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Wien-Donaustadt: Stellungnahme zum Planentwurf 7440E (Stadlau)

Stellungnahme zum Entwurf

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7440E, 1. März 2020

Für das Gebiet zwischen Stadlauer Straße, Wurmbrandgasse, Konstanziagasse, Gemeindeaugasse und Am Bahnhof im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Stadlau und Hirschstetten

 

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Zunächst werden die neuen Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf sehr begrüßt, wobei gleichzeitig bedauert wird, dass dies nicht schon viel früher erfolgt ist (z.B. bei der letzten Überarbeitung des Plangebiets im Jahr 2003; Plandokument 7440). Denn bereits 1996 war bekannt, dass es sich hier um ein Gebiet handelt, das „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ Schutzzonen würdige Bereiche umfasst. (Quelle: Wiener Schutzzonenmodell, 1996, Ausgangslage, Magistratsabteilung 19).

Für folgende Objekte wird eine zusätzliche Schutzzonenwidmung vorgeschlagen:

Gemeindeaugasse 5: Stadlauer Pfarrkirche Herz Jesu. Die 1923-24 erbaute Kirche (Entwurf: Karl Ambacher und Hans Sauer) wurde 1970-72 erweitert und steht unter Denkmalschutz (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz). Im Erläuterungsbericht wird die Kirche als „bemerkenswertes Einzelobjekt“ hervorgehoben (Seite 3). Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Stadlauer_Pfarrkirche.

Langobardenstraße 13, ein frisch renoviertes Haus mit reichem Gründerzeitdekor. Das Haus ähnelt und korrespondiert mit dem Nachbargrundstück in der Hans-Steger-Gasse 6, das gemäß Planentwurf für eine Schutzzone vorgesehen ist (wurde auch offensichtlich gemeinsam renoviert).

Schickgasse. Zu prüfen wäre die Schutzzonenwürdigkeit der im Erläuterungsbericht genannten Wirtschaftsgebäude (Zitat: „Fünf Häuser samt den dahinter liegenden Wirtschaftsgebäuden sind in ihrer Struktur noch gut erhalten“, Seite 3), denn es handelt sich bei der Schickgasse um „die Reste des ehemaligen Angerdorfes, die einen besonders erhaltenswerten Straßenabschnitt im Stadtgefüge Stadlaus bilden.“ (Zitat ebenda).

Stadlauer Straße 26, den kurzen Baukörper mit seinem kräftigen Kranzgesims, dem gründerzeitlichen/secessionistischem Attikaaufsatz mit Maskaron.

Insbesondere für folgende Objekte, die für die Schutzzone vorgesehen sind, möge die Höhenwidmung besser dem Bestand angeglichen werden:

Schickgasse 1-3 sowie Schickgasse 7: (auf augenscheinlich etwa 4 m bzw. 4,5 m anstatt der aktuell im Planentwurf vorgesehenen 5 m).

Schickgasse 4: der westliche, ebenerdige Baukörper möge deutlich niedriger (ca. 4,5 m) als die vorgesehenen 7,5 Meter gewidmet werden.

Weiters möge folgendes Objekt in der Höhenwidmung angepasst werden.

Stadlauer Straße 26, der kurze Baukörper mit der Attika (vgl. Vorschlag Schutzzonenerweiterung): ca. 4,5 m statt jetzt im Planentwurf vorgesehen Bauklasse II (= 12 m).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– Das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmalliste-gemaess-3-dmsg

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Gemeindeaugasse 5, Hans-Steger-Gasse 6, Langobardenstraße 13, Schickgasse 1, Schickgasse 3, Schickgasse 4, Schickgasse 7, Stadlauer Straße 26.

Währinger Bad (Wien) Höherwidmung – Stellungnahme Planentwurf 8280

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8280

Für das Gebiet zwischen Klostergasse, Staudgasse, Lacknergasse und Schulgasse im 18. Bezirk, Katastralgemeinde Währing und Weinhaus

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Klostergasse 27, ehemaliges Währinger Bad (Tröpferlbad). Erbaut 1898 vom Wiener Stadtbauamt mit turmartig überhöhtem Mittelrisalit, Nutung. Inneres umgestaltet. Der aktuell gültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument 7505 aus dem Jahr 2003) mit Bauklasse II (bis 12 Meter Gebäudehöhe) soll laut vorliegendem Planentwurf auf Bauklasse III (16 Meter) erhöht werden. Dies wird grundsätzlich kritisch gesehen, da erfahrungsgemäß Höherwidmungen von Bestandsgebäuden eine mögliche optische Entstellung oder gar Abriss – auch in Schutzzonen – begünstigen. Insbesondere besteht durch eine mögliche Aufstockung die Gefahr, dass die optische Wahrnehmung des turmartigen Mittelrisalits stark beeinträchtigt wird. Die „Besondere Bebauungsbestimmung“ „nur für Bildungs- und Betreuungszwecke sowie soziale Zwecke“ (BB1) wird hingegen begrüßt. Auf jeden Fall wäre vorab darauf zu achten, dass die Erhaltung der Fassade (dreigeschoßig + Souterrain) nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten vertraglich garantiert wird, bevor ein solcher Mehrwert durch eine größere Bebauungsmöglichkeit rechtlich beschlossen wird.

Klostergasse 27, Währinger Bad, 1180 Wien

Ehem. Währinger (Tröpferl-)Bad, Klostergasse 27 in Wien-Währing, Foto: 31.8.2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Lacknergasse 98, steht per Bescheid unter Denkmalschutz. Beschreibung Dehio-Handbuch (1996): Ehem[alige]. Kinderschutzstation, heute Männerheim St. Josef der Caritas, erb[aut]. 1907 von Josef Plečnik, b[e]m[er]k[ens]w[erter]. Stahlbetonbau in streng stilisierten Neoempire-Formen mit Pilastergliederung und secessionistisch-antikisierendem gemalten Friesdekor im Obergeschoß, plastische Akzente durch gerade Fensterverdachungen auf kräftigen Konsolen; in der Eingangsachse 3armige Treppe, Innenumbau 1938/39.“ Unser Verein Initiative Denkmalschutz gewinnt den optischen Eindruck, dass die „Bauklasse III 13 m“ nicht dem Bestand entspricht, sondern höher ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Bauklasse exakt dem kulturhistorisch äußerst wertvollem Bestand anzugleichen.

Ehemalige Kinderschutzstation, Lacknergasse 28, Architekt Josef Plečnik, 1180 Wien, Foto: Okt. 2012, Fotograf: Thomas Ledl, CC BY-SA 3.0 at, Wikipedia

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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ZVR-Nr.: 049832110

Literatur:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 498 ff.

