https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/02/U4_Stadtpark4_Buchstaben_Wikipedia.jpg600800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-02-11 11:03:122020-02-11 18:07:11Wien: Sicherung gegen Buchstabendiebe in U-Bahn-Stationen
Das Palais Albert Rothschild in der Prinz Eugen-Straße 22-24 im 4. Wiener Bezirk Wieden galt als eines der größten und bedeutendsten Palais des Wiener Historismus und wurde im 2. Weltkriegkaum beschädigt, trotzdem wurde es für den Neubau der Arbeiterkammer abgerissen (heute steht das Gebäude der Arbeiterkammer selbst unter Denkmalschutz; 1957 bis 1960 von Franz Mörth erbaut (vgl. Denkmalliste Wikipedia). Der im Stil der französischen Neorenaissance gehaltene Palais zeichnete sich durch ein besonders eindrucksvolles Stiegenhaus aus, an den Wänden befanden sich wertvolle Gobelins, im Ballsaal und den Salons gab es Deckengemälde von Jean de Witt und Giovanni Battista Tiepolo, die Einrichtung war im Louis XVI-Stil gehalten. Das etwas stärker beschädigte Palais Nathaniel Rotschild gleich ums Eck in der Theresianumgasse 16-18 wurde ebenso abgerissen. Die beiden Palais wurde in den 1950er-Jahren laut dem Wirtschaftshistoriker Roman Sandgruber“gegen den heftigsten Widerstand des Denkmalamtes” abgerissen. Laut Sandgruber rechtfertigt die Arbeiterkammer den Abriss der beiden Palais in einer kleinen Dauerausstellung “wahrheitswidrig mit der Baufälligkeit der Palais” (vgl. Standard-Artikel (9.2.2020), “Das verdrängte Erbe der Wiener Rothschilds). In der ORF-Serie “Verlorenes Erbe” wird berichtet, dass die Ausstattung des Speisesaals 1954 abgebautund um 6.000 Schilling versteigert wurde. Sie befindet sich heute in der Tanzschule Strobl in Wien-Hernals (der Kalvarienberggasse 28a). In der NS-Zeit wurde der Besitzer Louis Nathaniel von Rothschild verhaftet und enteignet, im Palais wurde die Zentralstelle für jüdische Auswanderung eingerichtet. Vom Palais aus wurde die Vertreibung der jüdischen Bevölkerung vom Leiter Adolf Eichmann organisiert. In der Besatzungszeit benützte die Rote Armee das Palais als Sportstätte, danach wurde es restituiert. Die Familie Rothschild hatte kein Interesse mehr nach Österreich zurückzukehren und verkaufte es an die Arbeiterkammer. Die Sprengung des Palais erfolgte am 15. Jänner 1955. Die Kunsthistorikerin Ursula Arendt, der Historiker Georg Gaugusch sowie die Immobiliensachverständige Margret Funk kommen im ORF-Beitrag zu Wort. ORF-FERNSEHBERICHT ZUM NACHSEHEN (5 MIN):https://tvthek.orf.at/profile/Studio-2/13890037/Studio-2/14073790/Palais-Rothschild-Der-Gipfel-der-Pracht/14807954 (3.12.2020, ORF 2 – Studio 2: “Palais Rothschild: ‘Der Gipfel der Pracht'”)
Die Gartenseite des Palais Albert Rothschild, Foto aus dem Buch: Paul Kortz, Wien am Anfang des XX. Jahrhunderts – Ein Führer in technischer und künstlerischer Richtung (2. Band) 1906, gemeinfrei
Buchtipps:
– Edgard Haider, Verlorenes Wien. Adelspaläste vergangener Tage. Böhlau, Wien-Köln-Graz 1984 (auf Seite 140 bis 152 die beiden Palais samt Ausstattung ausführlich beschrieben und bebildert; Buch vergriffen)
– Dieter Klein, Martin Kupf, Robert Schediwy, Stadtbildverluste Wien. Ein Rückblick auf fünf Jahrzehnte. 3. Auflage. LIT Verlag, Münster 2005
– Roman Sandgruber, “Rothschild. Glanz und Untergang des Wiener Welthauses”, Molden-Verlag, 2018
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/02/GuentherZ_0027_Wien04_Palais_Freiherr_Albert_von_Rothschild_Wikipedia.jpg454800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-12-05 19:38:252020-12-05 19:38:25Palais Rothschild (Wien): Ohne große Schäden 1955 gesprengt
Vorläufige Stellungnahmeder Initiative Denkmalschutz, 11. Februar 2020
Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8139
Otto Wagner Spital Am Steinhof
Für das Gebiet zwischen Hansl-Schmid-Weg, Reizenpfenninggasse, Reichmanngasse, Käthe-Jonas-Weg, Sanatoriumstraße, Heschweg und Bezirksgrenze zwischen 14. und 16. Bezirk im 14. Bezirk, Katastralgemeinde Hütteldorf
Prolog
In Vorbereitung des am 15. Dezember 2006 im Gemeinderat beschlossenen, aktuell gültigen Plandokuments Nr. 7572 gab es erste Proteste der Zivilgesellschaft (Bürgerversammlung gemäß Stadtverfassung am 7. September 2006 im Jugendstiltheater Steinhof), da mit der absehbaren Aufhebung der „Öffentlichen Zwecke“-Widmung eine nachteilige Immobilienverwertung befürchtet wurde. In der gleichen Gemeinderatssitzung wurde ein Resolutionsantrag beschlossen, der besagt: „Im Sinne einer sinnvollen Gesamtnutzung im Interesse der WienerInnen sollen alle historisch und kulturell wertvollen Gebäude und Anlagen erhalten bleiben, bei der Nutzung der frei werdenden Flächen im Otto-Wagner-Spital der Denkmal- und Ensembleschutz streng beachtet und die BürgerInnen in die Neuplanungen der freiwerdenden Flächen einbezogen werden.“Diese angekündigte Bürgereinbindung wurde in den nächsten Jahren missachtet. Spätestens im Jahr 2010/11 zeigte sich die Richtigkeit dieser Befürchtung, erste historische Gebäude im Ostareal wurden abgerissen. „Im Juli [richtig: Juni]2011 wurde mit Bauarbeiten für die Rehaklinik Wien Baumgarten [VAMED]begonnen [https://www.krone.at/269462]. Nach breiter medialer Kritik und Protesten aus der Bevölkerung wurden die Planungen für daran angrenzende Wohnbauvorhaben im Ostteil des Otto-Wagner-Spitals gestoppt.“ (Zitate aus dem Erläuterungsbericht S. 8). Der breite Unmut der Zivilgesellschaft entlud sich in der Bürgerversammlung am 28. September 2011 (gemäß Stadtverfassung; in der Busgarage Spetterbrücke), sodass Bürgermeister Michael Häupl in weiterer Folge am 28. Oktober 2011 die geplante Steinhof-Verbauung teilweise abgesagt hat. Er kündigte an, dass rund 200 der bisher 600 geplanten Wohnungen „ersatzlos gestrichen“werden (siehe: APA-Meldung/Standard: https://www.derstandard.at/story/1319181475401/200-wohnungen-gestrichen-haeupl-macht-am-steinhof-tabula-rasa; ORF: https://wien.orf.at/v2/news/stories/2507182). Im Februar 2012 startete der Mediationsprozess (u. a. mit Bürgerplattform Steinhof, Bürgerinitiative Flötzersteig, Initiative Denkmalschutz). Unser Verein Initiative Denkmalschutz ist am Ende der Vormediation am 10. Juli 2012 aus der Mediation ausgestiegen (vgl. OTS: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120711_OTS0010). „Nachdem das Ziel einer konkreten Lösung für die Bebaubarkeit des Ostareals in der Hauptmediationsphase nicht erreicht wurde, wurde Konsens darüber erzielt, dass diesbezüglich eine Expertinnen- und Expertengremium unter Vorsitz von Architekt Univ.Prof. DI Adolf Krischanitz einberufen werden soll.