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Breite Gasse 15 (Wien): Abrisswut im Spittelbergviertel

Gleich hinter dem Museumsquartier befindet sich das um 1800 erbaute Biedermeierhaus zur Heiligen Dreifaltigkeit (Breite Gasse 15), das bereits seit über 20 Jahren leer steht und sich in einer Schutzzone befindet. 2002 kaufte das Haus ein Rechtsanwalt und wollte es offenbar aufstocken, doch das wurde abgelehnt. 2008 wurde gegen einen Sanierungsauftrag der Baupolizei erfolgreich berufen. Im Jänner 2014 wurde ein Antrag auf Erteilung einer Abbruchbewilligung gestellt, dieser wurde jedoch nach Erörterung mit der MA 37 vom Eigentümer wieder zurückgezogen. So verfällt das schmucke Haus mit Blendarkatur und Lünettenreliefs am Spittelberg immer mehr. Jetzt hat der Eigentümer einen neuen Anlauf gestartet und erneut um einen Abriss angesucht, berichtet WienSchauen (Twitter). 2014 gab es Bestrebungen das Gebäude gar unter Denkmalschutz zu stellen: Grüne, SPÖ und FPÖ stellten damals in der Bezirksvertretung im April 2014 einen gemeinsamen Antrag, damit das Haus seitens des Bundesdenkmalamtes unter Denkmalschutz gestellt wird. Dieser wurde damals mehrheitlich gegen die Stimmen der ÖVP angenommen. Doch das Bundesdenkmalamt hat nach einer Prüfung eine solche Unterschutzstellung auf Grund der gemäß Denkmalschutzgesetz hohen Ansprüche für eine Unterschutzstellung abgelehnt (eine solche Unterschutzstellung wurde zuvor bereits 2005 geprüft). Im “Kommentar der Anderen: Die Demolierer und der Denkmalschutz” (Standard, Mai 2014) schreibt die Essayistin Daniela Strigl: “Dieses drastische Beispiel für die grassierende Biedermeierhausvernichtungswut in Wien sollte hierzulande ein Anstoß zu ernsthaftem Umdenken auch in puncto Legistik sein: Würden Denkmal- und Ensembleschutzgesetz vorschreiben, dass an der Stelle eines geschützten Objektes kein neues oder wenigstens keines mit größerer Kubatur errichtet werden darf, würden viele Baudenkmäler gewiss rasch von ihrer Baufälligkeit genesen.” Und auch Peter Michael Lingens zeigte sich im Profil (Juli 2014) schockiert: “Wenn dieses Haus wirklich abgebrochen wird, ist es ein Gewaltverbrechen an Wien.”.KURIER-ARTIKEL WEITERLESEN: https://kurier.at/chronik/wien/neuer-anlauf-fuer-abriss-von-altem-biedermeier-haeuschen/401339100 (2.4.2021, “Neuer Anlauf für Abriss von altem Biedermeier-Häuschen”)

Breite Gasse 15, 1070 Wien

Das Biedermeierhaus Breite Gasse 15, Zustand 1997 (Foto: Kulturgüterkataster der Stadt Wien)

Historische Fotoaufnahme 1899 (August Stauda; Wien Museum – Online Sammlung): https://sammlung.wienmuseum.at/objekt/78963-7-breite-gasse-15-ehem-nr-25-zur-heiligen-dreieinigkeit

Fotovergleich “Zeitensprünge” Breite Gasse 15: 1899 – 2020: https://www.zeitenspruenge.at/bild/584

Fotos 2014 von Erich J. Schimek für die Initiative Denkmalschutz: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157644460452624

Das Haus “Breite Gasse 15” auf dem Leerstandsmelder: https://www.leerstandsmelder.de/wien/zur-heiligen-dreieinigkeit-e5d8c

Ältere Medienberichte:

28. Dezember 2018, WienSchauen (Blog)
Jahrelanger Verfall: Behörden machtlos? https://www.wienschauen.at/breite-gasse-15-jahrelanger-verfall-behoerden-machtlos

Falter Nr. 36 / 2017
Nina Kreuzinger: Operation Abrissbirne. Die Immobilienbranche demoliert Wiener Gründerzeithäuser in den Außenbezirken. Erlebt Wien eine notwendige Modernisierung? Oder setzen Baufirmen einfach nur knallhart ihre Wünsche durch? — 4seitiger-Falter Bericht u.a. mit Breite Gasse 15 und Initiative Denkmalschutz

4. Dezember 2016, Der Standard
Wien: Angst vor Abriss des Gründerzeit-Stadtbilds [u.a. mit Initiative Denkmalschutz]. Obwohl die Stadt Wien versichert, sich für den Schutz alter Gebäude einzusetzen, beobachten Denkmalschützer ein Abrisstempo wie nie zuvor: https://www.derstandard.at/story/2000048650299/angst-vor-abriss-des-wiener-gruenderzeit-stadtbilds

4. November 2016, Vienna.at
Initiative Denkmalschutz kritisiert weiteren Hausabriss am Wiedner Gürtel. Bereits im vergangenen Jahr machte die Initiative Denkmalschutz auf eine “Abrisswelle” aufmerksam, die mehrere Bezirke und dabei schutzzonenwürdige Gebäude betrifft: https://www.vienna.at/initiative-denkmalschutz-kritisiert-weiteren-hausabriss-am-wiedner-guertel/5011912

4. August 2014, ORF Wien
ÖVP fordert Geld für Altstadterhaltung. Die Wiener ÖVP sieht Barock-, Biedermeider- und Jugendstilgebäude in Gefahr und fordert mehr Geld für die Altstadterhaltung. Die dafür vorgesehehen Mittel werden laut Obmann Manfred Juraczka für andere Zwecke verwendet: https://wien.orf.at/v2/news/stories/2661362

26. Juli 2014, Profil
Peter Michael Lingens: Ein Verbrechen an Wien: https://www.profil.at/meinung/peter-michael-lingens-ein-verbrechen-wien-377009

6. Mai 2014, Der Standard
Die Demolierer und der Denkmalschutz. Immobilienspekulanten wollen ganze Ensembles wegreißen – und die hiesige Politik schaut zu, wie “Wien zur Großstadt demoliert ” wird. Eine Anrufung der Dreifaltigkeit. Kommentar der anderen von Daniela Strigl: https://www.derstandard.at/story/1397522640331/die-demolierer-und-der-denkmalschutz

22. April 2014, MeinBezirk
Baujuwel in Breite Gasse droht Abriss. Bezirk fordert Denkmalschutz – Eigentümer will Neubau errichten: https://www.meinbezirk.at/neubau/c-lokales/baujuwel-in-breite-gasse-droht-abriss_a916157

7. November 2011, Heute
“Bitte dieses Haus nicht besetzen!” Linke Chaoten gegen alternatives Künstlerkollektiv – das ist Brutalität! Das beweist diese Geschichte aus der Breite Gasse 15 in Neubau: Seit Längerem (und offenbar in bestem Einvernehmen mit dem Hausherrn) nutzt die Künstlergruppe “Luntisten” ein leer stehendes Gebäude als Atelier: https://www.heute.at/s/-bitte-dieses-haus-nicht-besetzen–21982030

Quellen / Literatur:

– Dehio-Handuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Band: Wien II bis IX. und XX. Bezirk, Wien 1993, Seite 294

– Antwortschreiben der MA 37 an die Initiative Denkmalschutz vom 11. Mai 2017

– Antwortschreiben der MA 37 an die Initiative Denkmalschutz vom 2. Mai 2014

– Protokoll der Bezirksvertretungssitzung im 7. Bezirk Neubau, 10. April 2014 (Antrag bzgl. Breite Gasse 15): https://www.wien.gv.at/bezirke/neubau/pdf/bvprotokoll10042014.pdf

Initiative Denkmalschutz: Was bleibt vom Altbautenschutz in Wien? Abbrüche gehen weiter!

APA-OTS-Presseaussendung, 16. September 2025

Channel: Kultur, Chronik

Was bleibt vom “offensiven Altbautenschutz” der Stadt Wien? Abbrüche erhaltenswerter Gebäude gehen weiter.

Trotz vielfacher “Verschärfungen” in der Bauordnung gibt es weiterhin große Lücken, eine davon ist das fehlende Budget für Förderungen von Altbauten außerhalb von Schutzzonen.

Wien (OTS) — Aktuell wird wieder ein erhaltenswertes Gründerzeithaus in Wien abgerissen (Obere Amtshausgasse 41, 5. Bezirk). Und wieder heißt die Begründung: “wirtschaftliche Abbruchreife”.