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 232

PS: Die öffentliche Auflage dieses Planentwurfs war vom 12. August bis 23. September 2021 (https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell)

Linktipps:

– Lesetipp: 18. April 2019, WienSchauen: Währinger Bad: Schützt Gesetz vor Abriss? https://www.wienschauen.at/waehringer-bad-schuetzt-gesetz-vor-abriss-klostergasse-27

– Währinger Bad, Fotos von Erich J. Schimek / Initiative Denkmalschutz: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157703007642564

Wien-Donaustadt: Stellungnahme Planentwurf 8286 (Kagran, Wagramer Straße)

Stellungnahme zum Entwurf

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8286, 2. März 2020

Für das Gebiet zwischen Donaufelder Straße, Wagramer Straße, Am Freihof, Komzakgasse, Mälzelplatz, Steigenteschgasse, Meißnergasse und St.-Wendelin-Platz, St.-Wendelin-Gasse im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Kagran +++ Dieser Planentwurf ist noch bis inklusive 12. März in öffentlicher Auflage. Alle Unterlagen siehe: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/index.html

 

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Zunächst werden die erstmalig geplanten Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf ausdrücklich begrüßt. Sehr bedauerlich ist jedoch, dass unsere Stellungnahme zum Planentwurf Nr. 7996 vom 15. September 2011 (Plangebiet überlappend mit dem Gebiet westliche Wagramer Straße Nr. 105-123) keine Berücksichtigung fand, sodass mittlerweile die erhaltenswerten Häuser Wagramer Straße 115-117 sowie Wagramer Straße 123 abgerissen werden konnten (siehe damalige Stellungnahme auf Website der Initiative Denkmalschutz; Fotos Wagramer Straße 117: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157684820689026/). Ebenso abgerissen wurden in den letzten Jahren Wagramer Straße 110 (Fotos von Erich J. Schimek: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157666040008992/) sowie Wagramer Straße 114 (Fotos: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157681995468333/).

Für folgende Objekte wird eine zusätzliche Schutzzonenwidmung vorgeschlagen:

Am Freihof 8, ebenerdiges Dorfhaus mit kräftiger Fassadennutung. Hier möge die vorgesehene Bauklasse II stark reduziert und auf den Bestand angepasst werden (ca. 4 m).

Meißnergasse 4-6 (Ecke Andreas-Huger-Gasse 52). Denkmalgeschützter Gemeindebau (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz) aus der Zwischenkriegszeit. Unerklärlich, wieso dieser seitens des Bundesdenkmalamtes als kulturell erhaltenswert eingestufter Gebäudeblock im aktuellen Planentwurf nicht für eine Schutzzone vorgesehen ist. Hier wird nachdrücklich eine Schutzzonenwidmung empfohlen. Beschreibung im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 672): „Wohnhausanlage der Gemeinde Wien, erbaut 1925 von Karl Felsenstein und Hans Seitl (Wiener Stadtbauamt), 4geschossiger Bau mit breitgelagerter Fassade in blockhaft-expressiven Heimatstilformen. An der Einfahrt 4 steinerne Puttenfiguren.“

Steigenteschgasse 7A, Ecke Meißnergasse 2. Zweistöckiges Gründerzeithaus mit gut erhaltenem Fassadendekor zur Steigenteschgasse. Hier möge die vorgesehene Bauklasse III reduziert und auf den Bestand angepasst werden.

Wagramer Straße 107-109, mehrstöckige Gründerzeithäuser. Trotz baulicher Veränderungen zwei stadtbildprägende Häuser mit zum Teil gut erhaltener Fassadengliederung bzw. Gründerzeitdekor.

– Wagramer Straße 112, einstöckiges Vorstadthaus, Gasthaus „Vogelbauer“ (hier möge auch die vorgesehene Bauklasse III reduziert und auf den Bestand angepasst werden).

Wagramer Straße 131 (Ecke Schrickgasse 20-22), Wohnhausanlage aus den Jahren 1931/32 (Entwurf: Franz Hansal). Der niedrigere Baukörper Schrickgasse 20 möge auf Bestand gewidmet werden (jetzt zu hoch vorgesehen).

Insbesondere für folgende Objekte, die für die Schutzzone vorgesehen sind, möge die Höhenwidmung besser dem Bestand angeglichen werden (auch im Sinne des Erläuterungsberichts, Seite 8: „Die Gebäudehöhen in der Schutzzone sollen bestands­orientiert angepasst werden. Demnach werden Reduzierungen der Bauklassen bzw. Höhenbe­schränkungen vorgeschlagen“.)

Donaufelder Straße 248 (Ecke St. Wendelin-Gasse 6, St. Wendelin-Platz 5), Annahof. Hier möge insbesondere der Baukörper entlang der St. Wendelin-Gasse und dem St. Wendelin-Platz auf Bestand angepasst werden (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse III)

Meißauergasse 8-10, einstöckige Gründerzeithäuser. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse II 10 m).

Wagramer Straße 118, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Wagramer Straße 119, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Wagramer Straße 122, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Wagramer Straße 128, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Wagramer Straße 137 (Cafe „Falk“). Hier wird für den niedrigeren Baukörper zum St. Wendelin Platz eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt eindeutig zu hoch vorgesehen mit Bauklasse IV 17 m).

Wagramer Straße 142, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz


Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
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www.initiative-denkmalschutz.at
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(ZVR-Nr.: 049 832 110)

Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– Helmut Weihsmann, Das Rote Wien – Sozialdemokratische Architektur und Kommunalpolitik 1919-1934, Wien 2002, Seite 450 f. (Wohnhausanlage Meißnergasse)

– Das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmalliste-gemaess-3-dmsg

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Am Freihof 8, Andreas Huger-Gasse 52, Donaufelder Straße 248, Meißauergasse 8, Meißauergasse 10, Meißnergasse 2, Meißnergasse 4, Meißnergasse 6, Sankt Wendelin-Gasse 6, Sankt Wendelin-Platz 5, Schrickgasse 20, Schrickgasse 22, Steigenteschgasse 7A, Wagramer Straße 107, Wagramer Straße 109, Wagramer Straße 112, Wagramer Straße 118, Wagramer Straße 119, Wagramer Straße 122, Wagramer Straße 128, Wagramer Straße 131, Wagramer Straße 137, Wagramer Straße 142

Wien: Neue Schutzzonen in Brigittenau – Stellungnahme zum Planentwurf 8338

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8338

Für das Gebiet zwischen Wallensteinstraße, Nordwestbahnstraße, Rabbiner-Schneerson-Platz, Linienzug 1-3 (Bezirksgrenze zum 2. Bezirk) und Rauscherstraße im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Sehr begrüßt wird die im Planentwurf vorgesehene, umfassende Vergrößerung der Schutzzonen. Insbesondere positiv hervorgehoben wird, dass nun auch stadtbildprägende Gründerzeitbauten mit zum Teil stark reduziertem Fassadendekor (aber oftmals mit gut erhaltenen Gründerzeitstrukturen und Dekorationselementen im Gebäudeinneren) für Schutzzonenwidmungen vorgesehen sind. Zitat im Erläuterungsbericht (Seite 15): „Einige Gebäude wurden trotz ihrer reduzierten oder kaum vorhandenen Dekorelemente, aufgrund der Proportionen und Strukturierung ihrer Fassaden, in Bezug auf das Umfeld als maßstäblich einheitliche Verbindung der historischen Nachbargebäude, in die Schutzzone aufgenommen.“

