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Initiative Denkmalschutz: “Beschleunigung von Großverfahren”: Schärfster Protest gegen Regierungspläne. Essentielle Bürgerrechte kommen unter die Räder

APA-OTS-Presseaussendung, 3. September 2025

Channel: Politik, Wirtschaft

Initiative Denkmalschutz: “Beschleunigung von Großverfahren”: Schärfster Protest gegen Regierungspläne. Essentielle Bürgerrechte kommen unter die Räder

Initiative Denkmalschutz, Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung, Initiative Stadtbildschutz, Aktion 21 – Austria: “Unter Deckmantel der Beschleunigung Rechteeinschränkungen”

Wien (OTS) – “Wir zünden den Verfahrensturbo” lässt Verfassungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) verlauten (OTS vom 25.7.). Doch der vorliegende Entwurf zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), zu dem nur noch bis Freitag, 5. September eine Stellungnahme abgegeben werden kann, zeigt, dass der Turbo nur einseitig zu Lasten der Zivilgesellschaft gehen soll [https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/35]. Denn die Behörde will sich gleichzeitig frech das Recht herausnehmen, die Verfahrensdauer für sich selbst zu verlängern. So soll die Verhandlungsschrift nicht mehr “spätestens eine Woche” nach Schluss der mündlichen Verhandlung zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden, sondern nur mehr ”tunlichst binnen einer Woche” (vgl. § 44e Abs. 3 AVG). Ob dies dann nur zwei Wochen oder gar Monate dauern darf, bleibt offen!

Bürger:innen sollen in eklatante Zeitnot kommen

Die Zivilgesellschaft hingegen muss aber dafür ständig bereit stehen (und dies zumeist neben einen Brotberuf). Nicht nur, dass in Hinkunft erstmals auch während der Hauptferienzeit im Hochsommer sowie in den Weihnachtsferien Verfahrensanträge per Edikt kundgemacht werden dürfen (§ 44a Abs. 3 AVG), soll – zur Verschärfung – diese Ediktkundmachung gleichzeitig von acht auf sechs Wochen verkürzt werden (§ 44g Abs. 2). Ein schwerer Schlag gegen Bürgerinitativen, wenn man bedenkt, wie diese sich z.B. in der Hauptferienzeit im Sommer bilden bzw. untereinander kommunizieren sollen. So wäre es nun plötzlich problemlos möglich von z.B. 4. Juli bis 15. August eine solche Ankündigung zu verlautbaren.

Vollständige Unterlagen bei Großverfahren sind entscheidend!

Wenn die Regierung Verfahren beschleunigen möchte, bedarf es zuerst einmal einer tiefgehenden Analyse, woran die oftmals lange Verfahrensdauer liegen könnte. Diese wichtige Analyse fehlt jedoch; denn unserer Erfahren nach liegt eine überlange Verfahrensdauer in den allermeisten Fällen nicht an den Bürgerinitiativen und NGOs selbst, sondern an der Unvollständigkeit der Unterlagen seitens der Projekteinreicher bzw. am Ausreizen der Gesetzeslage bis über deren Grenzen.

Bevorstehende UVP-Reform lässt Schlimmes befürchten!

Im Herbst möchte die ÖVP-SPÖ-NEOS-Regierung die Umweltverträglichkeitsprüfungen reformieren. So möchte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) die Verfahren “schneller” und “schlanker” abwickeln (OTS 25.7.). Dies darf wohl als schwere Drohung gegenüber NGOs verstanden werden. So wird man vermutlich versuchen, der Zivilgesellschaft möglichst viele “Prügel vor die Füße” zu werfen, um deren Einspruchsmöglichkeiten möglichst klein zu halten und den Aufwand für Einsprüche möglichst groß zu gestalten.

UVP auch wichtig im Kulturerbe und Welterbe!

Für unsere Initiative Denkmalschutz, die sich für gefährdete Kulturgüter in Österreich einsetzt, sind UVP- sowie SUP-Verfahren (SUP = Strategische Umweltprüfung) auch für das kulturelle Erbe sowie für den Stadtbild- und Ortsbildschutz (Stichwort: Landschaft) von wesentlicher Bedeutung, wie der aktuelle Fall, das UNESCO-Weltkulturerbe “Historische Zentrum von Wien” gefährdende Heumarkt-Hochhausprojekt zeigt, bei dem schon das dritte von der Behörde selbst (!) “angezettelte” Feststellungsverfahren läuft.

Breite Front von NGOs gegen AVG- und UVP-Novelle

Unsere NGOs, die Initiative Denkmalschutz, Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung, Initiative Stadtbildschutz, Aktion 21 – Austria und weitere zahlreiche NGOs lehnen diese Gesetzesnovellen entschieden ab, die gravierende Auswirkungen auf Kosten der Zivilgesellschaft haben werden!

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, 0676/772 34 33,
DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42
https://www.idms.at

Details zur Aussendung:
Stichwörter: Architektur, Bundesregierung, Umwelt, Recht, Kultur, Raumordnung, Stadtplanung, Umweltschutz, Bürgerbeteiligung, Umweltrecht
Ressorts: Innenpolitik, Wirtschaft Österreich

Paragrah

Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zur AVG-Novelle

Freitag, 5. September 2025, Stellungnahme

Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zur Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrengesetzes

Geschäftszahl: 2025-0.578.612
Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 geändert wird (Ministerialentwurf 35/ME)

Sehr geehrte Damen und Herren,

der vorliegende Ministerialentwurf beinhaltet gravierende und inbesondere nachteilige Änderungen für die Zivilgesellschaft. Der Gesetzgeber argumentiert mit Verfahrensbeschleunigung, Effizienzsteigerung und Vereinheitlichung. Faktum ist jedoch, dass alle beteiligten Bürgerinnen und Bürger durch die Edikt-only-Zustellung, Präklusion, verkürzte Fristen (von acht auf sechs Wochen) und den Entfall der Ediktalsperre (Hochsommerzeit sowie Weihnachtsferien) in ihrer Beteiligungsfähigkeit und ihrem Rechtsschutz gefährdet sind.

