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Abriss Schörgelgasse 6 (Graz): Altstadtanwalt schlägt Alarm

Unweit des Dietrichsteinplatzes im 6. Grazer Bezirk Jakomini wurde das Werkstättengebäude der ehemaligen Schlosserei des 200 Jahre alten Gebäudes Schörgelgasse 6 in der Kopernikusgasse am Mittwoch, 5. August abgerissen. Das einstöckige Haupthaus zur Schörgelgasse 6 (bzw. zum Dietrichsteinplatz) soll auch noch weichen. Ende Juli ist der neue Bebauungsplan in Kraft getreten, der dreigeschoßige Neubauten erlaubt. Die zuvor geäußerte Kritik der Altstadtkommission an dieser Höherzonung verhallte ungehört. So schlägt der Altstadtanwalt Armin Stolz jetzt Alarm. Er attestiert einen “zahnlosen Altstadtschutz”, die Abbruchproblematik hat sich – auch in der Altstadtschutzzone – in den letzten Jahren weiter verschärft. Das größte Problem: Immer öfter wird mit der “wirtschaftlichen Unzumutbarkeit” für den Abriss argumentiert. Altstadtanwalt Stolz kündigt an bis Herbst einen Vorschlag für ein verbessertes Grazer Altstadterhaltungsgesetz vorzulegen. +++ Baubeschreibung (nach ÖKT): Pawlatschenhaus mit Schlosserei: “Dieses zweigeschossige Ensemble ist ein Rest des vorstädtischen Gewerbes am Dietrichsteinplatz. Besonders das schöne schmiedeeiserne Schlosserei-Schild ist ein deutliches Zeichen dieser einstmals so bedeutenden Zunft. Die Kellertür mit rundbogiger Steinrahmung und der Inschrift “J M 1818” weist auf einen Vorbesitzer hin, einen Johann May. Der Hoftrakt zeichnet sich durch einen schon selten gewordenen Balkongang auf Radkonsolen aus. Das Ensemble ist somit “als städtebauliche Erinnerung zu bewerten”. +++ Medienberichte: “Abbruch: Haus in der Schörgelgasse bereits teilweise abgerissen. Nun hat der Besitzer Fakten geschaffen: Ein erster Teil eines 200 Jahre alten Gebäude-Ensembles unweit des Dietrichsteinplatzes wurde abgerissen.” (6.8.2020, Kleine Zeitung): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5849318/Abbruch_Haus-in-der-Schoergelgasse-bereits-teilweise-abgerissen; “Geplanter Gebäudeabriss: Grazer Altstadtanwalt schlägt Alarm. Geplanter Abriss eines Gebäudes beim Dietrichsteinplatz: Altstadtanwalt fordert besseren Schutz historischer Häuser.” (4.8.2020; Kleine Zeitung): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5848240/Geplanter-Gebaeudeabriss_Grazer-Altstadtanwalt-schlaegt-Alarm +++ Schörgelgasse 6 auf Baugeschichte.at (bzw. Grazwiki.at): https://baugeschichte.at/Sch%C3%B6rgelgasse_6.

“Ex-Stadtplanungschef mahnt: ‘Es ist erschreckend, wie grauslich Graz schon ist’“ (15.8.2020, Kleine Zeitung): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5852738/ExStadtplanungschef-mahnt_Es-ist-erschreckend-wie-grauslich-Graz. Ein Gesetz, das nur die Interessen der Baulöwen bedient. Politiker, die zusehen, wie die Landeshauptstadt zubetoniert wird: Jetzt schlägt der ehemalige Stadtplanungschef Heinz Rosmann Alarm. Heinz Rosmann wirkt bei der “Initiative für ein unverwechslbares Graz” mit.

Schlachthofblock Innsbruck (Tirol): Teilabriss der legendären Wohnbausiedlung (1911-25)

Der legendäre Schlachthofblock im Innsbrucker Stadtteil Dreiheiligen-Schlachthof entstand zunächst 1911-13 als Dienstwohngebäude für die Bediensteten des Städtischen Schlachthofs (Schlachthofgasse 2-6). Nach Abriss des Schlachthofs selbst wurden auf dessen Areal die bestehenden Dienstwohngebäude 1922-1925 zu einem geschlossenen Wohnhof unter Leitung des Stadtbaudirektors Jakob Albert (1880-1974) und dem Architekten (und Maler) Theodor Prachensky (1888-1970) im Auftrag der Vaterländischen Baugesellschaft nach Vorbild der Wiener Gemeindebauten erweitert (Bauausführung: Firmen Josef Retter und Anton Fritz; Erzherzog-Eugen-Straße 25-39 und 24-28, Matthias-Schmid-Straße 2-8, Schlachthofgasse 8-14). Der Schlachthofblock gilt somit als ältester Sozialer Wohnbau in Innsbruck. Der Architekt Theodor Prachensky zählt mit seinem Bruder Wilhelm Nikolaus Prachensky und Lois Welzenbacher, Clemens Holzmeister, Franz Baumann sowie Siegfried Mazagg zu den maßgebenden Architekten der Zwischenkriegszeit in Tirol. Die 19 fünfgeschoßigen Häuser bilden eine geschlossene Anlage mit 183 Wohnungen. Der Innenhof dieser Wohnanlage ist völlig frei von Stöcklgebäuden – er dient ausschließlich als Spiel- und Erholungsraum – und zeigt dadurch den qualitativen Unterschied des städtischen vom privaten Wohnbau, der viel profitorienterter ausgerichtet war. Die Wohnhausanlage gilt als Prototyp für weitere städtische Wohnbauten in Innsbruck (u.a. Vorbild für den 1926/27 erbauten, heute denkmalgeschützten Pembaurblock in Innsbruck-Pradl). Nach jahrelangen Debatten zwischen Totalabriss und Komplettsanierung wurde jetzt ein Kompromiss erzielt: Rund zwei Drittel sollen saniert, der Rest soll abgerissen werden. Die Innsbrucker Immobilien GmbH sowie die Mehrheit des Bauausschusses unter dem Obmann Lucas Krackl (Bürgerliste “Für Innsbruck”; gemeinsam mit ÖVP) waren für einen Totalabriss eingetreten, weil man dadurch mehr Wohnungen zu einem günstigeren Preis hätte schaffen können, doch dann fand ein Sanierungsantrag von SPÖ-Stadtparteiobmann Helmut Buchacher mit Unterstützung der Grünen zur Überraschung aller im Gemeinderat eine Mehrheit. Man wollte auch die baukulturelle und soziale Bedeutung des nicht denkmalgeschützten Schlachthofblocks würdigen, sodass man sich für die Erhaltung eines Großteils der Anlage entschieden hatte. Rückenwind für diese Entscheidung gaben nicht nur die Stadtplanung und der Gestaltungsbeirat, sondern auch – in diesem Fall unzuständige(!?!) – Beirat gemäß Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG), denn diese Gremien hätten sich gegen einen Abbruch ausgesprochen. Der Gestaltungsbeirat betonte bei einem Abriss auch die Gefahr, dass „dieses Beispiel Schule machen würde und innerhalb kurzer Zeit der großflächige Verlust der bisher Innsbruck prägenden gründerzeitlichen Bausubstanz die Folge wäre. Jetzt sollen gerade die ältesten Gebäudeteile Schlachthofgasse 2 bis 6 (Nr. 2: Dienstwohngebäude für Schlachthofangestellte, Nr. 4-6, ehem. Wohnhaus der Wohnfürsorge; erbaut 1911-13) sowie die jüngeren Gebäude in der Ingenieur-Etzel-Straße 24, 26 und 28 (auf der Nordwestseite Richtung Viaduktbögen) abgerissen und neu errichtet werden. Die prägenden Fassaden zur Erzherzog-Eugen-Straße und Matthias-Schmid-Straße bleiben erhalten. AKTUELLER TIROLER-TAGESZEITUNG-ARTIKEL: https://www.tt.com/artikel/17588446/knapp-50-millionen-euro-fuer-den-schlachthofblock-neu-in-innsbruck (27.11.2020, “Knapp 50 Millionen Euro für den ‘Schlachthofblock neu’ in Innsbruck”) +++ Weiterer aktueller Medienberichte in KRONE: https://www.krone.at/2285114 (27.11.2020, “Teilabriss: Streit um Innsbrucker Schlachthofblock entschieden”); MeinBezirk: https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/abbruch-neubau-sanierung-studentenwohnungen-und-barrierefreiheit_a4367381 (26.11.2020, “Schlachthof: Abbruch, Neubau, Sanierung, Studentenwohnungen und Barrierefreiheit”).