Nordwestbahnstraße 37-39, 1200 Wien

Das Eckhaus Nordwestbahnstraße 37 am Rabbiner-Schneerson-Platz 2 wird – ebenso wie das Gründerzeithaus Nordwestbahnstraße 39 (am rechten Bildrand) erstmals als Schutzzone gewidmet, Foto: Sept. 2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Scharf kritisiert werden muss jedoch, dass die Bezirksvertretung Brigittenau noch während der öffentlichen Auflage ihre Stellungnahme zum Planentwurf abgegeben hat (15. September 2021), die öffentliche (sechswöchige) Auflagefrist aber erst am 14. Oktober endet (Zu dieser Problematik vgl. Bericht der Initiative Denkmalschutz: „Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!“ (21.8.2020): https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger). Es wird daher nachdrücklich angeregt, dass die Magistratsabteilung 21 hinkünftig die öffentlichen Auflagen von Planentwürfen mit den Sitzungsterminen der örtlichen Bezirksvertretung zeitlich besser abstimmt, um diese Reihenfolge hinkünftig zu verhindern bzw. – noch besser – die Bauordnung entsprechend zu ändern (vgl. Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur Bauordnungsnovelle 2021 vom 20.9.2021 zu § 2 Abs. 5: https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-2021-initiative-denkmalschutz).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Kunzgasse 7, 1200 Wien

Das Gründerzeithaus Kunzgasse 7 wird ebenso erstmals als Schutzzone gewidmet, Foto: Sept. 2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
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Wien-Kagran: Lorenz Kellner-Schule, Stellungnahme Planentwurf Nr. 7671G

Stellungnahme zum Entwurf

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7671G, 2. März 2020

Für das Gebiet zwischen Lorenz-Kellner-Gasse, Am langen Felde im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Kagran

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Das Schulgebäude in der Lorenz Kellner-Gasse 15 (Ecke Am langen Felde 3) steht unter Denkmalschutz (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz). Unerklärlich, wieso dieser seitens des Bundesdenkmalamtes als kulturell erhaltenswert beurteiltes Gebäude im aktuellen Planentwurf nicht für eine Schutzzone vorgesehen ist. Hier wird nachdrücklich eine Schutzzonenwidmung empfohlen. Weiters mögen die Baufluchtlinien dem Bestand exakt angepasst werden, insbesondere an den Nord-, Ost- und Südfassaden.

Scharf kritisiert werden muss, dass im Erläuterungsbericht – anders als sonst üblich – weder das Baualter des im Plangebiet befindlichen Gebäudes angegeben wird, noch aus welcher Epoche es stammt. Es wird lapidar nur vom „Bestandsgebäude der Lorenz-Kellner-Schule ‚Zentrum für den Fachbereich Inklusion Diversität und Sonderpädagogik (FIDS)‘“ gesprochen (Seite 2). Wir empfehlen daher die Festlegung von Schutzzonen unter verstärkter Kooperation mit Fachbehörden, wie zum Beispiel dem Bundesdenkmalamt, und NGOs sowie unter Berücksichtigung entsprechender Fachliteratur, Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert (Autor Friedrich Achleitner) usw. durchzuführen.

Beschreibung im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 672): „Sonderschule der Stadt Wien, erb. 1908, 3geschossiger blockhafter Bau in Formen eines barockisierenden Heimatstils; Eckrisalite mit Neoempire-Dekor und Mansarddächern.“ Entwurf: Adolf Stöckl (Stadtbauamt), Ausführung: Georg Köhler. (Quelle: Achleitner-Buch, dort auf Seite 277 ausführliche Beschreibung des Baus).

Foto auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Wien/Donaustadt#/media/Datei:Kagran_(Wien)_-_Lorenz-Kellner-Schule.JPG

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049 832 110)

Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 277

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 672

– Das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmalliste-gemaess-3-dmsg

– Denkmalliste Wien-Donaustadt (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Wien/Donaustadt

– Zur Person Adolf Stöckl im Architektenlexikon Wien: http://www.architektenlexikon.at/de/628.htm

Sanatorium Purkersdorf Parkverbauung: Stellungnahme zur geplanten Umwidmung

Initiative Denkmalschutz

Stellungnahme zur 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes und 26. Änderung des Bebauungsplanes in 3002 Purkersdorf bei Wien (NÖ)

Zl.: B-031/2-wo-4596/2-2022

betreffend Wiener Straße 68 (Teil des ehemaligen Sanatoriumsparks)
Grundstücksnummer (GST-NR) 170/14 (ÄP 2)

FW-Änderungen: Widmungsänderung von BS-Pflegeheim Seniorenbetreuung in BKN-1,1-Generationenhaus
BB-Änderungen: Festlegung 1,1/g/III, Anpassung Freifläche, Festlegung seitliche Baufluchtlinie

im Zusammenhang mit dem denkmalgeschütztem Sanatorium Purkersdorf („Seniorenresidenz Hoffmannpark“) auf dem Nachbargrundstück Wiener Straße 64-66 (GST-NR. 170/3; EZ 2489) sowie der historischen Gartenanlage auf beiden Grundstücken.

S t e l l u n g n a h m e:

Die laut Planentwurf zur Verbauung vorgesehene Grünfläche mit der GST-NR 170/14 (EZ 2605) grenzt unmittelbar an das weltberühmte Gebäude des ehemaligen Sanatoriums Purkersdorf (ehem. „Sanatorium Westend“) an, das als ein „Gesamtkunstwerk“ gilt und „zu einem Inkunabel der Architektur des 20. Jahrhunderts“ wurde (Zitat aus dem Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes aus 1992, S. 5). Diese Grünfläche bildet nicht nur einen essenziellen Teil des (ehemaligen) Sanatoriumsparks, sondern gilt auch als eine wichtige Freifläche für die Sichtbarkeit und Wirkung einer der Ikonen der österreichischen Architektur der Moderne, insbesondere die Blickbeziehung von der Wiener Straße her betreffend.

Das Sanatorium-Hauptgebäude (Hoffmann-Pavillon) gilt als Hauptwerk der kubisch-geometrischen Phase des Wiener Jugendstils. Es wurde 1904-06 vom berühmten Architekten Josef Hoffmann erbaut und bildet mit dem Park eine kulturgeschichtliche Anlage und Einheit. Nicht umsonst fand der „Sanatoriumspark“ Aufnahme im Standardwerk „Historische Gärten Österreichs – Garten und Parkanlagen von der Renaissance bis 1930“ von Eva Berger (Band 1: Niederösterreich, Burgenland, Wien-Köln-Weimar 2002, Seite 472 f.). Noch viel mehr betont der Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes (BDA) die Bedeutung und Wichtigkeit der dem Sanatorium zugehörigen Parkanlage: „Die den Objekten zugehörige und den Charakter der Anlage unterstützende Ausformung des Gartenbereiches mit seinen Wegen, Beeten und Bepflanzungen, stellt einen integrierenden Teil des Denkmals im Hinblick auf das intendierte Gesamtkunstwerk dar. (Zitat aus dem BDA-Unterschutzstellungsbescheid von 1992, S. 5).

