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Saalfelden (Sbg.): Start mit Abbruch dreier Altstadthäuser

Am Montag, 20. Juli wurde mit dem Abriss beim Hutmacherhaus in der Almerstraße 9 begonnen: Insgesamt sollen vier Gebäude in unmittelbarer Nähe zum Saalfeldner Rathausplatz weichen. Weiters abgerissen werden der 350 Jahre alte Liendlwirt in der Lofererstraße 3 sowie das gelbe Walischkramerhaus in der Lofererstraße 1. Jetzt wurde das Siegerprojekt des städtebaulichen Wettbewerbs und somit die ersten Pläne für die Neugestaltung des Stadtzentrums vorgestellt. Als nächster Schritt folgt die Ausarbeitung eines neuen Bebauungsplanes. Vorangetrieben werden die Neubauprojekte von den Eigentümern, der Wohnbaugesellschaft Pinzgauer Haus sowie Raiffeisen. Kritik an den Plänen üben die Saalfeldner Grünen rund um Ferdinand Salzmann. Die Grünen fürchten um das Gesicht und die Identität der Stadt Saalfelden und forderten seit letztem Jahr die Erhaltung der historischen Gebäude, doch die übrigen Parteien sprachen sich gegen einen Schutz dieser Altbauten aus. ORF-FERNSEHBERICHT ZUM NACHSEHEN: https://tvthek.orf.at/profile/Salzburg-heute/70019/Salzburg-heute/14059388/Neugestaltung-des-Stadtzentrums-Saalfelden/14735096 +++ ORF-BERICHT LESEN: “Pläne für neues Saalfeldener Stadtzentrum vorgestellt” (23.7.2020): https://salzburg.orf.at/stories/3059171 +++ Weiterer Medienbericht: “Historische Gebäude im Saalfeldener Stadtzentrum weichen der Abrissbirne” (20.7.2020, Salzburger Nachrichten): https://www.sn.at/salzburg/politik/historische-gebaeude-im-saalfeldener-stadtzentrum-weichen-der-abrissbirne-90384391

Walischkramerhaus, Lofererstraße 1, Saalfelden

Das Walischkramerhaus in der Lofererstraße 1, Saalfelden, Foto: privat

Hutmacherhaus, Almerstraße 9, Saalfelden

Das Hutmacherhaus, Almerstraße 9, Saalfelden, Foto: privat

Älterer iD-Medienbericht

Der Bürgermeister von Saalfelden hat der Raika Saalfelden die Abbruchbewilligung für den 350 Jahre alten Liendlwirt in der Lofererstraße 3 erteilt. Die Grünen rund um Ferdinand Salzmann sind empört, denn der Bürgermeister hat nur fünf Tage nach Antragstellung des Abrissantrags am 7. Februar, die Abbruchbewilligung erteilt. Bereits im November hatten die Grünen noch ein Erhaltungsgebot und die Ausweisung eines Ortsbildschutzgebiets gestellt. Dass der Bürgermeister die Abbruchbewilligung erteilt hat, bevor die Anträge im Bauausschuss behandelt worden sind, empört die Grünen. Ebenso abgerissen werden sollen das gelbe Walischkramerhaus in der Lofererstraße 1 und das alte Hutmacherhaus in der Almerstraße 9Krone-Artikel weiterlesen (24.2.2020): https://www.krone.at/2103795; +++ Ältere Medienberichte: “Saalfelden: Debatte um neues Stadtzentrum” (20.11.2019, ORF): https://salzburg.orf.at/stories/3022445; Drei Häuser kommen weg: Große Umbaupläne mitten im Zentrum von Saalfelden (20.11.2019, Krone): https://www.krone.at/2045737.

Initiative Denkmalschutz: Angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig. Aktuell Umwidmung Oberlaa

Initiative Denkmalschutz: Die angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig, um laufende Kulturgutverluste zu verhindern!

Am 9./10. November soll in einer großen Fachenquete über die Änderung der Bauordnung für Wien beraten werden. Das aktuelle Umwidmungsverfahren Oberlaa zeigt den Handlungsbedarf

Wien (OTS) – Die Bauordnungsnovelle vom Frühsommer 2018 war ein wichtiger Meilenstein. Damals sind endlich auch erhaltenswerte historische Gebäude außerhalb von Schutzzonen vor dem Abriss geschützt worden (nachdem jahrzehntelang Schutzzonenerweiterungen sträflich vernachlässigt worden waren; vgl. MA19-Studie aus 1996).

Erschwerung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” ein Muss!

Das Problem verlagert sich jetzt jedoch immer mehr auf die “Umgehung” dieser Erhaltungspflicht, durch Nachweis eines angeblich so schlechten Bauzustandes, sodass dann – belegt durch ein Privatgutachten – trotzdem abgerissen werden darf (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung für Wien), auch wenn – wie unlängst in Meidling in der Hohenbergstraße 18 – das Haus wenige Jahre zuvor sogar renoviert wurde. Eine zentrale Rolle bei der Berechnung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” spielt auch der Wiener Altstadterhaltungsfonds, denn sind zu geringe Fördersummen vorhanden, wird ein Altbau allein deswegen quasi als in seinem Bauzustand zu schlecht deklariert.

Pflicht zum guten Bauzustand in Bauordnung nur Makulatur?

Dabei wären die Eigentümer gemäß Gesetz sogar dazu verpflichtet (gemäß § 129 Abs. 2), dass die Bauwerke “in gutem (…) Zustand erhalten werden”. Wie es sein kann, dass dann viel zu oft der schlechte Bauzustand die Begründung für eine Abbruchbewilligung bildet, ist aufklärungs- und auf jeden Fall reformbedürftig.

Kulturerbe braucht Schutz im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Zentral für die Erhaltung historischer Gebäude ist auch eine entsprechende, weitgehend bestandsgenaue Flächenwidmung für den Altbau (Ausweisung im Bebauungsplan). Kann größer und höher gebaut werden als das historische Bestandsgebäude, wird der Anreiz es abzureißen deutlich erhöht, und die Geldstrafe für illegale Abrisse wird durch den Widmungsgewinn mehr als kompensiert.

Bürgerbeteiligung/-anhörung bei Flächenumwidmungen ein Witz!

