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AKTUELLE BERICHTE

1220

Anlässlich Hopf-Haus Demo: Verliert die Donaustadt ihr historisches Erscheinungsbild, 4.4.2014

Initiative Denkmalschutz: Verliert die Donaustadt ihr historisches Erscheinungsbild? ) Hopf-Haus: Anlässlich der Demo am 5.4.2014 gegen Abriss Das einstöckige Hopf-Haus in Wien-Kagran, ein wunderschönes Beispiel für den „Baumeister-Jugendstil“ in Transdanubien, soll abgerissen werden und einem 6geschoßigen Wohnungsneubau weichen. Das vom Stadtbaumeister Josef Hopf 1905-06 erbaute Haus zeichnet sich durch seine reizvolle, dekorative Fassade in secessionistischen bzw. Neoempire-Formen aus. Falls die Demonstration morgen, Samstag „Gegen den Abriss des Hopf-Hauses“ (5. April, 14-15 Uhr direkt vor dem Hopf-Haus, Donaufelder Straße 241; vgl. Facebook-Gruppe) den geplanten Abriss nicht mehr verhindern kann, sind die Verantwortlichen schnell ausgemacht: Es war wieder einmal die Untätigkeit sowohl der Wiener Stadtregierung als auch der Bezirksvertretung Donaustadt. Fordert die Untätigkeit von Gemeinde und Bezirk drei Opfer in Kagran? Diese beiden Institutionen haben es nämlich verabsäumt sich zeitgerecht für den Schutz der historisch wertvollen Häuserzeile an der Donaufelderstraße einzusetzen. 2004/05 wäre der richtige Zeitpunkt dafür gewesen. Damals wurde der aktuell gültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan im Gemeinderat beschlossen (24. Mai 2005; Plandokument 7482). Und der Bezirk Donaustadt hat in seiner Stellungnahme zum Planentwurf, die wesentlichen Einfluss auf den Beschluss im Gemeinderat hat, keinen Wunsch im Sinne der Erhaltung geäußert (mehrheitlicher Beschluss in der Bezirksvertretungssitzung vom 2. Dezember 2004): Es wurde weder eine Schutzzone noch eine niedrigere Bauhöhenwidmung vorgeschlagen, beides wesentliche Instrumente, die den Erhalt gesichert und den Anreiz zum Abriss und Neubau vermieden hätten. Donaufelderstraße 217 und 219 die nächsten Opfer? Nach dem Hopf-Haus könnten zwei weitere historische Gebäude in der Donaufelderstraße die nächsten Opfer sein: Beim Haus Donaufelderstraße 217 mit secessionistischem Fassadendekor, prangt aktuell schon ein Werbeplakat für einen Wohnungsneubau, ebenso beim Nachbarhaus aus der gleichen Bauepoche. Spätestens seit 1996 war die Erhaltenswürdigkeit bekannt! Bereits 1996 hat die Stadt Wien im Rahmen ihres Schutzzonenmodells Gebiete definiert, die „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ als schutzzonenwürdig eingestuft werden konnten, darunter waren auch die betroffenen Häuser. Geschehen ist leider – wie man sieht – nichts. Wann werden Gemeinde und die Bezirke endlich tätig? Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ist das entscheidende Schutzinstrument

1030

Start der Petition gegen Hochhausprojekt Eislaufverein, Hotel Intercontinental, 24.3.2014

Start der Petition gegen Hochhausprojekt Eislaufverein, Hotel Intercontinental Initiative Denkmalschutz startet Petition gegen Hochhausprojekt Eislaufverein, Hotel Intercont Kein Hochhaus im UNESCO-Welterbe Historisches Zentrum von Wien – Stoppt den städtebaulichen Amoklauf der Wiener Stadtregierung! Die Petition nach dem Wiener Landesgesetz wurde am 23. März eingebracht und schon am nächsten Tag auf der Petitionsplattform der Stadt Wien veröffentlicht, siehe: https://www.wien.gv.at/petition/online Hier die Petition als Download Fotomontage: Prof. Martin Kupf, März 2014 (Bild zum Vergrößern anklicken) Rückfragehinweis:

1030

Eislaufverein Hochhausprojekt: Ein städtebaulicher Amoklauf der Stadtregierung, 10.3.2014

