am 18.6.2024 rechtsgültig abgeändert wurde. Das würde wesentlich dazu beitragen, Anreize für mögliche Abrisse (trotz Schutzzonenausweisung) deutlich zu minimieren.
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
PS: Die im Dehio-Handbuch (S. 326) erwähnte, 1835 erbaute und 1937 umgestaltete Spitalskapelle (Skodagasse 32) wurde bereits 1994 abgerissen (vgl. auch Wikipedia-Eintrag „Privatklinik Confraternität: https://de.wikipedia.org/wiki/Privatklinik_Confraternit%C3%A4t).
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 326, S. 353, S. 357
Renate Wagner-Rieger, Das Wiener Bürgerhaus des Barock und Klassizismus, Wien 1957, Seite 278
Stellungnahme zum Planentwurf 8461 – Dresdner Straße 119-121 (ehem. Leichenhalle), 1020 Wien
Für das Gebiet zwischen Innstraße (Bezirksgrenze), Linienzug 1-2 (Trasse ÖBB Nordbahn), Linienzug 2-3, Nordbahnstraße (Bezirksgrenze) und Dresdner Straße (Bezirksgrenze) im 2. Bezirk, Katastralgemeinde Leopoldstadt
Öffentliche Auflage 2. Mai 2025 bis 13. Juni 2025
Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Dresdner Straße 119 bis 121: Das Gebäude der ehemaligen Leichenhalle wurde 1915 erbaut (Quelle Umweltbericht, S. 21) und steht per Bescheid unter Denkmalschutz (Feststellungsbescheid § 2 positiv). Beschreibung: Ebenerdiger, kubischer Baukörper mit Kammputzfassade und hohem Walmdach mit Dachreiter; über der mittleren Portal-Fenster-Gruppe befindet sich ein Dachaufsatz mit einem Kreuz und Vasen. Reste der ursprünglichen Innenausstattung erhalten (Stand: 1993): Grau-schwarze Fliesenverkleidung, keramischer Bodenbelag mit zentralem Kreuzmotiv; sparsamer geometrischer Stuckdekor. Laut Erläuterungsbericht (S. 15) ist dieses während des ersten Weltkriegs errichtete städtische Gebäude eines der wenigen aus dieser Zeit. Das Areal wurde bis 2020 als „Mistplatz Zwischenbrücken“ (MA 48) benutzt.
Konkrete Empfehlungen:
Sehr begrüßt wird die erstmalige Ausweisung einer Schutzzone (gemäß § 7 Abs. 1 BO für Wien) im aktuellen Planentwurf (Dresdner Straße 119-121). Es wird angeregt, die Schutzzone in Richtung Südosten um die historische Einfriedungsmauer mit den beiden Einfahrtstoren zu erweitern (dies wäre auch im Sinne der im Erläuterungsbericht auf Seite 15 ausgedrückten Intention: „Die südliche Einfriedungsmauer in Verlängerung des Gebäudes soll nach Möglichkeit erhalten bleiben“).
