Gries am Brenner

Gries am Brenner: Eigentümer will spätgotisches Haus retten, Bürgermeister fordert Abriss!

Kuriosum zum Europäischen Kulturerbejahr 2018: Eigentümer will spätgotisches Haus retten, doch Tiroler Bürgermeister fordert Abriss!

Initiative Denkmalschutz fordert Land Tirol und den Bund auf zu vermitteln, um dem Eigentümer bei seinem vorbildlichen Einsatz für unser österreichisches Kulturerbe zu unterstützen

Wien (OTS) – In der Gemeinde Gries am Brenner wurde nach einem Steinschlag 2011 ein großräumiges Sperrgebiet mit Betretungsverbot erlassen, darunter auch für das alte spätgotische Widum (Pfarrhaus). Ein Jahr später hat die Baubehörde sogar „Einsturzgefahr“ attestiert und wegen “Gefahr in Verzug“ einen Abbruchbescheid für das Widum erlassen, doch schien die Gemeinde jahrelang keine Eile mit der Umsetzung zu haben. Auch vom Betretungsverbot wurden vielfache Ausnahmen erlassen, nicht jedoch für den seit 2016 neuen Eigentümer des Widums im Ortsteil Lueg (Nr. 216), der es restaurieren will.

Mittlerweile hat das Bundesdenkmalamt das geschichtsträchtige, im Kern aus der Mitte des 15. Jh. stammende Gebäude unter Denkmalschutz gestellt, doch Bürgermeister Karl Mühlsteiger (Offene Gemeindeliste) pocht weiterhin auf Abriss und hat beim Bundesverwaltungsgericht den Bescheid beeinsprucht, eine Entscheidung ist in Bälde zu erwarten.

Mehr Eigentümerwertschätzung statt Kulturvernichtungsförderung!

Österreich ist eines der letzten Europaratsmitglieder, das die „Konvention von Granada“ (1985) noch immer nicht ratifiziert hat, sodass Eigentümer ihre Denkmäler weitgehend konsequenzlos verfallen lassen dürfen. Umso schlimmer, wenn die Politik stattdessen engagierten Denkmaleigentümern Prügel vor die Füße wirft. Nach dem Abriss des kulturhistorisch bedeutenden, im Kern aus dem Mittelalter stammenden Gasthauses in Lueg (Nr. 210) vor wenigen Jahren, bleibt umso mehr zu hoffen, dass zumindest dieses Baujuwel gerettet wird. Bei gutem Willen aller Akteure sollte eine Lösung gefunden werden.

Foto: Initiative Denkmalschutz

Original APA-OTS-Pressemeldung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180606_OTS0012

Rückfragen & Kontakt:
Markus Landerer und Claus Süss
Initiative Denkmalschutz
mobil: 0699/1024 4216 und 0676/740 43 27
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OÖ

Hitler Geburtshaus: Initiative Denkmalschutz forder Erhaltung statt tiefgreifende Veränderung, 10. April 2018

Hitlers Geburtshaus in Braunau: Initiative Denkmalschutz fordert Erhaltung des Altstadthauses statt tiefgreifende Veränderung

Keine denkmalbehördliche Bewilligung für baulichen Eingriff mehr nötig. Denkmalamt mittels Enteignungsgesetz ausgeschaltet

Wien (OTS) – „Wir müssen dem Haus die Optik nehmen“, wird der zuständige Sektionschef im Innenministerium, Hermann Feiner im Kurier zitiert (6.4.). Wie künftig auf die Bedeutung des Ortes hingewiesen werden soll, soll mittels Architektenwettbewerb geklärt werden.

Denkmalamt entmachtet: sogar Komplettabriss theoretisch möglich

Kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen, wurde mit dem im Nationalrat beschlossenen Enteignungsgesetz (Dez. 2016) auch dem Bundesdenkmalamt jegliche Möglichkeit genommen, Eingriffe in die Bausubstanz zu untersagen, wenn diese “der dauerhaften Unterbindung der Pflege, Förderung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts oder eines bejahenden Gedenkens an den Nationalsozialismus” dienen. Sogar ein Komplettabriss wäre hier “mitumfasst” (“vollständige Beseitigung des Geburtshauses von Adolf Hitler”, Zitat aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage). Doch auch ein starker “optischer Eingriff” würde das gut erhaltene Altstadtensemble in der Salzburger Vorstadt schwer beschädigen.

