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Kalksburg (Wien): Stellungnahme zu Planentwurf 8256

Initiative Denkmalschutz, 27. September 2018

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8256

Für das Gebiet zwischen Breitenfurter Straße, Haselbrunnerstraße, Ketzergasse, Stadt- bzw. Landesgrenze, Jakob-Sommerbauer-Straße, Breitenfurter Straße im 23. Bezirk, Katastralgemeinde Kalksburg

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Einzelnen:

Schutzzonen

Die geplante Verkleinerung der Schutzzone im Bereich Breitenfurter Straße (beginnend Ecke Gräfin-Zichy-Straße bis vor Breitenfurter Straße 531) wird abgelehnt. Gegen die geplante Verkleinerung der Schutzzone im Bereich Breitenfurter Straße 535 bis 543 (nach erfolgten Abrissen und Veränderungen) wird hingegen kein Einspruch erhoben. Begrüßt wird die wieder vorgesehene Schutzzone für die Häuser Breitenfurter Straße 531 bis Breitenfurter Straße 533

Breitenfurter Straße 531 (ident Mackgasse 1; unter Denkmalschutz): Dehio (S. 720): „Hildegardis-Haus der Caritas Socialis, Trakt an der Breitenfurter Straße schlößchenartiger Bau (ehem. Mackscher Besitz) um 1800. Klassizistischer, kubischer, dem abfallenden Gelände entsprechend 2-3geschossiger Bau mit Dreieckgiebel, Lisenen- und Putzfeldgliederung, mittig Schmiedeeisenbalkon auf Konsolen, zur Mackgasse Schmiedeeisenpawlatschen; in den 1960er Jahren Aufstockung um ausgebautes Mansarddach und Trakt in der Mackgasse angeschlossen.

Für folgende Häuser wird unbedingt eine Schutzzone vorgeschlagen

Eingangs sei erwähnt, dass es spätestens seit 12. April 2018 (Kundmachung Schutzzone für das Einzelobjekt Nikolsdorfer Gasse 20 im 5. Bezirk, Plandokument Nr. 8191) möglich ist, auch Einzelobjekte als Schutzzone zu widmen. Weitere Beispiele: Fugbachgasse 15, 2. Bezirk, Plandokument Nr. 8166, rechtsgültig seit 17. Mai 2018 sowie Eichenstraße 2 (ehem. Remise Wolfganggasse 59), 12. Bezirk, Plandokument Nr. 8144, kundgemacht am 21. Juni 2018. Daher schlagen wir im aktuellen Plangebiet für folgende Objekte eine Schutzzonenwidmung vor:

Breitenfurter Straße 551 (Dehio S. 708: „1897“ erbaut)

Breitenfurter Straße 561 (Dehio S. 707)

Breitenfurter Straße 573, 1230 Wien

Breitenfurter Straße 573, secessionistisches Wohnhaus, 1903 erbaut, Foto: 23.9.2018, Fotograf: Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Breitenfurter Straße 573: Dehio (S. 709): „Erb. 1903, eingeschossiges secessionistisches Wohnhaus, Mittelrisalit mit Segmentbogengiebel, reicher Scheibendekor.“

Haselbrunnerstraße 14: Dehio (S. 715): „Erb. um 1870, 1885 um Seitentrakte erweitert; kleine Villa in frühhistoristischen Formen mit polygonaler Holzveranda und Zwerchgiebelaufsatz mit vorgelegter Balusterattika.“

Haselbrunnerstraße 18: Dehio (S. 715): „Erb. 1888, 2geschossige historistische Villa mit gestuften Fronten, seichter übergiebelter Mittelrisalit, Balusterparaete, Holzbalkons; davor Plastik Badende, auf rundem Sockel mit Palmettenranken, 2. H. 19. Jh.“

Gräfin-Zichy-Straße 9: Repräsentative späthistoristische Villa, erbaut 1897. Architekt (Entwurf lt. Achleitner S. 423, dort fälschlicherweise Gräfin-Zichy-Straße 7): „A. Blaschcel“ (vermutlich richtig: Anton Blaschke? Vgl. Eintrag Architektenlexikon: http://www.architektenlexikon.at/de/1017.htm).

Ketzergasse 485 (Teil des Jesuitenkollegium Kalksburg, siehe Promenadeweg 3)

Promenadeweg 3 (unter Denkmalschutz): Dehio (S. 691ff.): „Jesuitenkollegium Kalksburg: In ehem. Landschaftsgarten (E. 18 J.) des Hofjuweliers Franz von Mack gelegener langgestreckter 4geschossiger Komplex über L-förmigem Grundriß mit additiver Fasssadengliederung in frühhistoristischen Formen, z. T. auf Fundamenten des Mackschen Schlosses. (…). Außenbau. Anlage über von 2 Torhäuschen flankierte Liesingbrücke erreichbar. Der vielachsige 4geschossige Schultrakt von 1858-60 bzw. 1895-97 mit additiver Pilstergliederung, durch 2 seichte, von Mansardgeschoß und Ädikulen mit Volutenrahmung überhöhte Risalite akzentuiert (rundbogige Eingänge mit Steinrahmung); an der Rückfront Konviktskapelle im 3. Geschoß durch breite romanisierende Fenster, Strebepfeiler und Rundbogenfries gekennzeichnet. Vor dem Schultrakt monumentale vergoldete Figur Maria Immaculata, 1906. – Westl. in annähernd re. Winkel anschließend der ehrenhofförmige Konvikts- und Patrestrakt mit 3geschossigem, pavillonartig vortretendem Mittelrisalit unter Walmdach, Gliederung durch Rundbogenfenstern zwischen Pilastern; an der Rückseite Kollegskapelle, 1896 umgebaut und vergrößert, rechteckiger Anbau mit Polygonalschluß (Kruzifix. E. 19. Jh.). (…). Großräumige Parkanlage, vom ehem. Mackschen Landschaftsgarten nach 1792. Ummauerung und wenige Staffagebauten erhalten (…).“

Promenadeweg 12 (unter Denkmalschutz): Dehio (S. 722f.): „Sogen. Steinhaus, erb. 1787 (Dat. im Dachboden) im ehem. „kleinen Garten“ Franz von Macks, ehem. Teilbereich der Kalksburger Parkanlage (…). Bedeutendes Denkmal des profanen „gothic revival“ in Österreich. Über einem Grottenhügel (Steintafel mit Mackscher Stiftungsinschr.) aufragender romantischer kubischer Bau mit Bruchsteinverkleidung, unregelmäßig gesetzten gotisierenden Fenstern (Maßwerk-Oberlichten) und Erker, erneuertes Walmdach; ostseitig rezenter Terrassen-Anbau. – Im Inneren symmetrische Raumaufteilung, die Kabinetträume im Obergeschoß mit bmkw. Ausstattung, Wandgliederung mit frühklassizistischen Elementen (in den Supraporten Tapetenmalereien in Grisaille, Grotesken), die Türen und Fenster in gotisierenden Holzrahmungen (verschränkte Maßwerkböden, zierliche profilierte Säulenbündel mit Blattkapitellen), mit nahezu komplett erhaltenen gotisierenden Metallbeschlägen aus der Bauzeit, originale Farbglasscheiben und aufwendige Holzintarsienböden.“ +++ Zitat Denkmalliste Wikipedia: „Dieses Landhaus ist eines der bedeutendsten Denkmale der frühen profanen Neugotik in Österreich.“

Promenadeweg 18: Dehio (S. 723): „Breites Rundbogenportal, im Keilstein bez. 1733.“

Für weitere Häuser werden Schutzzonen vorgeschlagen:

Breitenfurter Straße 529

Breitenfurter Straße 529

Breitenfurter Straße 529 soll einem Neubauprojekt weichen (Kooperationsprojekt des Anton-Proksch-Instituts mit dem Pflegezentrum der CS Caritas Socialis), Foto: 23.9.2018, Fotograf: Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Breitenfurter Straße 545 (Dehio S. 707)

Breitenfurter Straße 563 (Dehio S. 708: „Hubert Maresch 1896“)

Breitenfurter Straße 565

Breitenfurter Straße 571 (Dehio S. 708: „Hubert Maresch, 1891“)

Breitenfurter Straße 579 (im Dehio S. 707 erwähnt)

Mackgasse 4 und Mackgasse 6

Für folgendes Haus möge eine Schutzzone geprüft werden:

Breitenfurter Straße 553 (Dehio S. 707)

Bei vielen der genannten Objekte fallen die Baufluchtlinien nicht mit dem Bestand zusammen (z. B. Breitenfurter Straße 551, 561 und 573, Gräfin-Zichy-Gasse 9, Haselbrunnerstraße 14 und 18, Mackgasse 4 und 6, Promenadeweg 3 und 12). Dies wäre noch weitgehend nachzuholen. Ebenso möge die Höhenentwicklung dem Bestand angeglichen werden (vgl. auch Einleitung).

Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss im Namen des Vorstands
Verein Initiative Denkmalschutz (ZVR-Nr.: 049832110)
Mobil: 0699 / 1024 4216 sowie 0676 / 740 43 27
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien

Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten und Salzburg 2010

Denkmalliste Wien des Bundesdenkmalamtes (Stand 18. Jänner 2018): https://bda.gv.at/fileadmin/Dokumente/bda.gv.at/Publikationen/Denkmalverzeichnis/Oesterreich_PDF/Wien_2018.pdf (bzw. auf dieser Grundlage: Denkmalliste Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Wien/Liesing)

Kulturgüterkataster der Stadt Wien (Wien Kulturgut: http://www.wien.gv.at/kulturportal/public)

Architektenlexikon Wien 1770-1945 (Architekturzentrum Wien): http://www.architektenlexikon.at

Ehem. AUVA-Gebäude (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8444 (2. Auflage)

Initiative Denkmalschutz, 15. Juni 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8444 (2. Auflage) – ehem. AUVA-Verwaltungsgebäude, Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien

Für das Gebiet zwischen zwischen Lorenz-Böhler-Gasse, Pasettistraße, Linienzug 1-3, Adalbert-Stifter-Straße, Lorenz-Müller-Gasse und Kornhäuselgasse im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau

Öffentliche Auflage: 22. Mai 2025 bis 3. Juli 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

(Die Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz vom 19.01.2025 zur 1. öffentlichen Auflage kann hier nachgelesen werden: https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/auva-verwaltungsgebaeude-wien-stellungnahme-planentwurf-8444/)

Das ehem. Forschungs- und Verwaltungszentrum der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in der Adalbert-Stifter-Straße 65 wurde 1972 bis 1977 nach Plänen des österreichischen Architekten Kurt Hlaweniczka (https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Hlaweniczka) erbaut. Laut „Wien Geschichte Wiki“ befinden sich im Gebäude folgende Kunstwerke: ein Bronzerelief (1977) von Horst Aschermann, ein Bronzerelieftisch (1976) von Horst Aschermann, das Kupferrelief “Auferstehung” (1954) von Ludwig Schmidle, die Gipsskulptur “Heiliger Sebastian” (1958) von Ludwig Schmidle sowie das Gemälde “Großvater” (1963) von Wilhelm Zimmerhackl. Vor dem Gebäudekomplex steht die monumentale Nirosta-Skulptur „Offener Raum“ des Bildhauers Oskar Höfinger (https://de.wikipedia.org/wiki/Oskar_H%C3%B6finger).

Das Büro- und Verwaltungsgebäude „zählt“ laut der Fachorganisation Docomomo Austria „im Gebäudebestand der Nachkriegsmoderne in Wien aus konstruktiv-technischer Sicht sicherlich zu den herausragenden Bauten. Seinen Landmark-Charakter hat das Hauptgebäude der AUVA trotz baulicher Veränderung in der unmittelbaren Umgebung bis heute behalten. Es handelt sich um ein in seiner Entstehungszeit für Österreich herausragendes, technisch und funktional visionäres Gebäude und wird in der Literatur mehrfach in Zusammenhang mit dem Juridicum (Ernst Hiesmayr, 1970–84) und der UNO-City (Johann Staber, 1973-79) erwähnt.“ (vgl. https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt)

Kritisiert werden muss, dass im Erläuterungsbericht keinerlei Hinweis auf die erste öffentliche Auflage dieses Planentwurfs Nr. 8444 (12. Dezember 2024 bis 23. Jänner 2025), geschweige denn eine Begründung für die aktuelle, erneute öffentliche Auflage gegeben wird. Mit einem gewissen Aufwand konnte unser Verein dem Erläuterungsbericht die Unterschiede zur ersten öffentlichen Auflage entnehmen. Von der in der ersten öffentlichen Auflage beabsichtigten Verhängung eines „Wohnungsverbots“ (Erläuterungsbericht vom 18. November 2024, S. 9) wird im aktuellen Planentwurf abgerückt und „eine flächenmäßige Beschränkung der Wohnnutzung vorgeschlagen“. Weiters heißt es im Erläuterungsbericht vom 24. April 2025 (Seite 9): „Die Brutto-Grundfläche für Wohnen gemäß ÖNORM EN 15221-6 von überwiegend über dem anschließenden Gelände liegenden Räumen, ausgenommen Balkone und Dachterrassen, darf insgesamt höchstens 24.000 m2 betragen.“ Völlig im Dunkeln bleibt die Intention dieser Änderung, was hiermit scharf kritisiert wird. Für die Zukunft wird eingemahnt, dass nicht nur auf die vorangegangene Auflage im Erläuterungsbericht der erneuten öffentlichen Auflage hingewiesen wird, sondern auch eine Begründung einer solchen zweiten Auflage des gleichen Planentwurfs angeführt werden muss (beide tragen die gleiche Planentwurfsnummer 8444).

Nur der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe gibt in seiner Stellungnahme vom 22. April 2025 einen Hinweis auf eine erneute Auflage des gleichen Planentwurfs. Darin heißt es: „Der Fachbeirat (…) kann die Änderungen aufgrund der prozesshaften Darstellung nachvollziehen.“ Für die interessierte Öffentlichkeit bleibt jedoch diese „prozesshafte Darstellung“ verborgen. Sehr überzeugt von der nun erfolgten Änderung im neuen Planentwurf scheint auch der Fachbeirat nicht zu sein. Während dieser den Antragsentwurf ursprünglich „positiv[!] zur Kenntnis“ genommen hat, nimmt er ihn jetzt nur mehr schlicht „zur Kenntnis“. Wieso nun der Fachbeirat in seiner erneuten Stellungnahme von seiner Unterstützung der Erhaltung des Gebäudes abweicht, bleibt ebenso im Dunkeln. In der ersten Stellungnahme vom 13. November 2024 heißt es noch: „Der Fachbeirat unterstützt nachdrücklich das Ziel, das Gebäude unter den Aspekten von Umwelterwägungen und Nachhaltigkeit zu erhalten und einer neuen Nutzung zuzuführen.“ Diese Textpassage fehlt bedauerlicherweise nun gänzlich in der aktuellen Fachbeiratsstellungnahme.

Seit März 2024 ist ein Unterschutzstellungsverfahren des Bundesdenkmalamtes im Laufen (Quelle: ORF, 4.7.2024 bzw. Rechnungshofbericht, S. 11, 33 und 49), dieser Umstand dokumentiert damit grundsätzlich die besondere Bedeutung dieses monumentalen und stadtbildprägenden, ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Nachkriegsmoderne. Auch im Erläuterungsbericht zum vorliegenden Planentwurf (Seite 8) wird – so wie im alten (Seite 9) – die Bedeutung des Gebäudekomplexes insofern anerkannt, als im Kapitel „Festsetzungen / Bebauungsstruktur“ ausgeführt wird, dass „der Positionierung, Gestaltung und bauhistorischen Bedeutung des Gebäudekomplexes (…) Rechnung getragen werden soll“. Daher wird nachdrücklich angeregt, für das Plangebiet eine Schutzzone gemäß § 7 Bauordnung für Wien auszuweisen, zumal Gebäude, die nach 1945 errichtet wurden, gemäß § 60 Abs. 1 lit. d baurechtlich nicht von einem Schutz vor Abbruch umfasst sein können. Eine solche Schutzzonenwidmung wird als umso wichtiger erachtet, da weiters nicht abgeschätzt werden kann, ob das Gebäude tatsächlich unter Denkmalschutz gestellt werden wird (die Schutzkriterien gemäß Denkmalschutzgesetz sind nämlich deutlich strenger und enger anzulegen als diejenigen der Bauordnung für Wien). Ein gutes Beispiel einer solchen ganz bewusst festgesetzten Schutzzonenwidmung für ein Gebäude der jüngeren Architektur stellt der 1993 errichtete ÖBV-Wohnbau von Henke Schreieck Architekten in der Frauenfelderstraße 14-20 / Ecke Kainzgasse 28 in Wien-Hernals dar (vgl. Nextroom-Eintrag: https://www.nextroom.at/building.php?id=2424&sid=2880&inc=pdf). Eine rechtsgültige Schutzzonenwidmung besteht dort seit Mai 2024 (Plandokument 8277).

