Die denkmalgeschützte Innbrücke in der Stadt Schwaz,1927/28 nach einem Entwurf des berühmten Architekten Clemens Holzmeister erbaut, wird im Herbst 2023 wegen des Hochwasserschutzes abgerissen. Hauptgrund für den Abriss ist die – wegen zu geringer Durchflusshöhe – die Verklausungsgefahr bei Hochwasser, das Denkmalamt jetzt seine Zustimmung für die (per Verordnung) unter Denkmalschutz stehende Steinbrücke gegeben. Im Gegenzug gibt das Bundesdenkmalamt Auflagen für den Neubau der Brücke. “Die Idee des Architekten Clemens Holzmeister soll im Entwurf der neuen Brücke wieder aufgegriffen werden,“ heißt es im ORF-Bericht. Ursprünglich wollte das Denkmalamt die Brücke erhalten. Die Stadt Schwaz berät sich nun gemeinsam mit dem Stadt- und Ortsbildschutz über den Neubau. ORF-Bericht lesen: https://tirol.orf.at/stories/3132818 (6.12.2021, “Steinbrücke in Schwaz wird abgerissen”)
Innbrücke-Beschreibung (Achleitner):“Entwurf: Tiroler Landesbauamt, Architektonische Gestaltung: Clemens Holzmeister, Ausführung: Mayreder, Kraus & Co., 1927-29. Bemerkenswert bei der Schwazer Brücke ist, daß ihr technischer Entwurf nach dem architektonischen von Holzmeister verfaßt wurde. Das Tragwerk ist aus Plattenbalken-Gelenkträgern über zwei Flußpfeilern, volle Stahlbetonbrüstung. Lichte Weite 84 m (25,50 + 33,80 + 25,50).” Zitat aus: Friedrich Achleitner, “Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert” (Band I, Salzburg und Wien 1980, Seite 336)
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/06/Innbruecke_Schwaz_Xeno-odem_CC_BY-SA_4-0_2015-09-12_Wikipedia.png534800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-12-31 19:10:582021-12-31 19:10:58Schwaz (Tirol): Clemens Holzmeister-Brücke wird abgerissen
Für das Gebiet zwischen Wolkersbergenstraße, Hochmaisgasse, Lynkeusgasse, Linienzug 1-2, Hermesstraße und Linienzug 3-12 im 13. Bezirk, Katastralgemeinde Lainz und Speising
Öffentliche Auflage 22. August 2024 bis 3. Oktober 2024
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Die Stellungnahme im Detail:
Das Krankenhaus Hietzing wurde in neoklassizistischen Formen 1908-1913 alsKaiser-Jubiläums-Spital der Gemeinde Wien nach Plänen von Johann Nepomuk Scheiringererbaut (Bauleitung Josef Klingsbigl) und in der Zwischenkriegszeit um den Tuberkulosepavillon, Pavillon 8, erweitert.
Unser Verein Initiative Denkmalschutz kann [in] keiner Weise nachvollziehen, warum der Pavillon 2 (Hermesstraße 2) abgerissen werden soll. Es gab Alternativplanungen auch im Realisierungswettbewerb, bei denen der historische Pavillon erhalten geblieben wäre (vgl. Soyka/Silber/Soyka, siehe: https://architekt.at/projekte/klinik-hietzing). Es hätte unserer Meinung nach die Vorgabe geben müssen, dass auch der Pavillon 2 zu erhalten sei. Für uns ist in keiner Weise nachvollziehbar, wieso der Pavillon 2, der spiegelgleich zum Pavillon 6/7 situiert ist und eine Einheit mit den anderen Pavillons (Pavillon 3-5 und Direktionsgebäude) um den Garten bildet, zum Abriss freigegeben wird. Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) wird der Pavillon 2 zusammen mit dem gegenüberliegenden und als erhaltenswert eingestuften Pavillon 6/7 folgendermaßen beschrieben: „Die den Park begrenzenden 3geschossigen Gebäude als Doppelflügelanlagen ausgebildet, mit abwechslungsreicher Gliederung durch Risalite (gestuft, an den Seitenfronten polygonal, von Dreieck- oder Segmentgiebeln überfangen) und Putzfelder; reliefierte Profilportraits berühmter Ärzte zwischen den Genien mit Atrributen der Medizin; Portale mit Vordächern auf toskanischen kannelierten Säulen, darüber Sprenggiebel mit Maskenreliefs.“ Der Pavillon 2 ist nicht so überformt (wie im STEK-Bericht aus 2022 auf Seite 9 behauptet: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/pdf/stek-klinik-hietzing.pdf), dass er nicht mehr erhaltenswert wäre (War das wirklich die Stellungnahme der für Schutzzonen zuständigen Magistratsabteilung 19? Wir bezweifeln das stark). Umso mehr kritisiert unser Verein, dass der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 wieder einmal im Dunkeln bleibt. Im Erläuterungsbericht auf Seite 18 heißt es lediglich: „Diese [Schutzzone] soll basierend auf Untersuchungen der Magistratsabteilung 19 – Stadtgestaltung und Architektur – den genannten Gebäudebestand und Garten- und Parkanlagen am historischen Areal umfassen.“ Die architektonische Beurteilung der technischen Infrastruktur mit der Küchen- und Heizzentrale (Kesselhaus) im Zwickel Hermesstraße/Wolkersbergenstraße [die ebenso abgerissen werden soll] bleibt ebenso im Dunkeln.
