Beiträge

Initiative Denkmalschutz: Kundgebung zur Rettung des Monturdepots in der Hofburg

Kundgebung zur Rettung des Monturdepots in der Wiener Hofburg am Mittwoch, 4.9.2024

Gestern, Mittwoch Abend um 18:00 Uhr (4.9.) fand eine Demonstration vor der Präsidentschaftskanzlei der Wiener Hofburg statt, um gegen die bevorstehende Zerstörung des historisch einzigartigen Monturdepots aus 1908 zu protestieren, das sich im Parterre des Leopoldinischen Traktes befindet. Initiiert von der Künstlerin Raja Schwahn-Reichmann und unterstützt von der Initiative Denkmalschutz, dem Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, versammelte man sich am Ballhausplatz. Auch der Denkmalbeirat, einem Expertengremium des Bundesministers für Kultur in Belangen des Denkmalschutzes, streicht die einzigartige Bedeutung dieses Monturdepots hervor, es stellt ein “einzigartiges Dokument der höfischen Kultur des späten 19. Jahrhunderts” dar (siehe: Wahrnehmungsbericht des Denkmalbeirates vom 26. Juli 2024).

Das Monturdepot soll für die Sicherheitszentrale der Präsidentschaftskanzlei geopfert werden, der Umbau respektive die Zerstörung soll unmittelbar bevorstehen, obwohl das Bundesdenkmalamt noch am 7. August mitteilte, dass nicht einmal ein Antrag auf Veränderung der Denkmalanlage der Wiener Hofburg gestellt wurde (die Verändung entspräche der Zerstörung des Monturdepots). [Nachtrag: Auch am 4.9. ist noch kein Antrag im Bundesdenkmalamt eingelangt, aktuelle Auskunft aus dem Bundesdenkmalamtes]

Der Denkmalbeirat “spricht sich mit aller Deutlichkeit gegen diese Zerstörung aus”, nun will auch die Bevölkerung ein Zeichen setzen und sich für die Erhaltung einsetzen.

Es wird nicht die letzte Protestveranstaltung gewesen sein! Weitere werden folgen !!!

Um das Kulturerbe besorgte Bürgerinnen und Bürger

Rückfragen:

Raja Schwahn-Reichmann, tel.: 0676 / 495 31 33 (https://rajaschwahnreichmann.at)
Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz, 0699 / 1024 4216 (www.idms.at)

Diverse Stellungnahmen:

10. August 2024, TICCIH Austria, Österreichischer Denkmalrat für das kulturelle Erbe von Industrie und Technik
Stellungnahme TICCIH Austria zur geplanten Auflösung des Monturdepot in der Wiener Hofburg
https://www.ticcih.at/2024/08/10/stellungnahme-ticcih-austria-zur-geplanten-aufloesung-des-monturdepot-in-der-wiener-hofburg/

2. Augsut 2024, ÖRV, Österreichischer Restauratorenverband
ÖRV-Stellungnahme zum Monturdepot in der Wiener Hofburg
https://www.orv.at/aktuelles/news

26. Juli 2024, Denkmalbeirat beim Bundesdenkmalamt
Denkmalbeirat-Wahrnehmungsbericht: Das „Monturdepot“ im Leopoldinischen Trakt der Wiener Hofburg
https://www.bda.gv.at/dam/jcr:ca6e7d6d-7a1d-49db-8e3a-068c638a081c/20240726_Monturdepot_Wahrnehmungsbericht.pdf

Medienberichte:

30. Oktober 2024, Ö1 Radio
Betrifft Geschichte: Ausgedient, kein Platz mehr für Livreen? Das Monturdepot in der Hofburg steht vor dem Aus
https://oe1.orf.at/programm/20241030/775081/Ausgedient-kein-Platz-mehr-fuer-Livreen

14. August 2024, Kronenzeitung
Zerstörung droht! Hofburg: Sicherheitszentrale statt Baujuwel?
https://www.krone.at/3493460

11. August 2024, ORF III
Kultur Heute Weekend: Monturdepot der Hofburg: Ein Rundgang durch die Zeit (2 min Privatvideo; noch bis 10.9. abrufbar)
https://on.orf.at/video/14238100/15698273/monturdepot-der-hofburg-ein-rundgang-durch-die-zeit-kultur-heute-weekend-vom-11082024

31. Juli 2024, ORF
Wiener Hofburg: Eine “Zeitkapsel” droth zu verschwinden
https://topos.orf.at/monturdepot100

26. Juli 2024, Kronenzeitung
Bau-Juwel in Gefahr: Montur-Depot in der Hofburg droht die Zerstörung
https://www.krone.at/3471211

7. Mai 2024, Falter
Unter der Hofburg ist die Kaiserzeit noch fast lebendig. Aber nicht mehr lange: Dem Monturdepot im Souterrain der Präsidentschaftskanzlei droht das Aus – und damit einem der letzten komplett erhaltenen Orte, an dem sich die Arbeitswelt eines kaiserlichen Hofstaats erleben lässt (Bezahlschranke)
https://www.falter.at/zeitung/20240507/unter-der-hofburg-ist-die-kaiserzeit-noch-fast-lebendig-aber-nicht-mehr-lange

6. Mai 2024, APA/Salzburger Nachrichten
K.u.k. Monturdepot übersiedelt von Hof- in Wagenburg
https://www.sn.at/kultur/allgemein/monturdepot-hof-wagenburg-157950967

6. Mai 2024, APA-OTS-Presseaussendung Burghauptmannschaft Österreich / Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
BHÖ / KHM: Des Kaisers alte Kleider in neuem Licht: Bewahrung eines österreichischen Kulturguts – Verlegung des k.u.k. Monturdepot vom bisherigen Standort in der Hofburg Wien in die Wagenburg des Kunsthistorischen Museums.
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240506_OTS0025/bhoe-khm-des-kaisers-alte-kleider-in-neuem-licht

