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Schlachthofblock Innsbruck (Tirol): Petition zur Erhaltung gestartet

Der ab 1911 erbaute Schlachthofblock im Innsbrucker Stadtteil Dreiheiligen-Schlachthof (Schlachthofgasse 2-6) ist der älteste noch intakte und bewohnte soziale Wohnbau von Innsbruck, geplant vom bekannten Innsbrucker Architekten Theodor Prachensky (1888-1970). Nun soll ausgerechnet der älteste Teil abgerissen werden (Ecke Schlachthofgasse 2-6, Ing. Etzel-Straße 24-28) und durch einen 11-geschoßigen (!) Neubau ersetzt werden, wie das Siegerprojekt des Architekturwettbewerbs für den Schlachthofblock zeigt, das unlängst präsentiert wurde. Baubeginn ist für August 2023 und die Fertigstellung für Dezember 2025 geplant. (vgl. Website der IIG – Innsbrucker Immobiliengesellschaft)

Mitglieder unseres Vereins Initiative Denkmalschutz, der sich für den Erhalt gefährdeter Kulturgüter in Österreich einsetzt, wollen dies nicht einfach so hinnehmen und haben jetzt eine Petition zur Erhaltung des Schlachthofblocks gestartet, um den geplanten Teilabriss noch zu verhindern. Neben der kulturhistorischen Bedeutung des Schlachthofblocks wird noch eine Studie als weitere Begründung angegeben, warum der Wohnbau erhalten bleiben soll. Diese soll beweisen, dass mit einer Generalsanierung auch fast gleich viele Wohnungen entstehen können. Bis auf etwa 7 Prozent weniger Wohnfläche gibt es bei einer Generalsanierung nur Vorteile! (Klimaschutz, Kosten, Wohnqualität, Kindergarten) “Warum also dieses wichtige Baudenkmal von Innsbruck zerstören?” fragt die Initiative.

HIER PETITION UNTERZEICHNEN: https://mein.aufstehn.at/petitions/rettet-den-schlachthofblock-in-innsbruck-vor-dem-abriss

Warum ist die Erhaltung wichtig? Durch den geplanten sehr hohen Neubau ist der wunderschöne Innenhof mit großen Bäumen und einem Kindergarten auch aus dieser Zeit völlig entwertet. Grund für den Abbruch sei eine dichtere Bebauung mit mehr Wohnungen und der Bau eine Tiefgarage mit Feuerwehrzufahrt. Das ist aber nachweislich nicht richtig, denn es gibt bei Ausbau aller Dachgeschoße und Renovierung aller Bestandwohnungen etwa 250 hochwertige, barrierefreie Wohnungen mit großen Balkonen zum Hof. Dafür bliebe der Innenhof mit den Bäumen erhalten, eine Tiefgarage samt Feuerwehrzufahrt ist auch möglich. In Wien käme kein Mensch auf die Idee, einen Teil des Karl Marx-Hofes abzureißen, in Innsbruck, bei einem vergleichbaren Objekt, hoffentlich auch nicht.  Darum bitten und appellieren Christoph Neuner, Klaus Mathoy, Siegfried Zenz, Michael Guggenberger und Matthias Loidl von der Initiative Denkmalschutz  an den Gemeinderat, die Generalsanierung ohne Abriss zu beschließen.

Über den Schlachthofblock:

Der legendäre Schlachthofblock im Innsbrucker Stadtteil Dreiheiligen-Schlachthof entstand zunächst 1911-13 als Dienstwohngebäude für die Bediensteten des Städtischen Schlachthofs (Schlachthofgasse 2-6). Nach Abriss des Schlachthofs selbst wurden auf dessen Areal die bestehenden Dienstwohngebäude 1922-1925 zu einem geschlossenen Wohnhof unter Leitung des Stadtbaudirektors Jakob Albert (1880-1974) und dem Architekten (und Maler) Theodor Prachensky (1888-1970) im Auftrag der Vaterländischen Baugesellschaft nach Vorbild der Wiener Gemeindebauten erweitert (Bauausführung: Firmen Josef Retter und Anton Fritz; Erzherzog-Eugen-Straße 25-39 und 24-28, Matthias-Schmid-Straße 2-8, Schlachthofgasse 8-14). Der Schlachthofblock gilt somit als ältester Sozialer Wohnbau in Innsbruck. Der Architekt Theodor Prachensky zählt mit seinem Bruder Wilhelm Nikolaus Prachensky und Lois Welzenbacher, Clemens Holzmeister, Franz Baumann sowie Siegfried Mazagg zu den maßgebenden Architekten der Zwischenkriegszeit in Tirol. Die 19 fünfgeschoßigen Häuser bilden eine geschlossene Anlage mit 183 Wohnungen. Der Innenhof dieser Wohnanlage ist völlig frei von Stöcklgebäuden – er dient ausschließlich als Spiel- und Erholungsraum – und zeigt dadurch den qualitativen Unterschied des städtischen vom privaten Wohnbau, der viel profitorienterter ausgerichtet war. Die Wohnhausanlage gilt als Prototyp für weitere städtische Wohnbauten in Innsbruck (u.a. Vorbild für den 1926/27 erbauten, heute denkmalgeschützten Pembaurblock in Innsbruck-Pradl).

Architekturwettbewerb Schlachthofblock – Siegerprojekt und Ausschreibung:

18. Mai 2022, Nextroom
Neuentwicklung Schlachthofblock Innsbruck. ma.lo architectural office konnte den offenen, einstufigen Realisierungswettbewerb im Oberschwellenbereich für sich entscheiden: https://www.nextroom.at/beilage.php?inc=beitrag&id=648

Das Siegerprojekt “ma.lo architectural office” im Detail: https://www.architekturwettbewerb.at/competition/neuentwicklung-schlachthofblock-innsbruck/contribution/57320

Die eingereichten Projekte im Detail: https://www.architekturwettbewerb.at/competition/neuentwicklung-schlachthofblock-innsbruck/contribution/57317

1. Dezember 2021, Architekturwettbewerb
Ausschreibung: Neuentwicklung Schlachthofblock Innsbruck. Offener, einstufiger Realisierungswettbewerb im Oberschwellenbereich (Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen I Arch+Ing): https://www.architekturwettbewerb.at/competition/neuentwicklung-schlachthofblock-innsbruck/2905
35-seitige Ausschreibungsunterlagen (als .PDF zum Download): https://www.architekturwettbewerb.at/document/36095/1638442531.pdf

IIG – Innsbrucker Immobiliengesellschaft (Ausloberin / Auftraggeberin) und der Schlachthofblock: https://www.iig.at/leistungen/projekte/projekt/Schlachthofblock+-3720

Aktuelle Medienberichte:

19. Mai 2022, MeinBezirk
Schlachthof-Block: Petition “Rettet den Schlachthofblock vor dem Abriss“
https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/petition-rettet-den-schlachthofblock-vor-dem-abriss_a5357431

13. Mai 2022, ORF
Neue Mietwohnungen im Schlachthof-Block: Ein Innsbrucker-Architekturbüro wird die Gründerzeit-Wohnanlage Schlachthof-Block im Innsbrucker Stadtteil Dreiheiligen sanieren und nachverdichten, wie die Stadt bekannt gab. 148 neue Mietwohnungen sollen entstehen. Zudem wird der bestehende Kindergarten ausgebaut: https://tirol.orf.at/stories/3156052

13. Mai 2022, Krone
Nach 100 Jahren: „Herz-OP“ für Innsbrucks ältesten Wohnblock:
https://www.krone.at/2705900

13. Mai 2022, Tiroler Tageszeitung
Schlachthofblock in Innsbruck bekommt einen Hochhaus-Teil. Der charakteristische Schlachthofblock wird saniert und nachverdichtet. 148 Wohnungen entstehen (Bezahlschranke): https://www.tt.com/artikel/30820074/schlachthofblock-in-innsbruck-bekommt-einen-hochhaus-teil

12. Mai 2022, Innsbruck informiert (Stadt Innsbruck)
Projekt Schlachthofblock auf Schiene: Wettbewerbserfolg für Innsbrucker Architekturbüro, städtebauliche Typologie bleibt: https://www.ibkinfo.at/schlachthofblock-architektur-wettbewerb

12. Mai 2022, Kurier
Neues Gesicht für ältesten Gemeindebau von Innsbruck: Der Schlachthofblock ist nur knapp dem Abriss entgangen. Nun wird er einer Umgestaltung unterzogen, die wesentliche Teil erhält: https://kurier.at/chronik/oesterreich/neues-gesicht-fuer-aeltesten-gemeindebau/402005637

12. Mai 2022, MeinBezirk
Schlachthofblock-Architekturwettbewerb. Aus 210 werden 305 Wohnungen: https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/aus-210-werden-305-wohnungen_a5340610

Älterer iD-Bericht:

29.11.2020: Schlachthofblock Innsbruck (Tirol): Teilabriss der legendären Wohnbausiedlung (1911-25)
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/schlachthofblock-innsbruck-tirol-teilabriss-der-legendaeren-wohnbausiedlung-1922-25

Literatur/Quellen (u.a.):

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band 1 (Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg), Salzburg und Wien 1980, Seite 374

Architekturführer Innsbruck
herausgegeben von Christoph Hölz, Klaus Tragbar, Veronika Weiss, Haymon verlag, 2017, Eintrag-Nr. 124 (CH; Christoph Hölz) (https://www.haymonverlag.at/produkt/7204/architekturfuehrer-innsbruck-architectural-guide-innsbruck)

Linktipp (nebenbei):

Filmprojekt “Schlachthofblock” (Durchführung: 12/2017)
Ein Projekt von Melanie Hollaus, GUF Gruppe Unabhängiger FilmemacherInnen, stadt_potenziale 2016
https://stadtpotenziale.at/projektarchiv/2016/schlachthofblock.html

9.10.2014, Stadtteilrelikte – Der Schlachthof (Provinnsbruck-at)
http://provinnsbruck.at/allgemein/stadtteilrelikte-der-schlachthof

Heumarktprojekt neu (Wien) bleibt UNESCO-Welterbe unverträglich!

