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Klinik Ottakring (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8377

Initiative Denkmalschutz, 26. Februar 2026

Stellungnahme zum Planentwurf 8377 – Klinik Ottakring, 1160 Wien

Für das Gebiet zwischen Montleartstraße, Flötzersteig, Linienzug 1-4, Johann-Staud-Straße und Linienzug 5-8 im 16. Bezirk, Katastralgemeinde Ottakring

Öffentliche Auflage: 15. Jänner 2026 bis 26. Februar 2026

Plangebiet / Geschichte: Das Areal – im Eigentum der Stadt Wien und vom WiGev grundverwaltet – umfasst 52 Pavillons, also große Teile des ehemaligen Wilhelminenspitals, der heutigen Klinik Ottakring mit der Hauptadresse Montleartstraße 37. Aus Anlass des 40-Jahre-Regierungsjubiläums von Kaiser Franz Joseph I. wurde 1888 der damals noch eigenständigen Gemeinde Ottakring (1892 in Wien eingemeindet) von Fürstin Wilhelmine Montleart-Sachsen-Curland ein Betrag von 150.000 Gulden zum Bau eines Spitals gewidmet (der erste Bau erfolgte 1890; der heute noch bestehende Pavillon 23). Zu Ehren der Fürstin wurde das Spital sowie die Montleartstraße benannt. Bis zum ersten Weltkrieg wurde das Wilhelminenspital mehrfach erweitert. 1932 wurden zwei große Pavillons 26 und 27 und 1935-36 eine eigene Spitalskirche errichtet, diese Gebäude befinden sich im Plangebiet und sind bis heute erhalten. Nach dem zweiten Weltkrieg erfolgten weitere umfassende Aus- sowie Neubauten, 2020 wurde das Wilhelminenspital in „Klinik Ottakring“ unbenannt.

Vorbemerkung zur Stellungnahme: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des erhaltenswerten, historischen Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen (festgesetzt im Bebauungsplan). Ebenso möge beim erhaltenswerten, historischen Bestand die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Gemäß Umweltbericht („Sachwerte, kulturelles Erbe“, Seite 15) stehen zwei ehemalige Pförtnerhäuschen unter Denkmalschutz (Pavillon 47 und Pavillon 64)* und zwei weitere Pavillons (Pavillon 53 und Pavillon 63) „sind durch ihre Ensemblewirkung wertbildend. (Emrich Consulting, 2022)“. Es wird daher nachdrücklich angeregt, diese vier Objekte bestandsgenau im Bebauungsplan zu „widmen“ sowie als Schutzzone auszuweisen (seit 2018 können auch Einzelobjekte problemlos als Schutzzone gewidmet werden; z.B. Nikolsdorfer Gasse 10 und Nikolsdorfer Gasse 20 im 5. Bezirk, Plandokument 8191 aus 2018; Darwingasse 35 im 2. Bezirk, Plandokument 8166 aus 2018).

Weiters wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Dass die Spitalskirche hl. Kamillus von Lellis (Objekt Nr. 46) für den Neubau der Klinik Ottakring abgerissen werden soll, ist jedoch bedauerlich. Die Spitalskirche inmitten des Areals des ehemaligen Wilhelminenspitals wurde 1935/36 nach Plänen des Architekten Heinrich Anton Paletz (andere Schreibweise auch Pallez oder Palletz) erbaut. Das Gebäude stand bis 2014 per Verordnung unter Denkmalschutz, da aus fachlicher Sicht des Bundesdenkmalamtes die Einstufung als Denkmal „mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten“ war (die Überprüfung gemäß dem sehr restriktiven Denkmalschutzgesetz § 2a ergab dann anderes). Im Dehio-Handbuch (Herausgeber Bundesdenkmalamt) wird die Kirche als Kulturgut geführt und ausführlich beschrieben (S. 388 f.). Die Spitalskirche ist ein kleiner Saalbau mit eingezogenem Chor und wird an den Seitenfronten durch apsidiale Kapellen akzentuiert. Die gestufte Westfassade besitzt einen mittleren übergiebelten Turmaufsatz. Im Inneren ist das an der Altarwand gemalte, monumentale Wandbild Christus als Weltenrichter bemerkenswert (bezeichnet (Artur) Brusenbauch 1936). Gemäß Bescheid des Bundesdenkmalamtes aus 2015* steht nur das Wandbild „Christus als Weltenrichter“ weiterhin unter Denkmalschutz. Wohin dieses Wandbild übersiedeln wird, ist uns bedauerlicher Weise nicht bekannt.

Klinik Ottakring, ehem. Spitalskirche des Wilhelminenspitals, Foto: April 2011, (c) Michael Kranewitter, CC BY-SA 3.0, Wikipedia

Klinik Ottakring, ehem. Spitalskirche des Wilhelminenspitals, Foto: April 2011, (c) Michael Kranewitter, CC BY-SA 3.0, Wikipedia

Aufgrund des vorgeschalteten Wettbewerbs zum Neubau der Klinik Ottakring ist die Anregung unseres Vereins Initiative Denkmalschutz, diesen Kirchenbau bestandsgenau im Bebauungsplan zu „widmen“ sowie als Schutzzone auszuweisen, wohl reine Makulatur. In diesem Zusammenhang muss scharf kritisiert werden, dass erst jetzt, zu einem viel zu späten Zeitpunkt, formal(!) die Öffentlichkeit eingebunden wird (öffentliche Auflage gemäß § 2 Abs. 5 Bauordnung für Wien). Es erstaunt und muss kritisiert werden, dass nicht nur dieser Kirchenbau, sondern sogar das weiterhin denkmalgeschützte Wandbild, im Erläuterungsbericht und im ausführlichen Umweltbericht keinerlei Erwähnung findet.

Architektonisch erhaltenswert wäre auch der 1928-32 erbaute große Pavillon Nr. 26, der ebenso dem Spitalsneubau zum Opfer fallen soll; auch diesen hätte unser Verein für eine Schutzzone vorgeschlagen (Vgl. Buch Friedrich Achleitner, Seite 161),

Scharf kritisiert werden muss jedoch im Zusammenhang mit der Stellungnahme des Fachbeirats für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe (19. November 2025), dass sich wieder einmal (wie allzu oft) ein Mitglied aus dem Fachbeirat für befangen erklärt hat (Frau Dipl.-Ing. Andrea Weninger, Fachgebiet Verkehrswesen). Unverständlich, dass bei Befangenheiten von Fachbeiratsmitgliedern keine Ersatzmitglieder vorgesehen sind, sodass dann einzelne Fachthemen nicht in die Stellungnahme des Fachbeirates einfließen können.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
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Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
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ZVR-Nr.: 049832110

* per Bescheid vom 11.03.2015 gemäß § 2a Abs. 5 Denkmalschutzgesetz (Schreiben des Bundesdenkmalamtes an unseren Verein Initiative Denkmalschutz vom 12. Februar 2026, Geschäftszahl: GZ 2026-0.126.349)

Literatur / Quellen / Links:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien 1996, S. 388 f.

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 159 ff.

Günther Haberhauer, „Das Wilhelminenspital der Stadt Wien“, in: „Denkma[i]l Nr. 13/2013, Seite 18 f. (Hrsg. Verein Initiative Denkmalschutz): https://www.initiative-denkmalschutz.at/denkmail/Denkmail_Nr_13_web.pdf

Architekt August Bauer, Erweiterungsbauten Wilhelminenspital, in: „Die Furche“ (österreichische Wochenzeitung), Nr. 38/1966: https://www.furche.at/feuilleton/architektur/erweiterungsbauten-wilhelminenspital-6740384

Spitalskirche Hl. Kamillus von Lellis (Kamilluskirche):
https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Spitalskirche_Hl._Kamillus_von_Lellis (Wien Geschichte Wiki), https://www.austriasites.com/vienna/bezirk16_spitalskirche_hl_kamillus_von_lellis.htm
Pater Florenz Pipping, O.S.C., Weihe der Kamilluskirche im Wilhelminenspital in Wien, ein Bericht aus dem Kamillusblatt Nr. 2 im Februar 1937: https://www.kamillianer.at/oesterr/1937wsp.htm
Fotos der Spitalskirche auf Wikipedia (Wikimedia Commons): https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Spitalskirche_des_Wilhelminenspitals

Zur Person Architekt Heinrich Anton Paletz (*1885, +1970) im Architektenlexikon Wien 1770-1945: https://www.architektenlexikon.at/de/450.htm sowie auf Austriasites.com (von Günter Nikles): https://www.austriasites.com/vienna/person_heinrich_anton_paletz.htm

Zur Person Maler Artur Brusenbauch (*1881, +1957) auf Wien Geschichte Wiki:
https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Artur_Brusenbauch und auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Arthur_Brusenbauch (mit alternativer Schreibweise Arthur Brusenbauch)

Wien Mariahilf: Stellungnahme Planentwurf Nr. 8172

Wichtiger Erfolg für unseren Verein: Fast alle Schutzzonen-Empfehlungen der Initiative Denkmalschutz (Stellungnahme vom 27. November 2018) wurden jetzt im Planentwurf umgesetzt!