Das “Nicht-Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife”

Doch wie kann es sein, dass die Stadt Wien noch im April stolz das “Faktische Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” verkündet und trotzdem kühn und falsch(!) behauptet, dass seit der Bauordnungsnovelle 2023 “von der Baupolizei keine ‘wirtschaftliche Abbruchreife’” mehr “erteilt wurde” (OTS, 16.4.2025), wenn doch die zuständige Stadträtin Kathrin Gaal in Ihrer Anfragebeantwortung vom 22.8. an den Gemeinderat Georg Prack (Grüne) eingestehen muss, dass im Jahr 2024 sieben Abbruchbewilligungen mit dieser Begründung erteilt wurden (PGL-842712-2025-KGR/GF)?!

Das Problem mit dem Wiener Altstadterhaltungsfonds

Auch wenn in den letzten Jahren das Budget für die Altstadterhaltung vom absoluten Tiefpunkt im Jahr 2019 (Ꞓ 0,73 Mio.) mittlerweile wieder auf Ꞓ 2,6 Mio. im Jahr 2024 angehoben wurde, kommt die Fördersumme nicht mehr an die Jahre 2001 bis 2015 heran (Ohne Inflationsbereinigung! Damals betrug die Fördersumme z.B. im Jahr 2006 beachtliche Ꞓ 8,69 Mio.!).

Keine Förderung für Altbauten außerhalb von Schutzzonen

Wenn die zuständige Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal von einem “strengeren Regulativ für den Erhalt von Gründerzeithäusern” spricht (OTS, 18.9.2024), so gilt dies nicht für erhaltenswerte Altbauten außerhalb von Schutzzonen, da hier für die “wirtschaftliche Zumutbarkeit” aus budgetären Mängel keine Fördersumme durch den Wiener Altstadterhaltungsfonds in die Kalkulation eingerechnet werden kann.

Obere Amtshausgasse 41 in Wien-Margareten

Das Gründerzeithaus Obere Amtshausgasse 41 in Wien-Margareten während des Abbruchs, Foto: 15.9.2025, (c) Initiative Denkmalschutz (ML)

Besonders schmerzlicher Altbauverlust im 15. Bezirk

Im Zuge des Abrisses in der Äußeren Mariahilfer Straße 160 (ehemaliges Kino Handl) wurde im Mai dieses Jahres auch das wertvolle Biedermeierhaus in der Sperrgasse 2 abgebrochen. Auf Nachfrage beim Wiener Altstadterhaltungsfonds wurde unserem Verein Initiative Denkmalschutz bestätigt, dass es die Förderungen “auch aus budgetären Gründen” nur mehr für Altbauten gibt, die sich in Schutzzonen befinden oder unter Denkmalschutz stehen. Sowohl die Sperrgasse 2 als auch die Obere Amtshausgasse 41 stehen außerhalb einer Schutzzone.

28 Abbruchbewilligungen in den Jahren 2023 und 2024

Mit der Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” wurden 2023 21 Abbruchbewilligungen erteilt, 2024 sieben. Knapp 80 % davon betrafen davon Altbauten außerhalb von Schutzzonen, obwohl seit der großen Bauordnungsnovelle 2018 auch diese grundsätzlich geschützt sind.

Höhere Dotierung des Wiener Altstadterhaltungsfonds nötig

Um diese Abbruchflut eindämmen zu können, bedarf es einer deutlich höheren Dotierung des Wiener Altstadterhaltungsfonds, sodass hinkünftig auch wieder Altbauten außerhalb von Schutzzonen gefördert werden können.

Forderung: Zwangsverwaltung für leerstehende Altbauten

Im November letzten Jahres stellte Bürgermeister Michael Ludwig und die zuständige Stadträtin Kathrin Gaal das “7-Punkte-Paket zum Schutz von Altbau-Mieter*innen” vor (OTS, 6.11.2024). Das Problem dabei, es geht mehr um den “Schutz” der Mieter als um den Altbauschutz selbst. So kann die MieterHilfe Wien in gewisser Weise auch als Unterstützer von Hausspekulanten gesehen werden, wenn diese mit dem Aushandeln von Ersatzwohnungen oder Abschlagszahlungen für die letzten Mieter den Hausspekulanten gleichzeitig dabei helfen, das Haus bestandsfrei zu bekommen, um es in Folge abreißen zu können (Beispiel Radetzkystraße 24-26 im Jahr 2022; drei Jahre zuvor hieß es noch “Voller Erfolg für MieterInnen und MieterHilfe”). Viel effektiver im Sinne des Altstadtschutzes wäre es, wenn die Stadt Wien auch leerstehende Altbauten unter Zwangsverwaltung stellen könnte, und nicht nur bewohnte Häuser (vgl. § 6 Mietrechtsgesetz).

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, https://www.idms.at

Details zur Aussendung:
Stichwörter: Architektur, Immobilien, Kultur, Politik, Recht, Denkmalpflege, Baukultur, Kulturerbe, Altstadterhaltung
Ressorts: Kultur Österreich, Chronik Österreich

Schörgelgasse 6 Abriss (Stmk): ‘Altes Graz liegt im Koma’

Vergeblich waren Einsprüche der Altstadtkommission sowie des Altstadt-Anwalts gegen den Abrissbescheid vom Jänner 2019. Nachdem bereits am 5. August letzten Jahres das Werkstättengebäude der ehemaligen Schlosserei des 200 Jahre alten Gebäudes Schörgelgasse 6 in der Kopernikusgasse abgerissen wurde, wurde dieser Tage mit dem Abriss des einstöckigen Haupthauses zur Schörgelgasse 6 (bzw. zum Dietrichsteinplatz) begonnen (6. Bezirk Jakomini). Grund für  den Abriss: Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat entschieden, die Erhaltung sei wirtschaftlich nicht zumutbar, daher konnte die Genehmigung nicht verwehrt werden. Dies war jedoch nur möglich, weil derzeit zu geringe Fördergelder zur Verfügung stehen. Peter Laukhardt, langjähriger Sprecher der Bürgerinitiative Soko Altstadt ist schockiert und resümiert: Das alte Graz liegt im Koma – zumindest am Ostrand des Dietrichsteinplatzes!“ Denn mit dieser Begründung könnte man fast jedes Altstadthaus in Graz abreißen. Gefördert wurde der Abriss auch durch den neuen Bebauungsplan, der Ende Juli letzten Jahres in Kraft getreten ist und eine höhere (dreigeschoßige) Bebauung erlaubt. Jetzt fürchtet er um das benachbarte einstöckige Haus am Dietrichsteinplatz 8. Dieses könnte als nächstes der Spitzhacke zum Opfer fallen. Die zuvor geäußerte Kritik der Altstadtkommission an dieser Höherzonung verhallte ungehört. Daher schlug Altstadtanwalt Armin Stolz bereits letzten Sommer Alarm. Er attestiert einen “zahnlosen Altstadtschutz”, die Abbruchproblematik hat sich – auch in der Altstadtschutzzone – in den letzten Jahren weiter verschärft. Das größte Problem: Immer öfter wird mit der “wirtschaftlichen Unzumutbarkeit” für den Abriss argumentiert und hatte damals für Herbst einen Vorschlag für ein verbessertes Altstadterhaltungsgesetz angekündigt.

Baubeschreibung (nach ÖKT): Pawlatschenhaus mit Schlosserei: “Dieses zweigeschossige Ensemble ist ein Rest des vorstädtischen Gewerbes am Dietrichsteinplatz. Besonders das schöne schmiedeeiserne Schlosserei-Schild ist ein deutliches Zeichen dieser einstmals so bedeutenden Zunft. Die Kellertür mit rundbogiger Steinrahmung und der Inschrift “J M 1818” weist auf einen Vorbesitzer hin, einen Johann May. Der Hoftrakt zeichnet sich durch einen schon selten gewordenen Balkongang auf Radkonsolen aus. Das Ensemble ist somit “als städtebauliche Erinnerung zu bewerten”.

Schörgelgasse 6 (mit weiteren Fotos) auf Baugeschichte.at (bzw. Grazwiki.at): https://baugeschichte.at/Sch%C3%B6rgelgasse_6.

