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Sanatorium Purkersdorf Parkverbauung: 2. Stellungnahme zur geplanten Umwidmung

Initiative Denkmalschutz

Stellungnahme zur 21. Änderung des Flächenwidmungsplanes und 28. Änderung des Bebauungsplanes in 3002 Purkersdorf bei Wien (NÖ)

Zl.: B-031/2-wo-4747/2-2025 und Zl.: B-031/2-wo-4748/2-2025

betreffend insbesondere Wiener Straße 68 (Teil des ehemaligen Sanatoriumparks) Grundstücksnummer (Gst.-Nr.) 170/14

im Zusammenhang mit dem denkmalgeschütztem Sanatorium Purkersdorf („Seniorenresidenz Hoffmannpark“) auf dem Nachbargrundstück Wiener Straße 64-66 (GST-NR. 170/3; EZ 2489) sowie der historischen Gartenanlage auf beiden Grundstücken.

S t e l l u n g n a h m e:

Die laut Planentwurf zur Verbauung vorgesehene Grünfläche mit der Gst.-Nr. 170/14 grenzt unmittelbar an das weltberühmte Gebäude des ehemaligen Sanatoriums Purkersdorf (ehem. „Sanatorium Westend“) an, das als ein „Gesamtkunstwerk“ gilt und „zu einem Inkunabel der Architektur des 20. Jahrhunderts“ wurde (Zitat aus dem Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes aus 1992, S. 5). Diese Grünfläche bildet nicht nur einen essenziellen Teil des (ehemaligen) Sanatoriumsparks, sondern gilt auch als eine wichtige Freifläche für die Sichtbarkeit und Wirkung einer der Ikonen der österreichischen Architektur der Moderne, insbesondere die Blickbeziehung von der Wiener Straße her betreffend.

Das Sanatorium-Hauptgebäude (Hoffmann-Pavillon) gilt als Hauptwerk der kubisch-geometrischen Phase des Wiener Jugendstils. Es wurde 1904-06 vom berühmten Architekten Josef Hoffmann erbaut und bildet mit dem Park eine kulturgeschichtliche Anlage und Einheit. Nicht umsonst fand der „Sanatoriumspark“ Aufnahme im Standardwerk „Historische Gärten Österreichs – Garten und Parkanlagen von der Renaissance bis 1930“ von Eva Berger (Band 1: Niederösterreich, Burgenland, Wien-Köln-Weimar 2002, Seite 472 f.). Noch viel mehr betont der Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes (BDA) die Bedeutung und Wichtigkeit der dem Sanatorium zugehörigen Parkanlage: „Die den Objekten zugehörige und den Charakter der Anlage unterstützende Ausformung des Gartenbereiches mit seinen Wegen, Beeten und Bepflanzungen, stellt einen integrierenden Teil des Denkmals im Hinblick auf das intendierte Gesamtkunstwerk dar. (Zitat aus dem BDA-Unterschutzstellungsbescheid von 1992, S. 5). Das Denkmalamt konnte die Freifläche / Parkanlage jedoch nicht als „historische Gartenanlage“ unter Schutz stellen (obwohl im Unterschutzstellungsbescheid auf Seite 5 klar intendiert), da das österreichische Denkmalschutzgesetz hier – einzigartig in Europa – eine große verfassungsrechtliche Lücke aufweist.

Umso mehr liegt daher die kulturelle Verantwortung, dieses Kulturjuwel von der Verbauung freizuhalten, bei der Gemeinde Purkersdorf und dem Land Niederösterreich. Gemäß § 14 Abs. 2 (14) NÖ Raumordnungsgesetz sind u. a. folgende Planungsrichtlinien bei der Ausarbeitung von Flächenwidmungsplänen einzuhalten (Zitat): “Bei der Festlegung von Widmungsarten sind die Auswirkungen auf strukturelle und kulturelle Gegebenheiten, das Orts- und Landschaftsbild (…) abzuschätzen, in die Entscheidung einzubeziehen und im Falle von maßgeblichen Auswirkungen ausgleichende Maßnahmen zu prüfen. Der prägende Charakter von historisch oder künstlerisch wertvollen Bereichen darf nicht beeinträchtigt werden.

Als „generelles Leitziel“ wird gemäß § 1 Abs. 2 (1) lit. f. NÖ Raumordnungsgesetz 2014 auch die „Erhaltung (…) des Orts- und Landschaftsbildes“ dargestellt. Dies wird hier – ob der einzigartigen Bedeutung des Hoffmann-Baues – in keiner Weise entsprochen, ganz im Gegenteil. Daher fordert die Initiative Denkmalschutz insbesondere für die Grundstücksnummer 170/14 (Wiener Straße 68) die Rückwidmung in Grünland.

Auch in der Verordnung zur Bausperre (Gemeinderatsprotokoll vom 29. April 2025, Seite 51 f.; vgl. auch Gemeinderatsprotokoll vom 21. September 2023, Seite 39) wird diese Rückwidmung in Ihren Überlegungen ausdrücklich miteinbezogen, darin heißt es gemäß § 4 Zweck der Bausperre:

Zweck der Bausperre ist es, dem Gemeinderat Gelegenheit für eine Abwägung über die langfristige Nutzung der betroffenen Bereiche des Gst.-Nr. 170/3 und Gst.-Nr. 170/14 zu geben und mögliche Festlegungen des Flächenwidmungsplans zu prüfen. Die Option einer möglichen Abänderung des Flächenwidmungsplans mit der Festlegung Grünland Parkanlagen (Gp) auf Grundlage von § 20 Abs. 2 Z 12 NÖ ROG 2014 LGBl. Nr. 10/2024 wird ausdrücklich in die Erwägungen des Gemeinderates miteinbezogen.

In der Aufgabenstellung der “ExpertInnengruppe” wird diese wichtige Option mit einer möglichen Festlegung “Grünland Parkanlagen” jedoch quasi ausgeschlossen (Die Expertinnen und Experten sind: Prof. DI Maria Auböck, Univ. Prof. DI Dr. Caroline Jäger-Klein, Arch. DI Franz Denk). Darin heißt es (vgl. Gemeinderatsprotokoll vom 26. November 2024, Seite 70 ff.) unter Aufgabenstellung. “Das vorliegende Anbot der “ExpertInnengruppe” dient dazu, die Rahmenbedingungen für weitere Bauprojekte[!] in und um das heute “Hoffmannpark” genannte Areal durch Abänderungen des Bebauungsplanes zu fixieren, dass sie dem Denkmal “Sanatorium Purkersdorf” in Zukunft als Ensemble-Einheit gerecht werden. Unter dem Kapitel “Erarbeitung eines Lösungsvorschlages, Themen” heißt es: “Die zu behandelnden Themen beinhalten: (…) b) Erarbeitung von Vorgaben für die Anordnung der Bauvolumen[!] und Höhenstaffelungen.”

Im Erläuterungsbericht zur Änderung des Bebauungsplanes heißt es auf Seite 5: “Die Grundstücks­eigentümerin plant nun die Errichtung eines Pflegeheims mit maximal 72 Betten und damit eine widmungskonforme Nutzung des Grundstücks Nr. 170/14. Die Verteilung der hierfür erforderlichen Grundrissflächen leitet sich aus den Ergebnissen des Arbeitsgruppenprozesses ab: Eine zwischen dem von der Grundstückseigentümerin beauftragten Architekturbüro und den von der Stadtgemeinde Purkersdorf beauftragten Expert:innen abgestimmte Bebauungsstudie bildet die Grundlage für die ggs. Änderung des Bebauungsplans (und Flächenwidmungsplans).”