Krankenhaus Hietzing, technische Infrastruktur (Küche mit Kesselhaus), Foto: Nov. 2023, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz
Auch die Behauptung im Umweltbericht unter Punkt 5.2. (“Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes im Plangebiet bei Nichtdurchführung des vorliegenden Plans (Nullvariante)”): “Auch käme es nicht zur Ausweisung einer Schutzzone, um, ergänzend zu den Auflagen des Denkmalschutzes für einzelne Bestandsgebäude, das baukulturell bedeutsame Ensemble einschließlich der milieuprägenden Grünräume vor Abbruch oder Überformung in geeigneter Form zu schützen.”kann nicht nachvollzogen werden. Seit der Bauordnungsnovelle 2018 sind grundsätzlich auch Bauwerke, die vor 1945 errichtet wurden und als erhaltenswert eingestuft werden, vor Abbrüchen geschützt. Wie man also die Behauptung aufstellen kann, dass Gebäude ohne Schutzzonenausweisung vom Abbruch bedroht wären, ist für uns nicht nachvollziehbar (oder will man damit ausdrücken, dass die Bauordnungsnovelle 2018 für Bauten vor 1945, die nicht in einer Schutzzone liegen, doch keinen Schutz gebracht hat?).
Da bereits spätestens im Beschluss der Stadtentwicklungskommission (63. STEK-Bericht vom 13.12.2022: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/pdf/stek-klinik-hietzing.pdf) die Weichen für den Abriss des Pavillon 2 gestellt wurden (und ein mehrstufiger Wettbewerb bereits abgeschlossen ist, siehe „Realisierungswettbewerb Klinik Hietzing – Gesamtentwicklung“: https://www.next-pm.at/wettbewerbe/ausstellungen/klinik_hietzing), erscheint hier die Abgabe einer Stellungnahme zur Umwidmung reine Makulatur und wohl absolut sinnlos zu sein. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz gibt trotz allem eine Stellungnahme ab, um damit gleichzeitig diese Unsitte der Stadt Wien aufzuzeigen, erst so spät die Bürger:innen formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden.
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
PS: Aus Denkmalschutzsicht bemerkenswert ist auch, dass das Bundesdenkmalamt erst in der 2. Nachtragsverordnung (15. Dezember 2009), also ganz kurz vor Auslaufen der Bestimmung § 2 Denkmalschutzgesetz („Vorläufige Unterschutzstellung kraft gesetzlicher Vermutung“) am 31. Dezember 2009, das Krankhaus Hietzing (hier bezeichnet als „Anlage Krankenhaus der Stadt Wien Lainz“) in den § 2a Denkmalschutzgesetz („Vorläufige Unterschutzstellung durch Verordnung“) aufgenommen hat: „Verwaltungsgebäude (Direktion, A-, B-Gebäude), ehem. Schwesternheim (Pavillon IV), ehem. Tuberkulosepavillon (Pavillon VIII), Rolandsbrunnen, Umfriedung, gestaltete Freiflächen.“
(siehe: 2. Nachtragsverordnung auf der Website des Bundesdenkmalamtes: https://www.bda.gv.at/dam/jcr:0b83ffcf-353a-4b4e-bcf4-10f1f27e49bb/Nachtragsverordnung_II.pdf)
Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110
Literatur:
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. Bis XIX. Und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 181 ff.
Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2: Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 19
Das jahrelange Ringen um die Nutzung von Hitlers Geburtshaus in Braunau am Inn hat offenbar ein Ende. Das denkmalgeschützte Altstadthauswird zu einer Polizeistation umgebaut, teilte Innenminister Karl Nehammer heute, 2. Juni in einer Pressekonferenz mit. Das Vorarlberger Architektenbüro Marte.Marte wird die Umgestaltung des Hitler-Geburtshauses in Braunau vornehmen. Dabei wird die Fassade stark verändert und zwei Dachgiebel aufgesetzt. “Der Denkmalschutz war begeistert”, meint der Juryvorsitzend Robert Wimmer, doch das Bundesdenkmalamt wurde im Zuge des Enteignungsgesetzes “ausgeschaltet”, denn eine denkmalbehördliche Bewilligung, wenn es sich um eine Veränderung im Sinne des § 4 Denkmalschutzgesetz handelt, ist seitdem nicht mehr nötig. (Schreiben des Bundesdenkmalamtes an die Initiative Denkmalschutz, 31. Jänner 2018). Standard-Artikel weiterlesen:https://www.derstandard.at/story/2000117838620/hitlers-geburtshaus-wird-polizeistation +++ ORF-FERNSEHBERICHT (2 min): https://tvthek.orf.at/profile/Oberoesterreich-heute/70016/Oberoesterreich-heute/14053898/Hitler-Geburtshaus-wird-umgestaltet/14707365 +++ Weitere Medienberichte:APA (Tiroler Tageszeitung), darin enthalten VIDEO DER PRESSEKONFERENZ (34 MIN):https://www.tt.com/artikel/30735084/vorarlberger-architektenbuero-baut-hitler-geburtshaus-um; ORF: https://ooe.orf.at/stories/3051404; Offizielle APA-OTS-Presseaussendung des Bundesministerium für Inneres:https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200602_OTS0173 +++ APA-OTS-Presseaussendungen der INITIATIVE DENKMALSCHUTZ:“Hitlers Geburtshaus in Braunau: Initiative Denkmalschutz fordert Erhaltung des Altstadthauses statt tiefgreifende Veränderung. Keine denkmalbehördliche Bewilligung für baulichen Eingriff mehr nötig. Denkmalamt mittels Enteignungsgesetz ausgeschaltet“ (April 2018): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180410_OTS0006; Hitler Geburtshaus: Hohe Politik täuscht Öffentlichkeit! Enteignung als Vorwand für Zerstörung? Initiative Denkmalschutz fordert Erhalt! Nun ist es ausgesprochen: “Vollständige Beseitigung” des denkmalgeschützten Adolf Hitler Geburtshauses soll durch geplantes “Enteignungsgesetz” ermöglicht werden!” (Sept. 2016): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160919_OTS0008; Hitler Geburtshaus: Aufhebung des Denkmalschutzes durch die Hintertür? Initiative Denkmalschutz kritisiert Enteignungsgesetz. Für ein würdiges Gedenken an die schreckliche Zeit des Nationalsozialismus ist Abriss weder nötig noch richtig! (Juli 2016): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160712_OTS0014 +++ Das Hitler Geburtshaus auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf-Hitler-Geburtshaus +++ FACEBOOK-TIPP “Idea for a House of Responsibility in Braunau am Inn”:https://www.facebook.com/houseofresponsibilitybraunau
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/06/Marte-Marte_Umbauprojekt-Braunau_Schaubild_Salzburger_Vorstadt.jpg555800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-06-04 23:54:202020-06-05 00:17:02Hitler Geburtshaus in Braunau (OÖ): Viel Kritik an geplantem Umbau
Villa Rezek:“Eines der bedeutendsten und wohl auch mysteriösesten Wiener Häuser der frühen dreißiger Jahre” (Zitat Friedrich Achleitner*) wird derzeit vom engagierten Architekten Maximilian Eisenköck in Zusammenarbeit mit dem Bundesdenkmalamt restauriert. Das seit 2010 unter Denkmalschutz stehende Terrassenwohnhaus des Arztehepaares Dr. Rezek in der Wilbrandtgasse 37 wurde 1932-33 vom Architekten Hans Glas (1892 – nach 1960) entworfen. Auf der Website des Architekten Maximilian Eisenköck heißt es dazu: “Unter strengen denkmalpflegerischen Gesichtspunkten wird die Restaurierung und teilweise Rekonstruierung dieses Zeugnisses der frühen Wiener Moderne auf der Windmühlhöhe in Pötzleinsdorf vorgenommen. Der seit Jahren andauernde Verfall, des Hauptwerks des 1938 nach Kalkutta emigrierten Adolf Loos Schülers Hans Glas, soll hiermit gestoppt und nachträgliche Umbauten rückgebaut werden. (…) Ursprüngliche Gartengestaltung: Albert Esch. Geplante Fertigstellung: Frühjahr 2021″. Im Architektenlexikon:“Das Gebäude ist im Stil der ‘Neuen Sachlichkeit’ in einfachen, dekorlosen Formen konzipiert. Bemerkenswert ist die Anlage der großzügig bemessenen Terrassen, die sich sowohl nach Süden als auch nach Osten öffnen, wodurch ein prachtvoller Blick über die Stadt ermöglicht wurde. Der Hanglage folgend hat Glas jedes Stockwerk stufenförmig zurückversetzt und der sehr groß bemessenen Villa damit eine erstaunliche Leichtigkeit verliehen.”ORF-FERNSEHBEITRAG (Studio 2, 20.7.2020; 5 MIN) ZUM NACHSEHEN:https://tvthek.orf.at/profile/Studio-2/13890037/Studio-2/14059019/Rundgang-durch-die-Villa-Rezek/14733519 +++ Das Haus Rezek – Website Architekt Maximilian Eisenköck:http://www.maxeisenkoeck.com/project/haus-rezek +++ +++ Architektur Zentrum Wien (Führung 23.11.2019): https://www.azw.at/de/termin/die-villa-rezek-in-wien-von-hans-glas-1932-33 +++ Der Architekt Hans Glas im Architektenlexikon:http://www.architektenlexikon.at/de/170.htm und auf Wikipedia:https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Glas_(Architekt). +++ Das Haus Rezek in der Denkmalliste Wikipedia:https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Wien/W%C3%A4hring .