Schörgelgasse 6, Graz

Schörgelgasse 6, Graz. Das Schlossereigebäude (links im Bild in der Kopernikusgasse) wurde am 5. August 2020 abgebrochen. Das Haupthaus zur Schörgelgasse bzw. Dietrichsteinplatz (rechts im Bild) folgte am 28. April 2021. Foto: 31.7.2020, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Aktuelle Medienberichte:

29. April 2021, Krone
Schörgelgasse 6: Haus abgerissen: „Altes Graz liegt im Koma!“https://www.krone.at/2402296

29. April 2021, Kleine Zeitung
Altstadtschützer empört. Biedermeier-Zeile beim Dietrichsteinplatz wird abgerissen. Schon im Jänner 2019 gab es den Abbruchbescheid, gegen den der Altstadtanwalt kämpfte. Auf verlorenem Posten (Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5972689/Altstadtschuetzer-empoert_BiedermeierZeile-beim-Dietrichsteinplatz

Ältere Medienberichte:

15. August 2020, Kleine Zeitung
Ex-Stadtplanungschef mahnt: ‘Es ist erschreckend, wie grauslich Graz schon ist’. Ein Gesetz, das nur die Interessen der Baulöwen bedient. Politiker, die zusehen, wie die Landeshauptstadt zubetoniert wird: Jetzt schlägt der ehemalige Stadtplanungschef Heinz Rosmann Alarm. (Anm.: Heinz Rosmann wirkt bei der “Initiative für ein unverwechslbares Graz” mit; Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5852738/ExStadtplanungschef-mahnt_Es-ist-erschreckend-wie-grauslich-Graz

6. August 2020, Kleine Zeitung
Abbruch: Haus in der Schörgelgasse bereits teilweise abgerissen. Nun hat der Besitzer Fakten geschaffen: Ein erster Teil eines 200 Jahre alten Gebäude-Ensembles unweit des Dietrichsteinplatzes wurde abgerissen.” (Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5849318/Abbruch_Haus-in-der-Schoergelgasse-bereits-teilweise-abgerissen;

4. August 2020, Kleine Zeitung
Geplanter Gebäudeabriss: Grazer Altstadtanwalt schlägt Alarm. Geplanter Abriss eines Gebäudes beim Dietrichsteinplatz: Altstadtanwalt fordert besseren Schutz historischer Häuser (Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5848240/Geplanter-Gebaeudeabriss_Grazer-Altstadtanwalt-schlaegt-Alarm

Älterer iD-Bericht:

15. August 2020: Abriss Schörgelgasse 6 (Graz): Altstadtanwalt schlägt Alarm

Arsenal (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8443

Initiative Denkmalschutz, 18. Septmber 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8443 – Arsenal, Franz-Grill-Straße, 1030 Wien

Für das Gebiet zwischen Ghegastraße, Bezirksgrenze, Lilienthalgasse, Linienzug 1-2, unbenannte Verkehrsfläche (06606), unbenannte Verkehrsfläche (06608), unbenannte Verkehrsfläche (06605), Lilienthalgasse, Franz-Grill-Straße, Linienzug 3-4, Landstraßer Gürtel, Wildgansplatz, Franz-Grill-Straße und Kelsenstraße im 3. Bezirk, Katastralgemeinde Landstraße

Öffentliche Auflage: 7. August 2025 bis 18. September 2025

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau
vermieden.

Die Stellungnahme im Detail

1.) Die geplanten Zubauten für die Erweiterung der Ausstellungsflächen des Heeresgeschichtlichen Museums (HGM) hinter dem denkmalgeschützten Hauptbau des Arsenals (Objektnummer 18) und inmitten einer Schutzzone und des Parkschutzgebiets (Spk) gelegen, werden äußerst kritisch gesehen. Dieser zentrale Prunkbau gilt als „erster Museumsbau Wiens“ und bildet das „ideelle Kernstück des Arsenals“ und wurde „in byzantinisch-islamischen Formen“ (Zitate Dehio, S. 75) vom berühmten Architekten Theophil Hansen, dem Erbauer des Parlamentsgebäudes, in den Jahren 1850 bis 1857 errichtet. „Das frühe Hauptwerk Theophil Hansens ist das erste profane historistische Gesamtkunstwerk Wiens und eines der bedeutendsten Werke der Architektur des europäischen Historismus.“ (Dehio, S. 75). In Anbetracht der außerordentlichen architekturgeschichtlichen Bedeutung dieses Bauwerks wird nachdrücklich angeregt, hier möglichst andere Lösungen für die „benötigten zusätzlichen Ausstellungsflächen“ (Zitat Erläuterungsbericht S. 8) zu finden. Auch beim geplanten Besucherzentrum des Belvedere fand man eine denkmalverträglichere Lösung mit unterirdischen Erweiterungsflächen.

Hauptgebäude Arsenal Wien

Die Rückseite des Hauptgebäudes des Arsenals (Heeresgeschichtliches Museum), Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe sieht in seiner Stellungnahme zum vorliegenden Planentwurf vom 26.6.2025 die geplanten Zubauten ebenso sehr kritisch. Darin heißt es: „Eine kritische Haltung nimmt der Fachbeirat hinsichtlich der beiden parallel zum heeresgeschichtlichen Museum stehenden bebaubaren Flächen ein.“ (BB2 = maximale Gebäudehöhe von 4,5 m; BB 16 = Dachneigung höchstens 15 Grad).

2.) Umfassungsbauten der Anlage (Adresse: Arsenal 12): Die Verkleinerung der Schutzzone der Arsenalanlage mit Herausnahme des Objekt 13 (Panzerhalle) und Objekt 7 (ehemalige Eckkaserne; Lilienthalgasse 1 / Ecke Arsenalstraße) möge überdacht werden. Die letzte Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes erfolgte im Jahr 2006 (Plandokument 7571) bzw. 2008 (Plandokument 7571E). In diesem Zusammenhang wird kritisiert, dass der im Erläuterungsbericht (S. 10) erwähnte Motivenbericht der fachlich für Schutzzonen zuständigen Magistratsabteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) – wie so oft – nicht veröffentlicht wird und somit im Dunkeln bleibt. Haben sich die Intentionen der Magistratsabteilung 19 seit den beiden letzten Neuwidmungen geändert? Uns wäre keine entsprechende Gesetzesänderung dazu bekannt. Auch damals umfasste die Schutzzone schon diese beiden bestehenden Neubauten (Objekte Nr. 7 und Nr. 13). Zweifellos ist die Anlage des Arsenals eine von Symmetrie geprägte Anlage, deren symmetrische Ausprägung möglichst erhalten bleiben soll und daher strukturell auch hier eine Schutzzone von Vorteil wäre. „Die Umfassungsbauten der Anlage gliedern sich in die monumentalen Eck- und Mittelkasernen mit großen Innenhöfen und die sich verbindenden niedrigen, langgestreckten Depots. Alle Sichtziegelbauten [sind] in Formen italienisch-mittelalterlicher Wehrbauten [gestaltet], erb[aut] 1849-54 von August Sicard v. Siccardsburg und Eduard van der Nüll.“ (Zitat Dehio S. 77). Daher sollen auch die Eckbauten (die ehemaligen historischen Eckkasernen: Objekte 3, 7, 12 und 16) und die Verbindungsbauten (die ehemaligen historischen Depots: Objekte 4, 6, 13, 15) möglichst eine gleiche bauliche Ausprägung im Sinne und im baulichen Umfang des historischen Bestandes haben, insbesondere die Kubatur betreffend (in Bezug auf Baufläche und Höhenwidmung).

Historischen Depots des Arsenals (Objekt 6)

Das historische ehemalige Depot (Objekt 6) im Wiener Arsenal, Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Es ist auffällig, dass die vier mächtigen Eckbauten (Objekte 3, 7, 12, 16) im vorliegenden Planentwurf unterschiedliche Höhenwidmungen aufweisen (von 22 m (BB7; Objekt 3) über 24 m (BB9 bzw. Bauklasse V 24 m; Objekt 16 bzw. Objekt 12) bis zu 26 m (Bauklasse V ohne Beschränkung; Objekt 7). Hier sollte eine Einheitlichkeit im Sinne des historischen Bestandes gegeben sein, detto sollte dies auch für die Verbindungsbauten, ehem. Depots (Objekte 4, 6, 13, 15) und für die mächtigen ehemaligen Mittelkasernen (Objekte 5 und 14) gelten. In diesem Sinne mögen auch die im Planentwurf vorgesehenen Baufluchtlinien für das Objekt 13 (Panzerhalle) abgeändert werden, sowie die Bauklasse III (entspricht Bauhöhe 16 m) auf die gleiche Höhe wie jene des symmetrisch gegenüberliegenden Verbindungsbaus / ehemaligen Depots (Objekt 6) auf Bauklasse II (entspricht 12 m) verringert werden; kurz gesagt, der aktuell gültige Bebauungsplan (Plandokument Nr. 7571) möge für das Objekt 13 (Panzerhalle) unverändert bleiben.

