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U5-Ausbau: Initiative Denkmalschutz und Architekturrebellion Austria fordern Erhalt der Häuser Elterleinplatz und Währinger Gürtel

APA-OTS-Presseaussendung, Initiative Denkmalschutz, Montag, 9. Dezember 2024

U5-Ausbau: Initiative Denkmalschutz und Architekturrebellion Austria fordern Erhalt der Häuser Elterleinplatz und Währinger Gürtel

Eingebrachte Petition am 6.12. abgelehnt, die beiden Initiativen werden dagegen Einspruch erheben bzw. eine neue Petition starten!

Wien (OTS) – Just erst letzten Freitag, 6.12., bekamen die Initiatoren der Petition “Erhalt der historischen Eckbauten Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41. Abrisse im Zuge des U5-Baus stoppen!” die offizielle Antwort, dass die Petition aus rechtlichen Gründen nicht zugelassen wird, somit fand die abgelehnte Petition auch nicht in der am gleichen Tag abgehaltenen Sitzung des Gemeinderatsausschusses für Petitionen Erwähnung (OTS). Dem Einbringer der Petition (eingebracht am 21.11.), Stephan Erath, wurde tags zuvor noch telefonisch mitgeteilt, die Thematik sei so “komplex” und muss daher länger geprüft werden. Sehr komplex klingt der zu prüfende Sachverhalt jedoch nicht. Mit der Begründung: “Gegenstand einer Petition kann jedoch nur das Handeln von Organen der Gemeinde oder des Landes Wien sein, nicht jedoch die privatrechtliche Tätigkeit einer eigenständigen juristischen Person”. Dies, obwohl sich die Wiener Linien zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien befinden, putzt sich die Stadt Wien ab und meint, keinen Einfluss auf die Wiener Linien ausüben zu können. Die Initiative Denkmalschutz und Architekturrebellion Austria werden daher Einspruch erheben bzw. eine neue Petition starten, um die Gründerzeithäuser am Elterleinplatz 8 (17. Bezirk) und am Währinger Gürtel 41 (18. Bezirk) doch noch vor dem Abriss zu retten.

Erfreut zeigen sich die beiden Initiativen, dass von den Grünen Hernals ein Verlangen auf Abhaltung einer Bürgerversammlung gemäß § 104c Wiener Stadtverfassung in der letzten Bezirksvertretungssitzung am 5.12. eingebracht wurde, sodass der Bezirkvorsteher Peter Jagsch (SPÖ) über die neue “Gestaltung am Elterleinplatz” in den nächsten Monaten in einer öffentlichen Veranstaltung der interessierten Wiener Bevölkerung Frage und Antwort wird stehen müssen.

 

Währinger Gürtel 41

Auch das Gründerzeithaus Währinger Gürtel 41 (Ecke Kreuzgasse 1) soll der neuen U5 geopfert werden (Station “Michelbeuern-AKH”), Foto: 2024, (c) Stephan Erath

Stadt Wien Taktik: Intransparenz und möglichst späte Information!

Wie es aussieht, hat die Wiener Stadtregierung alles daran gesetzt, die Wiener Bevölkerung möglichst spät über den “nötigen”(?) Abriss der beiden Gründerzeithäuser zu informieren, obwohl dies spätestens seit April 2022 bekannt war (MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung, vgl. z.B. Präsentation “U2xU5, 2. Baustufe” von Gregor Stratil-Sauer). Ohne dass es ausgeprochen wurde, hat man diese wichtige Info in Bild und Text möglichst gut “versteckt” bzw. nicht erwähnt. Echte Bürgerbeteiligung (Charta von Aalborg) und eine ehrliche Informationseinbindung umfasst auch eine “frühzeitige Information” der Bevölkerung. Es ensteht der unschöne Eindruck, dass die möglichst späte Information Absicht war, um jeden Widerstand gegen die Abrisse im Keim zu ersticken; so auch die Nichterwähnung der Petition im Gemeinderatsausschuss für Petitionen letzten Freitag.

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich
Markus Landerer, tel.: 0699 / 1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676 / 772 34 33
https://www.idms.at

Architekturrebellion Austria, Stephan Erath, tel.: 0681 / 1054 1664,
https://www.instagram.com/architekturrebellion_austria

Beilage:

– abgelehnte “Petition: Erhalt der historischen Eckbauten Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41. Abrisse im Zuge des U5-Baus stoppen!” (eingebracht am 21.11.2024) im vollen Worlaut:
Petition_Erhalt-Elterleinplatz-u-Waehringer-Guertel_eingebracht-2024-11-21_abgelehnt-2024-12-06

Zusätzliche Infos / Links (z.T. nicht in OTS angeführt):

OTS vom 6.12.2024: Petitionsausschuss tagte im Wiener Rathaus. Der Gemeinderatsausschuss für Petitionen hat heute, Freitag, im Wiener Rathaus getagt. Auf der Tagesordnung standen 29 Petitionen.”: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20241206_OTS0113

OTS vom 5.12.2024: “Grüne Wien/Prack, Prauhart: Abbruch von Gründerzeithaus am Elterleinplatz wird Thema für Bürgerversammlung in Hernals. Bezirk muss bessere Informationen zur Umgestaltung des Elterleinplatzes im Zuge des U-Bahnbaus bereitstellen”, siehe: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20241205_OTS0077

Wiener Stadtverfassung § 104c (Bürgerversammlung): https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000308&FassungVom=2024-11-04&Artikel=&Paragraf=104c&Anlage=&Uebergangsrecht=

Präsentation “U2xU5, 2. Baustufe. U5 bis Hernals, U2 bis Wienerberg” von Gregor Stratil-Sauer (Stadt Wien MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung), 21. April 2022: https://oevg.at/fileadmin/user_upload/Editor/Dokumente/Veranstaltungen/2022/u2u5/stratil-sauer.pdf (vgl. dazu auch “Mit der U5 vom Karlsplatz bis Hernals”, Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung, abgerufen am 8.12.2024: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/verkehrsplanung/u-bahn/u2u5/linie-u5.html)

MeinBezirk.at: Bezirksparlament: Abriss am Elterleinplatz 8 sorgt für heftigen Polit-Streit (5.12.2024): https://www.meinbezirk.at/hernals/c-politik/abriss-am-elterleinplatz-8-sorgt-fuer-heftigen-polit-streit_a7047392

Charta von Aalborg: “Die Vereinten Nationen haben bei ihrer im Juni 1992 in Rio de Janeiro abgehaltenen Konferenz für Umwelt und Entwicklung (auf welches sich die am 27. Mai 1994 von den Teilnehmern der europäischen Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden in Aalborg beschlossene Charta von Aalborg ausdrücklich bezieht) ein “Agenda 21” genanntes Schlüsseldokument als Instrument der Bürgerbeteiligung verabschiedet. Darin ist die Teilhabe der Bevölkerung an kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen festgeschrieben. Die Staatengemeinschaft hat also erkannt, dass die Teilhabe der Bevölkerung an Planungs- und Entscheidungsprozessen in der Kommune als notwendige und sinnvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie und gleichzeitig auch als deren Korrektiv dienen kann, um eine nachhaltige und umweltgerechte Entwicklung zu gewährleisten.” (Quelle: http://www.aktion21.at/kontakt/index.php?menu=17; vgl. dazu auch Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Aalborg-Charta, englische Wikipedia: https://en.wikipedia.org/wiki/Aalborg_Charter.

Weitere wichtige Informationen:

WienSchauen (16.10.2024): Elterleinplatz: Hernalser Prachtbau trotz Schutzzone vor Abriss: https://www.wienschauen.at/elterleinplatz-hernalser-prachtbau-trotz-schutzzone-vor-abriss/

WienSchauen (06.07.2024): Währinger Gürtel: Wiener Linien wollen Gründerzeithaus abreißen: https://www.wienschauen.at/wahringer-gurtel-wiener-linien-wollen-grunderzeithaus-abreissen/

OTS Stichworte: Stadtplanung, Verkehr, Denkmalpflege, Infrastruktur, Ortsbild, Architektur, Bahn, Kultur, NGOs, Politik, Bau, Immobilien, Bildende Kunst, Kunst, Kunst & Kultur, Transport, Branchen, Wirtschaft und Finanzen
OTS Channel: Chronik, Kultur

Initiative Denkmalschutz: Auch die verschärfte Bauordnungsnovelle 2023 kann Altbauabrisse nicht stoppen!