26.11.2020, Das Sanierungsprojekt auf “Innsbruck informiert”
Richtungsweisende Pläne beim Schlachthofblock: Schritte für Sanierung und teilweisen Neubau in Dreiheiligen präsentiert: https://www.ibkinfo.at/schlachthofblock-plaene

Offizielle Presseaussendung der Immobiliengesellschaft der Stadt Innsbruck (IIG):
Richtungsweisende Pläne beim Schlachthofblock: Schritte für Sanierung und teilweisen Neubau in Dreiheiligen präsentiert: https://www.iig.at/presse/presseaussendungen/presseaussendungen-detail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1148&cHash=f3532aa4cb14db4d61e9b0ea48cc0b9d

Der Architekt und Maler Theodor Prachensky (*1888, +1970)
– auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Theodor_Prachensky
– im Archiv für Baukunst (Universität Innsbruck): https://archiv-baukunst.uibk.ac.at/archive_showperson.php?id=6
– auf Website Michael (Familie) Prachensky: http://www.prachensky.com/michael/familie/theodor.php

Politische Reaktionen (26.11.2020):
Schlachthofblock wird saniert: SPÖ-Buchacher: „Jahrelanger Leerstand wird durch neues, leistbares Wohnen belebt.“: https://www.spoeinnsbruck.at/2020/11/26/schlachthofblock-wird-saniert (SPÖ Jänner 2019: https://www.spoeinnsbruck.at/2019/01/15/gibt-es-eine-zukunft-fuer-den-schlachthofblock)

Über die Anfänge des städtischen Wohnbaus in Innsbruck (Innsbrucker Stadtnachrichten 1991, Nr. 11, Seite 32):
https://issuu.com/innsbruckinformiert/docs/_innsbrucker_stadtnachrichten_199111_nr11_gesamt/32

Literatur/Quellen (u.a.):

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band 1 (Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg), Salzburg und Wien 1980, Seite 374

Architekturführer Innsbruck
herausgegeben von Christoph Hölz, Klaus Tragbar, Veronika Weiss, Haymon verlag, 2017, Eintrag-Nr. 124 (CH; Christoph Hölz) (https://www.haymonverlag.at/produkt/7204/architekturfuehrer-innsbruck-architectural-guide-innsbruck)

Ältere Medienberichte

12.11.2016, Tiroler Tageszeitung
Schlachthofblock: Auf der Suche nach dem Kompromiss
https://www.tt.com/artikel/12247329/schlachthofblock-auf-der-suche-nach-dem-kompromiss

30.5.2016, Kurier
Ende der sozialen Wohnromantik
https://kurier.at/chronik/oesterreich/innsbruck-ende-der-sozialen-wohnromantik/201.554.164

17.5.2016, Mein Bezirk
Schlachthofblock: Letzter Anlauf für eine Sanierung
https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/schlachthofblock-letzter-anlauf-fuer-eine-sanierung_a1737737

10.5.2016, Mein Bezirk
Schlachthofblock: SPÖ will gegen Abriss ‘kämpfen’
https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/schlachthofblock-spoe-will-gegen-abriss-kaempfen_a1731389

5.5.2016, Tiroler Tageszeitung
Mehrheit will den Abbruch des Innsbrucker “Schlachthof-Blocks“
https://www.tt.com/artikel/11455489/mehrheit-will-den-abbruch-des-innsbrucker-schlachthof-blocks

Linktipp (nebenbei):

Filmprojekt “Schlachthofblock” (Durchführung: 12/2017)
Ein Projekt von Melanie Hollaus, GUF Gruppe Unabhängiger FilmemacherInnen, stadt_potenziale 2016
https://stadtpotenziale.at/projektarchiv/2016/schlachthofblock.html

9.10.2014, Stadtteilrelikte – Der Schlachthof (Provinnsbruck-at)
http://provinnsbruck.at/allgemein/stadtteilrelikte-der-schlachthof

 

Schörgelgasse 6 Abriss (Stmk): ‘Altes Graz liegt im Koma’

Vergeblich waren Einsprüche der Altstadtkommission sowie des Altstadt-Anwalts gegen den Abrissbescheid vom Jänner 2019. Nachdem bereits am 5. August letzten Jahres das Werkstättengebäude der ehemaligen Schlosserei des 200 Jahre alten Gebäudes Schörgelgasse 6 in der Kopernikusgasse abgerissen wurde, wurde dieser Tage mit dem Abriss des einstöckigen Haupthauses zur Schörgelgasse 6 (bzw. zum Dietrichsteinplatz) begonnen (6. Bezirk Jakomini). Grund für  den Abriss: Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat entschieden, die Erhaltung sei wirtschaftlich nicht zumutbar, daher konnte die Genehmigung nicht verwehrt werden. Dies war jedoch nur möglich, weil derzeit zu geringe Fördergelder zur Verfügung stehen. Peter Laukhardt, langjähriger Sprecher der Bürgerinitiative Soko Altstadt ist schockiert und resümiert: Das alte Graz liegt im Koma – zumindest am Ostrand des Dietrichsteinplatzes!“ Denn mit dieser Begründung könnte man fast jedes Altstadthaus in Graz abreißen. Gefördert wurde der Abriss auch durch den neuen Bebauungsplan, der Ende Juli letzten Jahres in Kraft getreten ist und eine höhere (dreigeschoßige) Bebauung erlaubt. Jetzt fürchtet er um das benachbarte einstöckige Haus am Dietrichsteinplatz 8. Dieses könnte als nächstes der Spitzhacke zum Opfer fallen. Die zuvor geäußerte Kritik der Altstadtkommission an dieser Höherzonung verhallte ungehört. Daher schlug Altstadtanwalt Armin Stolz bereits letzten Sommer Alarm. Er attestiert einen “zahnlosen Altstadtschutz”, die Abbruchproblematik hat sich – auch in der Altstadtschutzzone – in den letzten Jahren weiter verschärft. Das größte Problem: Immer öfter wird mit der “wirtschaftlichen Unzumutbarkeit” für den Abriss argumentiert und hatte damals für Herbst einen Vorschlag für ein verbessertes Altstadterhaltungsgesetz angekündigt.