Positiv ist auch das Bestreben im Planentwurf anzuerkennen, den Bebauungsplan des Gebäudekomplexes dem Bestand deutlich anzupassen. (Zitate aus beiden Erläuterungsberichten, jeweils Seite 9: „Mit der Bedachtnahme auf das spezielle Erscheinungsbild des Gebäudekomplexes aufgrund seiner Konstruktionsweise und der daraus resultierenden Konfiguration sollen die Baufluchtlinien (…) dem Baubestand entsprechend festgesetzt werden. Um der differenzierten Höhenentwicklung des Baubestandes Rechnung zu tragen, sollen bestandsorientierte Gebäudehöhenfestsetzungen vorgenommen werden. (…) Um zusätzliche Kubaturen im Dachbereich hintanzuhalten und der vorhandenen Gebäudestruktur zu entsprechen, sind auf den mit der Bauklasse VI ausgewiesenen Grundflächen die zur Erichtung gelangenden Dächer von Gebäuden als Flachdächer auszuführen“).

Kleinere Anpassungen des Bebauungsplanes im Sinne des Bestandes werden seitens der Initiative Denkmalschutz jedoch als notwendig erachtet, um die im Planentwurf noch vorhandenen baulichen Spielräume hintanzuhalten, die die bauhistorisch bedeutende Außenerscheinung negativ beeinflussen könnten.

Abschließend wird angeregt für die Schutzzone in Betracht zu ziehen, entsprechende Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://x.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049 832 110

Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 444

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3: Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 119

Docomomo Austria: Hauptgebäude Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (Beschreibung): https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt/ (DOCOMOMO is a non-profit organization dedicated to the documentation and conservation of buildings, sites and neighborhoods of the Modern Movement).

Wien Geschichte Wiki: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (Letzte Änderung: 3. Mai 2025): https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Allgemeine_Unfallversicherungsanstalt

AUVA-Zentrale in der Internationalen Architektur-Datenbank archINFORM: https://deu.archinform.net/projekte/17318.htm

Ö1-Radio Serie „Hundert Häuser“ (18.10.2018): 1977. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Wien: https://oe1.orf.at/artikel/644841/Allgemeine-Unfallversicherungsanstalt-Wien

Rechnungshof Österreich, Liegenschaften der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, Bericht des Rechnungshofes (Reihe Bund 2025/9), III-121 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Natonalrates XXVIII. GP Rechnungshof GZ 2025-0.126.534 (005.059), Februar 2025, siehe: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/III/121/imfname_1670906.pdf

AUVA-Metallplastik „Offener Raum“ aus 1977 des Bildhauers Oskar Eberhard Höfinger:
Foto 1: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9816
Foto 2: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9817

Wikipedia-Fotos der AUVA-Zentrale: https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:AUVA-Zentrale

ORF Wien (4.7.2024): „Böhler-Spital könnte auf Parkdeck übersiedeln“, darin Zitat: „Alte AUVA-Zentrale als weitere Standortoption: (…) Für die abgesiedelte AUVA-Zentrale aus den 1970er Jahren ist seit März ein Denkmalschutzverfahren im Gange.“: https://wien.orf.at/stories/3263749

Kronenzeitung (16.3.2024): „Alte AUVA-Zentrale steht seit Jahren leer: Die ehemalige AUVA-Zentrale in der Brigittenau verkommt zur Bauruine. Doch wie soll es mit der alten Hauptstelle weitergehen?“: https://www.krone.at/3296005

Initiative Denkmalschutz, Stellungnahme zur ersten öffentlichen Auflage, Planentwurf Nr. 8444 – ehem. AUVA-Verwaltungsgebäude, Adalbert-Stifter-Straße 65, vom 19. Jänner 2025: https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/auva-verwaltungsgebaeude-wien-stellungnahme-planentwurf-8444/

Gösserhalle (Wien): Aus altem ÖBB-Werkstättengebäude werden Büros

Die alte Gösserhalle in der Laxenburger Straße 2B wird renoviert und für Büros adaptiert. Das Dach wird abgetragen, die Ziegelbögen bleiben erhalten. Bis 2022 hätte die Gösserhalle noch als Eventlocation genutzt werden sollen, doch wegen Corona wurde die im Novemer 2017 eröffnete Veranstaltungshalle mit Ende August 2020 für immer geschlossen. Die ebenerdige Halle nahe des heutigen Hauptbahnhofes wurde um 1900 als Werkstättengebäude der ÖBB errichtet. Nach dem 2. Weltkrieg als Bierlager der Firma Gösser genutzt, wurde sie 2017 von den ÖBB an die Landgut Wohnbau Errichtungs GmbH (ein Unternehmen der S+B GruppeProjektbeschreibung) verkauft und für Kulturveranstaltungen geöffnet. Als Sieger eines Architekturwettbewerbs ging das Architekturbüro AllesWirdGut hervor, deren Umbaupläne nun präsentiert wurden (siehe: “GOH – Umbau Gösserhalle/Wien – Das Geschenk”). Die Außenmauern mit den Ziegelbögen sollen erhalten bleiben, im Inneren soll ein dreigeschoßiger Neubau mit Büroräumen und Café entstehen. Die Halle bildet jedoch nur mehr einen kleinen Rest des Altbestandes auf dem heute als Stadtentwicklungsgebiets “Neues Landgut” bezeichneten Areals. Einige historische Gebäude wurden in den letzten Jahren abgerissen (siehe: WienSchauen-Artikel (4.3.2020): “Favoriten: Bahn-Gebäude demoliert!”). Unser Verein Initiative Denkmalschutz hat im Juni 2020 im Zuge der geplanten Umwidmung eine Stellungnahme zum Planentwurf 8296 abgegeben. Der neue Eigentümer und Bauherr Klaus Stanek möchte den Umbau der Gösserhalle 2023 abgeschlossen haben. Auch noch auf dem Gelände befindet sich die um 1850 erbaute, einstöckige Inventarhalle. Ob diese in das Projekt integriert wird oder nicht, ist uns nicht bekannt. ORF-FERNSEHBERICHT (2 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Wien-heute/70018/Wien-heute/14085273/Aus-Goesserhalle-werden-Bueros/14881041 (14.3.2021, ORF “Wien Heute”: “Aus Gösserhalle werden Büros”) +++ ORF-BERICHT LESEN: https://wien.orf.at/stories/3094770 (14.3.2021: “Aus Gösserhalle werden Büros”)

Weitere Infos:

Fotos von Erich J. Schimek (Initiative Denkmalschutz) Laxenburger Straße 2A – 4: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/collections/72157667480230094

WienSchauen (4.3.2020): Favoriten: Bahn-Gebäude demoliert! https://www.wienschauen.at/favoriten-bahn-gebaeude-demoliert-laxenburger-strasse (vgl. auch Initiative Denkmalschutz Kurzbericht)

Initiative Denkmalschutz (12. Juni 2020): Stellungnahme zu Eisenbahn-Hallen (Planentwurf 8296): https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/laxenburger-strasse-wien-stellungnahme-zu-eisenbahn-hallen-planentwurf-8296

Weiter Medienberichte:

5. März 2021, Der Standard
Alte Gösserhalle in Wien-Favoriten wird revitalisiert: https://www.derstandard.at/story/2000124662058/alte-goesserhalle-in-favoriten-wird-revitalisiert

2. März 2021, MeinBezirk.at
Neues Landgut: Die Gösserhalle auf dem Weg in die Zukunft: https://www.meinbezirk.at/favoriten/c-lokales/die-goesserhalle-auf-dem-weg-in-die-zukunft_a4509140

2. August 2020,Leadersnet
Die Gösserhalle schließt die Tore – für immer! https://www.leadersnet.at/news/44834,die-goesserhalle-schliesst-die-tore-fuer-immer.html

