Gries am Brenner

Gries am Brenner: Eigentümer will spätgotisches Haus retten, Bürgermeister fordert Abriss!

Kuriosum zum Europäischen Kulturerbejahr 2018: Eigentümer will spätgotisches Haus retten, doch Tiroler Bürgermeister fordert Abriss!

Initiative Denkmalschutz fordert Land Tirol und den Bund auf zu vermitteln, um dem Eigentümer bei seinem vorbildlichen Einsatz für unser österreichisches Kulturerbe zu unterstützen

Wien (OTS) – In der Gemeinde Gries am Brenner wurde nach einem Steinschlag 2011 ein großräumiges Sperrgebiet mit Betretungsverbot erlassen, darunter auch für das alte spätgotische Widum (Pfarrhaus). Ein Jahr später hat die Baubehörde sogar „Einsturzgefahr“ attestiert und wegen “Gefahr in Verzug“ einen Abbruchbescheid für das Widum erlassen, doch schien die Gemeinde jahrelang keine Eile mit der Umsetzung zu haben. Auch vom Betretungsverbot wurden vielfache Ausnahmen erlassen, nicht jedoch für den seit 2016 neuen Eigentümer des Widums im Ortsteil Lueg (Nr. 216), der es restaurieren will.

Mittlerweile hat das Bundesdenkmalamt das geschichtsträchtige, im Kern aus der Mitte des 15. Jh. stammende Gebäude unter Denkmalschutz gestellt, doch Bürgermeister Karl Mühlsteiger (Offene Gemeindeliste) pocht weiterhin auf Abriss und hat beim Bundesverwaltungsgericht den Bescheid beeinsprucht, eine Entscheidung ist in Bälde zu erwarten.

Mehr Eigentümerwertschätzung statt Kulturvernichtungsförderung!

Österreich ist eines der letzten Europaratsmitglieder, das die „Konvention von Granada“ (1985) noch immer nicht ratifiziert hat, sodass Eigentümer ihre Denkmäler weitgehend konsequenzlos verfallen lassen dürfen. Umso schlimmer, wenn die Politik stattdessen engagierten Denkmaleigentümern Prügel vor die Füße wirft. Nach dem Abriss des kulturhistorisch bedeutenden, im Kern aus dem Mittelalter stammenden Gasthauses in Lueg (Nr. 210) vor wenigen Jahren, bleibt umso mehr zu hoffen, dass zumindest dieses Baujuwel gerettet wird. Bei gutem Willen aller Akteure sollte eine Lösung gefunden werden.

Foto: Initiative Denkmalschutz

Original APA-OTS-Pressemeldung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180606_OTS0012

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