Eislaufverein Hochhausprojekt: Ein städtebaulicher Amoklauf der Wiener Stadtregierung! Wiener Eislaufverein: Initiative Denkmalschutz zum Hochhausprojekt: Ein städtebaulicher Amoklauf der Wiener Stadtregierung! – Eine Stadt ohne Stadtbild-Ästhetik! „Man schaue doch nur vom Belvedere herab auf die Stadt und fühle den Schmerz, wie da einer die Silhouette Wiens mit einem massiven Klotz für immer verschandelt hat.“ Das Zitat stammt nicht von einem zukünftigen Schloss Belvedere Besucher, wenn er nach Fertigstellung des aktuell projektierten Hochhauses am Eislaufverein auf das historische Stadtzentrum schauen und den berühmten Canaletto-Blick betrachten sollte, sondern vom berühmten Maler Oskar Kokoschka bereits Anfang der 1960er Jahre anlässlich des neu errichteten Gartenbauhochhauses am Parkring und der damit verbundenen ersten Wiener Hochhausdebatte der Nachkriegszeit. Wenige Jahre später bekam das Gartenbauhochhaus wenige hundert Meter entfernt einen „Zwilling“ am Heumarkt, das Hotel Intercontinental, und auch damals ging die Debatte weiter. Der Architekturkritiker Friedrich Achleitner 1964 zum „Monsterhotel“: „Schon städtebaulich ist der Koloß ein Fremdkörper (…). Allein die Höhe wäre fragwürdig, auch wenn es sich um das empfindsamste bauliche Gebilde handeln würde.“ Und so wurde nach heftigen Diskussionen zur Erhaltung des „Canaletto-Blickes“ vom Belvedere das Hochhaus um etwa 10 Meter reduziert. Nun soll ernsthaft ein alle Maßstäbe sprengendes knapp 30 Meter größeres Hochhaus am Wiener Eislaufverein geplant sein? Man kann es kaum für möglich halten.

Paragrah

Stellungnahme Novelle Bauordnung für Wien 2014, 3.3.2014

Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien und das Wiener Kleingartengesetz 1996 geändert werden (Bauordnungsnovelle 2014) Stellungnahme an die Magistratsabteilung 64 Aus denkmalpflegerischer Sicht bringt diese Novelle in der Realität keine Verbesserung. Die zu novellierende Bestimmung bezieht sich nur auf von der Behörde aufgetragene Abbrüche („Abtragungsaufträge“). Die Möglichkeit einer Abbruchbewilligung besteht weiterhin und es ist hier auch keine Änderung der Verwaltungspraxis zu erwarten. Positiv zu sehen wäre der Entfall der Bestimmung über das Schadensausmaß (50% der Substanz), die einen Rechtsanspruch auf einen behördlichen Abtragungsauftrag begründet hat. Unterlaufen bzw. wirkungslos wird diese Bestimmung jedoch durch den 5. Satz § 129 Abs. 4, nachdem eine Räumung oder ein Abbruch (Auftrag!) bereits dann erfolgen kann (bzw. ein Anspruch nach Spruchpraxis des Vewaltungsgerichtshofes darauf besteht) „wenn einfache Sicherungsmaßnahmen allein nicht ausreichen“. Bei Abbruchbewilligungen (§ 60) stellt das Gesetz jedoch weiterhin darauf ab, dass diese dann erteilt werden, wenn die („erforderlichen“) Instandsetzungen das Ausmaß der intakten (verbleibenden) Bausubstanz überschreitet. Anzumerken ist hier, dass derzeit (und vermutlich auch weiterhin) für den Nachweis der „Abbruchreife“ von der Baupolizei (weiterhin) Richtlinien vom Jänner 2007 angewendet werden, die Bauordnungsnovelle aus 2009 (§ 129 Abs. 4, 3. Satz) außer Acht lassen: Bewertet wird historische Bausubstanz nach heute geltenden Normen und nicht wie es das Gesetz vorsieht, zum Stand der Technik zur Zeit der Errichtung des Bauwerks. Ohne Änderung des 5. Satzes des § 129 Abs. 4 bleibt die vorgesehene Novellierung totes Recht. Der Schutz historisch wertvoller Bausubstanz durch die Wiener Bauordnung ist auch weiterhin nicht gegeben.

