Otto Wagner Spital Steinhof: Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz (Planentwurf Nr. 8139)

Endgültige Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz, 20. Februar 2020

Stellungnahme zum Entwurf

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8139

Otto Wagner Spital Am Steinhof

Für das Gebiet zwischen Hansl-Schmid-Weg, Reizenpfenninggasse, Reichmanngasse, Käthe-Jonas-Weg, Sanatoriumstraße, Heschweg und Bezirksgrenze zwischen 14. und 16. Bezirk im 14. Bezirk, Katastralgemeinde Hütteldorf

Prolog

In Vorbereitung des am 15. Dezember 2006 im Gemeinderat beschlossenen, aktuell gültigen Plan­dokuments Nr. 7572 gab es erste Proteste der Zivilgesellschaft (Bürgerversammlung gemäß Stadtverfassung am 7. September 2006 im Jugendstiltheater Steinhof), da mit der absehbaren Aufhebung der „Öffentlichen Zwecke“-Widmung eine nachteilige Immobilienverwertung befürchtet wurde. In der gleichen Gemeinderatssitzung wurde ein Resolutionsantrag beschlossen, der besagt: „Im Sinne einer sinnvollen Gesamtnutzung im Interesse der WienerInnen sollen alle historisch und kulturell wertvollen Gebäude und Anlagen erhalten bleiben, bei der Nutzung der frei werdenden Flächen im Otto-Wagner-Spital der Denkmal- und Ensembleschutz streng beachtet und die BürgerInnen in die Neuplanungen der freiwerdenden Flächen einbezogen werden.“ Diese angekündigte Bürgereinbindung wurde in den nächsten Jahren missachtet. Spätestens im Jahr 2010/11 zeigte sich die Richtigkeit dieser Befürchtung, erste historische Gebäude im Ostareal wurden abgerissen. Im Juli [richtig: Juni] 2011 wurde mit Bauarbeiten für die Rehaklinik Wien Baumgarten [VAMED] begonnen [https://www.krone.at/269462]. Nach breiter medialer Kritik und Protesten aus der Bevölkerung wurden die Planungen für daran angrenzende Wohnbauvorhaben im Ostteil des Otto-Wagner-Spitals gestoppt.“ (Zitate aus dem Erläuterungsbericht S. 8). Der breite Unmut der Zivilgesellschaft entlud sich in der Bürgerversammlung am 28. September 2011 (gemäß Stadtverfassung; in der Busgarage Spetterbrücke), sodass Bürgermeister Michael Häupl in weiterer Folge am 28. Oktober 2011 die geplante Steinhof-Verbauung teilweise abgesagt hat. Er kündigte an, dass rund 200 der bisher 600 geplanten Wohnungen „ersatzlos gestrichen“ werden (siehe: APA-Meldung/Standard: https://www.derstandard.at/story/1319181475401/200-wohnungen-gestrichen-haeupl-macht-am-steinhof-tabula-rasa; ORF: https://wien.orf.at/v2/news/stories/2507182). Im Februar 2012 startete der Mediationsprozess (u. a. mit Bürgerplattform Steinhof, Bürgerinitiative Flötzersteig, Initiative Denkmalschutz). Unser Verein Initiative Denkmalschutz ist am Ende der Vormediation am 10. Juli 2012 aus der Mediation ausgestiegen (vgl. OTS: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120711_OTS0010). „Nachdem das Ziel einer konkreten Lösung für die Bebaubarkeit des Ostareals in der Hauptmediationsphase nicht erreicht wurde, wurde Konsens darüber erzielt, dass diesbezüglich eine Expertinnen- und Expertengremium unter Vorsitz von Architekt Univ.Prof. DI Adolf Krischanitz einberufen werden soll. (Zitat Erläuterungsbericht S. 9). Im Anschluss an das Expertengremium erfolgte ein Testplanungsverfahren („Entwicklungs­planungs­verfahren“). Am 22.1.2014 erfolgte eine nächste Bürgerversammlung gemäß Stadtverfassung, die am 11. Februar 2014 wegen des großen Nachfrage eine Wiederholung fand. In weiterer Folge wurde begonnen rund 160 Wohnungen neu zu errichten. Seit 2014 werden die Bürgerinitiativen „Steinhof erhalten“, „Steinhof als Gemeingut erhalten und gestalten“, die Bürgerinitiative Flötzersteig, der Verein „Initiative Denkmalschutz sowie der Verein „Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung“ nicht müde zu verkünden, dass diese begonnene Wohn-Verbauung einen Bruch der Mediationsvereinbarung darstellt, denn wesentliche Grundsätze des Mediationsergebnisses werden ignoriert. Denn das Expertengremium stellte im Abschlussbericht im April 2013 explizit klar, dass “der Ostteil im funktionalen und räumlichen Zusammenhang mit dem Gesamtareal betrachtet werden muss.” Indem durch Wohnverbauung der 2. Schritt vor den 1. gesetzt wird, werden dem Gesamtprojekt wesentliche Zukunftschancen genommen. (APA-OTS-Presseaussendungen: “Stadt Wien ignoriert Mediationsergebnis” (25.11.2014): http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20141125_OTS0018; “Otto Wagner Spital Steinhof: Mit Start des Wohnungsbaus bricht Stadt Wien Mediationsvereinbarung! Bürgerinitiativen fordern Baustopp! (19.4.2017): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170419_OTS0023