Vgl. APA-OTS-Pressseaussendung der Initiative Denkmalschutz (3.9.2025): “Beschleunigung von Großverfahren”: Schärfster Protest gegen Regierungspläne. Essentielle Bürgerrechte kommen unter die Räder. Initiative Denkmalschutz, Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung, Initiative Stadtbildschutz, Aktion 21 – Austria: “Unter Deckmantel der Beschleunigung Rechteeinschränkungen” (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250903_OTS0016)

Im ÖVP-SPÖ-NEOS Regierungsprogramm 2025-2029 “Jetzt das richtige tun. Für Österreich” findet sich im Kapitel “Entbürokratisierung und Verwaltung” das betreffende Thema “Verwaltungsverfahren” (Seite 222 f.; https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-
bundesregierung/regierungsdokumente.html). Neben der Verfahrensbeschleunigung wird hier auch der Verbesserung der Qualität das Wort geredet. Der vorliegende Entwurf konterkariert jedoch gravierend letztere Zielsetzung, und verschlechtert die Qualität für die Zivilgesellschaft entscheidend. Im gleichen Kapitel findet sich unter “Transparenz” die Zielsetzung “Demokratische Teilhabe (…) stärken”. Der vorliegende Gesetzesentwurf widerspricht eklatant diesen Ansprüchen! Daher wird der vorliegende Gesetzesentwurf von unserem Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich einsetzt, entschieden abgelehnt. Eine so gravierende Verschlechterung der Teilhabe für die Zivilgesellschaft widerspricht auch dem eigenen Regierungsprogramm!

Der vorliegende Gesetzesentwurf widerspricht auch der von Österreich ratifizierten Aarhus-Konvention (Bundesrecht). Vgl. dazu Artikel 6 “Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungen über bestimmte Tätigkeiten”. Darin heißt es im Absatz 3: “Die Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung sehen jeweils einen angemessenen zeitlichen Rahmen für die verschiedenen Phasen vor, damit ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um die Öffentlichkeit nach Absatz 2 zu informieren, und damit der Öffentlichkeit ausreichend Zeit zur effektiven Vorbereitung und Beteiligung während des umweltbezogenen Entscheidungsverfahrens gegeben wird.” (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?
Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004171)

Behörde bekommt mehr Zeit – Zivilgesellschaft soll hingegen in eklatante Zeitnot kommen!

Dass es nicht um eine reine  Verfahrensbeschleunigung geht, zeigt der vorliegende Entwurf im § 44e Abs. 3 AVG. Hier nimmt sich besonders frech die Behörde selbst das Recht heraus, die Verfahrensdauer für sich selbst zu verlängern. So soll die Verhandlungsschrift nicht mehr “spätestens eine Woche” nach Schluss der mündlichen Verhandlung zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden, sondern nur mehr ”tunlichst binnen einer Woche”. Ob dies dann nur zwei Wochen oder gar Monate dauern darf, bleibt offen!

Die Zivilgesellschaft hingegen muss aber dafür ständig bereit stehen (und dies zumeist neben einen Brotberuf). Nicht nur, dass in Hinkunft erstmals auch während der Hauptferienzeit im Hochsommer sowie in den Weihnachtsferien Verfahrensanträge per Edikt kundgemacht werden dürfen (§ 44a Abs. 3 AVG), soll – zur Verschärfung – diese Ediktkundmachung gleichzeitig von acht auf sechs Wochen verkürzt werden (§ 44g Abs. 2). Ein schwerer Schlag gegen Bürgerinitiativen, wenn man bedenkt, wie diese sich z.B. in der Hauptferienzeit im Sommer bilden bzw. untereinander kommunizieren sollen. So wäre es nun plötzlich problemlos möglich von z.B. 4. Juli bis 15. August eine solche Ankündigung zu verlautbaren.

Vollständige Unterlagen bei Großverfahren sind entscheidend!

Wenn die Regierung Verfahren beschleunigen möchte, bedarf es zuerst einmal einer tiefgehenden Analyse, woran die oftmals lange Verfahrensdauer liegen könnte. Diese wichtige Analyse fehlt jedoch; denn unserer Erfahren nach liegt eine überlange Verfahrensdauer in den allermeisten Fällen nicht an den Bürgerinitiativen und NGOs selbst, sondern an der Unvollständigkeit der Unterlagen seitens der Projekteinreicher bzw. am Ausreizen der Gesetzeslage bis über deren Grenzen. Es hat für unseren Verein den Anschein, dass es der Bundesregierung primär darum geht, der Zivilgesellschaft möglichst viele “Prügel vor die Füße” zu werfen, um deren Einspruchsmöglichkeiten möglichst klein zu halten und den Aufwand für Einsprüche möglichst groß zu gestalten. Das wäre dann eine besonders euphemistische Art der Verfahrensbeschleunigung.

Zweck und Zielsetzung unseres Vereins Initiative Denkmalschutz ist “der Einsatz für den nachhaltigen Schutz und den Erhalt gefährdeter Kulturgüter und Kulturlandschaften im Rahmen der Denkmal-, Orts- und Stadtbildpflege”. Der vorliegende Gesetzesentwurf greift hier gravierend negativ ein, denn insbesondere UVP- sowie SUP-Verfahren (UVP = Umweltverträglichkeitsprüfung; SUP = Strategische Umweltprüfung) sind für das kulturelle Erbe sowie für den Stadtbild- und Ortsbildschutz (Stichwort: Landschaft) von strategischer Bedeutung, wie der aktuelle Fall, das UNESCO-Weltkulturerbe “Historisches Zentrum von Wien” gefährdende Heumarkt-Hochhausprojekt zeigt, bei dem schon das dritte von der Behörde selbst (!) “angezettelte” Feststellungsverfahren läuft.

