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Semmelweis-Klinik (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8288

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8288: ehem. Semmelweis-Klinik, 25.2.2021

Für das Gebiet zwischen Hockegasse, Erndtgasse, Bastiengasse und Scheibenbergstraße im 18. Bezirk, Katastralgemeinde Gersthof

Areal: Auf dem Planentwurf-Gebiet befinden sich insbesondere die ehemalige Frauenklinik Semmelweis sowie das ehemalige Zentralkinderheim, beide 1908 bis 1910 erbaut, beide 2002 vom Bundesdenkmalamt per Bescheid unter Denkmalschutz gestellt. Auf der östlichen Achse (Höhe Bastiengasse 36) befinden sich die vier historischen Pavillons der ehemaligen Ignaz-Semmelweis-Frauenklinik (Pavillon I, Bastiengasse 36; Pavillon IV, Hockegasse 37) sowie auf der westlichen Achse das ehemalige (niederösterreichische) Landes-Zentralkinderheim, ab 1986 als „Charlotte Bühler-Heim“ bezeichnet (Pavillon I, Bastiengasse 38, Pavillon II gleich im Anschluss nördlich davon).

Kunsthistorische Beschreibung (Dehio-Handbuch, Hrsg. Bundesdenkmalamt, 1996):
Frauenklinik Semmelweis und Zentralkinderheim, Bastiengasse 36-38. – Erb[aut]. 1908 vom Niederösterreichischen Landesbauamt. Symmetrische Anlage in Parkareal, mit 6 breitgelagerten, 5geschossigen, schlicht gegliederten Pavillons (Nutung, Lisenen, Putzfelder, z. T. Schabrackenparapete) mit gestaffelten Seitenfronten (z. T. mit Loggien) und gestuften Flachdächern. – In der Anlage Denkmal Kaiser Franz Joseph I., Standbild auf hohem Kantsockel, 1910 von Georg Leisek, 1936 von Pflegeheim Lainz hierher versetzt. – Büste Ignaz Semmelweis auf Kantpfeiler, 1944 von Rudolf Schmidt. – Secessionistisches Gitterportal zwischen Pfeilern mit Girlanden und dem Wappen Niederösterreichs.

Stellungnahme – Einleitung

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Folgendem Statement des Fachbeirats für Stadtplanung und Stadtgestaltung (22.10.2020) schließt sich unser Verein vollinhaltlich an:Bei dem Areal handelt es sich um ein besonders wertvolles Gebiet, die angestrebte bildungsbezogene, soziale und kulturelle Nutzung wird daher positiv hervorgehoben.“ Ebenso begrüßt unser Verein die ausgewiesene Schutzzonenwidmung für die ehemalige Semmelweis-Frauenklinik sowie für das ehemalige Charlotte-Bühler-Heim im aktuellen Planentwurf sehr.

Jedoch empfehlen wir darüber hinaus, die Baufluchtlinien viel stärker dem Bestand der sechs großen Pavillons anzupassen, zumindest auf drei der vier Fassadenfronten. Andernfalls würde damit die architektonische bzw. visuelle Lesbarkeit der einzelnen Pavillons zu sehr in Mitleidenschaft gezogen werden bzw. würde die „künstlerische Wirkung“ mit ziemlicher Sicherheit negativ beeinflusst werden (auch im Sinne des § 4 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz).

Die im Planentwurf vorgesehene Bebaubarkeit der Pavillon-Zwischenräume (Bauland W I g 20 %) wird äußerst kritisch betrachtet und vor allem in dieser sehr unspezifischen Form (20% einer Baufläche) strikt abgelehnt, zumal auch die für diesen sensiblen Bereich vorgeschlagene Bauklasse I (ohne Höhenbeschränkung = Traufkante 9 m) viel zu hoch erscheint.

Semmelweis-Klinik, Pavillon IV, Hockegasse 37, Wien-Währing

Der Pavillon IV der ehem. Semmelweis-Frauenklinik mit seinen unterschiedlichen Bauhöhen (Hockegasse 37), Foto: 20.2.2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Darüber hinaus ist die vorgesehene Bauklasse III für den niedrigeren Pavillon IV (Hockegasse 37) zu hoch respektive nicht dem Bestand angepasst. Es wird daher empfohlen, die Bauklasse entsprechend der unterschiedlichen Baukörper-Bestandshöhen differenziert anzugleichen.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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PS: Dieser Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes lag von 14. Jänner bis 25. Februar 2021 zur öffentlichen Einsicht auf.

Literatur:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 471 f.

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 208

– Erläuterungsbericht zum Planentwurf (2. Oktober 2020)

 

Fabrik Wagenmann & Seybel (Wien): Vor Abriss? Stellungnahme Planentwurf 8314

Initiative Denkmalschutz, 11. März 2021

Stellungnahme zum Planentwurf 8314
Seybelgasse 16, ehem. Fabrik Wagenmann, Seybel & Co.

Für das Gebiet zwischen An den Steinfeldern, Perfektastraße, Liesinger-Flur-Gasse, Ketzergasse (zum Teil Stadt- bzw. Landesgrenze), Linienzug 1-3, Siebenhirtenstraße, Seybelgasse, Rudolf-Waisenhorn-Gasse, Linienzug 4-8 und Seybelgasse im 23. Bezirk, Katastralgemeinde Liesing und Siebenhirten

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Das Areal: Im Nordwesten dieses Planentwurfsgebiets liegt das Firmengelände des ehemaligen Chemiewerks von „Wagenmann, Seybel & Co.“ (auch „Wagenmann & Braun“ oder „Wagenmann und Seybel“). Das Firmenareal wird südlich von der Siebenhirtenstraße sowie nördlich von der Straße „An den Steinfeldern“ begrenzt und liegt östlich des Flusses Liesing. Die Firma war im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert ein großer und bedeutender Chemiebetrieb im Süden von Wien. Auf Wikipedia heißt es: „Von der weitläufigen Industrieanlage des 19. Jahrhunderts waren 2011 nur mehr geringe, nicht denkmalgeschützte Reste erhalten, so ein ehemaliges, dem Verfall preisgegebenes Verwaltungsgebäude in der Seybelgasse Nr. 16 (…). Weiters bestanden noch eine große Halle im östlichen Teil, ein Rauchfang an der Siebenhirtenstraße und Mauerreste in der Seybelgasse Nr. 5 und 5a.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Wagenmann,_Seybel_%26_Co.)