Baubeschreibung (nach ÖKT): Pawlatschenhaus mit Schlosserei: “Dieses zweigeschossige Ensemble ist ein Rest des vorstädtischen Gewerbes am Dietrichsteinplatz. Besonders das schöne schmiedeeiserne Schlosserei-Schild ist ein deutliches Zeichen dieser einstmals so bedeutenden Zunft. Die Kellertür mit rundbogiger Steinrahmung und der Inschrift “J M 1818” weist auf einen Vorbesitzer hin, einen Johann May. Der Hoftrakt zeichnet sich durch einen schon selten gewordenen Balkongang auf Radkonsolen aus. Das Ensemble ist somit “als städtebauliche Erinnerung zu bewerten”.

Schörgelgasse 6 (mit weiteren Fotos) auf Baugeschichte.at (bzw. Grazwiki.at): https://baugeschichte.at/Sch%C3%B6rgelgasse_6.

Schörgelgasse 6, Graz

Schörgelgasse 6, Graz. Das Schlossereigebäude (links im Bild in der Kopernikusgasse) wurde am 5. August 2020 abgebrochen. Das Haupthaus zur Schörgelgasse bzw. Dietrichsteinplatz (rechts im Bild) folgte am 28. April 2021. Foto: 31.7.2020, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Aktuelle Medienberichte:

29. April 2021, Krone
Schörgelgasse 6: Haus abgerissen: „Altes Graz liegt im Koma!“https://www.krone.at/2402296

29. April 2021, Kleine Zeitung
Altstadtschützer empört. Biedermeier-Zeile beim Dietrichsteinplatz wird abgerissen. Schon im Jänner 2019 gab es den Abbruchbescheid, gegen den der Altstadtanwalt kämpfte. Auf verlorenem Posten (Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5972689/Altstadtschuetzer-empoert_BiedermeierZeile-beim-Dietrichsteinplatz

Ältere Medienberichte:

15. August 2020, Kleine Zeitung
Ex-Stadtplanungschef mahnt: ‘Es ist erschreckend, wie grauslich Graz schon ist’. Ein Gesetz, das nur die Interessen der Baulöwen bedient. Politiker, die zusehen, wie die Landeshauptstadt zubetoniert wird: Jetzt schlägt der ehemalige Stadtplanungschef Heinz Rosmann Alarm. (Anm.: Heinz Rosmann wirkt bei der “Initiative für ein unverwechslbares Graz” mit; Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5852738/ExStadtplanungschef-mahnt_Es-ist-erschreckend-wie-grauslich-Graz

6. August 2020, Kleine Zeitung
Abbruch: Haus in der Schörgelgasse bereits teilweise abgerissen. Nun hat der Besitzer Fakten geschaffen: Ein erster Teil eines 200 Jahre alten Gebäude-Ensembles unweit des Dietrichsteinplatzes wurde abgerissen.” (Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5849318/Abbruch_Haus-in-der-Schoergelgasse-bereits-teilweise-abgerissen;

4. August 2020, Kleine Zeitung
Geplanter Gebäudeabriss: Grazer Altstadtanwalt schlägt Alarm. Geplanter Abriss eines Gebäudes beim Dietrichsteinplatz: Altstadtanwalt fordert besseren Schutz historischer Häuser (Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5848240/Geplanter-Gebaeudeabriss_Grazer-Altstadtanwalt-schlaegt-Alarm

Älterer iD-Bericht:

15. August 2020: Abriss Schörgelgasse 6 (Graz): Altstadtanwalt schlägt Alarm

Führung in Wiener Neustadt durch Hofrat Prof. Erwin Reidinger

Führung in Wiener Neustadt durch Hofrat Prof. Erwin Reidinger

Samstag, 7. August 2021, 9:45 Uhr

zum Thema “Stadtplanung im hohen Mittelalter am Beispiel Wiener Neustadt”. Wiener Neustadt, nach exakter Planung 1192 errichtet, kann als eine in Europa einzigartige “Spitzenleistung mittelalterlicher Stadtplanung” bezeichnet werden. Prof Erwin Reidinger Bauingenieur, Bauforscher und Archäoastronom erklärt die Erkenntnisse seiner langen, naturwissenschaftlichen Forschungen. Am Nachmittag öffnet Familie Karlik für unsere Vereinsmitglieder ihr privat geführtes Museum im Reckturm. Die Grundmauern des einzigen noch existierenden Eckturmes, von den ursprünglich 4 der Wiener Neustädter Stadtmauer stammen aus dem frühen 13. Jh. Ende des 19. Jhs. begann man den Reckturm und die angrenzende Stadtmauer abzutragen, 1901 konnten die Demolierungen eingestellt und mit der Rekonstruktion des Turmes im Stile des 15. Jhs. begonnen werden. (die Ausstellung zeigt u. a. historische Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie Ausrüstungsgegenstände der k.u.k. Armee).

Treffpunkt: 9:45 Uhr, Hauptplatz 1, Altes Rathaus, 2700 Wiener Neustadt (individuelle Anreise)
Spende erbeten: € 22
Anmeldung erforderlich an eMail: (letzte 24 Stunden an bzw. mobil: 0699 / 1024 4216)

Achtung: Veranstaltung unterliegt den aktuell gültigen Corona-Bestimmungen (z.B. “3-G-Regel”)

Keine Schutzzone in Wien-Floridsdorf? Geplante Umwidmung ignoriert klar erhaltenswerte Altbauten in der Brünner Straße 59-65

APA-OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz

Heute soll Vorentscheidung im Planungsausschuss fallen. Initiative Denkmalschutz kritisiert die oft nicht nachvollziehbaren Kriterien für Schutzzonenwidmungen.

Immer wieder kommt es bei Umwidmungen vor, dass klar erhaltenswerte Altbauten nicht als Schutzzone gewidmet werden. Auch wird im Rahmen von Umwidmungsverfahren so gut wie nie der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung), die für die fachliche Beurteilung der Schutzzonen zuständig ist, transparent gemacht. Die Initiative Denkmalschutz fordert endlich Transparenz und Offenlegung der Kriterien ein.

Planentwurf 8347: Planungsausschuss ist heute gefordert zu handeln

So passiert es im aktuellen Umwidmungsverfahren in der Brünner Straße (Kat. G. Großjedlersdorf): Die zwei Gründerzeithäuser Brünner Straße 59-61 sowie die 1930-31 erbaute Wohnhausanlage Brünner Straße 63-65 sollen keine Schutzzonenwidmung erhalten. Heute tagt dazu der zuständige Gemeinderatsausschuss für Stadtplanung (vulgo “Planungsausschuss”). Unser Verein Initiative Denkmalschutz fordert diesen auf, die drei Gebäude noch als Schutzzonenwidmung aufzunehmen und einen entsprechenden Beschluss für den Gemeinderat vorzubereiten.

Oft übersehen: Auch den örtlichen Bezirksvertretungen kommt eine hohe Verantwortung für das historische Kulturerbe zu!

Die örtlichen Bezirksvertretungen beschließen zwar nicht die Umwidmungen, doch sie geben eine Stellungnahme zu den Planentwürfen ab, die wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat hat. In diesem Fall hat unser Verein Initiative Denkmalschutz zeitgerecht den Floridsdorfer Bauausschuss auf das oben erwähnte Problem hingewiesen, doch in der Stellungnahme der Bezirksvertretung wurde diese Anregung unverständlicher Weise nicht aufgenommen. So bleibt nun als letzte Hoffnung der Planungsausschuss.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
1090 Wien

Originale APA-OTS-Presseaussendung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220527_OTS0010

Aspern als Beispiel. Schutzzonen und Denkmalschutz in Wien-Transdanubien – Grätzl-Gespräch (Mi., 22.6.)