“ (Zitat Erläuterungsbericht S. 9). Im Anschluss an das Expertengremium erfolgte ein Testplanungsverfahren („Entwicklungsplanungsverfahren“). Am 22.1.2014 erfolgte eine nächste Bürgerversammlung gemäß Stadtverfassung, die am 11. Februar 2014 wegen des großen Nachfrage eine Wiederholung fand. In weiterer Folge wurde begonnen rund 160 Wohnungen neu zu errichten. Seit 2014 werden die Bürgerinitiativen „Steinhof erhalten“, „Steinhof als Gemeingut erhalten und gestalten“, die Bürgerinitiative Flötzersteig, der Verein „Initiative Denkmalschutz sowie der Verein „Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung“ nicht müde zu verkünden, dass diese begonnene Wohn-Verbauung einen Bruch der Mediationsvereinbarung darstellt, denn wesentliche Grundsätze des Mediationsergebnisses werden ignoriert. Denn das Expertengremium stellte im Abschlussbericht im April 2013 explizit klar, dass “der Ostteil im funktionalen und räumlichen Zusammenhang mit dem Gesamtareal betrachtet werden muss.” Indem durch Wohnverbauung der 2. Schritt vor den 1. gesetzt wird, werden dem Gesamtprojekt wesentliche Zukunftschancen genommen. (APA-OTS-Presseaussendungen: “Stadt Wien ignoriert Mediationsergebnis” (25.11.2014): http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20141125_OTS0018; “Otto Wagner Spital Steinhof: Mit Start des Wohnungsbaus bricht Stadt Wien Mediationsvereinbarung! Bürgerinitiativen fordern Baustopp! (19.4.2017): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170419_OTS0023 sowie „Jugendstiljuwel Otto Wagner-Spital Am Steinhof: Prolongierter Bruch der Mediationsvereinbarung durch Baubeginn von 120 GESIBA Wohnungen!“ (15.10.2019): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20191015_OTS0023.
2019 wurde erstmals eine Bürgerversammlung gemäß Stadtverfassung „aus rechtlichen Gründen“verweigert, („kein überwiegendes Interesse des Bezirks“, wie es heißt)*. Stattdessen gab es am 30. Jänner 2020 eine „BürgerInnen-Informations- u. Diskussionsveranstaltung“ im Allianz-Stadion.
* siehe: 30.1.2020: Helmut Hofmann, „Demokratie – Abwürge bloßgestellt! Fragwürdiges „Geheimgutachten“Der Verein „Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung“ widerlegt eine ihr zugespielte, nicht veröffentlichte und nicht öffentlich zugänglich gemachte „Stellungnahme“ des Magistrats der Stadt Wien, mit der unerwünschte Bürgerversammlungen nach § 104c der Wiener Stadtverfassung nach Belieben „abgedreht“ werden könnten. Die rechtliche Gegenexpertise von Aktion 21 finden Sie hier:“ http://www.aktion21.at/themen/index.php?menu=96&id=3290
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der baulichen Erhaltung des Kulturerbes „Otto Wagner Spitals Steinhof“, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Zunächst wird das grundsätzliche Bemühen mit diesem Planentwurf Nr. 8139 eine Reduzierung der Bebaubarkeit des Areals des ehemaligen Otto Wagner-Spitals Steinhof vorzusehen, sehr begrüßt (vgl. auch Erläuterungsbericht S. 11). Nichtsdestotrotz weist der aktuelle Planentwurf weiterhin wesentliche Schwächen auf, die einer nachhaltigen Erhaltung des historischen Bestandes zuwiderlaufen, insbesondere im Bereich des Ostareals. Einerseits fielen dort einige Wirtschaftsbauten dem Abriss zum Opfer, andererseits kristallisierte sich immer mehr die besondere baukulturelle Bedeutung gerade des Ostareals heraus.
Forschung und baukulturelle Bedeutung, insbesondere Ostareal Am Steinhof
Neben der jahrzehntelangen Forschung der Kunsthistorikerin Dr. Mara Reissberger zur Anlage Am Steinhof (“‘Die weiße Stadt‘ – der ‚Steinhof‘ in Wien – Architektur als Reflex der Einstellung zur Geisteskrankheit“, gemeinsam mit Peter Haiko und Harald Leupold-Löwenthal, 1981), hat sich insbesondere in den letzten zehn Jahren die Technische Universität Wien der Thematik intensiv angenommen. Ausdruck dessen ist das Buch „Die Stadt außerhalb. Zur Architektur der ehemaligen Niederösterreichischen Landes-Heil- und Pflegeanstalten für Geistes- und Nervenkranke Am Steinhof in Wien.“ (Hrsg. Caroline Jäger-Klein und Sabine Plakolm-Forsthuber, Basel 2015; im Folgenden „DSA“ abgekürzt). Weiters wird insbesondere auf die von Univ. Prof. Dr. Sabine Plakolm-Forsthuber erstellte „Stellungnahme zur architektur- und kunsthistorischen Bedeutung des sog. Wirtschaftsareals im Otto Wagner Spital am Steinhof“ vom 27. August 2012 hingewiesen, die die besondere baukulturelle Bedeutung des Wirtschaftsareals im Osten der Anlage schlüssig nachweist. („Keinesfalls kann hier von einer, wie das BDA [Bundesdenkmalamt] schreibt: ‚nicht baukünstlerischen, sondern rein zweckmäßigen Überlegung‘ gesprochen werden, im Gegenteil, es sind exemplarische Bauten, wo Funktion und Form einander kongenial ergänzen und deshalb auch prominente ‚Zeitzeugen‘ der Wiener Moderne. (…) Da es sich hier um ‚Sonderbauten‘ handelte – im Unterschied z.B. zu den Pavillons, von denen, je nach Belag zwei bis vier nahezu idente Bauten errichtet wurden – waren in diesem Bereich die Planungen besonders genau und aufwendig. (…) Die Bezeichnung des gesamten Ostareals als ‚Wirtschaftshof‘ ist daher irreführend und dient m. E. lediglich dazu, den architektonischen Wert dieser Bauten herabzusetzen. Zusammenfassende Bemerkungen: (…) die Einzelgebäude wie Gebäudegruppen im Ostbereich der Anstalt unabdingbar mit der Gesamtanlage verbunden sind und ein Ensemble von außergewöhnlichem baukünstlerischen Wert darstellt.“
Die Stellungnahme im Detail:
Das Ostareal („Wirtschaftsareal“)
Lageplan und Ausführungen zu den einzelnen Baulichkeiten im Ostareal, dem so genannten „Wirtschaftsareal“, finden sich in DSA ab Seite 328.