sowie „Jugendstiljuwel Otto Wagner-Spital Am Steinhof: Prolongierter Bruch der Mediationsvereinbarung durch Baubeginn von 120 GESIBA Wohnungen!“ (15.10.2019): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20191015_OTS0023.

Am 18. Dezember 2015 wurde wegen der einzigartigen kulturellen Bedeutung sogar ein „Heritage Alert“ (Kulturerbe-Warnung) seitens ICOMOS International ausgelöst und somit die Gefährdung der weltweit bedeutenden Jugendstilanlage von diesem Denkmalpflege-Fachbeirat der UNESCO international anerkannt. (siehe: https://www.icomos.org/en/get-involved/inform-us/heritage-alert/current-alerts/5453-icomos-heritage-alert-otto-wagner-hospital-steinhof-vienna)

2019 wurde erstmals eine Bürgerversammlung gemäß Stadtverfassung „aus rechtlichen Gründen“ verweigert, („kein überwiegendes Interesse des Bezirks“, wie es heißt)*. Stattdessen gab es am 30. Jänner 2020 eine „BürgerInnen-Informations- u. Diskussionsveranstaltung“ im Allianz-Stadion.

* siehe: 30.1.2020: Helmut Hofmann, „Demokratie – Abwürge bloßgestellt! Fragwürdiges „Geheimgutachten“ Der Verein „Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung“ widerlegt eine ihr zugespielte, nicht veröffentlichte und nicht öffentlich zugänglich gemachte „Stellungnahme“ des Magistrats der Stadt Wien, mit der unerwünschte Bürgerversammlungen nach § 104c der Wiener Stadtverfassung nach Belieben „abgedreht“ werden könnten. Die rechtliche Gegenexpertise von Aktion 21 finden Sie hier:“ http://www.aktion21.at/themen/index.php?menu=96&id=3290

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der baulichen Erhaltung des Kulturerbes „Otto Wagner Spitals Steinhof“, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Zunächst wird das grundsätzliche Bemühen mit diesem Planentwurf Nr. 8139 eine Reduzierung der Bebaubarkeit des Areals des ehemaligen Otto Wagner-Spitals Steinhof vorzusehen, sehr begrüßt (vgl. auch Erläuterungsbericht S. 11). Nichtsdestotrotz weist der aktuelle Planentwurf weiterhin wesentliche Schwächen auf, die einer nachhaltigen Erhaltung des historischen Bestandes zuwiderlaufen, insbesondere im Bereich des Ostareals. Einerseits fielen dort einige Wirtschaftsbauten dem Abriss zum Opfer, andererseits kristallisierte sich immer mehr die besondere baukulturelle Bedeutung gerade des Ostareals heraus.