1230

Stellungnahme Planentwurf 8075, Liesing: Endresstraße, Maurer Lange Gasse, Haymogasse, 27. Februar 2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8075, Kat.G. Mauer in Liesing, 1230 Wien Für das Gebiet zwischen Endresstraße, Linienzug 1-3, (1. Wr. Hochquellenwasserleitung), Alma-König-Weg, Binagasse, Haymogasse, Dreiständegasse und Geßlgasse. Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Es wird vorgeschlagen das ebenerdige Haus Endresstraße 113 (erbaut 1867 mit einer Fassadenadaptierung von Adolf Göbl aus 1901; historistische Fassadengliederung mit dekokrativem Zwerchgiebel) bestandsgenau zu widmen (derzeit im Planentwurf mit W I 7,5 m viel zu hoch gewidmet). Zu überprüfen wäre, ob die bebaubare Fläche im Anschluss an die gartenseitige Fassade vom historischen Bau abgerückt werden kann. Um den Bestand und die Sicht auf die von der Endresstraße zurück gesetzte späthistorische Villa (Endresstraße 101) zu erhalten, wird einerseits empfohlen die Baufluchtlinien dem Bestand exakt anzupassen und andererseits die im Planentwurf vorgesehene bebaubare Fläche östlich des biedermeierlichen Landhauses Endresstraße 103 nicht zu widmen, sodass die Baufluchtlinie mit der östlichen Außenwand des Hauses Endresstraße 103 abschließt.

1110

Stellungnahme Planentwurf 8107, Simmering: Braunhubergasse, Ehamgasse, Herbortgasse, 24. Februar 2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8107, Kat.G. Simmering in Simmering, 1110 Wien Für das Gebiet zwischen Braunhubergasse, Ehamgasse, Römersthalgasse, Herbortgasse, Grillgasse, Ehamgasse, Dommesgasse und Lorystraße. Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in Bezug auf die Höhenwidmung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Konkret wird vorgeschlagen für die unter Denkmalschutz (§ 2a) stehende Anlage Evangelische Kirche samt Gemeindezentrum (erbaut von Roland Rainer 1962/63) in der Braunhubergasse 22 bestandsgenau zu widmen. Derzeit ist die Widmung mit Bauklasse I für das an die Glaubenskirche anschließende ebenerdige Gemeindezentrum viel zu hoch gewidmet. Ebenso mögen die Baufluchtlinien exakt dem Bestand angepasst werden (derzeit nicht der Fall).

1130

Petition „Für KLIMT-VILLA den 1999 geschaffenen Freiraum, d.h. Gartenwidmung, belassen!“, 14.01.2014

Klimt-Villa Gartenwidmung: Die Initiative Denkmalschutz bringt – gemeinsam mit dem Verein Gedenkstätte Gustav Klimt und der Österreichischen Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege – eine Petition gemäß Wiener LGBl. 2/2013 ein Anlässlich des laufenden Verfahrens „Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes“ (Planentwurf 8016), Klimt-Villa-Areal, 1130 Wien, Feldmühlgasse 11, und der Stellungnahme der Bezirksvertretungssitzung am 11. Dezember 2013 (vgl. APA-OTS Aussendung der Initiative Denkmalschutz gemeinsam mit dem Klimt Verein: „Klimt Villa: Fördert Bezirksvertretung die Bauspekulation?“) fordern drei Vereine – Initiative Denkmalschutz, Gedenkstätte Gustav Klimt und die Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege – KEINE erweiterten Bebauungsmöglichkeiten zu widmen, um der kulturhistorischen internationalen Bedeutung von Klimts letztem Atelier und Garten gerecht zu werden. Bitte downloaden, ausdrucken, unterschreiben und ausgefüllt per Post (möglichst bis 12. Februar 2014) schicken an: Verein Gedenkstätte Gustav Klimt, Auhofstraße 43, 1130 Wien oder Initiative Denkmalschutz, Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien oder direkt online unterzeichnen (für Bewohner mit Hauptwohnsitz in Wien) Petition downloaden Petition online: http://www.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=a3e7b88ebd2145bc9f03d395ac7e0020 APA-OTS-Aussendung: „Klimt-Villa: Fördert Bezirksvertretung die Bauspekulation?“: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20131217_OTS0011/klimt-villa-foerdert-bezirksvertretung-die-bauspekulation Verein Gedenkstätte Gustav Klimt: www.klimt.at Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege:www.denkmal-ortsbildpflege.at Foto: Manfred Werner (Tsui), CC BY-SA 3.0, Wikipedia