Gemäß unseren umfassenden Grundbuchs-Recherchen unterliegt das betreffende Grundstück 170/14 weiterhin den Denkmalschutzbestimmungen, da eine entsprechende amtliche Löschung des Denkmalschutzes für das Grundstück nicht gefunden werden konnte, und diese Fläche im Unterschutzstellungsbescheid aus 1992 mitumfasst ist (damals mit der GST-NR. 170/1 (EZ 1827) und 170/3 (EZ 1826); eine abschließende Beurteilung respektive Verifizierung war uns in der kurzen Zeit jedoch nicht möglich). Es findet somit unserer Auffassung nach weiterhin der § 5 Abs. 1 im Zusammenhang mit dem § 4 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes Anwendung, in der „jede Veränderung, die (…) die überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen könnte“, einer Bewilligung des Bundesdenkmalamtes bedarf.

Das Denkmalamt konnte die Freifläche / Parkanlage jedoch nicht als „historische Gartenanlage“ unter Schutz stellen (obwohl im Unterschutzstellungsbescheid auf Seite 5 klar intendiert), da das österreichische Denkmalschutzgesetz hier – einzigartig in Europa – eine große verfassungsrechtliche Lücke aufweist. Umso mehr liegt daher die kulturelle Verantwortung, dieses Kulturjuwel von der Verbauung freizuhalten, bei der Gemeinde Purkersdorf und dem Land Niederösterreich, zumal auch ein „generelles Leitziel“ gemäß § 1 Abs. 2 (1) lit. f. NÖ Raumordnungsgesetz 2014 die Erhaltung (…) des Orts- und Landschaftsbildes darstellt. Dies wird hier – ob der einzigartigen Bedeutung des Hoffmann-Baues – in keiner Weise entsprochen, ganz im Gegenteil.

Umso befremdlicher wirkt daher auch die im Erläuterungsbericht zur geplanten Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes profane Begründung zur Verbauung: „Eine Nutzung der gegenständlichen Liegenschaft als Parkanlage für die Seniorenresidenz Hoffmannpark ist im gegebenen Ausmaß nicht erforderlich [!], da die umgebenden Bereiche des Areals des ehemaligen Sanatoriums ein ausreichendes Maß an Freiräumen zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt da die Parkanlage nicht öffentlich zugänglich ist, liegt im Bereich der gegenständlichen Liegenschaft eine sehr geringe Nutzungsdichte vor.“ (Zitat ident sowohl im Erläuterungsbericht zur Änderung des Bebauungsplanes, S. 6 als auch im Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, S. 7).

Umso absurder muss daher auch die profane Interessensabwägung erscheinen: „In der Abwägung der Interessen wird der Ermöglichung von zwei für die Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur erforderlichen Kindergartengruppen ggü. dem größtmöglichen Erhalt der Sichtachse zum Sanatorium Vorrang eingeräumt.“ (Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan, S. 8).

Es ist das übliche, allzu oft schlechte Spiel der Politik. Nutzungen für den „guten Zweck“ werden für geplante Verbauungen in sensible Natur- und Kulturräume als Argument vorgeschoben, im Wissen, dass man deren Verbauung anders schwerlich begründen kann. Unser Verein möchte daher ganz klar hinterfragen, ob die Gemeinde Purkersdorf wirklich nur im Bereich des Sanatoriums die dafür nötige Bebauungsfläche (oder Gebäude) finden kann, um hier die oben erwähnte soziale Infrastruktur für die Gemeinde herstellen zu können. Unser Verein möchte das ganz stark in Zweifel ziehen (Vgl. dazu, Robert Schediwy, Von guten Zwecken und Verwertungsinteressen, in: Zeitschrift „Denkma[i]l Nr. 3 / Okt. 2009, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, S. 15 f.: https://www.initiative-denkmalschutz.at/denkmail/Denkmail_Nr_03_web.pdf).

Der Verein Initiative Denkmalschutz spricht sich daher ganz klar gegen diese Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes aus. Ganz im Gegenteil, es wird nachdrücklich angeregt, diesen Bereich, der auch aktuell schon für eine – etwas geringere Verbauung – zugelassen ist, wieder rückzuwidmen, damit dieser weiterhin unverbaut bleiben und damit der überragenden kulturgeschichtlichen Bedeutung des ehemaligen Sanatoriums, ein Denkmal von internationaler Bedeutung(!), gerecht werden kann.

Markus Landerer und DI Dr. Alexander Schmiderer
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
www.initiative-denkmalschutz.at
Mobil: 0699 / 1024 4216
ZVR-Nr.: 049 832 110

PS: Ebenso kritische Stellungnahmen haben dazu u. a. auch die Zentralvereinigung der Architekt:innen Österreichs LV Wien Niederösterreich Burgenland sowie die Aktionsgruppe “Bauten in Not”.

PPS: Die öffentliche Auflage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes war vom 12.12.2022 bis 23.01.2023 (= Ende Stellungnahmefrist)

Wien Mariahilf: Stellungnahme Planentwurf Nr. 8172

Wichtiger Erfolg für unseren Verein: Fast alle Schutzzonen-Empfehlungen der Initiative Denkmalschutz (Stellungnahme vom 27. November 2018) wurden jetzt im Planentwurf umgesetzt!

Stellungnahme zum Entwurf
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8172

Für das Gebiet zwischen Gumpendorfer Straße, Esterházygasse, Linke Wienzeile, Anilingasse und Grabnergasse im 6. Bezirk, Katastralgemeinde Mariahilf

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Einzelnen:

Die Schutzzonenausweisungen und die teilweise geplanten Schutzzonenerweiterungen werden ausdrücklich begrüßt, insbesondere die Verbesserungen seit der letzten öffentlichen Auflage mit der gleichen Planentwurfs-Nr. 8172 vom 25. Oktober bis 6. Dezember 2018. Unsere Empfehlungen wurden insofern umgesetzt, als nun die Häuser Sandwirtgasse 3 und 5, Turmburggasse 16 sowie Linke Wienzeile 108 sowie Nr. 128-130 Aufnahme in die Schutzzone gefunden haben.

Sandwirtgasse 3: erbaut 1887 (Architekt Rzehaczek), einfache streng historistische Fassade mit Dreiecksgiebeln im ersten Obergeschoß, 1902 aufgestockt (sowie eine weitere rezente, nach 1997 erfolgte Aufstockung um ein Geschoß). Später Teil des ehemaligen „Jubiläumsspital des Kaiser-Franz-Josef-Ambulatoriums“ (vgl. Sandwirtgasse 5)

Sandwirtgasse 5: Ehemaliges „Jubiläumsspital des Kaiser-Franz-Josef-Ambulatoriums“, 1911 erbaut, Architekt Moses Löw, ursprüngliche Fassade nur im Erdgeschoß erhalten, sonst Dekor abgeschlagen. Monumentale Portalanlage mit Relief Kaiser Franz Josephs und originalen Kandelabern. An Fassade Aufschrift „Haus der Jungen Arbeiter“ (Vgl. Wikipedia-Eintrag: https://de.wikipedia.org/wiki/Kaiser_Franz_Joseph-Ambulatorium_und_Jubil%C3%A4umsspital)

Turmburggasse 16: erbaut 1882, Architekt Ludwig Wächtler, zweigeschoßiges „Bürgerpalais“ mit variierenden Fensteraedikulen, das kräftige Kranzgesims ging leider durch die Aufstockung (zw. 1993 und 2010) verloren.