Die Stellungnahme im Detail:

Im Planentwurf konnten 2021 per Lokalaugenschein bzw. über Google Maps noch einige Reste dieser einstmals imposanten Industrieanlage ausfindig gemacht werden. (In diesem Zusammenhang muss kritisiert werden, dass die erhalten gebliebenen, historischen Fabriksgebäude im Erläuterungsbericht keine Erwähnung finden.) Insbesondere das Direktionsgebäude (Verwaltungsgebäude) in der Seybelgasse 16 sollte erhalten bleiben (Foto Wikimedia). Unser Verein Initiative Denkmalschutz empfiehlt nachdrücklich, dieses historische Verwaltungsgebäude (aus den 1910er-Jahren?) als Schutzzone zu widmen. Auch der Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung bittet in seiner gutächtlichen Stellungnahme vom 22. Oktober 2020 (gemäß § 2 Abs. 4 Bauordnung für Wien), “dass der Eckbereich Seybelgasse 16 (…) im Hinblick auf den Erhalt des Bestandsgebäudes überprüft wird.” Entsprechend wären die Baufluchtlinien und die Bebauungsbestimmungen exakt dem Bestand anzupassen.

Darüber hinaus finden sich noch einige weitere ehemalige Fabrikshallen am Areal. Hier möge geprüft werden, ob nicht ein paar wenige davon als erhaltenswert eingestuft werden können (ob der Unzugänglichkeit des Areals kann unser Verein keine allzu konkreten Empfehlungen abgeben). Auf Google Maps und den Wikimedia-Fotos (https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Wagenmann_%26_Seybel?uselang=de) erscheint die große Fabrikshalle (Lagerhalle) im Osten des Areals (etwa aus den 1920er-Jahren?), südlich des am Gelände befindlichen ORF-Senders (auf Höhe der Brunner Straße 56) als erhaltenswert (Foto 1; Foto 2; Foto 3; Foto 4; Foto 5). Unser Verein empfiehlt diese imposante Fabrikshalle als Schutzzone zu widmen und die Bebauungsbestimmungen dem Bestand anzupassen.

Die Reste der historischen Mauer in der Seybelgasse 5 bzw. 5a sollten ebenso erhalten bleiben. Auf Erhaltungswürdigkeit (und Schutzzonenwidmung) zu prüfen wäre auch die Fabrikshalle mit Schlot in der Siebenhirtenstraße 13 sowie die zweischiffige Fabrikshalle (mit Schornstein / Turm an deren Nordwest-Ecke) südöstlich des Direktionsgebäudes (bzw. hinter / östlich dem Gebäude an der Seybelgasse 12a).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
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HdGÖ (Wien): Mariahilfer Straße 2 – Stellungnahme zum Planentwurf 7773E

Initiative Denkmalschutz, 13. März 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 7773E
Mariahilfer Straße 2 – Haus der Geschichte Österreich (hdgö) Projekt

Für das Gebiet zwischen Mariahilfer Straße (Bezirksgrenze zwischen 6. und 7. Bezirk) und Linienzug 1-5 (Grenzlinie und Baufluchtlinie) im 7. Bezirk, Katastralgemeinde Neubau

Öffentliche Auflage: 30. Jänner 2025 bis 13. März 2025

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Innerhalb der Kernzone des UNESCO-Weltkulturerbes „Historisches Zentrum von Wien“ gelegen, soll im südlichen, frühhistoristischen Trakt des Museumsquartier (Mariahilfer Straße 2) und im anschließenden ersten Hof des Museumsquartier, Klosterhof genannt, das neue Haus der Geschichte Östereich (HdGÖ) entstehen, das, wie es im Erläuterungsbericht heißt: „die Zeitgeschichte Österreichs ab der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts“ vermitteln soll (S. 7).

Wiewohl die baulichen Auswirkungen des geplanten Eingriffs relativ sensibel zu sein scheinen (es fehlen zur abschließenden Beurteilung der Stadtbild- und Welterbeverträglichkeit entsprechende Visualisierungen des Projekts, insbesondere von sensiblen städtebaulichen Punkten aus), muss scharf kritisiert werden, dass dem jetzt laufenden Umwidmungsverfahren ein „Wettbewerb zur Erlangung von Planungskonzepten für die Adaptierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes zu Museumszwecken für das Haus der Geschichte Österreich im Museumsquartier“ vorgeschaltet und sogar „die Planung einer neuen Probebühne für den ‚Dschungel Wien‘ durchgeführt“ wurde (Zitat aus dem Kapitel „Maßgebliche Entwicklungen und Planungen“ im Erläuterungsbericht auf S. 7). Gemäß Informationen des Museumsquartiers erfolgte die Auslobung dieses „Architekturwettbewerbs“, wie es auf dessen Website heißt, im März 2024 und die Bekanntgabe des Siegerprojekts im September 2024 (Quelle: „Haus der Geschichte Österreich im MuseumsQuartier wird ein nachhaltiger Holzbau“; https://www.mqw.at/institutionen/haus-der-geschichte-oesterreich, abgerufen am 13.3.2025). Jetzt heißt es süffisant: „Für die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses ist eine Adaptierung der Bebauungsbestimmungen erforderlich.“ (Erläuterungsbericht S. 7).