Initiative Denkmalschutz fordert von Bundesminister für Inneres, Herbert Kickl (FPÖ) die umfassende Erhaltung

Zwischen Denkmalschutz und einem Gedenkort, der sich auf NS-Täter und die NS-Schreckensherrschaft bezieht, muss kein Widerspruch existieren. Die Initiative Denkmalschutz schließt sich daher dem Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) Austria an, der das aus dem 17. Jh. stammende Haus als “authentischen Erinnerungsort der Aufklärung und Entmystifizierung nationalsozialistischer Ideologie bewahrt und einer entsprechenden Nutzung zugeführt” sehen will. Das Konzept von Andreas Maislinger für ein “Haus der Verantwortung” scheint in diesem Sinne beispielsweise besonders geeignet.

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OÖ

“Kulturstadt” Salzburg plant radikale Schrumpfkur für historischen Althausbestand. iD schockiert, 21.02.2018

“Kulturstadt” Salzburg plant radikale Schrumpfkur für historischen Althausbestand – Verein Initiative Denkmalschutz schockiert

Über 1/4 der Gebäude außerhalb der Altstadt sollen aus dem Erhaltungsgebot fallen. Morgen tagt der Planungsausschuss. Initiative Denkmalschutz fordert Einbindung der Öffentlichkeit!

Wien (OTS) – Unter dem Vorwand der besseren Überprüfbarkeit der Erhaltungsgebote hat die Stadt Salzburg eine Studie bei “Terra Cognita” in Auftrag gegeben, in der jetzt 305 der 1.159 überprüften historischen Gebäude aus dem Erhaltungsgebot fallen sollen (§ 59 Salzburger Raumordnungsgesetz 2009). Besonders kritisiert werden müssen die dazu völlig ungeeigneten Kriterien zur Beurteilung der Erhaltenswürdigkeit, die dem kulturhistorischen Wert der Gebäude keinesfalls gerecht werden. Warum soll z.B. eine “nicht wahrnehmbare Bauflucht” in Bezug zum Bebauungsplan(!) ein negatives Kriterium darstellen? Sollte dies nicht viel mehr zum Anlass genommen werden, die Baufluchtlinien wieder dem historischen Bestand anzupassen, um diesen besser zu schützen? Auch die kolportierte Chimäre der Vorteile (effektiverer Schutz für die verbleibenden Gebäude) löst sich bei näherer Betrachtung des Grundsatz-Amtsberichts (29.12.2017) in Rauch auf, denn in diesem zeigt die Magistratsabteilung 5 (Raumplanung und Baubehörde) schonungslos auf, dass auch die “Reduzierung der Gesamtzahl an Erhaltungsgeboten nicht dazu führen wird, dass die Zahl der Abbruchansuchen sinkt” (S.13), sondern dies schlicht zu einer schnöden “Verwaltungsvereinfachung” führen wird (S.15). Daher fordert die Initiative Denkmalschutz die Einbindung der Öffentlichkeit und eine Diskussion über die völlig unzureichenden Bewertungsmaßstäbe.

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Klosterneuburg

Kaumberg: Wieder historischer Gasthof vor Abriss ohne Bewilligung durch Denkmalamt? 29.12.2017

Initiative Denkmalschutz: Wieder historischer Gasthof im Bezirk Lilienfeld vor Abriss? Wieder ohne Bewilligung durch Denkmalamt?

Bürgermeister von Kaumberg möchte Gasthaus “Goldener Hirsch” wegen “Gefahr im Verzug” abreißen!

Bereits 2011 wurde im politischen Bezirk Lilienfeld ein denkmalgeschützter historischer Gasthof wegen “Gefahr im Verzug” abgerissen (“Zum Schwarzen Adler”, Gemeinde Türnitz), nun möchte auch der Kaumberger Bürgermeister Michael Wurmetzberger gleiches vollbringen und hat bereits einen Abrissbescheid ausgestellt.

Initiative Denkmalschutz attestiert Befangenheit in Gemeinde – Belohnung durch Vernachlässigung?