Unser Kommentar in der Stellungnahme vom 27. November 2018: „Das Gebäude Sandwirtgasse 5 wäre schon allein wegen seiner bemerkenswerten, originalen Portalanlage erhaltenswert. Die beiden Häuser Sandwirtgasse 3 und Turmburggasse 16 sind weiterhin durch ihr historisches Fassadenbild – wenn auch ergänzt durch Aufstockung – weiterhin schutzwürdig (so wie auch das nicht für die Herausnahme aus der Schutzzone geplante, rezent aufgestockte Haus Sandwirtgasse 12).“

Linke Wienzeile 108: erbaut 1912, Architekt N. Worell, seitliche Erker, secessionistischer Dekor mit Felderteilung und Kränzen; Eulenreliefs über Eingang.

Linke Wienzeile 128 und 130: 1937-1938 von Architekt Franz Kühnel erbaut, stellen die Häuser einen seltenen Vertreter aus der Zeit des Ständestaates dar. „Zwei Erker, dessen obere Enden durch Balkone bekrönt und die am unteren Ende durch einen Balkon U-förmig verbunden sind, dominieren die Fassade. Das Erdgeschoss und der oberste Stock sind mittels durchgehender Balkone über Gurtgesimsen abgesetzt.“ (Quelle: Andreas Suttner, Das schwarze Wien. Bautätigkeit im Ständestaat 1934-38, Wien – Köln – Weimar 2017, S. 197 u. 222)

In diesem Zusammenhang wird jedoch bedauert, dass das Haus Hofmühlgasse 6 (Ecke Mollardgasse 7) in der Zwischenzeit für die Adaptierung der Ubahn-Station Pilgramgasse (U2-Erweiterung) abgerissen wurde. Hofmühlgasse 6 (Ecke Mollardgasse 7): Frühhistoristisches Zinshaus, erbaut 1859, Architekt/Baumeister Gebhard Schneider, seichte Mittel- und Eckrisalite. An diesen im ersten Obergeschoß Dreiecksgiebel, von Maskenkonsolen getragenes Kranzgesims. +++ Unser damaliger Kommentar in der Stellungnahme vom 27.11.2018: „Das Haus soll für den U2-Erweiterungsbau der Ubahn-Station Pilgramgasse abgerissen werden. Es wäre wünschenswert, wenn die Fassade trotzdem weitgehend erhalten werden könnte.“

Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz


Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049 832 110)

Literatur/Quellen:

– Andreas Suttner, Das schwarze Wien. Bautätigkeit im Ständestaat 1934-38, Wien – Köln – Weimar 2017 (im Internet abrufbar unter: https://oapen.org/download?type=document&docid=628294)

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien II. bis IX. und XX. Bezirk (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1993

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/1, Wien: 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990

– Kunsthistorische Arbeitsgruppe „GeVAG“, Wiener Fassaden des 19. Jahrhunderts – Wohnhäuser in Mariahilf (Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege), Herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien – Köln – Graz, 1976

– Kulturgüterkataster der Stadt Wien (Wien Kulturgut: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public)

– Architektenlexikon Wien 1770-1945 (Architekturzentrum Wien): https://www.architektenlexikon.at

Nußdorf-Heiligenstadt (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8361

Initiative Denkmalschutz

Stellungnahme zum Planentwurf 8361 – Nußdorf-Heiligenstadt

Für das Gebiet zwischen Heiligenstädter Straße, Grinzinger Straße, Linienzug 1-4, Grinzinger Straße, Springsiedelgasse, Zahnradbahnstraße, Eroicagasse, Dennweg, Linienzug 5-8 und Hammerschmiedgraben im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Nußdorf und Heiligenstadt

Öffentliche Auflage vom 5. Jänner bis 16. Februar 2023

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen.

Die Stellungnahme im Detail:

Sehr begrüßt werden die vielfachen neuen Schutzzonenausweisungen sowie die reduzierte Bebaubarkeit beim erhaltenswerten historischen Gebäudebestand (z.B. Hammerschmidtgasse 18A). Kritisiert werden muss jedoch, dass nirgends in einer „Besonderen Bebauungsbestimmung“ die Anzahl der Hauptgeschoße gemäß Bestand festlegt wird, was den Schutz historischer Bauten deutlich stärken würde (vgl. Einleitung).

Armbrustergasse 10 siehe Probusgasse 1

Armbrustergasse 16 (FOTO): Bei dieser 1900 erbauten, neobarocken Gründerzeitvilla (Architekt Adolph Ambor bzw. Adolf Amber; Dehio S. 551, Achleitner S. 56) mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden, insbesondere in Richtung Süden.

Armbrustergasse 18 (FOTO): Bei dieser späthistoristischen Gründerzeitvilla (mit vereinfachter Fassadengestaltung) mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden, insbesondere in Richtung Nordosten.

Gänzlich unverständlich ist, dass die beiden unten beschriebenen Villen Armbrustergasse 20 und 22 nicht für die Schutzzone vorgesehen sind; beim Architekten des Hauses Nr. 22 handelt es sich gar um einen weltberühmten Architekten des Wiener Jugendstils. Es wird daher nachdrücklich empfohlen, dass diese beiden erhaltenswerten, nicht denkmalgeschützten Häuser zumindest als Schutzzone ausgewiesen werden. Weiters wird angeregt, dass die Bebaubarkeit viel mehr dem Bestand angepasst wird (d.h. dass die Baufluchtlinien dem Bestand angeglichen und wohl eher Höhenwidmung/Bauklasse „W I 6,5 m“ als – wie im vorliegenden Planentwurf „W I 7,5 m“ – festgesetzt werden):

Armbrustergasse 20, Villa Dr. Tietze (FOTO). Erbaut 1907, Architekt Hartwig Fischel (Ausführung: Adolf Micheroli), Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) kurz die Haus-Nr. erwähnt (S. 551) und auch im bekannten Achleitner-Architekturführer mit Foto und Beschreibung (S. 56). Seit 2005 ist an der Einfriedung eine Gedenktafel angebracht: “Im Andenken an die Kunsthistoriker Hans Tietze (…) und Erica Tietze-Conrat (…) denen dieses Haus von 1908-1938 Heimat war.“ Hans Tietze (*1880, +1954) war auch ein bekannter Denkmalpfleger aus der Frühzeit des Denkmalschutzes.