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Im Namen des Vorstandes: Markus Landerer, DI Dr. Alexander Schmiderer, Dr. Reingard Hofbauer; Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, www.initiative-denkmalschutz.at, eMail: , ZVR-Nr.: 049 832 110, tel.: 0699 / 1024 4216

 

Initiative Denkmalschutz: Was bleibt vom Altbautenschutz in Wien? Abbrüche gehen weiter!

APA-OTS-Presseaussendung, 16. September 2025

Channel: Kultur, Chronik

Was bleibt vom “offensiven Altbautenschutz” der Stadt Wien? Abbrüche erhaltenswerter Gebäude gehen weiter.

Trotz vielfacher “Verschärfungen” in der Bauordnung gibt es weiterhin große Lücken, eine davon ist das fehlende Budget für Förderungen von Altbauten außerhalb von Schutzzonen.

Wien (OTS) — Aktuell wird wieder ein erhaltenswertes Gründerzeithaus in Wien abgerissen (Obere Amtshausgasse 41, 5. Bezirk). Und wieder heißt die Begründung: “wirtschaftliche Abbruchreife”.

Das “Nicht-Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife”

Doch wie kann es sein, dass die Stadt Wien noch im April stolz das “Faktische Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” verkündet und trotzdem kühn und falsch(!) behauptet, dass seit der Bauordnungsnovelle 2023 “von der Baupolizei keine ‘wirtschaftliche Abbruchreife’” mehr “erteilt wurde” (OTS, 16.4.2025), wenn doch die zuständige Stadträtin Kathrin Gaal in Ihrer Anfragebeantwortung vom 22.8. an den Gemeinderat Georg Prack (Grüne) eingestehen muss, dass im Jahr 2024 sieben Abbruchbewilligungen mit dieser Begründung erteilt wurden (PGL-842712-2025-KGR/GF)?!

Das Problem mit dem Wiener Altstadterhaltungsfonds

Auch wenn in den letzten Jahren das Budget für die Altstadterhaltung vom absoluten Tiefpunkt im Jahr 2019 (Ꞓ 0,73 Mio.) mittlerweile wieder auf Ꞓ 2,6 Mio. im Jahr 2024 angehoben wurde, kommt die Fördersumme nicht mehr an die Jahre 2001 bis 2015 heran (Ohne Inflationsbereinigung! Damals betrug die Fördersumme z.B. im Jahr 2006 beachtliche Ꞓ 8,69 Mio.!).

Keine Förderung für Altbauten außerhalb von Schutzzonen

Wenn die zuständige Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal von einem “strengeren Regulativ für den Erhalt von Gründerzeithäusern” spricht (OTS, 18.9.2024), so gilt dies nicht für erhaltenswerte Altbauten außerhalb von Schutzzonen, da hier für die “wirtschaftliche Zumutbarkeit” aus budgetären Mängel keine Fördersumme durch den Wiener Altstadterhaltungsfonds in die Kalkulation eingerechnet werden kann.

Obere Amtshausgasse 41 in Wien-Margareten

Das Gründerzeithaus Obere Amtshausgasse 41 in Wien-Margareten während des Abbruchs, Foto: 15.9.2025, (c) Initiative Denkmalschutz (ML)

Besonders schmerzlicher Altbauverlust im 15. Bezirk

Im Zuge des Abrisses in der Äußeren Mariahilfer Straße 160 (ehemaliges Kino Handl) wurde im Mai dieses Jahres auch das wertvolle Biedermeierhaus in der Sperrgasse 2 abgebrochen. Auf Nachfrage beim Wiener Altstadterhaltungsfonds wurde unserem Verein Initiative Denkmalschutz bestätigt, dass es die Förderungen “auch aus budgetären Gründen” nur mehr für Altbauten gibt, die sich in Schutzzonen befinden oder unter Denkmalschutz stehen. Sowohl die Sperrgasse 2 als auch die Obere Amtshausgasse 41 stehen außerhalb einer Schutzzone.

28 Abbruchbewilligungen in den Jahren 2023 und 2024

Mit der Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” wurden 2023 21 Abbruchbewilligungen erteilt, 2024 sieben. Knapp 80 % davon betrafen davon Altbauten außerhalb von Schutzzonen, obwohl seit der großen Bauordnungsnovelle 2018 auch diese grundsätzlich geschützt sind.

Höhere Dotierung des Wiener Altstadterhaltungsfonds nötig

Um diese Abbruchflut eindämmen zu können, bedarf es einer deutlich höheren Dotierung des Wiener Altstadterhaltungsfonds, sodass hinkünftig auch wieder Altbauten außerhalb von Schutzzonen gefördert werden können.

Forderung: Zwangsverwaltung für leerstehende Altbauten

Im November letzten Jahres stellte Bürgermeister Michael Ludwig und die zuständige Stadträtin Kathrin Gaal das “7-Punkte-Paket zum Schutz von Altbau-Mieter*innen” vor (OTS, 6.11.2024). Das Problem dabei, es geht mehr um den “Schutz” der Mieter als um den Altbauschutz selbst. So kann die MieterHilfe Wien in gewisser Weise auch als Unterstützer von Hausspekulanten gesehen werden, wenn diese mit dem Aushandeln von Ersatzwohnungen oder Abschlagszahlungen für die letzten Mieter den Hausspekulanten gleichzeitig dabei helfen, das Haus bestandsfrei zu bekommen, um es in Folge abreißen zu können (Beispiel Radetzkystraße 24-26 im Jahr 2022; drei Jahre zuvor hieß es noch “Voller Erfolg für MieterInnen und MieterHilfe”). Viel effektiver im Sinne des Altstadtschutzes wäre es, wenn die Stadt Wien auch leerstehende Altbauten unter Zwangsverwaltung stellen könnte, und nicht nur bewohnte Häuser (vgl. § 6 Mietrechtsgesetz).