Im Rahmen von Umwidmungsverfahren können Bürger:innen und NGOs, genauso wie die politischen Bezirksvertretungen, Stellungnahmen abgeben (“Anhörungsrecht”). Wer glaubt, der Bezirk vertritt die Interessen der Bürger:innen, der hat sich geirrt. Dies ist in der Bauordnung nicht vorgesehen. So wird jetzt in Oberlaa (10. Bezirk) der Bauausschuss abschließend über den Inhalt der Stellungnahme der Bezirksvertretung Favoriten beraten, ohne alle Stellungnahmen der Bürger:innen kennen zu können (der Bauausschuss tagt, wie so oft, noch vor dem Ende der Stellungnahmefrist am 3.11., 24 Uhr). Dabei hätte die Stellungnahme des Bezirks wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat. Auch spannend dabei: Fünf Planentwürfe sind gleichzeitig in öffentlicher Auflage, also über ein Gebiet, das mehr als doppelt so groß ist (3,64 km2) wie der 4. Bezirk Wieden. Wie die Bezirksräte ob der schieren Größe der 5 Plangebiete eine fundierte Stellungnahme abgeben können, muss ein Rätsel bleiben.

Der Fachbeirat für Stadtplanung benötigt Ersatzmitglieder

Im Rahmen von Umwidmungsverfahren gibt der “Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung” seine Stellungnahme ab. Doch deklarieren sich immer wieder einzelne Fachbeiratsmitglieder als befangen, sodass ihr Fachbereich (z.B. Raumplanung, Denkmal- oder Verkehrswesen), dann im Umwidmungsverfahren vollkommen fehlt. So geschehen aktuell im Planentwurf Nr. 8262 beim Kurpark Oberlaa.

Die Rahmenbedingungen für den Erhalt historischer Bauten müssen endlich verbessert werden. Das Mietrechtsgesetz diskriminiert Eigentümer von Altbauten (erbaut vor 1945), die denkmalgerechte Restaurierung ist aufwendiger, und schlussendlich können allzu oft die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne Abrisse “fördern”.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Aktueller Bericht im Standard (30.9.2022): 
Wohnbau in Österreich: Stadt Wien will Abbrüche weiter erschweren. Die anstehende Wiener Bauordnungsnovelle war das große Thema des 5. Stadtentwicklungstags des ÖVI (Österreichischer Verbands der Immobilienwirtschaft). Der “Schutz der Gründerzeit” soll verstärkt werden: https://www.derstandard.at/story/2000139543107/stadt-wien-will-abbrueche-weiter-erschweren

Weitere Infos/Links:

Offzielle OTS-Presseaussendung der Stadt Wien zu den Umwidmungen in Oberlaa (9.9.2022):
Südraum Favoriten: Entwicklungskonzept kommt in Umsetzung. Schutz der alten Ortskerne rechtlich fixiert, klimagerechte Entwicklung an Kurbadstraße in öffentlicher Auflage – Zusätzliches Service durch Bürger*innenveranstaltungen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220909_OTS0074

Initiative Denkmalschutz (21.8.2020): Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger/

Ausführliche Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur Bauordnungsnovelle 2021 (20.9.2021):
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird:
https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-2021-initiative-denkmalschutz

 

Wien Rudolfsheim-Fünfhaus: Stellungnahme Planentwurf Nr. 8231

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8231

19.02.2020

Für das Gebiet zwischen Avedikstraße, Grenzgasse, Viktoriagasse, Würffelgasse, Mariahilfer Straße und Zollernsperggasse im 15. Bezirk, Katastralgemeinde Rudolfsheim und Fünfhaus

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Die neuen Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf werden ausdrücklich begrüßt. Einige Häuser, die für die Festsetzung einer Schutzzone vorgesehen sind, sollen höher als Bestand gewidmet werden. Wie in der Einleitung festgehalten, wäre eine bestandsgenaue Widmung jedoch wichtig. Augenfällig ist das einstöckige Haus Denglergasse 11 (Ecke Toßgasse 6) mit Bauklasse III im aktuellen Planentwurf viel zu hoch gewidmet. Die Höhenwidmung möge daher dem Bestand angeglichen werden (Detto Denglergasse 1-3).

Bedauerlich ist, dass offenbar den Vorschlägen für Schutzzonen-Festsetzungen von der für das Stadtbild zuständigen Magistratsabteilung 19 von der Magistratsabteilung 21 nicht durchgehend gefolgt wurde. Denn auf Seite 9 im Erläuterungsbericht heißt es: „Zur Sicherung des charakteristischen historischen Erscheinungsbildes der Gebäude, des Ensembles bzw. des Grätzels im Bereich Rustendorf soll, wo nicht andere städtebauliche Zielsetzungen vorrangig sind [!], dem Vorschlag der für das Stadtbild zuständigen Magistratsabteilung gefolgt und entsprechend ihrem Motivenbericht Schutzzonen ausgewiesen werden.“ Kritisiert werden muss, dass sowohl der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 im Dunkeln bleibt, als auch aus dem Erläuterungsbericht nicht hervorgeht, bei welchen Gebäuden von den Vorschlägen der Magistratsabteilung 19 abgewichen wurde. Unabhängig davon schlägt unser Verein Initiative Denkmalschutz folgende zusätzliche Schutzzonen bzw. -prüfungen vor:

Es wird vorgeschlagen folgende Gebäude als Schutzzone auszuweisen:

– Avedikstraße 7

– Avedikstraße 27 (Atelier Oskar Höfinger; mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)

– Jurekgasse 15

– Lehnergasse 9 (mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)

– Lehnergasse 14 (Ecke Avedikstraße 19; mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)

– Mariahilfer Straße 178 (Ecke Grenzgasse 1)

– Toßgasse 8

Es wird empfohlen folgende Objekte, insbesondere im Hinblick auf die Innere Gebäudestruktur- und -gestaltung, auf Schutzwürdigkeit zu prüfen:

– Kauergasse 2-4, Kauergasse 3-7

– Mariahilfer Straße 182 (Ecke Denglergasse 2), Mariahilfer Straße 200, Mariahilfer Straße 202 („Eisenhof“), Mariahilfer Straße 204 (Ecke Kauergasse 2)

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss

im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien / Vienna
Österreich / Austria
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– Kulturgüterkataster der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Avedikstraße 7, Avedikstraße 27, Denglergasse 1, Denglergasse 2, Denglergasse 3, Denglergasse 11, Grenzgasse 1, Jurekgasse 15, Kauergasse 2, Kauergasse 3, Kauergasse 4, Kauergasse 5, Kauergasse 7, Lehnergasse 9, Lehnergasse 14, Mariahilfer Straße 178, Mariahilfer Straße 182, Mariahilfer Straße 200, Mariahilfer Straße 202, Mariahilfer Straße 204, Toßgasse 6, Toßgasse 8