Ganz im Nordosten des Areals befinden sich die historischen Gewächshäuser und das Gärtnerwohnhaus. Der im Planentwurf vorgesehene Bebauungsplan nimmt keine Rücksicht auf diese Baulichkeiten (40% Baulandwidmung und somit keine Baufluchtlinien dem Bestand angeglichen; vgl. auch Erläuterungsbericht (in Folge kurz EB), Seite 13: „Standort Gärtnerei und Equotherapie), sodass diese auch hinkünftig im Bestand sehr gefährdet sind. (Über historische Nutzung, Baugeschichte und Bestand siehe „DSA“ Seite 351-354; „Gärtnerei mit Glashäusern“ auch im Dehio-Handbuch – Hrsg. Bundesdenkmalamt – auf Seite 295 kurz beschrieben). Es wird daher dringend empfohlen, die Baufluchtlinien dem Bestand anzugleichen und eine Schutzzone für diese historischen Baulichkeiten auszuweisen.
Fleischerei (Ostareal): Im Erläuterungsbericht auf Seite 13 heißt es: „Westlich des Heizwerkes soll das Objekt der ehemaligen Fleischerei, das sich nach dem Ergebnis des Entwicklungsplanungsverfahrens in restauriertem Zustand für Kinder- und Jugendeinrichtungen oder ähnliches eignen würde, innerhalb der Bauklasse I berücksichtigt werden.“ Für dieses kleine L-förmige Fleischereigebäude sind zwar erfreulicher Weise die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst (was ausdrücklich begrüßt wird), doch ist die vorgesehene Bauklasse I ohne Beschränkung (also 9 Meter) zu hoch, insbesondere für den nördlichen, eingeschoßigen Trakt. Es wird daher empfohlen eine dem Bestand angepasste Bauklassenbeschränkung aufzuerlegen. Weiters wäre eine Schutzzone auszuweisen. Auf Grund des derzeit schlechten Bauzustandes ist zu befürchten, dass diese hier im Erläuterungsbericht gewählte Formulierung des Konjunktivs „…eignen würde“, rein der Beruhigung der Öffentlichkeit dienen soll und das Gebäude selbst längst für den Abriss vorgesehen ist, zumal sich das Gebäude aktuell in einem augenscheinlich sehr schlechten Bauzustand befindet. Das Gebäude wurde bereits 1994 im Zuge eines damaligen Abbruchansuchens vom Bundesdenkmalamt aus dem Denkmalschutz entlassen (BDA-Schreiben GZ: 945/31/2012), doch steht mittlerweile die baukulturelle Bedeutung dieses Einzelgebäudes im Wirtschaftsareal spätestens seit der Forschung durch Sabine Plakolm-Forsthuber und Caroline Jäger-Klein außer Frage. Plakolm-Forsthuber (2012) zum Sichtziegelgebäude der Fleischerei: „Es ist dies das letzte Bauwerk, das einen unmittelbaren Hinweis auf die in der Anstalt angestrebte Eigenversorgung gibt (Abstechraum und Selchkammer).“ (vgl. auch DSA, S. 347)
Ehemalige Militärbaracke (Pavillon 35): Der U-förmige Gebäudekomplex – direkt nördlich des in einem schlechten Bauzustand befindlichen Pavillon 8 gelegen – wurde im Zuge des 1. Weltkriegs für traumatisierte Soldaten 1916 errichtet (DSA, S. 298). Von den ursprünglich vier errichteten Baracken – Pavillon Nr. 35 bis Nr. 38 – hat sich nur noch Pavillon 35 bis heute erhalten. Die im aktuellen Planentwurf vorgesehenen Baufluchtlinien entsprechen in keiner Weise dem Bestand. Es wird daher empfohlen, die Baufluchtlinien gegen Westen, Süden und Osten exakt dem Bestandsgebäude von 1916 anzupassen. Auch die Höhenwidmung („BB9“ = 9 Meter) entspricht nicht dem Bestand und möge daher bestandsgenau gewidmet werden (Vgl. Erläuterungsbericht S. 14 und Antragsentwurf S. 4).
Die zentralen Pavillons der Heil- und Pflegeanstalt Am Steinhof
Links und rechts der Hauptachse „Verwaltungsgebäude, Jugendstiltheater, Küche und berühmter Otto Wagner Kirche“ sind die einzelnen Heil- und Pflege-Pavillons situiert (DSA S. 260 ff.). Die westlichen weisen ungerade Nummern auf (Nr. 1 bis 21), die östlichen gerade Nummern (2- 24). Eine Ausnahme bildet der Pavillon 23, der sich im Nordosten der Anlage befindet. Hier werden gemäß Erläuterungsbericht (S. 11 f.) „die Front- und Seitenbereiche der Gebäude dem Bestand entsprechend festgesetzt“. An den „Rückseiten der Pavillons“ [nördlich] werden „geringfügige bebaubare Ergänzungsflächen“ vorgeschlagen. Unser Verein Initiative Denkmalschutz sieht diesen Spielraum sehr kritisch. Hier müssten noch deutliche Reduzierungen dieses Spielraums im Bebauungsplan erfolgen, ansonsten würde die nördliche charakteristische gestaffelte Fassadenerscheinung der einzelnen Pavillons weitgehend verloren gehen. Auch sind die geplanten Höhenwidmungen viel zu undifferenziert (Bauklasse III = 16 m), zumal sich die Höhenmaße der Bauteile deutlich unterscheiden. Hier wird empfohlen die gewidmete Höhe im Bebauungsplan dem Bestand deutlich stärker anzupassen.
Sinngemäß wird dies auch im westlichen Teil des ehemaligen Sanatoriums empfohlen (DSA, S. 306 ff.).