1140 Wien

Stellungnahme zum Planentwurf 8059 (u. a. Linzer Straße, Rosentalgasse), 02.01.2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8059, Kat.G. Hütteldorf in Penzing, 1140 Wien Für das Gebiet zwischen Pappelstraße, Steinböckengasse, Eichenweg, Heideweg, Heschweg, An der Niederhaid, Dehnegasse, Linzer Straße, Rosentalgasse, Freyenthurmgasse, Hüttelbergstraße, Wegerichgasse, Libellenweg, Stockentenweg, Zyklamengasse, Schmätzerweg, Nachtigallenweg, Ulmenstraße. Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Es wird vorgeschlagen für die Häuser Linzer Straße 392 bis 396 (gemeinsam mit Linzer Straße 381a) eine Schutzzone auszuweisen (gemäß Beilage 1, Antragsentwurf 2, Seite 1, ist auch eine „Festsetzung einer Schutzzone“ für Teile dieses Plangebietes vorgesehen, jedoch ist im Planentwurf keine solche ausgewiesen!) . Das Haus Linzer Straße 396 wird selbst im Erläuterungsbericht (S. 3) als „von kunsthistorischer Bedeutung“ bewertet und im Dehio (S. 319) folgendermaßen beschrieben: „Erbaut 1904 von M. Markl und F. Müller, secessionistisches Miethaus, überhöhte Seitenachsen mit Erkern, vorgezogene Traufe, floraler Reliefdekor, Gitterbalkons; marmorverkleidetes Vestibül mit Stuckreliefs, Ätzglasfenster“ (vgl. auch Achleitner, S. 95). Dieses Haus und die beiden Nachbarhäuser (aus der gleichen Bauperiode stammend: Linzer Straße 392 mit Gründerzeitdekor, erb. 1887; Linzer Straße 394, erbaut 1901, mit Mittelerker) bilden typische Vertreter von Schutzzonenhäusern in Wien und würden allein oder gemeinsam mit dem der Straße gegenüberliegenden Haus Linzer Straße 381A (erbaut 1902, mit gründerzeitlicher Fassadengliederung; außerhalb des Plangebietes gelegen) eine eigenständige Schutzzone bilden. Zum besseren Schutz wird darüber hinaus vorgeschlagen eine besondere Bebauungsbestimmung (BB) für die genannten Bauten auszuweisen, in denen die Anzahl der existierenden Hauptgeschoße festgesetzt wird. Weiters wird empfohlen für die Häuser Rosentalgasse 14 und Rosentalgasse 19 bestandsgenaue Widmungen sowohl in Bezug auf die Bauhöhe, als auch in Bezug auf die bebaubare Fläche auszuweisen.

