Der Bürgermeister von Saalfelden hat der Raika Saalfelden die Abbruchbewilligung für den 350 Jahre alten Liendlwirt in der Lofererstraße 3 erteilt. Die Grünen rund um Ferdinand Salzmann sind empört, denn der Bürgermeister hat nur fünf Tage nach Antragstellung des Abrissantrags am 7. Februar, die Abbruchbewilligung erteilt. Bereits im November hatten die Grünen noch ein Erhaltungsgebot und die Ausweisung eines Ortsbildschutzgebiets gestellt. Dass der Bürgermeister die Abbruchbewilligung erteilt hat, bevor die Anträge im Bauausschuss behandelt worden sind, empört die Grünen. Ebenso abgerissen werden sollen das gelbe Walischkramerhaus in der Lofererstraße 1 und das alte Hutmacherhaus in der Almerstraße 9. Krone-Artikel weiterlesen (24.2.2020):https://www.krone.at/2103795; +++ Ältere Medienberichte: “Saalfelden: Debatte um neues Stadtzentrum” (20.11.2019, ORF): https://salzburg.orf.at/stories/3022445; “Drei Häuser kommen weg: Große Umbaupläne mitten im Zentrum von Saalfelden” (20.11.2019, Krone): https://www.krone.at/2045737.
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/03/Lofererstr-1-u-3_kl.jpg459800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-03-09 18:04:432020-07-23 20:44:13Saalfelden (Sbg.): Drei Altstadthäuser vor Abriss
Bereits im April 2020 hätte die Villa Belvedere am Rilkeweg 22im 9. Grazer Bezirk Waltendorfabgerissen sein sollen, denn in Folge eines Behördenversagens bekam der Eigentümer eine Abbruchbewilligung, wie Vizebürgermeister Mario Eustacchio (FPÖ) bestätigt hat. Das Ansuchen um Abbruchbewilligung war nämlich kurz vor Erweiterung der Schutzzone eingelangt. Das Bauamt übersah jedoch, dass die Villa am Ruckerlberg schon zwingend ein Fall für die Altstadtkommission (ASVK) gewesen wäre. Zuvor hatten Anrainer und Soko Altstadt die Villain die Erweiterung der Altstadtschutzzonehineinreklamiert, die ASVK stellte ebenso die Schutzwürdigkeit der Villa fest. Jetzt will der Bauträger, Wohnraumwerk-Geschäftsführer Maximilian Hinkel, das Bauprojekt so umplanen, dass s die Villa erhalten bleiben kann. +++ Aktuelle Medienberichte (Kleine Zeitung): “Grazer Ruckerlberg: Nach gestopptem Abbruch: Villa ist nun gerettet” (5.12.2020, Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/chronik/5907685/Grazer-Ruckerlberg_Nach-gestopptem-Abbruch_Villa-ist-nun-gerettet sowie “In Graz: Warum der Altstadterhaltungsfonds keine Altstadthäuser rettet” (5.12.2020, Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5907479/In-Graz_Warum-der-Altstadterhaltungsfonds-keine-Altstadthaeuser-rettet
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/12/Rilkeweg-22_2020-07-30_iD-ML_9133a.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-12-19 19:16:032020-12-19 19:20:25Rilkeweg (Graz): Nach Behördenversagen Villa doch gerettet?
Wichtiger Erfolg für unseren Verein: Fast alle Schutzzonen-Empfehlungender Initiative Denkmalschutz (Stellungnahme vom 27. November 2018) wurden jetzt im Planentwurf umgesetzt!
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8172
Für das Gebiet zwischen Gumpendorfer Straße, Esterházygasse, Linke Wienzeile, Anilingasse und Grabnergasse im 6. Bezirk, Katastralgemeinde Mariahilf
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.
Die Stellungnahme im Einzelnen:
Die Schutzzonenausweisungen und die teilweise geplanten Schutzzonenerweiterungen werden ausdrücklich begrüßt, insbesondere die Verbesserungen seit der letzten öffentlichen Auflage mit der gleichen Planentwurfs-Nr. 8172 vom 25. Oktober bis 6. Dezember 2018. Unsere Empfehlungen wurden insofern umgesetzt, als nun die Häuser Sandwirtgasse 3 und 5, Turmburggasse 16 sowie Linke Wienzeile 108 sowie Nr. 128-130 Aufnahme in die Schutzzone gefunden haben.
Sandwirtgasse 3: erbaut 1887 (Architekt Rzehaczek), einfache streng historistische Fassade mit Dreiecksgiebeln im ersten Obergeschoß, 1902 aufgestockt (sowie eine weitere rezente, nach 1997 erfolgte Aufstockung um ein Geschoß). Später Teil des ehemaligen „Jubiläumsspital des Kaiser-Franz-Josef-Ambulatoriums“ (vgl. Sandwirtgasse 5)
Sandwirtgasse 5: Ehemaliges „Jubiläumsspital des Kaiser-Franz-Josef-Ambulatoriums“, 1911 erbaut, Architekt Moses Löw, ursprüngliche Fassade nur im Erdgeschoß erhalten, sonst Dekor abgeschlagen. Monumentale Portalanlage mit Relief Kaiser Franz Josephs und originalen Kandelabern. An Fassade Aufschrift „Haus der Jungen Arbeiter“ (Vgl. Wikipedia-Eintrag: https://de.wikipedia.org/wiki/Kaiser_Franz_Joseph-Ambulatorium_und_Jubil%C3%A4umsspital)
Turmburggasse 16: erbaut 1882, Architekt Ludwig Wächtler, zweigeschoßiges „Bürgerpalais“ mit variierenden Fensteraedikulen, das kräftige Kranzgesims ging leider durch die Aufstockung (zw. 1993 und 2010) verloren.