Armbrustergasse 21 siehe nach Armbrustergasse 22

Armbrustergasse 22, Villa Legler (FOTO). Dehio-Eintrag (Hrsg. Bundesdenkmalamt, S. 551): “Nr. 22: Haus Legler, erb. 1905-07 von Josef Hoffmann, später verändert (1914 gartenseitige Veranda, 1934 Innenumbau). Schlichte 2geschossige Villa mit Rauhputz und Faschenrahmungen, Sprossenfenstern und Walmdach.” Ausführlicher Eintrag auch im Achleitner-Architekturführer (S. 56).

Armbrustergasse 21 (FOTO; auf Google Maps nicht wirklich sichtbar): Die Bebaubarkeit, insbesondere die Baufluchtlinien betreffend, mögen bei dieser „repräsentativen freistehenden Villa“ (Zitat Erläuterungsbericht, S. 18) dem Bestand angepasst werden.

Eroicagasse 15 (FOTO): Bei diesem 1899 erbauten, gründerzeitlichen Miethaus (Dehio, S. 557) möge die Baufluchtlinie der Hauptfassade angepasst werden.

Greinergasse 35 siehe Kahlenberger Straße 1

Greinergasse 39 (FOTO): Ehemaliger Freihof des Stiftes Kremsmünster, denkmalgeschützter, stattlicher Winzerhof 16. Jh. (Dehio, S. 585). Es wird angeregt, die im Planentwurf vorgesehene (und aktuell gültige) Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ zu reduzieren.

Greinergasse 48 (FOTO): Beim Gasthof Alt-Nußdorf, im Kern 16. Jh. (Dehio, S. 585) möge die im Planentwurf vorgesehene Höhenwidmung/Bauklasse „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ reduziert werden.

Hammerschmidtgasse 18A (Ecke Steinbüchlweg 13; FOTO): Sehr begrüßt wird die Reduzierung der Höhenwidmung/Bauklasse des desolaten, „ehem. Winherzhauses(?)“ mit „im Kern vielleicht 17. Jh., umgebaut.“ (Dehio, S. 587) von aktuell gültig „W I 7,5 m“ auf „W I 4,5 m“.

Heiligenstädter Straße 173 (FOTO): Beim ehemaligen Vorstadthaus mit frühhistoristischer Fassade (Dehio, S. 569) möge die – im Planentwurf vorgesehene – Höhenwidmung/Bauklasse „ W II 9 m“ auf „W I 7,5 m“ reduziert werden.

Heiligenstädter Straße 187 (FOTO): Das repräsentative, ehemalige Vorstadthaus mit frühhistoristischer Fassade (Dehio, S. 569) möge von der im Planentwurf vorgesehenen Höhenwidmung/Bauklasse „W II 9 m“ auf „W I 7,5 m“ reduziert werden.

Heiligenstädter Straße 201 siehe Nußdorfer Platz 8

Heiligenstädter Straße 207 (FOTO): Bei diesem historischen Gebäude, Teil des Freihofes / ehem. Nußdorfer Brauerei, möge beim nördlichen, zurückgesetzten Seitenrisalit (drei Fensterachsen breit) die Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5“ auf „W I 6,5 m“, also mehr dem Bestand entsprechend, reduziert werden. (Der vorspringende Hauptrisalit des Gebäudes hat die Adresse Heiligenstädter Straße 205b).

Heiligenstädter Straße 225 (FOTO): Beim stattlichen Gründerzeithaus mit kleinem Eckturm und Fachwerkgliederung in den Obergeschoßen möge die Baufläche der Garageneinfahrt (südlich der Seitenfassade) gänzlich gestrichen bzw. ansonsten nur der Größe der Garageneinfahrt entsprechend als Baufläche ausgewiesen werden.

Heiligenstädter Straße 255, Wien

Das mächtige Gründerzeithaus in der Heiligenstädter Straße 255 (am Weg nach Klosterneuburg), Foto: 12.2.2023, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Heiligenstädter Straße 255 (FOTO): Das mächtige Gründerzeithaus (um 1900) mit Turm und Erker (mit späthistoristischer Fassadendekoration), direkt neben der Hauptverkehrsader nach Klosterneuburg gelegen, ist zweifelsfrei erhaltenswert im Sinne der Bauordnung und möge daher unbedingt als Schutzzone ausgewiesen werden.* Um die langfristige Erhaltung zu sichern, möge auch eine Baufläche für das Gründerzeithaus ausgewiesen werden, und zwar nur dem exakten Gebäudebestand entsprechend (oder ein wenig geringer) sowie mit Festlegung der Anzahl der Hauptgeschoße in einer „besonderen Bestimmung“ (BB); derzeit im aktuell gültigen Plandokument sowie im vorliegenden Planentwurf ist die Grundfläche nur als Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel (SWW) ohne Bebaubarkeit festgesetzt.

Kahlenberger Straße 1 (Ecke Greinergasse 35; FOTO): Stattliches, denkmalgeschütztes einstöckiges Winzerhaus aus dem 16./17. Jh. (ehemals Besitz des Schottenklosters), im Kern spätmittelalterlich (Dehio, S. 587). Es wird angeregt, die im Planentwurf vorgesehene (und aktuell gültige) Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ zu reduzieren, ebenso für Kahlenberger Straße 3 (Fassade Mitte 19. Jh., im Kern deutlich älter).

Kahlenberger Straße 51-57 (FOTO) und Nr. 72-74 (FOTO): Bei diesen für die Schutzzone vorgesehenen historischen Gebäuden mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden. Bei den giebelständigen Gebäuden Kahlenberger Straße 53-55 möge noch die besondere Bebauungsbestimmung „BB5“ ausgewiesen werden (Firste der Dächer parallel zu den seitlichen Grundgrenzen).

Nußdorfer Platz 8 (Ecke Heiligenstädter Straße 201; FOTO): Ehem. Gasthof Zur Rose, erbaut 4. Viertel 19. Jh., 2-3 geschoßiger repräsentativer Bau in Neorenaissance-Formen und Mittelrisalit (Dehio, S. 589). Hier möge die Höhenwidmung/Bauklasse (einheitlich im vorliegenden Planentwurf als „W II 10,5 m“ ausgewiesen) stärker differenziert auf die unterschiedlichen Bauhöhen des Gebäudes eingehen (die seitlichen, zweigeschoßigen Seitenflügel z.B. auf „W I 7,5 m“ reduzieren).

Oskar-Spiel-Gasse (1-) 3 (FOTO): Bei diesem in der Gründerzeit erbauten Schulgebäude möge die Baufluchtlinie der östlichen Hauptfassade angeglichen werden. FOTO:

Probusgasse 1 (Ecke Armbrustergasse 10; FOTO): Die Bauhöhenwidmung möge mehr dem Bestand des aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts stammenden Wohnhauses angepasst werden. Statt der im aktuell gültigen Plandokument und im aktuell vorliegenden Planentwurf ausgewiesenen Bauklasse I (ohne Beschränkung) möge die Bauklasse „W I 7,5 m“ festgesetzt werden.