Die Panzerhalle des Wiener Arsenals

Die Panzerhalle (Objekt 13) an Stelle des im Krieg zerstörten historischen Depots. Im Hintergrund ist Objekt 14 zu sehen, eine der mächtigen Mittelkasernen; Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

3.) Zu prüfen wäre, wieso die Bundestheaterwerkstätten und -bühne (Objekt 19 und Umgebung) unter Denkmalschutz stehen (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz), jedoch im vorliegenden Planentwurf nicht für die Schutzzone vorgesehen sind. Siehe Auszug aus der Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes:

Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes, 2025

Auszug aus der aktuellen Denkmalliste des Bundesdenkmalmtes (Stand: 30.06.2025)

Obwohl diesen Gebäuden „mit hoher Wahrscheinlichkeit eine geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung“ im Sinne des restriktiven Denkmalschutzgesetzes zukommt (§ 2a), so fehlt doch eine abschließende fachliche Beurteilung durch das Bundesdenkmalamt. Ob aktuell ein solches Verfahren über die „Feststellung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung“ des Denkmals läuft (§ 26 Denkmalschutzgesetz), und in deren Folge der Denkmalschutz vielleicht aufgehoben werden wird, ist uns nicht bekannt. Eine diesbezügliche Anfrage unseres Vereins an dasBundesdenkmalamt vom 28. August wurde noch nicht beantwortet. Umso wichtiger erscheint uns daher die Prüfung und allfällige Schutzzonenwidmung für diese Gebäude.

4.) Sehr begrüßt werden die im Planentwurf vorgesehenen neuen Schutzzonenwidmungen für die Bauten entlang der Franz-Grill-Straße (gegenüber Franz-Grill-Straße 1b und 1c) sowie die Schutzzone für die denkmalgeschützte Ballonhalle (Franz-Grill-Straße 1a).

Bauten entlang der Franz Grill-Straße in Wien

Die historischen Gebäude an der Franz-Grill-Straße (gegenüber Nr. 1b und 1c); Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

5.) Scharf kritisiert werden muss, dass bereits ohne rechtliche Grundlage (fehlender Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) ein “einstufiger Realisierungswettbewerb” für die denkmalgeschützte Ballonhalle ausgetragen wurde (Erläuterungsbericht Seite 8). Hier wurde ein Fait accompli geschaffen. Somit erübrigt sich quasi hier eine Stellungnahme abzugeben. Mit dieser Vorgehensweise (quasi vollendete Tatsachen schaffen) wird die Abgabe einer Stellungnahme so gut wie unmöglich gemacht.

Die Ballonhalle im Wiener Arsenal

Die denkmalgeschützte Ballonhalle, Franz Grill-Straße 1A, Wien; Foto: Sept. 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

6.) Auf das Allerschärfste kritisiert werden muss die Vorgehensweise beim bereits erfolgten, dauerhaften Anbau des Kulissendepots (südlich der Bundestheaterwerkstätte, Objekt 19). Zuerst eine Baubewilligung gemäß § 71 Bauordnung für Wien zu erteilen (“Bewilligung für Bauten vorübergehenden Bestandes”; bestätigt durch Auskunft bei der MA 21) und erst danach für die nötige Umwidmung zu sorgen (der hier vorliegende Planentwurf), ist ein absolutes No Go, zumal dieser Paragraph eigentlich nur für „Bauwerke, die vorübergehenden Zwecken dienen oder nicht dauernd bestehen bleiben können“ gedacht ist, und nicht dafür, um noch vor einer Umwidmung vollendete bauliche Tatsachen zu schaffen. Hier verkommt die Abgabe einer Stellungnahme endgültig zu jeglicher Makulatur (ähnliche solche Fälle gab es bereits bei der Sport und Fun Halle am Praterstern im 2. Bezirk 2024, vgl. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240612_OTS0027, beim Cobenzl (Projekt „Weitsicht Cobenzl“; vgl. Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8424 vom 19.2.2025), aber auch bei der nachträglichen Bauplatzwidmung der Gärtnerunterkunft der Stadtgärten am Schlickplatz im 9. Bezirk oder das Bankgebäude in der Kolingasse 14-16 (nördlich des Schottenrings) beides 2012, vgl. Die Presse, Wien: Widmungen auf Wunsch?“ vom 13. März 2018: https://www.diepresse.com/1269916/wien-umwidmungen-auf-wunsch bzw. MeinBezirk vom 6. August 2012, „Streit um illegalen Megabau entbrannt“: https://www.meinbezirk.at/alsergrund/c-lokales/streit-um-illegalen-megabau-entbrannt_a234745). Eine solche Vorgehensweise erachtet die Volksanwaltschaft für klar rechtswidrig (vgl. Auszug aus ihrem Bericht 2022).

Bericht der Volksanwaltschaft (VA) an den Wiener Landtag 2022 (S. 107 ff.; Punkt 2.6.3.), anlässlich der Causa „befristete Baubewilligung für eine auf Dauer angelegte Sporthalle“ (Sport & Fun Halle Praterstern):

§ 71 BO [Bauordnung für Wien] erlaubt es der Behörde, Bauwerke, die vorübergehenden Zwecken dienen, auf eine bestimmte Zeit oder auf Widerruf zu bewilligen. Solche Bauwerke sind z.B. Tribünen bei großen Sportveranstaltungen. Mit Ablauf der befristet erteilten Bewilligung tritt ein konsensloser Zustand ein, der zum Abbruch des Bauwerks verpflichtet. Ist bei einem auf Dauer angelegten Projekt von vornherein erkennbar, dass kein sachlicher Grund für eine Befristung oder einen Widerruf denkbar ist, darf keine Bewilligung auf eine bestimmte Zeit oder auf Widerruf erteilt werden. Eine solche Bewilligung kommt nur in Frage, wenn eine erkennbare Belassungsabsicht fehlt. (…) Im Ergebnis nahm die Baubehörde mit der Erteilung der befristeten Bewilligung die Entscheidung des Gemeinderates über die Änderung des geltenden Plandokuments vorweg. Es kann nach Ansicht der VA aber nicht Sinn und Zweck von befristeten Bewilligungen sein, auf Dauer angelegte Vorhaben, die dem geltenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan widersprechen, so lange befristet zu bewilligen, bis für sie nachträglich die planungsrechtliche Grundlage geschaffen ist. Nach Ansicht der VA hat die Baubehörde den ihr durch § 71 BO eingeräumten Ermessensspielraum überschritten. +++ Ausnahme im Einzelfall ist willkürlich und gleichheitswidrig: Einerseits widersprach die befristete Baubewilligung den Intentionen des geltenden Plandokuments, andererseits müsste die Behörde ingleichen oder ähnlich gelagerten Fällen eine Ausnahmebewilligung erteilen, wollte sie sich nicht dem Vorwurf einer willkürlichen Handhabung des Ermessens aussetzen. Nach der Rechtsprechung liefe das letztlich auf eine „Unvollziehbarkeit des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanesʺ hinaus. Einzelfall: 2022-0.597.951 (VA/W-BT/B-1), MPRGIR-V-2011937/22 (Quelle: https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Berichte/LT/W/44_Wien_2022_bf.pdf)

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden
Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://x.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

 

Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien 1993, S. 73 – 77

Denkmalschutzstatus der Objekte im Plangebiet, siehe offizielle Denkmalliste des
Bundesdenkmalamtes (Quelle: https://www.bda.gv.at/dam/jcr:8169a67a-9ffd-493d-a7b3-1cd25797e285/NEU_Wien_DML_2025.pdf)

 

PS: In der Bezirksvertretungssitzung am 18. September 2025 (wie so oft von uns kritisiert vor Ende der öffentlichen Auflagefrist!) hat die Bezirksvertretung Landstraße (gegen die Stimmen der FPÖ und drei Stimmen der NEOS) gemäß § 2 Abs. 5 Bauordnung für Wien folgende Stellungnahme abgegeben (Auskunft des Büros der Bezirksvorstehung vom 3.10.2025):

“Seitens des Bezirkes wäre die Durchlässigkeit innerhalb des Stadtentwicklungsgebietes insbesondere vom Objekt 5 (Art for Art) und dem Objekt 14 (Telekom) hin zu der Franz Grill Straße respektive zur Haltestelle 18 zumindest für den Rad- und Fußgänger*innen-Verkehr wünschenswert, wenn der dortige § 53 Fußweg eine breite [sic] von 8 Metern aufweisen würde.

Darüber hinaus wird der Hintergrund für die GB GV I Widmung entlang der Arsenalstraße hinterfragt. Aktuell ist diese Fläche nicht bebaut. Ohne klare Absichtserklärung erscheint aus Sicht des Bezirkes die vorgesehene Widmung für diese Fläche nicht zielführend.”