Auch aus diesem Erläuterungsbericht kann also abgeleitet werden, dass die einzige Aufgabe der “ExpertInnengruppe” darin bestand, die “Verteilung der Grundrissflächen” für die Errichtung des Pflegeheimes mit 72 Betten möglichst “denkmalverträglich”(?) festzulegen. Es ist aber wohl davon auszugehen, dass die “ExpertInnen” eine Rückwidmung in Grünland klar bevorzugt hätten, insbesondere wenn man die Stellungnahme von Maria Auböck als Präsidentin der Zentralvereinigung der ArchitektInnen Österreichs im Rahmen der öffentlichen Auflage von 2022/23 nachliest. Darin heißt es: “Die Unterfertigenden, die Zentralvereinigung der ArchitektInnen Wien, Niederösterreich, Burgenland sowie die AKTIONSGRUPPE „BAUTEN IN NOT“, sprechen sich daher mit Nachdruck gegen die geplante Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes aus. Gleichzeitig regen wir entschieden eine Rückwidmung an, welche sicherstellt, dass die Grünfläche mit der GST-NR 170/14 (EZ 2605) weiterhin unverbaut bleibt und das einzigartige Baudenkmal, das ehemalige Sanatorium Purkersdorf, in den ehemaligen „Sanatoriumspark“ eingebettet bleibt.” (u.a. hier nachlesbar: https://www.pro-purkersdorf.at/zentralvereinigungderarchitektinnen). Auch haben die beiden Expertinnen Caroline Jäger-Klein und Maria Auböck in einer öffentlichen Podiumsdiskussion die einzigartige Bedeutung dieses Denkmals betont (“Hoffmann-Park in Gefahr, Montag, 24. April 2023, Stadtsaal Purkersdorf, Veranstalter: Die Grünen Purkersdorf, vgl. https://gruene-purkersdorf.at/nachschau-denk-mal-purkersdorf/). Ein Mitschnitt dieser zweistündigen Veranstaltung, auch unter Teilnahme der Initiative Denkmalschutz, ist hier nachsehbar: https://www.youtube.com/watch?v=_VuISewcyY4 (“Mitschnitt Denk-mal Purkerdorf: Hoffmann-Park in Gefahr am 24.04.2023 im Stadtsaal Purkersdorf”).

Begründet wird die geplante Verbauung auf Grundstücknummer 170/14 (Wiener Straße 68) im Erläuterungsbericht Bebauungsplan auf Seite 11: “Insgesamt ist festzuhalten, dass die ggs. Änderung das Ergebnis einer Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen abbildet. Einerseits wird das private Interesse, das Grundstück durch ein wirtschaftlich tragfähiges und dem Stand der Technik entsprechendes Pflegeheim mit bis zu 72 Betten nutzen zu können, berücksichtigt. Andererseits sollen die hierfür erforderlichen Grundrissflächen in der Art angeordnet werden, dass sich diese möglichst harmonisch in das Gesamtareal einfügen und dem Sanatorium Purkersdorf unterordnen, wobei vor allem ein größtmöglicher Erhalt der Sichtbeziehungen angestrebt wird. Dabei sei bemerkt, dass auch für die Nutzung des Grundstücks als Pflegeheim ein öffentliches Interesse besteht, das nicht zuletzt in der entsprechenden Flächenwidmung (BS-Pflegeheim Seniorenbetreuung) dokumentiert ist.”

Es ist das übliche, allzu oft schlechte Spiel der Politik. Nutzungen für den „guten Zweck“ werden für geplante Verbauungen in sensible Natur- und Kulturräume als Argument vorgeschoben, im Wissen, dass man deren Verbauung anders schwerlich begründen kann. Unser Verein möchte daher ganz klar hinterfragen, ob die Gemeinde Purkersdorf wirklich nur im Bereich des Sanatoriums die dafür nötige Bebauungsfläche (oder Gebäude) finden kann, um hier die oben erwähnte soziale Infrastruktur für die Gemeinde herstellen zu können. Unser Verein möchte das ganz stark in Zweifel ziehen (Vgl. dazu, Robert Schediwy, Von guten Zwecken und Verwertungsinteressen, in: Zeitschrift „Denkma[i]l Nr. 3 / Okt. 2009, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, S. 15 f.: https://www.initiative-denkmalschutz.at/denkmail/Denkmail_Nr_03_web.pdf).

Auch wenn marginale Änderungen im Vergleich zur öffentlichen Auflage (19. Änderung des Flächenwidmungsplanes und 26. Änderung des Bebauungsplanes, 12.12.2022 bis 23.01.2023), die damals zu so viel fachlichen Aufruhr geführt haben, erkennbar sind, spricht sich der Verein Initiative Denkmalschutz ganz klar gegen diese Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes aus. Ganz im Gegenteil, es wird nachdrücklich angeregt, diesen Bereich, der auch aktuell schon für eine Verbauung zugelassen ist, wieder rückzuwidmen, damit dieser weiterhin unverbaut bleiben und damit der überragenden kulturgeschichtlichen Bedeutung des ehemaligen Sanatoriums, ein Denkmal von internationaler Bedeutung(!), gerecht werden kann.

Nachdrücklich begrüßt wird die Vorgabe der “Expert:innengruppe” betreffend bestehender historischer Einfriedung (vgl. Erläuterungsbericht Bebauungsplan Seite 10): “Die heute vorhandene Einfriedung – ein Eisenrahmen, der mit einem Drahtgeflecht ausgefüllt ist – stammt noch aus der Errichtungszeit des ehemaligen Sanatoriums Purkersdorf von Josef Hoffmann und erstreckt sich an der Straßenfluchtlinie der Gst.-Nr. 170/10, 170/3 und 170/14. Damit ist die bestehende Einfriedung charakteristischer Bestandteil des historischen Ensembles und gem. dem Expert:innengutachten als solcher zu erhalten.” Daher wird die Sonderbestimmung für Teilbereiche unter Punkt 2.4. grundsätzlich sehr positiv beurteilt. Darin heißt es im Erläuterungsbericht Bebauungsplan (Seite 10): “Im Bereich der Gst.-Nr. 170/10, 170/3 und 170/14 ist die bestehende Einfriedung gegen die Straßenfluchtlinie – ein aus der Errichtungszeit des ehemaligen Sanatoriums Purkersdorf stammender Eisenrahmen, der mit einem Drahtgeflecht ausgefüllt ist – zu erhalten. Ist der Erhaltung der ursprünglichen Einfriedung – etwa aufgrund eines unverhältnismäßig hohen technischen oder wirtschaftlichen Aufwandes – die (stellenweise) Neuerrichtung einer solchen Einfriedung vorzuziehen, so hat sich diese Einfriedung hinsichtlich der Gestaltung – unter Einhaltung sämtlicher gültiger Normen – an der ursprünglichen Einfriedung zu orientieren. Mauerwerke oder anderweitig blickdichte Einfriedungen sind ausdrücklich nicht gestattet.” Es ist sehr zu hoffen, dass nicht unter dem Aspekt der “unverhältnismäßig hohen technischen oder wirtschaftlichen Aufwandes” diese historische Einfriedung zum Opfer fallen wird. Es wird daher nachdrücklich angeregt, diese Einschränkung präziser im Sinne der Erhaltung zu formulieren (z.B. Definition “unverhältnismäßig”).

