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Dresdner Straße 119-121 (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8461

Initiative Denkmalschutz, 4. Juni 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8461 – Dresdner Straße 119-121 (ehem. Leichenhalle), 1020 Wien

Für das Gebiet zwischen Innstraße (Bezirksgrenze), Linienzug 1-2 (Trasse ÖBB Nordbahn), Linienzug 2-3, Nordbahnstraße (Bezirksgrenze) und Dresdner Straße (Bezirksgrenze) im 2. Bezirk, Katastralgemeinde Leopoldstadt

Öffentliche Auflage 2. Mai 2025 bis 13. Juni 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Dresdner Straße 119 bis 121: Das Gebäude der ehemaligen Leichenhalle wurde 1915 erbaut (Quelle Umweltbericht, S. 21) und steht per Bescheid unter Denkmalschutz (Feststellungsbescheid § 2 positiv). Beschreibung: Ebenerdiger, kubischer Baukörper mit Kammputzfassade und hohem Walmdach mit Dachreiter; über der mittleren Portal-Fenster-Gruppe befindet sich ein Dachaufsatz mit einem Kreuz und Vasen. Reste der ursprünglichen Innenausstattung erhalten (Stand: 1993): Grau-schwarze Fliesenverkleidung, keramischer Bodenbelag mit zentralem Kreuzmotiv; sparsamer geometrischer Stuckdekor. Laut Erläuterungsbericht (S. 15) ist dieses während des ersten Weltkriegs errichtete städtische Gebäude eines der wenigen aus dieser Zeit. Das Areal wurde bis 2020 als „Mistplatz Zwischenbrücken“ (MA 48) benutzt.

Konkrete Empfehlungen:

Sehr begrüßt wird die erstmalige Ausweisung einer Schutzzone (gemäß § 7 Abs. 1 BO für Wien) im aktuellen Planentwurf (Dresdner Straße 119-121). Es wird angeregt, die Schutzzone in Richtung Südosten um die historische Einfriedungsmauer mit den beiden Einfahrtstoren zu erweitern (dies wäre auch im Sinne der im Erläuterungsbericht auf Seite 15 ausgedrückten Intention: „Die südliche Einfriedungsmauer in Verlängerung des Gebäudes soll nach Möglichkeit erhalten bleiben“).

Die in der Struktureinheit 1 (StrE1) ausgewiesene „Besondere Bebauungsbestimmung“ (BB4 = 5,5 m Gebäudehöhe; BB6 = 9,5 m Gebäudehöhe) für den denkmalgeschützten Gebäudekomplex wirkt augenscheinlich höher als der Bestand (im Erläuterungsbericht auf S. 13 wird in diesem Zusammenhang auch nur von „bestandsorientiert“ und nicht von „bestandsgenau“ gesprochen). Es wird daher empfohlen, die in den „Besonderen Bebauungsbestimmungen BB4 und BB6 definierten Gebäudenhöhen für den Gebäudekomplex der ehemaligen Leichenhalle etwas niedriger festzusetzen und diese im Sinne der Denkmalpflege genau dem Bestand anzupassen, zumal am Areal ohnehin Hochbauten mit bis zu 35 m Gebäudehöhe ausgewiesen werden sollen. Gleichzeitig wird angeregt, die Anzahl der Hauptgeschoße für den denkmalgeschützten Gebäudekomplex festzulegen und exakt dem Bestand anzupassen (BB 4 = ein Geschoß; BB6 = zwei Geschoße). Dies kann unabhängig von den im Erläuterungsbericht angeführten Überlegungen erfolgen (Seite 12: „Der Rahmen für Raumhöhen ist hier von den Anforderungen des Denkmalschutzes abhängig und wird daher nicht explizit vorgeschlagen.“), da es dabei nicht um die Raumhöhen per se geht. Durch diese Maßnahmen – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 Abs. 4 Bauordnung für Wien aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Scharf kritisiert wird, dass der im Erläuterungsbericht auf Seite 17 f. erwähnte Umweltbericht nicht Teil dieser öffentlichen Auflage ist, und somit dessen Inhalt im Rahmen dieser öffentlichen Auflage für die breite Öffentlichkeit im Dunkeln bleibt, obwohl dieses Plangebiet von der Umweltprüfung mitumfasst wurde und die im aktuellen Planentwurf vorgesehene Nutzung von der im Rahmen der Umweltprüfung angenommenen Nutzung deutlich abweicht. (Erläuterungsbericht S. 18: „Für das gegenständliche Plangebiet wurde im Umweltbericht die Nutzung als Sondergebiet „Abfallwirtschaft und Straßenreinigung“ angenommen, was von der nun vorgeschlagenen Nutzung als Bauland/Gemischtes Baugebiet abweicht.“). Diese gesamtheitliche Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 1a der Bauordnung für Wien wurde nämlich bereits 2017 im Zuge der Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und teilweise Bebauungsplanes (Plandokument 8112) durchgeführt und veröffentlicht. Diese wäre auch im Hinblick auf die ehemalige Leichenhalle interessant, denn dabei „werden die Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter bewertet und Maßnahmen zur Optimierung dargestellt“ (Erläuterungsbericht, S. 17). Der Initiative Denkmalschutz ist der Umweltbericht bekannt, da dieser im Zuge der Abgabe seiner Stellungnahme zum genannten Planentwurf Nr. 8112 archiviert wurde.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
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Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 24

Baunachrichten. Niederösterreich. (…) Wien. Bau einer Leichenkammer. In: Der Bautechniker, Jahrgang 1914, 25. September 1914, Nr. 39/1914 (XXXIV. Jahrgang), S. 691, Spalte 1. (online bei ANNO: https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=bau&datum=1914&page=775).

Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes (unbewegliche und archäologische Denkmale unter Denkmalschutz) vom 28.5.2024, Quelle: https://www.bda.gv.at/service/unterschutzstellung/denkmalverzeichnis/denkmalliste-gemaess-3-dmsg.html (siehe auch Wikipedia, „Liste der denkmalgeschützten Objekte in Wien/Leopoldstadt“: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Wien/Leopoldstadt)

Umweltbericht zum Planentwurf Nr. 8112 – 2., Nordbahnhof-Taborstraße, März 2017 (38 Seiten)

 

PS: In der Bezirksvertretungssitzung am 17. Juni 2025 hat Bezirksrat Raphael Priglinger (SPÖ) die negative Stellungnahme verlesen, wie im Bauaussschuss am 10.6.2025 vorbesprochen [Anmerkung Initiative Denkmalschutz: Das ist vor Ende der öffentlichen Auflagefrist am 13. Juni]. Der Stellungnahme wird stimmeneinhellig zugestimmt (vgl. Protokoll über die Sitzung der Bezirksvertretung des 2. Bezirks, Seite 5).