Stellungnahme zum Entwurf
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8172

Für das Gebiet zwischen Gumpendorfer Straße, Esterházygasse, Linke Wienzeile, Anilingasse und Grabnergasse im 6. Bezirk, Katastralgemeinde Mariahilf

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Einzelnen:

Die Schutzzonenausweisungen und die teilweise geplanten Schutzzonenerweiterungen werden ausdrücklich begrüßt, insbesondere die Verbesserungen seit der letzten öffentlichen Auflage mit der gleichen Planentwurfs-Nr. 8172 vom 25. Oktober bis 6. Dezember 2018. Unsere Empfehlungen wurden insofern umgesetzt, als nun die Häuser Sandwirtgasse 3 und 5, Turmburggasse 16 sowie Linke Wienzeile 108 sowie Nr. 128-130 Aufnahme in die Schutzzone gefunden haben.

Sandwirtgasse 3: erbaut 1887 (Architekt Rzehaczek), einfache streng historistische Fassade mit Dreiecksgiebeln im ersten Obergeschoß, 1902 aufgestockt (sowie eine weitere rezente, nach 1997 erfolgte Aufstockung um ein Geschoß). Später Teil des ehemaligen „Jubiläumsspital des Kaiser-Franz-Josef-Ambulatoriums“ (vgl. Sandwirtgasse 5)

Sandwirtgasse 5: Ehemaliges „Jubiläumsspital des Kaiser-Franz-Josef-Ambulatoriums“, 1911 erbaut, Architekt Moses Löw, ursprüngliche Fassade nur im Erdgeschoß erhalten, sonst Dekor abgeschlagen. Monumentale Portalanlage mit Relief Kaiser Franz Josephs und originalen Kandelabern. An Fassade Aufschrift „Haus der Jungen Arbeiter“ (Vgl. Wikipedia-Eintrag: https://de.wikipedia.org/wiki/Kaiser_Franz_Joseph-Ambulatorium_und_Jubil%C3%A4umsspital)

Turmburggasse 16: erbaut 1882, Architekt Ludwig Wächtler, zweigeschoßiges „Bürgerpalais“ mit variierenden Fensteraedikulen, das kräftige Kranzgesims ging leider durch die Aufstockung (zw. 1993 und 2010) verloren.

Unser Kommentar in der Stellungnahme vom 27. November 2018: „Das Gebäude Sandwirtgasse 5 wäre schon allein wegen seiner bemerkenswerten, originalen Portalanlage erhaltenswert. Die beiden Häuser Sandwirtgasse 3 und Turmburggasse 16 sind weiterhin durch ihr historisches Fassadenbild – wenn auch ergänzt durch Aufstockung – weiterhin schutzwürdig (so wie auch das nicht für die Herausnahme aus der Schutzzone geplante, rezent aufgestockte Haus Sandwirtgasse 12).“

Linke Wienzeile 108: erbaut 1912, Architekt N. Worell, seitliche Erker, secessionistischer Dekor mit Felderteilung und Kränzen; Eulenreliefs über Eingang.

Linke Wienzeile 128 und 130: 1937-1938 von Architekt Franz Kühnel erbaut, stellen die Häuser einen seltenen Vertreter aus der Zeit des Ständestaates dar. „Zwei Erker, dessen obere Enden durch Balkone bekrönt und die am unteren Ende durch einen Balkon U-förmig verbunden sind, dominieren die Fassade. Das Erdgeschoss und der oberste Stock sind mittels durchgehender Balkone über Gurtgesimsen abgesetzt.“ (Quelle: Andreas Suttner, Das schwarze Wien. Bautätigkeit im Ständestaat 1934-38, Wien – Köln – Weimar 2017, S. 197 u. 222)

In diesem Zusammenhang wird jedoch bedauert, dass das Haus Hofmühlgasse 6 (Ecke Mollardgasse 7) in der Zwischenzeit für die Adaptierung der Ubahn-Station Pilgramgasse (U2-Erweiterung) abgerissen wurde. Hofmühlgasse 6 (Ecke Mollardgasse 7): Frühhistoristisches Zinshaus, erbaut 1859, Architekt/Baumeister Gebhard Schneider, seichte Mittel- und Eckrisalite. An diesen im ersten Obergeschoß Dreiecksgiebel, von Maskenkonsolen getragenes Kranzgesims. +++ Unser damaliger Kommentar in der Stellungnahme vom 27.11.2018: „Das Haus soll für den U2-Erweiterungsbau der Ubahn-Station Pilgramgasse abgerissen werden. Es wäre wünschenswert, wenn die Fassade trotzdem weitgehend erhalten werden könnte.“

Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

—
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049 832 110)

Literatur/Quellen:

– Andreas Suttner, Das schwarze Wien. Bautätigkeit im Ständestaat 1934-38, Wien – Köln – Weimar 2017 (im Internet abrufbar unter: https://oapen.org/download?type=document&docid=628294)

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien II. bis IX. und XX. Bezirk (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1993

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/1, Wien: 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990

– Kunsthistorische Arbeitsgruppe „GeVAG“, Wiener Fassaden des 19. Jahrhunderts – Wohnhäuser in Mariahilf (Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege), Herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien – Köln – Graz, 1976

– Kulturgüterkataster der Stadt Wien (Wien Kulturgut: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public)

– Architektenlexikon Wien 1770-1945 (Architekturzentrum Wien): https://www.architektenlexikon.at

Nußdorf-Heiligenstadt (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8361

Initiative Denkmalschutz

Stellungnahme zum Planentwurf 8361 – Nußdorf-Heiligenstadt

Für das Gebiet zwischen Heiligenstädter Straße, Grinzinger Straße, Linienzug 1-4, Grinzinger Straße, Springsiedelgasse, Zahnradbahnstraße, Eroicagasse, Dennweg, Linienzug 5-8 und Hammerschmiedgraben im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Nußdorf und Heiligenstadt

Öffentliche Auflage vom 5. Jänner bis 16. Februar 2023

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen.

Die Stellungnahme im Detail:

Sehr begrüßt werden die vielfachen neuen Schutzzonenausweisungen sowie die reduzierte Bebaubarkeit beim erhaltenswerten historischen Gebäudebestand (z.B. Hammerschmidtgasse 18A). Kritisiert werden muss jedoch, dass nirgends in einer „Besonderen Bebauungsbestimmung“ die Anzahl der Hauptgeschoße gemäß Bestand festlegt wird, was den Schutz historischer Bauten deutlich stärken würde (vgl. Einleitung).

Armbrustergasse 10 siehe Probusgasse 1

Armbrustergasse 16 (FOTO): Bei dieser 1900 erbauten, neobarocken Gründerzeitvilla (Architekt Adolph Ambor bzw. Adolf Amber; Dehio S. 551, Achleitner S. 56) mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden, insbesondere in Richtung Süden.

Armbrustergasse 18 (FOTO): Bei dieser späthistoristischen Gründerzeitvilla (mit vereinfachter Fassadengestaltung) mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden, insbesondere in Richtung Nordosten.

Gänzlich unverständlich ist, dass die beiden unten beschriebenen Villen Armbrustergasse 20 und 22 nicht für die Schutzzone vorgesehen sind; beim Architekten des Hauses Nr. 22 handelt es sich gar um einen weltberühmten Architekten des Wiener Jugendstils. Es wird daher nachdrücklich empfohlen, dass diese beiden erhaltenswerten, nicht denkmalgeschützten Häuser zumindest als Schutzzone ausgewiesen werden. Weiters wird angeregt, dass die Bebaubarkeit viel mehr dem Bestand angepasst wird (d.h. dass die Baufluchtlinien dem Bestand angeglichen und wohl eher Höhenwidmung/Bauklasse „W I 6,5 m“ als – wie im vorliegenden Planentwurf „W I 7,5 m“ – festgesetzt werden):

Armbrustergasse 20, Villa Dr. Tietze (FOTO). Erbaut 1907, Architekt Hartwig Fischel (Ausführung: Adolf Micheroli), Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) kurz die Haus-Nr. erwähnt (S. 551) und auch im bekannten Achleitner-Architekturführer mit Foto und Beschreibung (S. 56). Seit 2005 ist an der Einfriedung eine Gedenktafel angebracht: „Im Andenken an die Kunsthistoriker Hans Tietze (…) und Erica Tietze-Conrat (…) denen dieses Haus von 1908-1938 Heimat war.“ Hans Tietze (*1880, +1954) war auch ein bekannter Denkmalpfleger aus der Frühzeit des Denkmalschutzes.