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien / Vienna
Österreich / Austria
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)
Literatur:
– Caroline Jäger-Klein und Sabine Plakolm-Forsthuber (Hrsg.), „Die Stadt außerhalb. Zur Architektur der ehemaligen Niederösterreichischen Landes-Heil- und Pflegeanstalten für Geistes- und Nervenkranke Am Steinhof in Wien.“, Basel 2015
– Sabine Plakolm-Forsthuber, „Stellungnahme zur architektur- und kunsthistorischen Bedeutung des sog. Wirtschaftsareals im Otto Wagner Spital am Steinhof“, 27. August 2012
– Schreiben des Bundesdenkmalamtes (BDA) an Gerhard Hadinger, den Sprecher der Bürgerinitiative „Steinhof erhalten“, 16. Juli 2012 (GZ: 945/31/2012)
– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 88
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 291 bis 296
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/02/Fleischerei-Steinhof_2020-01-25_iD-ML_5904.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-02-12 01:13:532020-02-12 02:14:31Otto Wagner Spital Steinhof: Vorläufige Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz (Planentwurf Nr. 8139)
Wien (OTS) – Noch bis 20. Februar läuft die öffentliche Auflage zur Umwidmung. Doch eines ist klar: Die historischen Gewächshäuser, das Gärtnerwohnhaus sowie das verfallende Fleischereigebäude im Ostareal sind für den Abriss vorgesehen, denn für diese ist keine Schutzzone geplant. (Das von der Stadt Wien installierte Expertengremium sowie das Bundesdenkmalamt empfahlen die Fleischerei zu erhalten). Auch der Pavillon 8 verfällt seit langem und ein Baum wächst auf dem Dach. Eine Erhaltung ist offensichtlich nicht beabsichtigt.
Seit Jahren schafft man mit Neubauten vollendete Tatsachen im Ostareal und bricht damit die Mediationsvereinbarung. Umso bemerkenswerter: Der aktuelle Planentwurf wurde bereits im Februar 2016 dem Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung zur Beurteilung vorgelegt, doch erst jetzt kommt dieser zur öffentlichen Auflage. Unser Verein fordert eine verlängerte Bausperre, bis endlich das versprochene Nachnutzungskonzept für die Gesamtanlage vorliegt.
Bezirksvertretung Penzing ignoriert Stellungnahmen der Bürger
Bereits heute tagt der Bauausschuss des 14. Bezirks und berät letztmalig die Stellungnahme der Bezirksvertretung zur Umwidmung (Beschluss am 26.2.). Somit können die meisten Stellungnahmen der eigenen Bezirksbürger nicht einmal zur Kenntnis genommen werden. Ein demokratiepolitischer Skandal, der in Wien endlich beendet gehört! Hier die vorläufige IDMS-Stellungnahme.
Rückfragehinweis:
Markus Landerer 0699/1024 4216 und Claus Süss 0676/740 43 27
Initiative Denkmalschutz, www.idms.at
Immer noch ungewiss ist die Zukunft von Kärntens ältestem Bergbauernhof in Apriach im Mölltal, dem Oberen Fresser Hof (Gemeinde Heiligenblut am Großglockner). Der Kernbau des Hauses ist auf das Jahr 1476 datiert, der Hof damit streng denkmalgeschützt. Seit Jahren fordern die Besitzer einen Abriss und Neubau des Hofes. Für das Bundesdenkmalamt ist dies aber keine Option. Diesen Donnerstag (13.2.) machte sich Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) gemeinsam mit Vertretern des Bundesministeriums für Kultur und das Bundesdenkmalamt ein Bild von der Lage. ORF-Bericht weiterlesen:https://kaernten.orf.at/stories/3034602 +++ ORF-FERNSEHBEITRAG in “Kärnten Heute” (13.2.2020): https://tvthek.orf.at/profile/Kaernten-heute/70022/Kaernten-heute/14041485/Zukunft-von-aeltestem-Bergbauernhof-ungewiss/14643097. +++ Beschreibung des Bauernhofs Oberer Freser (Apriach 33): “Der Bauernhof Oberer Freser besteht aus Wohnhaus, Stallscheune, einer Kapelle und einer auf freiem Feld stehender Badstube. Das zweigeschoßige Wohnhaus ist mit Ausnahme des rückwärtigen Teiles des Erdgeschoßes ein Blockbau mit dreiteiligem Grundriss. Es wurde im 17. Jahrhundert errichtet und im 18. und 19. Jahrhundert umgebaut und erweitert. Die Vorratsräume wurden nachträglich risalitartig angebaut. Das Wohnhaus mit Giebeln im Blockbau wird von einem weit auskragenden Pfettendach überdeckt. Zwei Räume haben Täfelungen aus dem 19. Jahrhundert, die anderen Riemling- bzw. Trambohlendecken. Südwestlich des Wohnhauses steht die zweigeschoßige Stallscheune aus dem 18. Jahrhundert mit Kniestock über rechteckigem Grundriss. Das Stallgeschoß ist gemauert, das Obergeschoß mit Giebeln ist in Blockbauweise errichtet und ist mit Ausnahme der Bergseite von einem Trockengang umlaufenen. Die Bad- oder Brechelstube besitzt einen auf einem Bruchsteinsockel ruhenden, in Blockbauweise errichteten Ofenraum.” (Quelle Denkmalliste Wikipedia:https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Heiligenblut_am_Gro%C3%9Fglockner).
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/02/Oberer_Freser_Foto-Neithan90_gemeinfrei_2011-09-26_Wikipedia.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-02-14 21:34:552020-02-14 23:00:05Kärntens ältester Bauernhof: Suche nach Lösung, Abriss vom Tisch?
