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Sanatorium Purkersdorf Parkverbauung: Stellungnahme zur geplanten Umwidmung

Initiative Denkmalschutz

Stellungnahme zur 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes und 26. Änderung des Bebauungsplanes in 3002 Purkersdorf bei Wien (NÖ)

Zl.: B-031/2-wo-4596/2-2022

betreffend Wiener Straße 68 (Teil des ehemaligen Sanatoriumsparks)
Grundstücksnummer (GST-NR) 170/14 (ÄP 2)

FW-Änderungen: Widmungsänderung von BS-Pflegeheim Seniorenbetreuung in BKN-1,1-Generationenhaus
BB-Änderungen: Festlegung 1,1/g/III, Anpassung Freifläche, Festlegung seitliche Baufluchtlinie

im Zusammenhang mit dem denkmalgeschütztem Sanatorium Purkersdorf („Seniorenresidenz Hoffmannpark“) auf dem Nachbargrundstück Wiener Straße 64-66 (GST-NR. 170/3; EZ 2489) sowie der historischen Gartenanlage auf beiden Grundstücken.

S t e l l u n g n a h m e:

Die laut Planentwurf zur Verbauung vorgesehene Grünfläche mit der GST-NR 170/14 (EZ 2605) grenzt unmittelbar an das weltberühmte Gebäude des ehemaligen Sanatoriums Purkersdorf (ehem. „Sanatorium Westend“) an, das als ein „Gesamtkunstwerk“ gilt und „zu einem Inkunabel der Architektur des 20. Jahrhunderts“ wurde (Zitat aus dem Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes aus 1992, S. 5). Diese Grünfläche bildet nicht nur einen essenziellen Teil des (ehemaligen) Sanatoriumsparks, sondern gilt auch als eine wichtige Freifläche für die Sichtbarkeit und Wirkung einer der Ikonen der österreichischen Architektur der Moderne, insbesondere die Blickbeziehung von der Wiener Straße her betreffend.

Das Sanatorium-Hauptgebäude (Hoffmann-Pavillon) gilt als Hauptwerk der kubisch-geometrischen Phase des Wiener Jugendstils. Es wurde 1904-06 vom berühmten Architekten Josef Hoffmann erbaut und bildet mit dem Park eine kulturgeschichtliche Anlage und Einheit. Nicht umsonst fand der „Sanatoriumspark“ Aufnahme im Standardwerk „Historische Gärten Österreichs – Garten und Parkanlagen von der Renaissance bis 1930“ von Eva Berger (Band 1: Niederösterreich, Burgenland, Wien-Köln-Weimar 2002, Seite 472 f.). Noch viel mehr betont der Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes (BDA) die Bedeutung und Wichtigkeit der dem Sanatorium zugehörigen Parkanlage: „Die den Objekten zugehörige und den Charakter der Anlage unterstützende Ausformung des Gartenbereiches mit seinen Wegen, Beeten und Bepflanzungen, stellt einen integrierenden Teil des Denkmals im Hinblick auf das intendierte Gesamtkunstwerk dar. (Zitat aus dem BDA-Unterschutzstellungsbescheid von 1992, S. 5).

Gemäß unseren umfassenden Grundbuchs-Recherchen unterliegt das betreffende Grundstück 170/14 weiterhin den Denkmalschutzbestimmungen, da eine entsprechende amtliche Löschung des Denkmalschutzes für das Grundstück nicht gefunden werden konnte, und diese Fläche im Unterschutzstellungsbescheid aus 1992 mitumfasst ist (damals mit der GST-NR. 170/1 (EZ 1827) und 170/3 (EZ 1826); eine abschließende Beurteilung respektive Verifizierung war uns in der kurzen Zeit jedoch nicht möglich). Es findet somit unserer Auffassung nach weiterhin der § 5 Abs. 1 im Zusammenhang mit dem § 4 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes Anwendung, in der „jede Veränderung, die (…) die überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen könnte“, einer Bewilligung des Bundesdenkmalamtes bedarf.

Das Denkmalamt konnte die Freifläche / Parkanlage jedoch nicht als „historische Gartenanlage“ unter Schutz stellen (obwohl im Unterschutzstellungsbescheid auf Seite 5 klar intendiert), da das österreichische Denkmalschutzgesetz hier – einzigartig in Europa – eine große verfassungsrechtliche Lücke aufweist. Umso mehr liegt daher die kulturelle Verantwortung, dieses Kulturjuwel von der Verbauung freizuhalten, bei der Gemeinde Purkersdorf und dem Land Niederösterreich, zumal auch ein „generelles Leitziel“ gemäß § 1 Abs. 2 (1) lit. f. NÖ Raumordnungsgesetz 2014 die Erhaltung (…) des Orts- und Landschaftsbildes darstellt. Dies wird hier – ob der einzigartigen Bedeutung des Hoffmann-Baues – in keiner Weise entsprochen, ganz im Gegenteil.