Girardihaus (Graz): Aktivisten besetzen gefährdetes Altstadthaus

Seit vielen Jahren verwahrlost das denkmalgeschützte Geburtshaus des Volksschauspielers Alexander Girardi (1850-1918) und man befürchtet einen Abbruch. Jetzt wurde das Haus in St. Leonhard (2. Grazer Bezirk) letzten Samstag (1.8.) von Aktivisten besetzt, was für viel Aufsehen sorgte. “Die Stadt Graz lässt das Girardi-Geburtshaus vollkommen verfallen. Man will mehr Profit und deswegen soll jetzt ein Bauprojekt entstehen, sagt ein Aktivist überzeugt. MeinBezirk-ARTIKEL WEITERLESEN: https://www.meinbezirk.at/graz/c-lokales/fuenf-nach-zwoelf-aktivisten-besetzen-girardi-geburtshaus-in-der-leonhardstrasse_a4173087 (Krone: https://www.krone.at/2203222; KleineZeitung: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5847602/Protestaktion_Grazer-Girardihaus-auch-am-Sonntag-noch-besetzt) +++ Meldung Hausbesetzung auf Twitter: https://twitter.com/DokuServiceStmk/status/1289536477458624512 +++ Kommentar INITIATIVE DENKMALSCHUTZ: Sehr glaubwürdig wirkt der Einsatz für den Erhalt dieses vom Abbruch bedrohten, denkmalgeschützten Altstadthauses seitens der Stadt Graz nicht, trotz der Tafel, die der Bürgermeister Siegfried Nagl vor dem Haus aufstellen hat lassen. Darauf steht zu lesen: “Das Girardihaus (Leonhardstraße 28) steht unter Denkmalschutz. Beschädigungen bzw. widerrechtliche Veränderungen oder Zerstörungen sind verboten und werden (straf)rechtlich verfolgt.” Denn gleichzeitig hat die Stadt Graz das Haus aus der Schutzzone herausgenommen !!! Siehe:

Girardihaus, Tafel des Bürgermeisters

Die Tafel, die der Grazer Bürgermeisters direkt vor das Girardihaus hat aufstellen lassen, Foto: 30.7.2020, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Standard, 27.8.2017: Ein Geburtshaus und Ex-Beisl mit ungewisser Zukunft in Graz
Christian Brugger, Abteilungsleiter der Steiermark im Bundesdenkmalamt: “Wir sind ohnehin schon sehr flexibel geworden, weil wir natürlich eine Lösung suchen. Es gab vor Jahren einen Erweiterungsplan des Eigentümers, den wir von uns aus bewilligt hatten”. Auch die Altstadtkommission beteuert, sehr entgegenkommend gewesen zu sein, man habe das Objekt sogar aus der Schutzzone herausgenommen, es also als nicht mehr schützenswert im Altstadtensemble bewertet.
Hier weiterlesen: https://www.derstandard.at/story/2000063170366/ein-geburtshaus-und-ex-beisl-mit-ungewisser-zukunft-in-graz

Mehr Infos und Hintergründe:

Initiative Denkmalschutz Bericht, 12. Juni 2020
Girardihaus (Graz): Trotz Denkmalschutz nicht ‘schützenswert’?
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/girardihaus-graz-trotz-denkmalschutz-nicht-schuetzenswert

Presseaussendung: Heutige Fachenquete zur Bauordnungsnovelle in Wien muss neue Weichen für den Erhalt des Kulturerbes stellen!

APA-OTS- PRESSEAUSSENDUNG, https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221109_OTS0016

Initiative Denkmalschutz: Heutige Fachenquete zur Bauordnungsnovelle in Wien muss neue Weichen für den Erhalt des Kulturerbes stellen!
“Wirtschaftliche Abbruchreife” als Totengräber des Wiener Kulturerbes. Auch die Seele der Stadt, das Innere der Altstadthäuser, gehört neu in den Erhaltungs-Fokus genommen.

Wien (OTS) – Heute und morgen findet die Fachenquete zur geplanten Bauordnungsnovelle 2023 im Wiener Rathaus statt. Da die Initiative Denkmalschutz nicht eingeladen wurde und auch, trotz Nachfrage, nicht daran teilnehmen darf, möchten wir hier das Wichtigste darlegen:

“Wirtschaftliche Abbruchreife” als Totengräber des Kulturerbes!

Viel zu leicht können wertvolle Altbauten trotz Erhaltungspflicht abgerissen werden. Die Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” öffnet hier Tür und Tor, da auch der Wiener Altstadterhaltungsfonds sich außer Stande sieht, die immer höher werdenden und schwer nachvollzieh- und nachprüfbaren Fehlbeträge auszugleichen. So wurde beispielsweise im März 2022 für das klar erhaltenswerte, um 1830/40 erbaute Spätbiedermeierhaus (mit frühhistoristischer Fassade) in der Gentzgasse 4 in Währing trotz Schutzzone eine Abbruchbewilligung erteilt. Für das um 1870 erbaute Gründerzeithaus in der Pötzleinsdorfer Straße 90 wurde unlängst mit einem Gutachten (“wirtschaftliche Abbruchreife”) ein Abbruchansuchen gestellt (ebenso in Schutzzone). Noch schlimmer trifft es Häuser, die zwar gemäß Bauordnungsnovelle 2018 auch außerhalb von Schutzzonen geschützt sein sollen, bei denen aber der Altstadterhaltungsfonds erst gar keine finanziellen Mittel bereitstellt. So unlängst geschehen beim 1931 erbauten Haus in der Hofwiesengasse 29 (Hietzing); dem Vernehmen nach mit der Begründung, weil sich das Gebäude in keiner Schutzzone befindet (und auch in absehbarer Zeit nicht befinden wird).

Die Seele der Stadt besteht auch aus dem Gebäudeinneren!