Armbrustergasse 21 siehe nach Armbrustergasse 22

Armbrustergasse 22, Villa Legler (FOTO). Dehio-Eintrag (Hrsg. Bundesdenkmalamt, S. 551): „Nr. 22: Haus Legler, erb. 1905-07 von Josef Hoffmann, später verändert (1914 gartenseitige Veranda, 1934 Innenumbau). Schlichte 2geschossige Villa mit Rauhputz und Faschenrahmungen, Sprossenfenstern und Walmdach.“ Ausführlicher Eintrag auch im Achleitner-Architekturführer (S. 56).

Armbrustergasse 21 (FOTO; auf Google Maps nicht wirklich sichtbar): Die Bebaubarkeit, insbesondere die Baufluchtlinien betreffend, mögen bei dieser „repräsentativen freistehenden Villa“ (Zitat Erläuterungsbericht, S. 18) dem Bestand angepasst werden.

Eroicagasse 15 (FOTO): Bei diesem 1899 erbauten, gründerzeitlichen Miethaus (Dehio, S. 557) möge die Baufluchtlinie der Hauptfassade angepasst werden.

Greinergasse 35 siehe Kahlenberger Straße 1

Greinergasse 39 (FOTO): Ehemaliger Freihof des Stiftes Kremsmünster, denkmalgeschützter, stattlicher Winzerhof 16. Jh. (Dehio, S. 585). Es wird angeregt, die im Planentwurf vorgesehene (und aktuell gültige) Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ zu reduzieren.

Greinergasse 48 (FOTO): Beim Gasthof Alt-Nußdorf, im Kern 16. Jh. (Dehio, S. 585) möge die im Planentwurf vorgesehene Höhenwidmung/Bauklasse „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ reduziert werden.

Hammerschmidtgasse 18A (Ecke Steinbüchlweg 13; FOTO): Sehr begrüßt wird die Reduzierung der Höhenwidmung/Bauklasse des desolaten, „ehem. Winherzhauses(?)“ mit „im Kern vielleicht 17. Jh., umgebaut.“ (Dehio, S. 587) von aktuell gültig „W I 7,5 m“ auf „W I 4,5 m“.

Heiligenstädter Straße 173 (FOTO): Beim ehemaligen Vorstadthaus mit frühhistoristischer Fassade (Dehio, S. 569) möge die – im Planentwurf vorgesehene – Höhenwidmung/Bauklasse „ W II 9 m“ auf „W I 7,5 m“ reduziert werden.

Heiligenstädter Straße 187 (FOTO): Das repräsentative, ehemalige Vorstadthaus mit frühhistoristischer Fassade (Dehio, S. 569) möge von der im Planentwurf vorgesehenen Höhenwidmung/Bauklasse „W II 9 m“ auf „W I 7,5 m“ reduziert werden.

Heiligenstädter Straße 201 siehe Nußdorfer Platz 8

Heiligenstädter Straße 207 (FOTO): Bei diesem historischen Gebäude, Teil des Freihofes / ehem. Nußdorfer Brauerei, möge beim nördlichen, zurückgesetzten Seitenrisalit (drei Fensterachsen breit) die Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5“ auf „W I 6,5 m“, also mehr dem Bestand entsprechend, reduziert werden. (Der vorspringende Hauptrisalit des Gebäudes hat die Adresse Heiligenstädter Straße 205b).

Heiligenstädter Straße 225 (FOTO): Beim stattlichen Gründerzeithaus mit kleinem Eckturm und Fachwerkgliederung in den Obergeschoßen möge die Baufläche der Garageneinfahrt (südlich der Seitenfassade) gänzlich gestrichen bzw. ansonsten nur der Größe der Garageneinfahrt entsprechend als Baufläche ausgewiesen werden.

Heiligenstädter Straße 255, Wien

Das mächtige Gründerzeithaus in der Heiligenstädter Straße 255 (am Weg nach Klosterneuburg), Foto: 12.2.2023, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Heiligenstädter Straße 255 (FOTO): Das mächtige Gründerzeithaus (um 1900) mit Turm und Erker (mit späthistoristischer Fassadendekoration), direkt neben der Hauptverkehrsader nach Klosterneuburg gelegen, ist zweifelsfrei erhaltenswert im Sinne der Bauordnung und möge daher unbedingt als Schutzzone ausgewiesen werden.* Um die langfristige Erhaltung zu sichern, möge auch eine Baufläche für das Gründerzeithaus ausgewiesen werden, und zwar nur dem exakten Gebäudebestand entsprechend (oder ein wenig geringer) sowie mit Festlegung der Anzahl der Hauptgeschoße in einer „besonderen Bestimmung“ (BB); derzeit im aktuell gültigen Plandokument sowie im vorliegenden Planentwurf ist die Grundfläche nur als Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel (SWW) ohne Bebaubarkeit festgesetzt.

Kahlenberger Straße 1 (Ecke Greinergasse 35; FOTO): Stattliches, denkmalgeschütztes einstöckiges Winzerhaus aus dem 16./17. Jh. (ehemals Besitz des Schottenklosters), im Kern spätmittelalterlich (Dehio, S. 587). Es wird angeregt, die im Planentwurf vorgesehene (und aktuell gültige) Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ zu reduzieren, ebenso für Kahlenberger Straße 3 (Fassade Mitte 19. Jh., im Kern deutlich älter).

Kahlenberger Straße 51-57 (FOTO) und Nr. 72-74 (FOTO): Bei diesen für die Schutzzone vorgesehenen historischen Gebäuden mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden. Bei den giebelständigen Gebäuden Kahlenberger Straße 53-55 möge noch die besondere Bebauungsbestimmung „BB5“ ausgewiesen werden (Firste der Dächer parallel zu den seitlichen Grundgrenzen).

Nußdorfer Platz 8 (Ecke Heiligenstädter Straße 201; FOTO): Ehem. Gasthof Zur Rose, erbaut 4. Viertel 19. Jh., 2-3 geschoßiger repräsentativer Bau in Neorenaissance-Formen und Mittelrisalit (Dehio, S. 589). Hier möge die Höhenwidmung/Bauklasse (einheitlich im vorliegenden Planentwurf als „W II 10,5 m“ ausgewiesen) stärker differenziert auf die unterschiedlichen Bauhöhen des Gebäudes eingehen (die seitlichen, zweigeschoßigen Seitenflügel z.B. auf „W I 7,5 m“ reduzieren).

Oskar-Spiel-Gasse (1-) 3 (FOTO): Bei diesem in der Gründerzeit erbauten Schulgebäude möge die Baufluchtlinie der östlichen Hauptfassade angeglichen werden. FOTO:

Probusgasse 1 (Ecke Armbrustergasse 10; FOTO): Die Bauhöhenwidmung möge mehr dem Bestand des aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts stammenden Wohnhauses angepasst werden. Statt der im aktuell gültigen Plandokument und im aktuell vorliegenden Planentwurf ausgewiesenen Bauklasse I (ohne Beschränkung) möge die Bauklasse „W I 7,5 m“ festgesetzt werden.

Probusgasse 12 (FOTO): Ehemaliger Heuriger Werner Welser. Es ist gänzlich unverständlich und muss scharf kritisiert werden, dass der Gemeinderatsausschuss bei diesem ebenerdigen Winzerhaus im Oktober 2022 ein Umbauprojekt noch auf Basis des bisher gültigen Plandokuments, also während einer gültigen Bausperre (in Vorbereitung der jetzt vorliegenden öffentlichen Auflage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes) bewilligte, das den Zielsetzungen der Bausperre ganz offensichtlich zuwiderläuft (vgl. Erläuterungsbericht, S. 13: „Schwerpunktsetzung ‚Ortskernschutz‘“). So kann der Eigentümer nämlich jetzt eine höhere Bebaubarkeit ausnützen, als im aktuell vorliegenden Planentwurf zugelassen worden wäre, was unserer Meinung nach dem Ortsbildschutz und der Erhaltung alter Ortskerne klar zuwiderläuft. (vgl. Krone, 10.10.2022, „Wegen Wohnhaus: Wieder Angst um einen Wiener Heurigen“: ; MeinBezirk 17.10.2022: „Probusgasse: Heuriger in Döblinger Schutzzone wird zum Luxus-Wohnhaus“).