Leibnitz: Denkmalgeschützter Reitstall Bergmühle in Südsteiermark abgebrannt

Am Dienstag Mittag, 24. März 2020 brach großen Reitstall des denkmalgeschützten (§2a) “Reitstall Bergmühle” ein Großbrand aus (zum Teil 1892 erbaut). Im Ortsteil Grottendorf (bei Seggauberg) war die Freiwillige Feuerwehr Leibnitz  rasch zur stelle und löschte den Brand. “Die teils mehrere hunderte Jahre alten, unter Denkmalschutz stehenden und großteils aus Holz gebauten Gebäude begünstigten den Verlauf des Brandes erheblich”, heißt es im Bericht auf Fireworld.at: https://www.fireworld.at/2020/03/24/stmk-reitstall-lichterloh-in-flammen-mehrere-pferde-verendet-%E2%86%92-zwei-dutzend-wehren-im-einsatz; ORF-FERNSEHBERICHT (1 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Steiermark-heute/70020/Steiermark-heute/14045851/Grossbrand-in-Leibnitz/14667729; ORF-Bericht lesen: https://steiermark.orf.at/stories/3040732 +++ Feuerwehr Leibnitz Bericht (mit vielen Fotos): https://www.feuerwehr-leibnitz.at/artikel/reitstall-komplett-niedergebrannt +++ Video des Brands aus der Vogelperspektive: https://www.youtube.com/watch?v=-C-R9wHReSM +++ Offizielle Website des “Reitstall Bergmühle”: http://www.reitstall-bergmuehle.at (mit Fotogalerie: http://www.reitstall-bergmuehle.at/-_Reitstall_Bergmuhle_-/Galerie.html). +++ Der “Reitstall Bergmühle” steht per § 2a Denkmalschutzgesetz unter Schutz. Eintrag in der Denkmalliste Leibnitz (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Leibnitz. +++ Die Lage des “Reitstall Bergmühle” auf Google Maps: https://www.google.at/maps/place/Leibnitz/@46.7790119,15.5245297,759a,35y,39.15t/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x476fa48371e5d70f:0x40097572de67850!8m2!3d46.79043!4d15.56207 +++ Weitere Medienberichte: “Ursache noch nicht geklärt. Reitstall wurde Raub der Flammen, mehrere Pferde tot” (Kleine Zeitung): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/suedsuedwest/5790023/Ursache-noch-nicht-geklaert_Reitstall-wurde-Raub-der-Flammen; “26 Feuerwehren bekämpften den Brand “ (MeinBezirk): https://www.meinbezirk.at/leibnitz/c-lokales/26-feuerwehren-bekaempften-den-brand_a4004022; “Großbrand im Reitstall Bergmühle, sieben Pferde tot” (Pferderevue): https://www.pferderevue.at/aktuelles/sonstiges/2020/03/grossbrand-im-reitstall-bergmuehle–sieben-pferde-tot.html; “Drama in Österreich: Reitstall Bergmühle abgebrannt, einige Pferde tot” (Pferdesportportal: Equestrian Worldwide): https://www.eqwo.net/drama-in-oesterreich-reitstall-bergmuehle-abgebrannt-einige-pferde-tot/sonstiges/news_;

Werfen (Sbg.): Streit um Denkmal-Unterschutzstellung des Wispelhofs

Um den 1924 erbauten, geschichtsträchtigen Wispelhof  in Werfen wird gestritten (Wispelhofsiedlung 1). Der Eigentümer erhob Einspruch gegen die überraschende, sehr kurzfristig augesprochene Denkmal-Unterschutzstellung durch das Bundesdenkmalamt. Bewohner von Werfen rund um Andreas Prommegger (sowie unser Verein Initiative Denkmalschutz) riefen Politik, Medien und das Bundesdenkmalamt auf den Plan. Und Prommegger mein gegenüber den Salzburger Nachrichten (23.6.) weiter: Das Ziel in der Gemeinde müsse nun sein, dass Werfen schnellstmöglich einen Schutz nach dem Ortsbildschutzgesetz des Landes bekomme, damit es hinkünftig nicht derartige Überraschungen geben kann. ORF-BERICHT WEITERLESEN: https://salzburg.orf.at/stories/3054451 +++ Das Besondere: Im Wispelhof sind mutmaßlich Teile der alten Ausstattung des denkmalgeschützten Schlosses Blühnbach bzw. zum Gut Blühnbach gehörig, verbaut (Kassettendecke, alte Türen mit Wandvertäfelungen). U. a. hätten diese Teile Anfang Juni über die Online-Versteigerungsplattform www.aurena.at versteigert werden sollen. +++ Weiterer Medienbericht: “Historischer Hof in Werfen soll nun doch geschützt werden” (23.6.2020; Salzburger Nachrichten): https://www.sn.at/salzburg/chronik/historischer-hof-in-werfen-soll-nun-doch-geschuetzt-werden-89229319 (bzw. auf Pressreader: https://www.pressreader.com/austria/salzburger-nachrichten/20200623/282127818736149) +++ Ältere Medienberichte: “Historischem Bau könnte die Abrissbirne erspart bleiben” (23.5.2020, Salzburger Nachrichten): https://www.pressreader.com/austria/salzburger-nachrichten/20200523/282445646258034 +++ Leserbriefe (26./27.5.2020, Salzburger Nachrichten: “Keine Abrissbirne für den Wispelhof” (Hannelore Stelzhammer, 5230 Mattighofen): https://www.sn.at/leserforum/leserbrief/wispelhof-in-werfen-soll-erhalten-bleiben-88078801; “Wispelhof in Werfen soll erhalten bleiben” (Gertrude Friese, 5452 Pfarrwerfen): https://www.sn.at/leserforum/leserbrief/wispelhof-in-werfen-soll-erhalten-bleiben-88078801; “Wann ist ein Objekt schützenswert?” (Gretl Herzog, 5020 Salzburg): https://www.sn.at/leserforum/leserbrief/wann-ist-ein-objekt-schuetzenswert-88124773. +++ Das Schloss Blühnbach auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Bl%C3%BChnbach.