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, https://www.idms.at

Details zur Aussendung:
Stichwörter: Architektur, Immobilien, Kultur, Politik, Recht, Denkmalpflege, Baukultur, Kulturerbe, Altstadterhaltung
Ressorts: Kultur Österreich, Chronik Österreich

Wien: Novelle Bauordnung – Was kostet die Zerstörung?

Seit 23. August befindet sich der Entwurf für die Änderung der Wiener Bauordnung in öffentlicher Auflage. Stellungnahmen dazu kann jede/r Bürger/in bis 20. September 2021 abgeben. Eine wesentliche Änderung soll unter anderem auch die Verschärfung für Strafen bei widerrechtlichen Abrissen und Beschädigungen von Altbauten sein. In einer offiziellen Presseaussendung von der zuständigen Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) gemeinsam mit der Wohnbausprecherin der NEOS Selma Arapovic, heißt es:

Verschärfte Strafen für Bausünden

Erst im Jahr 2018 wurde der Erhalt von stadtbildprägenden Gebäuden der Gründerzeit und der Zwischenkriegszeit in Wien massiv gestärkt. Ein Abbruch von vor 1945 errichteten Gebäuden ist seither nur noch unter engen Voraussetzungen möglich. So muss insbesondere geprüft werden, ob ein öffentliches Interesse am Erhalt des Gebäudes besteht.

Weil ein widerrechtlicher Abriss in der Regel einen irreversiblen Schaden auslöst, müssen die verwaltungsstrafrechtlichen Folgen empfindlich und abschreckend sein, um BauführerInnen und BauherrInnen von der Begehung einer solchen Tat abzuhalten.

NEU: Vor diesem Hintergrund soll der derzeitige Strafrahmen für ein Zuwiderhandeln beträchtlich erhöht werden. Wer vorsätzlich handelt, soll in jedem Fall eine Strafe von mindestens 20.000 Euro erhalten. Die neue Strafbemessung gilt auch für Übertretungen, durch die eine Gefahr für Leben oder Gesundheit eintritt.

Die große Frage jetzt: Wird diese Summe wirklich abschreckend sein? Dem Vernehmen nach war ursprünglich eine höhere Mindeststrafe im Gespräch, heißt es im “Standard“. Die maximale Geldstrafe wird jedenfalls verdoppelt und liegt künftig bei 200.000 Euro, wenn ein Gebäude ohne Bewilligung ganz oder teilweise abgebrochen wird.

Unser Verein Initiative Denkmalschutz befürchtet, dass diese Geldbeträge weiterhin viel zu gering sind, insbesondere, wenn mit dem Neubau nicht nur eine sehr große Baukubatur erzielt werden kann, sondern weil auch dann, bei einem Neubau, das restriktive Mietrecht für Altbauten vor 1945 nicht mehr gilt. Auch eine sehr große Schwäche dieses Gesetzes: Ein Vorsatz muss nachgewiesen werden, was bei Unfällen wie bekannt kaum nachgewiesen werden kann.

Ende November soll die Gesetzesnovelle im Landtag  beschlossen werden.

Entwürfe von Wiener Landesgesetzen: Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird (Bauordnungsnovelle 2021): https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm

Offizielle Presseaussendung:

25. August 2021, APA-OTS
Gaal/Arapovic: Verschärfte Baustrafen und Maßnahmen gegen „Maximalbauten“. Kleine Novelle der Wiener Bauordnung knüpft sich übermassive Neubauten in Siedlungen sowie grobe Bausünden vor: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210825_OTS0013

24. August 2021, APA-OTS
Auflage eines Entwurfes für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht. Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210824_OTS0040

Medienberichte:

25. August 2021, Der Standard
Novelle der Wiener Bauordnung: Zerstörung alter Häuser wird teurer. Auch der Bau überdimensionierter Häuser in Einfamilienhaus- und Gartensiedlungsgebieten soll unterbunden werden: https://www.derstandard.at/story/2000129153576/novelle-der-wiener-bauordnung-zerstoerung-alter-haeuser-wird-teurer

25. August 2021, ORF
Wiens Neubauten sollen kleiner werden. Ausladende Mehrfamilienhäuser werden in Wien immer mehr. Sie stechen besonders aus Siedlungen mit Einfamilienhäusern hervor. Jetzt will die Stadt die Bauordnung novellieren, um neue Mehrfamilienhäuser in ihrer Größe zu beschränken: https://wien.orf.at/stories/3118346

25. August 2021, MeinBezirk
Stadträtin Gaal: Wiener Bauordnung: Was jetzt alles neu wird: https://www.meinbezirk.at/wien/c-politik/wiener-bauordnung-was-jetzt-alles-neu-wird_a4841245

25. August 2021, Kurier
Stadt Wien verhängt strengere Regeln gegen Monsterbauten. Großbauten in Einfamilienhaus-Gebieten sollen mit einer Reform der Bauordnung verhindert werden. Künftig gibt es auch höhere Geldstrafen (Bezahlschranke): https://kurier.at/chronik/wien/stadt-wien-verhaengt-strengere-regeln-gegen-monsterbauten/401482939

25. August 2021, Die Presse
Verschärfung der Wiener Bauordnung: Kann denn Bauen Sünde sein? Mit einer Gesetzesänderung will Rot-Pink gegen „Bausünden“ vorgehen. Einschränkungen soll es bei Fläche, Abstandsregeln und Gebäudehöhe geben (Bezahlschranke): https://www.diepresse.com/6025422/verscharfung-der-wiener-bauordnung-kann-denn-bauen-sunde-sein

APA-OTS-Pressereaktionen:

25. August 2021, Vereinigung Österreichischer Projektentwickler
VÖPE/Lebensraumentwickler zur Novelle der Wiener Bauordnung: gewerbliche Bauträger halten sich stets an geltende Gesetze. Sebastian Beiglböck (VÖPE): “Der Gesetzgeber ist für eine funktionale Bauordnung verantwortlich, nicht die Bauträger”: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210825_OTS0113

25. August 2021, FPÖ
Nepp zu Bauordnung: SPÖ lenkt von wahren Problemen ab. 150.000 Gemeindewohnungen sanierungsbedürftig: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210825_OTS0116

Aspern als Beispiel. Schutzzonen und Denkmalschutz in Wien-Transdanubien – Grätzl-Gespräch (Mi., 22.6.)

