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AKTUELLE BERICHTE

Villa Rilkeweg 22, Graz

Rilkeweg (Graz): Nach Behördenversagen Villa doch gerettet?

Bereits im April 2020 hätte die Villa Belvedere am Rilkeweg 22 im 9. Grazer Bezirk Waltendorf abgerissen sein sollen, denn in Folge eines Behördenversagens bekam der Eigentümer eine Abbruchbewilligung, wie Vizebürgermeister Mario Eustacchio (FPÖ) bestätigt hat. Das Ansuchen um Abbruchbewilligung war nämlich kurz vor Erweiterung der Schutzzone eingelangt. Das Bauamt übersah jedoch, dass die Villa am Ruckerlberg schon zwingend ein Fall für die Altstadtkommission (ASVK) gewesen wäre. Zuvor hatten Anrainer und Soko Altstadt die Villa in die Erweiterung der Altstadtschutzzone hineinreklamiert, die ASVK stellte ebenso die Schutzwürdigkeit der Villa fest. Jetzt will der Bauträger, Wohnraumwerk-Geschäftsführer Maximilian Hinkel, das Bauprojekt so umplanen, dass s die Villa erhalten bleiben kann. +++ Aktuelle Medienberichte (Kleine Zeitung): „Grazer Ruckerlberg: Nach gestopptem Abbruch: Villa ist nun gerettet“ (5.12.2020, Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/chronik/5907685/Grazer-Ruckerlberg_Nach-gestopptem-Abbruch_Villa-ist-nun-gerettet sowie „In Graz: Warum der Altstadterhaltungsfonds keine Altstadthäuser rettet“ (5.12.2020, Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5907479/In-Graz_Warum-der-Altstadterhaltungsfonds-keine-Altstadthaeuser-rettet Die Villa Belvedere (Rilkeweg 22) auf Grazerbe.at (Baugeschichte.at): https://grazerbe.at/Rilkeweg_22 Ältere iD-Berichte 29. Februar 2020: Graz: Schutzzonen wachsen, Experte äußert weiterhin Kritik https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/graz-schutzzonen-wachsen-experte-aeussert-weiterhin-kritik 10. Februar 2020: Graz: Schutzzone vergisst auf Prachtvillen in Waltendorf https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/graz-schutzzone-vergisst-auf-prachtvillen-in-waltendorf

Girardihaus (Graz): Nun doch vor Abriss gerettet?