Abschließend muss scharf kritisiert werden, dass diese öffentliche Auflage in einer Zeit stattfindet, in der erwartungsgemäß die interessierte Öffentlichkeit durch die Vorweihnachts- und Weihnachtszeit stark abgelenkt ist. Eine so heikle und wichtige Materie gerade in dieser Zeit öffentlich aufzulegen, zeugt nicht von der Sensibilität der Stadtgemeinde Purkersdorf. Ganz im Gegenteil, man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese öffentliche Auflage ganz gezielt auf diesen Zeitraum gelegt wurde, um die erwartbare Aufregung (wie vor knapp drei Jahren) und die Anzahl der abgegebenen Stellungnahmen gezielt zu miniminieren.

Markus Landerer und DI Dr. Alexander Schmiderer
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
www.initiative-denkmalschutz.at
Mobil: 0699 / 1024 4216
ZVR-Nr.: 049 832 110

PS: Die öffentliche Auflage zur Änderung dieses Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes war vom 17.11.2025 bis 29.12.2025 (= Ende Stellungnahmefrist)

Prof. Arch. Dipl. Ing. Maria Auböck ist aktuell Präsidentin des Zentralvereinigung der Architekt:innen Österreichs – Landesverbandes für Wien, Niederösterreich und Burgenland sowie kooptiertes Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege

Ao.Univ.Prof.in Dipl.-Ing.in Dr.in techn. Caroline Jäger-Klein ist aktuell Präsidentin ICOMOS Austria (Internationaler Rat für Denkmalpflege) sowie  Univ. Prof. auf der Technischen Universität Wien

Architekt Dipl.-Ing. Franz Denk ist Vorstandsmitglied ORTE Architekturnetzwerk Niederösterreich

 

St. Pölten (NÖ): Leiner Stammhaus: Planungsstart am Rathausplatz

Planungsstart für neues Stadtquartier der Signa-Gruppe im Zentrum von St. Pölten: Am Rathausplatz stehen drei Häuser, die zusammen das Leiner-Stammkaufhaus bilden. Davon steht das kleinere Barockhaus per Bescheid unter Denkmalschutz (Rathausplatz 7). Jetzt soll groß umgebaut werden. ORF-FERNSEHBERICHT: https://tvthek.orf.at/profile/Niederoesterreich-heute/70017/Niederoesterreich-heute/14048379/Leiner-Umbau-trotz-Krise/14680573; ORF-Bericht lesen: https://noe.orf.at/stories/3044081 +++ ACHTUNG: Aktuelle Medienberichte vermitteln den Eindruck, als ob nur die Fassade des Hauses unter Denkmalschutz stünde. Dies ist falsch(!), das gesamte Gebäude steht unter Denkmalschutz (unsere Initiative Denkmalschutz hat den originalen Denkmalschutz-Bescheid aus dem Jahr 1963 ausgehoben). +++ Das Leiner-Areal zwischen dem Rathausplatz und der Julius-Raab-Promenade soll jetzt großflächig abgerissen werden. Spannend bleibt, wieviel vom denkmalgeschützten Gebäude erhalten bleiben wird, u.a. besitzt das Haus noch ein „weitgehend original erhaltenes Grabendach“ (Zitat ÖKT). +++ Weitere Medienberichte: NÖN (14.4.): https://www.noen.at/st-poelten/zentrum-von-st-poelten-leiner-stadtquartier-planungsstart-fuer-city-projekt-st-poelten-signa-leiner-tiefgarage-konferenzzentrum-bauprojekt-201101204; Kurier (14.4.): https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/st-poelten-hotel-am-leiner-areal-wird-trotz-corona-krise-gebaut/400811876; MeinBezirk.at (14.4.): https://www.meinbezirk.at/st-poelten/c-wirtschaft/startschuss-fuer-neues-leiner-stadtquartier-samt-hotel_a4031547 +++ Beschreibung Haus Rathausplatz 7 ( = Roßmarkt 14): “Das Haus geht im Kern auf einen Umbau eines bestehenden Gebäudes im frühen 17. Jahrhundert zurück, das in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts barockisiert wurde. Seit spätestens 1838 befand sich ein Bettfedernhändler im Gebäude. 1910 erwarb Rudolf Leiner Senior das Gebäude, es ist somit das Stammhaus der Leinerkette. Die letzten Jahre seines Lebens diente es Rudolf Leiner als Wohngebäude.” (Quelle: Denkmalliste Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_St._P%C3%B6lten_(Stadtteil)). +++ In der Österreichischen Kunsttopographie (ÖKT) über St. Pölten (Hrsg. Bundesdenkmalamt; 1999) ist das Gebäude auf Seite 206 f. ausführlich beschrieben (vgl. https://bda.gv.at/publikationen/details/oesterreichische-kunsttopographie-band-liv-st-poelten/). +++ In der originaler SIGNA-Presseaussendung (30.1.2020) heißt es: “die denkmalgeschützten Bauteile entlang des Rathausplatzes bleiben erhalten” (siehe: https://www.signa.at/de/news/st-poelten-neues-stadtquartier-mit-leiner-stammhaus-geplant). Originale Meldung der Stadt St. Pölten (30.1.2020): “Leiner: Hotel kommt, Möbelhaus bleibt”: https://www.st-poelten.at/news/14195-leiner-hotel-kommt-moebelhaus-bleibt +++ Das Leiner-Areal (zwischen Rathausplatz und Roßmarkt) auf Google Maps: https://www.google.at/maps/place/Rathauspl.+1,+3100+St.+P%C3%B6lten/@48.2051912,15.6216098,190m/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x477278a58d35d95d:0xf9f4e79b0d5c9df0!8m2!3d48.2043478!4d15.6230067). +++ Ältere Medienberichte: ORF: “St. Pölten: Leiner-Filiale wird Stadtquartier” (30.1.2020): https://noe.orf.at/stories/3032527; Der Standard: https://www.derstandard.at/story/2000113971020/st-poelten-signa-plant-stadtquartier-beim-leiner-stammhaus; NÖN: https://www.noen.at/st-poelten/plaene-fuer-leiner-gebaeude-neue-wohnungen-und-hotel-am-st-poeltner-rathausplatz-st-poelten-rene-benko-signa-leiner-rathausplatz-st-poelten-christoph-schwarz-hotelbau-wohnungsbau-188456781; Bezirksblätter: https://www.meinbezirk.at/st-poelten/c-wirtschaft/leiner-stammhaus-wird-verkleinert-neues-lifestyle-hotel-mit-konferenzzentrum-geplant_a3898755.