Probusgasse 12 (FOTO): Ehemaliger Heuriger Werner Welser. Es ist gänzlich unverständlich und muss scharf kritisiert werden, dass der Gemeinderatsausschuss bei diesem ebenerdigen Winzerhaus im Oktober 2022 ein Umbauprojekt noch auf Basis des bisher gültigen Plandokuments, also während einer gültigen Bausperre (in Vorbereitung der jetzt vorliegenden öffentlichen Auflage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes) bewilligte, das den Zielsetzungen der Bausperre ganz offensichtlich zuwiderläuft (vgl. Erläuterungsbericht, S. 13: „Schwerpunktsetzung ‚Ortskernschutz‘“). So kann der Eigentümer nämlich jetzt eine höhere Bebaubarkeit ausnützen, als im aktuell vorliegenden Planentwurf zugelassen worden wäre, was unserer Meinung nach dem Ortsbildschutz und der Erhaltung alter Ortskerne klar zuwiderläuft. (vgl. Krone, 10.10.2022, „Wegen Wohnhaus: Wieder Angst um einen Wiener Heurigen“: ; MeinBezirk 17.10.2022: „Probusgasse: Heuriger in Döblinger Schutzzone wird zum Luxus-Wohnhaus“).

Springsiedelgasse 28, Villa Bernatzik (FOTO): Bei der 1912/13 von Josef Hoffmann erbauten, denkmalgeschützten Villa (Dehio S. 600 f.; Achleitner S. 98) mögen die Baufluchtlinien an den Gebäudebestand angepasst werden; so ist insbesondere die im aktuell gültigen Plandokument (noch ohne Schutzzone) und die im Planentwurf (mit Schutzzone) vorgesehene bebaubare Fläche im Anschluss an die nördliche Seitenfassade der Villa in keiner Weise denkmalverträglich (und vermutlich auch kaum die rückwärtige, östliche).

Steinbüchlweg 13 siehe Hammerschmidtgasse 18A

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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ZVR-Nr.: 049832110

L i t e r a t u r:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. Bis XIX. Und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg, 2010

 

* Seit wenigen Jahren können sogar Einzelgebäude als Schutzzone ausgewiesen werden (z.B. Nikolsdorfer Gasse 10 und Nikolsdorfer Gasse 20, Plandokument 8191 aus 2018; Darwingasse 35, Plandokument 8166 aus 2018)

In dieser Stellungnahme erwähnte Häuser (u.a.): Kahlenberger Straße 51, Kahlenberger Straße 53, Kahlenberger Straße 55, Kahlenberger Straße 57, Kahlenberger Straße 72, Kahlenbergerstraße 74, Oskar-Spiel-Gasse 1, Oskar-Spiel-Gasse 3

St. Pölten Innenstadt: Stellungnahme Bebauungsplan zu Schutzzonen

Öffentliche Auflage “Bebauungsplan Innenstadt St. Pölten, 4. Änderung” (16. März bis 28. April 2020)

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz, 28. April 2020

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Ausweisung im Bebauungsplan für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die erstmalige Ausweisung von Schutzzonen im gegenständlichen Planentwurf wird sehr begrüßt. Einige Änderungen möchten wir jedoch anregen:

Die Stellungnahme im Detail:

Bischofsgarten, Gartenpavillon (Parzelle .476), Klostergasse 10
im Planentwurf als Kategorie IV („Pufferzone“) ausgewiesen. Die Schutzwürdigkeit dieses Barockpavillons im Bischofsgarten des denkmalgeschützten Bistumsgebäudes ist unzweifelhaft gegeben. Der Pavillon wurde 1739 erbaut und ist mit Deckenfresken aus dem Jahr 1780 von Bartolomeo Altomonte ausgestattet. Es wird daher dringend empfohlen hier zumindest die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) auszuweisen. Gemäß gegenständlichem Bebauungsplanentwurf soll der Gartenpavillon unter Denkmalschutz stehen, daher wäre zu prüfen, diesen als Kategorie I („Objekte unter Denkmalschutz“) auszuweisen. Besonders wichtig ist es hier die Bebauungshöhe exakt dem Bestand anzupassen (nicht höher als Bauklasse II). In der Österreichische Kunsttopographie auf Seite 59 ff. sehr ausführlich beschrieben.

Dr. Karl-Renner-Promenade 7 (= Schneckgasse 8)
Der breitgelagerte einstöckige Bau wurde zwischen 1850 und 1852 in Formen des späten Biedermeier erbaut, mit zwei schmalen Hofflügeln und ebenerdigem Pavillon an der Promenade. Die nördliche Begrenzungsmauer des Kellers zum Teil noch ident mit den Fundamenten der äußeren Zwingermauer (2. Hälfte 13. Jahrhundert), weiters im Keller noch Fundamente eines Batterieturms der Stadtmauer erhalten. Das Gebäude ist ausführlich in der Österreichischen Kunsttopographie beschrieben (Seite 221). Es wird empfohlen hier die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) auszuweisen, im Planentwurf nur Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“).

Dr Karl-Renner-Promenade 11 (= Schneckgasse 12)
Das Gebäude wurde 1899 erbaut und zeigt eine gegliederte Fassade. Das Gebäude ist in der Österreichischen Kunsttopographie beschrieben (Seite 296 f.). Es wird empfohlen dieses Gebäude zumindest in die Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“) aufzunehmen, derzeit im aktuellen Planentwurf nur Kategorie IV („Pufferzone“).

Grenzgasse 8
Das im Kern in das Jahr 1639 zurückgehende (Gewölbe im Erdgeschoß aus dem 17. Jh.), im 20. Jahrhundert vielfach veränderte Gebäude möge zumindest in die Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“) Aufnahme finden. Derzeit nur Kategorie IV („Pufferzone“). Das Haus ist in der Österreichischen Kunsttopographie ausführlich beschrieben (S. 138). Ebenso Eintrag im Dehio-Handbuch (S. 2010).

Klostergasse 5
Dieses Gebäude ist im aktuellen Planentwurf als Kategorie IV („Pufferzone“) ausgewiesen, was ob des Stadtbild prägenden und historischen Charakters doch ein wenig verwundert („Gliederung der Fassade durch Kordongesims. Obergeschoßfenster mit die Parapetzone miteinbeziehenden ausgesparten Putzrahmen von 1871. Gestaltung des Erdgeschoßes mit breitem, korbbogigen, profilierten Geschäftsportal sowie Nutzung rezent. Die Geschäftsräume selbst mit weitgespannten Platzlgewölben 3. Drittel 18. Jahrhundert“). Es wird empfohlen dieses Gebäude in die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) aufzunehmen. Das einstöckige Gebäude geht im Kern auf das 3. Drittel des 18. Jahrhunderts zurück und wurde 1871 aufgestockt. Es wird auch in der Österreichischen Kunsttopographie ausführlich beschrieben (Seite 149). Die erlaubte Bauhöhe möge hier mit Bauklasse II ausgewiesen werden.