Die Stellungnahme der Bezirksvertretung Leopoldstadt (gemäß § 2 Abs. 5 Bauordnung für Wien) im vollen Worlaut (Auskunft des Büros der Bezirksvorstehung vom 12.11.2025; angefragt am 13.10.2025):

BV 2 – 1.404.347/2024

Flächenwidmungsplan MA 21B Plan Nr. 8461

Es besteht öffentliches Interesse an dem neuen Flächenwidmungsplan. Die Interessen der Bevölkerung des Bezirks sowie die infrastrukturellen Interessen des Bezirkes selbst, wurden bei der Erstellung des Flächenwidmungsplanes nicht berücksichtigt. Daher beschließt die Bezirksvertretung bei der Bezirksvertretungssitzung am 17. Juni 2025 keine Zustimmung zum Flächenwidmungsplan Nr. 8461 zu geben, sondern die in der Stellungnahme angeführten Problemstellungen für eine neuerliche Anpassung an die Interessen der Bevökerung des Bezirks sowie des Bezirks selbst, an den Wiener Gemeinderat zu retournieren.

Der Standpunkt der Bezirksvertretung Leopoldstadt aus dem Antrag gem. § 104 WstV, Zl. BV2-826.136/2020, der seit 2020 unverändert blieb und am 13. März 2025 erneut stimmeneinhellig bestätigt wurde (Antrag gem. § 104 WStV, Zl. BV2-369.795/2025), bekräftigt weiterhin, dass der Mistplatz am Standort Dresdner Straße vergrößert, modernisiert und wiedereröfnet werden soll.

Der nunmehr vorliegende Entwurf würde dieses Ziel verunmöglichen, da an der betreffenden im Eigentum der Stadt Wien stehenden Stelle, sowie im angrenzenden Bereich, der noch den ÖBB gehört, gemischte Bebauung, vornehmlich Wohnen, vorgesehen ist.

Von der Bevölkerung wurde immer wieder verdeutlicht, dass der Mistplatz am alten Standort verbleiben und entsprechend den geltenden Vorgaben adaptiert werden soll. Das zeigt eine Reihe von Petitionen, Aktionen und Presseberichten.

Die derzeit schwierige Einfahrtsituation kann gelöst werden, indem eine neue Einfahrt weiter südlich als bisher, im Zuge der Adaptierung der südlichen Einfriedungsmauer realisiert wird. Und der nicht denkmalgeschützte Anbau hinter der denkmalgeschützten ehemaligen Leichenhalle abgerissen wird. Siehe Seite 15 des Erläuterungsberichtes “Die südliche Einfriedungsmauer in Verlängerung des Gebäudes soll nach Möglichkeit erhalten bleiben, Adaptierungen sind jedoch denkbar.”.

Die in den “Besonderen Bebauungsbestimmungen BB4 und BB6 definierten Gebäudehöhen für den Gebäudekomplex der ehemaligen Leichenhalle sind etwas niedriger festzusetzen und diese im Sinne der Denkmalpflege genau dem Bestand anzupassen. Gleichzeitig wird angeregt, die Anzahl der Hauptgeschoße für den denkmalgeschützten Gebäudekomplex festzulegen und exakt dem Bestand anzupassen (BB 4 = ein Geschoß; BB6 = zwei Geschoße).

Entgegen der Gepflogenheiten wird weder im Antragsentwurf noch im Erläuterungsbericht eine konkret angedachte Zahl für die Stellplatzverpflichtung genannt. Wegen des dauerhaften Entfalls von 125 Parkplätzen in direkter Nähe Am Tabor sowie den am Nordbahnhof Gelände in den letzten Jahren neu hinzugezogen [sic] Anrainer*innen droht daher die ohnehin schon äußerst angespannte Parkplatzsituation zu eskalieren. Die Parkhäuser in dem Grätzel nehmen keine neuen Dauerparker auf. Daher spricht sich Bezirksvertretung explizit für die Beibehaltung des Stellplatzregulativs “Die Stellplatzverpflichtung beträgt 70 vH der nach dem Wiener Garagengesetz erforderlichen Stellplatzzahl. Es dürfen insgesamt höchstens 80 vH der nach dem Wiener Garagengesetz erforderlichen Stellplätze errichtet werden.” (Plandokument 8112 beschlossen mit der Gemeinderatssitzung am 24. Mai 2018, Pr. Zl. 940222-2017-GSK) aus.

 

PPS: Der rechtsgültige Beschluss des Plandokuments Nr. 8461 erfolgte am 22. Oktober 2025 im Gemeinderat (Kundmachung 6. November 2025).

 

Laxenburger Straße 4, 1100 Wien

Wien-Favoriten: Bahngebäude demoliert

Der 10. Bezirk Favoriten ist seit Anfang 2020 um zwei historische Gebäude ärmer. Eines davon war ein Verwaltungsgebäude der Bahn in der Laxenburger Straße 4 (nördlich Kreuzung Landgutgasse). Die über 100 Jahre alten Bauten wurden mit ausdrücklicher Zustimmung der Magistrate abgerissen. Damit ist die Chance vertan, die Altbauten in das Stadtentwicklungsgebiet “Neues Landgut” beim Hauptbahnhof zu integrieren. Nur die historischen Hallen bleiben erhalten, darunter die so genannte Gösserhalle. Die zentrale Frage ist: Warum haben die Magistrate die Abrisse genehmigt, obwohl erst 2018 das Gesetz zum Schutz alter Häuser verschärft wurde? WienSchauen-Artikel weiterlesen: https://www.wienschauen.at/favoriten-bahn-gebaeude-demoliert. +++ ORF-Fernsehbericht über die geplanten Neubauten (“Favoriten bekommt einen neuen Stadtteil”, 5.3.2020.): https://tvthek.orf.at/profile/Wien-heute/70018/Wien-heute/14043773/Favoriten-bekommt-einen-neuen-Stadtteil/14656761; ORF-Bericht lesen “In Favoriten entsteht ‘Neues Landgut’“: https://wien.orf.at/stories/3037649 +++  Öffentliche Auflage Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (jede/r Bürger/in kann bis inklusive 16. April 2020 eine Stellungnahme dazu abgeben) Planentwurf Nr. 8296: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/8296.html +++ Die Gösserhallen am Gelände Laxenburger Straße 2a-4, Fotos von Erich J. Schimek für die Initiative Denkmalschutz: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157711236392248; Teilabriss September 2019 Fotos (Erich J. Schimek): https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157711236392248.