Umso befremdlicher wirkt daher auch die im Erläuterungsbericht zur geplanten Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes profane Begründung zur Verbauung: „Eine Nutzung der gegenständlichen Liegenschaft als Parkanlage für die Seniorenresidenz Hoffmannpark ist im gegebenen Ausmaß nicht erforderlich [!], da die umgebenden Bereiche des Areals des ehemaligen Sanatoriums ein ausreichendes Maß an Freiräumen zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt da die Parkanlage nicht öffentlich zugänglich ist, liegt im Bereich der gegenständlichen Liegenschaft eine sehr geringe Nutzungsdichte vor.“ (Zitat ident sowohl im Erläuterungsbericht zur Änderung des Bebauungsplanes, S. 6 als auch im Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, S. 7).

Umso absurder muss daher auch die profane Interessensabwägung erscheinen: „In der Abwägung der Interessen wird der Ermöglichung von zwei für die Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur erforderlichen Kindergartengruppen ggü. dem größtmöglichen Erhalt der Sichtachse zum Sanatorium Vorrang eingeräumt.“ (Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan, S. 8).

Es ist das übliche, allzu oft schlechte Spiel der Politik. Nutzungen für den „guten Zweck“ werden für geplante Verbauungen in sensible Natur- und Kulturräume als Argument vorgeschoben, im Wissen, dass man deren Verbauung anders schwerlich begründen kann. Unser Verein möchte daher ganz klar hinterfragen, ob die Gemeinde Purkersdorf wirklich nur im Bereich des Sanatoriums die dafür nötige Bebauungsfläche (oder Gebäude) finden kann, um hier die oben erwähnte soziale Infrastruktur für die Gemeinde herstellen zu können. Unser Verein möchte das ganz stark in Zweifel ziehen (Vgl. dazu, Robert Schediwy, Von guten Zwecken und Verwertungsinteressen, in: Zeitschrift „Denkma[i]l Nr. 3 / Okt. 2009, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, S. 15 f.: https://www.initiative-denkmalschutz.at/denkmail/Denkmail_Nr_03_web.pdf).

Der Verein Initiative Denkmalschutz spricht sich daher ganz klar gegen diese Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes aus. Ganz im Gegenteil, es wird nachdrücklich angeregt, diesen Bereich, der auch aktuell schon für eine – etwas geringere Verbauung – zugelassen ist, wieder rückzuwidmen, damit dieser weiterhin unverbaut bleiben und damit der überragenden kulturgeschichtlichen Bedeutung des ehemaligen Sanatoriums, ein Denkmal von internationaler Bedeutung(!), gerecht werden kann.

Markus Landerer und DI Dr. Alexander Schmiderer
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
www.initiative-denkmalschutz.at
Mobil: 0699 / 1024 4216
ZVR-Nr.: 049 832 110

PS: Ebenso kritische Stellungnahmen haben dazu u. a. auch die Zentralvereinigung der Architekt:innen Österreichs LV Wien Niederösterreich Burgenland sowie die Aktionsgruppe “Bauten in Not”.

PPS: Die öffentliche Auflage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes war vom 12.12.2022 bis 23.01.2023 (= Ende Stellungnahmefrist)

Hitler Geburtshaus: Von Politik unterdrückte Nutzungsdiskussion muss nachgeholt werden!

APA-OTS-Presseaussendung, 26. Mai 2023

Hitler Geburtshaus in Braunau: Die von der Politik unterdrückte Nutzungsdiskussion muss endlich nachgeholt werden!

Initiative Denkmalschutz: “Neutralisierung” mit Nachnutzung als Polizeistation denkbar ungeeignet. Quasi Denkmalschutzaufhebung vor sieben Jahren muss rückgängig gemacht werden!

Wien (OTS) – Anlässlich der heutigen Diskussionsveranstaltung “Hitlerhaus – was nun?” der Initiative “Diskurs Hitler-Haus” (Presseclub Linz, 11 Uhr) und der vorangegangenen Diskussion im Wiener MAK am 15.3.2023 (“How to Hitlerhaus?” von Diskurs-Architektur.eu), aber auch unter dem Aspekt der aktuellen Kostenexplosion des geplanten Umbauprojekts, ist es mehr als nötig, die geplante Umgestaltung und Nachnutzung von Hitlers Geburtshaus noch einmal zu hinterfragen; denn das von der Bundesregierung seit 2016 vorgesehene Konzept der “Neutralisierung” entspricht keineswegs den international anerkannten wissenschaftlichen Standards, sondern war ausschließlich und alleiniger Wunsch sowie Vorgabe der Politik (vgl. OTS 17.7.2020)! Jetzt zeigt man sich verlegen und erklärt in der aktuellen Stellungnahme des Innenministeriums (“Aktuelles”, 24.5.) die Polizei gar zur “größten Menschenrechts-Organisation Österreichs” (Hermann Feiner, ehem. Sektionschef im Innenministerium sowie Mitglied der “Kommission zum historisch korrekten Umgang mit dem Geburtshaus Adolf Hitlers”).