2005 hat die Gemeinde Kaumberg das ehemalige Gasthaus “Goldener Hirsch”, zuletzt auch als “Gasthof Rohrer” bekannt, erworben. Seit 2006 steht der Gasthof unter Denkmalschutz. Die Gemeinde hat gemäß Niederösterreichischer Bauordnung (§ 34 Abs. 1) eine Erhaltungsverpflichtung (Vermeidung von Baugebrechen) sowie die Verpflichtung ggf. Baugebrechen zu beheben. Nun will der seit März amtierende Bürgermeister nach 12 jähriger Vernachlässigung und Ausbreitung von Schimmelpilz und Hausschwamm im Namen der Gemeinde “Tabula rasa” machen und den Abriss durchsetzen. Das Pikante daran: Der Bürgermeister hatte als Baubehörde I. Instanz 12 Jahre Zeit die Erhaltungsverpflichtung von seiner eigenen “Marktgemeinde Kaumberg” als Eigentümerin einzufordern. Jetzt möchte der neue Bürgermeister – trotz Denkmalschutz – den Abbruch durchsetzen. Hätte also der Bürgermeister nicht schon Jahre zuvor die Behebung der Baugebrechen des im Gemeindebesitz befindlichen Gasthauses einfordern müssen, bevor sich die Bausubstanz derart verschlechtert, dass sogar mittels “Gefahr im Verzug” argumentiert wird? Soll jetzt diese Vernachlässigung durch Zerstörung eines Denkmals “belohnt” werden? Die Initiative Denkmalschutz fordert daher die Gemeinde Kaumberg auf ihre eigene Verantwortung wahrzunehmen und das geschichtsträchtige Gebäude zu erhalten.

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1170 Wien

Stellungnahme Planentwurf 8180, Ottakringer Str., Helblingg., Bergsteigg., 09.03.2017

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8180, 17. Bezirk Hernals, Katastralgemeinde Hernals

Für das Gebiet zwischen Ottakringer Straße, Bergsteiggasse, Geblergasse und Helblinggasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Konkret wird vorgeschlagen die Gründerzeithäuser Helblinggasse 5-11, Geblergasse 41 (Ecke Bergsteiggasse 20) sowie das Doppelhaus Bergsteiggasse 14-16 als Schutzzone zu widmen. (Auch der Fachbeirat schlägt in seiner Stellungnahme die Erhaltung des Gründerzeithauses Helblinggasse 5 vor (“soll überprüft werden”), nachdem der Abbruch dieses Objekts auf Grund der geplanten Änderungen der Bebauungsbestimmungen zu erwarten ist; vgl. auch Erläuterungsbericht Seite 5.) Ebenso schutzzonenwürdig ist das Gründerzeit-Eckhaus Ottakringer Straße 48 (Ecke Bergsteiggasse 2). Diese Objekte finden alle im Dehio-Handbuch des Bundesdenkmalamtes Erwähnung. Nach den Abbrüchen der ebenso im Dehio-Handbuch (aus 1996) erwähnten Häusern Bergsteiggasse 4, 6, 18 sowie Helblinggasse 13 wäre dies ein notwendiger und moderater Vorschlag einer Schutzzonenausweisung, auch im Sinne des “Schutzzonenplan Wien” des Magistrats (MA 19?; Grundlagen für die flächendeckende Darstellung künftiger Untersuchungsgebiete, Stand 1996), die das gesamte Plangebiet als “Schutzwürdigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit” ausgewiesen hat.

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Bregenz

Villa Freudeck/Höll in Bregenz muss erhalten bleiben! 27.09.2016

Initiative Denkmalschutz: Villa Freudeck/Höll in Bregenz muss erhalten werden!

Die Stadt Bregenz wird aufgefordert ihre Verantwortung für das baukulturelle Erbe wahrzunehmen!

Die Villa Freudeck in der Blumenstraße 3 (erbaut ca. 1895; Architekt Georg Baumeister) soll der Spitzhacke zum Opfer fallen. Doch gerade diese Villa ist im Kontext der umgebenden historischen Villen am Ölrain (Stichwort: “Ensemble”) eindeutig erhaltenswert. Dies bestätigt auch das aktuell gültige Räumliche Entwicklungskonzept (REK) aus 2008, das sich die Stadt Bregenz selbst verordnet – respektive beschlossen – hat.

Initiative Denkmalschutz: Die Stadt Bregenz ist für Orts- und Stadtbildschutz verantwortlich!