Untersievering (Wien): Tragischer Kulturgutverlust vor Bauordnungsnovelle 2018

Bis zum Sommer 2018 waren erhaltenswerte historische Altbauten außerhalb von Schutzzonen quasi “vogelfrei”. Wenn die Gebäude nicht unter Denkmalschutz standen, reichte eine schlichte Mitteilung an die Baubehörde, und schon konnte mit dem Abriss begonnen werden. Bis 1996/97 war noch ein Ansuchen um eine Abbruchbewilligung nötig. Diese “Vereinfachung” hatte fatale Folgen für den Altbaubestand in Wien. Der Druck auf das historische Kulturerbe Wiens wurde von Jahr zu Jahr stärker, sehr viele wertvolle Altbauten wurden in den letzten zweieinhalb Jahrzehnten abgerissen. Oft kam auch das Denkmalamt zu spät, weil von der schlichten Mitteilung des Abrisses bis zum Abriss selbst blieb kaum mehr Zeit für das Bundesdenkmalamt blieb, Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen (so geschehen in der Castelligasse 1, 1a, Ecke Schloßgasse 5 * im Dezember 2001 im 5. Wiener Bezirk Margareten sowie bei der Jugendstilivilla in der Buchbergstraße 1 im 14. Wiener Bezirk Penzing; vgl. Denkma[i]l Nr. 4/2010, Seite 6 f.). Auch wenn beim hier gezeigten Beispiel, dem Haus Weinzingergasse 5 das Bundesdenkmalamt wohl von einer Unterschutzstellung abgesehen hätte, wäre dieses Haus seitens der Stadt Wien (Magistratsabteilung 19 – Architektur und Stadtgestaltung) mit Sicherheit als erhaltenswert eingestuft worden. Auch wurde jahrzehntelang verabsäumt großzügige Schutzzonenerweiterungen zu widmen, obwohl die Notwendigkeit dafür eine MA19-Studie aus dem Jahr 1996 dies unzweifelhaft festgestellt hat. Bei der letzten Umwidmung im Jahr 2005 wäre die ideale Gelegenheit für eine Schutzzonenerweiterung gewesen. Das Haus Weinzingergasse 5 wird – wie auch die benachbarten  – im Dehio-Handbuch der Kunstdenkmäler (Hrsg. Bundesdenkmalamt) angeführt: “Verbauung E[nde]. 19. -A[nfang] 20. Jh. (…) Weinzingergasse 5, altdeutsch mit origineller, durch Risalite und Erker gegliederter Fassade und originalem Türblatt” (S. 602). So konnte im Dezember 2016 problemlos mit dem Abbruch eines frisch renovierten Altbaus begonnen werden (weitere Fotos vom Abriss von Erich J. Schimek für die Initiative Denkmalschutz). Das Grundstück wird in Folge maximal verwertet.

Weinzingergasse 5, Abriss 2016, Wien

Weinzingergasse 5 während des Abrisses, Foto: 18. Dezember 2016, Fotograf: Erich J. Schimek / Initiative Denkmalschutz

Unser Verein Initiative Denkmalschutz nahm den damaligen Abriss im Dezember 2016 zum Anlass auf die fatalen rechtlichen Rahmenbedingungen und den ungenügenden Schutz des Wiener Kulturerbes hinzuweisen, vgl. iD-Presseaussendung (20.12.2016): “Initiative Denkmalschutz: Weiterer Identitätsverlust in Döbling. Ein Ensemble in Untersievering wurde zerstört!. Heute zeigt sich mehr als deutlich das jahrzehntelange Versagen der Wiener Stadtpolitik. Eine schmerzliche Lücke wurde in ein geschlossenes Ensemble geschlagen, der unpassende Neubau markiert diese Lücke umso deutlicher. Weiterführende Infos finden sich im sehr guten BLOG WienSchauen.at (16.12.2020): “Döbling: Die fatalen Folgen der fehlenden Schutzzone”. Wir haben den aktuellen Blog-Beitrag zum Anlass genommen diesen Fall noch einmal aufzuzeigen. Freuen wir uns aber auf einen so wichtigen Zwischenerfolg wie die Novelle der Bauordnung von Wien im Sommer 2018, trotzdem bleiben viele wertvolle Gebäude weiterhin gefährdet, trotz Schutzzone und Erhaltungsverpflichtung! Unser Verein wird sich weiterhin engagiert für den Erhalt dieser gefährdeten Kulturgüter einsetzen …

Weinzingergasse 5, 1190 Wien

Weinzingergasse 5 kurz vor dem Abriss im Dezember 2016, Fotograf: Erich J. Schimek / Initiative Denkmalschutz

* Zu Abriss Castelligasse 1, 1a, Ecke Schlossgasse 5: Vgl. auch APA-OTS, 12. Jänner 2002, FPÖ Wien
FP-Herzog: “Innerstädtischer Musterbezirk” von BV Wimmer in schiefem Licht! Abriß eines Biedermeierhauses in Margareten wirft Fragen auf!: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20020112_OTS0006

Kronawettergasse (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8425

Initiative Denkmalschutz, 4. Juni 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8425 – Laaer-Berg-Str., Bitterlichstr., 1100 Wien

Für das Gebiet zwischen Bitterlichstraße, Linienzug 1-2, Palisagasse, Linienzug 3-5, Geißfußgasse, Linienzug 6-7, Burgenlandgasse, Koliskogasse, Linienzug 8-9, Oppenheimgasse und Laaer-Berg-Straße im 10. Bezirk, Katastralgemeinde Oberlaa Stadt

Öffentliche Auflage 2. Mai 2025 bis 13. Juni 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann,
so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes (vgl. Einleitung) immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Kronawettergasse 27 bis 69: Diese Häuserzeile ist Teil der weitläufigen Siedlung „Süd-Ost“ (Bitterlichstraße, Burgenlandgasse, Weichselbaumgasse, Kronawettergasse, Schautagasse, Koliskogasse und Oppenheimgasse; im Dehio-Handbuch unter der Adresse „Laaer-Berg-Straße 151-203 zu finden). Diese Siedlung wurde 1921 von Franz Schuster und Franz Schacherl (Wiener Siedlungsamt MA 16) als große Gartenstadtsiedlung mit vorweigend zweigeschoßigen Familienhäusern im Block- und Zeilenverband erbaut (Dehio, S. 28, Weihsmann, S. 260, Achleitner, S. 276). Diese Häuserzeile steht per Verordnung unter Denkmalschutz (§ 2a Denkmalschutzgesetz), das heißt, eine abschließende Prüfung auf ihre Schutzwürdigkeit gemäß dem sehr streng auszulegenden Denkmalschutzgesetz seitens des Bundesdenkmalamtes fehlt jedoch. Umso wichtiger erachtet es unser Verein Initiative Denkmalschutz daher, dass diese Häuserzeile als Schutzzone ausgewiesen wird, was er hiermit nachdrücklich anregt.