Mittwoch, 22. Juni 2022, „Aspern als Beispiel. Ortsentwicklung, Schutzzonen und Denkmalschutz in den historischen Ortskernen von Transdanubien“ (6. Asperner Grätzlgespräch)

Diesmal dürfen wir – die Bürgerinitiative “Das Amtshaus in Aspern am Siegesplatz der Öffentlichkeit erhalten” (vgl. Denkma[i]l Nr. 29/30 2021, Seite 20 ff.) –  Dr. Norbert Mayr, Architekturhistoriker und Stadtforscher (www.norbertmayr.com) und Markus Landerer, Obmann der Initiative Denkmalschutz (www.idms.at), als Referenten im Café Hummel begrüßen. Sie werden über das Thema „Aspern als Beispiel. Ortsentwicklung, Schutzzonen und Denkmalschutz in den historischen Ortskernen von Transdanubien“ sprechen. Im Anschluss besteht wie immer ausreichend Gelegenheit zu Fragen und Diskussionen. Wir hoffen auf reges Interesse und freuen uns auf Ihr Kommen!

Zeit: 19:00 Uhr

Ort: Cafe Hummel, Siegesplatz 15, 1220 Wien

Ohne Anmeldung

Schlachthofblock Innsbruck (Tirol): Petition zur Erhaltung gestartet

Der ab 1911 erbaute Schlachthofblock im Innsbrucker Stadtteil Dreiheiligen-Schlachthof (Schlachthofgasse 2-6) ist der älteste noch intakte und bewohnte soziale Wohnbau von Innsbruck, geplant vom bekannten Innsbrucker Architekten Theodor Prachensky (1888-1970). Nun soll ausgerechnet der älteste Teil abgerissen werden (Ecke Schlachthofgasse 2-6, Ing. Etzel-Straße 24-28) und durch einen 11-geschoßigen (!) Neubau ersetzt werden, wie das Siegerprojekt des Architekturwettbewerbs für den Schlachthofblock zeigt, das unlängst präsentiert wurde. Baubeginn ist für August 2023 und die Fertigstellung für Dezember 2025 geplant. (vgl. Website der IIG – Innsbrucker Immobiliengesellschaft)

Mitglieder unseres Vereins Initiative Denkmalschutz, der sich für den Erhalt gefährdeter Kulturgüter in Österreich einsetzt, wollen dies nicht einfach so hinnehmen und haben jetzt eine Petition zur Erhaltung des Schlachthofblocks gestartet, um den geplanten Teilabriss noch zu verhindern. Neben der kulturhistorischen Bedeutung des Schlachthofblocks wird noch eine Studie als weitere Begründung angegeben, warum der Wohnbau erhalten bleiben soll. Diese soll beweisen, dass mit einer Generalsanierung auch fast gleich viele Wohnungen entstehen können. Bis auf etwa 7 Prozent weniger Wohnfläche gibt es bei einer Generalsanierung nur Vorteile! (Klimaschutz, Kosten, Wohnqualität, Kindergarten) “Warum also dieses wichtige Baudenkmal von Innsbruck zerstören?” fragt die Initiative.

HIER PETITION UNTERZEICHNEN: https://mein.aufstehn.at/petitions/rettet-den-schlachthofblock-in-innsbruck-vor-dem-abriss

Warum ist die Erhaltung wichtig? Durch den geplanten sehr hohen Neubau ist der wunderschöne Innenhof mit großen Bäumen und einem Kindergarten auch aus dieser Zeit völlig entwertet. Grund für den Abbruch sei eine dichtere Bebauung mit mehr Wohnungen und der Bau eine Tiefgarage mit Feuerwehrzufahrt. Das ist aber nachweislich nicht richtig, denn es gibt bei Ausbau aller Dachgeschoße und Renovierung aller Bestandwohnungen etwa 250 hochwertige, barrierefreie Wohnungen mit großen Balkonen zum Hof. Dafür bliebe der Innenhof mit den Bäumen erhalten, eine Tiefgarage samt Feuerwehrzufahrt ist auch möglich. In Wien käme kein Mensch auf die Idee, einen Teil des Karl Marx-Hofes abzureißen, in Innsbruck, bei einem vergleichbaren Objekt, hoffentlich auch nicht.  Darum bitten und appellieren Christoph Neuner, Klaus Mathoy, Siegfried Zenz, Michael Guggenberger und Matthias Loidl von der Initiative Denkmalschutz  an den Gemeinderat, die Generalsanierung ohne Abriss zu beschließen.

Über den Schlachthofblock:

Der legendäre Schlachthofblock im Innsbrucker Stadtteil Dreiheiligen-Schlachthof entstand zunächst 1911-13 als Dienstwohngebäude für die Bediensteten des Städtischen Schlachthofs (Schlachthofgasse 2-6). Nach Abriss des Schlachthofs selbst wurden auf dessen Areal die bestehenden Dienstwohngebäude 1922-1925 zu einem geschlossenen Wohnhof unter Leitung des Stadtbaudirektors Jakob Albert (1880-1974) und dem Architekten (und Maler) Theodor Prachensky (1888-1970) im Auftrag der Vaterländischen Baugesellschaft nach Vorbild der Wiener Gemeindebauten erweitert (Bauausführung: Firmen Josef Retter und Anton Fritz; Erzherzog-Eugen-Straße 25-39 und 24-28, Matthias-Schmid-Straße 2-8, Schlachthofgasse 8-14). Der Schlachthofblock gilt somit als ältester Sozialer Wohnbau in Innsbruck. Der Architekt Theodor Prachensky zählt mit seinem Bruder Wilhelm Nikolaus Prachensky und Lois Welzenbacher, Clemens Holzmeister, Franz Baumann sowie Siegfried Mazagg zu den maßgebenden Architekten der Zwischenkriegszeit in Tirol. Die 19 fünfgeschoßigen Häuser bilden eine geschlossene Anlage mit 183 Wohnungen. Der Innenhof dieser Wohnanlage ist völlig frei von Stöcklgebäuden – er dient ausschließlich als Spiel- und Erholungsraum – und zeigt dadurch den qualitativen Unterschied des städtischen vom privaten Wohnbau, der viel profitorienterter ausgerichtet war. Die Wohnhausanlage gilt als Prototyp für weitere städtische Wohnbauten in Innsbruck (u.a. Vorbild für den 1926/27 erbauten, heute denkmalgeschützten Pembaurblock in Innsbruck-Pradl).

Architekturwettbewerb Schlachthofblock – Siegerprojekt und Ausschreibung:

18. Mai 2022, Nextroom
Neuentwicklung Schlachthofblock Innsbruck. ma.lo architectural office konnte den offenen, einstufigen Realisierungswettbewerb im Oberschwellenbereich für sich entscheiden: https://www.nextroom.at/beilage.php?inc=beitrag&id=648

Das Siegerprojekt “ma.lo architectural office” im Detail: https://www.architekturwettbewerb.at/competition/neuentwicklung-schlachthofblock-innsbruck/contribution/57320

Die eingereichten Projekte im Detail: https://www.architekturwettbewerb.at/competition/neuentwicklung-schlachthofblock-innsbruck/contribution/57317

1. Dezember 2021, Architekturwettbewerb
Ausschreibung: Neuentwicklung Schlachthofblock Innsbruck. Offener, einstufiger Realisierungswettbewerb im Oberschwellenbereich (Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen I Arch+Ing): https://www.architekturwettbewerb.at/competition/neuentwicklung-schlachthofblock-innsbruck/2905
35-seitige Ausschreibungsunterlagen (als .PDF zum Download): https://www.architekturwettbewerb.at/document/36095/1638442531.pdf