Forschung und baukulturelle Bedeutung, insbesondere Ostareal Am Steinhof

Neben der jahrzehntelangen Forschung der Kunsthistorikerin Dr. Mara Reissberger zur Anlage Am Steinhof (“‘Die weiße Stadt‘ – der ‚Steinhof‘ in Wien – Architektur als Reflex der Einstellung zur Geisteskrankheit“, gemeinsam mit Peter Haiko und Harald Leupold-Löwenthal, 1981), hat sich insbesondere in den letzten zehn Jahren die Technische Universität Wien der Thematik intensiv angenommen. Ausdruck dessen ist das Buch „Die Stadt außerhalb. Zur Architektur der ehemaligen Niederösterreichischen Landes-Heil- und Pflegeanstalten für Geistes- und Nervenkranke Am Steinhof in Wien.“ (Hrsg. Caroline Jäger-Klein und Sabine Plakolm-Forsthuber, Basel 2015; im Folgenden „DSA“ abgekürzt). Weiters wird insbesondere auf die von Univ. Prof. Dr. Sabine Plakolm-Forsthuber erstellte „Stellungnahme zur architektur- und kunsthistorischen Bedeutung des sog. Wirtschaftsareals im Otto Wagner Spital am Steinhof“ vom 27. August 2012 hingewiesen, die die besondere baukulturelle Bedeutung des Wirtschaftsareals im Osten der Anlage schlüssig nachweist. („Keinesfalls kann hier von einer, wie das BDA [Bundesdenkmalamt] schreibt: ‚nicht baukünstlerischen, sondern rein zweckmäßigen Überlegung‘ gesprochen werden, im Gegenteil, es sind exemplarische Bauten, wo Funktion und Form einander kongenial ergänzen und deshalb auch prominente ‚Zeitzeugen‘ der Wiener Moderne. (…) Da es sich hier um ‚Sonderbauten‘ handelte – im Unterschied z.B. zu den Pavillons, von denen, je nach Belag zwei bis vier nahezu idente Bauten errichtet wurden – waren in diesem Bereich die Planungen besonders genau und aufwendig. (…) Die Bezeichnung des gesamten Ostareals als ‚Wirtschaftshof‘ ist daher irreführend und dient m. E. lediglich dazu, den architektonischen Wert dieser Bauten herabzusetzen. Zusammenfassende Bemerkungen: (…) die Einzelgebäude wie Gebäudegruppen im Ostbereich der Anstalt unabdingbar mit der Gesamtanlage verbunden sind und ein Ensemble von außergewöhnlichem baukünstlerischen Wert darstellt.“

Umso bedauerlicher ist es, dass im Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung gerade der Experte auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Hofrat Univ.-Doz. Dr. Friedrich Dahm) sich für diesen Tagesordnungspunkt in der Fachbeiratssitzung vom 10. Februar 2016 als befangen erklärte (vermutlich wegen seiner gleichzeitigen Funktion als Abteilungsleiter im Bundesdenkmalamt). In der Fachbeiratssitzung vom 5. Dezember 2019 wurde seitens dieses Fachexpertens auf dem Gebiet des Denkmalwesens weder eine Aussagen in Bezug auf Denkmalschutz und Schutzzone getätigt, noch eine Befangenheit erklärt (wegen Abwesenheit?). Man möge daher allgemein die Besetzung des Experten auf dem Gebiet des Denkmalwesens überdenken. Unsere Meinung nach ist es klar von Nachteil, wenn hier eine Person vom Bürgermeister der Stadt Wien in den Fachbeirat bestellt wird (gemäß Bauordnung für Wien § 3), die gleichzeitig offizieller Vertreter des Bundesdenkmalamtes ist, wenn dies zur Folge hat, dass sich diese Person dann genötigt sieht, sich für befangen zu erklären.

Die Stellungnahme im Detail:

Das Ostareal („Wirtschaftsareal“)

Lageplan und Ausführungen zu den einzelnen Baulichkeiten im Ostareal, dem so genannten „Wirtschaftsareal“, finden sich in DSA ab Seite 328.

Ganz im Nordosten des Areals befinden sich die historischen Gewächshäuser und das Gärtnerwohnhaus. Der im Planentwurf vorgesehene Bebauungsplan nimmt keine Rücksicht auf diese Baulichkeiten (40% Baulandwidmung und somit keine Baufluchtlinien dem Bestand angeglichen; vgl. auch Erläuterungsbericht (in Folge kurz EB), Seite 13: „Standort Gärtnerei und Equotherapie), sodass diese auch hinkünftig im Bestand sehr gefährdet sind. (Über historische Nutzung, Baugeschichte und Bestand siehe „DSA“ Seite 351-354; „Gärtnerei mit Glashäusern“ auch im Dehio-Handbuch – Hrsg. Bundesdenkmalamt – auf Seite 295 kurz beschrieben). Es wird daher dringend empfohlen, die Baufluchtlinien dem Bestand anzugleichen und eine Schutzzone für diese historischen Baulichkeiten auszuweisen.