Unser Kommentar in der Stellungnahme vom 27. November 2018: „Das Gebäude Sandwirtgasse 5 wäre schon allein wegen seiner bemerkenswerten, originalen Portalanlage erhaltenswert. Die beiden Häuser Sandwirtgasse 3 und Turmburggasse 16 sind weiterhin durch ihr historisches Fassadenbild – wenn auch ergänzt durch Aufstockung – weiterhin schutzwürdig (so wie auch das nicht für die Herausnahme aus der Schutzzone geplante, rezent aufgestockte Haus Sandwirtgasse 12).“
Linke Wienzeile 108: erbaut 1912, Architekt N. Worell, seitliche Erker, secessionistischer Dekor mit Felderteilung und Kränzen; Eulenreliefs über Eingang.
Linke Wienzeile 128 und 130: 1937-1938 von Architekt Franz Kühnel erbaut, stellen die Häuser einen seltenen Vertreter aus der Zeit des Ständestaates dar. „Zwei Erker, dessen obere Enden durch Balkone bekrönt und die am unteren Ende durch einen Balkon U-förmig verbunden sind, dominieren die Fassade. Das Erdgeschoss und der oberste Stock sind mittels durchgehender Balkone über Gurtgesimsen abgesetzt.“ (Quelle: Andreas Suttner, Das schwarze Wien. Bautätigkeit im Ständestaat 1934-38, Wien – Köln – Weimar 2017, S. 197 u. 222)
In diesem Zusammenhang wird jedoch bedauert, dass das Haus Hofmühlgasse 6 (Ecke Mollardgasse 7) in der Zwischenzeit für die Adaptierung der Ubahn-Station Pilgramgasse (U2-Erweiterung) abgerissen wurde. Hofmühlgasse 6 (Ecke Mollardgasse 7): Frühhistoristisches Zinshaus, erbaut 1859, Architekt/Baumeister Gebhard Schneider, seichte Mittel- und Eckrisalite. An diesen im ersten Obergeschoß Dreiecksgiebel, von Maskenkonsolen getragenes Kranzgesims. +++ Unser damaliger Kommentar in der Stellungnahme vom 27.11.2018: „Das Haus soll für den U2-Erweiterungsbau der Ubahn-Station Pilgramgasse abgerissen werden. Es wäre wünschenswert, wenn die Fassade trotzdem weitgehend erhalten werden könnte.“
Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
—
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049 832 110)
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien II. bis IX. und XX. Bezirk (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1993
– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/1, Wien: 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990
– Kunsthistorische Arbeitsgruppe „GeVAG“, Wiener Fassaden des 19. Jahrhunderts – Wohnhäuser in Mariahilf (Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege), Herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien – Köln – Graz, 1976
Gleich hinter dem Museumsquartier befindet sich das um 1800 erbaute Biedermeierhaus zur Heiligen Dreifaltigkeit (Breite Gasse 15), das bereits seit über 20 Jahren leer steht und sich in einer Schutzzone befindet. 2002 kaufte das Haus ein Rechtsanwalt und wollte es offenbar aufstocken, doch das wurde abgelehnt. 2008 wurde gegen einen Sanierungsauftrag der Baupolizei erfolgreich berufen. Im Jänner 2014 wurde ein Antrag auf Erteilung einer Abbruchbewilligung gestellt, dieser wurde jedoch nach Erörterung mit der MA 37 vom Eigentümer wieder zurückgezogen. So verfällt das schmucke Haus mit Blendarkatur und Lünettenreliefs am Spittelberg immer mehr. Jetzt hat der Eigentümer einen neuen Anlauf gestartet und erneut um einen Abriss angesucht, berichtet WienSchauen (Twitter). 2014 gab es Bestrebungen das Gebäude gar unter Denkmalschutz zu stellen: Grüne, SPÖ und FPÖ stellten damals in der Bezirksvertretung im April 2014 einen gemeinsamen Antrag, damit das Haus seitens des Bundesdenkmalamtes unter Denkmalschutz gestellt wird. Dieser wurde damals mehrheitlich gegen die Stimmen der ÖVP angenommen. Doch das Bundesdenkmalamt hat nach einer Prüfung eine solche Unterschutzstellung auf Grund der gemäß Denkmalschutzgesetz hohen Ansprüche für eine Unterschutzstellung abgelehnt (eine solche Unterschutzstellung wurde zuvor bereits 2005 geprüft). Im “Kommentar der Anderen: Die Demolierer und der Denkmalschutz” (Standard, Mai 2014) schreibt die Essayistin Daniela Strigl: “Dieses drastische Beispiel für die grassierende Biedermeierhausvernichtungswut in Wien sollte hierzulande ein Anstoß zu ernsthaftem Umdenken auch in puncto Legistik sein: Würden Denkmal- und Ensembleschutzgesetz vorschreiben, dass an der Stelle eines geschützten Objektes kein neues oder wenigstens keines mit größerer Kubatur errichtet werden darf, würden viele Baudenkmäler gewiss rasch von ihrer Baufälligkeit genesen.” Und auch Peter Michael Lingens zeigte sich im Profil (Juli 2014) schockiert: “Wenn dieses Haus wirklich abgebrochen wird, ist es ein Gewaltverbrechen an Wien.”.KURIER-ARTIKEL WEITERLESEN:https://kurier.at/chronik/wien/neuer-anlauf-fuer-abriss-von-altem-biedermeier-haeuschen/401339100 (2.4.2021, “Neuer Anlauf für Abriss von altem Biedermeier-Häuschen”)
