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Inzersdorf: Hochwassergasse, Stellungnahme Planentwurf 7403E, 17. Juni 2016

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7403E, 23. Bezirk Liesing, Katastralgemeinde Inzersdorf Für das Gebiet zwischen Hochwassergasse, Neilreichgasse und Liesingbach Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Hochwassergasse 24: Es wird empfohlen für das vor 1820 erbaute, ebenerdige Haus – als eines der wenigen überkommenen Dokumente der dörflichen Siedlung Inzersdorf – bestandsgenau zu widmen um seine Erhaltung zu sichern. (im Dehio erwähnt: „Vereinzelt Restbestände der dörflichen eingeschossigen Verbauung mit Zwerchhöfen M. 18.- M. 19. Jh.“). Im Erläuterungsbericht (S. 2) wird das Haus als „seit längerem leerstehend“ bezeichnet. Hochwassergasse 31: Dieses von außen fast unscheinbar wirkende Haus mit kräftigem Kranzgesims und zwei bemerkenswerten blechernen Dachgaupen in (neo)barocker Formensprache weist im Kern ältere Bausubstanz auf (zumindest vor 1820). Hier möge ebenso eine bestandsgenaue Widmung vorgenommen werden, d.h. der Hofbereich möge nicht als Baufläche gewidmet und die Höhenwidmung entsprechend reduziert werden.

1020 Wien

Gaußplatz, Obere Augartenstraße: Stellungnahme Planentwurf 8179, 9. Juni 2016

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8179, 2. Bezirk Leopoldstadt, Katastralgemeinde Leopoldstadt Für das Gebiet zwischen Gaußplatz (Bezirksgrenze), Obere Augartenstraße, Scholzgasse und Obere Donaustraße Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Empfehlung einer Schutzzonenausweisung