Fleischerei (Ostareal): Im Erläuterungsbericht auf Seite 13 heißt es: „Westlich des Heizwerkes soll das Objekt der ehemaligen Fleischerei, das sich nach dem Ergebnis des Entwicklungsplanungs­verfahrens in restauriertem Zustand für Kinder- und Jugendeinrichtungen oder ähnliches eignen würde, innerhalb der Bauklasse I berücksichtigt werden.“ Für dieses kleine L-förmige Fleischerei­gebäude sind zwar erfreulicher Weise die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst (was ausdrücklich begrüßt wird), doch ist die vorgesehene Bauklasse I ohne Beschränkung (also 9 Meter) zu hoch, insbesondere für den nördlichen, eingeschoßigen Trakt. Es wird daher empfohlen eine dem Bestand angepasste Bauklassenbeschränkung aufzuerlegen. Weiters wäre eine Schutzzone auszuweisen. Auf Grund des derzeit schlechten Bauzustandes ist zu befürchten, dass diese hier im Erläuterungsbericht gewählte Formulierung des Konjunktivs „… eignen würde“, rein der Beruhigung der Öffentlichkeit dienen soll und das Gebäude selbst längst für den Abriss vorgesehen ist, zumal sich das Gebäude aktuell in einem augenscheinlich sehr schlechten Bauzustand befindet. Das Gebäude wurde bereits 1994 im Zuge eines damaligen Abbruchansuchens vom Bundesdenkmalamt aus dem Denkmalschutz entlassen (BDA-Schreiben GZ: 945/31/2012), doch steht mittlerweile die baukulturelle Bedeutung dieses Einzelgebäudes im Wirtschaftsareal spätestens seit der Forschung durch Sabine Plakolm-Forsthuber und Caroline Jäger-Klein außer Frage. Plakolm-Forsthuber (2012) zum Sichtziegelgebäude der Fleischerei: „Es ist dies das letzte Bauwerk, das einen unmittelbaren Hinweis auf die in der Anstalt angestrebte Eigenversorgung gibt (Abstechraum und Selchkammer).“ (vgl. auch DSA, S. 347)

Ehemalige Militärbaracke (Pavillon 35): Der U-förmige Gebäudekomplex – direkt nördlich des in einem schlechten Bauzustand befindlichen Pavillon 8 gelegen – wurde im Zuge des 1. Weltkriegs für traumatisierte Soldaten 1916 errichtet (DSA, S. 298). Von den ursprünglich vier errichteten Baracken – Pavillon Nr. 35 bis Nr. 38 – hat sich nur noch Pavillon 35 bis heute erhalten. Die im aktuellen Planentwurf vorgesehenen Baufluchtlinien entsprechen in keiner Weise dem Bestand. Es wird daher empfohlen, die Baufluchtlinien gegen Westen, Süden und Osten exakt dem Bestandsgebäude von 1916 anzupassen. Auch die Höhenwidmung („BB9“ = 9 Meter) entspricht nicht dem Bestand und möge daher bestandsgenau gewidmet werden (Vgl. Erläuterungsbericht S. 14 und Antragsentwurf S. 4).

Die zentralen Pavillons der Heil- und Pflegeanstalt Am Steinhof

Links und rechts der Hauptachse „Verwaltungsgebäude, Jugendstiltheater, Küche und berühmter Otto Wagner Kirche“ sind die einzelnen Heil- und Pflege-Pavillons situiert (DSA S. 260 ff.). Die westlichen weisen ungerade Nummern auf (Nr. 1 bis 21), die östlichen gerade Nummern (2- 24). Eine Ausnahme bildet der Pavillon 23, der sich im Nordosten der Anlage befindet. Hier werden gemäß Erläuterungsbericht (S. 11 f.) „die Front- und Seitenbereiche der Gebäude dem Bestand entsprechend festgesetzt“. An den „Rückseiten der Pavillons“ [nördlich] werden „geringfügige bebaubare Ergänzungsflächen“ vorgeschlagen. Unser Verein Initiative Denkmalschutz sieht diesen Spielraum sehr kritisch. Hier müssten noch deutliche Reduzierungen dieses Spielraums im Bebauungsplan erfolgen, ansonsten würde die nördliche charakteristische gestaffelte Fassadenerscheinung der einzelnen Pavillons weitgehend verloren gehen. Auch sind die geplanten Höhenwidmungen viel zu undifferenziert (Bauklasse III = 16 m), zumal sich die Höhenmaße der Bauteile deutlich unterscheiden. Hier wird empfohlen die gewidmete Höhe im Bebauungsplan dem Bestand deutlich stärker anzupassen.

Sinngemäß wird dies auch im westlichen Teil des ehemaligen Sanatoriums empfohlen (DSA, S. 306 ff.).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien / Vienna
Österreich / Austria
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Caroline Jäger-Klein und Sabine Plakolm-Forsthuber (Hrsg.), „Die Stadt außerhalb. Zur Architektur der ehemaligen Niederösterreichischen Landes-Heil- und Pflegeanstalten für Geistes- und Nervenkranke Am Steinhof in Wien.“, Basel 2015

– Sabine Plakolm-Forsthuber, „Stellungnahme zur architektur- und kunsthistorischen Bedeutung des sog. Wirtschaftsareals im Otto Wagner Spital am Steinhof“, 27. August 2012

– Schreiben des Bundesdenkmalamtes (BDA) an Gerhard Hadinger, den Sprecher der Bürgerinitiative „Steinhof erhalten“, 16. Juli 2012 (GZ: 945/31/2012)

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk,

St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 88

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk

(Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 291 bis 296