Viele zum Teil sehr wertvolle Wand-, Fenster- und Stiegenhaus- Gestaltungen finden sich auch im Gebäudeinneren von Altbauten. Doch nur die Außenfassaden sind gemäß Bauordnung schützenswert (und auch dann nur, wenn diese vom öffentlichen Straßenraum aus sichtbar sind, vgl. Abriss der Baldia-Villa im Hütteldorfer Cottage 2020). Und auch das Bundesdenkmalamt kann gemäß limitiertem Denkmalschutzgesetz nur sehr eingeschränkt den in seiner Gesamtheit erhaltenswerten Baubestand unter Schutz stellen. Aus diesem Grund konnte auch problemlos das Jugendstil-Stiegenhaus im ehemaligen Leiner-Kaufhaus in der Mariahilfer Straße 18 2021 abgerissen werden. Jetzt im Oktober wurde im Stiegenhaus des Gründerzeithauses Streichergasse 5 (3. Bezirk) der aus der Erbauungszeit 1893 gut erhaltene, sehr dekorative historische Terrazzo-Boden brutal herausgeschlagen und ohne ersichtlichen Grund zerstört. Damit hat das Haus einen wesentlichen Teil seiner inneren Seele verloren. Sehr viel an Innerem wurde in den letzten Jahrzehnten, ohne Rücksicht auf deren Erhaltungswürdigkeit zerstört. Auch hier gehört die Bauordnung entsprechend nachgeschärft, wenn man kein “potemkinsches Dorf” Wien erzeugen will. Weitere Forderungen unseres Vereins sind in der OTS vom 30.9. nachzulesen.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433), Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Weitere Links:

Gentzgasse 4: https://www.wienschauen.at/schutzzone-versagt-abriss-fuer-altbau-in-waehring-gentzgasse-4/

Pötzleinsdorfer Straße 90: https://www.meinbezirk.at/waehring/c-wirtschaft/abbruchreife-in-waehring-auf-bestellung_a5659750

Hofwiesengasse 29: https://www.wienschauen.at/villa-aus-den-1930ern-in-gefahr-hofwiesengasse-29/

Leiner-Kaufhaus, Mariahilfer Straße 18, Jugendstil-Stiegenhaus: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/leiner-wien-jugendstilgelaender-abtransportiert-haus-wird-abgerissen/

Abriss Schörgelgasse 6 (Graz): Altstadtanwalt schlägt Alarm

Unweit des Dietrichsteinplatzes im 6. Grazer Bezirk Jakomini wurde das Werkstättengebäude der ehemaligen Schlosserei des 200 Jahre alten Gebäudes Schörgelgasse 6 in der Kopernikusgasse am Mittwoch, 5. August abgerissen. Das einstöckige Haupthaus zur Schörgelgasse 6 (bzw. zum Dietrichsteinplatz) soll auch noch weichen. Ende Juli ist der neue Bebauungsplan in Kraft getreten, der dreigeschoßige Neubauten erlaubt. Die zuvor geäußerte Kritik der Altstadtkommission an dieser Höherzonung verhallte ungehört. So schlägt der Altstadtanwalt Armin Stolz jetzt Alarm. Er attestiert einen “zahnlosen Altstadtschutz”, die Abbruchproblematik hat sich – auch in der Altstadtschutzzone – in den letzten Jahren weiter verschärft. Das größte Problem: Immer öfter wird mit der “wirtschaftlichen Unzumutbarkeit” für den Abriss argumentiert. Altstadtanwalt Stolz kündigt an bis Herbst einen Vorschlag für ein verbessertes Grazer Altstadterhaltungsgesetz vorzulegen. +++ Baubeschreibung (nach ÖKT): Pawlatschenhaus mit Schlosserei: “Dieses zweigeschossige Ensemble ist ein Rest des vorstädtischen Gewerbes am Dietrichsteinplatz. Besonders das schöne schmiedeeiserne Schlosserei-Schild ist ein deutliches Zeichen dieser einstmals so bedeutenden Zunft. Die Kellertür mit rundbogiger Steinrahmung und der Inschrift “J M 1818” weist auf einen Vorbesitzer hin, einen Johann May. Der Hoftrakt zeichnet sich durch einen schon selten gewordenen Balkongang auf Radkonsolen aus. Das Ensemble ist somit “als städtebauliche Erinnerung zu bewerten”. +++ Medienberichte: “Abbruch: Haus in der Schörgelgasse bereits teilweise abgerissen. Nun hat der Besitzer Fakten geschaffen: Ein erster Teil eines 200 Jahre alten Gebäude-Ensembles unweit des Dietrichsteinplatzes wurde abgerissen.” (6.8.2020, Kleine Zeitung): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5849318/Abbruch_Haus-in-der-Schoergelgasse-bereits-teilweise-abgerissen; “Geplanter Gebäudeabriss: Grazer Altstadtanwalt schlägt Alarm. Geplanter Abriss eines Gebäudes beim Dietrichsteinplatz: Altstadtanwalt fordert besseren Schutz historischer Häuser.” (4.8.2020; Kleine Zeitung): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5848240/Geplanter-Gebaeudeabriss_Grazer-Altstadtanwalt-schlaegt-Alarm +++ Schörgelgasse 6 auf Baugeschichte.at (bzw. Grazwiki.at): https://baugeschichte.at/Sch%C3%B6rgelgasse_6.

“Ex-Stadtplanungschef mahnt: ‘Es ist erschreckend, wie grauslich Graz schon ist’“ (15.8.2020, Kleine Zeitung): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5852738/ExStadtplanungschef-mahnt_Es-ist-erschreckend-wie-grauslich-Graz. Ein Gesetz, das nur die Interessen der Baulöwen bedient. Politiker, die zusehen, wie die Landeshauptstadt zubetoniert wird: Jetzt schlägt der ehemalige Stadtplanungschef Heinz Rosmann Alarm. Heinz Rosmann wirkt bei der “Initiative für ein unverwechslbares Graz” mit.

Nußdorf-Heiligenstadt (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8361

Initiative Denkmalschutz

Stellungnahme zum Planentwurf 8361 – Nußdorf-Heiligenstadt

Für das Gebiet zwischen Heiligenstädter Straße, Grinzinger Straße, Linienzug 1-4, Grinzinger Straße, Springsiedelgasse, Zahnradbahnstraße, Eroicagasse, Dennweg, Linienzug 5-8 und Hammerschmiedgraben im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Nußdorf und Heiligenstadt

Öffentliche Auflage vom 5. Jänner bis 16. Februar 2023

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen.

Die Stellungnahme im Detail:

Sehr begrüßt werden die vielfachen neuen Schutzzonenausweisungen sowie die reduzierte Bebaubarkeit beim erhaltenswerten historischen Gebäudebestand (z.B. Hammerschmidtgasse 18A). Kritisiert werden muss jedoch, dass nirgends in einer „Besonderen Bebauungsbestimmung“ die Anzahl der Hauptgeschoße gemäß Bestand festlegt wird, was den Schutz historischer Bauten deutlich stärken würde (vgl. Einleitung).

Armbrustergasse 10 siehe Probusgasse 1

Armbrustergasse 16 (FOTO): Bei dieser 1900 erbauten, neobarocken Gründerzeitvilla (Architekt Adolph Ambor bzw. Adolf Amber; Dehio S. 551, Achleitner S. 56) mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden, insbesondere in Richtung Süden.