Dies wäre wohl auch im Sinne des Fachbeirats für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe, der die historische und kulturgeschichtliche Bedeutung der Siedlung erkannt und darauf in seiner Stellungnahme vom 19.2.2025 zum vorliegenden Planentwurf hingewiesen hat. Darin heißt es (Zitat): Das Areal ist ein wichtiger Teil der Wiener Siedlungsgeschichte, dessen Charakter in diesem Planentwurf reflektiert wird.“ In diesem Sinne wäre auch noch zu prüfen, ob nicht auch andere Teilbereiche der Siedlung als Schutzzone ausgewiesen werden sollten. Denn die Denkmalunterschutzstellung per Verordnung (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz) bedeutet nämlich auch, dass sich die oben genannten Häuser zum Zeitpunkt der Verordnungserlassung (1.4.2007) „im alleinigen oder überwiegenden Eigentum des Bundes, eines Landes oder von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Fonds sowie von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften einschließlich ihrer Einrichtungen“ befunden haben mussten (vgl. § 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz). Das heißt, dass das Denkmalamt durchaus auch andere Teilbereiche der Siedlung in die Denkmalliste (Verordnung) aufgenommen hätte, wenn eine solche Verordnungserlassung auch für im Privateigentum befindliche Gebäude möglich gewesen wäre. (Andernfalls müsste das Denkmalamt in einem aufwendigen Unterschutzstellungsverfahren die Schutzwürdigkeit gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz prüfen, was oftmals durch die Ressourcenknappheit des Denkmalamtes lange Zeit unterbleibt).

Scharf kritisiert werden muss, dass der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19, Architektur und Stadtgestaltung (fachlich zuständig für Schutzzonenvorschläge) wieder einmal im Dunkeln bleibt. Nichts dergleichen wird im Erläuterungsbericht dazu ausgeführt (keine Nennung der MA 19, keine Nennung einer möglichen Schutzzonenwürdigkeit oder Nicht-Würdigkeit).

Abschließend wird vorgeschlagen, für die hier vorgeschlagene Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 Absatz 4 Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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Literatur / Quellen:

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jh., Band III/1, 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990, Seite 276

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. Und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 28

Helmut Weihsmann, Das Rote Wien, Sozialdemokratische Architektur und Kommunalpolitik 1919-1934, Wien 2002, Seite 260

Verordnung des Bundesdenkmalamtes betreffend den 10. Wiener Gemeindebezirk – Favoriten, Wien, 1. April 2007, Seite 4 (Quelle: https://www.bda.gv.at/dam/jcr:81b578f1-8c0c-45bb-a0b6-1dc266492ff2/Verordnung_Wien_10_Favoriten.pdf)

Saalfelden (Sbg.): Drei Altstadthäuser vor Abriss

Der Bürgermeister von Saalfelden hat der Raika Saalfelden die Abbruchbewilligung für den 350 Jahre alten Liendlwirt in der Lofererstraße 3 erteilt. Die Grünen rund um Ferdinand Salzmann sind empört, denn der Bürgermeister hat nur fünf Tage nach Antragstellung des Abrissantrags am 7. Februar, die Abbruchbewilligung erteilt. Bereits im November hatten die Grünen noch ein Erhaltungsgebot und die Ausweisung eines Ortsbildschutzgebiets gestellt. Dass der Bürgermeister die Abbruchbewilligung erteilt hat, bevor die Anträge im Bauausschuss behandelt worden sind, empört die Grünen. Ebenso abgerissen werden sollen das gelbe Walischkramerhaus in der Lofererstraße 1 und das alte Hutmacherhaus in der Almerstraße 9Krone-Artikel weiterlesen (24.2.2020): https://www.krone.at/2103795; +++ Ältere Medienberichte: “Saalfelden: Debatte um neues Stadtzentrum” (20.11.2019, ORF): https://salzburg.orf.at/stories/3022445; “Drei Häuser kommen weg: Große Umbaupläne mitten im Zentrum von Saalfelden” (20.11.2019, Krone): https://www.krone.at/2045737.

Villa Rilkeweg 22, Graz

Rilkeweg (Graz): Nach Behördenversagen Villa doch gerettet?

Bereits im April 2020 hätte die Villa Belvedere am Rilkeweg 22 im 9. Grazer Bezirk Waltendorf abgerissen sein sollen, denn in Folge eines Behördenversagens bekam der Eigentümer eine Abbruchbewilligung, wie Vizebürgermeister Mario Eustacchio (FPÖ) bestätigt hat. Das Ansuchen um Abbruchbewilligung war nämlich kurz vor Erweiterung der Schutzzone eingelangt. Das Bauamt übersah jedoch, dass die Villa am Ruckerlberg schon zwingend ein Fall für die Altstadtkommission (ASVK) gewesen wäre. Zuvor hatten Anrainer und Soko Altstadt die Villa in die Erweiterung der Altstadtschutzzone hineinreklamiert, die ASVK stellte ebenso die Schutzwürdigkeit der Villa fest. Jetzt will der Bauträger, Wohnraumwerk-Geschäftsführer Maximilian Hinkel, das Bauprojekt so umplanen, dass s die Villa erhalten bleiben kann. +++ Aktuelle Medienberichte (Kleine Zeitung): “Grazer Ruckerlberg: Nach gestopptem Abbruch: Villa ist nun gerettet” (5.12.2020, Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/chronik/5907685/Grazer-Ruckerlberg_Nach-gestopptem-Abbruch_Villa-ist-nun-gerettet sowie “In Graz: Warum der Altstadterhaltungsfonds keine Altstadthäuser rettet” (5.12.2020, Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5907479/In-Graz_Warum-der-Altstadterhaltungsfonds-keine-Altstadthaeuser-rettet

Die Villa Belvedere (Rilkeweg 22) auf Grazerbe.at (Baugeschichte.at): https://grazerbe.at/Rilkeweg_22

Ältere iD-Berichte

29. Februar 2020: Graz: Schutzzonen wachsen, Experte äußert weiterhin Kritik
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/graz-schutzzonen-wachsen-experte-aeussert-weiterhin-kritik

10. Februar 2020: Graz: Schutzzone vergisst auf Prachtvillen in Waltendorf
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/graz-schutzzone-vergisst-auf-prachtvillen-in-waltendorf

Parlamentarische Bürgerinitiative: “Kulturerbe versus Eisenbahngesetz”

Initiative Denkmalschutz, 30. März 2025

Parlamentarische Bürgerinitiative “Kulturerbe versus Eisenbahngesetz”

Keine Zerstörungen, wenn nicht gelindere Mittel und Alternativen möglich sind. Frühzeitige Information und Einbindung der Öffentlichkeit als Pflicht! Abrisse im Zuge des U5-Baus in Wien unter Berufung auf das Eisenbahngesetz stoppen!