1130 Wien

Stellungnahme zum Planentwurf 7654E (Ober St. Veit, u.a. Auhofstr., Tuersg.), 25.11.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7654E, Kat.G. Ober St. Veit in Hietzing, Wien Für das Gebiet zwischen Firmiangasse, Tuersgasse, Auhofstraße, Firmiangasse, Auhofstraße im 13. Bezirk, Katastralgemeinde Ober St. Veit Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. AUHOFSTRASSE: In der Auhofstraße mögen die Schutzzonen erweitert werden. In keiner Weise nachvollziehbar ist, dass die Schutzzone an der Hauskante Auhofstraße 155 endet. Das direkt benachbarte gründerzeitliche Haus Auhofstraße 157 mit seinem reichen historistischen Dekor und den beiden neobarocken Runderkern ist ein klassischer Fall für eine Schutzzone und unbedingt schützenswert. Die Schutzzone möge daher bis zur Auhofstraße 161 (ebenfalls mit gründerzeitlichem Dekor) erweitert werden. Weiters mögen in die Schutzzone aufgenommen werden: das Oblatenkloster (Auhofstraße 167-169; seit 2006 gemäß § 2a unter Denkmalschutz, erbaut vom Architekten Johann Pleyer 1972, Meisterklasse Roland Rainer) sowie die ebenerdigen Häuser Auhofstraße 173 und Auhofstraße 175 (durch Anbindung an die westliche Schutzzone Parkschutzgebiet Park der Dominikanerinnen, Schloßberggasse/Seuttergasse). All die genannten Bauten mögen auf Bestandshöhe gewidmet werden. (augenscheinlich zu hoch: Auhofstraße 155, 157, 161, 167-169, 173-175). Das historistische, im gotisierenden Stil erbaute Haus Auhofstraße 150 (bez. 1903 im Giebel, gotisierende Putzgliederung auf Klinkerfond, vgl. Dehio) möge auf Bestandshöhe gewidmet werden. Die beabsichtigte Widmung (um 4,5 m höher(!) als die aktuelle Widmung) scheint deutlich über Bestand. Auch das gründerzeitliche Haus Auhofstraße 142 möge in die Schutzzone Aufnahme finden und an die der Straße gegenüberliegenden Schutzzone angebunden werden. Beim Haus Auhofstraße 146 möge die bebaubare Fläche exakt auf den Bestand angepasst werden (derzeit deutliche Erweiterung geplant). Die beiden Holzveranden mit Schnitzdekor, eine an der nordwestlichen, die andere an der südöstlichen Schmalseite, sind erhaltenswert. Wenn – wie im Erläuterungsbericht (S. 6) beabsichtigt, „die bestehende geschlossene Veranda in den Gebäudeverband [Firmiangasse] aufgenommen werden“ soll, so würde dies wohl zur Zerstörung der historischen hölzernen und für die Vorstädte so charakterstische Veranda führen. Weiters möge die aktuelle Bauklasse nicht aufgezont werden (höchstens auf Bestand, der wohl kaum höher als 7,5 m ist: warum im Erläuterungsbericht (S. 6) die tatsächliche exakte Gebäudehöhe verschleiert und nur mit „mehr als 7,5 m“ beschrieben wird, muss klar kritisiert werden). Eine „Angleichung an die Nachbarbebauung Auhofstraße ONr. 140-144“ (vgl. Erläuterungsbericht S. 6) widerspricht wohl ebenso klar dem Schutzzonengedanken Ensembles in ihrer gewachsenen Differenziertheit zu erhalten. Die benachbarte Bebauung ist nämlich 2stöckig, während das betroffene Objekt nur 1stöckig ist.

Kapfenberg (Stmk): Böhler-Villa von Josef Hoffmann 1970 abgerissen

Im Rahmen der ORF-Serie “Verlorenes Erbe” (im Vorabendprogramm in “Studio 2”) wurden diesmal zerstörte Villa Otto Böhler in der Industriestadt Kapfenberg (Mariazeller Straße 32) präsentiert. Dieses repräsentative Landhaus (historisches Foto) wurde 1910/11 vom bekannten Jugendstilarchitekten und Gründer der Wiener Werkstätte, Josef Hoffmann (*1870, +1956) erbaut (Entwurfszeichnung, Vorprojekt I, Villa Dr. Otto Böhler). Die Industriellenfamilie Böhler gründete 1870 ein Unternehmen von Weltrang (Stichwort „Böhlerstahl“), die Villa des Stahlwerk-Direktors Otto Böhler ging 1970 in Flammen auf. Im Rahmen einer Feuerwehrübung wurde es abgefackelt, nachdem das Landhaus in Stadtbesitz gekommen war und Hausschwammbefall festgestellt wurde.  Im Fernsehbeitrag sprechen der Josef Hoffmann-Experte Rainald Franz (MAK) zur Hoffmann-Villa sowie Fritz Böhler, Enkel der Firmengründer sowie Günther Agath, Zeitzeuge aus Kapfenberg. In Kapfenberg selbst befindet sich noch das Hotel Böhlerstern (Werkshotel in der Friedrich-Böhler-Straße 13, vom bekannten Architekten Otto Prutscher entworfen) sowie neben dem Hoffmann-Landhaus eine Villa in der Mariazeller Straße 30, ein villenartiger Bau, kurz nach 1900 erbaut (ebenso von Otto Prutscher entworfen). An Stelle der Hofmann-Villa in der Mariazeller Straße 32 befindet sich heute ein medizinisches Zentrum. ORF-FERNSEHBEITRAG (6 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Studio-2/13890037/Studio-2/14094432/Verlorenes-Erbe-Boehler-Villa/14930519 (ORF ‚Studio 2‘: „Verlorenes Erbe: Böhler-Villa“, 4.6.2021) Linktipps: iD-Bericht (ORF ‚Verlorenes Erbe‘): „Wien: Die verlorenen Josef Hoffmann-Villen im 18. u. 19. Bezirk“: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/wien-die-verlorenen-josef-hoffmann-villen-im-18-u-19-bezirk Der Architekt Josef Hoffmann: – auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Hoffmann – im Architektenlexikon: http://www.architektenlexikon.at/de/234.htm