5. März 2020, Kurier
“Neues Landgut”: Neues Grätzel auf alten Gleisen: In Favoriten entsteht eine neuer Stadtteil – mit einer Schule, einem Park, Wohnungen und Geschäften. 2026 soll er fertig sein: https://kurier.at/chronik/wien/neues-landgut-neues-graetzel-auf-alten-gleisen/400773195

5. März 2020, Der Standard
“Neues Landgut”: Neuer Stadtteil beim Wiener Hauptbahnhof. Stadt Wien und ÖBB stellten am Donnerstag die Flächenwidmungspläne vor: https://www.derstandard.at/story/2000115386590/neues-landgut-neuer-stadtteil-beim-wiener-hauptbahnhof

5. März 2020, MeinBezirk.at
Neues Landgut: Wohngrätzel um die Gösserhalle: https://www.meinbezirk.at/favoriten/c-lokales/wohngraetzel-um-die-goesserhalle_a3272676
Rund um die Gösserhalle entsteht ein Wohngrätzel: https://www.meinbezirk.at/wien/c-lokales/rund-um-die-goesserhalle-entsteht-ein-wohngraetzel_a3968496

17. November 2017, MeinBezirk.at
Die Gösserhalle in Wien-Favoriten wurde eröffnet: https://www.meinbezirk.at/favoriten/c-lokales/die-goesserhalle-in-wien-favoriten-wurde-eroeffnet_a2319849

6. Oktober 2017, Der Standard
Stadtentwicklung: ÖBB-Immo sieht historische Gebäude als “Assets”. Immo-Tochter der Staatsbahn hat zahlreiche Großprojekte am Laufen: https://www.derstandard.at/story/2000065465393/oebb-immo-sieht-historische-gebaeude-als-assets

23. Februar 2013, MeinBezirk.at
Gösser-Halle soll Kulturzentrum werden: https://www.meinbezirk.at/favoriten/c-lokales/favoriten-goesser-halle-soll-kulturzentrum-werden_a486483

Dommesgasse 2-4 (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 6901E

Initiative Denkmalschutz, 15. Juni 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 6901E – Dommesgasse 2-4, 1110 Wien

Für das Gebiet zwischen Simmeringer Hauptstraße, Dommesgasse, Lorystraße und Grillgasse im 11. Bezirk, Katastralgemeinde Simmering

Öffentliche Auflage 8. Mai 2025 bis 20. Juni 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Dommesgasse 2-4 (Ecke Simmeringer Hauptstraße 100A):

Sehr begrüßt wird die im vorliegenden Planentwurf erstmalige Ausweisung einer Schutzzone für diese beiden gut erhaltenen, späthistoristischen Gründerzeithäuser mit ihren reich verzierten Fassadengestaltungen (Nr. 2: 1903 erbaut, mit Eckkuppel und Nischenfiguren). In diesem Zusammenhang wird die im Antragsentwurf für die Schutzzone vorgeschlagene Bestimmung: „Die Errichtung von straßenseitigen Erkern, Balkonen und raumbildende (Dach-)Aufbauten ist nicht zulässig.“, ebenso erfreut zur Kenntnis genommen.

Weiters wird für die beiden Gründerzeithäuser empfohlen, die Höhenwidmung genau dem Bestand anzupassen. Ob dies im vorliegenden Planentwurf wirklich zutrifft, kann unser Verein nur augenscheinlich und somit nicht abschließend beurteilen (im Erläuterungsbericht auf Seite 9 wird nur von „bestandsorientierter Festsetzung“ gesprochen). Auf jeden Fall wird im Vergleich zum aktuell gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument Nr. 6901) die Bauklasse III (entspricht 16 m) auf Bauklasse IV, beschränkt auf 19 m (Dommesgasse 4) bzw. 18 m (Dommesgasse 2), erhöht.

Ebenso wird nachdrücklich angeregt, mit einer besonderen Bebauungsbestimmung (BB) die Anzahl der Hauptgeschoße exakt gemäß Bestand festzusetzen, ähnlich wie im Planentwurf Nr. 8379 geschehen (Währinger Gürtel, 18. Bezirk, öffentliche Planauflage 1.2. bis 14.3.2024; der jedoch noch nachteilig mittels Beschluss im Gemeinderat am 18.6.2024 rechtsgültig abgeändert wurde). Eine solche Limitierung der Hauptgeschoße gemäß Bestand würde wesentlich dazu beitragen, Anreize für mögliche Abrisse (trotz geplanter Schutzzone) deutlich zu minimieren. Dies bedeutet eine gewisse bauliche Einschränkung, die jedoch durch die im Planentwurf vorgesehene Erhöhung der Bauklasse wettgemacht wird.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 61 und S. 77

Wien Baumgarten mit Casino: Stellungnahme Planentwurf 8301

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8301

18.02.2020

Für das Gebiet zwischen Linzer Straße, Hochsatzengasse, Hellmesbergergasse im 14. Bezirk, Katastralgemeinde Oberbaumgarten

Beschreibung des Baubestandes im Plangebiet

Im Erläuterungsbericht (Seite 6 f.) wird Folgendes ausgeführt: „Erhaltenswerte Gebäude: Das Erscheinungsbild des Gebäudeensembles Villensiedlung ist bis heute erhalten, soll auch weiterhin – durch die erstmalige Festsetzung einer Schutzzone – als Denkmal bürgerlicher Baukultur vor dem Ersten Weltkrieg erhalten bleiben. Im Bereich der Lautensackgasse (ONr. 23 [heute Neuapostolische Kirche aus 2014, Vorgänger-Kirchenbau aus 1972], 25, 27, 31, 33 und 37), Pierrongasse (ONr. 1-3, 4, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15), Hellmesbergergasse (ONr: 2, 4, 8, 12, 14, 16 und 18) sowie Westermayergasse (ONr. 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 13 und 15) existieren weitgehend authentisch erhaltenen [sic] Gründerzeithäuser und ein z.T. erhaltenswertes Erscheinungsbild der Straßenräume. (…) Casino Baumgarten in der Linzer Straße 297 (…) ebenfalls eine Schutzzone vorgeschlagen.“

Auch im Buch von Friedrich Achleitner (Österreichische Architektur im 20. Jh.) wird das Ensemble beschrieben: Hellmesbergergasse 2-16 (Westermayergasse), 1913-15“ (S. 106 f.): „Die siedlungsähnliche Anlage ist offenbar auf Initiative des Baumeisters [Emanuel] Slama entstanden, obwohl auch andere Entwerfer aufscheinen [Herman Hornek, Anna Krisch und Richard Krisch, Ferdinand Baldia] (…) „ein Denkmal kleinbürgerlicher Baukultur vor dem Ersten Weltkrieg.“ (konkret erwähnt sind die Gebäude: Hellmesbergergasse 2, 4, 8, 14; Westermayergasse 1, 3 [mittlerweile abgerissen], 4, 5). Vgl. auch AzW-Architektenlexikon Eintrag zu „Emanuel Slama“.

Das Dehio Handbuch Wien (Hrsg. Bundesdenkmalamt) führt aus: Hochsatzengasse Nr. 7[, 10]: 2geschossige, späthistoristische Villen über kreuzförmigen Grundriß“ (S. 312). Lautensackgasse: Überwiegend Verbauung mit 2-3geschossigen Mietvillen E. 19./A. 20. Jh. hinter Vorgärten: (…) Nr. 25-27, neobar[ocker]. Dekor, gartenseitig Holzveranda, Nr. 29, 1892, Cottagestil-Elemente [mittlerweile abgerissen], Nr. 31.“ (S. 316). Linzer Straße 297: Ehem. Baumgartner Casino, erb[aut]. 1891/92 von Eugen Sehnal in den ausgedehnten Parkanlagen des ehem. Baugartner Schlosses. Monumentaler Bau (…)“ (S. 318). „Westermayergasse 1-6 [Nr. 3 mittlerweile abgerissen]: Einheitliche 2geschossige Villensiedlung erb[aut]. 1914 von Richard Krisch und Emanuel Slama mit hohen Mansarddächern, Erkern und Säulenloggien. – Nr. 11, 13: Erb[aut]. 1898-1900 von Josef Schnatter und Carl Mühlhofer, 2geschossige identische Mietvillen in späthistoristischen Formen mit verbretterten Giebeln, sparsamer Dekor.“ (S. 329).