Im Zuge von Zerstörungen wertvollen Kulturgutes wird immer wieder als Grund mit dem Eisenbahngesetz (EisbG 1957) argumentiert. So beruft sich unlängst die Stadt Wien respektive die Wiener Linien hinsichtlich der geplanten Abrisse der Gebäude Elterleinplatz 8 (17. Bezirk) und Währinger Gürtel 41 (18. Bezirk) auf dieses EisbG. Eine Abänderung des
Bundesgesetzes wäre nur durch den Nationalrat möglich.

ANLIEGEN: Der Nationalrat wird ersucht, bei der Interessensabwägung dem Kulturerbe mehr Gewicht einzuräumen bzw. als Mindestanforderung eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit als Verpflichtung im Eisenbahngesetz einzuführen (§ 31 f EisbG). Weiters mögen ebenso Privatpersonen oder zumindest NGOs Gelegenheit gegeben werden, zum Bauvorhaben Stellung zu nehmen (§ 31 d EisbG). Im konkreten Anlassfall möge der Nationalrat sich für den Erhalt der historischen Gründerzeithäuser Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41 einsetzen. Auch das stadtbildprägende Eckgebäude Landstraßer Hauptstraße 13 war ursprünglich vom Abriss für den U3-Bau bedroht, doch konnte damals ein Abriss durch das Umsetzen einer Alternativlösung abgewendet werden. Heute steht das frühhistoristische Gründerzeithaus im 3. Bezirk nicht nur in einer Schutzzone, sondern sogar unter Denkmalschutz. Ein vorausschauendes, umfassenderes Verfahren, hätte so auch in logischer Konsequenz für den Bauwerber nach EisbG eine von Anfang an gegebene höhere Berechenbarkeit.

HIER PARLAMENTARISCHE BÜRGERINITIATIVE DOWNLOADEN (Bis zum Erreichen von 500 gültigen Unterschriften müssen diese auf Papier unterzeichnet werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe): Parlamentarische-BI_Kulturerbe-versus-Eisenbahngsetz_Initiative-Denkmalschutz

Das Anliegen wird nachdrücklich eingefordert und unterstützt von zwei NGOs: Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter und der Bürger:inneninitative Architektur Rebellion Österreich.

Währinger Gürtel 41

Auch das Gründerzeithaus Währinger Gürtel 41 (Ecke Kreuzgasse 1) soll der neuen Ubahn-Station “Michelbeuern” geopfert werden, Foto: 2024, (c) Stephan Erath

BEGRÜNDUNG: Am aktuellen Beispiel der Stadt Wien wird hier die Problematik erklärt. Die Wiener Linien planen in Zusammenarbeit mit der Magistratsabteilung 18 (Stadtentwicklung und Stadtplanung) den Abriss der beiden stadtbildprägenden und als erhaltenswert anerkannten Gründerzeitbauten Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41, um Platz für zwei neue Stationsgebäude im Rahmen des U5-Ausbaus zu schaffen. Obwohl beide Gebäude in Schutzzonen liegen und in Wien durch die §§ 60 Abs 1 lit. d, bzw. außerhalb von Schutzzonen per § 62 a Abs. 5a Bauordnung für Wien (Landesgesetz) vor dem Abriss grundsätzlich geschützt sind, ziehen die Wiener Linien für den Abriss das EisbG heran. Dieses Vorgehen ist aus mehreren Gründen problematisch: Neben den Problemen auf kommunalpolitischer Ebene (keine transparente Prüfung alternativer Lösungen, wie der häufig in der Vergangenheit auch in Wien durchgeführten Integration der Stationen und Technik in die Bestandsgebäude oder zumindest ein Erhalt der Fassade) wird auch die interessierte Öffentlichkeit überhaupt nicht informiert, geschweige denn kann diese ihre Meinung dazu kundtun. Wie es aussieht, hat die Wiener Stadtregierung alles drangesetzt, die Bevölkerung möglichst spät über den geplanten Abriss der beiden Gründerzeithäuser zu informieren, obwohl dies spätestens seit April 2022 bekannt war (MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung, vgl. z.B. Präsentation “U2xU5, 2. Baustufe” von Gregor Stratil-Sauer). Ohne dass es ausgesprochen wurde, hat man diese wichtige Info in Bild und Text in allen Unterlagen möglichst gut “versteckt” bzw. nicht erwähnt. Erst als diese Informationen nicht mehr zurückzuhalten waren (den Mietern mussten Ersatzwohnungen angeboten werden) kam diese Info im Sommer/Herbst 2024 langsam ans Licht der Öffentlichkeit. Echte Bürgerbeteiligung (Charta von Aalborg) und eine ehrliche Informationseinbindung umfasst auch eine “frühzeitige Information” der Bevölkerung. Es entsteht der unschöne Eindruck, dass die möglichst späte Information Absicht war, um jeden Widerstand gegen die Abrisse im Keim zu ersticken. Das Ausschließen der Öffentlichkeit steht auch im eklatanten Widerspruch zur Konvention von Faro (Artikel 12 „Zugang zum Kulturerbe und demokratischen Teilnahme“). Dieses Rahmenübereinkommen über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft wurde vom Europarat 2005 verabschiedet und von der Republik Österreich 2015 ratifiziert (BGBl. III Nr. 23/2015). Ein verbesserter bzw. transparenterer Baugenehmigungsprozess im EisbG, der sämtliche historische Substanz miteinbezieht und berücksichtigt (auch wenn das Objekt “nur” nach Landesgesetzen wie der Wiener Bauordnung geschützt ist), würde aktuellen demokratiepolitischen Anforderungen gerecht und erscheint durch die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten anstehenden Bauprojekten nach EisbG (wie zB die angedachten Erweiterungen des U-Bahnnetzes in Wien) im Zuge des Ausbaus des Schienennetz geboten.