APA-OTS-Presseaussendung, 13. Oktober 2025

Channel: Kultur, Chronik

Initiative Denkmalschutz: Auch die verschärfte Bauordnungsnovelle 2023 kann Altbauabrisse nicht stoppen!

Villa in Währing vor kurzem abgerissen. Das von der Stadt Wien behauptete “faktische Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” ist hiermit erstmals(!) widerlegt!

Wien (OTS) – Noch im April hatte die Vizebürgermeisterin und zuständige Stadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) mit der Bauordnungsnovelle 2023 das “faktische Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” verkündet (vgl. OTS, 16.4.). Wenige Wochen danach zerschlugen sich diese Hoffnungen, denn am 21. Mai hat das Verwaltungsgericht Wien der Beschwerde einer Eigentümerin stattgegeben und der Abbruchbewilligung der gründerzeitlichen Villa in der Pötzleinsdorfer Straße 47 auf Grundlage der verschärften Bauordnungsnovelle 2023(!) erteilt (GZ: VGW-111/077/5036/2024-39). Vor kurzem wurde jetzt der Abriss vollzogen (Vgl. WienSchauen, Facebook 9.10.). Die 1877 erbaute und 1913 aufgestockte Villa im Cottagestil stand seit 1993 in einer Schutzzone!

Baubehörde erteilte keinen Instandsetzungsauftrag

Seit 1993 war das Haus im 18. Bezirk unbewohnt. Wieso die Baubehörde es seit über 30 Jahren verabsäumt hatte, einen Bauauftrag zur Instandsetzung zu erteilen, obwohl die Erhaltungswürdigkeit zweifellos gegeben war, bleibt ein Rätsel. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, als ob die MA 37 hier jahrzehntelang tatenlos zugesehen hätte. Es gibt viele weitere Altbauten in einem schlechten baulichen Zustand in Wien; wird hier die Baubehörde (MA 37) endlich tätig, oder wird die verschärfte Bauordnungsnovelle von 2023 weiterhin wertvolle Verluste von Altbauten zulassen?

Forderung: Zwangsverwaltung für leerstehende Altbauten

Abbrüche historisch erhaltenswerter Gebäude verhindert man durch Konsequenzen, die schärfer sind als der Nutzen durch Abriss. Am effektivesten wäre es im Sinne des Altstadtschutzes, wenn die Stadt Wien auch leerstehende Altbauten per Gericht unter Zwangsverwaltung stellen könnte, und nicht nur bewohnte Häuser (vgl. § 6 Mietrechtsgesetz bzw. unsere OTS, 16.9.2025). Falls dies rechtlich nicht möglich sein sollte, möge die Stadt Wien ihre Gesetze ändern oder eine entsprechende Resolution beschließen, um ein solch’ wirkungsvolles Gesetz von der Bundesregierung einzufordern (vgl. ORF Wien, “Altbau-Abriss laut Stadt Wien legal” vom 16.9.2025). Nur so wäre die Stadt Wien glaubwürdig, dass sie auch wirklich alles daran setzen möchte, weitere Stadtbildverluste zu verhindern.

19. Bezirk: Billrothstraße 43 vor wenigen Wochen abgerissen

Ebenso wurde das repräsentative, im 2. Viertel des 19. Jh. erbaute Vorstadthaus im September abgebrochen [Foto: Google Street View]. Auch hier hat nach Auskunft der Bezirksvorstehung Döbling eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Wien die Abbruchbewilligung erwirkt.

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33
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Confraternität (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8411 – Abriss Confraternität

Initiative Denkmalschutz, 30. Jänner 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8411
Skodagasse, Lederergasse – Abriss und Neubau Privatklinik Confraternität

Für das Gebiet zwischen Skodagasse, Trude-Waehner-Platz, Alser Straße, Kochgasse, Haspingergasse und Lederergasse im 8. Bezirk, Katastralgemeinde Josefstadt

Öffentliche Auflage: 19. Dezember 2024 bis 30. Jänner 2025

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Zitat Erläuterungsbericht (S. 3): „Als erhaltenswerte Bausubstanz werden seitens der Magistratsabteilung für Architektur und Stadtgestaltung die beiden nördlichen Gebäude an der Kochgasse (ONr. 27 und 29) eingestuft (…).“ Die Behauptung, dass die anderen Altbauten nicht schützenswert seien, verwundert ein wenig (Zitat Erläuterungsbericht, S. 3: „Bei den übrigen Gebäuden im Plangebiet handelt es sich entweder um über mehrere Jahrzehnte hinweg stark überformte Gebilde, die durch Zubauten noch weiter in ihrer Wirkung geschwächt sind, oder aber – wie im Fall des kommunalen Wohnbaus Kochgasse ONr. 25 um einen Solitär, dessen Architektur noch nicht die Kraft eigenständigen Ensembles generieren konnte.“), insbesondere wenn man – wie unser Verein – die Praxis der Schutzzonenausweisungen der letzten Jahre sehr genau verfolgt, in der Bauten von zum Teil geringerer historischer Prägnanz als schutzzonenwürdig eingestuft und ausgewiesen wurden. Denn im Plangebiet befindet sich ein Baublock mit älterer, historischer Bausubstanz, wie auch im Erläuterungsbericht (S. 3) ausgeführt: „Die einzelnen Gebäude stammen aus unterschiedlichen Bauepochen, wobei sich das älteste von ihnen an der Skodagasse [Nr. 32] befindet und aus der Zeit des Klassizismus aus 1821 stammt. Jene Gebäude an der Lederergasse [Nr. 30-32] stammen aus der Zeit des Strengen Historismus, ein Gebäude im Mittleren Teil der Liegenschaft stammt aus der Zeit des Späthistorismus, Jugendstil und Neoklassizismus, ein Zubau an der Haspingergasse wurde 1929 errichtet. (…).“ Auch bleibt im Erläuterungsbericht im Dunkeln, ob die Magistratsabteilung 19 („Architektur und Stadtgestaltung“) die Bauten tatsächlich expressis verbis nicht als erhaltenswert eingestuft hat, was unser Verein stark in Zweifel ziehen will. Diese unsere Ansicht deckt sich auch mit den Ausführungen des WienSchauen-Artikels von Georg Scherer: „Privatklinik will halben Häuserblock abreißen“ vom 2. Juni 2024 (siehe: https://www.wienschauen.at/privatklinik-will-halben-hauserblock-abreissen), daraus zitiert: „Von der MA 19 hieß es im April 2024 zum Fall der Confraternität: Im Zuge der Beantwortung von Abbruchansuchen zu den von Ihnen genannten Liegenschaften hat die MA19 ein öffentliches Interesse an der Erhaltung der betreffenden Gebäude hinsichtlich ihrer stadtgestalterischen Wirkung festgestellt. Heißt also: Im Sinne des Stadtbildes sind die Altbauten der Klinik erhaltenswert. Von der MA 19 gibt es keine Zustimmung zum Abbruch. Interessant ist der Nachsatz: Demnach könnten ‚Verpflichtungen zur Daseinsvorsorge ebenfalls dem öffentlichen Interesse‘ zugerechnet werden. Das würde ‚möglicherweise schwerer wiegen als stadtgestalterische Aspekte.‘“

Wenn das so zutrifft, was wohl jetzt anzunehmen ist, kritisiert unser Verein Initiative Denkmalschutz aufs Schärfste, im Erläuterungsbericht zu insinuieren, die Magistratsabteilung 19 hätte aus Stadtbildschutzgründen eine Erhaltung nicht empfohlen und daher einem Abbruch „zugestimmt“, indem man sich hinter Begriffen wie „stark überformte Gebilde“ zu verstecken versucht, anstatt auszusprechen, was Sache zu sein scheint: „Verpflichtungen zur Daseinsvorsorge“ (Gesundheitswesen) könnten wohl „schwerer wiegen als stadtgestalterische Aspekte,“ auch wenn es sich dabei um eine Privatklinik handelt. Unsere Frage dazu lautet dann aber, durch welche Rechtsnorm eine solche Abwägung überhaupt gedeckt wäre? In der Bauordnung für Wien, Grundlage für Flächenwidmungs- und Bebauungspläne und somit auch Schutzzonen, können wir eine solche Abwägung nicht finden.