Warum jetzt im Rahmen der öffentlichen Auflage die Stadt Wien ernsthaft noch die Meinung der Wiener Bürger:innen und NGOs einholen will, wo doch längst alles lange vor dem Beschluss des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans politisch akkordiert und de facto beschlossen wurde, muss offen bleiben. Die Abgabe einer Stellungnahme in diesem Bereich wird damit wohl zu einem reinen Formalakt ohne Wirkungsmöglichkeit degradiert. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz möchte hier ausdrücklich diese seit längerem eingerissene Unsitte der Stadt Wien aufzeigen, die Bürger:innen erst dann formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden, wenn unter Umgehung jeglicher Partizipationsmöglichkeit alles längst politisch ausgehandelt wurde. In diesem Sinne gehört auch der „Masterplan für eine partizipative Stadtentwicklung (2017)“ überarbeitet, auf den im Managementplan „UNESCO-Welterbe Historisches Zentrum von Wien“ (2021) verwiesen wird.

In der Stellungnahme des Fachbeirats für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe“ (19.12.2024) heißt es: „Die Mitglieder des Fachbeirates nehmen diesen Antragsentwurf zur Kenntnis. Die Grundlagen dieses Widmungsentwurfs sind durch ein qualitätssicherndes Verfahren
(Wettbewerb) sowie durch ein Gutachten HIA von Prof Abrihan bestätigt.“ Damit sich auch die breite Öffentlichkeit und fachspezifische NGOs selbst von der Stadtbild- und Welterbverträglichkeit überzeugen können, wäre die Veröffentlichung dieses „Heritage Impact Assessment“ (HIA) Gutachtens von Architekt Prof. Dr. Cristian Abrihan (Büro für Baukulturerbe) das Mindeste. Ohne dessen Veröffentlichung kann zwar der Fachbeirat in seiner Stellungnahme zum Schluss kommen, „dass der herausragende universelle Wert (Outstanding Universal Value OUV) der UNESCO Welterbestätte ‚historisches Zentrum Wien‘, der durch die Attribute (u.a. Dachlandschaften, Stadtveduten und Ansichten) definiert ist, nicht negativ beeinträchtigt“ werde. Es gibt aber keine Möglichkeit für die Öffentlichkeit, diese Aussage auf Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit zu prüfen.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
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Quellen / Links:

Haus der Geschichte Österreich im MuseumsQuartier wird ein nachhaltiger Holzbau
https://www.mqw.at/institutionen/haus-der-geschichte-oesterreich

HdGÖ – Ausblick in die Zukunft. Der neue Standort des hdgö ab 2028:
https://hdgoe.at/machbarkeitsstudie

Managementplan Welterbe Historisches Zentrum Wien:
https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/strategien/managementplan-welterbe.html

Masterplan für partizipative Stadtentwicklung:
https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/partizipation/masterplan/

Volksschule Leystraße (Wien): Vor Teilabriss. Stellungnahme Planentwurf 7596G

Initiative Denkmalschutz, 18. März 2021

Stellungnahme zum Planentwurf 7596G (Leystraße 34)

Für das Gebiet Leystraße 34-36, Ecke Adalbert-Stifter-Straße (vor Nr. 78) im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Das Areal: Im Gebiet des gegenständlichen Planentwurfs befindet sich die (Doppel-)Volksschule Leystraße 34. Der Ständerbau in der Art der Schule Otto Wagners wurde 1911-12 vom Wiener Stadtbauamt errichtet (Ausführung: Georg Löwitsch, Rudolf Nemetschke).

Fotos Bestandsobjekt, siehe Google Maps:
– Fassade: https://www.google.at/maps/@48.2431661,16.3777946,3a,90y,236.95h,116.13t/data=!3m6!1e1!3m4!1smxEY3a1Tnt7Juj6A9pU44A!2e0!7i16384!8i8192
– Luftbilder: https://www.google.at/maps/@48.2428085,16.379277,127a,35y,270h,45t/data=!3m1!1e3 sowie https://www.google.at/maps/@48.2429806,16.3756541,127a,35y,90h,45t/data=!3m1!1e3

Die Stellungnahme im Detail:

Es wird nachdrücklich empfohlen, das erhaltenswerte, historische Gebäude der Volksschule Leystraße 34-36 als Schutzzone zu widmen. Im Sinne dieser Schutzzonenwidmung wäre zu prüfen, zumindest teilweise die Baufluchtlinien und die Bebauungsbestimmungen dem Bestand anzupassen.

Grundsätzlich kritisiert werden muss, dass bereits ein Architektenwettbewerb (einstufiger Realisierungswettbewerb zur Erlangung eines Planungskonzeptes) für die Schulerweiterung (und Sanierung) der Volksschule stattgefunden hat, sodass das Recht zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen dieses Entwurfs für eine Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 5 Bauordnung für Wien weitgehend zur Makulatur verkommt (Preisgerichtssitzung war am 15. Oktober 2020, 1. Preis: hey! architektur, bumeder wehmann architekten partgmbb, München (D), siehe: https://heyarchitektur.de/?p=756 bzw. https://www.architekturwettbewerb.at/competition.php?id=2624; Wettbewerbsausschreibung siehe: https://www.wettbewerbe.cc/singleview/article/volksschule-mittelschule-leystrasse-34-36-1200-wien).

Volkschule Leystraße 34, Hintertrakt, 1200 Wien

Der Hintertrakt der Volksschule Leystraße 34, der im Zuge des Umbaus abgerissen werden soll, Foto: 26.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19. bis 23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 125

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Topographisches Denkmälerinventar (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1993, Seite 446

– Georg Löwitsch, Architekt und Stadtbaumeister (1858-1914), Eintrag im Architektenlexikon Wien 1770-1945: http://www.architektenlexikon.at/de/367.htm

– Rudolf Nemetschke, Stadtoberingenieur (1864-1940), Eintrag im Architektenlexikon Wien 1770-1945: http://www.architektenlexikon.at/de/422.htm

PS: Die öffentliche Auflage fand vom 18. Februar bis 18. März 2021 statt (auf 4 Wochen verkürzte Auflagefrist wegen “unwesentlicher Abänderungen” – gemäß § 2 Absatz 5 Bauordnung für Wien).