APA-OTS-Presseaussendung, 29. Juni 2023

Wien: Heumarkt-Hochhaus bleibt UNESCO-Welterbe UNVERTRÄGLICH! Das präsentierte ‘Heumarktprojekt Neu’ widerspricht UNESCO-Beschlüssen!
Initiative Denkmalschutz: Welterbe-Konformität heißt “nicht höher als Bestand” (ca. 40 m)!

Wien (OTS) – 56,5 Meter hoch soll der gestern präsentierte, neu geplante “Hotelflügel” beim Heumarkt-Projekt werden. Das widerspricht ganz klar den seit 2012/13 bekannten UNESCO-Vorgaben “nicht höher als Bestand” (ca. 40 m). Ganz im Gegenteil: Bereits das Bestandsgebäude Hotel InterCont “stört stark” den Belvedere-Blick. Hier die visuellen Beeinträchtigungen, die bereits vor der Ernennung zum Weltkulturerbe geschehen sind, weiter zu vergrößern, kann unmöglich im Sinne des Welterbes sein. Alle FAKTEN und UNESCO-BESCHLÜSSE: https://initiative-denkmalschutz.at/heumarkt.pdf

Baumassen beim Heumarkt sprengen jeglichen Maßstab

Egal wie man die Baumassen verteilt, die Kubaturen sprengen einfach jeglichen Maßstab. Daher kann nur durch ein “Zurück an den Start” und eine vollständige Neuplanung ein städtebaulich verträgliches Projekt entstehen, meint die Initiative Denkmalschutz.

UNESCO: Für Streichung von “Roter Liste” fehlt jegliche Grundlage

Solange der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7984 rechtsgültig bleibt, sieht die Initiative Denkmalschutz keinerlei Grund, wieso das UNESCO-Welterbekomitee bei seiner nächsten Sitzung im September in Riad jetzt das Welterbe von der “Roten Liste” der gefährdeten Welterbestätten streichen soll. Der Auslöser zur Setzung auf die Rote Liste war ja gerade dieser Beschluss im Gemeinderat 2017, der erst eine Höhenwidmung bis zu ca. 70 m ermöglicht. Solange diese Widmung aufrecht bleibt, bleibt auch das Welterbe gefährdet.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at

Wien: Stellungnahme zur Bauordnungsnovelle 2023

Wien, 8. August 2023

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert werden soll (Bauordnungsnovelle 2023)

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Allgemein: Transparenz und Informationszugang

Die Initiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Informationszugang für alle Bürger sowie Parteistellung für NGOs in allen baurechtlichen Verfahren ein, die das öffentliche Interesse im Sinne der Stadtbilderhaltung und des Kulturgüterschutzes betreffen. Weiters eine bürgerfreundlichere und extensivere Handhabung bzw. allfällige Novellierung des Wiener Auskunftspflichtgesetzes in dieser Hinsicht. Im Zweifel sind die Bestimmungen dieses Gesetzes zu Gunsten des um Auskunft Ersuchenden anzuwenden (vgl. Petition der Initiative Denkmalschutz: „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 2; eingebracht am 21. August 2013).

Ad § 1 Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne, Abs. 2 (Ziele):

– Zeile 16

Die Formulierung „Schutz der UNESCO-Welterbestätten in ihrem außergewöhnlichen universellen Wert“ erachtet unser Verein Initiative Denkmalschutz als zu allgemein gehalten (vgl. unsere Stellungnahme aus 2021), ergänzt werden soll daher: „gemäß UNESCO-Welterbe Konvention (UNESCO Convention Concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage) sowie der dazugehörigen offiziellen Managementpläne der Welterbestätten. Ausschluss von Hochhausprojekten/-bebauungen in Kern- und Pufferzonen der UNESCO-Welterbestätten.“

– Zeile 18 (Ergänzung)

Es möge Zeile 18 ergänzt werden: „Schutz und Erhalt von Kulturgütern und Kulturlandschaften im Sinne der Denkmal-, Orts- und Stadtbildpflege (insbesondere hinsichtlich denkmalschutzrelevante Aspekte).“

Begründung: Allzu oft wird bei Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und insbesondere der Bebauungspläne viel zu wenig Rücksicht genommen auf denkmalschutzrelevante Aspekte, sodass z.B. durch überdimensionierte Bebauungspläne Anreize für nachteilige bauliche Überformungen, Abbrüche oder schwere visuelle Beeinträchtigungen von denkmalgeschützter bzw. kulturhistorisch bedeutender Bausubstanz geschaffen werden.

ad § 2 Abs. 5 Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne

– Digitalisierung und Rechtsverbindlichkeit
Es möge die öffentliche Auflage „Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne“ online eine Rechtsverbindlichkeit erhalten (Begründung: Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass wichtige Beilagen (z.B. Unterlagen zur Umweltprüfung) erst verspätet online veröffentlicht wurden). Ebenso möge das Amtsblatt endlich online veröffentlicht werden (wie in vielen anderen Gemeinden, Beispiel: „Elektronisches Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg“). Ebenso möge der online abrufbare Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Rechtsverbindlichkeit erhalten.

Frist Abgabe Stellungnahmen Bürger_innen sowie der örtlichen Bezirksvertretung
Unser Verein Initiative Denkmalschutz – der bekanntermaßen seit seiner Gründung 2008 Dutzende Stellungnahmen abgegeben hat – fordert, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sowie der jeweiligen örtlichen Bezirksvertretung zu Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufeinander zeitlich abzustimmen. D.h. es wäre zu garantieren, dass die örtliche Bezirksvertretung erst nach Ende der öffentlichen Auflagefrist ihre Stellungnahme beschließt. Dabei wäre zusätzlich darauf zu achten, dass alle im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen auch den jeweiligen Bauausschussmitgliedern der Bezirke – vor ihrer abschließenden ‘Vorberatung zur Abgabe der Bezirksstellungnahme’ in ihrer Bauausschusssitzung – zur Kenntnis gebracht werden, um diese ggf. inhaltlich in die Bezirksstellungnahme einfließen lassen zu können. All dies wäre in der Bauordnung rechtsverbindlich festzulegen. Die Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sollen hierbei auch im Originaltext den Bauausschussmitgliedern der Bezirke übermittelt werden, und nicht (nur) in einer verkürzten, potenziell sinnveränderten „Zusammenfassung“, wie es derzeit manchmal geschieht. Die Änderung der Bauordnung vom Dezember 2018 (LGBl. Nr. 69/2018 ) hat – mit einer Verkürzung der Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen von drei auf zwei Monate – diese Problematik noch weiter verschärft. Auch die qualitative Unterscheidung zwischen “wesentlichen” und “unwesentlichen” Abänderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen – wie damals beschlossen – möge aus oben genannten Gründen ebenso rückgängig gemacht werden. Denn diese Unterscheidung öffnet einer gewissen Willkür, was als “wesentlich” und “unwesentlich” zu gelten hat, Tür und Tor (so könnten auch heikle Gebiete in mehrere kleine “unwesentliche” Änderungen aufgesplittet werden), was die Rechte der Bürger noch mehr reduziert (Fristverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger auf vier Wochen, Verkürzung der Frist für die Bezirke auf einen Monat; keine Möglichkeit mehr des Studiums der Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung, weil eine solche Fachbeiratsstellungnahme in diesem Fall gar nicht mehr verfasst wird).