Politik: Täuschung der Öffentlichkeit und Diskussionverweigerung

Im Zuge des Enteignungsgesetzes wurde 2016 auch der Denkmalschutz defacto aufgehoben (OTS 10.4.2018), ohne die Öffentlichkeit darüber zu informieren; ganz im Gegenteil, die Absicht war offenbar, die Öffentlichkeit gezielt zu täuschen und jegliche Diskussion darüber zu verhindern (vgl. OTS 12.7.2016 sowie OTS 19.9.2016). Daher fordert die Initiative Denkmalschutz neuerlich eine Kontextualisierung des Gebäudes statt die Umsetzung des auch von der breiten Öffentlichkeit abgelehnten Konzepts der “Auslöschung” der Geschichte, denn der geographische Ort des Geschehens an sich lässt sich nicht zum Verschwinden bringen (“neutralisieren”).

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433), Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Ehem. AUVA-Gebäude (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8444 (2. Auflage)

Initiative Denkmalschutz, 15. Juni 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8444 (2. Auflage) – ehem. AUVA-Verwaltungsgebäude, Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien

Für das Gebiet zwischen zwischen Lorenz-Böhler-Gasse, Pasettistraße, Linienzug 1-3, Adalbert-Stifter-Straße, Lorenz-Müller-Gasse und Kornhäuselgasse im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau

Öffentliche Auflage: 22. Mai 2025 bis 3. Juli 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

(Die Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz vom 19.01.2025 zur 1. öffentlichen Auflage kann hier nachgelesen werden: https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/auva-verwaltungsgebaeude-wien-stellungnahme-planentwurf-8444/)

Das ehem. Forschungs- und Verwaltungszentrum der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in der Adalbert-Stifter-Straße 65 wurde 1972 bis 1977 nach Plänen des österreichischen Architekten Kurt Hlaweniczka (https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Hlaweniczka) erbaut. Laut „Wien Geschichte Wiki“ befinden sich im Gebäude folgende Kunstwerke: ein Bronzerelief (1977) von Horst Aschermann, ein Bronzerelieftisch (1976) von Horst Aschermann, das Kupferrelief “Auferstehung” (1954) von Ludwig Schmidle, die Gipsskulptur “Heiliger Sebastian” (1958) von Ludwig Schmidle sowie das Gemälde “Großvater” (1963) von Wilhelm Zimmerhackl. Vor dem Gebäudekomplex steht die monumentale Nirosta-Skulptur „Offener Raum“ des Bildhauers Oskar Höfinger (https://de.wikipedia.org/wiki/Oskar_H%C3%B6finger).

Das Büro- und Verwaltungsgebäude „zählt“ laut der Fachorganisation Docomomo Austria „im Gebäudebestand der Nachkriegsmoderne in Wien aus konstruktiv-technischer Sicht sicherlich zu den herausragenden Bauten. Seinen Landmark-Charakter hat das Hauptgebäude der AUVA trotz baulicher Veränderung in der unmittelbaren Umgebung bis heute behalten. Es handelt sich um ein in seiner Entstehungszeit für Österreich herausragendes, technisch und funktional visionäres Gebäude und wird in der Literatur mehrfach in Zusammenhang mit dem Juridicum (Ernst Hiesmayr, 1970–84) und der UNO-City (Johann Staber, 1973-79) erwähnt.“ (vgl. https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt)

Kritisiert werden muss, dass im Erläuterungsbericht keinerlei Hinweis auf die erste öffentliche Auflage dieses Planentwurfs Nr. 8444 (12. Dezember 2024 bis 23. Jänner 2025), geschweige denn eine Begründung für die aktuelle, erneute öffentliche Auflage gegeben wird. Mit einem gewissen Aufwand konnte unser Verein dem Erläuterungsbericht die Unterschiede zur ersten öffentlichen Auflage entnehmen. Von der in der ersten öffentlichen Auflage beabsichtigten Verhängung eines „Wohnungsverbots“ (Erläuterungsbericht vom 18. November 2024, S. 9) wird im aktuellen Planentwurf abgerückt und „eine flächenmäßige Beschränkung der Wohnnutzung vorgeschlagen“. Weiters heißt es im Erläuterungsbericht vom 24. April 2025 (Seite 9): „Die Brutto-Grundfläche für Wohnen gemäß ÖNORM EN 15221-6 von überwiegend über dem anschließenden Gelände liegenden Räumen, ausgenommen Balkone und Dachterrassen, darf insgesamt höchstens 24.000 m2 betragen.“ Völlig im Dunkeln bleibt die Intention dieser Änderung, was hiermit scharf kritisiert wird. Für die Zukunft wird eingemahnt, dass nicht nur auf die vorangegangene Auflage im Erläuterungsbericht der erneuten öffentlichen Auflage hingewiesen wird, sondern auch eine Begründung einer solchen zweiten Auflage des gleichen Planentwurfs angeführt werden muss (beide tragen die gleiche Planentwurfsnummer 8444).