IIG – Innsbrucker Immobiliengesellschaft (Ausloberin / Auftraggeberin) und der Schlachthofblock: https://www.iig.at/leistungen/projekte/projekt/Schlachthofblock+-3720

Aktuelle Medienberichte:

19. Mai 2022, MeinBezirk
Schlachthof-Block: Petition “Rettet den Schlachthofblock vor dem Abriss“
https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/petition-rettet-den-schlachthofblock-vor-dem-abriss_a5357431

13. Mai 2022, ORF
Neue Mietwohnungen im Schlachthof-Block: Ein Innsbrucker-Architekturbüro wird die Gründerzeit-Wohnanlage Schlachthof-Block im Innsbrucker Stadtteil Dreiheiligen sanieren und nachverdichten, wie die Stadt bekannt gab. 148 neue Mietwohnungen sollen entstehen. Zudem wird der bestehende Kindergarten ausgebaut: https://tirol.orf.at/stories/3156052

13. Mai 2022, Krone
Nach 100 Jahren: „Herz-OP“ für Innsbrucks ältesten Wohnblock:
https://www.krone.at/2705900

13. Mai 2022, Tiroler Tageszeitung
Schlachthofblock in Innsbruck bekommt einen Hochhaus-Teil. Der charakteristische Schlachthofblock wird saniert und nachverdichtet. 148 Wohnungen entstehen (Bezahlschranke): https://www.tt.com/artikel/30820074/schlachthofblock-in-innsbruck-bekommt-einen-hochhaus-teil

12. Mai 2022, Innsbruck informiert (Stadt Innsbruck)
Projekt Schlachthofblock auf Schiene: Wettbewerbserfolg für Innsbrucker Architekturbüro, städtebauliche Typologie bleibt: https://www.ibkinfo.at/schlachthofblock-architektur-wettbewerb

12. Mai 2022, Kurier
Neues Gesicht für ältesten Gemeindebau von Innsbruck: Der Schlachthofblock ist nur knapp dem Abriss entgangen. Nun wird er einer Umgestaltung unterzogen, die wesentliche Teil erhält: https://kurier.at/chronik/oesterreich/neues-gesicht-fuer-aeltesten-gemeindebau/402005637

12. Mai 2022, MeinBezirk
Schlachthofblock-Architekturwettbewerb. Aus 210 werden 305 Wohnungen: https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/aus-210-werden-305-wohnungen_a5340610

Älterer iD-Bericht:

29.11.2020: Schlachthofblock Innsbruck (Tirol): Teilabriss der legendären Wohnbausiedlung (1911-25)
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/schlachthofblock-innsbruck-tirol-teilabriss-der-legendaeren-wohnbausiedlung-1922-25

Literatur/Quellen (u.a.):

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band 1 (Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg), Salzburg und Wien 1980, Seite 374

Architekturführer Innsbruck
herausgegeben von Christoph Hölz, Klaus Tragbar, Veronika Weiss, Haymon verlag, 2017, Eintrag-Nr. 124 (CH; Christoph Hölz) (https://www.haymonverlag.at/produkt/7204/architekturfuehrer-innsbruck-architectural-guide-innsbruck)

Linktipp (nebenbei):

Filmprojekt “Schlachthofblock” (Durchführung: 12/2017)
Ein Projekt von Melanie Hollaus, GUF Gruppe Unabhängiger FilmemacherInnen, stadt_potenziale 2016
https://stadtpotenziale.at/projektarchiv/2016/schlachthofblock.html

9.10.2014, Stadtteilrelikte – Der Schlachthof (Provinnsbruck-at)
http://provinnsbruck.at/allgemein/stadtteilrelikte-der-schlachthof

Initiative Denkmalschutz: Angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig. Aktuell Umwidmung Oberlaa

Initiative Denkmalschutz: Die angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig, um laufende Kulturgutverluste zu verhindern!

Am 9./10. November soll in einer großen Fachenquete über die Änderung der Bauordnung für Wien beraten werden. Das aktuelle Umwidmungsverfahren Oberlaa zeigt den Handlungsbedarf

Wien (OTS) – Die Bauordnungsnovelle vom Frühsommer 2018 war ein wichtiger Meilenstein. Damals sind endlich auch erhaltenswerte historische Gebäude außerhalb von Schutzzonen vor dem Abriss geschützt worden (nachdem jahrzehntelang Schutzzonenerweiterungen sträflich vernachlässigt worden waren; vgl. MA19-Studie aus 1996).

Erschwerung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” ein Muss!

Das Problem verlagert sich jetzt jedoch immer mehr auf die “Umgehung” dieser Erhaltungspflicht, durch Nachweis eines angeblich so schlechten Bauzustandes, sodass dann – belegt durch ein Privatgutachten – trotzdem abgerissen werden darf (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung für Wien), auch wenn – wie unlängst in Meidling in der Hohenbergstraße 18 – das Haus wenige Jahre zuvor sogar renoviert wurde. Eine zentrale Rolle bei der Berechnung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” spielt auch der Wiener Altstadterhaltungsfonds, denn sind zu geringe Fördersummen vorhanden, wird ein Altbau allein deswegen quasi als in seinem Bauzustand zu schlecht deklariert.

Pflicht zum guten Bauzustand in Bauordnung nur Makulatur?

Dabei wären die Eigentümer gemäß Gesetz sogar dazu verpflichtet (gemäß § 129 Abs. 2), dass die Bauwerke “in gutem (…) Zustand erhalten werden”. Wie es sein kann, dass dann viel zu oft der schlechte Bauzustand die Begründung für eine Abbruchbewilligung bildet, ist aufklärungs- und auf jeden Fall reformbedürftig.

Kulturerbe braucht Schutz im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Zentral für die Erhaltung historischer Gebäude ist auch eine entsprechende, weitgehend bestandsgenaue Flächenwidmung für den Altbau (Ausweisung im Bebauungsplan). Kann größer und höher gebaut werden als das historische Bestandsgebäude, wird der Anreiz es abzureißen deutlich erhöht, und die Geldstrafe für illegale Abrisse wird durch den Widmungsgewinn mehr als kompensiert.

Bürgerbeteiligung/-anhörung bei Flächenumwidmungen ein Witz!

Im Rahmen von Umwidmungsverfahren können Bürger:innen und NGOs, genauso wie die politischen Bezirksvertretungen, Stellungnahmen abgeben (“Anhörungsrecht”). Wer glaubt, der Bezirk vertritt die Interessen der Bürger:innen, der hat sich geirrt. Dies ist in der Bauordnung nicht vorgesehen. So wird jetzt in Oberlaa (10. Bezirk) der Bauausschuss abschließend über den Inhalt der Stellungnahme der Bezirksvertretung Favoriten beraten, ohne alle Stellungnahmen der Bürger:innen kennen zu können (der Bauausschuss tagt, wie so oft, noch vor dem Ende der Stellungnahmefrist am 3.11., 24 Uhr). Dabei hätte die Stellungnahme des Bezirks wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat. Auch spannend dabei: Fünf Planentwürfe sind gleichzeitig in öffentlicher Auflage, also über ein Gebiet, das mehr als doppelt so groß ist (3,64 km2) wie der 4. Bezirk Wieden. Wie die Bezirksräte ob der schieren Größe der 5 Plangebiete eine fundierte Stellungnahme abgeben können, muss ein Rätsel bleiben.