Die Villa Freudeck (oder “Höll”) in der Blumenstraße 3 ist Teil des 1892-1906 enstandenen Villenensembles des Architekten Georg Baumeister (1852-1927), zu dem die Villa Fünfland (Wolfeggstraße 15, erb. 1892-95), die Villa Wolfegg oder Klaubert (Blumenstraße 1, erb. 1905; steht sogar als Einzeldenkmal unter Denkmalschutz), die Villa Säntis oder Wolfrum (Blumenstraße 2, erbaut 1906) sowie die Villa in der Blumenstraße 5 (ehem. evangelisches Pfarrhaus, heute Methodistenkirche, erb. nach 1903) gehört. Dieses Villenensemble am Ölrain ist im Sinne des Orts- und Stadtbildschutzes als Gesamtes unzweifelhaft erhaltenswert. Und auch im REK 2008 wird ausdrücklich die Erhaltungswürdigkeit der Villen am Ölrain und die Wichtigkeit der Erstellung von entsprechenden Bebauungsplänen zu deren Schutz festgehalten (S. 15). So sind im Kapitel B.5 “Identitätsstiftendes Stadtbild” unter Punkt B.5.1. “Alte, wertvolle Ensembles und Einzelobjekte in ihrem Bestand und Erscheinungsbild schützen” im Konkreten als Maßnahme festgelegt, “Villen und die sie umgebenden Gartenanlagen durch Parkschutz und durch die Erstellung von Bebauungsplänen schützen (Ölrain, Josef-Huter-Straße, Belruptstraße).

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Hitler Geburtshaus vor Zerstörung? Hohe Politik täuscht Öffentlichkeit! 19.09.2016

Hitler Geburtshaus: Hohe Politik täuscht Öffentlichkeit! Enteignung als Vorwand für Zerstörung? Initiative Denkmalschutz fordert Erhalt!

Nun ist es ausgesprochen: “Vollständige Beseitigung” des denkmalgeschützten Adolf Hitler Geburtshauses soll durch geplantes “Enteignungsgesetz” ermöglicht werden!

Wien/Braunau (OTS) – Am 12. Juli war Hitlers Geburtshaus Thema im Ministerrat. Nach diesem sprach Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) “von praktischen Problemen, die sich durch den Denkmalschutz ergäben”, und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) stellte überhaupt gleich fest, dass “das Gebäude aus diesem Grund nicht abgerissen werden könne” (APA). Wissen die Herren nicht wovon sie reden? Kennen die Vertreter der Bundesregierung den eigenen(!) Gesetzesentwurf nicht? Denn in der aktuellen Regierungsvorlage wurde – im Gegensatz zum Begutachtungsentwurf für die Öffentlichkeit – eine eindeutige juristische Klarstellung getroffen: die “vollständige Beseitigung” ist mitumfasst. War somit von langer Hand geplant, die Öffentlichkeit ganz gezielt zu täuschen? Die Chronologie der Ereignisse lässt dies vermuten! (OTS 27.5.: Bundesministerium für Inneres verschweigt den Denkmalschutz-Aspekt. Parlamentskorrespondenz (17.7.): “Auch ein Abriss des Gebäudes kommt (…) in Frage, auf Belange des Denkmalschutzes muss keine Rücksicht genommen werden”.) Die Initiative Denkmalschutz fordert: Würdiges Gedenken an die NS-Schreckensherrschaft und(!) Erhaltung dieses Altstadthauses!

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Kärnten

Historische Tischlerei in Spittal/Drau muss erhalten bleiben! 1. August 2016

Initiative Denkmalschutz: Historische Tischlerei in Spittal an der Drau muss erhalten bleiben!

Vergangene Woche wurde unser Verein von besorgten Bürgern informiert, dass die historischen Tischlereigebäude in der Bernhardtgasse 3-3a abgerissen werden sollen. Am Freitag, den 29. Juli, dem letzten Tag der Stellungnahmefrist, hat unser Verein einen Einspruch gegen den vorliegenden Entwurf Teilbebauungsplan Rathausmarkt I und II abgegeben und die Erhaltung des Tischlereiensembles gefordert.

Initiative Denkmalschutz fordert den morgen, Dienstag, tagenden Stadtrat auf, seine Verantwortung für das historische Stadtbild wahrzunehmen und die Umfahrer-Häuser zu erhalten!