Mittwoch, 22. Juni 2022, „Aspern als Beispiel. Ortsentwicklung, Schutzzonen und Denkmalschutz in den historischen Ortskernen von Transdanubien“ (6. Asperner Grätzlgespräch)

Diesmal dürfen wir – die Bürgerinitiative “Das Amtshaus in Aspern am Siegesplatz der Öffentlichkeit erhalten” (vgl. Denkma[i]l Nr. 29/30 2021, Seite 20 ff.) –  Dr. Norbert Mayr, Architekturhistoriker und Stadtforscher (www.norbertmayr.com) und Markus Landerer, Obmann der Initiative Denkmalschutz (www.idms.at), als Referenten im Café Hummel begrüßen. Sie werden über das Thema „Aspern als Beispiel. Ortsentwicklung, Schutzzonen und Denkmalschutz in den historischen Ortskernen von Transdanubien“ sprechen. Im Anschluss besteht wie immer ausreichend Gelegenheit zu Fragen und Diskussionen. Wir hoffen auf reges Interesse und freuen uns auf Ihr Kommen!

Zeit: 19:00 Uhr

Ort: Cafe Hummel, Siegesplatz 15, 1220 Wien

Ohne Anmeldung

Wien: Malträtiertes Gründerzeithaus (Hohenbergstraße 18) vor Abriss

APA-OTS-Presseaussendung, Initiative Denkmalschutz, 19. Juli 2022

Nächster Abbruchskandal in Wien: Malträtiertes Gründerzeithaus in Meidling vor Abriss – wieder wegen “wirtschaftlicher Abbruchreife”! Initiative Denkmalschutz: Wann unternimmt die Stadt Wien endlich etwas gegen die laufende Stadtbildzerstörung?

Wien (OTS) – Noch im Juni war das secessionistische Gründerzeithaus [Hohenbergstraße 18] eine Baustelle und eingerüstet, doch jetzt klafft ein riesiges Loch in der Gründerzeitfassade und der dekorative Attikaaufsatz ist ebenfalls zerstört. Nun erfahren wir von der Baupolizei (MA 37), es darf wegen der (viel zu leicht zu erlangenden) “wirtschaftlichen Abbruchreife” abgerissen werden. Wann unternimmt die Wiener Stadtregierung (SPÖ und NEOS) endlich etwas gegen die vielfachen Abbrüche wertvollen Kulturerbes in der Stadt? Wie lange wird noch tatenlos zugeschaut? Erinnern möchten wir an den Anfang Juli erfolgten Abrissskandal in der Kaiserstraße 31.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Hohenbergstraße 18, Wien

Loch in der Gründerzeitfassade Hohenbergstraße 18, Foto: 17. Juli 2022, (c) Georg Scherer, / WienSchauen.at

Weitere Infos:

Das im Jahr 1904 errichtete Gebäude Hohenbergstraße 18 (nahe Bahnhof Wien-Meidling) sah – zumindest was die Außenfassade betrifft – im September 2017 frisch renoviert aus (siehe Foto). Mit Kaufvertrag vom 31. Juli 2018 wurde es an die ‘Hohenbergstraße 18 Projekt GmbH‘ (FN 493775s) verkauft. Auf einem Google Street View Foto vom Oktober 2020 sieht man das Haus eingerüstet. Am 21. Dezember 2020 wurde ein Ansuchen um Abbruchbewilligung gestellt und nach Befassung der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung), die das Gebäude offensichtlich als erhaltenswert beurteilt hat, wurde nach Prüfung des Gutachtens durch die Magistratsabteilung 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) die Abbruchbewilligung am 16. September 2021 mit der Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung für Wien) seitens der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) erteilt . Noch im Juni 2022 (Google Street View Foto) sah man das Gebäude Hohenbergstraße 18 eingerüstet und in einem weitgehend guten Zustand (siehe Foto), bis dann plötzlich das Baugerüst abgebaut war, ein riesiges Loch in der Gründerzeitfassade klaffte und der dekorative Attikaaufsatz (rechts oben am Dach) ebenso zerstört wurde.

Vgl. auch WienSchauen-Bericht: 20. Juli 2022, Meidling: Behörde gibt Jahrhundertwendehaus zum Abriss frei. Lücke im Baurecht – Loch in der Fassade: https://www.wienschauen.at/meidling-behoerde-gibt-jahrhundertwendehaus-zum-abriss-frei

Hohenbergstraße 18, Wien

Das secessionistische Gründerzeithaus Hohenbergstraße 18 im September 2017, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Medienreaktionen:

20. Juli 2022, Der Standard
Loch in der Fassade: Gründerzeithaus in Wien-Meidling wird abgerissen. Denkmalschützer kritisieren die wirtschaftliche Abbruchreife, mit der bei alten Häusern oft argumentiert wird: https://www.derstandard.at/story/2000137591311/loch-in-der-fassade-gruenderzeithaus-in-wien-meidling-wird-abgerissen