Das Biedermeierhaus Breite Gasse 15, Zustand 1997 (Foto: Kulturgüterkataster der Stadt Wien)
Falter Nr. 36 / 2017
Nina Kreuzinger: Operation Abrissbirne. Die Immobilienbranche demoliert Wiener Gründerzeithäuser in den Außenbezirken. Erlebt Wien eine notwendige Modernisierung? Oder setzen Baufirmen einfach nur knallhart ihre Wünsche durch? — 4seitiger-Falter Bericht u.a. mit Breite Gasse 15 und Initiative Denkmalschutz
4. August 2014, ORF Wien ÖVP fordert Geld für Altstadterhaltung. Die Wiener ÖVP sieht Barock-, Biedermeider- und Jugendstilgebäude in Gefahr und fordert mehr Geld für die Altstadterhaltung. Die dafür vorgesehehen Mittel werden laut Obmann Manfred Juraczka für andere Zwecke verwendet: https://wien.orf.at/v2/news/stories/2661362
6. Mai 2014, Der Standard Die Demolierer und der Denkmalschutz. Immobilienspekulanten wollen ganze Ensembles wegreißen – und die hiesige Politik schaut zu, wie “Wien zur Großstadt demoliert ” wird. Eine Anrufung der Dreifaltigkeit. Kommentar der anderen von Daniela Strigl: https://www.derstandard.at/story/1397522640331/die-demolierer-und-der-denkmalschutz
7. November 2011, Heute “Bitte dieses Haus nicht besetzen!” Linke Chaoten gegen alternatives Künstlerkollektiv – das ist Brutalität! Das beweist diese Geschichte aus der Breite Gasse 15 in Neubau: Seit Längerem (und offenbar in bestem Einvernehmen mit dem Hausherrn) nutzt die Künstlergruppe “Luntisten” ein leer stehendes Gebäude als Atelier: https://www.heute.at/s/-bitte-dieses-haus-nicht-besetzen–21982030
Quellen / Literatur:
– Dehio-Handuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Band: Wien II bis IX. und XX. Bezirk, Wien 1993, Seite 294
– Antwortschreiben der MA 37 an die Initiative Denkmalschutz vom 11. Mai 2017
– Antwortschreiben der MA 37 an die Initiative Denkmalschutz vom 2. Mai 2014
Vergeblich waren Einsprüche der Altstadtkommissionsowie des Altstadt-Anwalts gegen den Abrissbescheid vom Jänner 2019. Nachdem bereits am 5. August letzten Jahres das Werkstättengebäude der ehemaligen Schlosserei des 200 Jahre alten Gebäudes Schörgelgasse 6 in der Kopernikusgasse abgerissen wurde, wurde dieser Tage mit dem Abriss des einstöckigen Haupthauses zur Schörgelgasse 6(bzw. zum Dietrichsteinplatz) begonnen (6. Bezirk Jakomini). Grund für den Abriss: Das Landesverwaltungsgericht Steiermarkhat entschieden, die Erhaltung sei wirtschaftlich nicht zumutbar, daher konnte die Genehmigung nicht verwehrt werden. Dies war jedoch nur möglich, weil derzeit zu geringe Fördergelder zur Verfügung stehen. Peter Laukhardt, langjähriger Sprecher der Bürgerinitiative Soko Altstadt ist schockiert und resümiert: „Das alte Graz liegt im Koma – zumindest am Ostrand des Dietrichsteinplatzes!“ Denn mit dieser Begründung könnte man fast jedes Altstadthaus in Graz abreißen. Gefördert wurde der Abriss auch durch den neuen Bebauungsplan, der Ende Juli letzten Jahres in Kraft getreten ist und eine höhere (dreigeschoßige) Bebauung erlaubt. Jetzt fürchtet er um das benachbarte einstöckige Haus am Dietrichsteinplatz 8. Dieses könnte als nächstes der Spitzhacke zum Opfer fallen. Die zuvor geäußerte Kritik der Altstadtkommission an dieser Höherzonung verhallte ungehört. Daher schlug AltstadtanwaltArmin Stolz bereits letzten Sommer Alarm. Er attestiert einen “zahnlosen Altstadtschutz”, die Abbruchproblematik hat sich – auch in der Altstadtschutzzone – in den letzten Jahren weiter verschärft. Das größte Problem: Immer öfter wird mit der “wirtschaftlichen Unzumutbarkeit” für den Abriss argumentiert und hatte damals für Herbst einen Vorschlag für ein verbessertes Altstadterhaltungsgesetz angekündigt.
Baubeschreibung (nach ÖKT): Pawlatschenhaus mit Schlosserei:“Dieses zweigeschossige Ensemble ist ein Rest des vorstädtischen Gewerbes am Dietrichsteinplatz. Besonders das schöne schmiedeeiserne Schlosserei-Schild ist ein deutliches Zeichen dieser einstmals so bedeutenden Zunft. Die Kellertür mit rundbogiger Steinrahmung und der Inschrift “J M 1818” weist auf einen Vorbesitzer hin, einen Johann May. Der Hoftrakt zeichnet sich durch einen schon selten gewordenen Balkongang auf Radkonsolen aus. Das Ensemble ist somit “als städtebauliche Erinnerung zu bewerten”.