KONTAKTINFORMATIONEN:

Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich,
www.initiative-denkmalschutz.at, Tel.: 0699 / 1024 4216

Mag. Stephan Erath, Architektur Rebellion Österreich
https://www.instagram.com/architekturrebellion_austria, Tel.: 0681 / 1054 1664

Wien Mariahilf: Stellungnahme Planentwurf Nr. 8172

Wichtiger Erfolg für unseren Verein: Fast alle Schutzzonen-Empfehlungen der Initiative Denkmalschutz (Stellungnahme vom 27. November 2018) wurden jetzt im Planentwurf umgesetzt!

Stellungnahme zum Entwurf
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8172

Für das Gebiet zwischen Gumpendorfer Straße, Esterházygasse, Linke Wienzeile, Anilingasse und Grabnergasse im 6. Bezirk, Katastralgemeinde Mariahilf

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Einzelnen:

Die Schutzzonenausweisungen und die teilweise geplanten Schutzzonenerweiterungen werden ausdrücklich begrüßt, insbesondere die Verbesserungen seit der letzten öffentlichen Auflage mit der gleichen Planentwurfs-Nr. 8172 vom 25. Oktober bis 6. Dezember 2018. Unsere Empfehlungen wurden insofern umgesetzt, als nun die Häuser Sandwirtgasse 3 und 5, Turmburggasse 16 sowie Linke Wienzeile 108 sowie Nr. 128-130 Aufnahme in die Schutzzone gefunden haben.

Sandwirtgasse 3: erbaut 1887 (Architekt Rzehaczek), einfache streng historistische Fassade mit Dreiecksgiebeln im ersten Obergeschoß, 1902 aufgestockt (sowie eine weitere rezente, nach 1997 erfolgte Aufstockung um ein Geschoß). Später Teil des ehemaligen „Jubiläumsspital des Kaiser-Franz-Josef-Ambulatoriums“ (vgl. Sandwirtgasse 5)

Sandwirtgasse 5: Ehemaliges „Jubiläumsspital des Kaiser-Franz-Josef-Ambulatoriums“, 1911 erbaut, Architekt Moses Löw, ursprüngliche Fassade nur im Erdgeschoß erhalten, sonst Dekor abgeschlagen. Monumentale Portalanlage mit Relief Kaiser Franz Josephs und originalen Kandelabern. An Fassade Aufschrift „Haus der Jungen Arbeiter“ (Vgl. Wikipedia-Eintrag: https://de.wikipedia.org/wiki/Kaiser_Franz_Joseph-Ambulatorium_und_Jubil%C3%A4umsspital)

Turmburggasse 16: erbaut 1882, Architekt Ludwig Wächtler, zweigeschoßiges „Bürgerpalais“ mit variierenden Fensteraedikulen, das kräftige Kranzgesims ging leider durch die Aufstockung (zw. 1993 und 2010) verloren.

Unser Kommentar in der Stellungnahme vom 27. November 2018: „Das Gebäude Sandwirtgasse 5 wäre schon allein wegen seiner bemerkenswerten, originalen Portalanlage erhaltenswert. Die beiden Häuser Sandwirtgasse 3 und Turmburggasse 16 sind weiterhin durch ihr historisches Fassadenbild – wenn auch ergänzt durch Aufstockung – weiterhin schutzwürdig (so wie auch das nicht für die Herausnahme aus der Schutzzone geplante, rezent aufgestockte Haus Sandwirtgasse 12).“

Linke Wienzeile 108: erbaut 1912, Architekt N. Worell, seitliche Erker, secessionistischer Dekor mit Felderteilung und Kränzen; Eulenreliefs über Eingang.

Linke Wienzeile 128 und 130: 1937-1938 von Architekt Franz Kühnel erbaut, stellen die Häuser einen seltenen Vertreter aus der Zeit des Ständestaates dar. „Zwei Erker, dessen obere Enden durch Balkone bekrönt und die am unteren Ende durch einen Balkon U-förmig verbunden sind, dominieren die Fassade. Das Erdgeschoss und der oberste Stock sind mittels durchgehender Balkone über Gurtgesimsen abgesetzt.“ (Quelle: Andreas Suttner, Das schwarze Wien. Bautätigkeit im Ständestaat 1934-38, Wien – Köln – Weimar 2017, S. 197 u. 222)

In diesem Zusammenhang wird jedoch bedauert, dass das Haus Hofmühlgasse 6 (Ecke Mollardgasse 7) in der Zwischenzeit für die Adaptierung der Ubahn-Station Pilgramgasse (U2-Erweiterung) abgerissen wurde. Hofmühlgasse 6 (Ecke Mollardgasse 7): Frühhistoristisches Zinshaus, erbaut 1859, Architekt/Baumeister Gebhard Schneider, seichte Mittel- und Eckrisalite. An diesen im ersten Obergeschoß Dreiecksgiebel, von Maskenkonsolen getragenes Kranzgesims. +++ Unser damaliger Kommentar in der Stellungnahme vom 27.11.2018: „Das Haus soll für den U2-Erweiterungsbau der Ubahn-Station Pilgramgasse abgerissen werden. Es wäre wünschenswert, wenn die Fassade trotzdem weitgehend erhalten werden könnte.“

Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz


Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049 832 110)

Literatur/Quellen:

– Andreas Suttner, Das schwarze Wien. Bautätigkeit im Ständestaat 1934-38, Wien – Köln – Weimar 2017 (im Internet abrufbar unter: https://oapen.org/download?type=document&docid=628294)

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien II. bis IX. und XX. Bezirk (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1993

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/1, Wien: 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990

– Kunsthistorische Arbeitsgruppe „GeVAG“, Wiener Fassaden des 19. Jahrhunderts – Wohnhäuser in Mariahilf (Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege), Herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien – Köln – Graz, 1976

– Kulturgüterkataster der Stadt Wien (Wien Kulturgut: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public)

– Architektenlexikon Wien 1770-1945 (Architekturzentrum Wien): https://www.architektenlexikon.at