19. Juli 2022, MeinBezirk / Bezirkszeitung
Hohenbergstraße: Meidlinger Gründerzeithaus steht vor dem Abriss. In Meidling wird ein Gründerzeithaus abgerissen. Grund dafür ist die wirtschaftliche Abbruchreife. Die Initiative Denkmalschutz und die Grünen sprechen von einem Abbruchskandal: https://www.meinbezirk.at/meidling/c-lokales/meidlinger-gruenderzeithaus-steht-vor-dem-abriss_a5483878

Erste politische Reaktion:

19. Juli 2022, APA-OTS
Grüne Wien/Prack/Grossauer-Ristl: „Abbruch von schützenswerten Häusern endlich stoppen!“ In Meidling wird gerade erneut ein erhaltenswertes Gründerzeithaus Opfer der Abrissbirne, weil seitens der Stadt eine Abbruchbewilligung aufgrund wirtschaftlicher Abbruchreife erteilt wurde: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220719_OTS0095

Petition Michaelerplatz – Für eine Kulturerbe verträgliche Platz- und Freiraumgestaltung in Wien

Anlässlich der Podiumsdiskussion “SOS Michaelerplatz” am Mittwoch, 19. Juni 2024 im Palais Pálffy hat unser Verein Initiative Denkmalschutz eine Petition gestartet, die nach längerer rechtlicher Prüfung, heute am 3. Juli endlich auf der Petitionsplattform der Stadt Wien freigeschaltet (“freigegeben”) wurde:

Petition “Michaelerplatz – Für eine Kulturerbe verträgliche Platz- und Freiraumgestaltung in Wien”

Die aktuelle Baustelle zur „klimafitten“ Umgestaltung des Michaelerplatzes stößt auf breiten Widerstand, denn dadurch wird ein für die Stadt Wien so wertvolles historisches Platzensemble visuell schwerwiegend gestört. Die Initiative Denkmalschutz und die hier Unterzeichnenden fordern die Stadt Wien auf, die Umbauarbeiten sofort zu stoppen bzw. die Umgestaltung zu unterlassen und ein eigenes Freiraumgestaltungskonzept für Wien zu entwickeln, das das historische Stadtbild stärker berücksichtigt.

HIER ONLINE UNTERZEICHNEN (ID Austria) oder ausdrucken und Unterschriftenliste per Post einschicken: https://petitionen.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=83463fff5212421b914f76027913dccb. Die Unterschriften sind nur gültig (gemäß Wiener Petitionsgesetz), wenn diese vollständig(!) ausgefüllt sind (Voraussetzung für Unteschrift: 16. Lebensjahr vollendet, Hauptwohnsitz in Wien).

LANGFASSUNG:

„Sima/Figl: Baustart für zukunftsfitte Gestaltung am historischen Michaelerplatz. 9 Bäume, Pflanzbeete und ein kühlendes Wasserspiel mit 52 Bodendüsen – Umgestaltung im Einklang mit Denkmalschutz [sic] bringt Begrünung, Begegnungszone und barrierefreie Oberfläche,“ heißt es am 22.4.2024 in einer APA-OTS-Presseaussendung der Stadt Wien (vgl. www.ots.at).

Doch der Denkmalbeirat beim Bundesdenkmalamt (Wahrnehmungsbericht vom 22.4.2024; vgl. www.bda.at) spricht sich „mit aller gebotenen Deutlichkeit gegen die bevorstehende Umgestaltung des Wiener Michaelerplatzes aus. (…) würde [doch] das subtile und zugleich labile Gleichgewicht dieses einzigartigen über Jahrhunderte geprägten städtischen Platzraums, der seine Wirkung aus dem Zusammenspiel der ihn umgebenden historischen Bauten bezieht, durch die geplanten Maßnahmen schwerwiegend gestört, die architektonische und städtebauliche Wirkung regelrecht zerstört.“ (Der Denkmalbeirat ist ein Gremium gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz, dessen Mitglieder vom Kulturminister ernannt werden, und dessen Fachleute sowohl das Bundesministerium, als auch das Denkmalamt in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege beraten.)

Und auch der „Offene Brief zur Erhaltung des Michaelerplatzes an Bürgermeister Dr. Michael Ludwig“vom 25.4.2024, unterzeichnet von mittlerweile über 400 Personen und Institutionen, insbesondere von Fachleuten aus dem Bereich der Architektur, Kunstgeschichte sowie Denkmalpflege (vgl. www.oegfa.at) zeigt den breiten Widerstand dieser Umgestaltung. Darin heißt es u.a.: „Die urbanistische Bedeutung des Michaelerplatzes lässt sich eben nicht auf eine Sichtachse vom Kohlmarkt auf das Michaelertor reduzieren, wie dies in den offiziellen Verlautbarungen seitens der Stadt Wien suggeriert wird – wohl wissend, dass die Bepflanzung mit Bäumen einen gravierenden Eingriff an diesem Ort darstellen wird. Je nachdem, ob man den Platz vom Kohlmarkt, aus der Herrengasse, der Schauflergasse oder durch das Michaelertor der Hofburg betritt, eröffnen sich unterschiedliche stadträumliche Perspektiven, entstehen neue Bilder, wird der urbane Raum auf andere Weise erlebbar. Diese Eindrücke würden durch die geplanten Interventionen empfindlich gestört. Die geplante Neugestaltung des Platzes bedroht seine städtebauliche Wirkung und fügt dem historischen Ensemble gravierenden Schaden zu.“

Die Problematik mit der so genannten „Zustimmung“ durch das Bundesdenkmalamt besteht darin, dass es keinen wirkungsvollen Umgebungsschutz im Denkmalschutzgesetz (§ 7) gibt, somit ist es zumeist keine „Zustimmung“, sondern nur die Abwesenheit der Möglichkeit, eine solche Umgestaltung zu untersagen, wenn nicht die denkmalgeschützten Objekte/Flächen selbst baulich verändert werden. Auf dem Michaelerplatz (Grundstücksnr. 1667) stehen jedoch „nur“: 1.) die Platzgestaltung des Michaelerplatzes durch Architekt Hans Hollein (“kreisförmige Plattform“ mit „archäologischem Sichtfenster” ohne die gepflasterte Straße, die die Plattform umgrenzt); 2.) die archäologische Fundstelle selbst; sowie 3.) die historischen Beleuchtungskörper unter Denkmalschutz.