Gaming (NÖ): Denkmalgeschützte ‘Alte Post’ in Kienberg vor Abriss

UPDATE (2.9.): REAKTION SEITENS EIGENTÜMER SIEHE UNTEN

Ein ehemaliges Arbeiterwohnhaus hinter dem Herrenhaus in Kienberg im Erlauftal wurde bereits abgerissen. Und die neue Erbin der “Forst- und Liegenschaftsverwaltung Kienberg” (Gemeinde Gaming) hat noch Vieles vor. Auch drei denkmalgeschützte Gebäude befinden sich jetzt in ihrem Besitz, die ehemalige Gießerei (Heinreichweg 4), der alte Kindergarten und die Alte Post. Leider wurden in den letzten Jahren alle drei Gebäude dem Verfall preisgegeben. Freude kommt bei der Erbin auf, da es ihr jetzt gelungen ist, die “Alte Post” aus dem Denkmalschutz zu entlassen. Jetzt soll das Gebäude in Bälde abgerissen werden. Vermutlich handelt es sich dabei um das alte Arbeiterwohnhaus (Heinreichweg 2). Für Hinweise, ob diese Annahme korrekt ist bzw. welche Adresse der alte Kindergarten hat, wäre unser Verein Initiative Denkmalschutz sehr dankbar. NÖN-Artikel weiterlesen: https://www.noen.at/erlauftal/bauarbeiten-kienberg-altes-gemaeuer-geht-etwas-neues-entsteht-gaming-forstgut-kienberg-teresa-outhwaite-tourismus-219793228. +++ Beschreibung Heinreichweg 2 im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt): “Arbeiterwohnhaus, ursprünglich Töpper’scher Werksbau, genutetes Erdgeschoß mit Korbbogeneinfahrt und Lünettenfenstern 1832, Aufstockung mit Satteldach und gezimertem seitlichem Balkongang über Gusseisenkonsolen um 1880. +++ Denkmalliste Gaming (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Gaming

REAKTION AUF UNSEREN ARTIKEL (22.8.): “Gaming (NÖ): Denkmalgeschützte Post in Kienberg vor Abriss.”: Wir erhielten eine Stellungnahme von der neuen Eigentümervertreterin, die wir gerne – in Absprache – veröffentlichen:

Bezugnehmend auf den Artikel „Denkmalgeschützte Alte Post in Kienberg vor Abriss“ möchte ich gerne folgendes anmerken: Bei der „Alten Post“ handelt es sich um das ehemalige Arbeiterwohnhaus mit der Adresse Heinrichweg 2. Der ehemalige „Alte Kindergarten“ hat die Adresse Heinrichweg 1.

Nach dem Tod meiner Tante, Frau Lily Claire Reitlinger, im Mai vorigen Jahres habe ich die Geschäftsführung der Forst- und Liegenschaftsverwaltung Kienberg übernommen und somit auch die unter Denkmalschutz stehende Gießerei und deren Nebengebäude (eh. Post und Kindergarten – beides später Arbeiterwohnhäuser), sowie andere Häuser in Kienberg, die jedoch nicht unter Denkmalschutz stehen.

Leider befindet sich die „Alte Post“ in einem so schlechten Zustand, sodass es mir als neue Besitzerin nicht mehr möglich war dieses Gebäude instand zu setzen bzw. zu erhalten. Somit hat das Bundesdenkmalamt unter Beiziehung eines Sachverständigen des Denkmalbeirates entschieden, dass eine denkmalgerechte Instandsetzung mit Dokumentationswert nicht mehr umsetzbar und eine Denkmalwürdigkeit nicht mehr gegeben sei. Es besteht hier auch die Gefahr, dass herabstürzende Mauerteile Fußgänger oder Radfahrer (der Radweg führt direkt am Gebäude vorbei) verletzen.

Mir persönlich bedeutet es enorm viel wenigstens die beiden anderen Gebäude (Gießerei und eh. Kindergarten) zu erhalten, da es für unsere Gegend ein sehr wichtiger Teil der Geschichte ist. Eine Revitalisierung liegt uns sehr am Herzen, was allerdings riesige Investitionen und eine längere Planungsfrist bedeuten wird. Es sind schon einige Ideen für eine neue Nutzung vorhanden, jedoch ist es noch zu früh darüber zu sprechen.

Was den Abriss des ehemaligen Arbeiterwohnhauses hinter dem Herrenhaus betrifft, möchte ich dazusagen, dass dieses keinesfalls unter Denkmalschutz stand und hier bereits ein neues Haus mit Ferienwohnungen entsteht, welches sich dem Stil der umliegenden Häuser in seiner Form anpasst.

Ein weiteres Projekt ist auch bereits in der ersten Planungsphase. Wir haben vor, ein an das Herrenhaus angrenzendes Wohnhaus, Baujahr ca. Mitte 19. Jahrhundert, zu revitalisieren bevor es auch dem Verfall preisgegeben wird.

Mit allen Bauvorhaben und Plänen für die künftigen Projekte stehen wir in Kooperation mit der Gemeinde Gaming, insbesondere mit Frau Bürgermeisterin Renate Rakwetz, die uns immer sehr unterstützt um unsere Pläne auch in die Tat umzusetzen.

Unser historisches Interesse ist sehr groß und wir sind immer gerne für Gespräche bereit und für Ratschläge diesbezüglich offen.

Mit freundlichen Grüßen
Teresa Outhwaite

 

Denkmalliste NÖ, Kienberg bei Gaming

Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes (2020), alle 5 Objekte in Kienberg bei Gaming stehen sogar per Bescheid unter Denkmalschutz, (c) Bundesdenkmalamt

Literatur:

Dehio-Handbuch Niederösterreich südlich der Donau – Teil 1, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Horn – Wien 2003, Seite 506, siehe: https://bda.gv.at/publikationen/details/dehio-niederoesterreich-suedlich-der-donau-in-zwei-teilen-die-kunstdenkmaeler-oesterreichs/

Wels (OÖ): Initiative Denkmalschutz fordert Bezugnahme zur historischen Bausubstanz im Osten des Kaiser-Josef-Platzes

Pressemitteilung Stadtrat Johann Reindl-Schwaighofer, Referent für Kultur und Bildung

Initiative Denkmalschutz Wels übergibt 1.582 Unterschriften an Kulturstadtrat

Bürgerinitiative fordert Bezugnahme zur historischen Bausubstanz im Osten des Kaiser-Josef-Platzes

Kulturstadtrat Johann Reindl-Schwaighofer (SPÖ) nahm die Petition der „Initiative Denkmalschutz Wels“ entgegen und versprach diese im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. Die Bürgerinitiative ersucht die Stadt Wels bei der Neugestaltung des Kaiser-Josef-Platzes [KJ] um architektonische Bezugnahme auf die historische Bausubstanz des ehemaligen Bahnhofs der Pferdeeisenbahn.

