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Augarten-Gitter

Augarten-Initiativen: Konzerthalle widerspricht Denkmalschutzgesetz

Rechtskonforme Bewilligung für Sängerknaben scheint unmöglich. Nach großen Protesten wurde das Konzerthallen-Projekt im Augarten abgeändert. An der denkmalschutzrechtlichen Situation hat sich dadurch allerdings nichts geändert. Nach wie vor ist das geschützte Objekt der gesamte und ungeteilte Augarten. Jeder – auch noch so reduzierte – Bau stellt daher eine Veränderung nach § 5 DMSG dar, die zwingend die Vornahme einer Interessenabwägung durch das Bundesdenkmalamt erfordert.

Stellungnahme Flächenwidmung „Komet-Hochhaus“ (Weltkulturerbe)

An die Magistratsabteilung 21 BRathausstraße 14-161082 Wien Wien, 21. Februar 2008 B e t r i f f t:     Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7803 Markus Landerer, Claus Süss und Egtes Raunacher geben folgende Stellungnahme ab: Wie aus dem Erläuterungsbericht (Seite 10) richtigerweise hervorgeht, wird für das so genannte Projekt „Komet-Hochhaus“ in seinem künftigen Erscheinungsbild ein „Wiedererkennungsfaktor auch aus größerer Distanz“ (!) gegeben sein. Somit lässt die vorgesehene Gebäudehöhe von bis zu 73 Meter über Straßenniveau eine Sichtbarkeit von Schloss und Park Schönbrunn erwarten und wird zu einer beträchtlichen Störung des Stadtbildes beitragen – insbesondere in Bezug auf das Weltkulturerbegebiet. Es ist auch nicht bekannt, dass das Projekt in der vorliegenden Form (bis zu 73 Meter Höhe) durch ICOMOS akzeptiert wurde, wie im Erläuterungsbericht (Seite 8) behauptet wird. Es wird vorgeschlagen, den Entwurf in Bezug auf die Höhenwidmungen deutlich zu reduzieren. Mit freundlichen Grüßen Markus Landerer Kundmanngasse 33/7 1030 Wien Claus Süss Lichtensterngasse 3-21/24/9 1120 Wien Egtes Raunacher Seilerstätte 5/16 1010 Wien