Begründung: Die in die Bezirksvertretung gewählten Mandatare sollen die politischen Interessen der Bevölkerung im Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut und können die Stellungnahmen der Bürger und NGOs besonders gut beurteilen. Daher wäre es zielführender, wenn die Bezirksvertreter diese Stellungnahmen in ihren eigenen Stellungnahmen berücksichtigen können. Dies ist aber nur dann gewährleistet, wenn die öffentliche Auflagefrist abgewartet wird. Die Stellungnahme der Bezirksvertretung bildet eine sehr wichtige Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und hat wesentlichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte. Stellungnahmen der Bürger haben, wenn sie in die Bezirksstellungnahme einfließen, viel größere Aussichten, im Gemeinderatsbeschluss indirekt berücksichtigt zu werden. Dies wäre ein erster Schritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Wien ernster zu nehmen, zumal sich die Stadt Wien 1996 mit dem Beitritt zur Charta von Aalborg sogar verpflichtet(!) hat, die Bürger „an den lokalen Entscheidungsprozessen“ zu beteiligen. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, bereits vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung abschließend zu beraten und zu beschließen, stößt hingegen viele Bürger vor den Kopf. Wenn nicht einmal die Bezirkspolitiker Interesse an der Meinung der Bürgerinnen und Bürger haben, warum sollte dann der Gemeinderat größeres Interesse an einzelnen Stellungnahmen zeigen?

ad § 3: Fachbeirat

Aus Sicht der Initiative Denkmalschutz wäre es unbedingt notwendig, dass auch entsprechende Ersatzmitglieder der einzelnen Fachbereiche dauerhaft bestellt werden. Beim Fachmann auf dem „Gebiet des Denkmalwesens“ wäre es wichtig, dass eines der beiden (Ersatz-/)Mitglieder nicht gleichzeitig eine Funktion im Bundesdenkmalamt innehat, um mögliche Befangenheiten weitgehend auszuschließen.

Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass sich einzelne Fachexperten für befangen erklären, sodass das entsprechende Fachgebiet in der Fachbeiratsstellungnahme keinerlei Berücksichtigung finden kann. So geschehen schon mehrfach beim Experten auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Beispiel: Planentwurf Nr. 8139, 1. Fachbeiratsstellungnahme aus 2016; denkmalgeschütztes, ehemaliges Otto Wagner Spital Areal am Steinhof im 14. Bezirk; Plandokument Nr. 8048 aus 2017, denkmalgeschütztes Spital beim Elisabethinenkloster an der Landstraßer Hauptstraße 4a im 3. Bezirk), aber auch auf dem Gebiet der Raumplanung (Beispiel: Plandokument 8177 aus 2016, Laxenburger Straße 244-256 im 23. Bezirk).

ad § 60 Abs. 1 lit. d: Abbruch von Bauwerken

Grundsätzlich erkennen wir die Bemühungen zur Verhinderung des allzu leichten Erlangens der Abbruchbewilligungen auf Grund von „wirtschaftlicher Abbruchreife“ („wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen“) an, doch erachten wir die hier im Gesetzesentwurf vorliegenden Formulierungen als zu lückenhaft. Diese öffnen wieder allzu leicht Tür und Tor für erleichterte Abbruchbewilligungen. Bei der Formulierung „schuldhafte Vernachlässigung“ möge auf jeden Fall das Wort „schuldhaft“ gestrichen werden (im Textentwurf zweimal erwähnt). Bei den „Rechtsnachfolgerinnen oder Rechtsnachfolger“ möge der „Wenn“-Teilsatz gestrichen werden; denn bei dessen „Unkenntnis“ der (schuldhaften) Vernachlässigung hätten es die Rechtsnachfolgerinnen und -nachfolger wieder deutlich leichter, eine „wirtschaftliche Abbruchreife“ zu erlangen.

Die Ableitung der Erhaltungswürdigkeit der Bauwerke (Vorliegen des „öffentlichen Interesses“) auf das alleinige Kriterium der „Wirkung auf das örtliche Stadtbild“ zu reduzieren, greift viel zu kurz. Das heißt, nicht die baukulturelle Bedeutung des historischen Bauwerks ist für die Erhaltung von Relevanz, sondern ausschließlich „seine Wirkung auf das örtliche Stadtbild“. So kann es vorkommen, dass kulturell erhaltenswerte Altbauten abgerissen werden dürfen, allein weil diese vom öffentlichen Straßengrund aus nicht sichtbar sind (mit dieser Begründung durfte die Baldia-Villa im Hütteldorfer Cottage (Freyenthurmgasse 16, 1140 Wien) im Herbst 2020 abgerissen werden, vgl. iD-Bericht (30.11.2020): Hütteldorfer Cottage (Wien): Verwaltungsgericht bestätigt Villenabbruch) bzw. Erkenntnis des Verwaltungsgericht Wien (26.8.2020, GZ: VGW-111/078/7881/2019-9, Seite 13 ff.). Diese Erhaltungswürdigkeit gehört um die Kriterien der geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung des Objektes (aus lokaler oder regionaler Sicht) in der Bauordung für Wien erweitert. In diesem Sinne möge dann auch das Innere der Gebäude mitumfasst sein (Stiegenhäuser, Gänge, Türen, Fenster etc.), ähnlich dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 § 3 Abs 3.
Begründung: Immer öfter werden ganze Gründerzeitbauten vollständig entkernt, obwohl die innere Baustruktur und -gestaltung klar erhaltungswürdig ist.

Weiters wird angeregt, dass die Prüfung hinsichtlich Erhaltungswürdigkeit („Bestätigung des Magistrats“; MA 19), die bisher auf vor dem Stichtag 1.1.1945 errichtete Bauten beschränkt ist, auch bei Bauten der Nachkriegszeit und der Moderne zur Anwendung kommt. Als Diskussionvorschlag wird hier die verpflichtende Verständigung des Bundesdenkmalamtes durch die Baupolizei (MA 37) bei Einlangen eines Ansuchens um Abbruchbewilligung und bei vorliegen gewisser Qualitätsmerkmale (Niederschlag in der Fachliteratur, Stellungnahmen von einschlägigen Fachorganisationen u.ä.) eingebracht, damit entweder das Bundesdenkmalamt selbst das Objekt unter Denkmalschutz stellen kann bzw. gemeinsam mit diesem (oder gemeinsam mit dem Vertreter des Denkmalwesens im Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe; vgl. § 3 Bauordnung) den Wert des Gebäudes für die Stadt Wien beurteilt (aus lokaler und regionaler Sicht erhaltenswert) und dann ggf. die Stadt Wien selbst den Schutz für dieses Objekt ausspricht.

Für die Beurteilung von erhaltenswerten Bauwerken, ob deren „Bauzustand derart schlecht ist“ möge ausschließlich ein (am besten öffentlich einsehbares) Amtssachverständigengutachten zulässig sein (so wie derzeit die Beurteilung der Erhaltungswürdigkeit der Gebäude in Bezug auf die „Wirkung auf das örtliche Stadtbild“ ausschließlich durch die Magistratsabteilung 19 erfolgt). Die Erfahrung hat gezeigt, dass Privatgutachter allzu leicht in einen gewissen Interessenskonflikt mit ihren Auftraggebern geraten, die ja diese Gutachter auch bezahlen. Privatgutachten können aber als ergänzende Information herangezogen werden.

Anmerkung nebenbei: Gleichzeitig zu berücksichtigen ist aber auch, dass der Wiener Altstadterhaltungsfonds gut dotiert sein muss („Einbeziehung von öffentlichen Förderungen“), ansonsten werden die Abbruchbewilligungen weiterhin allzu leicht zu erlangen sein.

ad § 69 Abweichungen von Vorschriften des Bebauungsplanes

Abs. 1 Zeile 5: Bei: „der Schutz der UNESCO-Welterbestätten in ihrem außergewöhnlichen universellen Wert nicht beeinträchtigt wird.“ Hier möge ergänzt werden: „auch nicht in kleinem Umfang“.
Begründung: Erfahrungsgemäß werden als Kriterium für die Störung des Welterbes nur (sehr) große Beeinträchtigungen als solche anerkannt.

ad § 70a: Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren

Die Einreichungen der Bauvorhaben mögen verpflichtend im Amtsblatt veröffentlicht werden (und das Amtsblatt selbst ebenso verpflichtend elektronisch/online; vgl. diese Stellungnahme bzgl. § 2 Abs. 5 „Digitalisierung und Rechtsverbindlichkeit“), damit die Anrainer ihre Rechte wahrnehmen können, was bei einem vereinfachten Verfahren wie beim § 70 a besonders wichtig wäre.

ad § 81: Gebäudehöhe und Gebäudeumrisse; Bemessung

Es wird vorgeschlagen, dass der oberste Abschluss des Daches, sofern der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, grundsätzlich(!) nicht höher als 4,5 m sein soll (und nicht zum Teil bis 7,5 m); dies betrifft Absatz 1-3. Die Art der Giebelfächenberechnung soll für alle Bauweisen gelten (also auch für Gruppen- und geschlossene Bauweise). Insbesondere im Hinblick auf die historischen, alten Ortskerne in den Vororten wäre dies von großer Bedeutung.

ad § 129 Benützung und Erhaltung der Gebäude, vorschriftswidrige Bauwerke

Abs. 2: Das Verhindern des „Verfallenlassens“ ist das Um und Auf für einen wirkungsvollen Schutz des historischen Baubestandes der Stadt. Warum die aktuell gültige Bestimmung: „Der Eigentümer (jeder Miteigentümer) hat dafür zu sorgen, dass die Bauwerke (Gärten, Hofanlagen, Einfriedungen u. dgl.) in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften dieser Bauordnung entsprechendem Zustand erhalten werden.“ oftmals so wenig Wirkung erzielt hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Es wird daher jede Verbesserung zur Verhinderung des Verfallenlassens begrüßt; so wie jetzt im vorliegenden Gesetzesentwurf eine Dokumentationspflicht der Instandhaltungsmaßnahmen in einem Bauwerksbuch. Wichtig ist jedoch gleichzeitig, abschreckende Strafbestimmungen vorzusehen, wenn diese Dokumentationspflicht bzw. die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen unterlassen werden. Es wird eine begleitende Evaluierung dieser Bestimmung angeregt, um die Wirksamkeit dieser Bestimmung in einer späteren Bauordnungsnovelle gegebenfalls nochmals deutlich erhöhen zu können.