Der rechtsgültige Beschluss im Gemeinderat wird gemäß § 1 Abs. 1 Bauordnung für Wien voraussichtlich in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen erfolgen (nach der Behandlung im Gemeinderatsausschuss für Stadtentwicklung): 22. Oktober, 18. November oder 18. Dezember 2025.

 

St. Pölten Innenstadt: Stellungnahme Bebauungsplan zu Schutzzonen

Öffentliche Auflage “Bebauungsplan Innenstadt St. Pölten, 4. Änderung” (16. März bis 28. April 2020)

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz, 28. April 2020

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Ausweisung im Bebauungsplan für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die erstmalige Ausweisung von Schutzzonen im gegenständlichen Planentwurf wird sehr begrüßt. Einige Änderungen möchten wir jedoch anregen:

Die Stellungnahme im Detail:

Bischofsgarten, Gartenpavillon (Parzelle .476), Klostergasse 10
im Planentwurf als Kategorie IV („Pufferzone“) ausgewiesen. Die Schutzwürdigkeit dieses Barockpavillons im Bischofsgarten des denkmalgeschützten Bistumsgebäudes ist unzweifelhaft gegeben. Der Pavillon wurde 1739 erbaut und ist mit Deckenfresken aus dem Jahr 1780 von Bartolomeo Altomonte ausgestattet. Es wird daher dringend empfohlen hier zumindest die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) auszuweisen. Gemäß gegenständlichem Bebauungsplanentwurf soll der Gartenpavillon unter Denkmalschutz stehen, daher wäre zu prüfen, diesen als Kategorie I („Objekte unter Denkmalschutz“) auszuweisen. Besonders wichtig ist es hier die Bebauungshöhe exakt dem Bestand anzupassen (nicht höher als Bauklasse II). In der Österreichische Kunsttopographie auf Seite 59 ff. sehr ausführlich beschrieben.

Dr. Karl-Renner-Promenade 7 (= Schneckgasse 8)
Der breitgelagerte einstöckige Bau wurde zwischen 1850 und 1852 in Formen des späten Biedermeier erbaut, mit zwei schmalen Hofflügeln und ebenerdigem Pavillon an der Promenade. Die nördliche Begrenzungsmauer des Kellers zum Teil noch ident mit den Fundamenten der äußeren Zwingermauer (2. Hälfte 13. Jahrhundert), weiters im Keller noch Fundamente eines Batterieturms der Stadtmauer erhalten. Das Gebäude ist ausführlich in der Österreichischen Kunsttopographie beschrieben (Seite 221). Es wird empfohlen hier die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) auszuweisen, im Planentwurf nur Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“).

Dr Karl-Renner-Promenade 11 (= Schneckgasse 12)
Das Gebäude wurde 1899 erbaut und zeigt eine gegliederte Fassade. Das Gebäude ist in der Österreichischen Kunsttopographie beschrieben (Seite 296 f.). Es wird empfohlen dieses Gebäude zumindest in die Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“) aufzunehmen, derzeit im aktuellen Planentwurf nur Kategorie IV („Pufferzone“).

Grenzgasse 8
Das im Kern in das Jahr 1639 zurückgehende (Gewölbe im Erdgeschoß aus dem 17. Jh.), im 20. Jahrhundert vielfach veränderte Gebäude möge zumindest in die Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“) Aufnahme finden. Derzeit nur Kategorie IV („Pufferzone“). Das Haus ist in der Österreichischen Kunsttopographie ausführlich beschrieben (S. 138). Ebenso Eintrag im Dehio-Handbuch (S. 2010).

Klostergasse 5
Dieses Gebäude ist im aktuellen Planentwurf als Kategorie IV („Pufferzone“) ausgewiesen, was ob des Stadtbild prägenden und historischen Charakters doch ein wenig verwundert („Gliederung der Fassade durch Kordongesims. Obergeschoßfenster mit die Parapetzone miteinbeziehenden ausgesparten Putzrahmen von 1871. Gestaltung des Erdgeschoßes mit breitem, korbbogigen, profilierten Geschäftsportal sowie Nutzung rezent. Die Geschäftsräume selbst mit weitgespannten Platzlgewölben 3. Drittel 18. Jahrhundert“). Es wird empfohlen dieses Gebäude in die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) aufzunehmen. Das einstöckige Gebäude geht im Kern auf das 3. Drittel des 18. Jahrhunderts zurück und wurde 1871 aufgestockt. Es wird auch in der Österreichischen Kunsttopographie ausführlich beschrieben (Seite 149). Die erlaubte Bauhöhe möge hier mit Bauklasse II ausgewiesen werden.

Parkpromenade 14 (= Klostergasse 27)
Das „frühhistoristische Wohnhaus mit Walmdach und breitgelagerter Schaufront zur Parkpromenade“ wurde laut Österreichischer Kunsttopographie 1863/64 errichtet (Seite 152). Es wird angeregt auch hier das Gebäude in die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) zu heben, anstatt derzeit Kategorie III (Ensemble-bedeutsame Objekte). Mit Verwunderung wird festgestellt, dass hingegen der Grünraum zur Parkpromenade hin als Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) im aktuellen Planentwurf ausgewiesen ist. Die erlaubte Bauhöhe möge hier mit Bauklasse II ausgewiesen werden.

Parkpromenade 24-26
Die beiden Gebäude aus dem 19. Jahrhundert (im Kern älter?) werden im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) auf Seite 2023 erwähnt. Es wird empfohlen diese beiden Gebäude in die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) aufzunehmen.

Schmiedgasse 8
Dieses ebenerdige Haus ist trotz seiner baulichen Veränderungen ein das Stadtbild prägendes Objekt. Es wird empfohlen dieses Haus in die Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“) aufzunehmen (so wie das ähnlich prägende, gegenüberliegende Gebäude Schmiedgasse 7 im Planentwurf schon aufgenommen ist). Im aktuellen Planentwurf ist es nur als Kategorie IV („Pufferzone“) ausgewiesen. Ebenso wird in diesem Sinne empfohlen auch die Bebauungshöhe exakt dem Bestand anzupassen, also Bauklasse I (im Planentwurf zu hoch gewidmet).

Wiener Straße 50, „Cafe zum Mohren“
Das einstöckige Gebäude „mit klassizistischer, durchgehend gebänderter Fassade“ möge als Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) ausgewiesen werden. Derzeit Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“). Das Haus ist in der Österreichischen Kunsttopographie ausführlich beschrieben (Seite 254f.)

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich / Austria
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Österreichische Kunsttopographie Band LIV, Die Kunstdenkmäler der Stadt St. Pölten (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Horn, 1999

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Niederösterreich südlich der Donau, Teil 2: M bis Z (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Horn/Wien 2003

Wien: Novelle Bauordnung – Was kostet die Zerstörung?

Seit 23. August befindet sich der Entwurf für die Änderung der Wiener Bauordnung in öffentlicher Auflage. Stellungnahmen dazu kann jede/r Bürger/in bis 20. September 2021 abgeben. Eine wesentliche Änderung soll unter anderem auch die Verschärfung für Strafen bei widerrechtlichen Abrissen und Beschädigungen von Altbauten sein. In einer offiziellen Presseaussendung von der zuständigen Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) gemeinsam mit der Wohnbausprecherin der NEOS Selma Arapovic, heißt es:

Verschärfte Strafen für Bausünden

Erst im Jahr 2018 wurde der Erhalt von stadtbildprägenden Gebäuden der Gründerzeit und der Zwischenkriegszeit in Wien massiv gestärkt. Ein Abbruch von vor 1945 errichteten Gebäuden ist seither nur noch unter engen Voraussetzungen möglich. So muss insbesondere geprüft werden, ob ein öffentliches Interesse am Erhalt des Gebäudes besteht.

Weil ein widerrechtlicher Abriss in der Regel einen irreversiblen Schaden auslöst, müssen die verwaltungsstrafrechtlichen Folgen empfindlich und abschreckend sein, um BauführerInnen und BauherrInnen von der Begehung einer solchen Tat abzuhalten.

NEU: Vor diesem Hintergrund soll der derzeitige Strafrahmen für ein Zuwiderhandeln beträchtlich erhöht werden. Wer vorsätzlich handelt, soll in jedem Fall eine Strafe von mindestens 20.000 Euro erhalten. Die neue Strafbemessung gilt auch für Übertretungen, durch die eine Gefahr für Leben oder Gesundheit eintritt.