„Girardihaus ist gerettet“ heißt es in den aktuellen Medien. Unser Verein Initiative Denkmalschutz freut sich darüber, doch bleibt unser Verein vorerst sehr vorsichtig und möchte noch abwarten, zumal eine Abbruchbewilligung – wenn nicht sogar ein Beseitigungsauftrag – weiterhin gültig ist (vgl. „Auftrag für Abriss trotz Denkmalschutz!“; iD-Bericht, 4.12.2020). Zu viel Negatives sowie ungewöhnlichste, ganz plötzliche Wendungen hat unser Verein schon erlebt. Aber es gibt jetzt auf jeden Fall Grund zu berechtigter Hoffnung. Auf der offiziellen Website der Stadt Graz ist Folgendes zu lesen: „Gerettet: das Geburtshaus von Alexander Girardi“. Begründet wird dies mit der Einigung des Bürgermeisters Siegfried Nagl (ÖVP) mit dem Eigentümer, dem weststeirischen Unternehmer Otto Roiss. Auch die vielen Anfragen, insbesondere in den letzten Wochen an die Baubehörde, den politisch zuständigen Vizebürgermeister Mario Eustacchio (FPÖ) sowie an das Bundesdenkmalamt von der Initiative Soko Altstadt, Verein „Rettet das Girardihaus“ und unserem Verein „Initiative Denkmalschutz“ scheinen die Wirkung nicht verfehlt zu haben. Im Dezember gab es einen Besichtigung der Liegenschaft in der Leonhardstraße 28 (2. Grazer Bezirk St. Leonhard) im Beisein des Eigentümer und diversen Experten, darunter u.a. Vertreter des Bundesdenkmalamtes, der Altstadtsachverständigenkommission (ASVK), und zuständigen Abteilungen der Stadt Graz. Die Grazer ÖVP-FPÖ Koalition einigte sich darauf, das Girardihaus zu erhalten und ein Sanierungskonzept zu erstellen. Dies sollte heute aufgrund der Dringlichkeit als Nachtragsstück auf die Tagesordnung des Gemeinderates (17.12.2020) gesetzt werden. Mittels eines Baurechtsvertrages, welcher über eine Mindestdauer von 35 Jahren abgeschlossen wird, beabsichtigt die Stadt Graz, das Girardihaus in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesdenkmalamt allen zuständigen Abteilungen sowie der Altstadtsachverständigenkommission zu sanieren. Angestrebt wird künftig ein Nutzungsmix aus Gastronomie mit Girardi-Museum sowie Büro- und Proberäume für die benachbarte Kunstuniversität Graz. Zur Bedeutung des Girardihauses führt das Bundesdenkmalamt in einer Stellungnahme Folgendes aus: „Das Bundesdenkmalamt sieht gerade in dem vorspringenden Baukörper in Verbindung mit der geringen Gebäudehöhe und dem tiefer liegenden Niveau ein wertvolles und besonders anschauliches Dokument der barocken Vorstadtbebauung, welches sich inmitten der Gründerzeitbauten durch einen speziellen Seltenheitswert auszeichnet. Die Bedeutung des Gebäudes nach dem Denkmalschutzgesetz manifestiert sich daher zunächst im Dokumentationswert für die Geschichte der Stadtentwicklung und Stadterweiterung von Graz, wobei das Objekt als exemplarisches Beispiel der Vorstadtbebauung vor den weitreichenden Bau- und Regulierungsmaßnahmen der Gründerzeit anzusehen ist. Wesentlich für den Denkmalcharakter des Girardihauses ist auch die innere Gebäudestruktur, die vor allem im älteren vorspringenden Gebäudeteil wichtige Anhaltspunkte für den barocken Ursprung der Bausubstanz (Gewölbe, Holztramdecke) bietet. Dem Objekt kommt daher auch ein Dokumentationswert für historische Bautechniken und -materialien zu. Zusätzlich ist eine herausragende kulturgeschichtliche bzw. kulturelle Bedeutung als Geburtshaus von Alexander Girardi gegeben. Auf die Gedenkstätte in Zusammenhang mit dem bedeutenden Schauspieler wird an der Fassade durch zwei Gedenktafeln hingewiesen.“ Umso unverständlicher war daher die laut Grazer.at getätigte Äußerung des Bürgermeisters Siegfried Nagl von vor zwei Jahren: „Das Haus in der Leonhardstraße stehe einzig und allein wegen der Verbindung zum Volksschauspieler Alexander Girardi unter Denkmalschutz, ’nicht weil es ein historisch so wertvolles Gebäude ist‘, betont Nagl.“ (Quelle: Der Grazer (17.6.2018): „Graz bekommt ein neues Girardihaus: Das alte steht vor dem Abriss“). Aktuelle Medienberichte vom 17. Dezember 2020: Der Grazer: Girardihaus ist gerettet: Stadt Graz macht ein Museum draus https://grazer.at/de/XhiC36va/girardihaus-ist-gerettet-stadt-graz-macht-ein Krone: Museum geplant. Sanierung: Die Stadt Graz rettet das Girardihaus! https://www.krone.at/2299609 MeinBezirk.at: Girardi-Haus gerettet: Gastronomie, Museum und Proberäume sollen entstehen https://www.meinbezirk.at/graz/c-lokales/girardi-haus-gerettet-gastronomie-museum-und-proberaeume-sollen-entstehen_a4406067 Kleine Zeitung (Bezahlschranke): Vorerst gerettet. Stadt Graz sichert sich desolates Girardihaus auf Zeit https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5912630/Vorerst-gerettet_Stadt-Graz-sichert-sich-desolates-Girardihaus-auf Ältere iD-Berichte: 4.12.2020, Girardihaus (Graz): Auftrag für Abriss trotz Denkmalschutz! https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/girardihaus-graz-auftrag-fuer-abriss-trotz-denkmalschutz 3.8.2020, Girardihaus (Graz): Aktivisten besetzen gefährdetes Altstadthaus https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/girardihaus-graz-aktivisten-besetzen-gefaehrdetes-altstadthaus 12. Juni 2020, Girardihaus (Graz): Trotz Denkmalschutz nicht ‘schützenswert’? https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/girardihaus-graz-trotz-denkmalschutz-nicht-schuetzenswert Linktipps: Verein „Rettet das Girardihaus“: http://www.girardihaus.at Das Girardihaus auf Baugeschichte.at: https://baugeschichte.at/Leonhardstra%C3%9Fe_28