Da für diese Spitalsliegenschaft jedoch bereits ein „Gestaltungs- und Realisierungswettbewerb durchgeführt“ (vgl. Erläuterungsbericht S. 10) und das Siegerprojekt präsentiert wurde (vgl. Bericht der Stadtplanung Wien auf: https://www.wien.gv.at/stadtplanung/skodagasse, dort auch Presseaussendung vom 2.10.2024 erwähnt: „Gemeinsamer Neubau für Confraternität und Goldenes Kreuz: Das Siegerprojekt steht fest“) scheint der Abriss des Baublocks Skodagasse 30-34 / Lederergasse 30-32 / Haspingergasse 6 ohnehin besiegelt zu sein. Auch in einem Dokument zum Architekturwettbewerb ist dies zu lesen: „Durch den bereits baurechtlich bewilligten Abbruch der Bestandsgebäude ist es möglich am Standort der Privatklinik Confraternität ein neues Privatspital zu errichten. Darüber hinaus wurde eine Änderung des Bebauungsplanes angesucht.“ (zitiert aus dem genannten WienSchauen-Artikel).

Haspingergasse 6, 1080 Wien

Haspingergasse 6, Foto: 19.1.2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Lederergasse 32, 1080 Wien

Lederergasse 32, Foto: 19.1.2025, (c) Markus Landerer

Unser Verein hätte grundsätzlich die Erhaltung großer Teile des Baublocks empfohlen, doch da jetzt die Abgabe einer Stellungnahme zur Umwidmung reine Makulatur zu sein scheint und daher wohl absolut sinnlos ist, werden wir uns dazu nicht detaillierter äußern. Warum hier die Stadt Wien ernsthaft noch die Meinung der Wiener Bürger:innen und NGOs im Rahmen der öffentlichen Auflage einholen will, wo doch längst alles lange vor dem Beschluss des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans politisch beschlossen wurde, muss offen bleiben. Die Abgabe einer solchen Stellungnahme wird damit wohl zu einem reinen Formalakt ohne Wirkungsmöglichkeit degradiert. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz gibt trotz allem eine Stellungnahme ab, um damit gleichzeitig diese seit längerem eingerissene Unsitte der Stadt Wien aufzuzeigen, die Bürger:innen erst dann formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden, wenn unter Umgehung jeglicher Bürgerbeteiligung alles längst politisch festgelegt wurde.

Skodagasse 32-24, 1080 Wien

Skodagasse 32-24, Foto: 19.1.2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Begrüßt wird die neuerliche Ausweisung einer Schutzzone für die beiden späthistoristischen Gebäude in der Kochgasse 27 sowie Kochgasse 29 / Ecke Skodagasse 31, beide Gründerzeitgebäude finden auch im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) Erwähnung (S.353). Wie in der Einleitung angeführt wäre es aber wichtig, die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand anzupassen, ähnlich wie im Planentwurf Nr. 8379 geschehen (Währinger Gürtel, 18. Bezirk, öffentliche Planauflage 1.2. bis 14.3.2024), der jedoch noch nachteilig mittels Beschluss im Gemeinderat am 18.6.2024 rechtsgültig abgeändert wurde. Das würde wesentlich dazu beitragen, Anreize für mögliche Abrisse (trotz Schutzzonenausweisung) deutlich zu minimieren.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

PS: Die im Dehio-Handbuch (S. 326) erwähnte, 1835 erbaute und 1937 umgestaltete Spitalskapelle (Skodagasse 32) wurde bereits 1994 abgerissen (vgl. auch Wikipedia-Eintrag „Privatklinik Confraternität: https://de.wikipedia.org/wiki/Privatklinik_Confraternit%C3%A4t).

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049 832 110

Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 326, S. 353, S. 357

Renate Wagner-Rieger, Das Wiener Bürgerhaus des Barock und Klassizismus, Wien 1957, Seite 278

2. Juni 2024, WienSchauen
Privatklinik will halben Häuserblock abreißen
https://www.wienschauen.at/privatklinik-will-halben-hauserblock-abreissen

Stadt Wien: Skodagasse – Neubau Privatklinik Confraternität (Skodagasse 32, 1080 Wien): https://www.wien.gv.at/stadtplanung/skodagasse

Wikipedia-Eintrag: „Privatklinik Confraternität“: https://de.wikipedia.org/wiki/Privatklinik_Confraternit%C3%A4t

8. November 2024.
„Dialog-Ausstellung“ über das Siegerprojekt, damit sich alle Interessierten näher zum Neubauprojekt informieren können (Datum: 8. November 2024 in der Zeit von 16 bis 19 Uhr, Ort: Amtshaus Josefstadt, Schlesingerplatz 4, 3. Stock, 1080 Wien):
https://www.privatklinik-confraternitaet.at/files/inhalt/pkc/downloads/Klinik%20der%20Zukunft-Dialogausstellung-Schautafeln.pdf
(Quelle: https://privatkrankenanstalten.at/gemeinsamer-neubau-fuer-confraternitaet-und-goldenes-kreuz-das-siegerprojekt-steht-fest/)

2. Oktober 2024, Presseaussendung
Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs: Gemeinsamer Neubau für Confraternität und Goldenes Kreuz: Das Siegerprojekt steht fest: https://privatkrankenanstalten.at/gemeinsamer-neubau-fuer-confraternitaet-und-goldenes-kreuz-das-siegerprojekt-steht-fest/
https://www.premiqamed.at/de/presse/artikel/gemeinsamer-neubau-fuer-confraternitaet-und-goldenes-kreuz-das-siegerprojekt-steht-fest

Juni 2024
Architektur-Realisierungswettbewerb abgeschlossen
https://www.privatklinik-confraternitaet.at/de/ueber-uns/klinik-der-zukunft/bauinfo
(Quelle: https://www.privatklinik-confraternitaet.at/de/ueber-uns/klinik-der-zukunft/meilensteine#abgeschlossen).

23. November 2023, Presseausssendung
PremiQaMed Holding GmbH (Corporate Communications):
Privatkliniken Confraternität und Goldenes Kreuz bauen gemeinsam neu
https://www.privatklinik-confraternitaet.at/de/ueber-uns/presse/artikel/privatkliniken-confraternitaet-und-goldenes-kreuz-bauen-gemeinsam-neu (bzw.: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231123_OTS0018)

Theresienhof in Kritzendorf

Initiative Denkmalschutz: Klosterneuburgs Schutzzone für die Katz? Abriss des historischen Theresienhofs hat begonnen!

APA-OTS-Presseaussendung, 23. Oktober 2025

Channel: Kultur, Chronik

Klosterneuburgs Schutzzone für die Katz? Abriss des historischen Theresienhofs hat begonnen!

Initiative Denkmalschutz: Stadtgemeinde Klosterneuburg torpediert eigene Schutzzone. Belohnung durch Verfallenlassen? Wer schützt in Zukunft Klosterneuburgs Kulturerbe?

Wien (OTS) – Diesen Montag (20.10.) wurde mit dem Abriss des ehem. Theresienhofs im Ortszentrum und Altortgebiet von Kritzendorf begonnen (Hauptstraße 48-50). Viele Jahre lang stand der Theresienhof in einer Schutzzone, 2015 wurde das Gebäude an eine Wohnbaugesellschaft verkauft, der Verfall schritt langsam voran. Dann langte eine so genannte Anfrage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans bei der Stadt ein, um ein Neubauprojekt auf dem Grundstück verwirklichen zu können.

Sah die Stadt Klosterneuburg dem Verfall tatenlos zu?

Anstatt dem Eigentümer gemäß § 34 NÖ Bauordnung die Behebung der Baugebrechen zu verfügen, kam die Stadtgemeinde Klosterneuburg dem Wunsch nach Umwidmung willig nach und beschloss in der Gemeinderatssitzung vom 27. Juni (ÖVP, GRÜNE, NEOS) die Aufhebung der Schutzzone sowie eine gewinnbringende, höhere Baudichte. Nun stellt sich die Frage, was hat die Stadtgemeinde Klosterneuburg in den letzten Jahren für die Erhaltung dieses erstmals 1686 erwähnten Hofes unternommen? Denn bei Baugebrechen hat die Baubehörde deren Behebung zu verfügen! Ist nun vorgesehen, Eigentümer von Altbauten in Zukunft auf ähnliche Weise für das Verfallenlassen zu “belohnen”?

In Klosterneuburg Abbruch eine Zielsetzung der Schutzzone?

Der im Rahmen der Umwidmung von der Stadtgemeinde beauftragte Stadtbildkonsulent hat in seiner Stellungnahme eine besonders absurde Begründung für die Aufhebung der Schutzzone angeführt, dass nämlich die „Erhaltung und Verbesserung von ortsbildprägenden Strukturen […] die wesentlichen Zielsetzungen der verordneten Schutzzonen“ sind. „Diese für die Dorfstruktur und städtebauliche Qualität wichtige Entwicklung ist allerdings nur realisierbar, wenn ein Abbruch des Bestandsgebäudes ONr. 50 möglich wird“.