Khleslplatz, An den Eisteichen (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8387

Initiative Denkmalschutz, 13. März 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8387
Khleslplatz, An den Eisteichen

Für das Gebiet zwischen Hoffingergasse, Linienzug 1-3, Hetzendorfer Straße, Khleslplatz,
Hetzendorfer Straße, Linienzug 4-6, Khleslplatz und Oswaldgasse im 12. Bezirk, Kat. G. Altmannsdorf

Öffentliche Auflage: 30. Jänner 2025 bis 13. März 2025

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Zur Bedeutung des Khleslplatzes:

Der Khleslplatz, bis 1894 Kirchenplatz genannt, bildet den historischen Ortskern von Altmannsdorf und war ursprünglich ein Dreieckangerdorf, das auch heute noch durch überwiegend niedrige, ein- bis zweigschoßige Häuser charakterisiert wird (der Dreieckangerplatz stammt aus der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts). Der heutige Khleslplatz wurde bereits 1973 (gemeinsam mit dem Spittelberg) zur ersten Schutzzone Wiens erklärt und bekommt schon durch dieses frühzeitige Anerkennen seines erhaltenswerten Ensemblecharakters eine zusätzliche besondere Bedeutung.

Hauptkritikpunkte: Khleslpatz 3 und Khleslplatz 8 (Hetzendorfer Straße 10)

Auf den Grundstücken Khleslplatz 8 (Grundstücksnr. 23) und Khleslplatz 3 (Grundstücksnr. 39 und 38/3) sollen auf zwei im aktuell gültigen Plandokument Nr. 7521 als „Grünland“ gewidmeten Flächen (mit der ausdrücklichen Untersagung zur Errichtung von ober- und unterirdischen Gebäuden; „BB 8“) im vorliegenden Planentwurf plötzlich Bauflächenwidmungen mit „W II“ ausgewiesen werden.

Khleslplatz 8, 1120 Wien

Khleslplatz 8, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Das würde einer für den Platz sehr großen Bauhöhe von 12 Meter entsprechen, bis zum möglichen Dachfirst sogar 16,5 m. Eine solch gravierende Abkehr von der aktuell gültigen Widmung ist sachlich schwer nachvollziehbar, zumal die beiden Gebäude, auch wenn etwas vom Khleslplatz abgerückt, eine negative Wirkung auf den Gesamteindruck des Platzes verursachen würden. Insbesondere bei Khleslplatz 8 würde der Neubau den historischen, ebenerdigen Trakt deutlich überragen und sich sehr negativ auf das historische Platzbild auswirken (dies im Erläuterungsbericht auf S. 7 als eine „sensible[!] Nachverdichtung“ darzustellen, entbehrt nicht einer gewissen Ironie). Im Zuge der geplanten, neuen Bauflächenausweisung am Khleslplatz 3 soll sogar die Schutzzone verkleinert werden (detto auf Grundstücknr. 37 bei Khleslplatz 2), was seitens der Initiative Denkmalschutz strikt abgelehnt wird. Begrüßt wird die niedrigere Bauhöhenwidmung des Straßentrakts, nur mehr 3,5 m statt aktuell gültig 5,5 m, besser wäre es aber noch stärker auf die Bestandshöhe zu reduzieren (ca. knapp 3 m). Im Gegenzug wird offenbar die Baufläche des südlichen Seitentrakts vergrößert und der nördliche Seitentrakt nach Osten etwas verlängert (ein wenig zu stark vergrößert und verlängert).

Khleslplatz 3, 1120 Wien

Khleslplatz 3, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Im Zuge der Besprechungen mit Mitarbeiter:innen der Stadtplanung im Rahmen der öffentlichen Planentwurfspräsentation im Amtshaus (6. und 25.2.) bekam man den Eindruck, dass die Umwidmung der beiden Grundstücke Khleslplatz 3 und Khleslplatz 8 mit dem privaten Grundstück „An den Eisteichen 5“ (Grundstücksnr. 271/5), das für die Errichtung der neuen AHS „An den Eisteichen“ benötigt wird, als gegenseitige Bedingung zwingend verknüpft wurde. Dies scheint sich zu bestätigen in der Darstellung des ORF Radio Wien Stadtjournals vom 8. März (7:30 Uhr), darin heißt es: „Bezirksvorsteher Wilfried Zankl von der SPÖ sagt, dass die geplante AHS dringend notwendig für den Bezirk sei, diese könne allerdings erst gebaut werden, wenn die Schutzzone verkleinert worden ist.“ Falls eine solche Vorgehensweise zutreffen sollte, zwei Umwidmungen am Khleslplatz (mit Verkleinerung der Schutzzone) im Abtausch mit der Ermöglichung der Errichtung der AHS kann unmöglich den allgemeinen Richtlinien einer sachlichen und objekten Stadtplanung entsprechen. Diese Vorgehensweise wird aufs Schärfste kritisiert.

Weitere, wesentliche Punkte: Khleslplatz 9 und Schüttkasten „An den Eisteichen “

Khleslplatz 9: Das ebenerdige Vorstadthaus mit seiner frühhistoristischen Fassadengliederung ist mit Bauklasse W I 7, 5 m viel zu hoch gewidmet. Auch wenn dieser Bebauungsplan bereits im aktuell gültigen Plandokument so ausgewiesen ist, wird dringend und nachdrücklich angeregt, im Sinne des Stadtbildschutzes die Höhenwidmung möglichst genau dem Bestand anzupassen (ca. W I 3,5 m).

Khleslplatz 9 mit seiner frühhistoristischen Fassade

Khleslplatz 9, Teil der ältesten Schutzzone Wiens, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Schüttkasten „An den Eisteichen“: Der historische Schüttkasten, direkt neben der Ubahn-Linie U6 gelegen (bei „An den Eisteichen Nr. 5)“, ist der letzte von ursprünglich mehreren Wirtschaftsgebäuden der historischen Schlossanlage Altmannsdorf, der sich erhalten hat. Sehr begrüßt wird die erstmalige Ausweisung als Schutzzone im aktuellen Planentwurf. Kritisch gesehen wird die Ausweisung der nördlich benachbarten Fläche als „GB GVI 7,5 m“ im aktuell vorliegenden Planentwurf. Es wird vorgeschlagen – so wie im Gründruck/Vorentwurf (des Planentwurfs; Juli 2024) – diese Fläche nur mit Bauklasse I beschränkt auf 3,5 m auszuweisen (also 4 Meter niedriger), um die Wahrnehmbarkeit des historischen Schüttkastens besser zur Geltung zu bringen. Wieso im aktuellen Planentwurf (Rotdruck) die Höhe von 7,5 m nötig sein soll, erschließt sich unserem Verein nicht, zumal die Höhe von 3,5 m für die Umsetzung des benachbarten Schulneubaus (Jurierung des Siegerprojekts war im Februar 2024) völlig ausreichend ist.