Untersievering (Wien): Tragischer Kulturgutverlust vor Bauordnungsnovelle 2018

Bis zum Sommer 2018 waren erhaltenswerte historische Altbauten außerhalb von Schutzzonen quasi „vogelfrei“. Wenn die Gebäude nicht unter Denkmalschutz standen, reichte eine schlichte Mitteilung an die Baubehörde, und schon konnte mit dem Abriss begonnen werden. Bis 1996/97 war noch ein Ansuchen um eine Abbruchbewilligung nötig. Diese „Vereinfachung“ hatte fatale Folgen für den Altbaubestand in Wien. Der Druck auf das historische Kulturerbe Wiens wurde von Jahr zu Jahr stärker, sehr viele wertvolle Altbauten wurden in den letzten zweieinhalb Jahrzehnten abgerissen. Oft kam auch das Denkmalamt zu spät, weil von der schlichten Mitteilung des Abrisses bis zum Abriss selbst blieb kaum mehr Zeit für das Bundesdenkmalamt blieb, Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen (so geschehen in der Castelligasse 1, 1a, Ecke Schloßgasse 5 * im Dezember 2001 im 5. Wiener Bezirk Margareten sowie bei der Jugendstilivilla in der Buchbergstraße 1 im 14. Wiener Bezirk Penzing; vgl. Denkma[i]l Nr. 4/2010, Seite 6 f.). Auch wenn beim hier gezeigten Beispiel, dem Haus Weinzingergasse 5 das Bundesdenkmalamt wohl von einer Unterschutzstellung abgesehen hätte, wäre dieses Haus seitens der Stadt Wien (Magistratsabteilung 19 – Architektur und Stadtgestaltung) mit Sicherheit als erhaltenswert eingestuft worden. Auch wurde jahrzehntelang verabsäumt großzügige Schutzzonenerweiterungen zu widmen, obwohl die Notwendigkeit dafür eine MA19-Studie aus dem Jahr 1996 dies unzweifelhaft festgestellt hat. Bei der letzten Umwidmung im Jahr 2005 wäre die ideale Gelegenheit für eine Schutzzonenerweiterung gewesen. Das Haus Weinzingergasse 5 wird – wie auch die benachbarten  – im Dehio-Handbuch der Kunstdenkmäler (Hrsg. Bundesdenkmalamt) angeführt: “Verbauung E[nde]. 19. -A[nfang] 20. Jh. (…) Weinzingergasse 5, altdeutsch mit origineller, durch Risalite und Erker gegliederter Fassade und originalem Türblatt” (S. 602). So konnte im Dezember 2016 problemlos mit dem Abbruch eines frisch renovierten Altbaus begonnen werden (weitere Fotos vom Abriss von Erich J. Schimek für die Initiative Denkmalschutz). Das Grundstück wird in Folge maximal verwertet. Unser Verein Initiative Denkmalschutz nahm den damaligen Abriss im Dezember 2016 zum Anlass auf die fatalen rechtlichen Rahmenbedingungen und den ungenügenden Schutz des Wiener Kulturerbes hinzuweisen, vgl. iD-Presseaussendung (20.12.2016): „Initiative Denkmalschutz: Weiterer Identitätsverlust in Döbling. Ein Ensemble in Untersievering wurde zerstört!„. Heute zeigt sich mehr als deutlich das jahrzehntelange Versagen der Wiener Stadtpolitik. Eine schmerzliche Lücke wurde in ein geschlossenes Ensemble geschlagen, der unpassende Neubau markiert diese Lücke umso deutlicher. Weiterführende Infos finden sich im sehr guten BLOG WienSchauen.at (16.12.2020): „Döbling: Die fatalen Folgen der fehlenden Schutzzone“. Wir haben den aktuellen Blog-Beitrag zum Anlass genommen diesen Fall noch einmal aufzuzeigen. Freuen wir uns aber auf einen so wichtigen Zwischenerfolg wie die Novelle der Bauordnung von Wien im Sommer 2018, trotzdem bleiben viele wertvolle Gebäude weiterhin gefährdet, trotz Schutzzone und Erhaltungsverpflichtung! Unser Verein wird sich weiterhin engagiert für den Erhalt dieser gefährdeten Kulturgüter einsetzen … * Zu Abriss Castelligasse 1, 1a, Ecke Schlossgasse 5: Vgl. auch APA-OTS, 12. Jänner 2002, FPÖ Wien FP-Herzog: „Innerstädtischer Musterbezirk“ von BV Wimmer in schiefem Licht! Abriß eines Biedermeierhauses in Margareten wirft Fragen auf!: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20020112_OTS0006

Penzing (Wien): Sorge um zwei Historismus-Baujuwele

Zwei Sorgenkinder gibt es im 14. Wiener Bezirk Penzing, beide in Schutzzone gelegen: Nisselgasse 9 im alten Ortskern von Penzing (nahe U4-Station Hietzing / Kennedybrücke) sowie Hauptstraße 21 in Hadersdorf am westlichen Stadtrand von Wien. Ein Anrainer des frühhistoristischen Gebäudes Nisselgasse 9 (Luftbild Google Maps) kritisiert die Baubehörde, denn diese agiere seiner Meinung nach seit 2014 „hilflos“ oder ist „untätig“.  So verfällt das leer stehende, 1871 erbaute (mit älterem Kern?) einstöckige Gebäude mit frühhistoristischem Parapetdekor (mit Kinderbüsten) immer mehr (Architekt Georg Stättermayer). Laut Baubehörde (Magistratsabteilung 37) gibt es einen Bauauftrag zur Sanierung der Fassade. Das zweite Sorgenkind meldete unser Verein Initiative Denkmalschutz dem Kurier, die frühgründerzeitliche Sommervilla in der Hauptstraße 21 in Hadersdorf (Foto Google Maps). Markus Landerer (Initiative Denkmalschutz) sieht die Stadt in der Pflicht: „Man hat den Eindruck, die Baupolizei schaut weg oder die rechtlichen Regelungen sind untauglich.“ Dies habe zur Folge, dass Eigentümer, die ihr Gebäude nicht erhalten, mit einem Abbruchbescheid geradezu belohnt würden. „Das ist perfide“, sagt Landerer. Die Baubehörde entgegnet dem Vorwurf, dass man bereits im Vormonat den Eigentümer aufgefordert hat, bekannt zu geben, welche Schritte zur Erhaltung beabsichtigt sind. Noch wartet man auf Antwort innerhalb der vorgesehenen Frist. KURIER-ARTIKEL WEITERLESEN (Bezahlschranke): https://kurier.at/chronik/wien/vorstadt-sommervilla-in-penzing-dem-verfall-preisgegeben/401126871 (12.12.2020, „Zwei Baujuwele in Penzing dem Verfall preisgegeben. Häuser in der Schutzzone sind in desolatem Zustand. Anrainer und Denkmalschüzter befürchten Abbruch und kritisieren Behörden.“) Kulturgüterkataster der Stadt Wien Hauptstraße 21 im Kulturgüterkataster (mit ein wenig älterem Foto) Nisselgasse 9 im Kulturgüterkataster (mit ein wenig älterem Foto) Quelle: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur geplanten Umwidmung 2020 18.6.2020, Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz Hadersdorf (Wien-Penzing) Stellungnahme 8218. Gefährdete Häuser wegen Bauwidmung? https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/hadersdorf-wien-penzing-stellungnahme-8218-gefaehrdete-haeuser-wegen-bauwidmung (Anmerkung: Stand 15.12.2020 ist die Umwidmung noch nicht rechtskräftig/kundgemacht, vgl. https://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public). Literatur: Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien 1996, Seite 310 (Hauptstraße 21) sowie Seite 323 (Nisselgasse 9)