Die in der Struktureinheit 1 (StrE1) ausgewiesene „Besondere Bebauungsbestimmung“ (BB4 = 5,5 m Gebäudehöhe; BB6 = 9,5 m Gebäudehöhe) für den denkmalgeschützten Gebäudekomplex wirkt augenscheinlich höher als der Bestand (im Erläuterungsbericht auf S. 13 wird in diesem Zusammenhang auch nur von „bestandsorientiert“ und nicht von „bestandsgenau“ gesprochen). Es wird daher empfohlen, die in den „Besonderen Bebauungsbestimmungen BB4 und BB6 definierten Gebäudenhöhen für den Gebäudekomplex der ehemaligen Leichenhalle etwas niedriger festzusetzen und diese im Sinne der Denkmalpflege genau dem Bestand anzupassen, zumal am Areal ohnehin Hochbauten mit bis zu 35 m Gebäudehöhe ausgewiesen werden sollen. Gleichzeitig wird angeregt, die Anzahl der Hauptgeschoße für den denkmalgeschützten Gebäudekomplex festzulegen und exakt dem Bestand anzupassen (BB 4 = ein Geschoß; BB6 = zwei Geschoße). Dies kann unabhängig von den im Erläuterungsbericht angeführten Überlegungen erfolgen (Seite 12: „Der Rahmen für Raumhöhen ist hier von den Anforderungen des Denkmalschutzes abhängig und wird daher nicht explizit vorgeschlagen.“), da es dabei nicht um die Raumhöhen per se geht. Durch diese Maßnahmen – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 Abs. 4 Bauordnung für Wien aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Scharf kritisiert wird, dass der im Erläuterungsbericht auf Seite 17 f. erwähnte Umweltbericht nicht Teil dieser öffentlichen Auflage ist, und somit dessen Inhalt im Rahmen dieser öffentlichen Auflage für die breite Öffentlichkeit im Dunkeln bleibt, obwohl dieses Plangebiet von der Umweltprüfung mitumfasst wurde und die im aktuellen Planentwurf vorgesehene Nutzung von der im Rahmen der Umweltprüfung angenommenen Nutzung deutlich abweicht. (Erläuterungsbericht S. 18: „Für das gegenständliche Plangebiet wurde im Umweltbericht die Nutzung als Sondergebiet „Abfallwirtschaft und Straßenreinigung“ angenommen, was von der nun vorgeschlagenen Nutzung als Bauland/Gemischtes Baugebiet abweicht.“). Diese gesamtheitliche Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 1a der Bauordnung für Wien wurde nämlich bereits 2017 im Zuge der Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und teilweise Bebauungsplanes (Plandokument 8112) durchgeführt und veröffentlicht. Diese wäre auch im Hinblick auf die ehemalige Leichenhalle interessant, denn dabei „werden die Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter bewertet und Maßnahmen zur Optimierung dargestellt“ (Erläuterungsbericht, S. 17). Der Initiative Denkmalschutz ist der Umweltbericht bekannt, da dieser im Zuge der Abgabe seiner Stellungnahme zum genannten Planentwurf Nr. 8112 archiviert wurde.
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 24
Umweltbericht zum Planentwurf Nr. 8112 – 2., Nordbahnhof-Taborstraße, März 2017 (38 Seiten)
PS: In der Bezirksvertretungssitzung am 17. Juni 2025 hat Bezirksrat Raphael Priglinger (SPÖ) die negative Stellungnahme verlesen, wie im Bauaussschuss am 10.6.2025 vorbesprochen [Anmerkung Initiative Denkmalschutz: Das ist vor Ende der öffentlichen Auflagefrist am 13. Juni]. Der Stellungnahme wird stimmeneinhellig zugestimmt (vgl. Protokoll über die Sitzung der Bezirksvertretung des 2. Bezirks, Seite 5).
Die Stellungnahme der Bezirksvertretung Leopoldstadt (gemäß § 2 Abs. 5 Bauordnung für Wien) im vollen Worlaut (Auskunft des Büros der Bezirksvorstehung vom 12.11.2025; angefragt am 13.10.2025):
BV 2 – 1.404.347/2024
Flächenwidmungsplan MA 21B Plan Nr. 8461
Es besteht öffentliches Interesse an dem neuen Flächenwidmungsplan. Die Interessen der Bevölkerung des Bezirks sowie die infrastrukturellen Interessen des Bezirkes selbst, wurden bei der Erstellung des Flächenwidmungsplanes nicht berücksichtigt. Daher beschließt die Bezirksvertretung bei der Bezirksvertretungssitzung am 17. Juni 2025 keine Zustimmung zum Flächenwidmungsplan Nr. 8461 zu geben, sondern die in der Stellungnahme angeführten Problemstellungen für eine neuerliche Anpassung an die Interessen der Bevökerung des Bezirks sowie des Bezirks selbst, an den Wiener Gemeinderat zu retournieren.
