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Abbruch Döblinger Hauptstr. 40. Abrisswelle rollt weiter über Wien, 18. Juli 2016

Abbruch Döblinger Hauptstraße 40 Abrisswelle rollt weiter über Wien. Initiative Denkmalschutz fordert Umsetzung ihres 5 Punkte Programms Die Stadt Wien und ihre Bezirke müssen endlich Verantwortung übernehmen Aktuell wird das Haus Döblinger Hauptstraße 40, das Wohn- und Sterbehaus vom Maler Franz Kopallik (1860-1931) abgerissen (siehe Foto; weitere Fotos vor Abriss: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157668674353146/). Das einstöckige Gründerzeitgebäude mit gut erhaltener strenghistoristischer Fassadengliederung (ca. 1860-80) war bereits 1996 Teil des Vorschlages der Magistratsabteilung 19 für eine großzügige Schutzzonenausweitung im Bezirk Döbling (siehe Plan: http://www.idms.at/images/IDMS/x_diverse/Schutzzonenplan.jpg). Doch trotz dieses MA19-Vorschlags fand diese Schutzzonenerweiterung beim Beschluss des jetzt gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes (Plandokument 7384) keine Berücksichtigung (Gemeinderatsbeschluss 25. Oktober 2002). Die Gedenktafel für den Maler Kopallik, vom Bezirksmuseum Döbling 1973 gewidmet, wurde vor dem Abriss entfernt. Versäumnis der Bezirksvertretung Döbling offenkundig In konkretem Fall ist auch der Bezirk Döbling für den Abriss mitverantwortlich. Dieser hätte vor 14 Jahren entscheidenden Einfluss nehmen und im Rahmen seines Stellungnahmerechts zum Entwurf des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes den Wunsch nach einer Schutzzonenwidmung für dieses unzweifelhaft schützenswerte Grätzel äußern können, doch dies ist – wie leider allzu oft in vielen Bezirken – nicht erfolgt (vgl. Stellungnahme der Bezirksvertretung Döbling in seiner Sitzung am 11. März 2002 gemäß Bauordnung für Wien § 2 Abs. 5; anbei). Beispiele besonderer Verluste im 4. und 22. Bezirk – Bezirke sind aufgefordert zu handeln

Hitler Geburtshaus, Braunau: Aufhebung des Denkmalschutzes durch Enteignung? 12. Juli 2016

Hitler Geburtshaus: Aufhebung des Denkmalschutzes durch die Hintertür? >Initiative Denkmalschutz kritisiert Enteignungsgesetz Für ein würdiges Gedenken an die schreckliche Zeit des Nationalsozialismus ist Abriss weder nötig noch richtig! Wien (OTS http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160712_OTS0014) – Heute soll im Ministerrat über den Gesetzesentwurf zur Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15 beraten werden. Jetzt stellt sich heraus, dass es bei der geplanten Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau am Inn nicht nur um die Eigentumsübertragung an die Republik geht, sondern auch -verklausuliert formuliert – um die Aufhebung des Denkmalschutzes (§2: „stehen behördliche Anordnungen zur Erhaltung der darauf errichteten Gebäude, die auf bundesgesetzlichen Grundlagen beruhen, nicht entgegen“). Umso erstaunlicher als sich Bundesminister Wolfgang Sobotka zwar „privat“ zu einem möglichen Abbruch geäußert hat, „sein“ Bundesministerium für Inneres bei der Ankündigung der Begutachtung aber mit keinem Wort die geplante Aufhebung des Denkmalschutzes erwähnt, der einen solchen Abriss erst ermöglicht (OTS, 27.5. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160527_OTS0091). Zerstörung des Ensembles Salzburger Vorstadt als Ultima Ratio?