Parkpromenade 14 (= Klostergasse 27)
Das „frühhistoristische Wohnhaus mit Walmdach und breitgelagerter Schaufront zur Parkpromenade“ wurde laut Österreichischer Kunsttopographie 1863/64 errichtet (Seite 152). Es wird angeregt auch hier das Gebäude in die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) zu heben, anstatt derzeit Kategorie III (Ensemble-bedeutsame Objekte). Mit Verwunderung wird festgestellt, dass hingegen der Grünraum zur Parkpromenade hin als Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) im aktuellen Planentwurf ausgewiesen ist. Die erlaubte Bauhöhe möge hier mit Bauklasse II ausgewiesen werden.

Parkpromenade 24-26
Die beiden Gebäude aus dem 19. Jahrhundert (im Kern älter?) werden im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) auf Seite 2023 erwähnt. Es wird empfohlen diese beiden Gebäude in die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) aufzunehmen.

Schmiedgasse 8
Dieses ebenerdige Haus ist trotz seiner baulichen Veränderungen ein das Stadtbild prägendes Objekt. Es wird empfohlen dieses Haus in die Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“) aufzunehmen (so wie das ähnlich prägende, gegenüberliegende Gebäude Schmiedgasse 7 im Planentwurf schon aufgenommen ist). Im aktuellen Planentwurf ist es nur als Kategorie IV („Pufferzone“) ausgewiesen. Ebenso wird in diesem Sinne empfohlen auch die Bebauungshöhe exakt dem Bestand anzupassen, also Bauklasse I (im Planentwurf zu hoch gewidmet).

Wiener Straße 50, „Cafe zum Mohren“
Das einstöckige Gebäude „mit klassizistischer, durchgehend gebänderter Fassade“ möge als Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) ausgewiesen werden. Derzeit Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“). Das Haus ist in der Österreichischen Kunsttopographie ausführlich beschrieben (Seite 254f.)

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich / Austria
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Österreichische Kunsttopographie Band LIV, Die Kunstdenkmäler der Stadt St. Pölten (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Horn, 1999

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Niederösterreich südlich der Donau, Teil 2: M bis Z (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Horn/Wien 2003

Brünner Straße, Schlingerhof (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8358

Initiative Denkmalschutz, 5. April 2023

Stellungnahme zum Planentwurf 8358 -Brünner Straße, Schlingerhof, Werndlhof

Für das Gebiet zwischen Brünner Straße, Linienzug 1-2, Linienzug 2-3 (Nordwestbahntrasse), Werndlgasse, Lottgasse, Pitkagasse und Floridsdorfer Markt im 21. Bezirk, Katastralgemeinde Donaufeld und Großjedlersdorf II

Öffentliche Auflage 23. Februar 2023 bis 6. April 2023

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann,
so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Scharf kritisiert werden muss und für unseren Verein gänzlich unverständlich ist die Tatsache, dass im Planentwurf keinerlei Schutzzone vorgesehen ist, obwohl bedeutende historische Gebäude im Plangebiet zu liegen kommen.

Brünner Straße 34-38, Schlingerhof (Foto Google Maps). Die 1924-26 von Hans Glaser und Karl Scheffel erbaute Wohnhausanlage der Stadt Wien (Dehio S. 634: „Anlage in zurückhaltenden Heimatstilformen, den Marktplatz an 3 Seiten umschließend; durch Anwendung von Motiven aus der Typologie ‚gewachsener‘ Stadtplätze (Giebelfolge, Arkaden, Uhrturm) Schaffung einer neuen lokalen Identität. Gedenktafel Februar 1934 (Brennpunkt des Schutzbund-Widerstandes, durch Artilleriefeuer beschossen); Gedenktafel Anton Schlinger mit Portraitrelief.“; siehe auch Achleitner S. 199). Der Schlingerhof steht unter Denkmalschutz (vorerst nur per Verordnung § 2; finale Denkmalschutz-Prüfung ausstehend). Es wird nachdrücklich empfohlen, den Schlingerhof als Schutzzone auszuweisen.

Brünner Straße 40-44. Diese Häuserzeile aus der Spätgründerzeit möge ebenso als Schutzzone ausgewiesen werden, insbesondere Nr. 40 (Foto) und das Eckhaus Nr. 44 (Foto bis Nr. 50).

Brünner Straße 46-48. Dreistöckiges, 1913/14 erbautes neoklassizistisches Zinshaus mit Puttenreliefs, Architekt Friedrich Schuhmaier (Achleitner S. 189, Dehio S. 634). Es wird nachdrücklich empfohlen, dieses Spätgründerzeithaus (gemeinsam mit dem Eckhaus Brünner Straße 44) als Schutzzone zu widmen.

Brünner Straße 50. Wohnhausanlage der Stadt Wien der Zwischenkriegszeit. Erbaut 1930-32 von Hanns Mondl (oder ‚Mond‘) mit Rahmengliederung und Erker (Achleitner S. 189, Dehio S. 634). Es wird nachdrücklich empfohlen, dieses Gebäude als Schutzzone auszuweisen. (Foto Brünner Straße 46-50)

Lottgasse siehe Brünner Straße 34-38

Werndlgasse 11-19. Werndlhof (Foto). Wohnhausanlage der Gemeinde Wien, erbaut 1931/32 von Heinrich Schmid und Hermann Aichinger; viergeschoßige, sachlich gestaltete Anlage im Sinne des aufgelockerten Superblocks (Hofumbauung bzw. begrünte Promenade). (Dehio S. 634; Achleitner S. 233). Der Werndlhof steht unter Denkmalschutz (per Bescheid, Feststellungsbescheid §2 positiv). Es wird nachdrücklich empfohlen, diesen kommunalen Wohnbau als Schutzzone auszuweisen. Weiters wird empfohlen, die Baufluchtlinien neben den Innenhof-Risaliten des Nordost-Traktes (bei Stiege 5 und 6) mehr dem Bestand anzupassen.

Werndlhof

Werndlhof, Innenhof. Die im Planentwurf vorgesehenen Baufluchtlinien weichen stark vom Bestand ab, Foto: 4. April 2023, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Scharf kritisiert werden muss jedoch bei der Stellungnahme Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung (18. Juli 2022), dass sich – wieder einmal – der Fachmann auf dem Gebiet der Raumplanung, Dipl.-Ing. Thomas Knoll, für befangen erklärt hat, sodass eine Expertise aus dem Fach Raumplanung gänzlich fehlt. Unverständlich, dass bei Befangenheiten von Fachbeiratsmitgliedern keine Ersatzmitglieder vorgesehen sind.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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L i t e r a t u r:

Achleitner, Friedrich. Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg, 2010

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 634

Denkmalliste / Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://www.bda.gv.at/service/denkmalverzeichnis/denkmalliste-gemaess-3-dmsg.html

 

In dieser Stellungnahme erwähnte Häuser (u.a.): Brünner Straße 34, Brünner Straße 36, Brünner Straße 38, Brünner Straße 40, Brünner Straße 42, Brünner Straße 44, Brünner Straße 46, Brünner Straße 48, Lottgasse 1, Lottgasse 3, Werndlgasse 9, Werndlgasse 11, Werndlgasse 13, Werndlgasse 15, Werndlgasse 17, Werndlgasse 19