Schüttkasten An den Eisteichen, 1120 Wien

Schüttkasten “An den Eisteichen” (bei Nr. 5), Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Weitere Anregungen:

Khleslplatz 2: Die platzseitigen Trakte sind im aktuellen Planentwuf zu hoch ausgewiesen (im aktuell gültigen Plandokument W I 5,5 m und jetzt im Planentwurf wieder W I 5,5 m vorgesehen). Diese sollten auf Bestandshöhe (ca. 4 m bis 5 m ?) gewidmet werden, was vor allem im Sinne des historischen Platzcharakters wichtig wäre. Die Schutzzonenverkleinerung im hinteren Bereich wird abgelehnt (Grundstücknr. 37; vgl. Kommentar zu Khleslplatz 3).

Khleslplatz 2, 1120 Wien

Khleslplatz 2, erbaut um 1820, zum Platz vorragender giebelständiger Wohntrakt (Lisenengliederung, barockisierende Parapete), seitlich zurückgestufter Tortrakt, breites Rechteckportal flankiert von toskanischen Säulen (Spolien, 17. Jh.?); hofseitig Glashaus-Aufbau, 20. Jh. (Quelle: Dehio, BDA), Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Hetzendorfer Straße 8 (neben Khleslplatz 3): im Planentwurf ist eine Erhöhung auf W I 6 m (von W I 5,5 m) vorgesehen, auf jeden Fall sollte es bestandsgenau gewidmet werden (ca. 5,5 m?). Die Bauhöhe im Bebauungsplan ist bei den Trakten zum Khleslplatz bzw. zur Hetzendorfer Straße hin zu hoch. Hier sollte die Höhe möglichst bestandsgenau ausgewiesen werden (W I ca. 4 m).

Hetzendorfer Straße 6: Bei diesem Vorstadthaus mit seiner historistischen Fassade aus 1904 möge die gewidmete Bauhöhe möglichst bestandsgenau bei W I 5,5 m belassen bleiben (statt wie jetzt im Planentwurf vorgesehen W I 6 m).

Hetzendorfer Straße 6, 1120 Wien

Hetzendorfer Straße 6 mit historistischer Fassade aus 1904, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Oswaldgasse 75 (neben Khleslplatz 1): Hier wird die Grünland-Widmung im Innenhof begrüßt (bis jetzt gültig „W I 5,5 m“).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Scharf kritisiert werden muss bei der Stellungnahme des Fachbeirats für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe (13. November 2024), dass sich der Experte auf dem Fachgebiet Landschaftsarchitektur, Herr Dipl.-Ing. Karl Grimm, für Befangen erklärt hat. Dieses Fachgebiet wäre aber besonders wichtig gewesen, da es beim vorliegenden Planentwurf um die Verbauung von großen Flächen von Grünland geht; umso unverständlicher, dass bei Befangenheiten von Fachbeiratsmitgliedern keine Ersatzmitglieder vorgesehen sind.

Realisierungswettbewerb als „Fait accompli“ – „Anhörungsrecht“ wird zur Makulatur!

Da der Standort „An den Eisteichen“ seit 1971 als Schulstandort vorgesehen ist (vgl. Erläuterungsbericht S. 5) und bereits ein Realisierungswettbewerb seitens der Bundesimmobiliengesellschat (BIG) durchgeführt wurde, den die S.E.A. Shibukawa Eder Architects ZT GmbH im Rahmen der Jurierung im Februar 2024 gewonnen hat (vgl. Erläuterungsbericht S. 5 bzw. https://www.sea.gmbh/projekt/brg-an-den-eisteichen/ und https://www.wien.gv.at/stadtplanung/schule-an-den-eisteichen) und die Verbauung ohnehin besiegelt zu sein scheint, wird die Abgabe einer Stellungnahme zur Umwidmung in diesem Bereich zur reinen Makulatur, also absolut sinnlos. Warum hier die Stadt Wien ernsthaft noch die Meinung der Wiener Bürger:innen und NGOs im Rahmen der öffentlichen Auflage einholen will, wo doch längst alles lange vor dem Beschluss des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans politisch akkordiert und quasi beschlossen wurde, muss offen bleiben. Die Abgabe einer solchen Stellungnahme in diesem Bereich wird damit wohl zu einem reinen Formalakt ohne Wirkungsmöglichkeit degradiert. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz möchte hier ausdrücklich diese seit längerem eingerissene Unsitte der Stadt Wien aufzeigen, die Bürger:innen erst dann formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden, wenn unter Umgehung jeglicher Partizipationsmöglichkeit alles längst politisch ausgehandelt wurde.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
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ZVR-Nr.: 049832110

Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 145 f. und S. 148

Quellen / Links:

Khleslplatz (auf „Wien Geschichte Wiki“): https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Khleslplatz

Oberdöbling (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8242

Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zum Planentwurf 8242

Für das Gebiet zwischen Krottenbachstraße, Obkirchergasse, Linienzug 1-2, Leidesdorfgasse, Linienzug 3-4, Linienzug 4-5 (ÖBB Vorortelinie), Linienzug 5-7 (Karl-Fellinger-Park), Kuhngasse und Obersteinergasse im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Oberdöbling.