Springsiedelgasse 28, Villa Bernatzik (FOTO): Bei der 1912/13 von Josef Hoffmann erbauten, denkmalgeschützten Villa (Dehio S. 600 f.; Achleitner S. 98) mögen die Baufluchtlinien an den Gebäudebestand angepasst werden; so ist insbesondere die im aktuell gültigen Plandokument (noch ohne Schutzzone) und die im Planentwurf (mit Schutzzone) vorgesehene bebaubare Fläche im Anschluss an die nördliche Seitenfassade der Villa in keiner Weise denkmalverträglich (und vermutlich auch kaum die rückwärtige, östliche).

Steinbüchlweg 13 siehe Hammerschmidtgasse 18A

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

L i t e r a t u r:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. Bis XIX. Und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg, 2010

 

* Seit wenigen Jahren können sogar Einzelgebäude als Schutzzone ausgewiesen werden (z.B. Nikolsdorfer Gasse 10 und Nikolsdorfer Gasse 20, Plandokument 8191 aus 2018; Darwingasse 35, Plandokument 8166 aus 2018)

In dieser Stellungnahme erwähnte Häuser (u.a.): Kahlenberger Straße 51, Kahlenberger Straße 53, Kahlenberger Straße 55, Kahlenberger Straße 57, Kahlenberger Straße 72, Kahlenbergerstraße 74, Oskar-Spiel-Gasse 1, Oskar-Spiel-Gasse 3

Laaerberg, Heimkehrerg. (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8437

Initiative Denkmalschutz, 2. April 2026

Stellungnahme zum Planentwurf 8437 – Laaer Berg, Heimkehrergasse 43, 1100 Wien

Für das Gebiet zwischen Bitterlichstraße, Linienzug 1-10, Vollnhoferplatz, Filmteichstraße, Linienzug 11-13, Oppenheimgasse, Linienzug 14-15, Koliskogasse, Burgenlandgasse, Linienzug 16-18, Palisagasse und Linienzug 19-20 im 10. Bezirk, Katastralgemeinde Oberlaa Stadt und Katastralgemeinde Simmering

Öffentliche Auflage: 5. März 2026 bis 16. April 2026

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Haus Tscholakoff, Heimkehrergasse 43: Das Einfamilienhaus für den bulgarischen Arzt Parusch Tscholakoff wurde von der bekannten Architektin Anna Lülja Praun 1975 entworfen und 1976 fertiggestellt. Unser Verein Initiative Denkmalschutz empfiehlt, für dieses Haus eine Schutzzone auszuweisen* und den Bebauungsplan möglichst bestandsgenau festzusetzen.

Haus Tscholakoff, Heimkehrergasse 43, 1100 Wien, Foto: 2. April 2026, (c) Initiative Denkmalschutz (ML)

Haus Tscholakoff, Heimkehrergasse 43, 1100 Wien, Foto: 2. April 2026, (c) Initiative Denkmalschutz (ML)

Anna Lülja Praun „gehörte zu den weiblichen Pionieren der österreichischen Baukunst und war eine der ersten Frauen, die in Österreich Architektur studierten“ (Quelle: Wikipedia). Das Haus Tscholakoff ist „der einzige Auftrag, bei welchem die Architektin völlig freie Hand hatte und nicht bereits bestehendes Baumaterial in ihrem Konzept mitbedenken musste. Diese einzigartige Situation in ihrem Werk gibt uns einen wertvollen Einblick in den Prozess der Künstlerin. Es existieren für dieses Bauprojekt viele Vorstudien von Praun, durch die man ihren Entwicklungsprozess bis zum endgültigen Entwurf besonders gut verfolgen kann.“ (Zitat aus dem MAK Blog; undatiertes Foto des ‚Haus Tscholakoff‘). Anna Lülja Praun (* 1906, + 2004) wurde mehrfach geehrt und ausgezeichnet (u.a. Preis der Stadt Wien für angewandte Kunst 1981 sowie Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse 2001). Der Nachlass von Anna-Lülja Praun befindet sich im Museum für angewandete Kunst (MAK) in Wien und umfasst viele Skizzen und Entwürfe für das Haus Tscholakoff sowie für dessen Interieur (vgl. MAK Blog). Bedauerlicherweise wird das Haus Tscholakoff im Erläuterungsbericht zum vorliegenden Planentwurf mit keinem Wort erwähnt.

Ehem. k.u.k. Militärfunkanlage / Radiotelegraphiestation
Ab 1912/13 wurde die k.u.k. Funktelegrafenanlage am Laaer Berg erbaut. Da der Betrieb oft Experi­mentiercharakter hatte und zumeist unbefriedigend war, musste die Funktelegrafiestation bis Ende 1918 zweimal umgebaut werden. Trotz allem war sie ein wichtiger Teil für die Infrastruktur des Funkverkehrs der k. u. k. Armee. Im Laufe der folgenden Jahrzehnte wurde die radiotelegrafische Station mit ihren ein- und zweigeschoßigen Gebäuden baulich kaum verändert (siehe Fotos: https://newsv2.orf.at/stories/2378900/2379380/).

Die ehem. k.u.k. Militärfunkanlage am Laaer Berg, 1100 Wien, Foto: 2.4.2026, (c) Initiative Denkmalschutz (ML)

Die ehem. k.u.k. Militärfunkanlage am Laaer Berg, 1100 Wien, Foto: 2.4.2026, (c) Initiative Denkmalschutz (ML)

Heute zeugen noch einige Sendemasten von der einstigen Funktion als Militärfunkanlage, die für die Verbindung der Oberkommanden und Ministerien mit der k.u.k. Armee sorgte und insbesondere für die Kriegsmarine von besonderer Wichtigkeit war (siehe Fotos der Sendemasten: https://commons.wikimedia.org/w/index.php?search=Radiotelegrafie+Laaer+Berg). Nach dem Ersten Weltkrieg diente die Anlage nur noch als Empfangsstation und war Back-up für die größere Radiostation in Bad Deutsch-Altenburg bei Hainburg (NÖ), die 1985 geschlossen wurde. Ende der 1990er-Jahre wurde schließlich die Empfangsstation am Laaerberg (damals Teil der Radio Austria AG) außer Betrieb gestellt. Nach Auskunft des Bundesdenk­malamtes, Abteilung für Denkmalforschung vom 16.3.2026 an unseren Verein Initiative Denkmalschutz läuft aktuell ein Denkmalunterschutzstellungsverfahren, dessen Ausgang jedoch noch ungewiss ist. Umso wichtiger ist daher die Ausweisung einer Schutzzone, zumal eine weitgehend erhaltene Funk­anlage aus der Frühzeit der Funktechnik (der Zeit der Monarchie bis 1918) eine außerordentliche Selten­heit darstellt. Unser Verein Initiative Denkmalschutz regt nachdrücklich an, nicht nur die Gebäude der ehemaligen Funkanlage selbst, sondern auch die historischen Sendemasten, also (weitgehend) den gesamten Bereich „Kastenbaum“ (ehemals „Radio Austria Gelände“) als Schutzzone auszuweisen (Grundstücksnummern 1445 sowie 1456), zumal der Bereich Kastenbaum zur „Kulturlandschaft und Erholungsraum Laaer Berg-Liesingtal“ gezählt wird (Erläuterungsbericht S. 10) und gemäß Motivenbericht zur Schutzzonenuntersuchung Heimkehrersiedlung der Magistrats­abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) vom 24. Oktober 2025 den sieben, über den weitläufigen Bereich verteilte Funkmasten als „Schonobjekte“ einen gewissen Schutz zugesprochen werden soll (vgl. Erläuterungsbericht S. 15). Nebenbei bemerkt: „Der so genannte ‚Kastenbaum‘ ist nicht nur Landschaftsschutzgebiet gemäß § 24 Abs. 1 bis 3 Wiener Naturschutzgesetz, sondern auch Naturdenkmal (Nr. 795) gemäß § 28 Wiener Naturschutzgesetz als ein ‚Lebensraum für geschützte Nagetiere’, nämlich Ziesel.“ (Erläuterungsbericht S. 4).