Der Fachbeirat für Stadtplanung benötigt Ersatzmitglieder

Im Rahmen von Umwidmungsverfahren gibt der “Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung” seine Stellungnahme ab. Doch deklarieren sich immer wieder einzelne Fachbeiratsmitglieder als befangen, sodass ihr Fachbereich (z.B. Raumplanung, Denkmal- oder Verkehrswesen), dann im Umwidmungsverfahren vollkommen fehlt. So geschehen aktuell im Planentwurf Nr. 8262 beim Kurpark Oberlaa.

Die Rahmenbedingungen für den Erhalt historischer Bauten müssen endlich verbessert werden. Das Mietrechtsgesetz diskriminiert Eigentümer von Altbauten (erbaut vor 1945), die denkmalgerechte Restaurierung ist aufwendiger, und schlussendlich können allzu oft die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne Abrisse “fördern”.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Aktueller Bericht im Standard (30.9.2022): 
Wohnbau in Österreich: Stadt Wien will Abbrüche weiter erschweren. Die anstehende Wiener Bauordnungsnovelle war das große Thema des 5. Stadtentwicklungstags des ÖVI (Österreichischer Verbands der Immobilienwirtschaft). Der “Schutz der Gründerzeit” soll verstärkt werden: https://www.derstandard.at/story/2000139543107/stadt-wien-will-abbrueche-weiter-erschweren

Weitere Infos/Links:

Offzielle OTS-Presseaussendung der Stadt Wien zu den Umwidmungen in Oberlaa (9.9.2022):
Südraum Favoriten: Entwicklungskonzept kommt in Umsetzung. Schutz der alten Ortskerne rechtlich fixiert, klimagerechte Entwicklung an Kurbadstraße in öffentlicher Auflage – Zusätzliches Service durch Bürger*innenveranstaltungen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220909_OTS0074

Initiative Denkmalschutz (21.8.2020): Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger/

Ausführliche Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur Bauordnungsnovelle 2021 (20.9.2021):
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird:
https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-2021-initiative-denkmalschutz

 

Sanatorium Purkersdorf Parkverbauung: Stellungnahme zur geplanten Umwidmung

Initiative Denkmalschutz

Stellungnahme zur 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes und 26. Änderung des Bebauungsplanes in 3002 Purkersdorf bei Wien (NÖ)

Zl.: B-031/2-wo-4596/2-2022

betreffend Wiener Straße 68 (Teil des ehemaligen Sanatoriumsparks)
Grundstücksnummer (GST-NR) 170/14 (ÄP 2)

FW-Änderungen: Widmungsänderung von BS-Pflegeheim Seniorenbetreuung in BKN-1,1-Generationenhaus
BB-Änderungen: Festlegung 1,1/g/III, Anpassung Freifläche, Festlegung seitliche Baufluchtlinie

im Zusammenhang mit dem denkmalgeschütztem Sanatorium Purkersdorf („Seniorenresidenz Hoffmannpark“) auf dem Nachbargrundstück Wiener Straße 64-66 (GST-NR. 170/3; EZ 2489) sowie der historischen Gartenanlage auf beiden Grundstücken.

S t e l l u n g n a h m e:

Die laut Planentwurf zur Verbauung vorgesehene Grünfläche mit der GST-NR 170/14 (EZ 2605) grenzt unmittelbar an das weltberühmte Gebäude des ehemaligen Sanatoriums Purkersdorf (ehem. „Sanatorium Westend“) an, das als ein „Gesamtkunstwerk“ gilt und „zu einem Inkunabel der Architektur des 20. Jahrhunderts“ wurde (Zitat aus dem Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes aus 1992, S. 5). Diese Grünfläche bildet nicht nur einen essenziellen Teil des (ehemaligen) Sanatoriumsparks, sondern gilt auch als eine wichtige Freifläche für die Sichtbarkeit und Wirkung einer der Ikonen der österreichischen Architektur der Moderne, insbesondere die Blickbeziehung von der Wiener Straße her betreffend.

Das Sanatorium-Hauptgebäude (Hoffmann-Pavillon) gilt als Hauptwerk der kubisch-geometrischen Phase des Wiener Jugendstils. Es wurde 1904-06 vom berühmten Architekten Josef Hoffmann erbaut und bildet mit dem Park eine kulturgeschichtliche Anlage und Einheit. Nicht umsonst fand der „Sanatoriumspark“ Aufnahme im Standardwerk „Historische Gärten Österreichs – Garten und Parkanlagen von der Renaissance bis 1930“ von Eva Berger (Band 1: Niederösterreich, Burgenland, Wien-Köln-Weimar 2002, Seite 472 f.). Noch viel mehr betont der Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes (BDA) die Bedeutung und Wichtigkeit der dem Sanatorium zugehörigen Parkanlage: „Die den Objekten zugehörige und den Charakter der Anlage unterstützende Ausformung des Gartenbereiches mit seinen Wegen, Beeten und Bepflanzungen, stellt einen integrierenden Teil des Denkmals im Hinblick auf das intendierte Gesamtkunstwerk dar. (Zitat aus dem BDA-Unterschutzstellungsbescheid von 1992, S. 5).

Gemäß unseren umfassenden Grundbuchs-Recherchen unterliegt das betreffende Grundstück 170/14 weiterhin den Denkmalschutzbestimmungen, da eine entsprechende amtliche Löschung des Denkmalschutzes für das Grundstück nicht gefunden werden konnte, und diese Fläche im Unterschutzstellungsbescheid aus 1992 mitumfasst ist (damals mit der GST-NR. 170/1 (EZ 1827) und 170/3 (EZ 1826); eine abschließende Beurteilung respektive Verifizierung war uns in der kurzen Zeit jedoch nicht möglich). Es findet somit unserer Auffassung nach weiterhin der § 5 Abs. 1 im Zusammenhang mit dem § 4 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes Anwendung, in der „jede Veränderung, die (…) die überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen könnte“, einer Bewilligung des Bundesdenkmalamtes bedarf.

Das Denkmalamt konnte die Freifläche / Parkanlage jedoch nicht als „historische Gartenanlage“ unter Schutz stellen (obwohl im Unterschutzstellungsbescheid auf Seite 5 klar intendiert), da das österreichische Denkmalschutzgesetz hier – einzigartig in Europa – eine große verfassungsrechtliche Lücke aufweist. Umso mehr liegt daher die kulturelle Verantwortung, dieses Kulturjuwel von der Verbauung freizuhalten, bei der Gemeinde Purkersdorf und dem Land Niederösterreich, zumal auch ein „generelles Leitziel“ gemäß § 1 Abs. 2 (1) lit. f. NÖ Raumordnungsgesetz 2014 die Erhaltung (…) des Orts- und Landschaftsbildes darstellt. Dies wird hier – ob der einzigartigen Bedeutung des Hoffmann-Baues – in keiner Weise entsprochen, ganz im Gegenteil.

Umso befremdlicher wirkt daher auch die im Erläuterungsbericht zur geplanten Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes profane Begründung zur Verbauung: „Eine Nutzung der gegenständlichen Liegenschaft als Parkanlage für die Seniorenresidenz Hoffmannpark ist im gegebenen Ausmaß nicht erforderlich [!], da die umgebenden Bereiche des Areals des ehemaligen Sanatoriums ein ausreichendes Maß an Freiräumen zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt da die Parkanlage nicht öffentlich zugänglich ist, liegt im Bereich der gegenständlichen Liegenschaft eine sehr geringe Nutzungsdichte vor.“ (Zitat ident sowohl im Erläuterungsbericht zur Änderung des Bebauungsplanes, S. 6 als auch im Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, S. 7).