Armbrustergasse 18 (FOTO): Bei dieser späthistoristischen Gründerzeitvilla (mit vereinfachter Fassadengestaltung) mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden, insbesondere in Richtung Nordosten.

Gänzlich unverständlich ist, dass die beiden unten beschriebenen Villen Armbrustergasse 20 und 22 nicht für die Schutzzone vorgesehen sind; beim Architekten des Hauses Nr. 22 handelt es sich gar um einen weltberühmten Architekten des Wiener Jugendstils. Es wird daher nachdrücklich empfohlen, dass diese beiden erhaltenswerten, nicht denkmalgeschützten Häuser zumindest als Schutzzone ausgewiesen werden. Weiters wird angeregt, dass die Bebaubarkeit viel mehr dem Bestand angepasst wird (d.h. dass die Baufluchtlinien dem Bestand angeglichen und wohl eher Höhenwidmung/Bauklasse „W I 6,5 m“ als – wie im vorliegenden Planentwurf „W I 7,5 m“ – festgesetzt werden):

Armbrustergasse 20, Villa Dr. Tietze (FOTO). Erbaut 1907, Architekt Hartwig Fischel (Ausführung: Adolf Micheroli), Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) kurz die Haus-Nr. erwähnt (S. 551) und auch im bekannten Achleitner-Architekturführer mit Foto und Beschreibung (S. 56). Seit 2005 ist an der Einfriedung eine Gedenktafel angebracht: “Im Andenken an die Kunsthistoriker Hans Tietze (…) und Erica Tietze-Conrat (…) denen dieses Haus von 1908-1938 Heimat war.“ Hans Tietze (*1880, +1954) war auch ein bekannter Denkmalpfleger aus der Frühzeit des Denkmalschutzes.

Armbrustergasse 21 siehe nach Armbrustergasse 22

Armbrustergasse 22, Villa Legler (FOTO). Dehio-Eintrag (Hrsg. Bundesdenkmalamt, S. 551): “Nr. 22: Haus Legler, erb. 1905-07 von Josef Hoffmann, später verändert (1914 gartenseitige Veranda, 1934 Innenumbau). Schlichte 2geschossige Villa mit Rauhputz und Faschenrahmungen, Sprossenfenstern und Walmdach.” Ausführlicher Eintrag auch im Achleitner-Architekturführer (S. 56).

Armbrustergasse 21 (FOTO; auf Google Maps nicht wirklich sichtbar): Die Bebaubarkeit, insbesondere die Baufluchtlinien betreffend, mögen bei dieser „repräsentativen freistehenden Villa“ (Zitat Erläuterungsbericht, S. 18) dem Bestand angepasst werden.

Eroicagasse 15 (FOTO): Bei diesem 1899 erbauten, gründerzeitlichen Miethaus (Dehio, S. 557) möge die Baufluchtlinie der Hauptfassade angepasst werden.

Greinergasse 35 siehe Kahlenberger Straße 1

Greinergasse 39 (FOTO): Ehemaliger Freihof des Stiftes Kremsmünster, denkmalgeschützter, stattlicher Winzerhof 16. Jh. (Dehio, S. 585). Es wird angeregt, die im Planentwurf vorgesehene (und aktuell gültige) Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ zu reduzieren.

Greinergasse 48 (FOTO): Beim Gasthof Alt-Nußdorf, im Kern 16. Jh. (Dehio, S. 585) möge die im Planentwurf vorgesehene Höhenwidmung/Bauklasse „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ reduziert werden.

Hammerschmidtgasse 18A (Ecke Steinbüchlweg 13; FOTO): Sehr begrüßt wird die Reduzierung der Höhenwidmung/Bauklasse des desolaten, „ehem. Winherzhauses(?)“ mit „im Kern vielleicht 17. Jh., umgebaut.“ (Dehio, S. 587) von aktuell gültig „W I 7,5 m“ auf „W I 4,5 m“.

Heiligenstädter Straße 173 (FOTO): Beim ehemaligen Vorstadthaus mit frühhistoristischer Fassade (Dehio, S. 569) möge die – im Planentwurf vorgesehene – Höhenwidmung/Bauklasse „ W II 9 m“ auf „W I 7,5 m“ reduziert werden.

Heiligenstädter Straße 187 (FOTO): Das repräsentative, ehemalige Vorstadthaus mit frühhistoristischer Fassade (Dehio, S. 569) möge von der im Planentwurf vorgesehenen Höhenwidmung/Bauklasse „W II 9 m“ auf „W I 7,5 m“ reduziert werden.

Heiligenstädter Straße 201 siehe Nußdorfer Platz 8

Heiligenstädter Straße 207 (FOTO): Bei diesem historischen Gebäude, Teil des Freihofes / ehem. Nußdorfer Brauerei, möge beim nördlichen, zurückgesetzten Seitenrisalit (drei Fensterachsen breit) die Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5“ auf „W I 6,5 m“, also mehr dem Bestand entsprechend, reduziert werden. (Der vorspringende Hauptrisalit des Gebäudes hat die Adresse Heiligenstädter Straße 205b).

Heiligenstädter Straße 225 (FOTO): Beim stattlichen Gründerzeithaus mit kleinem Eckturm und Fachwerkgliederung in den Obergeschoßen möge die Baufläche der Garageneinfahrt (südlich der Seitenfassade) gänzlich gestrichen bzw. ansonsten nur der Größe der Garageneinfahrt entsprechend als Baufläche ausgewiesen werden.

Heiligenstädter Straße 255, Wien

Das mächtige Gründerzeithaus in der Heiligenstädter Straße 255 (am Weg nach Klosterneuburg), Foto: 12.2.2023, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Heiligenstädter Straße 255 (FOTO): Das mächtige Gründerzeithaus (um 1900) mit Turm und Erker (mit späthistoristischer Fassadendekoration), direkt neben der Hauptverkehrsader nach Klosterneuburg gelegen, ist zweifelsfrei erhaltenswert im Sinne der Bauordnung und möge daher unbedingt als Schutzzone ausgewiesen werden.* Um die langfristige Erhaltung zu sichern, möge auch eine Baufläche für das Gründerzeithaus ausgewiesen werden, und zwar nur dem exakten Gebäudebestand entsprechend (oder ein wenig geringer) sowie mit Festlegung der Anzahl der Hauptgeschoße in einer „besonderen Bestimmung“ (BB); derzeit im aktuell gültigen Plandokument sowie im vorliegenden Planentwurf ist die Grundfläche nur als Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel (SWW) ohne Bebaubarkeit festgesetzt.