* Literatur: Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Salzburg und Wien 1995, Seite 231 f.
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/07/Wilbrandtgasse-37_c-Szojak_CC_BY-SA_3-0_at_2012-06-02_Wikipedia.jpg600800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-07-21 01:05:182020-07-21 01:09:49Villa Rezek (Wien): Aufwändige Restaurierung eines Haus der Moderne in Pötzleinsdorf
“Girardihaus ist gerettet” heißt es in den aktuellen Medien. Unser Verein Initiative Denkmalschutzfreut sich darüber, doch bleibt unser Verein vorerstsehr vorsichtig und möchte noch abwarten, zumal eine Abbruchbewilligung – wenn nicht sogar ein Beseitigungsauftrag – weiterhin gültig ist (vgl. “Auftrag für Abriss trotz Denkmalschutz!”; iD-Bericht, 4.12.2020). Zu viel Negatives sowie ungewöhnlichste, ganz plötzliche Wendungen hat unser Verein schon erlebt. Aber es gibt jetzt auf jeden Fall Grund zu berechtigter Hoffnung. Auf der offiziellen Website der Stadt Graz ist Folgendes zu lesen: “Gerettet: das Geburtshaus von Alexander Girardi”. Begründet wird dies mit der Einigung des Bürgermeisters Siegfried Nagl (ÖVP)mit dem Eigentümer, dem weststeirischen Unternehmer Otto Roiss. Auch die vielen Anfragen, insbesondere in den letzten Wochen an die Baubehörde, den politisch zuständigen Vizebürgermeister Mario Eustacchio (FPÖ) sowie an das Bundesdenkmalamt von der Initiative Soko Altstadt, Verein “Rettet das Girardihaus” und unserem Verein “Initiative Denkmalschutz” scheinen die Wirkung nicht verfehlt zu haben.
Im Dezember gab es einen Besichtigung der Liegenschaft in der Leonhardstraße 28 (2. Grazer Bezirk St. Leonhard) im Beisein des Eigentümer und diversen Experten, darunter u.a. Vertreter des Bundesdenkmalamtes, der Altstadtsachverständigenkommission (ASVK), und zuständigen Abteilungen der Stadt Graz. Die Grazer ÖVP-FPÖ Koalition einigte sich darauf, das Girardihaus zu erhalten und ein Sanierungskonzept zu erstellen. Dies sollte heute aufgrund der Dringlichkeit als Nachtragsstück auf die Tagesordnung des Gemeinderates (17.12.2020) gesetzt werden. Mittels eines Baurechtsvertrages, welcher über eine Mindestdauer von 35 Jahren abgeschlossen wird, beabsichtigt die Stadt Graz, das Girardihaus in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesdenkmalamt allen zuständigen Abteilungen sowie der Altstadtsachverständigenkommission zu sanieren. Angestrebt wird künftig ein Nutzungsmix aus Gastronomie mit Girardi-Museumsowie Büro- und Proberäume für die benachbarte Kunstuniversität Graz.
Das einstöckige, zum Teil weit vorspringende Girardihaus (Leonhardstraße 28) umgeben von höheren Gründerzeithäusern, (c) Google Maps 2020
Zur Bedeutung des Girardihauses führt das Bundesdenkmalamt in einer Stellungnahme Folgendes aus:
“Das Bundesdenkmalamt sieht gerade in dem vorspringenden Baukörper in Verbindung mit der geringen Gebäudehöhe und dem tiefer liegenden Niveau ein wertvolles und besonders anschauliches Dokument der barocken Vorstadtbebauung, welches sich inmitten der Gründerzeitbauten durch einen speziellen Seltenheitswert auszeichnet.
Die Bedeutung des Gebäudes nach dem Denkmalschutzgesetz manifestiert sich daher zunächst im Dokumentationswert für die Geschichte der Stadtentwicklung und Stadterweiterung von Graz, wobei das Objekt als exemplarisches Beispiel der Vorstadtbebauung vor den weitreichenden Bau- und Regulierungsmaßnahmen der Gründerzeit anzusehen ist.