Der Michaelerplatz befindet sich inmitten des UNESCO-Weltkulturerbes an einem der bedeutendsten Orte der Stadt, direkt vor der Hofburg. Der „Managementplan UNESCO-Welterbe. Historisches Zentrum von Wien“ aus 2021 behandelt das so genannte „Handlungsfeld 5.2. Historische Gärten, Parks und öffentliche Räume“ (S. 98 f.) im Kontext mit den darin erwähnten „Fachkonzept Öffentlicher Raum“ sowie „Fachkonzept Grün- und Freiraum“ (STEP 2025) äußerst diffus und daher mangelhaft.

Daher fordern die Initiative Denkmalschutz sowie die hier Unterzeichnenden, die Umgestaltung des Michaelerplatzes sofort zu stoppen respektive zu unterlassen, sowie die Neuerstellung bzw. Adaptierung der Freiraumkonzepte und des UNESCO-Managementplans speziell für die historischen und für das Stadtbild bedeutenden Plätze und Freiräume in Wien, insbesondere für das Gebiet des „Historischen Zentrums von Wien”.

HIER ONLINE UNTERZEICHNEN (ID Austria) oder ausdrucken und Unterschriftenliste per Post einschicken: https://petitionen.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=83463fff5212421b914f76027913dccb.

 

PS: Das Podiumsgespräch “SOS Michaelerplatz” fand am Mittwoch, 19. Juni 2024, um 18:30 Uhr im Palais Pálffy, Josefsplatz 6, 1010 Wien statt.

Podiumsgespräch mit Maria Auböck, Elise Feiersinger, Andreas Lehne und Boris Podrecca
Moderation: Andreas Nierhaus

Die massive internationale Kritik an der Umgestaltung des Michaelerplatzes hat gravierende Mängel im Umgang mit dem historischen Stadtraum Wiens offengelegt: Auf Initiative einer privaten Gruppe, ohne einen Wettbewerb auszuschreiben und ohne die Öffentlichkeit einzubeziehen, soll eines der künstlerisch und historisch bedeutendsten Platzensembles Wiens umgestaltet werden. Die Stadt Wien übernimmt den allergrößten Teil der kolportierten acht Millionen Gesamtkosten, weigert sich aber, die Pläne zu veröffentlichen. Vorgesehen sind Wasserspiele und Baumpflanzungen, deren Auswirkung auf den Platzraum anhand der bisher bekannten Renderings nicht seriös überprüft werden können.

Die Initiative SOS Michaelerplatz, die sich auf die Unterstützung eines großen Teiles der einschlägig interessierten Zivilgesellschaft berufen kann, ist der Meinung, dass mit dem baulichen Erbe Wiens nicht auf derart leichtfertige Weise umgegangen werden kann und fordert einen sofortigen Baustopp und eine Nachdenkpause. Noch ist es nicht zu spät.

In einem hochrangig besetzten Podiumsgespräch sollen gemeinsam mit dem Publikum alternative Perspektiven einer Umgestaltung des Michaelerplatzes erörtert werden – auch als Auftakt zu einer längst überfälligen öffentlichen Diskussion über die Zukunft des historischen Stadtraums in Zeiten des Klimawandels.

Maria Auböck, Landschaftsarchitektin, Präsidentin der Zentralvereinigung der Architekt*innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Elise Feiersinger, Architektin, Kritikerin und Übersetzerin, Vorstandsmitglied der ÖGFA
Andreas Lehne, Kunsthistoriker
Andreas Nierhaus, Kunsthistoriker
Boris Podrecca, Architekt

(Anmeldung und) Rückfragen:

Tirol: Bürgerinitiative gegen Hausabriss in Landeck-Perjen (mit Kern 15. Jh.?)

Eine Bürgerinitiative läuft Sturm gegen ein Wohnprojekt in Landeck, für das eines der ältesten Wohnhöfe im Stadtteil Perjen abgerissen werden soll. Der Altbau in der Riefengasse 10 ist wertvoller als bisher gedacht – das hat auch eine Begehung des Bundesdenkmalamts ergeben, das derzeit ein Gutachten über das Haus für eine mögliche Unterschutzstellung erarbeitet. Die Stadt Landeck verteidigt verdichtete Bauweise. Morgen, Donnerstag (6.2.), wird sich der Gemeinderat mit dem Bebauungsplan beschäftigen. Hier weiterlesen: https://www.tt.com/artikel/16607582/riefengassler-kaempfen-gegen-neue-wohnbloecke (Tiroler Tageszeitung, 5.2.2020). +++ Weiterer Medienbericht: “Widerstand regt sich: Bürgerinitiative wehrt sich gegen Wohnprojekt in Perjen” (Rundschau, Oberländer Wochenzeitung, 4.2.2020): https://www.rundschau.at/widerstand-regt-sich

Waidhofen/Thaya (NÖ): Statt Abrissprämie Revitalisierungsprämie. Aufregung um „Schandfleck Baulücke” nach Abriss späthistoristisch-secessionistischer Gebäudezeile