Endgültige Stellungnahmeder Initiative Denkmalschutz, 20. Februar 2020
Stellungnahme zum Entwurf
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8139
Otto Wagner Spital Am Steinhof
Für das Gebiet zwischen Hansl-Schmid-Weg, Reizenpfenninggasse, Reichmanngasse, Käthe-Jonas-Weg, Sanatoriumstraße, Heschweg und Bezirksgrenze zwischen 14. und 16. Bezirk im 14. Bezirk, Katastralgemeinde Hütteldorf
Prolog
In Vorbereitung des am 15. Dezember 2006 im Gemeinderat beschlossenen, aktuell gültigen Plandokuments Nr. 7572 gab es erste Proteste der Zivilgesellschaft (Bürgerversammlung gemäß Stadtverfassung am 7. September 2006 im Jugendstiltheater Steinhof), da mit der absehbaren Aufhebung der „Öffentlichen Zwecke“-Widmung eine nachteilige Immobilienverwertung befürchtet wurde. In der gleichen Gemeinderatssitzung wurde ein Resolutionsantrag beschlossen, der besagt: „Im Sinne einer sinnvollen Gesamtnutzung im Interesse der WienerInnen sollen alle historisch und kulturell wertvollen Gebäude und Anlagen erhalten bleiben, bei der Nutzung der frei werdenden Flächen im Otto-Wagner-Spital der Denkmal- und Ensembleschutz streng beachtet und die BürgerInnen in die Neuplanungen der freiwerdenden Flächen einbezogen werden.“Diese angekündigte Bürgereinbindung wurde in den nächsten Jahren missachtet. Spätestens im Jahr 2010/11 zeigte sich die Richtigkeit dieser Befürchtung, erste historische Gebäude im Ostareal wurden abgerissen. „Im Juli [richtig: Juni]2011 wurde mit Bauarbeiten für die Rehaklinik Wien Baumgarten [VAMED]begonnen [https://www.krone.at/269462]. Nach breiter medialer Kritik und Protesten aus der Bevölkerung wurden die Planungen für daran angrenzende Wohnbauvorhaben im Ostteil des Otto-Wagner-Spitals gestoppt.“ (Zitate aus dem Erläuterungsbericht S. 8). Der breite Unmut der Zivilgesellschaft entlud sich in der Bürgerversammlung am 28. September 2011 (gemäß Stadtverfassung; in der Busgarage Spetterbrücke), sodass Bürgermeister Michael Häupl in weiterer Folge am 28. Oktober 2011 die geplante Steinhof-Verbauung teilweise abgesagt hat. Er kündigte an, dass rund 200 der bisher 600 geplanten Wohnungen „ersatzlos gestrichen“werden (siehe: APA-Meldung/Standard: https://www.derstandard.at/story/1319181475401/200-wohnungen-gestrichen-haeupl-macht-am-steinhof-tabula-rasa; ORF: https://wien.orf.at/v2/news/stories/2507182). Im Februar 2012 startete der Mediationsprozess (u. a. mit Bürgerplattform Steinhof, Bürgerinitiative Flötzersteig, Initiative Denkmalschutz). Unser Verein Initiative Denkmalschutz ist am Ende der Vormediation am 10. Juli 2012 aus der Mediation ausgestiegen (vgl. OTS: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120711_OTS0010). „Nachdem das Ziel einer konkreten Lösung für die Bebaubarkeit des Ostareals in der Hauptmediationsphase nicht erreicht wurde, wurde Konsens darüber erzielt, dass diesbezüglich eine Expertinnen- und Expertengremium unter Vorsitz von Architekt Univ.Prof. DI Adolf Krischanitz einberufen werden soll.“ (Zitat Erläuterungsbericht S. 9). Im Anschluss an das Expertengremium erfolgte ein Testplanungsverfahren („Entwicklungsplanungsverfahren“). Am 22.1.2014 erfolgte eine nächste Bürgerversammlung gemäß Stadtverfassung, die am 11. Februar 2014 wegen des großen Nachfrage eine Wiederholung fand. In weiterer Folge wurde begonnen rund 160 Wohnungen neu zu errichten. Seit 2014 werden die Bürgerinitiativen „Steinhof erhalten“, „Steinhof als Gemeingut erhalten und gestalten“, die Bürgerinitiative Flötzersteig, der Verein „Initiative Denkmalschutz sowie der Verein „Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung“ nicht müde zu verkünden, dass diese begonnene Wohn-Verbauung einen Bruch der Mediationsvereinbarung darstellt, denn wesentliche Grundsätze des Mediationsergebnisses werden ignoriert. Denn das Expertengremium stellte im Abschlussbericht im April 2013 explizit klar, dass “der Ostteil im funktionalen und räumlichen Zusammenhang mit dem Gesamtareal betrachtet werden muss.” Indem durch Wohnverbauung der 2. Schritt vor den 1. gesetzt wird, werden dem Gesamtprojekt wesentliche Zukunftschancen genommen. (APA-OTS-Presseaussendungen: “Stadt Wien ignoriert Mediationsergebnis” (25.11.2014): http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20141125_OTS0018; “Otto Wagner Spital Steinhof: Mit Start des Wohnungsbaus bricht Stadt Wien Mediationsvereinbarung! Bürgerinitiativen fordern Baustopp! (19.4.2017): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170419_OTS0023
2019 wurde erstmals eine Bürgerversammlung gemäß Stadtverfassung „aus rechtlichen Gründen“verweigert, („kein überwiegendes Interesse des Bezirks“, wie es heißt)*. Stattdessen gab es am 30. Jänner 2020 eine „BürgerInnen-Informations- u. Diskussionsveranstaltung“ im Allianz-Stadion.
* siehe: 30.1.2020: Helmut Hofmann, „Demokratie – Abwürge bloßgestellt! Fragwürdiges „Geheimgutachten“Der Verein „Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung“ widerlegt eine ihr zugespielte, nicht veröffentlichte und nicht öffentlich zugänglich gemachte „Stellungnahme“ des Magistrats der Stadt Wien, mit der unerwünschte Bürgerversammlungen nach § 104c der Wiener Stadtverfassung nach Belieben „abgedreht“ werden könnten. Die rechtliche Gegenexpertise von Aktion 21 finden Sie hier:“ http://www.aktion21.at/themen/index.php?menu=96&id=3290
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der baulichen Erhaltung des Kulturerbes „Otto Wagner Spitals Steinhof“, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Zunächst wird das grundsätzliche Bemühen mit diesem Planentwurf Nr. 8139 eine Reduzierung der Bebaubarkeit des Areals des ehemaligen Otto Wagner-Spitals Steinhof vorzusehen, sehr begrüßt (vgl. auch Erläuterungsbericht S. 11). Nichtsdestotrotz weist der aktuelle Planentwurf weiterhin wesentliche Schwächen auf, die einer nachhaltigen Erhaltung des historischen Bestandes zuwiderlaufen, insbesondere im Bereich des Ostareals. Einerseits fielen dort einige Wirtschaftsbauten dem Abriss zum Opfer, andererseits kristallisierte sich immer mehr die besondere baukulturelle Bedeutung gerade des Ostareals heraus.