Die große Frage jetzt: Wird diese Summe wirklich abschreckend sein? Dem Vernehmen nach war ursprünglich eine höhere Mindeststrafe im Gespräch, heißt es im “Standard“. Die maximale Geldstrafe wird jedenfalls verdoppelt und liegt künftig bei 200.000 Euro, wenn ein Gebäude ohne Bewilligung ganz oder teilweise abgebrochen wird.

Unser Verein Initiative Denkmalschutz befürchtet, dass diese Geldbeträge weiterhin viel zu gering sind, insbesondere, wenn mit dem Neubau nicht nur eine sehr große Baukubatur erzielt werden kann, sondern weil auch dann, bei einem Neubau, das restriktive Mietrecht für Altbauten vor 1945 nicht mehr gilt. Auch eine sehr große Schwäche dieses Gesetzes: Ein Vorsatz muss nachgewiesen werden, was bei Unfällen wie bekannt kaum nachgewiesen werden kann.

Ende November soll die Gesetzesnovelle im Landtag  beschlossen werden.

Entwürfe von Wiener Landesgesetzen: Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird (Bauordnungsnovelle 2021): https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm

Offizielle Presseaussendung:

25. August 2021, APA-OTS
Gaal/Arapovic: Verschärfte Baustrafen und Maßnahmen gegen „Maximalbauten“. Kleine Novelle der Wiener Bauordnung knüpft sich übermassive Neubauten in Siedlungen sowie grobe Bausünden vor: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210825_OTS0013

24. August 2021, APA-OTS
Auflage eines Entwurfes für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht. Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210824_OTS0040

Medienberichte:

25. August 2021, Der Standard
Novelle der Wiener Bauordnung: Zerstörung alter Häuser wird teurer. Auch der Bau überdimensionierter Häuser in Einfamilienhaus- und Gartensiedlungsgebieten soll unterbunden werden: https://www.derstandard.at/story/2000129153576/novelle-der-wiener-bauordnung-zerstoerung-alter-haeuser-wird-teurer

25. August 2021, ORF
Wiens Neubauten sollen kleiner werden. Ausladende Mehrfamilienhäuser werden in Wien immer mehr. Sie stechen besonders aus Siedlungen mit Einfamilienhäusern hervor. Jetzt will die Stadt die Bauordnung novellieren, um neue Mehrfamilienhäuser in ihrer Größe zu beschränken: https://wien.orf.at/stories/3118346

25. August 2021, MeinBezirk
Stadträtin Gaal: Wiener Bauordnung: Was jetzt alles neu wird: https://www.meinbezirk.at/wien/c-politik/wiener-bauordnung-was-jetzt-alles-neu-wird_a4841245

25. August 2021, Kurier
Stadt Wien verhängt strengere Regeln gegen Monsterbauten. Großbauten in Einfamilienhaus-Gebieten sollen mit einer Reform der Bauordnung verhindert werden. Künftig gibt es auch höhere Geldstrafen (Bezahlschranke): https://kurier.at/chronik/wien/stadt-wien-verhaengt-strengere-regeln-gegen-monsterbauten/401482939

25. August 2021, Die Presse
Verschärfung der Wiener Bauordnung: Kann denn Bauen Sünde sein? Mit einer Gesetzesänderung will Rot-Pink gegen „Bausünden“ vorgehen. Einschränkungen soll es bei Fläche, Abstandsregeln und Gebäudehöhe geben (Bezahlschranke): https://www.diepresse.com/6025422/verscharfung-der-wiener-bauordnung-kann-denn-bauen-sunde-sein

APA-OTS-Pressereaktionen:

25. August 2021, Vereinigung Österreichischer Projektentwickler
VÖPE/Lebensraumentwickler zur Novelle der Wiener Bauordnung: gewerbliche Bauträger halten sich stets an geltende Gesetze. Sebastian Beiglböck (VÖPE): “Der Gesetzgeber ist für eine funktionale Bauordnung verantwortlich, nicht die Bauträger”: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210825_OTS0113

25. August 2021, FPÖ
Nepp zu Bauordnung: SPÖ lenkt von wahren Problemen ab. 150.000 Gemeindewohnungen sanierungsbedürftig: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210825_OTS0116

Petition Michaelerplatz – Für eine Kulturerbe verträgliche Platz- und Freiraumgestaltung in Wien

Anlässlich der Podiumsdiskussion “SOS Michaelerplatz” am Mittwoch, 19. Juni 2024 im Palais Pálffy hat unser Verein Initiative Denkmalschutz eine Petition gestartet, die nach längerer rechtlicher Prüfung, heute am 3. Juli endlich auf der Petitionsplattform der Stadt Wien freigeschaltet (“freigegeben”) wurde:

Petition “Michaelerplatz – Für eine Kulturerbe verträgliche Platz- und Freiraumgestaltung in Wien”

Die aktuelle Baustelle zur „klimafitten“ Umgestaltung des Michaelerplatzes stößt auf breiten Widerstand, denn dadurch wird ein für die Stadt Wien so wertvolles historisches Platzensemble visuell schwerwiegend gestört. Die Initiative Denkmalschutz und die hier Unterzeichnenden fordern die Stadt Wien auf, die Umbauarbeiten sofort zu stoppen bzw. die Umgestaltung zu unterlassen und ein eigenes Freiraumgestaltungskonzept für Wien zu entwickeln, das das historische Stadtbild stärker berücksichtigt.

HIER ONLINE UNTERZEICHNEN (ID Austria) oder ausdrucken und Unterschriftenliste per Post einschicken: https://petitionen.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=83463fff5212421b914f76027913dccb. Die Unterschriften sind nur gültig (gemäß Wiener Petitionsgesetz), wenn diese vollständig(!) ausgefüllt sind (Voraussetzung für Unteschrift: 16. Lebensjahr vollendet, Hauptwohnsitz in Wien).

LANGFASSUNG:

„Sima/Figl: Baustart für zukunftsfitte Gestaltung am historischen Michaelerplatz. 9 Bäume, Pflanzbeete und ein kühlendes Wasserspiel mit 52 Bodendüsen – Umgestaltung im Einklang mit Denkmalschutz [sic] bringt Begrünung, Begegnungszone und barrierefreie Oberfläche,“ heißt es am 22.4.2024 in einer APA-OTS-Presseaussendung der Stadt Wien (vgl. www.ots.at).

Doch der Denkmalbeirat beim Bundesdenkmalamt (Wahrnehmungsbericht vom 22.4.2024; vgl. www.bda.at) spricht sich „mit aller gebotenen Deutlichkeit gegen die bevorstehende Umgestaltung des Wiener Michaelerplatzes aus. (…) würde [doch] das subtile und zugleich labile Gleichgewicht dieses einzigartigen über Jahrhunderte geprägten städtischen Platzraums, der seine Wirkung aus dem Zusammenspiel der ihn umgebenden historischen Bauten bezieht, durch die geplanten Maßnahmen schwerwiegend gestört, die architektonische und städtebauliche Wirkung regelrecht zerstört.“ (Der Denkmalbeirat ist ein Gremium gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz, dessen Mitglieder vom Kulturminister ernannt werden, und dessen Fachleute sowohl das Bundesministerium, als auch das Denkmalamt in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege beraten.)

Und auch der „Offene Brief zur Erhaltung des Michaelerplatzes an Bürgermeister Dr. Michael Ludwig“vom 25.4.2024, unterzeichnet von mittlerweile über 400 Personen und Institutionen, insbesondere von Fachleuten aus dem Bereich der Architektur, Kunstgeschichte sowie Denkmalpflege (vgl. www.oegfa.at) zeigt den breiten Widerstand dieser Umgestaltung. Darin heißt es u.a.: „Die urbanistische Bedeutung des Michaelerplatzes lässt sich eben nicht auf eine Sichtachse vom Kohlmarkt auf das Michaelertor reduzieren, wie dies in den offiziellen Verlautbarungen seitens der Stadt Wien suggeriert wird – wohl wissend, dass die Bepflanzung mit Bäumen einen gravierenden Eingriff an diesem Ort darstellen wird. Je nachdem, ob man den Platz vom Kohlmarkt, aus der Herrengasse, der Schauflergasse oder durch das Michaelertor der Hofburg betritt, eröffnen sich unterschiedliche stadträumliche Perspektiven, entstehen neue Bilder, wird der urbane Raum auf andere Weise erlebbar. Diese Eindrücke würden durch die geplanten Interventionen empfindlich gestört. Die geplante Neugestaltung des Platzes bedroht seine städtebauliche Wirkung und fügt dem historischen Ensemble gravierenden Schaden zu.“

Die Problematik mit der so genannten „Zustimmung“ durch das Bundesdenkmalamt besteht darin, dass es keinen wirkungsvollen Umgebungsschutz im Denkmalschutzgesetz (§ 7) gibt, somit ist es zumeist keine „Zustimmung“, sondern nur die Abwesenheit der Möglichkeit, eine solche Umgestaltung zu untersagen, wenn nicht die denkmalgeschützten Objekte/Flächen selbst baulich verändert werden. Auf dem Michaelerplatz (Grundstücksnr. 1667) stehen jedoch „nur“: 1.) die Platzgestaltung des Michaelerplatzes durch Architekt Hans Hollein (“kreisförmige Plattform“ mit „archäologischem Sichtfenster” ohne die gepflasterte Straße, die die Plattform umgrenzt); 2.) die archäologische Fundstelle selbst; sowie 3.) die historischen Beleuchtungskörper unter Denkmalschutz.