Nur der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe gibt in seiner Stellungnahme vom 22. April 2025 einen Hinweis auf eine erneute Auflage des gleichen Planentwurfs. Darin heißt es: „Der Fachbeirat (…) kann die Änderungen aufgrund der prozesshaften Darstellung nachvollziehen.“ Für die interessierte Öffentlichkeit bleibt jedoch diese „prozesshafte Darstellung“ verborgen. Sehr überzeugt von der nun erfolgten Änderung im neuen Planentwurf scheint auch der Fachbeirat nicht zu sein. Während dieser den Antragsentwurf ursprünglich „positiv[!] zur Kenntnis“ genommen hat, nimmt er ihn jetzt nur mehr schlicht „zur Kenntnis“. Wieso nun der Fachbeirat in seiner erneuten Stellungnahme von seiner Unterstützung der Erhaltung des Gebäudes abweicht, bleibt ebenso im Dunkeln. In der ersten Stellungnahme vom 13. November 2024 heißt es noch: „Der Fachbeirat unterstützt nachdrücklich das Ziel, das Gebäude unter den Aspekten von Umwelterwägungen und Nachhaltigkeit zu erhalten und einer neuen Nutzung zuzuführen.“ Diese Textpassage fehlt bedauerlicherweise nun gänzlich in der aktuellen Fachbeiratsstellungnahme.

Seit März 2024 ist ein Unterschutzstellungsverfahren des Bundesdenkmalamtes im Laufen (Quelle: ORF, 4.7.2024 bzw. Rechnungshofbericht, S. 11, 33 und 49), dieser Umstand dokumentiert damit grundsätzlich die besondere Bedeutung dieses monumentalen und stadtbildprägenden, ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Nachkriegsmoderne. Auch im Erläuterungsbericht zum vorliegenden Planentwurf (Seite 8) wird – so wie im alten (Seite 9) – die Bedeutung des Gebäudekomplexes insofern anerkannt, als im Kapitel „Festsetzungen / Bebauungsstruktur“ ausgeführt wird, dass „der Positionierung, Gestaltung und bauhistorischen Bedeutung des Gebäudekomplexes (…) Rechnung getragen werden soll“. Daher wird nachdrücklich angeregt, für das Plangebiet eine Schutzzone gemäß § 7 Bauordnung für Wien auszuweisen, zumal Gebäude, die nach 1945 errichtet wurden, gemäß § 60 Abs. 1 lit. d baurechtlich nicht von einem Schutz vor Abbruch umfasst sein können. Eine solche Schutzzonenwidmung wird als umso wichtiger erachtet, da weiters nicht abgeschätzt werden kann, ob das Gebäude tatsächlich unter Denkmalschutz gestellt werden wird (die Schutzkriterien gemäß Denkmalschutzgesetz sind nämlich deutlich strenger und enger anzulegen als diejenigen der Bauordnung für Wien). Ein gutes Beispiel einer solchen ganz bewusst festgesetzten Schutzzonenwidmung für ein Gebäude der jüngeren Architektur stellt der 1993 errichtete ÖBV-Wohnbau von Henke Schreieck Architekten in der Frauenfelderstraße 14-20 / Ecke Kainzgasse 28 in Wien-Hernals dar (vgl. Nextroom-Eintrag: https://www.nextroom.at/building.php?id=2424&sid=2880&inc=pdf). Eine rechtsgültige Schutzzonenwidmung besteht dort seit Mai 2024 (Plandokument 8277).

Positiv ist auch das Bestreben im Planentwurf anzuerkennen, den Bebauungsplan des Gebäudekomplexes dem Bestand deutlich anzupassen. (Zitate aus beiden Erläuterungsberichten, jeweils Seite 9: „Mit der Bedachtnahme auf das spezielle Erscheinungsbild des Gebäudekomplexes aufgrund seiner Konstruktionsweise und der daraus resultierenden Konfiguration sollen die Baufluchtlinien (…) dem Baubestand entsprechend festgesetzt werden. Um der differenzierten Höhenentwicklung des Baubestandes Rechnung zu tragen, sollen bestandsorientierte Gebäudehöhenfestsetzungen vorgenommen werden. (…) Um zusätzliche Kubaturen im Dachbereich hintanzuhalten und der vorhandenen Gebäudestruktur zu entsprechen, sind auf den mit der Bauklasse VI ausgewiesenen Grundflächen die zur Erichtung gelangenden Dächer von Gebäuden als Flachdächer auszuführen“).

Kleinere Anpassungen des Bebauungsplanes im Sinne des Bestandes werden seitens der Initiative Denkmalschutz jedoch als notwendig erachtet, um die im Planentwurf noch vorhandenen baulichen Spielräume hintanzuhalten, die die bauhistorisch bedeutende Außenerscheinung negativ beeinflussen könnten.

Abschließend wird angeregt für die Schutzzone in Betracht zu ziehen, entsprechende Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://x.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049 832 110

Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 444

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3: Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 119

Docomomo Austria: Hauptgebäude Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (Beschreibung): https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt/ (DOCOMOMO is a non-profit organization dedicated to the documentation and conservation of buildings, sites and neighborhoods of the Modern Movement).