Stadtgemeinde Klosterneuburg: Lehren für die Zukunft?

Unser Verein rät den politisch Verantwortlichen dringend an, sich zu überlegen, wie man hinkünftig Altbauten in Schutzzonen besser schützen kann, damit sich solche Vorgänge nicht wiederholen. Andernfalls können die Klosterneuburger Schutzzonen im wahrsten Sinne des Wortes zu Grabe getragen werden.

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, https://www.idms.at

Details zur Aussendung:
Stichwörter: Architektur, Immobilien, Kultur, Politik, Recht, Denkmalpflege, Stadtplanung, Altstadterhaltung
Ressorts: Kultur Österreich, Chronik Österreich

Ehem. AUVA-Gebäude (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8444

Initiative Denkmalschutz, 19. Jänner 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8444 – ehem. AUVA-Verwaltungsgebäude, Adalbert-Stifter-Straße 65

Für das Gebiet zwischen Lorenz-Böhler-Gasse, Pasettistraße, Linienzug 1-3, Adalbert-Stifter-Straße, Lorenz-Müller-Gasse und Kornhäuselgasse im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau

Öffentliche Auflage: 12. Dezember 2024 bis 23. Jänner 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Das ehem. Forschungs- und Verwaltungszentrum der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in der Adalbert-Stifter-Straße 65 wurde 1972 bis 1977 nach Plänen des österreichischen Architekten Kurt Hlaweniczka (https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Hlaweniczka) erbaut; vor dem Gebäudekomplex steht die monumentale Nirosta-Skulptur „Offener Raum“ des Bildhauers Oskar Höfinger (https://de.wikipedia.org/wiki/Oskar_H%C3%B6finger). Das Büro- und Verwaltungsgebäude „zählt“ laut der Fachorganisation Docomomo Austriaim Gebäudebestand der Nachkriegsmoderne in Wien aus konstruktiv-technischer Sicht sicherlich zu den herausragenden Bauten. Seinen Landmark-Charakter hat das Hauptgebäude der AUVA trotz baulicher Veränderung in der unmittelbaren Umgebung bis heute behalten. Es handelt sich um ein in seiner Entstehungszeit für Österreich herausragendes, technisch und funktional visionäres Gebäude und wird in der Literatur mehrfach in Zusammenhang mit dem Juridicum (Ernst Hiesmayr, 1970–84) und der UNO-City (Johann Staber, 1973-79) erwähnt.“ (vgl. https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt)

Seit März 2024 ist ein Unterschutzstellungsverfahren des Bundesdenkmalamtes im Laufen, dieser Umstand dokumentiert damit grundsätzlich die besondere Bedeutung dieses monumentalen und stadtbildprägenden Verwaltungsgebäudes der Nachkriegsmoderne. Auch im Erläuterungsbericht zum vorliegenden Planentwurf wird die Bedeutung des Gebäudekomplexes insofern anerkannt, als im Kapitel „Festsetzungen / Bebauungsstruktur“ ausgeführt wird, dass „der Positionierung, Gestaltung und bauhistorischen Bedeutung des Gebäudekomplexes (…) Rechnung getragen werden soll“ (Seite 9). Daher wird nachdrücklich angeregt, für das Plangebiet eine Schutzzone gemäß § 7 Bauordnung für Wien auszuweisen, zumal Gebäude, die nach 1945 errichtet wurden, gemäß § 60 Abs. 1 lit. d baurechtlich nicht von einem Schutz vor Abbruch umfasst sein können. Eine solche Schutzzonenwidmung wird als umso wichtiger erachtet, da weiters nicht abgeschätzt werden kann, ob das Gebäude tatsächlich unter Denkmalschutz gestellt werden wird (die Schutzkriterien gemäß Denkmalschutzgesetz sind nämlich deutlich strenger und enger anzulegen als diejenigen der Bauordnung für Wien).

Auch der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe „unterstützt“ in seiner Stellungnahme vom 13.11.2024nachdrücklich das Ziel, das Gebäude unter den Aspekten von Umwelterwägungen und Nachhaltigkeit zu erhalten und einer neuen Nutzung zuzuführen.“

Positiv ist auch das Bestreben im Planentwurf anzuerkennen, den Bebauungsplan des Gebäudekomplexes dem Bestand deutlich anzupassen. (Zitate aus dem Erläuterungsbericht, Seite 9: „Mit der Bedachtnahme auf das spezielle Erscheinungsbild des Gebäudekomplexes aufgrund seiner Konstruktionsweise und der daraus resultierenden Konfiguration sollen die Baufluchtlinien (…) dem Baubestand entsprechend festgesetzt werden. Um der differenzierten Höhenentwicklung des Baubestandes Rechnung zu tragen, sollen bestandsorientierte Gebäudehöhenfestsetzungen vorgenommen werden. (…) Um zusätzliche Kubaturen im Dachbereich hintanzuhalten und der vorhandenen Gebäudestruktur zu entsprechen, sind auf den mit der Bauklasse VI ausgewiesenen Grundflächen die zur Erichtung gelangenden Dächer von Gebäuden als Flachdächer auszuführen“).

Kleinere Anpassungen des Bebauungsplanes im Sinne des Bestandes werden seitens der Initiative Denkmalschutz jedoch als notwendig erachtet, um die im Planentwurf noch vorhandenen baulichen Spielräume hintanzuhalten, die die bauhistorisch bedeutende Außenerscheinung negativ beeinflussen könnten.

Abschließend wird angeregt für die Schutzzone in Betracht zu ziehen, entsprechende Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
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Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 444

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3: Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 119

Docomomo Austria: Hauptgebäude Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (Beschreibung): https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt/
(DOCOMOMO is a non-profit organization dedicated to the documentation and conservation of buildings, sites and neighborhoods of the Modern Movement).

AUVA-Zentrale in der Internationalen Architektur-Datenbank archINFORM: https://deu.archinform.net/projekte/17318.htm

Wikipedia-Fotos der AUVA-Zentrale: https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:AUVA-Zentrale

Ö1-Radio Serie „Hundert Häuser“ (18.10.2018): 1977. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Wien
https://oe1.orf.at/artikel/644841/Allgemeine-Unfallversicherungsanstalt-Wien

Wien Geschichte Wiki: Allgemeinde Unfallversicherungsanstalt (Letzte Änderung: 7.5.2021): https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Allgemeine_Unfallversicherungsanstalt

AUVA-Metallplastik „Offener Raum“ aus 1977 des Bildhauers Oskar Eberhard Höfinger:
Foto 1: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9816
Foto 2: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9817

ORF Wien (4.7.2024): „Böhler-Spital könnte auf Parkdeck übersiedeln“, darin Zitat: „Alte AUVA-Zentrale als weitere Standortoption: (…) Für die abgesiedelte AUVA-Zentrale aus den 1970er Jahren ist seit März ein Denkmalschutzverfahren im Gange.“: https://wien.orf.at/stories/3263749

Kronenzeitung (16.3.2024): „Alte AUVA-Zentrale steht seit Jahren leer: Die ehemalige AUVA-Zentrale in der Brigittenau verkommt zur Bauruine. Doch wie soll es mit der alten Hauptstelle weitergehen?“: https://www.krone.at/3296005

 