Breite Gasse 15 (Wien): Abrisswut im Spittelbergviertel

Gleich hinter dem Museumsquartier befindet sich das um 1800 erbaute Biedermeierhaus zur Heiligen Dreifaltigkeit (Breite Gasse 15), das bereits seit über 20 Jahren leer steht und sich in einer Schutzzone befindet. 2002 kaufte das Haus ein Rechtsanwalt und wollte es offenbar aufstocken, doch das wurde abgelehnt. 2008 wurde gegen einen Sanierungsauftrag der Baupolizei erfolgreich berufen. Im Jänner 2014 wurde ein Antrag auf Erteilung einer Abbruchbewilligung gestellt, dieser wurde jedoch nach Erörterung mit der MA 37 vom Eigentümer wieder zurückgezogen. So verfällt das schmucke Haus mit Blendarkatur und Lünettenreliefs am Spittelberg immer mehr. Jetzt hat der Eigentümer einen neuen Anlauf gestartet und erneut um einen Abriss angesucht, berichtet WienSchauen (Twitter). 2014 gab es Bestrebungen das Gebäude gar unter Denkmalschutz zu stellen: Grüne, SPÖ und FPÖ stellten damals in der Bezirksvertretung im April 2014 einen gemeinsamen Antrag, damit das Haus seitens des Bundesdenkmalamtes unter Denkmalschutz gestellt wird. Dieser wurde damals mehrheitlich gegen die Stimmen der ÖVP angenommen. Doch das Bundesdenkmalamt hat nach einer Prüfung eine solche Unterschutzstellung auf Grund der gemäß Denkmalschutzgesetz hohen Ansprüche für eine Unterschutzstellung abgelehnt (eine solche Unterschutzstellung wurde zuvor bereits 2005 geprüft). Im “Kommentar der Anderen: Die Demolierer und der Denkmalschutz” (Standard, Mai 2014) schreibt die Essayistin Daniela Strigl: “Dieses drastische Beispiel für die grassierende Biedermeierhausvernichtungswut in Wien sollte hierzulande ein Anstoß zu ernsthaftem Umdenken auch in puncto Legistik sein: Würden Denkmal- und Ensembleschutzgesetz vorschreiben, dass an der Stelle eines geschützten Objektes kein neues oder wenigstens keines mit größerer Kubatur errichtet werden darf, würden viele Baudenkmäler gewiss rasch von ihrer Baufälligkeit genesen.” Und auch Peter Michael Lingens zeigte sich im Profil (Juli 2014) schockiert: “Wenn dieses Haus wirklich abgebrochen wird, ist es ein Gewaltverbrechen an Wien.”.KURIER-ARTIKEL WEITERLESEN: https://kurier.at/chronik/wien/neuer-anlauf-fuer-abriss-von-altem-biedermeier-haeuschen/401339100 (2.4.2021, “Neuer Anlauf für Abriss von altem Biedermeier-Häuschen”)

Breite Gasse 15, 1070 Wien

Das Biedermeierhaus Breite Gasse 15, Zustand 1997 (Foto: Kulturgüterkataster der Stadt Wien)

Historische Fotoaufnahme 1899 (August Stauda; Wien Museum – Online Sammlung): https://sammlung.wienmuseum.at/objekt/78963-7-breite-gasse-15-ehem-nr-25-zur-heiligen-dreieinigkeit

Fotovergleich “Zeitensprünge” Breite Gasse 15: 1899 – 2020: https://www.zeitenspruenge.at/bild/584

Fotos 2014 von Erich J. Schimek für die Initiative Denkmalschutz: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157644460452624

Das Haus “Breite Gasse 15” auf dem Leerstandsmelder: https://www.leerstandsmelder.de/wien/zur-heiligen-dreieinigkeit-e5d8c

Ältere Medienberichte:

28. Dezember 2018, WienSchauen (Blog)
Jahrelanger Verfall: Behörden machtlos? https://www.wienschauen.at/breite-gasse-15-jahrelanger-verfall-behoerden-machtlos

Falter Nr. 36 / 2017
Nina Kreuzinger: Operation Abrissbirne. Die Immobilienbranche demoliert Wiener Gründerzeithäuser in den Außenbezirken. Erlebt Wien eine notwendige Modernisierung? Oder setzen Baufirmen einfach nur knallhart ihre Wünsche durch? — 4seitiger-Falter Bericht u.a. mit Breite Gasse 15 und Initiative Denkmalschutz

4. Dezember 2016, Der Standard
Wien: Angst vor Abriss des Gründerzeit-Stadtbilds [u.a. mit Initiative Denkmalschutz]. Obwohl die Stadt Wien versichert, sich für den Schutz alter Gebäude einzusetzen, beobachten Denkmalschützer ein Abrisstempo wie nie zuvor: https://www.derstandard.at/story/2000048650299/angst-vor-abriss-des-wiener-gruenderzeit-stadtbilds

4. November 2016, Vienna.at
Initiative Denkmalschutz kritisiert weiteren Hausabriss am Wiedner Gürtel. Bereits im vergangenen Jahr machte die Initiative Denkmalschutz auf eine “Abrisswelle” aufmerksam, die mehrere Bezirke und dabei schutzzonenwürdige Gebäude betrifft: https://www.vienna.at/initiative-denkmalschutz-kritisiert-weiteren-hausabriss-am-wiedner-guertel/5011912

4. August 2014, ORF Wien
ÖVP fordert Geld für Altstadterhaltung. Die Wiener ÖVP sieht Barock-, Biedermeider- und Jugendstilgebäude in Gefahr und fordert mehr Geld für die Altstadterhaltung. Die dafür vorgesehehen Mittel werden laut Obmann Manfred Juraczka für andere Zwecke verwendet: https://wien.orf.at/v2/news/stories/2661362

26. Juli 2014, Profil
Peter Michael Lingens: Ein Verbrechen an Wien: https://www.profil.at/meinung/peter-michael-lingens-ein-verbrechen-wien-377009

6. Mai 2014, Der Standard
Die Demolierer und der Denkmalschutz. Immobilienspekulanten wollen ganze Ensembles wegreißen – und die hiesige Politik schaut zu, wie “Wien zur Großstadt demoliert ” wird. Eine Anrufung der Dreifaltigkeit. Kommentar der anderen von Daniela Strigl: https://www.derstandard.at/story/1397522640331/die-demolierer-und-der-denkmalschutz

22. April 2014, MeinBezirk
Baujuwel in Breite Gasse droht Abriss. Bezirk fordert Denkmalschutz – Eigentümer will Neubau errichten: https://www.meinbezirk.at/neubau/c-lokales/baujuwel-in-breite-gasse-droht-abriss_a916157

7. November 2011, Heute
“Bitte dieses Haus nicht besetzen!” Linke Chaoten gegen alternatives Künstlerkollektiv – das ist Brutalität! Das beweist diese Geschichte aus der Breite Gasse 15 in Neubau: Seit Längerem (und offenbar in bestem Einvernehmen mit dem Hausherrn) nutzt die Künstlergruppe “Luntisten” ein leer stehendes Gebäude als Atelier: https://www.heute.at/s/-bitte-dieses-haus-nicht-besetzen–21982030

Quellen / Literatur:

– Dehio-Handuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Band: Wien II bis IX. und XX. Bezirk, Wien 1993, Seite 294

– Antwortschreiben der MA 37 an die Initiative Denkmalschutz vom 11. Mai 2017

– Antwortschreiben der MA 37 an die Initiative Denkmalschutz vom 2. Mai 2014

– Protokoll der Bezirksvertretungssitzung im 7. Bezirk Neubau, 10. April 2014 (Antrag bzgl. Breite Gasse 15): https://www.wien.gv.at/bezirke/neubau/pdf/bvprotokoll10042014.pdf

Initiative Denkmalschutz: Was bleibt vom Altbautenschutz in Wien? Abbrüche gehen weiter!