Wien Geschichte Wiki: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (Letzte Änderung: 3. Mai 2025): https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Allgemeine_Unfallversicherungsanstalt

AUVA-Zentrale in der Internationalen Architektur-Datenbank archINFORM: https://deu.archinform.net/projekte/17318.htm

Ö1-Radio Serie „Hundert Häuser“ (18.10.2018): 1977. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Wien: https://oe1.orf.at/artikel/644841/Allgemeine-Unfallversicherungsanstalt-Wien

Rechnungshof Österreich, Liegenschaften der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, Bericht des Rechnungshofes (Reihe Bund 2025/9), III-121 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Natonalrates XXVIII. GP Rechnungshof GZ 2025-0.126.534 (005.059), Februar 2025, siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/III/121/imfname_1670906.pdf

AUVA-Metallplastik „Offener Raum“ aus 1977 des Bildhauers Oskar Eberhard Höfinger:
Foto 1: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9816
Foto 2: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9817

Wikipedia-Fotos der AUVA-Zentrale: https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:AUVA-Zentrale

ORF Wien (4.7.2024): „Böhler-Spital könnte auf Parkdeck übersiedeln“, darin Zitat: „Alte AUVA-Zentrale als weitere Standortoption: (…) Für die abgesiedelte AUVA-Zentrale aus den 1970er Jahren ist seit März ein Denkmalschutzverfahren im Gange.“: https://wien.orf.at/stories/3263749

Kronenzeitung (16.3.2024): „Alte AUVA-Zentrale steht seit Jahren leer: Die ehemalige AUVA-Zentrale in der Brigittenau verkommt zur Bauruine. Doch wie soll es mit der alten Hauptstelle weitergehen?“: https://www.krone.at/3296005

Initiative Denkmalschutz, Stellungnahme zur ersten öffentlichen Auflage, Planentwurf Nr. 8444 – ehem. AUVA-Verwaltungsgebäude, Adalbert-Stifter-Straße 65, vom 19. Jänner 2025: https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/auva-verwaltungsgebaeude-wien-stellungnahme-planentwurf-8444/

Kärntens ältester Bauernhof: Suche nach Lösung, Abriss vom Tisch?

Immer noch ungewiss ist die Zukunft von Kärntens ältestem Bergbauernhof in Apriach im Mölltal, dem Oberen Fresser Hof (Gemeinde Heiligenblut am Großglockner). Der Kernbau des Hauses ist auf das Jahr 1476 datiert, der Hof damit streng denkmalgeschützt. Seit Jahren fordern die Besitzer einen Abriss und Neubau des Hofes. Für das Bundesdenkmalamt ist dies aber keine Option. Diesen Donnerstag (13.2.) machte sich Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) gemeinsam mit Vertretern des Bundesministeriums für Kultur und das Bundesdenkmalamt ein Bild von der Lage. ORF-Bericht weiterlesen: https://kaernten.orf.at/stories/3034602 +++ ORF-FERNSEHBEITRAG in “Kärnten Heute” (13.2.2020): https://tvthek.orf.at/profile/Kaernten-heute/70022/Kaernten-heute/14041485/Zukunft-von-aeltestem-Bergbauernhof-ungewiss/14643097. +++ Beschreibung des Bauernhofs Oberer Freser (Apriach 33): “Der Bauernhof Oberer Freser besteht aus Wohnhaus, Stallscheune, einer Kapelle und einer auf freiem Feld stehender Badstube. Das zweigeschoßige Wohnhaus ist mit Ausnahme des rückwärtigen Teiles des Erdgeschoßes ein Blockbau mit dreiteiligem Grundriss. Es wurde im 17. Jahrhundert errichtet und im 18. und 19. Jahrhundert umgebaut und erweitert. Die Vorratsräume wurden nachträglich risalitartig angebaut. Das Wohnhaus mit Giebeln im Blockbau wird von einem weit auskragenden Pfettendach überdeckt. Zwei Räume haben Täfelungen aus dem 19. Jahrhundert, die anderen Riemling- bzw. Trambohlendecken. Südwestlich des Wohnhauses steht die zweigeschoßige Stallscheune aus dem 18. Jahrhundert mit Kniestock über rechteckigem Grundriss. Das Stallgeschoß ist gemauert, das Obergeschoß mit Giebeln ist in Blockbauweise errichtet und ist mit Ausnahme der Bergseite von einem Trockengang umlaufenen. Die Bad- oder Brechelstube besitzt einen auf einem Bruchsteinsockel ruhenden, in Blockbauweise errichteten Ofenraum.” (Quelle Denkmalliste Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Heiligenblut_am_Gro%C3%9Fglockner).