Schörgelgasse 6, Graz. Das Schlossereigebäude (links im Bild in der Kopernikusgasse) wurde am 5. August 2020 abgebrochen. Das Haupthaus zur Schörgelgasse bzw. Dietrichsteinplatz (rechts im Bild) folgte am 28. April 2021. Foto: 31.7.2020, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Aktuelle Medienberichte:
29. April 2021, Krone Schörgelgasse 6: Haus abgerissen: „Altes Graz liegt im Koma!“: https://www.krone.at/2402296
Öffentliche Auflage “Bebauungsplan Innenstadt St. Pölten, 4. Änderung” (16. März bis 28. April 2020)
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz, 28. April 2020
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Ausweisung im Bebauungsplan für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Die erstmalige Ausweisung von Schutzzonen im gegenständlichen Planentwurf wird sehr begrüßt. Einige Änderungen möchten wir jedoch anregen:
Die Stellungnahme im Detail:
– Bischofsgarten, Gartenpavillon (Parzelle .476), Klostergasse 10 im Planentwurf als Kategorie IV („Pufferzone“) ausgewiesen. Die Schutzwürdigkeit dieses Barockpavillons im Bischofsgarten des denkmalgeschützten Bistumsgebäudes ist unzweifelhaft gegeben. Der Pavillon wurde 1739 erbaut und ist mit Deckenfresken aus dem Jahr 1780 von Bartolomeo Altomonte ausgestattet. Es wird daher dringend empfohlen hier zumindest die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) auszuweisen. Gemäß gegenständlichem Bebauungsplanentwurf soll der Gartenpavillon unter Denkmalschutz stehen, daher wäre zu prüfen, diesen als Kategorie I („Objekte unter Denkmalschutz“) auszuweisen. Besonders wichtig ist es hier die Bebauungshöhe exakt dem Bestand anzupassen (nicht höher als Bauklasse II). In der Österreichische Kunsttopographie auf Seite 59 ff. sehr ausführlich beschrieben.
– Dr. Karl-Renner-Promenade 7 (= Schneckgasse 8)
Der breitgelagerte einstöckige Bau wurde zwischen 1850 und 1852 in Formen des späten Biedermeier erbaut, mit zwei schmalen Hofflügeln und ebenerdigem Pavillon an der Promenade. Die nördliche Begrenzungsmauer des Kellers zum Teil noch ident mit den Fundamenten der äußeren Zwingermauer (2. Hälfte 13. Jahrhundert), weiters im Keller noch Fundamente eines Batterieturms der Stadtmauer erhalten. Das Gebäude ist ausführlich in der Österreichischen Kunsttopographie beschrieben (Seite 221). Es wird empfohlen hier die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) auszuweisen, im Planentwurf nur Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“).
– Dr Karl-Renner-Promenade 11 (= Schneckgasse 12)
Das Gebäude wurde 1899 erbaut und zeigt eine gegliederte Fassade. Das Gebäude ist in der Österreichischen Kunsttopographie beschrieben (Seite 296 f.). Es wird empfohlen dieses Gebäude zumindest in die Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“) aufzunehmen, derzeit im aktuellen Planentwurf nur Kategorie IV („Pufferzone“).
– Grenzgasse 8
Das im Kern in das Jahr 1639 zurückgehende (Gewölbe im Erdgeschoß aus dem 17. Jh.), im 20. Jahrhundert vielfach veränderte Gebäude möge zumindest in die Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“) Aufnahme finden. Derzeit nur Kategorie IV („Pufferzone“). Das Haus ist in der Österreichischen Kunsttopographie ausführlich beschrieben (S. 138). Ebenso Eintrag im Dehio-Handbuch (S. 2010).
– Klostergasse 5
Dieses Gebäude ist im aktuellen Planentwurf als Kategorie IV („Pufferzone“) ausgewiesen, was ob des Stadtbild prägenden und historischen Charakters doch ein wenig verwundert („Gliederung der Fassade durch Kordongesims. Obergeschoßfenster mit die Parapetzone miteinbeziehenden ausgesparten Putzrahmen von 1871. Gestaltung des Erdgeschoßes mit breitem, korbbogigen, profilierten Geschäftsportal sowie Nutzung rezent. Die Geschäftsräume selbst mit weitgespannten Platzlgewölben 3. Drittel 18. Jahrhundert“). Es wird empfohlen dieses Gebäude in die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) aufzunehmen. Das einstöckige Gebäude geht im Kern auf das 3. Drittel des 18. Jahrhunderts zurück und wurde 1871 aufgestockt. Es wird auch in der Österreichischen Kunsttopographie ausführlich beschrieben (Seite 149). Die erlaubte Bauhöhe möge hier mit Bauklasse II ausgewiesen werden.
– Parkpromenade 14 (= Klostergasse 27)
Das „frühhistoristische Wohnhaus mit Walmdach und breitgelagerter Schaufront zur Parkpromenade“ wurde laut Österreichischer Kunsttopographie 1863/64 errichtet (Seite 152). Es wird angeregt auch hier das Gebäude in die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) zu heben, anstatt derzeit Kategorie III (Ensemble-bedeutsame Objekte). Mit Verwunderung wird festgestellt, dass hingegen der Grünraum zur Parkpromenade hin als Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) im aktuellen Planentwurf ausgewiesen ist. Die erlaubte Bauhöhe möge hier mit Bauklasse II ausgewiesen werden.
– Parkpromenade 24-26
Die beiden Gebäude aus dem 19. Jahrhundert (im Kern älter?) werden im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) auf Seite 2023 erwähnt. Es wird empfohlen diese beiden Gebäude in die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) aufzunehmen.
– Schmiedgasse 8
Dieses ebenerdige Haus ist trotz seiner baulichen Veränderungen ein das Stadtbild prägendes Objekt. Es wird empfohlen dieses Haus in die Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“) aufzunehmen (so wie das ähnlich prägende, gegenüberliegende Gebäude Schmiedgasse 7 im Planentwurf schon aufgenommen ist). Im aktuellen Planentwurf ist es nur als Kategorie IV („Pufferzone“) ausgewiesen. Ebenso wird in diesem Sinne empfohlen auch die Bebauungshöhe exakt dem Bestand anzupassen, also Bauklasse I (im Planentwurf zu hoch gewidmet).