Der Michaelerplatz befindet sich inmitten des UNESCO-Weltkulturerbes an einem der bedeutendsten Orte der Stadt, direkt vor der Hofburg. Der „Managementplan UNESCO-Welterbe. Historisches Zentrum von Wien“ aus 2021 behandelt das so genannte „Handlungsfeld 5.2. Historische Gärten, Parks und öffentliche Räume“ (S. 98 f.) im Kontext mit den darin erwähnten „Fachkonzept Öffentlicher Raum“ sowie „Fachkonzept Grün- und Freiraum“ (STEP 2025) äußerst diffus und daher mangelhaft.

Daher fordern die Initiative Denkmalschutz sowie die hier Unterzeichnenden, die Umgestaltung des Michaelerplatzes sofort zu stoppen respektive zu unterlassen, sowie die Neuerstellung bzw. Adaptierung der Freiraumkonzepte und des UNESCO-Managementplans speziell für die historischen und für das Stadtbild bedeutenden Plätze und Freiräume in Wien, insbesondere für das Gebiet des „Historischen Zentrums von Wien”.

HIER ONLINE UNTERZEICHNEN (ID Austria) oder ausdrucken und Unterschriftenliste per Post einschicken: https://petitionen.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=83463fff5212421b914f76027913dccb.

 

PS: Das Podiumsgespräch “SOS Michaelerplatz” fand am Mittwoch, 19. Juni 2024, um 18:30 Uhr im Palais Pálffy, Josefsplatz 6, 1010 Wien statt.

Podiumsgespräch mit Maria Auböck, Elise Feiersinger, Andreas Lehne und Boris Podrecca
Moderation: Andreas Nierhaus

Die massive internationale Kritik an der Umgestaltung des Michaelerplatzes hat gravierende Mängel im Umgang mit dem historischen Stadtraum Wiens offengelegt: Auf Initiative einer privaten Gruppe, ohne einen Wettbewerb auszuschreiben und ohne die Öffentlichkeit einzubeziehen, soll eines der künstlerisch und historisch bedeutendsten Platzensembles Wiens umgestaltet werden. Die Stadt Wien übernimmt den allergrößten Teil der kolportierten acht Millionen Gesamtkosten, weigert sich aber, die Pläne zu veröffentlichen. Vorgesehen sind Wasserspiele und Baumpflanzungen, deren Auswirkung auf den Platzraum anhand der bisher bekannten Renderings nicht seriös überprüft werden können.

Die Initiative SOS Michaelerplatz, die sich auf die Unterstützung eines großen Teiles der einschlägig interessierten Zivilgesellschaft berufen kann, ist der Meinung, dass mit dem baulichen Erbe Wiens nicht auf derart leichtfertige Weise umgegangen werden kann und fordert einen sofortigen Baustopp und eine Nachdenkpause. Noch ist es nicht zu spät.

In einem hochrangig besetzten Podiumsgespräch sollen gemeinsam mit dem Publikum alternative Perspektiven einer Umgestaltung des Michaelerplatzes erörtert werden – auch als Auftakt zu einer längst überfälligen öffentlichen Diskussion über die Zukunft des historischen Stadtraums in Zeiten des Klimawandels.

Maria Auböck, Landschaftsarchitektin, Präsidentin der Zentralvereinigung der Architekt*innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Elise Feiersinger, Architektin, Kritikerin und Übersetzerin, Vorstandsmitglied der ÖGFA
Andreas Lehne, Kunsthistoriker
Andreas Nierhaus, Kunsthistoriker
Boris Podrecca, Architekt

(Anmeldung und) Rückfragen:

Initiative Denkmalschutz: Auch die verschärfte Bauordnungsnovelle 2023 kann Altbauabrisse nicht stoppen!

APA-OTS-Presseaussendung, 13. Oktober 2025

Channel: Kultur, Chronik

Initiative Denkmalschutz: Auch die verschärfte Bauordnungsnovelle 2023 kann Altbauabrisse nicht stoppen!

Villa in Währing vor kurzem abgerissen. Das von der Stadt Wien behauptete “faktische Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” ist hiermit erstmals(!) widerlegt!

Wien (OTS) – Noch im April hatte die Vizebürgermeisterin und zuständige Stadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) mit der Bauordnungsnovelle 2023 das “faktische Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” verkündet (vgl. OTS, 16.4.). Wenige Wochen danach zerschlugen sich diese Hoffnungen, denn am 21. Mai hat das Verwaltungsgericht Wien der Beschwerde einer Eigentümerin stattgegeben und der Abbruchbewilligung der gründerzeitlichen Villa in der Pötzleinsdorfer Straße 47 auf Grundlage der verschärften Bauordnungsnovelle 2023(!) erteilt (GZ: VGW-111/077/5036/2024-39). Vor kurzem wurde jetzt der Abriss vollzogen (Vgl. WienSchauen, Facebook 9.10.). Die 1877 erbaute und 1913 aufgestockte Villa im Cottagestil stand seit 1993 in einer Schutzzone!

Baubehörde erteilte keinen Instandsetzungsauftrag

Seit 1993 war das Haus im 18. Bezirk unbewohnt. Wieso die Baubehörde es seit über 30 Jahren verabsäumt hatte, einen Bauauftrag zur Instandsetzung zu erteilen, obwohl die Erhaltungswürdigkeit zweifellos gegeben war, bleibt ein Rätsel. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, als ob die MA 37 hier jahrzehntelang tatenlos zugesehen hätte. Es gibt viele weitere Altbauten in einem schlechten baulichen Zustand in Wien; wird hier die Baubehörde (MA 37) endlich tätig, oder wird die verschärfte Bauordnungsnovelle von 2023 weiterhin wertvolle Verluste von Altbauten zulassen?

Forderung: Zwangsverwaltung für leerstehende Altbauten

Abbrüche historisch erhaltenswerter Gebäude verhindert man durch Konsequenzen, die schärfer sind als der Nutzen durch Abriss. Am effektivesten wäre es im Sinne des Altstadtschutzes, wenn die Stadt Wien auch leerstehende Altbauten per Gericht unter Zwangsverwaltung stellen könnte, und nicht nur bewohnte Häuser (vgl. § 6 Mietrechtsgesetz bzw. unsere OTS, 16.9.2025). Falls dies rechtlich nicht möglich sein sollte, möge die Stadt Wien ihre Gesetze ändern oder eine entsprechende Resolution beschließen, um ein solch’ wirkungsvolles Gesetz von der Bundesregierung einzufordern (vgl. ORF Wien, “Altbau-Abriss laut Stadt Wien legal” vom 16.9.2025). Nur so wäre die Stadt Wien glaubwürdig, dass sie auch wirklich alles daran setzen möchte, weitere Stadtbildverluste zu verhindern.

19. Bezirk: Billrothstraße 43 vor wenigen Wochen abgerissen

Ebenso wurde das repräsentative, im 2. Viertel des 19. Jh. erbaute Vorstadthaus im September abgebrochen [Foto: Google Street View]. Auch hier hat nach Auskunft der Bezirksvorstehung Döbling eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Wien die Abbruchbewilligung erwirkt.

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33
https://www.idms.at

Girardihaus (Graz): Trotz Denkmalschutz nicht ‘schützenswert’?