Weiters wird nachdrücklich angeregt, die Erhaltungspflicht auf das Innere der Gebäude auszudehnen. In diesem Sinne mögen dann auch die Stiegenhäuser, Gänge, Türen, Fenster usw. mitumfasst sein, ähnlich dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 § 3 Abs 3 (vgl. diese Stellungnahme zu § 60 Abs. 1 lit. d.)

ad § 135: Baustrafen

Grundsätzliches Ziel muss sein: Verschärfung von Strafen und darüber hinausgehende Sanktionen bei Bauordnungswidrigkeiten zum Zweck einer tatsächlich abschreckenden Wirkung (wie die Wiederherstellung eines zerstörten Hauses), statt Geldstrafen in der Höhe von „Beträgen aus der Portokasse“. Die vorliegende Bauordnungsnovelle wäre daher die beste Gelegenheit, insbesondere in Anbetracht der seit längerem anhaltenden hohen Inflation, die Geldstrafen sehr deutlich(!) anzuheben.
Es wird angeregt, dass Gebäude, die verbotener Weise ganz oder teilweise abgebrochen wurden, die Behörde dem Eigentümer des ehemaligen Bauwerkes zur Wiederherstellung des früheren Zustandes aufzutragen hat (soweit dies möglich). Vor Erlassung eines solchen Aufrages ist erforderlichenfalls ein Gutachten der Magistratsabteilung 19 einzuholen (analog dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021, § 4 Abs. 2 „Verbot des Abbruchs charakteristischer Gebäude“).

In der aktuell gültigen Bauordnung für Wien betragen die Geldstrafen im Abs. 1 „bis zu 50.000 Euro“; im Abs. 2 (Zeile 2) aktuell „bis zu 100.000 Euro“ sowie Abs. 3 (Zeile 2) „bis zu 300.000 Euro“.

Unser Verein Initiative Denkmalschutz erachtet die Geldstrafen insbesondere in solchen Fällen für viel zu gering, wenn mit dem Neubau nicht nur eine sehr große Baukubatur erzielt werden kann, sondern auch das restriktive Mietrecht für Altbauten vor 1945 nicht mehr gilt (letzteres eigentlich so gut wie immer der Fall). Daher wäre eine Geldstrafe von z.B. mindestens 400.000 Euro bis zu 4 Mio. € anzustreben. Unbedingtes Ziel muss es sein, dass die Summen abschreckend sind. Auch möge die Einschränkung auf „Vorsatz“ unbedingt aus dem Gesetz gestrichen werden (so wie im Gesetz § 135 Abs. 3 Zeile 2 bei Vorsatz die Mindeststrafe auch nur 30.000 Euro beträgt). Ein Vorsatz ist nur sehr schwer nachzuweisen und bietet daher ein Leichtes, der Schärfe des Gesetzes zu entgehen. Ebenso möge diese Schärfe des Gesetzes auch für § 135 Abs. 2 Zeile 1 gelten bzgl. Veränderung ohne Bewilligung von Gebäuden, die in Schutzzonen liegen (gemäß § 60 Abs. 1 lit. e: „Änderungen an Gebäuden in Schutzzonen, die die äußere Gestaltung, den Charakter oder den Stil eines Gebäudes beeinflussen.“). Auch im Hinblick auf das oftmalige (absichtliche) Verfallen lassen wäre eine Verschärfung im Sinne des Stadtbildschutzes und der Altstadterhaltung von besonders großer Bedeutung. (vgl. auch Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 5 (eingebracht am 21. August 2013).

Eine weitere Forderung der Initiative Denkmalschutz lautet: Informationsfreiheit für Bürger, die wirksam gewordenen Sanktionen zu erfahren (Beispiel: Illegaler Abbruch in Neustift am Walde 58 im Jahr 2007. Auskunft dazu wurde unserem Verein verwehrt. Vgl. auch OTS „Baupolizei stellt illegale Abbrucharbeiten in Schutzzone ein!“ vom 17. April 2007).

Abschließend scharf kritisiert werden muss, dass die laufende Begutachtungszeit dieses Gesetzesentwurfs in der Haupturlaubzeit erfolgt ist (28. Juni bis 8. August 2023; am 30. Juni begannen die langen Schul-Sommerferien).

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Abriss Rösselmühle: Besserer Schutz für Grazer Industrieerbe gefordert

Presseaussendung, Mittwoch, 13. September 2023

Anlässlich Abrissbeginn Rösselmühle letzten Montag:
Initiative Denkmalschutz fordert besseren Schutz für das industrielle Baukulturerbe in Graz. Wird nun ein alter Gemeinderatsantrag endlich ernst genommen? Die neue Grazer Stadtregierung ist gefordert!

Rückblende in das Jahr 2014: Im Grazer Gemeinderat wurde ein Antrag mit dem Titel “Rechtzeitige Maßnahmen bei industriellen Baudenkmälern” einstimmig angenommen. Wesentlicher Bestandteil des Antrags war die 1270 erstmals erwähnte Rösselmühle (Oeverseegasse 1), deren Zukunft anlässlich ihrer Schließung einige mit Sorgen sahen. Aber es ging auch darum “ähnliche Objekte bzw. Gebiete in Graz zu identifizieren”, um ein „Maßnahmenpaket“ zu erarbeiten, „welches in Zukunft eine Grundlage darstellt, um künftig (…) rechtzeitig Lösungen zu forcieren, die Bezug auf den industriellen Charakter des Entwicklungsgebietes und dessen Bestand nehmen.”

2014: Zustimmung aller Parteien für besseren Schutz des industriellen Erbes in Graz

Alle Parteien, stimmten dem Antrag zu. Der damalige ÖVP-Gemeinderat Klaus Frölich von der Regierungspartei verwies darauf, dass es da nicht “nichts gäbe” sondern das Institut für Baukunst, Denkmalpflege und Kunstgeschichte der TU Wien, das an der Inventarisierung der technischen industriellen Baudenkmäler Österreichs arbeite. Der Antragsteller Philip Pacanda (Piratenpartei; nicht mehr im Gemeinderat vertreten), unterstrich dennoch die Dringlichkeit mit dem Kommentar “es ist wichtig, dass man da frühzeitig einfach eingreife, bevor irgendwas passiert, und wir dann nachher dasitzen und sagen, jetzt ist es abgerissen, hätten wir vorher was gemacht.”

2023: … trotzdem kein besserer Schutz in Sicht

Wie stellt sich die Situation jetzt im Jahr 2023 dar? Es ist etwas passiert, aber leider nicht im Sinne des Antrags: Die Rösselmühle ist Anfang April abgebrannt; Abbrucharbeiten wurden vorgestern begonnen. Auch die letzten Bestände des Kleingewerbes um den Dietrichsteinplatz wurden trotz Widerspruchs der Altstadtkommission 2020/21 abgerissen (Pawlatschenhaus mit Schlosserei; Schörgelgasse 6 / Kopernikusgasse 4). Und auch das bedeutende Industriedenkmal „ehemalige Lederstampfe und Fahrradfabrik von Johann Puch“ (Karlauer Straße 46) wird bald Geschichte sein, eine Abbruchbewilligung liegt bereits vor.

Initiative Denkmalschutz: Neue Grazer Stadtregierung ist endlich gefordert zu Handeln

Mittlerweile gibt es eine neue Stadtregierung (KPÖ/Grüne/SPÖ). Wird sie sich an den einstimmig angenommenen Gemeinderatsantrag erinnern? Wird sie die Expertise der Altstadtkommission ernster nehmen? Wird sie dafür sorgen, weitere Objekte zu identifizieren und Lösungen zu forcieren, die Bezug auf den Bestand nehmen? Die Initiative Denkmalschutz fordert, nicht nur den Geist des Antrages zu beklatschen, sondern endlich auch Taten zu setzen und hofft, dass spätestens mit dem (teilweisen?) Verlust der Rösselmühle ein Weckruf durch die Stadtregierung geht, und man sich aktiv der Intention des Antrags annimmt.

Interessant ist auch, dass der damalige ÖVP-Gemeinderat Frölich auf ein Institut an der TU Wien verwiesen hat. Die offizielle Beantwortung des Antrags durch das Stadtplanungsamt hat wiederum ergeben, dass die Stadtplanung nicht die nötigen Ressourcen habe, „die Anregung wird daher gern an die in Frage kommenden Universitäten und Fachhochschulen weitergegeben.“ An der TU Graz hätte es damals noch ein “Institut für Stadt- und Baugeschichte” gegeben; es wurde mittlerweile in “Institut für Entwerfen im Bestand und Denkmalpflege” umbenannt (2019). Zeigen die aktuellen Vorfälle nicht, wie wichtig es anhand des aktuellen Baugeschehens wäre, dass man sich auch in Graz für die Politik wahrnehmbar wissenschaftlich mit dem Bestand beschäftigt? Wird hier die aktuelle Struktur der Anforderung gerecht?