Mittlerweile prüft das Bundesdenkmalamt eine mögliche Unterschutzstellung. Nicht nur diese Bundesbehörde trägt Verantwortung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Im Sinne des Orts- und Stadtbildes ist jedoch vielmehr die Stadtgemeinde Spittal selbst aufgefordert, ihr historisches Stadtbild und damit ihr lokales Kulturerbe zu bewahren. Die ehem. Tischlerei Emmerich Umfahrer (ursprünglich Ferdinand Brunner) aus der Zeit Anfang des 20. Jh. mit seiner detailreichen Bauplastik stellt unzweifelhaft ein schutzwürdiges Ensemble im Sinne der Altstadterhaltung dar. Daher erwarten wir von den verantwortlichen Politikern in der morgigen Stadtratssitzung ein klares Bekenntnis für den Erhalt und ein Abgehen vom bisherigen Teilbebauungsplan.

Vorgehensweise der Stadtgemeinde zu hinterfragen!

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Hitler Geburtshaus, Braunau: Aufhebung des Denkmalschutzes durch Enteignung? 12. Juli 2016

Hitler Geburtshaus: Aufhebung des Denkmalschutzes durch die Hintertür?
>Initiative Denkmalschutz kritisiert Enteignungsgesetz

Für ein würdiges Gedenken an die schreckliche Zeit des Nationalsozialismus ist Abriss weder nötig noch richtig!

Wien (OTS http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160712_OTS0014) – Heute soll im Ministerrat über den Gesetzesentwurf zur Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15 beraten werden. Jetzt stellt sich heraus, dass es bei der geplanten Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau am Inn nicht nur um die Eigentumsübertragung an die Republik geht, sondern auch -verklausuliert formuliert – um die Aufhebung des Denkmalschutzes (§2: “stehen behördliche Anordnungen zur Erhaltung der darauf errichteten Gebäude, die auf bundesgesetzlichen Grundlagen beruhen, nicht entgegen”). Umso erstaunlicher als sich Bundesminister Wolfgang Sobotka zwar “privat” zu einem möglichen Abbruch geäußert hat, “sein” Bundesministerium für Inneres bei der Ankündigung der Begutachtung aber mit keinem Wort die geplante Aufhebung des Denkmalschutzes erwähnt, der einen solchen Abriss erst ermöglicht (OTS, 27.5. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160527_OTS0091).

Zerstörung des Ensembles Salzburger Vorstadt als Ultima Ratio?

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1230

Endresstraße, Klavierfabrik Parttart, Morpurgo, Stellungnahme Planentwurf 8116, 17. Juni 2016

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8116, 23. Bezirk Liesing, Katastralgemeinde Atzgersdorf

Für das Gebiet zwischen Atzgersdorfer Straße, Ziedlergasse, Hödlgasse, Scherbangasse, Kirchenplatz, Endresstraße, Gatterederstraße, Ludwig-Kirschner-Gasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Endresstraße 2, Haus Morpurgo: “Urkundlich 1411 genannt, gilt das Anwesen als einstiger Sitz der Atzgersdorfer Herrschaft” (Zitat Berger). “Erb. um 1800 vermutlich unter Einbeziehung eines bar[ocken]. Vorgängerbaus. 2geschossiger blockhafter Bau mit Walmdach, schlichte Gliederung durch Ecklisenen, Gesimse und Plattenparapete; im Stiegenhaus nachträglich eingemauertes Büstenrelief des Stauferkaisers Friedrich II. (bez.)., A. 19. Jh. Weitläufiger, A. 19. Jh., angelegter Garten mit Kastanienallee, in Einfriedungsmauer korbbogige Einfahrt zwischen Kantpfeilern mit Vasenaufsätzen [Foto]; Ruine eines neogot. Gartenpavillons” (Zitat Dehio).
Es wird vorgeschlagen für das ebenerdige Gebäude westlich der Einfahrt die Baufluchtlinien exakt dem Bestand anzupassen, sodass die Einfahrtstor unverbaut erhalten bleiben kann. Im aktuellen Planentwurf ist vorgesehen die beiden Gebäudetrakte baulich zu verbinden (“BB3”). Auch wird vorgeschlagen für das 1stöckige Gebäude (Ecke Scherbangasse) die Höhenwidmung exakt dem Bestand anzupassen (scheint mit 9 Meter etwas zu hoch gewidmet).

Endresstraße 16: Im Dehio erwähnt: “2-3 geschossige späthistoristisch-secessionistische Miethäuser und Villen mit Fassadendekor: … Nr. 16 …” Soll in der Höhe bestandsgenau gewidmet werden (scheint mit 9 Meter etwas zu hoch gewidmet).

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