Schwaz (Tirol): Abrissgefahr für denkmalgeschützte Innbrücke

Die Innbrücke in der Stadt Schwaz wurde 1927/28 nach einem Entwurf von Clemens Holzmeister erbaut. In den nächsten drei Jahren könnten sich entscheiden, ob die 92 Jahre alte, denkmalgeschützte Steinbrücke abgerissen wird (Die Brücke steht per Verordnung unter Denkmalschutz; gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz = verfahrensmäßige Prüfung noch ausständig, Erhaltungs- bzw. Denkmalschutzwürdikgeit mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten). Seitens der Wildbach- und Lawinenverbauung und des Wasserbauamtes will man eine neue Brücke, da die Steinbrücke bei Hochwasser die größte Verklausungsproblematik im Unterinntal darstellt, doch das Bundesdenkmalamt möchte die Brücke auf jeden Fall erhalten. Angezweifelt wird aktuell auch, ob die Brücke wirklich von Clemens Holzmeister entworfen wurde. TIROLER TAGESZEITUNG (TT) WEITERLESEN: https://www.tt.com/artikel/17085881/plaene-in-schwaz-silberstaedter-schlagen-bruecke-in-richtung-vomp +++ Innbrücke-Beschreibung (Achleitner): “Entwurf: Tiroler Landesbauamt, Architektonische Gestaltung: Clemens Holzmeister, Ausführung: Mayreder, Kraus & Co., 1927-29. Bemerkenswert bei der Schwazer Brücke ist, daß ihr technischer Entwurf nach dem architektonischen von Holzmeister verfaßt wurde. Das Tragwerk ist aus Plattenbalken-Gelenkträgern über zwei Flußpfeilern, volle Stahlbetonbrüstung. Lichte Weite 84 m (25,50 + 33,80 + 25,50).” Zitat aus: Friedrich Achleitner, “Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert” (Band I, Salzburg und Wien 1980, Seite 336) +++  Älterer Medienbericht: Geschütze Steinbrücke in Schwaz droht der Abbruch” (21.5.2019; TT): https://www.tt.com/artikel/15664278/geschuetzer-steinbruecke-in-schwaz-droht-der-abbruch +++ Weitere Medienberichte (darin Steinbrücke erwähnt): “Vom Verkehr bis zu Bauprojekten: Schwazer sprechen Probleme an” (19.11.2019, TT): https://www.tt.com/artikel/16238091/vom-verkehr-bis-zu-bauprojekten-schwazer-sprechen-probleme-an; Parkhaus beschäftigt Schwazer Stadtforum” (15.11.2018; TT): https://www.tt.com/artikel/15015773/parkhaus-beschaeftigt-schwazer-stadtforum +++ Hochwasserproblematik: “Erhöhte Hochwasserwarnung in Schwaz” (11.6.2019): https://www.meinbezirk.at/schwaz/c-lokales/erhoehte-hochwasserwarnung-in-schwaz_a3449319 +++ Die Steinbrücke in Schwaz auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Steinbr%C3%BCcke_(Schwaz) ; Steinbrücke / “Clemens Holzmeister-Brücke” auf der Website der Stadtgemeinde Schwaz: https://qr.schwaz.at/brueckenverzeichnis/steinbruecke und in der Denkmalliste Schwaz (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Schwaz +++ Beschreibung im Tiroler Kunstkataster: Die Straßenbrücke / Innbrücke: https://gis.tirol.gv.at/kunstkatasterpdf/pdf/16468.pdf sowie Figurenbildstock mit Statue hl. Johannes Nepomuk: https://gis.tirol.gv.at/kunstkatasterpdf/pdf/16542.pdf (Verbleib der im Dehio-Handbuch erwähnten spätbarocken “Johannes-Nepomuk-Statue auf der Innbrücke, um 1740″ unbekannt bzw. erschließt sich unserem Verein Initiative Denkmalschutz anhand der Literatur nicht;  vgl.: Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Tirols, Topographisches Denkmälerinventar, hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1980, Seite 715). +++ Der Architekt Clemens Holzmeister, Eintrag im Architektenlexikon: http://www.architektenlexikon.at/de/241.htm sowie auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Clemens_Holzmeister.

Mozarteum Salzburg: Trotz Denkmalschutz-Protest Umbaustart mit Teilabriss

Die Stiftung Mozarteum startet mit dem großen Umbau beim Mozarteum Salzburg Gebäude: Hauptstück ist der Neubau eines modernen Glasfoyers, das künftig die beiden Hauptgebäude miteinander verbinden soll. Entstanden ist das denkmalgeschützte Gebäudeensemble in der Schwarzstraße 26-28 aus der Verbindung der 1910-11 um- bzw. ausgebauten ehemaligen Villa Lasser mit dem 1912 bis 1914 realisierten Jugendstilneubau des Münchner Architekten Richard Berndl. Da dafür der denkmalgeschützte, historische Verbindungstrakt abgerissen werden muss, sorgte das Projekt im Vorfeld für zum Teil heftige Proteste. Auch das Bundesdenkmalamt kam scharf in Kritik. Diesen Montag, 21.9.2020, ist der erste Bagger aufgefahren. ORF-FERNSEHBERICHT (3 MIN; 23.9.2020): https://tvthek.orf.at/profile/Salzburg-heute/70019/Salzburg-heute/14065740/Neun-Millionen-fuer-Verbindungsbau/14766286; ORF-BERICHT LESEN: https://salzburg.orf.at/stories/3068231 +++ Weitere aktuelle Medienberichte (23.9.2020): “Altes Mozarteum erhält neues Gesicht” (Salzburger Nachrichten): https://www.sn.at/salzburg/politik/altes-mozarteum-erhaelt-neues-gesicht-93236239; “Nach einem Jahrhundert: Baustart für Umbau des Mozarteums” (Krone): https://www.krone.at/2236195; “Ein gläsernes ‘Nichts’ für Mozart” (DrehPunktKultur): http://www.drehpunktkultur.at/index.php/178-meldungen/14496-ein-glaesernes-nichts-fuer-mozart; “Stiftung Mozarteum Salzburg erhält ein ‘Facelifting'” (Oberösterreichisches Volksblatt): https://volksblatt.at/stiftung-mozarteum-salzburg-erhaelt-ein-facelifting

Älterer iD-Bericht mit vertiefenden Infos und Fotos:
24.7.2020: Mozarteum Salzburg: Bürgerinitiative gegen Foyer-Neubau
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/mozarteum-salzburg-buergerinitiative-gegen-foyer-neubau

Das Mozarteum Salzburg Gebäude auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Mozarteum_(Geb%C3%A4ude) sowie auf Salzburg Wiki: https://www.sn.at/wiki/Mozarteum_(Geb%C3%A4ude)

Literaturtipp:

Hannes P. Schneilinger, “Dem Salzburger Gesamtkunstwerk ‘Mozarteum’ droht Gefahr”, in der Zeitschrift: Denkma[i]l, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, Nr. 25, September 2019, Seite 24-27, siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/zeitschrift

Spätgotisches Widum in Gries (Tirol): Zugangssperre verhindert dringende Dachsanierung

Seit 2016 möchte der Eigentümer das denkmalgeschützte, jedoch zunehmend desolate Widum (= Pfarrhof) sanieren, doch die Gemeinde Gries am Brenner verbietet ihm den Zugang zu seinem Grundstück. So verfällt das spätgotische Gebäude, ehemals Teil der landesfürstlichen Zollstätte Lueg, immer mehr. Insbesondere das eindringende Wasser setzen dem Haus stark zu. Das Problem: Nach einem Steinschlag 2011 wurde das Gebiet, in dem auch das Widum liegt, zum Sperrgebiet erklärt. Der Eigentümer Juri Vonmetz zeigt sich dennoch verwundert, weil sehr viele Ausnahmen für die Betretung dieses Sperrgebietes erteilt wurden, er jedoch die so dringenden Sanierungsmaßnahmen für dieses alte Kulturgut nicht umsetzen darf. Ursprünglich wollte der Bürgermeister Karl Mühlsteiger (Offene Gemeindeliste) wegen ‘Einsturzgefahr’ gar den Abriss des Gebäudes, doch die Unterschutzstellung durch das Bundesdenkmalamt verhinderte dies. Die ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) könnte Teil einer Lösung sein, denn oberhalb des Widums überragt die Brennerautobahn den Berghang, und dieser könnte mit Sicherungsnetzen auch das darunterliegende Widum vor Steinschlag schützen. Die ASFINAG würde im Zuge der notwendigen Sanierung der Autobahnbrücke Lueg zudem auch einen Schutzdamm für den Talboden errichten, der unter anderem Kirche und Widum schützen würde. Die Gemeinde jedoch verweigert der ASFINAG die Grundinanspruchnahme. Jetzt ist das Bundesdenkmalamt aktiv geworden und hat im Dezember 2020 einen Brief an die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck gerichtet. Darin heißt es (u.a.): “Diese Haltung ist sachlich aus Sicht des Bundesdenkmalamtes nicht nachvollziehbar, da der Damm sowohl die Kirche, das Widum wie den Sportplatz schützen und dadurch einen Mehrwert für die Gemeinde erbringen würde. Damit ist eine Lösung vorläufig wieder in weite Ferne gerückt. (…) Das Bundesdenkmalamt bittet daher das Land Tirol um Unterstützung in dieser doch schon sehr lange andauernden Angelegenheit. (…) Die von der ASFINAG geplanten Schutzbauten sind eine Chance, die Denkmalanlage Lueg wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und das Ensemble als Ganzes zu erhalten. Nachdem sich die Angelegenheit nun erneut mit allen Konsequenzen für den Bestand in die Länge zieht, wäre es hilfreich Alternativen zu unterstützen.”