Zuerst galt die Häuserzeile Raiffeisenstraße 2 (Ecke Bahnhofstraße) jahrelang als “heruntergekommen” und “verfallen”. Bis im September 2017 schließlich große Teile der späthistoristisch-secessionistischen Gebäudezeile abgerissen wurden (siehe Foto). Seit über zwei Jahren Baulücke, wird nun auch diese als “Schandfleck” bezeichnet. Gemeinderat Gottfried Dolezal (FPÖ) fordert daher in einem Leserbrief eine Revitalisierungsprämie statt einer Abrissprämie, die Bürgermeister Robert Altschach (ÖVP) im Wahlkampf gefordert hatte (mit Verweis auf die Stadt Horn, wo es eine solche bereits gibt). Auch die IG Waidhofen (Interessensgemeinschaft Waidhofen – Wahlbündnis GRÜNE und UBL) sieht eine mögliche Revitalisierungsprämie positiv. Die SPÖ Waidhofen muss sich erst mit der Thematik beschäftigen und sich beraten, meint Patrik Neuwirth. Auch in Laa/Thaya wird gerade über ein Abrissprämie diskutiert, siehe: “Stadtkernbelebung. Abrissprämie für Laas Zentrum” (MeinBezirk, 21.11.2019): https://www.meinbezirk.at/mistelbach/c-politik/abrisspraemie-fuer-laas-zentrum_a3769953 +++ Aktueller Medienbericht: “Waidhofen: Aufregung um ‘Schandfleck’ im Ort. Abriss-Areal in Bahnhofstraße sorgt für Unmut bei FPÖ- Gemeinderat Gottfried Dolezal. Bürgermeister Altschach: ‘Können Besitzer nicht zwingen.'” (5.2.2020): https://www.noen.at/waidhofen/waidhofen-thaya-aufregung-um-schandfleck-im-ort-waidhofen-an-der-thaya-gottfried-dolezal-robert-altschach-lokalaugenschein-189635864; “Leserbrief, Gottfried Dolezal: Ortsbildgestaltung im negativen Sinn” (4.2.2020, NÖN): https://www.noen.at/leserbriefe/leserbrief-ortsbildgestaltung-im-negativen-sinn-waidhofen-an-der-thaya-leserbrief-gottfried-dolezal-189637461; “5.000 Euro Abrissprämie: Kritik von IG, FP und SP Bürgermeister ließ mit Idee aufhorchen. IG übt Kritik, auch Waldhäusl (FP) und Pfabigan (SP) halten Vorschlag für unausgegoren” (22.1.2020): https://www.noen.at/waidhofen/waidhofen-thaya-5-000-euro-abrisspraemie-kritik-von-ig-fp-und-sp-waidhofen-an-der-thaya-abrisspraemie-kritik-186087655 +++ Älterer Medienbericht: “Schandfleck beseitigt: Verfallenes Haus abgerissen. Nach jahrelangem Verfahren ließ Johann Eder das verfallene Haus in der Bahnhofstraße in der Vorwoche abreißen.” (Okt. 2017): https://www.noen.at/waidhofen/waidhofen-schandfleck-beseitigt-verfallenes-haus-abgerissen-abriss-johann-eder-schandfleck-62700263. +++ Beschreibung der Häuserzeile im Dehio-Handbuch “Niederösterreich nördlich der Donau” (Hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1990, Seite 1228): “Raiffeisenstraße, westl[iche] Ausfallsstraße in Fortsetzung der Bahnhofstraße, an deren Verbauung anschließend (zeilenförmige, späthistoristisch-secessionistische Gruppe Nr. 2 bis 8), in Siedlung auslaufend” (vgl. https://bda.gv.at/publikationen/details/dehio-niederoesterreich-noerdlich-der-donau-die-kunstdenkmaeler-oesterreichs).

Tirol: Eines der ältesten Gebäude von Landeck vor Abriss? Denkmalamt prüft Unterschutzstellung

Das Haus Riefengasse 10 im Stadtteil Perjen soll für ein Wohnprojekt abgerissen werden. Laut Bundesdenkmalamt ist es eines der ältesten Gebäude von Landeck. Denkmalamt bereitet Unterschutzstellungsverfahren vor. Der Gemeinderatsbeschluss wurde am 6. Februar vertagt. In einer außerordentlichen Gemeinderatssitzung am 21. Februar wird das Projekt Wohnanlage WohnBauWest WBW Riefengasse nochmals behandelt. Tiroler Tageszeitung Artikel (12.2.2020) weiterlesen: https://www.tt.com/artikel/16630845/haus-in-landeck-soll-abgerissen-werden-ein-sehr-altes-und-sehr-wertvolles-haus. +++ Weiterer aktueller Medienbericht: “Wohnbauanlage Riefengasse: Beschluss wurde verschoben” (12.2.2020): https://www.meinbezirk.at/landeck/c-lokales/beschluss-wurde-verschoben_a3917793 +++ Älterer iD-Bericht (5.2.2020): Eine Bürgerinitiative läuft Sturm gegen ein Wohnprojekt in Landeck, für das eines der ältesten Wohnhöfe im Stadtteil Perjen abgerissen werden soll. Der Altbau in der Riefengasse 10 ist wertvoller als bisher gedacht – das hat auch eine Begehung des Bundesdenkmalamts ergeben, das derzeit ein Gutachten über das Haus für eine mögliche Unterschutzstellung erarbeitet. Die Stadt Landeck verteidigt verdichtete Bauweise. Morgen, Donnerstag (6.2.), wird sich der Gemeinderat mit dem Bebauungsplan beschäftigen. Hier weiterlesen: https://www.tt.com/artikel/16607582/riefengassler-kaempfen-gegen-neue-wohnbloecke (Tiroler Tageszeitung, 5.2.2020). +++ Weiterer Medienbericht: “Widerstand regt sich: Bürgerinitiative wehrt sich gegen Wohnprojekt in Perjen” (Rundschau, Oberländer Wochenzeitung, 4.2.2020): https://www.rundschau.at/widerstand-regt-sich