Abriss Schörgelgasse 6 (Graz): Altstadtanwalt schlägt Alarm

Unweit des Dietrichsteinplatzes im 6. Grazer Bezirk Jakomini wurde das Werkstättengebäude der ehemaligen Schlosserei des 200 Jahre alten Gebäudes Schörgelgasse 6 in der Kopernikusgasse am Mittwoch, 5. August abgerissen. Das einstöckige Haupthaus zur Schörgelgasse 6 (bzw. zum Dietrichsteinplatz) soll auch noch weichen. Ende Juli ist der neue Bebauungsplan in Kraft getreten, der dreigeschoßige Neubauten erlaubt. Die zuvor geäußerte Kritik der Altstadtkommission an dieser Höherzonung verhallte ungehört. So schlägt der Altstadtanwalt Armin Stolz jetzt Alarm. Er attestiert einen “zahnlosen Altstadtschutz”, die Abbruchproblematik hat sich – auch in der Altstadtschutzzone – in den letzten Jahren weiter verschärft. Das größte Problem: Immer öfter wird mit der “wirtschaftlichen Unzumutbarkeit” für den Abriss argumentiert. Altstadtanwalt Stolz kündigt an bis Herbst einen Vorschlag für ein verbessertes Grazer Altstadterhaltungsgesetz vorzulegen. +++ Baubeschreibung (nach ÖKT): Pawlatschenhaus mit Schlosserei: “Dieses zweigeschossige Ensemble ist ein Rest des vorstädtischen Gewerbes am Dietrichsteinplatz. Besonders das schöne schmiedeeiserne Schlosserei-Schild ist ein deutliches Zeichen dieser einstmals so bedeutenden Zunft. Die Kellertür mit rundbogiger Steinrahmung und der Inschrift “J M 1818” weist auf einen Vorbesitzer hin, einen Johann May. Der Hoftrakt zeichnet sich durch einen schon selten gewordenen Balkongang auf Radkonsolen aus. Das Ensemble ist somit “als städtebauliche Erinnerung zu bewerten”. +++ Medienberichte: “Abbruch: Haus in der Schörgelgasse bereits teilweise abgerissen. Nun hat der Besitzer Fakten geschaffen: Ein erster Teil eines 200 Jahre alten Gebäude-Ensembles unweit des Dietrichsteinplatzes wurde abgerissen.” (6.8.2020, Kleine Zeitung): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5849318/Abbruch_Haus-in-der-Schoergelgasse-bereits-teilweise-abgerissen; “Geplanter Gebäudeabriss: Grazer Altstadtanwalt schlägt Alarm. Geplanter Abriss eines Gebäudes beim Dietrichsteinplatz: Altstadtanwalt fordert besseren Schutz historischer Häuser.” (4.8.2020; Kleine Zeitung): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5848240/Geplanter-Gebaeudeabriss_Grazer-Altstadtanwalt-schlaegt-Alarm +++ Schörgelgasse 6 auf Baugeschichte.at (bzw. Grazwiki.at): https://baugeschichte.at/Sch%C3%B6rgelgasse_6.

“Ex-Stadtplanungschef mahnt: ‘Es ist erschreckend, wie grauslich Graz schon ist’“ (15.8.2020, Kleine Zeitung): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5852738/ExStadtplanungschef-mahnt_Es-ist-erschreckend-wie-grauslich-Graz. Ein Gesetz, das nur die Interessen der Baulöwen bedient. Politiker, die zusehen, wie die Landeshauptstadt zubetoniert wird: Jetzt schlägt der ehemalige Stadtplanungschef Heinz Rosmann Alarm. Heinz Rosmann wirkt bei der “Initiative für ein unverwechslbares Graz” mit.

HdGÖ (Wien): Mariahilfer Straße 2 – Stellungnahme zum Planentwurf 7773E

Initiative Denkmalschutz, 13. März 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 7773E
Mariahilfer Straße 2 – Haus der Geschichte Österreich (hdgö) Projekt

Für das Gebiet zwischen Mariahilfer Straße (Bezirksgrenze zwischen 6. und 7. Bezirk) und Linienzug 1-5 (Grenzlinie und Baufluchtlinie) im 7. Bezirk, Katastralgemeinde Neubau

Öffentliche Auflage: 30. Jänner 2025 bis 13. März 2025

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Innerhalb der Kernzone des UNESCO-Weltkulturerbes „Historisches Zentrum von Wien“ gelegen, soll im südlichen, frühhistoristischen Trakt des Museumsquartier (Mariahilfer Straße 2) und im anschließenden ersten Hof des Museumsquartier, Klosterhof genannt, das neue Haus der Geschichte Östereich (HdGÖ) entstehen, das, wie es im Erläuterungsbericht heißt: „die Zeitgeschichte Österreichs ab der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts“ vermitteln soll (S. 7).

Wiewohl die baulichen Auswirkungen des geplanten Eingriffs relativ sensibel zu sein scheinen (es fehlen zur abschließenden Beurteilung der Stadtbild- und Welterbeverträglichkeit entsprechende Visualisierungen des Projekts, insbesondere von sensiblen städtebaulichen Punkten aus), muss scharf kritisiert werden, dass dem jetzt laufenden Umwidmungsverfahren ein „Wettbewerb zur Erlangung von Planungskonzepten für die Adaptierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes zu Museumszwecken für das Haus der Geschichte Österreich im Museumsquartier“ vorgeschaltet und sogar „die Planung einer neuen Probebühne für den ‚Dschungel Wien‘ durchgeführt“ wurde (Zitat aus dem Kapitel „Maßgebliche Entwicklungen und Planungen“ im Erläuterungsbericht auf S. 7). Gemäß Informationen des Museumsquartiers erfolgte die Auslobung dieses „Architekturwettbewerbs“, wie es auf dessen Website heißt, im März 2024 und die Bekanntgabe des Siegerprojekts im September 2024 (Quelle: „Haus der Geschichte Österreich im MuseumsQuartier wird ein nachhaltiger Holzbau“; https://www.mqw.at/institutionen/haus-der-geschichte-oesterreich, abgerufen am 13.3.2025). Jetzt heißt es süffisant: „Für die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses ist eine Adaptierung der Bebauungsbestimmungen erforderlich.“ (Erläuterungsbericht S. 7).

Warum jetzt im Rahmen der öffentlichen Auflage die Stadt Wien ernsthaft noch die Meinung der Wiener Bürger:innen und NGOs einholen will, wo doch längst alles lange vor dem Beschluss des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans politisch akkordiert und de facto beschlossen wurde, muss offen bleiben. Die Abgabe einer Stellungnahme in diesem Bereich wird damit wohl zu einem reinen Formalakt ohne Wirkungsmöglichkeit degradiert. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz möchte hier ausdrücklich diese seit längerem eingerissene Unsitte der Stadt Wien aufzeigen, die Bürger:innen erst dann formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden, wenn unter Umgehung jeglicher Partizipationsmöglichkeit alles längst politisch ausgehandelt wurde. In diesem Sinne gehört auch der „Masterplan für eine partizipative Stadtentwicklung (2017)“ überarbeitet, auf den im Managementplan „UNESCO-Welterbe Historisches Zentrum von Wien“ (2021) verwiesen wird.

In der Stellungnahme des Fachbeirats für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe“ (19.12.2024) heißt es: „Die Mitglieder des Fachbeirates nehmen diesen Antragsentwurf zur Kenntnis. Die Grundlagen dieses Widmungsentwurfs sind durch ein qualitätssicherndes Verfahren
(Wettbewerb) sowie durch ein Gutachten HIA von Prof Abrihan bestätigt.“ Damit sich auch die breite Öffentlichkeit und fachspezifische NGOs selbst von der Stadtbild- und Welterbverträglichkeit überzeugen können, wäre die Veröffentlichung dieses „Heritage Impact Assessment“ (HIA) Gutachtens von Architekt Prof. Dr. Cristian Abrihan (Büro für Baukulturerbe) das Mindeste. Ohne dessen Veröffentlichung kann zwar der Fachbeirat in seiner Stellungnahme zum Schluss kommen, „dass der herausragende universelle Wert (Outstanding Universal Value OUV) der UNESCO Welterbestätte ‚historisches Zentrum Wien‘, der durch die Attribute (u.a. Dachlandschaften, Stadtveduten und Ansichten) definiert ist, nicht negativ beeinträchtigt“ werde. Es gibt aber keine Möglichkeit für die Öffentlichkeit, diese Aussage auf Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit zu prüfen.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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Quellen / Links:

Haus der Geschichte Österreich im MuseumsQuartier wird ein nachhaltiger Holzbau
https://www.mqw.at/institutionen/haus-der-geschichte-oesterreich

HdGÖ – Ausblick in die Zukunft. Der neue Standort des hdgö ab 2028:
https://hdgoe.at/machbarkeitsstudie

Managementplan Welterbe Historisches Zentrum Wien:
https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/strategien/managementplan-welterbe.html

Masterplan für partizipative Stadtentwicklung:
https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/partizipation/masterplan/

Schlachthofblock Innsbruck (Tirol): Teilabriss der legendären Wohnbausiedlung (1911-25)