Rückfragehinweis:

Markus Landerer und DI Dr. Alexander Schmiderer
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
mobil: 0699 / 1024 4216 und 0664 / 750 545 42
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien

Quellen / Infos:

Die Rösselmühle auf Baugeschichte.at (Grazwiki)
https://www.grazwiki.at/Oeverseegasse_1

Gemeinderatssitzung 12. Juni 2014:
https://www.graz.at/cms/beitrag/10234760/7791056/Aus_dem_Gemeinderat_III.html

Gemeinderatsantrag:
https://www.graz.at/cms/dokumente/10234760_7791056/4afc5e0b/09%20Baudenkm%C3%A4ler_dringlich_GMR_Pacanda_R%C3%B6sselm%C3%BChle.pdf

Antwort zum Antrag (momentan offline):
https://open-gemeinderat.at/files/answers/0469_pacanda_da.docx

Gemeinderatsprotokoll 12.6.2014 im Wortlaut:
https://data.graz.gv.at/katalog/verwaltung%20und%20politik/Gemeinderatsprotokolle/2014_06_12.txt

Vor Abriss
Ehemalige Lederstampfe und Fahrradfabrik von Johann Puch auf Baugeschichte.at (Grazwiki)
https://www.grazwiki.at/Karlauer_Stra%C3%9Fe_46

Abrisse
Pawlatschenhaus mit Schlosserei auf Baugeschichte.at (Grazwiki)
(Schörgelgasse 6 /Kopernikusgasse 4)
https://www.grazwiki.at/Sch%C3%B6rgelgasse_6
https://www.grazwiki.at/Kopernikusgasse_4

Hallenbad Neusiedl (Bgld): Gericht bestätigt Denkmalschutz

Das Hallenbad in Neusiedl am See steht jetzt rechtskräftig unter Denkmalschutz. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt in einer Verhandlung am 27.11. den Bescheid des Bundesdenkmalamtes bestätigt. Der Bescheid wurde vom Bundesdenkmalamt bereits am 7. Juni 2019 ausgestellt und von der Stadtgemeinde und den Freizeitbetriebe Neusiedl Gmbh angefochten. Es ist damit das erste Hallenbad im Stil des Brutalismus, das jetzt unter Denkmalschutz steht. es wurde 1975-77 von den Architekten Rüdiger Stelzer und Walter Hutter erbaut (Adresse: Sportzentrum 4). Auch die Gemeinde wollte den Abriss, jetzt kündigt die Bürgermeisterin LAbg. Elisabeth Böhm (SPÖ) Gespräche mit dem Bundesdenkmalamt an. Laut “Liste brutalistischer Bauwerke in Österreich” auf Wikipedia gilt das Gebäude als “einziges aus dieser Zeit stammendes Hallenbad, das später nicht verändert wurde”. ORF-FERNSEHBERICHT ZUM NACHSEHEN (2 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Burgenland-heute/70021/Burgenland-heute/14073091/Neusiedl-Denkmalschutz-fuer-Hallenbad-fix/14804384 (27.11.2020, Burgenland Heute: “Neusiedl: Denkmalschutz für Hallenbad fix”) +++ ORF-BERICHT LESEN: https://burgenland.orf.at/stories/3077988

Politische Reaktion auf diese Entscheidung: Sportlandesrat Heinrich Dorner (SPÖ): Klares Bekenntnis zu Fortbestand des Hallenbads Neusiedl (27.11.2020), siehe: https://burgenland.spoe.at/de/startseite/aktuell/meldungen/detail/1225/dorner:-klares-bekenntnis-zu-fortbestand-des-hallenbads-neusiedl.html

Weitere aktuelle Medienberichte:
BVZ: https://www.bvz.at/neusiedl/neusiedl-am-see-gericht-bestaetigt-denkmalschutz-fuer-hallenbad-neusiedl-am-see-redaktionsfeed-hallenbad-neusiedl-am-see-schliessung-gerichtsprozess-redaktion-235303558
Kronenzeitung: https://www.krone.at/2285976
MeinBezirk: https://www.meinbezirk.at/neusiedl-am-see/c-lokales/denkmalschutz-ist-nun-fix_a4370009

Fotos des Hallenbades von Erich J. Schimek (Initiative Denkmalschutz): https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157662143694013

Ältere iD-Berichte:

31.5.2020, Initiative Denkmalschutz
Neusiedl Hallenbad: Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Sommer über Denkmalschutz
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/neusiedl-bgld-hallenbad-bundesverwaltungsgericht-entscheidet-im-sommer-ueber-denkmalschutz

4.3.2020, Initiative Denkmalschutz
Neusiedl Hallenbad: Denkmalamt für Schutz, jetzt Einsturzgefahr
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/neusiedl-bgld-hallenbad-denkmalamt-fuer-schutz-jetzt-einsturzgefahr

 

Schlachthofblock Innsbruck (Tirol): Teilabriss der legendären Wohnbausiedlung (1911-25)

Der legendäre Schlachthofblock im Innsbrucker Stadtteil Dreiheiligen-Schlachthof entstand zunächst 1911-13 als Dienstwohngebäude für die Bediensteten des Städtischen Schlachthofs (Schlachthofgasse 2-6). Nach Abriss des Schlachthofs selbst wurden auf dessen Areal die bestehenden Dienstwohngebäude 1922-1925 zu einem geschlossenen Wohnhof unter Leitung des Stadtbaudirektors Jakob Albert (1880-1974) und dem Architekten (und Maler) Theodor Prachensky (1888-1970) im Auftrag der Vaterländischen Baugesellschaft nach Vorbild der Wiener Gemeindebauten erweitert (Bauausführung: Firmen Josef Retter und Anton Fritz; Erzherzog-Eugen-Straße 25-39 und 24-28, Matthias-Schmid-Straße 2-8, Schlachthofgasse 8-14). Der Schlachthofblock gilt somit als ältester Sozialer Wohnbau in Innsbruck. Der Architekt Theodor Prachensky zählt mit seinem Bruder Wilhelm Nikolaus Prachensky und Lois Welzenbacher, Clemens Holzmeister, Franz Baumann sowie Siegfried Mazagg zu den maßgebenden Architekten der Zwischenkriegszeit in Tirol. Die 19 fünfgeschoßigen Häuser bilden eine geschlossene Anlage mit 183 Wohnungen. Der Innenhof dieser Wohnanlage ist völlig frei von Stöcklgebäuden – er dient ausschließlich als Spiel- und Erholungsraum – und zeigt dadurch den qualitativen Unterschied des städtischen vom privaten Wohnbau, der viel profitorienterter ausgerichtet war. Die Wohnhausanlage gilt als Prototyp für weitere städtische Wohnbauten in Innsbruck (u.a. Vorbild für den 1926/27 erbauten, heute denkmalgeschützten Pembaurblock in Innsbruck-Pradl). Nach jahrelangen Debatten zwischen Totalabriss und Komplettsanierung wurde jetzt ein Kompromiss erzielt: Rund zwei Drittel sollen saniert, der Rest soll abgerissen werden. Die Innsbrucker Immobilien GmbH sowie die Mehrheit des Bauausschusses unter dem Obmann Lucas Krackl (Bürgerliste “Für Innsbruck”; gemeinsam mit ÖVP) waren für einen Totalabriss eingetreten, weil man dadurch mehr Wohnungen zu einem günstigeren Preis hätte schaffen können, doch dann fand ein Sanierungsantrag von SPÖ-Stadtparteiobmann Helmut Buchacher mit Unterstützung der Grünen zur Überraschung aller im Gemeinderat eine Mehrheit. Man wollte auch die baukulturelle und soziale Bedeutung des nicht denkmalgeschützten Schlachthofblocks würdigen, sodass man sich für die Erhaltung eines Großteils der Anlage entschieden hatte. Rückenwind für diese Entscheidung gaben nicht nur die Stadtplanung und der Gestaltungsbeirat, sondern auch – in diesem Fall unzuständige(!?!) – Beirat gemäß Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG), denn diese Gremien hätten sich gegen einen Abbruch ausgesprochen. Der Gestaltungsbeirat betonte bei einem Abriss auch die Gefahr, dass „dieses Beispiel Schule machen würde und innerhalb kurzer Zeit der großflächige Verlust der bisher Innsbruck prägenden gründerzeitlichen Bausubstanz die Folge wäre. Jetzt sollen gerade die ältesten Gebäudeteile Schlachthofgasse 2 bis 6 (Nr. 2: Dienstwohngebäude für Schlachthofangestellte, Nr. 4-6, ehem. Wohnhaus der Wohnfürsorge; erbaut 1911-13) sowie die jüngeren Gebäude in der Ingenieur-Etzel-Straße 24, 26 und 28 (auf der Nordwestseite Richtung Viaduktbögen) abgerissen und neu errichtet werden. Die prägenden Fassaden zur Erzherzog-Eugen-Straße und Matthias-Schmid-Straße bleiben erhalten. AKTUELLER TIROLER-TAGESZEITUNG-ARTIKEL: https://www.tt.com/artikel/17588446/knapp-50-millionen-euro-fuer-den-schlachthofblock-neu-in-innsbruck (27.11.2020, “Knapp 50 Millionen Euro für den ‘Schlachthofblock neu’ in Innsbruck”) +++ Weiterer aktueller Medienberichte in KRONE: https://www.krone.at/2285114 (27.11.2020, “Teilabriss: Streit um Innsbrucker Schlachthofblock entschieden”); MeinBezirk: https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/abbruch-neubau-sanierung-studentenwohnungen-und-barrierefreiheit_a4367381 (26.11.2020, “Schlachthof: Abbruch, Neubau, Sanierung, Studentenwohnungen und Barrierefreiheit”).