– Wiener Straße 50, „Cafe zum Mohren“
Das einstöckige Gebäude „mit klassizistischer, durchgehend gebänderter Fassade“ möge als Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) ausgewiesen werden. Derzeit Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“). Das Haus ist in der Österreichischen Kunsttopographie ausführlich beschrieben (Seite 254f.)
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich / Austria
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)
Literatur:
– Österreichische Kunsttopographie Band LIV, Die Kunstdenkmäler der Stadt St. Pölten (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Horn, 1999
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Niederösterreich südlich der Donau, Teil 2: M bis Z (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Horn/Wien 2003
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/04/05_Klosterg-5_Initiative-Denkmalschutz_7783a.jpg689800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-04-29 21:47:322020-04-29 21:48:32St. Pölten Innenstadt: Stellungnahme Bebauungsplan zu Schutzzonen
Seit 23. August befindet sich der Entwurf für die Änderung der Wiener Bauordnungin öffentlicher Auflage. Stellungnahmen dazu kann jede/r Bürger/in bis 20. September 2021 abgeben. Eine wesentliche Änderung soll unter anderem auch die Verschärfung für Strafen bei widerrechtlichen Abrissen und Beschädigungen von Altbauten sein. In einer offiziellen Presseaussendung von der zuständigen Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) gemeinsam mit der Wohnbausprecherin der NEOS Selma Arapovic, heißt es:
Verschärfte Strafen für Bausünden
Erst im Jahr 2018 wurde der Erhalt von stadtbildprägenden Gebäuden der Gründerzeit und der Zwischenkriegszeit in Wien massiv gestärkt. Ein Abbruch von vor 1945 errichteten Gebäuden ist seither nur noch unter engen Voraussetzungen möglich. So muss insbesondere geprüft werden, ob ein öffentliches Interesse am Erhalt des Gebäudes besteht.
Weil ein widerrechtlicher Abriss in der Regel einen irreversiblen Schaden auslöst, müssen die verwaltungsstrafrechtlichen Folgen empfindlich und abschreckend sein, um BauführerInnen und BauherrInnen von der Begehung einer solchen Tat abzuhalten.
NEU: Vor diesem Hintergrund soll der derzeitige Strafrahmen für ein Zuwiderhandeln beträchtlich erhöht werden. Wer vorsätzlich handelt, soll in jedem Fall eine Strafe von mindestens 20.000 Euro erhalten. Die neue Strafbemessung gilt auch für Übertretungen, durch die eine Gefahr für Leben oder Gesundheit eintritt.
Die große Frage jetzt: Wird diese Summe wirklich abschreckend sein? Dem Vernehmen nach war ursprünglich eine höhere Mindeststrafe im Gespräch, heißt es im “Standard“. Die maximale Geldstrafe wird jedenfalls verdoppelt und liegt künftig bei 200.000 Euro, wenn ein Gebäude ohne Bewilligung ganz oder teilweise abgebrochen wird.
Unser Verein Initiative Denkmalschutz befürchtet, dass diese Geldbeträge weiterhin viel zu gering sind, insbesondere, wenn mit dem Neubau nicht nur eine sehr große Baukubatur erzielt werden kann, sondern weil auch dann, bei einem Neubau, das restriktive Mietrecht für Altbauten vor 1945 nicht mehr gilt. Auch eine sehr große Schwäche dieses Gesetzes: Ein Vorsatz muss nachgewiesen werden, was bei Unfällen wie bekannt kaum nachgewiesen werden kann.
Ende November soll die Gesetzesnovelle im Landtag beschlossen werden.
25. August 2021, APA-OTS Gaal/Arapovic: Verschärfte Baustrafen und Maßnahmen gegen „Maximalbauten“. Kleine Novelle der Wiener Bauordnung knüpft sich übermassive Neubauten in Siedlungen sowie grobe Bausünden vor: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210825_OTS0013
24. August 2021, APA-OTS Auflage eines Entwurfes für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht. Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210824_OTS0040
25. August 2021, ORF Wiens Neubauten sollen kleiner werden. Ausladende Mehrfamilienhäuser werden in Wien immer mehr. Sie stechen besonders aus Siedlungen mit Einfamilienhäusern hervor. Jetzt will die Stadt die Bauordnung novellieren, um neue Mehrfamilienhäuser in ihrer Größe zu beschränken: https://wien.orf.at/stories/3118346
25. August 2021, Vereinigung Österreichischer Projektentwickler VÖPE/Lebensraumentwickler zur Novelle der Wiener Bauordnung: gewerbliche Bauträger halten sich stets an geltende Gesetze. Sebastian Beiglböck (VÖPE): “Der Gesetzgeber ist für eine funktionale Bauordnung verantwortlich, nicht die Bauträger”: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210825_OTS0113
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/08/FW-Rundgang_2-Bezirk-Praterstern-Novarragasse_2016_DSCN8713a.jpg599800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-08-25 22:34:472021-08-26 00:59:27Wien: Novelle Bauordnung - Was kostet die Zerstörung?