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Zunächst werden die neuen Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf sehr begrüßt. Konterkariert werden diese Festsetzungen jedoch durch vielfache Ausweitungen der bebaubaren Flächen im Vergleich zum aktuell gültigen Plandokument Nr. 6972. Somit muss kritisch angemerkt werden, dass viele für die Schutzzone vorgesehene Bauten nicht bestandsgenau gewidmet sind (allgemein als „offene oder gekuppelte Bauweise“ ausgewiesen (Bezeichnung „ogk“; gemäß § 76 Bauordnung für Wien), Baufluchtlinien oft nicht deckungsgleich mit den Bestandsbauten). Insbesondere in Bezug zu den Fassaden zum öffentlichen Straßenraum gelegen, mögen daher die Fassaden den Baufluchtlinien angepasst werden: Hellmesbergergasse 2-4, 12, 18; Lautensackgasse 31; Pierrongasse 1, Pierrongasse 7, Pierrongasse 11-15). Ebenso ist die Bauklasse – südlich des Baumgartner-Casino-Parks einheitlich beschränkt auf 7,5 m – über alle für die Schutzzone vorgesehenen historischen Bauten zu undifferenziert. Diese mögen daher bei niedrigeren Bauten im Ensemble auch niedriger gewidmet werden (z. B. Hellmesbergergasse 2-4). Auch das per Bescheid denkmalgeschützte Baumgartner Casino ist viel zu undifferenziert in der Höhenwidmung ausgewiesen (einheitlich Bauklasse II beschränkt auf 10,5 m), wiewohl das Casino eine gestaffelte Baukubatur aufweist (ein- bis zweigeschoßig bzw. noch höhere, flankierende Ecktürme).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
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Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 106 f.

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– AzW Architektenlexikon Wien 1770-1945 (Architekturzentrum Wien) – Eintrag Baumeister „Emanuel Slama“: http://www.architektenlexikon.at/de/607.htm

– Das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmalliste-gemaess-3-dmsg

– Casino Baumgarten (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Casino_Baumgarten

– Kulturgüterkataster der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public

– „Neuapostolische Kirche Wien Penzing“ auf Nextroom.at: https://www.nextroom.at/building.php?id=36956&sid=40405&inc=pdf

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Hellmesbergergasse 2, Hellmesbergergasse 4, Hellmesbergergasse 8, Hellmesbergergasse 12, Hellmesbergergasse 14, Hellmesbergergasse 16, Hellmesbergergasse 18, Lautensackgasse 23, Lautensackgasse 25, Lautensackgasse 27, Lautensackgasse 29, Lautensackgasse 31, Lautensackgasse 33, Lautensackgasse 37, Linzer Straße 297, Pierrongasse 1, Pierrongasse 3, Pierrongasse 4, Pierrongasse 7, Pierrongasse 9, Pierrongasse 10, Pierrongasse 11, Pierrongasse 12, Pierrongasse 13, Pierrongasse 14, Pierrongasse 15, Westermayergasse 1, Westermayergasse 2, Westermayergasse 3, Westermayergasse 4, Westermayergasse 5, Westermayergasse 6, Westermayergasse 7, Westermayergasse 8, Westermayergasse 9, Westermayergase 11, Westermayergasse 13, Westermayergasse 15

Alt-Simmering (Wien): Stellungnahme Planentwurf 8330

Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zum Planentwurf 8330 (Alt-)Simmering

Für das Gebiet zwischen Simmeringer Hauptstraße, Fuhrygasse, Linienzug 1-6 (Ostbahn), Ravelinstraße, Bleriotgasse, Unter der Kirche, Kaiser-Ebersdorfer Straße, Simmeringer Hauptstraße und Linienzug 7-8 im 11. Bezirk, Katastralgemeinde Simmering

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Das Areal: Im gegenständlichen Planentwurf befinden sich fünf Gebäude unter Denkmalschutz (Bundesdenkmalamt): Das Pfarrzentrum St. Laurenz in der Kobelgasse 13 (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz), der Pfarrhof, ehem. Schule und Armenhaus in der Kobelgasse 24 (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz), die gleich daneben gelegene kath. Pfarrkirche, Altsimmeringer Pfarrkirche Hl. Laurenz (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz) sowie auf dem Simmeringer Friedhof (Adresse: Unter der Kirche 5) die Aufbahrungshalle und das so genannte Stöcklgebäude (beide per Verordnung / § 2a Denkmalschutz).

Allgemein zu Schutzzonen: Im Planentwurf ist beabsichtigt, in einem Bereich die Schutzzone zu verkleinern (Neubau Kobelgasse 7 sowie Altbau Kobelgasse 9), in einem anderen Bereich jedoch auszuweiten (Simmeringer Hauptstraße 161, ident Kobelgasse 18; rumänisch-orthodoxe Kirche, ein Neubau aus 2002-2003).

Die Stellungnahme im Detail:

Kobelgasse 9: Hier wird angeregt zu überprüfen, ob das von der Gasse zurückversetzte, L-förmige, einstöckige, sehr schlichte historische Gebäude nicht doch in der Schutzzone belassen werden sollte (so wie das weiterhin im Planentwurf in der Schutzzone vorgesehene, schlichte Nachbargebäude Kobelgasse 11) und man die Baufluchtlinien dem Bestand anpassen sollte. Für einen eventuellen Neubau entlang der Gassenfront sollten diese Korrekturen kein Hindernis sein. Gemäß Recherche im Internet ist hier bereits ein Neubau geplant, siehe: BelEtage, Kobelgasse 9-11: http://www.beletage-investment.at/projekte/#1539628933648-e168f4eb-56fd.

Kobelgasse 9-11, 1110 Wien

Kobelgasse 9 (links): L-förmiges, einstöckiges Gebäude, von der Gasse zurückversetzt, Kobelgasse 11 (rechts), Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Kobelgasse 15-17: Es wird empfohlen, bei diesen beiden ebenerdigen Häusern – direkt neben der Alt-Simmeringer Pfarrkirche gelegen – die Bauhöhenwidmung mehr dem Bestand anzupassen (ca. 3,5 bis 4 m).

Kobelgasse 15-17, 1110 Wien

Kobelgasse 15 bis 17 (links im Bild) mit der Alt-Simmeringer Pfarrkirche, Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Kobelgasse 20, siehe Simmeringer Hauptstraße 163

Simmeringer Hauptstraße 163 (ident: Kobelgasse 20): Es wird empfohlen, bei diesem ebenerdigen Altbau die Bauhöhe dem Bestand exakt anzupassen (ca. 3,5 bis 4 m).

Simmeringer Hauptstraße 163, 1110 Wien

Simmeringer Hauptstraße 163 (ident: Kobelgasse 20), Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Unter der Kirche 5, Simmeringer Friedhof: Es wird nachdrücklich angeregt, die Schutzzone beginnend von der katholischen Pfarrkirche Alt-Simmering den gesamten Hügel hinab – so wie auch in Fortsetzung des Abhanges im Nordwesten bereits ausgewiesen – bis inklusive der Rinnböck-Kapelle auszuweiten (die 1869 erbaute, neogotische Grablege steht offenbar nicht unter Denkmalschutz!).

Rinnböck-Kapelle auf dem Simmeringer Friedhof, 1110 Wien

Die neogotische Rinnböck-Kapelle auf dem Simmeringer Friedhof (oben auf dem Hügel, hinter Bäumen versteckt, die Alt-Simmeringer Pfarrkirche), Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Des Weiteren mögen auch die beiden (nur per Verdacht) unter Denkmalschutz stehenden Gebäude: die Aufbahrungshalle

Simmeringer Friedhof, Aufbahrungshalle, 1110 Wien

Unter der Kirche 5: der Simmeringer Friedhof mit der denkmalgeschützten Aufbahrungshalle, Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

und das spätbarocke Stöckl (am Nordostende der Friedhofsmauer), als Schutzzone ausgewiesen werden.