Kahlenberger Straße 1 (Ecke Greinergasse 35; FOTO): Stattliches, denkmalgeschütztes einstöckiges Winzerhaus aus dem 16./17. Jh. (ehemals Besitz des Schottenklosters), im Kern spätmittelalterlich (Dehio, S. 587). Es wird angeregt, die im Planentwurf vorgesehene (und aktuell gültige) Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ zu reduzieren, ebenso für Kahlenberger Straße 3 (Fassade Mitte 19. Jh., im Kern deutlich älter).

Kahlenberger Straße 51-57 (FOTO) und Nr. 72-74 (FOTO): Bei diesen für die Schutzzone vorgesehenen historischen Gebäuden mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden. Bei den giebelständigen Gebäuden Kahlenberger Straße 53-55 möge noch die besondere Bebauungsbestimmung „BB5“ ausgewiesen werden (Firste der Dächer parallel zu den seitlichen Grundgrenzen).

Nußdorfer Platz 8 (Ecke Heiligenstädter Straße 201; FOTO): Ehem. Gasthof Zur Rose, erbaut 4. Viertel 19. Jh., 2-3 geschoßiger repräsentativer Bau in Neorenaissance-Formen und Mittelrisalit (Dehio, S. 589). Hier möge die Höhenwidmung/Bauklasse (einheitlich im vorliegenden Planentwurf als „W II 10,5 m“ ausgewiesen) stärker differenziert auf die unterschiedlichen Bauhöhen des Gebäudes eingehen (die seitlichen, zweigeschoßigen Seitenflügel z.B. auf „W I 7,5 m“ reduzieren).

Oskar-Spiel-Gasse (1-) 3 (FOTO): Bei diesem in der Gründerzeit erbauten Schulgebäude möge die Baufluchtlinie der östlichen Hauptfassade angeglichen werden. FOTO:

Probusgasse 1 (Ecke Armbrustergasse 10; FOTO): Die Bauhöhenwidmung möge mehr dem Bestand des aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts stammenden Wohnhauses angepasst werden. Statt der im aktuell gültigen Plandokument und im aktuell vorliegenden Planentwurf ausgewiesenen Bauklasse I (ohne Beschränkung) möge die Bauklasse „W I 7,5 m“ festgesetzt werden.

Probusgasse 12 (FOTO): Ehemaliger Heuriger Werner Welser. Es ist gänzlich unverständlich und muss scharf kritisiert werden, dass der Gemeinderatsausschuss bei diesem ebenerdigen Winzerhaus im Oktober 2022 ein Umbauprojekt noch auf Basis des bisher gültigen Plandokuments, also während einer gültigen Bausperre (in Vorbereitung der jetzt vorliegenden öffentlichen Auflage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes) bewilligte, das den Zielsetzungen der Bausperre ganz offensichtlich zuwiderläuft (vgl. Erläuterungsbericht, S. 13: „Schwerpunktsetzung ‚Ortskernschutz‘“). So kann der Eigentümer nämlich jetzt eine höhere Bebaubarkeit ausnützen, als im aktuell vorliegenden Planentwurf zugelassen worden wäre, was unserer Meinung nach dem Ortsbildschutz und der Erhaltung alter Ortskerne klar zuwiderläuft. (vgl. Krone, 10.10.2022, „Wegen Wohnhaus: Wieder Angst um einen Wiener Heurigen“: ; MeinBezirk 17.10.2022: „Probusgasse: Heuriger in Döblinger Schutzzone wird zum Luxus-Wohnhaus“).

Springsiedelgasse 28, Villa Bernatzik (FOTO): Bei der 1912/13 von Josef Hoffmann erbauten, denkmalgeschützten Villa (Dehio S. 600 f.; Achleitner S. 98) mögen die Baufluchtlinien an den Gebäudebestand angepasst werden; so ist insbesondere die im aktuell gültigen Plandokument (noch ohne Schutzzone) und die im Planentwurf (mit Schutzzone) vorgesehene bebaubare Fläche im Anschluss an die nördliche Seitenfassade der Villa in keiner Weise denkmalverträglich (und vermutlich auch kaum die rückwärtige, östliche).

Steinbüchlweg 13 siehe Hammerschmidtgasse 18A

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

L i t e r a t u r:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. Bis XIX. Und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg, 2010

 

* Seit wenigen Jahren können sogar Einzelgebäude als Schutzzone ausgewiesen werden (z.B. Nikolsdorfer Gasse 10 und Nikolsdorfer Gasse 20, Plandokument 8191 aus 2018; Darwingasse 35, Plandokument 8166 aus 2018)

In dieser Stellungnahme erwähnte Häuser (u.a.): Kahlenberger Straße 51, Kahlenberger Straße 53, Kahlenberger Straße 55, Kahlenberger Straße 57, Kahlenberger Straße 72, Kahlenbergerstraße 74, Oskar-Spiel-Gasse 1, Oskar-Spiel-Gasse 3

Wien-Donaustadt: Stellungnahme zum Planentwurf 7440E (Stadlau)

Stellungnahme zum Entwurf

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7440E, 1. März 2020

Für das Gebiet zwischen Stadlauer Straße, Wurmbrandgasse, Konstanziagasse, Gemeindeaugasse und Am Bahnhof im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Stadlau und Hirschstetten

 

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Zunächst werden die neuen Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf sehr begrüßt, wobei gleichzeitig bedauert wird, dass dies nicht schon viel früher erfolgt ist (z.B. bei der letzten Überarbeitung des Plangebiets im Jahr 2003; Plandokument 7440). Denn bereits 1996 war bekannt, dass es sich hier um ein Gebiet handelt, das „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ Schutzzonen würdige Bereiche umfasst. (Quelle: Wiener Schutzzonenmodell, 1996, Ausgangslage, Magistratsabteilung 19).

Für folgende Objekte wird eine zusätzliche Schutzzonenwidmung vorgeschlagen:

Gemeindeaugasse 5: Stadlauer Pfarrkirche Herz Jesu. Die 1923-24 erbaute Kirche (Entwurf: Karl Ambacher und Hans Sauer) wurde 1970-72 erweitert und steht unter Denkmalschutz (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz). Im Erläuterungsbericht wird die Kirche als „bemerkenswertes Einzelobjekt“ hervorgehoben (Seite 3). Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Stadlauer_Pfarrkirche.