'Denksteinhaus', Bahnhofstraße 6, Wels/OÖ

Das Bahnhofsgebäude (‘Denksteinhaus’) am Kaiser-Josef-Platz in Wels im Jahr 1848, zu sehen die beiden Durchfahrten für die Züge, rechts daneben der 1959 abgerissene Semmelturm, nach einem Aquarell von Frh. von Mandelsloh

Historische Objekte haben eine identitätsstiftende Wirkung für die Stadt und ihre Bewohner*innen. Durch die restlose Entfernung von teilweise jahrhundertealter Bausubstanz und eine Neugestaltung ohne Bezugnahme auf die Vorgängerbauten, bestehe die große Gefahr, dass der Charakter ganzer Häuserensembles zerstört werde, warnt die Bürgerinitiative und nennt Beispiele wie den Bereich des ehemaligen Café Urbann in der Bahnhofstraße oder Neubauten in der Roseggerstraße.

„Gerade auf dem KJ muss mit äußerster Vorsicht vorgegangen werden“, betont Albert Neugebauer [Leiter Zweigstelle Wels der Initiative Denkmalschutz] und ergänzt: „Auch aus touristischer Sicht ist der Ensembleschutz bedeutend für eine historische Stadt wie Wels.

Laut Bürgerinitiative sollte das „Denksteinhaus“, durch das einst die Eisenbahn fuhr, erhalten bleiben. Sei das nicht möglich, wäre zumindest ein architektonischer Bezug zur Eisenbahngeschichte dieses Platzes wünschenswert. Wenn beim Abriss Strukturen der früheren Nutzung zum Vorschein kommen, sollten diese in Neubauten integriert werden.

'Denksteinhaus', Bahnhofstraße 6, Wels (Foto Nov. 2020)

Das Denksteinhaus, ehemals Teil des Bahnhofs der Pferdeeisenbahn 1836, Foto: 30.11.2020, (c) Albert Neugebauer / Zweigstelle Wels der Initiative Denkmalschutz

Kulturstadtrat Johann Reindl-Schwaighofer würdigt den langen Atem des Vereins „Initiative Denkmalschutz Wels“ und verspricht: „Ich werde die Petition im Rahmen der Möglichkeiten der Stadt Wels unterstützen.“ Um künftig das kulturelle Erbe der Stadt besser schützen zu können, brauche es in Wels Altstadtsatzungen für den Erhalt historischer Bausubstanz, betont er.

Die Chancen dafür stehen jedoch nicht gut, wie der zuständige Planungsstadtrat Peter Lehner (ÖVP) ausführt: “Auf dem Gebäude ist kein Denkmalschutz, es liegt eine aufrechte Abbruchbewilligung vor – und es ist in Privatbesitz, siehe: https://www.meinbezirk.at/wels-wels-land/c-lokales/buergerinitiativen-rund-um-den-kj_a4497590

Siehe auch:
3. Dezember 2020, APA-OTS-Presseaussendung, 3.12.2020, Initiative Denkmalschutz (Österreich) gemeinsam mit der Zweigstelle Wels der Initiative Denkmalschutz
Initiative Denkmalschutz: Stadt Wels muss endlich Verantwortung für ihr historisches Stadtbild wahrnehmen! Anlass ‘Denksteinhaus’. Drohender Abbruch des einzigartigen ehemaligen Bahnhofsgebäudes aus dem Jahr 1836 (‘Denksteinhaus’) am Kaiser-Josef-Platz (KJ): https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/initiative-denkmalschutz-ooe-stadt-wels-muss-endlich-verantwortung-fuer-ihr-historisches-stadtbild-wahrnehmen-anlass-denksteinhaus bzw. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201203_OTS0022

Medienreaktionen:

23. Februar 2021, MeinBezirk
Semmelturm & Denksteinhaus. Bürgerinitiativen rund um den KJ: https://www.meinbezirk.at/wels-wels-land/c-lokales/buergerinitiativen-rund-um-den-kj_a4497590

19. Februar 2021, Tips
Welser Denkmalschutz-Initiative übergibt Petition an die Stadt: https://www.tips.at/nachrichten/wels/land-leute/527554-welser-denkmalschutz-initiative-uebergibt-petition-an-die-stadt

17. Februar 2021, MeinBezirk
Initiative Denkmalschutz Wels: “Ensembleschutz ist bedeutend für Wels”: https://www.meinbezirk.at/wels-wels-land/c-lokales/ensembleschutz-ist-bedeutend-fuer-wels_a4488116

Thema in diesem Zusammenhang auch:

Verlorenes Erbe (OÖ): Semmelturm in Wels, abgerissen 1959: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/verlorenes-erbe-ooe-semmelturm-in-wels-abgerissen-1959

Vollversammlung der Initiative Denkmalschutz (Schloss Vösendorf)

Vollversammlung der Initiative Denkmalschutz

Samstag, 4. September 2021, 10:00 Uhr

Neben der jährlichen Abhandlung der üblichen Tagesordnung gibt es als weitere Programmpunkte:

9:45 Uhr Altbürgermeister Meinhard Kronister berichtet kurz von der Renovierung des Schloss Vösendorf, die in seiner Amtszeit durchgeführt und vor rund 20 Jahren abgeschlossen wurde.

10:00 Uhr Vortrag von Mag. Rupert Reiter-Kluger über die ORF-Sendereihe „Verlorenes Erbe“ („Studio 2“, Vorabendprogramm)

10:20 Uhr Kurz-Vortrag von unserem Ehrenmitglied Dr. Wilfried Lipp (ICOMOS Austria Präsident 2002-2018; Ehrenpräsident)

Nach der Vollversammlung (ca. 12:30 Uhr): Führung durch das Schloss von Historikerin Dr. Ingrid Ganster

Erstmals erwähnt wurde Schloss Vösendorf 1175, in seiner heutigen Form besteht es seit einem Umbau unter Kaiser Franz I. im Jahre 1808. 1940 ging das Wasserschloss in den Besitz der Gemeinde Wien über und verblieb dort bis 1954, als Vösendorf wieder selbständig wurde. Die Marktgemeinde erwarb 1991 das mittlerweile fast verfallene Schloss und führte bis 1999 eine umfassende Revitalisierung durch. Heute wird das Schlossgebäude als Gemeindeamt sowie für museale Zwecke genutzt.