Weißenbach/Triesting (NÖ): Jugendstil-Häuser werden Neubau geopfert

Die so genannten Prym-Häuser in der Gemeinde Weißenbach an der Triesting (Bez. Baden) – secessionistische Bauten unter dem Einfluss der Otto Wagner Schule – werden abgerissen. Die drei Arbeiterwohnhäuser in der Further Straße 49-53 wurden von der Industriellenfamilie Prym 1905-10 erbaut. Die gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Arthur Krupp GesmbH (ein Unternehmen im Unternehmensverband der „Wien-Süd“) möchte jetzt die drei Jugendstil-Häuser durch zwei neue Wohnbauten ersetzen, da eine Sanierung zu teuer käme (Visualisierung der Neubauten). Die beiden Neubauten sollen zunächst zwischen den drei Altbauten errichtet werden, erst dann – wenn die Bewohner umgezogen sind – sollen die Jugendstil-Häuser abgerissen werden. Auch der Bürgermeister Johann Miedl (ÖVP), dem leistbarer Wohnraum ein großes Anliegen ist, bedankt sich  bei der GEWOG Arthur Krupp für Ihre Neubauplanung. Es gibt auch Förderzusagen seitens des Landes Niederösterreich für die Neubauten. Der Baubeginn ist für Sommer 2021 geplant, Fertigstellung Sommer/Herbst 2022. Somit kann vermutet werden, dass der Abriss der drei secessionistischen Arbeiterwohnhäuser im Herbst 2022 erfolgen wird. Medienberichte: 1. Mai 2021, Zeit im Blick (Blog) Weissenbach: Prym Häuser werden abgerissen. Nach über einem Jahrhundert müssen die drei Jugendstil Bauten abgerissen werden. Da in der Gemeinde schon ältere Gebäude saniert wurden, ist die Frage nach dem Grund dieser endgültigen Maßnahme legitim …: https://zeitimblick.info/weissenbach-prym-haeuser-werden-abgerissen 24. April 2021, NÖN Prym Häuser: Sanierung wäre zu teuer. Drei Bauten werden abgerissen, stattdessen werden zwei neue in Weissenbach errichtet: https://www.noen.at/baden/weissenbach-prym-haeuser-sanierung-waere-zu-teuer-weissenbach-an-der-triesting-prym-haus-sanierung-neubau-arthur-krupp-print-270812385 Dehio-Beschreibung (Hrsg. Bundesdenkmalamt): Further Straße „Nr. 13, 14, 15 [sic; richtig: Nr. 49-53]: ‚Prymhäuser‘: 3 gleichartige Arbeiterwohnhäuser der Fa. Prym, 2geschossig mit Mittelrisalit (Schopfwalm) und reichem secessionistischem Dekor unter dem Einfluss der Schule Otto Wagners, 1905-10 erb.“ Zitiert aus: Dehio-Handbuch, die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Band: Niederösterreich südlich der Donau, Teil 2 M bis Z, Horn/Wien 2003, Seite 2575 (vgl. BDA Publikationen: https://bda.gv.at/publikationen/details/dehio-niederoesterreich-suedlich-der-donau-in-zwei-teilen-die-kunstdenkmaeler-oesterreichs)