Wesentlich für den Denkmalcharakter des Girardihauses ist auch die innere Gebäudestruktur, die vor allem im älteren vorspringenden Gebäudeteil wichtige Anhaltspunkte für den barocken Ursprung der Bausubstanz (Gewölbe, Holztramdecke) bietet. Dem Objekt kommt daher auch ein Dokumentationswert für historische Bautechniken und -materialien zu.
Zusätzlich ist eine herausragende kulturgeschichtliche bzw. kulturelle Bedeutung als Geburtshaus von Alexander Girardi gegeben. Auf die Gedenkstätte in Zusammenhang mit dem bedeutenden Schauspieler wird an der Fassade durch zwei Gedenktafeln hingewiesen.”
Umso unverständlicher war daher die laut Grazer.at getätigte Äußerung des Bürgermeisters Siegfried Nagl von vor zwei Jahren: “Das Haus in der Leonhardstraße stehe einzig und allein wegen der Verbindung zum Volksschauspieler Alexander Girardi unter Denkmalschutz, ‘nicht weil es ein historisch so wertvolles Gebäude ist’, betont Nagl.” (Quelle: Der Grazer (17.6.2018): “Graz bekommt ein neues Girardihaus: Das alte steht vor dem Abriss”).
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/08/Girardihaus_iD_2020-07-30_9104_a.jpg514800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-12-17 23:34:492020-12-17 23:50:47Girardihaus (Graz): Nun doch vor Abriss gerettet?
“Es wurde bereits entschieden den St. Andräer Steg neu zu bauen. Obwohl uns allen Leid ist um den alten Steg – auch mir. Man muss kein Nostalgiker sein, um zu wissen, dass er sehr wertvoll ist”, doch wir sind stark dafür, dass der Steg – eventuell mit Bürgerbeteiligung – einer Nachnutzung zugeführt wird, dies erklärte Stadträtin Daniela Trauninger (parteifrei, SPÖ Vorschlag) in der Herzogenburger Gemeinderatssitzung Ende April. Der St. Andräer Steg über die Traisen wurde 1885 errichtet, jetzt soll er abgerissen werden (Foto des Steges). Zuvor wurde noch über eine mögliche Sanierung diskutiert, doch für diese gibt es keine Förderung seitens des Landes Niederösterreichs. Da es hingegen eine solche für Abriss respektive Neubau gibt (Förderung bis zu 50 %), sind die Kosten beinahe gleich hoch, sodass sich die Gemeinderäte auf Grund dieses Ungleichverhältnisses (sowie einiger anderer Vorteile wie: Verbreiterung, keine Stützpfeiler und höher) sich bereits im März 2019 für den Neubau entschieden (ohne Förderung: Sanierungskosten 288.000 Euro versus Neubau 660.000 Euro). Nicht wenigen tat die Entscheidung für den Abriss aber weh (wie z.B. auch dem Grünen Gemeinderat Franz Gerstbauer). Auch eine St. Andräerin zeigte sich erbost, da der Steg von der bekannten k.k. Hof-Eisenkonstruktionswerkstätte Ignaz Gridl errichtet wurde. Möglichwird der Abriss auch deshalb, weil die Brücke nicht unter Denkmalschutz steht. VP-Gemeinderat Peter Schwed schlug sogar vor, ein ein oder zwei Meter langes Stück des Stegesals Erinnerung wieder am gleichen Platz aufzustellen. In der jüngsten Gemeinderatssitzung Ende April 2021 wurde nun die Vergabe der Arbeiten für den Neubau ersteilt. Auch der Stadtrat Erich Hauptmann (ÖVP) kann sich gut vorstellen, dass der alte Steg noch eine neue Funktion bekommt und nicht komplett entsorgt wird und vielleicht als Alteisen verkauft wird. Auch die Historikerin Christine Oppitz würde zumindest für eine Versteigerung einzelner Geländerteile plädieren, wenn der Steg bedauerlicher Weise schon abgerissen wird. Bis Ende 2022 soll der Neubau fertig sein. Erst dann soll der alte Steg abgerissen werden.
Stellungnahme zum Planentwurf 7773E
Mariahilfer Straße 2 – Haus der Geschichte Österreich (hdgö) Projekt
Für das Gebiet zwischen Mariahilfer Straße (Bezirksgrenze zwischen 6. und 7. Bezirk) und Linienzug 1-5 (Grenzlinie und Baufluchtlinie) im 7. Bezirk, Katastralgemeinde Neubau
Öffentliche Auflage: 30. Jänner 2025 bis 13. März 2025
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Die Stellungnahme im Detail:
Innerhalb der Kernzone des UNESCO-Weltkulturerbes „Historisches Zentrum von Wien“ gelegen, soll im südlichen, frühhistoristischen Trakt des Museumsquartier (Mariahilfer Straße 2) und im anschließenden ersten Hof des Museumsquartier, Klosterhof genannt, das neue Haus der Geschichte Östereich (HdGÖ) entstehen, das, wie es im Erläuterungsbericht heißt: „die Zeitgeschichte Österreichs ab der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts“ vermitteln soll (S. 7).