Der legendäre Schlachthofblock im Innsbrucker Stadtteil Dreiheiligen-Schlachthof entstand zunächst 1911-13 als Dienstwohngebäude für die Bediensteten des Städtischen Schlachthofs (Schlachthofgasse 2-6). Nach Abriss des Schlachthofs selbst wurden auf dessen Areal die bestehenden Dienstwohngebäude 1922-1925 zu einem geschlossenen Wohnhof unter Leitung des Stadtbaudirektors Jakob Albert (1880-1974) und dem Architekten (und Maler) Theodor Prachensky (1888-1970) im Auftrag der Vaterländischen Baugesellschaft nach Vorbild der Wiener Gemeindebauten erweitert (Bauausführung: Firmen Josef Retter und Anton Fritz; Erzherzog-Eugen-Straße 25-39 und 24-28, Matthias-Schmid-Straße 2-8, Schlachthofgasse 8-14). Der Schlachthofblock gilt somit als ältester Sozialer Wohnbau in Innsbruck. Der Architekt Theodor Prachensky zählt mit seinem Bruder Wilhelm Nikolaus Prachensky und Lois Welzenbacher, Clemens Holzmeister, Franz Baumann sowie Siegfried Mazagg zu den maßgebenden Architekten der Zwischenkriegszeit in Tirol. Die 19 fünfgeschoßigen Häuser bilden eine geschlossene Anlage mit 183 Wohnungen. Der Innenhof dieser Wohnanlage ist völlig frei von Stöcklgebäuden – er dient ausschließlich als Spiel- und Erholungsraum – und zeigt dadurch den qualitativen Unterschied des städtischen vom privaten Wohnbau, der viel profitorienterter ausgerichtet war. Die Wohnhausanlage gilt als Prototyp für weitere städtische Wohnbauten in Innsbruck (u.a. Vorbild für den 1926/27 erbauten, heute denkmalgeschützten Pembaurblock in Innsbruck-Pradl). Nach jahrelangen Debatten zwischen Totalabriss und Komplettsanierung wurde jetzt ein Kompromiss erzielt: Rund zwei Drittel sollen saniert, der Rest soll abgerissen werden. Die Innsbrucker Immobilien GmbH sowie die Mehrheit des Bauausschusses unter dem Obmann Lucas Krackl (Bürgerliste “Für Innsbruck”; gemeinsam mit ÖVP) waren für einen Totalabriss eingetreten, weil man dadurch mehr Wohnungen zu einem günstigeren Preis hätte schaffen können, doch dann fand ein Sanierungsantrag von SPÖ-Stadtparteiobmann Helmut Buchacher mit Unterstützung der Grünen zur Überraschung aller im Gemeinderat eine Mehrheit. Man wollte auch die baukulturelle und soziale Bedeutung des nicht denkmalgeschützten Schlachthofblocks würdigen, sodass man sich für die Erhaltung eines Großteils der Anlage entschieden hatte. Rückenwind für diese Entscheidung gaben nicht nur die Stadtplanung und der Gestaltungsbeirat, sondern auch – in diesem Fall unzuständige(!?!) – Beirat gemäß Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG), denn diese Gremien hätten sich gegen einen Abbruch ausgesprochen. Der Gestaltungsbeirat betonte bei einem Abriss auch die Gefahr, dass „dieses Beispiel Schule machen würde und innerhalb kurzer Zeit der großflächige Verlust der bisher Innsbruck prägenden gründerzeitlichen Bausubstanz die Folge wäre. Jetzt sollen gerade die ältesten Gebäudeteile Schlachthofgasse 2 bis 6 (Nr. 2: Dienstwohngebäude für Schlachthofangestellte, Nr. 4-6, ehem. Wohnhaus der Wohnfürsorge; erbaut 1911-13) sowie die jüngeren Gebäude in der Ingenieur-Etzel-Straße 24, 26 und 28 (auf der Nordwestseite Richtung Viaduktbögen) abgerissen und neu errichtet werden. Die prägenden Fassaden zur Erzherzog-Eugen-Straße und Matthias-Schmid-Straße bleiben erhalten. AKTUELLER TIROLER-TAGESZEITUNG-ARTIKEL: https://www.tt.com/artikel/17588446/knapp-50-millionen-euro-fuer-den-schlachthofblock-neu-in-innsbruck (27.11.2020, “Knapp 50 Millionen Euro für den ‘Schlachthofblock neu’ in Innsbruck”) +++ Weiterer aktueller Medienberichte in KRONE: https://www.krone.at/2285114 (27.11.2020, “Teilabriss: Streit um Innsbrucker Schlachthofblock entschieden”); MeinBezirk: https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/abbruch-neubau-sanierung-studentenwohnungen-und-barrierefreiheit_a4367381 (26.11.2020, “Schlachthof: Abbruch, Neubau, Sanierung, Studentenwohnungen und Barrierefreiheit”).

26.11.2020, Das Sanierungsprojekt auf “Innsbruck informiert”
Richtungsweisende Pläne beim Schlachthofblock: Schritte für Sanierung und teilweisen Neubau in Dreiheiligen präsentiert: https://www.ibkinfo.at/schlachthofblock-plaene

Offizielle Presseaussendung der Immobiliengesellschaft der Stadt Innsbruck (IIG):
Richtungsweisende Pläne beim Schlachthofblock: Schritte für Sanierung und teilweisen Neubau in Dreiheiligen präsentiert: https://www.iig.at/presse/presseaussendungen/presseaussendungen-detail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1148&cHash=f3532aa4cb14db4d61e9b0ea48cc0b9d

Der Architekt und Maler Theodor Prachensky (*1888, +1970)
– auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Theodor_Prachensky
– im Archiv für Baukunst (Universität Innsbruck): https://archiv-baukunst.uibk.ac.at/archive_showperson.php?id=6
– auf Website Michael (Familie) Prachensky: http://www.prachensky.com/michael/familie/theodor.php

Politische Reaktionen (26.11.2020):
Schlachthofblock wird saniert: SPÖ-Buchacher: „Jahrelanger Leerstand wird durch neues, leistbares Wohnen belebt.“: https://www.spoeinnsbruck.at/2020/11/26/schlachthofblock-wird-saniert (SPÖ Jänner 2019: https://www.spoeinnsbruck.at/2019/01/15/gibt-es-eine-zukunft-fuer-den-schlachthofblock)

Über die Anfänge des städtischen Wohnbaus in Innsbruck (Innsbrucker Stadtnachrichten 1991, Nr. 11, Seite 32):
https://issuu.com/innsbruckinformiert/docs/_innsbrucker_stadtnachrichten_199111_nr11_gesamt/32

Literatur/Quellen (u.a.):

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band 1 (Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg), Salzburg und Wien 1980, Seite 374

Architekturführer Innsbruck
herausgegeben von Christoph Hölz, Klaus Tragbar, Veronika Weiss, Haymon verlag, 2017, Eintrag-Nr. 124 (CH; Christoph Hölz) (https://www.haymonverlag.at/produkt/7204/architekturfuehrer-innsbruck-architectural-guide-innsbruck)

Ältere Medienberichte

12.11.2016, Tiroler Tageszeitung
Schlachthofblock: Auf der Suche nach dem Kompromiss
https://www.tt.com/artikel/12247329/schlachthofblock-auf-der-suche-nach-dem-kompromiss

30.5.2016, Kurier
Ende der sozialen Wohnromantik
https://kurier.at/chronik/oesterreich/innsbruck-ende-der-sozialen-wohnromantik/201.554.164

17.5.2016, Mein Bezirk
Schlachthofblock: Letzter Anlauf für eine Sanierung
https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/schlachthofblock-letzter-anlauf-fuer-eine-sanierung_a1737737

10.5.2016, Mein Bezirk
Schlachthofblock: SPÖ will gegen Abriss ‘kämpfen’
https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/schlachthofblock-spoe-will-gegen-abriss-kaempfen_a1731389

5.5.2016, Tiroler Tageszeitung
Mehrheit will den Abbruch des Innsbrucker “Schlachthof-Blocks“
https://www.tt.com/artikel/11455489/mehrheit-will-den-abbruch-des-innsbrucker-schlachthof-blocks

Linktipp (nebenbei):

Filmprojekt “Schlachthofblock” (Durchführung: 12/2017)
Ein Projekt von Melanie Hollaus, GUF Gruppe Unabhängiger FilmemacherInnen, stadt_potenziale 2016
https://stadtpotenziale.at/projektarchiv/2016/schlachthofblock.html

9.10.2014, Stadtteilrelikte – Der Schlachthof (Provinnsbruck-at)
http://provinnsbruck.at/allgemein/stadtteilrelikte-der-schlachthof

 

Khleslplatz, An den Eisteichen (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8387

Initiative Denkmalschutz, 13. März 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8387
Khleslplatz, An den Eisteichen

Für das Gebiet zwischen Hoffingergasse, Linienzug 1-3, Hetzendorfer Straße, Khleslplatz,
Hetzendorfer Straße, Linienzug 4-6, Khleslplatz und Oswaldgasse im 12. Bezirk, Kat. G. Altmannsdorf

Öffentliche Auflage: 30. Jänner 2025 bis 13. März 2025

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Zur Bedeutung des Khleslplatzes:

Der Khleslplatz, bis 1894 Kirchenplatz genannt, bildet den historischen Ortskern von Altmannsdorf und war ursprünglich ein Dreieckangerdorf, das auch heute noch durch überwiegend niedrige, ein- bis zweigschoßige Häuser charakterisiert wird (der Dreieckangerplatz stammt aus der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts). Der heutige Khleslplatz wurde bereits 1973 (gemeinsam mit dem Spittelberg) zur ersten Schutzzone Wiens erklärt und bekommt schon durch dieses frühzeitige Anerkennen seines erhaltenswerten Ensemblecharakters eine zusätzliche besondere Bedeutung.