Nach einer Mittagspause (mit Möglichkeit für gemeinsames Mittagessen) besteht am Nachmittag die Möglichkeit, das Schlossmuseum zu besuchen (Eintritt: € 3 pro Person).

Ort: Schloss Vösendorf, Sala terrena, Schlossplatz 1, 2331 Vösendorf (bei Wien)
Zeit:  9:45 Uhr / 10:00 Uhr (c.t.; Vollversammlung)
Anmeldung (coronabedingt) erforderlich Bitte um Anmeldung bis spätestens Mittwoch, 1. September 2021 an eMail:

ACHTUNG: Die Veranstaltung unterliegt den aktuellen Corona-Regeln. Aktuell gelten die “3-G-Regeln”. (Bitte auch Mund-Nasen-Schutz / FFP2-Maske nicht vergessen.)

Lesetipp: Diplom-Arbeit: „Schloss Vösendorf in Niederösterreich und seine barocke Freskenausstattung in der Sala terrena Verfasserin: Catharina Holzer, 2013)

Vorschläge für Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Gewähr):

Wien, U6-Endstation Wien Siebenhirten, 9:29 Uhr Abfahrt Regionalbus 266 (Richtung Schwechat Bahnhof), Ankunft 9:37 Uhr Vösendorf Schlossplatz

Wien, U1-Endstation Oberlaa, 9:29 Uhr Abfahrt Regionalbus 266 (Richtung Wien-Siebenhirten), Ankunft 9:46 Vösendorf Schlossplatz (Alternative alle 30 Minuten)

Quelle: https://anachb.vor.at

Ein letzter Kinobesuch im “Bellaria” – Führung (Sa., 2.7.)

Ein letzter Kinobesuch im “Bellaria”

Damit das traditionsreiche Kino nahe des Volkstheaters im Herbst wie geplant wieder eröffnet werden kann, muss die Kinotechnik modernisiert werden. Das Bellaria-Kino steht seit 2007 unter Denkmalschutz (vgl. Kurier-Artikel: https://kurier.at/chronik/wien/die-auferstehung-des-bellaria-kinos/401937484). Das Bellariakino auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Bellaria_Kino

Zeit: 9:50 Uhr, Samstag – Ort: Museumstraße 3, 1070 Wien

Anmeldung erforderlich, Spenden erbeten (ab € 12) – Sie unterstützen damit den Fortbestand des Traditionskinos

Sanatorium Purkersdorf Parkverbauung: Stellungnahme zur geplanten Umwidmung

Initiative Denkmalschutz

Stellungnahme zur 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes und 26. Änderung des Bebauungsplanes in 3002 Purkersdorf bei Wien (NÖ)

Zl.: B-031/2-wo-4596/2-2022

betreffend Wiener Straße 68 (Teil des ehemaligen Sanatoriumsparks)
Grundstücksnummer (GST-NR) 170/14 (ÄP 2)

FW-Änderungen: Widmungsänderung von BS-Pflegeheim Seniorenbetreuung in BKN-1,1-Generationenhaus
BB-Änderungen: Festlegung 1,1/g/III, Anpassung Freifläche, Festlegung seitliche Baufluchtlinie

im Zusammenhang mit dem denkmalgeschütztem Sanatorium Purkersdorf („Seniorenresidenz Hoffmannpark“) auf dem Nachbargrundstück Wiener Straße 64-66 (GST-NR. 170/3; EZ 2489) sowie der historischen Gartenanlage auf beiden Grundstücken.

S t e l l u n g n a h m e:

Die laut Planentwurf zur Verbauung vorgesehene Grünfläche mit der GST-NR 170/14 (EZ 2605) grenzt unmittelbar an das weltberühmte Gebäude des ehemaligen Sanatoriums Purkersdorf (ehem. „Sanatorium Westend“) an, das als ein „Gesamtkunstwerk“ gilt und „zu einem Inkunabel der Architektur des 20. Jahrhunderts“ wurde (Zitat aus dem Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes aus 1992, S. 5). Diese Grünfläche bildet nicht nur einen essenziellen Teil des (ehemaligen) Sanatoriumsparks, sondern gilt auch als eine wichtige Freifläche für die Sichtbarkeit und Wirkung einer der Ikonen der österreichischen Architektur der Moderne, insbesondere die Blickbeziehung von der Wiener Straße her betreffend.

Das Sanatorium-Hauptgebäude (Hoffmann-Pavillon) gilt als Hauptwerk der kubisch-geometrischen Phase des Wiener Jugendstils. Es wurde 1904-06 vom berühmten Architekten Josef Hoffmann erbaut und bildet mit dem Park eine kulturgeschichtliche Anlage und Einheit. Nicht umsonst fand der „Sanatoriumspark“ Aufnahme im Standardwerk „Historische Gärten Österreichs – Garten und Parkanlagen von der Renaissance bis 1930“ von Eva Berger (Band 1: Niederösterreich, Burgenland, Wien-Köln-Weimar 2002, Seite 472 f.). Noch viel mehr betont der Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes (BDA) die Bedeutung und Wichtigkeit der dem Sanatorium zugehörigen Parkanlage: „Die den Objekten zugehörige und den Charakter der Anlage unterstützende Ausformung des Gartenbereiches mit seinen Wegen, Beeten und Bepflanzungen, stellt einen integrierenden Teil des Denkmals im Hinblick auf das intendierte Gesamtkunstwerk dar. (Zitat aus dem BDA-Unterschutzstellungsbescheid von 1992, S. 5).