Der Standpunkt der Bezirksvertretung Leopoldstadt aus dem Antrag gem. § 104 WstV, Zl. BV2-826.136/2020, der seit 2020 unverändert blieb und am 13. März 2025 erneut stimmeneinhellig bestätigt wurde (Antrag gem. § 104 WStV, Zl. BV2-369.795/2025), bekräftigt weiterhin, dass der Mistplatz am Standort Dresdner Straße vergrößert, modernisiert und wiedereröfnet werden soll.
Der nunmehr vorliegende Entwurf würde dieses Ziel verunmöglichen, da an der betreffenden im Eigentum der Stadt Wien stehenden Stelle, sowie im angrenzenden Bereich, der noch den ÖBB gehört, gemischte Bebauung, vornehmlich Wohnen, vorgesehen ist.
Von der Bevölkerung wurde immer wieder verdeutlicht, dass der Mistplatz am alten Standort verbleiben und entsprechend den geltenden Vorgaben adaptiert werden soll. Das zeigt eine Reihe von Petitionen, Aktionen und Presseberichten.
Die derzeit schwierige Einfahrtsituation kann gelöst werden, indem eine neue Einfahrt weiter südlich als bisher, im Zuge der Adaptierung der südlichen Einfriedungsmauer realisiert wird. Und der nicht denkmalgeschützte Anbau hinter der denkmalgeschützten ehemaligen Leichenhalle abgerissen wird. Siehe Seite 15 des Erläuterungsberichtes “Die südliche Einfriedungsmauer in Verlängerung des Gebäudes soll nach Möglichkeit erhalten bleiben, Adaptierungen sind jedoch denkbar.”.
Die in den “Besonderen Bebauungsbestimmungen BB4 und BB6 definierten Gebäudehöhen für den Gebäudekomplex der ehemaligen Leichenhalle sind etwas niedriger festzusetzen und diese im Sinne der Denkmalpflege genau dem Bestand anzupassen. Gleichzeitig wird angeregt, die Anzahl der Hauptgeschoße für den denkmalgeschützten Gebäudekomplex festzulegen und exakt dem Bestand anzupassen (BB 4 = ein Geschoß; BB6 = zwei Geschoße).
Entgegen der Gepflogenheiten wird weder im Antragsentwurf noch im Erläuterungsbericht eine konkret angedachte Zahl für die Stellplatzverpflichtung genannt. Wegen des dauerhaften Entfalls von 125 Parkplätzen in direkter Nähe Am Tabor sowie den am Nordbahnhof Gelände in den letzten Jahren neu hinzugezogen [sic] Anrainer*innen droht daher die ohnehin schon äußerst angespannte Parkplatzsituation zu eskalieren. Die Parkhäuser in dem Grätzel nehmen keine neuen Dauerparker auf. Daher spricht sich Bezirksvertretung explizit für die Beibehaltung des Stellplatzregulativs “Die Stellplatzverpflichtung beträgt 70 vH der nach dem Wiener Garagengesetz erforderlichen Stellplatzzahl. Es dürfen insgesamt höchstens 80 vH der nach dem Wiener Garagengesetz erforderlichen Stellplätze errichtet werden.” (Plandokument 8112 beschlossen mit der Gemeinderatssitzung am 24. Mai 2018, Pr. Zl. 940222-2017-GSK) aus.
PPS: Der rechtsgültige Beschluss des Plandokuments Nr. 8461 erfolgte am 22. Oktober 2025 im Gemeinderat (Kundmachung 6. November 2025).
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2025/06/Dresdner-Str_Mai-2022_Screenshot_2025-06-04.jpg450800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2025-06-04 21:05:432025-11-12 20:01:44Dresdner Straße 119-121 (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8461
Hannes P. Schneilinger, “Dem Salzburger Gesamtkunstwerk ‘Mozarteum’ droht Gefahr”, in der Zeitschrift: Denkma[i]l, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, Nr. 25, September 2019, Seite 24-27, siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/zeitschrift
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/07/Stiftung-Mozarteum_Eweth_CC_BY-SA_3-0_Wikipedia_a.jpg543800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-09-25 21:04:072020-09-26 19:45:20Mozarteum Salzburg: Trotz Denkmalschutz-Protest Umbaustart mit Teilabriss