Widum Lueg in Gries am Brenner, Tirol

Das Widum in Lueg, Gries am Brenner, Foto: Jänner 2021, (c) privat

Das Bundesdenkmalamt möchte nun mittels Gutachten zumindest Möglichkeiten einer Notsicherung ausloten. Durch die Verweigerung einer Grundinanspruchnahme durch die ASFINAG steht jetzt für die Gemeinde eine Enteignung im Raum, bei der aber nur die unmittelbar für die ASFINAG nötigen Grundstücke in Besitz genommen werden dürfen, wodurch der Schutzdamm nicht mehr wie geplant umsetzbar ist. ORF-FERNSEHBERICHT ZUM NACHSEHEN (3 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Tirol-heute/70023/Tirol-heute/14087009/Sanierungsstreit-um-Widum-in-Gries/14891404 (29.3.2021, ORF ‘Tirol Heute’: “Sanierungsstreit um Widum in Gries”) +++ ORF-BERICHT LESEN: https://tirol.orf.at/stories/3096907 (29.3.2021, “Streit um Zugang zu Widum”).

APA-OTS Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz (6. Juni 2018)

Kuriosum zum Europäischen Kulturerbejahr 2018: Eigentümer will spätgotisches Haus retten, doch Tiroler Bürgermeister fordert Abriss! Initiative Denkmalschutz fordert Land Tirol und den Bund auf zu vermitteln, um dem Eigentümer bei seinem vorbildlichen Einsatz für unser österreichisches Kulturerbe zu unterstützen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180606_OTS0012

Widum – Baugeschichte / Beschreibung

– im Tiroler Kunstkataster: https://gis.tirol.gv.at/kunstkatasterpdf/pdf/43841.pdf
– in der Denkmalliste (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Gries_am_Brenner

Weitere Medienberichte

4. März 2021, Tirol lokal (Tiroler Tageszeitung)
Luegbrücke: Asfinag leitet Enteignungsverfahren ein. Die Gemeinde Gries sorgt mit ihrer beharrlichen Tunnel-Forderung für Kopfschütteln bei der Asfinag. Zusatz-Benefits für Gries sind vom Tisch. – Artikel nicht im Internet abrufbar

6. Februar 2021, Krone
Kuriose Corona-Blüten: Zuhören im Ort verboten, im Landtag erlaubt: https://www.krone.at/2335696

4. Februar 2021, Tiroler Tageszeitung
Zollstätte Lueg am Brenner Sperrgebiet, Denkmalamt interveniert (Bezahlschranke): https://www.tt.com/artikel/17808762/zollstaette-lueg-am-brenner-sperrgebiet-denkmalamt-interveniert

10. November 2019, Krone
Gries am Brenner: Kurioser Streit um Sanierung im Sperrgebiet: https://www.krone.at/2039032

1. August 2019, Tiroler Tageszeitung
Zollstätte Lueg: Kulturgut am Brenner in Gefahr. Seit Mai hat Tirol mit der Zollstätte Lueg ein neues Denkmal. Dagegen stellt sich ausgerechnet die Gemeinde – und blockiert die Erhaltung: https://www.tt.com/artikel/15907435/zollstaette-lueg-kulturgut-am-brenner-in-gefahr

23. Mai 2019, Tiroler Tageszeitung
Widum der Zollstätte Lueg offiziell zu Denkmal erklärt: https://www.tt.com/artikel/15673144/widum-der-zollstaette-lueg-offiziell-zu-denkmal-erklaert

6. April 2019, Tiroler Tageszeitung
Streit um Betretungsverbot in Lueg geht weiter. Die Gemeinde Gries hat eine Verordnung wegen Steinschlaggefahr neu erlassen – der Besitzer des Widums darf weiter nicht zu seinem Objekt: https://www.tt.com/artikel/15510174/streit-um-betretungsverbot-in-lueg-geht-weiter

7. Februar 2019, Tiroler Tageszeitung
Schneelast setzt zu: Denkmal in Gries am Brenner droht der Einsturz: https://www.tt.com/artikel/15301265/schneelast-setzt-zu-denkmal-in-gries-am-brenner-droht-der-einsturz

25. September 2018, Tiroler Tageszeitung
Gries mit Denkmal-Veto abgeblitzt. Ermittlungen gegen Dorfchef eingestellt, Fortsetzung beantragt. Gries geht gegen Widum Lueg als Denkmal jetzt ans Höchstgericht: https://www.tt.com/artikel/14840466/gries-mit-denkmal-veto-abgeblitzt

15. September 2018, Tiroler Tageszeitung
Widum in Gries: Justiz ermittelt gegen Bürgermeister. Abbruchsbescheid kontra Denkmal. Ein Widum beschäftigt die Staatsanwaltschaft, weil der Eigentümer beim Bürgermeister Willkür ortet: https://www.tt.com/artikel/14781464/widum-in-gries-justiz-ermittelt-gegen-buergermeister

7. Juni 2018, ORF
Gotisches Widum zwischen Abbruch und Schutz. In der Gemeinde Gries am Brenner harrt ein Rechtsstreit um ein altes Widum einer Entscheidung. Der Eigentümer will das Gebäude erhalten und sanieren, die Gemeinde verweist auf einen Abbruchbescheid: https://tirol.orf.at/v2/news/stories/2917384

17. Oktober 2017, Tiroler Tageszeitung
Gries rüttelt weiter an Denkmal. Das Bundesdenkmalamt in Wien erklärte die alte Zollstätte Lueg samt Kirche und Widum zum Denkmal. Die Gemeinde Gries drängt weiter zum Abbruch und beruft ein letztes Mal: https://www.tt.com/artikel/13560721/gries-ruettelt-weiter-an-denkmal

28. Februar 2017, Tiroler Tageszeitung
Widum Lueg wurde zum Denkmal erklärt: https://www.tt.com/artikel/12666338/widum-lueg-wurde-zum-denkmal-erklaert

4. Februar 2017, Tiroler Tageszeitung
Verfallenes Widum soll Denkmal sein. Pattstellung um ein altes Widum in Gries. Seit Jahren sollte es wegen Einsturzgefahr abgerissen sein. Nun meldete sich der Denkmalschutz: https://www.tt.com/artikel/12576482/verfallenes-widum-soll-denkmal-sein