Hauptkritikpunkte: Khleslpatz 3 und Khleslplatz 8 (Hetzendorfer Straße 10)

Auf den Grundstücken Khleslplatz 8 (Grundstücksnr. 23) und Khleslplatz 3 (Grundstücksnr. 39 und 38/3) sollen auf zwei im aktuell gültigen Plandokument Nr. 7521 als „Grünland“ gewidmeten Flächen (mit der ausdrücklichen Untersagung zur Errichtung von ober- und unterirdischen Gebäuden; „BB 8“) im vorliegenden Planentwurf plötzlich Bauflächenwidmungen mit „W II“ ausgewiesen werden.

Khleslplatz 8, 1120 Wien

Khleslplatz 8, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Das würde einer für den Platz sehr großen Bauhöhe von 12 Meter entsprechen, bis zum möglichen Dachfirst sogar 16,5 m. Eine solch gravierende Abkehr von der aktuell gültigen Widmung ist sachlich schwer nachvollziehbar, zumal die beiden Gebäude, auch wenn etwas vom Khleslplatz abgerückt, eine negative Wirkung auf den Gesamteindruck des Platzes verursachen würden. Insbesondere bei Khleslplatz 8 würde der Neubau den historischen, ebenerdigen Trakt deutlich überragen und sich sehr negativ auf das historische Platzbild auswirken (dies im Erläuterungsbericht auf S. 7 als eine „sensible[!] Nachverdichtung“ darzustellen, entbehrt nicht einer gewissen Ironie). Im Zuge der geplanten, neuen Bauflächenausweisung am Khleslplatz 3 soll sogar die Schutzzone verkleinert werden (detto auf Grundstücknr. 37 bei Khleslplatz 2), was seitens der Initiative Denkmalschutz strikt abgelehnt wird. Begrüßt wird die niedrigere Bauhöhenwidmung des Straßentrakts, nur mehr 3,5 m statt aktuell gültig 5,5 m, besser wäre es aber noch stärker auf die Bestandshöhe zu reduzieren (ca. knapp 3 m). Im Gegenzug wird offenbar die Baufläche des südlichen Seitentrakts vergrößert und der nördliche Seitentrakt nach Osten etwas verlängert (ein wenig zu stark vergrößert und verlängert).

Khleslplatz 3, 1120 Wien

Khleslplatz 3, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Im Zuge der Besprechungen mit Mitarbeiter:innen der Stadtplanung im Rahmen der öffentlichen Planentwurfspräsentation im Amtshaus (6. und 25.2.) bekam man den Eindruck, dass die Umwidmung der beiden Grundstücke Khleslplatz 3 und Khleslplatz 8 mit dem privaten Grundstück „An den Eisteichen 5“ (Grundstücksnr. 271/5), das für die Errichtung der neuen AHS „An den Eisteichen“ benötigt wird, als gegenseitige Bedingung zwingend verknüpft wurde. Dies scheint sich zu bestätigen in der Darstellung des ORF Radio Wien Stadtjournals vom 8. März (7:30 Uhr), darin heißt es: „Bezirksvorsteher Wilfried Zankl von der SPÖ sagt, dass die geplante AHS dringend notwendig für den Bezirk sei, diese könne allerdings erst gebaut werden, wenn die Schutzzone verkleinert worden ist.“ Falls eine solche Vorgehensweise zutreffen sollte, zwei Umwidmungen am Khleslplatz (mit Verkleinerung der Schutzzone) im Abtausch mit der Ermöglichung der Errichtung der AHS kann unmöglich den allgemeinen Richtlinien einer sachlichen und objekten Stadtplanung entsprechen. Diese Vorgehensweise wird aufs Schärfste kritisiert.

Weitere, wesentliche Punkte: Khleslplatz 9 und Schüttkasten „An den Eisteichen “

Khleslplatz 9: Das ebenerdige Vorstadthaus mit seiner frühhistoristischen Fassadengliederung ist mit Bauklasse W I 7, 5 m viel zu hoch gewidmet. Auch wenn dieser Bebauungsplan bereits im aktuell gültigen Plandokument so ausgewiesen ist, wird dringend und nachdrücklich angeregt, im Sinne des Stadtbildschutzes die Höhenwidmung möglichst genau dem Bestand anzupassen (ca. W I 3,5 m).

Khleslplatz 9 mit seiner frühhistoristischen Fassade

Khleslplatz 9, Teil der ältesten Schutzzone Wiens, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Schüttkasten „An den Eisteichen“: Der historische Schüttkasten, direkt neben der Ubahn-Linie U6 gelegen (bei „An den Eisteichen Nr. 5)“, ist der letzte von ursprünglich mehreren Wirtschaftsgebäuden der historischen Schlossanlage Altmannsdorf, der sich erhalten hat. Sehr begrüßt wird die erstmalige Ausweisung als Schutzzone im aktuellen Planentwurf. Kritisch gesehen wird die Ausweisung der nördlich benachbarten Fläche als „GB GVI 7,5 m“ im aktuell vorliegenden Planentwurf. Es wird vorgeschlagen – so wie im Gründruck/Vorentwurf (des Planentwurfs; Juli 2024) – diese Fläche nur mit Bauklasse I beschränkt auf 3,5 m auszuweisen (also 4 Meter niedriger), um die Wahrnehmbarkeit des historischen Schüttkastens besser zur Geltung zu bringen. Wieso im aktuellen Planentwurf (Rotdruck) die Höhe von 7,5 m nötig sein soll, erschließt sich unserem Verein nicht, zumal die Höhe von 3,5 m für die Umsetzung des benachbarten Schulneubaus (Jurierung des Siegerprojekts war im Februar 2024) völlig ausreichend ist.

Schüttkasten An den Eisteichen, 1120 Wien

Schüttkasten “An den Eisteichen” (bei Nr. 5), Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Weitere Anregungen:

Khleslplatz 2: Die platzseitigen Trakte sind im aktuellen Planentwuf zu hoch ausgewiesen (im aktuell gültigen Plandokument W I 5,5 m und jetzt im Planentwurf wieder W I 5,5 m vorgesehen). Diese sollten auf Bestandshöhe (ca. 4 m bis 5 m ?) gewidmet werden, was vor allem im Sinne des historischen Platzcharakters wichtig wäre. Die Schutzzonenverkleinerung im hinteren Bereich wird abgelehnt (Grundstücknr. 37; vgl. Kommentar zu Khleslplatz 3).

Khleslplatz 2, 1120 Wien

Khleslplatz 2, erbaut um 1820, zum Platz vorragender giebelständiger Wohntrakt (Lisenengliederung, barockisierende Parapete), seitlich zurückgestufter Tortrakt, breites Rechteckportal flankiert von toskanischen Säulen (Spolien, 17. Jh.?); hofseitig Glashaus-Aufbau, 20. Jh. (Quelle: Dehio, BDA), Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Hetzendorfer Straße 8 (neben Khleslplatz 3): im Planentwurf ist eine Erhöhung auf W I 6 m (von W I 5,5 m) vorgesehen, auf jeden Fall sollte es bestandsgenau gewidmet werden (ca. 5,5 m?). Die Bauhöhe im Bebauungsplan ist bei den Trakten zum Khleslplatz bzw. zur Hetzendorfer Straße hin zu hoch. Hier sollte die Höhe möglichst bestandsgenau ausgewiesen werden (W I ca. 4 m).

Hetzendorfer Straße 6: Bei diesem Vorstadthaus mit seiner historistischen Fassade aus 1904 möge die gewidmete Bauhöhe möglichst bestandsgenau bei W I 5,5 m belassen bleiben (statt wie jetzt im Planentwurf vorgesehen W I 6 m).