Mistelbach (NÖ): Kurioser Herrschaftsstadel mit Schiffsarchitektur

In Siebenhirten (Stadtteil von Mistelbach) versteckt sich eine Besonderheit, die im ländlichen Raum einzigartig ist: Der Hofstadel, ein Herrschaftsstadl mit spezieller Architektur, der vom Kulturverein in den 1990er-Jahren vor dem Verfall gerettet worden ist. Mittlerweile ist der denkmalgeschützte Stadel (erbaut 1827) als „Weinviertler Schiff“ bekannt. Die Dachkonstruktion sieht aus wie ein umgedrehter Schiffsrumpf. ORF-Bericht lesen: https://noe.orf.at/magazin/stories/3034269 +++ ORF-FERNSEHBERICHT: https://tvthek.orf.at/profile/Niederoesterreich-heute/70017/Niederoesterreich-heute/14041484/Aufgespuert-Hofstadl-in-Siebenhirten/14642977 +++ Beschreibung des Hofstadels: “Der 1827 neu erbaute Hofstadl liegt in einem Hinterhof am westlichen Ortsrand von Siebenhirten. Das Dachtragewerk soll von italienischen Zimmerleuten errichtet worden sein und zeigt die hierzulande höchst ungewöhnliche Konstruktionsform des sogenannten „freigesprengten Dachstuhls“. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Dachstuhl kommt das Sprengwerk ohne tragende Balken aus.” (Quelle Denkmalliste Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Mistelbach_(Nieder%C3%B6sterreich)).+++ Website Verein Kulturzentrum Siebenhirten: https://www.7hirten.at.

Gaaden (NÖ): Gestohlene Engelsskulptur aus Pfarrkirche sichergestellt

Eine im Jahr 2003 aus der Pfarrkirche Gaaden gestohlene barocke Engelsskulptur ist wiederaufgetaucht. Im Zuge einer österreichweiten Schwerpunktkontrolle des Bundeskriminalamtes bei Antiquitätenhändlern im vergangenen Herbst, bei der angebotene Kunst und Kulturgüter mit der Fahndungsdatenbank abgeglichen wurden, konnte die wertvolle Engelsskulptur in einem Geschäft in der Wiener Innenstadt von der Polizei sichergestellt werden. Das Werk stammt vom berühmten italienisch-österreichischen Bildhauer Giovanni Giuliani (1664-1744). ORF-Bericht weiterlesen: https://noe.orf.at/stories/3034488 +++ Weitere Medienberichte: Krone: https://www.krone.at/2097141; Standard: https://www.derstandard.de/story/2000114515161/2003-in-moedling-gestohlene-engelsskulptur-in-wien-sichergestellt. +++ Die Pfarrkirche in der Gemeinde Gaaden (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Pfarrkirche_Gaaden +++ Der Stuckateur und Bildhauer Giovanni Guliani auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Giovanni_Giuliani.

Schloss Eggenberg in Graz: Neuer Bebauungsplan – Kampf für historisches Erbe

Ein neuer Bebauungsplan in der Nähe des Schlosses Eggenberg – Grazer Unesco-Weltkulturerbe – sorgt für Aufregung unter Anrainern und Denkmalschützern: Der historische Villencharakter der Gegend sei in Gefahr! Krone-Artikel hier weiterlesen: https://www.krone.at/2098863. +++ Die öffentliche Auflage Entwurf “14.30.0 Bebauungsplan: Eggenberger Allee – Straßganger Straße – Weissenkircherstraße – Herbersteingasse” (bis 5. März 2020): https://www.graz.at/cms/beitrag/10341991/7758896/Bebauungsplan.html +++ Das Schloss Eggenberg auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Eggenberg_(Graz).

 

Krems (NÖ): Schutzzone Schillerstraße wird kommen, doch zu spät für Nr. 2-4

Die beiden über 150 Jahre alten Häuser Schillerstraße 2-4 stehen jetzt vor dem Abbruch. Der Kremser Gemeinderat hat zwar jetztin Vorbereitung einer Schutzzone – eine Bausperre rund um die Schillerstraße beschlossen, doch die wird für die beiden Gebäude zu spät kommen.  Die Häuser Schillerstraße 2-4 liegen in der Kernzone des UNESCO-Welterbes Wachau, und stehen nicht unter Denkmalschutz, obwohl noch 1999 hat das Bundesdenkmalamt den Abschnitt bei der Schillerstraße 2-4 für Denkmalschutzwürdig erachtet hatte. Doch eine aktuelle Überprüfung seitens des Denkmalamtes ergab, dass die Bedeutung die Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens nicht rechtfertigt. NÖN-Artikel WEITERLESEN: https://www.noen.at/krems/krems-historischer-baubestand-schutzzone-wird-kommen-krems-schutzzone-bausperre-gemeinderat-krems-schillerstrasse-212568731 +++ (2.6.2020): P3TV-VIDEO “Protest gegen Abriss in Krems” (2 min; 2.6.2020): https://www.p3tv.at/webtv/10234-protest-gegen-abriss-in-krems.