Umso absurder muss daher auch die profane Interessensabwägung erscheinen: „In der Abwägung der Interessen wird der Ermöglichung von zwei für die Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur erforderlichen Kindergartengruppen ggü. dem größtmöglichen Erhalt der Sichtachse zum Sanatorium Vorrang eingeräumt.“ (Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan, S. 8).

Es ist das übliche, allzu oft schlechte Spiel der Politik. Nutzungen für den „guten Zweck“ werden für geplante Verbauungen in sensible Natur- und Kulturräume als Argument vorgeschoben, im Wissen, dass man deren Verbauung anders schwerlich begründen kann. Unser Verein möchte daher ganz klar hinterfragen, ob die Gemeinde Purkersdorf wirklich nur im Bereich des Sanatoriums die dafür nötige Bebauungsfläche (oder Gebäude) finden kann, um hier die oben erwähnte soziale Infrastruktur für die Gemeinde herstellen zu können. Unser Verein möchte das ganz stark in Zweifel ziehen (Vgl. dazu, Robert Schediwy, Von guten Zwecken und Verwertungsinteressen, in: Zeitschrift „Denkma[i]l Nr. 3 / Okt. 2009, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, S. 15 f.: https://www.initiative-denkmalschutz.at/denkmail/Denkmail_Nr_03_web.pdf).

Der Verein Initiative Denkmalschutz spricht sich daher ganz klar gegen diese Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes aus. Ganz im Gegenteil, es wird nachdrücklich angeregt, diesen Bereich, der auch aktuell schon für eine – etwas geringere Verbauung – zugelassen ist, wieder rückzuwidmen, damit dieser weiterhin unverbaut bleiben und damit der überragenden kulturgeschichtlichen Bedeutung des ehemaligen Sanatoriums, ein Denkmal von internationaler Bedeutung(!), gerecht werden kann.

Markus Landerer und DI Dr. Alexander Schmiderer
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
www.initiative-denkmalschutz.at
Mobil: 0699 / 1024 4216
ZVR-Nr.: 049 832 110

PS: Ebenso kritische Stellungnahmen haben dazu u. a. auch die Zentralvereinigung der Architekt:innen Österreichs LV Wien Niederösterreich Burgenland sowie die Aktionsgruppe “Bauten in Not”.

PPS: Die öffentliche Auflage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes war vom 12.12.2022 bis 23.01.2023 (= Ende Stellungnahmefrist)

Nußdorf-Heiligenstadt (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8361

Initiative Denkmalschutz

Stellungnahme zum Planentwurf 8361 – Nußdorf-Heiligenstadt

Für das Gebiet zwischen Heiligenstädter Straße, Grinzinger Straße, Linienzug 1-4, Grinzinger Straße, Springsiedelgasse, Zahnradbahnstraße, Eroicagasse, Dennweg, Linienzug 5-8 und Hammerschmiedgraben im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Nußdorf und Heiligenstadt

Öffentliche Auflage vom 5. Jänner bis 16. Februar 2023

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen.

Die Stellungnahme im Detail:

Sehr begrüßt werden die vielfachen neuen Schutzzonenausweisungen sowie die reduzierte Bebaubarkeit beim erhaltenswerten historischen Gebäudebestand (z.B. Hammerschmidtgasse 18A). Kritisiert werden muss jedoch, dass nirgends in einer „Besonderen Bebauungsbestimmung“ die Anzahl der Hauptgeschoße gemäß Bestand festlegt wird, was den Schutz historischer Bauten deutlich stärken würde (vgl. Einleitung).

Armbrustergasse 10 siehe Probusgasse 1

Armbrustergasse 16 (FOTO): Bei dieser 1900 erbauten, neobarocken Gründerzeitvilla (Architekt Adolph Ambor bzw. Adolf Amber; Dehio S. 551, Achleitner S. 56) mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden, insbesondere in Richtung Süden.

Armbrustergasse 18 (FOTO): Bei dieser späthistoristischen Gründerzeitvilla (mit vereinfachter Fassadengestaltung) mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden, insbesondere in Richtung Nordosten.

Gänzlich unverständlich ist, dass die beiden unten beschriebenen Villen Armbrustergasse 20 und 22 nicht für die Schutzzone vorgesehen sind; beim Architekten des Hauses Nr. 22 handelt es sich gar um einen weltberühmten Architekten des Wiener Jugendstils. Es wird daher nachdrücklich empfohlen, dass diese beiden erhaltenswerten, nicht denkmalgeschützten Häuser zumindest als Schutzzone ausgewiesen werden. Weiters wird angeregt, dass die Bebaubarkeit viel mehr dem Bestand angepasst wird (d.h. dass die Baufluchtlinien dem Bestand angeglichen und wohl eher Höhenwidmung/Bauklasse „W I 6,5 m“ als – wie im vorliegenden Planentwurf „W I 7,5 m“ – festgesetzt werden):

Armbrustergasse 20, Villa Dr. Tietze (FOTO). Erbaut 1907, Architekt Hartwig Fischel (Ausführung: Adolf Micheroli), Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) kurz die Haus-Nr. erwähnt (S. 551) und auch im bekannten Achleitner-Architekturführer mit Foto und Beschreibung (S. 56). Seit 2005 ist an der Einfriedung eine Gedenktafel angebracht: “Im Andenken an die Kunsthistoriker Hans Tietze (…) und Erica Tietze-Conrat (…) denen dieses Haus von 1908-1938 Heimat war.“ Hans Tietze (*1880, +1954) war auch ein bekannter Denkmalpfleger aus der Frühzeit des Denkmalschutzes.

Armbrustergasse 21 siehe nach Armbrustergasse 22

Armbrustergasse 22, Villa Legler (FOTO). Dehio-Eintrag (Hrsg. Bundesdenkmalamt, S. 551): “Nr. 22: Haus Legler, erb. 1905-07 von Josef Hoffmann, später verändert (1914 gartenseitige Veranda, 1934 Innenumbau). Schlichte 2geschossige Villa mit Rauhputz und Faschenrahmungen, Sprossenfenstern und Walmdach.” Ausführlicher Eintrag auch im Achleitner-Architekturführer (S. 56).

Armbrustergasse 21 (FOTO; auf Google Maps nicht wirklich sichtbar): Die Bebaubarkeit, insbesondere die Baufluchtlinien betreffend, mögen bei dieser „repräsentativen freistehenden Villa“ (Zitat Erläuterungsbericht, S. 18) dem Bestand angepasst werden.

Eroicagasse 15 (FOTO): Bei diesem 1899 erbauten, gründerzeitlichen Miethaus (Dehio, S. 557) möge die Baufluchtlinie der Hauptfassade angepasst werden.

Greinergasse 35 siehe Kahlenberger Straße 1

Greinergasse 39 (FOTO): Ehemaliger Freihof des Stiftes Kremsmünster, denkmalgeschützter, stattlicher Winzerhof 16. Jh. (Dehio, S. 585). Es wird angeregt, die im Planentwurf vorgesehene (und aktuell gültige) Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ zu reduzieren.

Greinergasse 48 (FOTO): Beim Gasthof Alt-Nußdorf, im Kern 16. Jh. (Dehio, S. 585) möge die im Planentwurf vorgesehene Höhenwidmung/Bauklasse „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ reduziert werden.

Hammerschmidtgasse 18A (Ecke Steinbüchlweg 13; FOTO): Sehr begrüßt wird die Reduzierung der Höhenwidmung/Bauklasse des desolaten, „ehem. Winherzhauses(?)“ mit „im Kern vielleicht 17. Jh., umgebaut.“ (Dehio, S. 587) von aktuell gültig „W I 7,5 m“ auf „W I 4,5 m“.