Gemäß unseren umfassenden Grundbuchs-Recherchen unterliegt das betreffende Grundstück 170/14 weiterhin den Denkmalschutzbestimmungen, da eine entsprechende amtliche Löschung des Denkmalschutzes für das Grundstück nicht gefunden werden konnte, und diese Fläche im Unterschutzstellungsbescheid aus 1992 mitumfasst ist (damals mit der GST-NR. 170/1 (EZ 1827) und 170/3 (EZ 1826); eine abschließende Beurteilung respektive Verifizierung war uns in der kurzen Zeit jedoch nicht möglich). Es findet somit unserer Auffassung nach weiterhin der § 5 Abs. 1 im Zusammenhang mit dem § 4 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes Anwendung, in der „jede Veränderung, die (…) die überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen könnte“, einer Bewilligung des Bundesdenkmalamtes bedarf.

Das Denkmalamt konnte die Freifläche / Parkanlage jedoch nicht als „historische Gartenanlage“ unter Schutz stellen (obwohl im Unterschutzstellungsbescheid auf Seite 5 klar intendiert), da das österreichische Denkmalschutzgesetz hier – einzigartig in Europa – eine große verfassungsrechtliche Lücke aufweist. Umso mehr liegt daher die kulturelle Verantwortung, dieses Kulturjuwel von der Verbauung freizuhalten, bei der Gemeinde Purkersdorf und dem Land Niederösterreich, zumal auch ein „generelles Leitziel“ gemäß § 1 Abs. 2 (1) lit. f. NÖ Raumordnungsgesetz 2014 die Erhaltung (…) des Orts- und Landschaftsbildes darstellt. Dies wird hier – ob der einzigartigen Bedeutung des Hoffmann-Baues – in keiner Weise entsprochen, ganz im Gegenteil.

Umso befremdlicher wirkt daher auch die im Erläuterungsbericht zur geplanten Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes profane Begründung zur Verbauung: „Eine Nutzung der gegenständlichen Liegenschaft als Parkanlage für die Seniorenresidenz Hoffmannpark ist im gegebenen Ausmaß nicht erforderlich [!], da die umgebenden Bereiche des Areals des ehemaligen Sanatoriums ein ausreichendes Maß an Freiräumen zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt da die Parkanlage nicht öffentlich zugänglich ist, liegt im Bereich der gegenständlichen Liegenschaft eine sehr geringe Nutzungsdichte vor.“ (Zitat ident sowohl im Erläuterungsbericht zur Änderung des Bebauungsplanes, S. 6 als auch im Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, S. 7).

Umso absurder muss daher auch die profane Interessensabwägung erscheinen: „In der Abwägung der Interessen wird der Ermöglichung von zwei für die Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur erforderlichen Kindergartengruppen ggü. dem größtmöglichen Erhalt der Sichtachse zum Sanatorium Vorrang eingeräumt.“ (Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan, S. 8).

Es ist das übliche, allzu oft schlechte Spiel der Politik. Nutzungen für den „guten Zweck“ werden für geplante Verbauungen in sensible Natur- und Kulturräume als Argument vorgeschoben, im Wissen, dass man deren Verbauung anders schwerlich begründen kann. Unser Verein möchte daher ganz klar hinterfragen, ob die Gemeinde Purkersdorf wirklich nur im Bereich des Sanatoriums die dafür nötige Bebauungsfläche (oder Gebäude) finden kann, um hier die oben erwähnte soziale Infrastruktur für die Gemeinde herstellen zu können. Unser Verein möchte das ganz stark in Zweifel ziehen (Vgl. dazu, Robert Schediwy, Von guten Zwecken und Verwertungsinteressen, in: Zeitschrift „Denkma[i]l Nr. 3 / Okt. 2009, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, S. 15 f.: https://www.initiative-denkmalschutz.at/denkmail/Denkmail_Nr_03_web.pdf).

Der Verein Initiative Denkmalschutz spricht sich daher ganz klar gegen diese Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes aus. Ganz im Gegenteil, es wird nachdrücklich angeregt, diesen Bereich, der auch aktuell schon für eine – etwas geringere Verbauung – zugelassen ist, wieder rückzuwidmen, damit dieser weiterhin unverbaut bleiben und damit der überragenden kulturgeschichtlichen Bedeutung des ehemaligen Sanatoriums, ein Denkmal von internationaler Bedeutung(!), gerecht werden kann.

Markus Landerer und DI Dr. Alexander Schmiderer
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
www.initiative-denkmalschutz.at
Mobil: 0699 / 1024 4216
ZVR-Nr.: 049 832 110

PS: Ebenso kritische Stellungnahmen haben dazu u. a. auch die Zentralvereinigung der Architekt:innen Österreichs LV Wien Niederösterreich Burgenland sowie die Aktionsgruppe “Bauten in Not”.

PPS: Die öffentliche Auflage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes war vom 12.12.2022 bis 23.01.2023 (= Ende Stellungnahmefrist)

Hitler Geburtshaus: Von Politik unterdrückte Nutzungsdiskussion muss nachgeholt werden!

APA-OTS-Presseaussendung, 26. Mai 2023

Hitler Geburtshaus in Braunau: Die von der Politik unterdrückte Nutzungsdiskussion muss endlich nachgeholt werden!

Initiative Denkmalschutz: “Neutralisierung” mit Nachnutzung als Polizeistation denkbar ungeeignet. Quasi Denkmalschutzaufhebung vor sieben Jahren muss rückgängig gemacht werden!

Wien (OTS) – Anlässlich der heutigen Diskussionsveranstaltung “Hitlerhaus – was nun?” der Initiative “Diskurs Hitler-Haus” (Presseclub Linz, 11 Uhr) und der vorangegangenen Diskussion im Wiener MAK am 15.3.2023 (“How to Hitlerhaus?” von Diskurs-Architektur.eu), aber auch unter dem Aspekt der aktuellen Kostenexplosion des geplanten Umbauprojekts, ist es mehr als nötig, die geplante Umgestaltung und Nachnutzung von Hitlers Geburtshaus noch einmal zu hinterfragen; denn das von der Bundesregierung seit 2016 vorgesehene Konzept der “Neutralisierung” entspricht keineswegs den international anerkannten wissenschaftlichen Standards, sondern war ausschließlich und alleiniger Wunsch sowie Vorgabe der Politik (vgl. OTS 17.7.2020)! Jetzt zeigt man sich verlegen und erklärt in der aktuellen Stellungnahme des Innenministeriums (“Aktuelles”, 24.5.) die Polizei gar zur “größten Menschenrechts-Organisation Österreichs” (Hermann Feiner, ehem. Sektionschef im Innenministerium sowie Mitglied der “Kommission zum historisch korrekten Umgang mit dem Geburtshaus Adolf Hitlers”).