Kritisiert wird, dass der im Erläuterungsbericht (S. 15) erwähnte Motivenbericht zur Schutzzonen­untersuchung Heimkehrersiedlung der Magistratsabteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) vom 24. Oktober 2025 nicht veröffentlicht wird und somit im Dunkeln bleibt. Es ist somit nicht nachvollziehbar, ob nicht doch auch weitere Gebäude/Flächen zur Ausweisung als Schutzzone von der MA 19 empfohlen wurden. Es ist allgemein bekannt, dass die für die Ausarbeitung des Planentwurfs zuständige Magistratsabteilung für Stadtteilplanung und Flächenwidmung (MA 21) nicht alle Vorschläge der MA 19 in den Planentwurf übernimmt.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architektur­teile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
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Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
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ZVR-Nr.: 049 832 110

* Seit 2018 können auch Einzelgebäude als Schutzzone gewidmet werden (z.B. Nikolsdorfer Gasse 10 und Nikolsdorfer Gasse 20, Plandokument 8191 aus 2018; Darwingasse 35, Plandokument 8166 aus 2018)

PS: Eine fast wortgleiche vorläufige Stellungnahme hat unser Verein am 23. März den Bauausschussmitgliedern des 10. Bezirks bzw. an die Bezirksvertreter:innen in Favoriten, die nicht im Bauausschuss vertreten sind, übermittelt. Im Bauausschuss wird die Stellungnahme des Bezirks vorberaten (hier am 23. April), die dann in der Bezirksvertretungssitzung gemäß § 2 Abs. 5 Bauordnung für Wien beschlossen wird (hier am 29. April). Der rechtsgültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan wird dann u.a. in Kenntnisnahme (bzw. in sehr seltenen Fällen unter Berücksichtigung) der eingelangten Stellungnahmen im Gemeinderat beschlossen.

Literatur / Quellen:

Haus Tscholakoff und Anna Lülja Praun
MAK Blog: Anna Lülja Praun – das Lebenswerk der Architektur-Pionierin ist ab sofort auf der MAK Sammlungsdatenbank einsehbar (Carlotta Schiller und Judith Herunter, 31. August 2024): https://blog.mak.at/architektur-pionierin-anna-luelja-praun/
– Martina Kandeler-Fritsch, Entwicklungslinien und Grundsätze im Werk von Anna Lülja Praun, Diplomarbeit (Kunstgeschichte), Wien 2008: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:1249686
– Undatiertes Foto des Haus Tscholakoff von Karl Heinz Koller im MAK-Blog: https://blog.mak.at/wp-content/uploads/Anna_Luelja_Praun-14-1.jpg
– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur des 20. Jahrhunderts, Band III/1, Wien 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990, Seite 276 (Beschreibung und Foto)
– Anna Lülja Praun, 1997 Verleihung der ÖGFA Ehrenmitgliedschaft (mit weiterführender Literatur und Auswahl Werkverzeichnis): https://oegfa.at/institution/ehrenmitglieder-1/anna-luelja-praun
– Anna Lülja Praun auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Anna-L%C3%BClja_Praun und auf Wien Geschichte Wiki: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Anna-L%C3%BClja_Praun

Ehem. k.u.k. Funkanlage / Radiotelegrafiestation
– ORF-Bericht vom 15.6.2017, „Kommunikation für den Krieg“, https://newsv2.orf.at/stories/2378900/ +++ „Militärinfrastruktur für zivile Zwecke“ (Johannes Luxner, Text): https://newsv2.orf.at/stories/2378900/2378901/ +++ „Einst kriegsnotwendige Technik“ (Fotostrecke; Christian Öser, Bild): https://newsv2.orf.at/stories/2378900/2379380/index.html)
– Alte Militäranlage & Co: Stadt Wien will idyllische Heimkehrersiedlung in Favoriten schützen, MeinBezirk.at, 27. März 2026 (mit vielen aktuellen Fotos der Funkanlage mit ihren Sendemasten): https://www.meinbezirk.at/favoriten/c-politik/stadt-wien-will-idyllische-heimkehrersiedlung-in-favoriten-schuetzen_a8557036
– Funkgeschichte Österreichs. Kurzgeschichte der Funktechnik und der Entstehung des Radios in Österreich: https://www.wabweb.net/radio/radio/tele_a3.htm
– Virtuelles Museum Radio-Austria AG: https://www.radio-austria.at
– Empfangsstation Laaerberg (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Radio_Austria_AG#Empfangsstation_Laaerberg
– DokuFunk, Rundfunk in Österreich vor 1924, Kapitel 1908-1918 Radiotelegrafie für den Krieg: https://www.dokufunk.org/broadcast/austria/index.php?CID=7128&ID=7042
– Die Radiotelegraphie beim Militär der k.u.k. Monarchie, 1898-1918 (Entwurf eines Kapitels für ein geplantes Buch, März 2007): https://dokufunk.org/upload/radiotelegraphie.pdf

St. Pölten Innenstadt: Stellungnahme Bebauungsplan zu Schutzzonen

Öffentliche Auflage „Bebauungsplan Innenstadt St. Pölten, 4. Änderung“ (16. März bis 28. April 2020)

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz, 28. April 2020

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Ausweisung im Bebauungsplan für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die erstmalige Ausweisung von Schutzzonen im gegenständlichen Planentwurf wird sehr begrüßt. Einige Änderungen möchten wir jedoch anregen:

Die Stellungnahme im Detail:

– Bischofsgarten, Gartenpavillon (Parzelle .476), Klostergasse 10
im Planentwurf als Kategorie IV („Pufferzone“) ausgewiesen. Die Schutzwürdigkeit dieses Barockpavillons im Bischofsgarten des denkmalgeschützten Bistumsgebäudes ist unzweifelhaft gegeben. Der Pavillon wurde 1739 erbaut und ist mit Deckenfresken aus dem Jahr 1780 von Bartolomeo Altomonte ausgestattet. Es wird daher dringend empfohlen hier zumindest die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) auszuweisen. Gemäß gegenständlichem Bebauungsplanentwurf soll der Gartenpavillon unter Denkmalschutz stehen, daher wäre zu prüfen, diesen als Kategorie I („Objekte unter Denkmalschutz“) auszuweisen. Besonders wichtig ist es hier die Bebauungshöhe exakt dem Bestand anzupassen (nicht höher als Bauklasse II). In der Österreichische Kunsttopographie auf Seite 59 ff. sehr ausführlich beschrieben.

– Dr. Karl-Renner-Promenade 7 (= Schneckgasse 8)
Der breitgelagerte einstöckige Bau wurde zwischen 1850 und 1852 in Formen des späten Biedermeier erbaut, mit zwei schmalen Hofflügeln und ebenerdigem Pavillon an der Promenade. Die nördliche Begrenzungsmauer des Kellers zum Teil noch ident mit den Fundamenten der äußeren Zwingermauer (2. Hälfte 13. Jahrhundert), weiters im Keller noch Fundamente eines Batterieturms der Stadtmauer erhalten. Das Gebäude ist ausführlich in der Österreichischen Kunsttopographie beschrieben (Seite 221). Es wird empfohlen hier die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) auszuweisen, im Planentwurf nur Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“).

– Dr Karl-Renner-Promenade 11 (= Schneckgasse 12)
Das Gebäude wurde 1899 erbaut und zeigt eine gegliederte Fassade. Das Gebäude ist in der Österreichischen Kunsttopographie beschrieben (Seite 296 f.). Es wird empfohlen dieses Gebäude zumindest in die Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“) aufzunehmen, derzeit im aktuellen Planentwurf nur Kategorie IV („Pufferzone“).

– Grenzgasse 8
Das im Kern in das Jahr 1639 zurückgehende (Gewölbe im Erdgeschoß aus dem 17. Jh.), im 20. Jahrhundert vielfach veränderte Gebäude möge zumindest in die Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“) Aufnahme finden. Derzeit nur Kategorie IV („Pufferzone“). Das Haus ist in der Österreichischen Kunsttopographie ausführlich beschrieben (S. 138). Ebenso Eintrag im Dehio-Handbuch (S. 2010).