Klagenfurt (Ktn.): Zweiter Flughafen Hangar aus NS-Zeit wird abgerissen

Ursprünglich hätte der zweite Hangar schon abgerissen sein, doch durch die Corona-Krise verzögerte sich der Abbruch. Jetzt ist der Abriss des südlichen Hangars im Gange. Die beiden Hangars in der Flughafenstraße (Google Maps-Luftbild; jeweils knapp 5.000 Quadratmeter groß), die in den 1950er Jahren als Abfertigungsgebäude dienten, wurden in der NS-Zeit erbaut (1938-1940). Bereits im September 2019 hieß es vom Flughafendirektor, die Hangargebäude müssten wegen „Gefahr in Verzug“ abgerissen werden. Zuvor, im Mai 2019 prüfte das Bundesdenkmalamt eine mögliche Unterschutzstellung, denn laut dem Abteilungsleiter des Bundesdenkmalamtes Kärnten, Gorazd Živkovič, waren die beiden NS-Hangars in einer internen Liste des Bundesdenkmalamtes als „prüfenswert“ eingetragen. Wegen der Berichte über einen möglichen Abriss wurde dann diese Prüfung vorgezogen, doch sah das Denkmalamt schlussendlich von einer Unterschutzstellung ab. ORF-BERICHT WEITERLESEN: https://kaernten.orf.at/stories/3080131 (12.12.2020, „Abriss von Hubschrauber-Hangar im Gange“). +++ Ältere Medienberichte: Austrianwings.info: https://www.austrianwings.info/2020/12/neues-vom-flughafen-klagenfurt (1.12.2020, „Neues vom Flughafen Klagenfurt“); Kleine Zeitung: https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/5632174/Flughafen-Klagenfurt_Denkmalschuetzer-pruefen-zwei-Hangars-vor (21.5.2019, „Denkmalschützer prüfen zwei Hangars vor geplantem Abriss“) +++ Der Flughafen Klagenfurt auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Flughafen_Klagenfurt. Älterer iD-Bericht 2. Mai 2020, Klagenfurt (Ktn.): Zwei Flughafen Hangars aus NS-Zeit werden abgerissen https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/klagenfurt-ktn-zwei-flughafen-hangars-aus-ns-zeit-werden-abgerissen  

Krems (NÖ): Mauterner Brücke droht Abriss

Dramatisches Ergebnis einer mehrmonatigen Untersuchung der 125 Jahre alten, denkmalgeschützten Mautener Straßenbrücke (zwischen den beiden Stadtgemeinden Mautern an der Donau und Krems an der Donau – Stadtteil Stein – gelegen). Eine schon vor über zwei Jahren verhängte Lastbeschränkung von 16 Tonnen wurde im September 2020 auf neun Tonnen reduziert, jetzt soll sie ab kommenden Montag (14. Dezember) auf nur mehr fünf Tonnen herabgesetzt werden. Jetzt stellt sich die Frage: Generalsanierung oder Neubau. Doch für letztere Variante müsste wohl ein Abriss mit dem Bundesdenkmalamt und der UNESCO akkordiert werden, denn dieses technische Denkmal liegt inmitten des UNESCO Welterbes „Kulturlandschaft Wachau“. Nach dem Abriss der Linzer Eisenbahnbrücke 2016 (vgl. iD-Presseaussendung) sowie der Komplett-Erneuerung der Tullner Eisenbahnbrücke 2009 (Fragment blieb erhalten) stellt die Mautener Brücke einer der letzten imposanten technischen Brückenbaudenkmäler über die Donau in Österreich dar. NÖN-ARTIKEL WEITERLESEN: https://www.noen.at/krems/krems-mautern-neue-bruecke-ueber-donau-ist-ein-muss-mautern-an-der-donau-donaubruecke-mautern-donaubruecke-sanierung-print-237006950 (10.12.2020, „Krems, Mautern: Neue Brücke über Donau ist ein Muss“) +++ Weiterer aktueller Medienbericht: KURIER: https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/krems/donaubruecke-stein-mautern-muss-dauerhaft-saniert-werden/401118390 (3.12.2020, „Donaubrücke Stein-Mautern muss dauerhaft saniert werden“), ORF: https://noe.orf.at/stories/3079023 (4.12.2020, „Donaubrücke Stein-Mautern muss saniert werden“) Originale APA-OTS-Presseaussendung, 3.12.2020 Amt der Niederösterreichischen Landesregierung: Zustandserhebung der Donaubrücke Stein-Mautern abgeschlossen. Tonnage muss auf fünf Tonnen herabgesetzt werden: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201203_OTS0132 Kurzbeschreibung der Brücke: „Die 374 Meter lange Stahlfachwerkbrücke über die Donau wurde 1895 eröffnet. Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurde sie von der Wehrmacht teilweise gesprengt. Die Wiederherstellung und Neueröffnung erfolgte 1945.“ (Quelle: Denkmalliste Wikipedia). +++ Ausführliche Beschreibung der Brücke (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Mauterner_Br%C3%BCcke Älterer iD-Bericht 11. Juli 2020: Krems (NÖ): Denkmalgeschützte Mauterner Brücke langfristig vor Abriss? https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/krems-noe-denkmalgeschuetzte-mautener-bruecke-langfristig-vor-abriss Vgl. Linzer Eisenbahnbrücke: Presseaussendungen der Initiative Denkmalschutz 9. August 2013: Linzer Eisenbahnbrücke – Denkmalschutzaufhebung durch Bundesdenkmalamt https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/linzer-eisenbahnbruecke-denkmalschutzaufhebung 16. August 2013: Linzer Eisenbahnbrücke Denkmalschutzaufhebung – Herr Landeshauptmann bitte melden! https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/linzer-eisenbahnbruecke-denkmalschutzaufhebung-lh-bitte-melden Literatur (u.a.): Gerhard A. Stadler, Das industrielle Erbe Niederösterreichs. Geschichte – Technik – Architektur, Wien – Köln – Weimar 2006, Seite 467 f.