Langobardenstraße 13, ein frisch renoviertes Haus mit reichem Gründerzeitdekor. Das Haus ähnelt und korrespondiert mit dem Nachbargrundstück in der Hans-Steger-Gasse 6, das gemäß Planentwurf für eine Schutzzone vorgesehen ist (wurde auch offensichtlich gemeinsam renoviert).

Schickgasse. Zu prüfen wäre die Schutzzonenwürdigkeit der im Erläuterungsbericht genannten Wirtschaftsgebäude (Zitat: „Fünf Häuser samt den dahinter liegenden Wirtschaftsgebäuden sind in ihrer Struktur noch gut erhalten“, Seite 3), denn es handelt sich bei der Schickgasse um „die Reste des ehemaligen Angerdorfes, die einen besonders erhaltenswerten Straßenabschnitt im Stadtgefüge Stadlaus bilden.“ (Zitat ebenda).

Stadlauer Straße 26, den kurzen Baukörper mit seinem kräftigen Kranzgesims, dem gründerzeitlichen/secessionistischem Attikaaufsatz mit Maskaron.

Insbesondere für folgende Objekte, die für die Schutzzone vorgesehen sind, möge die Höhenwidmung besser dem Bestand angeglichen werden:

Schickgasse 1-3 sowie Schickgasse 7: (auf augenscheinlich etwa 4 m bzw. 4,5 m anstatt der aktuell im Planentwurf vorgesehenen 5 m).

Schickgasse 4: der westliche, ebenerdige Baukörper möge deutlich niedriger (ca. 4,5 m) als die vorgesehenen 7,5 Meter gewidmet werden.

Weiters möge folgendes Objekt in der Höhenwidmung angepasst werden.

Stadlauer Straße 26, der kurze Baukörper mit der Attika (vgl. Vorschlag Schutzzonenerweiterung): ca. 4,5 m statt jetzt im Planentwurf vorgesehen Bauklasse II (= 12 m).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– Das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmalliste-gemaess-3-dmsg

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Gemeindeaugasse 5, Hans-Steger-Gasse 6, Langobardenstraße 13, Schickgasse 1, Schickgasse 3, Schickgasse 4, Schickgasse 7, Stadlauer Straße 26.

Fasanviertel (Wien): Finale Stellungnahme zum Planentwurf 8254

Nach unserem Protest bei der Bezirksvertretung Landstraße, die Bezirksstellungnahme vor Ende der öffentlichen Auflagefrist (1.10.) abzugeben, ist jetzt doch – erfreulicher Weise – geplant diese am 15. Oktober in einer Sondersitzung zu beschließen (vgl. unseren Protest im iD-Artikel (21.8.2020): “Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger! “: siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger).

 

Initiative Denkmalschutz, 1. Oktober 2020

Finale Stellungnahme zum Planentwurf 8254 – Fasanviertel

(unsere vorläufige, unvollständige Stellungnahme vom 7. September:  https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/fasanviertel-wien-vorlaeufige-unvollstaendige-stellungnahme-planentwurf-8254)

Für das Gebiet zwischen Aspangstraße, Josef-Schmid-Platz, Adolf-Blamauer-Gasse, Landstraßer Gürtel, Jacquingasse, Mechelgasse, Magazingasse, Rennweg im 3. Bezirk, Katastralgemeinde Landstraße

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Die im aktuellen Planentwurf ausgewiesenen Schutzzonenwidmungen werden sehr begrüßt. Darüber hinaus empfehlen wir folgende Gebäude in die Schutzzone aufzunehmen:

Es wird empfohlen die Wohnhausanlage Khunngasse 20 in die Schutzzone aufzunehmen. „Volkswohnhaus 3., Khunngasse 20, städtisches Wohnhaus, erbaut 1928/1929 nach Plänen von Rudolf Scherer (16 Wohnungen). Die äußeren beiden Achsen der Fassade sind durch spitze Erker vorgezogen, was den expressionistischen Einfluss auf den kommunalen Wohnbau der 1920er Jahre unterstreicht. An der Eingangstür ist der zierende Charakter der Schraubenköpfe auffallend.“ (Quelle: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Volkswohnhaus_Khunngasse_20). Weitere ausführliche Beschreibung des Hauses siehe Eintrag „Khunngasse 20“ auf Wiener Wohnen (mit Foto): https://www.wienerwohnen.at/hof/438/Khunngasse-20.html +++ Über den Architekten Rudolf Scherer (im Architektenlexikon): http://www.architektenlexikon.at/de/537.htm

Khunngasse 20, 1030 Wien

Khunngasse 20, städtisches Wohnhaus, erbaut 1928/1929 (mit expressionistischen Einfluss) nach Plänen von Rudolf Scherer, im aktuellen Planentwurf nicht für die Schutzzone vorgesehen, Foto: 2020, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Ebenso wird empfohlen das Gründerzeithaus Mohsgasse 31 (siehe Foto) mit seiner gut erhaltenen Gründerzeitfassade in die Schutzzone aufzunehmen.

 

Zu prüfen/überlegen wären auch noch folgende Objekte in die Schutzzone aufzunehmen:

Das Gründerzeithaus Landstraßer Gürtel 21 (Ecke Hohlweggasse 39), erbaut 1894, mit großteils abgeschlagener Fassade, bildet gemeinsam mit dem der Hohlweggasse gegenüberliegendem – in der Schutzzone gelegenen – Gebäude Landstraßer Gürtel 19 (Ecke Hohlweggasse 46) eine markante städtebauliche Ecksituation. (Foto Google Maps: https://www.google.at/maps/place/Landstra%C3%9Fer+G%C3%BCrtel+21,+1030+Wien/@48.1880705,16.3865856,67a,35y,39.47t/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x476d076212fc396d:0x4f8550fca14b09da!8m2!3d48.1884887!4d16.3868145)

Landstraßer Gürtel 33 (Ecke Kleistgasse 32), „Freiheits-Hof“ (Foto: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Landstrasser_Guertel_33_DSC_9043w.jpg). Eigentumswohnhaus, erbaut 1954/1955, benannt zur Erinnerung an den Abschluss des österreichischen Staatsvertrags im nahegelegenen Oberen Belvedere (15. Mai 1955). Der von Johann Wolfsberger geschaffene Fassadenschmuck hat lokale Bezugspunkte: “Ballonaufstieg 1784” (Ballonfahrten, Johann Georg Stuwer) und “Tierhetztheater 1790” (Hetztheater). (Quellen: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Freiheitshof bzw. mit Fotos: https://www.austriasites.com/vienna/bezirk03_freiheitshof.htm).