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Das Areal: Im gegenständlichen Planentwurf befinden sich eine Anlage sowie zwei Gebäude unter Denkmalschutz (Bundesdenkmalamt): Der Karl Mark-Hof (Leidesdorfgasse 1, 1a, 2, 2a, 2b und 4, 4b; per Verordnung / § 2a Denkmalschutz), das heutige Bezirksgericht Döbling in der Obersteinergasse 20 (per Bescheid / § 3 Denkmalschutz) sowie der städtische Kindergarten in der Obkirchergasse 8 (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz). [Vgl. Denkmalliste Wikipedia]

Allgemein: Sehr begrüßt wird – wenn auch spät * – die erstmalige Ausweisung von Schutzzonen im Plangebiet, die da sind: Karl-Mark-Gasse, Krottenbachstraße 10 bis 16, Leidesdorfgasse 1, 1a, 2, 2a, 2b, 3a, 4, 4a, 4b, Obersteinergasse 20 und 24, Obkirchergasse 8-10 und 16-22, Ohmanngasse 1, Sonnbergplatz 8-10.

Die Stellungnahme im Detail:

Krottenbachstraße 10: Bei diesem ebenerdigen Vorstadthaus, das im Planentwurf als Schutzzone ausgewiesen ist, mögen die Bebauungsbestimmungen in Bezug auf die Bauhöhe dem Bestand angepasst werden. Die im Planentwurf ausgewiesene Bauklasse II (= 12 Meter) übersteigt überdeutlich dem Bestand, sodass dies den Intentionen der Schutzzone – historische Altbauten zu erhalten – klar zuwiderläuft. (vgl. viergeschoßiger Neubau des Nachbarhauses Krottenbachstraße 8, der die gleiche Bebauungsbestimmung, Bauklasse II konsumiert hatte).

Krottenbachstraße 10 und 8, 1190 Wien

Das ebenerdige Vorstadthaus Krottenbachstraße 10 (li.) und sein Nachbarhaus Krottenbachstr. 8 (rechts im Bild), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Krottenbachstraße 16: Dieses einstöckige Vorstadthaus mit biedermeierlichem Kern ist im Planentwurf ebenso zu hoch gewidmet (Bauklasse II = 12 Meter). Die Bebauungsbestimmungen mögen daher dem Bestand angepasst werden.

Krottenbachstraße 16, 1190 Wien

Das einstöckige Vorstadthaus Krottenbachstraße 16 (im Kern biedermeierlich), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Obersteinergasse 20: heutiges Bezirksgericht Döbling, ehem. Villa Henikstein (erbaut kurz vor 1800) und ehem. „Privatheilanstalt für Geisteskranke“ (ab 1831), steht per Bescheid unter Denkmalschutz. Sehr begrüßt wird hier die geplante Anpassung der Baufluchtlinien an den Bestand (südostseitige Hauptfront).

Bezirksgericht Döbling, 1190 Wien

Obersteinergasse 20: Bezirksgericht Döbling, ehemals: Villa Henikstein u. „Privatheilanstalt für Geisteskranke“, Foto: Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Obersteinergasse 24: Bei diesem ebenerdigen Gebäude, das im Planentwurf als Schutzzone ausgewiesen ist, mögen die Bebauungsbestimmungen viel stärker dem Bestand angepasst werden (die Baufluchtlinien der südwestlichen Gebäudefassade sowie die Höhe betreffend). Insbesondere durch die im Planentwurf ausgewiesene Gebäudehöhe, die den Bestand deutlich übersteigt, ist zu befürchten, dass dies den Erhaltungsintentionen einer Schutzzone zuwiderläuft.

Obersteinergasse 24, 1190 Wien

Obersteinergasse 24: ebenerdiges Gebäude (im Hintergrund Obersteinergasse 18, ganz rechts im Bild Gebäudekante des Bezirksgerichts, Obersteinergasse 20), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Ohmanngasse 1: Bei diesem ebenerdigen, biedermeierlichen Vorstadthaus mögen die Baufluchtlinien stärker dem Bestand angepasst werden (insbesondere Fassadenfront gegen Nordwesten).

Ohmanngasse 1, 1190 Wien


Ohmanngasse 1: ebenerdiges, biedermeierliches Vorstadthaus westlich des Bezirksgerichts, Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
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* für das 1936 erbaute Haus Quester des Architekten Carl Appel (1911-1997) in der Kuhngasse 7 kommt die Schutzzone zu spät. Dieses Einfamilienhaus, ein Frühwerk des bekannten Architekten, wurde zwischen 1999 (Foto Kulturgüterkataster) und 2019 abgerissen.

Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: Wien X. bis XIX. und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien 1996

 

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen (alphabetische Reihenfolge):

Karl-Mark-Gasse, Krottenbachstraße 8, Krottenbachstraße 10, Krottenbachstraße 12, Krottenbachstraße 14, Krottenbachstraße 16, Leidesdorfgasse 1, Leidesdorfgasse 1a, Leidesdorfgasse 2, Leidesdorfgasse 2a, Leidesdorfgasse 2b, Leidesdorfgasse 3a, Leidesdorfgasse 4, Leidesdorfgasse 4a, Leidesdorfgasse 4b, Obersteinergasse 20, Obersteinergasse 24, Obkirchergasse 8, Obkirchergasse 10, Obkirchergasse 16, Obkirchergasse 18, Obkirchergasse 20, Obkirchergasse 22, Ohmanngasse 1, Sonnbergplatz 8, Sonnbergplatz 9, Sonnbergplatz 10

Währinger Bad (Wien) Höherwidmung – Stellungnahme Planentwurf 8280

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8280

Für das Gebiet zwischen Klostergasse, Staudgasse, Lacknergasse und Schulgasse im 18. Bezirk, Katastralgemeinde Währing und Weinhaus

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Klostergasse 27, ehemaliges Währinger Bad (Tröpferlbad). Erbaut 1898 vom Wiener Stadtbauamt mit turmartig überhöhtem Mittelrisalit, Nutung. Inneres umgestaltet. Der aktuell gültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument 7505 aus dem Jahr 2003) mit Bauklasse II (bis 12 Meter Gebäudehöhe) soll laut vorliegendem Planentwurf auf Bauklasse III (16 Meter) erhöht werden. Dies wird grundsätzlich kritisch gesehen, da erfahrungsgemäß Höherwidmungen von Bestandsgebäuden eine mögliche optische Entstellung oder gar Abriss – auch in Schutzzonen – begünstigen. Insbesondere besteht durch eine mögliche Aufstockung die Gefahr, dass die optische Wahrnehmung des turmartigen Mittelrisalits stark beeinträchtigt wird. Die „Besondere Bebauungsbestimmung“ „nur für Bildungs- und Betreuungszwecke sowie soziale Zwecke“ (BB1) wird hingegen begrüßt. Auf jeden Fall wäre vorab darauf zu achten, dass die Erhaltung der Fassade (dreigeschoßig + Souterrain) nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten vertraglich garantiert wird, bevor ein solcher Mehrwert durch eine größere Bebauungsmöglichkeit rechtlich beschlossen wird.