St. Pölten (NÖ): Kinderhort Grillparzerstraße wird abgerissen

Der Kinderhort der Stadt St. Pölten wird dieser Tage abgerissen. Das Gründerzeitgebäude in der Grillparzerstraße 17 wurde 1897 als evangelisches Waisenhaus erbaut und soll einem Neubau weichen. Der späthistoristische, 3geschoßige Bau ist Torso einer ursprünglich mehrtraktig geplanten Anlage. Der Architekt des ursprünglichen Waisenhauses, Otto Thienemann, (*1827, +1905) zählt zu den großen Architekten der Ringstraßenära. Eines seiner Hauptwerke ist das 1872 errichtete Gebäude des Österreichischen Ingenieur- und Architektenvereines in der Eschenbachgasse in der Wiener Innenstadt, auch sehr bekannt ist der „Grabenhof“ am Wiener Graben. In der Grillparzerstraße 17 (Kranzbichlerstraße 16) in St. Pölten ist jetzt ein Neubau der Musikschule mit Akademie und des Hortes der Landeshauptstadt St. Pölten geplant. NÖN-ARTIKEL WEITERLESEN: https://www.noen.at/st-poelten/abriss-und-neubau-platz-fuer-musiker-und-schueler-in-st-poelten-st-poelten-grillparzerstrasse-musikschule-st-poelten-print-237006700 (10.12.2020, „Abriss und Neubau: Platz für Musiker und Schüler in St. Pölten“, Niederösterreichische Nachrichten) +++ Weitere Medienberichte: KURIER: https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/sankt-poelten/st-poelten-neues-gebaeude-fuer-kinderbetreuung-und-musikschule/401118585 (4.12.2020, „St. Pölten: Neues Gebäude für Kinderbetreuung und Musikschule“); MeinBezirk: https://www.meinbezirk.at/st-poelten/c-lokales/akademie-entsteht-in-der-grillparzerstrasse_a4372478 (30.11.2020, „St. Pölten: Akademie entsteht in der Grillparzerstraße“). Literatur Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, Herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Band: Niederösterreich südlich der Donau, Teil 2: M bis Z, Horn – Wien 2003, Seite 2010 (vgl. https://bda.gv.at/publikationen/details/dehio-niederoesterreich-suedlich-der-donau-in-zwei-teilen-die-kunstdenkmaeler-oesterreichs). Architekt Otto Thienemann (1827-1905) im Architektenlexikon Wien (1770-1945): http://www.architektenlexikon.at/de/1307.htm PS: Zur Situation „Abrisse und drohende Abrisse“ in St. Pölten siehe auch Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz (4. Oktober 2019): St. Pölten (NÖ): Abriss Arbeiterwohnhaus – schwerer Verlust für Stadtbild: https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/st-poelten-noe-abriss-arbeiterwohnhaus-schwerer-verlust-fuer-stadtbild