Heiligenstädter Straße 173 (FOTO): Beim ehemaligen Vorstadthaus mit frühhistoristischer Fassade (Dehio, S. 569) möge die – im Planentwurf vorgesehene – Höhenwidmung/Bauklasse „ W II 9 m“ auf „W I 7,5 m“ reduziert werden.

Heiligenstädter Straße 187 (FOTO): Das repräsentative, ehemalige Vorstadthaus mit frühhistoristischer Fassade (Dehio, S. 569) möge von der im Planentwurf vorgesehenen Höhenwidmung/Bauklasse „W II 9 m“ auf „W I 7,5 m“ reduziert werden.

Heiligenstädter Straße 201 siehe Nußdorfer Platz 8

Heiligenstädter Straße 207 (FOTO): Bei diesem historischen Gebäude, Teil des Freihofes / ehem. Nußdorfer Brauerei, möge beim nördlichen, zurückgesetzten Seitenrisalit (drei Fensterachsen breit) die Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5“ auf „W I 6,5 m“, also mehr dem Bestand entsprechend, reduziert werden. (Der vorspringende Hauptrisalit des Gebäudes hat die Adresse Heiligenstädter Straße 205b).

Heiligenstädter Straße 225 (FOTO): Beim stattlichen Gründerzeithaus mit kleinem Eckturm und Fachwerkgliederung in den Obergeschoßen möge die Baufläche der Garageneinfahrt (südlich der Seitenfassade) gänzlich gestrichen bzw. ansonsten nur der Größe der Garageneinfahrt entsprechend als Baufläche ausgewiesen werden.

Heiligenstädter Straße 255, Wien

Das mächtige Gründerzeithaus in der Heiligenstädter Straße 255 (am Weg nach Klosterneuburg), Foto: 12.2.2023, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Heiligenstädter Straße 255 (FOTO): Das mächtige Gründerzeithaus (um 1900) mit Turm und Erker (mit späthistoristischer Fassadendekoration), direkt neben der Hauptverkehrsader nach Klosterneuburg gelegen, ist zweifelsfrei erhaltenswert im Sinne der Bauordnung und möge daher unbedingt als Schutzzone ausgewiesen werden.* Um die langfristige Erhaltung zu sichern, möge auch eine Baufläche für das Gründerzeithaus ausgewiesen werden, und zwar nur dem exakten Gebäudebestand entsprechend (oder ein wenig geringer) sowie mit Festlegung der Anzahl der Hauptgeschoße in einer „besonderen Bestimmung“ (BB); derzeit im aktuell gültigen Plandokument sowie im vorliegenden Planentwurf ist die Grundfläche nur als Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel (SWW) ohne Bebaubarkeit festgesetzt.

Kahlenberger Straße 1 (Ecke Greinergasse 35; FOTO): Stattliches, denkmalgeschütztes einstöckiges Winzerhaus aus dem 16./17. Jh. (ehemals Besitz des Schottenklosters), im Kern spätmittelalterlich (Dehio, S. 587). Es wird angeregt, die im Planentwurf vorgesehene (und aktuell gültige) Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ zu reduzieren, ebenso für Kahlenberger Straße 3 (Fassade Mitte 19. Jh., im Kern deutlich älter).

Kahlenberger Straße 51-57 (FOTO) und Nr. 72-74 (FOTO): Bei diesen für die Schutzzone vorgesehenen historischen Gebäuden mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden. Bei den giebelständigen Gebäuden Kahlenberger Straße 53-55 möge noch die besondere Bebauungsbestimmung „BB5“ ausgewiesen werden (Firste der Dächer parallel zu den seitlichen Grundgrenzen).

Nußdorfer Platz 8 (Ecke Heiligenstädter Straße 201; FOTO): Ehem. Gasthof Zur Rose, erbaut 4. Viertel 19. Jh., 2-3 geschoßiger repräsentativer Bau in Neorenaissance-Formen und Mittelrisalit (Dehio, S. 589). Hier möge die Höhenwidmung/Bauklasse (einheitlich im vorliegenden Planentwurf als „W II 10,5 m“ ausgewiesen) stärker differenziert auf die unterschiedlichen Bauhöhen des Gebäudes eingehen (die seitlichen, zweigeschoßigen Seitenflügel z.B. auf „W I 7,5 m“ reduzieren).

Oskar-Spiel-Gasse (1-) 3 (FOTO): Bei diesem in der Gründerzeit erbauten Schulgebäude möge die Baufluchtlinie der östlichen Hauptfassade angeglichen werden. FOTO:

Probusgasse 1 (Ecke Armbrustergasse 10; FOTO): Die Bauhöhenwidmung möge mehr dem Bestand des aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts stammenden Wohnhauses angepasst werden. Statt der im aktuell gültigen Plandokument und im aktuell vorliegenden Planentwurf ausgewiesenen Bauklasse I (ohne Beschränkung) möge die Bauklasse „W I 7,5 m“ festgesetzt werden.

Probusgasse 12 (FOTO): Ehemaliger Heuriger Werner Welser. Es ist gänzlich unverständlich und muss scharf kritisiert werden, dass der Gemeinderatsausschuss bei diesem ebenerdigen Winzerhaus im Oktober 2022 ein Umbauprojekt noch auf Basis des bisher gültigen Plandokuments, also während einer gültigen Bausperre (in Vorbereitung der jetzt vorliegenden öffentlichen Auflage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes) bewilligte, das den Zielsetzungen der Bausperre ganz offensichtlich zuwiderläuft (vgl. Erläuterungsbericht, S. 13: „Schwerpunktsetzung ‚Ortskernschutz‘“). So kann der Eigentümer nämlich jetzt eine höhere Bebaubarkeit ausnützen, als im aktuell vorliegenden Planentwurf zugelassen worden wäre, was unserer Meinung nach dem Ortsbildschutz und der Erhaltung alter Ortskerne klar zuwiderläuft. (vgl. Krone, 10.10.2022, „Wegen Wohnhaus: Wieder Angst um einen Wiener Heurigen“: ; MeinBezirk 17.10.2022: „Probusgasse: Heuriger in Döblinger Schutzzone wird zum Luxus-Wohnhaus“).

Springsiedelgasse 28, Villa Bernatzik (FOTO): Bei der 1912/13 von Josef Hoffmann erbauten, denkmalgeschützten Villa (Dehio S. 600 f.; Achleitner S. 98) mögen die Baufluchtlinien an den Gebäudebestand angepasst werden; so ist insbesondere die im aktuell gültigen Plandokument (noch ohne Schutzzone) und die im Planentwurf (mit Schutzzone) vorgesehene bebaubare Fläche im Anschluss an die nördliche Seitenfassade der Villa in keiner Weise denkmalverträglich (und vermutlich auch kaum die rückwärtige, östliche).

Steinbüchlweg 13 siehe Hammerschmidtgasse 18A

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

L i t e r a t u r:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. Bis XIX. Und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg, 2010

 

* Seit wenigen Jahren können sogar Einzelgebäude als Schutzzone ausgewiesen werden (z.B. Nikolsdorfer Gasse 10 und Nikolsdorfer Gasse 20, Plandokument 8191 aus 2018; Darwingasse 35, Plandokument 8166 aus 2018)

In dieser Stellungnahme erwähnte Häuser (u.a.): Kahlenberger Straße 51, Kahlenberger Straße 53, Kahlenberger Straße 55, Kahlenberger Straße 57, Kahlenberger Straße 72, Kahlenbergerstraße 74, Oskar-Spiel-Gasse 1, Oskar-Spiel-Gasse 3