26.11.2020, Das Sanierungsprojekt auf “Innsbruck informiert”
Richtungsweisende Pläne beim Schlachthofblock: Schritte für Sanierung und teilweisen Neubau in Dreiheiligen präsentiert: https://www.ibkinfo.at/schlachthofblock-plaene

Offizielle Presseaussendung der Immobiliengesellschaft der Stadt Innsbruck (IIG):
Richtungsweisende Pläne beim Schlachthofblock: Schritte für Sanierung und teilweisen Neubau in Dreiheiligen präsentiert: https://www.iig.at/presse/presseaussendungen/presseaussendungen-detail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1148&cHash=f3532aa4cb14db4d61e9b0ea48cc0b9d

Der Architekt und Maler Theodor Prachensky (*1888, +1970)
– auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Theodor_Prachensky
– im Archiv für Baukunst (Universität Innsbruck): https://archiv-baukunst.uibk.ac.at/archive_showperson.php?id=6
– auf Website Michael (Familie) Prachensky: http://www.prachensky.com/michael/familie/theodor.php

Politische Reaktionen (26.11.2020):
Schlachthofblock wird saniert: SPÖ-Buchacher: „Jahrelanger Leerstand wird durch neues, leistbares Wohnen belebt.“: https://www.spoeinnsbruck.at/2020/11/26/schlachthofblock-wird-saniert (SPÖ Jänner 2019: https://www.spoeinnsbruck.at/2019/01/15/gibt-es-eine-zukunft-fuer-den-schlachthofblock)

Über die Anfänge des städtischen Wohnbaus in Innsbruck (Innsbrucker Stadtnachrichten 1991, Nr. 11, Seite 32):
https://issuu.com/innsbruckinformiert/docs/_innsbrucker_stadtnachrichten_199111_nr11_gesamt/32

Literatur/Quellen (u.a.):

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band 1 (Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg), Salzburg und Wien 1980, Seite 374

Architekturführer Innsbruck
herausgegeben von Christoph Hölz, Klaus Tragbar, Veronika Weiss, Haymon verlag, 2017, Eintrag-Nr. 124 (CH; Christoph Hölz) (https://www.haymonverlag.at/produkt/7204/architekturfuehrer-innsbruck-architectural-guide-innsbruck)

Ältere Medienberichte

12.11.2016, Tiroler Tageszeitung
Schlachthofblock: Auf der Suche nach dem Kompromiss
https://www.tt.com/artikel/12247329/schlachthofblock-auf-der-suche-nach-dem-kompromiss

30.5.2016, Kurier
Ende der sozialen Wohnromantik
https://kurier.at/chronik/oesterreich/innsbruck-ende-der-sozialen-wohnromantik/201.554.164

17.5.2016, Mein Bezirk
Schlachthofblock: Letzter Anlauf für eine Sanierung
https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/schlachthofblock-letzter-anlauf-fuer-eine-sanierung_a1737737

10.5.2016, Mein Bezirk
Schlachthofblock: SPÖ will gegen Abriss ‘kämpfen’
https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/schlachthofblock-spoe-will-gegen-abriss-kaempfen_a1731389

5.5.2016, Tiroler Tageszeitung
Mehrheit will den Abbruch des Innsbrucker “Schlachthof-Blocks“
https://www.tt.com/artikel/11455489/mehrheit-will-den-abbruch-des-innsbrucker-schlachthof-blocks

Linktipp (nebenbei):

Filmprojekt “Schlachthofblock” (Durchführung: 12/2017)
Ein Projekt von Melanie Hollaus, GUF Gruppe Unabhängiger FilmemacherInnen, stadt_potenziale 2016
https://stadtpotenziale.at/projektarchiv/2016/schlachthofblock.html

9.10.2014, Stadtteilrelikte – Der Schlachthof (Provinnsbruck-at)
http://provinnsbruck.at/allgemein/stadtteilrelikte-der-schlachthof

 

Initiative Denkmalschutz (OÖ): Stadt Wels muss endlich Verantwortung für ihr historisches Stadtbild wahrnehmen! Anlass ‘Denksteinhaus’

PRESSEAUSSENDUNG INITIATIVE DENKMALSCHUTZ

APA-OTS – Ressorts: KI, CI, Architektur/Bahn/Kultur/Oberösterreich/Politik

Initiative Denkmalschutz: Stadt Wels muss endlich Verantwortung für ihr historisches Stadtbild wahrnehmen! Anlass ‘Denksteinhaus’

Utl.: Drohender Abbruch des einzigartigen ehemaligen Bahnhofsgebäudes aus dem Jahr 1836 (‘Denksteinhaus’) am Kaiser-Josef-Platz (KJ)

Wien (OTS) – Im Zuge der Neugestaltung des KJ-Platzes ist der Abbruch des ‘Denksteinhauses’ (Bahnhofstraße 6) geplant. Das Haus war Bahnhof der Pferdeeisenbahn Budweis-Linz-(Wels)-Gmunden und hatte eine besondere architektonische Lösung mit zwei Durchfahrten für die Eisenbahn. Am 25.11. hat sich bereits der Kulturreferent der Stadt Wels, Stadtrat Johann Reindl-Schwaighofer (SPÖ) öffentlich für den Erhalt ausgesprochen [siehe: www.regionalinfo.at, www.wt1.at]. Der Verein Initiative Denkmalschutz unterstützt diesen Aufruf und appelliert an die Stadt Wels, das Gebäude zu bewahren. Auch der Österreichische Denkmalrat für das Industrieerbe (TICCIH-Austria) spricht sich in seiner aktuellen Stellungnahme mit Nachdruck für die Erhaltung aus, denn der Abbruch wäre ein “Verlust für die Wurzeln der Identität der Stadt als Mobilitätsdrehscheibe (…) mit europäischer Ausstrahlung”. Bereits einmal, 1995 konnte nach einem Sturm der Entrüstung der drohende Abriss abgewendet werden. Damals hatten sich der Museumsdirektor Dr. Wilhelm Rieß, der Chef des Musealvereins, Dr. Walter Aspernig, der Sprecher des Komitees zur Wiederbelebung der Pferdeeisenbahn, Dr. Heinz Schludermann sowie der berühmte Schriftsteller Alois Brandstetter vehement für die Erhaltung eingesetzt.

'Denksteinhaus', Bahnhofstraße 6, Wels/OÖ

Das Bahnhofsgebäude (‘Denksteinhaus’) am Kaiser-Josef-Platz in Wels im Jahr 1848, zu sehen die beiden Durchfahrten für die Züge (rechts der 1959 abgerissene Semmelturm), nach einem Aquarell von Frh. von Mandelsloh

Nicht nur Denkmalamt: Stadt Wels trägt wesentlich Mitverantwortung!

Das Bundesdenkmalamt hat neuerlich die Unterschutzstellung des das ganze Gebäude erfassenden Inneren abgelehnt. Jedoch ist auf jeden Fall die Verantwortung und Schutzkompetenz der Stadt Wels gegeben (Schutz des erhaltenswerten Stadtbildes). Als Teil der ersten kontinentalen Mittelgebirgseisenbahn ist es von europäischer Bedeutung. Mit den Wachthäusern, Bahnhöfen, Geländedenkmalen (Originaltrassen) im Mühlviertel, Linz und Gmunden ist es ein wichtiges bauliches Dokument aus der Frühzeit des Eisenbahnwesens. Einzufordern ist daher der Schutz des Erscheinungsbildes des Gebäudes und des historischen Stadtbildes im Bereich des KJ-Platzes, einem der wichtigsten Stadtbilder in der gesamten Welser Stadtlandschaft.

Welser Politik ist gefordert historisches Stadtbild zu erhalten!

Jetzt ist die Stadt Wels gefordert, eine Ausarbeitung von Altstadtsatzungen für erhaltenswerte Stadtbilder nach dem Vorbild von Braunau und Freistadt (Ortssatzung gemäß OÖ Raumordnungsgesetz § 32 Abs. 7) sowie Steyr (eigenes baurechtliches Regime) zu machen, bevor weitere Zerstörungen drohen (wie Cafe Urbann, Fischergasse 3 etc.).

Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter (Österreich)
Albert Neugebauer (Zweigstelle Wels der Initiative Denkmalschutz), mobil: 0664/283 47 75
www.idms.at

PS: Auch Thomas Rammerstorfer, Vorstandsmitglied der Welser Grünen spricht sich ganz aktuell (2.12) für einen “Runden Tisch” zum Thema Denkmalschutz aus, siehe: https://monatliche.at/gruene-fordern-runden-tisch-zum-thema-denkmalschutz/

PPS: Originale APA-OTS-Presseaussendung hier nachzulesen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201203_OTS0022

Hotel Europa / Innsbruck (Tirol): Entsetzen über Barocksaal-Zerstörung

Hinter der nüchternen Nachkriegsfassade des Grand Hotel Europa am Bahnhofsvorplatz (Südtiroler Platz 2) verbarg sich bis vor kurzem ein reich dekorierter “Barocksaal” von 1888. (Ursprünglich erbaut wurde das Hotel Europa 1868-69 vom Ingenieur A. Haas, nach Brand 1881 umfassend saniert, 1943 durch Bomben weitgehend zerstört (außer u. a. Barocksaal), Wiederaufbau in neuen Formen 1950/51 von Otto Mayr, renoviert 2007 von Studio Sycamore (Raniero Botti).) Kaum hatte das Bundesdenkmalamt eine Unterschutzstellung dieses Barocksaals in Erwägung gezogen, wurde der historische Saal noch rasch zerstört. Jetzt herrscht Entsetzen in der Öffentlichkeit. Verantwortlich für die Zerstörung will aber niemand sein, der Vorbesitzer schiebt die Verantwortung auf den neuen Eigentümer zu und umgekehrt. Aufgedeckt wurde dieser unglaubliche Denkmalschutz-Skandal vom engagierten Gemeinderat Gerald Depaoli von Gerechtes Innsbruck. in einer Presseaussendung (14.1.2020): “Zerstörung des denkmalgeschützten Barocksaales im ehemali-gen Hotel Europa ist ein Bauskandal und Kulturfrevel der Sonderklasse!“. Depaoli zeigt sich fassungslos und höchst verärgert, obgleich “dieser ungeheuren ‘Immobilienspekulanten-Sauerei’ im ehemaligen Hotel Europa”. Laut Walter Hauser, Abteilungsleiter im Bundesdenkmalamt Tirol, stand der Ende des 19. Jahrhunderts erbaute Saal nicht unter Denkmalschutz, man habe aber erwogen, eine solche Unterschutzstellung vorzunehmen. Eine Begehung habe aber nach längerem Hinhalten erst Ende Dezember erfolgen können, doch da war der Saal bereits zerstört. In zwei weiteren Presseaussendungen (17.1.2020) deckt der Gemeinderat Depaoli weiter auf: „Nicht genug, dass der historische Barocksaal des ehemaligen Hotel Europa mutwillig zerstört wurde, nein, jetzt wird auch noch der vermutlich aufgrund der im Zuge der Zerstörung des Barocksaales beschädigte Luster um ein lächerliches Maximalangebot von 40 Euro im Internet neben dem restlichen Inventar des ehemaligen Hotels versteigert, ärgert sich GR Gerald Depaoli über den weiteren rücksichtslosen Umgang mit diesem für viele Innsbruckerinnen und Innsbrucker so wichtigen Kulturgut. „Das Ziel des Gerechten Innsbruck in dieser Causa ist eindeutig definiert: Die Verantwortlichen für diesen Bauskandal und Kulturfrevel müssen zur Rechenschaft gezogen werden, schon alleine um zu verhindern, dass eine derartige Vorgangsweise Schule macht, und weitere schützenswerte Kulturgüter zerstört werden bevor das Denkmalamt selbige einer Prüfung unterzieht kann!“ sagt Gemeinderat Depaoli vom Team Gerechtes Innsbruck – die Unbestechlichen. Auch nimmt “Gerechtes Innsbruck” das Bundesdenkmalamt in die Pflicht! “So muss Landeskonservator Walter Hauser erklären, warum sich das Denkmalamt, von wem auch immer, mehrmals abweisen ließ, und welche Schritte er tatsächlich setzte, um einen dementsprechenden Prüfungstermin wahrnehmen zu können!“ Depaoli ortet sogar einen Vertuschungsversuch des Bauskandals durch das Denkmalamt. Kulturlandesrätin Beate Palfrader erklärt nach Bekanntwerden dieses Skandals, dass „hier mit verwerflichen Methoden nicht nur Tiroler Kulturgut, sondern auch ein Teil Innsbrucker Geschichte zerstört wurde. Auch die SPÖ fordert Konsequenzen und die FPÖ will Bürgermeister Georg Willi (Grüne) in die Pflicht nehmen. TIROLER TAGESZEITUNG WEITERLESEN: https://www.tt.com/artikel/17738226/entsetzen-ueber-zerstoerung-von-historischem-saal-in-innsbruck (15.1.2021, “Entsetzen über Zerstörung von historischem Saal in Innsbruck”) SOWIE https://www.tt.com/artikel/17742489/zerstoerter-barocksaal-im-hotel-europa-bleibt-aufreger (16.1.2021, “Zerstörter Barocksaal im Hotel Europa bleibt Aufreger”)

Weitere Medienberichte:

17. Jänner 2021, Krone
Hotel Europa Innsbruck: Inventar wird online zu Spottpreisen verscherbelt: https://www.krone.at/2319863

16. Jänner 2021, Krone
Skandal in Innsbruck: Zerstörtes Baujuwel: Behörde ausgetrickst: https://www.krone.at/2319404

15. Jänner 2021, Der Standard
Heftige Kritik an Zerstörung von Barocksaal in Innsbruck: Die Behörden dachten über einen Denkmalschutz des Saales im ehemaligen Hotel Europa nach. So weit kam es aber nicht. Der neue Besitzer weist die Schuld von sich: https://www.derstandard.at/story/2000123318999/heftige-kritik-an-zerstoertem-barocksaal-in-innsbruck

15. Jänner 2021, Krone
Barocksaal zerstört: Entsetzen über Kulturfrevel in Innsbrucker Hotel: https://www.krone.at/2318430

14. Jänner 2021, MeinBezirk
Bauarbeiten: Rätselraten um Barocksaal-Skandal: https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/raetselraten-um-barocksaal-skandal_a4435101

Presseaussendungen der Partei Gerechtes Innsbruck:

17. Jänner 2021, (Partei “Gerechtes Innsbruck“)
Zerstörung Barocksaal: Gerechtes Innsbruck ortet Vertuschungsversuch des Bauskandals durch das Denkmalamt! https://www.gerechtes-innsbruck.at/2021/01/17/4017

17. Jänner 2021, (Partei “Gerechtes Innsbruck“)
“Beschädigter Luster des historischen Barocksaales wird im Internet mit einem Maximalangebot um 40 Euro versteigert!”: https://www.gerechtes-innsbruck.at/2021/01/17/4012

14. Jänner 2021,  (Partei “Gerechtes Innsbruck“)
Gemeinderat Depaoli: “Zerstörung des denkmalgeschützten Barocksaales im ehemaligen Hotel Europa ist ein Bauskandal und Kulturfrevel der Sonderklasse!“: https://www.gerechtes-innsbruck.at/2021/01/14/4008

Literatur:

Christoph Hölz, Klaus Tragbar, Veronika Weiss (Hrsg. / eds.), Architekturführer Innsbruck, Schriftenreihe des Archivs für Baukunst, Band 10, Innsbruck – Wien, 2017, Seite 61

Unter Purkersdorf (NÖ): Gegen Bahnhof-Abriss regt sich Widerstand

Im Jänner präsentierten die ÖBB gemeinsam mit dem planenden Architekturbüro Pfeil eine Entwurfstudie für ein Stadtquartier am  Bahnhofsareal südlich des Bahnhofs Unter-Purkersdorf bei Wien. Doch dabei wurde auch klar, dass das Bahnhofsgebäude mittelfristig ebenso abgerissen werden soll. Aus Anlass dieser großen städtebaulichen Änderungen luden die Purkersdorfer Grünen unlängst (9.2.) zu einem Kamingespräch. Von vielen (virtuellen) Teilnehmern kam der Wunsch, dass das historische Bahnhofsgebäude erhalten bleiben soll. Unter anderem hieß es: Das Bahnhofsgebäude ist eines der letzten dieser Bauart, die es noch gibt. Das ist wert, erhalten zu werden. Jetzt soll sowohl ein Brief an den Purkersdorfer Bürgermeister als auch an das Bundesdenkmalamt selbst gerichtet werden, um dieses Anliegen auch offiziell vorzubringen. Der Bürgermeister Stefan Steinbichler (SPÖ) scheint sich aber schon für einen Abriss entschieden zu haben, denn er meinte, das Gebäude sei nicht mehr erhaltenswert, weil es auch nicht mehr im Originalzustand erhalten ist. Der Abriss des historischen Fußgängerstegs ist jedoch schon fixiert und vielleicht auch schon vollzogen worden. Er war laut Alpenverein der letzte original erhaltene Fußgängersteg der Westbahn (zumindest in Niederösterreich)”. NÖN-ARTIKEL WEITERLESEN: https://www.noen.at/purkersdorf/unterpurkersdorf-rettungsaktion-fuer-bahnhofsgebaeude-purkersdorf-bahnhof-unterpurkersdorf-print-249488016 (17.2.2021, “Unterpurkersdorf: Rettungsaktion für Bahnhofsgebäude”, Niederösterreichische Nachrichten)