Forschung und baukulturelle Bedeutung, insbesondere Ostareal Am Steinhof
Neben der jahrzehntelangen Forschung der Kunsthistorikerin Dr. Mara Reissberger zur Anlage Am Steinhof (“‘Die weiße Stadt‘ – der ‚Steinhof‘ in Wien – Architektur als Reflex der Einstellung zur Geisteskrankheit“, gemeinsam mit Peter Haiko und Harald Leupold-Löwenthal, 1981), hat sich insbesondere in den letzten zehn Jahren die Technische Universität Wien der Thematik intensiv angenommen. Ausdruck dessen ist das Buch „Die Stadt außerhalb. Zur Architektur der ehemaligen Niederösterreichischen Landes-Heil- und Pflegeanstalten für Geistes- und Nervenkranke Am Steinhof in Wien.“ (Hrsg. Caroline Jäger-Klein und Sabine Plakolm-Forsthuber, Basel 2015; im Folgenden „DSA“ abgekürzt). Weiters wird insbesondere auf die von Univ. Prof. Dr. Sabine Plakolm-Forsthuber erstellte „Stellungnahme zur architektur- und kunsthistorischen Bedeutung des sog. Wirtschaftsareals im Otto Wagner Spital am Steinhof“ vom 27. August 2012 hingewiesen, die die besondere baukulturelle Bedeutung des Wirtschaftsareals im Osten der Anlage schlüssig nachweist. („Keinesfalls kann hier von einer, wie das BDA [Bundesdenkmalamt] schreibt: ‚nicht baukünstlerischen, sondern rein zweckmäßigen Überlegung‘ gesprochen werden, im Gegenteil, es sind exemplarische Bauten, wo Funktion und Form einander kongenial ergänzen und deshalb auch prominente ‚Zeitzeugen‘ der Wiener Moderne. (…) Da es sich hier um ‚Sonderbauten‘ handelte – im Unterschied z.B. zu den Pavillons, von denen, je nach Belag zwei bis vier nahezu idente Bauten errichtet wurden – waren in diesem Bereich die Planungen besonders genau und aufwendig. (…) Die Bezeichnung des gesamten Ostareals als ‚Wirtschaftshof‘ ist daher irreführend und dient m. E. lediglich dazu, den architektonischen Wert dieser Bauten herabzusetzen. Zusammenfassende Bemerkungen: (…) die Einzelgebäude wie Gebäudegruppen im Ostbereich der Anstalt unabdingbar mit der Gesamtanlage verbunden sind und ein Ensemble von außergewöhnlichem baukünstlerischen Wert darstellt.“
Umso bedauerlicher ist es, dass im Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung gerade der Experte auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Hofrat Univ.-Doz. Dr. Friedrich Dahm) sich für diesen Tagesordnungspunkt in der Fachbeiratssitzung vom 10. Februar 2016 als befangen erklärte (vermutlich wegen seiner gleichzeitigen Funktion als Abteilungsleiter im Bundesdenkmalamt). In der Fachbeiratssitzung vom 5. Dezember 2019 wurde seitens dieses Fachexpertens auf dem Gebiet des Denkmalwesens weder eine Aussagen in Bezug auf Denkmalschutz und Schutzzone getätigt, noch eine Befangenheit erklärt (wegen Abwesenheit?). Man möge daher allgemein die Besetzung des Experten auf dem Gebiet des Denkmalwesens überdenken. Unsere Meinung nach ist es klar von Nachteil, wenn hier eine Person vom Bürgermeister der Stadt Wien in den Fachbeirat bestellt wird (gemäß Bauordnung für Wien § 3), die gleichzeitig offizieller Vertreter des Bundesdenkmalamtes ist, wenn dies zur Folge hat, dass sich diese Person dann genötigt sieht, sich für befangen zu erklären.
Die Stellungnahme im Detail:
Das Ostareal („Wirtschaftsareal“)
Lageplan und Ausführungen zu den einzelnen Baulichkeiten im Ostareal, dem so genannten „Wirtschaftsareal“, finden sich in DSA ab Seite 328.
Ganz im Nordosten des Areals befinden sich die historischen Gewächshäuser und das Gärtnerwohnhaus. Der im Planentwurf vorgesehene Bebauungsplan nimmt keine Rücksicht auf diese Baulichkeiten (40% Baulandwidmung und somit keine Baufluchtlinien dem Bestand angeglichen; vgl. auch Erläuterungsbericht (in Folge kurz EB), Seite 13: „Standort Gärtnerei und Equotherapie), sodass diese auch hinkünftig im Bestand sehr gefährdet sind. (Über historische Nutzung, Baugeschichte und Bestand siehe „DSA“ Seite 351-354; „Gärtnerei mit Glashäusern“ auch im Dehio-Handbuch – Hrsg. Bundesdenkmalamt – auf Seite 295 kurz beschrieben). Es wird daher dringend empfohlen, die Baufluchtlinien dem Bestand anzugleichen und eine Schutzzone für diese historischen Baulichkeiten auszuweisen.
Fleischerei (Ostareal): Im Erläuterungsbericht auf Seite 13 heißt es: „Westlich des Heizwerkes soll das Objekt der ehemaligen Fleischerei, das sich nach dem Ergebnis des Entwicklungsplanungsverfahrens in restauriertem Zustand für Kinder- und Jugendeinrichtungen oder ähnliches eignen würde, innerhalb der Bauklasse I berücksichtigt werden.“ Für dieses kleine L-förmige Fleischereigebäude sind zwar erfreulicher Weise die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst (was ausdrücklich begrüßt wird), doch ist die vorgesehene Bauklasse I ohne Beschränkung (also 9 Meter) zu hoch, insbesondere für den nördlichen, eingeschoßigen Trakt. Es wird daher empfohlen eine dem Bestand angepasste Bauklassenbeschränkung aufzuerlegen. Weiters wäre eine Schutzzone auszuweisen. Auf Grund des derzeit schlechten Bauzustandes ist zu befürchten, dass diese hier im Erläuterungsbericht gewählte Formulierung des Konjunktivs „…eignen würde“, rein der Beruhigung der Öffentlichkeit dienen soll und das Gebäude selbst längst für den Abriss vorgesehen ist, zumal sich das Gebäude aktuell in einem augenscheinlich sehr schlechten Bauzustand befindet. Das Gebäude wurde bereits 1994 im Zuge eines damaligen Abbruchansuchens vom Bundesdenkmalamt aus dem Denkmalschutz entlassen (BDA-Schreiben GZ: 945/31/2012), doch steht mittlerweile die baukulturelle Bedeutung dieses Einzelgebäudes im Wirtschaftsareal spätestens seit der Forschung durch Sabine Plakolm-Forsthuber und Caroline Jäger-Klein außer Frage. Plakolm-Forsthuber (2012) zum Sichtziegelgebäude der Fleischerei: „Es ist dies das letzte Bauwerk, das einen unmittelbaren Hinweis auf die in der Anstalt angestrebte Eigenversorgung gibt (Abstechraum und Selchkammer).“ (vgl. auch DSA, S. 347)
Ehemalige Militärbaracke (Pavillon 35): Der U-förmige Gebäudekomplex – direkt nördlich des in einem schlechten Bauzustand befindlichen Pavillon 8 gelegen – wurde im Zuge des 1. Weltkriegs für traumatisierte Soldaten 1916 errichtet (DSA, S. 298). Von den ursprünglich vier errichteten Baracken – Pavillon Nr. 35 bis Nr. 38 – hat sich nur noch Pavillon 35 bis heute erhalten. Die im aktuellen Planentwurf vorgesehenen Baufluchtlinien entsprechen in keiner Weise dem Bestand. Es wird daher empfohlen, die Baufluchtlinien gegen Westen, Süden und Osten exakt dem Bestandsgebäude von 1916 anzupassen. Auch die Höhenwidmung („BB9“ = 9 Meter) entspricht nicht dem Bestand und möge daher bestandsgenau gewidmet werden (Vgl. Erläuterungsbericht S. 14 und Antragsentwurf S. 4).