Seit Jahren ist das Geburtshaus von Alexander Girardi im 2. Bezirk St. Leonhard trotz Denkmalschutz vom Abriss bedroht. Heftige Reaktionen löste nun ein Interview mit dem neuen Vorsitzenden der Altstadtsachverständigenkommission (ASVK), Architekt Alfred Bramberger aus. Angesprochen auf seinen Vorgänger, der meinte, man könne das desolate Haus abreißen und auf die Frage, was mit dem Haus passieren solle, antwortete der neue ASVK-Chef: “Ich glaube, ins Haus mit dem früheren Lokal Girardikeller wird sehr viel hinein interpretiert, das es so nicht zu bieten hat. Es wäre besser, Girardi in diesem schönen Altstadthaus am Kai zu würdigen [Anmerkung: Kaiser-Franz-Josef-Kai 50]. Es ist in Privatbesitz. Darin befand sich früher eine Tanzschule und ein Kleinod, das Girardi-Theater. Vielleicht kann man da etwas für die freie Szene machen.” (aus: “Kleine Zeitung”, „Der Girardikeller oder die Würdigung im falschen Haus“, 10.6.2020)

Leserbrief-Reaktion von Peter Laukhardt (SOKO Altstadt)

“Wird das Girardihaus das Waterloo für den Altstadt- und Denkmalschutz?”

Auch wenn Alexander Girardi, der größte Bühnenkünstler, den Österreich je hervorgebracht hat, hier nicht 1850 geboren worden wäre, hätte das Haus seinen Platz unter den Denkmälern Österreichs zu Recht. Im Rahmen der Initiative „Rettet das Girardihaus“ gemachte intensive Recherchen ergaben 2018 eine durchgehende Baugeschichte seit der Renaissance. 1570 erbaut, ist das Girardihaus das ältestes profane Bauwerk im Osten von Graz. Tonnengewölbe mit scharfgratigen Stichkappen aus dem 16./17. Jh. bestätigen das, weitere bauliche Merkmale sind Holzbalkendecken aus dem 17. Jahrhundert, die aktuelle Fassade stammt aus der Mitte des 19. Jahrhunderts.

Gestalt und Lage des Hauses machen die städtebaulichen Veränderungen und Brüche in einer der historisch wichtigsten Ausfallsstraßen von Graz ablesbar. Die ASVK hatte 2015 dem Abbruchantrag mit dem Argument zugestimmt, das Viertel sei durch gründerzeitliche Bauten geprägt, und das Girardihaus somit ein Fremdkörper und nicht schützenswert – eine unglaubliche Fehleinschätzung. Tatsächlich ist die Leonhardstraße noch immer durch eine abwechslungsreiche Bebauung gepräft, die verschiedenen Epochen widerspiegelt; teilweise ist sogar noch die schlichte ein- bis zweigeschossige Vorstadtverbauung mit alten Gasthäusern, Läden und Werkstätten erhalten. Prominente Palais, Kloster- und Kasernbauten ergänzen das Bild. Die Häuser der Gründerzeit überwiegen keinesfalls.

Eine Bausünde der späteren Gründerzeit war der überdimensionierte Neubau des Hauses Nr. 30, der ohne Rücksicht auf die übrige Bebauung auf engstem Eckgrund einen künftigen gründerzeitlichen Häuserblock markieren sollte. Mit einem in diese Gegend nicht passenden überhohen Sockelgeschoß versehen, sprengte der Bau die Dimension aller anderen Objekte an dieser Ecke. Das Nachbarhaus Nr 28 sollte mit einbezogen werden, wie die hässliche Feuermauer beweist. Das gelang aber nicht, weil auch Girardi dagegen auftrat (der Bauherr war der Mann seiner Ziehschwester).

Das denkmalgeschützte Girardihaus dem Verfall preiszugeben, wäre ein Waterloo für den Grazer Altstadt- und den österreichische Denkmalschutz: Dass dem Eigentümer nur verboten wird, das Denkmal zu zerstören, und er nicht verpflichtet werden kann, mehr zu tun, als einzelne Dachziegel oder Fensterscheiben zu ersetzen, ist ein Skandal. Wäre Österreich nicht säumig, die Konvention von Granada von 1985 (sie definiert ein Erhaltungsgebot!) endlich zu ratifizieren, könnte man an eine Enteignung denken.

Dipl. Dolm.
Peter Laukhardt
SOKO Altstadt
www.grazerbe.at

Mehr Infos über das Girardihaus auf Grazerbe.at: https://www.grazerbe.at/Leonhardstra%C3%9Fe_28

Auch der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl hat sich daraufhin zu Wort gemeldet und gesagt: Wir müssen das Gebäude retten und darin ein kleines Museum mit Kaffeehaus einrichten!” Das sei das Ziel seiner Gespräche mit dem Hausbesitzer. (aus: Kleine Zeitung, “Grazer kämpfen um Geburtshaus. Von wegen Bruchbude: Der wahre Wert des Girardi-Hauses”, 11. Juni 2020).

Ältere Medienberichte:

Der Grazer, 29.4.2018: “Girardihaus: Keine Rettung in Sicht!”
“Vieles deutet darauf hin, dass der Eigentümer auf eine Abbruchgenehmigung wartet. Und die kann schneller kommen als die Retter denken.” Hier weiterlesen: https://www.grazer.at/de/olYrnpeO/girardihaus-keine-rettung-in-sicht/

Standard, 27.8.2017: Ein Geburtshaus und Ex-Beisl mit ungewisser Zukunft in Graz
Christian Brugger, Abteilungsleiter der Steiermark im Bundesdenkmalamt: Wir sind ohnehin schon sehr flexibel geworden, weil wir natürlich eine Lösung suchen. Es gab vor Jahren einen Erweiterungsplan des Eigentümers, den wir von uns aus bewilligt hatten”. Auch die Altstadtkommission beteuert, sehr entgegenkommend gewesen zu sein, man habe das Objekt sogar aus der Schutzzone herausgenommen, es also als nicht mehr schützenswert im Altstadtensemble bewertet.
Hier weiterlesen: https://www.derstandard.at/story/2000063170366/ein-geburtshaus-und-ex-beisl-mit-ungewisser-zukunft-in-graz

PS: Ein ausführlicher Artikel von Peter Laukhardt ist auch in unserer Zeitschrift “Denkma[i]l” Nr. 26, November 2019 erschienen (“Girardis Geburtshaus: Abend-Dämmerung für den Denkmalschutz in Graz?”; Seite 20-23)

Wien: Neue Schutzzonen in Brigittenau – Stellungnahme zum Planentwurf 8338

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8338

Für das Gebiet zwischen Wallensteinstraße, Nordwestbahnstraße, Rabbiner-Schneerson-Platz, Linienzug 1-3 (Bezirksgrenze zum 2. Bezirk) und Rauscherstraße im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Sehr begrüßt wird die im Planentwurf vorgesehene, umfassende Vergrößerung der Schutzzonen. Insbesondere positiv hervorgehoben wird, dass nun auch stadtbildprägende Gründerzeitbauten mit zum Teil stark reduziertem Fassadendekor (aber oftmals mit gut erhaltenen Gründerzeitstrukturen und Dekorationselementen im Gebäudeinneren) für Schutzzonenwidmungen vorgesehen sind. Zitat im Erläuterungsbericht (Seite 15): „Einige Gebäude wurden trotz ihrer reduzierten oder kaum vorhandenen Dekorelemente, aufgrund der Proportionen und Strukturierung ihrer Fassaden, in Bezug auf das Umfeld als maßstäblich einheitliche Verbindung der historischen Nachbargebäude, in die Schutzzone aufgenommen.“

Nordwestbahnstraße 37-39, 1200 Wien

Das Eckhaus Nordwestbahnstraße 37 am Rabbiner-Schneerson-Platz 2 wird – ebenso wie das Gründerzeithaus Nordwestbahnstraße 39 (am rechten Bildrand) erstmals als Schutzzone gewidmet, Foto: Sept. 2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Scharf kritisiert werden muss jedoch, dass die Bezirksvertretung Brigittenau noch während der öffentlichen Auflage ihre Stellungnahme zum Planentwurf abgegeben hat (15. September 2021), die öffentliche (sechswöchige) Auflagefrist aber erst am 14. Oktober endet (Zu dieser Problematik vgl. Bericht der Initiative Denkmalschutz: „Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!“ (21.8.2020): https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger). Es wird daher nachdrücklich angeregt, dass die Magistratsabteilung 21 hinkünftig die öffentlichen Auflagen von Planentwürfen mit den Sitzungsterminen der örtlichen Bezirksvertretung zeitlich besser abstimmt, um diese Reihenfolge hinkünftig zu verhindern bzw. – noch besser – die Bauordnung entsprechend zu ändern (vgl. Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur Bauordnungsnovelle 2021 vom 20.9.2021 zu § 2 Abs. 5: https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-2021-initiative-denkmalschutz).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Kunzgasse 7, 1200 Wien

Das Gründerzeithaus Kunzgasse 7 wird ebenso erstmals als Schutzzone gewidmet, Foto: Sept. 2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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