Bahnhof Unter Purkersdorf

Der Bahnhof Unterpurkersdorf mit Fußgängerübergang 2013, (c) Priwo, public domain, Wikipedia

Politische/NGO Reaktionen:

3. Februar 2021: Statement der Grünen Purkersdorf zum Areal Unterpurkersdorf
Susi Klinser, Sabina Kellner, Die intransparente Vorgangsweise und Planung rund um das Areal Unterpurkersdorf sowie die vorläufigen Ergebnisse sind nicht im Sinne der Purkersdorfer Bevölkerung: https://bezirkstpoelten.gruene.at/themen/umwelt-energie/areal-unterpurkersdorf

2019 (ca), Statement Verein Pro Purkersdorf – sozialökologische Plattform
Bahnhof Unterpurkersdorf: Droht folgenschwere Fehlentscheidung der Gemeinde? https://www.pro-purkersdorf.at/unterpurkersdorf

Ältere Medienberichte:

20. Jänner 2021, NÖN
Konzept präsentiert: Stadtquartier bei Bahnhof Unterpurkersdorf in Planung: https://www.noen.at/purkersdorf/konzept-praesentiert-stadtquartier-bei-bahnhof-unterpurkersdorf-in-planung-purkersdorf-bahnhof-unterpurkersdorf-stadtquartier-purkersdorf-oebb-print-244053936

1. Oktober 2020, NÖN
Purkersdorf: Kritik an Vergabe für Bebauungskonzept bei Bahnhof: https://www.noen.at/purkersdorf/purkersdorf-kritik-an-vergabe-fuer-bebauungskonzept-bei-bahnhof-purkersdorf-print-bahnhof-unterpurkersdorf-226265820

3. Juli 2019, NÖN
Bahnhof Unterpurkersdorf: Purkersdorf legt sich bei ÖBB-Umbauplänen quer: https://www.noen.at/purkersdorf/bahnhof-unterpurkersdorf-purkersdorf-legt-sich-bei-oebb-umbauplaenen-quer-purkersdorf-sanatorium-purkersdorf-bahnhof-unterpurkersdorf-153261985

11. Februar 2019, MeinBezirk
Der alte unpraktische Steg über die Geleise muss weg: Bahnhof Unterpurkersdorf: Metall-Monster ade! https://www.meinbezirk.at/purkersdorf/c-lokales/bahnhof-unterpurkersdorf-metall-monster-ade_a3190482

7. Februar 2019, NÖN
Bahnhof Unterpurkersdorf: Der Steg kommt weg. Metall-Ungetüm soll durch moderne Variante mit Aufzügen ersetzt werden: https://www.noen.at/purkersdorf/purkersdorf-bahnhof-unterpurkersdorf-der-steg-kommt-weg-purkersdorf-bahnhof-unterpurkersdorf-barrierefreiheit-134932379

Der historische Fußgängersteg in Unter Purkersdorf

Der historische Fußgänger-Übergang beim Bahnhof Unter-Purkersdorf, Foto: Sept. 2017, (c) GT1976 CC BY-SA 4.0, Wikipedia

 

Wels (OÖ): Initiative Denkmalschutz fordert Bezugnahme zur historischen Bausubstanz im Osten des Kaiser-Josef-Platzes

Pressemitteilung Stadtrat Johann Reindl-Schwaighofer, Referent für Kultur und Bildung

Initiative Denkmalschutz Wels übergibt 1.582 Unterschriften an Kulturstadtrat

Bürgerinitiative fordert Bezugnahme zur historischen Bausubstanz im Osten des Kaiser-Josef-Platzes

Kulturstadtrat Johann Reindl-Schwaighofer (SPÖ) nahm die Petition der „Initiative Denkmalschutz Wels“ entgegen und versprach diese im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. Die Bürgerinitiative ersucht die Stadt Wels bei der Neugestaltung des Kaiser-Josef-Platzes [KJ] um architektonische Bezugnahme auf die historische Bausubstanz des ehemaligen Bahnhofs der Pferdeeisenbahn.

'Denksteinhaus', Bahnhofstraße 6, Wels/OÖ

Das Bahnhofsgebäude (‘Denksteinhaus’) am Kaiser-Josef-Platz in Wels im Jahr 1848, zu sehen die beiden Durchfahrten für die Züge, rechts daneben der 1959 abgerissene Semmelturm, nach einem Aquarell von Frh. von Mandelsloh

Historische Objekte haben eine identitätsstiftende Wirkung für die Stadt und ihre Bewohner*innen. Durch die restlose Entfernung von teilweise jahrhundertealter Bausubstanz und eine Neugestaltung ohne Bezugnahme auf die Vorgängerbauten, bestehe die große Gefahr, dass der Charakter ganzer Häuserensembles zerstört werde, warnt die Bürgerinitiative und nennt Beispiele wie den Bereich des ehemaligen Café Urbann in der Bahnhofstraße oder Neubauten in der Roseggerstraße.

„Gerade auf dem KJ muss mit äußerster Vorsicht vorgegangen werden“, betont Albert Neugebauer [Leiter Zweigstelle Wels der Initiative Denkmalschutz] und ergänzt: „Auch aus touristischer Sicht ist der Ensembleschutz bedeutend für eine historische Stadt wie Wels.

Laut Bürgerinitiative sollte das „Denksteinhaus“, durch das einst die Eisenbahn fuhr, erhalten bleiben. Sei das nicht möglich, wäre zumindest ein architektonischer Bezug zur Eisenbahngeschichte dieses Platzes wünschenswert. Wenn beim Abriss Strukturen der früheren Nutzung zum Vorschein kommen, sollten diese in Neubauten integriert werden.

'Denksteinhaus', Bahnhofstraße 6, Wels (Foto Nov. 2020)

Das Denksteinhaus, ehemals Teil des Bahnhofs der Pferdeeisenbahn 1836, Foto: 30.11.2020, (c) Albert Neugebauer / Zweigstelle Wels der Initiative Denkmalschutz

Kulturstadtrat Johann Reindl-Schwaighofer würdigt den langen Atem des Vereins „Initiative Denkmalschutz Wels“ und verspricht: „Ich werde die Petition im Rahmen der Möglichkeiten der Stadt Wels unterstützen.“ Um künftig das kulturelle Erbe der Stadt besser schützen zu können, brauche es in Wels Altstadtsatzungen für den Erhalt historischer Bausubstanz, betont er.

Die Chancen dafür stehen jedoch nicht gut, wie der zuständige Planungsstadtrat Peter Lehner (ÖVP) ausführt: “Auf dem Gebäude ist kein Denkmalschutz, es liegt eine aufrechte Abbruchbewilligung vor – und es ist in Privatbesitz, siehe: https://www.meinbezirk.at/wels-wels-land/c-lokales/buergerinitiativen-rund-um-den-kj_a4497590

Siehe auch:
3. Dezember 2020, APA-OTS-Presseaussendung, 3.12.2020, Initiative Denkmalschutz (Österreich) gemeinsam mit der Zweigstelle Wels der Initiative Denkmalschutz
Initiative Denkmalschutz: Stadt Wels muss endlich Verantwortung für ihr historisches Stadtbild wahrnehmen! Anlass ‘Denksteinhaus’. Drohender Abbruch des einzigartigen ehemaligen Bahnhofsgebäudes aus dem Jahr 1836 (‘Denksteinhaus’) am Kaiser-Josef-Platz (KJ): https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/initiative-denkmalschutz-ooe-stadt-wels-muss-endlich-verantwortung-fuer-ihr-historisches-stadtbild-wahrnehmen-anlass-denksteinhaus bzw. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201203_OTS0022

Medienreaktionen:

23. Februar 2021, MeinBezirk
Semmelturm & Denksteinhaus. Bürgerinitiativen rund um den KJ: https://www.meinbezirk.at/wels-wels-land/c-lokales/buergerinitiativen-rund-um-den-kj_a4497590

19. Februar 2021, Tips
Welser Denkmalschutz-Initiative übergibt Petition an die Stadt: https://www.tips.at/nachrichten/wels/land-leute/527554-welser-denkmalschutz-initiative-uebergibt-petition-an-die-stadt

17. Februar 2021, MeinBezirk
Initiative Denkmalschutz Wels: “Ensembleschutz ist bedeutend für Wels”: https://www.meinbezirk.at/wels-wels-land/c-lokales/ensembleschutz-ist-bedeutend-fuer-wels_a4488116

Thema in diesem Zusammenhang auch:

Verlorenes Erbe (OÖ): Semmelturm in Wels, abgerissen 1959: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/verlorenes-erbe-ooe-semmelturm-in-wels-abgerissen-1959