Klostergasse 27, Währinger Bad, 1180 Wien

Ehem. Währinger (Tröpferl-)Bad, Klostergasse 27 in Wien-Währing, Foto: 31.8.2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Lacknergasse 98, steht per Bescheid unter Denkmalschutz. Beschreibung Dehio-Handbuch (1996): Ehem[alige]. Kinderschutzstation, heute Männerheim St. Josef der Caritas, erb[aut]. 1907 von Josef Plečnik, b[e]m[er]k[ens]w[erter]. Stahlbetonbau in streng stilisierten Neoempire-Formen mit Pilastergliederung und secessionistisch-antikisierendem gemalten Friesdekor im Obergeschoß, plastische Akzente durch gerade Fensterverdachungen auf kräftigen Konsolen; in der Eingangsachse 3armige Treppe, Innenumbau 1938/39.“ Unser Verein Initiative Denkmalschutz gewinnt den optischen Eindruck, dass die „Bauklasse III 13 m“ nicht dem Bestand entspricht, sondern höher ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Bauklasse exakt dem kulturhistorisch äußerst wertvollem Bestand anzugleichen.

Ehemalige Kinderschutzstation, Lacknergasse 28, Architekt Josef Plečnik, 1180 Wien, Foto: Okt. 2012, Fotograf: Thomas Ledl, CC BY-SA 3.0 at, Wikipedia

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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Literatur:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 498 ff.

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 232

PS: Die öffentliche Auflage dieses Planentwurfs war vom 12. August bis 23. September 2021 (https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell)

Linktipps:

– Lesetipp: 18. April 2019, WienSchauen: Währinger Bad: Schützt Gesetz vor Abriss? https://www.wienschauen.at/waehringer-bad-schuetzt-gesetz-vor-abriss-klostergasse-27

– Währinger Bad, Fotos von Erich J. Schimek / Initiative Denkmalschutz: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157703007642564

Wien: Neue Schutzzonen in Brigittenau – Stellungnahme zum Planentwurf 8338

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8338

Für das Gebiet zwischen Wallensteinstraße, Nordwestbahnstraße, Rabbiner-Schneerson-Platz, Linienzug 1-3 (Bezirksgrenze zum 2. Bezirk) und Rauscherstraße im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Sehr begrüßt wird die im Planentwurf vorgesehene, umfassende Vergrößerung der Schutzzonen. Insbesondere positiv hervorgehoben wird, dass nun auch stadtbildprägende Gründerzeitbauten mit zum Teil stark reduziertem Fassadendekor (aber oftmals mit gut erhaltenen Gründerzeitstrukturen und Dekorationselementen im Gebäudeinneren) für Schutzzonenwidmungen vorgesehen sind. Zitat im Erläuterungsbericht (Seite 15): „Einige Gebäude wurden trotz ihrer reduzierten oder kaum vorhandenen Dekorelemente, aufgrund der Proportionen und Strukturierung ihrer Fassaden, in Bezug auf das Umfeld als maßstäblich einheitliche Verbindung der historischen Nachbargebäude, in die Schutzzone aufgenommen.“

Nordwestbahnstraße 37-39, 1200 Wien

Das Eckhaus Nordwestbahnstraße 37 am Rabbiner-Schneerson-Platz 2 wird – ebenso wie das Gründerzeithaus Nordwestbahnstraße 39 (am rechten Bildrand) erstmals als Schutzzone gewidmet, Foto: Sept. 2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Scharf kritisiert werden muss jedoch, dass die Bezirksvertretung Brigittenau noch während der öffentlichen Auflage ihre Stellungnahme zum Planentwurf abgegeben hat (15. September 2021), die öffentliche (sechswöchige) Auflagefrist aber erst am 14. Oktober endet (Zu dieser Problematik vgl. Bericht der Initiative Denkmalschutz: „Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!“ (21.8.2020): https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger). Es wird daher nachdrücklich angeregt, dass die Magistratsabteilung 21 hinkünftig die öffentlichen Auflagen von Planentwürfen mit den Sitzungsterminen der örtlichen Bezirksvertretung zeitlich besser abstimmt, um diese Reihenfolge hinkünftig zu verhindern bzw. – noch besser – die Bauordnung entsprechend zu ändern (vgl. Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur Bauordnungsnovelle 2021 vom 20.9.2021 zu § 2 Abs. 5: https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-2021-initiative-denkmalschutz).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Kunzgasse 7, 1200 Wien

Das Gründerzeithaus Kunzgasse 7 wird ebenso erstmals als Schutzzone gewidmet, Foto: Sept. 2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

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Wien: Frauenheim Meidling – Stellungnahme Planentwurf 7870E

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7870E

Für das Gebiet zwischen Bischoffgasse, Frauenheimgasse und Schönbrunner Straße im 12. Bezirk, Katastralgemeinde Meidling in Wien

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadt­erhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebau­baren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Das einzige Gebäude im Planentwurf ist das so genannte Pflegeheim „Haus Schönbrunn“, ein Pflegewohnhaus der Caritas der Erzdiözese Wien (Adresse: Frauenheimgasse 2, Bischoffgasse 2, Schönbrunner Straße 295).

