Stellungnahme Planentwurf 8063E, Penzing: Linzer Straße, Bergmillergasse, 4. Juni 2014
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8059, Kat.G. Hütteldorf in Penzing, 1140 Wien
Für das Gebiet zwischen Keißlergasse, Bergmillergasse, Christine-Enghaus-Weg, Linzer Straße, Stockhammerngasse, Helene-Odilon-Gasse und Weinfeldweg
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Einleitung: Zur Gewährleistung des Bestandes der historisch erhaltenswerten Bauten im Plangebiet wird vorgeschlagen – neben der Festsetzung einer Schutzzone – für diese sowohl die Höhenwidmung als auch die bebaubare Fläche exakt dem historischen Bestand anzugleichen. Ebenso wird empfohlen die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (“BB”) gemäß dem Bestand festzuschreiben. Dadurch wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Anmerkung: Da in den gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen sowie im aktuellen Planentwurf keine Bestandshöhen angegeben sind, kann in dieser Stellungnahme nur auf augenfällige Differenzen zwischen Bestandshöhe und Widmungshöhe hingewiesen werden.
Im Plangebiet befinden sich 2 unter Denkmalschutz stehende Objekte (Linzer Straße 417 und 419), diese sind jedoch “nur” vermutlich(!) denkmalschutzwürdig (gemäß § 2a (Bundes-)Denkmalschutzgesetz), eine abschließende Prüfung über die Schutzwürdigkeit fehlt.
Die historisch erhaltenswerten Objekte, bei denen oben angeführte Vorschläge umgesetzt werden sollen, sind:
Linzer Straße 415 (in Schutzzone gelegen), 3geschoßiges späthistoristisches Eckhaus mit zeittypischem, gut erhaltenen Fassadendekor, erbaut 1911 von Matthäus Bohdal. Die bestehende Geschoßanzahl soll im Bebauungsplan festgeschrieben werden (“BB”).
Kindergarten in der Linzer Straße 417 (in Schutzzone gelegen; vermutlich denkmalschutzwürdig, § 2a Denkmalschutz). Ein einstöckiger, breit gelagerter, leicht geknickter traufständiger Bau mit genutetem Erdgeschoß, im 1. Stock mit Lünetten über den Fenstern. gartenseitig verglaste Holzveranda aus dem 4. Viertel des 19. Jahrhunderts. Hier mögen die Baufluchtlinien dem Bestand exakt angeglichen sowie die bestehende Geschoßanzahl in einer besonderen Bebauungsbestimmung festgeschrieben werden (“BB”). Die geplante Höhenwidmung (Bauklasse II = 12 Meter) ist augenfällig zu hoch, diese soll ebenso dem Bestand exakt angepasst werden.