Graz (Stmk.): Barockruine des Refektoriums am Rosenhain vor Rettung

Das denkmalgeschützte ehemalige Sommerrefektorium der Jesuiten am Rosenhain im 3. Grazer Bezirk Geidorf steht vor der Revitalisierung, nachdem es in den 1980er-Jahren nach einem elektrischen Kurzschluss ausbrannte. Die Ruine des barocken Refektoriums (Max-Mell-Allee 39) soll jetzt von der Karl-Franzens-Universität „wachgeküsst“ werden. Es soll jetzt saniert und hinkünftig für Büros und einen Hörsaal genützt werden. Das Gebäude soll dem Universitätssportinstitut angebunden werden. Die Stadt Graz und die Karl-Franzens-Uni Graz haben sich jetzt auf einen Baurechtsvertrag geeinigt (um einen symbolischen Betrag von 1 Euro auf 70 Jahre). Im Gemeinderat soll der Vertrag noch am 17. Dezember abgesegnet werden. Im März noch lösten sich Mauerteile durch Windeinwirkung, sodass „Gefahr im Verzug“ attestiert wurde und die Ruine durch einen Absperrzaun vor herabstürzenden Mauerteilen gesichert werden musste. GRAZER-ARTIKEL WEITELESEN: https://grazer.at/de/zJNj6r6d/die-karl-franzens-universitaet-kuesst-das-am-wach (6.12.2020, „Die Karl-Franzens-Universität küsst das ‚Geisterhaus‘ am Rosenhain wach“) ++ Weitere aktuelle Medienberichte: KRONE: https://www.krone.at/2291835 (6.12.2020, „Jesuitenrefektorium: Das ‚Geisterhaus‘ bekommt eine neue Seele“); Kleine Zeitung: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5907717/Am-Grazer-Rosenhain_Jetzt-wird-das-verfallene-Jesuitenrefektorium (6.12.2020, „Am Grazer Rosenhain: Jetzt wird das verfallene Jesuitenrefektorium revitalisiert“). Beschreibung des ehem. Sommerrefektoriums im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, 1979, S. 138): “erb[aut] 1654 (Schornstein ehem. dat. 1654), 1952 Neubedachung und notdürftig gesichert; schlechter Erhaltungszustand. An der Fassade Freskenreste, u. a. Erzengel Michael. Rustiziertes Rundbogen-Steinportal mit Maskaron-Schlußstein, bekrönender bauplastischer Schmuck (Putti mit Kartusche) fast zur Gänze fehlend, 1654; schmiedeeisernes Oberlichtgitter. An der Hoffront gleichzeitiges Rundbogen-Steinportal mit schmiedeeisernem Oberlichtgitter. Innen zerstörte bar[ocke] Wandmalereien.” (vgl. https://bda.gv.at/publikationen/details/dehio-graz-die-kunstdenkmaeler-oesterreichs) +++ Das “Ehem. Sommerrefektorium der Jesuiten” in der Denkmalliste auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Graz/Geidorf. Älterer iD-Bericht: 10. März 2020, Graz (Stmk.): Barockruine am Rosenhain wegen “Gefahr in Verzug” gesperrt https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/graz-stmk-barockruine-am-rosenhain-wegen-gefahr-in-verzug-gesperrt

Kalksburg (Wien): Breitenfurter Straße 529 kurz vor Abriss

Im September 2018 wurden die Abrisspläne für das im Heimatschutz-Stil erbaute Gründerzeithaus Breitenfurter Straße 529 im Rahmen der öffentlichen Auflage Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes Nr. 8256 publik. Unser Verein Initiative Denkmalschutz hat damals eine Stellungnahme für den Erhalt abgegeben, doch die Stadt Wien hat diese nicht berücksichtigt und das ursprünglich in einer Schutzzone der Stadt Wien befindliche Gebäude sogar extra aus der Schutzzone „herausgewidmet“, um die Voraussetzungen für das Neubauprojekt des Pflegezentrum der CS Caritas Socialis in Kooperation mit dem Anton-Proksch-Institut (Suchtklinik) zu schaffen. Doch obwohl seit Sommer 2018 auch Altbauten außerhalb von Schutzzonen ähnlichen Schutz wie in Schutzzonen genießen, hat die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) jetzt die für den Abbruch notwendige Bestätigung ausgestellt, „dass an der Erhaltung des Bauwerkes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht“ (gemäß  § 62a Abs. 5a Bauordnung für Wien), sodass die zuständige Baubehörde (Magistratsabteilung 37) den Abbruch jetzt bewilligt hat. Das Haus in Kalksburg (23. Bezirk Liesing) steht jetzt kurz vor dem Abriss. Der Blog von „WienSchauen“ fragt jetzt: „Warum geben die Behörden den Altbau zum Abbruch frei? Sollte nicht die erst 2018 verschärfte Bauordnung solche Abbrüche verhindern? Dass der Bau von Pflegeeinrichtungen und Kliniken sehr zu begrüßen ist und keinesfalls verhindert werden sollte, versteht sich von selbst. Doch warum wird das alte Gebäude nicht in den Neubau integriert? Ließe sich so nicht ein viel schonenderer Umgang mit der Umgebung erreichen? Wie sinnvoll ist es, ein gut erhaltenes Haus ohne Not zu demolieren – gerade in Hinblick auf das Thema Ressourcen?  WIENSCHAUEN-ARTIKEL WEITERLESEN: https://www.wienschauen.at/kalksburg-behoerden-fuer-altbau-abriss-gruenderzeithaus-breitenfurter-strasse-529 (27.11.2020, WienSchauen: „Kalksburg: Behörden für Altbau-Abriss“). Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zum Planentwurf 8256, 27. September 2018 https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/kalksburg-wien-stellungnahme-zu-planentwurf-8256