– Klostergasse 5
Dieses Gebäude ist im aktuellen Planentwurf als Kategorie IV („Pufferzone“) ausgewiesen, was ob des Stadtbild prägenden und historischen Charakters doch ein wenig verwundert („Gliederung der Fassade durch Kordongesims. Obergeschoßfenster mit die Parapetzone miteinbeziehenden ausgesparten Putzrahmen von 1871. Gestaltung des Erdgeschoßes mit breitem, korbbogigen, profilierten Geschäftsportal sowie Nutzung rezent. Die Geschäftsräume selbst mit weitgespannten Platzlgewölben 3. Drittel 18. Jahrhundert“). Es wird empfohlen dieses Gebäude in die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) aufzunehmen. Das einstöckige Gebäude geht im Kern auf das 3. Drittel des 18. Jahrhunderts zurück und wurde 1871 aufgestockt. Es wird auch in der Österreichischen Kunsttopographie ausführlich beschrieben (Seite 149). Die erlaubte Bauhöhe möge hier mit Bauklasse II ausgewiesen werden.

– Parkpromenade 14 (= Klostergasse 27)
Das „frühhistoristische Wohnhaus mit Walmdach und breitgelagerter Schaufront zur Parkpromenade“ wurde laut Österreichischer Kunsttopographie 1863/64 errichtet (Seite 152). Es wird angeregt auch hier das Gebäude in die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) zu heben, anstatt derzeit Kategorie III (Ensemble-bedeutsame Objekte). Mit Verwunderung wird festgestellt, dass hingegen der Grünraum zur Parkpromenade hin als Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) im aktuellen Planentwurf ausgewiesen ist. Die erlaubte Bauhöhe möge hier mit Bauklasse II ausgewiesen werden.

– Parkpromenade 24-26
Die beiden Gebäude aus dem 19. Jahrhundert (im Kern älter?) werden im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) auf Seite 2023 erwähnt. Es wird empfohlen diese beiden Gebäude in die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) aufzunehmen.

– Schmiedgasse 8
Dieses ebenerdige Haus ist trotz seiner baulichen Veränderungen ein das Stadtbild prägendes Objekt. Es wird empfohlen dieses Haus in die Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“) aufzunehmen (so wie das ähnlich prägende, gegenüberliegende Gebäude Schmiedgasse 7 im Planentwurf schon aufgenommen ist). Im aktuellen Planentwurf ist es nur als Kategorie IV („Pufferzone“) ausgewiesen. Ebenso wird in diesem Sinne empfohlen auch die Bebauungshöhe exakt dem Bestand anzupassen, also Bauklasse I (im Planentwurf zu hoch gewidmet).

– Wiener Straße 50, „Cafe zum Mohren“
Das einstöckige Gebäude „mit klassizistischer, durchgehend gebänderter Fassade“ möge als Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) ausgewiesen werden. Derzeit Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“). Das Haus ist in der Österreichischen Kunsttopographie ausführlich beschrieben (Seite 254f.)

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich / Austria
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Österreichische Kunsttopographie Band LIV, Die Kunstdenkmäler der Stadt St. Pölten (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Horn, 1999

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Niederösterreich südlich der Donau, Teil 2: M bis Z (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Horn/Wien 2003

Brünner Straße, Schlingerhof (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8358

Initiative Denkmalschutz, 5. April 2023

Stellungnahme zum Planentwurf 8358 -Brünner Straße, Schlingerhof, Werndlhof

Für das Gebiet zwischen Brünner Straße, Linienzug 1-2, Linienzug 2-3 (Nordwestbahntrasse), Werndlgasse, Lottgasse, Pitkagasse und Floridsdorfer Markt im 21. Bezirk, Katastralgemeinde Donaufeld und Großjedlersdorf II

Öffentliche Auflage 23. Februar 2023 bis 6. April 2023

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann,
so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Scharf kritisiert werden muss und für unseren Verein gänzlich unverständlich ist die Tatsache, dass im Planentwurf keinerlei Schutzzone vorgesehen ist, obwohl bedeutende historische Gebäude im Plangebiet zu liegen kommen.

Brünner Straße 34-38, Schlingerhof (Foto Google Maps). Die 1924-26 von Hans Glaser und Karl Scheffel erbaute Wohnhausanlage der Stadt Wien (Dehio S. 634: „Anlage in zurückhaltenden Heimatstilformen, den Marktplatz an 3 Seiten umschließend; durch Anwendung von Motiven aus der Typologie ‚gewachsener‘ Stadtplätze (Giebelfolge, Arkaden, Uhrturm) Schaffung einer neuen lokalen Identität. Gedenktafel Februar 1934 (Brennpunkt des Schutzbund-Widerstandes, durch Artilleriefeuer beschossen); Gedenktafel Anton Schlinger mit Portraitrelief.“; siehe auch Achleitner S. 199). Der Schlingerhof steht unter Denkmalschutz (vorerst nur per Verordnung § 2; finale Denkmalschutz-Prüfung ausstehend). Es wird nachdrücklich empfohlen, den Schlingerhof als Schutzzone auszuweisen.

Brünner Straße 40-44. Diese Häuserzeile aus der Spätgründerzeit möge ebenso als Schutzzone ausgewiesen werden, insbesondere Nr. 40 (Foto) und das Eckhaus Nr. 44 (Foto bis Nr. 50).

Brünner Straße 46-48. Dreistöckiges, 1913/14 erbautes neoklassizistisches Zinshaus mit Puttenreliefs, Architekt Friedrich Schuhmaier (Achleitner S. 189, Dehio S. 634). Es wird nachdrücklich empfohlen, dieses Spätgründerzeithaus (gemeinsam mit dem Eckhaus Brünner Straße 44) als Schutzzone zu widmen.

Brünner Straße 50. Wohnhausanlage der Stadt Wien der Zwischenkriegszeit. Erbaut 1930-32 von Hanns Mondl (oder ‚Mond‘) mit Rahmengliederung und Erker (Achleitner S. 189, Dehio S. 634). Es wird nachdrücklich empfohlen, dieses Gebäude als Schutzzone auszuweisen. (Foto Brünner Straße 46-50)

Lottgasse siehe Brünner Straße 34-38

Werndlgasse 11-19. Werndlhof (Foto). Wohnhausanlage der Gemeinde Wien, erbaut 1931/32 von Heinrich Schmid und Hermann Aichinger; viergeschoßige, sachlich gestaltete Anlage im Sinne des aufgelockerten Superblocks (Hofumbauung bzw. begrünte Promenade). (Dehio S. 634; Achleitner S. 233). Der Werndlhof steht unter Denkmalschutz (per Bescheid, Feststellungsbescheid §2 positiv). Es wird nachdrücklich empfohlen, diesen kommunalen Wohnbau als Schutzzone auszuweisen. Weiters wird empfohlen, die Baufluchtlinien neben den Innenhof-Risaliten des Nordost-Traktes (bei Stiege 5 und 6) mehr dem Bestand anzupassen.

Werndlhof

Werndlhof, Innenhof. Die im Planentwurf vorgesehenen Baufluchtlinien weichen stark vom Bestand ab, Foto: 4. April 2023, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Scharf kritisiert werden muss jedoch bei der Stellungnahme Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung (18. Juli 2022), dass sich – wieder einmal – der Fachmann auf dem Gebiet der Raumplanung, Dipl.-Ing. Thomas Knoll, für befangen erklärt hat, sodass eine Expertise aus dem Fach Raumplanung gänzlich fehlt. Unverständlich, dass bei Befangenheiten von Fachbeiratsmitgliedern keine Ersatzmitglieder vorgesehen sind.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

L i t e r a t u r:

Achleitner, Friedrich. Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg, 2010

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 634

Denkmalliste / Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://www.bda.gv.at/service/denkmalverzeichnis/denkmalliste-gemaess-3-dmsg.html

 

In dieser Stellungnahme erwähnte Häuser (u.a.): Brünner Straße 34, Brünner Straße 36, Brünner Straße 38, Brünner Straße 40, Brünner Straße 42, Brünner Straße 44, Brünner Straße 46, Brünner Straße 48, Lottgasse 1, Lottgasse 3, Werndlgasse 9, Werndlgasse 11, Werndlgasse 13, Werndlgasse 15, Werndlgasse 17, Werndlgasse 19

Krankenhaus Hietzing (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8398 – Abriss Pavillon 2

Initiative Denkmalschutz, 3. Oktober 2024

Stellungnahme zum Planentwurf 8398 – Krankenhaus Hietzing (ehem. Krankenhaus Lainz) – Abriss Pavillon 2

Für das Gebiet zwischen Wolkersbergenstraße, Hochmaisgasse, Lynkeusgasse, Linienzug 1-2, Hermesstraße und Linienzug 3-12 im 13. Bezirk, Katastralgemeinde Lainz und Speising

Öffentliche Auflage 22. August 2024 bis 3. Oktober 2024

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Das Krankenhaus Hietzing wurde in neoklassizistischen Formen 1908-1913 als Kaiser-Jubiläums-Spital der Gemeinde Wien nach Plänen von Johann Nepomuk Scheiringer erbaut (Bauleitung Josef Klingsbigl) und in der Zwischenkriegszeit um den Tuberkulosepavillon, Pavillon 8, erweitert.