Dem Freiheitshof der Kleistgasse gegenüber liegt das 1894 erbaute Gründerzeithaus Landstraßer Gürtel 35 (Ecke Kleistgasse 33). Trotz großteils abgeschlagener Fassade bildet dieses Gebäude städtebaulich eine markantes Eckhaus für den Landstraßer Gürtel, der großteils seiner gründerzeitlichen Charakteristik beraubt wurde. (Foto Google Maps Landstraßer Gürtel 33-35: https://www.google.at/maps/place/Landstra%C3%9Fer+G%C3%BCrtel+35,+1030+Wien/@48.1880106,16.388721,68a,35y,39.45t/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x476d0761f3de8925:0x3ec0baf7baea3c49!8m2!3d48.1883645!4d16.3891258).

 

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
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ZVR-Nr.: 049832110

Wien-Donaustadt: Stellungnahme Planentwurf 8286 (Kagran, Wagramer Straße)

Stellungnahme zum Entwurf

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8286, 2. März 2020

Für das Gebiet zwischen Donaufelder Straße, Wagramer Straße, Am Freihof, Komzakgasse, Mälzelplatz, Steigenteschgasse, Meißnergasse und St.-Wendelin-Platz, St.-Wendelin-Gasse im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Kagran +++ Dieser Planentwurf ist noch bis inklusive 12. März in öffentlicher Auflage. Alle Unterlagen siehe: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/index.html

 

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Zunächst werden die erstmalig geplanten Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf ausdrücklich begrüßt. Sehr bedauerlich ist jedoch, dass unsere Stellungnahme zum Planentwurf Nr. 7996 vom 15. September 2011 (Plangebiet überlappend mit dem Gebiet westliche Wagramer Straße Nr. 105-123) keine Berücksichtigung fand, sodass mittlerweile die erhaltenswerten Häuser Wagramer Straße 115-117 sowie Wagramer Straße 123 abgerissen werden konnten (siehe damalige Stellungnahme auf Website der Initiative Denkmalschutz; Fotos Wagramer Straße 117: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157684820689026/). Ebenso abgerissen wurden in den letzten Jahren Wagramer Straße 110 (Fotos von Erich J. Schimek: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157666040008992/) sowie Wagramer Straße 114 (Fotos: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157681995468333/).

Für folgende Objekte wird eine zusätzliche Schutzzonenwidmung vorgeschlagen:

Am Freihof 8, ebenerdiges Dorfhaus mit kräftiger Fassadennutung. Hier möge die vorgesehene Bauklasse II stark reduziert und auf den Bestand angepasst werden (ca. 4 m).

Meißnergasse 4-6 (Ecke Andreas-Huger-Gasse 52). Denkmalgeschützter Gemeindebau (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz) aus der Zwischenkriegszeit. Unerklärlich, wieso dieser seitens des Bundesdenkmalamtes als kulturell erhaltenswert eingestufter Gebäudeblock im aktuellen Planentwurf nicht für eine Schutzzone vorgesehen ist. Hier wird nachdrücklich eine Schutzzonenwidmung empfohlen. Beschreibung im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 672): „Wohnhausanlage der Gemeinde Wien, erbaut 1925 von Karl Felsenstein und Hans Seitl (Wiener Stadtbauamt), 4geschossiger Bau mit breitgelagerter Fassade in blockhaft-expressiven Heimatstilformen. An der Einfahrt 4 steinerne Puttenfiguren.“

Steigenteschgasse 7A, Ecke Meißnergasse 2. Zweistöckiges Gründerzeithaus mit gut erhaltenem Fassadendekor zur Steigenteschgasse. Hier möge die vorgesehene Bauklasse III reduziert und auf den Bestand angepasst werden.

Wagramer Straße 107-109, mehrstöckige Gründerzeithäuser. Trotz baulicher Veränderungen zwei stadtbildprägende Häuser mit zum Teil gut erhaltener Fassadengliederung bzw. Gründerzeitdekor.

– Wagramer Straße 112, einstöckiges Vorstadthaus, Gasthaus „Vogelbauer“ (hier möge auch die vorgesehene Bauklasse III reduziert und auf den Bestand angepasst werden).

Wagramer Straße 131 (Ecke Schrickgasse 20-22), Wohnhausanlage aus den Jahren 1931/32 (Entwurf: Franz Hansal). Der niedrigere Baukörper Schrickgasse 20 möge auf Bestand gewidmet werden (jetzt zu hoch vorgesehen).

Insbesondere für folgende Objekte, die für die Schutzzone vorgesehen sind, möge die Höhenwidmung besser dem Bestand angeglichen werden (auch im Sinne des Erläuterungsberichts, Seite 8: „Die Gebäudehöhen in der Schutzzone sollen bestands­orientiert angepasst werden. Demnach werden Reduzierungen der Bauklassen bzw. Höhenbe­schränkungen vorgeschlagen“.)

Donaufelder Straße 248 (Ecke St. Wendelin-Gasse 6, St. Wendelin-Platz 5), Annahof. Hier möge insbesondere der Baukörper entlang der St. Wendelin-Gasse und dem St. Wendelin-Platz auf Bestand angepasst werden (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse III)

Meißauergasse 8-10, einstöckige Gründerzeithäuser. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse II 10 m).

Wagramer Straße 118, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Wagramer Straße 119, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Wagramer Straße 122, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Wagramer Straße 128, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Wagramer Straße 137 (Cafe „Falk“). Hier wird für den niedrigeren Baukörper zum St. Wendelin Platz eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt eindeutig zu hoch vorgesehen mit Bauklasse IV 17 m).

Wagramer Straße 142, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz


Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049 832 110)

Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– Helmut Weihsmann, Das Rote Wien – Sozialdemokratische Architektur und Kommunalpolitik 1919-1934, Wien 2002, Seite 450 f. (Wohnhausanlage Meißnergasse)

– Das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmalliste-gemaess-3-dmsg

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Am Freihof 8, Andreas Huger-Gasse 52, Donaufelder Straße 248, Meißauergasse 8, Meißauergasse 10, Meißnergasse 2, Meißnergasse 4, Meißnergasse 6, Sankt Wendelin-Gasse 6, Sankt Wendelin-Platz 5, Schrickgasse 20, Schrickgasse 22, Steigenteschgasse 7A, Wagramer Straße 107, Wagramer Straße 109, Wagramer Straße 112, Wagramer Straße 118, Wagramer Straße 119, Wagramer Straße 122, Wagramer Straße 128, Wagramer Straße 131, Wagramer Straße 137, Wagramer Straße 142