Die zentralen Pavillons der Heil- und Pflegeanstalt Am Steinhof
Links und rechts der Hauptachse „Verwaltungsgebäude, Jugendstiltheater, Küche und berühmter Otto Wagner Kirche“ sind die einzelnen Heil- und Pflege-Pavillons situiert (DSA S. 260 ff.). Die westlichen weisen ungerade Nummern auf (Nr. 1 bis 21), die östlichen gerade Nummern (2- 24). Eine Ausnahme bildet der Pavillon 23, der sich im Nordosten der Anlage befindet. Hier werden gemäß Erläuterungsbericht (S. 11 f.) „die Front- und Seitenbereiche der Gebäude dem Bestand entsprechend festgesetzt“. An den „Rückseiten der Pavillons“ [nördlich] werden „geringfügige bebaubare Ergänzungsflächen“ vorgeschlagen. Unser Verein Initiative Denkmalschutz sieht diesen Spielraum sehr kritisch. Hier müssten noch deutliche Reduzierungen dieses Spielraums im Bebauungsplan erfolgen, ansonsten würde die nördliche charakteristische gestaffelte Fassadenerscheinung der einzelnen Pavillons weitgehend verloren gehen. Auch sind die geplanten Höhenwidmungen viel zu undifferenziert (Bauklasse III = 16 m), zumal sich die Höhenmaße der Bauteile deutlich unterscheiden. Hier wird empfohlen die gewidmete Höhe im Bebauungsplan dem Bestand deutlich stärker anzupassen.
Sinngemäß wird dies auch im westlichen Teil des ehemaligen Sanatoriums empfohlen (DSA, S. 306 ff.).
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
—
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien / Vienna
Österreich / Austria
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)
Literatur:
– Caroline Jäger-Klein und Sabine Plakolm-Forsthuber (Hrsg.), „Die Stadt außerhalb. Zur Architektur der ehemaligen Niederösterreichischen Landes-Heil- und Pflegeanstalten für Geistes- und Nervenkranke Am Steinhof in Wien.“, Basel 2015
– Sabine Plakolm-Forsthuber, „Stellungnahme zur architektur- und kunsthistorischen Bedeutung des sog. Wirtschaftsareals im Otto Wagner Spital am Steinhof“, 27. August 2012
– Schreiben des Bundesdenkmalamtes (BDA) an Gerhard Hadinger, den Sprecher der Bürgerinitiative „Steinhof erhalten“, 16. Juli 2012 (GZ: 945/31/2012)
– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk,
St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 88
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk
(Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 291 bis 296
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/02/Fleischerei-Steinhof_2020-01-25_iD-ML_5904.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-02-21 23:20:092020-02-21 23:20:52Otto Wagner Spital Steinhof: Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz (Planentwurf Nr. 8139)
305 Gebäude könnten auf Antrag den Erhaltungsschutz in der Stadt Salzburg verlieren. Der Vorschlag von Planungsressort-Chefin Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler (ÖVP), wie künftig mit den 1159 Häusern mit Erhaltungsgebot umgegangen werden soll, stößt bei Bürgerliste, Liste Salz (Christoph Ferch) und der Initiative Um+Bau+Kultur auf Widerstand, denn als Basis soll die umstrittene “Terra Cognita”-Studie (2016) dienen. Salzburger Nachrichten Artikel (7.2.2020) weiterlesen:https://www.sn.at/salzburg/politik/305-gebaeude-koennten-auf-antrag-den-erhaltungsschutz-verlieren-83094025 +++ Um+Bau+Kultur: “Offener Brief – Terra Cognita-Studie (2016), (Neu-)Bewertung des städtischen Baubestandes bis 1990, Einrichtung eines Fonds” (6.2.2020) siehe unten +++ Weiterer Medienbericht: “Bauherr drängt Politik in Salzburg: Abreißen klüger als teuer sanieren” (13.1.2020; Es geht um die ÖBB-Bauten der 1920er Jahre in der Bahnhofstraße 63, Ecke Kirchenstraße 63 im Stadtteil Itzling (in den Salzburger Nachrichten vom 7.2.2020 fälschlicherweise den 1950er-Jahren zugeschrieben), siehe: https://www.sn.at/salzburg/politik/bauherr-draengt-politik-in-salzburg-abreissen-klueger-als-teuer-sanieren-81909028 (vgl. auch ORF-Meldung vom März 2019: “Kritik an geplantem Abriss von Wohnhäusern”: https://salzburg.orf.at/v2/news/stories/2971017). +++ “Leserbrief von Bruno Maldoner: Erläuterungen zum Erhaltungsgebot in der Stadt Salzburg” (23.1.2020): https://www.sn.at/leserforum/leserbrief/erlaeuterungen-zum-erhaltungsgebot-in-der-stadt-salzburg-82418998 +++ APA-OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz: “Kulturstadt” Salzburg plant radikale Schrumpfkur für historischen Althausbestand – Verein INITIATIVE DENKMALSCHUTZ schockiert: Über 1/4 der Gebäude außerhalb der Altstadt sollen aus dem Erhaltungsgebot fallen. Morgen tagt der Planungsausschuss. Initiative Denkmalschutz fordert Einbindung der Öffentlichkeit! (21.2.2018): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180221_OTS0018 +++ Älterer Medienbericht: “Stoppt alle weiteren Verluste an Bausubstanz”. Stadtforscher Norbert Mayr kritisiert im Interview mit den “Stadt Nachrichten” die aggressive Tabula-rasa-Praxis außerhalb des Altstadtkerns.” (1.3.2018): https://www.sn.at/salzburg/chronik/stoppt-alle-weiteren-verluste-an-bausubstanz-24862057
Um+Bau+Kultur – “Offener Brief– Terra Cognita-Studie (2016), (Neu-)Bewertung des städtischen Baubestandes bis 1990, Einrichtung eines Fonds” (6.2.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren vom Planungsausschuss!