Klagenfurt (Ktn.): Denkmalamt stellt Alten Platz unter Ensembleschutz

Selten aber doch stellt das Bundesdenkmalamt ganze Häuserensembles unter Denkmalschutz. Nach zweijähriger Prüfung hat das Bundesdenkmalamt nun den Alten Platz in der Klagenfurter Innenstadt als Ensemble unter Denkmalschutz gestellt – noch nicht rechtskräftig. 35 Bürgerhäuser, zumeist aus dem 16. Jahrhundert, sollen geschützt werden, zwölf der Häuser sowie die Dreifaltigkeitssäule stehen bereits als Einzeldenkmal unter Schutz. Dies löst Missfallen unter einigen Hauseigentümer aus, wie z.B. Heinz Dolenc, der eine Wertminderung seiner Immobilie befürchtet. Nun besteht noch die Möglichkeit, gegen diese Unterschutzstellung Einspruch zu erheben. Paul Mahringer, Leiter der Abteilung für Inventarisation und Denkmalforschung im Bundesdenkmalamt, erklärt die besondere kulturhistorische Bedeutung des Platzensembles, es sei einer der schönsten und am besten erhaltenen historischen Stadtplätze in Kärnten.

ORF-FERNSEHBERICHT (2 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Kaernten-heute/70022/Kaernten-heute/14102631/Aufregung-wegen-Denkmalschutz/14982262 (19.8.2021, ORF “Kärnten Heute”, “Aufregung wegen Denkmalschutz”)

Medienbericht:

19. August 2021, ORF
Klagenfurts Alter Platz denkmalgeschützt. Der Alte Platz in der Klagenfurter Innenstadt wird unter Ensembleschutz gestellt. 35 Bürgerhäuser aus dem 16. Jahrhundert gelten als historisch wertvoll. Alle Eingriffe müssen daher künftig mit dem Bundesdenkmalamt abgestimmt werden, zum Missfallen der Hausbesitzer: https://kaernten.orf.at/stories/3117580

Linktipps:

Der Alte Platz in Klagenfurt auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Alter_Platz_(Klagenfurt_am_W%C3%B6rthersee)

Denkmalliste Wikipedia (mit den 13 Einzelobjekten am Alten Platz, die bereits unter Denkmalschutz stehen): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Klagenfurt_am_W%C3%B6rthersee-Klagenfurt

Älterer iD-Bericht:

18. August 2020, Klagenfurt (Ktn.): Alter Platz soll als Ensemble unter Denkmalschutz gestellt werden:
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/klagenfurt-ktn-alter-platz-soll-als-ensemble-unter-denkmalschutz-gestellt-werden

Kaiserstraße 31 Abriss (Wien): Anlass für Wunsch nach Änderung der Bauordnung

 

Medienberichte:

7. Juli 2022, Der Standard
Keine Sanierung: Abbruch eines Wiener Biedermeierhauses sorgt für Aufregung. Häufig wird bei alten Häusern mit wirtschaftlicher Abbruchreife argumentiert, bevor der Bagger anrollt. Die Wiener Grünen wollen das ändern: https://www.derstandard.at/story/2000137057788/abbruch-eines-wiener-biedermeierhauses-sorgt-fuer-aufregung

30. Juni 2022, Kurier
Biedermeierhaus schutzlos in der Schutzzone. Der Abriss eines historischen Baus im 7. Bezirk zeigt einmal mehr auf, wie zahnlos die bestehenden Regeln zum Erhalt historischer Gebäude sind: https://kurier.at/chronik/wien/biedermeierhaus-schutzlos-in-der-schutzzone/402058930

 

 

APA-OTS-Presseaussendung (www.ots.at), Initiative Denkmalschutz, 29. Juni 2022

Abbruchskandal in Wien: Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 vor Abriss! Trotz Schutzzone und Denkmalschutz!

Initiative Denkmalschutz kritisiert Wiener Altstadtschutz scharf. Die “wirtschaftliche Abbruchreife” kann den Tod jedes Altstadthauses bedeuten. Bauordnung gehört dringend reformiert!

Wien (OTS) – Ursprünglich hätte das Biedermeierhaus in der Kaiserstraße 31 (7. Bezirk Neubau) revitalisiert werden sollen, doch plötzlich kam alles anders. Jetzt gibt die “wirtschaftliche Abbruchreife” dem Gebäude den Todesstoß, denn “die Kosten der notwendigen Sanierung dieses Gebäudes können nicht vom Ertrag der Liegenschaft nach Sanierung abgedeckt werden.” So wurde – unbemerkt von der Öffentlichkeit – am 27.10.2021 die Abbruchbewilligung erteilt (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung). Die Vorarbeiten zum Abbruch laufen bereits. [Vgl. WienSchauen: Lücke auf Zeit (30.8.2019)]

Kaiserstraße – Ein geschlossenes Altstadtensemble wird zerstört

Das Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 wurde 1803-04 erbaut und bildet mit den anschließenden Gebäuden Kaiserstraße 25-29 ein geschlossenes Altstadtensemble (Kloster Töchter vom Göttlichen Heiland), das auch deswegen eigens als Schutzzone gewidmet wurde. Und schon 1973 hat das Bundesdenkmalamt zumindest für die “Reliefs der Straßenfassade” (Muschelmotive) einen Schutz ausgesprochen.

Die “wirtschaftliche Abbruchreife” – ein Geschenk für Spekulanten?

Viele Altbauten (vor 1945 errichtet und von der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) als erhaltenswert beurteilt) wurden in letzter Zeit Opfer dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife”. Hier nur eine kleine Auswahl: KRANZGASSE 24 (15. Bezirk), Abriss ca. März 2022 +++ GUDRUNSTRASSE 120 / HUMBOLDTGASSE 42-44 (10. Bezirk), Abriss Aug./Sept. 2021 +++ KRIEGLERGASSE 12 (3. Bezirk; Schutzzone), Abriss Februar 2021 +++ LEOPOLDAUER PLATZ 9 und 11 (Schutzzone), Abriss Aug./Sept. 2020.

Reform der Bauordnung und Ende dieser Berechnungsmethoden!

Die Berechnungsmethode dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife” ist extrem benachteiligend für den Altbau, denn einerseits sind die Mieteinnahmen gedeckelt (im Gegensatz zum Neubau), andererseits lassen sich bei Neubauten zumeist deutlich mehr Geschoße errichten und somit mehr Einnahmen (Miete/Verkauf) erwirtschaften. Des Weiteren erspart man sich eine aufwändige Sanierung von Fassadendekor (usw.). Auch der dafür zuständige Altstadterhaltungsfonds kann – trotz zum Teil beträchtlicher Förderzusagen (bei Krieglergasse 12 waren es € 778.000) – diese Schieflage immer seltener ausgleichen. Daher fordert die Initiative Denkmalschutz eine Abschaffung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” und damit ein Ende einer solchen Förderung von Abriss und Neubau. Es müssen neue Instrumente gefunden werden, um Eigentümer von Altbauten zu entlasten und die Altstadterhaltung zu sichern.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien

 

Linz / Initiative Denkmalschutz: Appell an Gestaltungsbeirat, klares Bekenntnis zur Erhaltung der Arbeitersiedlung Sintstraße abzugeben!

APA-OTS-PRESSEAUSSENDUNG – 6. Februar 2023
https://www.ots.at/pressemappe/6940/verein-initiative-denkmalschutz

Linz / Initiative Denkmalschutz: Appell an Gestaltungsbeirat, klares Bekenntnis zur Erhaltung der Arbeitersiedlung Sintstraße abzugeben!