Anlässlich der Podiumsdiskussion “SOS Michaelerplatz” am Mittwoch, 19. Juni 2024 im Palais Pálffy hat unser Verein Initiative Denkmalschutz eine Petition gestartet, die nach längerer rechtlicher Prüfung, heute am 3. Juli endlich auf der Petitionsplattform der Stadt Wien freigeschaltet (“freigegeben”) wurde:
Petition “Michaelerplatz – Für eine Kulturerbe verträgliche Platz- und Freiraumgestaltung in Wien”
Die aktuelle Baustelle zur „klimafitten“ Umgestaltung des Michaelerplatzes stößt auf breiten Widerstand, denn dadurch wird ein für die Stadt Wien so wertvolles historisches Platzensemble visuell schwerwiegend gestört. Die Initiative Denkmalschutz und die hier Unterzeichnenden fordern die Stadt Wien auf, die Umbauarbeiten sofort zu stoppen bzw. die Umgestaltung zu unterlassen und ein eigenes Freiraumgestaltungskonzept für Wien zu entwickeln, das das historische Stadtbild stärker berücksichtigt.
„Sima/Figl: Baustart für zukunftsfitte Gestaltung am historischen Michaelerplatz. 9 Bäume, Pflanzbeete und ein kühlendes Wasserspiel mit 52 Bodendüsen – Umgestaltung im Einklang mit Denkmalschutz [sic] bringt Begrünung, Begegnungszone und barrierefreie Oberfläche,“ heißt es am 22.4.2024 in einer APA-OTS-Presseaussendung der Stadt Wien (vgl. www.ots.at).
Doch der Denkmalbeirat beim Bundesdenkmalamt (Wahrnehmungsbericht vom 22.4.2024; vgl. www.bda.at) spricht sich „mit aller gebotenen Deutlichkeit gegen die bevorstehende Umgestaltung des Wiener Michaelerplatzes aus. (…) würde [doch] das subtile und zugleich labile Gleichgewicht dieses einzigartigen über Jahrhunderte geprägten städtischen Platzraums, der seine Wirkung aus dem Zusammenspiel der ihn umgebenden historischen Bauten bezieht, durch die geplanten Maßnahmen schwerwiegend gestört, die architektonische und städtebauliche Wirkung regelrecht zerstört.“ (Der Denkmalbeirat ist ein Gremium gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz, dessen Mitglieder vom Kulturminister ernannt werden, und dessen Fachleute sowohl das Bundesministerium, als auch das Denkmalamt in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege beraten.)
Und auch der „Offene Brief zur Erhaltung des Michaelerplatzes an Bürgermeister Dr. Michael Ludwig“vom 25.4.2024, unterzeichnet von mittlerweile über 400 Personen und Institutionen, insbesondere von Fachleuten aus dem Bereich der Architektur, Kunstgeschichte sowie Denkmalpflege (vgl. www.oegfa.at) zeigt den breiten Widerstand dieser Umgestaltung. Darin heißt es u.a.: „Die urbanistische Bedeutung des Michaelerplatzes lässt sich eben nicht auf eine Sichtachse vom Kohlmarkt auf das Michaelertor reduzieren, wie dies in den offiziellen Verlautbarungen seitens der Stadt Wien suggeriert wird – wohl wissend, dass die Bepflanzung mit Bäumen einen gravierenden Eingriff an diesem Ort darstellen wird. Je nachdem, ob man den Platz vom Kohlmarkt, aus der Herrengasse, der Schauflergasse oder durch das Michaelertor der Hofburg betritt, eröffnen sich unterschiedliche stadträumliche Perspektiven, entstehen neue Bilder, wird der urbane Raum auf andere Weise erlebbar. Diese Eindrücke würden durch die geplanten Interventionen empfindlich gestört. Die geplante Neugestaltung des Platzes bedroht seine städtebauliche Wirkung und fügt dem historischen Ensemble gravierenden Schaden zu.“
Die Problematik mit der so genannten „Zustimmung“ durch das Bundesdenkmalamt besteht darin, dass es keinen wirkungsvollen Umgebungsschutz im Denkmalschutzgesetz (§ 7) gibt, somit ist es zumeist keine „Zustimmung“, sondern nur die Abwesenheit der Möglichkeit, eine solche Umgestaltung zu untersagen, wenn nicht die denkmalgeschützten Objekte/Flächen selbst baulich verändert werden. Auf dem Michaelerplatz (Grundstücksnr. 1667) stehen jedoch „nur“: 1.) die Platzgestaltung des Michaelerplatzes durch Architekt Hans Hollein (“kreisförmige Plattform“ mit „archäologischem Sichtfenster” ohne die gepflasterte Straße, die die Plattform umgrenzt); 2.) die archäologische Fundstelle selbst; sowie 3.) die historischen Beleuchtungskörper unter Denkmalschutz.
Daher fordern die Initiative Denkmalschutz sowie die hier Unterzeichnenden, die Umgestaltung des Michaelerplatzes sofort zu stoppen respektive zu unterlassen, sowie die Neuerstellung bzw. Adaptierung der Freiraumkonzepte und des UNESCO-Managementplans speziell für die historischen und für das Stadtbild bedeutenden Plätze und Freiräume in Wien, insbesondere für das Gebiet des „Historischen Zentrums von Wien”.
PS: Das Podiumsgespräch “SOS Michaelerplatz” fand am Mittwoch, 19. Juni 2024, um 18:30 Uhr im Palais Pálffy, Josefsplatz 6, 1010 Wien statt.