APA-OTS-Presseaussendung Initiative Denkmalschutz, 30.3.2020

Krems: Bresche ins UNESCO-Welterbe Wachau? Stadt Krems beabsichtigt Abriss in Schillerstraße 2-4 zu bewilligen! Denkmalamt muss handeln! Forderung nach Erhalt der beiden über 150 Jahre alten Häuser! Initiative Denkmalschutz unterstützt örtliche Bürgerinitiative

Wien (OTS) – Noch 1999 galten im Denkmalamt die frühhistoristischen Häuser in der Schillerstraße – zentrale Achse zwischen der Kremser Innenstadt und der Altstadt von Stein sowie in der Kernzone(!) des Welterbes gelegen – als schutzwürdig. Jetzt, nachdem die Wachau im Jahr 2000 zum Weltkulturerbe erklärt wurde, plötzlich nicht mehr?

Denkmalamt muss Not-Unterschutzstellung aussprechen!

Das Bundesdenkmalamt ist berechtigt, eine sofort gültige Unterschutzstellung auszusprechen (Mandatsbescheid gemäß § 57 AVG). Dies ist wohl die wirkungsvollste und vielleicht auch die letzte Möglichkeit, den Abbruch so kurzfristig zu verhindern.

Nach großen Versäumnissen: Stadt Krems ist jetzt gefordert!

Die Stadt Krems kann gemäß NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG 2014) eigene Schutzzonenwidmungen verordnen. Es ist höchst an der Zeit, dass die Stadt Krems endlich ihre eigene Verantwortung wahrnimmt und den „historisch erhaltungswürdigen Baubestand“ in der gesamten Stadt überprüft und ggf. unter Schutz stellt (§ 30 Abs. 2 Z. 1; § 31 Abs. 8). Unabhängig davon besteht – wie woanders erfolgreich geschehen – für Bürgermeister und Stadtverantwortliche die Möglichkeit, mittels politischer Verhandlungen den Eigentümer vom Abbruch abzubringen.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer 0699/1024 4216 und Claus Süss 0676/740 43 27
Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Ältere iD-Berichte:

Kremser Schillerstraße: Welterbebeirat nicht gegen Abriss (7.3.2020): Die beiden Gebäude Schillerstraße 2-4 liegen in der Kernzone des UNESCO-Welterbes Wachau, trotzdem sollen die Häuser einem Neubauprojekt weichen, denn die Häuser stehen nicht unter Denkmalschutz und befinden sich in keiner Schutzzone. Jetzt hat auch der Welterbebeirat keine Einwände gegen einen möglichen Abriss geäußert. (Der Welterbebeirat setzt sich aus drei stimmberechtigten Mitgliedern zusammen: Mag. Ruth Pröckl, Bundeskanzleramt, als „State Party“ zuständig für das Welterbe in Österreich; Mag. Martin Grüneis, Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kunst und Kultur, sowie Mag. Roman Janacek, Region Wachau, Bürgermeister der Gemeinde Bergern. Quelle: https://www.weltkulturerbe-wachau.at/weltkulturerbe-wachau/management). NÖN-Artikel weiterlesen (2.3.2020): https://www.noen.at/krems/krems-beirat-gibt-gruenes-licht-fuer-bauprojekt-krems-bauprojekt-schillerstrasse-194746759. Gleichzeitig wird 20 Jahre Welterbestatus Wachau gefeiert. NÖN-Artikel weiterlesen (7.3.2020): https://www.noen.at/krems/20-jahr-jubilaeum-wachau-feiert-welterbe-status-krems-welterbe-wachau-194751180. +++ Älterer iD-Bericht (12.2.2020): Noch 1999 hat das Bundesdenkmalamt den Abschnitt bei der Schillerstraße 2-4 für Denkmalschutzwürdig erachtet. Doch eine aktuelle Überprüfung seitens des Denkmalamtes ergab jetzt, dass die Bedeutung die Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens nicht rechtfertigt. Jetzt liegt der Ball wieder bei der Stadt Krems, denn diese könnte Schutzzonen verordnen, doch auch eine solche könnte zu spät kommen für diese beiden Häuser. NÖN-Artikel (12.2.2020) weiterlesen: https://www.noen.at/krems/ball-liegt-nun-bei-stadt-kremser-schillerstrasse-denkmalamt-haelt-sich-zurueck-krems-bundesdenkmalamt-schutzzone-bau-190749297 +++ iD-Bericht (7.2.2020): Stadt Krems entdeckt Schutzzone, für Schillerstraße zu spät? Aktueller Anlassfall Schillerstraße 2-4: In der Bevölkerung wächst die Sorge um den historischen Baubestand in Krems. Eine Entwicklung, die nun die Politik zum Handeln zwingt. Die Schutzzone ist als Möglichkeit für Gebäude entdeckt worden, die – wenn sie nicht unter Denkmalschutz stehen – vor einen möglichen Abriss gerettet werden können. Einen Sündenbock für die Bedrohung historischer Gebäude durch Bauträger hat die Opposition übrigens im Gestaltungsbeirat der Stadt Krems gefunden, dessen Mitglieder mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP neu bestellt wurde. NÖN-Artikel weiterlesen (7.2.2020): https://www.noen.at/krems/historischer-baubestand-krems-entdeckt-die-schutzzone-krems-bauen-schutzzone-reinhard-weitzer-denkmalschutz-189462151. +++Weitere Medienberichte in der NÖN: “Schillerstraße: Anrainer proben Aufstand wegen Bauprojekt” (21.1.2020): https://www.noen.at/krems/krems-anrainer-proben-aufstand-wegen-bauprojekt-krems-bauprojekt-streit-richard-scholter-185792288 ; “Leserbrief: Schillerstraße braucht Schutzzone” (27.1.2020): https://www.noen.at/leserbriefe/leserbrief-schillerstrasse-braucht-schutzzone-krems-leserbrief-187630700; “Schillerstraße: Suche nach Kompromiss wegen Bauprojekt” (30.1.2020): https://www.noen.at/krems/krems-suche-nach-kompromiss-wegen-bauprojekt-krems-reinhard-resch-bauprojekt-187651797.