Nach der offenkundigen Kapitulation des Bundesdenkmalamtes tagt heute der Linzer Gestaltungsbeirat. Letzte Chance um Zerstörung der einzigartigen Zwischenkriegszeit-Moderne zu verhindern?

Wien (OTS) – Noch 2012 betonte das Bundesdenkmalamt (BDA) in seinem Unterschutzstellungsbescheid (S. 11) die Wichtigkeit der Erhaltung der Gesamtanlage(!) der 1927-31 erbauten Hafenarbeitersiedlung (“eine Auswahl bzw. Einschränkung der Unterschutzstellung auf einzelne Häuser ist aus denkmalpflegerischer Sicht nicht vertretbar”!). Und auch der beim BDA angesiedelte Denkmalbeirat hat die Sanierbarkeit der Gesamtanlage klar bestätigt. Doch wider jeder Aussage knickte das Denkmalamt ein und erlaubt nun offenbar den Teilabriss. Daher appelliert unser Verein Initiative Denkmalschutz an den Linzer Gestaltungsbeirat, der in seiner heutigen Sitzung das Projekt behandelt, sich klar und nachdrücklich für die Erhaltung der vom bekannten und für Linz prägenden Architekten und Stadtbaudirektor Curt Kühne erbauten Gesamtanlage (Sintstraße 3-37 / Lustenau) auszusprechen! (Vgl. auch unsere Presseaussendung vom 14.06.2021).

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.idms.at

OTS: Ressorts: CI, KI – Stichworte: Architektur, Immobilien, Politik, Oberösterreich, Kultur

Vgl. aktuelle Presseaussendungen dazu:

18.01.2023, MeinBezirk
Bauprojekt Sintstraße: Bundesdenkmalamt einverstanden mit Teilabriss und Neubau
https://www.meinbezirk.at/linz/c-lokales/bundesdenkmalamt-einverstanden-mit-teilabriss-und-neubau_a5822320

26.01.2023, Linza.at
Sündefall Sintstraße
https://www.linza.at/suendenfall-sintstrasse

Wohnsiedlung Sintstraße, Linz

Die Arbeiterwohnhäuser zeigen am risalitartig ausgebildeten Stiegenhaus einen expressionistischen Dekor in Form von Klinkerverkleidungen an den wesentlichen Bauteilen, Foto: Lorenz Potocnik

Ältere iD-Presseaussendung:

14. Juni 2021: Linz Sintstraße: Initiative Denkmalschutz zur Arbeitersiedlung: Teilabriss wäre Bankrotterklärung des Denkmalschutzes in Österreich!
Noch 2012 war Zerstörung dieser Zwischenkriegs-Moderne für Denkmalamt wegen Einzigartigkeit und Geschlossenheit undenkbar!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/linz-arbeitersiedlung-sintstrasse-ooe-initiative-denkmalschutz-teilabriss-waere-bankrotterklaerung-des-denkmalschutzes-in-oesterreich/

Älterer iD-Bericht:

18. April 2021: Linz (OÖ): Wohnsiedlung Sintstraße – Teilabriss trotz Denkmalschutz? 
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/linz-ooe-wohnsiedlung-sintstrasse-teilabriss-trotz-denkmalschutz

Literatur/Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österrreichs: Oberösterreich, Band II: Linz, Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Horn/Wien 2009, Seite 363

Österreichische Kunsttopographie, Band LV: Die profanen Bau- und Kunstdenkmäler der Stadt Linz, III. Teil: ‘Außenbereiche, Urfahr, Ebelsberg’,  Horn 1999, Seite 247

Andrea Bina und Lorenz Potocnik (Hrsg.), Architektur in Linz, 1900-2011, Wien 2012, Seite 75

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band I: ‘Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg’, Salzburg und Wien 1980, Seite 177

Ehem. AUVA-Gebäude (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8444

Initiative Denkmalschutz, 19. Jänner 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8444 – ehem. AUVA-Verwaltungsgebäude, Adalbert-Stifter-Straße 65

Für das Gebiet zwischen Lorenz-Böhler-Gasse, Pasettistraße, Linienzug 1-3, Adalbert-Stifter-Straße, Lorenz-Müller-Gasse und Kornhäuselgasse im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau

Öffentliche Auflage: 12. Dezember 2024 bis 23. Jänner 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Das ehem. Forschungs- und Verwaltungszentrum der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in der Adalbert-Stifter-Straße 65 wurde 1972 bis 1977 nach Plänen des österreichischen Architekten Kurt Hlaweniczka (https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Hlaweniczka) erbaut; vor dem Gebäudekomplex steht die monumentale Nirosta-Skulptur „Offener Raum“ des Bildhauers Oskar Höfinger (https://de.wikipedia.org/wiki/Oskar_H%C3%B6finger). Das Büro- und Verwaltungsgebäude „zählt“ laut der Fachorganisation Docomomo Austriaim Gebäudebestand der Nachkriegsmoderne in Wien aus konstruktiv-technischer Sicht sicherlich zu den herausragenden Bauten. Seinen Landmark-Charakter hat das Hauptgebäude der AUVA trotz baulicher Veränderung in der unmittelbaren Umgebung bis heute behalten. Es handelt sich um ein in seiner Entstehungszeit für Österreich herausragendes, technisch und funktional visionäres Gebäude und wird in der Literatur mehrfach in Zusammenhang mit dem Juridicum (Ernst Hiesmayr, 1970–84) und der UNO-City (Johann Staber, 1973-79) erwähnt.“ (vgl. https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt)

Seit März 2024 ist ein Unterschutzstellungsverfahren des Bundesdenkmalamtes im Laufen, dieser Umstand dokumentiert damit grundsätzlich die besondere Bedeutung dieses monumentalen und stadtbildprägenden Verwaltungsgebäudes der Nachkriegsmoderne. Auch im Erläuterungsbericht zum vorliegenden Planentwurf wird die Bedeutung des Gebäudekomplexes insofern anerkannt, als im Kapitel „Festsetzungen / Bebauungsstruktur“ ausgeführt wird, dass „der Positionierung, Gestaltung und bauhistorischen Bedeutung des Gebäudekomplexes (…) Rechnung getragen werden soll“ (Seite 9). Daher wird nachdrücklich angeregt, für das Plangebiet eine Schutzzone gemäß § 7 Bauordnung für Wien auszuweisen, zumal Gebäude, die nach 1945 errichtet wurden, gemäß § 60 Abs. 1 lit. d baurechtlich nicht von einem Schutz vor Abbruch umfasst sein können. Eine solche Schutzzonenwidmung wird als umso wichtiger erachtet, da weiters nicht abgeschätzt werden kann, ob das Gebäude tatsächlich unter Denkmalschutz gestellt werden wird (die Schutzkriterien gemäß Denkmalschutzgesetz sind nämlich deutlich strenger und enger anzulegen als diejenigen der Bauordnung für Wien).