Podiumsgespräch mit Maria Auböck, Elise Feiersinger, Andreas Lehne und Boris Podrecca
Moderation: Andreas Nierhaus
Die massive internationale Kritik an der Umgestaltung des Michaelerplatzes hat gravierende Mängel im Umgang mit dem historischen Stadtraum Wiens offengelegt: Auf Initiative einer privaten Gruppe, ohne einen Wettbewerb auszuschreiben und ohne die Öffentlichkeit einzubeziehen, soll eines der künstlerisch und historisch bedeutendsten Platzensembles Wiens umgestaltet werden. Die Stadt Wien übernimmt den allergrößten Teil der kolportierten acht Millionen Gesamtkosten, weigert sich aber, die Pläne zu veröffentlichen. Vorgesehen sind Wasserspiele und Baumpflanzungen, deren Auswirkung auf den Platzraum anhand der bisher bekannten Renderings nicht seriös überprüft werden können.
Die Initiative SOS Michaelerplatz, die sich auf die Unterstützung eines großen Teiles der einschlägig interessierten Zivilgesellschaft berufen kann, ist der Meinung, dass mit dem baulichen Erbe Wiens nicht auf derart leichtfertige Weise umgegangen werden kann und fordert einen sofortigen Baustopp und eine Nachdenkpause. Noch ist es nicht zu spät.
In einem hochrangig besetzten Podiumsgespräch sollen gemeinsam mit dem Publikum alternative Perspektiven einer Umgestaltung des Michaelerplatzes erörtert werden – auch als Auftakt zu einer längst überfälligen öffentlichen Diskussion über die Zukunft des historischen Stadtraums in Zeiten des Klimawandels.
Maria Auböck, Landschaftsarchitektin, Präsidentin der Zentralvereinigung der Architekt*innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Elise Feiersinger, Architektin, Kritikerin und Übersetzerin, Vorstandsmitglied der ÖGFA
Andreas Lehne, Kunsthistoriker
Andreas Nierhaus, Kunsthistoriker
Boris Podrecca, Architekt
(Anmeldung und) Rückfragen:
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2024/07/2024-04-22-c-zoomvp-at-2.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2024-07-03 22:58:592024-08-22 00:58:00Petition Michaelerplatz - Für eine Kulturerbe verträgliche Platz- und Freiraumgestaltung in Wien
Seit Jahren ist das Geburtshaus von Alexander Girardi im 2. Bezirk St. Leonhard trotz Denkmalschutz vom Abriss bedroht. Heftige Reaktionen löste nun ein Interview mit dem neuen Vorsitzenden der Altstadtsachverständigenkommission(ASVK), Architekt Alfred Bramberger aus. Angesprochen auf seinen Vorgänger, der meinte, man könne das desolate Haus abreißen und auf die Frage, was mit dem Haus passieren solle, antwortete der neue ASVK-Chef: “Ich glaube, ins Haus mit dem früheren Lokal Girardikeller wird sehr viel hinein interpretiert, das es so nicht zu bieten hat. Es wäre besser, Girardi in diesem schönen Altstadthaus am Kai zu würdigen [Anmerkung: Kaiser-Franz-Josef-Kai 50]. Es ist in Privatbesitz. Darin befand sich früher eine Tanzschule und ein Kleinod, das Girardi-Theater. Vielleicht kann man da etwas für die freie Szene machen.” (aus: “Kleine Zeitung”, „Der Girardikeller oder die Würdigung im falschen Haus“, 10.6.2020)
Leserbrief-Reaktion von Peter Laukhardt (SOKO Altstadt)
“Wird das Girardihaus das Waterloo für den Altstadt- und Denkmalschutz?”
Auch wenn Alexander Girardi, der größte Bühnenkünstler, den Österreich je hervorgebracht hat, hier nicht 1850 geboren worden wäre, hätte das Haus seinen Platz unter den Denkmälern Österreichs zu Recht. Im Rahmen der Initiative „Rettet das Girardihaus“ gemachte intensive Recherchen ergaben 2018 eine durchgehende Baugeschichte seit der Renaissance. 1570 erbaut, ist das Girardihaus das ältestes profane Bauwerk im Osten von Graz. Tonnengewölbe mit scharfgratigen Stichkappen aus dem 16./17. Jh. bestätigen das, weitere bauliche Merkmale sind Holzbalkendecken aus dem 17. Jahrhundert, die aktuelle Fassade stammt aus der Mitte des 19. Jahrhunderts.
Gestalt und Lage des Hauses machen die städtebaulichen Veränderungen und Brüche in einer der historisch wichtigsten Ausfallsstraßen von Graz ablesbar. Die ASVK hatte 2015 dem Abbruchantrag mit dem Argument zugestimmt, das Viertel sei durch gründerzeitliche Bauten geprägt, und das Girardihaus somit ein Fremdkörper und nicht schützenswert – eine unglaubliche Fehleinschätzung. Tatsächlich ist die Leonhardstraße noch immer durch eine abwechslungsreiche Bebauung gepräft, die verschiedenen Epochen widerspiegelt; teilweise ist sogar noch die schlichte ein- bis zweigeschossige Vorstadtverbauung mit alten Gasthäusern, Läden und Werkstätten erhalten. Prominente Palais, Kloster- und Kasernbauten ergänzen das Bild. Die Häuser der Gründerzeit überwiegen keinesfalls.
Eine Bausünde der späteren Gründerzeit war der überdimensionierte Neubau des Hauses Nr. 30, der ohne Rücksicht auf die übrige Bebauung auf engstem Eckgrund einen künftigen gründerzeitlichen Häuserblock markieren sollte. Mit einem in diese Gegend nicht passenden überhohen Sockelgeschoß versehen, sprengte der Bau die Dimension aller anderen Objekte an dieser Ecke. Das Nachbarhaus Nr 28 sollte mit einbezogen werden, wie die hässliche Feuermauer beweist. Das gelang aber nicht, weil auch Girardi dagegen auftrat (der Bauherr war der Mann seiner Ziehschwester).