Politik: Täuschung der Öffentlichkeit und Diskussionverweigerung

Im Zuge des Enteignungsgesetzes wurde 2016 auch der Denkmalschutz defacto aufgehoben (OTS 10.4.2018), ohne die Öffentlichkeit darüber zu informieren; ganz im Gegenteil, die Absicht war offenbar, die Öffentlichkeit gezielt zu täuschen und jegliche Diskussion darüber zu verhindern (vgl. OTS 12.7.2016 sowie OTS 19.9.2016). Daher fordert die Initiative Denkmalschutz neuerlich eine Kontextualisierung des Gebäudes statt die Umsetzung des auch von der breiten Öffentlichkeit abgelehnten Konzepts der “Auslöschung” der Geschichte, denn der geographische Ort des Geschehens an sich lässt sich nicht zum Verschwinden bringen (“neutralisieren”).

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433), Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Ehem. AUVA-Gebäude (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8444 (2. Auflage)

Initiative Denkmalschutz, 15. Juni 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8444 (2. Auflage) – ehem. AUVA-Verwaltungsgebäude, Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien

Für das Gebiet zwischen zwischen Lorenz-Böhler-Gasse, Pasettistraße, Linienzug 1-3, Adalbert-Stifter-Straße, Lorenz-Müller-Gasse und Kornhäuselgasse im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau

Öffentliche Auflage: 22. Mai 2025 bis 3. Juli 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

(Die Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz vom 19.01.2025 zur 1. öffentlichen Auflage kann hier nachgelesen werden: https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/auva-verwaltungsgebaeude-wien-stellungnahme-planentwurf-8444/)

Das ehem. Forschungs- und Verwaltungszentrum der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in der Adalbert-Stifter-Straße 65 wurde 1972 bis 1977 nach Plänen des österreichischen Architekten Kurt Hlaweniczka (https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Hlaweniczka) erbaut. Laut „Wien Geschichte Wiki“ befinden sich im Gebäude folgende Kunstwerke: ein Bronzerelief (1977) von Horst Aschermann, ein Bronzerelieftisch (1976) von Horst Aschermann, das Kupferrelief “Auferstehung” (1954) von Ludwig Schmidle, die Gipsskulptur “Heiliger Sebastian” (1958) von Ludwig Schmidle sowie das Gemälde “Großvater” (1963) von Wilhelm Zimmerhackl. Vor dem Gebäudekomplex steht die monumentale Nirosta-Skulptur „Offener Raum“ des Bildhauers Oskar Höfinger (https://de.wikipedia.org/wiki/Oskar_H%C3%B6finger).

Das Büro- und Verwaltungsgebäude „zählt“ laut der Fachorganisation Docomomo Austria „im Gebäudebestand der Nachkriegsmoderne in Wien aus konstruktiv-technischer Sicht sicherlich zu den herausragenden Bauten. Seinen Landmark-Charakter hat das Hauptgebäude der AUVA trotz baulicher Veränderung in der unmittelbaren Umgebung bis heute behalten. Es handelt sich um ein in seiner Entstehungszeit für Österreich herausragendes, technisch und funktional visionäres Gebäude und wird in der Literatur mehrfach in Zusammenhang mit dem Juridicum (Ernst Hiesmayr, 1970–84) und der UNO-City (Johann Staber, 1973-79) erwähnt.“ (vgl. https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt)

Kritisiert werden muss, dass im Erläuterungsbericht keinerlei Hinweis auf die erste öffentliche Auflage dieses Planentwurfs Nr. 8444 (12. Dezember 2024 bis 23. Jänner 2025), geschweige denn eine Begründung für die aktuelle, erneute öffentliche Auflage gegeben wird. Mit einem gewissen Aufwand konnte unser Verein dem Erläuterungsbericht die Unterschiede zur ersten öffentlichen Auflage entnehmen. Von der in der ersten öffentlichen Auflage beabsichtigten Verhängung eines „Wohnungsverbots“ (Erläuterungsbericht vom 18. November 2024, S. 9) wird im aktuellen Planentwurf abgerückt und „eine flächenmäßige Beschränkung der Wohnnutzung vorgeschlagen“. Weiters heißt es im Erläuterungsbericht vom 24. April 2025 (Seite 9): „Die Brutto-Grundfläche für Wohnen gemäß ÖNORM EN 15221-6 von überwiegend über dem anschließenden Gelände liegenden Räumen, ausgenommen Balkone und Dachterrassen, darf insgesamt höchstens 24.000 m2 betragen.“ Völlig im Dunkeln bleibt die Intention dieser Änderung, was hiermit scharf kritisiert wird. Für die Zukunft wird eingemahnt, dass nicht nur auf die vorangegangene Auflage im Erläuterungsbericht der erneuten öffentlichen Auflage hingewiesen wird, sondern auch eine Begründung einer solchen zweiten Auflage des gleichen Planentwurfs angeführt werden muss (beide tragen die gleiche Planentwurfsnummer 8444).

Nur der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe gibt in seiner Stellungnahme vom 22. April 2025 einen Hinweis auf eine erneute Auflage des gleichen Planentwurfs. Darin heißt es: „Der Fachbeirat (…) kann die Änderungen aufgrund der prozesshaften Darstellung nachvollziehen.“ Für die interessierte Öffentlichkeit bleibt jedoch diese „prozesshafte Darstellung“ verborgen. Sehr überzeugt von der nun erfolgten Änderung im neuen Planentwurf scheint auch der Fachbeirat nicht zu sein. Während dieser den Antragsentwurf ursprünglich „positiv[!] zur Kenntnis“ genommen hat, nimmt er ihn jetzt nur mehr schlicht „zur Kenntnis“. Wieso nun der Fachbeirat in seiner erneuten Stellungnahme von seiner Unterstützung der Erhaltung des Gebäudes abweicht, bleibt ebenso im Dunkeln. In der ersten Stellungnahme vom 13. November 2024 heißt es noch: „Der Fachbeirat unterstützt nachdrücklich das Ziel, das Gebäude unter den Aspekten von Umwelterwägungen und Nachhaltigkeit zu erhalten und einer neuen Nutzung zuzuführen.“ Diese Textpassage fehlt bedauerlicherweise nun gänzlich in der aktuellen Fachbeiratsstellungnahme.