Paragrah

Wien: Stellungnahme zur Bauordnungsnovelle 2023

Wien, 8. August 2023 Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert werden soll (Bauordnungsnovelle 2023) Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Allgemein: Transparenz und Informationszugang Die Initiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Informationszugang für alle Bürger sowie Parteistellung für NGOs in allen baurechtlichen Verfahren ein, die das öffentliche Interesse im Sinne der Stadtbilderhaltung und des Kulturgüterschutzes betreffen. Weiters eine bürgerfreundlichere und extensivere Handhabung bzw. allfällige Novellierung des Wiener Auskunftspflichtgesetzes in dieser Hinsicht. Im Zweifel sind die Bestimmungen dieses Gesetzes zu Gunsten des um Auskunft Ersuchenden anzuwenden (vgl. Petition der Initiative Denkmalschutz: „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 2; eingebracht am 21. August 2013). Ad § 1 Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne, Abs. 2 (Ziele): – Zeile 16 Die Formulierung „Schutz der UNESCO-Welterbestätten in ihrem außergewöhnlichen universellen Wert“ erachtet unser Verein Initiative Denkmalschutz als zu allgemein gehalten (vgl. unsere Stellungnahme aus 2021), ergänzt werden soll daher: „gemäß UNESCO-Welterbe Konvention (UNESCO Convention Concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage) sowie der dazugehörigen offiziellen Managementpläne der Welterbestätten. Ausschluss von Hochhausprojekten/-bebauungen in Kern- und Pufferzonen der UNESCO-Welterbestätten.“ – Zeile 18 (Ergänzung) Es möge Zeile 18 ergänzt werden: „Schutz und Erhalt von Kulturgütern und Kulturlandschaften im Sinne der Denkmal-, Orts- und Stadtbildpflege (insbesondere hinsichtlich denkmalschutzrelevante Aspekte).“ Begründung: Allzu oft wird bei Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und insbesondere der Bebauungspläne viel zu wenig Rücksicht genommen auf denkmalschutzrelevante Aspekte, sodass z.B. durch überdimensionierte Bebauungspläne Anreize für nachteilige bauliche Überformungen, Abbrüche oder schwere visuelle Beeinträchtigungen von denkmalgeschützter bzw. kulturhistorisch bedeutender Bausubstanz geschaffen werden. ad § 2 Abs. 5 Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne – Digitalisierung und Rechtsverbindlichkeit Es möge die öffentliche Auflage „Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne“ online eine Rechtsverbindlichkeit erhalten (Begründung: Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass wichtige Beilagen (z.B. Unterlagen zur Umweltprüfung) erst verspätet online veröffentlicht wurden). Ebenso möge das Amtsblatt endlich online veröffentlicht werden (wie in vielen anderen Gemeinden, Beispiel: „Elektronisches Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg“). Ebenso möge der online abrufbare Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Rechtsverbindlichkeit erhalten. – Frist Abgabe Stellungnahmen Bürger_innen sowie der örtlichen Bezirksvertretung Unser Verein Initiative Denkmalschutz – der bekanntermaßen seit seiner Gründung 2008 Dutzende Stellungnahmen abgegeben hat – fordert, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sowie der jeweiligen örtlichen Bezirksvertretung zu Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufeinander zeitlich abzustimmen. D.h. es wäre zu garantieren, dass die örtliche Bezirksvertretung erst nach Ende der öffentlichen Auflagefrist ihre Stellungnahme beschließt. Dabei wäre zusätzlich darauf zu achten, dass alle im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen auch den jeweiligen Bauausschussmitgliedern der Bezirke – vor ihrer abschließenden ‘Vorberatung zur Abgabe der Bezirksstellungnahme’ in ihrer Bauausschusssitzung – zur Kenntnis gebracht werden, um diese ggf. inhaltlich in die Bezirksstellungnahme einfließen lassen zu können. All dies wäre in der Bauordnung rechtsverbindlich festzulegen. Die Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sollen hierbei auch im Originaltext den Bauausschussmitgliedern der Bezirke übermittelt werden, und nicht (nur) in einer verkürzten, potenziell sinnveränderten „Zusammenfassung“, wie es derzeit manchmal geschieht. Die Änderung der Bauordnung vom Dezember 2018 (LGBl. Nr. 69/2018 ) hat – mit einer Verkürzung der Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen von drei auf zwei Monate – diese Problematik noch weiter verschärft. Auch die qualitative Unterscheidung zwischen “wesentlichen” und “unwesentlichen” Abänderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen – wie damals beschlossen – möge aus oben genannten Gründen ebenso rückgängig gemacht werden. Denn diese Unterscheidung öffnet einer gewissen Willkür, was als “wesentlich” und “unwesentlich” zu gelten hat, Tür und Tor (so könnten auch heikle Gebiete in mehrere kleine “unwesentliche” Änderungen aufgesplittet werden), was die Rechte der Bürger noch mehr reduziert (Fristverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger auf vier Wochen, Verkürzung der Frist für die Bezirke auf einen Monat; keine Möglichkeit mehr des Studiums der Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung, weil eine solche Fachbeiratsstellungnahme in diesem Fall gar nicht mehr verfasst wird). Begründung: Die in die Bezirksvertretung gewählten Mandatare sollen die politischen Interessen der Bevölkerung im Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut und können die Stellungnahmen der Bürger und NGOs besonders gut beurteilen. Daher wäre es zielführender, wenn die Bezirksvertreter diese Stellungnahmen in ihren eigenen Stellungnahmen berücksichtigen können. Dies ist aber nur dann gewährleistet, wenn die öffentliche Auflagefrist abgewartet wird. Die Stellungnahme der Bezirksvertretung bildet eine sehr wichtige Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und hat wesentlichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte. Stellungnahmen der Bürger haben, wenn sie in die Bezirksstellungnahme einfließen, viel größere Aussichten, im Gemeinderatsbeschluss indirekt berücksichtigt zu werden. Dies wäre ein erster Schritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Wien ernster zu nehmen, zumal sich die Stadt Wien 1996 mit dem Beitritt zur Charta von Aalborg sogar verpflichtet(!) hat, die Bürger „an den lokalen Entscheidungsprozessen“ zu beteiligen. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, bereits vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung abschließend zu beraten und zu beschließen, stößt hingegen viele Bürger vor den Kopf. Wenn nicht einmal die Bezirkspolitiker Interesse an der Meinung der Bürgerinnen und Bürger haben, warum sollte dann der Gemeinderat größeres Interesse an einzelnen Stellungnahmen zeigen? ad § 3: Fachbeirat Aus Sicht der Initiative Denkmalschutz wäre es unbedingt notwendig, dass auch entsprechende Ersatzmitglieder der einzelnen Fachbereiche dauerhaft bestellt werden. Beim Fachmann auf dem „Gebiet des Denkmalwesens“ wäre es wichtig, dass eines der beiden (Ersatz-/)Mitglieder nicht gleichzeitig eine Funktion im Bundesdenkmalamt innehat, um mögliche Befangenheiten weitgehend auszuschließen. Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass sich einzelne Fachexperten für befangen erklären, sodass das entsprechende Fachgebiet in der Fachbeiratsstellungnahme keinerlei Berücksichtigung finden kann. So geschehen schon mehrfach beim Experten auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Beispiel: Planentwurf Nr. 8139, 1. Fachbeiratsstellungnahme aus 2016; denkmalgeschütztes, ehemaliges Otto Wagner Spital Areal am Steinhof im 14. Bezirk; Plandokument Nr. 8048 aus 2017, denkmalgeschütztes Spital beim Elisabethinenkloster an der Landstraßer Hauptstraße 4a im 3. Bezirk), aber auch auf dem Gebiet der Raumplanung (Beispiel: Plandokument 8177 aus 2016, Laxenburger Straße 244-256 im 23. Bezirk). ad § 60 Abs. 1 lit. d: Abbruch von Bauwerken Grundsätzlich erkennen wir die Bemühungen zur Verhinderung des allzu leichten Erlangens der Abbruchbewilligungen auf Grund von „wirtschaftlicher Abbruchreife“ („wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen“) an, doch erachten wir die hier im Gesetzesentwurf vorliegenden Formulierungen als zu lückenhaft. Diese öffnen wieder allzu leicht Tür und Tor für erleichterte Abbruchbewilligungen. Bei der Formulierung „schuldhafte Vernachlässigung“ möge auf jeden Fall das Wort „schuldhaft“ gestrichen werden (im Textentwurf zweimal erwähnt). Bei den […]