Gut Guggenthal bei Salzburg: Stützmauer von Ceconi-Villa eingestürzt

Das historische Baudenkmal verfällt nach dem verheerenden Brand der Brauerei weiter. Der Denkmalschutz kritisiert, dass die Eigentümer zu wenig für den Erhalt tun. Salzburger Nachrichten Artikel weiterlesen: https://www.sn.at/salzburg/kultur/gut-guggenthal-stuetzmauer-von-ceconi-villa-eingestuerzt-83371495. +++ “Das  [denkmalgeschützte] Herrenhaus der Brauerei Gut Guggenthal wurde 1863 bis 1864 vom Baumeister Valentin Ceconi erbaut.” (Quelle Denkmalliste Gemeinde Koppl, Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Koppl#objektid-60453). +++ Das Gut Guggenthal auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Gut_Guggenthal.

 

Lippitzbachbrücke (Kärnten): Empörung über Abrisspläne

Der geplante Abriss der alten Lippitzbachbrücke über die Drau in der Gemeinde Ruden (Bez. Völkermarkt) sorgt für Unmut in der Bevölkerung. Das Bundesdenkmalamt ist über Pläne noch nicht informiert (17.2.2020): https://www.kleinezeitung.at/kaernten/voelkermarkt/aktuelles_voelkermarkt/5770497/Ruden_Empoerung-ueber-Abrissplaene-der-Lippitzbachbruecke. UPDATE 2 (24.2.2020): “Sanierung zu teuer: Alter Lippitzbachbrücke droht jetzt der Abriss”: https://www.krone.at/2104515 +++ AKTUELLE ERGÄNZUNG (19.2.2020): “Gemeinde kämpft um Erhalt der Lippitzbachbrücke“: https://www.meinbezirk.at/voelkermarkt/c-politik/gemeinde-kaempft-um-erhalt-der-lippitzbachbruecke_a3927921 +++ Älterer iD-Bericht (28.2.2019): Der denkmalgeschützten historischen Lippitzbachbrücke droht der Abriss, es sei denn, es geschieht bis Ende des Jahres noch ein Wunder. Doch der Hoffnungsschimmer ist eher am Erlöschen. Dass es jetzt soweit gekommen ist, hat für die Lippitzbacher ihren Anfang im Jahr 2005 genommen, als die neue Lippitzbachbrücke (Jörg-Haider-Brücke) eröffnet wurde. “Seitdem hat man sich immer weniger um die Straße und die Brücke gekümmert”: https://www.kleinezeitung.at/kaernten/voelkermarkt/aktuelles_voelkermarkt/5587578/Ruden-Bleiburg_Alter-Bruecke-in-Lippitzbach-droht-der-Abriss (vgl. Medienbericht: “Ärger und Enttäuschung über Totalsperre der alten Lippitzbachbrücke” (Mai 2018): https://www.meinbezirk.at/voelkermarkt/c-lokales/aerger-und-enttaeuschung-ueber-totalsperre-der-alten-lippitzbachbruecke_a2627333). +++ Beschreibung der Lippitzbachbrücke in der Denkmalliste (Wikipedia): “Die eiserne Fachwerkbrücke wurde 1895/96 nach Plänen von Josef Clementschitz erbaut und im Zuge des Kärntner Abwehrkampfes im Winter 1918/19 gesprengt. 1921 erfolgte eine Wiederherstellung. Durch den Bau des Schwabegger Draukraftwerkes musste die Brücke zweimal angehoben werden. Die Parabelträger der Brücke ruhen auf gemauerten Widerlagern und Mittelpfeilern.” (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Ruden_(K%C3%A4rnten)). +++ Älterer Medienbericht: “Lippitzbachbrücke: Wenig Chancen für Sanierung” (Juni 2018): https://www.meinbezirk.at/voelkermarkt/c-lokales/lippitzbachbruecke-wenig-chancen-fuer-sanierung_a2716769.