Hetzendorfer Straße 6, 1120 Wien

Hetzendorfer Straße 6 mit historistischer Fassade aus 1904, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Oswaldgasse 75 (neben Khleslplatz 1): Hier wird die Grünland-Widmung im Innenhof begrüßt (bis jetzt gültig „W I 5,5 m“).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Scharf kritisiert werden muss bei der Stellungnahme des Fachbeirats für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe (13. November 2024), dass sich der Experte auf dem Fachgebiet Landschaftsarchitektur, Herr Dipl.-Ing. Karl Grimm, für Befangen erklärt hat. Dieses Fachgebiet wäre aber besonders wichtig gewesen, da es beim vorliegenden Planentwurf um die Verbauung von großen Flächen von Grünland geht; umso unverständlicher, dass bei Befangenheiten von Fachbeiratsmitgliedern keine Ersatzmitglieder vorgesehen sind.

Realisierungswettbewerb als „Fait accompli“ – „Anhörungsrecht“ wird zur Makulatur!

Da der Standort „An den Eisteichen“ seit 1971 als Schulstandort vorgesehen ist (vgl. Erläuterungsbericht S. 5) und bereits ein Realisierungswettbewerb seitens der Bundesimmobiliengesellschat (BIG) durchgeführt wurde, den die S.E.A. Shibukawa Eder Architects ZT GmbH im Rahmen der Jurierung im Februar 2024 gewonnen hat (vgl. Erläuterungsbericht S. 5 bzw. https://www.sea.gmbh/projekt/brg-an-den-eisteichen/ und https://www.wien.gv.at/stadtplanung/schule-an-den-eisteichen) und die Verbauung ohnehin besiegelt zu sein scheint, wird die Abgabe einer Stellungnahme zur Umwidmung in diesem Bereich zur reinen Makulatur, also absolut sinnlos. Warum hier die Stadt Wien ernsthaft noch die Meinung der Wiener Bürger:innen und NGOs im Rahmen der öffentlichen Auflage einholen will, wo doch längst alles lange vor dem Beschluss des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans politisch akkordiert und quasi beschlossen wurde, muss offen bleiben. Die Abgabe einer solchen Stellungnahme in diesem Bereich wird damit wohl zu einem reinen Formalakt ohne Wirkungsmöglichkeit degradiert. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz möchte hier ausdrücklich diese seit längerem eingerissene Unsitte der Stadt Wien aufzeigen, die Bürger:innen erst dann formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden, wenn unter Umgehung jeglicher Partizipationsmöglichkeit alles längst politisch ausgehandelt wurde.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 145 f. und S. 148

Quellen / Links:

Khleslplatz (auf „Wien Geschichte Wiki“): https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Khleslplatz

Schörgelgasse 6 Abriss (Stmk): ‘Altes Graz liegt im Koma’

Vergeblich waren Einsprüche der Altstadtkommission sowie des Altstadt-Anwalts gegen den Abrissbescheid vom Jänner 2019. Nachdem bereits am 5. August letzten Jahres das Werkstättengebäude der ehemaligen Schlosserei des 200 Jahre alten Gebäudes Schörgelgasse 6 in der Kopernikusgasse abgerissen wurde, wurde dieser Tage mit dem Abriss des einstöckigen Haupthauses zur Schörgelgasse 6 (bzw. zum Dietrichsteinplatz) begonnen (6. Bezirk Jakomini). Grund für  den Abriss: Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat entschieden, die Erhaltung sei wirtschaftlich nicht zumutbar, daher konnte die Genehmigung nicht verwehrt werden. Dies war jedoch nur möglich, weil derzeit zu geringe Fördergelder zur Verfügung stehen. Peter Laukhardt, langjähriger Sprecher der Bürgerinitiative Soko Altstadt ist schockiert und resümiert: Das alte Graz liegt im Koma – zumindest am Ostrand des Dietrichsteinplatzes!“ Denn mit dieser Begründung könnte man fast jedes Altstadthaus in Graz abreißen. Gefördert wurde der Abriss auch durch den neuen Bebauungsplan, der Ende Juli letzten Jahres in Kraft getreten ist und eine höhere (dreigeschoßige) Bebauung erlaubt. Jetzt fürchtet er um das benachbarte einstöckige Haus am Dietrichsteinplatz 8. Dieses könnte als nächstes der Spitzhacke zum Opfer fallen. Die zuvor geäußerte Kritik der Altstadtkommission an dieser Höherzonung verhallte ungehört. Daher schlug Altstadtanwalt Armin Stolz bereits letzten Sommer Alarm. Er attestiert einen “zahnlosen Altstadtschutz”, die Abbruchproblematik hat sich – auch in der Altstadtschutzzone – in den letzten Jahren weiter verschärft. Das größte Problem: Immer öfter wird mit der “wirtschaftlichen Unzumutbarkeit” für den Abriss argumentiert und hatte damals für Herbst einen Vorschlag für ein verbessertes Altstadterhaltungsgesetz angekündigt.

Baubeschreibung (nach ÖKT): Pawlatschenhaus mit Schlosserei: “Dieses zweigeschossige Ensemble ist ein Rest des vorstädtischen Gewerbes am Dietrichsteinplatz. Besonders das schöne schmiedeeiserne Schlosserei-Schild ist ein deutliches Zeichen dieser einstmals so bedeutenden Zunft. Die Kellertür mit rundbogiger Steinrahmung und der Inschrift “J M 1818” weist auf einen Vorbesitzer hin, einen Johann May. Der Hoftrakt zeichnet sich durch einen schon selten gewordenen Balkongang auf Radkonsolen aus. Das Ensemble ist somit “als städtebauliche Erinnerung zu bewerten”.

Schörgelgasse 6 (mit weiteren Fotos) auf Baugeschichte.at (bzw. Grazwiki.at): https://baugeschichte.at/Sch%C3%B6rgelgasse_6.

Schörgelgasse 6, Graz

Schörgelgasse 6, Graz. Das Schlossereigebäude (links im Bild in der Kopernikusgasse) wurde am 5. August 2020 abgebrochen. Das Haupthaus zur Schörgelgasse bzw. Dietrichsteinplatz (rechts im Bild) folgte am 28. April 2021. Foto: 31.7.2020, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Aktuelle Medienberichte:

29. April 2021, Krone
Schörgelgasse 6: Haus abgerissen: „Altes Graz liegt im Koma!“https://www.krone.at/2402296

29. April 2021, Kleine Zeitung
Altstadtschützer empört. Biedermeier-Zeile beim Dietrichsteinplatz wird abgerissen. Schon im Jänner 2019 gab es den Abbruchbescheid, gegen den der Altstadtanwalt kämpfte. Auf verlorenem Posten (Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5972689/Altstadtschuetzer-empoert_BiedermeierZeile-beim-Dietrichsteinplatz

Ältere Medienberichte:

15. August 2020, Kleine Zeitung
Ex-Stadtplanungschef mahnt: ‘Es ist erschreckend, wie grauslich Graz schon ist’. Ein Gesetz, das nur die Interessen der Baulöwen bedient. Politiker, die zusehen, wie die Landeshauptstadt zubetoniert wird: Jetzt schlägt der ehemalige Stadtplanungschef Heinz Rosmann Alarm. (Anm.: Heinz Rosmann wirkt bei der “Initiative für ein unverwechslbares Graz” mit; Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5852738/ExStadtplanungschef-mahnt_Es-ist-erschreckend-wie-grauslich-Graz

6. August 2020, Kleine Zeitung
Abbruch: Haus in der Schörgelgasse bereits teilweise abgerissen. Nun hat der Besitzer Fakten geschaffen: Ein erster Teil eines 200 Jahre alten Gebäude-Ensembles unweit des Dietrichsteinplatzes wurde abgerissen.” (Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5849318/Abbruch_Haus-in-der-Schoergelgasse-bereits-teilweise-abgerissen;

4. August 2020, Kleine Zeitung
Geplanter Gebäudeabriss: Grazer Altstadtanwalt schlägt Alarm. Geplanter Abriss eines Gebäudes beim Dietrichsteinplatz: Altstadtanwalt fordert besseren Schutz historischer Häuser (Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5848240/Geplanter-Gebaeudeabriss_Grazer-Altstadtanwalt-schlaegt-Alarm

Älterer iD-Bericht:

15. August 2020: Abriss Schörgelgasse 6 (Graz): Altstadtanwalt schlägt Alarm