Unser Verein Initiative Denkmalschutz kann [in] keiner Weise nachvollziehen, warum der Pavillon 2 (Hermesstraße 2) abgerissen werden soll. Es gab Alternativplanungen auch im Realisierungswettbewerb, bei denen der historische Pavillon erhalten geblieben wäre (vgl. Soyka/Silber/Soyka, siehe: https://architekt.at/projekte/klinik-hietzing). Es hätte unserer Meinung nach die Vorgabe geben müssen, dass auch der Pavillon 2 zu erhalten sei. Für uns ist in keiner Weise nachvollziehbar, wieso der Pavillon 2, der spiegelgleich zum Pavillon 6/7 situiert ist und eine Einheit mit den anderen Pavillons (Pavillon 3-5 und Direktionsgebäude) um den Garten bildet, zum Abriss freigegeben wird. Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) wird der Pavillon 2 zusammen mit dem gegenüberliegenden und als erhaltenswert eingestuften Pavillon 6/7 folgendermaßen beschrieben: „Die den Park begrenzenden 3geschossigen Gebäude als Doppelflügelanlagen ausgebildet, mit abwechslungsreicher Gliederung durch Risalite (gestuft, an den Seitenfronten polygonal, von Dreieck- oder Segmentgiebeln überfangen) und Putzfelder; reliefierte Profilportraits berühmter Ärzte zwischen den Genien mit Atrributen der Medizin; Portale mit Vordächern auf toskanischen kannelierten Säulen, darüber Sprenggiebel mit Maskenreliefs.“ Der Pavillon 2 ist nicht so überformt (wie im STEK-Bericht aus 2022 auf Seite 9 behauptet: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/pdf/stek-klinik-hietzing.pdf), dass er nicht mehr erhaltenswert wäre (War das wirklich die Stellungnahme der für Schutzzonen zuständigen Magistratsabteilung 19? Wir bezweifeln das stark). Umso mehr kritisiert unser Verein, dass der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 wieder einmal im Dunkeln bleibt. Im Erläuterungsbericht auf Seite 18 heißt es lediglich: „Diese [Schutzzone] soll basierend auf Untersuchungen der Magistratsabteilung 19 – Stadtgestaltung und Architektur – den genannten Gebäudebestand und Garten- und Parkanlagen am historischen Areal umfassen.“ Die architektonische Beurteilung der technischen Infrastruktur mit der Küchen- und Heizzentrale (Kesselhaus) im Zwickel Hermesstraße/Wolkersbergenstraße [die ebenso abgerissen werden soll] bleibt ebenso im Dunkeln.

Krankenhaus Hietzing

Krankenhaus Hietzing, technische Infrastruktur (Küche mit Kesselhaus), Foto: Nov. 2023, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Auch die Behauptung im Umweltbericht unter Punkt 5.2. („Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes im Plangebiet bei Nichtdurchführung des vorliegenden Plans (Nullvariante)“): „Auch käme es nicht zur Ausweisung einer Schutzzone, um, ergänzend zu den Auflagen des Denkmalschutzes für einzelne Bestandsgebäude, das baukulturell bedeutsame Ensemble einschließlich der milieuprägenden Grünräume vor Abbruch oder Überformung in geeigneter Form zu schützen.“ kann nicht nachvollzogen werden. Seit der Bauordnungsnovelle 2018 sind grundsätzlich auch Bauwerke, die vor 1945 errichtet wurden und als erhaltenswert eingestuft werden, vor Abbrüchen geschützt. Wie man also die Behauptung aufstellen kann, dass Gebäude ohne Schutzzonenausweisung vom Abbruch bedroht wären, ist für uns nicht nachvollziehbar (oder will man damit ausdrücken, dass die Bauordnungsnovelle 2018 für Bauten vor 1945, die nicht in einer Schutzzone liegen, doch keinen Schutz gebracht hat?).

Da bereits spätestens im Beschluss der Stadtentwicklungskommission (63. STEK-Bericht vom 13.12.2022: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/pdf/stek-klinik-hietzing.pdf) die Weichen für den Abriss des Pavillon 2 gestellt wurden (und ein mehrstufiger Wettbewerb bereits abgeschlossen ist, siehe „Realisierungswettbewerb Klinik Hietzing – Gesamtentwicklung“: https://www.next-pm.at/wettbewerbe/ausstellungen/klinik_hietzing), erscheint hier die Abgabe einer Stellungnahme zur Umwidmung reine Makulatur und wohl absolut sinnlos zu sein. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen „Anhörungsrechts“ und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz gibt trotz allem eine Stellungnahme ab, um damit gleichzeitig diese Unsitte der Stadt Wien aufzuzeigen, erst so spät die Bürger:innen formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

PS: Aus Denkmalschutzsicht bemerkenswert ist auch, dass das Bundesdenkmalamt erst in der 2. Nachtragsverordnung (15. Dezember 2009), also ganz kurz vor Auslaufen der Bestimmung § 2 Denkmalschutzgesetz („Vorläufige Unterschutzstellung kraft gesetzlicher Vermutung“) am 31. Dezember 2009, das Krankhaus Hietzing (hier bezeichnet als „Anlage Krankenhaus der Stadt Wien Lainz“) in den § 2a Denkmalschutzgesetz („Vorläufige Unterschutzstellung durch Verordnung“) aufgenommen hat: „Verwaltungsgebäude (Direktion, A-, B-Gebäude), ehem. Schwesternheim (Pavillon IV), ehem. Tuberkulosepavillon (Pavillon VIII), Rolandsbrunnen, Umfriedung, gestaltete Freiflächen.“
(siehe: 2. Nachtragsverordnung auf der Website des Bundesdenkmalamtes: https://www.bda.gv.at/dam/jcr:0b83ffcf-353a-4b4e-bcf4-10f1f27e49bb/Nachtragsverordnung_II.pdf)

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. Bis XIX. Und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 181 ff.

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2: Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 19

 

Weitere Infos:

Stadt Wien: Klinik Hietzing Neu – Modernisierung der Gesundheitseinrichtung: https://www.wien.gv.at/stadtplanung/klinik-hietzing-neu

 

Paragrah

Wien: Stellungnahme Bauordnungsnovelle

Wien, 18. Mai 2020

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Allgemein

die Initiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Informationszugang für alle Bürger sowie Parteistellung für NGOs in allen baurechtlichen Verfahren ein, die das öffentliche Interesse im Sinne der Stadtbilderhaltung und des Kulturgüterschutzes betreffen. Weiters eine bürgerfreundlichere und extensivere Handhabung bzw. allfällige Novellierung des Wiener Auskunftspflichtgesetzes in dieser Hinsicht. Im Zweifel sind die Bestimmungen dieses Gesetzes zu Gunsten des um Auskunft Ersuchenden anzuwenden. (vgl. Petition der Initiative Denkmalschutz: „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 2; eingebracht am 21. August 2013).

ad Ziel der aktuellen Bauordnungsnovelle, u. a. „Schaffung der Rechtsgrundlage für die elektronische Abwicklung von Bauverfahren“:

Grundsätzlich wird die Digitalisierung und die elektronische Abwicklung begrüßt. Hier sollten jedoch im Sinne der Bürgernähe weiter reichende Änderungen vorgenommen werden. So möge auch die öffentliche Auflage „Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne“ online eine Rechtsverbindlichkeit erhalten (Begründung: Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass wichtige Beilagen (z.B. Unterlagen zur Umweltprüfung) erst verspätet online veröffentlicht wurden). Ebenso möge das Amtsblatt endlich online veröffentlicht werden (wie in vielen anderen Gemeinden, Beispiel: „Elektronisches Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg“).