Auch der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe „unterstützt“ in seiner Stellungnahme vom 13.11.2024nachdrücklich das Ziel, das Gebäude unter den Aspekten von Umwelterwägungen und Nachhaltigkeit zu erhalten und einer neuen Nutzung zuzuführen.“

Positiv ist auch das Bestreben im Planentwurf anzuerkennen, den Bebauungsplan des Gebäudekomplexes dem Bestand deutlich anzupassen. (Zitate aus dem Erläuterungsbericht, Seite 9: „Mit der Bedachtnahme auf das spezielle Erscheinungsbild des Gebäudekomplexes aufgrund seiner Konstruktionsweise und der daraus resultierenden Konfiguration sollen die Baufluchtlinien (…) dem Baubestand entsprechend festgesetzt werden. Um der differenzierten Höhenentwicklung des Baubestandes Rechnung zu tragen, sollen bestandsorientierte Gebäudehöhenfestsetzungen vorgenommen werden. (…) Um zusätzliche Kubaturen im Dachbereich hintanzuhalten und der vorhandenen Gebäudestruktur zu entsprechen, sind auf den mit der Bauklasse VI ausgewiesenen Grundflächen die zur Erichtung gelangenden Dächer von Gebäuden als Flachdächer auszuführen“).

Kleinere Anpassungen des Bebauungsplanes im Sinne des Bestandes werden seitens der Initiative Denkmalschutz jedoch als notwendig erachtet, um die im Planentwurf noch vorhandenen baulichen Spielräume hintanzuhalten, die die bauhistorisch bedeutende Außenerscheinung negativ beeinflussen könnten.

Abschließend wird angeregt für die Schutzzone in Betracht zu ziehen, entsprechende Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049 832 110

 

Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 444

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3: Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 119

Docomomo Austria: Hauptgebäude Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (Beschreibung): https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt/
(DOCOMOMO is a non-profit organization dedicated to the documentation and conservation of buildings, sites and neighborhoods of the Modern Movement).

AUVA-Zentrale in der Internationalen Architektur-Datenbank archINFORM: https://deu.archinform.net/projekte/17318.htm

Wikipedia-Fotos der AUVA-Zentrale: https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:AUVA-Zentrale

Ö1-Radio Serie „Hundert Häuser“ (18.10.2018): 1977. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Wien
https://oe1.orf.at/artikel/644841/Allgemeine-Unfallversicherungsanstalt-Wien

Wien Geschichte Wiki: Allgemeinde Unfallversicherungsanstalt (Letzte Änderung: 7.5.2021): https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Allgemeine_Unfallversicherungsanstalt

AUVA-Metallplastik „Offener Raum“ aus 1977 des Bildhauers Oskar Eberhard Höfinger:
Foto 1: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9816
Foto 2: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9817

ORF Wien (4.7.2024): „Böhler-Spital könnte auf Parkdeck übersiedeln“, darin Zitat: „Alte AUVA-Zentrale als weitere Standortoption: (…) Für die abgesiedelte AUVA-Zentrale aus den 1970er Jahren ist seit März ein Denkmalschutzverfahren im Gange.“: https://wien.orf.at/stories/3263749

Kronenzeitung (16.3.2024): „Alte AUVA-Zentrale steht seit Jahren leer: Die ehemalige AUVA-Zentrale in der Brigittenau verkommt zur Bauruine. Doch wie soll es mit der alten Hauptstelle weitergehen?“: https://www.krone.at/3296005

 

Kronawettergasse (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8425

Initiative Denkmalschutz, 4. Juni 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8425 – Laaer-Berg-Str., Bitterlichstr., 1100 Wien

Für das Gebiet zwischen Bitterlichstraße, Linienzug 1-2, Palisagasse, Linienzug 3-5, Geißfußgasse, Linienzug 6-7, Burgenlandgasse, Koliskogasse, Linienzug 8-9, Oppenheimgasse und Laaer-Berg-Straße im 10. Bezirk, Katastralgemeinde Oberlaa Stadt

Öffentliche Auflage 2. Mai 2025 bis 13. Juni 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann,
so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes (vgl. Einleitung) immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Kronawettergasse 27 bis 69: Diese Häuserzeile ist Teil der weitläufigen Siedlung „Süd-Ost“ (Bitterlichstraße, Burgenlandgasse, Weichselbaumgasse, Kronawettergasse, Schautagasse, Koliskogasse und Oppenheimgasse; im Dehio-Handbuch unter der Adresse „Laaer-Berg-Straße 151-203 zu finden). Diese Siedlung wurde 1921 von Franz Schuster und Franz Schacherl (Wiener Siedlungsamt MA 16) als große Gartenstadtsiedlung mit vorweigend zweigeschoßigen Familienhäusern im Block- und Zeilenverband erbaut (Dehio, S. 28, Weihsmann, S. 260, Achleitner, S. 276). Diese Häuserzeile steht per Verordnung unter Denkmalschutz (§ 2a Denkmalschutzgesetz), das heißt, eine abschließende Prüfung auf ihre Schutzwürdigkeit gemäß dem sehr streng auszulegenden Denkmalschutzgesetz seitens des Bundesdenkmalamtes fehlt jedoch. Umso wichtiger erachtet es unser Verein Initiative Denkmalschutz daher, dass diese Häuserzeile als Schutzzone ausgewiesen wird, was er hiermit nachdrücklich anregt.

Dies wäre wohl auch im Sinne des Fachbeirats für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe, der die historische und kulturgeschichtliche Bedeutung der Siedlung erkannt und darauf in seiner Stellungnahme vom 19.2.2025 zum vorliegenden Planentwurf hingewiesen hat. Darin heißt es (Zitat): Das Areal ist ein wichtiger Teil der Wiener Siedlungsgeschichte, dessen Charakter in diesem Planentwurf reflektiert wird.“ In diesem Sinne wäre auch noch zu prüfen, ob nicht auch andere Teilbereiche der Siedlung als Schutzzone ausgewiesen werden sollten. Denn die Denkmalunterschutzstellung per Verordnung (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz) bedeutet nämlich auch, dass sich die oben genannten Häuser zum Zeitpunkt der Verordnungserlassung (1.4.2007) „im alleinigen oder überwiegenden Eigentum des Bundes, eines Landes oder von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Fonds sowie von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften einschließlich ihrer Einrichtungen“ befunden haben mussten (vgl. § 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz). Das heißt, dass das Denkmalamt durchaus auch andere Teilbereiche der Siedlung in die Denkmalliste (Verordnung) aufgenommen hätte, wenn eine solche Verordnungserlassung auch für im Privateigentum befindliche Gebäude möglich gewesen wäre. (Andernfalls müsste das Denkmalamt in einem aufwendigen Unterschutzstellungsverfahren die Schutzwürdigkeit gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz prüfen, was oftmals durch die Ressourcenknappheit des Denkmalamtes lange Zeit unterbleibt).

Scharf kritisiert werden muss, dass der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19, Architektur und Stadtgestaltung (fachlich zuständig für Schutzzonenvorschläge) wieder einmal im Dunkeln bleibt. Nichts dergleichen wird im Erläuterungsbericht dazu ausgeführt (keine Nennung der MA 19, keine Nennung einer möglichen Schutzzonenwürdigkeit oder Nicht-Würdigkeit).

Abschließend wird vorgeschlagen, für die hier vorgeschlagene Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 Absatz 4 Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz

Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

Literatur / Quellen:

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jh., Band III/1, 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990, Seite 276

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. Und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 28

Helmut Weihsmann, Das Rote Wien, Sozialdemokratische Architektur und Kommunalpolitik 1919-1934, Wien 2002, Seite 260

Verordnung des Bundesdenkmalamtes betreffend den 10. Wiener Gemeindebezirk – Favoriten, Wien, 1. April 2007, Seite 4 (Quelle: https://www.bda.gv.at/dam/jcr:81b578f1-8c0c-45bb-a0b6-1dc266492ff2/Verordnung_Wien_10_Favoriten.pdf)