Heumarktprojekt neu (Wien) bleibt UNESCO-Welterbe unverträglich!

APA-OTS-Presseaussendung, 29. Juni 2023 Wien: Heumarkt-Hochhaus bleibt UNESCO-Welterbe UNVERTRÄGLICH! Das präsentierte ‚Heumarktprojekt Neu‘ widerspricht UNESCO-Beschlüssen! Initiative Denkmalschutz: Welterbe-Konformität heißt „nicht höher als Bestand“ (ca. 40 m)! Wien (OTS) – 56,5 Meter hoch soll der gestern präsentierte, neu geplante „Hotelflügel“ beim Heumarkt-Projekt werden. Das widerspricht ganz klar den seit 2012/13 bekannten UNESCO-Vorgaben „nicht höher als Bestand“ (ca. 40 m). Ganz im Gegenteil: Bereits das Bestandsgebäude Hotel InterCont „stört stark“ den Belvedere-Blick. Hier die visuellen Beeinträchtigungen, die bereits vor der Ernennung zum Weltkulturerbe geschehen sind, weiter zu vergrößern, kann unmöglich im Sinne des Welterbes sein. Alle FAKTEN und UNESCO-BESCHLÜSSE: https://initiative-denkmalschutz.at/heumarkt.pdf Baumassen beim Heumarkt sprengen jeglichen Maßstab Egal wie man die Baumassen verteilt, die Kubaturen sprengen einfach jeglichen Maßstab. Daher kann nur durch ein „Zurück an den Start“ und eine vollständige Neuplanung ein städtebaulich verträgliches Projekt entstehen, meint die Initiative Denkmalschutz. UNESCO: Für Streichung von „Roter Liste“ fehlt jegliche Grundlage Solange der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7984 rechtsgültig bleibt, sieht die Initiative Denkmalschutz keinerlei Grund, wieso das UNESCO-Welterbekomitee bei seiner nächsten Sitzung im September in Riad jetzt das Welterbe von der „Roten Liste“ der gefährdeten Welterbestätten streichen soll. Der Auslöser zur Setzung auf die Rote Liste war ja gerade dieser Beschluss im Gemeinderat 2017, der erst eine Höhenwidmung bis zu ca. 70 m ermöglicht. Solange diese Widmung aufrecht bleibt, bleibt auch das Welterbe gefährdet. Rückfragehinweis: Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433) Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter www.initiative-denkmalschutz.at