Spätbarocke Stöckl, Simmeringer Friedhof, 1110 Wien

Unter der Kirche 5, Simmeringer Friedhof: das denkmalgeschützte, spätbarocke Stöcklgebäude, Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
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Dresdner Straße 119-121 (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8461

Initiative Denkmalschutz, 4. Juni 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8461 – Dresdner Straße 119-121 (ehem. Leichenhalle), 1020 Wien

Für das Gebiet zwischen Innstraße (Bezirksgrenze), Linienzug 1-2 (Trasse ÖBB Nordbahn), Linienzug 2-3, Nordbahnstraße (Bezirksgrenze) und Dresdner Straße (Bezirksgrenze) im 2. Bezirk, Katastralgemeinde Leopoldstadt

Öffentliche Auflage 2. Mai 2025 bis 13. Juni 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Dresdner Straße 119 bis 121: Das Gebäude der ehemaligen Leichenhalle wurde 1915 erbaut (Quelle Umweltbericht, S. 21) und steht per Bescheid unter Denkmalschutz (Feststellungsbescheid § 2 positiv). Beschreibung: Ebenerdiger, kubischer Baukörper mit Kammputzfassade und hohem Walmdach mit Dachreiter; über der mittleren Portal-Fenster-Gruppe befindet sich ein Dachaufsatz mit einem Kreuz und Vasen. Reste der ursprünglichen Innenausstattung erhalten (Stand: 1993): Grau-schwarze Fliesenverkleidung, keramischer Bodenbelag mit zentralem Kreuzmotiv; sparsamer geometrischer Stuckdekor. Laut Erläuterungsbericht (S. 15) ist dieses während des ersten Weltkriegs errichtete städtische Gebäude eines der wenigen aus dieser Zeit. Das Areal wurde bis 2020 als „Mistplatz Zwischenbrücken“ (MA 48) benutzt.

Konkrete Empfehlungen:

Sehr begrüßt wird die erstmalige Ausweisung einer Schutzzone (gemäß § 7 Abs. 1 BO für Wien) im aktuellen Planentwurf (Dresdner Straße 119-121). Es wird angeregt, die Schutzzone in Richtung Südosten um die historische Einfriedungsmauer mit den beiden Einfahrtstoren zu erweitern (dies wäre auch im Sinne der im Erläuterungsbericht auf Seite 15 ausgedrückten Intention: „Die südliche Einfriedungsmauer in Verlängerung des Gebäudes soll nach Möglichkeit erhalten bleiben“).

Die in der Struktureinheit 1 (StrE1) ausgewiesene „Besondere Bebauungsbestimmung“ (BB4 = 5,5 m Gebäudehöhe; BB6 = 9,5 m Gebäudehöhe) für den denkmalgeschützten Gebäudekomplex wirkt augenscheinlich höher als der Bestand (im Erläuterungsbericht auf S. 13 wird in diesem Zusammenhang auch nur von „bestandsorientiert“ und nicht von „bestandsgenau“ gesprochen). Es wird daher empfohlen, die in den „Besonderen Bebauungsbestimmungen BB4 und BB6 definierten Gebäudenhöhen für den Gebäudekomplex der ehemaligen Leichenhalle etwas niedriger festzusetzen und diese im Sinne der Denkmalpflege genau dem Bestand anzupassen, zumal am Areal ohnehin Hochbauten mit bis zu 35 m Gebäudehöhe ausgewiesen werden sollen. Gleichzeitig wird angeregt, die Anzahl der Hauptgeschoße für den denkmalgeschützten Gebäudekomplex festzulegen und exakt dem Bestand anzupassen (BB 4 = ein Geschoß; BB6 = zwei Geschoße). Dies kann unabhängig von den im Erläuterungsbericht angeführten Überlegungen erfolgen (Seite 12: „Der Rahmen für Raumhöhen ist hier von den Anforderungen des Denkmalschutzes abhängig und wird daher nicht explizit vorgeschlagen.“), da es dabei nicht um die Raumhöhen per se geht. Durch diese Maßnahmen – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 Abs. 4 Bauordnung für Wien aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Scharf kritisiert wird, dass der im Erläuterungsbericht auf Seite 17 f. erwähnte Umweltbericht nicht Teil dieser öffentlichen Auflage ist, und somit dessen Inhalt im Rahmen dieser öffentlichen Auflage für die breite Öffentlichkeit im Dunkeln bleibt, obwohl dieses Plangebiet von der Umweltprüfung mitumfasst wurde und die im aktuellen Planentwurf vorgesehene Nutzung von der im Rahmen der Umweltprüfung angenommenen Nutzung deutlich abweicht. (Erläuterungsbericht S. 18: „Für das gegenständliche Plangebiet wurde im Umweltbericht die Nutzung als Sondergebiet „Abfallwirtschaft und Straßenreinigung“ angenommen, was von der nun vorgeschlagenen Nutzung als Bauland/Gemischtes Baugebiet abweicht.“). Diese gesamtheitliche Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 1a der Bauordnung für Wien wurde nämlich bereits 2017 im Zuge der Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und teilweise Bebauungsplanes (Plandokument 8112) durchgeführt und veröffentlicht. Diese wäre auch im Hinblick auf die ehemalige Leichenhalle interessant, denn dabei „werden die Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter bewertet und Maßnahmen zur Optimierung dargestellt“ (Erläuterungsbericht, S. 17). Der Initiative Denkmalschutz ist der Umweltbericht bekannt, da dieser im Zuge der Abgabe seiner Stellungnahme zum genannten Planentwurf Nr. 8112 archiviert wurde.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
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Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 24

Baunachrichten. Niederösterreich. (…) Wien. Bau einer Leichenkammer. In: Der Bautechniker, Jahrgang 1914, 25. September 1914, Nr. 39/1914 (XXXIV. Jahrgang), S. 691, Spalte 1. (online bei ANNO: https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=bau&datum=1914&page=775).

Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes (unbewegliche und archäologische Denkmale unter Denkmalschutz) vom 28.5.2024, Quelle: https://www.bda.gv.at/service/unterschutzstellung/denkmalverzeichnis/denkmalliste-gemaess-3-dmsg.html (siehe auch Wikipedia, „Liste der denkmalgeschützten Objekte in Wien/Leopoldstadt“: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Wien/Leopoldstadt)

Umweltbericht zum Planentwurf Nr. 8112 – 2., Nordbahnhof-Taborstraße, März 2017 (38 Seiten)

 

PS: In der Bezirksvertretungssitzung am 17. Juni 2025 hat Bezirksrat Raphael Priglinger (SPÖ) die negative Stellungnahme verlesen, wie im Bauaussschuss am 10.6.2025 vorbesprochen [Anmerkung Initiative Denkmalschutz: Das ist vor Ende der öffentlichen Auflagefrist am 13. Juni]. Der Stellungnahme wird stimmeneinhellig zugestimmt (vgl. Protokoll über die Sitzung der Bezirksvertretung des 2. Bezirks, Seite 5).

Die Stellungnahme der Bezirksvertretung Leopoldstadt (gemäß § 2 Abs. 5 Bauordnung für Wien) im vollen Worlaut (Auskunft des Büros der Bezirksvorstehung vom 12.11.2025; angefragt am 13.10.2025):

BV 2 – 1.404.347/2024

Flächenwidmungsplan MA 21B Plan Nr. 8461

Es besteht öffentliches Interesse an dem neuen Flächenwidmungsplan. Die Interessen der Bevölkerung des Bezirks sowie die infrastrukturellen Interessen des Bezirkes selbst, wurden bei der Erstellung des Flächenwidmungsplanes nicht berücksichtigt. Daher beschließt die Bezirksvertretung bei der Bezirksvertretungssitzung am 17. Juni 2025 keine Zustimmung zum Flächenwidmungsplan Nr. 8461 zu geben, sondern die in der Stellungnahme angeführten Problemstellungen für eine neuerliche Anpassung an die Interessen der Bevökerung des Bezirks sowie des Bezirks selbst, an den Wiener Gemeinderat zu retournieren.

Der Standpunkt der Bezirksvertretung Leopoldstadt aus dem Antrag gem. § 104 WstV, Zl. BV2-826.136/2020, der seit 2020 unverändert blieb und am 13. März 2025 erneut stimmeneinhellig bestätigt wurde (Antrag gem. § 104 WStV, Zl. BV2-369.795/2025), bekräftigt weiterhin, dass der Mistplatz am Standort Dresdner Straße vergrößert, modernisiert und wiedereröfnet werden soll.

Der nunmehr vorliegende Entwurf würde dieses Ziel verunmöglichen, da an der betreffenden im Eigentum der Stadt Wien stehenden Stelle, sowie im angrenzenden Bereich, der noch den ÖBB gehört, gemischte Bebauung, vornehmlich Wohnen, vorgesehen ist.