Seit März 2024 ist ein Unterschutzstellungsverfahren des Bundesdenkmalamtes im Laufen (Quelle: ORF, 4.7.2024 bzw. Rechnungshofbericht, S. 11, 33 und 49), dieser Umstand dokumentiert damit grundsätzlich die besondere Bedeutung dieses monumentalen und stadtbildprägenden, ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Nachkriegsmoderne. Auch im Erläuterungsbericht zum vorliegenden Planentwurf (Seite 8) wird – so wie im alten (Seite 9) – die Bedeutung des Gebäudekomplexes insofern anerkannt, als im Kapitel „Festsetzungen / Bebauungsstruktur“ ausgeführt wird, dass „der Positionierung, Gestaltung und bauhistorischen Bedeutung des Gebäudekomplexes (…) Rechnung getragen werden soll“. Daher wird nachdrücklich angeregt, für das Plangebiet eine Schutzzone gemäß § 7 Bauordnung für Wien auszuweisen, zumal Gebäude, die nach 1945 errichtet wurden, gemäß § 60 Abs. 1 lit. d baurechtlich nicht von einem Schutz vor Abbruch umfasst sein können. Eine solche Schutzzonenwidmung wird als umso wichtiger erachtet, da weiters nicht abgeschätzt werden kann, ob das Gebäude tatsächlich unter Denkmalschutz gestellt werden wird (die Schutzkriterien gemäß Denkmalschutzgesetz sind nämlich deutlich strenger und enger anzulegen als diejenigen der Bauordnung für Wien). Ein gutes Beispiel einer solchen ganz bewusst festgesetzten Schutzzonenwidmung für ein Gebäude der jüngeren Architektur stellt der 1993 errichtete ÖBV-Wohnbau von Henke Schreieck Architekten in der Frauenfelderstraße 14-20 / Ecke Kainzgasse 28 in Wien-Hernals dar (vgl. Nextroom-Eintrag: https://www.nextroom.at/building.php?id=2424&sid=2880&inc=pdf). Eine rechtsgültige Schutzzonenwidmung besteht dort seit Mai 2024 (Plandokument 8277).

Positiv ist auch das Bestreben im Planentwurf anzuerkennen, den Bebauungsplan des Gebäudekomplexes dem Bestand deutlich anzupassen. (Zitate aus beiden Erläuterungsberichten, jeweils Seite 9: „Mit der Bedachtnahme auf das spezielle Erscheinungsbild des Gebäudekomplexes aufgrund seiner Konstruktionsweise und der daraus resultierenden Konfiguration sollen die Baufluchtlinien (…) dem Baubestand entsprechend festgesetzt werden. Um der differenzierten Höhenentwicklung des Baubestandes Rechnung zu tragen, sollen bestandsorientierte Gebäudehöhenfestsetzungen vorgenommen werden. (…) Um zusätzliche Kubaturen im Dachbereich hintanzuhalten und der vorhandenen Gebäudestruktur zu entsprechen, sind auf den mit der Bauklasse VI ausgewiesenen Grundflächen die zur Erichtung gelangenden Dächer von Gebäuden als Flachdächer auszuführen“).

Kleinere Anpassungen des Bebauungsplanes im Sinne des Bestandes werden seitens der Initiative Denkmalschutz jedoch als notwendig erachtet, um die im Planentwurf noch vorhandenen baulichen Spielräume hintanzuhalten, die die bauhistorisch bedeutende Außenerscheinung negativ beeinflussen könnten.

Abschließend wird angeregt für die Schutzzone in Betracht zu ziehen, entsprechende Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://x.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049 832 110

Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 444

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3: Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 119

Docomomo Austria: Hauptgebäude Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (Beschreibung): https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt/ (DOCOMOMO is a non-profit organization dedicated to the documentation and conservation of buildings, sites and neighborhoods of the Modern Movement).

Wien Geschichte Wiki: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (Letzte Änderung: 3. Mai 2025): https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Allgemeine_Unfallversicherungsanstalt

AUVA-Zentrale in der Internationalen Architektur-Datenbank archINFORM: https://deu.archinform.net/projekte/17318.htm

Ö1-Radio Serie „Hundert Häuser“ (18.10.2018): 1977. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Wien: https://oe1.orf.at/artikel/644841/Allgemeine-Unfallversicherungsanstalt-Wien

Rechnungshof Österreich, Liegenschaften der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, Bericht des Rechnungshofes (Reihe Bund 2025/9), III-121 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Natonalrates XXVIII. GP Rechnungshof GZ 2025-0.126.534 (005.059), Februar 2025, siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/III/121/imfname_1670906.pdf

AUVA-Metallplastik „Offener Raum“ aus 1977 des Bildhauers Oskar Eberhard Höfinger:
Foto 1: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9816
Foto 2: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9817

Wikipedia-Fotos der AUVA-Zentrale: https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:AUVA-Zentrale

ORF Wien (4.7.2024): „Böhler-Spital könnte auf Parkdeck übersiedeln“, darin Zitat: „Alte AUVA-Zentrale als weitere Standortoption: (…) Für die abgesiedelte AUVA-Zentrale aus den 1970er Jahren ist seit März ein Denkmalschutzverfahren im Gange.“: https://wien.orf.at/stories/3263749

Kronenzeitung (16.3.2024): „Alte AUVA-Zentrale steht seit Jahren leer: Die ehemalige AUVA-Zentrale in der Brigittenau verkommt zur Bauruine. Doch wie soll es mit der alten Hauptstelle weitergehen?“: https://www.krone.at/3296005

Initiative Denkmalschutz, Stellungnahme zur ersten öffentlichen Auflage, Planentwurf Nr. 8444 – ehem. AUVA-Verwaltungsgebäude, Adalbert-Stifter-Straße 65, vom 19. Jänner 2025: https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/auva-verwaltungsgebaeude-wien-stellungnahme-planentwurf-8444/