Wiewohl die baulichen Auswirkungen des geplanten Eingriffs relativ sensibel zu sein scheinen (es fehlen zur abschließenden Beurteilung der Stadtbild- und Welterbeverträglichkeit entsprechende Visualisierungen des Projekts, insbesondere von sensiblen städtebaulichen Punkten aus), muss scharf kritisiert werden, dass dem jetzt laufenden Umwidmungsverfahren ein „Wettbewerb zur Erlangung von Planungskonzepten für die Adaptierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes zu Museumszwecken für das Haus der Geschichte Österreich im Museumsquartier“ vorgeschaltet und sogar „die Planung einer neuen Probebühne für den ‚Dschungel Wien‘ durchgeführt“ wurde (Zitat aus dem Kapitel „Maßgebliche Entwicklungen und Planungen“ im Erläuterungsbericht auf S. 7). Gemäß Informationen des Museumsquartiers erfolgte die Auslobung dieses „Architekturwettbewerbs“, wie es auf dessen Website heißt, im März 2024 und die Bekanntgabe des Siegerprojekts im September 2024 (Quelle: „Haus der Geschichte Österreich im MuseumsQuartier wird ein nachhaltiger Holzbau“; https://www.mqw.at/institutionen/haus-der-geschichte-oesterreich, abgerufen am 13.3.2025). Jetzt heißt es süffisant: „Für die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses ist eine Adaptierung der Bebauungsbestimmungen erforderlich.“ (Erläuterungsbericht S. 7).
Warum jetzt im Rahmen der öffentlichen Auflage die Stadt Wien ernsthaft noch die Meinung der Wiener Bürger:innen und NGOs einholen will, wo doch längst alles lange vor dem Beschluss des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans politisch akkordiert und de facto beschlossen wurde, muss offen bleiben. Die Abgabe einer Stellungnahme in diesem Bereich wird damit wohl zu einem reinen Formalakt ohne Wirkungsmöglichkeit degradiert. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz möchte hier ausdrücklich diese seit längerem eingerissene Unsitte der Stadt Wien aufzeigen, die Bürger:innen erst dann formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden, wenn unter Umgehung jeglicher Partizipationsmöglichkeit alles längst politisch ausgehandelt wurde. In diesem Sinne gehört auch der „Masterplan für eine partizipative Stadtentwicklung (2017)“ überarbeitet, auf den im Managementplan „UNESCO-Welterbe Historisches Zentrum von Wien“ (2021) verwiesen wird.
In der Stellungnahme des Fachbeirats für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe“ (19.12.2024) heißt es: „Die Mitglieder des Fachbeirates nehmen diesen Antragsentwurf zur Kenntnis. Die Grundlagen dieses Widmungsentwurfs sind durch ein qualitätssicherndes Verfahren
(Wettbewerb) sowie durch ein Gutachten HIA von Prof Abrihan bestätigt.“ Damit sich auch die breite Öffentlichkeit und fachspezifische NGOs selbst von der Stadtbild- und Welterbverträglichkeit überzeugen können, wäre die Veröffentlichung dieses „Heritage Impact Assessment“ (HIA) Gutachtens von Architekt Prof. Dr. Cristian Abrihan (Büro für Baukulturerbe) das Mindeste. Ohne dessen Veröffentlichung kann zwar der Fachbeirat in seiner Stellungnahme zum Schluss kommen, „dass der herausragende universelle Wert (Outstanding Universal Value OUV) der UNESCO Welterbestätte ‚historisches Zentrum Wien‘, der durch die Attribute (u.a. Dachlandschaften, Stadtveduten und Ansichten) definiert ist, nicht negativ beeinträchtigt“ werde. Es gibt aber keine Möglichkeit für die Öffentlichkeit, diese Aussage auf Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit zu prüfen.
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7671G, 2. März 2020
Für das Gebiet zwischen Lorenz-Kellner-Gasse, Am langen Felde im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Kagran
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Die Stellungnahme im Detail:
Das Schulgebäude in der Lorenz Kellner-Gasse 15 (Ecke Am langen Felde 3) steht unter Denkmalschutz (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz). Unerklärlich, wieso dieser seitens des Bundesdenkmalamtes als kulturell erhaltenswert beurteiltes Gebäude im aktuellen Planentwurf nicht für eine Schutzzone vorgesehen ist. Hier wird nachdrücklich eine Schutzzonenwidmung empfohlen. Weiters mögen die Baufluchtlinien dem Bestand exakt angepasst werden, insbesondere an den Nord-, Ost- und Südfassaden.