Von der Bevölkerung wurde immer wieder verdeutlicht, dass der Mistplatz am alten Standort verbleiben und entsprechend den geltenden Vorgaben adaptiert werden soll. Das zeigt eine Reihe von Petitionen, Aktionen und Presseberichten.

Die derzeit schwierige Einfahrtsituation kann gelöst werden, indem eine neue Einfahrt weiter südlich als bisher, im Zuge der Adaptierung der südlichen Einfriedungsmauer realisiert wird. Und der nicht denkmalgeschützte Anbau hinter der denkmalgeschützten ehemaligen Leichenhalle abgerissen wird. Siehe Seite 15 des Erläuterungsberichtes “Die südliche Einfriedungsmauer in Verlängerung des Gebäudes soll nach Möglichkeit erhalten bleiben, Adaptierungen sind jedoch denkbar.”.

Die in den “Besonderen Bebauungsbestimmungen BB4 und BB6 definierten Gebäudehöhen für den Gebäudekomplex der ehemaligen Leichenhalle sind etwas niedriger festzusetzen und diese im Sinne der Denkmalpflege genau dem Bestand anzupassen. Gleichzeitig wird angeregt, die Anzahl der Hauptgeschoße für den denkmalgeschützten Gebäudekomplex festzulegen und exakt dem Bestand anzupassen (BB 4 = ein Geschoß; BB6 = zwei Geschoße).

Entgegen der Gepflogenheiten wird weder im Antragsentwurf noch im Erläuterungsbericht eine konkret angedachte Zahl für die Stellplatzverpflichtung genannt. Wegen des dauerhaften Entfalls von 125 Parkplätzen in direkter Nähe Am Tabor sowie den am Nordbahnhof Gelände in den letzten Jahren neu hinzugezogen [sic] Anrainer*innen droht daher die ohnehin schon äußerst angespannte Parkplatzsituation zu eskalieren. Die Parkhäuser in dem Grätzel nehmen keine neuen Dauerparker auf. Daher spricht sich Bezirksvertretung explizit für die Beibehaltung des Stellplatzregulativs “Die Stellplatzverpflichtung beträgt 70 vH der nach dem Wiener Garagengesetz erforderlichen Stellplatzzahl. Es dürfen insgesamt höchstens 80 vH der nach dem Wiener Garagengesetz erforderlichen Stellplätze errichtet werden.” (Plandokument 8112 beschlossen mit der Gemeinderatssitzung am 24. Mai 2018, Pr. Zl. 940222-2017-GSK) aus.

 

PPS: Der rechtsgültige Beschluss des Plandokuments Nr. 8461 erfolgte am 22. Oktober 2025 im Gemeinderat (Kundmachung 6. November 2025).

 

Wien Rudolfsheim-Fünfhaus: Stellungnahme Planentwurf Nr. 8231

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8231

19.02.2020

Für das Gebiet zwischen Avedikstraße, Grenzgasse, Viktoriagasse, Würffelgasse, Mariahilfer Straße und Zollernsperggasse im 15. Bezirk, Katastralgemeinde Rudolfsheim und Fünfhaus

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Die neuen Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf werden ausdrücklich begrüßt. Einige Häuser, die für die Festsetzung einer Schutzzone vorgesehen sind, sollen höher als Bestand gewidmet werden. Wie in der Einleitung festgehalten, wäre eine bestandsgenaue Widmung jedoch wichtig. Augenfällig ist das einstöckige Haus Denglergasse 11 (Ecke Toßgasse 6) mit Bauklasse III im aktuellen Planentwurf viel zu hoch gewidmet. Die Höhenwidmung möge daher dem Bestand angeglichen werden (Detto Denglergasse 1-3).

Bedauerlich ist, dass offenbar den Vorschlägen für Schutzzonen-Festsetzungen von der für das Stadtbild zuständigen Magistratsabteilung 19 von der Magistratsabteilung 21 nicht durchgehend gefolgt wurde. Denn auf Seite 9 im Erläuterungsbericht heißt es: „Zur Sicherung des charakteristischen historischen Erscheinungsbildes der Gebäude, des Ensembles bzw. des Grätzels im Bereich Rustendorf soll, wo nicht andere städtebauliche Zielsetzungen vorrangig sind [!], dem Vorschlag der für das Stadtbild zuständigen Magistratsabteilung gefolgt und entsprechend ihrem Motivenbericht Schutzzonen ausgewiesen werden.“ Kritisiert werden muss, dass sowohl der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 im Dunkeln bleibt, als auch aus dem Erläuterungsbericht nicht hervorgeht, bei welchen Gebäuden von den Vorschlägen der Magistratsabteilung 19 abgewichen wurde. Unabhängig davon schlägt unser Verein Initiative Denkmalschutz folgende zusätzliche Schutzzonen bzw. -prüfungen vor:

Es wird vorgeschlagen folgende Gebäude als Schutzzone auszuweisen:

– Avedikstraße 7

– Avedikstraße 27 (Atelier Oskar Höfinger; mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)

– Jurekgasse 15

– Lehnergasse 9 (mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)

– Lehnergasse 14 (Ecke Avedikstraße 19; mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)

– Mariahilfer Straße 178 (Ecke Grenzgasse 1)

– Toßgasse 8

Es wird empfohlen folgende Objekte, insbesondere im Hinblick auf die Innere Gebäudestruktur- und -gestaltung, auf Schutzwürdigkeit zu prüfen:

– Kauergasse 2-4, Kauergasse 3-7

– Mariahilfer Straße 182 (Ecke Denglergasse 2), Mariahilfer Straße 200, Mariahilfer Straße 202 („Eisenhof“), Mariahilfer Straße 204 (Ecke Kauergasse 2)

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss

im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien / Vienna
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email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– Kulturgüterkataster der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Avedikstraße 7, Avedikstraße 27, Denglergasse 1, Denglergasse 2, Denglergasse 3, Denglergasse 11, Grenzgasse 1, Jurekgasse 15, Kauergasse 2, Kauergasse 3, Kauergasse 4, Kauergasse 5, Kauergasse 7, Lehnergasse 9, Lehnergasse 14, Mariahilfer Straße 178, Mariahilfer Straße 182, Mariahilfer Straße 200, Mariahilfer Straße 202, Mariahilfer Straße 204, Toßgasse 6, Toßgasse 8

Oberdöbling (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8242

Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zum Planentwurf 8242

Für das Gebiet zwischen Krottenbachstraße, Obkirchergasse, Linienzug 1-2, Leidesdorfgasse, Linienzug 3-4, Linienzug 4-5 (ÖBB Vorortelinie), Linienzug 5-7 (Karl-Fellinger-Park), Kuhngasse und Obersteinergasse im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Oberdöbling.

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Das Areal: Im gegenständlichen Planentwurf befinden sich eine Anlage sowie zwei Gebäude unter Denkmalschutz (Bundesdenkmalamt): Der Karl Mark-Hof (Leidesdorfgasse 1, 1a, 2, 2a, 2b und 4, 4b; per Verordnung / § 2a Denkmalschutz), das heutige Bezirksgericht Döbling in der Obersteinergasse 20 (per Bescheid / § 3 Denkmalschutz) sowie der städtische Kindergarten in der Obkirchergasse 8 (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz). [Vgl. Denkmalliste Wikipedia]

Allgemein: Sehr begrüßt wird – wenn auch spät * – die erstmalige Ausweisung von Schutzzonen im Plangebiet, die da sind: Karl-Mark-Gasse, Krottenbachstraße 10 bis 16, Leidesdorfgasse 1, 1a, 2, 2a, 2b, 3a, 4, 4a, 4b, Obersteinergasse 20 und 24, Obkirchergasse 8-10 und 16-22, Ohmanngasse 1, Sonnbergplatz 8-10.

Die Stellungnahme im Detail:

Krottenbachstraße 10: Bei diesem ebenerdigen Vorstadthaus, das im Planentwurf als Schutzzone ausgewiesen ist, mögen die Bebauungsbestimmungen in Bezug auf die Bauhöhe dem Bestand angepasst werden. Die im Planentwurf ausgewiesene Bauklasse II (= 12 Meter) übersteigt überdeutlich dem Bestand, sodass dies den Intentionen der Schutzzone – historische Altbauten zu erhalten – klar zuwiderläuft. (vgl. viergeschoßiger Neubau des Nachbarhauses Krottenbachstraße 8, der die gleiche Bebauungsbestimmung, Bauklasse II konsumiert hatte).