Die Um+Bau+Kultur Salzburg wurde in Kenntnis gesetzt, dass die Terra Cognita-Studie (2016), kurz TC, als Ausgangslage für weitere strategische Maßnahmen für angeblich nicht erhaltenswerte und erhaltenswerte Bauwerke genommen werden soll, obwohl verschiedene Stellungnahmen vor zwei Jahren massive und fachlich fundierte Kritik an dieser teuren “Augenscheinkontrolle” geübt haben. Zudem hat damals – auch aufgrund dieser Stellungnahmen – das Ressort von Stadtrat Johann Padutsch den Amtsbericht bezüglich Festlegung von Erhaltungsgeboten, mit dem Vermerk den Bericht als Ganzes zu überdenken, an den Planungsausschuss/die Abteilung rückübermittelt. Vgl. https://initiativearchitektur.at/initiative-architektur/nachrichten/erhaltungsgebote-in-der-stadt-salzburg.
Daher dieser offene Brief an den Planungsausschuss und die Presse.
Die TC als Ausgangslage heranzuziehen, ist aus städtebaugeschichtlicher und bauhistorischer Sicht nicht nachvollziehbar: Die TC kann keine seriöse Analyse des Baubestandes leisten, sondern nur eine oberflächliche “Augenscheinkontrolle” ohne Verknüpfung mit den Erhebungsbögen als wissenschaftliche Grundlage. Daher sind auch nachgeschaltete Szenarien irrelevant.
Die Kultur-Stadt Salzburg müsste sich bei einem Agieren auf Basis der TC dem Vorwurf des Dilettantismus gefallen lassen, was angesichts der Standards innerhalb der Altstadt-Schutzzonen besonders eklatant wäre.
Die Salzburger Stadtpolitik und ihre Verwaltung muss sich den Defiziten der letzten Jahre und ihrer Verantwortung für die Baukultur stellen, sie hat endlich eine fundierte Grundlagenarbeit zu leisten bzw. zu beauftragen unter Berücksichtigung der baulichen Entwicklungen auch nach 1945, daher ist mittlerweile die (Neu-)Bewertung des Baubestandes bis 1990 überfällig. Ebenso ist es dringend notwendig, in Weiterentwicklung des Altstadterhaltungsfonds einen gut dotierten Fonds zur Unterstützung der EigentümerInnen von charakteristischen Bauten ausserhalb des Altstadtschutzgebiets einzurichten.
Im Übrigen verweisen wir auf unsere beiliegende Stellungnahme vom 21.2. 2018
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
Um+Bau+Kultur Salzburg – Strategien für eine Stadt
Dr. Norbert Mayr, Freier Architekturhistoriker, Stadtforscher Mag. Jana Breuste, Freie Architekturhistorikerin, Lehrbeauftragte an den Universitäten Salzburg und Innsbruck Dipl.-Ing. Uli Staebner, Architekt Dr. Hannes Augustin, Biologe Mag. arch. Bernhard Rihl, MSc, Bürgerbeteiligungsexperte und Architekt Birgit Silberbauer, Restauratorin (Spezialgebiet historische Architekturoberflächen)
Kontakt:
PS: Die Um+Bau+Kultur Salzburg begrüßt prinzipiell die Entscheidung der Salzburger Stadtpolitik, die Volksschulen Lehen zu sanieren statt abzureissen und damit auch die vorhandene „graue Energie“ weiterzuentwickeln. Abgesehen vom denkmalwürdiger bzw. erhaltungswürdiger Baukultur besitzt der Baubestand unseres Erachtens grundsätzlich eine wichtige Rolle, um erfolgreiche Strategien gegen die Klimakrise zu entwickeln. Ein zentrales Anliegen ist der Umgang mit den vorhandenen baulichen Ressourcen insgesamt. Wir brauchen eine neue Umbaukultur! Die nach wie vor praktizierte Politik der Tabula Rasa, des spekulativen mit Abbruch und Bodenversiegelung verbundenen Neubaus, d.h. der Vernichtung von “grauer Energie“ muss gestoppt werden, das Erkennen und zukunftsgerichtete Wertschätzen von Baukultur ist dazu unabdingbar notwendig.
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/02/1024px-Salzburg_Burg_Dom_Stadt_14.jpg534800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-02-08 08:27:592020-02-08 08:27:59Salzburg: 305 Gebäude könnten auf Antrag den Erhaltungsschutz verlieren
Älterer iD-Bericht (10.2.2020): Die Frist für Stellungnahmen zur Erweiterung der Altstadtschutzzone in der steirischen Landeshauptstadt ist abgelaufen. Es gibt Bedenken, dass so manches Juwel schutzlos zurückbleibt. Die Politik hat sich im Herbst letzten Jahres darauf verständigt, die Schutzzonen auf 41 Hektar auszuweiten (u. a. am Ruckerlberg im 9. Grazer Bezirk Waltendorf; vgl.: “Grazer Altstadtschutzzonen wachsen um 40 Hektar. Stadt, Land und ASVK ziehen an einem Strang” (Graz.at, 9.10.2019): https://www.graz.at/cms/beitrag/10338844/8145109/Grazer_Altstadtschutzzonen_wachsen_um_Hektar.html). Jetzt wird gerätselt, warum auf die beiden Villen in der Polzergasse 30 und am Rilkweg 22 “vergessen” wurden. (Die Villa Belvedere am Rilkeweg 22 auf Baugeschichte.at: https://baugeschichte.at/Rilkeweg_22). Wirklich im Bestand gefährdet scheint jedoch nur die Villa am Rilkeweg. In der Kleinen Zeitung weiterlesen (6.2.2020): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5764724/Graz_Die-erweiterte-AltstadtSchutzzone-vergisst-auf-Prachtvillen
Leserbrief Peter Laukhardt, SOKO Altstadt (6.2.2020):
Lieber Herr Mag. Hecke!
Zu Ihrem heutigen Beitrag in der Kleinen Zeitung: “Schutzzone vergisst auf Prachtvillen”:
Natürlich hat auch SOKO Altstadt nach Abstimmung mit anderen Initiativen eine ausführliche Stellungnahme eingereicht, die bei vier Teilzonen am Ruckerlberg und in der Gartenstadt St. Peter Ergänzungen vorschlägt, siehe dazu die Pläne in den Anlagen.
Was leider vorher nicht geschehen ist: Die Einbeziehung der bekannten Grazer Bürgerinitiativen (Schutzverein Ruckerlberg, Unverwechselbares Graz, SOKO Altstadt) in die Vorbereitung. Und auch in der ASVK [Altstadtsachverständigenkommission] sah man sich wohl auch nicht voll eingebunden. Also: business as usual (zwei Politiker von Stadt und Land lösen das Thema allein?).
Ich hoffe aber, dass die eingereichten Verbesserungsvorschläge noch ernsthaft geprüft werden.
Mit schönen Grüßen
Dipl. Dolm. Peter Laukhardt SOKO Altstadt www.grazerbe.at