Es ist eingroßzügig dimensionierter Baublock in späthistoristischen Formen mit Park zur Schönbrunner Straße (Zitat Dehio) und wurde als Wiener Frauenheim vom Architekten Karl Holzer 1906-07 erbaut (Entwurf). Ausführung: Karl Krepp, Friedrich Mahler und Albrecht Michler). Eröffnung 1907 von Erzherzogin Marie Valerie (Gedenktafel). Es ist „ein langgestreckter, zweistöckiger Bau, der durch einen Mittel- sowie zwei Eckrisalite aufgelockert ist. Die Risalite sind über das oberste Gesims hochgezogen, wodurch sich in der Zusammenschau mit den Rundbogenfenstern und Balkonen ein malerisches Erscheinungsbild ergibt.“ (Zitat Architektenlexikon). Ursprünglich wurde der Verein „Wiener Frauenheim“ von Auguste von Littrow (geborene Bischoff) 1881 gegründet. Es bot alleinstehenden, mittellosen, gebildeten Frauen Verpflegung und Unterkunft. Das erste derartige Altersheim fand seinen Sitz (hier) in der Sommervilla der Familie der Initiatorin („Bischoffvilla“).

Es wird dringend empfohlen dieses historisch wertvolle Gebäude als Schutzzone zu widmen, zumal es derzeit nicht unter Denkmalschutz gemäß Bundesgesetz steht (Denkmalschutzgesetz), jedoch spätestens seit 1996 bekannt ist, dass im Schutzzonenmodell der Stadt Wien (Magistratsabteilung 19, Architektur und Stadtgestaltung) das betreffende Plangebiet als mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ schutzwürdig ausgewiesen wurde.

Die Ermöglichung der Verbauung im Parkschutzgebiet (Spk) im aktuellen Planentwurf wird als äußerst kritisch betrachtet. Unser Verein Initiative Denkmalschutz empfiehlt daher die Beibehaltung des aktuell gültigen Bebauungsplanes (Plandokument 7870), der auch den Nordteil der Parkanlage unverbaut lässt. Es wird daher nachdrücklich empfohlen, nach Alternativen für das aktuell in Diskussion stehende Bauprojekt zu suchen, damit nicht nur die gesamte Parkanlage, sondern auch die historische Nordfassade erhalten werden kann.

Abschließend wird nachdrücklich empfohlen für die vorgeschlagene Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
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Literatur und Links:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 142

– Architektenlexikon Wien 1770-1945 des AzW (Architekturzentrum Wien) – Eintrag „Karl Holzer“, dort auch Beschreibung Frauenheim, siehe: http://www.architektenlexikon.at/de/239.htm

– Wien Geschichte Wiki: „Wiener Frauenheim (12, Frauenheimgasse 2)“: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Wiener_Frauenheim_(12,_Frauenheimgasse_2) sowie „Bischoffvilla“: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Bischoffvilla

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/1, Wien 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien, 1990, Seite 326

– Kulturgüterkataster der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public (insbesondere Generalstadtplan 1912 sowie Fotodokumentation aus 2000)

– Schutzzonenmodell Wien der Magistratsabteilung 19 aus dem Jahr 1996, Wien-Karte: “Grundlage für die flächendeckende Darstellung künftiger Untersuchungsgebiete” (Schutzzone Ausgangslage; Stand: 1996), siehe: http://www.idms.at/images/IDMS/x_diverse/Schutzzonenplan.jpg

– Petition „Stoppt die Verbauung des Frauenheimparks in Obermeidling!“ vom Juni 2018 (gemäß Gesetzes über Petitionen in Wien, LGBl. 2/2013), siehe: https://www.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=bdc3612a00d24ac08bcd99086db12a9c

 

Keine Schutzzone in Wien-Floridsdorf? Geplante Umwidmung ignoriert klar erhaltenswerte Altbauten in der Brünner Straße 59-65

APA-OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz

Heute soll Vorentscheidung im Planungsausschuss fallen. Initiative Denkmalschutz kritisiert die oft nicht nachvollziehbaren Kriterien für Schutzzonenwidmungen.

Immer wieder kommt es bei Umwidmungen vor, dass klar erhaltenswerte Altbauten nicht als Schutzzone gewidmet werden. Auch wird im Rahmen von Umwidmungsverfahren so gut wie nie der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung), die für die fachliche Beurteilung der Schutzzonen zuständig ist, transparent gemacht. Die Initiative Denkmalschutz fordert endlich Transparenz und Offenlegung der Kriterien ein.

Planentwurf 8347: Planungsausschuss ist heute gefordert zu handeln

So passiert es im aktuellen Umwidmungsverfahren in der Brünner Straße (Kat. G. Großjedlersdorf): Die zwei Gründerzeithäuser Brünner Straße 59-61 sowie die 1930-31 erbaute Wohnhausanlage Brünner Straße 63-65 sollen keine Schutzzonenwidmung erhalten. Heute tagt dazu der zuständige Gemeinderatsausschuss für Stadtplanung (vulgo “Planungsausschuss”). Unser Verein Initiative Denkmalschutz fordert diesen auf, die drei Gebäude noch als Schutzzonenwidmung aufzunehmen und einen entsprechenden Beschluss für den Gemeinderat vorzubereiten.

Oft übersehen: Auch den örtlichen Bezirksvertretungen kommt eine hohe Verantwortung für das historische Kulturerbe zu!

Die örtlichen Bezirksvertretungen beschließen zwar nicht die Umwidmungen, doch sie geben eine Stellungnahme zu den Planentwürfen ab, die wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat hat. In diesem Fall hat unser Verein Initiative Denkmalschutz zeitgerecht den Floridsdorfer Bauausschuss auf das oben erwähnte Problem hingewiesen, doch in der Stellungnahme der Bezirksvertretung wurde diese Anregung unverständlicher Weise nicht aufgenommen. So bleibt nun als letzte Hoffnung der Planungsausschuss.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
1090 Wien

Originale APA-OTS-Presseaussendung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220527_OTS0010