Krottenbachstraße 10 und 8, 1190 Wien

Das ebenerdige Vorstadthaus Krottenbachstraße 10 (li.) und sein Nachbarhaus Krottenbachstr. 8 (rechts im Bild), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Krottenbachstraße 16: Dieses einstöckige Vorstadthaus mit biedermeierlichem Kern ist im Planentwurf ebenso zu hoch gewidmet (Bauklasse II = 12 Meter). Die Bebauungsbestimmungen mögen daher dem Bestand angepasst werden.

Krottenbachstraße 16, 1190 Wien

Das einstöckige Vorstadthaus Krottenbachstraße 16 (im Kern biedermeierlich), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Obersteinergasse 20: heutiges Bezirksgericht Döbling, ehem. Villa Henikstein (erbaut kurz vor 1800) und ehem. „Privatheilanstalt für Geisteskranke“ (ab 1831), steht per Bescheid unter Denkmalschutz. Sehr begrüßt wird hier die geplante Anpassung der Baufluchtlinien an den Bestand (südostseitige Hauptfront).

Bezirksgericht Döbling, 1190 Wien

Obersteinergasse 20: Bezirksgericht Döbling, ehemals: Villa Henikstein u. „Privatheilanstalt für Geisteskranke“, Foto: Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Obersteinergasse 24: Bei diesem ebenerdigen Gebäude, das im Planentwurf als Schutzzone ausgewiesen ist, mögen die Bebauungsbestimmungen viel stärker dem Bestand angepasst werden (die Baufluchtlinien der südwestlichen Gebäudefassade sowie die Höhe betreffend). Insbesondere durch die im Planentwurf ausgewiesene Gebäudehöhe, die den Bestand deutlich übersteigt, ist zu befürchten, dass dies den Erhaltungsintentionen einer Schutzzone zuwiderläuft.

Obersteinergasse 24, 1190 Wien

Obersteinergasse 24: ebenerdiges Gebäude (im Hintergrund Obersteinergasse 18, ganz rechts im Bild Gebäudekante des Bezirksgerichts, Obersteinergasse 20), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Ohmanngasse 1: Bei diesem ebenerdigen, biedermeierlichen Vorstadthaus mögen die Baufluchtlinien stärker dem Bestand angepasst werden (insbesondere Fassadenfront gegen Nordwesten).

Ohmanngasse 1, 1190 Wien


Ohmanngasse 1: ebenerdiges, biedermeierliches Vorstadthaus westlich des Bezirksgerichts, Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

* für das 1936 erbaute Haus Quester des Architekten Carl Appel (1911-1997) in der Kuhngasse 7 kommt die Schutzzone zu spät. Dieses Einfamilienhaus, ein Frühwerk des bekannten Architekten, wurde zwischen 1999 (Foto Kulturgüterkataster) und 2019 abgerissen.

Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: Wien X. bis XIX. und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien 1996

 

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen (alphabetische Reihenfolge):

Karl-Mark-Gasse, Krottenbachstraße 8, Krottenbachstraße 10, Krottenbachstraße 12, Krottenbachstraße 14, Krottenbachstraße 16, Leidesdorfgasse 1, Leidesdorfgasse 1a, Leidesdorfgasse 2, Leidesdorfgasse 2a, Leidesdorfgasse 2b, Leidesdorfgasse 3a, Leidesdorfgasse 4, Leidesdorfgasse 4a, Leidesdorfgasse 4b, Obersteinergasse 20, Obersteinergasse 24, Obkirchergasse 8, Obkirchergasse 10, Obkirchergasse 16, Obkirchergasse 18, Obkirchergasse 20, Obkirchergasse 22, Ohmanngasse 1, Sonnbergplatz 8, Sonnbergplatz 9, Sonnbergplatz 10

Kronawettergasse (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8425

Initiative Denkmalschutz, 4. Juni 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8425 – Laaer-Berg-Str., Bitterlichstr., 1100 Wien

Für das Gebiet zwischen Bitterlichstraße, Linienzug 1-2, Palisagasse, Linienzug 3-5, Geißfußgasse, Linienzug 6-7, Burgenlandgasse, Koliskogasse, Linienzug 8-9, Oppenheimgasse und Laaer-Berg-Straße im 10. Bezirk, Katastralgemeinde Oberlaa Stadt

Öffentliche Auflage 2. Mai 2025 bis 13. Juni 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann,
so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes (vgl. Einleitung) immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Kronawettergasse 27 bis 69: Diese Häuserzeile ist Teil der weitläufigen Siedlung „Süd-Ost“ (Bitterlichstraße, Burgenlandgasse, Weichselbaumgasse, Kronawettergasse, Schautagasse, Koliskogasse und Oppenheimgasse; im Dehio-Handbuch unter der Adresse „Laaer-Berg-Straße 151-203 zu finden). Diese Siedlung wurde 1921 von Franz Schuster und Franz Schacherl (Wiener Siedlungsamt MA 16) als große Gartenstadtsiedlung mit vorweigend zweigeschoßigen Familienhäusern im Block- und Zeilenverband erbaut (Dehio, S. 28, Weihsmann, S. 260, Achleitner, S. 276). Diese Häuserzeile steht per Verordnung unter Denkmalschutz (§ 2a Denkmalschutzgesetz), das heißt, eine abschließende Prüfung auf ihre Schutzwürdigkeit gemäß dem sehr streng auszulegenden Denkmalschutzgesetz seitens des Bundesdenkmalamtes fehlt jedoch. Umso wichtiger erachtet es unser Verein Initiative Denkmalschutz daher, dass diese Häuserzeile als Schutzzone ausgewiesen wird, was er hiermit nachdrücklich anregt.

Dies wäre wohl auch im Sinne des Fachbeirats für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe, der die historische und kulturgeschichtliche Bedeutung der Siedlung erkannt und darauf in seiner Stellungnahme vom 19.2.2025 zum vorliegenden Planentwurf hingewiesen hat. Darin heißt es (Zitat): Das Areal ist ein wichtiger Teil der Wiener Siedlungsgeschichte, dessen Charakter in diesem Planentwurf reflektiert wird.“ In diesem Sinne wäre auch noch zu prüfen, ob nicht auch andere Teilbereiche der Siedlung als Schutzzone ausgewiesen werden sollten. Denn die Denkmalunterschutzstellung per Verordnung (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz) bedeutet nämlich auch, dass sich die oben genannten Häuser zum Zeitpunkt der Verordnungserlassung (1.4.2007) „im alleinigen oder überwiegenden Eigentum des Bundes, eines Landes oder von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Fonds sowie von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften einschließlich ihrer Einrichtungen“ befunden haben mussten (vgl. § 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz). Das heißt, dass das Denkmalamt durchaus auch andere Teilbereiche der Siedlung in die Denkmalliste (Verordnung) aufgenommen hätte, wenn eine solche Verordnungserlassung auch für im Privateigentum befindliche Gebäude möglich gewesen wäre. (Andernfalls müsste das Denkmalamt in einem aufwendigen Unterschutzstellungsverfahren die Schutzwürdigkeit gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz prüfen, was oftmals durch die Ressourcenknappheit des Denkmalamtes lange Zeit unterbleibt).

Scharf kritisiert werden muss, dass der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19, Architektur und Stadtgestaltung (fachlich zuständig für Schutzzonenvorschläge) wieder einmal im Dunkeln bleibt. Nichts dergleichen wird im Erläuterungsbericht dazu ausgeführt (keine Nennung der MA 19, keine Nennung einer möglichen Schutzzonenwürdigkeit oder Nicht-Würdigkeit).

Abschließend wird vorgeschlagen, für die hier vorgeschlagene Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 Absatz 4 Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz

Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

Literatur / Quellen:

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jh., Band III/1, 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990, Seite 276

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. Und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 28

Helmut Weihsmann, Das Rote Wien, Sozialdemokratische Architektur und Kommunalpolitik 1919-1934, Wien 2002, Seite 260

Verordnung des Bundesdenkmalamtes betreffend den 10. Wiener Gemeindebezirk – Favoriten, Wien, 1. April 2007, Seite 4 (Quelle: https://www.bda.gv.at/dam/jcr:81b578f1-8c0c-45bb-a0b6-1dc266492ff2/Verordnung_Wien_10_Favoriten.pdf)