Scharf kritisiert werden muss, dass im Erläuterungsbericht – anders als sonst üblich – weder das Baualter des im Plangebiet befindlichen Gebäudes angegeben wird, noch aus welcher Epoche es stammt. Es wird lapidar nur vom „Bestandsgebäude der Lorenz-Kellner-Schule ‚Zentrum für den Fachbereich Inklusion Diversität und Sonderpädagogik (FIDS)‘“ gesprochen (Seite 2). Wir empfehlen daher die Festlegung von Schutzzonen unter verstärkter Kooperation mit Fachbehörden, wie zum Beispiel dem Bundesdenkmalamt, und NGOs sowie unter Berücksichtigung entsprechender Fachliteratur, Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert (Autor Friedrich Achleitner) usw. durchzuführen.
Beschreibung im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 672): „Sonderschule der Stadt Wien, erb. 1908, 3geschossiger blockhafter Bau in Formen eines barockisierenden Heimatstils; Eckrisalite mit Neoempire-Dekor und Mansarddächern.“ Entwurf: Adolf Stöckl (Stadtbauamt), Ausführung: Georg Köhler. (Quelle: Achleitner-Buch, dort auf Seite 277 ausführliche Beschreibung des Baus).
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
—
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049 832 110)
Literatur:
– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 277
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 672
Noch bevor die Bagger auffuhren, wurde der Luckenbauerhof aus dem 16. Jahrhundert im November 2012 unter Denkmalschutz gestellt, nicht aber das angrenzende Wirtschaftsgebäude, das wurde abgetragen und von dem neuen Eigentümer, der Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Ennstal verbaut. Seit Jahren steht nun inmitten der neuen Wohnbebauung der 500 Jahre alte Luckenbauerhof in der Gemeinde Gratwein-Straßengel leer (Adresse: Am Kirchberg 1D). Der Luckenbauerhof, ein “im Barock erweitertes renaissancezeitliches Mittelflurhaus” (Zitat aus dem Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes) liegt am Fuße der bekannten Wallfahrtskirche Maria Straßengel nördlich von Graz. Er war ein Wirtschaftshof des Stift Rein und wurde erstmals 1535 urkundlicherwähnt, wie der Stiftsarchivar Norbert Müller herausfand. Jetzt befürchten Historiker und Ortsbewohner den weiteren Verfall. “Außen zeigt sich der Luckenbauerhof aber in einem erbärmlichen Zustand: der Verputz ist teilweise abgeschlagen, Fensterbalken hängen schief am Rahmen, am Dachfirst fehlt so mancher Ziegel, Eisen rostet vor sich hin,” berichtet die Bezirkszeitung bereits im Juni 2019. Der Gemeinderat Gerald Schmidt (ÖVP) schlägt jetzt vor, dass die Gemeinde den Luckenbauerhof zurückkauft, doch für Bürgermeister Harald Mulle (SPÖ) ist ein solcher Rückkauf nicht leistbar. Der Leiter des Bundesdenkmalamtes in der Steiermark, Christian Brugger, möchte jetzt ein Gespräch mit dem Eigentümer führen, doch eine rechtliche Handhabe gegen das “Verfallen lassen” gibt es im Denkmalschutzgesetz nicht. Der Geschäftsführer des Eigentümers betont, dass versucht wird das Gebäude zu erhalten. Eine wissenschaftliche Analyse des Bauernhofes durch die Kunsthistorikerin MMag. Elisabeth Brennerbewirkte u. a. 2012 die Rettung und Unterschutzstellung dieses Gebäudes aus dem 16. Jahrhundert. Auch der Restaurator Peter Meder (vom Prälatenhaus in Maria Straßengel) und der Kunsthistoriker und ehemalige Prof. am Institut für Kunstgeschichte an der Uni Graz, Horst Schweigert hatten sich damals gemeinsam mit dem bekannten Tänzer und Kunsthistoriker Willi Gabalier für die Erhaltung eingesetzt. (vgl.: “Gerettet: Kunsthistorikerin bewirkt Denkmalschutz-Status für alten Bauernhof” (14.9.2012; News Uni Graz; MIT BAUBESCHREIBUNG): https://news.uni-graz.at/en/detail/article/gerettet). AKTUELLEN KLEINE ZEITUNG BERICHT WEITERLESEN:https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/grazumgebung/5823113/GratweinStrassengel_Der-lange-Kampf-um-ein-kulturelles-Erbe oder hier auf Pressreader.com: https://www.pressreader.com/austria/kleine-zeitung-steiermark/20200606/282024739489868 +++ Ältere Medienberichte: “Neues Leben für den Luckenbauerhof gesucht” (12.6.2019; Mein Bezirk; MIT VIELEN FOTOS): https://www.meinbezirk.at/graz-umgebung/c-lokales/neues-leben-fuer-den-luckenbauerhof-gesucht_a3432000; Hop oder Drop für Luckenbauerhof (3.9.2012; Bezirksrevue), siehe Seite 4: http://bezirksrevue.at/wp-content/uploads/2017/02/1209_web.pdf bzw. https://issuu.com/woka/docs/1209_web.