Das denkmalgeschützte Girardihaus dem Verfall preiszugeben, wäre ein Waterloo für den Grazer Altstadt- und den österreichische Denkmalschutz: Dass dem Eigentümer nur verboten wird, das Denkmal zu zerstören, und er nicht verpflichtet werden kann, mehr zu tun, als einzelne Dachziegel oder Fensterscheiben zu ersetzen, ist ein Skandal. Wäre Österreich nicht säumig, die Konvention von Granada von 1985 (sie definiert ein Erhaltungsgebot!) endlich zu ratifizieren, könnte man an eine Enteignung denken.
Auch der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl hat sich daraufhin zu Wort gemeldet und gesagt: “Wir müssen das Gebäude retten und darin ein kleines Museum mit Kaffeehaus einrichten!” Das sei das Ziel seiner Gespräche mit dem Hausbesitzer. (aus: Kleine Zeitung, “Grazer kämpfen um Geburtshaus. Von wegen Bruchbude: Der wahre Wert des Girardi-Hauses”, 11. Juni 2020).
Ältere Medienberichte:
Der Grazer, 29.4.2018: “Girardihaus: Keine Rettung in Sicht!” “Vieles deutet darauf hin, dass der Eigentümer auf eine Abbruchgenehmigung wartet. Und die kann schneller kommen als die Retter denken.” Hier weiterlesen: https://www.grazer.at/de/olYrnpeO/girardihaus-keine-rettung-in-sicht/
Standard, 27.8.2017: Ein Geburtshaus und Ex-Beisl mit ungewisser Zukunft in Graz Christian Brugger, Abteilungsleiter der Steiermark im Bundesdenkmalamt: “Wir sind ohnehin schon sehr flexibel geworden, weil wir natürlich eine Lösung suchen. Es gab vor Jahren einen Erweiterungsplan des Eigentümers, den wir von uns aus bewilligt hatten”. Auch die Altstadtkommission beteuert, sehr entgegenkommend gewesen zu sein, man habe das Objekt sogar aus der Schutzzone herausgenommen, es also als nicht mehr schützenswert im Altstadtensemble bewertet.
Hier weiterlesen: https://www.derstandard.at/story/2000063170366/ein-geburtshaus-und-ex-beisl-mit-ungewisser-zukunft-in-graz
PS: Ein ausführlicher Artikel von Peter Laukhardt ist auch in unserer Zeitschrift “Denkma[i]l” Nr. 26, November 2019 erschienen (“Girardis Geburtshaus: Abend-Dämmerung für den Denkmalschutz in Graz?”; Seite 20-23)
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/06/Girardihaus-Graz_c-Andi-oisn_CC_BY-SA_3-0_Foto-2011-08-13_Wikipedia.jpg493800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-06-12 22:27:082020-06-14 22:48:05Girardihaus (Graz): Trotz Denkmalschutz nicht 'schützenswert'?
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8338
Für das Gebiet zwischen Wallensteinstraße, Nordwestbahnstraße, Rabbiner-Schneerson-Platz, Linienzug 1-3 (Bezirksgrenze zum 2. Bezirk) und Rauscherstraße im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Die Stellungnahme im Detail:
Sehr begrüßt wird die im Planentwurf vorgesehene, umfassende Vergrößerung der Schutzzonen. Insbesondere positivhervorgehoben wird, dass nun auch stadtbildprägende Gründerzeitbauten mit zum Teil stark reduziertem Fassadendekor (aber oftmals mit gut erhaltenen Gründerzeitstrukturenund Dekorationselementenim Gebäudeinneren) für Schutzzonenwidmungen vorgesehen sind. Zitat im Erläuterungsbericht (Seite 15): „Einige Gebäude wurden trotz ihrer reduzierten oder kaum vorhandenen Dekorelemente, aufgrund der Proportionen und Strukturierung ihrer Fassaden, in Bezug auf das Umfeld als maßstäblich einheitliche Verbindung der historischen Nachbargebäude, in die Schutzzone aufgenommen.“
Das Eckhaus Nordwestbahnstraße 37 am Rabbiner-Schneerson-Platz 2 wird – ebenso wie das Gründerzeithaus Nordwestbahnstraße 39 (am rechten Bildrand) erstmals als Schutzzone gewidmet, Foto: Sept. 2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz
Scharf kritisiert werden muss jedoch, dass die Bezirksvertretung Brigittenau noch während der öffentlichen Auflage ihre Stellungnahme zum Planentwurf abgegeben hat (15. September 2021), die öffentliche (sechswöchige) Auflagefrist aber erst am 14. Oktober endet (Zu dieser Problematik vgl. Bericht der Initiative Denkmalschutz: „Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!“ (21.8.2020): https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger). Es wird daher nachdrücklich angeregt, dass die Magistratsabteilung 21 hinkünftig die öffentlichen Auflagen von Planentwürfen mit den Sitzungsterminen der örtlichen Bezirksvertretung zeitlich besser abstimmt, um diese Reihenfolge hinkünftig zu verhindern bzw. – noch besser – die Bauordnung entsprechend zu ändern (vgl. Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur Bauordnungsnovelle 2021 vom 20.9.2021 zu § 2 Abs. 5: https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-2021-initiative-denkmalschutz).
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Das Gründerzeithaus Kunzgasse 7 wird ebenso erstmals als Schutzzone gewidmet, Foto: Sept. 2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz
Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216 www.facebook.com/initiative.denkmalschutz https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/10/Wallensteinstr-66_iD-ML_2217a.jpg571800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-10-14 22:40:212021-10-15 00:43:18Wien: Neue Schutzzonen in Brigittenau - Stellungnahme zum Planentwurf 8338