APA-OTS-Presseaussendung, 16. September 2025

Channel: Kultur, Chronik

Was bleibt vom “offensiven Altbautenschutz” der Stadt Wien? Abbrüche erhaltenswerter Gebäude gehen weiter.

Trotz vielfacher “Verschärfungen” in der Bauordnung gibt es weiterhin große Lücken, eine davon ist das fehlende Budget für Förderungen von Altbauten außerhalb von Schutzzonen.

Wien (OTS) — Aktuell wird wieder ein erhaltenswertes Gründerzeithaus in Wien abgerissen (Obere Amtshausgasse 41, 5. Bezirk). Und wieder heißt die Begründung: “wirtschaftliche Abbruchreife”.

Das “Nicht-Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife”

Doch wie kann es sein, dass die Stadt Wien noch im April stolz das “Faktische Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” verkündet und trotzdem kühn und falsch(!) behauptet, dass seit der Bauordnungsnovelle 2023 “von der Baupolizei keine ‘wirtschaftliche Abbruchreife’” mehr “erteilt wurde” (OTS, 16.4.2025), wenn doch die zuständige Stadträtin Kathrin Gaal in Ihrer Anfragebeantwortung vom 22.8. an den Gemeinderat Georg Prack (Grüne) eingestehen muss, dass im Jahr 2024 sieben Abbruchbewilligungen mit dieser Begründung erteilt wurden (PGL-842712-2025-KGR/GF)?!

Das Problem mit dem Wiener Altstadterhaltungsfonds

Auch wenn in den letzten Jahren das Budget für die Altstadterhaltung vom absoluten Tiefpunkt im Jahr 2019 (Ꞓ 0,73 Mio.) mittlerweile wieder auf Ꞓ 2,6 Mio. im Jahr 2024 angehoben wurde, kommt die Fördersumme nicht mehr an die Jahre 2001 bis 2015 heran (Ohne Inflationsbereinigung! Damals betrug die Fördersumme z.B. im Jahr 2006 beachtliche Ꞓ 8,69 Mio.!).

Keine Förderung für Altbauten außerhalb von Schutzzonen

Wenn die zuständige Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal von einem “strengeren Regulativ für den Erhalt von Gründerzeithäusern” spricht (OTS, 18.9.2024), so gilt dies nicht für erhaltenswerte Altbauten außerhalb von Schutzzonen, da hier für die “wirtschaftliche Zumutbarkeit” aus budgetären Mängel keine Fördersumme durch den Wiener Altstadterhaltungsfonds in die Kalkulation eingerechnet werden kann.

Obere Amtshausgasse 41 in Wien-Margareten

Das Gründerzeithaus Obere Amtshausgasse 41 in Wien-Margareten während des Abbruchs, Foto: 15.9.2025, (c) Initiative Denkmalschutz (ML)

Besonders schmerzlicher Altbauverlust im 15. Bezirk

Im Zuge des Abrisses in der Äußeren Mariahilfer Straße 160 (ehemaliges Kino Handl) wurde im Mai dieses Jahres auch das wertvolle Biedermeierhaus in der Sperrgasse 2 abgebrochen. Auf Nachfrage beim Wiener Altstadterhaltungsfonds wurde unserem Verein Initiative Denkmalschutz bestätigt, dass es die Förderungen “auch aus budgetären Gründen” nur mehr für Altbauten gibt, die sich in Schutzzonen befinden oder unter Denkmalschutz stehen. Sowohl die Sperrgasse 2 als auch die Obere Amtshausgasse 41 stehen außerhalb einer Schutzzone.

28 Abbruchbewilligungen in den Jahren 2023 und 2024

Mit der Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” wurden 2023 21 Abbruchbewilligungen erteilt, 2024 sieben. Knapp 80 % davon betrafen davon Altbauten außerhalb von Schutzzonen, obwohl seit der großen Bauordnungsnovelle 2018 auch diese grundsätzlich geschützt sind.

Höhere Dotierung des Wiener Altstadterhaltungsfonds nötig

Um diese Abbruchflut eindämmen zu können, bedarf es einer deutlich höheren Dotierung des Wiener Altstadterhaltungsfonds, sodass hinkünftig auch wieder Altbauten außerhalb von Schutzzonen gefördert werden können.

Forderung: Zwangsverwaltung für leerstehende Altbauten

Im November letzten Jahres stellte Bürgermeister Michael Ludwig und die zuständige Stadträtin Kathrin Gaal das “7-Punkte-Paket zum Schutz von Altbau-Mieter*innen” vor (OTS, 6.11.2024). Das Problem dabei, es geht mehr um den “Schutz” der Mieter als um den Altbauschutz selbst. So kann die MieterHilfe Wien in gewisser Weise auch als Unterstützer von Hausspekulanten gesehen werden, wenn diese mit dem Aushandeln von Ersatzwohnungen oder Abschlagszahlungen für die letzten Mieter den Hausspekulanten gleichzeitig dabei helfen, das Haus bestandsfrei zu bekommen, um es in Folge abreißen zu können (Beispiel Radetzkystraße 24-26 im Jahr 2022; drei Jahre zuvor hieß es noch “Voller Erfolg für MieterInnen und MieterHilfe”). Viel effektiver im Sinne des Altstadtschutzes wäre es, wenn die Stadt Wien auch leerstehende Altbauten unter Zwangsverwaltung stellen könnte, und nicht nur bewohnte Häuser (vgl. § 6 Mietrechtsgesetz).

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, https://www.idms.at

Details zur Aussendung:
Stichwörter: Architektur, Immobilien, Kultur, Politik, Recht, Denkmalpflege, Baukultur, Kulturerbe, Altstadterhaltung
Ressorts: Kultur Österreich, Chronik Österreich