Appendix Initiative Denkmalschutz:
Wir hoffen, dass der Luckenbauerhofnicht das gleiche Schicksal ereilt wie die REITHUBE in der Gemeinde MAUTERN IN DER STEIERMARK ereilt (Hauptstraße 49; Bezirk Leoben). Das denkmalgeschützte Gebäude wurde 2017 abgerissen. Siehe:
Die Stiftung Mozarteum strebt einen Foyer-Neubau beim denkmalgeschützten Mozarteum Gebäude in der Schwarzstraße 26-28 in der Stadt Salzburg an. Dafür müsste jedoch der historische Verbindungstrakt abgerissen werden. Eine Bürgerinitiative rund um Hannes Schneilinger möchte dies verhindern und sieht sich bestätigt durch ein kritisches Gutachten von Friedrich Idam, Monitoring Beauftragter des Weltkulturerbes für Salzburg (ICOMOS Austria – Internationaler Rat für Denkmalpflege). Der UNESCO-Welterbe Beauftragte Idam hatte zuvor kritisiert, dass Eva Hody, Leiterin des Bundesdenkmalamtes Salzburg, den modernen Neubau zwischen den beiden historischen Gebäuden nicht verhindert. KRONE ARTIKEL WEITERLESEN:https://www.krone.at/2197150; “Baustart im September: Stiftung Mozarteum drängt auf neues Foyer” (1.7.2020, Krone): https://www.krone.at/2182642
Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs Mozarteum Salzburg (Blick von der Gartenseite), Pressefoto (c) Herman Seidl
Der eklatante Sündenfall – Actio und Reactio
Eva Hody, Leiterin im Bundesdenkmalamt Salzburg: “Das verbindende Arkadenbauwerk als auch der gartenseitige Zwischenbau mit Pausenfoyer und originaler Möblierung aus der Bauzeit des Mozarteums sind zwar Teil des Denkmals, jedoch ist ihre räumliche Funktionalität und architektonische Qualität im Kontext der beiden großen Baukörper gering, so dass diese untergeordneten Bauvolumen keine wesentlichen denkmalbegründenden Eigenschaften haben. (…) stehen daher das Arkadenbauwerk als auch der Zwischenbau mit Pausenfoyer zur Disposition.”Diese Stellungnahme – vor Abhaltung des Architekturwettbewerbes auf BDA-Briefpapier verschriftlicht – sollte ein gravierendes Nachspiel haben. Die zuständige Abteilung II/4 im Bundeskanzleramt, zuständig für Denkmalschutz, quittierte dies harsch. Wörtlich heißt es: “DI Eva Hody, Leiterin der Abteilung für Salzburg, beschreitet eine denkmalschutzrechtlich nicht gedeckte Vorgangsweise (…) und erteilt mit dem amtlichen Schreiben des Bundesdenkmalamtes einen nicht statthaften ‘Freibrief’ und Anreiz zu einer wesentlichen Zerstörung und Teilabbruch eines denkmalgeschützten Bauwerks inmitten der UNESCO Welterbestadt Salzburg. Dass wichtige Teilbereiche, wie der Mitteltrakt des Mozarteums als keinesfalls untergeordneter Bauteil und sehr wohl architektonisch diffizil ausgebildet zu bezeichnen ist, vor dem Architekturwettbewerb mit einer Stellungnahme des BDA gleichsam aus dem Denkmalschutz entlassen werde, ist eine weittragende, um nicht zu sagen eigenmächtige und nicht gesetzeskonforme Vorgangsweise, die eine Untergrabung des Denkmalschutzgesetzes darstellt. Dies wird als eine Kompetenzvermischung erachtet, die in dieser Vorgangsweise als Gesetzesbruch zu bezeichnen ist.”
Zitiert aus: Hannes P. Schneilinger, “Dem Salzburger Gesamtkunstwerk ‘Mozarteum’ droht Gefahr”, in der Zeitschrift: Denkma[i]l, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, Nr. 25, September 2019, Seite 24-27, siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/zeitschrift
Der “gartenseitige Zwischenbau mit Pausenfoyer”, der abgerissen werden soll, Foto: Dez. 2018, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Das “verbindende Arkadenbauwerk”, das abgerissen werden soll, Foto: Dez. 2018, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Hannes P. Schneilinger, “Dem Salzburger Gesamtkunstwerk ‘Mozarteum’ droht Gefahr”, in der Zeitschrift: Denkma[i]l, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, Nr. 25, September 2019, Seite 24-27, siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/zeitschrift
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/07/Stiftung-Mozarteum_Eweth_CC_BY-SA_3-0_Wikipedia_a.jpg543800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-07-24 00:13:552020-07-24 00:32:47Mozarteum Salzburg: Bürgerinitiative gegen Foyer-Neubau