ad § 2 Abs. 5: Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne

Unser Verein Initiative Denkmalschutz – der bekanntermaßen in den letzten 12 Jahren Dutzende Stellungnahmen abgegeben hat – fordert, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sowie der jeweiligen örtlichen Bezirksvertretung zu Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufeinander zeitlich abzustimmen. D.h. es wäre zu garantieren, dass die örtliche Bezirksvertretung erst nach Ende der öffentlichen Auflagefrist ihre Stellungnahme beschließt. Dabei wäre zusätzlich darauf zu achten, dass alle im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen auch den jeweiligen Bauausschussmitgliedern der Bezirke – vor ihrer abschließenden ‚Vorberatung zur Abgabe der Bezirksstellungnahme‘ in ihrer Bauausschusssitzung – zur Kenntnis gebracht werden, um diese ggf. inhaltlich in die Bezirksstellungnahme einfließen lassen zu können. Die Änderung der Bauordnung vom Dezember 2018 (LGBl. Nr. 69/2018 ) hat – mit einer Verkürzung der Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen von 3 auf 2 Monate – diese Problematik noch verschärft. Auch die qualitative Unterscheidung zwischen „wesentlichen“ und „unwesentlichen“ Abänderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen – wie damals beschlossen – möge aus oben genannten Gründen ebenso rückgängig gemacht werden. Denn diese Unterscheidung öffnet einer gewissen Willkür, was als „wesentlich“ und „unwesentlich“ zu gelten hat, Tür und Tor (so könnten auch heikle Gebiete in mehrere kleine „unwesentliche“ Änderungen aufgesplittet werden), sondern auch die Rechte der Bürger noch mehr reduzieren (Fristverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger auf vier Wochen, Verkürzung der Frist für die Bezirke auf einen Monat; keine Möglichkeit mehr des Studiums der Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung, weil nicht mehr vorgesehen).

Begründung: Die in die Bezirksvertretung gewählten Mandatare sollen die politischen Interessen der Bevölkerung im Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut und können die Stellungnahmen der Bürger und NGOs besonders gut beurteilen. Daher wäre es zielführender, wenn die Bezirksvertreter diese Stellungnahmen in ihren eigenen Stellungnahmen berücksichtigen könnten. Dies ist aber nur dann gewährleistet, wenn die öffentliche Auflagefrist abgewartet wird. Die Stellungnahme der Bezirksvertretung bildet eine sehr wichtige Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und hat wesentlichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte. Stellungnahmen der Bürger haben, wenn sie in die Bezirksstellungnahme einfließen, viel größere Aussichten, im Gemeinderatsbeschluss indirekt berücksichtigt zu werden. Dies wäre ein erster Schritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Wien ernster zu nehmen, zumal sich die Stadt Wien 1996 mit dem Beitritt zur Charta von Aalborg sogar verpflichtet(!) hat, die Bürger „an den lokalen Entscheidungsprozessen“ zu beteiligen. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung abschließend zu beraten und zu beschließen, stößt hingegen viele Bürger vor den Kopf. Wenn nicht einmal die Bezirkspolitiker Interesse an der Meinung der Bürgerinnen und Bürger haben, warum sollte dann der Gemeinderat größeres Interesse an einzelnen Stellungnahmen zeigen?

ad § 3: Fachbeirat

Neben der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Ergänzung des Fachbeirats um eine Expertenperson auf dem Gebiet des Klimaschutzes und Energiewesens, wäre es auch Sicht der Initiative Denkmalschutz unbedingt notwendig, dass auch entsprechende Ersatzmitglieder der einzelnen Fachbereiche bestellt werden.

Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass sich einzelne Fachexperten für Befangen erklären, sodass das entsprechende Fachgebiet in der Fachbeiratsstellungnahme keinerlei Berücksichtigung finden kann. So geschehen schon mehrfach beim Experten auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Beispiel: Planentwurf Nr. 8139, 1. Fachbeiratsstellungnahme aus 2016; denkmalgeschütztes, ehemaliges Otto Wagner Spital Areal am Steinhof im 14. Bezirk; Plandokument Nr. 8048 aus 2017, denkmalgeschütztes Spital beim Elisabethinenkloster an der Landstraßer Hauptstraße 4a im 3. Bezirk), aber auch auf dem Gebiet der Raumplanung (Beispiel: Plandokument 8177 aus 2016, Laxenburger Straße 244-256 im 23. Bezirk).

ad § 60 Abs. 1 lit. d: Abbruch von Bauwerken

Notwendige Adaptierung/Verbesserung im Hinblick auf den Stadtbildschutz bzgl. Begründungen für Abbruchbewilligungen von Bauwerken trotz Feststellung der Erhaltungswürdigkeit durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung). Derzeitige Formulierung: „Für Bauwerke in Schutzzonen und Gebäude (…) darf die Abbruchbewilligung nur erteilt werden, wenn (…) sein Bauzustand derart schlecht ist, dass eine Instandsetzung technisch unmöglich ist oder nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen bewirkt werden kann.“ Insbesondere wie die Kriterien der „wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen“ definiert werden, liegen in der Bauordnung im Dunkeln. Beispiel: In der Stadt Salzburg konnte bisher in einem Wirtschaftlichkeitsgutachten der Vergleich der Nutzfläche des Altbaus zum Neubau hinzugerechnet werden, sodass eine in seiner Nutzfläche deutlich vergrößerte Neubauplanung sehr rasch zu einer „Unwirtschaftlichkeit“ gegenüber der Erhaltung des Altbaus führte. In Hinkunft sollen die Kriterien in Salzburg dahingehend geändert werden, dass nur mehr die gleiche Nutzfläche von Alt- und Neubau verglichen werden darf, so das Vorhaben der Salzburger Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler (in: Salzburger Nachrichten vom 8. Mai 2020, Beilage Lokalausgabe: „Erhaltungsgebot wird durch Weisung gestärkt. Strengere Richtlinien sollen weitere Abrisse der Häuser in der Stadt Salzburg verhindern“).

Begründung: Allzu oft werden Bewilligungen für erhaltenswürdige, historisch bedeutende Gebäude erteilt, obwohl die zuständige MA 19 die Erhaltungswürdigkeit festgestellt hat (z.B. unlängst die Bewilligung zum Abbruch des historischen Klinikgebäudes der ehemaligen 1. Medizinischen Klinik in der Lazarettgasse 14 bzw. am Lazarettgassenweg im 9. Bezirk). Hier müsste – wie schon von unserem Verein in der Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“ (eingebracht am 21. August 2013; Punkt 3: „Vorrang bei Feststellung ‚öffentliches Interesse‘ durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) vor der Entscheidung der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) auf Erteilung einer Abbruchbewilligung“) „Vorrang bei Feststellung „öffentliches Interesse“ durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) vor der Entscheidung der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) auf Erteilung der Abbruchbewilligung gegeben werden, insbesondere unter dem Aspekt des § 129 Abs. 2 Bauordnung für Wien. Darin wird festgehalten, dass der Eigentümer ohnedies dafür zu sorgen hat, „dass die Bauwerke (…) in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften dieser Bauordnung entsprechendem Zustand erhalten werden (…)“. Wie kann es also sein, dass allzu oft erhaltenswerte Altbauten trotz Feststellung der Erhaltungswürdigkeit abgerissen werden? Gibt es keine wirkungsvollen Konsequenzen bzw. werden diese seitens der Baupolizei unterlassen, sodass der „Bauzustand“ der Gebäude „derart schlecht“ werden können?

Weiters wird angeregt, dass der Stichtag 1.1.1945 bzgl. Prüfung Erhaltungswürdigkeit („Bestätigung des Magistrats“; MA 19) auch auf Bauten der Nachkriegszeit und der Moderne ausgedehnt werden.

ad § 70a: Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren

die Einreichungen der Bauvorhaben mögen im Amtsblatt veröffentlicht werden, damit die Anrainer ihre Rechte wahrnehmen können, was bei einem vereinfachten Verfahren wie beim § 70 a besonders wichtig wäre.

ad 135: Strafen

die Verschärfung von Strafen und darüber hinausgehende Sanktionen bei Bauordnungswidrigkeiten im Sinne einer tatsächlich abschreckenden Wirkung (wie die Wiederherstellung eines zerstörten Hauses), statt Geldstrafen in der Höhe von „Beträgen aus der Portokasse“. Informationsfreiheit für Bürger, die wirksam gewordenen Sanktionen zu erfahren (Beispiel: Illegaler Abbruch in Neustift am Walde 58 im Jahr 2007. Auskunft dazu wurde unserem Verein verwehrt. Vgl. auch OTS „Baupolizei stellt illegale Abbrucharbeiten in Schutzzone ein!“ vom 17. April 2007: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20070417_OTS0220). Insbesondere im Hinblick auf das absichtliche Verfallen lassen wäre eine Verschärfung im Sinne des Stadtbildschutzes von besonders großer Bedeutung. (vgl. auch Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 5 (eingebracht am 21. August 2013).

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)